1. Lesung

von den Abgeordneten Dr. Lena Gumnior, Ulle Schauws, Helge Limburg, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Konsensbasiertes Sexualstrafrecht – Verbesserung des Schutzes vor sexueller Misshandlung und Vergewaltigung

Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Lena Gumnior, Ulle Schauws, Helge Limburg, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Konsensbasiertes Sexualstrafrecht – Verbesserung des Schutzes vor sexueller Misshandlung und Vergewaltigung

23. April 2026·Sitzung 74··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (14)

Grüne

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Demokratinnen und Demokraten! Eine Frau wird in ein Gebüsch gezerrt. Sie wird dort zum Sex gezwungen. Der Täter wird trotzdem nicht wegen Vergewaltigung verurteilt. Die Frau erstarrt vor Angst. Sie kann sich nicht wehren. Das Gericht sagt: kein klarer Widerstand, also auch kein eindeutiges Nein. – Der Täter wird im Jahr 2025 freigesprochen. Amtsgericht Bernau, 2021. Eine Frau sagt ganz klar Nein zu einer sexuellen Handlung. Sie legt sich anschließend auf dem Sofa schlafen. Ihr Besuch nimmt ungeachtet dessen einfach sexuelle Handlungen an ihr vor. Das Gericht erkennt sogar, dass sich die Betroffene in einer Schockstarre befunden hat und sich nicht wehren konnte. Dass die Betroffene zuvor klar Nein gesagt hat, reicht dem Gericht für eine Verurteilung wegen Vergewaltigung nicht aus. Schließlich hätte das Opfer ja für den Täter zuvor gekocht, ihn geküsst und auch angeboten, gemeinsam einen Film zu schauen. Das Ergebnis lautet Freispruch. Für all diese Freisprüche gibt es einen Grund: unsere Rechtslage. Noch immer müssen Opfer in zermürbenden Prozessen darlegen, dass sie für alle erkennbar geäußert haben, nicht mit der sexuellen Handlung einverstanden gewesen zu sein. Und das hat gravierende Folgen: belastende Verfahren, Freisprüche für die Täter, keine Gerechtigkeit, keine Anerkennung, kein Schutz des Grundrechts auf sexuelle Selbstbestimmung. Und was sagte die Justizministerin noch letzte Woche in der Regierungsbefragung zu der aktuellen Regelung? „Wir hören aus der Praxis, dass das sehr gut funktioniert.“ Fragt sich nur, für wen eigentlich. Die aktuelle Regelung bedeutet, dass Betroffene ihren entgegenstehenden Willen so deutlich zeigen müssen, dass auch ein Außenstehender ihn erkennen könnte: ein klares Wort, eine Abwehrreaktion, irgendwas. Das klingt ja auch erst mal logisch. Nur: Menschen reagieren in solchen Momenten nicht nach dieser Logik. Der Körper erstarrt, die Stimme versagt – aus Angst, aus Schock, aus dem Gefühl, dass sonst vielleicht noch etwas viel Schlimmeres passiert. Fachleute nennen das tonische Immobilität. Aus dem Mund kommt kein Ton, der Körper ist wie eingefroren – so wie im Fall vor dem Amtsgericht Bernau. Und das ist keine Ausnahme, sondern das ist die Regel. Knapp 70 Prozent der Frauen erleben bei solchen Taten eine Schockstarre. Und trotzdem erwarten wir von ihnen, dass sie sich richtig, eindeutig, klar verhalten. Die Frauen tragen in dem Moment die Verantwortung – nicht die Täter. Diese Verantwortung muss endlich die Seite wechseln. Zustimmung muss Maßstab werden. Dafür muss jede sexuelle Handlung ohne Zustimmung strafbar werden. Das ist in all unseren Lebensbereichen auch heute schon die Regel. Wenn jemand ein Fahrrad klaut, macht er sich auch nicht erst strafbar, wenn der Eigentümer laut „Nein!“ ruft. Beim Sex ist das anders; da wird erwartet, dass sich das Opfer erklärt. Diese Schuldumkehr müssen wir beenden. Es gibt einen Grundsatz zum Schutz von Frauen vor Gewalt: Nur Ja heißt Ja. – Die Zustimmung muss freiwillig sein. Sie kann mit Worten, mit Nicken, mit der ganzen Körpersprache erfolgen. Einen schriftlichen Vertrag muss niemand aufsetzen, und auch keine Notarin muss anwesend sein. Aber Schweigen und Passivität sind keine Zustimmung. Erlaubt ist nur, was beide wollen. Und dieser Schritt hin zu „Ja heißt Ja“ ist längst überfällig. In Deutschland fühlen sich Täter so sicher wie in kaum einem anderen Land in Europa. 15 europäische Länder haben den Schritt zu „Ja heißt Ja“ bereits gemacht, zuletzt Frankreich und Norwegen. In Schweden ist nach der Reform die Zahl der Verurteilungen um 75 Prozent gestiegen. Täter werden verurteilt, Betroffene erfahren endlich Gerechtigkeit. Und das Wichtigste ist: Taten werden erst gar nicht begangen. Und wir können noch mehr aus Schweden lernen; denn dort gibt es schon lange den Straftatbestand der fahrlässigen Vergewaltigung. Denn wer grob fahrlässig die Augen vor der Realität verschließt, obwohl für alle erkennbar war, dass das Opfer keine Zustimmung gegeben hat, der darf nicht straffrei davonkommen. Deswegen führen wir den Straftatbestand der leichtfertigen Vergewaltigung ein. Und, Frau Hubig, Sie kündigen wirklich viel an; gesehen hat das Parlament von diesen zahlreichen Ankündigungen bisher wenig. Seit Monaten warten wir auf einen Gesetzentwurf zum Einsatz von K.-o.-Tropfen bei Vergewaltigungen, obwohl der Bundesrat sogar einen konkreten Vorschlag vorgelegt hat. Wir sorgen mit unserem Entwurf jetzt dafür, dass diese Fälle endlich härter bestraft werden können. Wir wollen nicht länger warten, und wir können auch nicht länger warten. Denn der Schutz von Frauen ist nicht nur etwas für öffentliche Empörung und große Ankündigungen, sondern für das Parlament. Und den Gesetzentwurf dafür legen wir Ihnen heute vor. Vielen Dank. – Ich erteile das Wort für die nächste Rede Susanne Hierl für die CDU/CSU-Fraktion.

CDU/CSU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns in den vergangenen Monaten und Wochen im Parlament viel mit dem Thema Gewalt in allen Ausprägungen beschäftigt. Und ich werde hier und heute auch nicht müde, weiterhin zu betonen: Gewalt, insbesondere sexuelle Gewalt, verletzt die Würde des Menschen in ihrem Kern. Sie darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben, und sie darf auch niemals akzeptiert werden. Die Union stellt sich entschieden gegen jede Form von Gewalt. Die aktuelle Kriminalstatistik zeigt eine besorgniserregende Entwicklung: Die Zahl schwerer Gewalttaten steigt, ebenso die Zahl der Vergewaltigungen. Und hinter jeder Zahl steht ein Mensch, ein Schicksal, ein tiefgreifender Eingriff in das Leben eines jeden Opfers. Diese Realität verpflichtet uns, alle Vorschläge zur Verbesserung des Opferschutzes mit größtmöglicher Sorgfalt und Ernsthaftigkeit zu prüfen. Nach eingehender Abwägung kommen wir jedoch zu dem Ergebnis, dass der vorliegende Gesetzentwurf diesem Anspruch nicht gerecht wird. Er schafft keine überzeugende Weiterentwicklung des bestehenden Rechts, sondern birgt die Gefahr neuer Unklarheiten. Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist ein hohes Gut. – Lassen Sie mich halt ausreden; vielleicht können wir dann darüber diskutieren. – Es verlangt einerseits die konsequente Ahndung von Unrecht, andererseits auch den Schutz der individuellen Freiheit. Diese Balance wird aber auch schon durch das geltende Recht erreicht. § 177 geht deutlich über die verkürzte Darstellung „Nein heißt Nein“ hinaus. In den weiteren Absätzen hat der Gesetzgeber Strafbarkeitslücken geschlossen und unterschiedliche Fallkonstellationen differenziert geregelt. Dazu gehört insbesondere auch die Situation, in denen Opfer aufgrund von Schock oder sogenannter tonischer Immobilität keinen entgegenstehenden Willen äußern können. Auch in solchen Fällen liegt bereits heute eine strafbare Handlung vor. In der gerichtlichen Praxis wird bereits heute regelmäßig geprüft, ob eine Zustimmung – ausdrücklich oder konkludent – vorlag. Diese Prüfung ist zentral, um das Vorliegen oder Fehlen von Einverständnis rechtssicher festzustellen. Der vorliegende Entwurf lässt aber offen, wie die Form der Zustimmung sein soll – ausdrücklich oder konkludent. Eine solche Unbestimmtheit würde zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen. Gerade in dem sensiblen Bereich des Sexualstrafrechts brauchen wir präzise und nachvollziehbare Regelungen. Auch die vorgesehene Ausweitung der Strafbarkeit auf grobe Fahrlässigkeit überzeugt nicht. Sie verwischt die notwendige Grenze zwischen vorsätzlichem Unrecht und sozial inadäquatem Verhalten. Damit droht eine Relativierung des besonderen Unrechtsgehalts vorsätzlicher Sexualdelikte. Ebenso wichtig – das ist auch mir sehr wichtig – ist die ehrliche Kommunikation gegenüber den Betroffenen. Da würde ich Sie schon mal bitten, Frau Gumnior, dass Sie zuhören. Denn die Erwartung, dass eine „Nur Ja heißt Ja“-Regelung automatisch zu besserem Opferschutz und zu mehr Verurteilungen führt, wird sich nicht erfüllen. Ich frage Sie: Was ändert sich denn, wenn Sie diese Regelung so einführen? Die strukturellen Herausforderungen im Strafprozess bleiben ja bestehen. Es steht häufig Aussage gegen Aussage, ohne objektive Beweismittel. In solchen Fällen gilt der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“. Die Gerichte sind verpflichtet, die Beweise sorgfältig und differenziert zu würdigen. Und an diesen Prinzipien ändert auch eine „Nur Ja heißt Ja“-Regelung nichts. Strafrechtsänderungen, die keine tatsächliche Verbesserung bewirken, können das Vertrauen in den Rechtsstaat schwächen, statt es zu stärken. Ich bin überzeugt: Wirksamer Opferschutz entsteht nicht allein durch neue Straftatbestände. Er erfordert gut ausgestattete Ermittlungsbehörden, spezialisierte Beratungsstrukturen und eine Gesellschaft, die Gewalt klar benennt und entschieden zurückweist. Es braucht eine Kultur des Hinsehens, des Widersprechens und der Solidarität mit den Betroffenen. Gewalt, meist gegen Frauen, darf niemals relativiert oder verharmlost werden. Denn nur wenn wir konsequent handeln – rechtlich, institutionell und gesellschaftlich –, wenn Übergriffe geächtet werden und Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden, entsteht nachhaltiges Vertrauen in den Rechtsstaat. Herzlichen Dank. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Knuth Meyer-Soltau für die AfD-Fraktion.

