Gesetzes zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss)
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss)
Zusammenfassung
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Reden (8)
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem das Rentenpaket jetzt beschlossen wurde, können wir Schritt für Schritt weiter für mehr Ordnung in der Migrationspolitik in Deutschland sorgen. Denn diese Koalition hat im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir einen anderen, einen konsequenteren Kurs in der Migrationspolitik einschlagen. Und das setzen wir heute mit dem nächsten Maßnahmenpaket fort, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir schaffen endlich die Möglichkeit, sogenannte sichere Herkunftsstaaten auch per Rechtsverordnung der Bundesregierung auszuweisen und zu bestimmen. Damit braucht es keine Beschlussfassung des Bundestages und des Bundesrates mehr. Das geht schnell. Das ist wichtig, weil wir mit diesen sicheren Herkunftsländern besser steuern und begrenzen können; Stichwort „schnelle Verfahren“. Es besteht ein dauerhaftes Arbeitsverbot. Wir senden, liebe Kolleginnen und Kollegen, in die entsprechenden Länder das klare Signal: Es gibt keine Perspektive, hier nach Deutschland zu kommen und Asyl zu beantragen. Die Bundesregierung wird beginnen mit den Staaten Marokko, Tunesien, Algerien und Indien: alles Staaten, die eine Anerkennungsquote zwischen 0,3 und 2,2 Prozent haben. – Auch das, Frau Kollegin Polat, ist überfällig. Sie von den Grünen haben es jahrelang verhindert und damit einen großen Schaden für unser Land angerichtet. In den polizeilichen Statistiken nach Staatsangehörigkeit zeigen sich die höchsten Kriminalitätsraten bei Menschen aus den Staaten Marokko, Tunesien und Algerien. Das heißt, wir schaffen damit auch mehr Sicherheit in unserem Land, liebe Kolleginnen und Kollegen. Und wir setzen die Migrationswende fort, eine 180-Grad-Wende, indem wir den sogenannten Pflichtanwalt bei Abschiebehaft abschaffen. Die Ampel hat das eingeführt, vor allem auf Drängen der Grünen. Wir machen das Gegenteil: Wir schaffen ihn wieder ab. Er ist weder rechtsstaatlich notwendig noch sinnvoll; er verlängert die Verfahren. Nochmals: Wir reden hier über Personen, die ein langes rechtsstaatliches Verfahren hinter sich haben, das rechtskräftig abgeschlossen ist, und ausreisepflichtig sind. Ihr Aufenthalt in Deutschland ist rechtswidrig. Wir sorgen dafür, dass die Ausreise auch umgesetzt wird. Herr Abgeordneter, würden Sie eine Zwischenfrage vom Bündnis 90/Die Grünen zulassen? Aber selbstverständlich. Verehrter Herr Throm, Sie haben gerade von Tunesien gesprochen. Ich möchte gerne von Ihnen wissen: Wie definieren Sie „sicher“ und „Sicherheit“ in einem Herkunftsland Tunesien? Wie definieren Sie „sicher“ angesichts einer Repressionswelle, die in diesem Land stattfindet, angesichts eines Präsidenten, der mehr und mehr die demokratischen Strukturen im Parlament zertrümmert, angesichts der Massenverhaftungen von Frauen aus demokratischen Frauenorganisationen, aus Journalistenverbänden, aus Anwaltsverbänden, aus Flüchtlingsorganisationen, aus dem großen Gewerkschaftsverband? Wie definieren Sie „sicher“, wenn in dieser Woche bekannte Oppositionelle, demokratische Politiker, verhaftet worden sind, unter anderem der ehemalige Minister und Gründer der progressiven Demokratischen Fortschrittspartei Ahmad Nadschib Al-Schabbi, dem eine hohe Haftstrafe droht? Er ist 81 Jahre alt, ein bekannter Demokrat. Was bitte ist daran „sicher“? Sehr geehrte Frau Roth, danke für diese Frage. – Wir müssen erstens feststellen, dass wir nicht die hohen Maßstäbe unseres Rechtsstaates, die wir in Deutschland über Jahrzehnte entwickelt haben, zur Grundlage für alle anderen Staaten dieser Welt machen müssen. Zweitens. Bei sicheren Herkunftsstaaten ist Asyl nicht ausgeschlossen. Jeder, der kommt, auch aus Tunesien, hat die Möglichkeit, vorzutragen, warum gerade er als Person verfolgt wird oder beeinträchtigt ist. Das gilt wie bisher. Wir haben bei Menschen, die aus Tunesien nach Deutschland kommen und hier Asyl oder Schutz beantragen, eine Anerkennungsquote von etwa 2 Prozent. Damit sehen Sie, dass das eine sehr geringe Quote ist; und diese kann es auch in Zukunft geben, nur in einem anderen Verfahren. Aber die 98 Prozent, die nicht schutzberechtigt