Gesetz gegen Scheinvaterschaften beschlossen
– Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Stephan Brandner, Tobias Matthias Peterka, Rainer Galla, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der missbräuchlichen Anerkennung von Vaterschaften Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss)
Der beschloss ein Gesetz, das missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen verhindern soll, mit denen über ein Kind unrechtmäßig ein Aufenthaltsrecht erlangt wird. Künftig prüfen Ausländerbehörden bei einem aufenthaltsrechtlichen Gefälle, ob ein Missbrauch vorliegt. CDU/CSU und SPD stimmten zu, Grüne und Linke warnten vor einem Generalverdacht gegen binationale Familien, die AfD wollte schärfere Regeln.
Zusammenfassung
Dies war die zweite und , also die abschließende Entscheidung über ein Gesetz. Beraten wurden ein Regierungsentwurf und ein konkurrierender Entwurf der AfD. Hintergrund sind sogenannte Scheinvaterschaften: Ein Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit oder unbefristetem Aufenthaltstitel erkennt gegen Geld die Vaterschaft für ein Kind an, dessen leiblicher Vater er nicht ist, damit Mutter und Kind ein Aufenthaltsrecht und Sozialleistungen erhalten. Künftig sollen Ausländerbehörden bei einem aufenthaltsrechtlichen Gefälle frühzeitig prüfen; ohne ihre Zustimmung wird die Vaterschaft nicht wirksam. Echte, gelebte Familien sollen ausgenommen sein. Die CDU/CSU sah das Gesetz als überfälligen Schutz von Rechtsstaat, Sozialkassen und Kindern. Die SPD stimmte zu und betonte, der Anwendungsbereich sei im Verfahren eingegrenzt worden, etwa durch Ausnahmen. Die Grünen lehnten das Gesetz ab und kritisierten ein 'Sonderfamilienrecht' sowie einen Generalverdacht gegen Zehntausende binationale Familien. Auch die Linke lehnte ab, nannte das Gesetz diskriminierend und verfassungswidrig und verwies auf nur etwa 73 festgestellte Missbrauchsfälle pro Jahr bei rund 65.000 zusätzlichen Prüfverfahren. Die AfD begrüßte die Richtung, forderte aber schärfere Regeln, etwa eine Beweislastumkehr und notfalls DNA-Tests. Da es die abschließende war, ist das Gesetz mit der Mehrheit der beschlossen worden.
Zentrale Argumente
KI-generiert- •Bei Scheinvaterschaften wird über die Anerkennung eines Kindes unrechtmäßig ein Aufenthaltsrecht erlangt.
- •Künftig prüfen Ausländerbehörden bei aufenthaltsrechtlichem Gefälle; ohne ihre Zustimmung wird die Vaterschaft nicht wirksam.
- •Gelebte, echte Familien sollen vom Verfahren ausgenommen sein; der Anwendungsbereich wurde im Verfahren eingegrenzt.
- •Kritiker nennen rund 73 festgestellte Missbrauchsfälle pro Jahr gegenüber etwa 65.000 zusätzlichen Prüfverfahren.
- •Es war die abschließende Lesung; das Gesetz wurde mit der Koalitionsmehrheit beschlossen.
Reden (9)
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag – ein guter Tag für Kinder, die von skrupellosen Männern als Mittel zum Zweck für ein lukratives Geschäftsmodell missbraucht werden, ein guter Tag für die Staatskasse und ein sehr guter Tag für den Rechtsstaat. Denn heute schließen wir ein Gesetzgebungsverfahren ab, das notwendig, verantwortungsvoll und überfällig ist. Wir geben den Ausländerbehörden endlich die Instrumente an die Hand, die sie seit Jahren einfordern, um künftig die missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften zu verhindern. Künftig haben die Ausländerbehörden das Recht und die Pflicht, in Fällen mit aufenthaltsrechtlichem Gefälle genauer hinzusehen. Die Wirksamkeit einer Vaterschaftsanerkennung wird dann von ihrer Zustimmung abhängig sein. Das gab es bisher nicht. Und entscheidend ist: Diese Lösung wird anders, als die Regelungsversuche in den Vorjahren funktionieren. Genau das haben uns Praktiker und Behördenvertreter in der Anhörung bestätigt. Die Gefahr von Missbrauch prüfen – diese Aufgabe ist bei den Ausländerbehörden gut aufgehoben, nicht bei den Standesämtern. Zu lange mussten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort dem Missbrauch tatenlos zusehen, zusehen bei Fällen wie diesem: Auf das Konto eines Mannes aus meiner Heimat Niedersachsen mit deutscher Staatsangehörigkeit und kongolesischer Herkunft gehen 47 Vaterschaftsanerkennungen. 47! Lassen Sie diese Zahl einmal auf sich wirken. Ich finde es ja immer schön, wenn mein Heimatland Spitzenreiter ist, aber nicht, wenn Kinder und das Vertrauen in den Rechtsstaat darunter leiden. Mit diesem Gesetz nun stärken wir die Integrität unseres Rechtsstaats, schützen wir die Glaubwürdigkeit unseres Familienrechts, und wir setzen damit ein klares Signal: Humanität und Ordnung, Verantwortung und Respekt gehören für diese Koalition zusammen. Und ich danke den Kolleginnen und Kollegen der SPD an dieser Stelle ausdrücklich für die gute Zusammenarbeit in dieser Sache. Kolleginnen und Kollegen, es geht doch bei diesem Gesetz nicht darum, Menschen unter Generalverdacht zu stellen, so wie die AfD das mit ihrem Entwurf vorhat. Es geht darum, echte Väter und tatsächliche Verantwortungsgemeinschaften von einem perfiden, lukrativen Geschäftsmodell zu unterscheiden, mit dem unsere Sozialkassen geplündert werden sollen. Unser Ziel: Wir schützen unseren Rechtsstaat, unser Sozialsystem, unser Staatsangehörigkeitsrecht sowie Familien und Kinder vor Missbrauch. Denn wenn vermeintliche Vaterschaften gegen Geld übernommen werden, mafiös organisiert und unter bewusster Täuschung staatlicher Stellen, dann sprechen wir nicht über gelebte Familie, dann geht es nicht um das Wohl des Kindes. Dann sprechen wir vielmehr über die gezielte Umgehung unseres Aufenthaltsrechts. Lassen Sie uns deshalb heute gemeinsam ein Signal setzen: Wir schützen Kinder, wir schützen Familien, und wir schützen die Integrität unseres Rechtsstaats. