1. Lesung

Gesetzes zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und zur Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam

Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und zur Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam

10. Juli 2025·Sitzung 18··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (7)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir schaffen mit diesem Gesetz die Möglichkeit, sichere Herkunftsstaaten künftig per Rechtsverordnung festzulegen, und schaffen den verpflichtenden Rechtsbeistand in der Abschiebehaft ab. Sowohl die Blockade bei der Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten als auch die Einführung des verpflichtenden Rechtsbeistands kommen aus immer wieder der gleichen politischen Ecke. Wir haben in den vergangenen Jahren immer wieder erlebt, dass die Festlegungen sicherer Herkunftsstaaten im Bundesrat blockiert worden sind. Das muss ein Ende haben. Die immer wieder gleiche Ecke ist auch hier wieder lautstark unterwegs. Uns geht es jetzt darum, dass wir die Behinderung der wirksamen Begrenzung der illegalen Migration beenden. Deswegen sage ich: Dieses Gesetz ist ein Ideologierückabwicklungsgesetz mit dem klaren Signal: Staatliche Handlungsfähigkeit schlägt politische Ideologie, meine Damen und Herren. Sichere Herkunftsstaaten sind Staaten, deren Staatsangehörige bei uns kein Asyl bekommen werden, weil ihnen in der Heimat keine Verfolgung droht; das ist das Grundprinzip bei der Bestimmung der sicheren Herkunftsstaaten. Deswegen geht von unserem Gesetz ein wichtiges Zeichen aus: Wer aus einem sicheren Herkunftsstaat kommt, soll sich nicht auf den Weg machen. Wer nicht bleiben kann, der braucht erst gar nicht zu kommen. Damit reduzieren wir Pulleffekte, meine Damen und Herren. Wir schaffen auch den verpflichtenden Rechtsbeistand bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam wieder ab. Dieser verpflichtende Rechtsbeistand, der in der vergangenen Wahlperiode eingeführt wurde, war nichts anderes als ein Versuch aus Teilen der Ampelregierung, aus einem Rückführungsverbesserungsgesetz, wie es Nancy Faeser vorgelegt hat, ein Rückführungsverhinderungsgesetz zu machen. Das ändern wir jetzt wieder. Man muss in der Tat vielleicht noch mal erklären, warum das nichts anderes als ein Verhinderungsgesetz war. Jemand, der in Deutschland Schutz beantragt, durchläuft ein Verfahren. Beim BAMF wird das geprüft; die Person wird angehört, kann gegen eine Entscheidung, die vom BAMF gefällt wird, beim Verwaltungsgericht klagen, im Zweifelsfall sogar noch in Berufung gehen. Man kann sich während dieser ganzen Zeit selbstverständlich rechtlich beraten lassen. All das findet auch statt. Aber wenn der Betroffene am Ende dieses ganzen rechtsstaatlichen Prozesses keinen Schutzstatus bekommt und abgeschoben werden muss, weil er der Ausreisepflicht selber nicht nachkommt, meine Damen und Herren, dann braucht es schlichtweg keinen juristischen Pflichtverteidiger, keinen Pflichtbeistand mehr, weil der am Schluss nur noch die Abschiebung verhindern soll. Meine Damen und Herren, wir müssen dafür sorgen, dass Leute, die das Verfahren durchlaufen haben und kein Bleiberecht haben, ausreisen müssen und auch ausreisen können und nicht juristisch davon abgehalten werden. Wir stehen für Humanität, ja, und eben auch für Ordnung. Humanität und Ordnung, das ist das Prinzip. Wir sind ein weltoffenes Land. Wer als Fachkraft bei uns arbeiten will, dem bieten wir Perspektive auf Dauer. Wer verfolgt wird, dem bieten wir Schutz auf Zeit. Aber wer weder Fachkraft ist noch verfolgt wird noch aus anderen Gründen Schutz beanspruchen darf, dem muss auch klar sein, dass er kein Bleiberecht hat. Deshalb wollen wir sowohl bei sicheren Herkunftsstaaten als auch bei den Abschiebungen Beschleunigung erreichen, anstatt Blockade zu organisieren. Herzlichen Dank. Der nächste Redner in der Debatte: für die AfD-Fraktion Dr. Christian Wirth.

