4 a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Lena Gumnior, Helge Limburg, Dr. Till Steffen, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines …Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung – Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit und ehrenamtlichen Rechtsberatung b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Helge Limburg, Tina Winklmann, Dr. Ophelia Nick, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Fanrechte im Fußball stärken – Diskriminierung und Repression bekämpfen, demokratische Beteiligung fördern 22 Beratung des Antrags der Abgeordneten Clara Bünger, Jorrit Bosch, Christian Görke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Fankultur schützen – Dialog statt Repression, Mitbestimmung statt Diskriminierung
4 a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Lena Gumnior, Helge Limburg, Dr. Till Steffen, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines …Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung – Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit und ehrenamtlichen Rechtsberatung b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Helge Limburg, Tina Winklmann, Dr. Ophelia Nick, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Fanrechte im Fußball stärken – Diskriminierung und Repression bekämpfen, demokratische Beteiligung fördern 22 Beratung des Antrags der Abgeordneten Clara Bünger, Jorrit Bosch, Christian Görke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Fankultur schützen – Dialog statt Repression, Mitbestimmung statt Diskriminierung
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (9)
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Woran denken Sie, wenn Sie an Fußballfans denken? Ich denke da an die vielen Hunderttausend Menschen, die jedes Wochenende in den ersten Profiligen ihrer Leidenschaft nachgehen, die mit Fanmärschen in Stadien pilgern, die kreative Choreografien präsentieren, die so mancher Theaterbühne im Land alle Ehre machen würde, die durch kreative, leidenschaftliche Gesänge ein unglaubliches Gemeinschaftsgefühl erzeugen, die alle gesellschaftlichen Grenzen hinwegsprengen. Kurz gesagt: Ich bin dankbar für unsere engagierte, demokratische Fanszene, für ihr soziales, gesellschaftliches Engagement, für den Einsatz gegen Diskriminierung und Rassismus im Stadion. Aber woran denken die Innenminister/-innen der Länder offenkundig, wenn sie an Fans denken? Hier wird immer wieder ein Zerrbild gezeichnet. Fans werden fast ausschließlich als Gewalttäter oder als potenzielle Gefahrenquelle gesehen. Und so wird immer wieder Repression und Eskalation rund um Fußballspiele herbeigeredet. Dabei, meine Damen und Herren, sind die Zahlen zum Thema Sicherheit eindeutig. Bei insgesamt über 25 Millionen Zuschauern in der vorvergangenen Saison in den ersten drei Herrenligen im Fußball hatten wir zuletzt 9 Prozent weniger erbrachte Polizeiarbeitsstunden, 17 Prozent weniger Verletzte, 22 Prozent weniger eingeleitete Strafverfahren rund um Fußballspiele. Natürlich gibt es Gewalt durch Fans. Und das ist und bleibt völlig inakzeptabel. Es wird zu Recht hart verfolgt, wenn zum Beispiel Polizisten massiv angegriffen und verletzt werden wie Anfang des Jahres in Magdeburg. Aber man darf doch nicht andauernd den Eindruck erwecken, als wäre das quasi der Normalfall am Wochenende in unseren Stadien. Die Stadien sind sicher, und noch mehr Sicherheit erreicht man nicht durch mehr Überwachung und mehr Repression, sondern nur durch mehr Prävention und mehr Dialog. Nicht gegen, sondern nur mit den Fans erreichen wir noch mehr Sicherheit in den Stadien, meine Damen und Herren. Die ganz überwiegende Zahl der Fans ist friedlich, und deswegen darf es für Maßnahmen wie KI-gestützte Videoüberwachung, personalisiertes Ticketing oder ähnliche Pauschalmaßnahmen auch überhaupt keinen Raum geben. Die Datei „Gewalttäter Sport“ muss endlich grundlegend überarbeitet werden, wie es auch das Bundesverfassungsgericht einfordert. Auch Verschärfungen der Stadionverbote sind fehl am Platz. Meine Damen und Herren, die Fanprojekte leisten eine so wichtige Arbeit für friedliche demokratische Fußballkultur. Umso fataler ist es, wenn Staatsanwaltschaften und Polizeien immer stärker dazu übergehen, ihnen die Arbeit schwerzumachen, durch Vorladungen versuchen, sie zu Aussagen über Fans zu zwingen, und damit das so wichtige Vertrauen zwischen Fans und Fanprojekten zerstören. Wir brauchen endlich ein Zeugnisverweigerungsrecht in der sozialen Arbeit für Fanprojekte, aber auch für andere Initiativen wie Feminist Law Clinic, die so eine wichtige ehrenamtliche Arbeit machen und dabei rechtlich so unzureichend geschützt sind, liebe Kolleginnen und Kollegen. Meine Damen und Herren, Fans, auch die Ultras, sind doch entscheidend für echte Stimmung im Stadion. Keiner von uns, auch nicht auf den Tribünen, will doch schweigende Fankurven sehen. Wer Fans als Stimmungsmacher will, darf sie nicht anderntags als Krawallmacher diffamieren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir brauchen keine Sicherheitsoffensive im Stadion; wir brauchen endlich echten Dialog mit den Fans und ihren Fandachverbänden – echten Dialog auf Augenhöhe. Meine Damen und Herren, es muss endlich in die Köpfe sämtlicher Innenministerinnen und Innenminister rein: Grundrechte gelten auch im Stadion; Grundrechte gelten auch für Fans. Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist Axel Müller für die Unionsfraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das oberste Ziel im Strafverfahren ist das Herausfinden der Wahrheit, ja, geradezu die Pflicht; denn Richter und Richterinnen wollen und sollen – das weiß ich aus meiner eigenen, fast drei Jahrzehnte dauernden Tätigkeit als Richter – ein richtiges und kein falsches Urteil fällen. Um dieser Aufklärungspflicht gerecht zu werden, kennt die Strafprozessordnung vier Beweismittel: den Zeugenbeweis, den Sachverständigenbeweis, den Augenscheinsbeweis und den Urkundenbeweis. Der Zeugenbeweis ist zwar der unsicherste, aber zugleich der wichtigste. Das gilt bei unmittelbarer Tatwahrnehmung, aber auch bei anvertrauten Gesprächen mit einem späteren Angeklagten. Zeuge im Strafprozess zu sein, bedeutet: Pflicht zum Erscheinen und Pflicht zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Aussage, ohne etwas hinzuzufügen oder wegzulassen. Von dieser Aussagepflicht ist nur eine eng umrissene Personengruppe befreit, die § 53 der Strafprozessordnung abschließend aufzählt. Das wären beispielsweise Geistliche, Rechtsanwälte, Ärzte oder Mitarbeiter staatlich anerkannter Drogen- oder Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen. Der vorliegende Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen, auf den ich mich in meiner Rede beschränken will, will diesen Katalog – es wurde gerade vorgetragen – erweitern: zum einen um alle Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, zum anderen um Personen, die unter Anleitung ehrenamtlich und unentgeltlich Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz leisten, in der Regel Studierende der Rechtswissenschaften. Ich nenne nun zwei Gründe, warum wir das für nicht vertretbar halten. Erstens. Nach § 244 Absatz 2 der Strafprozessordnung sind die Gerichte zur umfassenden Sachverhaltsaufklärung verpflichtet. Das setzt voraus, dass alle von mir genannten verfügbaren Beweismittel genutzt werden können. Deshalb muss der Kreis der Zeugnisverweigerungsberechtigten auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt bleiben, und genau dies leistet der Entwurf nicht. Die Entwurfsverfasser verweisen auf das Vertrauensverhältnis in der sozialen Arbeit und in ehrenamtlicher Rechtsberatung. Dabei bleibt aber unberücksichtigt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Bürger zunächst einmal staatliche Maßnahmen wie die Zeugenpflicht hinzunehmen hat, wenn dies im überwiegenden Allgemeininteresse liegt und nicht unverhältnismäßig ist. Typische Fälle eines besonders geschützten Vertrauensverhältnisses sind beispielsweise das Arzt-Patienten-Verhältnis oder das Verhältnis von einem Rechtsanwalt zu seinem Mandanten. Warum jemand zum Arzt geht oder was er seinem Verteidiger anvertraut, geht das Gericht grundsätzlich nichts an. Beides betrifft den Kern der Tätigkeit in diesen Berufen. Das gilt jedoch nicht für einen Sozialarbeiter, der beispielsweise am Rande seiner Betreuung in einem Jugendzentrum von einem Jugendlichen, der zu ihm Vertrauen gefasst hat, von dessen Straftaten erfährt, auch nicht in einem Fanprojekt, wo es darum geht, die Fans zu betreuen und ihre sozialen Kompetenzen zu stärken. Wenn da solche Aussagen getätigt werden, betrifft das nicht den Kernbereich der Tätigkeit. Hier überwiegt also das Interesse der Allgemeinheit an der Wahrheitsfindung. Wer diese durch ein zusätzliches Zeugnisverweigerungsrecht erschwert, weil das Gericht den Sozialarbeiter nicht mehr befragen darf, nimmt der Strafrechtspflege den Zugang zur Wahrheit. Zweitens. Jede Ausdehnung des strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrechts aus beruflichen Gründen bedarf einer Legitimation, die eng mit der Berufsausbildung verbunden ist. Die Entwurfsverfasser verweisen dafür auf die professionelle Ausbildung von Sozialarbeitern und Sozialarbeiterinnen. Das genügt den strengen Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts nicht. Für solch eine Privilegierung bedarf es mehr. Dies verlangt zusätzliche Regulative wie ein strenges Standesrecht, ein Berufsrecht oder Berufsgerichte. Bei ehrenamtlichen Rechtsberatern fehlt es zudem an einer abgeschlossenen Ausbildung und damit an der Kenntnis der eigenen Pflichten. Gerade hier wäre ein Zeugnisverweigerungsrecht besonders schwer zu verantworten. Meine Damen und Herren, wer den Katalog des § 53 StPO weiter öffnet, schwächt die Aufklärung von Straftaten und schränkt damit die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates unverhältnismäßig ein. Diesen Weg werden wir nicht mitgehen. Wir lehnen den Entwurf daher ab. Danke schön. Der nächste Redner in dieser Debatte ist Knuth Meyer-Soltau für die AfD-Fraktion.
