Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit bildbasierter sexualisierter Gewalt
Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Lena Gumnior, Helge Limburg, Dr. Till Steffen, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit bildbasierter sexualisierter Gewalt
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (17)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Demokratinnen und Demokraten! Yanni Gentsch, Rebecca und Anne, Collien Fernandes – all diese Frauen haben mutig in den letzten Monaten ihre Erlebnisse von sexualisierter Gewalt öffentlich gemacht. Die wenigen Namen stehen öffentlich für das, was Hunderttausende Frauen täglich erleben. Sie stehen für all diejenigen, die schweigen – aus Angst, aus Scham und weil sie wissen, dass ihnen ohnehin viel zu oft nicht geglaubt wird und unser Staat sie nicht schützt. Die Täter verstecken sich hinter einer Mauer des Schweigens, dahinter liegt das Unrecht, und dort liegt das Täterparadies Deutschland. Diese Mauer soll heute fallen. Diese Taten betreffen fast ausschließlich Frauen und queere Menschen. Darin findet sich ein Muster, das hinter partnerschaftlicher Gewalt steckt, das hinter jedem sexistischen Kommentar am Stammtisch steckt und das der Grund ist, weshalb Frauen Angst vor ihrem Ex-Partner haben: die Machtausübung von Männern über Frauen und ihre Körper. Wenn eine Frau gegen digitale Vergewaltigung, das Verbreiten von pornografischen Deepfakes, vorgehen möchte, wird sie in Deutschland abgewiesen. Deshalb hat die Anwältin von Collien Fernandes ihr geraten, in Spanien Anzeige zu erstatten; denn wäre sie hier zur Polizei gegangen, dann hätte man sie im Zweifel wieder nach Hause geschickt oder das Verfahren wäre eingestellt worden. Es gibt dann niemanden, an den sich die betroffenen Frauen wenden können, niemanden, der ihnen zur Seite steht, und vor allem keinen Staat, der das Unrecht, das ihnen widerfahren ist, anerkennt. Es gibt zwei Wege, dies auszudrücken: Juristisch: das stört massiv das Rechtsempfinden; und menschlich: Millionen Frauen mit ihren Gewalterfahrungen im Stich gelassen. Beides ist unerträglich. Unter den Folgen leiden die Frauen ihr Leben lang: Panikattacken, Ängste, posttraumatische Belastungsstörungen und Depressionen. Die Täter, die dafür verantwortlich sind, kommen meist direkt aus ihrem sozialen Umfeld. Es sind Partner, Ex-Partner, Arbeitskollegen, Freunde oder Nachbarn. Trotzdem sind viele dieser Taten bis heute nicht strafbar. Wir können keine unendlichen Abstimmungsschleifen der Regierung mehr abwarten. Die Bundesregierung hat uns in den letzten Monaten mit Papieren vertröstet, Maßnahmenpakete angekündigt und das gesamte Vokabular der politischen Vertrösterei gebraucht. Das kann man machen; nur glaubt Ihnen am Ende niemand mehr. Oder man legt einen Gesetzentwurf vor, der dieses Unrecht beendet, einen Gesetzentwurf gegen virtuelle Vergewaltigung. Wer in der Sauna fotografiert, ungefragt beim Joggen penetrant das Gesäß filmt oder mit KI pornografisches Material von anderen Personen ungefragt herstellt und hochlädt, der wird sich strafbar machen. Wenn der Täter dabei noch ein Abhängigkeitsverhältnis ausnutzt, etwa weil das Opfer seine Mitarbeiterin oder seine Patientin ist, wird er mit noch höheren Strafen rechnen müssen. Damit sorgen wir endlich für Konsequenzen; denn das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung endet nicht im Internet. Dieses Gesetz ist nur der Anfang. Sexualisierte Gewalt – in der echten Welt wie im Internet – ist kein Zufall. Sie ist Ausdruck struktureller Ungleichheit. Wir brauchen ein Sexualstrafrecht nach dem Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“. Konsens muss überall Maßstab sein. Wir müssen massiv investieren: in Prävention, in Täterarbeit, in Beratungsstellen, in Schutzunterkünfte. Ja, wir brauchen nicht weniger als einen gesellschaftlichen Wandel in diesem Land! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen aus Union und SPD, dieser Gesetzentwurf ist das, was Sie in den letzten Tagen öffentlich in Briefen, in Interviews, in Forderungspapieren versprochen haben. Für alle Betroffenen: Unterstützen Sie dieses Gesetz, und beenden Sie das Unrecht! Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Unionsfraktion Axel Müller.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin! Der vorgelegte Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist der Versuch, eine Strafbarkeitslücke zu schließen. Dies ist zunächst einmal zu begrüßen; denn die Lücke betrifft digitale Verstöße gegen die Menschenwürde, Artikel 1 Grundgesetz, und die sexuelle Selbstbestimmung, Artikel 2 Grundgesetz. Der von der Großen Koalition in der 19. Wahlperiode geschaffene Straftatbestand des § 184k StGB soll deswegen geändert, ergänzt und teilweise ersetzt werden. An dieser Stelle zunächst etwas Grundsätzliches zum Thema Strafbarkeitslücken. Oftmals bringen Änderungen der allgemeinen Lebensverhältnisse, vielfach bedingt durch technische Neuerungen, diese mit sich. Bei Inkrafttreten des Strafgesetzbuches 1872 war das elektrische Licht noch nicht verbreitet. Als sich das änderte, musste der Straftatbestand des Stromdiebstahls, § 247c StGB, eingeführt werden. Hundert Jahre später verlangte der betrügerische Einsatz von Computern nach einem Tatbestand des Computerbetrugs, § 263a StGB. Als ich 1992 in die Justiz eintrat, gab es weder Internet noch digitale Endgeräte. Dass es einmal technische Möglichkeiten geben würde, Personen in sexualisierten Darstellungen abzubilden, die einer reinen Fiktion entsprechen, war unvorstellbar. Das ist heute jedoch bittere Realität. Die Täter nutzen diese neuen Techniken, um aus der Anonymität heraus die Intimsphäre ihrer Opfer zu verletzen. Diese digitale sexuelle Gewalt, Deepfake-Attacken und Ähnliches, bringt schwerstes Leid für die Opfer mit sich. Ja, sie ist nicht weniger schlimm als die körperlichen Übergriffe einer Vergewaltigung. Erst 2020 haben wir mit dem § 184k StGB eine erneute Aufholjagd gestartet. Es besteht auch Konsens darüber, dass dieser Paragraf für die Deepfake-Attacken, um die es heute geht, nicht mehr ausreicht. An dieser Jagd beteiligt sich die antragstellende Fraktion jedoch nicht allein. Die Regierungskoalition und die Bundesjustizministerin sind den Tätern im wahrsten Sinne des Wortes auf der Spur, um ihrer habhaft zu werden und sie zu bestrafen, damit den Opfern Gerechtigkeit widerfährt und keine rechtsfreien Räume entstehen. Wir haben gestern im Rahmen der Aktuellen Stunde zum Thema „Gewalt gegen Frauen und Mädchen“ von der Bundesjustizministerin erfahren, dass an einem umfassenden digitalen Gewaltschutzgesetz gearbeitet wird, durch das die entsprechenden Daten erfasst werden. Auch darüber hinausgehende digitale Attacken, beispielsweise die Verwendung von Trackern durch Stalker, sollen sanktioniert werden. Für die Aufklärung soll die dringend notwendige IP-Adressen-Speicherung sorgen, gegen die Sie von Bündnis 90/Die Grünen sich vehement wehren, ohne die man der Täter aber nicht habhaft werden kann. Erweiterte Auskunftspflichten der Plattformbetreiber gegenüber den Opfern und Konsequenzen bei deren Nichterfüllung werden den Opferschutz zusätzlich stärken. Das allein führt noch nicht zu einer Verurteilung; Gesetze müssen auch angewandt und umgesetzt werden. Deshalb unterstützen wir die Justiz mit 500 Millionen Euro. Abschließend zum konkreten Gesetzentwurf. Im bisherigen § 184k StGB lautet die Überschrift „Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen“. Sie ersetzen diese jetzt durch die Worte „Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung“. Das ist jedoch bereits die Überschrift des gesamten Dreizehnten Abschnitts des StGB. Sie müssen Einzeltatbestände schon näher begrifflich präzisieren. Das ist auch keine bloße Formsache, sondern eine Frage gesetzgeberischer Sorgfalt, und an dieser Stelle wird der Entwurf dem nicht gerecht. Noch gravierender ist ein inhaltliches Problem. Sie eröffnen mit Ihrer Gesetzesfassung Tätern im wahrsten Sinne des Wortes ein Schlupfloch. Es genügt bisher absichtliches oder willentliches Aufnehmen des Intimbereichs. Der Gesetzentwurf will dies durch die Worte „sexualbezogene Abbildung“ ersetzen. Mit Blick auf Artikel 103 Absatz 2 Grundgesetz sind Zweifel angebracht, ob das noch hinreichend bestimmt ist. Der Entwurf schafft auch Möglichkeiten für eine Einlassung der Beschuldigten, man habe gar keine sexuellen Motive gehabt. Das gilt es dann erst einmal zu widerlegen. Wir sind uns einig: Die digitale sexualisierte Gewalt und Deepfakes gehören wirksam bekämpft. Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf einen zeitgemäßen Schutz. Aber sie haben ebenso Anspruch auf ein Strafrecht, das handwerklich sauber, klar und praktikabel ist, und dem wird der vorliegende Gesetzentwurf nicht gerecht. Ich bedanke mich. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die AfD-Fraktion Knuth Meyer-Soltau.
