2./3. Lesung

Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)

26. Februar 2026·Sitzung 59··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (5)

CDU/CSU

Frau Präsidentin! In zweiter und dritter Lesung beraten wir heute einen Gesetzentwurf zur Vaterschaftsanfechtung, der in einem sensiblen Spannungsfeld aus dem Schutz der Familie, dem Recht des Kindes auf verlässliche und stabile Zuordnung zu den Eltern sowie dem legitimen Interesse an biologischer Wahrheit steht. Das Bundesverfassungsgericht hat uns mit seinem Urteil vom 9. April 2024 einen klaren Auftrag erteilt und eine ebenso klare Frist gesetzt. Bis zum 31. März dieses Jahres muss eine Neuregelung in Kraft treten. Wir als Deutscher Bundestag schließen für uns das Gesetzgebungsverfahren nun gut einen Monat vor Ablauf dieser Frist ab. Worum geht es im Kern? Karlsruhe hat festgestellt, dass dem leiblichen Vater ein hinreichend effektives Verfahren zur Erlangung der rechtlichen Vaterschaft zur Verfügung stehen muss. Die bisherige Regelung, die eine Anfechtung kategorisch ausschloss, sobald eine sozial-familiäre Beziehung zum rechtlichen Vater bestand, wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig beanstandet. Wir als Unionsfraktion hatten von Anfang an das Ziel, eine Regelung eng an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu treffen. Dabei ist für uns entscheidend: Die Neuregelung darf nicht zu einem Wettlauf um die Vaterschaft führen, und sie muss dem Kindeswohl als oberste Richtschnur dienen. Wir stärken mit dem Gesetz die Rechtssicherheit für alle Beteiligten, insbesondere für die Kinder, die nicht Objekt rechtlicher Auseinandersetzungen sein dürfen, sondern Anspruch auf Stabilität, Fürsorge und eindeutige Verantwortungszuordnung haben. Die von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungsanträge tragen diesem Anspruch Rechnung, indem sie die bereits bestehenden Anfechtungsfristen klarer fassen, missbräuchliche Konstellationen wirksam begrenzen und zugleich sicherstellen, dass weder soziale Vaterschaft leichtfertig infrage gestellt noch rechtliche Verantwortung ohne hinreichende Gründe aufgekündigt werden kann. Lassen Sie uns diesem Gesetzentwurf in der Fassung der Änderungsanträge zustimmen, weil er Maß und Mitte wahrt, einen ausgewogenen, verhältnismäßigen und verfassungsfesten Rahmen setzt, das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellt, Missbrauch verhindert und zugleich die Verantwortung von Vätern stärkt, die zu ihren Kindern stehen – rechtlich, sozial und moralisch. Vielen Dank. Das Wort hat für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Rainer Galla.

AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren und Kollegen! Liebe Landsleute! Was ist Familie? Familie ist der Herzschlag unserer Gesellschaft. Sie ist der Ort, an dem Kinder Liebe erfahren, Sicherheit finden, Werte lernen und zu selbstbewussten, verantwortungsvollen Menschen heranwachsen. Nicht umsonst wird die Familie als Keimzelle der Gesellschaft bezeichnet. Über die Jahrhunderte hat sich auf biologischer Grundlage ein Familienbild entwickelt, das sich in unserer Gesellschaft, in unserer Kultur und in unzähligen Lebenslagen bewährt hat: Familie bestehend aus Vater, Mutter, deren Kind oder deren Kinder. Dieses Familienbild ist – wer will es bestreiten? – ein Erfolgsmodell. Es ist natürlich gewachsen. Es braucht keine Relativierungen oder ideologische Verzerrungen. Vater, Mutter und deren Kinder – ich bin mir sicher, dass auch die Mütter und Väter des Grundgesetzes von diesem Familienbild ausgegangen waren. Natürlich gibt es auch andere Formen des familiären Zusammenlebens: Alleinerziehende, ob mit oder ohne neue Partner, ob mit oder ohne weitere Kinder usw. usf. Und dann gibt es auch noch die Konstellationen, dass der leibliche und der rechtliche Vater auseinanderfallen. Bislang hatte der leibliche Vater selbst bei Gefährdung des Kindeswohls keine Möglichkeit, an die Stelle des rechtlichen Vaters gesetzt zu werden. Dass dem leiblichen Vater jetzt zumindest diese Chance eingeräumt werden soll, ist richtig und gut so. Richtig und gut so ist auch, dass der Entwurf an dem Zwei-Eltern-Prinzip festhält. Das kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Damit wird dem kruden Gedanken einer sogenannten Mehrelternschaft eine Absage erteilt. Eine solche würde nicht nur den elementaren Grundlagen von Biologie und Evolution widersprechen, sondern auch der Beliebigkeit und Austauschbarkeit Tür und Tor öffnen, und das wiederum entspricht nicht dem, wofür Familie steht. Das war es aber dann auch schon mit dem Positiven. Anlässlich der Anhörung im Ausschuss wurde eine Vielzahl von Kritikpunkten vorgetragen, von denen nur ein Bruchteil berücksichtigt wurde, angeblich aus Fristgründen. Hier muss unsererseits deutliche Kritik geübt werden. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stammt vom April 2024. Dass die vorherige Bundesregierung sich nicht um die Umsetzung gekümmert hat – na ja, die war ja auch eher mit sich selbst beschäftigt. Die jetzige Bundesregierung ist seit Mai 2025 im Amt. Der Gesetzentwurf wurde erst sechs Monate später vorgelegt, vier Monate vor Fristablauf. Herr Staatssekretär, ich fordere Sie höflich, aber bestimmt auf: Wenn es wieder mal um die Umsetzung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts geht, dann legen Sie – ich glaube, ich kann für das gesamte Haus sprechen – so frühzeitig einen Gesetzentwurf vor, dass am Ende auch ein gutes Gesetz herauskommt. Aus Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht sowie aufgrund der mit dem Entwurf erteilten Absage an die Mehrelternschaft werden wir von der Fraktion der AfD den Entwurf nicht blockieren. Aufgrund der zahlreichen Kritikpunkte ist aber auch keine Zustimmung möglich. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt das Wort die Abgeordnete Ulle Schauws.