Hohes Präsidium! Meine Damen und Herren! Es ist immer etwas schlecht, wenn ein ehemaliger Richter vor einem spricht, nicht wahr? – Dieser Gesetzentwurf trägt das hübsche Etikett „Vertrauen“, ist aber tatsächlich nichts anderes als grüner Mist mit roten Sprenkeln; denn diese Verpackung beinhaltet die Aufweichung eines Grundpfeilers unseres Strafprozesses. Das Bundesverfassungsgericht hat unmissverständlich betont: Die Wahrheitsermittlung ist der Kern der Strafrechtspflege. Der Kreis der Zeugnisverweigerungsberechtigten muss eng bleiben. – Und genau dieses Maß wird hier überschritten. Jede Ausweitung des Schweigerechts verengt die Chance auf Aufklärung und erhöht das Risiko von Fehlurteilen ohne zwingenden Grund. Sucht- und Schwangerschaftskonfliktberatungen schützen vor Selbstbelastung. In der sozialen Arbeit fehlt diese Gefahr. Wenn wir heute Ja zur sozialen Arbeit sagen, dann sagen wir morgen Nein zu Opferberatung, zu Frauenhäusern, Fanprojekten oder Aussteigerprogrammen aus dem Linksextremismus. Das Feld ist nicht mehr abgrenzbar. Vertrauen entsteht durch professionelle Arbeit, klare Regeln und Schutzmechanismen, die es längst gibt. Juristische Beratung hat man bei qualifizierten Rechtsanwälten zu suchen und nicht bei sozialen Berufen. Wir sind nicht dazu da, politisch motivierte Schweigerechte zu verteilen. Wir sind dazu da, die Grundlagen des Rechtsstaates zu schützen und zu erhalten. Lassen Sie mich noch etwas zum Antrag zu den Fanrechten sagen. Ich habe das ja sehr viele Jahre gemacht. Man könnte fast meinen, der deutsche Fußball stünde kurz vor dem Zusammenbruch – nicht wegen fehlender Nachwuchsförderung, nicht wegen Geldwäsche oder Millionenverträgen, sondern weil Fans angeblich zu wenig demokratisch beteiligt werden. Das ist Politik im Modus „Slapstick“. Was im Antrag gefordert wird, ist ein Wunschzettel aus der sozialpädagogischen Zauberwelt: mehr Beteiligung, mehr Projekte, vor allen Dingen mehr Geld, mehr Beauftragte, mehr Programme, mehr Strukturen, kurzum: mehr Staat, weniger Realität. Wer will denn das? Die Fans mit Sicherheit nicht. Wir als AfD sagen: Ja zur Freiheit! Ja zur Fankultur! Ja zu deutschen Fahnen, auch im Deutschen Bundestag! Die WM fängt jetzt an, und ich hoffe, ich sehe sehr viele deutsche Fahnen. Wer Gewalt ausübt, gehört bestraft. Punkt! Wer friedlich ins Stadion geht, braucht keinen Betreuungsstaat. Eine starke Fankultur ist gut für Deutschland, eine übergriffige, also grün-linke Politik, ist es nicht. Wir lehnen den Gesetzentwurf daher ab. Recht herzlichen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist Daniel Bettermann für die SPD-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Fußballfans! Es ist das gute Recht der Opposition, Anträge in den Bundestag einzubringen. Das macht unseren Parlamentarismus lebendig und stärkt die demokratische Debatte hier im Hohen Haus. Da der Sport von Fairness lebt, möchte ich an dieser Stelle auch gern zum Ausdruck bringen, dass ich den Antrag der Grünen durchaus sehr unterstützenswert finde und viele gute Ansatzpunkte darin sehe. Als leidenschaftlicher Fußballfan und langjähriges Vorstandsmitglied bei meinem Heimatverein, dem KSV Hessen Kassel, muss ich anerkennen: Wir müssen bei dem Thema Fansozialarbeit besser werden. Ein Zeugnisverweigerungsrecht im Fußball, vor allem bei Fanprojekten und für die dort mitarbeitenden Sozialarbeiter/-innen, brauchen wir. Das ist ein ganz relevanter, wesentlicher Punkt. Solange der § 53 der Strafprozessordnung keine Erweiterung erfährt, wird weiterhin zunehmend die Frage aufkommen, unter welchen Voraussetzungen die professionelle Arbeit in den bundesweiten Fanprojekten fortgesetzt werden kann und welche Konsequenzen sich aus einer Beibehaltung des Status quo ergeben. In den vergangenen Jahren kam es mehrfach zu Verfahren, bei denen Ordnungs- und Justizbehörden Aussagen von Fanarbeitern gegen die von ihnen betreuten Personen verlangten. Angesichts der gegenwärtigen Situation, zum Beispiel in den deutschen Ultraszenen, ist davon auszugehen, dass Zeugenaussagen von Fanarbeitern in Ermittlungs- und Gerichtsverfahren eine zukünftige vertrauensvolle, gemeinsame Zusammenarbeit erheblich erschweren und nicht selten unmöglich machen. Gerade in der Klientenarbeit, gerade in der Jugendarbeit kommt es natürlich auch auf Vertrauen an. Fest steht: Die geltenden Rechtsvorschriften aus den 50er-Jahren werden den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht. Ich bin überzeugt, dass eine gezielte Erweiterung weder die Beweismöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden noch die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege beeinträchtigen würde. Die Vorteile einer solchen Rechtserweiterung liegen hingegen auf der Hand: Erstens schaffen wir Rechtssicherheit und beseitigen bestehende Rechtsunsicherheiten. Zweitens verhindern wir weitere Gewissenskonflikte bei