AfD

Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Der Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung sowie zur Abschaffung des Pflichtanwalts in Abschiebungshaft ist ein Dokument des späten Erwachens und bleibt dennoch politisch mutlos. Zwar sind einzelne Maßnahmen darin richtig, etwa die Streichung der Pflichtverteidigung in Abschiebehaft, die sich in der Praxis vor allem als Instrument zur Verfahrensverzögerung erwiesen hat. Auch die Zielrichtung, Verfahren für Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten zu beschleunigen, ist im Grundsatz zu begrüßen. Aber der Entwurf bleibt oberflächlich. Denn der eigentliche Grund für diesen Gesetzentwurf ist kein neu entdeckter Sinn für Ordnung, sondern politischer Selbstwiderspruch. Er ist nur nötig geworden, weil die Bundesregierung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD im Bund das regeln will, was ihre Parteifreunde in den Ländern gemeinsam mit Grünen und Linken regelmäßig blockieren. In mehreren Landesregierungen verhindern diese Parteien seit Jahren die Einstufung objektiv sicherer Herkunftsstaaten, nicht aus rechtlichen Gründen, sondern aus ideologischer Überzeugung. Diese Blockadehaltung wird nun notdürftig über den Umweg der Rechtsverordnung umgangen. Ob dieser Weg juristisch hält, ist derzeit offen. Es gibt Argumente dafür und dagegen. Die AfD-Fraktion hält es für wünschenswert, dass der Weg rechtlich tragfähig ist; denn jede Maßnahme, die hilft, Asylverfahren effizienter zu gestalten und missbräuchliche Anträge rascher abzulehnen, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Doch das politische Signal bleibt zwiespältig: Man will Ordnung, ohne sich wirklich von den politischen Partnern zu lösen, die genau diese Ordnung seit Jahren verhindern. Und an die Union gerichtet: Wie lange wollen Sie sich eigentlich noch an Koalitionen mit Grünen und Linken binden, die bei jeder Gelegenheit gegen Migrationsbegrenzung arbeiten? Wer ernsthaft eine politische Wende in der Asylpolitik will, braucht andere Mehrheiten und den Mut, über eigene Brandmauern hinwegzusehen. Doch selbst wenn dieser Gesetzentwurf juristisch Bestand hätte, löst er nicht das Grundproblem; denn das liegt nicht in einzelnen Paragrafen, sondern im gesamten System. Wir haben es mit einem strukturellen Missbrauch des Asylrechts zu tun. Die meisten Asylbewerber reisen durch mehrere sichere Drittstaaten nach Deutschland ein. Sie sind längst in Sicherheit, bevor sie die deutsche Grenze erreichen. Und trotzdem werden sie hier aufgenommen – mit allen bekannten Konsequenzen: langwierige Verfahren, überlastete Gerichte, überfüllte Kommunen. Das europäische Asylrecht hat vollständig versagt. Es sollte eigentlich klären, welcher Staat für das Verfahren zuständig ist. Tatsächlich aber sorgt es dafür, dass Migranten durchgereicht werden und am Ende fast immer in Deutschland landen. Die Dublin-Verordnung funktioniert auf dem Papier, aber nicht in der Realität. Die EU ist weder in der Lage, ihre Außengrenzen zu sichern, noch kann sie ein verlässliches gemeinsames Asylsystem durchsetzen. Der Vertrauensverlust ist berechtigt. Es ist deshalb die Aufgabe Deutschlands, wieder selbst handlungsfähig zu werden. Wir müssen unser nationales Recht konsequent anwenden, insbesondere gegenüber Personen, die über sichere Drittstaaten einreisen. Das bedeutet: Zurückweisen, wo möglich. Asylanträge gar nicht erst annehmen, wo sie offensichtlich unzulässig sind. – Deutschland darf sich nicht länger von einem dysfunktionalen europäischen System fesseln lassen. Die AfD-Fraktion hat dazu konkrete Vorschläge unterbreitet, und zwar weit über diesen Gesetzentwurf hinaus. Wir fordern effektive Grenzkontrollen, die Möglichkeit physischer Barrieren, sofortige Zurückweisungen illegal