sind, oder andere, die sich überlegen, nach Deutschland zu kommen, bekommen das Signal, dass hier grundsätzlich keine Perspektive besteht, Schutz und Asyl zu erhalten, sehr geehrte Frau Roth. Wir machen etwas Weiteres, das im ursprünglichen Gesetzentwurf nicht enthalten war. Wir schaffen im Staatsangehörigkeitsgesetz für Personen, die versuchen, bei der Einbürgerung zu täuschen, eine zehnjährige Einbürgerungssperre. Das machen wir als Konsequenz auf die Erkenntnisse der letzten Monate; denn insbesondere bei sogenannten gefälschten Sprachzertifikaten haben wir es offensichtlich mit Organisierter Kriminalität zu tun. Daraus wurde ein Geschäftsmodell entwickelt. Viele Hundert Fälle sind bekannt geworden, insbesondere vor Kurzem in Baden-Württemberg und Hessen, wo es Hausdurchsuchungen mit 200 Polizistinnen und Polizisten im Einsatz gab. Wir finden: Wer versucht, schon im Einbürgerungsverfahren zu täuschen, der hat den deutschen Pass nicht verdient und darf ihn dann auch zehn Jahre lang nicht erhalten, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir erhoffen uns dadurch, diesen Sumpf auszutrocknen. Wir wollen präventiv wirken und alle Redlichen, die sich überlegen, deutsche Staatsbürger zu werden, von derartigen Täuschungsversuchen von vornherein abhalten, weil sie sonst mindestens zehn Jahre keine Möglichkeit haben, deutsche Staatsbürger zu werden. Sie sehen: Schritt für Schritt geht diese Koalition bei Ordnung, Steuerung und Begrenzung der illegalen Migration in diesem Land voran. Herr Abgeordneter! Heute machen wir einen weiteren entscheidenden Schritt. Herzlichen Dank. Für die AfD-Fraktion darf ich Dr. Christian Wirth das Wort erteilen.
Herr Präsident! Werte Kollegen! Wir debattieren heute den Gesetzentwurf der Union und der SPD zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung sowie zur Abschaffung des Pflichtanwalts in Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam. Die AfD-Fraktion wird diesem Vorhaben zustimmen, dies, obwohl wir eigentlich weitreichendere Maßnahmen für notwendig erachten. Die zügige Bestimmung von sicheren Herkunftsstaaten ist überfällig. Die Bundesregierung soll künftig Staaten als sichere Herkunftsstaaten für den internationalen Schutz nach EU-Recht per Rechtsverordnung bestimmen können, und zwar ohne Zustimmung des Bundesrates. Das ist ein gangbarer Schritt; denn seit Jahren scheitern notwendige Einstufungen an wesentlichen Mehrheiten im Bundesrat. Die Grünen blockieren ein solches Vorhaben seit Jahren. Staaten mit minimalen Anerkennungsquoten wurden nicht als sicher eingestuft, obwohl objektiv keinerlei systematische Verfolgung droht. So wenig, so gut. Rechtspolitisch und dogmatisch ist das nicht unproblematisch, aber wir erwarten mehr. Seit zehn Jahren kommen jedes Jahr großstädteweise Migranten, gerade aus kritischen Kulturen wie aus Afghanistan, Irak und Syrien, nach Deutschland. Wer hier ist, bleibt hier. Dass sich die Regierung feiert, Herr Throm, sie habe die Migration eingedämmt, ist unseres Erachtens allerdings Augenwischerei. Die Asylanträge sind wieder über die 100 000-Marke geschnellt. Die Abschiebezahlen sind lächerlich niedrig; Berlin will gar nicht mehr abschieben, wie man heute gehört hat. Es gibt eine Viertelmillion vollziehbar Ausreisepflichtige, zuzüglich fast 1 Million Menschen, deren Asylanspruch bereits gerichtlich abgelehnt wurde. Hinzu kommen zahlreiche weitere Hunderttausende Syrer, deren Schutzanspruch spätestens seit dem Ende des Assad-Regimes erloschen ist. Erinnern wir uns ein Jahr zurück: Die Union brachte ihr Zustrombegrenzungsgesetz in den Bundestag ein, eine Sammlung so ziemlich aller Anträge der AfD der letzten Jahre, um die illegale Migration zu beenden. „Wir haben verstanden“, so Frau Lindholz und Herr Seif wörtlich hier am Podium. Vor der Wahl wollte Merz noch mit einem Fünf-Punkte-Plan punkten und erklärte, dass er nach der Wahl aufgrund seiner Richtlinienkompetenz keine Migranten mehr über deutsche Grenzen lässt. Mit diesen Versprechen haben Sie nicht nur die Wahl gewonnen, sondern eine bürgerliche Mehrheit für eine striktere Migrationspolitik erreicht. Nur blöd, wenn man nach der Wahl die Richtlinienkompetenz kampflos an den Juniorpartner abgibt und den Vizekanzler, der nachweislich keine Kompetenzen hat. Wir wissen, dass das EU-Asylrecht dysfunktional