Antrags der Abgeordneten Maik Brückner, Nicole Gohlke, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Die „vergessenen“ queeren Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
Beratung des Antrags der Abgeordneten Maik Brückner, Nicole Gohlke, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Die „vergessenen“ queeren Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (9)
Herr Präsident! Ich möchte meine Rede mit einem Zitat der Holocaustüberlebenden Margot Heumann beginnen: „Wir wussten nichts über unsere Zukunft und ich entschied mich, dass, wenn Dita ins Gas ginge, ich mit ihr gehen würde. Ich habe niemanden je so geliebt wie Dita.“ Als junges Mädchen lernte Margot die gleichaltrige Edith „Dita“ Neumann kennen und verliebte sich in sie. Sowohl Margot als auch Edith wurden im Mai 1944 nach Auschwitz deportiert. Beide überlebten dieses und andere Todeslager. Margot Heumann ist die erste lesbische Holocaustüberlebende, die von ihren Erfahrungen berichtete. Die historische Forschung hat zuletzt bedeutende Fortschritte gemacht in Bezug auf die Geschichte von lesbischen oder Transpersonen im Nationalsozialismus. „Totgeschlagen – totgeschwiegen“: Das steht auf der Gedenktafel für die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus am Nollendorfplatz in Berlin. Auch das offizielle Gedenken in Deutschland hatte lange Zeit einen blinden Fleck, weil die Verfolgung und Diskriminierung queerer Menschen in Deutschland, in beiden deutschen Staaten, nach 1945 weiterging. Der Deutsche Bundestag hat der queeren NS-Opfer erst 2023 offiziell gedacht. Ohne den unermüdlichen und hartnäckigen Einsatz des Historikers Lutz van Dijk und von vielen weiteren Engagierten wäre es womöglich gar nicht dazu gekommen; die Widerstände dagegen waren enorm. Und eine Bitte des Parlaments um Verzeihung fehlt bis heute. Ich finde, es wird höchste Zeit. Es ist gut und richtig, dass sich das staatliche Gedenken öffnet. Dass dies erst so spät stattgefunden hat, ist eine Schande, der sich dieses Haus erst noch stellen muss. Die Community hält die Erinnerung an diejenigen wach, die verfolgt, gefoltert oder ermordet wurden, weil sie queer waren, unter anderem durch das jährliche Gedenken am Mahnmal im Tiergarten für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen, an dem ich und viele andere heute auch teilgenommen haben. „Erinnern heißt handeln“: Diese Losung bringt es doch auf den Punkt. Mit unserem Antrag unterbreiten wir konkrete Vorschläge, wie dieses Handeln aussehen könnte. Freiheit, Vielfalt und Demokratie stehen aber auch heute wieder unter Druck und müssen verteidigt werden. „Erinnern heißt handeln“: Das bedeutet für mich auch, dass wir endlich das AfD-Verbot prüfen müssen. Für die CDU/CSU-Fraktion darf ich Ansgar Heveling das Wort erteilen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Verfolgung homosexueller Menschen, transgeschlechtlicher Menschen und all jener, die nicht in das Weltbild der Nationalsozialisten passten, war furchtbares Unrecht. Wer heute über die Verfolgung queerer Menschen im Nationalsozialismus spricht, spricht über die Frage der Menschenwürde – und über ein Unrecht, das sich nicht nur in den Jahren 1933 bis 1945 ereignete, sondern in Teilen auch in der Nachkriegszeit fortwirkte: durch fortgesetzte Kriminalisierung und Diskriminierung, durch Schweigen, durch fehlende Anerkennung. Heute ist für uns klar: Niemand darf wegen seiner Identität entwürdigt, ausgegrenzt oder zum Opfer staatlicher Willkür gemacht werden. Gerade deshalb schulden wir den Verfolgten aus der Zeit des