Einreisender und den entschlossenen Einsatz nationalen Rechts. Ebenso setzen wir uns dafür ein, Fehlanreize im Asylsystem zu beseitigen, etwa durch die Umstellung von Geld- auf Sachleistungen und die konsequente Kürzung von Leistungen bei Mitwirkungsverweigerung. – Diese Maßnahmen sind Teil eines umfassenden Ansatzes, der das Ziel hat, die illegale Migration wirksam zu begrenzen, unsere Aufnahmekapazität zu schützen und die Akzeptanz für wirklich Schutzbedürftige zu sichern. Und wenn europäische Regelungen dieser Linie entgegenstehen, dann ist es legitim, diese neu zu verhandeln oder gegebenenfalls auszusetzen, bis die EU den ihr selbst gesetzten vertraglichen Verpflichtungen aus Artikel 3 Absatz 2 EU-Vertrag auch gerecht wird. In grundsätzlichen Fragen der inneren Sicherheit, des Grenzschutzes und der nationalen Ordnung muss die politische Entscheidungskompetenz in Berlin liegen. Und dort sollte man, wenn es nach uns geht, endlich wieder deutschen Interessen verpflichtet sein. Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf erkennt das Problem, aber er umkreist es nur. Die Bundesregierung braucht sich nicht zu wundern, dass ihre Initiativen halbherzig bleiben, solange sie sich selbst durch Koalitionen mit migrationspolitischen Blockierern lähmt. Was unser Land braucht, ist keine juristische Spitzfindigkeit, sondern eine politische Entscheidung für Ordnung, für Steuerung und für nationale Handlungsfähigkeit. Dafür steht die AfD. Vielen Dank und Glück auf! Der nächste Redner in der Debatte: für die SPD-Fraktion Sebastian Fiedler.

SPD

Vielen herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Ich glaube, ich muss, bevor ich zum eigentlichen Gesetzentwurf spreche, noch mal versuchen, den interessierten Zuhörerinnen und Zuhörern einen paradoxen Zusammenhang zu erläutern; vielleicht können Sie mir dabei helfen. Es sprach das Mitglied einer Fraktion, von der wir wissen, dass sie in engsten Kontakten zu Russland ist. – Ich höre Zustimmung. – Ich weiß nicht, ob Sie das auch hören. Ausgerechnet dieses Russland beteiligt sich ganz aktiv daran, Werbung für Schleuserinnen und Schleuser zu machen. Das heißt, an der illegalen Migration hat gerade Russland im Rahmen der hybriden Kriegsführung ein wahnsinnig großes Interesse. Jetzt versuchen Sie mal, das übereinzubringen mit dem Text, den Sie gerade gehört haben. Das heißt: Putin serviert uns sozusagen gerade die Munition für diese rechtsextreme Fraktion. Das muss man noch mal so benennen, damit Sie die Zusammenhänge verstehen. Zum eigentlichen Thema; das ist nämlich schnell erzählt. Die Bundesregierung wird jetzt bei Menschen, für die der internationale Schutz nach §§ 3 und 4 Asylgesetz gilt – das ist der Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, also subsidiärer Schutz –, einen Herkunftsstaat als sicheren Herkunftsstaat bestimmen können. Das wollen wir künftig per Rechtsverordnung regeln. Das hat einen ganz einfachen Grund: Die Verfahren sollen beschleunigt werden, im Übrigen auch im Sinne der Menschen selbst. Es ist zugleich ein Hinweis an Menschen aus diesen Herkunftsländern, dass diese Verfahren beschleunigt werden. Und allen Unkenrufen zum Trotz hat das mit Einzelfallprüfungen nichts zu tun; die bleiben davon nämlich vollkommen unberührt. Artikel 37 der EU-Asylverfahrensverordnung gibt uns die rechtliche Möglichkeit, die wir hier ausschöpfen, genau das zu tun. Das heißt, der Effekt wird sein: Die Verfahren werden schneller werden. Bei Ablehnungen kann der Staat entsprechend schneller reagieren. Der zweite Teil ist auch schon genannt worden: Bei Verfahren über die Anordnung von Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam soll kein verpflichtender Rechtsbeistand mehr bestellt werden müssen. Hier wurde gerade gesagt, der