ist, insbesondere die Dublin-Verordnung. Aber anstatt an diesen Sekundärregeln herumzudoktern, müssen wir an das Primärrecht heran – das habe ich schon mehrfach hier erwähnt –, um diese Migrationskrise zu beenden. Der Vertrag über die Europäische Union verpflichtet die EU-Staaten in Artikel 3 Absatz 2 zu offenen Binnengrenzen. Das wollen wir alle. Aber – ich habe es mehrfach ausgeführt – im Gegenzug verpflichtet sich die EU für die offenen Binnengrenzen in Artikel 3 Absatz 2 zu geeigneten Maßnahmen in Bezug auf erstens die Kontrolle an den Außengrenzen, zweitens das Asyl, drittens die Einwanderung sowie viertens die Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität. Keine dieser Verpflichtungen erfüllt die EU; die wenigsten EU-Staaten halten sich an die Dublin-Verordnung. Die EU ist ein Staatenbund. Wir sind ein Bundesstaat, wir sind souverän. Auch das neue GEAS wird hier nichts ändern. Solange wir souverän sind, müssen wir deutsches Recht anwenden, bis die EU in der Lage ist, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Deutschland hat als souveräner Staat selbst das Recht, die eigenen Grenzen zu schützen sowie festzulegen, wer in Deutschland ein Bleiberecht hat und wer nicht. Und das kann nach deutschem Recht niemand sein, der aus einem sicheren Drittstaat einreist; das ergibt sich bereits aus dem Grundgesetz. Hierzu bedarf es politischen Willens, Rückgrat oder, wie ein großer Fußballphilosoph einmal gesagt hat: „Eier, wir brauchen Eier.“ Die haben wir. Vielen Dank und Glück auf! Für die SPD-Fraktion darf ich Sebastian Fiedler das Wort erteilen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muss hier noch ein bisschen die Testosteronfahne an mir vorbeiziehen lassen und den Würgereflex unterdrücken, beginne aber gerne mit meiner Rede. Wir entscheiden hier heute über Ordnung, über Gerechtigkeit und die Fähigkeit unseres Staates, zu handeln. Und ja, wir entscheiden darüber, ob Menschen unserem Land vertrauen können. Der Gesetzentwurf, den wir heute beraten, und die drei Änderungen, die wir im Omnibusverfahren ergänzen, gehören genau in diese Kategorie. Er ist Teil des Koalitionsvertrages und Teil unseres Versprechens. Und er ist Ausdruck einer Grundhaltung, die ich für die SPD, aber auch für die Koalition formuliere: Humanität und Ordnung sind keine Gegensätze; sie gehören zusammen. Worum geht’s? Es geht, wie wir alle wissen, darum, dass ein funktionierendes Asylsystem zwei Dinge erfüllen muss: Es muss Schutz gewähren, wenn Schutz geboten ist, und es muss schneller zu klaren Entscheidungen kommen, wenn Schutz nicht erforderlich ist. Mit der Möglichkeit, sichere Herkunftsstaaten künftig durch Rechtsverordnung zu bestimmen, setzen wir ein zentrales Vorhaben der Koalition um. Wir beschleunigen Asyl- und Gerichtsverfahren. Wir schaffen Klarheit, und wir schaffen sie, ohne den Kern unseres Asylrechts anzutasten; denn – das ist wichtig und gilt auch weiterhin – jede und jeder, der begründen kann, dass Verfolgung droht, erhält Schutz. Das bleibt unantastbar, meine Damen und Herren. Unsere nationale Regelung greift dort, wo unser Haus und der Bundesrat nicht bereits Entscheidungen getroffen haben. Im Anschluss schafft die Europäische Union künftig Recht mit einer eigenen Liste; auf die Staaten hat Kollege Throm in Teilen schon hingewiesen. Wir stellen sicher, dass dieses Instrument verantwortungsvoll bleibt – das ist uns als Parlament natürlich wichtig –; denn wir verpflichten die Bundesregierung, dem Bundestag alle zwei Jahre darüber zu berichten, wie sich die Lage in den jeweiligen Herkunftsstaaten geändert hat. Das ist Transparenz, das ist Kontrolle, und das ist gelebter Rechtsstaat. Lassen Sie mich, weil das im Vorfeld häufig angesprochen worden ist, auch etwas zur Abschaffung des verpflichtenden anwaltlichen Beistands sagen. Wir Sozialdemokraten sind die Partei des Rechtsstaats und die Partei der Grundrechte, aber auch die Partei der Realität und des Realismus, und das ist keine Schwäche, sondern Zeichen einer guten Politik. Die verpflichtende Bestellung des Rechtsanwalts in jedem Abschiebungsverfahren klang richtig. Sie sollte Rückführungen erleichtern; doch sie hat das in der Praxis nicht bewirkt. Deswegen haben die Justizministerinnen und Justizminister der Länder uns zu einer Abschaffung geraten, und deswegen schaffen