AfD

Hohes Präsidium! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über einen Gesetzentwurf, der mit großem moralischen Glanz präsentiert wird, – Das ist doch eine ernste Sache, oder? Hören Sie doch einfach mal zu! Es ist doch wirklich eine ernste Sache. – Dann hören Sie doch mal zu! Es ist ein Entwurf, der wird mit großem moralischen Glanz präsentiert wird, der aber in Wahrheit einen Frontalangriff auf die Grundprinzipien unseres Strafrechts darstellt. Ein Entwurf, der sich moralisch aufplustert, aber rechtsstaatlich zusammenbricht, sobald man ihn ein wenig schief anschaut. Ein Entwurf, der zentrale Grundsätze des deutschen Strafrechts infrage stellt und dabei so tief in die Systematik eingreift, dass man sich ernsthaft fragen muss, ob seine Verfasser überhaupt die Architektur unseres Strafrechtssystems verstanden haben. – Das glaube ich nicht. – Und genau das macht ihn auch so gefährlich. Der Entwurf behauptet, die Beweislast bliebe unverändert; doch faktisch führt er zu einer Beweislastumkehr durch die Hintertür. Das ist verfassungswidrig; denn dies widerspricht der Unschuldsvermutung und der freien Beweiswürdigung nach § 261 StPO. Denn der Staat muss den Beschuldigten oder Angeklagten die Schuld nachweisen, nicht umgekehrt. Der Entwurf verlangt, dass die Zustimmung positiv nachweisbar sein muss. Doch wie soll das funktionieren? Wie soll ein Mensch beweisen, dass Ja gesagt wurde oder dass es nonverbal erkennbar war? Der Kern des Entwurfs ist mithin das sogenannte verpflichtende Zustimmungsmodell. Auf dem Papier klingt das elegant; in der Realität bedeutet das jedoch, dass intime Begegnungen plötzlich bürokratischen Vorgängen gleichgesetzt werden sollen. – Ist doch Ihr Entwurf. Zwischenmenschliche Nähe ist aber kein Verwaltungsakt; sie ist spontan, emotional und vielschichtig. Und genau diese Realität wird hier ignoriert. Schon heute sind Verfahren in diesem Bereich extrem komplex. Mit diesem Entwurf wird jede intime Begegnung potenziell zu einem strafrechtlichen Risiko. Das ist keine Stärkung der Selbstbestimmung, sondern eine Überdehnung des Strafrechts. Hinzu kommt die Kriminalisierung menschlicher Missverständnisse: Der neue Straftatbestand des fahrlässigen sexuellen Übergriffs bedeutet, dass selbst Fehlinterpretationen strafrechtlich relevant werden können. Zwischenmenschliche Kommunikation ist aber nicht immer eindeutig. Menschen senden Signale, die unterschiedlich verstanden werden können. Und Sie wollen diese Unsicherheiten mit dem Strafrecht lösen? Das Strafrecht ist das schärfste Schwert des Staates. Es ist nicht dafür da, menschliche Fehlinterpretationen zu bestrafen. Wer glaubt, man könne die Komplexität menschlicher Beziehungen mit Paragrafen ordnen, überschätzt die Möglichkeiten des Rechts und unterschätzt die Realität. Ein Gesetz, das Menschen verunsichert, das Vertrauen zerstört und das Nähe kriminalisiert, ist kein Fortschritt; es ist ein Rückschritt. Der Vergleich mit § 242, der im Entwurf selbst bemüht wird, zeigt die Absurdität dieser Argumentation: Beim Diebstahl genügt der Bruch fremden Gewahrsams; aber das ist ein objektiver, äußerlich feststellbarer Vorgang. Sexuelle Interaktionen sind das Gegenteil: Kommunikativ, vielschichtig, emotional, nonverbal. Ein Strafrecht, das diese Komplexität ignoriert, ist kein modernes Strafrecht, sondern ein gefährlicher Systembruch. Niemand bestreitet, dass wir Betroffene sexueller Gewalt besser schützen müssen. Dieser Gesetzentwurf strotzt aber von Symbolpolitik, ohne die praktischen Auswirkungen zu bedenken. Er ist ein Entwurf, der mehr auf theoretischen Annahmen basiert als auf der Lebenswirklichkeit der Menschen. Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Dies ist ein Gesetz, das Angst schafft statt Sicherheit. Dieses Gesetz ist ein Einfallstor für Fehlurteile. Wir brauchen jedoch ein Gesetz, das schützt, ohne die Grundprinzipien unseres Rechtsstaates zu opfern, ein Strafrecht, das Betroffene ernst nimmt und gleichzeitig Beschuldigte nicht unter einen Generalverdacht stellt, ein Strafrecht, das klare Grenzen zieht, nicht eines, das sie verwischt. Dieser Entwurf tut das Gegenteil: Er schafft Unsicherheit, wo Klarheit nötig wäre. Er schafft Misstrauen, wo Vertrauen nötig wäre. Er schafft Angst, wo Gerechtigkeit nötig wäre. Dieser Gesetzentwurf ist kein Fortschritt. Er ist, wie gesagt, Symbolpolitik. Dieser Gesetzentwurf ist ein gefährlicher Irrweg. Und um auch die CSU ein wenig zu erfreuen, ein abgewandeltes Zitat Ihres großen Ministerpräsidenten Strauß: Sie wissen ja, irren ist menschlich, aber immer irren ist grün. Herzlichen Dank. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Dr. Johannes Fechner für die SPD-Fraktion.

