1. Lesung

a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Stephan Brandner, Tobias Matthias Peterka, Rainer Galla, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der missbräuchlichen Anerkennung von Vaterschaften

a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Stephan Brandner, Tobias Matthias Peterka, Rainer Galla, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der missbräuchlichen Anerkennung von Vaterschaften

25. Februar 2026·Sitzung 58··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (8)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir gehen endlich gegen missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung vor, gegen Menschen, die anderen zu einem dauerhaften Aufenthalt in unserem Land verhelfen, indem sie Kinder anerkennen, die gar nicht die ihren sind und die in vielen Fällen dafür auch noch Geld kassieren. Das ist nichts anderes als Schleuserei mit anderen Mitteln. Schleuser bringen Menschen nach Deutschland, die hier nicht sein sollen, und diejenigen, die Kinder anerkennen, die nicht ihre sind, verhelfen Menschen zu einem Aufenthalt, die ihn nicht haben sollten. Dem müssen wir dringend ein Ende bereiten. Hier geht es darum, dass unser Rechtsstaat nicht weiter versagen darf, dass er wieder Vertrauen aufbauen muss. Und das muss die Botschaft des heutigen Tages sein. Dieses Gesetz ist natürlich auch ein Bestandteil unserer Migrationswende, mit der wir Vorschriften verschärfen, Kontrollen und Verfahren verstärken und beschleunigen wollen. Damit verteidigen wir auch das Vertrauen in diesen Rechtsstaat, der endlich wieder handlungsfähig werden muss. Was ist in der Vergangenheit passiert? Vaterschaftsanerkennungen werden seit geraumer Zeit systematisch eingesetzt, um Aufenthaltsrechte und/oder soziale Leistungen zu erschleichen. Ein besonders plakativer Fall: Ein deutscher Mann erkennt 24 Kinder gegen Geld an. – Das muss ein Ende haben. Das untergräbt Vertrauen in die Integrität unseres Staates. Und wo auf diesem Weg Vertrauen verspielt wird, wächst Verunsicherung. Wo Regeln ausgenutzt werden, leidet der Rechtsstaat. Damit machen wir jetzt Schluss, indem wir eine Lücke schließen, die viel zu lange offengelassen wurde. Nämlich – und das ist wichtig –: In missbrauchsgeneigten Fällen, und übrigens nur in diesen Fällen, muss die Ausländerbehörde der Vaterschaftsanerkennung künftig zustimmen. Damit ermöglichen wir eine frühzeitige, effektive Prüfung der Vaterschaft, ohne dabei familiäre Bindungen unter Generalverdacht zu stellen. Das ist uns wichtig. Wird eine solche Zustimmung der Ausländerbehörde durch Täuschung, durch Betrug, durch falsche Angaben erschlichen, darf und wird sie künftig keinen Bestand mehr haben; denn vorsätzlicher Missbrauch wird endlich strafbar. Und mit diesem Gesetz schützen wir natürlich Familien, die rechtmäßig hier sind und die auch zusammengehören und Familien sind. Wir verhindern aber zugleich, dass staatliche Verfahren missbraucht und staatliche Entscheidungen durch Betrug manipuliert werden. Dieses Gesetz, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ist ein Gesetz, das Vertrauen fördert. Es schützt nämlich die Aufrichtigen vor den Unaufrichtigen, die Redlichen vor den Unredlichen und die Rechtstreuen vor den Rechtsbeugern. Deswegen bereiten wir der Trickserei, die zum Geschäftsmodell geworden ist, um diesem Staat zu schaden, endlich ein Ende. Vielen herzlichen Dank. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Stephan Brandner für die AfD-Fraktion.

AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ludwig, Sie haben angesprochen, dass endlich Missstände beseitigt werden müssen, um das Vertrauen in den Rechtsstaat wiederherzustellen. Völlig korrekt. Aber auch dieses Thema zeigt: Wo die AfD ist, da ist vorne; denn es ist unser Thema, was wir bereits vor zwei Jahren hier eingebracht hatten. Da hätten Sie den Rechtsstaat schon herstellen können – vor zwei Jahren! Bereits im März 2024 hatten wir nämlich einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung der missbräuchlichen Anerkennung von Vaterschaften eingebracht, und Sie alle – und die damals noch existente FDP – hatten dagegengeredet und ihn wie im Ausschuss dann komischerweise abgelehnt. Dabei war das Thema damals schon höchst brisant, und ein „Mister Cash Money“ beherrschte die Schlagzeilen. Dessen System war – und es ist es wohl noch immer; Sie wollten das ja bisher leider nicht ändern – ganz einfach gewesen: Der eingedeutschte und wohl ursprünglich mittellose Nigerianer Jonathan A. nimmt mutmaßlich gegen Cash-Zahlungen fremde Kinder ausländischer Frauen als seine eigenen an. Ob er wirklich der Vater ist, wofür eigentlich gar nichts sprach, war den Behörden völlig wurscht. Er organisierte so den Kindern, den Müttern, den weiteren Angehörigen nicht nur den Aufenthalt in Deutschland, sondern auch Sozialleistungen in Millionenhöhe. Medien berichten, dass seine sogenannte Familie – und Familien sind ja groß, wie wir heutzutage wissen – die Steuerzahler pro Jahr etwa 1,5 Millionen Euro kostet. Allein dieser „Mister Cash Money“ hat dafür gesorgt, dass rund 100 Personen in Deutschland Bleiberecht bekommen haben und durch den Sozialstaat finanziert wurden. Und Jonathan A., „Mister Cash Money“, ließ es sich auch nicht nehmen, mit seinem Cash-Reichtum in seiner Heimat zu protzen, seinen opulenten Fuhrpark vorzuzeigen oder das Geld in afrikanischen Dörfern zu verteilen. Deutschland machte er damit weltweit übrigens zum Gespött. Trotzdem war Ihnen das nach wie vor wurscht. Und man beachte auch auf der linken Seite – also, ich habe noch keinen AfDler gesehen, der in afrikanischen Dörfern Geld verteilt; ich weiß nicht, ob Sie das schon mal gesehen haben –: Dieser „Mister Cash Money“ ist nur ein öffentlich bekanntgewordener Fall. Die Statistiken zeigen Tausende Verdachtsfälle, wobei sich das wahre Ausmaß nicht erfassen lässt. Aber sogar die ARD redet davon, dass ungefähr 150 Millionen Euro Schaden im Jahr entstehen würden. Das heißt, Frau Ludwig – oder wer auch immer hier vorher regiert hat –: Wenn Sie unserem Antrag, unserem Gesetzentwurf vor zwei Jahren zugestimmt hätten, wären dem deutschen Steuerzahler 300 Millionen Euro Schaden weniger entstanden. Das muss man den Leuten draußen auch mal sagen. Ich nehme es vorweg: Ihr Gesetzentwurf, Frau Ludwig, liebe Bundesregierung, erkennt das Problem, aber er wird nicht den gewünschten Erfolg haben. Sie gehen das Ganze wieder windelweich an. Schleuserbanden sind auch nicht blöd. Die werden genau gucken, wie das Ganze funktioniert und in gesetzliche Vorhaben gegossen wird, und stellen sich darauf ein. Deshalb sind obligatorische Gentests die einzige Möglichkeit, den Missbrauch der Anerkennung von Vaterschaften gegen Cash zu verhindern. Die wollen wir. Die wollen Sie komischerweise nicht. Verstehe ich nicht. Das wäre die Möglichkeit, das Ganze zu klären und zu unterbinden. Trotzdem, obwohl Sie so einen windelweichen Entwurf vorlegen, sind die üblichen Verdächtigen schnell wieder dabei: Diakonie, Pro Asyl, und wie sie alle heißen, schwingen die Rassismuskeule und versuchen, diesen Gesetzentwurf zu verhindern. Ich hoffe, Sie schaffen das am Ende, aber mit Erfolg nur, wenn unserem Gesetzentwurf zugestimmt wird. Dass der deutsche Steuerzahler Hunderte Millionen Euro herausgibt – ich habe es gerade erwähnt –, spielt offenbar gar keine große Rolle. Dass Menschen aus afrikanischen Dörfern zu großen Teilen nach Deutschland geholt werden, spielt auch keine große Rolle. Und um diese Diskussion, die ja seit 20 Jahren läuft, zu verhindern, hätten Sie einfach schon vor zwei Jahren zustimmen müssen. „Denn da, wo wir sind, ist vorne“, hatte ich Ihnen gesagt. Ganz wichtig: Der Beweis – Vaterschaft ja oder nein – geht nur durch eine obligatorische DNS-Analyse. Die steht in unserem Gesetzentwurf drin, und sie muss kommen. Keiner wird dazu gezwungen. Aber wer sich dem entzieht, der kann auch nicht Vater von Kindern werden, die er anerkennen will. Sie müssen zum Ende kommen, Herr Abgeordneter. Das ist der Weg in die richtige Richtung, den wir beschreiten – und hoffentlich dann im Ausschuss gemeinsam mit der Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Vielen Dank. Vielen Dank. – Die nächste Rednerin ist Sonja Eichwede für die SPD-Fraktion.

SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Familien sind unser engster Bezugspunkt, und es ist sehr wichtig, sie und ihre sozial-familiäre Bindung auch zu schützen und zu fördern. Folglich sind selbstverständlich auch aufenthalts- und staatsangehörigkeitsrechtliche Folgen einer Vaterschaft und Vaterschaftsanerkennung in Deutschland gewünscht, wenn es sich um den leiblichen Vater handelt oder wenn es sich um eine verantwortungsgetragene Beziehung zwischen Vater und Kind handelt. An diesem Prinzip wollen und werden wir auch nichts ändern. Eine Vaterschaftsanerkennung, die aber eben nicht auf einer leiblichen oder einer sozial-familiären Beziehung beruht, sondern deren Zweck darin besteht, aufenthaltsrechtliche Folgen zu bewirken, ist missbräuchlich; denn sie unterbindet auch die dafür vorgesehenen Regelungen des Zuwanderungsrechts, die hier dann befolgt werden müssen. Deshalb gilt es, eben solche missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen zu verhindern. Das tun wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass hier auch nach den gesetzlichen Änderungen, die schon vorgenommen wurden, weiterhin Handlungsbedarf besteht. Deswegen wird hier vorgeschlagen, dass im Regelfall die Zustimmung der Ausländerbehörden erforderlich ist, wenn Aufenthaltsrechtsgefälle bei den antragstellenden Personen vorliegen. Die Zustimmung der Ausländerbehörden ist aber dann nicht erforderlich, wenn der Anerkennende eindeutig der leibliche Vater des Kindes ist, wenn es Geschwisterkinder gibt, wenn die Antragstellenden nach einer bestimmten Zeit einen gemeinsamen Wohnsitz haben oder wenn nach der Geburt die Eheschließung erfolgt, weil dann ja gerade die leibliche oder die sozial-familiäre Bindung vorliegt. Mit dieser Regelung gelingt es uns, einerseits Missbrauch effektiv zu verhindern und andererseits staatsangehörigkeits- und aufenthaltsrechtliche Folgen der Vaterschaftsanerkennung, die wir wollen, eindeutig zu schützen. Damit schützen wir auch Mütter und Kinder. Wichtig ist mir, zu betonen, dass wir in diesem Gesetzentwurf auch eine sachgerechte Lösung für vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennungen gefunden haben. Denn zum einen müssen die Behörden innerhalb von vier Monaten entscheiden, sonst gilt die Vaterschaft als anerkannt. Und zum anderen wird das Verfahren auch fortgeführt, wenn einem Elternteil etwas zustößt. Auch wenn der Antrag noch nicht gestellt werden konnte und einem Elternteil etwas zustößt, kann das Verfahren betrieben werden. Folglich haben wir hier eine gute ausgewogene Lösung zwischen familien- und abstammungsrechtlichen Fragen und der innenpolitischen Bedeutung des Themas, um Missbrauch – Sie müssen bitte zum Ende kommen. – zu unterbinden. Ich freue mich auf die Beratung im parlamentarischen Verfahren. Vielen Dank. Vielen Dank. – Die nächste Rednerin ist Filiz Polat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Grüne

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass auf der Tribüne der Verband binationaler Familien und Partnerschaften vertreten ist. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Union, Ihr Gesetz wird binationale Familien hart treffen. Sie haben es gesagt: Künftig soll, wenn in einer Familie ein sogenanntes Aufenthaltsrechtsgefälle besteht, die Ausländerbehörde der Vaterschaftsanerkennung zustimmen müssen. Die Bundesregierung setzt die Ausländerbehörde mit an den Familientisch. Das ist aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen ein tiefer Eingriff in das Privatleben der Menschen – dort, meine Damen und Herren, wo der Staat eigentlich nichts verloren hat. Das lehnen wir entschieden ab! Der Normalfall sieht bislang wie folgt aus: Bei verheirateten Paaren ist der Ehemann automatisch der rechtliche Vater des in der Ehe geborenen Kindes. Bei einem unverheirateten Paar wird das unkompliziert beispielsweise beim Jugendamt auf Antrag eingetragen. Für die sogenannte Vaterschaftsanerkennung reicht die Zustimmung der Mutter und des Vaters. Insbesondere wird dabei rechtlich nicht zwischen – das wurde ja auch gerade gesagt – biologischen und sozialen Vaterschaften unterschieden. Und das aus gutem Grund, meine Damen und Herren: Unser Familienrecht vertraut darauf, dass Eltern selbst Verantwortung übernehmen können. Wie ist das jetzt bei binationalen Familien, die von diesem Gesetz tangiert sind? Sie müssen sich jetzt zukünftig im Gegensatz zu allen anderen Familien mit Kindern gegenüber der Ausländerbehörde rechtfertigen. Und ich muss Ihnen nicht sagen, was das für diese Familien bedeutet, denen die Ausländerbehörde ohnehin schon oft wie eine Ordnungsbehörde begegnet, gerade wenn ein aufenthaltsrechtliches Gefälle vorliegt. Mit diesem Gesetz überschreitet die Bundesregierung aus unserer Sicht ganz klar eine rote Linie. Aus wenigen Fällen – ich betone: aus wenigen Fällen –, die nach geltendem Recht, liebe SPD, längst sanktioniert werden – auch die Fälle, die Sie vorgetragen haben –, wird ein Generalverdacht gegenüber allen binationalen Familien in diesen Konstellationen konstruiert. Und ganz ehrlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist weit mehr als Symbolpolitik. Hier wird auf den Rücken von Familien Politik mit unabsehbaren und möglicherweise fatalen Konsequenzen für die Betroffenen und vor allem für die Kinder gemacht. Deswegen ist der Protest der Verbände – Deutscher Anwaltverein, Deutscher Juristinnenbund – auch so groß. Zwischen 2018 und 2021 gab es nämlich nur 290 Fälle. Das neue Verfahren – so steht es auch in Ihrem Regierungsentwurf – wird jährlich zusätzlich 65 000 komplexe Verwaltungsverfahren auslösen! Mal unabhängig davon, was da auf die Behörden zukommt, haben zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen zu Recht protestiert und warnen in einem offenen Brief auch vor der Gefährdung des Kindeswohls, sollte dieses Gesetz verabschiedet werden. Warum? Sie schaffen mit diesem Gesetz jetzt zwei Klassen von Familien; das ist ein Paradigmenwechsel. Frau Ludwig, Sie sprachen von „missbrauchsgeneigten Fällen“. Was sind denn die Kriterien für die vorgesehenen Vermutungstatbestände? Und Sonja Eichwede hat es ja angesprochen: Wenn Eltern keine gemeinsame Sprache sprechen – Verdacht. Wenn sie nicht zusammenwohnen – Verdacht. Wenn jemand eine Aufenthaltsgestattung hat, kann es ja sein, dass er in einem Asylbewerberheim wohnt. Und im Asylverfahren können die Menschen ihren Wohnort nicht frei wählen. Ganz oft leben die Paare eben nicht zusammen. Hier werden Lebensrealitäten mit formalen Maßstäben gemessen, die an der Praxis vorbeigehen. Wir appellieren eindringlich an Sie: Geben Sie den Ausländerbehörden nicht die Macht, über Vaterschaften mitzuentscheiden. Das ist ein Frontalangriff auf die Freiheit der Familien und ein gefährlicher Präzedenzfall staatlicher Einmischung in die privaten Lebensverhältnisse binationaler Paare. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf entschieden ab und hoffen nur, dass dieser Gesetzentwurf niemals dieses Parlament verlässt! Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Fraktion Die Linke Luke Hoß.

Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Abgeordnete! Neue Sitzungswoche, neuer Generalverdacht gegen Menschen, die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben. Die „Bild“-Zeitung wittert den großen Skandal, startet eine rassistische Kampagne. Und das Innenministerium? Na klar, das liefert. Das muss diese „seriöse Politik“ sein, von der hier so oft die Rede ist. Wir sprechen heute über 75 Fälle jährlich, in denen missbräuchlich eine Vaterschaft anerkannt wurde – 75 Fälle, die schon jetzt juristisch verfolgt werden. Das ist dem Innenministerium genug, um den ganz großen Wurf zu wagen: Künftig sollen Familien mit aufenthaltsrechtlichem Gefälle unter Generalverdacht gestellt werden. Zum Beispiel: Ein Elternteil hat die deutsche Staatsbürgerschaft, das andere ist vor Krieg und Verfolgung geflohen und über den Asylantrag wurde noch nicht entschieden. Der Verdacht, den Dobrindt hat: Diese Väter wollen gar keine Väter sein, sondern von Deutschland profitieren. Und deshalb sollen alle Väter dieser Familien zukünftig nachweisen, dass sie auch wirklich Väter sind. 65 000 Verwaltungsverfahren würden mit diesem Gesetzentwurf jedes Jahr anfallen – 65 000! Im Vergleich: 75 Missbrauchsfälle zu 65 000! Sie, die immer von Bürokratieabbau sprechen, Sie sind die eigentlichen Bürokratiemonster. Ich frage mich auch, ob Sie eigentlich wissen, was bei den Ausländerbehörden los ist. Die sind völlig überlastet, weil Sie sich immer mehr Bürokratiemonster einfallen lassen, um die Menschen zu drangsalieren, die vor Krieg und Verfolgung geflohen sind, die ihr Zuhause, ihre Familie verlassen mussten und sich auf einen gefährlichen Weg gemacht haben, um eine Perspektive für ihr Leben zu haben. Diese Menschen lassen Sie im Regen vor den Türen der Ausländerbehörde mit Existenzängsten warten, weil sie nicht wissen, ob ihre Aufenthaltsgestattung rechtzeitig verlängert wird, damit sie bei der nächsten rassistischen Polizeikontrolle nicht noch mehr zittern müssen, ob die Beamten den Ausdruck der Mail der Ausländerbehörde, auf dem steht, dass aktuell kein Termin möglich ist, anerkennen. Schämen Sie sich! Würde sich Ihre Bundesregierung mit dem gleichen Einsatz um die Verfolgung von dreisten Vermietern kümmern oder um die superreichen Straftäter, die unserem Gemeinwesen jedes Jahr durch Steuerhinterziehung 100 Milliarden Euro stehlen: Den Menschen in diesem Land würde es wirklich sehr viel besser gehen! Denken Sie in Ihrer christlichen Partei eigentlich mal an die Kinder? Die werden ohne Unterhaltsanspruch, ohne richtige Geburtsurkunde, im schlimmsten Fall sogar ohne Staatsangehörigkeit und ohne Vater dastehen. Kind und Mutter sind Ihnen egal. Kinder werden von Ihnen drangsaliert, um bei der „Bild“-Zeitung gut dazustehen. Und das sollen christliche Werte sein? Ich würde ja jetzt gerne sagen: Lassen Sie sich im parlamentarischen Verfahren die Köpfe von den Sachverständigen waschen und schmeißen Sie alles Unnötige raus. Aber nein: Hier ist wirklich nichts zu retten! Schmeißen Sie den Schredder an! Der Gesetzentwurf ist von Grund auf falsch, rassistisch und mit unserer Verfassung nicht vereinbar. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die Unionsfraktion Dr. Cornell-Anette Babendererde.