Nationalsozialismus Respekt, Erinnerung und eine Sprache, die nicht stigmatisiert, sondern aufrichtet. Der Antrag der Linksfraktion benennt vieles, was historisch zutrifft und was auch uns beschämt. Er erinnert an zerstörte Biografien, an Haft, an Entrechtung, an die Menschenverachtung der Nationalsozialisten, aber auch an die oft bittere Erfahrung, nach 1945 erneut nicht gehört worden zu sein. Der Deutsche Bundestag hat jedoch in den vergangenen Jahrzehnten bereits wesentliche Schritte unternommen. Er hat im Jahr 2000 sein Bedauern über die Fortgeltung des § 175 ausgedrückt. 2002 wurden die Urteile gegen homosexuelle Männer aus der NS-Zeit aufgehoben. 2017 haben wir das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz beschlossen und damit auch die Verfolgten der Nachkriegszeit rehabilitiert. Bundespräsident Steinmeier hat 2018 um Vergebung gebeten. Und ja, erst 2023, aber eben 2023 hat dieses Haus in einer bewegenden Gedenkstunde explizit der queeren NS-Opfer gedacht. Es ist also keineswegs so, dass die Anerkennung fehlt. Sie ist erfolgt: auf höchster staatlicher Ebene, im Parlament und durch unser Staatsoberhaupt. Darum sagen wir ebenso klar: Der Antrag mag gut gemeint sein. Er geht aber von falschen Prämissen aus und ist für uns in seiner konkreten Form nicht erforderlich. Symbolische Akte dürfen nicht den Eindruck erwecken, als habe der Bundestag bislang geschwiegen oder als müsse Erinnerungspolitik immer neue Institutionen hervorbringen, um ernst gemeint zu sein. Wir sollten stattdessen auf das setzen, was jetzt schon geschieht: Förderungen bestehender Gedenkorte, die Unterstützung guter historischer Forschung, die Einbindung queerer Opferperspektiven in die Bildungsarbeit und eine klare Haltung gegen Hass, Gewalt und Diskriminierung. Meine Damen und Herren, wir erkennen das Leid an – ohne Relativierung. Aber wir lehnen diesen Antrag ab, weil seine Anliegen bereits aufgegriffen sind und weil wir die Verantwortung nicht in neue Symbolpolitik verlagern sollten, sondern bei verlässlichem, wirksamem Handeln bleiben sollten. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion darf ich Nicole Hess das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn wir heute über die Opfer der NS-Diktatur sprechen, dann schulden wir ihnen vor allem eines: Wahrhaftigkeit – nicht bunte Symbolik, nicht billige Schlagworte, nicht politische Selbstvergewisserung, sondern eine Sprache, die der historischen Realität gerecht wird und den Menschen, um die es geht, Erinnerung und Würde zugesteht. Der Antrag spricht von „queeren Opfern“ und meint damit sehr unterschiedliche Gruppen: schwule Männer, bisexuelle Menschen, transgeschlechtliche Menschen, lesbische Frauen, intergeschlechtliche Menschen. Das klingt zunächst alles wahnsinnig inklusiv; aber ein Begriff, der alles umfassen will, der erklärt am Ende nichts mehr. Er fördert nicht Klarheit, sondern Beliebigkeit. Im NS-Staat wurden Menschen jedoch nicht verfolgt, entrechtet, gequält oder ermordet, weil sie in ihrer Lebensweise oder in ihrer Sexualität beliebig gewesen wären. Im Gegenteil! Sie lebten sehr konkret: als Homosexuelle, als Juden, als Künstler. Und sie wurden auch sehr konkret verfolgt: nach konkreten, ihnen vorgeworfenen Tatbeständen, nach Stigmata, über rasse-ideologische Raster, durch Denunziation. Wer Erinnerungen ernst meint, der sollte also zuerst fragen: „Welche Menschen wurden wie verfolgt und warum?