Fanarbeiterinnen und Fanarbeitern. Drittens stärken und fördern wir die Vertrauensarbeit, gerade gegenüber der Klientel der Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Darüber hinaus begrüße ich, dass Sie in Ihrem Antrag die wichtige Arbeit der Fanprojekte ebenfalls ansprechen. An dieser Stelle möchte ich dem Fanprojekt „Fullestadt“ aus meinem Wahlkreis Kassel sowie allen weiteren 70 Fanprojekten bundesweit für ihre wertvolle Arbeit danken. Es ist richtig, dass die Finanzierung der Koordinierungsstelle Fanprojekte trotz deutlich gestiegener Anforderungen über Jahre hinweg unverändert geblieben ist. Deshalb ist es wichtig, dass sich das BMBFSFJ, der DFB sowie die DFL grundsätzlich darauf verständigt haben, die inflationsbedingten Kostensteigerungen auszugleichen. Die laufende Förderphase wird zudem genutzt, um die Handlungsfähigkeit der KOS und der Fanprojekte ab 2027 zukunftsfest aufzustellen. Das braucht es jetzt auch. Auch beim Thema Stadionallianzen bin ich ausdrücklich bei Ihnen. Sie sind ein wichtiger Baustein in der Sicherheitsarchitektur im Fußball. Sie verbessern die Netzwerkarbeit und fördern Vertrauen und die Kommunikation zwischen Vereinen, Polizei, Kommunen und Fanprojekten. Sie tragen zur Entlastung der Polizei bei und leisten einen wichtigen Beitrag zu einem positiven Stadionerlebnis. Der Stadionbesuch in Deutschland ist sicher. In Hessen verfügen wir seit 2022 über eine solche Stadionallianz, an die auch mein Heimatverein, der KSV Hessen Kassel, angedockt ist. Die bisherigen Erfahrungen zeigen deutlich, dass es immer weniger Kriminalitätsprobleme und immer weniger Gewalt in den Stadien gibt. Die neun Bundesländer sind da auf einem richtigen Weg. In diesem Zusammenhang ist mir der Punkt in Ihrem Antrag allerdings etwas zu kurz gegriffen. Deshalb plädiere ich dafür, Stadionallianzen mit einheitlichen Standards bundesweit zu etablieren und sie ausdrücklich als eigenständiges Instrument in das Nationale Konzept Sport und Sicherheit, kurz: NKSS, aufzunehmen. Der Titel Ihres Antrags „Fanrechte im Fußball stärken – Diskriminierung und Repression bekämpfen, demokratische Beteiligung fördern“ klingt zunächst sehr vielversprechend. Allerdings ist die Bundesregierung für viele Ihrer Forderungen schlichtweg der falsche Adressat. Die Bundesregierung plant weder die Einrichtung einer bundesweiten zentralen Stadionverbotskommission, noch kann sie kollektive Stadionverbote verhängen. Ebenso wenig liegt die Einführung personalisierter Tickets in ihrer Zuständigkeit. Wer politische Forderungen stellt, sollte auch die Zuständigkeit im Blick haben, ansonsten ist ein Fehlpass vorprogrammiert. Die entscheidenden Mitspieler an dieser Stelle sind die Verbände, die Vereine, die Länder – Stichwort: IMK und vor allem die Bund-Länder-offene Arbeitsgruppe BLoAG, die sich derzeit mit möglichen Maßnahmen beschäftigt. Herr Kollege, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus der Unionsfraktion. Ja, bitte. Herr Müller, bitte. Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Jetzt haben Sie sich darauf beschränkt, zu sagen, es braucht ein Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter, die sich für Fanklubs engagieren. – Fanprojekte, danke. Ich lasse mich an der Stelle gern korrigieren. – So ist der Gesetzentwurf aber nicht formuliert. Der Gesetzentwurf sieht ein Zeugnisverweigerungsrecht für alle Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen vor. Jetzt gebe ich Ihnen mal ein Beispiel und würde gerne wissen, ob Sie das dann auch noch für richtig halten: Ein ehrenamtlich Tätiger, der für die AWO unterwegs ist und Arbeitslose berät, bekommt im Rahmen seiner sozialarbeiterischen Tätigkeit mitgeteilt, dass ein Arbeitsloser die Arbeitslosenversicherung hinter die Fichte geführt und monatelang zu Unrecht Arbeitslosengeld bezogen hat. Würden Sie dem dann auch ein Zeugnisverweigerungsrecht zugestehen? Denn das wäre ja die Konsequenz dieses Antrags. Ich habe ja gesagt, dass ich es im Kern auf Fansozialarbeit beziehen würde. Wenn hingegen zweifelsfrei sichergestellt ist, dass wir es mit strafbaren Handlungen zu tun haben, dann muss es natürlich möglich sein, Ermittlungsverfahren einzuleiten. Im Fall des Fußballs geht es aber um etwas anderes. Da geht es um das Thema Kollektivstrafen. Da werden zum Beispiel ganze Gruppen von jungen Menschen identifiziert und geraten mehr oder weniger in eine Fahndung, und die Fansozialarbeiter werden dann genötigt, die einzelnen Identitäten offenzulegen, ohne dass klar ist, was sich die Betroffenen eigentlich zuschulden haben kommen lassen. Das ist im Prinzip eine Kollektivstrafe gegenüber jungen Menschen, und die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter werden genötigt, die Daten, die ihnen bekannt sind, weiterzugeben. Das Fanprojekt Karlsruhe ist ein Beispiel. Da gab es sehr harte Repressalien. Ich denke, das war jetzt die