Grüne

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Was wir gerade gehört haben, entspricht einem Bild von Familie aus dem letzten Jahrhundert. Aber interessanterweise fiel mir dazu ein: Vielleicht sind für Sie Familie auch Chef, Büroleiterin und Mitarbeiterin, wer weiß? – Ja, genau, das Thema hatten wir. Wenn alle es haben sacken lassen, dann können wir jetzt über die Definition von Familie in unserem Sinne reden; ich würde sagen, die demokratischen Fraktionen dieses Hauses sind sich hier einig. Eines ist klar: Das Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Vaterschaftsanfechtung muss umgesetzt werden. Aber wenn man das macht, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, dann bitte richtig, und zwar im Sinne des Kindeswohls, im Sinne der Gleichbehandlung aller Familien, im Sinne von Regenbogenfamilien und im Sinne einer Lösung für das zentrale Problem im Abstammungsrecht. Was Sie hier vorlegen, ist eine Enttäuschung. Ihr Gesetz zur Vaterschaftsanfechtung schießt nämlich weit übers Ziel hinaus. Warum Sie das machen, ist uns völlig unklar. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat von Ihnen gar keine gesetzliche Verschlechterung verlangt. Aber genau dafür sorgen Sie. Sehenden Auges schaffen Sie die Möglichkeit der mehrfachen Anfechtung der Zugehörigkeit von Kindern. Dabei waren sich in der Anhörung alle Sachverständigen einig: Die sogenannte zweite Chance darf nicht so ausgestaltet werden, dass der leibliche Vater unendlich viele Chancen hat, die rechtliche Elternstelle anzufechten. Das ist mit dem Kindeswohl nicht vereinbar. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts würde eine einmalige Anfechtungsmöglichkeit ausreichen. Aber das haben Sie nicht gemacht. Damit belasten Sie Kinder ohne Not, und das lehnen wir entschieden ab. Unser Entschließungsantrag sieht eine gesetzliche Regelung vor, die dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dem Kindeswohl und einer gerechten Reform des Abstammungsrechts entspricht, und dem können Sie heute zustimmen. Meine Damen und Herren von der Koalition und auch Justizministerin Hubig, richtig gravierend ist – das muss ich noch mal sehr klar sagen –, dass Sie im Zuge des Gesetzes die Chance versäumen, das Abstammungsrecht endlich grundsätzlich so zu reformieren, dass es in der gelebten Realität von Familien in Deutschland ankommt. Regenbogenfamilien und lesbische Paare und ihre Kinder dürfen nicht mehr drangsaliert werden. Richtig und überfällig wäre, Kindern zwei rechtliche Eltern von Geburt an zuzusprechen. Das entspricht dem Kindeswohl. Immer noch ist es so, dass ein Kind, das in eine heterosexuelle Ehe hineingeboren wird, auf jeden Fall von Geburt an zwei Eltern hat, unabhängig von der leiblichen Abstammung. Das gibt ihm Schutz, Geborgenheit, Sicherheit. Kinder in der Ehe von zwei Frauen haben genau das nicht. Das bleibt ungerecht, und wir müssen die Kinder und deren Wohl in den Mittelpunkt stellen. Das ist unser Denken, unser Handeln, und ich wünsche mir, dass das ganze Haus das teilt. Das haben Sie mit diesem Gesetz nicht geschafft, das haben Sie versäumt. Wir Grüne lehnen Ihr Gesetz ab. Vielen Dank. Das Wort hat für die Fraktion Die Linke der Abgeordnete Aaron Valent.

