1. Lesung

Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 – Einfügung des Merkmals sexuelle Identität)

Erste Beratung des von den Abgeordneten Helge Limburg, Nyke Slawik, Dr. Till Steffen, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 – Einfügung des Merkmals sexuelle Identität)

9. Oktober 2025·Sitzung 31··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (16)

Grüne

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über den wortgleichen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, der vor zwei Wochen bereits im Bundesrat beschlossen wurde. Eine Mehrheit der Bundesländer hat sich klar dafür ausgesprochen: Der Schutz queerer Menschen gehört ins Grundgesetz. Warum ist das so bedeutend? In Artikel 3 unseres Grundgesetzes steht bereits, dass niemand aufgrund seines Geschlechts, seiner Herkunft, seiner Sprache, seines Glaubens oder seiner politischen Überzeugung diskriminiert werden darf. Das war eine Konsequenz aus den Schrecken des Nationalsozialismus, die die Mütter und Väter des Grundgesetzes zogen: Niemand sollte mehr aufgrund seines Seins verfolgt werden dürfen. Nicht berücksichtigt wurde jedoch damals eine Gruppe, die massiven Verfolgungen ausgesetzt war: Hunderttausende queere Menschen wurden im Nationalsozialismus entrechtet, verfolgt, inhaftiert – und manche von ihnen ermordet. Die staatliche Diskriminierung setzte sich in der Bundesrepublik fort. Bis in die 90er-Jahre wurde lesbischen Müttern das Sorgerecht entzogen. Erst 1994 wurde der § 175, der sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe stellte, endgültig abgeschafft. Bis 2008 waren Menschen, die das Transsexuellengesetz in Anspruch nahmen, gezwungen, sich scheiden zu lassen, und bis 2011, sich sterilisieren zu lassen. Für manches Unrecht hat sich der deutsche Staat entschuldigt – oft spät, zu spät für viele Betroffene, die nie Wiedergutmachung erfahren haben. Ja, der Deutsche Bundestag hat in den letzten Jahren viele Gesetze erlassen, die die Lebenssituation von LSBTIQ-Personen verbessert haben – oft nach jahrzehntelangem Ringen, wie bei der Ehe für alle, für die 2017 Angela Merkel die Abstimmung öffnete, wodurch sie und auch viele konservative Stimmen die Ehe für alle ermöglichten. Doch diese Fortschritte spiegeln sich bis heute nicht in unserer Verfassung wider. In Artikel 3 klafft eine Lücke, eine historische Wunde, ein bedrohliches Schweigen. Daher danke ich dem Bundesrat für sein starkes Votum und sage heute: Auch wir als Bundestag müssen uns unserer Verantwortung stellen. Es geht hier nicht um parteipolitische Debatten, sondern um Haltung für Demokratie. Es geht um Menschlichkeit. Das hat der Bundesrat parteiübergreifend erkannt. Sein Beschluss wurde getragen von Landesregierungen unterschiedlichster Couleur. Deswegen wünschen wir uns Klarheit und ein Bekenntnis von den Regierungsfraktionen der Union und der SPD für diesen Gesetzentwurf. Denn das ist kein Gesetzentwurf der Grünen; es ist der Gesetzentwurf Ihrer Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten: Kai Wegner, Daniel Günther, Hendrik Wüst, Manuela Schwesig. Seit 76 Jahren besteht die Bundesrepublik, seit 76 Jahren fehlt dieser Schutz im Grundgesetz, und seit Jahrzehnten kämpfen Betroffene dafür, dass er endlich ergänzt wird. Es gibt keinen Grund, länger zu warten. Rund 9 Millionen Menschen in Deutschland identifizieren sich als LSBTIQ. Auch sie sind Teil dieses Landes, Teil dieser Demokratie – und sie verdienen ihren Platz in unserer Verfassung. Lassen Sie uns zusammenstehen. Denn unsere Verfassung soll allen Menschen zeigen: Ihr seid gesehen. Ihr seid geschützt. Ihr gehört dazu. Vielen Dank. Für die Fraktion der CDU/CSU hat nun der Abgeordnete Dr. Martin Plum das Wort.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein einfacher Satz, den die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes an seinen Anfang gestellt haben: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Sechs Worte, ganz schlicht, und doch voller Kraft. Denn sie gelten für alle, für jeden Menschen: ganz gleich, woher er kommt, ganz gleich, wer er ist, ganz gleich, was er denkt, ganz gleich, wen er liebt. Kurz gesagt heißt das: Jeder Mensch ist wichtig. Jeder Mensch ist wertvoll. Jeder Mensch verdient Achtung und Respekt. Dieses Versprechen ist das Fundament unseres Zusammenlebens. Wir werden gleich wieder erleben, dass diese Haltung zu diesem Versprechen uns in der Mitte unseres Hauses von denen am Rande unterscheidet. Denn wir begreifen jeden Menschen als Subjekt mit Würde. Und wir degradieren niemanden zum bloßen Objekt von Häme, Hass und Hetze. Wir unterteilen Menschen nicht in „wertvoll“ und „wertlos“. Nein, wir bekennen uns klar und uneingeschränkt zu Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 unseres Grundgesetzes. Doch leider erleben wir in unserem Land das Gegenteil. Hass, Häme und Hetze vergiften das Klima – gerade gegenüber Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. Sie erleben Ausgrenzung, Missachtung und im schlimmsten Fall offene Gewalt. Populismus und Extremismus sind deshalb die größte Gefahr für Freiheit und Vielfalt in Deutschland. Wer sie befeuert, ist kein Verfassungsfreund. Er ist und bleibt ein Menschenfeind, liebe Kolleginnen und Kollegen. Unser Grundgesetz schützt hier längst klar und umfassend. Artikel 2 garantiert die sexuelle Selbstbestimmung, Artikel 3 verbietet durch seine Absätze 1 und 3 schon heute Diskriminierungen wegen sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. Wenn wir jetzt über eine Änderung des Artikels 3 sprechen, müssen wir uns deshalb ehrlich machen: Diese Änderung ändert nichts. Sie wiederholt verfassungsrechtlich nur das, was längst gilt. Deshalb müssen wir uns auch fragen: Sind das die Zeiten für reine Symbolpolitik? Oder sind das nicht richtigerweise die Zeiten für konkretes Handeln, für Maßnahmen, die sicherstellen, dass Menschen unabhängig von sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität gleichberechtigt, diskriminierungs- und gewaltfrei leben können? Das muss doch unser Anspruch sein, und das ist auch unser Anspruch als Koalition. Als Gesetzgeber sollten wir uns zudem an die einfache Regel Montesquieus halten: „Wenn es nicht nötig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es nötig, kein Gesetz zu machen.“ Das gilt auch mit Blick auf unser Grundgesetz: Wenn es nicht nötig ist, es zu ändern, dann ist es nötig, es nicht zu ändern. Wer es ändern will, muss zudem besonderes Feingefühl beweisen. Erstens bei der Wortwahl. Jedes Wort macht einen Unterschied. „Sexuelle Ausrichtung“, „sexuelle Entfaltung“, „sexuelle Orientierung“, „sexuelle Identität“ – klingt alles ähnlich, ist es aber nicht. Rheinland-Pfalz hat im Bundesrat deshalb ausdrücklich auf erhebliche Bedenken gegen den Begriff „sexuelle Identität“ hingewiesen. Das kann man nicht einfach so beiseitewischen, wie es der Gesetzentwurf tut. Zweitens sind Verfassungsfragen immer auch Stilfragen. Wer ernsthaft das Grundgesetz ändern will, der muss das Gespräch suchen und nicht die Konfrontation; denn dafür braucht es eine breite Zweidrittelmehrheit im Bundesrat und im Bundestag. Wer stattdessen einfach einen Vorschlag macht, dem geht es mehr um politische Effekthascherei. Für uns als Koalition ist klar: Wir machen diese Inszenierung nicht mit, und wir lassen uns dadurch schon gar nicht auseinandertreiben. Freiheit und Vielfalt, sie sind ein hohes Gut. Halten wir beides gemeinsam hoch, nicht durch bloße Symbolpolitik, sondern durch konkrete Entscheidungen, die das Leben der Menschen in unserem Land wirklich besser machen. Für die AfD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Fabian Jacobi das Wort.

AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „„Ich verstehe nicht, was Sie mit ‚Glocke‘ meinen“, sagte Alice. Goggelmoggel lächelte verächtlich. „Wie solltest du auch – ich muss es dir doch zuerst sagen. Ich meinte: ‚Wenn das kein einmalig schlagender Beweis ist!‘“ „Aber ‚Glocke‘ heißt doch gar nicht ‚einmalig schlagender Beweis‘“, wandte Alice ein. „Wenn ich ein Wort gebrauche“, sagte Goggelmoggel in recht hochmütigem Ton, „dann heißt es genau, was ich für richtig halte – nicht mehr und nicht weniger.““ „„Es fragt sich nur“, sagte Alice, „ob man Wörter einfach etwas anderes heißen lassen kann.“ „Es fragt sich nur“, sagte Goggelmoggel, „wer der Stärkere ist, weiter nichts.““ Sie haben diesen berühmten Dialog natürlich wiedererkannt. Alice trifft hinter den Spiegeln auf Goggelmoggel, das sprechende Ei, im Original „Humpty Dumpty“ genannt. Was aber hat die Spiegelwelt, was Humpty Dumpty mit dem Gesetzentwurf zu tun, den wir hier beraten? Die Grünen wollen die Verfassung ändern. Sie wollen Worte hineinschreiben von der „sexuellen Identität“, die als ein verbotenes Merkmal in Artikel 3 des Grundgesetzes eingefügt werden soll. Was aber diese Wörter eigentlich bedeuten sollen, das sagen uns die Grünen nicht. Das dürfte Absicht sein. Und es ist gefährlich. Denn am Ende wird den Wörtern eine Bedeutung verordnet, und zwar durch das sprechende Ei unserer deutschen Spiegelwelt, das Verfassungsgericht. Es ist ein verbreiteter Irrtum, dass die Verfassung vom Verfassungsgericht getreulich ausgelegt werde im Sinne dessen, was der Gesetzgeber gewollt hat. Tatsächlich ist es offizielle Doktrin, dass das Verfassungsgericht die Verfassung weiterentwickelt. Es kann dabei dem beschlossenen Text Bedeutungen beilegen, an die der Verfassungsgesetzgeber nie gedacht hat und die er sogar rundheraus abgelehnt hätte. Manchmal erfindet das Verfassungsgericht dabei Dinge, die es gar nicht gibt, wie etwa ein „drittes Geschlecht“ neben dem weiblichen und dem männlichen. Was dieser Goggelmoggel mit den Wörtern „sexuelle Identität“ anstellen könnte, möchte ich nicht herausfinden. Der Begriff in den Händen des Verfassungsgerichts wäre eine geladene und entsicherte Waffe, die auf das Herz der Realität selbst zielt. Die Feststellung etwa, dass das sexuelle Interesse an Kindern eine „Identität“ begründet, die dann von der Verfassung geschützt wäre, bedarf keiner Überdehnung des Begriffs. Sie liegt vielmehr nahe. Aber es muss nicht dieses krasse Beispiel sein. Wir haben während der Ampelregierung erlebt, wie die gewollte Realitätszerstörung Einzug in die Gesetzgebung hielt. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz hat man, ermuntert durch das Verfassungsgericht, die subjektive, auch die nur angebliche Selbstwahrnehmung einzelner Menschen zur allgemeinverbindlichen Wirklichkeit erklärt. Mittlerweile darf man die Hoffnung haben, dass sich Realität und Rationalität durchsetzen und dieses verrückte Gesetz wieder aufgehoben wird. Das kann ja der Bundestag ohne Weiteres tun. Verhindern kann es das Verfassungsgericht, indem es einfach erklärt, das Gesetz sei von der Verfassung gefordert. Das würde durch die von den Grünen gewollte Verfassungsänderung erleichtert. Es ist auch der mehr oder weniger offen erklärte Zweck der Sache, den Gesetzgeber daran zu hindern, ideologische Verirrungen wieder zu korrigieren. Damit nicht genug. Wir erleben seit Jahren eine weltweite Epidemie sogenannter Geschlechtsdysphorie. Insbesondere junge Menschen wähnen sich im „falschen Körper“. Und in zu vielen Fällen finden sich Medizinleute, Schamanen, die vorgeben, ein seelisches Unwohlsein zu heilen durch körperliche Eingriffe bis hin zu schwerwiegenden Verstümmelungen. Auch hier gibt es eine Gegenbewegung. Aber es steht zu befürchten, dass Gesetzgeber oder Gerichte die Aufklärung über solche Missstände für illegal erklären wollen. Auch dazu würde die von den Grünen geforderte Verfassungsänderung einen Vorwand liefern. Dass und warum wir als AfD diese Verfassungsänderung ablehnen, sollte deutlich geworden sein. – Hören Sie doch mal auf! – Auch die CDU/CSU hier im Bundestag hat verlautbart, dass man dem Gesetzentwurf der Grünen nicht zustimmen werde. Allerdings gibt es – es wurde bereits erwähnt – einen identischen Antrag des Bundesrats, und dem haben mehrere Ministerpräsidenten der CDU zugestimmt. Die CDU ist also ein unsicherer Kantonist, wo es um die Verteidigung der Verfassung und der Realität geht. Sicherheit vor weiteren Angriffen auf die Verfassung gibt es erst, wenn die AfD so stark ist, dass wir diese Angriffe allein abwehren können. Möge uns der Wähler diese Stärke geben. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Carmen Wegge das Wort. Bitte.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Stellen Sie sich vor, Sie schlagen unser Grundgesetz auf und lesen dort: Niemand darf wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt werden. So ein Satz wäre für ganz viele Menschen in diesem Land ein Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit. So ein Satz wäre mehr als nur ein kleines juristisches Detail. Er wäre ein Versprechen – ein Versprechen an all jene, die tagtäglich dafür kämpfen, einfach sie selbst sein zu dürfen: ohne Angst, ohne Scham und ohne Diskriminierung. Und genau dieses Versprechen wollen wir als SPD-Fraktion auch endlich mit einlösen. Ja, natürlich unterstützen wir das Ziel, die sexuelle Identität im Grundgesetz zu verankern. Die SPD hat für Gleichstellung nicht erst dann gekämpft, wenn es gerade populär war. Wir haben sie immer mit erkämpft. Wir haben für die Ehe für alle gestritten, bis sie 2017 endlich eingeführt wurde. Wir haben die Abschaffung des schrecklichen § 175 StGB vorangetrieben, haben das diskriminierende Transsexuellengesetz endlich abgeschafft und das Selbstbestimmungsgesetz mit beschlossen und kämpfen bis heute noch immer für gleiche Rechte für Familien, in der Arbeit und in der Gesellschaft. Für uns ist das keine Symbolpolitik, sondern klare Haltung für eine freie, gerechte und solidarische Gesellschaft. Aber – und das sage ich mit großem Respekt gegenüber den Kolleginnen und Kollegen der Grünen – es reicht eben nicht, nur das richtige Ziel zu haben. Man muss auch den richtigen Weg dorthin wählen. Wer unser Grundgesetz verändern will, muss das mit Sorgfalt tun, mit Gründlichkeit, mit Weitblick und auch mit der Bereitschaft, Mehrheiten dafür zu schaffen. Einfach einen Entwurf ins parlamentarische Verfahren zu bringen, ohne den Dialog mit den anderen demokratischen Fraktionen zu suchen, ohne vorher abzustimmen, wie man gemeinsam vorgeht, das ist kein Ausdruck von Entschlossenheit, das ist ein Schnellschuss. Und ich sage es offen: Das ist auch Symbolpolitik. Und Symbolpolitik hilft am Ende niemandem, schon gar nicht den Menschen, um die es hier geht. Denn ich weiß, was dieser Satz bedeuten würde für junge queere Menschen, die sich endlich vom Staat gesehen fühlen, für Ältere, die jahrzehntelang versteckt leben mussten, für Familien, die sich immer wieder erklären müssen, weil sie nicht in das Raster passen. Sie alle verdienen eine respektvolle und ernsthafte, breite Debatte. Und genau deshalb dürfen wir dieses Thema nicht zum politischen Spielball machen. Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage aus der Grünenfraktion zu? Natürlich. Bitte sehr. Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Kollegin Wegge, Sie haben uns eben vorgeworfen, hier den Gesetzentwurf einzubringen, ohne vielleicht vorher mal ausgelotet zu haben, ob es in diesem Haus dafür irgendeine Bereitschaft gibt, das mitzutragen. Ich möchte erst einmal richtigstellen: Unsere Fraktion hat selbstverständlich vorher ausgelotet, ob die Koalitionsfraktionen bereit gewesen wären, die Bundesratsinitiative, die ja mit breiter Mehrheit beschlossen wurde, hier in den Deutschen Bundestag gemeinsam mit uns einzubringen. Die Antwort der Koalition auf meiner Ebene war sehr eindeutig, und sie lautete wörtlich: Daran haben wir kein Interesse. So, und jetzt frage ich Sie, liebe Kollegin Wegge: Hat sich an dieser Haltung irgendetwas geändert, und glauben Sie, dass sich absehbar an dieser Haltung irgendetwas ändern wird? Denn eines möchte ich auch in Aussicht stellen: Wir haben ein ehrliches Interesse daran, diese Bundesratsinitiative mit Ihnen gemeinsam zum Erfolg zu führen, und ich kann Ihnen auch hier und heute versprechen: Sobald Sie die Bereitschaft mitbringen, diese Bundesratsinitiative gemeinsam mit uns aufzusetzen – und Sie haben ja auch reichlich Gelegenheit, das mit Ihrem Koalitionspartner auszuloten –, dann sind wir sofort bereit, unseren Gesetzentwurf zurückzuziehen. Darauf können Sie sich verlassen. Liebe Kollegin, danke für die Frage. – Ich kann jetzt natürlich nur für meine Ebene reden. Als rechtspolitische Sprecherin ist mir bekannt, dass man, wenn man über Grundgesetzänderungen in diesem Parlament debattiert, sich erst mal zusammensetzt, Fachgespräche führt und sich dann gemeinsam dafür entscheidet, einen eigenen Gesetzentwurf einzubringen. Sie haben jetzt gerade gesagt, es ginge einfach nur darum, ob wir die Bundesratsinitiative einbringen, und da würde ich weiterhin bei meiner Aussage bleiben: Das ist nicht unbedingt der Weg, wie man hier im Deutschen Bundestag zur Grundgesetzänderung kommt; denn am besten setzt man sich gemeinsam hin und diskutiert, auf welche Wörter – das wurde ja vorhin auch schon ausgeführt – man sich vielleicht verständigen kann, um dann gemeinsam eine Zweidrittelmehrheit herbeizuführen. Und deswegen finde ich schon, dass Sie auf Konfrontation gesetzt haben, indem Sie diesen Gesetzentwurf jetzt eingebracht haben. Und Sie wissen auch, dass am Ende deshalb gar nichts passiert, und das ist aus meiner Sicht ein fatales Signal an all die Menschen, die seit Jahren auf diesen Moment warten. Unser Ziel sollte es doch sein, dieses Land gemeinsam gerechter zu machen, und das schaffen wir nicht, indem wir uns gegenseitig übertrumpfen, sondern indem wir Brücken bauen zwischen den demokratischen Fraktionen, zwischen den Perspektiven und auch zwischen den Menschen. Und was es jetzt braucht, ist ein gemeinsamer, ehrlicher Prozess, also vielleicht ein gemeinsames Zusammensetzen, ein Prozess, der alle demokratischen Kräfte einbindet, der die Stimmen der Betroffenen hört und einen breiten gesellschaftlichen Konsens schafft, damit dieser Satz in Artikel 3 nicht nur auf dem Papier steht, sondern auch in unserer politischen Kultur verankert ist. Ich sage für die SPD-Fraktion ganz klar: Wir sind bereit, diesen Weg zu gehen. – Das ist ja jetzt vielleicht auch eine Antwort, die Sie hören wollen. Wir werden auch weiter dafür kämpfen, dass niemand wegen seiner Identität, seiner Liebe oder seiner Lebensweise diskriminiert wird, aber wir tun das gerne gemeinsam. Dieser Gesetzentwurf mag in der Sache richtig sein, aber das Vorgehen ist es nicht. Wer das Grundgesetz ändern will, sollte zuerst das Gespräch mit allen demokratischen Fraktionen suchen. Vielen lieben Dank. Nun hat für Die Linke der Abgeordnete Maik Brückner das Wort. Bitte sehr.