Beantwortung der Frage. Sie haben im Rechtsausschuss noch genügend Möglichkeiten, sich intensiv über die Details auszutauschen, was sicherlich noch ganz interessant wird. Ich setze fort. – Um ehrlich zu sein, finde ich es bemerkenswert, dass die Grünen der Bundesregierung so viel Gestaltungskraft zutrauen; um daran anzuknüpfen, was die Bundesregierung auch im Fußball alles regeln kann. Ich bewerte das grundsätzlich als positives Signal. Apropos Mitspieler: Wenn wir schon beim Thema Fußball sind, möchte ich die Gelegenheit nutzen und unserer deutschen Elf für die WM, die am Donnerstag startet, viel Erfolg wünschen. Wir stehen hinter euch und drücken ganz fest die Daumen. Auf geht’s, Männer! Vielen Dank und einen schönen Abend. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die Fraktion Die Linke Clara Bünger.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Gäste auf den Tribünen! Liebe Fußballfans! Jedes Wochenende besuchen durchschnittlich 750 000 Menschen aus allen Schichten die Stadien der Republik. Die Ränge sind voll, ihre Choreografien beeindruckend. Und genau über diese Menschen reden wir heute. Denn der Innenminister will sie alle unter Generalverdacht stellen und interessiert sich wie so oft nicht für Fakten: 17 Prozent weniger Verletzte, 9 Prozent weniger Straftaten, und das bei immer mehr Zuschauenden. Fankurven sind vor allem eines: soziale Orte. Und ausgerechnet an diesen Menschen wollen Herr Dobrindt und seine Innenministerkollegen den ganzen Instrumentenkasten des autoritären Umbaus einmal ausprobieren: personalisierte Tickets, Gesichtsscanner, flächendeckende KI-Überwachung und kollektive Stadionverbote. Es scheint so, als würde Alexander Dobrindt einen persönlichen Feldzug gegen Fußballfans führen. Vielleicht sollte er, statt immer nur auf der Bayern-VIP-Tribüne mit Konzernbossen abzukumpeln, auch mal mit den normalen Fans reden. Dann würde er auch nicht so einen Mist fordern. Die lebendige Fankultur dient Dobrindt als Feindbild und Testlabor zugleich. Was hier passiert, kommt bald für alle. Deshalb stellen wir uns den Plänen der Innenminister entgegen. Beim Bundeskriminalamt gibt es die Datei „Gewalttäter Sport“. Dort kann jede und jeder landen, ohne je eine Straftat begangen zu haben. Als Juristin sage ich Ihnen: Das verstößt gegen einen Grundsatz, der fast so alt ist wie das Recht: Keine Strafe ohne Schuld. Präventive Stadionverbote für ganze Fankurven sind nichts anderes als Kollektivstrafen, und Kollektivstrafen haben in einem Rechtsstaat einfach nichts verloren. Wer samstags in ein Stadion geht, ist kein Verbrecher. Niemand sollte gescannt, gespeichert und verfolgt werden, nur weil er oder sie den eigenen Verein anfeuert. Wir als Linke wollen das Gegenteil: Dialog statt Repression. Wir haben uns deshalb mit euch von den Fanverbänden an einen Tisch gesetzt. Danke, dass ihr heute hier seid, und danke für eure Arbeit. Und das verlangen wir auch von anderen: Redet miteinander – Bund, Länder, Vereine und die Fans. Stärken wir die Fanprojekte. Reden wir endlich auch über die schwierigen Themen wie Pyrotechnik, und handeln wir – nicht mit dem ewigen Verbotsreflex, sondern mit einer Expertenkommission und ehrlichen Pilotprojekten. Und es darf keine Verschärfungen im Schnellverfahren auf der Innenministerkonferenz geben. Für eine lebendige Fankurve! Fankultur ist kein Verbrechen. Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist Stephan Mayer für die Unionsfraktion.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Eines kann und darf man unumwunden feststellen: Der Stadionbesuch in Deutschland ist sicher, und er ist unbeschwert. Aber – und das gehört zur Wahrheit auch dazu – es gibt leider immer noch, insbesondere im Fußball, zu viel Gewalt in den Stadien. Frau Kollegin Bünger, Sie sagen, die Zahlen sind rückläufig. Ich sehe das anders. In der Saison 2024/2025 gab es in den ersten drei Ligen 1 107 Verletzte. Und ich sage ganz offen: Das sind 1 107 Verletzte zu viel. Ich bin als überzeugter Sportpolitiker auch ein großer Anhänger von gelebter und lebendiger Fankultur. Aber um eines klar zu sagen: Randale, Bambule und Missbrauch von Pyrotechnik gehören nicht zur gelebten Fankultur. Herr Kollege Limburg, Sie haben vorhin von Grundrechten gesprochen. Die Fans haben selbstverständlich Grundrechte. Grundrechte haben aber auch unbescholtene Besucherinnen und Besucher in Fußballstadien. Auch sie haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und müssen davor geschützt werden, unnötigerweise in Randale und Gewalttätigkeiten einbezogen zu werden. Frau Kollegin Bünger, Sie haben sich am Bundesinnenminister Alexander Dobrindt abgearbeitet. Aber Sie haben sich wieder mal – das zeugt natürlich auch ein bisschen von fehlendem Sachverstand – an den falschen Adressaten gewandt. Die Beschlüsse, die Sie erwähnt haben, stammen von der Länderinnenministerkonferenz, nicht