wir die Pflichtbeiordnung ab. Herr Abgeordneter, würden Sie eine Zwischenfrage aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zulassen? Sehr gerne. Vielen Dank, Herr Kollege Fiedler, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Zu Ihren Ausführungen zur Abschaffung des Pflichtanwalts in Abschiebehaftsachen: Es ist seit Jahren bekannt – und das ist jüngst durch Erhebungen noch mal bestätigt worden –, dass wir in Abschiebehaftsachen – und nur darum geht es ja: um Abschiebehaft – nach wissenschaftlichen Erhebungen eine Rechtswidrigkeitsquote zwischen 50 und 60 Prozent der Fälle haben. Das heißt: Rund die Hälfte – vielleicht mehr – aller Entscheidungen ist falsch. Das bedeutet: Menschen sind in diesem Rechtsstaat zu Unrecht in Haft genommen worden. Und in einer solchen Lage wollen Sie die Möglichkeit der Menschen, sich mit Unterstützung eines Anwaltes gegen rechtswidrige Entscheidungen dieses Staates zur Wehr zu setzen, streichen. Wie, Herr Kollege Fiedler, verträgt sich das mit Ihrem gerade vorgetragenen Bekenntnis zum Rechtsstaat? Ein Rechtsstaat, Herr Fiedler, muss Gerechtigkeit gegenüber jedermann, auch gegenüber ausreisepflichtigen Migrantinnen und Migranten, üben und ihnen in solch extremen Situationen wie Haft natürlich einen Anwalt beiseitestellen. Die Erklärung dafür hätte der weitere Teil meiner Rede geliefert: Die Grunderzählung ist falsch. Es gibt einen sehr guten Grund dafür, dass die Justizministerinnen und Justizminister der Länder, denen Sie ja implizit unterstellen, ihnen seien solche Zusammenhänge potenziell nicht bekannt oder sie würden sich nicht für einen hinreichenden Rechtsbeistand einsetzen und eine ganz merkwürdige Haltung in den Ländern einnehmen, die Abschaffung befürworten. Es sollte Ihnen zu denken geben, dass das so ist. Zudem verschweigen Sie die übrigen Möglichkeiten, die es gibt. Es gibt ja weiterhin die Möglichkeit, anwaltliche Hilfe zu erhalten, so wie es das alte Recht schon beinhaltete. Es gibt die Möglichkeit, dass die Gerichte Verfahrenspfleger bereitstellen. Und es wird ein Anwalt beigeordnet, wenn die Rechtslage schwierig ist. Insoweit geht Ihre Grunddarstellung fehl, wenn Sie das Wort „Pflicht“ so überhöhen und suggerieren, es gäbe gar keine anwaltliche Beistellung mehr. Das ist grundfalsch und entspricht nicht den Tatsachen. Ich will noch ein paar Hinweise zu den drei Omnibusverfahren, also zu den gesetzlichen Änderungen, die wir hier angehängt haben, geben, weil sie sehr bedeutsam sind und jedes einzelne davon sehr wichtig ist. Ein Teil betrifft die Korrektur eines gesetzlichen Fehlers, der im Gesetzgebungsvorhaben des Chancen-Aufenthaltsrechts gemacht worden ist. Das endet, wie geplant, am 31.12.; aber wir geben den betroffenen Menschen und unseren Behörden die Sicherheit zurück, die der Bundestag ihnen ursprünglich versprochen hat. Hier geht es um eine sehr technische Korrektur. Diese Reparatur ist insoweit keine Gefälligkeit; sie ist einfach Ausdruck des Rechtsstaats und Anstands, meine Damen und Herren. Ein weiterer Punkt ist uns wichtig. Der Kollege Throm hat es schon gut erläutert: Einbürgerung ist ein starkes Signal und ein Versprechen des Staates, das besagt: Du gehörst dazu. – Wer aber in diesem Prozess fälscht, täuscht oder besticht, der missbraucht dieses staatliche Versprechen. Genau deswegen führen wir eine zehnjährige Sperre ein. Das sind klare Regeln, klare Konsequenzen, und das ist eine klare Botschaft: Wer Deutsche oder Deutscher werden will, muss es redlich tun. So einfach ist der Zusammenhang. Wir tun noch etwas, was uns wichtig ist und was auch außenpolitisch große Bedeutung hat: Wir passen § 96 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes an und nehmen Großbritannien auf. Das war erforderlich nach dem Brexit. Hier muss eine Lücke geschlossen werden, die Schleuser ausgenutzt haben. Diese schließen wir. Das ist ein Beitrag zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, ein Signal an unsere britischen Partner in den 17 gemeinsamen Leuchtturmprojekten und ein notwendiger Schritt für mehr Sicherheit in Europa. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassen: Das Gesetz wird von vielen möglicherweise nicht mit Fanfaren gefeiert; aber es ist ein Gesetz, das unseren Staat stärker und einen Schritt klarer, einen Schritt gerechter und einen Schritt effizienter macht. Entgegen vieler Erzählungen bleibt dieser Staat human, aber eben auch handlungsfähig, ein Staat, der schützt, aber eben nicht wegschaut, ein Staat, der fair ist zu denen, die Schutz suchen, und zu denen, die ihn geben. Wir legen ein Gesetz vor, das nicht von Ideologie getragen ist, sondern von Verantwortung, nicht von Symbolen, sondern von Lösungen. Lassen Sie uns also bitte gemeinsam zustimmen, für einen Rechtsstaat, der stark ist, für ein geregeltes Asylsystem und für ein Land, das bleibt, wie es ist, nämlich menschlich! Vielen herzlichen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darf ich Filiz Polat das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Einstufung sicherer Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung greift die Bundesregierung gezielt rechtsstaatliche Grundpfeiler an. Für uns ist klar: Asylverfahren werden ausgehöhlt, das Parlament systematisch entmachtet und das Grundgesetz missachtet. Herr Dobrindt entzieht sich hier klar der parlamentarischen Kontrolle. Das findet nicht Zustimmung aus unserer Fraktion. Das Vorgehen verstößt nach Auffassung meiner Fraktion dem Wesentlichkeitsgrundsatz und dem Parlamentsvorbehalt, die besagen, dass maßgebliche politische Entscheidungen vom Parlament durch ein Gesetzgebungsverfahren zu treffen sind und nicht von Herrn Dobrindt durch Verordnung, meine Damen und Herren. Zugleich missachtet der Innenminister hier die klare Vorgabe des Grundgesetzes – ich empfehle allen, noch mal in Artikel 16a zu schauen –: Der Bundesrat ist zu beteiligen. Diese Regelung findet nach unserer Rechtsauffassung eben auch Anwendung auf die europäisch geregelten Schutztitel. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist verfassungswidrig; da sind wir uns sehr klar. Um es auch hier noch mal deutlich zu machen: Diese Rechtsauffassung wurde in der Sachverständigenanhörung geteilt. Selbst der Sachverständige der SPD, Herr Wittmann, liebe Koalition, kommt zu dieser Einschätzung. Ich will ihn zitieren: „Auch wenn die Ausschaltung der Vetoposition des Bundesrats“ – also die Nichtbeteiligung des Bundesrates – „… politisch opportun sein sollte, sprechen erhebliche Gründe der politischen Klugheit und des Respekts vor fundamentalen Rechtspositionen dafür, die Entscheidung im Bundestag als unmittelbar legitimierten Entscheidungsgremium zu belassen.“ Er kommt eindeutig zu dem Schluss, dass dieses Gesetz verfassungswidrig sein wird. Aber warum dieser verfassungswidrige Umgehungstatbestand? Sie wollen – und das hat der Kollege Throm gesagt – Länder wie Marokko und Tunesien einfach mal so zu sicheren Herkunftsländern erklären. Frau Ludwig, Sie haben ja etwas ganz anderes im Ausschuss gesagt. Sie haben gesagt, Sie wüssten noch gar nicht, wie die Menschenrechtslage ist, Sie müssten erst den Außenminister hinzuziehen. Aber Frau Roth hat es Ihnen ja noch einmal erklärt: Die Menschenrechtslage in diesen Ländern ist fatal. Sie ist für die queere Community fatal; die Menschen werden systematisch diskriminiert, verfolgt und kriminalisiert. Das ist mit uns nicht zu machen. Das Problem, liebe SPD: Sie ermächtigen den Innenminister Dobrindt damit, Verfolgerstaaten einen Freifahrtschein auszustellen. Das ist und wird menschenrechtlich eine Katastrophe sein. Sie erklären jetzt reihenweise Länder als sicher. Die Folge ist übrigens – das hat Herr Throm gesagt –, dass Menschen aus diesen sicheren Herkunftsländern ein Arbeitsverbot bekommen. Wissen Sie, wie viele Geflüchtete dann hier leben werden, die nicht arbeiten dürfen? Und dann werden diese Fraktionen hier von einer Zuwanderung in die Sozialsysteme sprechen. Das geht gar nicht und ist mit uns nicht zu machen. Dann noch ein Punkt – der Kollege Limburg hat es angesprochen –: Wir haben sehr lange für den Pflichtbeistand in Abschiebehaftsachen gekämpft, und mit Erfolg. Es geht auf unseren Verhandlungserfolg zurück, dass wir ihn in der Ampel erst letztes Jahr eingeführt haben. Denn wir haben eine systematisch rechtswidrige Anordnungspraxis. Bis zu 40 Prozent – andere sprechen von 60 Prozent – der Menschen, die inhaftiert werden, sind strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten. Wir haben in Deutschland also bis zu 60 Prozent Menschen in Haft, die kein Verbrechen begangen haben. Deswegen muss dieser Pflichtbeistand beibehalten