SPD

Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! An der vorherigen Rede hat man eines gemerkt: Die AfD interessiert sich überhaupt nicht für das Thema, wie wir Frauen vor der zunehmenden Gewalt besser schützen können. Kein einziger Satz dazu, dass wir auf der Seite der Opfer stehen müssen! Es zeigt sich auch an einem weiteren Beispiel, dass Sie das Thema überhaupt nicht ernst nehmen: Sie haben in Bayern einen Kollegen, der einen rechtskräftig verurteilten Vergewaltiger zu einem engen, mit Steuergeldern hochbezahlten Mitarbeiter gemacht hat. Distanzieren Sie sich doch erst mal von solchen Vorgängen und von Vergewaltigern, bevor Sie hier den Ansatz der Grünen so kritisieren! Meine Damen und Herren, die Zahl der Gewalttaten gegen Frauen und auch die der Vergewaltigungen nimmt deutlich zu. Deswegen haben wir schon viele Maßnahmen beschlossen, und deswegen werden wir auch noch viele Maßnahmen beschließen. Wir dürfen nicht zuschauen, wie die Gewalt gegen Frauen in Deutschland weiter ansteigt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist auch der Grund, warum wir in der neuen Regierung schnell die elektronische Fußfessel nach spanischem Vorbild eingeführt haben. In Spanien hat das dazu geführt, dass alle Frauen, die durch eine App in Verbindung mit der Fußfessel vorgewarnt wurden, vor dem gefährlichen Täter geschützt waren und es dort zu keinem einzigen Todesfall mehr kam. Deswegen ist es wichtig, dass wir diese Regelung auch in Deutschland bekommen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Genauso wichtig war es, dass wir in der neuen Koalition 150 Millionen Euro für die Sanierung von Frauenhäusern zur Verfügung gestellt haben; denn es ist wichtig, dass die Opfer von Gewalttaten, wenn sie mit ihren Kindern Zuflucht suchen, einen geschützten Ort bekommen. An dieser Stelle ein ganz großes Dankeschön an alle, die sich ehrenamtlich oder hauptamtlich in den Frauenhäusern engagieren! Sie machen einen ganz wichtigen Dienst. Vielen Dank dafür! Herr Kollege Fechner, erlauben Sie eine Zwischenfrage vom Abgeordneten Meyer-Soltau von der AfD? Ich finde, die Qualität seiner Rede hat ihn jetzt nicht für eine Zwischenfrage qualifiziert. Das machen wir nach meiner Rede. Das war jetzt ein Nein? So ist es. Okay. Setzen Sie Ihre Rede fort. Aber bei diesen Maßnahmen allein kann es nicht bleiben; dafür ist die Anzahl der Straftaten gegen Frauen zu hoch. Deswegen ist es gut, dass wir heute über den Gesetzentwurf der Grünen diskutieren. In der SPD-Fraktion sind wir offen für eine ernsthafte Diskussion über die „Ja heißt Ja“-Lösung. Wir hören aus der Praxis der Strafverfolgung durchaus die Schwierigkeiten und Fragezeichen, was die Beweissicherung angeht. Aber dafür sind ja die politische Debatte und insbesondere eine Sachverständigenanhörung da: um sich über solche berechtigten Fragen aus der Praxis der Strafverfolgung auszutauschen. Und ich will es nicht verheimlichen: Auch dazu, einen Fahrlässigkeitstatbestand einzuführen, haben wir durchaus noch Beratungsbedarf, jedenfalls in der Version, wie ihr es heute hier vorschlagt. Aber es ist gut, dass wir heute über dieses wichtige Thema sprechen. Wir haben uns im Koalitionsvertrag vorgenommen, und zwar unabhängig vom Fall Ulmen/Fernandes, dass wir einen viel besseren strafrechtlichen Schutz vor digitaler Gewalt schaffen wollen; und ich bin Ministerin Hubig sehr dankbar, dass sie hier schon gute Vorarbeit geleistet und den Gesetzentwurf erstellt hat. Wir wollen, dass bildbasierte sexuelle Gewalt unter Strafe gestellt wird; denn es geht nicht, dass durch die mittlerweile sehr einfachen Möglichkeiten, KI-generierte Videos zu erstellen, Frauen so brutal herabgewürdigt werden. Da können wir nicht zuschauen. Das ist auch eine Vergewaltigung, und zwar im digitalen Raum, und die muss in Deutschland unter Strafe stehen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir werden noch weitere strafrechtliche Verbesserungen schaffen für den Schutz von Frauen: Wir wollen die verbale öffentliche Belästigung, das sogenannte Catcalling, unter Strafe stellen. Wir wollen, dass insbesondere diese miese Masche, bei der Frauen mit K.-o.-Tropfen wehrlos gemacht und dann attackiert bzw. vergewaltigt werden, deutlich härter bestraft werden kann als heute. Auch da werden wir zu Verschärfungen kommen. Und wir wollen auch den Gewaltschutz im Sorge- und Umgangsrecht deutlich verbessern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, dass wir viele Verbesserungen schon beschlossen haben, dass wir einiges noch zu tun haben und dass Ministerin Hubig hier schon sehr gute Vorarbeit geleistet hat. Lassen Sie uns hier tätig werden, zum Schutz von Frauen vor digitaler oder tatsächlicher Gewalt! Vielen Dank. Vielen Dank. – Als Nächstes spricht Kathrin Gebel für die Fraktion Die Linke.