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Stephan Brandner für die AfD-Fraktion.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Deutschland ist inzwischen so bunt und vielfältig geworden, dass es tatsächlich scharfer gesetzlicher Regelungen bedarf, um unsere Gesellschaft und unser Steuergeld vor den missbräuchlichen Anerkennungen von Vaterschaften zu schützen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es Generationen vor uns auch nur ansatzweise verstanden hätten, dass Vaterschaftsanerkennungen rechtsmissbräuchlich oder missbräuchlich passieren können. In diesem Deutschland, in Ihrer Demokratie ist es nun so weit, und das hat mit Generalverdacht hier, Frau Vorrednerin, die Sie gerade da die Schuhe zubinden, nichts zu tun. Es geht nicht um Generalverdacht, sondern darum, Ordnung zu schaffen in unserer Gesellschaft, die ja Sie haben verkommen lassen durch eine grenzenlose, massenhafte Zuwanderung, wo Missbrauch an der Tagesordnung ist. Das ist das Ziel unseres Gesetzentwurfes. Und bereits vor 26 Monaten – auch da beweist sich wieder: wo die AfD ist, da ist vorne – hatten wir einen Gesetzentwurf dazu eingebracht, der viel Geld hätte sparen können. Das waren 26 Monate, in denen man den Mr. Cash Moneys in dieser Republik das Handwerk hätte legen können. Worum geht es? Ein sich selbst so nennender Mr. Cash Money – hören Sie genau zu! –, angeblich ein aus dem Afrikanischen Eingebürgerter, hatte es bereits vor Jahren in den sozialen Medien zu einigem Ruhm gebracht. Er soll die Vaterschaft von sage und schreibe 24 Kindern ausländischer Frauen, überwiegend aus Nigeria, anerkannt haben. Folge allein dieses einen Falles: Millionenschäden für den Steuerzahler, auch mit Bleiberechten verbunden. Hunderte von Personen haben dadurch Bleiberechte: die Mütter, andere Verwandte usw. usf. Das Geschäftsmodell von diesem Mr. Cash Money wurde publik, weil er im Internet mit Luxuskarossen aufgetreten war und mit Geldbündeln um sich geworfen hatte. Das ist ein konkreter Fall. Es geht aber um Tausende von Fällen in Deutschland. Väter erkennen fremde Kinder als eigene an. – Was schreien Sie denn permanent so hysterisch dazwischen? Hören Sie mir zu – danach können Sie sich dazu äußern –, oder stellen Sie eine Zwischenfrage. Herr Brandner, ich habe die Uhr gerade angehalten. Ganz kurz. Das ist wirklich unerträglich, was da vor sich geht. Ich habe gerade die Uhr kurz angehalten. Es gibt hier Leute, die gerne der Debatte lauschen würden. Es braucht eine lebhafte Debatte; das ist immer herzlich willkommen. Ich habe nur die Bitte, dass hier der Grundpegel an Lärm so ist, dass alle – wir hier im Vorsitz und alle Anwesenden – auch hören können, was gesprochen wird. Zwischenrufe sind immer willkommen; aber wir sollten es alle miteinander in einer anderen Lautstärke halten. Vielen Dank. – Setzen Sie fort. Die Uhr läuft weiter. Danke, Herr Präsident. – Also, das war ein Fall, den ich geschildert habe; es gibt aber Tausende Fälle in Deutschland. Schätzungen aus dem Jahr 2017 gehen davon aus, dass jährlich 150 Millionen Euro Schaden so verursacht werden. Neuere Zahlen gibt es in diesem Staate nicht. Warum ist das wohl so? Weil Ihnen das natürlich peinlich ist. Es gibt aber Schätzungen, die davon ausgehen, dass es um Tausende von Scheinvaterschaften in Deutschland geht, mit Milliardenschäden pro Jahr, und das ist für uns unfassbar. Das ist nicht erst seit ein paar Monaten, sondern seit vielen Jahren allgemein bekannt. Und was haben Sie gemacht? Nichts. Kopf in den Sand, ankündigen, verschieben, unseren Gesetzentwurf vor zwei Jahren abgelehnt. Daran können Sie mal wieder sehen: Sich an uns zu orientieren, bringt was. Das hatten wir in dieser Sitzungswoche schon öfter mal. § 188 – Majestätsbeleidigung –: Da waren wir vorne. Die Diätenfrage gestern Abend: Da waren wir vorne. Sie hecheln uns hinterher. Die Bürger draußen merken, dass unsere Politik dieses Land besser gestalten würde als das, was Sie machen. Herr Brandner, erlauben Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Babendererde? Nach dem Satz. – Hätten Sie 2024 bereits gehandelt, hätten Milliarden Steuergeld gespart werden können. – Und jetzt gerne die Zwischenfrage; da freue ich mich immer sehr drüber. Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Sind Sie nicht auch der Meinung, dass Sie mit Ihrem Gesetzentwurf binationale Ehen und Partnerschaften grundsätzlich unter Generalverdacht stellen, anstatt an effektiven und rechtsstaatlichen Lösungen zu arbeiten, um genau die wenigen schwarzen Schafe, die ganz gezielt unseren Rechtsstaat ausplündern, wirkungsvoll zu bekämpfen? Herr Brandner, bitte. Also, Frau Kollegin, von schwarzen Schafen haben jetzt Sie gesprochen – das will ich hier mal klarstellen – und nicht ich. Stichwort „Generalverdacht“: Dazu hatte ich vorhin schon Stellung genommen. Es ist für uns klar, dass man diese Sache regeln muss. Und wir haben hier eine Situation, die aus der katastrophalen Migrationspolitik der letzten Jahre resultiert: Grenzen wie ein Scheunentor offen, Missbrauch allenthalben. Und da ist man