“, nicht: Welche moderne Identität stülpen wir ihnen heute über? Wer das tut, der vollzieht moralische Übergriffigkeit im Gewand des Gedenkens. Man meint, für die Opfer zu sprechen; aber man hört ihnen nicht zu. Man nimmt ihnen sogar noch die letzte verbliebene Freiheit: die eigene Selbstbeschreibung. Mit Ihrem Antrag versuchen Sie, den Opfern ein Gegenwartslabel aufzukleben, welches sie weder kannten noch wahrscheinlich gewählt hätten. Denn die entscheidende Frage lautet doch: Was ist „queer“ eigentlich konkret? Wo beginnt es? Wo endet es? Wer gehört dazu und wer nicht? Und wer entscheidet, ob morgen nicht auch Einhörner und Füchse dazugehören? Ein Sammelbegriff, der ständig wächst, sich ständig verändert, der ist politisch natürlich praktisch, weil er immer neue Ansprüche legitimieren kann. Aber gerade deshalb ist er eben auch brandgefährlich. Wer die Definition in der Hand hält, der hält die Deutung in der Hand – und damit am Ende eben auch die moralische Waffe. Noch gravierender: „Queer“ beansprucht ja nicht nur Historie, sondern auch Repräsentation. Und ich sage es ganz klar: Viele Homosexuelle fühlen sich diesem Label gerade nicht zugehörig. Sie wollen als Bürger leben, als Männer und als Frauen und eben nicht als Teil eines Szeneprojekts, das sich über Provokation, Symbolpolitik und ständig neue Identitätsabzeichen definiert. Für viele ist „queer“ nicht Befreiung, sondern Fremdzuschreibung, ein aufgesetztes „Wir“, das ihnen erklärt, was sie zu sein und wie sie zu sprechen haben. Und wenn man ehrlich ist, wirkt das auf nicht wenige wie ein Übergriff – der Versuch einer Fremdsteuerung hinein in einen Kulturkampf, der nicht der eigene ist. Das Kernproblem dieses Antrages ist nicht, dass er erinnern will; erinnern müssen wir. Das Kernproblem ist, dass er mit einem schwammigen politischen Dachbegriff arbeitet und daraus handfeste Ansprüche ableitet – symbolisch, finanziell und institutionell. So entsteht eine Sonderstellung – nicht für konkrete Opfergruppen mit klarer historischer Verfolgungslage, sondern für eine Gegenwartskategorie, die sich jeder klaren Abgrenzung entzieht. Darum mein Fazit: Ja zu würdigem Gedenken, Ja zur Aufarbeitung konkreten Unrechts – auch und gerade dort, wo nach 1945 Anerkennung und Entschädigung verweigert wurden. Aber ein klares Nein zu einer Sprache, die die Opfer beliebig macht. Wer so spricht, der ehrt die Opfer nicht, der benutzt sie. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Für die SPD-Fraktion darf ich Carmen Wegge das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie wollte leben. Sie wollte lieben. Henny Schermann! Ich möchte Ihnen ihre Geschichte erzählen: Henny Schermann wurde 1912 in Frankfurt am Main geboren. Sie arbeitete im Schuhgeschäft ihrer Familie, hatte Freundinnen und Freunde, Hoffnungen und Pläne. Sie führte ein ganz normales Leben. Und sie liebte Frauen. Im nationalsozialistischen Deutschland reichte das aus für Ausgrenzung, Misshandlung und für den Tod. Henny Schermann war Jüdin. Und sie war lesbisch. Beides machte sie zur Zielscheibe eines Regimes, das entschied, wessen Leben Wert hatte und wessen nicht. Sie weigerte sich, den Zwangsnamen „Sara“ anzunehmen. Sie weigerte sich, sich zu verstecken. 