Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes – Aufenthaltsrecht für Jesidinnen und Jesiden
Erste Beratung des von den Abgeordneten Max Lucks, Filiz Polat, Deborah Düring, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes – Aufenthaltsrecht für Jesidinnen und Jesiden
Zusammenfassung
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Reden (7)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Menschen, die einen Völkermord überlebt haben, dürfen nicht dorthin abgeschoben werden, wo er verübt wurde. Vor weniger als drei Jahren haben wir den Völkermord an den Jesidinnen und Jesiden hier im Deutschen Bundestag anerkannt. Ich würde gerne Kollegen Brand, CDU, zitieren, der damals treffend formulierte: „Wir gehen zugleich ganz bewusst die Verpflichtung ein, den Opfern dieses Genozids hilfreich zur Seite zu stehen, und das auf allen Ebenen und auf Dauer.“ „Deutschland – mit der größten jesidischen Diaspora weltweit – kommt hier eine besondere Verantwortung zu.“ Zitat Ende. Liebe Kolleginnen und Kollegen, doch was ist davon geblieben? Immer wieder gibt es Abschiebungen, es gibt eine ständige Angst der Betroffenen, ein Leben in Warteschleife. Meine Damen und Herren, das ist aus unserer Sicht unhaltbar, menschenrechtlich ein Desaster und auch ein Vertrauensbruch. Mit unserem Gesetzentwurf können Sie von SPD und Union Ihr Schutzversprechen von 2023 einlösen. Wir schaffen mit unserem Gesetzentwurf erstmals eine Bleiberechtsregelung für Jesidinnen und Jesiden aus dem Irak. Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre. In dieser Zeit können sie die Voraussetzungen für einen dauerhaften Aufenthalt erfüllen. Und um es mit der deutsch-jesidischen Menschenrechtsaktivistin Düzen Tekkal zu sagen – ich zitiere –: „Ein Bekenntnis verlangt nach Konsequenzen. Und die politische Folge kann nicht Abschiebung heißen.“ In diesem Sinne: Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir freuen uns auf die Beratungen zu unserem Gesetzentwurf. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Unionsfraktion Thomas Silberhorn.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Niemand kann das unermessliche Leid bestreiten, das der jesidischen Gemeinschaft widerfahren ist. Der sogenannte Islamische Staat hat seit 2014 im Nordirak einen Völkermord an den Jesiden verübt: durch systematische Verfolgung, Verschleppung, Versklavung und Ermordung. Es ist eines der schwersten Menschenrechtsverbrechen der jüngeren Geschichte. Der Deutsche Bundestag hat dieses Verbrechen am 19. Januar 2023 als Völkermord anerkannt und dabei zwei Punkte herausgestellt, die für die heutige Debatte von Bedeutung sind: erstens, dass geflüchteten Jesiden im Rahmen des geltenden Asylrechts Schutz zu gewähren ist, und zweitens, dass ihnen zugleich die Rückkehr in ihre Heimatregionen ermöglicht werden muss. Genau dieser Verpflichtung ist die Bundesrepublik Deutschland bislang nachgekommen und wird ihr auch weiter nachkommen. Jesidinnen und Jesiden erhalten in Deutschland Schutz auf der Grundlage des geltenden Asyl- und Aufenthaltsrechts, das die individuelle Schutzbedürftigkeit voraussetzt. Maßstab für die Prüfung von Asylanträgen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist der Asyllagebericht des Auswärtigen Amtes. Zwischen 2014 und 2017 wurde aufgrund der damaligen Situation eine Gruppenverfolgung der Jesiden aus dem Nordirak festgestellt, was zur Anerkennung des Flüchtlingsschutzes