Linke

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich konnte nicht Nein sagen. Die meisten Frauen können nicht Nein sagen, weil 70 Prozent von ihnen bei Vergewaltigungen in eine Schockstarre verfallen, weil Neinsagen oft auch gefährlich ist, zum Beispiel in Beziehungen, wenn man in einer Abhängigkeit lebt, wenn man kein Bleiberecht hat. Wer daraus schließt: „Tja, dann war es wohl nicht eindeutig genug“, bestraft die Betroffenen ein zweites Mal. Deswegen macht mich diese Debatte auch so wütend: weil das Gesetz, das wir bisher haben, der Frau die Beweislast aufdrückt, weil noch immer so getan wird, als müssten Frauen nur laut genug Nein sagen, nur stark genug kämpfen, nur richtig genug reagieren, und dann bekommen sie unseren Schutz. Aber das stimmt doch nicht: Weniger als 3 Prozent der Übergriffe werden überhaupt angezeigt, und von denen wird in 87 Prozent der Fälle niemand verurteilt. Und dann will uns die Justizministerin erzählen: Das aktuelle Sexualstrafrecht funktioniert sehr gut. Sex braucht keine Auslegung gegen die Betroffenen; Sex braucht Zustimmung. Das ist nicht kompliziert, das ist nicht radikal, das ist das absolute Minimum. Andere Länder sind da bereits längst weiter: Schweden, Spanien, Dänemark, Griechenland; ganz viele könnte ich hier aufzählen. Aber auch die Bevölkerung ist längst weiter. Neulich kam eine Umfrage von Civey raus, die zeigte, dass die Mehrheit der Leute in Deutschland so eine neue Sexualstrafrechtsregelung befürworten würden. Und auch die Istanbul-Konvention, der dieser Bundestag hier ja zugestimmt hat, besagt, dass das Einverständnis im Zentrum stehen muss. Wer jetzt sagt, das alles sei zu schwierig, dem sage ich: Schwierig ist nicht die Reform. Schwierig ist der Alltag von Betroffenen in einem System, das ihnen nur mit Misstrauen gegenübertritt. Schwierig ist, wenn Verfahren nicht einmal aufgenommen werden. Schwierig ist, wenn Betroffene lernen: Nicht das, was dir passiert ist, steht im Mittelpunkt, sondern ob du in einer Extremsituation noch juristisch perfekt reagiert hast. Dieser Staat muss aufhören, sexualisierte Gewalt so zu behandeln, als wäre es ein Missverständnis. Es ist kein Missverständnis zwischen zwei Leuten mehr; das ist Gewalt. Und Gewalt ist ein Ausdruck von Machtunterschieden. Es ist Zeit, dass wir diese Machtunterschiede in unserer Gesellschaft überwinden. Es geht hier um die ganz einfache Wahrheit: dass niemand Anspruch auf den Körper eines anderen Menschen hat. Und genau deshalb muss endlich gelten: Nur Ja heißt Ja. Vielen Dank. – Ich erteile Axel Müller von der Unionsfraktion das Wort für die nächste Rede.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin Hubig! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit der Reform des Sexualstrafrechts im Jahre 2016 gilt in Deutschland „Nein heißt Nein“, wenn es um sexuelle Handlungen geht, die eine Person an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt. Sexuelle Handlungen dürfen nur im Konsens, also im beiderseitigen Einverständnis, vorgenommen werden. Ein Nein liegt nicht nur vor, wenn es ausdrücklich geäußert wird, sondern nach § 177 Absatz 1 StGB schon dann, wenn ein erkennbar entgegenstehender Wille vorliegt, etwa durch eine abwehrende Körperhaltung oder durch ablehnende Gesten. Maßstab ist dabei die Sicht eines objektiven Dritten. Die Reform von 2016 geht in § 177 Absatz 2 StGB bei besonders schutzwürdigen Personen aber noch weiter, zum Beispiel bei Menschen mit körperlichen oder psychischen Einschränkungen. In diesen Konstellationen muss dem Grunde nach schon heute eine eindeutige Zustimmung vorliegen, also ein Ja – § 177 Absatz 2 Nummer 2 StGB. Dieses Ja in speziellen Fällen soll mit dem von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Gesetzentwurf nun auf sämtliche Fälle ausgedehnt werden, sodass sexuelle Handlungen nur noch bei einer positiven Zustimmung der anderen Person vorgenommen werden dürfen. Die Zustimmung kann – so der Entwurf – verbal geäußert oder durch entsprechende Gestik und Mimik signalisiert werden. In jedem Fall müsste sich aber die Person, die die Handlung vornimmt, in jeder Lage des Geschehens immer wieder vergewissern, ob diese Zustimmung vorliegt. Das ist bei einem zugegebenermaßen dynamischen Geschehen mit einzelnen Handlungsabschnitten in der Praxis nicht ganz einfach. Der Gesetzgeber kann eine solche Erweiterung vornehmen. Andere europäische Staaten wie Schweden, Spanien und jüngst Frankreich nach dem Fall Pelicot haben dies auch getan. Die Frage ist aber: Ist die Begründung, die der vorliegende Gesetzentwurf dafür liefert, tatsächlich tragfähig? Schaut man genauer hin, ergibt sich aus meiner Sicht, dass sie es eben nicht ist. Teilweise ist sie sogar höchst fragwürdig. Es wird unter anderem behauptet: Erstens. Mit der bisherigen Regelung verstoße Deutschland – wir haben es gerade auch noch mal von der Vorrednerin gehört – gegen das Völkerrecht, weil die Istanbul-Konvention in Artikel 36 verlange, jede nicht einverständliche sexuelle Handlung unter Strafe zu stellen. Die Antragsteller interpretieren das so: „Einverständlich“ bedeute positive Zustimmung. Das ist falsch. Der erläuternde Bericht zur Konvention stellt ausdrücklich klar, dass es den Vertragsstaaten überlassen bleibt, in ihrer Gesetzgebung die genaue Formulierung zu wählen und die Faktoren zu bestimmen, die eine freie Zustimmung ausschließen. Die aktuelle Formulierung des § 177 Absatz 1 StGB genügt dem ausdrücklich. – Kann man, kann man. Aber so war die Gesetzesbegründung im Jahre 2016; daraus ergibt sich das. Zweitens. Deutschland habe die Einführung eines konsensbasierten Vergewaltigungstatbestandes in die Richtlinie 2024/1385 der EU verhindert. Das ist auch falsch. Das geschah durch den damaligen Bundesjustizminister Buschmann zu Recht und aus gutem Grund. Nicht weil wir Opferschutz ablehnen würden, sondern weil die Europäische Union hier schlicht nicht zuständig ist: Artikel 83 AEUV. – Das sind keine grenzüberschreitenden Taten, Frau Kollegin. Lesen Sie es nach. Drittens. Es wird argumentiert, es bestehe eine Gesetzeslücke bei Fällen, in denen der Täter psychoaktive Substanzen – sprich: K.-o.-Tropfen – einsetzt, sodass das Opfer gar keinen entgegenstehenden Willen mehr kundtun kann. Ja, das ist richtig. Hier hat der Bundesgerichtshof eine Gesetzeslücke identifiziert. Aber genau daran, an deren Schließung, arbeiten wir doch schon. Das Bundesjustizministerium ist da dran. Diese Lücke schließen wir zeitnah, auch auf der Grundlage einer Bundesratsinitiative – zeitnah, aber zielgenau und ohne gleich das gesamte System des § 177 StGB neu aufzustellen. Viertens. Angestrebt wird eine höhere Verurteilungsrate. Das erklärt, warum zusätzlich ein neuer Fahrlässigkeitstatbestand eingeführt werden soll, der der Gruppe der Sexualdelikte eigentlich völlig wesensfremd ist. Sie wollen damit verhindern, dass der Beschuldigte über einen sogenannten Tatbestandsirrtum, der den Vorsatz mit der Begründung, er habe über die Zustimmung geirrt, entfallen lässt, einer Strafbarkeit entgeht. Kann ein solcher Tatbestandsirrtum nämlich festgestellt werden, dann erfolgt eine Verurteilung nur, wenn Fahrlässigkeit vorliegt. Dieses Argument einer Erhöhung der Verurteilungsrate befremdet. Strafgerichte sind kein Verurteilungsbetrieb, dessen Effizienz sich daran misst, wie viele Urteile und wie viele Jahre Freiheitsstrafe er am Ende auswirft. Strafgerichte sind dazu da, der Wahrheit so weit wie möglich auf den Grund zu gehen. Das ist insbesondere für das Opfer wichtig. Als Richter habe ich in vielen Fällen aus dem Bereich der Sexualdelikte von weiblichen Opfern gehört: Das Wichtigste war für mich, dass man mir geglaubt hat. Das hängt mit der bereits angesprochenen besonderen Beweisproblematik „Aussage gegen Aussage“ zusammen. Dritte, unmittelbare Tatzeugen gibt es in der Regel nicht. Der Beschuldigte wird aber auch bei „Ja heißt Ja“ behaupten können, dass das Opfer entweder ausdrücklich eingewilligt habe oder es durch Handlungen oder Gebaren eine Zustimmung signalisiert habe. Herr Müller, Sie müssen zum Ende kommen. Die Staatsanwaltschaft, also der Staat, hat die Beweislast und muss ihm dies widerlegen. Das Gericht muss sich davon überzeugen, dass die Zustimmung nicht vorlag. Beweisprobleme dürfen nicht dazu führen – Herr Müller, Sie müssen zum Ende kommen! – Herr Präsident, letzter Satz –, dass wir strafwürdiges Verhalten nicht unter Strafe stellen. Sie dürfen aber auch nicht dazu führen, – Herr Müller, können Sie mich hören? – dass wir die Beweislast über eine entsprechende Änderung der Straftatbestände zuungunsten des Beschuldigten verschieben. Sie müssen zum Ende kommen! Danke schön. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Rainer Galla für die AfD-Fraktion.

AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Liebe Landsleute! Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung müssen streng verfolgt und geahndet werden. Zumindest dieser Minimalkonsens sollte uns alle einen. Wir bewegen uns hier in einer Materie, welche die Intimsphäre und damit den innersten Bereich privater Lebensgestaltung betrifft. Schon allein deswegen handelt es sich um ein hochsensibles Thema, welches sich nicht für Schnellschüsse oder ideologische Phrasen eignet. Doch genau das liegt hier vor. Fangen wir an: Sie behaupten, das geltende Sexualstrafrecht enthalte „eklatante Strafbarkeitslücken“. Stattdessen fordern Sie die aktive, konsensbasierte Zustimmung zu sexuellen Handlungen. Klingt modern, klingt nach Zeitgeist, ist aber bei Licht betrachtet eine juristische Geisterfahrt. Allein schon, dass Sie zur Begründung quantitative Elemente heranziehen und auf Schweden verweisen: Dort sei die Verurteilungsrate nach Einführung Ihres Wunschmodells um 75 Prozent gestiegen. – Mal ganz abgesehen davon, dass dies auch andere Ursachen haben kann – soweit ich weiß, gab es auch nach Schweden eine Massenzuwanderung –: Allein die Steigerung der Verurteilungsrate ist doch kein Qualitätsmerkmal für ein Gesetz. Ein wirklich durchgreifendes Argument wäre, wenn die Zahl der Vergewaltigungen in Schweden um 75 Prozent gesunken wäre. Dann hätte die Gesetzgebung etwas bewirkt. Strafrecht soll schützen und abschrecken, nicht lediglich die Statistik der Justiz füllen. Wenn hier eine höhere Verurteilungsquote mit einem Sicherheitsgewinn verwechselt wird, zeugt dies von einem – gelinde gesagt – sehr exzentrischen Verständnis von Rechtsstaatlichkeit. Kommen wir aber zum Kern Ihres Gesetzentwurfs, der geforderten Zustimmung für alle zwischenmenschlichen Interaktionen. Diese kann – nach Ihren Vorstellungen – nicht nur durch Schrift und Wort, sondern auch durch Mimik und Gestik erteilt werden. Was für ein Irrweg ob der Nachweisbarkeit! Stellen wir uns das einmal ganz praktisch vor: Ein Beschuldigter steht vor Gericht. Ihm drohen Jahre hinter Gittern, seine Existenz steht auf dem Spiel. Und die zentrale Frage der Beweisaufnahme lautet: Hat die Zeugin in der fraglichen Nacht bei schlechtem Licht eher zustimmend gelächelt, oder war das schon ein skeptisches Stirnrunzeln? – Wollen wir unsere Richter ernsthaft dazu verpflichten, im Nachhinein die Deutungshoheit über Augenaufschläge zu übernehmen? Meine Damen und Herren, das hat mit Strafrecht nichts zu tun, das ist staatlich verordnetes Kaffeesatzlesen im Schlafzimmer. Wie gesagt: Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung müssen streng, aber auch und vor allem rechtsstaatlich verfolgt und geahndet werden. Angenommen, das hier würde umgesetzt werden: Wie soll ein zu Unrecht Beschuldigter seine Unschuld beweisen, wenn Ihr Entwurf de facto auf eine im Strafrecht unzulässige Beweislastumkehr hinausläuft? Oder: Wie soll ein wie auch immer gearteter konkludenter Konsens nachgewiesen werden? Dazu fällt Ihnen gar nichts ein. Meine Damen und Herren, dieser Entwurf schließt keine Strafbarkeitslücke; er normiert Vorurteile und generiert einen Generalverdacht; er führt zu einem Credo, wonach alles strafbar sein soll, wo keine Erlaubnis für zwischenmenschliche Interaktionen nachgewiesen wird. Es bedarf keiner Hellseherei, um vorherzusagen, dass der Entwurf in der Anhörung zerrissen werden wird. Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung müssen streng verfolgt und geahndet werden, aber nicht auf der Grundlage dieses völlig vermurksten Gesetzentwurfs. Vielen Dank. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist Jasmina Hostert für die SPD-Fraktion.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Bis 1997 war eine Vergewaltigung nur dann strafbar, wenn sie außerhalb der Ehe geschah. Vergewaltigungen innerhalb der Ehe konnten bis dahin allenfalls nur als Nötigung oder Körperverletzung geahndet werden. Dass auch Vergewaltigungen in der Ehe als solches strafbar sein sollten, stieß damals auf massives Unverständnis. Das war schon damals absurd, aber aus heutiger Sicht undenkbar. Und zum Glück sind wir hier weiter. Auch der „Nein heißt Nein“-Grundsatz, den wir seit 2016 im Strafrecht verankert haben, war ebenfalls hart umkämpft, und auch dies ist aus heutiger Sicht nicht mehr vorstellbar. Ich hoffe sehr, dass schon bald ebenso auf Debatten wie die heutige zurückgeblickt und sich gefragt wird: Warum konnte das „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip überhaupt umstritten sein? Warum gab es Diskussion darüber, dass eine klare Zustimmung Voraussetzung für sexuelle Handlungen sein sollte? Es liegt doch auf der Hand: Eine sexuelle Handlung braucht Zustimmung, und diese Zustimmung muss klar erkennbar sein. Schweigen ist keine Zustimmung; eine Schockstarre ist keine Zustimmung; Passivität ist keine Zustimmung; ein fehlendes Nein ist schon lange kein Ja. Nur ein ausdrückliches und eindeutig erkennbares Einverständnis legitimiert sexuelle Handlungen. Und nur „Ja heißt Ja“ schafft genau hierfür die notwendige Klarheit. Und „Ja heißt Ja“ ist keine Überdehnung des Strafrechts, sondern eine notwendige Anpassung an die Realität von vielen Betroffenen und vor allem von Frauen. Ja, Beweisfragen wird es geben. Aber die gibt es ja auch jetzt schon. Das darf kein Argument sein, strukturelles Unrecht aufrechtzuerhalten. Wir wollen deswegen einen klaren Paradigmenwechsel. Nicht länger sollen Frauen erklären müssen, warum sie sich nicht gewehrt haben, sondern Täter müssen erklären, warum sie glaubten, handeln zu dürfen. Das ist doch der entscheidende und sehr wichtige Unterschied. Auf europäischer Ebene laufen derzeit Verhandlungen zur Neufassung einer Richtlinie, die sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen bekämpfen soll. Ich bin unserer Justizministerin Stefanie Hubig sehr dankbar, dass sie sich hier für die Aufnahme des „Ja heißt Ja“-Prinzips bei Jugendlichen starkmacht. Und dieses Momentum muss unbedingt genutzt werden. Gesetze sind Maßstäbe, sie zeigen, was wir als Gemeinschaft akzeptieren und was wir nicht akzeptieren. Sexuelle Handlungen ohne Einvernehmlichkeit sind Gewalt, und das akzeptieren wir nicht. Das „Ja heißt Ja“-Prinzip ist für uns ein konsequenter Schritt, um das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Frauen und Jugendlichen besser zu schützen und als Gesellschaft zu zeigen, auf welcher Seite wir stehen. Lassen Sie uns also heute bei dieser Debatte keinen Haken an dieses Thema machen, sondern dies als einen Aufschlag nutzen, um weiter im Gespräch zu bleiben, wie wir zu einem klaren „Ja heißt Ja“-Prinzip kommen können. Vielen Dank. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ulle Schauws.

Grüne

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gisèle Pelicot, die Epstein-Files, soziale Netzwerke, in denen sich Männer darüber austauschen, wie sie ihre Partnerin, Mutter und Tochter betäuben und vergewaltigen können: Die Medien sind voll von sexualisierter Gewalt gegen Frauen und Mädchen, und jetzt tauchen sogar regelrechte Anleitungen auf Tiktok für Männer auf, wie sie Frauen, die Nein sagen, körperlich angreifen können. Männern wird an Puppen gezeigt, wie sie Frauen gewaltsam angreifen können, die Nein sagen. Echt jetzt? Ja, Gewalt passiert jeden Tag, Vergewaltigungen passieren jeden Tag. Und die Täter handeln nicht im luftleeren Raum. Sie sind aus allen Schichten, aus allen Gruppen unserer Gesellschaft. Es sind vor allem Partner, Ex-Partner, Freunde, Kollegen. Die Täter sind Männer, die von einem System profitieren, in dem Kontrolle und Besitzansprüche von Männern gegenüber Frauen noch immer als Norm gelten. Wenn bei einer Vergewaltigung von sexuellem Verlangen des Täters geredet wird, was auch in Gerichten immer noch passiert, wird genau das negiert, was es in Wahrheit ist: Machtausübung, Kontrolle und vor allem brutale Gewalt. Was wir beantworten müssen, ist, wie wir brutale Gewalt neu einordnen, ob das geltende Strafrecht nach dem „Nein heißt Nein“ für Betroffene ausreicht. Wenn uns Gisèle Pelicot den Spiegel vorhält, wenn wir alle mit Entsetzen auf die Täter schauen, die Frau Pelicot vergewaltigt haben, auf die, die alle ihre Verantwortung abstreiten, dann empfinden wir es bei diesen Tätern als richtig, dass „die Scham die Seite wechseln“ muss. Und ja, genau das muss jetzt passieren, mit einer Gesetzesänderung; denn die Verantwortung gehört zum Täter und nicht zu den Betroffenen. Deswegen legen wir heute diesen Gesetzentwurf vor, liebe Kolleginnen und Kollegen, für ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht, in dem „Nur Ja heißt Ja“ gilt. Nicht nur die Scham, sondern auch die Verantwortung muss die Seite wechseln. Es ist nicht die Verantwortung der betroffenen Frau, ein Nein belegen zu müssen. Der Angeklagte muss sicherstellen, dass Konsens bestand, dass der Sex mit einem klaren Ja in beiderseitigem Einvernehmen ablief. In 14 europäischen Ländern ist diese Gesetzgebung nach dem „Ja heißt Ja“ bereits umgesetzt. Das straft all Ihre Argumente, dass es nicht geht, wirklich Lügen. Frankreich hat dies nach dem Pelicot-Prozess eingeführt. Frau Ministerin, Sie haben angekündigt, dass „Ja heißt Ja“ von Ihnen befürwortet wird, aber nur für unter 18-jährige. Ich frage Sie: Ist Konsens eine Altersfrage? Ein fehlendes Ja, eine Schockstarre oder Todesangst können Opfer jeden Alters erleben. Wir brauchen eine umfassende Regelung, die allen hilft, umfassend auch im Sinne der Istanbul-Konvention. Wir müssen auch in Prävention und Aufklärung investieren, damit Gewalt gar nicht erst passiert. Wir müssen jetzt weitergehen, damit die Scham und die Verantwortung endlich die Seite wechseln. Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist Luke Hoß für die Fraktion Die Linke.

Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Abgeordnete! Vielen Dank für diesen guten und wichtigen Gesetzentwurf. Es wird Zeit, dass auch im deutschen Sexualstrafrecht eine Selbstverständlichkeit gilt, nämlich dass alle Beteiligten beim Sex einverstanden sein müssen. Frau Ministerin Hubig, letzte Woche waren Sie zu Gast in der Regierungsbefragung. Da haben Sie uns berichtet, das „Ja heißt Ja“-Prinzip umsetzen zu wollen. Aber es soll nur gelten, wenn die Betroffenen minderjährig sind. „Damit“ – so sagen Sie – gehen „wir mit der Istanbul-Konvention noch konformer“. Weder das aktuelle Sexualstrafrecht noch der angekündigte Entwurf der Bundesregierung reichen aus, um die Istanbul-Konvention umzusetzen. Die fordert nämlich, dass jede sexuelle Handlung, die nicht einvernehmlich vorgenommen wurde, unter Strafe gestellt wird. Deutschland wird seit Jahren dafür kritisiert, die Istanbul-Konvention nicht ernst zu nehmen. Sie hinken Ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz von Frauen vor Gewalt hinterher. Also erzählen Sie uns bitte nichts davon, noch konformer mit der Konvention zu werden. Handeln Sie endlich! Und nur am Rande: Wer sich in Deutschland seit Jahren dafür einsetzt, dass der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung dem Niveau vieler anderer europäischer Staaten entspricht, ist der Feministische Juristinnentag. Da könnte Ihre Regierung mal Rat einholen, wozu die Istanbul-Konvention verpflichtet. Aber so eine Veranstaltung ist wohl zu unbequem. Denn Ihre Kollegin Frau Prien hat ja gerade erst die Förderung eingestellt. Dabei hätten Sie Rat so dringend nötig. Frau Ministerin, danach haben Sie erzählt, die aktuelle Regelung funktioniere in der Praxis sehr gut. Auch das stimmt nicht. Aktuell liegt alle Last bei den Betroffenen. Sie müssen dem Täter klarmachen, dass er sie in Ruhe lassen soll. Und sie müssen vor Gerichten beweisen, dass sie Nein gesagt haben. Doch selbst dann erfasst die aktuelle Regelung ganz viele wichtige Konstellationen nicht, etwa die, wenn Betroffene in Schockstarre verfallen oder wenn Betroffene erst widersprechen, sich dann aber aus Angst nicht weiter wehren. Dann kommen die Täter nach aktueller Rechtslage straflos davon. In der Praxis führt das zu solchen Fällen: Täter ignorieren den Willen von Frauen, selbst wenn sie Nein sagen und sich wehren. Laut dem Bundesgerichtshof reicht all das nicht für einen Nachweis der Vergewaltigung. Freisprüche begründet das Gericht zum Teil damit, dass Betroffene früher ja sexuelle Handlungen zugelassen haben. Also läge keine Handlung gegen den erkennbaren Willen vor. Das heißt: kein Grund, den Täter zu verurteilen. Fälle wie dieser zeigen die erschreckende Realität unseres Sexualstrafrechts in der derzeitigen Praxis. Mit dem heutigen Gesetzentwurf wird dieser Missstand korrigiert. Dieser überführt endlich ins Strafrecht, was 2026 längst selbstverständlich sein sollte: Beim Sex müssen alle Seiten zustimmen. Nur Ja heißt Ja. Wer ohne Zustimmung handelt, ist Täter. Und wer hier heute gegen das Konsensprinzip argumentiert, der schützt Vergewaltiger. Vielen Dank. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist Tijen Ataoğlu für die Unionsfraktion.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Kollege, ich möchte zunächst einmal von mir und meiner Fraktion weisen, dass wir, weil wir eine andere Rechtsansicht als Sie haben, irgendwie Vergewaltiger unterstützen würden, wie Sie uns das gerade vorgeworfen haben. Gerade haben wir so etwas Ähnliches gehört wie, dass man Vergewaltigungen fahrlässig billigend in Kauf nehmen würde, wenn man hierzu eine andere Rechtsansicht hat. Wir sind Vertreter des Rechtsausschusses. Daher erwarte ich, dass wir Debatten auf einem juristischen Niveau führen und juristische Argumente austauschen und nicht irgendwelche Emotionen. Alles andere wird dem Thema überhaupt nicht gerecht. Tut mir leid. Diese Vorwürfe weise ich von mir und meiner Fraktion. – Ja, Sie können die ganze Zeit auch noch weiter reinrufen und kommentieren. Das ändert aber nichts an den rechtlichen Argumenten. Das ist hier keine emotionale sozialwissenschaftliche Debatte, sondern eine rechtswissenschaftliche. Wir debattieren heute über einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Strafgesetzbuches im Bereich des Sexualstrafrechts. Konkret geht es, wie es schon zehn Vorrednerinnen und Vorredner dargelegt haben, um eine Veränderung in § 177 StGB vom sogenannten „Nein heißt Nein“-Prinzip zum „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip. Ich möchte es in der Klarheit sagen: Es gibt sicherlich sehr gute Gründe für beide Prinzipien. Ich glaube auch nicht, dass man da in Schwarz oder Weiß denken muss. Ich sehe auch die gesellschaftliche Debatte, die dahintersteckt; die will ich überhaupt nicht kleinreden. Und ich schätze die Grünen im Rechtsausschuss – Herrn Dr. Steffen, und ich sehe da auch Herrn Limburg –, die immer konstruktiv an Gesetzen arbeiten und diese immer besser machen möchten. Aber heute finde ich es tatsächlich unseriös, was Sie machen. Ich möchte Ihnen sagen, warum. Wenn wir uns die Problemeinordnung des Gesetzentwurfs anschauen – – – Pardon? – Ich habe bislang nur mit den anderen beiden Kollegen zusammengearbeitet. Deshalb werde ich Sie ja nicht fragen, mit wem ich zusammenarbeite oder nicht. Das ist eine relativ einfache Geschichte. Ganz gleich, ob ich Ihre Rechtsansichten teile, habe ich Sie in diesen Debatten bis jetzt als konstruktive Opposition erlebt. Gerade deshalb finde ich Ihre Problemeinordnungen wirklich enttäuschend. Zum einen: Sie behaupten, dass Deutschland in der Europäischen Union das Gesetzesvorhaben abgelehnt habe, ohne einen Grund darzulegen. Zur Seriosität gehört aber, zu sagen, dass der Grund, den Deutschland dort vorgetragen hat, war – man kann sicherlich darüber diskutieren, ob der stimmt oder nicht und ob die Rechtsansicht richtig ist oder nicht –, dass wir gar keine Gesetzgebungszuständigkeit gesehen haben. Das muss man in dieser Debatte doch erwähnen. Gleiches gilt für Ihren typischen Stammtischvergleich, Diebstahl mit Vergewaltigung gleichzusetzen, ein Vermögensdelikt mit einem Nichtvermögensdelikt, zwei verschiedene Delikte mit völlig verschiedenen Schutzgütern. Das kennt man von Stammtischen, an denen gesagt wird: Wegen eines Knöllchens geht man fast ins Gefängnis, aber der Vergewaltiger läuft draußen frei herum. – Ich finde nicht, dass das die Art ist, wie wir hier Debatten führen sollten. Aber kommen wir einmal zu der vorgeschlagenen Gesetzesänderung. Ich sagte es gerade schon: Viele Vorredner haben schon viele wichtige Sachen gesagt. Ich würde gerne noch auf zwei andere Aspekte eingehen: zum einen auf die Strafverfolgungs- und Gerichtspraxis und zum anderen auf das Strafrecht als Ultima Ratio. Wenn wir als Parlament Gesetze verabschieden, dann müssen sie in allererster Linie erst mal geeignet sein, in der Praxis tatsächlich etwas zu verbessern. Auch hier habe ich keinen Zweifel, dass es theoretisch und gesellschaftlich absolut vertretbar ist, was Sie heute hier vorgetragen haben. Aber in der gerichtlichen Praxis und in der Strafverfolgungspraxis wird die Umkehr zum „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip tatsächlich ganz wenig verändern können. Denn es bleibt trotzdem bei der gleichen Beweisfrage, und es steht Aussage gegen Aussage. – Frau Dr. Gumnior, darf ich bitte einmal zu Ende reden? Sie können doch Zwischenfragen stellen oder irgendetwas anderes machen. Ich verstehe es nicht. – Ja, ein Redeparlament. Kein Ableseparlament, Herr Kollege. Aber dessen ungeachtet: Wir haben heute was von Beweislastumkehr gehört. Welche Beweislast hat denn ein Täter oder ein Opfer im Strafprozess? Wir sind doch nicht im Zivilprozess. Deshalb: Es muss immer der Staat, vertreten durch seine Staatsanwaltschaft, nachweisen, ob Straftaten vorliegen oder nicht. Sie sprechen hier von einer Veränderung der Beweislastumkehr. Das kann einfach nicht sein; das ist schlichtweg falsch und unseriös. Der zweite Punkt ist: Was ist denn unser Strafrecht? Es ist immer als Ultima Ratio gedacht. Immer dann, wenn wir keine anderen Möglichkeiten haben, etwas zu regeln, kommt das Strafrecht in Betracht – als schärfstes Schwert oder die stärkste Form von Eingriffen des Staates. Aber Ihr Gesetzentwurf würde hier doch überhaupt nichts ändern. Was könnten wir denn dann tun? Wir könnten sagen: Wir haben ein ganz großartiges Gesetz verabschiedet, und jetzt sind die Gerichte schuld, die immer noch falsch ausurteilen. Rein praktisch wird sich leider nichts verändern können, solange es um Aussage gegen Aussage geht. Deshalb glaube ich, dass es uns nicht weiterhelfen wird, wenn wir dieses Prinzip einfordern. Wir sind immer offen für gute, sachliche Argumente. Davon haben wir auch einige gehört; aber bis jetzt überzeugt mich das Ganze leider noch nicht. Deshalb kann ich sowohl als Richterin als auch als Frau und auch als Juristin sagen: So wird es nicht funktionieren mit uns. Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist Fabian Jacobi für die AfD-Fraktion.

AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Wir mussten das Dorf zerstören, um es zu retten.“ Der Satz wird einem amerikanischen Offizier zugeschrieben, der ihn während des Vietnamkrieges geäußert haben soll. Die Bewegung gegen diesen Krieg gehörte zu den Strömungen, aus denen dann in Deutschland die grüne Partei wurde. Heute legt die grüne Fraktion einen Gesetzentwurf vor, der das deutsche Sexualstrafrecht ändern soll. Bei erster Durchsicht des Entwurfs – wir kennen ihn erst seit anderthalb Tagen – tritt als Assoziation das Eingangszitat ins Bewusstsein. Der Gesetzentwurf bezieht sich auf den § 177 des Strafgesetzbuches. Die Vorschrift ist vor zehn Jahren neu gefasst und dabei stark ausgeweitet worden. Nach ihrem jetzigen Stand stellt sie geschlechtliche Handlungen unter Strafe, die gegen den erkennbaren Willen des Tatopfers erfolgen. Gleichermaßen sind solche Handlungen strafbar, bei denen das Opfer sich in einem Zustand befindet, in dem es einen Willen nicht bilden oder nicht äußern konnte oder insoweit erheblich eingeschränkt war. Die Grünen wollen das Gesetz dahin gehend ändern, dass zukünftig jegliche geschlechtliche Handlung bestraft wird, es sei denn, die andere Person habe dieser aktiv zugestimmt. Nach den Grundsätzen unseres rechtsstaatlichen Strafrechts setzt eine Verurteilung voraus, dass der äußere Tatbestand und der darauf bezogene Vorsatz des Täters jenseits vernünftiger Zweifel festgestellt werden können. Verbleiben Zweifel, ist freizusprechen. Hier stellt sich nun die Frage, welche Folgen das von den Grünen gewollte negativ formulierte Tatbestandsmerkmal in der gerichtlichen Praxis hätte. Jedenfalls dann, wenn es absehbar dazu führte, dass regelhaft in tatsächlicher Hinsicht ein Entlastungsbeweis zu führen wäre und verbleibende Zweifel zulasten des Angeklagten gingen, müsste man lange und gründlich darüber nachdenken, ob das mit grundlegenden rechtsstaatlichen Anforderungen noch zu vereinbaren wäre. Allemal handelt es sich bei dem, was die Grünen hier wollen, um einen fundamentalen Eingriff in das geltende Strafrecht. Gemessen daran ist der Gesetzentwurf geradezu läppisch. Derart schwerwiegenden Vorschlägen sollte man schon eine entsprechend ausgearbeitete Begründung zuteilwerden lassen, wenn man ernst genommen werden möchte. Das fängt schon an bei der Darlegung eines gesetzgeberischen Handlungsbedarfs. Dazu wird sehr pauschal ausgeführt, es gebe Strafbarkeitslücken, die es zu schließen gelte. Als Beleg dafür werden ganze zwei konkrete Gerichtsverfahren angeführt. In dem einen Fall bezieht man sich nicht auf ein Urteil selbst, sondern nur auf Presseberichterstattung, die in der Tat die Frage unbefriedigend beantwortet, warum es auf Grundlage des geltenden Gesetzes nicht zu einer Verurteilung kam. Allerdings hat dort die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Ein abschließendes Ergebnis ist Stand heute nicht ersichtlich. In dem anderen Fall ist das Urteil verfügbar. Es zeigt ein ernsthaftes Bemühen des Gerichts, der Ambivalenz des entschiedenen Falles gerecht zu werden. Das führte zu einem Freispruch. Die Grünen sind ausweislich ihres Entwurfs der Meinung, dass stattdessen eine Verurteilung als Verbrechen hätte erfolgen sollen. Ob das in jenem Einzelfall angemessen gewesen wäre und ob dieser Fall als Begründung für sehr weitreichende Gesetzesänderungen taugt, sind gewichtige rechtspolitische Fragen. Wir tun gut daran, uns als Gesetzgeber gründlich sachverständig beraten zu lassen und insbesondere die strafrechtliche Praxis anzuhören. Deshalb stimmen wir der Überweisung in den Rechtsausschuss zu. Der erste Eindruck des Gesetzentwurfes ist allerdings der, dass die Grünen unser rechtstaatliches Strafrecht weniger reformieren als im Sinne des Eingangszitats niederbrennen wollen. Vielen Dank. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist Carmen Wegge für die SPD-Fraktion.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Die steigenden Zahlen bei Sexualdelikten, insbesondere bei den Vergewaltigungen, sind erschreckend und besorgniserregend. Sie zeigen, dass wir noch mehr tun müssen, um Frauen zu schützen. Die in Verbindung mit der PKS 2025 veröffentlichte SKiD-Studie verdeutlicht aber auch, dass die Sensibilisierung der Gesellschaft größer geworden ist und sich mehr Betroffene trauen, zur Polizei zu gehen. Das ist begrüßenswert; denn unser Anspruch als Regierungskoalition ist es, einen gesamtgesellschaftlichen Wandel hinzubekommen, der sich klar an die Seite der Betroffenen stellt und sie deutlich wissen lässt, dass der Staat ihr Verbündeter ist. Ich bin sehr froh, dass unsere Justizministerin Stefanie Hubig den Bereich „Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“ in ihrem politischen Handeln an die erste Stelle stellt. Ich bin außerdem froh, dass wir uns mit unserem Koalitionspartner sehr einig sind, dass wir am Ende dieser Legislatur sagen können: Dieses Land ist zu einem deutlich sichereren Ort für Frauen geworden. Und dabei schauen wir uns alle Formen von Gewalt an, sei es digitale, verbale oder körperliche Gewalt. Nun liegt uns heute der Entwurf der Kolleginnen und Kollegen der Grünen vor. Wir nehmen diesen Vorschlag sehr ernst. Gleichzeitig möchte ich darauf hinweisen: Diese Debatte findet in einem wichtigen europarechtlichen Rahmen statt. Die Europäische Kommission hat schon vor einer Weile einen Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der Ausbeutung von Kindern vorgelegt, der für Jugendliche über dem Schutzalter einen Vergewaltigungstatbestand im Sinne einer „Nur Ja heißt Ja“-Regelung vorsieht. Das Europäische Parlament hat im Juni 2025 mit großer Mehrheit seine Position beschlossen. Die Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission laufen. Und das Bundesjustizministerium, geführt von unserer Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, setzt sich in diesen Verhandlungen für die Bundesregierung ausdrücklich für eine „Ja heißt Ja“-Regelung ein. Das unterstützen wir. Die SPD-Bundestagsfraktion spricht sich seit Langem und aus tiefer Überzeugung für einen Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht aus. Sexuelle Handlungen dürfen generell nur dann stattfinden, wenn beide Beteiligten ihnen freiwillig zustimmen. Wer etwas will, muss sich vergewissern, dass das Gegenüber es ebenfalls wirklich will. Das ist ja wohl eine Selbstverständlichkeit. Unser Rechtssystem in Deutschland erfordert aktuell ein Nein und kein Ja. Und ich will es hier auch einmal deutlich sagen: Es war ein Erfolg, als wir damals die „Nein heißt Nein“-Regelung eingeführt haben. Viele Frauen haben sich hier fraktionsübergreifend genau dafür eingesetzt. Und trotzdem: Noch immer wird von Betroffenen erwartet, dass sie sich wehren, kämpfen, schreien, fliehen, als ob Angst, Schock oder Erstarrung nicht auch zeigen, dass hier kein Einverständnis vorliegt. Und ich weiß, es gibt auch dafür Regelungen im Strafgesetzbuch. Aber trotzdem führt diese Regelung dazu, dass wir zum Beispiel erst letztes Jahr in Thüringen ein Urteil eines Gerichtes hatten: Es wurde ein Mann freigesprochen, der eine Frau in ein Gebüsch gezogen hatte. Sie hatte sich vor Angst versteift, und der Richter befand, ein klares Nein hätte zu einer Verurteilung geführt. – Das ist das Recht, das wir heute haben. Es ist deutlich besser als zuvor, aber trotzdem ist es aus meiner Sicht ein Recht, das wir weiterentwickeln müssen. Sexualisierte Gewalt ist perfide. Sie funktioniert über Macht, über Überrumpelung, über Druck, über Grenzverletzung. Sie hinterlässt Menschen, die oft nicht mehr handeln können, obwohl gerade ihre Grenzen längst überschritten wurden. Schweigen ist keine Zustimmung, Erstarrung ist keine Zustimmung. Und was das für das nationale Recht bedeutet, werden wir sorgfältig prüfen. Die europäischen Entwicklungen sind ein wichtiger Bezugspunkt, den wir bei der Gestaltung der nationalen Rechtslage im Blick behalten müssen. Und wir werden gemeinsam ausloten – das ist ja auch schon angeklungen –, dass es auch gute Argumente für eine „Ja heißt Ja“-Regelung gibt. Und wir werden ebenfalls gemeinsam ausloten, wie wir auch im nationalen Recht vorankommen können. Denn ob unser Strafrecht dem Schutz sexueller Selbstbestimmung wirklich gerecht wird, ist nicht nur eine abstrakte Rechtsfrage, es ist auch eine Frage darüber, wie viel Schutz wir Betroffenen schulden. Die Antwort der SPD auf diese Fragen ist klar. Sie war es schon lange, und sie bleibt es auch. Den Schluss in dieser Debatte macht Johannes Wiegelmann für die Unionsfraktion.