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute den Gesetzentwurf zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft. Herr Brandner, das ist nicht Ihr Thema. Wir machen das nur mit rechtsstaatlichen Mitteln und verhältnismäßig. Sie wollen das Kind mit dem Bade ausschütten. Lassen Sie mich eines zu Beginn ganz klar sagen: Es geht darum, einen offensichtlichen Missstand zu beenden – entschlossen, rechtsstaatlich und verhältnismäßig. Es geht nicht darum, Väter oder echte Verantwortungsgemeinschaften infrage zu stellen. Die Vaterschaftsanerkennung ist im deutschen Recht bewusst niedrigschwellig ausgestaltet. Ein Mann erkennt die Vaterschaft an, die Mutter stimmt zu, und damit entsteht ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis mit weitreichenden Folgen: Unterhaltsansprüche, Sorgerechtsfragen, Staatsangehörigkeitsrechte, aufenthaltsrechtliche Wirkungen. – Das werden Sie schon noch merken. – Mit diesem Instrument schützen wir das Kind und sichern zugleich familiäre Verantwortung rechtlich ab. Aber wir wissen auch: In Einzelfällen wird dieses Instrument gezielt missbraucht. In Einzelfällen sind diese sogenannten Väter in Wahrheit geschäftstüchtige Männer, die für eine falsche Anerkennung abkassieren. Das sind die Kapitalisten, die Sie von den Linken doch immer bekämpfen wollen. Das sind Kapitalisten. Die müssten Sie doch entschlossen bekämpfen. Sie können also gleich zustimmen. Was wie familiäre Verantwortung erscheinen soll, ist in Wahrheit reine Geschäftemacherei. Ein Beispiel ist Jonathan A. aus Dortmund, besser bekannt als „Mr. Cash Money“. Dieser Mann nennt sich selbst „Mr. Cash Money“, und diesen Mann wollen Sie von den Linken unterstützen. Wir von der CDU/CSU-Fraktion und die Bundesregierung wollen ganz klar unterscheiden zwischen Menschen, die aus einer Vaterschaftsanerkennung Kapital schlagen, und denjenigen, die innerhalb einer Familie Verantwortung für ein Kind übernehmen wollen, sei es ein leibliches Kind oder nicht. Wenn jemand Verantwortung übernimmt, wollen wir Schutz bieten. Das ist Familie. Kolleginnen und Kollegen, wenn Vaterschaften gegen Geld behauptet werden, ohne dass damit auch nur ein Hauch von Fürsorge für das Kind verbunden ist, dann reden wir nicht über gelebte Familie, nicht über Kindeswohl, sondern über die bewusste Umgehung unserer Regeln. Die missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften verletzt in besonderem Maße Werte, die nicht nur uns als Regierungsfraktion wichtig sind. Denn es sind Werte, die unter dem besonderen Schutz unseres Grundgesetzes stehen: die Ehe, die Familie, das Kindeswohl und das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung, ferner das Sozialstaatsprinzip und natürlich das Staatsangehörigkeitsrecht. Diese grundlegenden Schutzprinzipien werden durch das perfide Geschäftsmodell der Scheinvaterschaften – ähnlich wie bei Scheinehen – systematisch ausgenutzt, missbraucht und mit Füßen getreten. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir jetzt ein ausgewogenes Instrumentarium. Künftig wird in bestimmten aufenthaltsrechtlich relevanten Fällen die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung der Vaterschaft erforderlich. Das ist rechtsstaatlich geboten und verfassungsrechtlich sauber. Frau Polat von den Grünen und Herr Hoß von den Linken, wenn Sie jetzt behaupten, die Ausländerbehörden wären überlastet und wollten das gar nicht machen, dann empfehle ich Ihnen ein Gespräch mit Ihrer Ausländerbehörde vor Ort. Ich habe das gemacht; ich habe mit den Ausländerbehörden gesprochen. Und die sagen mir ganz klar: Wir kennen unsere Pappenheimer. Wir wissen ganz genau, wer den Staat an der Nase herumführt. Und die sagen uns: Setzt dieses Gesetz endlich um. Das ist fachlich versiert. Das nützt uns in der Praxis. Wir freuen uns, wenn wir endlich eine klare Handhabe gegen diesen klar erkennbaren Missbrauch haben. Meine Damen und Herren, es geht an dieser Stelle auch um die Glaubwürdigkeit unseres Staates. Wenn die Menschen den Eindruck gewinnen, Regeln könnten beliebig umgangen werden, schwindet das Vertrauen in unsere Institutionen. Und dieses Vertrauen ist die Grundlage unseres Gemeinwesens. Lassen Sie uns gemeinsam ein Signal setzen: Wir schützen Kinder, wir schützen Familien, und wir schützen die Integrität unseres Rechtsstaates. Ich freue mich jetzt auf die weiteren Beratungen in den Ausschüssen und bitte um Ihre Unterstützung. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die AfD-Fraktion Arne Raue.

AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hochgeschätzte Staatssekretärin Ludwig! Meine Damen und Herren Kollegen! Die Vaterschaftsanerkennung ist ein hohes Gut unseres Familienrechts. Sie dient dem Kindeswohl – hören Sie genau zu! –, der rechtlichen Klarheit und der Verantwortung. Genau deshalb dürfen wir nicht zulassen, dass sie zu einem Instrument der aufenthaltsmissbräuchlichen Nutzung wird. Seit der Kindschaftsrechtsreform 1997 sind die Hürden für die Anerkennung einer Vaterschaft bewusst niedrig angesetzt worden. Das war politisch gewollt, damals sicherlich auch zeitgemäß. Doch was gut gemeint war, wird heute systematisch ausgenutzt. Bereits 2017 ging das Bundesinnenministerium von rund 5 000 Missbrauchsverdachtsfällen sogenannter Scheinvaterschaften aus. In einzelnen Städten sprechen wir von Dutzenden Fällen mit Hunderten betroffenen Kindern. Die finanzielle Belastung für unseren Steuerzahler bewegt sich pro Jahr leicht im dreistelligen Millionenbereich. Das ist organisierter Missbrauch, meine Damen und Herren. Männer erkennen gegen Geld Kinder an, deren biologische Väter sie nicht sind. Und wenn der angebliche Vater dann auch noch mittellos ist, zahlt am Ende wie immer der Michel die Rechnung. Genau das beschreiben wir als AfD in unserem Gesetzentwurf klar und unmissverständlich. Die Bundesregierung hat 2017 halbherzig reagiert, muss man zugestehen. Die damals eingeführte Missbrauchskontrolle greift in der Praxis jedoch zu kurz, wie wir heute mehrfach hören konnten. Die Ausländerbehörden, die häufig über entscheidende Informationen verfügen – die Daten sind da –, sind aktuell auf der ersten Prüfungsstufe überhaupt nicht beteiligt. Dies führt dazu, dass Missbrauch unerkannt bleibt. Unser Entwurf behebt genau diesen Mangel. Wir wollen den Prüfungsmaßstab ausdrücklich auf Fälle erweitern, in denen die Vaterschaftsanerkennung vermutlich dem Zwecke dient, Einreise oder Aufenthalt zu ermöglichen. Künftig soll gelten: Ist ein Elternteil nicht deutscher Staatsangehöriger – toben! – , wird die Ausländerbehörde zwingend beteiligt. Wer Missbrauch wirksam bekämpfen will, muss dem Vorschlag der Alternative für Deutschland automatisch zustimmen. Zugleich führen wir eine klare Beweislastregel ein. Wer die Vaterschaft anerkennt, muss die leibliche Vaterschaft nachweisen. Ein DNA-Test, meine Damen und Herren, ist heute zuverlässig und zumutbar. Wo ist der Schmerz? Wer ehrlich ist, hat nichts zu befürchten. Da kann ich nur auf die Worte meines Vorredners von der AfD verweisen. Mit ihrem eigenen Gesetzentwurf bleibt die Bundesregierung wie gewohnt politisch inkonsequent. Man „merzt“ und „klingbeilt“ sich wie gewohnt durch. Der Entwurf der Alternative für Deutschland ist klar, konsequent und rechtssystematisch sauber. Danke Ihnen fürs Zuhören. Den Schluss in dieser Debatte macht für die SPD-Fraktion Carmen Wegge.