1940 wurde sie verhaftet – nicht wegen einer Tat, sondern wegen ihrer Identität. Im Konzentrationslager Ravensbrück notierte ein Lagerarzt auf ihrem Häftlingsfoto zwei Worte: „Lustige Lesbe“, zwei Worte, die zeigen, wie tief die Entmenschlichung reichte. – Und da hat gerade, glaube ich, jemand gelacht. – 1942 wurde Henny Schermann in der Tötungsanstalt Bernburg ermordet. Sie war 30 Jahre alt. Henny Schermann steht stellvertretend für viele – für queere Menschen, die im Nationalsozialismus verfolgt, entrechtet und ermordet wurden und deren Leid auch nach 1945 lange keinen Platz hatte. Denn das Unrecht endete nicht mit der Befreiung. Für schwule Männer galt der § 175 StGB weiter – ein Paragraf, der im Nationalsozialismus verschärft wurde und der in der Bundesrepublik noch Jahrzehnte Bestand hatte: bis 1969 in seiner NS-Fassung, vollständig abgeschafft erst 1994. Während andere Opfergruppen schrittweise Anerkennung erfuhren, wurden queere Menschen auch nach dem Ende des NS-Regimes weiter kriminalisiert. Viele schwiegen aus Angst, viele beantragten keine Entschädigung, viele blieben unsichtbar. Das ist das zweite Unrecht, über das wir heute sprechen. Der vorliegende Antrag erinnert an diese verdrängte Geschichte. Er benennt zu Recht, dass queere NS-Opfer über Jahrzehnte ausgeschlossen wurden von Anerkennung, Entschädigung und Sichtbarkeit. Diese Feststellung teilen wir ausdrücklich. Als Sozialdemokratinnen und -demokraten in diesem Hohen Haus haben wir in der Vergangenheit in dieser Sache deswegen immer Verantwortung übernommen. Unsere fantastische Bundestagspräsidentin Bärbel Bas hat in der letzten Legislatur tatsächlich dafür gesorgt, dass es die Gedenkstunde hier im Deutschen Bundestag zum ersten Mal auch zu Ehren von queeren Opfern im Nationalsozialismus gegeben hat. Und wir haben staatliches Unrecht benannt. Wir haben 2002 – ja, viel zu spät – die Urteile der NS-Zeit aufgehoben. Viele weitere Dinge, die wir hier gemacht haben, wurden schon benannt. Ich möchte auch etwas in Richtung der Fraktion sagen, die hier ganz rechts sitzt: Was Sie hier täglich mit Ihrer Rhetorik betreiben, ist kein legitimer Ausdruck einer Meinungsverschiedenheit. Es ist eine Politik der Abwertung von Menschen in diesem Land. Das ist für uns inakzeptabel. Kolleginnen und Kollegen, die AfD-Fraktion hat mich gebeten, zur Kenntnis zu geben, dass in der AfD-Fraktion niemand gelacht hat. Ich darf für Bündnis 90/Die Grünen Kollegin Marlene Schönberger das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! „Nichts hatte sich geändert, außer dass Homosexuelle nicht mehr in ein Konzentrationslager eingewiesen werden konnten“: So beschreiben Ulf Bollmann, Gottfried Lorenz und Bernhard Rosenkranz die Situation schwuler und bisexueller Männer in der Nachkriegszeit. Die Verfolgung endete 1945 nicht. Sie ging unter dem durch die Nazis verschärften Paragrafen nahtlos weiter. Homosexuelle Männer, die Konzentrationslager überlebt hatten, wurden in Gefängnisse gesperrt, um ihre NS-Haft zu Ende zu verbüßen – trotz Grundgesetz. Dieselben Richter, die noch kurz zuvor Homosexualität als den Volkskörper gefährdende Seuche ausrotten wollten, verurteilten auch nach 1945 homosexuelle Männer zu jahrelanger Haft. Und während Richter/-innen des Bundesverfassungsgerichts 1957 darin keinen Verstoß gegen das Grundgesetz erkennen konnten, führte die Polizei in der Bundesrepublik die Rosa Listen der Nazis bis in die 1980er-Jahre fort. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gegen welche NS-Kontinuitäten die queere Community Grundrechte und Erinnerungskultur erkämpfen musste, ist eine Schande. Ihr Kampf verdient unseren tiefsten Respekt! Auch Rehabilitierung und Entschädigung mussten erstritten werden. Sie kamen spät und unzureichend: 2002 und 2017 – wenige Tausend Euro für zerstörte Biografien, für soziale Ächtung, für lebenslange Traumata. Für verfolgte lesbische und bisexuelle Frauen sowie für Transpersonen kam Entschädigung in der Regel gar nicht – keine Entschädigung für diese Gruppen, die als sogenannte