Hohes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Was uns heute vorgelegt wird, ist kein sorgfältig ausgearbeiteter Beitrag zur Weiterentwicklung des Strafrechts. Es ist ein politisches Projekt, das vor allem eines zeigt: den ungebremsten Drang, immer neue Strafnormen zu schaffen, ohne die bestehenden überhaupt verstanden zu haben. Und ja, es überrascht niemanden, aus welcher Richtung dieser Entwurf stammt. Er folgt exakt dem Muster: große moralische Geste, minimale juristische Substanz. Dieser Entwurf arbeitet mit Begriffen, die so unbestimmt sind, dass sie im Kernbereich des Strafrechts nichts verloren haben. Der zentrale Terminus, auf dem das gesamte Konstrukt ruht, ist weder dogmatisch verankert noch praktisch handhabbar. Er ist ein Einfallstor für Auslegungsbeliebigkeit, und Beliebigkeit im Strafrecht ist nicht nur ein handwerklicher Fehler – sie ist ein Risiko für die Freiheit unserer Bürger. Wir haben bereits Normen, die unbefugte Bildaufnahmen und deren Verbreitung regeln. Diese Vorschriften sind differenziert, sie sind systematisch eingebettet, und sie knüpfen an klar definierte Tatbestände an. Der neue Entwurf hingegen bricht diese Systematik auf. Er schafft Überschneidungen, Doppelungen und Wertungswidersprüche. Während bestehende Vorschriften weiterhin an räumliche Situationen, Körperzonen und höchstpersönliche Lebensbereiche anknüpfen, soll nun eine völlig neue, abstrakte Kategorie eingeführt werden – ohne klare Abgrenzung, ohne dogmatische Einordnung, ohne technische Präzision. Das ist kein Fortschritt, das ist Systembruch. Besonders gravierend ist die Einbeziehung digital manipulierter oder künstlich erzeugter Darstellungen. – Ja, hören Sie doch zu. – Die technische Entwicklung ist rasant, aber der Entwurf bleibt vage. Welche Prozesse sollen erfasst sein? Wo verläuft die Grenze zwischen zulässiger Bearbeitung und strafbarer Manipulation? Der Gesetzentwurf bleibt diese Antworten schuldig. Ein Strafgesetz darf aber nicht auf Vermutungen beruhen. Es muss klar definieren, was strafbar ist und was nicht. Punkt! Und genau hier zeigt sich das eigentliche Problem: Dieser Entwurf ist nicht Ausdruck rechtsstaatlicher Sorgfalt, sondern Ausdruck politischer Symbolik. Er soll Handlungsfähigkeit suggerieren, ohne Mühe in eine saubere juristische Arbeit zu investieren. Das Strafrecht wird hier nicht als präzises Instrument verstanden, sondern als Bühne für politische Botschaften. Wenn Strafnormen unklar, überschneidend oder widersprüchlich sind, entsteht Rechtsunsicherheit. Rechtsunsicherheit ist nicht nur ein technisches Problem – sie ist die Vorstufe staatlicher Willkür. Und Willkür hat im Strafrecht keinen Platz. Wer Strafrecht auf unbestimmte Begriffe stützt, öffnet die Tür für Fehlanwendungen, Überdehnungen und politisch motivierte Auslegungen. Dieser Entwurf ist unbestimmt, unsystematisch und widersprüchlich. Er schafft keinen Schutz, er schafft Rechtschaos. Er stärkt nicht die Rechtssicherheit, er schwächt sie. Er löst keine Probleme, sondern erzeugt neue. Und er öffnet das Tor für neue, teure und überflüssige NGOs. Diese aber gehören abgeschichtet, und ihnen darf nicht mit politisch motivierten Normen ein neuer Nährboden bereitet werden. Unabhängig davon steht ein neuer Regierungsentwurf zu diesen und anderen strafrechtlichen Regelungen an. Diesen zu prüfen und zu bewerten, ziehe ich diesem Gesetzentwurf eindeutig vor. Herr Rothenberger und ich hatten ein BE-Gespräch just über diese Themen. Ich bin wirklich gespannt, was von der Regierung kommt. Die Lücke ist da; wir wollen hoffen, dass Sie sie treffen. Aus diesem Grunde lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. Und falls Sie mit der Empathiekeule kommen, so wie das gestern der Fall war, dann zeigt das eigentlich nur auf, dass Sie das deutsche Strafrecht nicht verstanden haben. Denn Richter urteilen nach Recht und Gesetz und nicht nach Empathie. Von daher kann man nur froh sein, dass die Bundesgesetzgebung nicht in Ihren Händen liegt. Ich bin seit 25 Jahren als Strafverteidiger tätig. Ich kenne das Leid der misshandelten Opfer sehr genau. Warum wird nicht der § 80 Absatz 3 JGG angepasst? Wenn der zum Tatzeitpunkt jugendliche, mittlerweile erwachsene Täter vor Gericht gestellt wird, gibt es keine Berechtigung der Nebenklage für das Opfer. Das steht allein, nebst der Familie. Die §§ 176 und 176a StGB sind nicht erfasst. Dies zu ändern, wäre eine echte Hilfe für Missbrauchsopfer. Ich danke Ihnen. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die SPD-Fraktion Hakan Demir.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Nicht alle Männer, aber immer Männer!“ – das wurde auf der Demo gegen sexualisierte Gewalt am Sonntag hier in Berlin gerufen. Und es stimmt: Deutschland hat ein Männerproblem. Um das zu sehen, muss ich gar keine Statistik aufschlagen. Es reicht, sich einfach mal mit einer Frau zu unterhalten; denn jede einzelne Frau macht früher oder später Erfahrungen mit Übergriffen durch Männer – bis hin zu Straftaten. Und das geschieht natürlich auch im Internet. Hier steigen die Zahlen wie im analogen Raum stark: Im Jahr 2024 waren mehr als 18 000 Frauen und Mädchen von digitaler Gewalt wie Cyberstalking, Deepfakes und Bedrohungen auf Social Media betroffen; die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches höher liegen. Für die Politik ist das ein ganz klarer Handlungsauftrag: Täter fühlen sich ganz offensichtlich zu sicher. Das muss sich ändern, liebe Kolleginnen und Kollegen. Nach den Berichten zum Fall rund um Collien Fernandes und Christian Ulmen lese ich jetzt vermehrt: Männer müssen endlich laut werden. – Und genau wie viele Frauen sage ich: Ja und Nein. Denn Männer sind schon laut, wie wir gerade gehört haben, wenn es darum geht, Gewalt gegen Frauen zu relativieren. Collien Fernandes? Die wolle doch nur Aufmerksamkeit. Epstein? Bis ich die Akten sehe, glaube ich den Hunderten von Opfern erst mal kein Wort. Pelicot? Die lügt doch. – Männer, die so reagieren, verhöhnen Betroffene von Gewalt. Deshalb sage ich ganz klar: Ja, Männer sollten laut werden; aber nicht an der Seite der Täter, sondern an der Seite der Frauen. Als Männer ist es unsere Aufgabe, zu hinterfragen: Wie verhalten wir uns? Wie gehen wir mit unseren Mitmenschen um? Was bedeutet es, als Mann Feminist zu sein? Es reicht nicht annähernd, selbst gewaltfrei zu leben. Unsere Aufgabe ist es, eben nicht zu schweigen, wenn andere Männer über Frauen herziehen, wenn sie sich übergriffig verhalten, wenn sie gewalttätig werden. Und natürlich müssen wir auch systemisch ran. Eine Säule ist das Strafrecht. Deepfake-Pornos zu erstellen und zu verbreiten, muss strafbar sein. Wir sind mit dem Gesetz gegen digitale Gewalt daran, Strafbarkeitslücken zu schließen, das Erstellen und Verbreiten von bildbasierter sexualisierter Gewalt mit Haftstrafen zu belegen und heimliche Aufnahmen, vor allem in Saunen, strafbar zu machen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frauen wie Collien Fernandes beweisen einen unglaublichen Mut im Kampf gegen Gewalt an Frauen. Aber es sollte nicht auf den Mut ankommen, sondern auf die Kraft des Rechtsstaates. Das ist das Versprechen, das wir hier abgeben müssen: Schweigen ist keine Option – Handeln ist Pflicht. Vielen Dank. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die Fraktion Die Linke Donata Vogtschmidt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Collien, liebe Theresia, liebe Betroffene von sexualisierter Gewalt, ich spreche euch meine Solidarität und meinen Respekt aus für euren Mut und euer Handeln, das nicht aus freier Wahl besteht, sondern aus erzwungener Notwendigkeit. Euer Kampf müsste eigentlich auch unser Kampf sein; denn es ist unser aller Würde, die keinen Platz im Patriarchat und in der aktuellen Politik hat. Euer Mut führt dazu, dass auch wir im Bundestag über das Thema der sexualisierten Gewalt im Internet sprechen müssen; die meisten Parteien und Politiker tun das hier und heute auch zum ersten Mal. Dabei sind die Probleme weder neu noch die Ursachen unbekannt. 99 Prozent der in Deepfake-Pornografie dargestellten Personen sind Frauen. Das Problem ist nicht das Internet – das Problem sind Männer. Das Problem ist ihr Verhalten; das Problem sind Täter und ein System, das Täter schützt; das Problem ist das Schweigen der übrigen Männer. Während gerade so viele schweigen, wird das Leid anderer zur willkommenen Bühne. Der CDU-Abgeordnete Christoph Ploß feierte in dieser Woche, dass die Bundesregierung die Gelder für HateAid gestrichen hat – für die Organisation, die Collien Fernandes im Gegensatz zur Politik schon lange im Kampf gegen sexualisierte Gewalt im Internet unterstützte. Herr Ploß, ist ein Charakter erst mal so verdorben wie der Ihre, bleibt davon nichts übrig, was man beschönigen könnte. Aber immerhin sind Sie ehrlich und machen aus Ihrer Ablehnung von Geschlechtergerechtigkeit keinen Hehl. Herr Kanzler, ich schäme mich für Sie, und ich bin es leid, dass Sie uns Frauen und Töchter nur dann auf Ihrem Radar haben, wenn Sie uns für Ihren billigen Rassismus benutzen können. Mehr dazu später. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, ich begrüße euren Gesetzentwurf ausdrücklich. Aber ein entsprechendes Vorhaben war bereits Teil des Koalitionsvertrags der Ampel und wurde schon damals nicht umgesetzt. Frau Ministerin Hubig, ich bin gespannt auf die Umsetzung Ihrer Ankündigungen, gehe aber davon aus, dass mal wieder alles so bleibt, wie es ist. Performativ bleibt der Aufschrei, leer die Versprechen der Regierung. Denn machen wir uns nichts vor: Dieses System ist nicht kaputt, es funktioniert genau so, wie es soll. Die KI-Haftungsrichtlinie der EU, die es ermöglicht hätte, KI-Anbieter bei der Darstellung und Verbreitung von digitalisierter Gewalt in die Pflicht zu nehmen, wurde 2025 begraben – ohne erkennbaren Widerspruch der Bundesregierung. Uns bleibt also nur der Digital Services Act, welcher Plattformen zur Risikominderung verpflichtet. Doch Antworten auf Deepfakes, Hatespeech, Doxing und Stalkerware liefert er nur unzureichend. Statt wirksamer Maßnahmen dominieren nun die Debatten über Vorratsdatenspeicherung und Klarnamenpflicht – mit Risiken für Grundrechte und umstrittener wissenschaftlicher Evidenz. Viel wichtiger ist und bleibt das Unterbinden der Taten an sich, zum Beispiel durch schnellere Accountsperren, niedrigschwellige Meldewege und eine konsequente Strafverfolgung. Daher mache ich gerne noch mal deutlich: Femizide sind keine Beziehungstaten; Vergewaltigungen sind keine Missverständnisse; Stalking ist kein Liebesbeweis; Catcalling ist kein Kompliment; Schweigen ist niemals Zustimmung; und digitale sexualisierte Gewalt ist und bleibt Gewalt. Danke. Der nächste Redner in dieser Debatte: für die Unionsfraktion Oliver Pöpsel.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach unserer großen Debatte gestern zu „Gewalt gegen Frauen“ wundere ich mich eigentlich, liebe Kolleginnen von den Grünen, dass Sie heute Ihren Gesetzentwurf nicht zurückgezogen haben. Ich will Ihnen auch gleich sagen, warum: Er greift viel zu kurz. Und nicht nur das: Er greift gefährlich zu kurz. Sie haben gestern viel Richtiges gesagt. Tatsächlich gibt es tagtäglich Gewalt gegen Frauen. Das Dunkelfeld ist groß, weil die allermeisten Opfer es nicht wagen, die Tat zur Anzeige zu bringen. Sie sprachen davon, dass wir das nicht länger akzeptieren dürfen, und Sie sprachen davon, dass der Mut derjenigen Frauen, die Deepfakes zur Anzeige bringen, belohnt werden müsse. Dann kündigen Sie einen Gesetzentwurf an und sagen, er werde Schutzlücken schließen, er werde endlich konsequente Strafverfolgung ermöglichen, die Täter würden sich nicht mehr sicher fühlen können. Und was legen Sie heute vor nach all diesen großen Worten? Sie ergänzen den § 184k Strafgesetzbuch um die Strafbarkeit von bildbasierter sexualisierter Gewalt. Das soll es jetzt bringen? Ihr neuer § 184k wird keine Schutzlücke schließen, wird keine konsequente Strafverfolgung ermöglichen. Die Täter können sich weiter sicher fühlen. Denn den wichtigen Schritt, den einzig rettenden Schritt, wagen Sie nicht: die Speicherung der IP-Adressen. Oft ist die IP-Adresse die einzige Spur zum Täter. Fehlt diese Möglichkeit, bleibt Strafverfolgung faktisch unmöglich. Mit Ihrem neuen § 184k ermuntern Sie Frauen, die Tat anzuzeigen, und locken sie damit in eine Falle; denn ohne ein sicheres Beweismittel wie die IP-Adresse wird die Staatsanwaltschaft dem Täter die Tat in den seltensten Fällen nachweisen können. Der Täter geht frei und macht weiter. Was soll so ein Gesetzentwurf! Wer es ernst meint mit dem Schutz von Frauen, muss sich auch zu der Speicherung von IP-Adressen bekennen. Die Speicherpflicht für diese Computeradressen ist unverzichtbar für den Kampf gegen die immer schamloseren digitalen Übergriffe auf Frauen und Mädchen und auf Kinder allgemein. Herr Kollege, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wollen Sie diese zulassen? Gerne. Herr von Notz, bitte. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Herr Kollege Pöpsel, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Erst mal: Sie legen hier ja heute gar nichts vor. Deswegen verstehe ich den ganzen Ansatz Ihrer Rede nicht. Das werden wir nicht klären können. Aber wenn Sie schon mit dieser Punchline um die Ecke kommen, dass die Vorratsdatenspeicherung, sozusagen die eierlegende Wollmilchsau, die Lösung aller relevanten Probleme sei, frage ich Sie: Wie soll es denn bitte zu einer Anwendung der Vorratsdatenspeicherung kommen, wenn die Strafbarkeit nicht gegeben ist? Ich bin ja noch nicht am Ende meiner Rede. – Sie blockieren im EU-Parlament ja auch wichtige Regelungen. Heute Morgen haben Sie wieder abgelehnt, dass entsprechende Regelungen vorübergehend verlängert werden. Also, Sie blockieren ja auch wichtige Ergänzungen. – Lassen Sie mich mal zu Ende reden! Ich komme auch gleich zum Schluss. Herr Kollege, würden Sie noch einen Moment warten? – Also, ich kann ja verstehen, dass dieser Tagesordnungspunkt viele von uns umtreibt. Ich finde es auch gut, dass der ein oder andere beschreibt, welche Gesetzeslücken es noch gibt. Aber es macht auch Sinn, dass wir uns zuhören. Vielleicht sind wir am Ende nicht unbedingt ein Stück schlauer, aber es hilft vielleicht, einfach zuzuhören. Darum würde ich bitten. Wenn ich eine Betroffene wäre und mir diese Debatte anschauen würde, dann würde ich mir die Frage stellen, ob ich noch den Mut aufbringe, Dinge zur Anzeige zu bringen. Ich sage Ihnen, ich habe zwölf Jahre lang Familienrecht gemacht. Ich weiß, was es für Betroffene heißt. Und es treibt mich persönlich auch um, dass