Linke

Frau Präsidentin! Heute geht es um eine ganz einfache Sache: Niemand soll wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt werden, nicht mehr und nicht weniger, und das soll im Grundgesetz verankert werden. Es geht nicht um Sonderrechte, es geht um den gleichen Schutz für alle. Entschuldigung, einen Moment mal. Wenn in der ersten Reihe über Fraktionen hinweg gesprochen wird, dann ist das nicht in Ordnung. Bitte geben Sie dem Redner eine Chance. Danke schön. – Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf zur Ergänzung von Artikel 3 Grundgesetz inzwischen auf den Weg gebracht. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Kai Wegner hat sich im Vorfeld der Berliner Bundesratsinitiative mehrfach geäußert. Er warnte eben auch vor Schnellschüssen. Aber mal im Ernst: Die Idee ist wirklich nicht neu. Schon der Verfassungsentwurf des Runden Tisches in der DDR sah in Artikel 1 Absatz 2 einen Schutz vor Diskriminierung wegen sexueller Orientierung vor. Leute, das war vor 35 Jahren! Der heute 52-jährige Wegner war damals noch nicht mal volljährig. Von einem Schnellschuss kann ja nun wirklich keine Rede sein! Es wird höchste Zeit, dass wir da endlich vorankommen. Die Debatte um Artikel 3 ist so alt wie das Grundgesetz selbst. In den 1940er-Jahren setzte sich Elisabeth Selbert, eine der wenigen Frauen im Parlamentarischen Rat, dafür ein, dass es im Grundgesetz heißt: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Sie hat sich durchgesetzt. Aber auch dieser Fortschritt musste gegen massiven Widerstand erkämpft werden. Auch damals ist von rechts der Untergang des Abendlandes beschworen worden. Heute erscheint uns Selberts Formulierung als völlige Selbstverständlichkeit. Zu Recht! Ich habe auch mit großem Interesse wahrgenommen, dass Teile der CDU jetzt für sich in Anspruch nehmen, dass der Bundesrat sich für eine Ergänzung von Artikel 3 starkmacht. Es ist gut, wenn Sie Ihre ursprüngliche Ablehnung des Vorhabens jetzt korrigieren. Sie haben jetzt die Chance, das Ganze zu vollenden, und Sie haben dabei einen großen Teil der Abgeordneten hier im Haus an Ihrer Seite. Alle Parteien haben sich doch inzwischen eine Meinung gebildet. Bei jeder Partei ist klar, wie sie abstimmen wird; nur die Union zögert noch. Es hängt alleine an Ihren Stimmen, ob der Bundestag einer Grundgesetzänderung zustimmt. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Union, lieber Herr Spahn, Sie haben die Wahl: Flirt mit der extremen Rechten oder Grundgesetz stärken. Ihre CDU-Parteifreunde in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben eine Entscheidung getroffen. Schließen Sie sich dem an. Machen Sie den Rücken gerade. Schauen wir uns doch mal in Europa um. Das EU-Mitglied Slowakei hat unter der Regierung von Robert Fico gerade die Verfassung geändert, sodass der Staat nur noch zwei Geschlechter anerkennt. In Ungarn ist das schon lange Realität. In Deutschland könnte innerhalb der EU und auch darüber hinaus ein starkes Zeichen gesetzt werden, indem es einen anderen Weg geht. Zur Erinnerung: Der Bundeskanzler hat mir während der Regierungsbefragung garantiert, er werde alles dafür tun, dass queere Menschen in Deutschland ein gutes Leben haben. Ich finde, es wäre an der Zeit, langsam auch mal ins Machen zu kommen. Die Linke stimmt selbstverständlich jedem Fortschritt zu, auch wenn er noch so klein erscheint. Wir sagen aber auch: Die Diskriminierung von trans-, intersexuellen und nichtbinären Menschen muss zweifelsfrei ausgeschlossen werden. Wir halten es deshalb für notwendig, dass auch das Merkmal der geschlechtlichen Identität in Artikel 3 aufgenommen wird. Und wenn wir schon dabei sind: Streichen Sie doch endlich auch den unsäglichen Begriff „Rasse“ aus Artikel 3. Es gibt keine Menschenrassen. Wenn man will, dass Menschen nicht rassistisch diskriminiert werden, dann muss man das auch so in das Grundgesetz schreiben. – Jetzt halten Sie mal Ihren rechten Rand, mein Gott. Zwischen Verfassungstext und Verfassungswirklichkeit gibt es einen oft himmelschreienden Unterschied. Selberts Erfolg hat das Patriarchat nicht beendet. Auch weitere Ergänzungen zum Artikel 3 werden uns nicht vor den Auswirkungen einer drohenden rückschrittlichen, queerfeindlichen Gesellschaft schützen. Klar, eine Grundgesetzänderung wird nicht verhindern, dass Rechtsextreme CSDs angreifen oder queere Menschen auf der Straße zusammengeschlagen werden. Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Frau von Storch zu? Nein. Nein. Eine Grundgesetzänderung wird auch nicht verhindern, dass Regierungen die Mittel streichen wie aktuell für die Aidshilfen oder Projekte für queere Wohnungslose. Wenn ein queerer Club wegen gestiegener Mieten oder Energiekosten dichtmacht, dann wird das auch das Bundesverfassungsgericht nicht ändern. Es braucht eine andere Politik. Wir müssen aktiv etwas dafür tun, dass queere Menschen in Deutschland ein gutes Leben haben: im Regierungshandeln, im Alltag, aber auch durch praktische Solidarität in den Communitys. Eine fortschrittliche Verfassung kann uns den Rücken stärken in unserem alltäglichen Kampf für eine gerechte Gesellschaft. Wir brauchen das klare Bekenntnis zu Vielfalt und Raum für freie Entfaltung. Und wir brauchen Zugang zu guter Gesundheitsversorgung, zu günstigen Mieten und zu fairen Löhnen. Wir wollen keine Sonderrechte. Wir wollen gleiche Rechte für alle. Für die CDU/CSU-Fraktion hat der Abgeordnete Ansgar Heveling das Wort.