führte. Seit Ende 2017, nämlich mit der militärischen Niederlage des Islamischen Staats und der teilweisen Stabilisierung des Nordiraks, wird die Verfolgung von Jesiden nicht mehr als systematisch angesehen. Allerdings wird die individuelle Schutzbedürftigkeit von Jesiden aufgrund ihrer fortbestehenden Diskriminierung und Verfolgung im Asylverfahren berücksichtigt, und zwar im Wege von Einzelfallentscheidungen. Entsprechend ist die Schutzquote für jesidische Antragsteller mit irakischer Staatsangehörigkeit nach wie vor hoch. Sie lag im Jahr 2024 bei rund 39,5 Prozent. Demgegenüber haben nur 22,6 Prozent aller irakischen Antragsteller Asyl erhalten. In diesem Zusammenhang, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es wichtig, eines klarzustellen: Die überwiegende Anzahl der in Deutschland lebenden Jesiden besitzt längst einen dauerhaften Schutzstatus. Sie sind nicht ausreisepflichtig und auch nicht von Rückführungen bedroht. Das zeigt, dass das geltende Recht Schutz bietet für diejenigen, die tatsächlich schutzbedürftig sind. Die Grünen wollen aber etwas anderes. Ihr Gesetzentwurf sieht vor, allen Personen irakischer Staatsangehörigkeit und jesidischer Zugehörigkeit eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis zu gewähren, und das ohne jede weitere Voraussetzung, unabhängig von individueller Schutzbedürftigkeit, unabhängig vom Erstaufnahmeland der Europäischen Union, unabhängig von der Sicherung des Lebensunterhalts, unabhängig vom Vorliegen eines Visums oder sonstiger Voraussetzungen. Dieser Vorschlag ist ohne Beispiel im Aufenthaltsgesetz und politisch ein völlig falsches Signal. Meine Damen und Herren, das Asylrecht in Deutschland beruht nicht nur auf internationalen Standards, die für alle Flüchtlinge gleichermaßen gelten. Es begründet auch einen individuellen Anspruch auf Asyl. Das ist international die absolute Ausnahme. Das jetzt aber zu einer Sonderregelung für bestimmte religiöse oder ethnische Gruppen zu erweitern, widerspricht unserem Asyl- und Aufenthaltsrecht diametral. Es verletzt im Übrigen die Gleichbehandlung von Asylsuchenden, und es untergräbt den Schutzbedarf derjenigen, die tatsächlich verfolgt sind. Ihr Vorschlag ist nichts anderes als ein weiterer Irrweg grüner Asylpolitik. Wir halten daran fest, was der Deutsche Bundestag mit der Anerkennung des Völkermords an den Jesiden beschlossen hat, nämlich, den individuellen Schutz verfolgter Jesiden sicherzustellen und Möglichkeiten zur Rückkehr in ihre Heimat zu eröffnen. Eine pauschale Aufenthaltserlaubnis bis 2028, wie es die Grünen wollen, ist mit der Systematik unseres Asyl- und Aufenthaltsrechts nicht zu vereinbaren. Wir setzen Ihre Migrationspolitik nicht fort. Wir haben sie beendet. Der nächste Redner in dieser Debatte: für die AfD-Fraktion Martin Sichert.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der hier vorliegende Gesetzentwurf zeigt nur eines, nämlich, wie heuchlerisch die Grünen sind. Die Grünen wollen die AfD verbieten und behaupten öffentlich in diesem Zusammenhang, ein – Zitat – „ethnisch definierter Volksbegriff ist unvereinbar mit der Menschenwürde – und damit mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“. Zeitgleich bringen die Grünen hier einen Gesetzentwurf ein, bei dem ein Sonderrecht für – Zitat – „Menschen irakischer Staatsangehörigkeit und jesidischer Zugehörigkeit“ gefordert wird. Weiter stellt der Gesetzentwurf der Grünen fest: Bei