wir noch nicht alle Antworten darauf geben, sowohl juristisch als auch strukturell, die wir brauchen, um die Frauen zu schützen. Ich habe nur eine Bitte: dass wir diese Debatte in Ruhe durchbringen. Denn am Ende wollen Sie alle doch eines erreichen: Frauen zu ermutigen, solche Taten zur Anzeige zu bringen, sich zu rühren, ihnen das Gefühl zu geben: Da ist jemand, der einen unterstützt, für einen da ist. Dazu gehört aus meiner Sicht auch, wie solche Debatten geführt werden. Deepfakes entstehen nicht nur wegen fehlender Strafnormen, sie entstehen durch technische Möglichkeiten, durch Anonymität. Die beste Strafnorm bleibt wirkungslos, wenn ihre Durchsetzung nicht gesichert ist. Gewaltschutz muss ganzheitlich gedacht werden. Dazu gehören Strafrecht, Strafverfolgung, Opferschutz, Prävention, Täterarbeit und die klare Verantwortung der Plattformen. Mit dem Gesetz zum Schutz gegen digitale Gewalt wird Justizministerin Dr. Hubig die gesetzliche Umsetzung vorlegen. Ich möchte den Grünen empfehlen, dass sie ihren Gesetzentwurf zurückziehen. Er macht alles nur noch schlimmer und nicht besser. Lassen Sie uns lieber gemeinsam an einer umfassenden Lösung zum Schutz gegen digitale Gewalt arbeiten. Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die AfD-Fraktion Rainer Galla.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen von der demokratischen Fraktion der AfD! Liebe Demokratenkollegen von den anderen Fraktionen! Liebe Landsleute! Eines vorweg: Das Strafrecht ist kein Allheilmittel. Im Titel des hier zu behandelnden Gesetzentwurfs heißt es: „Strafbarkeit bildbasierter sexualisierter Gewalt“. Insgesamt kommt dieser Begriff in dem Entwurf achtmal vor. Im strafrechtlichen Kontext ist „Gewalt“ allerdings klar definiert und verlangt beispielsweise im Rahmen der sexuellen Nötigung das Herbeiführen einer physischen Zwangswirkung beim oder auf das Opfer. Sosehr einzelne im Gesetzentwurf beschriebene Situationen auch verwerflich oder eventuell strafwürdig sein mögen, sie haben nichts mit Gewalt im Rechtssinne zu tun. Wenn dieser Begriff jetzt inflationär gebraucht wird, so ist weder den Geschädigten geholfen noch jenen, die Opfer tatsächlicher Gewalt geworden sind, sei es von häuslicher Gewalt, von sexueller Nötigung oder auch von Gruppenvergewaltigungen, von denen statistisch betrachtet in Deutschland immerhin zwei pro Tag vorkommen. Wenn wir hier über Opfer sexueller Gewalt reden wollen, warum dann nicht über die zigtausend Mädchen und Frauen, die ziemlich genau seit etwas mehr als zehn Jahren Opfer realer Gewalt geworden sind? Wir wissen alle, was damit gemeint ist. Aber nur die Fraktion der AfD hat den Mut, das anzusprechen. Wie gesagt, das Strafrecht ist kein Allheilmittel. Vielmehr sollte es Ultima Ratio des Rechtsgüterschutzes sein. Der Gesetzentwurf krankt daran, dass so manche zwar nicht unter den Begriff der Gewalt zu fassende Verhaltensweise tatsächlich strafwürdig erscheint, aber unter derselben Norm subsumiert werden soll wie andere Verhaltensweisen, die zwar als unanständig gewertet werden können, aber die Grenze zur Strafwürdigkeit – vielleicht noch – nicht überschritten haben. Insofern ist es fraglich, ob tatsächlich Strafbarkeitslücken bestehen. Wenn, dann müssen diese ganz genau herausgearbeitet werden und dann geschlossen werden. Zwar muss der Rechtsstaat auf technologische Entwicklungen und Neuerungen, sofern diese zur Begehung strafwürdigen Verhaltens genutzt werden, reagieren. Man denke nur an die massenweise Bilderherstellung mittels Mobiltelefonen oder die Bildbearbeitung durch entsprechende Software, im Gesetzentwurf „Deepfake“ genannt. Hier besteht aber die Gefahr, dass das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird. Hinzu kommen handwerkliche Mängel. Der Kollege Müller, der Kollege Meyer-Soltau und, ich glaube, auch Herr Pöpsel haben bereits darauf hingewiesen. Beispielhaft darf die Strafschärfung im vorgeschlagenen Absatz 6 genannt werden, die sich zwar gut anhört, aber erkennbar bei § 174c Absatz 1 StGB abgeschrieben wurde, jedoch die weitere Strafschärfungsvariante nach dem dortigen Absatz 2 nicht berücksichtigt, oder auch Wertungswidersprüche beim Strafrahmen. Die Einzelheiten hierzu werden sicherlich die Sachverständigen in der Anhörung aufzeigen, auf die ich mich übrigens sehr freue. Was haben wir hier also? Ich sage es Ihnen: Dieser Gesetzentwurf steht beispielgebend für ein Streben nach einer feministischen Rechtspolitik, was auch immer man damit meinen mag. Spätestens seit Annalena Baerbock wissen wir alle aber, dass der Begriff der feministischen Politik nichts enthält, was Mädchen und Frauen wirklich hilft, sondern vor allem eines ist: grüner Humbug. Frau Ministerin – ich hätte nicht geglaubt, dass ich das einmal sagen würde –: Soweit ich gehört habe, bereiten Sie einen eigenen Gesetzentwurf vor. In der Hoffnung, dass dieser besser gelingen möge als das, was wir jetzt hier vor uns liegen haben, möchte ich Sie zur möglichst schnellen Einbringung ermutigen, damit wir wenigstens etwas haben, wofür sich die Arbeit im Ausschuss lohnt. Vielen Dank. Die nächste Rednerin in dieser Debatte, für die SPD-Fraktion, ist Derya Türk-Nachbaur.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen und andere! Wir Demokratinnen reden heute für jede Frau, die morgens aufgewacht ist und ihr eigenes Gesicht in einem Pornovideo gefunden hat, das sie nie gedreht hat, für jede Schülerin, deren Bild im Klassenchat kursiert, für jede, die danach verstummt ist, verletzt oder traumatisiert ist, aus der Öffentlichkeit, vielleicht sogar aus dem Leben verschwunden ist – nicht weil sie schwach war, sondern weil das System sie fallen ließ. Jeden dritten Tag wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet – von jemandem, der behauptete, sie zu lieben. Das wird dann „Beziehungsdrama“ oder „Beziehungsstreit“ genannt – als ob es um einen nicht rausgebrachten Müllsack gegangen wäre, als ob es um nicht abgewaschenes Geschirr gegangen wäre. Das ist kein Streit, das ist Mord. Das ist ein Femizid. Gewalt gegen Frauen passiert überall: in der Chefetage und in der Fabrikhalle, im Plattenbau und in der Villensiedlung, bei Akademikern und bei Auszubildenden. Gewalt gegen Frauen kennt keine Schicht, keine Herkunft, keine Religion, keinen Bildungsabschluss. Sie kennt nur ein Geschlecht und Machtmissbrauch. Dahinter steckt eine Haltung, die so alt ist wie die Gesellschaft, in der wir leben. Frauenkörper sind öffentliches Gut – verfügbar, kommentierbar, bestrafbar. Die Frau, die zu laut wird – politisch, beruflich, persönlich –, wird zum Ziel, nicht trotzdem, sondern deshalb. Mit einem Foto, einem kostenlosen Tool und drei Minuten Zeit kann jeder heute das Gesicht einer Frau in pornografische Darstellungen einsetzen, keine Vorkenntnisse, keine Kosten, keine Konsequenzen. Es braucht keine körperliche Gewalt, um einen Menschen zu zerstören, es reicht ein Foto. Ob Faust oder Upload, der Wille zur Erniedrigung ist derselbe. Nur das Werkzeug ist neu. Die Gesetze hinken hinterher. Diese Koalition, unsere Frau Ministerin ändert das jetzt. Das hat sie in der gestrigen Debatte ganz klar gesagt. Ihr Gesetzentwurf befindet sich bereits in der Ressortabstimmung und ist auf dem Weg ins Parlament. Liebe Grüne, gut, dass Sie auch einen Gesetzentwurf vorlegen. Aber Sie haben von meiner Kollegin Carmen Wegge gestern bereits gehört, dass wir schon seit Monaten an diesem Riesenvorhaben dran sind. Es wird ein umfassendes Paket, und ich gehe davon aus, dass Sie unserem Vorhaben dann zustimmen werden. Aber Gesetze allein ändern keine Haltungen. Paragrafen schließen Lücken im Strafrecht, sie schließen aber keine Lücken im Kopf. Dafür brauchen wir einen Kulturwandel. Und den schaffen wir nicht ohne die Männer. Ich meine das ernst. Ein selbstbewusster, starker Mann braucht keine Frau, die schweigt. Ein starker