Asoziale und Arbeitsscheue in Konzentrationslagern misshandelt, zwangssterilisiert oder zur Prostitution gezwungen wurden. Während die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit Queerfeindlichkeit als Teil der NS-Ideologie bis heute fehlt, eskaliert aus der extremen Rechten die Gewalt. Aber auch bis in die Mitte hinein wird Queerfeindlichkeit normalisiert: Regenbogenflaggen werden verboten, vom Zirkuszelt wird gesprochen, von Listen mit Transpersonen wird geträumt. Nichts davon, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden wir als queere Community akzeptieren. Fast alle Opfergruppen des Nationalsozialismus sind durch Artikel 3 des Grundgesetzes geschützt, queere Menschen nicht. Das muss sich ändern. Und nein, wir müssen nicht begründen, warum „sexuelle Identität“ in Artikel 3 gehört. Begründungsbedürftig ist, warum sie dort bis heute fehlt. Während rechtsextreme Täter/-innen immer jünger werden, will die Bundesregierung nicht nur politisch-historische Bildung eindampfen, sie diskreditiert auch genau die Zivilgesellschaft, die diese Demokratie trägt. Doch aus der Geschichte lernen heißt: Demokratie leben stärken. Endlich ein Demokratiefördergesetz! Aus der Geschichte lernen heißt: Abschiebestopp queerer Geflüchteter, denen in den Herkunftsländern Folter und Tod drohen. Es heißt: Endlich Anerkennung und Entschädigung aller Betroffenen staatlicher, queerfeindlicher Gewalt – und selbstverständlich auch derjenigen, die unter dem menschenverachtenden Transsexuellengesetz jahrzehntelang gelitten haben. Aus der Geschichte lernen heißt: Den Aktionsplan „Queer leben“ umsetzen – bis zur letzten Maßnahme. Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus der Geschichte lernen bedeutet, eine einfache Tatsache anzuerkennen: Queere Rechte sind Menschenrechte. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion erteile ich Dr. Martin Plum das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gestern und auch heute hier im Deutschen Bundestag der Opfer des Nationalsozialismus gedacht. Die Nationalsozialisten haben Menschen entrechtet, verfolgt, gequält und ermordet – wegen ihrer Abstammung, ihrer Herkunft, ihres Glaubens, ihrer Überzeugungen, ihres Körpers oder ihrer Sexualität. Im Deutschen Bundestag erinnern wir immer wieder an die unterschiedlichen Opfergruppen dieses beispiellosen Unrechts: an Jüdinnen und Juden, Sinti und Roma, Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, politisch Verfolgte, Menschen mit Behinderung und, wie in dieser Debatte, auch an Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität zu Opfern des Nationalsozialismus wurden. Zwischen 1933 und 1945 mussten auch sie in unserem Land Unmenschlichkeit in ihrer grausamsten Form erleiden. Sie wurden ausgegrenzt, verfolgt, inhaftiert, deportiert, misshandelt, sterilisiert, kastriert und ermordet. Die Befreiung vom Nationalsozialismus 1945 bedeutete für viele Überlebende kein Ende des Unrechts. In beiden deutschen Staaten wurde Menschen lange verwehrt, ihre Geschlechtlichkeit und ihre Sexualität frei zu leben. Homosexualität blieb in der DDR über 40 Jahre, in der Bundesrepublik fast 50 Jahre lang strafbar. Weitere Jahre vergingen, bis Urteile aufgehoben und Opfer entschädigt wurden. Erst in den vergangenen zehn Jahren ist es selbstverständlich geworden, an Tagen wie gestern und heute auch an diese Opfergruppe zu erinnern. Gut, dass es das heute ist! Diese Erinnerung ist allerdings kein Selbstzweck. Sie ist notwendig, um aus dem Gestern heute die richtigen Entscheidungen für morgen zu treffen. Erinnerung