Rechtsstaat werde mit Füßen getreten. Das ist eine Empfehlung der Justizministerkonferenz, die uns das mitgegeben hat. Ich finde das einigermaßen schwierig. Da schwingt so ein bisschen Misstrauen gegen unsere Gerichte mit. Denn gleichzeitig ist es so, dass Verfahrenspflegschaft und Beiordnung eines anwaltlichen Bevollmächtigten nach Maßgabe der Verfahrenskostenhilfe immer noch möglich sind. Das ist nach Auffassung der Ministerinnen und Minister auf Landesebene auch ausreichend, um die Rechte der Betroffenen entsprechend zu wahren. Also: Was will ich sagen? Das Schutzniveau bleibt natürlich erhalten. Und unser Vertrauen in die Gerichte, dass dieses Schutzniveau entsprechend erhalten bleibt, ist sehr, sehr hoch – ungebrochen hoch. Wir regeln das insgesamt – das ist unsere Maßgabe im Rahmen der Dinge, die wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben – unter den Überschriften „Humanität“ und „Ordnung“. Das geht für uns tatsächlich zusammen, und dieser Gleichklang ist uns wahnsinnig wichtig. Sie können sich selbstverständlich darauf verlassen, dass wir im Rahmen der Gesetzgebungsberatungen genau diese Maßstäbe anlegen und darauf achten werden, dass die Grundsätze der Menschenrechte Bedeutung haben und das Grundgesetz und das EU-Recht ohnehin eingehalten werden. Ich würde das mal mit der Frage versehen: Ja, was denn bitte auch sonst? Hier geht es insoweit nicht um ein inhumanes Gesetzgebungsverfahren, sondern einfach um ein schnelleres. Der Staat soll schneller reagieren können. Ich will nur sagen, dass wir nach dem Koalitionsvertrag nicht nur diese Themen zu bearbeiten haben, sondern viele weitere, weil für uns legale Zugangswege wahnsinnig bedeutsam sind. Wir gucken noch mal auf das Chancen-Aufenthaltsrecht. Wir brauchen legale Zugangswege. Ich will nicht, dass, ausgehend von den Debatten, die wir jetzt gerade führen, auf der anderen Seite der Eindruck erweckt wird, dass dieses Thema vergessen worden ist. Es ist unserer Fraktion sehr wichtig. Wir wissen, dass wir auf dem Arbeitsmarkt wahnsinnig viel Leute benötigen. Und die Betonung der legalen Zugangswege ist etwas, auf das meine Fraktion im Rahmen dieser Koalition an jeder Stelle achten wird. Hier ist aber, glaube ich, in Teilen viel zu viel Aufregung im Spiel. Ich bitte Sie nur, wenn Sie die Brüller von rechts außen im Zusammenhang mit diesen ganzen Debatten, die wir gerade führen, hören: Versuchen Sie, zu differenzieren! Und denken Sie sich immer den russischen Untertitel mit, wenn Sie die Reden der AfD hören! Der läuft nämlich in Russland mit. Vielen Dank. Herr Kollege Fiedler, wir hatten in der vorherigen Debatte den Eindruck, dass ein Redner der AfD-Fraktion jedes Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als rechtsextrem bezeichnet hat – ich lasse das überprüfen –, mit einem ähnlichen Wortlaut wie dem, den Sie gerade im Hinblick auf die AfD-Fraktion gewählt haben. Also werde ich das an dieser Stelle genauso überprüfen lassen. Ich bitte einfach noch einmal darum, sich gut zu überlegen, wie man die Dinge formuliert. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Helge Limburg.

Grüne

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Deutsche Bundestag kann die Regierung manchmal nerven. Aber, meine Damen und Herren, genau das ist in einer parlamentarischen Demokratie eine der zentralen Aufgaben des Parlaments. Und anstatt sich mit der Kritik aus dem Plenum auseinanderzusetzen, anstatt die parlamentarische Debatte zu suchen und für Ihre Überzeugungen zu werben, Herr Innenminister, wollen Sie mit diesem Gesetzentwurf nichts anderes, als in einer zentralen Frage, nämlich der Frage der Ausweisung sogenannter sicherer Herkunftsstaaten, den Deutschen Bundestag einfach beiseitezuschieben. Die Beteiligung von Bundestag