Linke

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf versucht, zu manövrieren zwischen sozialer Elternschaft und dem Wohl des Kindes und der biologischen Abstammung. Dem leiblichen Vater soll es nun erleichtert werden, die Vaterschaft einzuklagen. Das stellt familiäre Beziehungen zwischen dem sozialen Elternteil und dem Kind infrage. Das Hauptproblem dabei: Nach dem ersten Entwurf des Ministeriums gibt es dafür gar kein Limit. Immer wieder kann der leibliche Vater neue Verfahren anstoßen und die Familie damit in einen dauerhaften Schwebezustand bringen. Nach Anhörung der Fachexpertinnen und Fachexperten im Ausschuss hat selbst die Union das einräumen und gestehen müssen, dass das nicht Sinn der Sache ist und nachgebessert. Trotzdem bleibt der Weg für Väter geebnet, die hier das Recht missbrauchen, um ihre Ex-Partnerinnen und ihre Kinder zu drangsalieren. Besonders schwerwiegend ist das bei gewalttätigen Ex-Partnern. Ein Mann, der gegen Mutter oder Kind gewalttätig war, darf kein Anfechtungsrecht haben. Wieso ist diese Forderung nicht Teil des Gesetzentwurfs? Weil der Entwurf lückenhaft ist und weil er die Interessen des leiblichen Vaters vor die von Mutter und Kind stellt. Vor allem ist er aber eines: eine verpasste Chance. Seit Jahren sprechen wir über Baustellen im Abstammungsrecht, und die Regierung steckt hier wieder nur den Kopf in den Sand. Weiterhin soll es nur zwei Elternteile geben. Die Möglichkeit der Mehrelternschaft bleibt weiterhin ausgeschlossen, queere Lebensrealitäten bleiben unbeachtet. Damit zementiert die Regierung die traditionelle Kernfamilie. Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, das konnten Sie mal besser. Zeigen Sie endlich Haltung und trauen Sie sich mehr, hin zu einem Familienrecht, das tatsächlich schützt und für alle da ist; denn Familie – und das ist ganz klar – ist da, wo Menschen ihr Leben teilen, wo sie füreinander Verantwortung übernehmen, unabhängig von der Biologie, von sexueller Orientierung oder einem Trauschein. Danke schön. Jetzt hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion der Abgeordnete Carsten Müller.

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die beiden unmittelbar vorangehenden Redebeiträge haben eines gezeigt: Es liegt offensichtlich in Teilen der Opposition wenigstens eine gewisse Verwechslung des Sujets vor. Es geht hier gerade nicht um Abstammungsrecht, es geht um sorgerechtliche Fragen. Bemerkenswerterweise haben Sie – Gott sei Dank erfolglos – immer wieder versucht, den Spruch des Bundesverfassungsgerichtes, an dem sich offensichtlich die Linksfraktion – so habe ich den Kollegen Valent verstanden – nicht messen lassen will, umzusetzen. Das machen wir nun. Mit der Reform, die wir heute auf den Weg bringen, stellen wir sicher, dass die Rechte des leiblichen Vaters künftig stärker berücksichtigt werden, ohne – das ist uns besonders wichtig – dass wir dabei das Kindeswohl aus dem Blick verlieren. Es passiert also genau das Gegenteil dessen, was Sie in den Raum gestellt haben. Genau diese Balance ist entscheidend und wurde vom Bundesverfassungsgericht verlangt. Wir haben zur Kenntnis zu nehmen – und das haben wir zum Maßstab unserer gesetzgeberischen Arbeit gemacht –, dass ein pauschaler Ausschluss des biologischen Vaters ohne Einzelfallprüfung dem Grundgesetz nicht genügt. Was machen wir, und welche drei Prinzipien berücksichtigen wir? Erstens: die Stärkung des Kindeswohls. Es geht immer um das Kind, und deswegen muss das Kind auch im Mittelpunkt stehen. Gewachsene Bindungen, Stabilität und die Entwicklung des Kindes sind die Maßstäbe, an denen wir jede Entscheidung messen müssen. Zweitens. Es geht um Rechtssicherheit statt um einen Wettlauf um die Vaterschaft. Mit der vorgesehenen Anerkennungssperre während laufender Verfahren verhindern wir taktische Manöver und Konkurrenzsituationen, die dem Kind schaden. Vaterschaft darf kein strategisches Instrument sein, sondern muss Ausdruck echter Verantwortung sein. Drittens bringen wir geordnete Verfahren mit klaren Zustimmungsregeln auf den Weg. Wo Einvernehmen besteht zwischen Mutter, dem rechtlichen Vater und dem leiblichen Vater – immer im Lichte des Kindeswohls –, soll eine einvernehmliche Lösung außerhalb des Gerichts möglich sein. Wo Streit besteht, entscheidet das Gericht auf klarer gesetzlicher Grundlage. Und auch hier ist das Leitmotiv das Kindeswohl. Meine Damen und Herren, durch einen Änderungsantrag der Koalition haben wir den Gesetzentwurf noch weiter verbessert. Wir haben es, wenn wir den Gesetzentwurf heute beschließen, mit einem ausgewogenen Rechtsrahmen zu tun, der dem leiblichen Vater nicht pauschal den Zugang versperrt, der dennoch weiterhin bestehende familiäre Bindungen respektiert und würdigt und der das Kind unmittelbar in den Mittelpunkt stellt. Das ist verantwortungsvolle Familienpolitik. Ich bitte Sie um Zustimmung.

Redner nach Fraktion