Mann hat verstanden, Gleichberechtigung ist kein Angriff auf Männer, sie ist ein Gewinn für alle. Wer als Mann wegschaut, macht sich gemein mit denen, die so handeln. Wir brauchen Männer, die hinschauen und einschreiten. Wir wollen Plattformen, die nicht erst löschen, wenn eine Frau zusammenbricht, sondern bevor das passiert. Wir wollen Schulen, die Kindern beibringen, dass ein Körper kein Content ist. Und ich will, dass die Täter Angst haben und nicht die Opfer. Wer, wie Rechtsextreme, Gewalt gegen Frauen als Randthema verwaltet, hat Artikel 3 Grundgesetz nicht verstanden. Gleichberechtigung ist kein frommer Wunsch, sie ist ein Versprechen, das dieser Staat einzulösen hat. Für jede Frau, die nicht laut sein konnte, für euch erheben wir hier die Stimme und stehen an eurer Seite. Frauen, verschwestert euch! Danke. Der nächste Redner in dieser Debatte ist Helge Limburg für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Fall Collien Fernandes hat ein Schlaglicht geworfen auf das Thema „sexualisierte Übergriffe auf Frauen im Internet“. Dabei ist das Thema selbst keineswegs neu. Das Faken von Identitäten, Kl-generierte Fake-Pornos, das Verbreiten von gefakten Nacktbildern – das alles gibt es schon seit Jahren. Der Fall Fernandes zeigt vielmehr: Seit Jahren haben wir alle zu wenig getan, um Frauen im Internet zu schützen. Wir müssen jetzt dringend handeln, nicht allein als Reaktion auf diesen schockierenden Einzelfall, nein, gerade wegen der vielen Fälle, die nicht prominent sind, wegen der vielen Fälle, die nicht an die Öffentlichkeit dringen, die vielleicht nicht mal angezeigt werden – aus Scham, Angst oder Resignation. Das dürfen wir so nicht stehen lassen! Wir müssen Betroffene ermutigen und stärken. Wir müssen Netzwerkbetreiber in die Pflicht nehmen. Wir müssen Täter bestrafen und Strafrechtslücken schließen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Leider legt die Koalition in diesen Bereichen wenig Konkretes vor oder, schlimmer noch, Sie planen sogar Rückschritte. Ein Beispiel: HateAid ist eine Organisation, die von digitaler Gewalt Betroffene schützt und stärkt, die sie bei dem oft schweren Gang durch die bundesdeutsche Justiz begleitet und ihnen zur Seite steht. Und was plant diese Koalition in Bezug auf HateAid? Der CDU-Abgeordnete Christoph Ploß feiert im Internet geplante Kürzungen der Mittel für HateAid, zelebriert das geradezu. Meine Damen und Herren von der Union, solange Sie Männer wie Christoph Ploß in Ihren Reihen gewähren lassen, so lange können Sie sich Ihre Sonntagsreden, dass Sie Betroffene stärken wollen, wirklich sparen. Meine Damen und Herren, es gibt in der EU bereits den Digital Services Act. Er verbietet den Plattformen das Verbreiten illegaler Inhalte. Er muss aber auch durchgesetzt werden, und zwar jetzt durch Sie, meine Damen und Herren von der Koalition. Sie regieren seit einem Jahr; handeln Sie endlich! Übrigens: Gerade Organisationen wie HateAid sind bei der Durchsetzung dieser Gesetze hilfreich. Frau Justizministerin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie reden über einen geplanten Entwurf eines Gesetzes zum Schutz gegen digitale Gewalt. Das ist ja sehr positiv. Aber besser wäre, dieser Gesetzentwurf wäre längst im parlamentarischen Verfahren. Meine Damen und Herren, wir brauchen Account-Sperren, Auskunftsansprüche für Betroffene, wir brauchen klare, einfache Löschmechanismen. Niemand, der von so etwas betroffen ist, soll Angst haben müssen, dass die Bilder auch nach Jahren noch nicht aus dem Netz verschwinden. Legen Sie endlich etwas Konkretes vor! Stattdessen lenken Sie mit der Debatte um die flächendeckende Vorratsdatenspeicherung oder eine allgemeine Klarnamenpflicht immer wieder vom Thema ab. Sie werfen hier reine Nebelkerzen. Nein, meine Damen und Herren, Sie müssen nicht das gesamte Internet und jegliche Kommunikation flächendeckend überwachen – übrigens auch die Kommunikation Betroffener –, um die Klarnamen hinter Social-Media-Accounts herauszufinden. Dafür gibt es längst andere Möglichkeiten, und in Wahrheit wissen Sie das. Mit Ihren Überwachungskatalogen drücken Sie sich vor den wahren Anforderungen dieser Debatte. Wie viele meiner Kolleginnen und Kollegen und auch Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion war ich am letzten Sonntag bei der Demo am Brandenburger Tor gegen sexualisierte digitale Gewalt. Dort wurde auch über Täter gesprochen. Die Täter sind Alte und Junge, Große und Kleine, Deutsche mit und Deutsche ohne Migrationsgeschichte; aber es sind alles Männer. Deshalb wurden dort Maßnahmen gegen gewalttätige Männer und nicht Maßnahmen gegen Migration gefordert. Wenn man sich aber, wie der Herr Bundeskanzler es gestern getan hat, hierhinstellt und häusliche Gewalt vor allem bei Zugewanderten verortet – ausgerechnet bei einem Fall, bei dem das Opfer eine Frau mit Migrationsgeschichte ist und der mutmaßliche Täter ein Mann ohne Migrationsgeschichte –, dann kommt das einer Täter-Opfer-Umkehr schon ziemlich gleich. Wer wirklich glaubt, patriarchale Gewalt und Femizide seien ein neues, eingewandertes Phänomen, der glaubt auch an hohe Beliebtheitswerte dieses Bundeskanzlers. Meine Damen und Herren, diese Verschiebung der Debatte wird weder dem Problem noch den Frauen und Männern in diesem Land gerecht. Sie fordern uns allen Ernstes auf, unseren Gesetzentwurf zurückzuziehen, sodass wir dann überhaupt keine Vorlage mehr hätten. Meine Damen und Herren, sobald Sie tatsächlich etwas Besseres, Konkretes vorgelegt haben, schauen wir uns das an. Und natürlich sind wir dann gerne bereit, zu reden. Aber solange Sie nichts vorlegen, so lange werden Sie unseren Gesetzentwurf beraten müssen, weil er zumindest ein konkreter Vorschlag ist. Vielen Dank. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist Clara Bünger für die Fraktion Die Linke.
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Merz hat hier gestern gesagt, wir müssen darüber reden, woher die Gewalt gegen Frauen kommt. Gut, dann reden wir darüber: Die Gewalt kommt von Männern. Und das Entscheidende ist doch: Diese Gewalt ist nicht zugewandert, sie war schon immer da; alle Frauen in diesem Land wissen das. Wer bei Gewalt gegen Frauen zuerst über Herkunft spricht, will sich selbst von der eigenen Schuld freisprechen. Genau das ist die bekannte Taktik der Rechten: Aus einer Debatte über Gewaltschutz machen sie eine Debatte über Migration. Rechte Propagandaplattformen versuchen gerade, Collien Fernandes persönlich unglaubwürdig zu machen. Herr Merz betreibt mit seinen Äußerungen eine andere Form derselben rechten Schuldabwehr. Er verschiebt die Verantwortung weg von patriarchaler Gewalt und hin zu einer rassistischen Erzählung über Zuwanderung. Keine einzige Frau in diesem Land wird dadurch sicherer. Liebe Kolleginnen von den Grünen, Ihr Ansatz ist richtig, Schutzlücken müssen endlich geschlossen werden. Mit Ihrem Entwurf wollen Sie § 184k StGB auf die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung durch Bildaufnahmen ausrichten und damit auch heimliche sexualbezogene Aufnahmen und Deepfakes besser erfassen. Das ist richtig und längst überfällig. Aus unserer Sicht reicht das aber noch nicht ganz aus. Erstens ist der Begriff der „sexualbezogenen Abbildung“ zu unbestimmt und damit in der Praxis gefährlich; denn ungeschulte Richter und Staatsanwälte werden ihn viel zu eng auslegen. – Ja. Ich komme gleich dazu, warum ich „ungeschult“ sage: Im Jurastudium lernt man nämlich deutlich mehr über Hypotheken als über Sexualstrafrecht, und das ist ein Problem in diesem Land. Und zweitens darf es nicht nur um das Verbreiten gehen, schon die Herstellung eines sexualisierten Deepfakes ist eine schwere Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung. Vor allem aber gilt: Das Strafrecht allein wird dieses Problem nicht lösen. Denn das Strafrecht greift erst, wenn die Gewalt längst passiert ist. Wir müssen doch verhindern, dass Straftaten überhaupt erst geschehen. Das wäre echter Schutz. Und wer über Prävention spricht, der muss über Männergewalt sprechen. In Deutschland hält jeder dritte junge Mann Gewalt im Streit mit der Partnerin für akzeptabel – jeder Dritte. Das ist der eigentliche Skandal. Ich will in einem Land leben, in dem Frauen wissen, ihr Schutz hat für die Politik oberste Priorität. Dafür brauchen wir Strafrecht – das ist klar –, aber eben auch Prävention, Täterarbeit, Schutzräume, Beratung, eine geschulte Justiz und einen Staat, der Frauen glaubt und sie schützt. Frauen brauchen echten Schutz und keinen Bundeskanzler, der sich aus der Verantwortung stiehlt und immer nur mit dem Finger auf andere zeigt. Vielen Dank. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die Unionsfraktion Tijen Ataoğlu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gewalt gegen Frauen im digitalen Raum ist schon lange kein Randphänomen mehr, sie ist ein Massenphänomen. Wir erleben sie tagtäglich in einfachsten Situationen: in Form von anzüglichen Kommentaren im Netz, Offerten zum Geschlechtsverkehr, Hasskommentaren, der Verbreitung voyeuristischer Aufnahmen oder eben Deepfakes. Das Dunkelfeld bei diesen Taten ist enorm; denn es sind zu oft die Opfer, die Scham empfinden, und nicht die Täter. Viele Frauen stellen zunächst sich selbst die Frage: Habe ich etwas falsch gemacht, bin ich schuld, hätte ich das verhindern können? – Und leider hört man das auch viel zu oft von Dritten: Da muss sie wohl was falsch gemacht haben, wenn gerade ihr das passiert. Mir ist so was noch nie passiert. – Diese Reaktion macht vielen Opfern Angst und lässt sie schweigen. Deshalb hoffe ich, dass durch die Debatte in den letzten Tagen mehr Frauen den Mut finden, mitzuteilen, wenn sie Opfer von solcher Gewalt geworden sind, von ihrem Leid zu erzählen und auch von ihrer Erniedrigung. Dieser Mut muss dann aber auch Folgen für die Täter haben. Ein Rechtsstaat heißt für mich, dass es eine konsequente Verfolgung von Straftaten gibt. Dafür müssen zuallererst wir als Gesetzgeber reagieren, und das tun wir auch entschlossen. Noch gestern haben wir in der Aktuellen Stunde darüber debattiert. Sowohl Frau Bundesministerin Dr. Hubig als auch der Bundeskanzler haben sich zu den folgenden Maßnahmen klar geäußert. Das Gesetz zum Schutz vor digitaler Gewalt ist fertig. Es kommt bald in die Ressortabstimmung. Darunter fallen dann auch die Strafbarkeitslücken, über die wir heute zu Recht gesprochen haben; deren Existenz bestreitet ja auch niemand. Bildbasierte sexualisierte Gewalt muss strafbar sein, und der Gesetzentwurf dazu kommt bald. Ein Gewaltschutzgesetz muss aber auch weitere Komponenten umfassen, zum Beispiel schnellere Information über den Inhaber eines Accounts. Zusätzlich – auch wenn das jetzt nicht die digitale Gewalt betrifft – wurde gestern im Kabinett auch die psychosoziale Prozessbegleitung bei sehr schweren Fällen von häuslicher Gewalt beschlossen. Ich glaube, wir tun der Demokratie und dem Rechtsstaat keinen Gefallen, wenn jetzt suggeriert wird, dass hier in den letzten Monaten gar nichts passiert sei, die Ministerin und die Koalition diesbezüglich nichts täten. Auch die heute schon oft angesprochene IP-Adressen-Speicherung kommt – und das auch ohne Ihre Stimmen. Der wichtige weitere Schritt wird dann sein, dass die Straftäter auch verfolgt werden, die im Internet unterwegs sind. Ich bin eine Freundin von Klarnamen. Auch wenn sie im Internet nicht ersichtlich sind, stehen sie aber doch hinter einem Account. Auch das wird uns helfen, Täter zu verfolgen und viel schneller an sie heranzukommen. Im analogen Bereich kommt die Fußfessel nach spanischem Modell, und wir werden den Einsatz von K.-o.-Tropfen unter härtere Strafen stellen. Sie sehen: Sowohl in der digitalen als auch in der analogen Welt haben wir diese Themen im Blick. Vorlagen dazu werden kommen. Was mich in der heutigen wie auch in der gestrigen Debatte enorm gestört hat, ist: Ich habe von niemandem etwas zur Ausstattung der Justiz gehört. Ich finde das sehr bemerkenswert. Dabei ist es so simpel: Wir können Dutzende neue Normen im Strafgesetzbuch schaffen mit den härtesten Strafen, die wir uns vorstellen können. Aber wer soll diese Verfahren eigentlich anklagen, und wer soll sie eigentlich ausurteilen? Bei 1 Million offenen Strafverfahren hätte sich hier doch eine Person für die Justiz aussprechen und dafür werben müssen. Der Kollege Axel Müller hat es als Einziger getan. Man muss doch auch daran denken, dass es Richter und Staatsanwälte sind, die diese Sachen anklagen und ausurteilen müssen. Stattdessen hören wir hier von Ihnen, es seien „ungeschulte“ Richter. Wir hörten gestern aus Ihrer Fraktion, Richter und Staatsanwälte seien nicht in der Lage, Gewalt zu erkennen. Welch ein Hohn gegenüber Richtern und Staatsanwälten, und das aus einem Hause, in dem es keine Mindestqualifikation für den Beruf der Abgeordneten gibt! Wissen Sie eigentlich, wie man Richter und Staatsanwalt wird? Erstens: Man hat herausragende juristische Examina. Zweitens: Man hat soziale Kompetenzen, die abgeprüft werden. Drittens: Man ist ständig in Fortbildungen. Gehen Sie doch mal zu Gericht, und fragen Sie nach! Ich werde es nicht dulden, dass Richter hier jedes Mal von Ihnen despektierlich behandelt werden. Unsere Justiz ist wunderbar, und mit den richtigen Gesetzen wird sie noch besser. Vielen Dank. Ich habe nicht genau gesehen, Frau Bünger, wann Sie sich gemeldet haben. Wir haben gerade diskutiert, ob die Rede schon vorbei war oder nicht. Sie können ja bis zum Schluss eine Kurzintervention anmelden. Wenn Sie eine solche anmelden wollen, dann können Sie das jetzt tun und haben die Möglichkeit, direkt auf die Rede zu erwidern. – Das spielt hier keine Rolle.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ataoğlu, Sie haben uns gerade vorgeworfen, dass wir hier von ungeschulten Richterinnen und Richtern sprechen. Ich möchte jetzt noch einmal wiederholen, was ich in meiner Rede gesagt habe; Sie haben es vielleicht nicht gehört. Ich habe darüber gesprochen, dass ungeschulte Richter und Staatsanwälte die Normen viel zu eng auslegen werden und dass es gefährlich ist. Warum? Ich habe es auch begründet: Weil man im Jurastudium deutlich mehr über Hypothekenrecht als über das Sexualstrafrecht lernt. Es ist ein Problem in diesem Land, dass das, was man im Jurastudium lernt, eben nicht das Sexualstrafrecht beinhaltet und dieses auch kein Prüfungsstoff ist. Es ist ein großes Problem in diesem Land, dass Juristinnen und Juristen das Hypothekenrecht rauf und runter lernen, aber im Examen das Sexualstrafrecht keine Rolle spielt, während es in der Realität für viele Frauen eine große Rolle spielt. Geben Sie diese Diskrepanz zu?