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jeder Mensch in unserem Land hat das Recht, frei, sicher und ohne Diskriminierung zu leben. Niemand darf ausgegrenzt oder benachteiligt werden. Das ist Kern unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und bereits heute geltendes Verfassungsrecht. Was also zur Debatte steht, ist nicht die Frage, ob Menschen vor Diskriminierung geschützt werden müssen, sondern ob eine Verfassungsänderung nötig ist, um den Katalog der Benachteiligungsverbote des Artikels 3 Absatz 3 des Grundgesetzes zu ergänzen. Natürlich kann man die Diskussion auch zum Anlass für ein verfassungspolitisches Blame Game nehmen, welches Bundesland in welcher politischen Färbung auch immer sich für oder gegen eine Ergänzung ausspricht. Das wäre allerdings allzu billig und würde der Sache nicht gerecht; denn wir sollten uns der Frage an der Sache orientiert annähern. Da muss man zugestehen: Mit Blick auf die Sichtbarkeit eines Benachteiligungsverbots im Hinblick auf die sexuelle Orientierung hat der Gesetzentwurf der Grünen einen Punkt. Ein solches Merkmal steht expressis verbis nicht im Grundgesetz. Jenseits einer sprachlichen Lücke ist aber die Frage entscheidender: Gibt es eine materiell-verfassungsrechtliche Lücke? Und die Frage ist klar mit Nein zu beantworten. Materiell-verfassungsrechtlich ist auch die sexuelle Orientierung durch die gefestigte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Quasidiskriminierungsverbot oder Analogmerkmal – so wird es in der Rechtswissenschaft bezeichnet – anerkannt durch Auslegung der Verfassung. Es bleibt also festzuhalten: Materiell-verfassungsrechtlich ist der Schutz der sexuellen Orientierung bereits jetzt vollständig abgesichert. Er leitet sich formal aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes ab, ist aber als echtes Diskriminierungsverbot wie aus Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes anzusehen. Das ist gefestigte Rechtsprechung, und daran ist auch nicht zu rütteln. Wenn es aber materiell keine verfassungsrechtliche Lücke gibt, ist aus unserer Sicht Vorsicht geboten, wenn es um die Ergänzung des Grundgesetzes geht. Frei nach dem Motto von Montesquieu – der Kollege Plum hat es schon genannt –: Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen. Allein die mangelnde Sichtbarkeit im Verfassungstext reicht jedenfalls nicht aus, um eine Änderung des Grundgesetzes zu begründen. Da ist es unsere Aufgabe als Politik, für die Sichtbarkeit zu sorgen. Zu Recht verweist der vorliegende Gesetzentwurf auf besorgniserregende Zahlen zu Diskriminierung und Hasskriminalität. Diese Entwicklungen sind in der Tat ernst zu nehmen. Das ist unstrittig. Aber kein einziger dieser Fälle ließe sich durch eine Änderung des Grundgesetzes verhindern. Aber verfolgen und bekämpfen lassen sich diese Fälle bereits jetzt auf der Grundlage unserer Verfassungs- und Rechtsordnung. Straftaten werden durch konsequente Strafverfolgung, durch gesellschaftliche Bildung und durch Aufklärung bekämpft. Unser Grundgesetz lebt davon, dass es mit relativ wenig Worten sehr viel sagt und damit offen für zeitgemäße Lösungen ist. Das zeigt die gefestigte Verfassungsrechtsprechung zur Frage der sexuellen Orientierung. Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage aus der Grünenfraktion von Frau Schauws zu? Ja, vor dem letzten Satz meiner Rede. Ich habe es geahnt; deshalb habe ich mir ja Mühe gegeben, zu fragen. Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Lieber Herr Kollege Heveling, wir beide sind jetzt schon eine ganze Weile in diesem Bundestag und haben auch schon über die Grundgesetzänderung des Artikel 3 Absatz 3 miteinander diskutiert. Zwischen 2017 und 2021 – also vor zwei Wahlperioden; das will ich nur mal in Erinnerung rufen – war die Fraktion der CDU/CSU – Herr Luczak nickt – in vielen Debatten mit vielen demokratischen Fraktionen an der Stelle, diese Grundgesetzänderung, die Ergänzung von Artikel 3 Absatz 3 um das Merkmal der sexuellen Identität, vorzunehmen, deutlich weiter. Und es gab auch in der AG Recht der CDU/CSU-Fraktion dazu Beschlusslagen. Sagen wir mal so: Sie tun ein bisschen so, als hätten Sie diese Diskussion noch nicht geführt, vielleicht nicht in der aktuellen Zusammensetzung der Fraktion, aber sei es drum. Diese Debatten, die wir miteinander darüber geführt haben, hatten zur Grundlage, dass wir gesagt haben, dass es, wie die Kollegin Slawik ausgeführt hat, nach dem Ende des Nationalsozialismus keine sichtbare Ergänzung bezüglich der sexuellen Identität im Grundgesetz gab. Jetzt sagen Sie: Es ändert nichts, wenn wir die Änderung vornehmen. Deswegen müssen wir sorgfältig vorgehen. – Deswegen frage ich jetzt zwei Dinge: Erstens. Wieso waren Sie damals eigentlich schon an dieser Stelle, zu sagen, Sie könnten sich eine Grundgesetzänderung vorstellen? Zweitens. Wieso sind die von CDU-Ministerpräsidenten geführten Länder, die im Bundesrat diesen Gesetzentwurf vorgelegt haben, der Meinung, dass dieses Gesetz notwendig ist? Sie müssen jetzt noch mal erläutern, warum das aus Ihrer Parteilogik her jetzt nicht der Fall sein soll, aber die Kollegen in Schleswig-Holstein und in Nordrhein-Westfalen der Meinung sind – Herrn Wegner in Berlin will ich auch nicht vergessen –, dass diese Grundgesetzänderung notwendig ist, die wir alle zum Schutz von queeren Menschen für notwendig erachten. Vielen Dank. Liebe Frau Kollegin Schauws, ich weiß jetzt nicht, ob Sie bei der Frage das „Sie“ klein oder groß gesagt haben. Wenn Sie es groß gesagt haben, also auf mich bezogen: Ich war schon in der Vergangenheit der Auffassung, dass wir keine Ergänzung des Grundgesetzes aus den von mir vorgetragenen materiell-verfassungsrechtlichen Gründen brauchen. Dass wir natürlich in der Union, auch in der Bundestagsfraktion, schon eine längere Diskussion haben und auch unsere Vertreter aus den Bundesländern unterschiedliche Auffassungen haben, zeigt letztlich nur, dass wir auch eine Partei der Vielfalt sind, die verschiedene Positionen diskutiert. Wir haben uns – bisher jedenfalls – in der Bundestagsfraktion aus den wohlerwogenen Gründen dafür entschieden, eine Ergänzung eben nicht vorzusehen, weil wir sie materiell-verfassungsrechtlich nicht für notwendig ansehen. Ich sagte es und wiederhole es: Das Grundgesetz lebt davon, dass es mit relativ wenig Worten sehr viel sagt und dadurch offen für zeitgemäße Lösungen ist – ich bin mit der Beantwortung fertig –, und das zeigt die gefestigte Verfassungsrechtsprechung eben auch schon zu Fragen der sexuellen Orientierung. Es gibt von daher materiell-rechtlich gesehen keine Lücke. Wir werden uns den Beratungen natürlich nicht verschließen, aber auch nicht den guten Gründen, die gegen eine Ergänzung des Grundgesetzes sprechen. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Stephan Brandner das Wort.

AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Deutschland befindet sich in der schlimmsten Krise der Nachkriegszeit; man weiß nicht, ob am Anfang oder in der Mitte. Wir sind hier in der Primetime, Hunderttausende schauen zu, und Sie kommen mit so einem abgelutschten Antrag aus der Schublade „grüner Mist“ daher und langweilen damit die Leute. Also, wir finden es komisch, dass hier nicht andere Schwerpunkte gesetzt werden. Aber gerne zum Thema: Niemand darf wegen seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden; das steht in Artikel 3 unseres Grundgesetzes, und das ist auch gut so. Da haben die Väter und Mütter – also die Eltern – des Grundgesetzes abschließend alles geregelt, was sich um das Geschlecht dreht. Wenn man da noch Artikel 2 dazu nimmt, dann wird die Sache rund. Es gibt nicht ansatzweise irgendeinen Grund, den Firlefanz der geschlechtlichen Identität ins Grundgesetz einzufügen, ohne auch nur ansatzweise anzudeuten, was das überhaupt sein soll. Denn selbst wenn man völlig verrückterweise auf die Idee kommen könnte oder sollte, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt – aber wer tut das hier schon? ich sehe: es ist hier gerade keiner dabei –, dann wäre das ja subsumtionsfähig unter „Geschlechter“, die schon im Artikel 3 des Grundgesetzes stehen. Meine Damen und Herren, ich habe es vorgelesen: alles drin. Es gibt überhaupt gar keinen Regelungsbedarf. Dann fragt man sich schon: Wenn alles Regelungsbedürftige schon abschließend geregelt ist, was treibt dann die links-grün-woke Community und einige CDU-Ministerpräsidenten – bei denen „CDU“ dransteht, aber links-grün drin ist – dazu, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sich irgendwo zwischen Quatsch und Mumpitz bewegt und die sexuelle Identität ins Grundgesetz bringen soll? Meine Damen und Herren, es ist ja in Deutschland nicht so, dass es nur Zoophile gibt. „Zoo-“ kommt von „Tierpark“; das sind also Menschen, die sich auf besondere Art und Weise Tieren hingezogen fühlen. Es ist auch nicht nur so, dass BDSM-Anhänger oder Skoliosexuelle ihre Vorlieben gern – – – Das gibt es alles tatsächlich, Frau Roth. Sie glauben gar nicht, an was ich denke, wenn ich Sie sehe, muss ich ganz ehrlich sagen. Aber das gibt es alles wirklich. Also, das geht jetzt hier zu weit. Das gibt es wirklich. Sie glauben gar nicht, was für – – Nein, nein, nein. Herr Brandner, jetzt bin ich hier gerade dran. Ich werde doch hier gerade gestört. Herr Brandner, ich habe jetzt das Wort, weil ich die Sitzung leite. Hier schreite ich gerade ein. Sie schauen auf Abgeordnete – Ja, sie hat mich angesprochen. – nein, noch mal: ich bin gerade dran – und vergleichen sie mit Vorlieben. Wenn Sie jetzt so weitermachen, dann schneide ich Ihnen das Wort hier ab. Passen Sie auf: Sie können das jetzt beklagen. Aber ich schreite auch ein, wenn Ihnen etwas gerechtfertigterweise nicht passt. Aber diese selektive Wahrnehmung lasse ich hier nicht zu. Bitte sehr. Also, das war ein Zwischenruf, und ich habe darauf geantwortet. Aber ich möchte nicht, Frau Präsidentin, dass Sie mir irgendetwas abschneiden; deshalb bleibe ich hier natürlich ganz nah am Thema. Also, ich habe über Zoophile geredet, über Personen, die sich gerne mit BDSM beschäftigen, über Skoliosexuelle und solche Geschichten. Das alles mag ja unter dem Begriff „sexuelle Identität“ laufen; aber darunter laufen natürlich auch Pädophilie und Päderastie. Und wenn man sich mal anschaut, wer sich da wie definiert, sieht man: Es gibt eine Pädo-Community, die sich als „minor attracted people“ sieht, also sich von Kindern angezogen fühlt. Die fühlt sich wegen ihrer nicht normativen Identität marginalisiert und stigmatisiert, meine Damen und Herren. Da wird die Sache dann doch rund. Der Verdacht von uns, von der AfD, ist sehr groß, dass die Missbrauchsmöglichkeiten, die geschaffen werden, ganz erheblich sind. Gehen wir noch mal auf die Zoophilen ein. Die haben gegen das Tierschutzgesetz geklagt – ich hoffe, das Kopfkino funktioniert gerade bei Ihnen nicht – und Gott sei Dank verloren. Wenn wir jetzt aber das Grundgesetz so überfrachten, wie Sie das wollen, besteht natürlich die erhebliche Gefahr, dass das Grundgesetz ein gefährliches Instrument wird und dann eine Rechtsprechung einleitet, die von keinem in diesem Haus mehr zu vertreten ist oder gutgeheißen wird. Das verhindern wir dadurch, dass wir Ihren völlig absurden Antrag ablehnen und in die grüne Tonne hauen. Es wundert natürlich sehr, dass die CDU dabei mitmacht. Wir haben das Rumgeschwurbel gerade gehört. – Schämen Sie sich für Ihre unsinnigen Zwischenrufe! Ich würde mich freuen, wenn Sie da mal eingreifen würden, Frau Klöckner, und mich hier nicht beleidigen lassen würden. Sie als CDU sollten sich fragen lassen, warum Ihre CDU-Ministerpräsidenten da mitmachen. Was ist denn das für eine Art und Weise, angeblich Konservatismus zu leben? Also, da sind Sie auf dem völlig falschen Ast, und ich bin sicher: Auch als Bundestagsfraktion werden Sie umfallen. Sie werden dem links-grün-woken Zeitgeist nachgeben, weil Sie auf diese Typen und Typinnen von links und den Grünen massiv angewiesen sind bei dem, was Sie mit Deutschland und den Bürgern vorhaben. Da gnade uns Gott. Wir stehen außen vor. Wir retten die Gesellschaft, wir retten Deutschland, wir retten die Bürger vor jedem links-grün-woken Unsinn. Vielen Dank. Ich will es jetzt noch mal erläutern: Der Zwischenruf „Schämen Sie sich!“ ist keine Beleidigung, egal von welcher Seite. Das haben wir bisher auch bei Ihnen im Übrigen nicht gerügt. Aber ich will sehr klarmachen – und deshalb rüge ich das auch –, dass es sich nicht gehört, Menschen mit unterschiedlicher sexueller Identität hier lächerlich zu machen. Man kann unterschiedlicher Meinung zu Gesetzentwürfen oder Anträgen sein. Aber Menschen lächerlich zu machen, gehört sich hier in diesem Hohen Haus nicht, und deshalb rüge ich das auch. Für die SPD-Fraktion – – – Also, wenn Sie jetzt noch einen drauflegen, sind Sie nicht mehr im Saal. Das Wort hat jetzt für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Hakan Demir.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Brandner, Ihre Rede war unerträglich. Es kann sein, dass Sie den Inhalt des Antrags einer demokratischen Partei nicht gut finden. Aber Sie müssen mit diesem Antrag mit Respekt umgehen – das geziemt sich hier in diesem Haus –, und das haben Sie hier nicht gemacht. Lassen Sie bereits jetzt eine Zwischenfrage zu? Nein, danke. Sehr geehrte Damen und Herren, es ist überhaupt nicht begründungsbedürftig, warum die sexuelle Identität ausdrücklich in den speziellen Diskriminierungsschutz des Artikels 3 Absatz 3 hineingehört. Es ist begründungsbedürftig, dass sie da immer noch nicht drinsteht, schreibt der LSVD+, Verband Queere Vielfalt, und das stimmt. Es stimmt auch, dass wir, wie wir heute gehört haben, keine absolute Mehrheit brauchen, sondern eine Zweidrittelmehrheit in diesem Haus. Ich glaube, die Redebeiträge haben gezeigt, dass wir diese Zweidrittelmehrheit noch nicht haben, aber es Redebedarf gibt und auch die Offenheit, miteinander zu reden, und das ist auch gut so. Wir brauchen allerdings auch eine politische Allianz außerhalb des Deutschen Bundestages. Wenn man sich die Geschichte anguckt, sieht man: Es gab solche Allianzen. Beispielsweise wollte die britische Premierministerin Margaret Thatcher vor etwa 40 Jahren die Gewerkschaften zerschlagen, indem sie die Zechen schließen ließ. Der Londoner Mark Ashton gründete die Solidaritätsgruppe „Lesbians and Gays support the Miners“, die den Bergarbeiterstreik unterstützte. Er und viele andere aus der Londoner queeren Community sammelten Geld für die streikenden Arbeiter, organisierten Benefizkonzerte. Sie mieteten sich einen Minibus; sie fuhren nach Wales zu den Kohlegruben, um die Streiks zu unterstützen. Nicht alle Bergarbeiter fanden das erst mal gut; aber am Ende war es so, dass eine starke freundschaftliche und vertrauensvolle Allianz zwischen der queeren Community und den Bergarbeitern entstand. Der Streik konnte zwar gebrochen werden; doch ein Jahr später, 1985, fuhren die Bergarbeiter und ihre Familien mit Bussen nach London zur Pride-Demo und stellten sich an die Spitze der Parade. Ein Jahr später verabschiedete die Labour-Partei auf ihrem Parteitag einen Antrag zur Stärkung der Rechte für queere Menschen. Genau das brauchen wir auch in diesem Land: politische Allianzen zwischen der queeren Community, Gewerkschaften, zwischen Einwanderern und Arbeitern. Die Lage ist ernst. Wie im Jahr 1984 muss uns auch heute klar sein, dass wir keine Gegner sind, sondern Verbündete. Wir sind Verbündete, die gegen die Feinde der Freiheit einstehen müssen, gegen die, die mit Fäusten und Worten ihren Hass ausdrücken, gegen die, die Menschen ausgrenzen, statt einbinden zu wollen. Ich bin dafür, dass die sexuelle Identität und Orientierung als Diskriminierungsmerkmal ins Grundgesetz kommt. Wir sollten offen für die Gespräche sein, und das sind wir auch. Danke schön. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Helge Limburg.

Grüne

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Ergänzung des Merkmals der sexuellen Identität im Diskriminierungsverbot in Artikel 3 des Grundgesetzes ist ein wahrhaft fraktions- und parteiübergreifender Entwurf. Ja, wir Grüne haben ihn heute auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, irgendjemand muss diese Vorlage des Bundesrates aufgreifen. Es gab kein Signal, dass irgendjemand anderes das getan hätte, und der Bundesrat selber kann es nicht erzwingen. Diese Vorlage ist zu wichtig, um in den parlamentarischen Akten zu versauern. Sie ist von Landesregierungen in verschiedensten Farbkonstellationen eingebracht worden: von drei schwarz geführten und fünf SPD-geführten Regierungen, fünf Regierungen mit grüner Beteiligung, zwei Regierungen mit Beteiligung der Linken. Das ist kein Blame Game. Ein großes Kompliment verdient diese gesetzgeberische Leistung so verschiedener Konstellationen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen wir nicht zu, dass dieses lagerübergreifende Signal quasi eine Fußnote der Parlamentsgeschichte bleibt! Finden wir doch jetzt und hier gemeinsam die Kraft, ein klares Signal des Deutschen Bundestages zusammen mit dem Bundesrat gegen jegliche Form von Homo- und Transfeindlichkeit zu setzen! Setzen wir das Signal, wirklich alle Menschen in diesem Land umfassend vor Diskriminierung zu schützen! Der Bundesratsbeschluss zeigt, dass ein solcher Diskriminierungsschutz in der Tat nicht eine bestimmte Parteifarbe hat. Auch diese Debatte hat doch gezeigt, dass niemand aus den Reihen der Demokratinnen und Demokraten Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität diskriminieren möchte. Aber wenn das so ist, wenn wir keinen heimlichen Vorbehalt wollen, doch irgendwo zu diskriminieren – und so ist das, das haben Sie alle klar gesagt –, dann müssen wir doch auch konsequent sein und Entsprechendes in unser Grundgesetz schreiben. Teilweise wird auch heute hier angezweifelt, ob es tatsächlich einen solchen Bedarf gibt. Nun, liebe Kolleginnen und Kollegen, wer zahlreiche Debatten in sozialen Netzwerken verfolgt oder auch die Redebeiträge der AfD-Fraktion heute hier im Bundestag anhört, der muss doch leider sagen: Nein, im Jahr 2025 gibt es einen unübersehbaren Bedarf, schwule, lesbische, queere Menschen noch stärker als bisher zu schützen. Wenn wir in europäische Nachbarländer schauen, zum Beispiel nach Ungarn, dann sehen wir auch, dass ein solcher grundgesetzlicher Schutz eben keine reine Symbolentscheidung wäre. Der verfassungsrechtliche Schutz queerer Menschen ist ganz realpolitisch geboten, damit für jetzt und für die Zukunft klar ist: Nein, solche Diskriminierungen sind nicht akzeptabel und werden auch nie akzeptabel und möglich sein. Meine Damen und Herren, was verlieren heterosexuelle Cismänner, wie ich einer bin, durch eine Ausweitung der Diskriminierungsverbote? Was wird uns weggenommen? Nichts, meine Damen und Herren, gar nichts. Diskriminierungsschutz ist nicht wie ein Kuchen, wo Sie, wenn Sie einem etwas mehr geben wollen, quasi dem anderen was wegnehmen müssen. Nein, Diskriminierungsschutz funktioniert eher – und da möchte ich Sie ins Neue Testament mitnehmen – wie die Speisung der Fünftausend: Ein paar Brote, ein paar Fische reichen für mehr als fünftausend Menschen. Diskriminierungsschutz wird für alle mehr, wenn wir ihn ausweiten, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir gewinnen mehr gegenseitigen Respekt, mehr Achtung. Wir gewinnen eine diskriminierungsfreie Gesellschaft und damit eine freiere Gesellschaft für uns alle. Finden wir die Kraft, finden wir den Mut, dieses Signal gemeinsam zu setzen! Vielen Dank. Der nächste Redner in der Debatte ist für die Unionsfraktion Christian Moser.