werden. Da sind wir uns mit dem Deutschen Anwaltverein und der Bundesrechtsanwaltskammer einig. Und ganz ehrlich: Sie müssen noch einmal in Ihren Gesetzentwurf schauen. Wenn man 24 Stunden vor der entscheidenden Ausschusssitzung so eine Sperre reinhaut – Frau Abgeordnete! – und jetzt hier davon spricht, dass bei Einbürgerungen falsche Angaben gemacht werden – Frau Abgeordnete! – im Gesetzestext steht: „unvollständige Angaben“ –, – Frau Kollegin Polat, Ihre Redezeit! – dann wird das fatale Folgen haben für die Familien und die Kinder, die sich einbürgern lassen wollen. Vielen Dank. Für die Fraktion Die Linke darf ich Clara Bünger das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dobrindt, Sie reden immer von Ordnung, erzeugen aber Chaos. Ihre Politik ist ein offener Angriff auf Grundrechte und auf die Gewaltenteilung. Ihre Vorschläge in der Migrationspolitik bringen nichts außer Applaus vom rechten Rand. Mit Ihren illegalen Zurückweisungen, dem Aussetzen des Familiennachzugs, Ihrem eiskalten Umgang mit den Menschen aus Afghanistan setzen Sie die Forderungen der AfD um. Der Skandal ist: Die stimmen Ihnen heute auch noch zu. Das sollte Ihnen zu denken geben. Jetzt schlagen Sie vor, dass nicht mehr das Parlament entscheidet, welche Länder als sicher gelten und welche nicht, sondern die Bundesregierung per Verordnung. Das ist keine Reform, das ist eine Machtverschiebung – weg vom Parlament, weg von demokratischer Kontrolle, hin zu politischer Willkür. Aber was heißt das konkret? Es heißt: Sie können mit einem Federstrich festlegen, welches Land sicher ist. Und wer aus diesem Land flieht, hat keine Chance auf Schutz. Es gibt keine fairen Verfahren, keinen effektiven Rechtsschutz. Das ist ein Asylverfahren zweiter Klasse, und das halten wir für verfassungswidrig, sehr geehrte Damen und Herren. Sie sagen, dass die Einzelfallprüfung bleibt. Aber die Realität wird eine andere sein; denn wenn ein Staat als sicher gilt, wird der Asylantrag zur Formsache. Auch wer wirklich verfolgt ist, hat kaum noch eine Chance auf ein faires Verfahren und Anerkennung. Als wäre das nicht schon schlimm genug, setzen Sie noch einen obendrauf und wollen den Menschen in Abschiebehaft den Pflichtanwalt streichen, obwohl wir wissen: Jede zweite dieser Inhaftierungen ist rechtswidrig. Was bleibt denn noch vom Rechtsstaat, wenn ein entscheidender Schutz, ein Anwalt oder eine Anwältin, gestrichen wird? Und das Schlimmste an diesem Gesetz: Es löst kein einziges Problem. Es baut keine Wohnung, es stellt keine Lehrkraft ein, es unterstützt keine einzige Kommune in diesem Land. Aber es erzeugt Bilder: Bilder von Härte, Bilder Ihrer rechten Symbolpolitik auf dem Rücken der Schutzlosen. Wir wissen, wie diese Erzählung funktioniert: Der Druck kommt von rechts, die Mitte zieht nach, und am Ende verliert der Rechtsstaat, sehr geehrte Damen und Herren. Doch ich sage Ihnen klipp und klar: Ein anderer Weg ist möglich. Wir können uns hier entscheiden für Grundrechte, die für alle gelten. Denn jedes Recht, das Sie einer Gruppe von Menschen wegnehmen, ist ein Recht, das wir am Ende alle verlieren werden. Und ich sage Ihnen noch eines: Der größte Tiefpunkt ist nicht, dass der Innenminister diesen Vorschlag überhaupt macht, sondern, dass die SPD diesen Vorschlag tatsächlich mitträgt. Vielen Dank. Für die Bundesregierung darf ich der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister des Inneren, Daniela Ludwig, das Wort erteilen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, in der Tat, seit der Regierungsübernahme vollziehen wir, jedenfalls die Union, die von uns versprochene Migrationswende. Wir ziehen dabei – ich glaube, das ist in dieser Debatte extrem wichtig – eine klare Grenze zwischen legaler und illegaler Migration; denn diese Unterscheidung geht in den öffentlichen Debatten oftmals gerne unter. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält mehrere sehr wichtige Schritte auf dem Weg zu noch mehr Migrationswende, wie sie dieses Land auch braucht. Es ist gerade erläutert worden: Ja, wir bestimmen sichere Herkunftsländer künftig per Rechtsverordnung. Warum ist es wichtig, dass wir sichere Herkunftsländer rechtsverbindlich bestimmen? Wenn wir es nicht tun, setzen wir die Überforderung von Ländern und Kommunen bei Fragen der Asylantragsbearbeitung, der Unterbringung und auch der Versorgung ungehemmt weiter fort. Dem müssen wir endlich ein Ende setzen. – Das war Punkt eins. Punkt zwei: Diese Regelung – das geht auch gerne unter – ist zugunsten derer, die wirklich unseren Schutz brauchen. Denn um die muss es uns doch gehen. Natürlich bleiben wir weiterhin ein Land, das Schutzsuchenden offensteht, selbstverständlich. Und diese Schutzsuchenden haben auch Anspruch auf ein ordentliches Verfahren und Kapazitäten vor Ort. Das ist unsere Verpflichtung – deswegen dieser Gesetzentwurf. Natürlich entlasten wir damit unsere Behörden vor Ort; denn was eine Überlastung von Ausländerbehörden bedeutet, haben wir in den letzten Jahren zur Genüge gesehen: viel zu lange Verfahren, viel zu lange Rechtsunsicherheit für die Menschen, die Anträge stellen. Das hat jetzt ein Ende. Deswegen ist es richtig, dass wir Herkunftsstaaten mit sehr geringer Anerkennungsquote im Wege der Rechtsverordnung schneller als bisher verbescheiden. Liebe Frau Polat, das ist auch ein Problem, weil Sie hier über Jahre blockiert haben: Sie haben über Jahre billigend in Kauf genommen, dass unsere Behörden überlastet sind, dass die Bundesländer überlastet sind und dass unsere Kommunen überlastet sind. Das ist für uns definitiv nicht weiter akzeptabel. Wenn wir über die Verfahren sprechen und Sie sich hierhinstellen und sagen: „Wenn wir jetzt den verpflichtenden Rechtsbeistand abschaffen, sind die Menschen schutzlos“, dann haben Sie vielleicht nicht gehört, wie es meine Vorredner aus den Koalitionsfraktionen gesagt haben, dass das Gegenteil richtig ist. Wir nehmen nur von der politischen Fehleinschätzung Abstand, dass es eine verpflichtende Beistellung geben muss. Es gibt diese Beistellung, wenn sie juristisch notwendig ist, aber auch nicht mehr. Frau Staatssekretärin, würden Sie eine Zwischenfrage aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zulassen? Nein, ich bin schon fast im Minusbereich. Danke. Neben allen anderen Dingen, die wir hier regeln, ist es mit Blick auf unsere Freunde aus Großbritannien wichtig, dass Schleusungen in Richtung Großbritannien künftig strafbar sind. Das ist ein ganz wichtiger außenpolitischer Punkt. Ich darf auf die Redezeit aufmerksam machen. Es ist auch richtig, dass wir bei der Frage der Einbürgerung Tricksern und Täuschern jetzt final das Handwerk legen. Frau Staatssekretärin! Vielen herzlichen Dank. Für die AfD-Fraktion darf ich Christopher Drößler das Wort erteilen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir müssen grundsätzlich über das Thema Migration sprechen, auch heute wieder. Ein Dreivierteljahr nachdem die Union die Migrationswende versprochen hat, sieht man erste zaghafte Vorstöße, um die legalistische Voraussetzung dafür zu schaffen. Lassen Sie uns Klartext sprechen: Die ununterbrochene Zuwanderung nach Deutschland destabilisiert unsere Gesellschaft, bringt unseren Sozialstaat an den Rand des Kollapses und zieht nicht zuletzt jede Menge Kriminalität nach sich. Nur ein Beispiel: Im Jahr 2024 waren afghanische Staatsangehörige, bezogen auf die jeweilige Bevölkerungsgröße, gegenüber Deutschen rund 1 000-mal häufiger tatverdächtig als deutsche Staatsangehörige gegenüber Afghanen. Und Asylbewerber mit afghanischer Staatsangehörigkeit gehören zur Gruppe der drei am häufigsten abgelehnten Asylbewerber. Wer das noch mal nachlesen will: Das „Freilich Magazin“ hat einen Artikel zu meiner Kleinen Anfrage erst neulich auf seine Seite hochgeladen. Eine Umkehrung des Migrationswahnsinns ist somit eine Frage staats- und gesellschaftspolitischer Verantwortlichkeit. Natürlich würden rot-grüne Kräfte unser Land lieber implodieren lassen, ehe sie die Grenzen schließen. Aber gegen diesen kosmopolitischen Wahnsinn von links wird sich eine verantwortungsbewusste Regierung nun mal durchsetzen müssen. Bislang hat die Union sich der SPD gefügt, und man muss davon ausgehen, dass dies auch so bleibt. Schließlich verlässt sich die CDU/CSU ja mittlerweile auch ganz offen auf links außen, um ihre Rentenpolitik durchzuboxen, so wie Kanzler Merz es auch nur dank der linken Stimmen in sein Amt schaffte. Es ist kein Geheimnis, dass die Massenmigration auch deshalb bislang nicht gestoppt wurde, weil der bestehende Rechtsrahmen dafür kaum Raum zulässt und politisierte Richter kontraproduktive Urteile sprechen. Man