Jesiden – Zitat – „sind ihre gesellschaftliche Ausgrenzung und Verfolgung im Irak als ethno-religiöse Gemeinschaft durch die muslimisch geprägte Mehrheitsgesellschaft bis heute Realität“. Dieselben Grünen, die die AfD wegen des ethnisch definierten Volksbegriffs verbieten wollen, nutzen ihn selbst, um mit diesem Gesetz Stimmen von gewissen Bevölkerungsgruppen zu kaufen. Wie verrückt, dass die Grünen die AfD für das verbieten wollen, was sie selbst tun. Schämt euch für eure Heuchelei! In der Regierung haben die Grünen bis Anfang dieses Jahres dafür gesorgt, dass Jesiden im großen Stil in den Irak abgeschoben werden können. Es war das Außenministerium unter Führung der Grünen, Ihrer Außenministerin Annalena Baerbock, das verkündete, es gebe nur im Nordirak Verfolgung von Jesiden, nicht jedoch im Zentralirak oder Südirak. Und folglich sah das grüne Außenministerium keinen Grund, Jesiden nicht in den Irak abzuschieben. Dem Außenministerium unter Führung der Grünen war völlig klar, dass es im Zentralirak und im Südirak gar keine Verfolgung geben kann, weil es dort keine Jesiden gibt. Aber das war den Grünen egal, weil man lieber gut integrierte jesidische Fachkräfte abgeschoben hat als radikalislamische Verfolger. Der Süd- und Zentralirak wird genauso von einer muslimischen Mehrheit dominiert wie der Norden, wo die Jesiden systematisch von ebendieser muslimischen Mehrheit verfolgt werden. Trotzdem fanden es die Grünen in der Regierung völlig in Ordnung, Jesiden in die Hände ihrer Verfolger abzuschieben. Jetzt, in der Opposition, wollen sie plötzlich ein Sonderaufenthaltsrecht für Jesiden per Gesetz einrichten. Das machen Sie nur, weil Sie genau wissen, dass jeder Gesetzentwurf, den die Opposition hier einbringt, abgelehnt wird. Schämen Sie sich für Ihre Heuchelei! Die Grünen hatten in der Regierung jede Möglichkeit, die Abschiebung von Jesiden in den Irak zu verhindern. Stattdessen war es das grüne Außenministerium, das die Abschiebungen in den Irak befeuerte. In Ihrer Regierungsverantwortung wurden bevorzugt gut integrierte jesidische Fachkräfte abgeschoben. Denn die sind integriert, halten sich an deutsche Regeln und sind an ihrer Meldeadresse oder ihrem Job anzutreffen. Wir alle hier wissen auch, warum Sie das gemacht haben. Die Wahrheit ist, dass Sie sich an die muslimischen Clans und an die Islamisten nicht herantrauen. In Regierungsverantwortung würden Sie sofort wieder genauso handeln wie bis Anfang dieses Jahres und bevorzugt gut integrierte Jesiden abschieben. Deswegen ist es gut, dass Sie aus der Regierung raus sind, und wir werden dafür sorgen, dass Sie nicht wieder reinkommen. Sie machen hier einen Schaufensterantrag in dem klaren Wissen, dass der keine Mehrheit finden wird. Das ist schäbig; denn Sie spielen hier mit der Hoffnung der Menschen. Im Übrigen werden Jesiden nicht nur im Irak, sondern auch in Syrien verfolgt. In Syrien hat mit der HTS der lokale Ableger von Al-Qaida die Macht übernommen. Nichtmuslime wurden seit der Machtübernahme systematisch massakriert. Für Jesiden ist es in Syrien mindestens so gefährlich wie im Irak. Trotzdem wollen Sie mit diesem Gesetzentwurf nur eine Ausnahme für Jesiden aus dem Irak machen. Sie spalten damit ganz bewusst die jesidische Gemeinschaft. Aber das ist Ihnen egal. Sie machen das bewusst. Denn zur Wahrheit gehört: Seit Assad weg ist, wurden Tausende Jesiden in Syrien getötet. Und laut Amnesty International sind Tausende