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es gibt ein Problem. Lesben, Schwule, bisexuelle, trans-, intergeschlechtliche und queere Menschen sind in unserer Gesellschaft oft mit Anfeindungen konfrontiert; das stimmt. Wir haben hier ein Problem. Die Koalition hat dieses Problem auch anerkannt. Im Koalitionsvertrag haben wir uns verpflichtet, queeres Leben vor Diskriminierung zu schützen. Für uns ist selbstverständlich, dass alle Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung selbstverständlich gleichberechtigt, diskriminierungsfrei und gewaltfrei leben können müssen. Die Frage, die sich stellt, ist die Frage nach dem richtigen Weg. Heute behandeln wir einen Gesetzentwurf, der eine Verfassungsänderung vorsieht. Die Kollegin Frau Slawik hat gesagt, sie wünscht sich ein klares Bekenntnis. Dieses klare Bekenntnis gibt es aber bereits. Es ist die aktuelle Fassung von Artikel 3 Grundgesetz. Meine persönliche Auffassung ist: Eine Ergänzung um dieses Merkmal bringt überhaupt keine rechtliche Verbesserung in Sachen Gleichberechtigung. Wir haben das im Juni schon diskutiert. Damals haben Teile Ihrer Fraktion reingeschrieben: Das gilt nicht. – Das stimmt nicht. Ich habe dazu bei der Vorbereitung dieser Rede noch mal recherchiert. Wir haben einschlägige Grundgesetzkommentare. Nehmen wir zum Beispiel den Kommentar Huber/Voßkuhle, der sagt: In Absatz 1 fallen alle Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung. In Absatz 3 sind Transsexuelle, Transgender, Intersexuelle unter dem Merkmal Geschlecht unter direkten Schutz gestellt. – Im Kommentar Sachs steht: Sexuelle Orientierung fällt unter Absatz 1. In Absatz 3 sind im Merkmal Geschlecht alle Schutzwirkungen bezüglich der sexuellen Identität erfasst. – Besonders interessant fand ich eine Äußerung der von Bündnis 90/Die Grünen, von Ihnen, vorgeschlagenen ehemaligen Richterin am Bundesverfassungsgericht Professor Dr. Susanne Baer. Sie hat gesagt, dass es „verfassungsrechtlich […] keine zwingende Notwendigkeit mehr“ für die Ergänzung des Artikels 3 gebe, „weil das Bundesverfassungsgericht […] daran festhält, dass immer dann, wenn eine Ungleichbehandlung dem ähnelt, was in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 […] genannt ist […], dieselben Rechtfertigungsanforderungen gelten“. Egal welcher Formulierung man folgen möchte, es gilt immer das, was eingangs gesagt wurde: Alle Menschen sind vor diesem Gesetz gleich. – Deswegen erkenne ich den juristischen Wert nicht, den dieser Gesetzentwurf erbringen soll. Natürlich bringen Sie zu Recht die Bundesratsinitiative zur Sprache. Es stimmt, es gibt ein Anliegen der Bundesländer, dieses Thema voranzubringen. Die Sache ist nur die – Sie haben es richtig gesagt –: Es ist keine parteipolitische Frage. Eine Bundesratsinitiative bewirkt auch keine Grundgesetzänderung. Man braucht dafür eine Zweidrittelmehrheit. Diese Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat gibt es eben momentan nicht. Wir sollten deshalb das machen, was auch Frau Kollegin Wegge gesagt hat: Wir sollten die politische Kultur verändern. Wir sollten diese Diskriminierungsverbote mit Leben füllen. Da gilt das, was ich öfter an diesem Rednerpult sage, auch wenn Sie es nicht mehr hören können: Wir brauchen mehr Law and Order. Es bringt vielen Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung angegriffen werden, nichts, wenn Taten ungesühnt bleiben. Wir brauchen mehr Anklagen. Wir brauchen mehr Strafurteile in diesem Bereich. Deswegen ist es richtig, dass wir mit dem Pakt für den Rechtsstaat viele Dinge hier anpacken, auch eine Reform der StPO. Das ist aus meiner Sicht der richtige Weg. Danke. Der nächste Redner in der Debatte: Ulrich von Zons für die AfD-Fraktion.

AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „Denk ich an Deutschland in der Nacht, […] bin ich um den Schlaf gebracht.“ So sprach Heinrich Heine. – Jetzt hören Sie doch mal auf, zu schreien. – Es stimmt: Genug ist genug. In wenigen Jahren hat die ideologisch verblendete Politik in Deutschland enormen Schaden angerichtet: bei Heimat, Staatsbürgerschaft, Industrie, Schulen und innerer Sicherheit. Doch nun wollen Sie uns auch noch das Letzte nehmen, was Menschen als natürlich und sicher empfinden: die sexuelle Identität. Dabei zeigen Ihre Gesetzentwürfe, dass Sie weder unser Grundgesetz noch den Begriff der sexuellen Identität verstanden haben. Homosexualität, Bisexualität oder Heterosexualität sind Ausprägungen sexueller Orientierung, keine Identitäten. Um es auf die Spitze zu treiben: Es gibt Menschen, die sich heute als Mann, morgen dann als Frau fühlen. Es gibt Menschen, die sich als Hunde, bekannt als Furry-Fetisch, oder sonstige Tiere definieren. – Jetzt hören Sie doch mal auf, zu schreien! Auch das kann sexuelle Komponenten enthalten. Ist dies dann Teil der sexuellen Identität? Was ist mit Erwachsenen, die sich als Kind definieren wollen? Wäre deren Ehepartner dann pädophil? Und – der Kollege Brandner hat es eben schon angesprochen – was ist mit Nekrophilie, Zoophilie oder Pädophilie? Nach Ihrer Definition wären auch dies streng genommen Ausprägungen der sexuellen Identität. Ich weiß, die Grünen haben durch ihre Vergangenheit ein anderes Verhältnis dazu als die meisten anderen Menschen. Aber das kann doch nun wirklich keiner wollen. Terroristen sprengen sich in die Luft, um im Paradies 72 Jungfrauen zu erhalten. Die Grünen wollen unsere Verfassung ändern, um in Deutschland 72 Geschlechter zu erhalten. Sehr geehrte Abgeordnete der Regierungskoalition, lehnen Sie diesen Gesetzentwurf ab, gemeinsam mit der Alternative für Deutschland! Der deutsche Wähler hat von Ihren wahnwitzigen Ideen genug und wird Sie demnächst deswegen abwählen. Meine Bitte an Sie: Gehen Sie in Würde, und lehnen Sie diesen wahnsinnigen Gesetzentwurf ab! – Und Sie hören bitte mal auf, zu schreien! Danke. Und leben Sie wohl! Für die SPD-Fraktion ist der nächste Redner Helge Lindh.

SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Würde Heinrich Heine jetzt noch leben und müsste sich anhören, dass die AfD ihn für sich beansprucht, er würde stehenden Fußes aus dem Fenster springen. Denn Heinrich Heine war ein kritischer Patriot, der sich um dieses Land verdient gemacht hat. Was Sie tun, ist alles, aber nicht, sich um dieses Land und die Menschen in diesem Land verdient zu machen. Das ist der Unterschied. Außerdem bieten Sie in Ihren Ausführungen, die hier heute doppelt gekommen sind, wieder wunderbaren Stoff für Freud’sche psychoanalytische Zugänge. Denn dass Sie so viel über sexuelle Perversion und Kriminalität sprechen, sagt nichts über Menschen, die für ihre sexuelle Identität kämpfen, aber es sagt was über Ihre sehr merkwürdigen Fantasien. Wir sind uns – das haben wir heute gesehen – hier in diesem Haus in den demokratischen Reihen bei ganz vielem einig: bei der Frage um die sexuelle Identität, der Bekämpfung von Diskriminierung und der Schaffung von wirklicher Gleichheit. Es besteht große Einigkeit, dass das eine gute, dringliche Sache ist. Wir haben nicht absolute Einigkeit – da muss man auch ehrlich sein – hinsichtlich des Vorgangs und des Prozesses. Sprechen wir aber erst mal über die Dringlichkeit der Sache. Und da haben Sie die besten Gründe geliefert. Denn wir bewegen uns nicht nur in einer Geschichte der Diskriminierung – und viel zu spät, aber endlich haben wir ein Selbstbestimmungsgesetz und die Ehe für alle –, sondern wir bewegen uns auch in einer Welt, in der Queerfeindlichkeit, Stimmungsmache und Gewalt permanent zunehmen und zur Regel und zum Alltag geworden sind und befeuert werden durch Ihre Demagogie. Das ist der Umstand, und das ist der Skandal. Deshalb ist es wichtig, mal über den Sachverhalt zu reden. Sie erwecken den Eindruck – übrigens strategisch, wie wir aus Papieren wissen, die geleakt wurden und heute in der „FAZ“ usw. kommentiert wurden –, es gäbe eine genderideologische, gendertheologische Verschwörung um vermeintliche LSBTIQ-Rechte. Wissen Sie was? Das sind nicht vermeintliche Rechte, das sind Menschenrechte, um die es geht. Es geht hier um das Leben und die Freiheit von Menschen, nicht um eine Ideologie. Diejenigen, die in Stonewall und später für ihre Freiheit gekämpft haben, die haben für unser aller Freiheit gekämpft, auch für Ihre, auch für die Freiheit von Frau Weidel im Übrigen, die richtigerweise offen und frei lesbisch lebt mit Kindern. Das ist richtig. Falsch ist es aber, anderen diese Möglichkeit, frei und selbstbestimmt zu leben, zu verweigern. Herr Kollege, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion. Immer gerne. Ich freue mich auf die Redezeitverlängerung. – Es ist doch sowieso unterbrochen. Aber Herr Lindh darf es doch auch selber entscheiden. Herr Lindh, ich freue mich, dass Sie uns die Gelegenheit geben, uns mal kurz über die Geschlechteridentität zu unterhalten – neben dem ganzen Geschrei, das von der linken Seite kommt, und dem Realitätssinn von unserer Seite. Wie stehen Sie eigentlich zu dem Fall der Frau Marla-Svenja Liebich? Und wenn Sie ablehnen, dass sie aufgrund ihres persönlichen Befindens eine Frau ist, könnten Sie uns dann vielleicht definieren, was genau eine Frau ist? Denn theoretisch könnte ich mich auch selber als Frau definieren und ein Jahr später wieder umdefinieren. Was genau ist eine Frau? Und wie stehen Sie zu dem Fall Marla-Svenja Liebich? Vielen Dank. Wissen Sie, von Tricksereien und Spielen und rechtsextremen Methoden, die das Selbstbestimmungsgesetz ad absurdum führen wollen, leite ich ja nicht meine Meinung ab. Das zeigt die Kleinkariertheit Ihres Denkens, das ja auch aus Fällen mit einem einzelnen Gewalttäter ausländischer Staatsangehörigkeit die Begründung für generellen Rassismus ableitet. Das ist Ihr Geschäftsmodell, Ihr Lebensmodell. Ich teile das nicht. Ich werde also nicht bestimmte Einzelfälle, bei denen die Motivlage und die Hintergründe sehr durchschaubar sind, kommentieren. Ich werde Ihnen vielmehr erläutern, was Sie tagtäglich betreiben. Was Sie betreiben, ist, die Dringlichkeit des Schutzes sexueller Identität zu erhöhen, indem Sie so agieren, indem Sie das Leben von Menschen unsicher machen. – Ich habe Ihnen nicht zu definieren, was Frauen sind. Sie laufen ja herum als eine Partei, die getrieben ist von Männlichkeitskomplexen, offensichtlich getrieben von unsicherer eigener Männlichkeit, von, ich würde auch sagen: nahezu pathologischer paternalistischer Selbstgewissheit, vom Altherrenwitz. Aber ein wandernder Altherrenwitz kann nicht die Grundlage für die Selbstbestimmung von Menschen in diesem Land sein. Wir reden hier von Universalismus. Und wenn es auch Unterschiede gibt – man muss ja fairerweise sagen, es gibt auch einige Länder, in denen der Begriff der sexuellen Identität als sexuelle Orientierung gedeutet wird –: Es gibt das Verfassungsgerichtsurteil von 2017. Ich denke, das war jetzt die Antwort. Bei all diesen Unterschieden, über die wir noch reden werden, die wir demokratisch ausverhandeln werden, bleibt aber – – Entschuldigen Sie, Herr Lindh. – Wenn ich eine Frage stelle, muss ich die Antwort auch aushalten. Und jetzt muss ich auch mal sagen: ein bisschen piano bitte an der Stelle. – Herr Lindh, jetzt geht es weiter mit Ihrer Rede. Die AfD muss Antworten aushalten, weil sie Fragen stellt, die gar nicht als Fragen gemeint sind, sondern als Selbstbestätigung und Ahnungslosigkeit oder als Frage, ich solle Ihnen erklären, was Frauen sind. Wenn Sie das nicht selbst wissen, beschäftigen Sie sich damit! Es ist nicht meine Aufgabe, mich darum zu kümmern. Also einigen wir uns hier hoffentlich darauf, bis auf traurige Ausnahmen, dass es darum geht – wenn wir in die Geschichte blicken –, nicht irgendwelche Ideologien zu verhandeln, sondern über das Leben von Menschen zu sprechen. Wenn wir uns Menschen in der Ballroom Culture angucken, die wir oft als glorios und beeindruckend empfinden, so ist diese Explosion von Leben – nicht für Sie – eine Implosion von Verfolgung und Schmerz. Schmerz, von dem Sie keine Ahnung haben. Aber in Ihren Reihen gibt es bestimmt auch Menschen, die homosexuell, bisexuell und wahrscheinlich auch transident leben. Die werden sich freuen; denn auch für deren Rechte kämpfen wir. Das ist der Unterschied zwischen Ihnen und uns. Herr Lindh, Sie müssten zum Ende kommen, bitte. Wir setzen uns ein für diese Universalität der Rechte. Und wir werden alles tun – denn da haben Sie heute die besten Argumente geliefert –, – Herr Lindh. – dass dieser Hass gegen Menschen – denn es geht hier um Menschenrechte – niemals gewinnen wird in diesem Land. Schämen Sie sich! Die nächste Rednerin in der Debatte ist für die AfD-Fraktion Beatrix von Storch.

AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Grünen wollen nun also sexuelle Identität im Grundgesetz verankern. Mit anderen Worten: Gender-Gaga soll jetzt Verfassungsrang bekommen. Gender, aber auch Klima und Migration, alles wollen die Grünen im Grundgesetz, in internationalen Verträgen, in EU-Verordnungen festschreiben, sodass wirklich niemand jemals irgendwas daran ändern kann. Der Plan, die Argumentation: Migration kann man nicht ändern wegen Europarecht, Klimapolitik kann man nicht ändern wegen Klima-Urteil, und – demnächst dann – Genderirrsinn kann man nicht ändern wegen Grundgesetz. Selbst wenn 51 Prozent der Bürger AfD wählen, soll es immer noch 49 Geschlechter geben. Die große Mehrheit der Bürger – und das wissen Sie hier alle – hasst Gendersterne und Schluckaufsprecher/-innen, und sie glaubt, nein, die Mehrheit weiß: Es gibt nur zwei Geschlechter. Die sind objektiv real und kein Wunschkonzert. Männer, die rumheulen, weil man sie mit dem falschen Pronomen anspricht, sind übrigens auch nicht wehrtauglich. Aber das ist ein anderes Thema. Wenn die Mehrheit demokratisch darüber entscheiden kann, dann wandert Ihr ganzes geliebtes Gender-Gaga in die Tonne. Deshalb wollen die Grünen Wahlen zwar nicht abschaffen, sie wollen sie aber irrelevant machen. Denn warum noch Wahlen, wenn alles Nichtlinke verfassungs- oder europarechtswidrig ist! Das Problem – und das ist mein wichtigster Punkt – sind aber nicht die Grünen; sie sind eine schrumpfende Minderheit auf dem absteigenden Ast, und das ist auch gut so. Das Problem ist die Union. Denn es sind die Wüsts, die Wegners und die Günthers dieser Republik, die das Gender-Gaga mit den Grünen zusammen ins Grundgesetz schreiben wollen und werden, wenn sie können. Im Bundesrat – wir haben es schon gehört – haben sie dafürgestimmt. Ohne diese pseudobürgerlichen Mehrheitsbeschaffer für links-grüne Politik würde die nie eine Mehrheit haben. Wer eine andere Politik will, die ganz sicher Gender-Gaga in den Mülleimer, gerne in die Biotonne, schiebt und nicht ins Grundgesetz, dem bleibt nur die AfD. Die nächste Rednerin ist für die Unionsfraktion Tijen Ataoğlu.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin jetzt sechs Monate in diesem Hohen Haus, und ich bin jedes Mal wieder irritiert und verwundert, welche Reden man hier halten kann und darf: geschmacklos, anstandslos, unangemessen und menschenunwürdig. Warum es bittere Realität ist, dass Menschen in unserem Land aufgrund ihrer sexuellen Identität Opfer von Straftaten und Diskriminierung werden, haben wir heute eindrücklich gesehen. Die Zahl der Straftaten im Bereich „Sexuelle Orientierung und geschlechtsbezogene Diversität“ hat sich seit 2010 nahezu verzehnfacht: 1 785 Straftaten. Es gibt keinen Zweifel daran, dass jede einzelne dieser Straftaten zu viel ist, und es gibt auch keinen Zweifel daran, dass die Straftaten mit aller Härte bekämpft werden müssen. Zweifel habe ich aber daran, sehr geehrte Damen und Herren, dass eine Änderung des Grundgesetzes in Form der Ergänzung des Merkmals der sexuellen Identität an der Lage der Betroffenen tatsächlich etwas ändern könnte; denn sie genießen juristisch bereits den vollen Schutz unserer Verfassung. Landesministerin Josefine Paul aus Nordrhein-Westfalen sieht das bekanntlich anders. In ihrer Rede im Juli im Bundesrat sprach sie davon, dass für queere Menschen das verfassungsrechtliche Versprechen, nicht diskriminiert werden zu dürfen, nicht gelte. Diese Aussage ist juristisch schlichtweg falsch. Es gibt keine Schutzlücke im Grundgesetz. Unsere Verfassung schützt alle Menschen in diesem Land. Wenn wir heute über eine Änderung von Artikel 3 des Grundgesetzes sprechen, dann lohnt sich ein Blick auf die Gesetzessystematik. Artikel 3 Absatz 1 regelt den allgemeinen Gleichheitssatz: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Welch erhabener Satz! Dieser Satz verbietet jegliche Diskriminierung, auch aufgrund der sexuellen Identität. Artikel 3 Absatz 3, um den es heute explizit geht, beinhaltet das Diskriminierungsverbot aufgrund bestimmter Merkmale. Dieser Katalog ist mitnichten abschließend. Das kann er auch nicht sein, weil es vielfältigste Arten von Diskriminierung gibt. Diese Regelung ist aber auch deshalb nicht abschließend, weil alle Menschen bereits vollumfänglich über den allgemeinen Gleichheitssatz geschützt sind. Darüber hinaus ist die sexuelle Identität auch über das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz geschützt und schließlich auch über Artikel 1 des Grundgesetzes, der Menschenwürdegarantie. Genau aus diesen Gründen brauchen wir eben keine Grundgesetzänderung. Eine Grundgesetzänderung, sehr geehrte Damen und Herren, ist nicht die Lösung für die Diskriminierung von Menschen. Denn nur weil etwas im Grundgesetz steht, ist es leider noch lange nicht in den Köpfen der Menschen. Das sehen wir doch in der Lebenswirklichkeit jeden Tag. In die Köpfe der Menschen bekommen wir es nur, wenn wir nicht müde werden, für Gleichberechtigung in all ihren Facetten einzutreten. Und das beginnt im Elternhaus, setzt sich in der Schule und im Berufsalltag fort und muss auch vom Staat vorgelebt werden. Deshalb ist es gut, dass wir über dieses Thema debattieren. Denn, sehr geehrte Damen und Herren, unser Standpunkt als Union ist da total klar: Nulltoleranz für Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität! Für alle Menschen muss der volle Schutz unseres Rechtsstaats gelten. In der Vergangenheit haben wir bereits viel erreicht. Es waren Meilensteine wie zum Beispiel die gleichgeschlechtliche Ehe, einer der größten Meilensteine. Solch wichtige Entscheidungen bedürfen intensiver Beratungen im Parlament. Wenn wir dafür sogar die Verfassung ändern müssen, dann erst recht. Deshalb bedaure ich, sehr geehrte Damen und Herren der Fraktion der Grünen, dass Sie sich am Montag kurzfristig dazu entschieden haben, einen TOP auszutauschen und diesen TOP auf die Tagesordnung zu nehmen. Das wird weder dem Anliegen gerecht noch dem Wert unserer Verfassung. Vielen Dank. Der nächste Redner in der Debatte ist Stefan Seidler.

Fraktionslos

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Moin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die kürzlich im Bundesrat beschlossenen Forderungen zur Weiterentwicklung des Grundgesetzes sind ein starkes Zeichen für Vielfalt, Toleranz und für die Realität unseres modernen Deutschlands. Mein Dank geht darum auch an die Kolleginnen und Kollegen der Grünenfraktion, dass sie diese Forderungen hier heute aufgreifen. Für das Anliegen habe ich selbstverständlich große Sympathie. Aber eines darf dabei nicht unter den Tisch fallen: Im Bundesrat wurden mehrere Vorschläge zur Änderung des Artikel 3 formuliert. Mir scheint, dass unsere nationalen Minderheiten in Ihrem Gesetzentwurf leider schlichtweg vergessen wurden. Das ist enttäuschend für unsere Dänen, für unsere Friesen, aber auch für unsere Freunde bei den Sorben und bei den Sinti und Roma. Der Schutz und die Förderung der nationalen Minderheiten gehören natürlich auch ins Grundgesetz. Bei uns in Schleswig-Holstein ist das eine überparteilich geteilte Auffassung und nicht bloß Kernanliegen des SSW. Denn klar ist: Ein friedliches Miteinander von Mehrheit und Minderheiten gelingt nur, wenn alle ihre Sprache, ihre Kultur, aber auch ihre Identität leben können. Es geht dabei um die Anerkennung einer gemeinsamen Verantwortung und die Tatsache, dass unsere Bundesrepublik ein Land von vielfältigen Kulturen und Identitäten ist. Dies gilt es zu fördern. Hier haben wir eine Verantwortung. Was schon in mehreren Landesverfassungen oder damals in der Paulskirchen- oder in der Weimarer Verfassung funktionieren konnte, das geht doch auch heute im Jahr 2025 in Deutschland. Ich möchte hier noch einen Satz, lieber Helge Limburg, aufgreifen, den Sie eben in Ihrer Rede gebracht haben, wo mir wirklich das Herz aufging. Sie sagten: Diskriminierungsschutz bedeutet nicht, dass man einer Mehrheit etwas wegnimmt, um einer Minderheit etwas mehr zu geben. – Das ist völlig korrekt. Diskriminierungsschutz und Minderheitenschutz bedeutet, dass alle mehr bekommen. Vielen Dank. Den Schluss in dieser Debatte macht für die Unionsfraktion Dr. David Preisendanz.

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“, der Gleichheitsgrundsatz unserer Verfassung, das ist hier heute eigentlich der Kern unserer Debatte. Auch ich halte es für notwendig, das voranzustellen; denn es wird hier wiederholt eine rechtliche Schutzlücke suggeriert, die einfach nicht besteht. Gleichzeitig möchte ich sagen – wir sind eben eine Volkspartei –: Ich persönlich habe viel Sympathie dafür, eine entsprechende Ergänzung zur sexuellen Identität, sexuellen Orientierung in das Grundgesetz aufzunehmen. Ich komme auch gleich zu meinen Gründen. Zunächst aber mal ganz offen gesprochen: Die AfD spreche ich hier gar nicht an. Sie haben sich auch heute wieder komplett entlarvt. Aber auch die Moralisierung, die wir in diesen Debatten immer wieder erleben, wenn auch nicht heute, macht es mir manchmal schwer, nicht einfach aus Prinzip zu widersprechen. Wenn ich nicht so ein stabiler Charakter wäre! In einem ersten Schritt wäre es wichtig, wenn alle anerkennen könnten, dass es sich hier um ein verfassungsrechtliches Bekenntnis, ein rechtspolitisches Signal, eine Klarstellung handelt. Das ist auch wichtig, aber es gibt eben keine rechtliche Schutzlücke, da wir sowohl nach Artikel 3 Absatz 1 als auch gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der EU-Grundrechtecharta, wie hier schon mehrfach gehört, alle Menschen gleich schützen, unabhängig von persönlichen Merkmalen. Wie gesagt: Ich persönlich halte diese Klarstellung auch und gerade als Signal an die betroffenen Menschen für wichtig. Eigentlich verstehe ich jeden, der sehr zurückhaltend ist, auch nur einen Satz in unserem Grundrechtekatalog zu verändern. Eine Verfassung ist keine Spielwiese für Tagespolitik. Für mich wiegt aber schwer, dass, obwohl in Artikel 3 Grundgesetz bereits heute bestimmte Gruppen explizit aufgeführt sind, die Opfer von Diskriminierung sind, homosexuelle Menschen die einzige Opfergruppe der Nationalsozialisten sind, die nicht in Artikel 3 Absatz 3 aufgenommen wurde und auch noch unter Geltung des Grundgesetzes strafrechtlich verfolgt wurde. Nach alledem und auch, weil queere Menschen bis heute Hass und Alltagsdiskriminierung ausgesetzt sind, bin ich persönlich für eine entsprechende Ergänzung. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist heute keine Bekenntnisrunde. Wir sprechen über eine Grundgesetzänderung, und die verlangt nun einmal juristische Klarheit, Differenzierung und vor allem einen politischen Konsens. Mein Eindruck ist: Um diesen politischen Konsens ging es Ihnen nun gerade nicht, sonst hätten Sie einen anderen Weg gewählt. Für mich ist heute vor allen Dingen wichtig, zu sagen: Es gibt nachvollziehbare Gründe auf beiden Seiten. Und wenn wir uns gegenseitig nicht die schlechtesten Motive unterstellen, dann sollte für uns alle eigentlich klar erkennbar sein: Es geht hier nicht darum, Schutz zu versagen oder Diskriminierung nicht zu sehen. – Wenn wir uns das gegenseitig zugestehen könnten, dann würde das dieser Debatte und, ehrlich gesagt, auch vielen anderen Debatten guttun. Vielen Dank.

Redner nach Fraktion