muss sich deshalb verbinden mit Erkennen, Ermahnen und Ermutigen. Wir müssen erkennen, dass Recht und Freiheit nicht selbstverständlich sind. Diese Erkenntnis muss uns ermahnen, jeden Tag genau dafür, für Recht und Freiheit, einzutreten, und sie muss uns ermutigen, diese Verantwortung entschlossen wahrzunehmen. Diese Verantwortung bedeutet vor allem, dass wir wachsendem Hass und wachsender Gewalt entschieden entgegentreten. Dass Menschen in unserem Land immer noch und leider wieder häufiger aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität zu Opfern werden, dürfen wir nicht hinnehmen. „Nie wieder!“ beginnt mit „Wehret den Anfängen!“, liebe Kolleginnen und Kollegen. Lassen Sie mich an Tova Friedmans Worte anknüpfen: Wir sind nicht verantwortlich für das, was unsere Vorfahren getan haben. Aber wir sind verantwortlich für das, was heute getan wird, damit Menschen nicht wieder zu Opfern werden. Lassen Sie uns diese Verantwortung gemeinsam wahrnehmen! Sie ist unsere bleibende Verpflichtung als Staat, als Gesellschaft und auch als Parlament. Für die AfD-Fraktion darf ich Stephan Brandner das Wort erteilen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Linken widmen ihren Antrag den „‚vergessenen‘ queeren Opfern“ des Nationalsozialismus und fordern, dass dieser Bundestag sich für das vor über 80 Jahren zweifellos begangene Unrecht entschuldigen soll. Im Gegensatz zur letzten Version Ihres Antrags aus dem Jahr 2023 – offenbar wird so was bei Ihnen alle paar Jahre auf Wiedervorlage gelegt – wurde das Portfolio Ihrer Forderungen allerdings noch um ein weiteres, zusammenhangloses Sammelsurium erweitert. Zusätzlich werden nun etwa ein Institut für Sexualwissenschaften – unter dem Motto! – und die Vergabe von Forschungsaufträgen gefordert, um queere Menschen besser zu verstehen. Meine Damen und Herren, damit wir uns nicht falsch verstehen, stelle ich mal voran, dass die Alternative für Deutschland dazu steht, allen Opfern von Verfolgungen und Vertreibungen die gleiche Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Es gibt für uns keine guten und keine schlechten Opfer. Und genau deshalb irritiert uns Ihr Antrag: weil er davon spricht, dass es auch andere Opfergruppen gebe als die von Ihnen hier bezeichneten, aber keine einzige benennt. Auch bleibt völlig offen, was dieser Deutsche Bundestag im Jahr 2026 damit zu tun haben soll und wofür wir uns, die wir hier sitzen, entschuldigen sollen. Das begründen Sie mit keiner einzigen Silbe. Man sieht – man könnte es so sagen –: Ideologie frisst Hirn. Sie verhöhnen die Opfer, Sie schwurbeln Ihr wokes Einerlei, und sogar Anne Frank wird von Ihnen vor den queeren Karren gespannt. Also, widerlicher geht es nach meiner Ansicht nicht. Dass dieser Antrag ausgerechnet von der Linken kommt – rechtsidentisch mit der menschenverachtenden und mordenden SED in der Gott sei Dank untergegangenen DDR –, ist an Geschichtsvergessenheit kaum zu überbieten. Denn diese Linke, die SED, hat in der DDR 40 Jahre lang diktatorisch regiert, hatte 40 Jahre lang Zeit, mit 100-Prozent-Mehrheiten in der Volkskammer genau das umzusetzen, was Sie jetzt hier fordern. Und es passierte: gar nichts. Sie erwähnen das mit einem Halbsatz in Ihrem Antrag: „In der DDR gab es keine Möglichkeit auf Entschädigung.