Jesidinnen und Jesiden aus Syrien weiterhin gefangen oder vermisst. Für die Jesiden aus Syrien wollen Sie nichts tun. Schließlich haben Sie ja über viele Jahre den Deutschen erzählt, dass die angeblichen Rebellen von Al-Qaida, die jetzt in Syrien an der Macht sind, so viel besser sind als Assad. Das ist ein Schaufensterantrag, der zudem noch dazu dient, einen Keil zwischen die Jesiden aus dem Irak und Syrien zu treiben, indem Sie eine Ausnahme nur für die aus dem Irak wollen. Sie sollten sich schämen für ihre Heuchelei! Etwas Wahres steht in ihrem Antrag, nämlich dass die Jesiden durch die muslimische Bevölkerungsmehrheit verfolgt werden. Aber die Verfolgung von Jesiden durch Muslime beschränkt sich nicht nur auf den Irak, sondern die gibt es auch in Deutschland. Verantwortlich dafür sind auch die Grünen. Als ab 2015 über die offenen Grenzen islamistische Kriegsverbrecher nach Deutschland kamen, haben Sie jeden angegriffen, der das beenden wollte. Die Grünen wollen weiterhin den radikalen Islam in Deutschland befördern, aktuell, indem sie sich massiv dafür einsetzen, dass mehr Afghanen nach Deutschland kommen. In Afghanistan gibt es weltweit eine der radikalsten Formen des Islam, und zwar durch alle Gesellschaftsschichten akzeptiert. Sie wollen mehr radikale Muslime nach Deutschland holen, aber schreiben in Ihrem Gesetzentwurf davon, dass sie Jesiden vor der muslimischen Bevölkerungsmehrheit schützen wollen. Sie sollten sich schämen für Ihre Heuchelei! Herr Kollege, ich habe es gestern auch schon mal gesagt, und ich sage es Ihnen jetzt auch: Ich erteile Ihnen jetzt einen Ordnungsruf, weil Sie mit dem Finger auf Kollegen gezeigt haben; das ist unparlamentarisch. – Und wenn Sie lachen – und ich weiß, wer gelacht hat –, erteile ich Ihnen gleich fürs Lachen den nächsten Ordnungsruf. – Ich erteile Ihnen auch für den Widerspruch gerade einen zweiten Ordnungsruf; das kann ich. Wenn Sie wirklich etwas für die Jesiden tun wollen, dann sorgen Sie für mehr Sicherheit hierzulande. Sie haben richtigerweise festgestellt, dass die muslimische Bevölkerungsmehrheit im Irak herrscht. Wenn Sie doch schon eine ethnische Unterscheidung im Asylrecht wollen, dann müsste die Konsequenz sein, dass jeder Muslim, der als Asylbewerber hier ist, in den Irak abgeschoben werden kann. Bringen Sie doch mal so einen Gesetzentwurf ein; das wäre doch wirklich mal was Neues. Die Wahrheit aber ist: Wir brauchen keine neuen Ausnahmen im Asylrecht für irgendwelche Gruppen, weder für irgendwelche Afghanen, die die Regierung nach Vorstellung der Grünen auf Steuerzahlerkosten einfliegen soll, noch für Jesiden aus dem Irak und auch nicht für andere Minderheiten irgendwo. Wir brauchen einfach eine klare Anwendung des bestehenden Rechts. Kriminelle Asylbewerber gehören genauso abgeschoben wie jene, die schon im Heimatland zu den Verfolgern gehörten. Artikel 16a Grundgesetz besagt: Auf Asyl kann sich nur berufen, wer Verfolgung nachweisen kann und nicht aus einem sicheren Drittstaat nach Deutschland kommt. Das ist die beste Politik für die Jesiden, aber auch für alle anderen Menschen in Deutschland. Für die konsequente Anwendung des Asylrechts steht in diesem Haus nur eine Partei, nämlich die AfD. Wer also in Sicherheit leben möchte, der muss AfD wählen. Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die SPD-Fraktion Hakan Demir.