und Bundesrat soll mit diesem Gesetzentwurf ausgehebelt werden. Das ist keine Kleinigkeit. Diese Einschränkung parlamentarischer Kontrolle, diese Einschränkung von Checks and Balances dürfte in der Form beispiellos in der Geschichte der Bundesrepublik sein. Das ist völlig inakzeptabel, meine Damen und Herren. Herr Minister, in der Sache geht es Ihnen – das haben Sie bereits im Koalitionsvertrag vereinbart – vor allem um Tunesien, Marokko, Algerien: Tunesien, regiert von einem Diktator, der nahezu die gesamte prominente Opposition hat einsperren lassen, Algerien, wo gerade in diesen Tagen drakonische Urteile gegen einen französischen Journalisten und einen französischen Schriftsteller bestätigt worden sind, weil sie sich kritisch gegenüber der Regierung verhalten. Meine Damen und Herren, Staaten werden nicht sicher, weil Sie es sich wünschen oder der Innenminister es anordnet, sondern sie sind dann sicher, wenn sie tatsächlich für alle dort lebenden Menschen sicher sind. Wenn Sie gewollt hätten, dass Tunesien sicher ist, dann hätten Sie das Land nach dem Arabischen Frühling, nach der Revolution viel massiver unterstützen müssen. Das Abwarten Europas hat sich mit der Rückkehr der Diktatur bitter gerächt. Doch statt jetzt umso entschlossener aus den Fehlern zu lernen und die dortige Zivilgesellschaft zu unterstützen, wollen Sie – am Parlament vorbei – einen Persilschein ausstellen und dann nicht nur die Augen und Ohren, sondern auch die Grenzen für die Menschen dort verschließen. Das ist kurzsichtig, inhuman, schäbig. So sollte kein Rechtsstaat mit so zentralen Grundrechten umgehen. Meine Damen und Herren, Sie wollen – Sie haben es gerade gesagt – den anwaltlichen Pflichtbeistand in Abschiebehaft abschaffen. Das ist das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass anwaltlicher Pflichtbeistand in Haftsachen gestrichen wird – eine traurige Premiere! Und dabei fehlen Ihnen dafür jegliche sachlichen Argumente. Mehrere Anfragen von mir haben gezeigt, dass Sie keinen einzigen Fall benennen können, wo dieser Pflichtbeistand eine legale Abschiebung verhindern oder auch nur hätte verzögern können, keinen einzigen. Das ist auch logisch; denn Anwälte haben in einem Rechtsstaat natürlich nur dann Erfolg, wenn die Rechtslage es hergibt, sprich: wenn Behörden oder auch Gerichte – Herr Kollege Fiedler, auch das kommt vor – Fehler gemacht haben. Dafür sind Anwälte da. Daher sollte in so zentralen Fragen wie Haftsachen ein Pflichtbeistand eine Selbstverständlichkeit sein, damit Betroffene sich zur Wehr setzen können. Diesen Anwalt zu streichen, legt nahe, dass Sie sich ebenso wie bei Ihren Zurückweisungen an der Grenze und bei den Grenzkontrollen in Wahrheit eben nicht sicher sind, Herr Minister, dass Ihre markigen Maßnahmen vor Gericht halten. Deswegen wollen Sie die gerichtliche Kontrolle, soweit Sie es irgend können, einschränken. Das ist schäbig und unwürdig in einem Rechtsstaat. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Sie als Koalition tun fast nichts gegen Fluchtursachen. Bekämpfung der Klimakrise, mehr Mittel für zivile Krisenprävention, mehr humanitäre Hilfe, faire Handelspraktiken und Weiteres mehr – Sie könnten viel tun, damit sich weniger Menschen auf den Weg nach Europa machen müssen. Stattdessen schränken Sie die Rechte des Parlaments ein, die Rechte des Bundesrates, Sie schränken die Arbeit von Anwälten ein. Wir werden alles in unserer Macht Stehende tun, um zu verhindern, dass der Innenminister zukünftig per Federstrich auch die Rechte von Geflüchteten einschränkt. Wir werden alles tun, um die Rechte dieses Parlaments und das Recht auf anwaltlichen Beistand in diesem Land zu verteidigen. Vielen Dank. Das Wort hat nun für die Fraktion Die Linke die Abgeordnete Clara Bünger.

Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jede Woche stehen Sie hier mit dem nächsten Gesetz gegen sogenannte illegale Migration. – Ja, Herr Throm, jetzt klatschen Sie. Und jede Woche sage ich Ihnen: Was Sie beschließen wollen, verstößt gegen geltendes Recht, hilft keiner Kommune und wird niemanden davon abhalten, vor Verfolgung oder Not zu fliehen. Während die Umfragewerte der SPD abstürzen und die AfD zulegt, liefern Sie der extremen Rechten die nächste Vorlage. Sie, liebe SPD, haben in der letzten Sitzungswoche noch das Hauruckverfahren beim Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs kritisiert; Sie sagten, das dürfe sich so nicht wiederholen. Und jetzt: ein neuer Gesetzentwurf, wieder eine Asylrechtsverschärfung, wieder im Eilverfahren und ohne vorherige Länderbeteiligung, ohne Anhörung der Fachöffentlichkeit. Künftig soll die Bundesregierung Staaten per Verordnung als sichere Herkunftsstaaten einstufen können, ohne Beteiligung von Bundesrat oder Bundestag. Sie nennen es „Ideologierückabwicklungsgesetz“, Herr Dobrindt. Wir sagen: Damit umgehen Sie bewusst Artikel 16a Absatz 3 Grundgesetz, der die Zustimmung des Bundesrates verlangt. Das Konzept schafft ein Asylverfahren zweiter Klasse – das muss man so sagen –, mit weniger Rechtsschutz, Arbeitsverbot und Ausschluss vom Bleiberecht. Ihnen geht es darum, vor allen Dingen ein Signal zu setzen: Seht her! Wir machen was. Moldau bleibt weiterhin auf der Liste, obwohl Teile des Landes unter russischer Kontrolle stehen. Georgien gilt noch immer als sicher, obwohl dort Menschen brutal niedergeprügelt werden, wenn sie proeuropäisch demonstrieren. Das Verwaltungsgericht Berlin hat an dieser Einstufung bereits erhebliche Zweifel geäußert; aber dass Sie es mit Gerichtsurteilen nicht so genau nehmen, wissen wir schon längst. Genau das kritisiert auch der Deutsche Anwaltverein. Ihr Entwurf verfehlt wesentliche Anforderungen der EU-Asylverfahrensrichtlinie. So fehlt zum Beispiel die Voraussetzung, dass in einem Herkunftsstaat generell und durchgängig Sicherheit vor Verfolgung herrschen muss. Und dann wollen Sie allen Ernstes die anwaltliche Pflichtverteidigung in Abschiebeverfahren wieder streichen. Der Grund: zu aufwendig für die Justiz. Es ist also zu aufwendig, wenn jemand seine Rechte geltend machen möchte. Das widerspricht dem Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes. Es geht bei dem verpflichtenden Rechtsbeistand doch nicht um Abschiebungen, sondern ausschließlich darum, ob die Haft rechtmäßig war oder nicht. Und dann sagen Sie ernsthaft, dass das möglich ist; dabei geht es hier um Freiheitsentzug, den schwerwiegendsten Grundrechtseingriff unseres Staates. Menschen, die keine Straftat begangen haben, werden hier eingesperrt – keine Straftat! Sie haben nichts verbrochen, außer dass sie vor Krieg geflohen sind. Jede zweite Abschiebehaft erweist sich als rechtswidrig. Das müssen Sie – Kommen Sie bitte zum Ende Ihrer Rede. – zur Kenntnis nehmen. Sie wollen den Betroffenen den anwaltlichen Beistand ernsthaft verweigern. Mein letzter Satz: Dass die CDU/CSU solche Gesetze schreibt, ist keine Überraschung. Aber dass die SPD, die sich Grundrechte und Solidarität auf die Fahnen schreibt, diesen Entwurf mitträgt, ist ein politisches Desaster. Wenn Sie noch einmal von Menschenrechten – Ihr letzter Satz, bitte. – sprechen wollen, dann handeln Sie auch so! Vielen Dank. Danke. – Für die CDU/CSU-Fraktion spricht nun der Abgeordnete Detlef Seif.