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wenn wir heute über diesen Gesetzentwurf sprechen, dann sprechen wir über eines der schmerzhaften Themen unserer Gesellschaft: über sexualisierte Gewalt und über Menschen, deren Grenzen überschritten wurden, deren Wille missachtet wurde. Die Union steht uneingeschränkt an der Seite der Opfer. Wer diesen Schutz infrage stellt, stellt das Fundament unseres Zusammenlebens infrage. Doch genau weil es um den Schutz so elementarer Rechtsgüter geht, müssen wir besonders sorgfältig prüfen, ob der Weg, den dieser Gesetzentwurf weist, der richtige ist. Der Kern des Entwurfs ist die sogenannte „Nur Ja heißt Ja“-Regelung. Anstelle des erkennbar entgegenstehenden Willens soll das Fehlen einer Zustimmung maßgeblich sein. Was wie eine logische Weiterentwicklung klingt, birgt aus strafprozessualer Sicht gravierende Probleme. Werte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, ich kann Ihnen daher diese kleine prozessuale Lehrstunde nicht ersparen. Es ist mehrfach erwähnt worden: In der Praxis werden Sexualdelikte oft im Bereich Aussage gegen Aussage entschieden. Unter der geltenden Rechtslage muss die Staatsanwaltschaft den Nachweis führen, dass ein erkennbarer Gegenwille vorlag. Dieser Entwurf verschiebt die Beweislast faktisch auf den Angeklagten. Er soll beweisen, dass eine Zustimmung vorlag. Was ist der Gedanke dahinter? Der Gesetzentwurf tut so, als sei der Grundsatz „Believe the victim“ bislang nicht im Gesetz angelegt. Doch das stimmt nicht. „Believe the victim“ ist schon heute Teil unserer strafprozessualen Rechtsordnung. Denn im Strafprozessrecht ist es selbstverständlich schon immer so gewesen, dass die einfache Überzeugungsbildung des Richters aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung für eine Verurteilung reicht; auch bei einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation. Der Gesetzentwurf nimmt also zuvorderst solche Fälle in den Blick, in denen der Richter nicht überzeugt ist. Der Gesetzentwurf zwingt damit den Richter, eine Verurteilung auszusprechen, obwohl er nicht überzeugt ist. Man könnte auch sagen: Der Gesetzentwurf ist ein Misstrauensvotum gegenüber der Justiz, Besserwisserei gegenüber dem Einzelrichter. Werte Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf kollidiert mit einem der wichtigsten Grundsätze unseres Strafrechts: In dubio pro reo, Zweifel gehen zugunsten des Angeklagten. Eine faktische Beweislastumkehr, wie sie dieser Entwurf impliziert, steht in Spannung zu diesem Fundament des Rechtsstaats. Doch es geht weiter im Gesetzentwurf. Der Entwurf führt einen Straftatbestand des fahrlässigen sexuellen Übergriffs ein. Wer wenigstens leichtfertig verkennt, dass keine Zustimmung vorliegt, soll mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Als Strafverteidiger frage ich: Wo beginnt die Leichtfertigkeit? Wo endet sie, wenn zwei Menschen sich kennen, wenn Vertrauen besteht? Ist es dann leichtfertig, wenn einer den Willen des anderen falsch einschätzt? Der Entwurf schafft hier Rechtsunsicherheit, die in der Praxis zu willkürlichen Entscheidungen führen kann. Und lassen Sie mich einen weiteren Punkt ansprechen. Der Begriff der Zustimmung bleibt interpretationsbedürftig. Schweigen, Passivität, das Unterlassen von Gegenwehr, all dies soll keine Zustimmung darstellen. Die Zustimmung kann ausdrücklich oder auch, so wie es im Gesetzentwurf steht, konkludent erklärt werden. Werte Kolleginnen und Kollegen, Sexualität lebt von nonverbaler Kommunikation, von Mimik und Gestik, von Situationen, die sich entwickeln. Ein Gesetz, das verlangt, dass in jedem Moment eine Zustimmung nachweisbar ist, droht dies zu kriminalisieren. Es droht Menschen in Angst zu versetzen, in intimen Situationen falsche Entscheidungen zu treffen. Ich will damit ausdrücklich nicht sagen, dass die Union gegen Reformen ist. Wir sehen die Schutzlücken im geltenden Recht. Wir sehen, dass Opfer, die aufgrund von Schockreaktionen nicht in der Lage sind, Widerstand zu leisten, nicht ausreichend geschützt sind. Doch die Antwort kann eben nicht in einer Gesetzgebung liegen, die rechtsstaatliche Prinzipien untergräbt. Die Antwort kann nicht in einer Beweislastumkehr liegen, die „in dubio pro reo“ aushebelt. Und die Antwort kann nicht in einem Tatbestand liegen, der so unbestimmt ist – – Herr Kollege, es gibt den Wunsch zu einer Zwischenfrage aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wollen Sie diese zulassen? Sehr gerne. Bitte schön. Vielen Dank, sehr geehrter Herr Kollege Wiegelmann, für das Zulassen der Zwischenfrage. – Sie haben jetzt vor allen Dingen prozessuale Gründe genannt, die aus Ihrer Sicht dagegensprechen. Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Mitgliedstaaten, jede ohne Einverständnis vorgenommene sexuelle Handlung strafrechtlich zu verfolgen. Das heißt, es ist zu prüfen, ob das Einverständnis freiwillig gegeben worden ist. Das entspricht auch der Einschätzung von Expertinnen und Experten und Juristinnen und Juristen, insbesondere des Deutschen Juristinnenbunds, die das genau ausführen. Wie wollen Sie denn sicherstellen, dass diesen Vorgaben der Istanbul-Konvention entsprechend Rechnung getragen wird, wenn Sie am materiellen Strafrecht nichts ändern wollen? Werte Frau Kollegin Dillschneider, ich habe ja gar nicht gesagt – insoweit greifen Sie meiner Rede ein Stück weit vor –, dass wir an dem bestehenden Strafrecht nichts ändern wollen und uns Reformen und Diskussionen in den Weg stellen. Aber Fakt ist, dass am Ende eine materielle strafrechtliche Logik gilt – vorgegeben von unserem Grundgesetz –, die wir nicht völkerrechtlich außer Kraft setzen können. Wenn Ihr Gesetzentwurf gegen das Bestimmtheitsgebot verstößt – Artikel 103 Absatz 2 Grundgesetz –, dann haben wir ein Problem. Also, wir müssen schon sicherstellen, dass das, was wir in unsere Rechtsordnung gießen, auch mit unserer Verfassung im Einklang steht. Das ignoriert nicht die völkerrechtlichen Verpflichtungen, aber es muss am Ende verfassungsgemäß und rechtssicher sein, mit Blick auf unsere Justiz, aber auch mit Blick auf die Opfer. Was wir daher brauchen, ist ein differenzierter Ansatz. Wir müssen die Praxis der Strafverfolgungsbehörden verbessern. Wir müssen Gerichte und Staatsanwaltschaften besser schulen für die besonderen Herausforderungen bei Sexualdelikten. Wir müssen Opfer besser unterstützen: durch psychologische Betreuung, durch Begleitung im Verfahren, durch Strukturen, die das erneute Trauma der Verhandlung mindern. Und ja, Frau Kollegin Dillschneider, wir müssen auch darüber sprechen, wie wir Schutzlücken schließen können. Doch dies muss auf eine Weise geschehen, die mit unserem Rechtsstaat vereinbar ist. Werte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich daher abschließend sagen: Wer Opferschutz und Rechtsstaatlichkeit gegeneinander ausspielt, verfolgt einen falschen Ansatz. Ein Gesetz, das zwar gut gemeint ist, aber in der Praxis zu Fehlurteilen führt, hilft den Opfern nicht. Es schadet dem Ansehen der Justiz. Es untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat. Die Union wird diesem Gesetzentwurf daher nicht zustimmen. Wir sind aber bereit, über Lösungen zu sprechen. Doch diese Lösungen müssen Opferschutz und Rechtsstaatlichkeit miteinander in Einklang bringen.

Redner nach Fraktion