erinnere sich an die Posse um das Verwaltungsgericht Berlin und drei Somalier im Sommer dieses Jahres. Es ist also sehr zu begrüßen, dass die Regierung die Rückführung von ausreisepflichtigen Ausländern erleichtern möchte. Es wäre ein erster, winziger Schritt in Richtung Remigration. Das heißt: millionenfache Remigration. Es befinden sich knapp 1 Million abgelehnte Asylbewerber in Deutschland und fast 2,5 Millionen weitere Ausländer mit Schutzstatus, die aber natürlich auch eines Tages wieder gehen müssen. Kleine Erinnerung: Asyl ist nur temporär und kein Einwanderungsticket. Sofern bestehende Gesetze und supranationale Abkommen, Dinge wie Dublin Ill, hier ein Hindernis darstellen, so muss sich die Bundesregierung auch auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass Europa sein Rechtswesen reformiert bekommt, und zwar nicht nur ein wenig, sondern fundamental. Herr Abgeordneter. Und wenn es nötig ist, muss man das nationale Recht wieder von der EU-Vereinnahmung befreien. Wenn Sie es nicht tun, dann werden wir es tun. Vielen Dank. Als letzte Stimme in der Aussprache hören wir für die CDU/CSU-Fraktion Detlef Seif.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich am Ende der Debatte noch auf einige Punkte eingehen. Frau Bünger, Frau Polat, was war das wieder für ein Feuerwerk an Falschbehauptungen, an Fehleinschätzungen! Auch die Rechtslage wurde komplett falsch dargestellt. Es ist einfach unzumutbar, dass Sie Begriffe wie „grundrechtswidrig“, „verfassungswidrig“, „rechtswidrig“ in so inflationärer Zahl in den Mund nehmen. Das ist nicht in Ordnung. Die Behauptung, dass die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten bei Flüchtlingsschutz und subsidiärem Schutz nicht durch Rechtsverordnung der Bundesregierung erfolgen dürfe, ist falsch. Linke und Grüne behaupten einen Verstoß gegen die Wesentlichkeitstheorie und gegen den Parlamentsvorbehalt, verschweigen aber einen wesentlichen Punkt, auf den Staatssekretärin Ludwig schon hingewiesen hat: Die Grundrechte sind in keinem Ansatz betroffen. Es geht um eine Beschleunigung der Verfahren. Es geht aber nicht darum, hier irgendwo in Grundrechte einzugreifen. Wer verfolgt ist, bekommt nach wie vor Schutz. Der Bundesrat muss der Bestimmung sicherer Herkunftsländer nach der Richtlinie 2013/32/EU nicht zustimmen. Denn die Zustimmungspflicht nach Artikel 16a Absatz 3 des Grundgesetzes bezieht sich ausschließlich auf das Asylrecht. Bei Einführung des Artikels 16a im Jahr 1993 konnte der Gesetzgeber doch noch gar nicht wissen, dass einige Jahre später die Schutzformen des subsidiären Schutzes und des Flüchtlingsschutzes von der EU entwickelt würden. Deshalb können diese Schutzformen schon wegen der Entstehungsgeschichte gar nicht von der Vorschrift erfasst sein. In der Sachverständigenanhörung wurde auch darauf hingewiesen, dass dies systematisch so auszulegen ist, wie ich es Ihnen gerade gesagt habe. Wenn es nämlich eine weiter gehende Zustimmungspflicht des Bundesrates gegeben hätte, dann hätte der Gesetzgeber sie seinerzeit bei den allgemeinen Zuständigkeitsregeln nach Artikel 72 und 74 des Grundgesetzes verortet und eben nicht bei der speziellen Vorschrift des Artikels 16a Absatz 3. Da wundert es mich, mit welcher Nonchalance und Oberflächlichkeit Sie solche Dinge hier bewerten, die man einfach nachvollziehen könnte. Auch bei der Abschaffung des Pflichtanwalts bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam liegen die Grünen und die Linken falsch. Ja, ich habe die Worte von einer Rechtsanwältin im Ohr, die Sachverständige war und behauptet hat, es gebe hier 50 Prozent Rechtswidrigkeit. Das habe ich gehört. Ich habe auch Pro Asyl gehört, das sich auf genau diese Aussage bezieht. Ich habe aber keine Untersuchung dazu gefunden. Sie behaupten, es gebe Untersuchungen und Feststellungen. Entsprechendes gibt es überhaupt nicht; auch das ist eine Falschbehauptung. Herr Abgeordneter. Ein Sachverständiger, der Sachverständige Fritzsch, hat zu Recht gesagt, dass durch die verpflichtende Anwaltsbeiordnung ein Frühwarnsystem geschaffen wurde, das es den Betroffenen ermöglicht, unterzutauchen. Kollege Seif. Es ist gut, dass wir mit dem heutigen Gesetz diesem Spuk ein Ende bereiten. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
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