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu Anfang muss ich natürlich wieder vieles einordnen, was die AfD anbelangt. Es gibt ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, das ganz klar sagt, dass Anzeichen vorliegen, dass Sie eine völkisch-nationale Partei sind und dass Sie gegen die demokratische Grundordnung verstoßen. Das sagt nicht Hakan Demir, das sagt nicht die SPD, das sagen nicht die Grünen; das sagt das Oberverwaltungsgericht Münster. Deshalb steht Ihnen nicht zu, den Grünen vorzuwerfen, dass sie ethnische Gruppen verteidigen wollen. Es geht auf keinen Fall so, wie Sie das machen. Im Gesetzentwurf steht ganz klar, dass man Menschengruppen, die einen Völkermord hinter sich haben, schützen soll. Das ist etwas anderes als Sie mit Ihrer völkisch-nationalen Haltung. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Völkermord an den Jesidinnen und Jesiden durch den Islamischen Staat ist erst elf Jahre her: bewaffnete Terroristen, die morden, vergewaltigen, versklaven, ganze Dörfer niederbrennen. Die Bilder dieser Verbrechen gingen um die Welt und schockierten die Menschen überall. Für viele kam das Grauen plötzlich, für Jesidinnen und Jesiden nicht. Seitdem werden sie ausgegrenzt, verfolgt und ermordet. Die Geschichte des jesidischen Leids fing nicht 2014 an, und sie endete nicht mit dem militärischen Sieg über den Islamischen Staat. Das muss auch hier im Deutschen Bundestag so klar gesagt werden. Gerade weil die Jesidinnen und Jesiden auch heute noch Verfolgung ausgesetzt sind, begrüße ich es, dass die Grünen mit einem Gesetzentwurf erst mal klarmachen wollen: Wir sehen dieses Leid, wir wollen helfen. – Das geht mir auch so. In Europa haben wir eine historische Erfahrung mit Krieg und Leid. Aus dieser Erfahrung haben wir uns darauf verständigt: Wir bieten Menschen Schutz, die vor Krieg und Gewalt geflohen sind. Unsere Grundlage ist das Asylrecht. Auf Basis dieses Asylrechts haben wir nach dem Völkermord etwa 100 000 Jesidinnen und Jesiden aufgenommen, und das ist auch gut so. Inzwischen leben schätzungsweise 230 000 Jesidinnen und Jesiden hier, die größte Community außerhalb des Irak – eine Bereicherung für dieses Land. Wenn jetzt Abschiebungen durchgeführt werden und andere dasselbe Schicksal fürchten – trotz der unklaren Sicherheitslage im Irak –, dann müssen wir besser werden; denn das Asylrecht sollte doch Sicherheit geben und nicht Angst schaffen. Dafür müssen wir sorgen. Das ist unsere Verpflichtung. Menschen haben ein Recht auf Sicherheit, auf Freiheit, auf Würde. Dieses Recht gilt natürlich auch für Jesidinnen und Jesiden. Dieses Recht gilt für alle, und zwar nicht in erster Linie, weil ein Gesetz das vorgibt, sondern weil es menschlich richtig ist. Lasst uns zusammenstehen und klar sagen: Die Würde eines Menschen ist niemals ohne die Würde aller anderen denkbar. Das ist Gerechtigkeit. Und an die Gegner einer offenen und gerechten Gesellschaft gerichtet, sage ich hier auch noch mal klar: Ein Land, das Gerechtigkeit nicht für alle kennt, wird sie am Ende für alle verlieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns den Vorschlag prüfen. Ich bin dafür, dass wir die Instrumente verbessern, die alle Menschen schützen. Ich schlage vor, dass wir uns gemeinsam die Entscheidungsgrundlage des BAMF, um die es heute gegangen ist, und den Lagebericht des Auswärtigen Amts angucken. Denn klar ist – das muss man auch entsprechend einordnen –, dass sich die Lageberichte aus der Zeit von Annalena Baerbock und jetzt von Johann Wadephul ähnlich sind. Das müssen wir uns genauer angucken. Das biete ich hier gerne an. Danke schön. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Fraktion Die Linke Bodo Ramelow. Es ist seine erste Rede nach dem erneuten Einzug in den Deutschen Bundestag – mit etwas Zeit dazwischen. Wir haben gerade überlegt, ob dann unendlich Redezeit besteht: Nein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe als religionspolitischer Sprecher darum gebeten, dass ich das Wort ergreifen darf. Der Pfau steht als Symbol für das Heiligste, was für Jesidinnen und Jesiden ihre Religion ausmacht. Die älteste monotheistische Religion der Welt ist gekoppelt an eine Form, die man als Abstammungsreligion verstehen muss. Was Jesidinnen und Jesiden eigentlich wollen, ist: Sie wollen in ihrer Heimat leben, und sie wollen in ihrer Heimat endlich nicht mehr verfolgt sein. Das sage ich aus tiefstem Herzen, weil ich in den zehn Jahren als Ministerpräsident mit meiner jesidischen Gemeinschaft immer zusammengestanden habe. Ich will auch darauf hinweisen, dass ich dem Deutschen Bundestag dankbar war, dass der Genozid im Shingal festgestellt und anerkannt worden ist. Herr Kollege Silberhorn hat das gerade als Ausgangspunkt seiner Rede genommen. Ich danke auch dem Kollegen Demir von der SPD, der gesagt hat: Lasst uns darüber reden, wie der Weg sein könnte. Ich will darauf verweisen: Es geht um ein sehr spezielles Thema, das in der ganzen Migrationsdebatte bitte nicht untergehen sollte. Es geht um verfolgte Menschen, die ihr Leben in Frieden leben wollen, aber permanent ausgegrenzt und unterdrückt werden. Im Shingal sind die Frauen vergewaltigt und versklavt worden. Ich danke Winfried Kretschmann in Baden-Württemberg, der ein Sonderprogramm für vergewaltigte jesidische Frauen aufgelegt hat – ein Riesenproblem und eine riesige Kraftanstrengung, aber ein Hinweis darauf, dass es auch bei uns offensichtlich andere Möglichkeiten gibt, Lösungen zu finden; ob der Gesetzentwurf in diesem Zusammenhang schon ausreichend ist, weiß ich gar nicht. Ich will Sie darauf hinweisen: Wir haben vorgestern im Paul-Löbe-Haus die Ausstellung „Gesetz zum Leben – Wie jüdische Kontingentflüchtlinge in Deutschland ankamen“ eröffnet. Es ist eine interessante Ausstellung, die zeigt, wie Jüdinnen und Juden auf Basis des Ergebnisses des Runden Tisches der DDR eingeladen worden sind, nach Deutschland zu kommen. Die Bundesrepublik Deutschland hatte auf Basis der Boatpeople-Entscheidungen – es ging um südvietnamesische Boatpeople – 1991 entschieden – der niedersächsische Ministerpräsident hat damals eine wunderbare humanitäre Entscheidung jenseits von Asylrecht und anderen Fragen getroffen, indem er einfach gesagt hat: „Wir müssen helfen“, und so ging es zum ersten Mal los mit den Kontingentflüchtlingen –: Wir laden Jüdinnen und Juden aus der zusammenbrechenden Sowjetunion ein. Weit über 300 000 Menschen sind so gekommen und unsere Bürger geworden. Ich lade Sie ein: Gucken Sie sich die Ausstellung an! Es lohnt sich. Meine Bitte: Wenn wir über Jesidinnen und Jesiden reden, dann reden wir über verfolgte Menschen, über die älteste monotheistische Religion, die wir kennen, eine Religion, die niemand anderem aufgedrängt wird. Das ist der Unterschied – das sage ich als bekennender Christ –: Jeside kannst du nicht werden, du bist es durch Geburt. Deswegen ist das keine aggressive Form von Religion, die andere Menschen irgendwie einzwängen will. Diese Menschen leben bei uns. Und jetzt geht es darum: Schaffen wir einen Weg, wie sie bei uns bleiben können! Bitte helfen Sie, dass wir einen Weg finden. Vielen Dank. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist Ellen Demuth für die Unionsfraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich bei der Grünenfraktion bedanken. Danke, dass Sie diesen Gesetzentwurf heute auf die Tagesordnung gesetzt haben, liebe grüne Fraktion; denn aus außenpolitischer Sicht ist die Lage der Jesidinnen und Jesiden leider immer noch sehr ernst und benötigt unsere Aufmerksamkeit. Der Bundestag hat im Jahr 2023 den Völkermord an der jesidischen Gemeinschaft in einer denkwürdigen historischen Sitzung hier in diesem Hohen Haus einstimmig anerkannt; ich habe das Protokoll der Debatte gelesen, auch die Rede von meinem Kollegen Michael Brand, die Sie heute bereits erwähnten. Das war damals ein wertvolles Zeichen, aber auch ein Auftrag. Es war notwendig; denn wir dürfen nie vergessen, was den Jesidinnen und Jesiden 2014 widerfahren ist. Im August 2014 überfiel der sogenannte Islamische Staat, eine Terrororganisation, die jesidischen Siedlungsgebiete in Syrien und im Irak. Tausende Männer wurden ermordet, Tausende Frauen und Mädchen wurden vergewaltigt und verschleppt, Kinder wurden ebenfalls verschleppt, und bis heute gelten viele von ihnen als verschwunden. Die Verbrechen wirken bis heute, elf Jahre später, nach. Und sie erklären, warum so viele Jesidinnen und Jesiden bis heute leider in Flüchtlingscamps leben, ohne Perspektive auf Rückkehr in ihre Heimatregion. Meine Damen und Herren, die aktuellen Berichte aus der Region – Sie sprachen es schon an – sind eindeutig: Die Sicherheitslage in Sindschar, wo viele Jesidinnen und Jesiden ursprünglich herkommen, bleibt schwierig. Der Wiederaufbau kommt dort nur schleppend voran. Die Region ist politisch umkämpft. Die Flüchtlingscamps, von denen wir sprechen, liegen im Nordirak. Noch immer leben dort Tausende jesidische Familien, seit fast elf Jahren nun. Wie soll unter diesen Bedingungen ein sicherer Neuanfang in der Heimat gelingen? Meine Damen und Herren, in Deutschland – wir haben es heute schon gehört – ist die größte jesidische Diaspora weltweit außerhalb des Iraks beheimatet. Rund 200 000 Jesidinnen und Jesiden leben inzwischen bei uns im Land. Viele von ihnen sind gut integriert und tragen viel zu unserem gesellschaftlichen Zusammenleben bei. Das zeigt ihr Vertrauen und natürlich auch ihre Erwartungen. Sehr geehrte Grünenfraktion, sehr geehrte Frau Polat, Ihr Gesetzentwurf folgt einem humanitären Impuls, den ich sehr gut nachvollziehen kann. Jedoch: Ein spezielles Aufenthaltsrecht für nur eine Religionsgemeinschaft wäre natürlich ein Präzedenzfall. Das hätte Folgen. Viele andere Minderheiten erleben ebenfalls leider Verfolgung, und diese Gruppen könnten sich fragen: Warum gilt dieser Sonderstatus nur für die einen und nicht auch für uns? – Wäre das wirklich fair? Würden wir damit nicht neue Ungerechtigkeiten schaffen, wo wir eigentlich helfen wollen? Wir dürfen unserer Meinung nach niemanden gegeneinander ausspielen. Deshalb beruht unser Aufenthaltsrecht auf individueller Schutzprüfung. Dieses Prinzip ist fair, transparent und hat sich nach der Meinung der CDU/CSU bewährt. Meine Damen und Herren, Verantwortung endet für uns nicht mit der Anerkennung des Völkermordes. Sie umfasst Erinnerung, die Suche