“ Ganz lapidar schreiben Sie es da hin, ohne jegliches Unrechtsbewusstsein. Der Gipfel dieser Anträge, die in diese Richtung gehen, ist dann immer Magnus Hirschfeld, offenbar eine Ikone des links-woken Queer-Unsinns; der taucht immer wieder auf. Da lohnt es sich, mal genau hinzugucken, wer dieser Magnus Hirschfeld eigentlich war: ein Eugeniker und Sozialdarwinist mit widerlichen Fantasien und Plänen zu Menschenexperimenten, Kastrationen und Genitalverstümmelungen. – Hören Sie zu! – Dieser Magnus Hirschfeld war tatsächlich der Meinung, Erbgesundheitslehre und Menschenzüchtung wären angezeigt, um eine bessere Menschheit zu schaffen. So einen Typen machen Sie quasi zur Frontfigur Ihres Antrags. Er wollte – Zitat – „die Ausjätung schlechter Menschenkeime“ und ist trotzdem eine Art Kronzeuge und Kronjuwel Ihres Antrags. Also, eine solche Geschichtsvergessenheit und Blindheit für die Fakten habe ich selten gesehen. Mit einfachen Worten – für Sie –: Ihr Antrag hat den falschen Antragsteller, die falsche Begründung, den falschen historischen Kontext, stützt sich auf eine falsche Person, auf einen komischen Typen, der diese Art von Perversionen verbreitet hat, und kann daher von jedem, der auch nur ein bisschen bei Verstand ist, – Herr Abgeordneter. – nur abgelehnt werden. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion darf ich Helge Lindh das Wort erteilen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte Bezug nehmen auf die Rede von Herrn Brandner und die Unsäglichkeiten damals. Der Witz ist: Sie haben sie jetzt einfach plagiiert und reproduziert – deshalb kann ich auch auf beide gleichzeitig Bezug nehmen –, indem Sie doch tatsächlich eben gesagt haben – angesichts des heutigen Tages –, dass Sie nicht wüssten, was der Bundestag damit zu tun haben sollte und wofür wir uns jetzt, in diesem Jahr, genauso wie Sie es 2023 gesagt haben, entschuldigen sollten. Das ist unsäglich! Das ist ein starkes Stück! Ich gebe Ihnen aber die Antwort: Wir haben uns zu entschuldigen und damit zu befassen, weil – so wie wir hier sitzen, im Jahre 2026 – im Wahlprogrammentwurf der AfD Sachsen-Anhalt steht – ich zitiere –, „dass sexuelle Abweichungen und nicht-reproduktive Lebensweisen mittlerweile mehr Akzeptanz genießen […] als die normale Familie aus Mann und Frau, aus der Kinder hervorgehen“. – Ende des Zitates. Diese Sprache entstammt direkt dem Wörterbuch, dem Jargon des Unmenschen von vor 1945 und hat dieses Wörterbuch leider überdauert. Und genau das ist der Grund, weshalb wir uns damit zu befassen haben. Das ist die unerträgliche Form eines Kreuzzugs gegen selbstbestimmtes queeres Leben und übrigens auch gegen die Selbstbestimmung der Frau, den Sie führen. Gerade deswegen haben wir heute über diesen Antrag richtigerweise zu sprechen, ist dieser Antrag berechtigt und haben wir daraus Schlussfolgerungen zu ziehen. Was Sie hier tun – und das muss man sich klarmachen – angesichts der Erinnerung an Menschen, die verfolgt wurden, ermordet wurden, denen die Freiheit genommen wurde, zu leben und zu lieben, wie sie möchten, die Freiheit der Selbstbestimmung, ist, ihnen dieses Recht abzusprechen und daraus etwas runterzuziehen, als handele es sich um perverses Handeln, als hätten wir es hier mit einem woken Irrtum zu tun. Was Sie tun, ist eine Missachtung der Opfer des Nationalsozialismus, eine Missachtung aller queeren Opfer. Schämen Sie sich! Wenn Sie letztlich so hämisch darüber lachen, wie Menschen für ihre Freiheit kämpfen, dann soll Ihnen dieses Lachen im Halse stecken bleiben! Ich sage Ihnen mit Worten von Bertolt Brecht aus „Der aufhaltsame Aufstieg des Arturo Ui“ auch: „Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem dies kroch!