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Linken und Grünen haben jetzt wirklich genügend Nebelkerzen geworfen und haben auch die Rechtslage völlig verzerrt dargestellt. Der Minister hat eigentlich vorhin schon dargelegt: Um welchen Personenkreis geht es denn beim Pflichtanwalt? Das sind in der Regel Menschen, die bereits ein umfangreiches Verwaltungsverfahren hinter sich haben, ein Klageverfahren, wo Rechtsanwälte beteiligt sind. Sie sind dann vollziehbar ausreisepflichtig; sie müssen unser Land verlassen. Dann bleiben sie hier, widersetzen sich. Dann wollen wir als Staat das umsetzen. Dafür gibt es Ausreisegewahrsam und Abschiebehaft. Ich empfehle Ihnen, mal in die geltenden Gesetze zu schauen. Wir haben Gesetze, die die freiwillige Gerichtsbarkeit in solchen Fällen regeln. Das bedeutet: Wenn der Richter erkennt: „Hier ist eine Person, die Unterstützung braucht“, gibt es den Verfahrenspfleger. Wenn der Richter erkennt: „Die Sache ist rechtlich tatsächlich kompliziert“, kriegen sie auch in Abschiebesachen einen Rechtsbeistand, und zwar vom Gericht beigeordnet. Diese Beiordnung des Pflichtanwalts führt dazu, dass ein Richter auch in klaren Fällen, wo es überhaupt nichts mehr zu diskutieren gibt, nicht entscheiden darf, weil ein Anwalt nicht da ist. Dann kommen manche Anwälte nicht so zügig, sie sind plötzlich krank, und dadurch verzögern sich die Verfahren. Erzählen Sie hier doch keinen Blödsinn! Sie haben das letztes Jahr im Januar eingeführt und behaupten hier, das hätte es noch nie gegeben. Wir schaffen dieses Gesetz ab. Das ist nämlich ein Rechtsstaatsverhinderungsgesetz und kein Sicherstellungsgesetz. Und jetzt kommen wir mal zu den sicheren Herkunftsstaaten. Irgendjemand von Ihnen hat den Quatsch mit Tunesien, Marokko erzählt. Gucken Sie doch mal: Magnus Brunner, der zuständige Kommissar auf europäischer Ebene, hat gerade als Vorschlag eine Liste von Ländern gemacht, die von der Bewertung her als sichere Herkunftsstaaten einzustufen sind. Herr Seif. Da finden Sie Marokko und Tunesien. Also: Auch die europäische Ebene will das auf den Weg bringen. Da ist der Minister vollkommen richtig unterwegs. – Ich erlaube das gerne. Sehr schön. – Dann haben, Sie, Herr Lucks, das Wort zu einer Zwischenfrage. Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Weil Sie die europäische Ebene im Zusammenhang mit den sicheren Herkunftsstaaten angesprochen haben, möchte ich schon gerne wissen, ob Ihnen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2024 bekannt ist, wonach die von Tschechien vorgenommene Einstufung Moldaus als sicheres Herkunftsland nicht rechtens ist, weil dort Gebiete von Russland kontrolliert werden. Ich möchte Sie im Angesicht dessen, dass wir hier nicht ein EuGH-Urteil umsetzen, sondern Sie in der Koalition den Bruch von EU-Recht sogar vorbereiten, fragen: Warum wollen Sie die Bundesländer bei der Einstufung der sicheren Herkunftsländer aus dem Weg räumen? Geht es Ihnen darum, dass Ihnen die Bundesländer zu nervig sind, wenn sie Sie an Dinge wie das Völkerrecht, den EuGH, die Europäische Menschenrechtskonvention erinnern? Ihre Frage gibt mir zunächst mal die Gelegenheit, einzuordnen: Was sind denn sichere Herkunftsländer? Wenn wir die als sicher eingestuft haben, bedeutet das nicht, dass die Menschen rechtlos sind, sondern im Regelfall wird vermutet, dass die Länder sicher sind und dass dort keine Verfolgung stattfindet. Aber der Betroffene kann das jederzeit durch entsprechende Tatsachen, Beweismittel ausräumen, und dann bekommt er den Schutz. Wir wissen aber: Das System wird missbraucht. Gerade kommen viele Menschen aus den sicheren Herkunftsstaaten zu uns, wo wir wissen, dass es hier eine Anerkennungsquote von 2, 3, 4, 5 Prozent gibt. Dem müssen wir etwas entgegensetzen. Da gibt es eben diese beschleunigten Verfahren, beschleunigte Verwaltungsverfahren, beschleunigte Klageverfahren. Aber das bedeutet nicht, dass die Menschen rechtlos sind. Das war Punkt eins. Punkt zwei. Sie sprechen mit Moldau einen guten Gesichtspunkt an, nämlich dass ein Land, wo einzelne Bereiche unsicher sind, nicht eingestuft werden kann. Die europäische Ebene hat diesen Fehler erkannt. In den neuen GEAS-Vorschriften – und das möchte auch Magnus Brunner vorziehen – ist ausdrücklich enthalten, dass man Länder, wo der