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man etwas Positives über diese Debatte sagen kann, dann doch, dass wir uns alle einig sind, dass es Missbrauch ist, wenn Männer in Einzelfällen Vaterschaften nur deshalb anerkennen, weil sie ausländischen Kindern oder deren Müttern ein Aufenthaltsrecht oder die deutsche Staatsangehörigkeit verschaffen wollen. Dieser Missbrauch schadet echten Familien und untergräbt das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Deswegen hat der vorliegende Gesetzentwurf eine klare Linie. Wir wollen familiäre Beziehungen schützen und Scheinvaterschaften verhindern. Anders, als es hier gerade gesagt wurde, lassen wir uns bei diesem Gesetz aus unserer Sicht von dem Grundgedanken leiten, dass unverheiratete binationale Paare vor einem pauschalen Generalverdacht geschützt werden müssen und keine Ungleichbehandlung stattfinden darf. Das wäre aus meiner Sicht im Übrigen auch nicht mit der Verfassung vereinbar. Deswegen ist der Kern des Entwurfs das neue Zustimmungsmodell. Dort, wo ein klares Aufenthaltsrechtsgefälle und kein Ausnahmefall besteht, wird eine Vaterschaftsanerkennung nur wirksam, wenn die Ausländerbehörde vorher zustimmt. Das ist richtig, weil gerade in diesen Konstellationen ein Anreiz für Missbrauch besteht. Zugleich werden die Fälle aber ausgenommen, bei denen eine echte Beziehung naheliegt, etwa bei einer nachgewiesenen leiblichen Vaterschaft, einer bestehenden Ehe oder einem gemeinsamen Haushalt. In diesen Fällen findet eben keine Missbrauchsprüfung statt. Eine wesentliche Verbesserung im Entwurf der Bundesregierung ist die neue Ausnahme bei einem gemeinsamen Hauptwohnsitz von mindestens 18 Monaten. Auch in diesen Fällen ist keine Zustimmung nötig, sodass Vaterschaften rechtzeitig vor der Geburt geklärt werden können. Dieser Gesetzentwurf versucht also schon, so viele Missbrauchsprüfungen wie möglich zu verhindern, weil man eben Fallgruppen hat. Auch wenn eine Missbrauchsprüfung stattfindet, müssen wir die vielen redlichen Familien schützen, die ungerechtfertigterweise in diese Missbrauchsprüfung kommen, und die Belastung möglichst gering halten. Deswegen wollen wir sicherstellen, dass die Kriterien für die Missbrauchsprüfung eng gefasst und transparent sind. Der Entwurf arbeitet mit klaren gesetzlichen Vermutungen. Gibt es deutliche Anhaltspunkte für eine sozial-familiäre Beziehung, dann soll es keine vertiefte Missbrauchsprüfung geben. Solche Anhaltspunkte sind zum Beispiel gemeinsames Wohnen, regelmäßige Unterhaltszahlungen, regelmäßiger Umgang mit der werdenden Mutter und später mit dem Kind, eine spätere Eheschließung oder ein Geschwisterkind. Wir werden in den Beratungen darüber hinaus auch noch mal genau prüfen müssen, ob weitere typische Konstellationen aufgenommen werden müssen, damit Familien eben nicht unnötig belastet werden. Zugleich begrenzen wir durch eine Entscheidungsfrist die Belastung für die Betroffenen. Die Ausländerbehörde hat grundsätzlich vier Monate Zeit für ihre Entscheidung. Danach gilt die Zustimmung als erteilt. Deswegen ist das ein guter erster Aufschlag. Wir werden in den parlamentarischen Beratungen wie immer bestimmt noch mal für Verbesserungen sorgen. Vielen Dank.

Redner nach Fraktion