natürlich dazu gezwungen, zu handeln. Das haben wir vor zwei Jahren schon versucht. Da ist natürlich immer die Frage: Wie wägt man ab? Sie haben – dazu werde ich gleich noch kommen – mit diesem umfassenden Gesetzentwurf einen absolut hyperbürokratischen, fehleranfälligen Weg gewählt. Da blickt kein Mensch durch; so ist nicht zu regeln. Wir sagen ganz einfach: Die Beweislast dafür, wer der Vater ist und wer nicht, liegt beim Vater. – Er muss es beweisen. Und dazu kann er einen DNA-Test machen; er kann aber auch andere Wege beschreiten. Der Fantasie sind da keine Grenzen gesetzt. Es ist schon klar, dass es Härtefälle geben wird. Aber die Härtefälle haben nicht wir verursacht; die haben Sie verursacht – mit ihrer katastrophalen Migrationspolitik. Kein Mensch hat jemals daran gedacht, die Gesetze dazu zu ändern, als diese Migrationspolitik noch nicht so war, wie sie ist. Sie haben eine Situation geschaffen, in der gehandelt werden muss. Wir hätten vor zwei Jahren gehandelt. Sie machen es jetzt, aber auf einem schlechteren Weg als wir. Eine Lösung muss man finden. Wir haben eine angeboten und Sie eine andere. Da muss sich der Bundestag entscheiden. So, jetzt geht es weiter. Sie werden endlich tätig – von uns zum Handeln gezwungen; ich habe das gerade schon ausgeführt –, allerdings eher halbherzig – jetzt komme ich dazu – und wie üblich unter Vorlage eines absolut komplizierten, fehleranfälligen und überbürokratischen Verfahrens. Alternativ dazu unser Gesetzentwurf – jetzt kommt’s –: Wir wollen, sofern mindestens ein Ausländer beteiligt ist, die zwingende Beteiligung der Ausländerbehörde und deren Zustimmung zur Eintragung der Vaterschaft. Das trifft alle Ausländer, egal ob es schwarze Schafe oder weiße Schafe sind. Sie trifft das gleichermaßen. Und die Beweislast liegt beim Vater. Einen DNA-Test kann er machen; er kann aber auch andere Wege beschreiten, um das letztendlich zu beweisen. Einen Generalverdacht kann ich da nicht erkennen. Allerdings sind wir ja keine Traumtänzer und kennen auch die Mehrheitsverhältnisse hier in diesem Hause. Deshalb: Weil Ihr Gesetzentwurf die jetzige Lage aus unserer Sicht ein bisschen verbessert, wenn auch nicht deutlich, ist er ein Schritt in die richtige Richtung, angetrieben durch uns. Wir werden uns daher zu Ihrem Gesetzentwurf enthalten, werben allerdings dafür – Sie haben ja noch ein paar Minuten Zeit; eine Rednerin der AfD kommt ja noch –, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen, weil der zeitnah und einfach Klarheit und Fakten schafft und dafür sorgt, – Vielen Dank. – dass das Geschäftsmodell à la Mr. Cash Money in dieser Republik beendet wird. Vielen Dank. Vielen Dank. – Die nächste Rednerin ist Carmen Wegge für die SPD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Demokratinnen und Demokraten! Wir beschließen heute ein Gesetz, das einen realen Missstand adressiert. Niemand bestreitet, dass es missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen gibt, Fälle, in denen die Anerkennung nicht der Fürsorge für ein Kind dient, sondern der Umgehung aufenthaltsrechtlicher Regeln. Das ist ein Problem, und der Gesetzgeber darf das nicht ignorieren. Dieses Gesetzgebungsverfahren war kein einfaches. Der ursprüngliche Regierungsentwurf hat auch außerhalb des Parlaments – bei Verbänden, bei Praktikerinnen und Praktikern, bei Beratungsstellen – erhebliche Bedenken ausgelöst, obwohl ich mir die Bemerkung erlauben darf: Dieser Regierungsentwurf war deutlich besser als der, den wir damals in der Ampelkoalition verhandelt haben. Es waren Bedenken, die auch wir als SPD-Fraktion geteilt und ernst genommen haben. Es ging um die Frage, wie weit ein Zustimmungsvorbehalt der Ausländerbehörde reichen darf. Und es ging um den Grundsatz, dass der Verdacht auf Missbrauch nicht zur Regel werden darf, während das familiäre Band zur Ausnahme verkommt. Letzteres greift das Gesetz auf, indem es klar formuliert: Wer in einer gelebten sozialen Beziehung lebt, der fällt nicht in den Anwendungsbereich. Das Gesetz soll genau dort greifen, wo Vaterschaft als aufenthaltsrechtliches Instrument eingesetzt wird, nicht mehr und nicht weniger. Daran muss es sich auch messen lassen. Im parlamentarischen Verfahren haben wir deshalb noch mal nachgebessert und den Anwendungsbereich deutlich eingegrenzt. Die Ausnahme für Personen mit Beschäftigungsduldung ist ein wichtiger Schritt. Wer seit Jahren arbeitet, Beiträge zahlt, integriert ist und eine klare aufenthaltsrechtliche Perspektive hat, soll nicht pauschal unter Zustimmungsvorbehalt gestellt werden. Die Absenkung der Melderegisterfrist von 18 auf 14 Monate führt ebenfalls dazu, dass deutlich weniger in das Zustimmungsverfahren gehen müssen. Und die Klarstellung des § 1598 BGB war schlicht notwendig, um Widersprüche mit dem Abstammungsrecht zu vermeiden. Ein Gesetz, das strukturell mit dem Verdacht auf Missbrauch operiert, trägt eine besondere Verantwortung. Es muss präzise wie verhältnismäßig sein und sicherstellen, dass keine echten Familien in bürokratische Verfahren gezogen werden, nur weil Lebensumstände auf dem Papier einem Muster ähneln. Ob das in der Praxis gelingt, wird sich zeigen. Wir werden die Umsetzung genau beobachten und evaluieren. Dieses Gesetz enthält noch eine zweite Korrektur, die fachlich erst mal nichts damit zu tun hat. Ich möchte sie der Vollständigkeit halber trotzdem einmal hier erwähnen. Ende letzten