Großteil als sicher einzustufen ist und wo auch kein Verfolgungsrisiko besteht, Teile aber unsicher sind, in Zukunft als sichere Herkunftsstaaten ausweisen kann. Ich glaube, da ist auch die europäische Ebene auf einem guten Weg. – Vielen Dank für Ihre Frage. Zum Schluss, um das noch mal klarzustellen, weil daran Kritik geübt wurde: Ist die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten bezogen auf internationalen Schutz zulässig? Wir haben § 16a Absatz 3 Grundgesetz. Ja, es ist zulässig, weil § 16a Absatz 3 sich nur auf Asyl bezieht. Wir sagen ausdrücklich: Wir schmeißen das nicht in einen Topf, sondern das wird separat behandelt. Zum Parlamentsvorbehalt: Müssen wir als Parlament über jede Einstufung eines sicheren Herkunftsstaats entscheiden? Ich meine, nein. Wir müssen Wesentliches entscheiden, und das machen wir mit diesem Gesetz. Wir setzen den Rahmen fest, wann die Regierung per Rechtsverordnung anordnen kann, dass ein Staat sicher ist. Dadurch ist die Regierung eingeengt. Kommen Sie bitte zum Ende. Wir haben das Wesentliche entschieden. Das Gesetz ist gut; es ist ein Bestandteil unserer Migrationswende. Deshalb kann ich nur sagen: Unterstützen auch Sie das! Danke. Als letzter Redner in dieser Debatte hat für die CDU/CSU-Fraktion der Abgeordnete Alexander Throm das Wort.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Diese Koalition steht jede Woche hier im Deutschen Bundestag, um ein weiteres Gesetz einzubringen, einen weiteren Schritt in der Migrationswende zu machen. Genau so ist es. Das machen wir heute auch, indem wir es erleichtern, die Länder, die sicher sind, als sichere Herkunftsländer auszuweisen, und damit auf der einen Seite das Verfahren deutlich beschleunigen. Auf der anderen Seite senden wir das Signal in diese sicheren Länder hinein, wo die Anerkennungsquoten in der Regel bei 2, 3 Prozent oder sogar darunter liegen: Es macht keinen Sinn, sich auf den Weg nach Deutschland zu begeben; bleibt in euren Herkunftsländern, weil es hier keinen Schutzanspruch gibt! – Alle Ausweisungen als sichere Herkunftsländer, zuletzt im Fall von Georgien, haben gezeigt, dass danach die Zahlen deutlich heruntergehen. Das werden wir hier auch erreichen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir machen das jetzt auch mit der Ermöglichung einer Rechtsverordnung durch die Bundesregierung, weil wir die Blockade durch die Grünen, die es im Bundesrat die letzten zehn Jahre gegeben hat, beenden wollen. Wir wollen, dass jetzt eine konsequentere Migrationspolitik, eine Begrenzung der illegalen Migration stattfindet. Deshalb werden wir den Weg, den im Übrigen die Asylverfahrensrichtlinien auf europäischer Ebene seit 2013 schon ermöglichen, jetzt als Koalition gehen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Jetzt noch kurz was zum Pflichtanwalt. Wir sind am Ende eines langen Verfahrens. Es geht nur um die Umsetzung der Ausreisepflicht, die jemand offensichtlich nicht freiwillig befolgt hat. Es gibt im Rechtsstaat – den haben wir – einen Richtervorbehalt. Aber der Rechtsstaat entsteht nicht erst dadurch, dass es einen Anwaltsvorbehalt gibt, und deswegen können wir den hier auch abschaffen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Zahlen gehen runter. Die Koalition arbeitet. Der Bundesinnenminister arbeitet. Herzlichen Dank für den starken Start in den ersten Wochen und für die klaren Signale! Und ja, Flüchtlinge und Schleuser haben mitbekommen: In Deutschland hat sich etwas verändert; es wird schwieriger, hier illegal einzureisen. Das hat im Übrigen auch die deutsche Bevölkerung mitbekommen, dass diese Koalition sich auf den Weg gemacht hat, die illegale Migration deutlich zu reduzieren und zu begrenzen. Wir befinden uns da erst am Anfang, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das Argument, die Zahlen seien doch jetzt so niedrig wie seit vielen Jahren nicht mehr, erfreut uns; aber das ist kein Grund, um nachzulassen. Der Blickwinkel richtet sich auf die letzten zehn Jahre mit den 4,3 Millionen Menschen mit Fluchthintergrund, die nach Deutschland gekommen sind. Danach besteht die Überlastung nach wie vor fort. Wir brauchen eine dauerhafte, eine nachhaltige Reduzierung der Ankunftszahlen in Deutschland, und dafür tritt diese Koalition ein. Herzlichen Dank.

Redner nach Fraktion