vom Bundesinnenminister. Und ich sage eines auch ganz klar: Die Beschlüsse dieser Konferenz unterstütze ich nachdrücklich. Ich halte es für richtig, dass wir – auch mit Videoüberwachung in den Stadien – verstärkt die detektieren, die Schlechtes im Schilde führen. Und wenn dann von den Grünen gefordert wird, man dürfe doch die Stadionverbote nicht national verfolgen, sondern nur in dem jeweiligen Verein, für den sie ausgesprochen wurden, dann sage ich: Ja, Stadionverbote sind natürlich ein schwerer Eingriff in Persönlichkeitsrechte, keine Frage. Aber ich bin der festen Überzeugung, dass sie nicht ohne Grund ausgesprochen werden, und wenn sie ausgesprochen werden, dann müssen sie auch in allen Stadien der entsprechenden Liga verfolgt werden können. Herr Kollege, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus der Fraktion Die Linke. Selbstverständlich. Herr Kollege, bitte. Herr Kollege Mayer, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben ja von den Gewaltproblemen gesprochen, und Sie haben sich ja auch positiv gegenüber den Maßnahmen der Innenministerkonferenz geäußert. Sie kommen aus Bayern, und ich folge jetzt Ihrer Logik: Wenn die Zahlen in der Gewaltstatistik so hoch sind, dann müssen wir auch betrachten, dass beispielsweise beim Oktoberfest die Gefahr, sich zu verletzen, 23-mal so hoch ist wie die beim Besuch eines Fußballspiels. Ich frage mich: Warum wenden Sie diese Logik, die Sie gerade verwendet haben, immer bei Fußballfans an, sind aber so leise, wenn wir wirklich ein Gefahrproblem haben, beispielsweise beim Oktoberfest? Warum reden Sie nicht darüber, dass wir da für mehr Sicherheit sorgen müssen? Ich danke Ihnen, Herr Kollege, sehr herzlich für die Frage, weil sie mir wirklich die Gelegenheit gibt, noch mal klarzumachen, dass ich nicht Äpfel mit Birnen vergleiche und dass ich hier nicht unterschiedliche Maßstäbe an den Tag lege, sondern ganz bewusst ganz klare rechtsstaatliche Maßstäbe an den Tag lege. Wenn jemand auf dem Oktoberfest jemand anderen körperlich bedrängt, belangt, schlägt, dann muss dies natürlich genauso verfolgt werden, und zwar unmissverständlich verfolgt werden, wie wenn sich jemand in einem Fußballstadion ungebührlich verhält. Fußballstadien dürfen und können genauso wenig wie ein Oktoberfestzelt oder ein Freiplatz auf dem Oktoberfest ein rechtsfreier Raum sein. Das sind sie aber auch nicht. Es werden nämlich auf dem Oktoberfest sehr nachdrücklich und auch sehr unmissverständlich alle Straf- und Gewalttaten verfolgt. Das sind aus meiner Sicht hier auch keine doppelten Standards, die an den Tag gelegt werden, sondern das Gegenteil ist der Fall. Ich bin der festen Überzeugung: Wer in ein Fußballstadion geht und nicht als Fan die eine oder andere Mannschaft anfeuert, sondern als Hooligan nur Unfrieden stiften will, andere Menschen körperlich belangen will, der hat in diesem Stadion nichts verloren. Und deswegen müssen Stadionverbote generell auch entsprechend exekutiert werden. Gleiches gilt auch für das Oktoberfest. Wenn sich jemand in einem Zelt ungebührlich benimmt, dann muss er natürlich auch entsprechend des Zeltes verwiesen werden, und diese Möglichkeiten gibt es auch entsprechend. Also, vor dem Hintergrund ist, auch wenn Sie auf meine bayerische Provenienz rekurrieren, dieser Vorwurf in keiner Weise zutreffend. – Herr Kollege Limberg, gerne. Ja, dann lassen wir jetzt die letzte Zwischenfrage zu, weil der Ausschuss hinterher ja noch ausreichend Möglichkeit bietet, dieses vielschichtige Thema noch mal in allen Facetten zu beleuchten. – Ob Sie die Ausschusssitzungen öffentlich oder nichtöffentlich gestalten, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegt ja im Ermessen der Ausschüsse. – So, bitte schön. Vielen Dank, Frau Präsidentin und Herr Kollege Mayer, dass Sie beide die Zwischenfrage zulassen. Sie haben gerade davon gesprochen, dass Stadionverbote ja nicht ohne Grund verhängt werden, und ich möchte noch mal darauf hinweisen: Wir fordern natürlich nicht die vollständige Abschaffung von Stadionverboten, sondern wir fordern die Anwendung mit Augenmaß. Und ich möchte schon noch einmal daran erinnern: Stadionverbote werden allein auf Verdacht verhängt. Die Voraussetzung für ein bundesweites Stadionverbot ist nicht, dass jemand verurteilt ist, sondern dass es einen Tatverdacht gibt, und das ist in einem Rechtsstaat aus meiner Sicht mehr als bedenklich. Der zweite Punkt. Sie haben gesagt, die Bundesebene sei ja gar nicht berührt. Da muss ich Ihnen widersprechen, Herr Kollege Mayer. Gerade jüngst anlässlich des Auswärtsspiels von Dortmund in Bergamo hat die Bundespolizei massenhaft Ausreiseverbote gegen unbescholtene Dortmund-Fans – unbescholtene! – verhängt, und dies nur aufgrund des vagen Verdachtes, es könnte zu Gewalttätigkeiten kommen. Herr Limburg, es nennt sich Zwischenfrage, nicht zweite Rede. Ich komme zur Frage. Sie haben