Sehr geehrte Frau Kollegin, ich gebe keine Diskrepanz zu; denn es gibt sie nicht. Das Sexualstrafrecht ist ein Teil des Strafgesetzbuches. Sie sind selbst Volljuristin; ich glaube, Sie sind sogar promoviert. Dann müssten Sie wissen, dass das Sexualstrafrecht ein Teil des Allgemeinen Teils und des Besonderen Teils ist. – Bitte lassen Sie mich doch antworten; so viel Anstand sollte doch hier in diesem Hohen Hause gegeben sein. – Das heißt also: Das Sexualstrafrecht ist Teil der Pflichtausbildung von allen Juristinnen und Juristen in diesem Land, die zwei Staatsexamina absolviert haben. Und es gibt auch Pflichtfortbildungen für Proberichter. Die gibt es später nicht mehr. Als ich Betreuungsrichterin wurde, habe ich vorher Pflichtfortbildungen im Bereich Betreuung gemacht. Ich finde dieses Narrativ wirklich unanständig. Da sitzen hochkarätige Juristinnen und Juristen, die ihre Arbeit aus Idealismus und Überzeugung tun. Deshalb frage ich im Gegenzug: Nehmen Sie es zurück, dass die Richterinnen und Richter in diesem Land ungeschulte Menschen sind? Dann kommen wir jetzt zum nächsten Redner in dieser Debatte. Das ist Stefan Möller für die AfD-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe heute früh zwei schockierende Nachrichten gelesen. Das war einmal die Nachricht von der jungen Frau Noelia Ramos – Herr Limburg, Sie haben es angesprochen –, die der Staat nicht vor einer Gruppenvergewaltigung schützen konnte und der er nun als Ausweg aus dem Leid Euthanasie anbietet. Der Fall zeigt meines Erachtens beispielhaft, wie moralisch verrottet Teile des Wertewestens mittlerweile sind. Weil dieser Fall in Spanien passiert ist, habe ich noch eine zweite Nachricht für Sie: Mehrere schwere Sexualstraftaten an einer Schülerin hier in Berlin wurden von Verantwortlichen eines Jugendzentrums nicht angezeigt, weil die tatverdächtigen muslimischen Jungs „bereits genug im Visier der Polizei seien“. Meine Damen und Herren, um diese echte Gewalt gegen Frauen und ihre ziemlich gut eingrenzbaren Ursachen müssten sich Politik, Prominente und NGOs kümmern, wenn sie es mit dem Schutz von Frauen und Mädchen ernst meinen würden. Stattdessen gibt es wegen angeblich versendeter Deepfake-Pornos einer Prominenten eine orchestrierte Kampagne gegen digitale Gewalt und digitale Vergewaltigung. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang eines klarstellen: Wer echte Gewalt gegen Frauen mit dem Versenden von Deepfake-Pornos sprachlich fast gleichsetzt, der hat seinen moralischen Kompass völlig verloren und schlägt den Opfern nachträglich noch einmal ins Gesicht. Leider trifft das auch auf Ihren Gesetzentwurf zu, der offensichtlich als Teil dieser Kampagne begriffen werden muss. Und das, obwohl der Fall Ulmen/Fernandes ja anscheinend nicht mal ganz stimmt; der Vorwurf des Erstellens von Deepfake-Pornos scheint sich ja nicht so richtig zu bestätigen. Aber allzu gut passt eben der Phänotyp Ulmen in das linke politische Konzept, wonach Männer an sich das Problem sind. Endlich hat man mal einen weißen einheimischen Durchschnittstyp, dem frauenverachtendes Verhalten zur Last gelegt werden kann. Endlich hat man mal einen Fall ohne die typischen Täterphänotypen sexueller Gewalt, die Ihnen außerhalb dieses Hauses jeder beschreiben kann. Dabei eignet sich der Fall Ulmen/Fernandes für die Herleitung einer Strafbarkeitslücke nicht einmal vom Vorwurf her. Denn natürlich ist jemand, der seine Ex-Partnerin durch Versenden von KI-Videos herabwürdigt, nach dem deutschen Strafrecht strafbar. Das ist eine Nachstellung nach § 238 StGB, auch wenn es sich um Deepfakes handelt. Aber ja, beweisen muss man den Tatvorwurf natürlich schon. Da reichen eben keine Demos und ein paar Solidaritätsadressen gratismutiger C-Promis. Dass Strafrechtsnormen „selektiv auf bestimmte Konstellationen“ reagieren, wie das von Ihnen in der Begründung Ihres Gesetzentwurfs angegeben wird, ist auch gut so. Das Strafrecht soll nämlich unterscheiden zwischen noch sozial adäquatem Verhalten einerseits und strafrechtlich relevantem andererseits. Und da sind wir beim zentralen Punkt: Ihr Gesetzentwurf kann das nicht. Schon die Herstellung einer Bildaufnahme, die eine andere Person sexualbezogen abbildet, reicht, wenn die Befugnis dazu gegebenenfalls auch im Nachhinein bestritten wird. Und was sexualbezogen ist, das definieren Sie nicht. – Nein, das steht nicht drin. – Da ist alles drin: von der heimlichen Videoaufnahme in der Sauna, die freilich bereits strafbar ist, Herr Demir, bis zur übersteigerten politisch-satirischen Darstellung angezogener Politikerinnen, bei der bestimmte Geschlechtsmerkmale überzeichnet dargestellt werden. Hier, beim letzten Fall wird es interessant für den Rechtsstaat. Der Ausgang liegt bei solchen Fällen nämlich beim politischen Motivationslevel der Staatsanwaltschaft. In Ihrem Gesetzentwurf zucken Sie hier desinteressiert mit der Schulter. Kritische politische Satire wird als Ausnahme nicht vorgesehen. Sie schaffen also gerade in diesem wichtigen Bereich für die Meinungsfreiheit größtmögliche Unsicherheit. Ich habe das Gefühl, das ist Ihr Ziel. Also: Ihr Gesetzentwurf weitet die Strafverfolgung ins Willkürliche aus. Ihr Gesetzentwurf macht das Land kein bisschen besser. Deswegen lehnen wir als AfD-Fraktion diesen Gesetzentwurf ab. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die SPD-Fraktion Dr. Carolin Wagner.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher! Wir behandeln hier einen Gesetzentwurf der Grünen. Sie schlagen Ergänzungen im Strafgesetzbuch vor. Es geht dabei um eine Reaktion auf den Fall von Collien Fernandes, der letzte Woche öffentlich wurde und der eine starke öffentliche Debatte zum Thema „digitale Gewalt“ ausgelöst hat. Es ist gut und richtig, dass wir darüber sprechen und hier darüber diskutieren; denn es gibt seit vielen, vielen Jahren Tausende solcher Fälle im Netz. Schauen wir uns das Feld genauer an: Hate Speech – Beiträge in sozialen Netzwerken, die abwerten oder bedrohen. Doxing – das unerlaubte Veröffentlichen personenbezogener Daten wie Adresse oder Telefonnummer. Cyberflashing – das unerwünschte Zusenden von Bildmaterial, das Gewalttätigkeit oder Pornografie enthält. Cybergrooming – das gezielte Ansprechen und Manipulieren Minderjähriger in Onlinechats, um sexuelle Kontakte anzubahnen. Cyberstalking – das Überwachen einer Person mit digitalen Technologien. Cybermobbing – das Beleidigen, Bedrohen oder Belästigen im Digitalen. Und schließlich: Bildbasierte sexualisierte Gewalt und Identitätsmissbrauch – das Kommunizieren und Agieren unter einem Fakeprofil. Das alles sind Formen digitaler Gewalt, die mit der Verbreitung virtueller Räume einhergegangen sind. KI-Technologien können diesen Gewalttaten neue Qualitäten geben. Wenn man nur ein Foto von jemandem braucht, um mit ein paar Mausklicks diese Person täuschend echt in Videos einzubauen, dann – und das ist die traurige Tatsache – dauert es nicht besonders lange auf dieser Welt, bis Männer damit Pornomaterial erstellen. Fast 90 Prozent aller Deepfake-Inhalte sind Pornografie – und zwar nicht einvernehmlich. Sie richten sich größtenteils gegen Frauen, auch gegen Kinder. Es trifft nicht nur prominente Sängerinnen und Moderatorinnen. Die Posen und Praktiken sind oft erniedrigend; viele gehen in Richtung Hardcoreporno-Material. Es geht nicht um Fiktion – es geht um gezielte Entwürdigung, um gezielte Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Es ist ein gezielter Angriff im digitalen Raum auf uns Frauen. Wir müssen deshalb rasch zwei Dinge tun. Erstens. Wir müssen die Lücken im Strafrecht füllen. Zweitens. Technologien und deren Anwendungsformen brauchen klare Leitplanken, damit sie nicht als Instrument für digitale Gewalt gegen die Hälfte der Bevölkerung eingesetzt werden. Und ja, wir müssen § 184k StGB ersetzen, abändern. Es muss unter Strafe gestellt werden, wenn intimes Bildmaterial ohne Einverständnis der betroffenen Personen hergestellt und verbreitet wird. Und: Für die vielen anderen Formen digitaler Gewalt braucht es auch Ergänzungen im StGB, zum Beispiel einen eigenständigen Straftatbestand, um unbefugte Überwachungstechniken, etwa mittels GPS-Trackern, zu erfassen. Wir müssen regeln, dass Auskünfte über die Identität von Tätern im Netz erteilt werden können. Und auch mindestens zeitweilige Account-Sperren sollten nach klaren Regeln ermöglicht werden, um schwerwiegende Rechtsverstöße im Internet rasch abzustellen. Das sind die Änderungen, die die Justizministerin seit Monaten vorbereitet. Jetzt hat sie sie in die Frühkoordinierung gegeben und damit auf die Beschleunigungsspur gesetzt. Ich bin ihr sehr dankbar, dass wir das parlamentarische Verfahren bald beginnen können. Wir haben aber auch auf europäischer Ebene diese Belange zu adressieren. Es ist richtig, dass jetzt in den Verhandlungen zum Digital-Omnibus das Verbot von pornografischen Deepfakes ohne Einverständnis in die KI-Verordnung aufgenommen werden soll. Es ist auch richtig, dass das EU-Parlament Nudify-Apps verbieten will, also Anwendungen, mit denen explizit sexuelles Material ohne Einverständnis der betroffenen Person erstellt werden kann. Und wir müssen die Umsetzung des Digital Services Act auf europäischer Ebene weiter stärken. Viel zu wenig suchen die Konzerne selbst nach illegalen Inhalten. Die Betroffenen sind selbst gefordert: Sie müssen die Inhalte der Plattform melden. Sie müssen Screenshots als Beweise anhängen. Und das ist eine Frechheit! Hier müssen wir nachsetzen, dass sich das spürbar verbessert. Frauen wie Collien Fernandes haben es verdient, vor digitaler Gewalt geschützt zu werden. Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Unionsfraktion Dr. Martin Plum.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gewalt gegen Frauen ist in unserem Land bittere Realität, im digitalen Raum ebenso wie im echten Leben. Fast jeden Tag wird eine Frau in Deutschland Opfer tödlicher Gewalt, jede halbe Stunde Opfer digitaler Gewalt, alle zehn Minuten Opfer sexueller Gewalt und alle drei Minuten Opfer häuslicher Gewalt. Das sind Zahlen, die bedrücken; Zahlen, die uns aber vor allem zum Handeln verpflichten. Für uns als Koalition aus CDU, CSU und SPD ist deshalb klar: Wir wollen und wir werden Frauen besser vor Gewalt schützen. Die Grünen verfolgen heute ein berechtigtes Anliegen. Aber ihr Gesetzentwurf wird dem eigenen Anspruch nicht gerecht. Wer Frauen wirksam vor bildbasierter sexualisierter Gewalt schützen will, braucht mehr als eine punktuelle Änderung einer einzelnen Norm. Es braucht eine umfassende, praxistaugliche und rechtssichere Lösung. Genau das ist der Vorschlag der Grünen nicht. Neue, unbestimmte Rechtsbegriffe schüren Rechtsunsicherheit und bergen die Gefahr der Überkriminalisierung. Blinder Aktionismus schützt keine Frau, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir könnten beim Kampf gegen digitale Gewalt schon weiter sein. Sie kritisieren heute lautstark, dass Bundesministerin Hubig in weniger als einem Jahr noch keinen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Im Koalitionsvertrag der Ampel war ein Gesetz gegen digitale Gewalt vereinbart. Es ist dreieinhalb Jahre nicht über Eckpunkte hinausgekommen. Sie müssen sich daher als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen heute schon die Frage gefallen lassen: Wenn Ihnen der Kampf gegen digitale Gewalt so wichtig ist, was ich Ihnen auch ohne Weiteres abnehme, warum haben Sie dann in dreieinhalb Jahren Regierungsverantwortung nicht mehr genau dafür getan? Als Koalition aus CDU, CSU und SPD tun wir genau das: mehr für den Schutz von Frauen vor Gewalt – nicht punktuell, sondern systematisch, nicht nur im Netz, sondern auch im echten Leben. Wir schließen Strafbarkeitslücken bei sexualisierten Deepfakes und Bildaufnahmen. Bundesministerin Hubig hat dafür in dieser Woche einen Gesetzentwurf in die Frühkoordinierung gegeben. Und wir gehen weiter: Wir schließen Strafbarkeitslücken auch im echten Leben. Wir werden Femizide durch ein neues Qualifikationsmerkmal als Mord bestrafen. Wir verbessern den Schutz vor K.-o.-Tropfen. Wir verschärfen den Straftatbestand der Nachstellung. Und wir erhöhen den Strafrahmen für Gruppenvergewaltigungen. Gesetze allein reichen aber nicht. Wer Frauen wirksam vor Gewalt schützen will, muss neben Strafbarkeits- auch Verfolgungslücken schließen. Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte müssen in der Lage sein, Täter zu identifizieren und zur Verantwortung zu ziehen. Deshalb stärken wir gemeinsam mit den Ländern die überlastete Justiz personell, deshalb modernisieren wir die Strafprozessordnung, und deshalb schaffen wir endlich eine rechtssichere Grundlage für die Speicherung von IP-Adressen; denn wer Täter im digitalen Raum nicht identifizieren kann, der lässt Opfer im Stich. Schließlich dürfen wir auch nicht dort wegsehen, wo es keine prominenten Fälle gibt, wo Gewalt gegen Frauen hinter verschlossenen Türen geschieht. In Deutschland werden täglich Frauen ausgebeutet, misshandelt und missbraucht – in der Prostitution. Viele von ihnen handeln nicht freiwillig. Sie verkaufen ihre Körper unter Druck, unter Zwang oder aus existenzieller Not. Die Folgen sind oft lebenslang bleibende Schäden an Körper und Seele. Auch hier gilt: Wegsehen ist keine Option. Wir müssen hinschauen, und wir müssen handeln. Führen wir endlich ein Sexkaufverbot in Deutschland ein! Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Kampf gegen Gewalt an Frauen ist längst nicht gewonnen. Aber wir als Koalition aus CDU, CSU und SPD gehen ihn weiter entschlossen an, damit Frauen in Deutschland sicher leben und sich sicher fühlen können. Den Schluss in dieser Debatte macht für die Unionsfraktion Christian Moser.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist bereits alles gesagt, nur noch nicht von jedem. Darum darf ich noch mal zusammenfassen, worum es geht. Wir haben heute gelegentlich den Vorwurf gehört, es sei eine Feminismusdebatte. Das ist es nicht. Wir diskutieren heute auch kein Randthema. Es ist auch kein Internetproblem. Und es ist auch nicht bloß ein kleiner Spaß, der sich im Internet abspielt, oder eine technische Spielerei. Um es deutlich zu sagen: Es ist sexualisierte Gewalt. Sie hinterlässt keine blauen Flecken; aber sie zerstört Existenzen. Sie spielt sich nicht im Dunklen ab, sondern öffentlich und in vielfacher Weise. Und gerade während wir hier sprechen, werden wieder Frauen wie jeden Tag zu Objekten gemacht. Das ist kein Feminismus, das ist bitterer Ernst. Man stelle es sich einfach selbst vor: Das eigene Gesicht, der eigene Name, die eigene Würde – missbraucht, immer wieder weiterverbreitet, teilweise immer abrufbar, und das alles zur Unterhaltung, zur Demütigung, zur Machtausübung oder zur Befriedigung. 99 Prozent der Betroffenen von Deepfakes sind Frauen und Kinder. Frauen sind betroffen, gerade weil sie Frauen sind, weil ihr Körper für manche immer noch als jederzeit verfügbar gilt. Das muss aufhören. Viel zu lange bestand diese Strafbarkeitslücke. Ich will am Ende dieser Debatte das Gemeinsame betonen. Ich begrüße es, dass die Grünen diesen Gesetzentwurf eingebracht und damit diese Debatte bereichert haben. Auch wenn ich den Gesetzestext handwerklich nicht gut finde, weil er an entscheidenden Stellen zu unbestimmt ist, sehe ich aber, dass es jetzt schnell gehen muss. Ich glaube aber, dass es nicht zielführend ist, jetzt eine Art Blame Game zu starten, wer was vorgelegt hat. Denn zur Wahrheit gehört auch: Die Bundesratsinitiative der Bayerischen Staatsregierung von Mai 2024, an die ich mich erinnere, und der eine oder andere Antrag der Bundestagsfraktion meiner Partei haben nicht zum Erfolg geführt. Und auch die hier antragstellende Fraktion hat ihre Chance nicht genutzt. Was wir jetzt machen müssen, ist – und ich finde es gut, dass das Bundesjustizministerium das offenbar plant –, einen geeigneten und rechtssicheren Referentenentwurf vorzulegen. Das hat unsere Regierungskoalition im Koalitionsvertrag vereinbart, und das ist es, was wir jetzt erwarten. Aber eine Verschärfung im Strafrecht allein, die natürlich wichtig ist, wird nicht reichen. Solange Täter nicht ernsthaft befürchten müssen, entdeckt zu werden, weil sie sich im digitalen Raum faktisch anonym bewegen können, wird eine Strafbarkeit wirkungslos bleiben. Deswegen ist es mindestens genauso wichtig, dass wir zur Speicherung der IP-Adressen kommen. Auch dieses Vorhaben muss schnell ins parlamentarische Verfahren, damit wir hier mehr Urteile bekommen. Voraussetzung dafür sind mehr Anklagen. Dann bekommen diese rücksichtslosen Täter, die sozusagen vom Wohnzimmersessel aus so viel Leid anrichten, genau das, was sie verdienen. Vielen Dank.
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