Jahres trat eine Änderung im Energiewirtschaftsgesetz in Kraft, die leider zu Herausforderungen führte. Vorschriften zu Strom- und Gassperren wurden aus den Verordnungen ins EnWG überführt, und damit fiel plötzlich die Zuständigkeit der Amtsgerichte weg. Stattdessen: Landgericht, Anwaltszwang, höhere Kosten für Menschen, die ihre Stromrechnung nicht bezahlen können. Das ist nicht nur bürokratisch widersinnig, das trifft Menschen in echten Notlagen. Rund 4 Millionen Haushalte in Deutschland haben Zahlungsrückstände bei Energieversorgern. Das Amtsgericht war für diese Fälle genau das Richtige, und das stellen wir heute wieder richtig. Wir werden diesem Gesetz insgesamt heute so zustimmen. Vielen Dank. – Filiz Polat ist die nächste Rednerin für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn Ausländerbehörden künftig mitentscheiden sollen, ob eine Vaterschaft anerkannt wird, dann setzt sich der Staat mit an den Familientisch. Das wollen wir nicht, lieber Hakan, liebe Carmen, in einem Land, dessen Grundgesetz die Familie unter besonderen Schutz stellt. Dass dieser Gesetzentwurf den Bundestag heute verlassen soll, Frau Babendererde, halten wir, anders als Sie, für einen schwerwiegenden Fehler. Denn mit diesem Gesetz schaffen Sie ein Sonderfamilienrecht für ausländische und binationale Familien. Sie verlagern die Frage, wer rechtlich Vater ist, aus dem Familienrecht in das Aufenthaltsrecht, und das lehnen wir ganz klar ab. Meine Damen und Herren, Familien mit einem sogenannten Aufenthaltsgefälle geraten künftig unter Generalverdacht. Und das sagen nicht nur wir, Frau Babendererde – Sie haben den offenen Brief vielleicht auch erhalten –, sondern mehr als 50 Organisationen. Tausende Familien werden so einer behördlichen Missbrauchsprüfung unterzogen. Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen und der Verband binationaler Familien und Partnerschaften bringen es in diesem offenen Brief auf den Punkt: Nicht ein konkreter Missbrauchsverdacht wird zum Ausgangspunkt behördlicher Prüfung, sondern die aufenthaltsrechtliche Situation eines Elternteils. – Und das betrifft in diesem Land, glaube ich, sehr, sehr viele, meine Damen und Herren. Das ist ein fundamentaler Perspektivwechsel. Sie überschreiten hiermit eine rote Linie. Jetzt zu den Zahlen und Fakten. Für jährlich etwa 73 festgestellte Missbrauchsfälle, liebe Zuhörer/-innen – also es gibt Missbrauchsfälle, und die sind festgestellt worden –, führen Sie 65 000 zusätzliche Prüfverfahren durch. Das sind 65 000 Familien – binational, unterschiedlichen Aufenthaltsrechts –, Zehntausende Familien, die Sie pauschal unter Verdacht stellen. Das ist in keiner Weise mehr verhältnismäßig, meine Damen und Herren. Das ist Misstrauen per Gesetz. Besonders problematisch sind die im Gesetz festgeschriebenen Vermutungstatbestände. Wie gerät man unter Verdacht? Wenn Vater und Mutter sich miteinander „sprachlich nicht verständigen können“ – so steht es unter Nummer 1 –, wird ein Missbrauch vermutet. Binationale Paare sprechen natürlich unterschiedliche Sprachen; das ist damit nicht gemeint. Trotzdem soll die Überprüfung von der Ausländerbehörde übernommen werden. Wissen Sie, was da auf die Menschen zukommt, wenn sie gerade ein Kind bekommen haben? Das ist unverhältnismäßig. Dann ziehen Sie von SPD und Union außerdem eine völlig willkürliche Grenze; denn die Koalitionsfraktionen haben sich auf eine Mindestdauer des Zusammenlebens der Eltern verständigt. Ich will es noch mal wiederholen: eine Mindestdauer des Zusammenlebens der Eltern. Wieso mischt sich der Staat da überhaupt ein? Das ist unmöglich! Wer seit mindestens acht Monaten zusammenlebt, ist geeignet für eine Vaterschaft. Wer kürzer zusammenwohnt, wird hingegen unter Verdacht gestellt? Wo kommen wir da hin in einem Land, das sowieso von einem Rechtsruck betroffen ist? Diese Vermutungstatbestände und auch Ausnahmetatbestände haben mit der Lebensrealität, Frau Babendererde, vieler Familien wenig zu tun. Meine Damen und Herren, in all diesen Fällen wird dem Kind der rechtliche Vater verweigert, die Anerkennung der Vaterschaft infrage gestellt. Wissen Sie, was das für diese Familien, für diese Kinder bedeutet? Zu Zeiten der Ampel, Hakan, haben wir Grüne verhindert, dass dieses Gesetz überhaupt in den Bundestag kommt. Die Sachverständigenanhörung hat gezeigt, warum: Mehrere Expertinnen und Experten haben erhebliche verfassungs- und familienrechtliche Bedenken geäußert; denn am Ende sind die Leidtragenden die Kinder. Dieses Gesetz schützt Kinder nicht. Es schützt auch keine Familien. Es produziert Misstrauen und Rechtsunsicherheit. Es baut neue Hürden auf und bedeutet einen immensen Prüfungsaufwand für die Ausländerbehörden. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab und halten ihn auch für gefährlich. Für die Fraktion Die Linke darf ich Clara Bünger das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz, das Sie uns heute hier vorlegen, ist diskriminierend. Es bricht die UN-Kinderrechtskonvention, und es ist verfassungswidrig. Damit stellen die Union und Herr Dobrindt Zehntausende binationale Familien unter Generalverdacht. Es ist wirklich eine Frechheit, dass Sie sich auf Ihrer Homepage immer noch als Familienpartei und als christlich präsentieren. Künftig soll gelten: Wenn ein Elternteil durch die Geburt eines Kindes einen besseren Aufenthaltstitel bekommen könnte, verweigert der Staat erst mal die Anerkennung der Vaterschaft. Die überlasteten Ausländerbehörden sollen dann jeden Einzelfall akribisch prüfen. Und wofür? Die Zahlen sind eindeutig, und Fact-Checking ist hier ja offensichtlich notwendig, wenn der rechte Rand von „Tausenden Fällen“ spricht. Nein, es geht um 73 Fälle im Jahr. 73! Die Zahlen kommen nicht von mir, sie kommen vom Justizministerium. Wenn Sie so akribisch bei Cum-Ex arbeiten würden, wären wir in diesem Land schon viel weiter, sehr geehrte Damen und Herren. Für diese Überprüfungen sollen jährlich 65 000 Verwaltungsverfahren extra geführt werden. Damit sorgen Sie dafür, dass künftig Zehntausende Kinder bei der Geburt ohne rechtlichen Vater bleiben. Das ist ein massiver Eingriff in die Grundrechte dieser Kinder. Aber solange es um Schutzsuchende geht, ist dieser Bundesregierung wirklich alles egal. Herr Dobrindt und sein Haus richten ein beispielloses Chaos an – und das auf dem Rücken der Betroffenen und der Verwaltung. Im Schnellverfahren haben Sie diese Woche noch Änderungen durchgepeitscht, ohne Anhörung, ohne Debatte, ohne Sinn und Verstand, sehr geehrte Damen und Herren. Niemand blickt mehr durch, am wenigsten offensichtlich Sie selber. Das Asylgesetz, das Sie heute beschließen, kollidiert bis Oktober mit EU-Recht; das mussten Sie auf eine Anfrage von mir sogar einräumen, Frau Ludwig. Ihr Ausweg daraus ist: Sie weisen das BAMF an, das eigene Gesetz einfach zu missachten. Aber mit Rechtsbrüchen kennt sich der Zurückweisungsminister ja gut aus. Und jetzt der Tiefpunkt: Weil Sie schnell noch mehr Menschen das Arbeiten verbieten wollen, verlieren sehr viele geduldete Menschen ihren Lebensunterhalt, den sie selbst bestreiten, wie zum Beispiel Menschen aus der Türkei. Sie werden aufgrund Ihrer Änderung auf einen Schlag ihre Jobs verlieren. Sie müssen Sozialleistungen beantragen, weil Sie die Übergangsvorschriften, die Sie eigentlich hätten schaffen müssen, einfach im Gesetz vergessen haben. An der Stelle fragt man sich doch: Wo sind denn die Verantwortlichen? Wo ist denn der Herr Dobrindt? Der Herr Dobrindt eröffnet gerade, genau in diesem Moment, feierlich einen Abschiebeknast am Berliner Flughafen, statt hier für das Chaos, das er angerichtet hat, Verantwortung zu übernehmen. Liebe Union, Sie wissen offensichtlich nicht, was Sie tun. Diese Regierung ist wirklich am Ende, und das merkt man an diesem Gesetz. Vielen Dank. Für die Bundesregierung hören wir Daniela Ludwig, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister des Innern.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zurück zur Sache! Wir bekämpfen künftig – das ist richtig – Vaterschaftsanerkennungen, die allein dem Zweck dienen, rechtsmissbräuchlich einen Aufenthaltstitel zu erlangen und damit gegen rechtsstaatliche Grundsätze in unserem Land zu verstoßen. Das ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, definitiv eine gute Nachricht an diesem Freitag. Worum geht es? Es geht um Männer, die anderen, natürlich gegen Geld, zu einem dauerhaften Aufenthalt in unserem Land verhelfen, weil sie Kinder anerkennen, die nicht ihre sind. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, das ist nichts anderes als Schleuserei mit neuen Mitteln. So, wie Schleuser Menschen nach Deutschland bringen, die eigentlich in Deutschland keinen Aufenthaltstitel bekommen können, verhelfen diese Betrüger Menschen zu einem Aufenthalt, die ihn auch nicht haben sollten, und zwar auf dem Rücken von unschuldigen Kindern. Verabscheuungswürdiger geht es wohl kaum. Gegen diese kriminellen Handlungen gehen wir nun vor. Mit diesem Gesetz werden wir verantwortungsvoll und im Rahmen dessen, was redliche Familien verdienen, nämlich Respekt und Vertrauen, gegen diesen Missbrauch vorgehen. Das ist, so meine ich, der Unterschied zu rechts, aber auch zu links in diesem Land. Wir tun dies mit Verantwortung und Vertrauen denen gegenüber, die unser Vertrauen verdienen. Was sich ändert, ist bereits gesagt worden. Wer, wenn nicht die Ausländerbehörden, sollte im Fall eines Aufenthaltstitels entscheiden, ob eine Vaterschaftsanerkennung vielleicht Misstrauen erwecken könnte oder eben nicht? Genau da gehört es hin. Wir haben in der Anhörung auch gehört: Die Ausländerbehörden wollen – – Frau Staatssekretärin, würden Sie eine Zwischenfrage zulassen? Nein, vielen Dank. Ich bin mitten im Satz, Herr Präsident. – Die Ausländerbehörden wollen genau das tun und sehen sich auch dazu in der Lage. Mit diesem Vorgehen, meine sehr geehrten Damen und Herren, schützen wir übrigens auch und vor allem – ich habe es schon gesagt – die Familien, die redlich sind und die deswegen unseren besonderen Schutz verdienen. Ich will dies hier noch einmal in aller Deutlichkeit hervorheben, weil es auch immer Gegenstand unserer Verhandlungen war, für die ich mich übrigens sehr, sehr herzlich bedanke. Sie waren ausgesprochen konstruktiv und gut. Gleichzeitig verhindern wir, dass staatliche Verfahren und Entscheidungen von Betrügern manipuliert werden; denn wer den Rechtsstaat und den Familienbegriff missbraucht, wird künftig in diesem Land keinen legalen Aufenthaltstitel mehr bekommen. Damit tragen wir dazu bei, dass wieder Ordnung herrscht, dass es Klarheit darüber gibt, wer hierbleiben darf und wer eben nicht. Deswegen ist das heute ein guter Tag für dieses Land. Vielen herzlichen Dank. Für die AfD-Fraktion darf ich Dr. Anna Rathert das Wort erteilen.
Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist wirklich erfrischend, einmal etwas Vernünftiges von der Bundesregierung zu hören, wie ich es gerade von Ihnen gehört habe. Aber unser Gesetzentwurf hat doch noch einen Kniff mehr, der dem der Bundesregierung fehlt. In dieser Debatte geht es um das Szenario, das Sie gerade sehr schön geschildert haben: Ein Mann mit deutscher Staatsbürgerschaft lässt sich dafür bezahlen, die Vaterschaft für ein Kind anzuerkennen, dessen Mutter er niemals gesehen hat, und zwar nur, damit diese Frau und das Kind einen Aufenthaltstitel in Deutschland bekommen. Das Kind wird instrumentalisiert und von einem kriminellen Netzwerk missbraucht. Schließlich bekommt es eine falsche Herkunftsidentität, und zwar amtlich beglaubigt durch deutsche Behörden, und Ansprüche auf deutsche Sozialleistungen. Das, verehrte Kollegen, ist ein Angriff auf die Menschenwürde. Denn ein Mann, der für 10 000 Euro seinen Namen unter ein Dokument setzt und dann verschwindet, ist natürlich kein Vater. Ein Kind hat einfach ein Recht darauf, zu wissen, woher es kommt. Die Scheinvaterschaft ist aber nur die Spitze des Eisbergs und nur ein Symptom für die Folgen der unkontrollierten Massenmigration. Nach Deutschland kommen jedes Jahr Hunderttausende Menschen ohne geklärte Bleibeperspektive. Die Behörden sind hoffnungslos überlastet; denn Asylsystem, Aufenthaltsrecht und Familienrecht sind gerade nicht für diesen ungeregelten Massenansturm gemacht und auch nicht für eine solche kriminelle Energie, die hier immer wieder zum Tragen kommt. Solange also das Grundproblem, die unkontrollierte Masseneinwanderung, nicht beendet wird, ändert sich gar nichts. Wir reden von organisierten Geschäftsmodellen, bei denen massenhaft Geld aus Organisierter Kriminalität fließt, damit Aufenthaltstitel missbräuchlich erworben werden können. Und dieses krasse Problem wollen Sie allen Ernstes damit bekämpfen, dass eine Behörde eine wertende Entscheidung vornimmt, wer der Vater ist. Die „taz“ erklärte uns auch einmal, warum und seit wann das überhaupt möglich ist. Ich zitiere: „Doch der Missbrauch machte ab 1999 Sinn, als das Staatsbürgerschaftsrecht verändert wurde: Seitdem kann ein Kind auch dann die deutsche Staatsangehörigkeit des Vaters erben, wenn dieser nicht mit der Mutter verheiratet ist.“ Zitat Ende. Das kritisierte die „taz“, wohlgemerkt, nicht die AfD. Der Regierung will ich, wie gesagt, zugestehen, dass sie das Problem erkannt hat, aber die entscheidende Schwäche bleibt in Ihrem Entwurf: Der Staat muss weiterhin den Missbrauch nachweisen. Unser Entwurf dreht das um und vereinfacht damit das Verfahren: Einbindung der Ausländerbehörde von Anfang an, keine wirksame Anerkennung vor Abschluss der Prüfung, und vor allem liegt die Beweislast beim Anerkennenden, zur Not auch durch Vorlage eines DNA-Testes; denn das Kindeswohl muss geschützt werden, aber auch der Steuerzahler und die allgemeine Moral. Kinder haben einen echten Vater verdient, sie haben ein Recht auf Schutz ihrer wirklichen Identität. Und deshalb ist ein DNA-Test – Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit. – zur Not auch erforderlich, geeignet und angemessen. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Hakan Demir.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses Gesetz verfolgt zwei Ziele: Wir wollen missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen unterbinden, und wir wollen, dass Menschen, bei denen es kein Verdachtsrisiko gibt, ihre Anerkennung bei den Standesämtern schnell durchführen können. Man kann an diesem Gesetz Kritik üben, und das ist auch richtig so. Das Gesetz als Generalverdacht gegen Menschen mit Migrationsgeschichte zu bezeichnen, ist allerdings absurd. Über 25 Millionen Menschen mit Migrationsgeschichte leben hier in Deutschland, arbeiten hier, gehen zur Schule, studieren. Es geht darum, dass wir 65 000 Fälle pro Jahr bearbeiten werden. Wenn man das jetzt richtig runterrechnet, geht es am Ende um 0,2 Prozent. Und da sage ich den Oppositionsparteien: Wenn man das als Generalverdacht bezeichnet, dann ist es einfach falsch, und das muss man hier auch einmal sagen. Das gilt natürlich auch für die Ausländerbehörden. Man sagt, die Ausländerbehörden können diese 65 000 Fälle gar nicht bearbeiten. Ich erinnere noch einmal daran, dass es 700 Ausländerbehörden in Deutschland gibt. Auch da gäbe es rein rechnerisch dann 100 Fälle mehr. Das ist, glaube ich, wichtig, zu sagen. Auch ganz wichtig: Es geht nur um unverheiratete Paare, bei denen ein sogenanntes Aufenthaltsgefälle besteht. Was bedeutet Aufenthaltsgefälle? Der Mann hat die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein unbefristetes Aufenthaltsrecht und die Mutter ist im Asylverfahren oder ist bereits ausreisepflichtig. Dann prüft die Ausländerbehörde, ob eine missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung vorliegt oder nicht. Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Bündnis 90/Die Grünen? Ja. Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Erster Punkt. Sie haben gerade gesagt, die Ausländerbehörden schaffen das schon: Wie viel mehr Geld stellen Sie denn unseren Kommunen zur Verfügung, um diese Verfahren im Interesse der Familien, vor allem der Kinder auch schnell abwickeln zu können? Sie haben gerade von 100 Verfahren pro Kommune gesprochen. Das sind ja doch erhebliche Mehrbelastungen. Also: Wie sehr unterstützen Sie die Kommunen? Zweiter wichtiger Punkt. Aufenthaltsgefälle klingt so, als würde es nur krasse Ausnahmefälle betreffen. Betroffen sind zum Beispiel Personen, die mit einem Schengenvisum einreisen. Also: Zwei junge Leute haben sich im Ausland während des Auslandssemesters kennengelernt, wollen irgendwann anfangen, eine gemeinsame Zukunft aufzubauen, können sich in diesem Land aber nicht sofort eine gemeinsame Wohnung leisten. Sie wollen dann erst mal mithilfe des Schengenvisums zusammen sein, um zum Beispiel die Vaterschaftsanerkennung für ein Kind zu ermöglichen. Herr Kollege, das können Sie doch nicht ernsthaft verdammen? Sie können doch nicht ernsthaft sagen: Nein, das akzeptieren wir nicht. Ihre Vermutungstatbestände erfassen aber genau solche Fälle: Menschen lernen sich im Ausland kennen und wollen gemeinsam in Deutschland wohnen. Das ist und bleibt legitim. Und dieses Gesetz drängt sie in die Illegalität und in das Illegitime. Es kommen schwere Zeiten auf die betroffenen Kinder und Eltern zu. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein, Herr Kollege? Ich habe das Gefühl, dass Sie übertreiben. Ich will ein Argument nennen: Dieses Gesetz ist besser als das Gesetz, das wir jetzt aktuell haben. Und ich sage nur ein Argument: Wenn das ganze Verfahren angestrengt wird, dann ist es so, dass es zum ersten Mal eine Genehmigungsfiktion gibt. Also: Die Fälle liegen bei der Ausländerbehörde und die Ausländerbehörde meldet sich vier Monate nicht oder bearbeitet den Fall nicht, dann ist es klar, dass die Zustimmung erteilt worden ist. Also, wir machen dieses Gesetz sogar besser. Und weitere Punkte: Wenn dieses Paar mit einem Gentest nachweist, dass der Mann der leibliche Vater ist, er der rechtliche Vater eines anderen Kindes der Mutter ist, die Eltern nach der Geburt geheiratet haben oder sie seit rund einem Jahr vor der Anerkennungserklärung zusammenwohnen, dann erteilt das Standesamt regulär die Vaterschaftsanerkennung. Liegen diese Merkmale nicht vor, muss die Zustimmung der Ausländerbehörde eingeholt werden. Diese erteilt weiterhin die Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung, wenn die Antragstellenden belegen können, dass sie knapp sechs Monate zusammenwohnen oder dass der Partner Unterhalt zahlt oder dass es tatsächlich Umgang zwischen Vater, Mutter und Kind gibt. Sie sehen, der Personenkreis, bei dem eine missbräuchliche Vaterschaft angenommen wird, wird immer geringer. Ein weiterer wichtiger Punkt, den wir im parlamentarischen Verfahren mit der CDU/CSU auch hinbekommen haben: Wir haben noch einmal die Zahl der Fälle verringert, indem wir gesagt haben, dass Menschen, die eine Beschäftigungsduldung haben, hier nicht erfasst werden, – Herr Kollege. – weil sie eine Bleibeperspektive in diesem Land haben. Auch das haben wir erreicht. Danke schön. Als letzte Stimme in der Aussprache hören wir für die CDU/CSU Tijen Ataoğlu.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Scheinvaterschaften belasten unseren Sozialstaat, und sie belasten den sozialen Frieden. Damit ist ab heute Schluss. Mit dem heute zu verabschiedenden Gesetz werden wir endlich die Gesetzeslücken schließen, die Scheinvaterschaften in Deutschland so einfach gemacht haben. Die Fälle sind ganz simpel, auch gar nicht so kompliziert und so verdreht, wie die Kollegen sie gerade dargestellt haben; denn es geht um solche Fälle, in denen ein Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit oder unbefristetem Aufenthaltstitel in Deutschland eine Vaterschaft anerkennt für ein ausländisches Kind, ohne dessen leiblicher Vater zu sein, und es geht auch nur bei einem aufenthaltsrechtlichen Gefälle, also nicht mit zwei Schengenvisa, sondern mit einem deutschen Vater und jemandem ohne diese Staatsbürgerschaft. Und in diesem – – – Ja. Aber es geht genau um diese Missbrauchsfälle und nicht um andere. Und das ist der Punkt, den wir bekämpfen wollen. In diesen Fällen erhält das Kind bis jetzt automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, und als Folge bekommen die Mutter und auch weitere Angehörige ein Aufenthaltsrecht. Die Scheinväter erhalten im Gegenzug eine üppige Geldzahlung von der Mutter. Und weil diese Väter meist mittellos – zumindest vor dem deutschen Staat – sind, bekommt die ganze Scheinfamilie dann Sozialleistungen. Das ist ein kriminelles Geschäftsmodell, durch das Kosten für unsere Steuerzahler und Steuerzahlerinnen in Millionenhöhe entstehen. Bislang ist es