ja schon eine Rede gehalten. Bitte zum Punkt kommen! Ich komme zu der Frage, Frau Präsidentin. – In solchen Situationen, wo Gerichte feststellen, dass die Bundespolizei zu Unrecht massenhaft Ausreiseverbote verhängt, wollen Sie ernsthaft sagen, dass das dann nicht ohne Grund erfolgt und dass das so bleiben kann? Oder sind Sie nicht mit mir der Meinung, dass wir hier zu einer Sicherheitspolitik mit Augenmaß kommen müssen, die auch die Grundrechte von Dortmund-Fans und anderen Fans berücksichtigt? Vielen Dank, Herr Kollege Limburg, für Ihre Fragen bzw. Ihre Anmerkungen. – Ich sage eines ganz deutlich: Gerade Ihr Beitrag jetzt hat noch einmal ganz explizit herausgestrichen, worin unsere Unterschiede bestehen. Sie schreiben über Ihren Antrag vorwurfsvoll: gegen Repression und gegen Diskriminierung. Ich dagegen sage ganz offen: für effektive Gefahrenabwehr und effektive Strafverfolgung. Und das ist der entscheidende Unterschied zwischen uns beiden. Ich bin nicht ganz Novize in der Sportpolitik und auch nicht in der Fußballpolitik. Ich weiß auch die KOS-Projekte zu schätzen, ich weiß die Stadionallianzen zu schätzen. Mir sind die Intensivierung und ernsthafte Führung des Dialogs mit den Fans auf gleicher Augenhöhe sehr, sehr wichtig. Nur differenziere ich eben sehr stark zwischen Fans auf der einen Seite und Hooligans auf der anderen Seite. Und ich weiß eben aus der Erfahrung, dass die Vereine die Stadionverbote nicht aus der Lamäng heraus erteilen, und ich sage es auch ganz offen: Die sind ja auch selber daran interessiert, dass die Leute in die Stadien gehen. Also, sie tun sich ja selbst auch unter materiellen Gesichtspunkten nichts Positives, wenn sie zu weitgehend Stadionverbote erteilen. Also, die Gefahr, dass es hier ein Übermaß in Deutschland gibt, was die Erteilung von Stadionverboten anbelangt, sehe ich im Gegensatz zu Ihnen beileibe nicht. Ich darf vielleicht noch auf einen Punkt rekurrieren – Kollege Müller hat es ja schon exzellent gemacht –, was die Forderung anbelangt, dass man Fanbegleitern oder den Mitarbeitern in Fanprojekten ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 StPO zuerkennen sollte. Ich bin da dezidiert anderer Auffassung. Wenn man sich mal die Berufsgruppen oder die Gruppen ansieht, die in § 53 aufgeführt sind, so sind allenfalls vielleicht noch die Berater in der Schwangerschaftskonfliktberatung oder in einer Drogenberatungsstelle vergleichbar. Aber selbst da sehe ich keine Gleichwertigkeit zwischen den Mitarbeitern in einem Fanprojekt und den Mitarbeitern in einer Schwangerenberatungsstelle. Vor diesem Hintergrund erteile ich auch dieser Forderung eine klare Absage. Meines Erachtens bringen die Anträge der Linken und der Grünen deutlich zum Ausdruck, dass sie ein Sicherheitsrisiko sind, wenn es darum geht, die Sport- und Innenpolitik – Die Redezeit ist abgelaufen. – weiterhin in der Hand zu halten. Deswegen eine klare Absage gegenüber Ihren Anträgen. Wie gesagt, das geht ja alles in die Ausschüsse; da können Sie das dann noch mal in allen Facetten diskutieren. Es scheint ja ein sehr bewegendes Thema zu sein. Wir kommen damit zum nächsten Redner. Für die AfD-Fraktion ist es Tobias Matthias Peterka.
Frau Präsidentin! Liebe Bürger! Der vorliegende, hier eigentlich entscheidende Gesetzentwurf zu Zeugnisverweigerungsrecht, Sozialarbeit und Beratungs-NGOs ist wirklich der eigentliche Offenbarungseid. Wie man es dreht und wendet: Die Grünen fahren unsere Gesellschaft mal wieder an die Wand. Wir wissen doch alle, welche Szenarien Ihnen bei diesem pervertierten Abwehrrecht gegen strafrechtliche Aufklärung eigentlich so vorschwebten, bei denen wieder weggeschaut werden soll. Zur Erinnerung: Anfang des Jahres stellten sich im Jugendzentrum Wutzkyallee in Berlin-Neukölln Sozialarbeiterinnen tapfer der Stigmatisierung von jungen Muslimen entgegen: So ein paar Vergewaltigungen einer 16-Jährigen im Partyraum mit anschließender Erpressung können ja mal vorkommen. Sicher war das Opfer auch irgendwie selber dran schuld, kurzer Rock usw. Jetzt noch Strafverfolgungsdruck gegen die edlen Wilden würde ja nur der AfD helfen und das eigene verquere Weltbild erschüttern. Das Mädchen musste sich den Mut fassen und sich Dritten anvertrauen, bis etwas passierte. Die Sozialarbeiterinnen und die linke Stadträtin dürften sich noch heute in Selbstmitleid wälzen, dass sie mit so etwas behelligt wurden. Zum Glück eilt ja nun die grüne Fraktion zu Hilfe. Das nächste Mal kann man nämlich flugs so halb mutig anzeigen, um sein Gewissen zu beschwichtigen, und im Prozess dann – ganz genau! – die Aussage verweigern. Keine Strafe – man hätte ja gern, durfte aber nicht –; Moralinpegel gehalten; Konjunktiv-Tango: zehn von zehn Punkten – so haben Sie es doch am liebsten. Hoffentlich kommen Sie nie wieder in diesem Land in Regierungsverantwortung. Schluss mit der Moral des Rückzugs und der gesellschaftlichen Kapitulation! Sie haben uns bereits dahin gebracht, dass Migranten diesen Staat als schwaches Opfer verachten und sein Recht missachten. Kein weiteres Sonderrecht für Parallelgesellschaften! Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Unionsfraktion Florian Oest.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die anstehende Weltmeisterschaft zeigt: Keine Sportart bewegt die Menschen in unserem Land so sehr wie der Fußball. Morgen beginnt ein Turnier, das Millionen Menschen vor den Bildschirmen fesselt. Doch in unseren Stadien sehen wir auch immer wieder Bilder, die mit der Faszination dieses Spiels nichts, aber auch gar nichts zu tun haben. Wenn Bengalos in Menschenmengen fliegen, wenn Zuschauer verletzt werden, wenn mein neunjähriger Sohn seine Wasserflasche am Stadioneingang abgeben muss, während andere Pyrotechnik ganz offensichtlich ins Stadion schmuggeln, dann offenbart sich ein Problem bei der Durchsetzung von Regeln und der Konsequenz gegenüber Gewalt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin selbst Fußballfan, und ich weiß: Der überwiegende Teil der Fans ist friedlich; ja, die Zahl der Straftaten geht zurück. Aber die Brutalität der Ausschreitungen nimmt zu, ebenso wie die Zahl verletzter Einsatzkräfte. Der Einsatz von Pyrotechnik, Angriffe mit Steinen und Gehwegplatten auf Einsatzkräfte sind eben keine Fankultur. Das ist Gewalt, und die akzeptieren wir nicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, was dabei nicht hilft, ist der Antrag der Linken. Mit Ihrer Missachtung der föderalen Ordnung in Deutschland, mit Ihrer Romantisierung von Gewalt, mit Ihrem Misstrauen gegenüber unserer Polizei stellen Sie einmal mehr unter Beweis, dass Sie nicht Teil, sondern Gegner unseres Rechtsstaates sind. Wenn Gullydeckel und Gehwegplatten auf Einsatzkräfte fliegen, wenn Hunderte Vermummte versuchen, Fanbusse zu stürmen, wenn sich Familien rund um Fußballspiele nicht sicher fühlen, dann ist Nachsicht fehl am Platz. Darüber habe ich auch mit dem DFB-Vize Hermann Winkler und Vertretern des sächsischen Fußballs gesprochen. Ich schätze die Aktivitäten von Fanklubs und Vereinen sehr. Wenn wir aber alle nicht wollen, dass Spiele ohne Zuschauer stattfinden, wenn wir alle nicht wollen, dass gerade kleinere Vereine durch Sicherheitskosten überfordert werden, wenn wir alle miteinander nicht wollen, dass am Ende Stehplätze abgeschafft werden müssen, dann braucht es mehr Anstrengung, mehr Ernsthaftigkeit, mehr Konsequenz auch bei den Vereinen und Veranstaltern. Lassen Sie mich abschließend sagen: Rund um Fußballspiele sorgen Woche für Woche viele Einsatzkräfte für Sicherheit und Ordnung. Dafür gilt ihnen mein ausdrücklicher Dank. Der letzte Redner in dieser Debatte ist für die AfD-Fraktion Lars Schieske.
Sehr geehrtes Präsidium! Meine Damen und Herren! Die deutsche Fankultur im Fußball ist einzigartig. Sie steht für Heimat, Leidenschaft, Ehrenamt und Zusammenhalt von der Bundesliga bis zum Dorfverein, also von Bayern München bis zum VfB Krieschow. Choreografien, Gesänge, Auswärtsfahrten, Spendenaktionen und soziales Engagement – all das wird von Fans getragen, die Woche für Woche ihre Freizeit, ihr Geld und ihr Herzblut investieren. Genau deshalb ist es bemerkenswert, wer sich heute plötzlich als Schutzpatron der Fans aufspielt: Grüne und Linke. Ausgerechnet diese Parteien beklagen nun Stigmatisierung, Generalverdacht und Spaltung der Fanszene. Dabei haben sie über Jahre selbst genau daran mitgewirkt – mit Anfragen, Anträgen und Kampagnen, in denen Teile der Fanszene immer wieder politisch etikettiert wurden. Mal waren es rechte Hooligans, mal waren es Nazis in den Stadien, die sie sahen, mal angebliche Unterwanderung ganzer Fankurven. Meine Damen und Herren, das ist keine Fanpolitik; das ist politische Heuchelei. Wer jahrelang Fangruppen in die rechte Ecke drückt, wer unliebsame Fans moralisch abwertet und ganze Fangruppen unter Verdacht stellt, der sollte sich heute nicht als Anwalt der Fankultur inszenieren. Die Berichte der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze zeigen rückläufige Zahlen bei Verletzten und eingeleiteten Strafverfahren. Auch die Zahl der polizeilichen Einsatzstunden ist zurückgegangen. Mit anderen Worten: Der Stadionbesuch in Deutschland ist sicherer als manche Zugfahrt oder ein Weihnachtsmarktbesuch. Ja, Straftaten müssen verfolgt werden; ja, Gewalt und Extremismus haben im Stadion nichts verloren. Sie haben auch in unserem Alltag nichts zu suchen. Genau darum müssen sich die Innenminister kümmern, nämlich um die zunehmende Gewalt, die importiert wird. Darum brauchen wir keine Belehrung von Moralpolitikern für Fans, sondern wir brauchen Respekt, Dialog und faire Behandlung. Wir stehen zur deutschen Fankultur mit all ihren Ecken und Kanten. In diesem Sinne: Sport frei!
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