nach Vermissten und die konsequente Strafverfolgung der IS-Terrortäter. Deshalb unterstützt Deutschland die Dokumentation der Verbrechen, die Sicherung von Beweisen und die völkerrechtlichen Verfahren mit internationalen Partnern. Nach unserer Überzeugung braucht es außenpolitisch verlässliche internationale Wiederaufbauprogramme für die Region rund um Sindschar. Wir brauchen dort Infrastruktur, Gesundheitsversorgung und gute Bildung. Deutschland unterstützt dabei dort die Zusammenarbeit mit der IOM und lokalen Partnern. So entstehen dort Strukturen, und die Rückkehr in die Heimat kann dadurch realistischer gemacht werden. Zweitens braucht es unserer Meinung nach unsere Diplomatie in Bagdad und in Erbil für verbindliche politische Vereinbarungen. Diese Vereinbarungen sollen Sicherheit schaffen, Rückkehrwege öffnen und den Schutz von Minderheiten garantieren. In den Sicherheits- und Verwaltungsstrukturen dort müssen die Rechte von Jesidinnen und Jesiden ausdrücklich ganz klar festgehalten werden. Meine Damen und Herren, unsere Verantwortung gegenüber Jesidinnen und Jesiden bleibt. Ihr Leid weltweit verpflichtet uns außenpolitisch, humanitär und gemeinsam als Parlament, im Bundestag. Ich bin deshalb sicher, dass die Beratungen im Innenausschuss dies weiter vertiefen werden. Danke an alle, die sich für diese Gemeinschaft hier einsetzen. Den Schluss in dieser Debatte macht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Max Lucks.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ganz besonders: Liebe Frau Demuth! Lieber Herr Demir! Lieber Herr Ramelow! Ich bin sehr dankbar für die Einigkeit unter Demokraten, die wir hier gerade spüren, dass Jesiden nicht aus Deutschland abgeschoben werden sollen. Vor zwei Monaten hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und Grünen einen Beschluss gefasst und einen Abschiebestopp für Jesiden in Deutschland und eine Landesaufnahmeanordnung gefordert. Ich finde, das sollten wir bei unserer Arbeit zum Vorbild nehmen. Ich möchte einmal das Problem der Abschiebungen von Jesiden hier einbringen. Heute sitzt auf unserer Besuchertribüne Layla Mirza, die den Völkermord an den Jesiden durch den IS überlebt hat. Sie sitzt heute hier als deutsche Mitbürgerin, und sie sagt: Mehr als fünf Familienmitglieder stehen unmittelbar vor der Abschiebung. Für uns ist das keine Bürokratie. Es geht um Leben und Tod, um Würde, um Erinnerung. Seht in uns Menschen, keine Akten! – Meine Damen und Herren, sehen wir in den Jesiden Menschen und nicht einfach nur einen weiteren parlamentarischen Vorgang! „Wir dürfen uns nicht dazu verleiten lassen, diese Menschen in einen erneuten Genozid zu treiben, indem wir sie abschieben“, hat Rechtsanwältin Kareba Hagemann, auch aktiv beim Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein, gesagt. Das muss doch unser Anspruch sein. Der IS-Terror im Irak wütet weiterhin. Er ist bedrohlich für diese Menschen. Wir haben doch eine gemeinsame Verantwortung, dass die Jesiden und Jesidinnen nicht in einen erneuten Völkermord abgeschoben werden. Meine Damen und Herren, die Panik, die Angst greift in der jesidischen Gemeinschaft um sich. Unser Gesetzentwurf ist eine Möglichkeit, das Problem der Abschiebungen von Jesidinnen und Jesiden ein für alle Mal zu stoppen. Wir sind auch für jeden anderen Weg bereit. Wir freuen uns auf die Beratung mit Ihnen. Herzlichen Dank.
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