so, dass das Standesamt aufgrund der Behauptung eines Mannes die Vaterschaft einfach eingetragen und anerkannt hat. Nur bei ganz konkreten Zweifeln war es so, dass ermittelt worden ist. Das ändern wir jetzt; denn nun wird die Ausländerbehörde von Anfang an ermitteln, ob ein Missbrauch vorliegt oder eben nicht. Wenn die Zustimmung der Ausländerbehörde nicht vorliegt, dann wird auch keine Vaterschaft anerkannt. Was daran ganz wichtig ist – das möchte ich noch einmal betonen –: Die Fälle, die wir genannt haben, die sind so glasklar, dass wir gar nicht davon sprechen müssen, dass wir Menschen unter Generalverdacht stellen. Denn der Fall ist zum Beispiel: Mann und Mutter des Kindes können sich nicht einmal in einer Sprache verständigen. Oder: Ein Mann hat in den letzten vier Jahren mehrfach die Vaterschaft von Kindern verschiedener ausländischer Mütter anerkannt; der Fall ist gerade schon genannt worden, „Mr. Cash Money“: Genau das sind diese Fälle. Was auch wichtig ist: Wer zukünftig nicht mitwirkt, sich einfach nicht am Verfahren beteiligt, der wird keine Zustimmung erhalten können, und das ist richtig. Es muss Mitwirkungspflichten geben, wenn man von diesem Staat etwas haben möchte. Frau Abgeordnete, würden Sie eine Zwischenfrage aus der Fraktion Die Linke zulassen? Ja, bitte, wenn es sein muss. Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Frau Ataoğlu, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben jetzt selbst davon gesprochen, dass das den Steuerzahler Millionen von Euro kosten wird. Und wir haben ja auch gelernt: Es geht in der Gänze eigentlich nur um 73 Fälle im Jahr. Jetzt möchte ich, dass Sie mir mal vorrechnen, wo die 73 Fälle im Jahr ganz konkret den Steuerzahler Millionen von Euro kosten. Ja, gerne. Fangen wir mit dem Fall von Mr. Cash Money an: 24 Kinder. Er selbst arbeitet nicht, die Mütter arbeiten nicht, 24 Kinder: Da können Sie ganz einfach nachrechnen, was das kostet – Ihre Fraktion hat uns gestern noch hier vorgeworfen, wir würden die Sätze nicht kennen, die die Leute im Sozialleistungsbezug bekommen –: Leistungen für 24 Kinder plus Leistungen für die Mütter und den Vater, das macht pro Jahr 1,5 Millionen Euro; das können Sie sich anschauen. Darüber hinaus muss man einfach sagen – lassen Sie mich noch den Satz sagen –: Sie beispielsweise und die Grünen sind ja immer diese großen Freunde von Dunkelfeldstudien. Ich wünschte, wir würden in dem Bereich mal eine Dunkelfeldstudie machen und nicht bei dem vermeintlichen Rassismus, eine richtig ernstgemeinte Studie, nicht von Ihnen in Auftrag gegeben. Wir wissen, dass es ganz, ganz viele Fälle gibt. Ich lade Sie gerne in meine Heimatstadt Hagen ein. Da können wir gemeinsam die Ausländerbehörde besuchen, und dann zeige ich Ihnen mal, was wir für Fälle von Sozialmissbrauch und Sozialleistungsbetrug haben. In einer geschönten Welt mag das so sein, dass es 73 Fälle sind. In der Lebenswirklichkeit werde ich mit Ihnen in meiner Stadt 73 Fälle finden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit all diesen Vorkehrungen, die ich gerade genannt habe, werden wir künftig das Schlupfloch der Scheinvaterschaften endlich schließen. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung unseres Rechtsstaates und auch zur Bekämpfung von Sozialmissbrauch. Und nicht nur das. Wir sorgen dafür, dass die Vaterschaft das bleibt, was sie eigentlich sein sollte: ein Ausdruck von familiärer Verbundenheit, von Verantwortung und Fürsorge und kein kriminelles Geschäftsmodell. Danke.
Abstimmungsergebnis
DetailsAngenommen heißt: Die Mehrheit war dafür. Der Vorschlag wurde beschlossen.
Die Ja-Seite hatte 167 Stimmen mehr. Das Ergebnis war deutlich.
| Fraktion | Ja | Nein | Enth. | k.A. | |
|---|---|---|---|---|---|
| 193 | 0 | 0 | 15 | ||
| AfD | 0 | 0 | 133 | 17 | |
| SPD | 104 | 0 | 0 | 16 | |
| Grüne | 0 | 78 | 0 | 7 | |
| Linke | 0 | 51 | 0 | 13 | |
| Fraktionslos | 0 | 1 | 1 | 1 | |
| Gesamt | 297 | 130 | 134 | 69 |
Redner nach Fraktion
9 Redner insgesamt
Positionen
KI-generiertBegrüßten die Stoßrichtung, hielten den Regierungsentwurf aber für zu schwach und forderten eine Beweislastumkehr beim Anerkennenden und notfalls DNA-Tests.
Stimmten zu und betonten, der Anwendungsbereich sei im Verfahren eingegrenzt worden; das Gesetz solle nur bei aufenthaltsrechtlichem Gefälle und nicht bei gelebten Familien greifen.
Lehnten ab, nannten das Gesetz diskriminierend und verfassungswidrig und verwiesen auf nur rund 73 festgestellte Missbrauchsfälle bei rund 65.000 zusätzlichen Prüfverfahren.
Lehnten ab und warnten vor einem Sonderfamilienrecht und einem Generalverdacht gegen Zehntausende binationale Familien; sie hielten die Regelung für unverhältnismäßig.
Sahen das Gesetz als überfälligen Schutz von Rechtsstaat, Sozialsystem und Kindern; es treffe gezielt klare Missbrauchsfälle und stelle keine echten Familien unter Generalverdacht.
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