“ – Und das ist so. Diese Rede, die Sie hier vor wenigen Momenten gehalten haben, ist eine Schande. Deshalb sind wir als Demokratinnen und Demokraten aufgefordert, aufzustehen. Denn bei der Verteidigung queeren Lebens – bi, trans, schwul, lesbisch, inter – geht es auch um unser Selbstverständnis, um unsere Freiheit, um eine Gesellschaft, für die eben nicht Furcht und Angst und Hass, den Sie auf den Straßen gegenüber queeren Menschen schüren, im Vordergrund stehen, sondern Selbstakzeptanz und Selbstwert. Herr Kollege. Deshalb ist auch die Debatte über die Präzisierung von Artikel 3 berechtigt: weil es um das Grundgesetz geht – Herr Kollege! – und darum, dass wir endlich dem Anspruch, dass die Würde des Menschen nicht antastbar ist, gerecht werden. Aber nicht mit solchen Reden, nicht mit Ihnen! Als letzte Stimme in dieser Aussprache hören wir Dr. Konrad Körner von der CDU/CSU.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute haben wir im Bundestag der Opfer des Nationalsozialismus gedacht – ein Moment, in dem wir innegehalten haben angesichts eines Leids, das kaum in Worte zu fassen ist. Und es wird immer schwerer, es weiterhin zu fassen. Bevor ich auf den vorliegenden Antrag eingehe, möchte ich an diejenigen erinnern, um die es hier gehen soll: an homosexuelle Menschen, an Menschen anderer sexueller Orientierung, die im Nationalsozialismus verfolgt, entrechtet und ermordet wurden. Sie wurden verhaftet, misshandelt, Experimente wurden an ihnen durchgeführt, sie wurden zwangskastriert und zwangssterilisiert. Wer aus der Haft entlassen wurde, hatte meist alles verloren: Arbeit, Wohnung und Würde. Über 50 000 Männer verurteilte die NS-Justiz wegen Homosexualität. Zwischen 10 000 und 15 000 schwule Männer wurden in Konzentrationslager deportiert, Tausende überlebten nicht. Hinter jeder dieser Zahlen steckt ein Mensch, ein Name, eine Geschichte. Zum Beispiel Franz Joseph Koch, geboren 1916, Postangestellter, nach Einberufung in die Wehrmacht mehrfach wegen Homosexualität verurteilt. Er kam in ein Strafbataillon, wurde 1943 dann an der Ostfront in Russland ermordet. Oder Friedrich Paul von Groszheim: Er überlebte und schwieg mehr als 50 Jahre. Er begann erst 1991 zu berichten, starb dann 2006 in Hamburg, fast 100-jährig. Seine Worte bleiben und sollten für uns Mahnung sein: „Ich bin nie von der Schuld überzeugt gewesen […]. Es ist ja so widersinnig wie irgendwas, dass man für Liebe bestraft werden sollte.“ Erinnerung: Sie kam spät, aber sie kam. Das Leid von Menschen mit anderer sexueller Orientierung in der NS-Zeit wurde am 27. Januar 2023 in der Gedenkstunde zum Holocaustgedenktag hier in diesem Hohen Hause gewürdigt. Auch die geforderte Entschuldigung ist erfolgt: Der Herr Bundespräsident sprach sie 2018 offiziell aus. Deshalb möchte ich zum Antrag sagen: Ein wiederkehrendes Merkmal dieser Anträge ist es anscheinend, so zu tun, als würde nichts geschehen. Dabei ist vieles bereits erreicht worden. Auch ein Institut für Sexualwissenschaft wurde bereits 1996 an der Charité institutionell verankert. Und bekanntermaßen gibt es sogar über 100 Professuren im Bereich der Gender Studies. Wenn das zu einer würdigen Erinnerung beitragen kann, wäre das, glaube ich, ein Mehrwert. Zur Erinnerungskultur. Es existieren über 25 Denkmäler für homosexuelle Opfer des Nationalsozialismus, auch in den Gedenkstätten Dachau, Ravensbrück und Neuengamme. Eine Ausstellung war selbst im Bundestag zu sehen. Das alles sind wir den Opfern schuldig. Ob die Wiederholung weitestgehend überholter Anträge der Sache dient, das kann man sich überlegen. Herr Abgeordneter. Und ob politische Agitation an diesem Tag passt, das auch. Vielen Dank.
Redner nach Fraktion
9 Redner insgesamt