von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (9)
Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Nachhaltig, umweltfreundlich, klimaneutral – das sind Aussagen und das sind Werbebotschaften, die jedenfalls für viele Menschen eine Rolle dabei spielen, welches Produkt sie erwerben. Was uns wichtig sein muss, ist allerdings, dass solche Kaufentscheidungen dann auch auf einem realistischen Bild basieren. Was wir nicht wollen, ist, dass es eine Anscheinserweckung gibt – man nennt es modern auch Greenwashing –, dass also Unternehmen irgendetwas auf ihre Packungen schreiben, was am Ende nicht der Realität entspricht. Genau darum geht es bei dem vorliegenden Gesetz, dem Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Wir wollen neue Regelungen schaffen für allgemeine Umweltwerbeaussagen, Nachhaltigkeitssiegel, Haltbarkeits- und Reparaturangaben und setzen damit eine EU-Richtlinie eins zu eins in nationales Recht um. Wir schaffen Rechtssicherheit dadurch, dass die allgemeinen Irreführungsverbote, die es bereits gibt im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, klarer und detaillierter geregelt werden. Und wir wollen, dass in Zukunft Unternehmen belegen können müssen, dass die Produkte wirklich auch nachhaltig, umweltfreundlich oder klimaneutral sind. Auf die Zukunft gerichtete Werbeaussagen wie „Bis 2030 sind alle unsere Verpackungen vollständig recyclingfähig“ müssen künftig durch einen realistischen, öffentlich einsehbaren Umsetzungsplan unterlegt sein. Und wenn von Klimaneutralität gesprochen wird, dann soll es wirkliche Klimaneutralität sein und nicht eine Klimaneutralität, die künstlich dadurch erzeugt wurde, dass CO2-Zertifikate erworben wurden. Wenn wir über andere Zertifizierungen reden, wie zum Beispiel den Blauen Engel und vieles andere mehr, dann geht es darum, wirklich am Ende entweder eine staatliche Zertifizierung vorzunehmen oder ein Zertifizierungssystem zu schaffen, was auch überprüfbar ist. Selbstzertifizierung darf es zukünftig nicht mehr geben. Wir wollen auch Fairness schaffen bei Finanzdienstleistungsverträgen. So sollen, wenn Sie im Internet sind und verschiedene Möglichkeiten haben, eine Versicherung oder ein Produkt abzuschließen, in Zukunft nicht mehr einige Dinge besonders unterlegt sein, wodurch Sie ja eigentlich hingeleitet werden, genau da entsprechend anzuklicken. Klar ist somit: Wir wollen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Werbeaussagen von Unternehmen vertrauen können. Das ist im Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern, das ist aber auch im Interesse all der Unternehmen, die fair und verantwortungsvoll vorgehen und die einen fairen und verantwortungsvollen Wettbewerb haben wollen. Vielen herzlichen Dank. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Ulrich von Zons für die AfD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Alternative für Deutschland wirkt! Das fiel mir direkt auf, als ich diesen Gesetzentwurf gesehen habe. Und es freut mich natürlich, wenn die Bundesregierung auf unsere Vorschläge eingeht. Doch worum geht es eigentlich? Der Entwurf dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie zum Verbraucherschutz; der Staatssekretär hat es eben schon angesprochen. Die Bürger sollen über Produkte so informiert werden, dass sie eine bewusste Kaufentscheidung treffen können. Das klingt schön und gut. Doch wo ist das Problem? Vor allem sind es Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Meine Damen und Herren, so etwas nennt man im heutigen Sprachgebrauch „Greenwashing“, auf gut Deutsch „Grünfärberei“. Das bedeutet nichts anderes, als dass Unternehmen ihre Erzeugnisse schönreden. Sie nutzen Aussagen über ein vermeintlich umweltfreundliches und nachhaltiges Produkt. Diese Aussagen sind jedoch bei näherer Betrachtungsweise so nicht haltbar. Übertreibungen, das Weglassen relevanter Informationen oder schlicht unwahre Tatsachenbehauptungen werden herangezogen, um sich selbst im strahlenden grünen Licht darzustellen. So werden einzelne nachhaltige Produkte in den Vordergrund gestellt, obwohl das restliche Sortiment nicht nachhaltig produziert worden ist. Oder es wird mit längst gesetzten Standards geworben, beispielsweise der Nutzung von Pappstrohhalmen. Manche Firmen erfinden sogar eigene Siegel, um sich für vermeintliche Umweltfreundlichkeit selbst auszuzeichnen. Nun soll also dieses Problem gelöst werden. Das halten wir grundsätzlich für richtig. Es ist doch ganz klar: Die Ideologie darf nicht gesunden Menschenverstand schlagen. Der ständige Übereifer – und das muss man jetzt mal ganz deutlich sagen – in dieser Dauerdiskussion um Nachhaltigkeit und Umweltschutz führt nämlich genau zu solchen Auswüchsen. Unternehmen beschönigen ihre Produkte durch pseudogrünes Marketing oder sie kaschieren schädliche Inhaltsstoffe, nur um einem einseitigen Trend zu folgen. So warb beispielsweise ein namhafter Limonadenhersteller einige Zeit mit einer gesünderen und zuckerarmen Version seines Getränks. Allerdings stellte sich später heraus, dass der Zuckergehalt immer noch recht hoch war und damit das Produkt keinesfalls als „gesund“ deklariert werden konnte. Auch die strahlende Zukunft der Energiewende hat ihre Opfer. Waren Sie eigentlich schon mal in einer Kobaltmine? Wissen Sie, wer dort arbeitet? Kleiner Tipp: Kobolde sind es nicht. Diese Beispiele zeigen, dass Transparenz für den Verbraucher wichtig ist. Diese Transparenz fordern wir als Alternative für Deutschland schon seit Jahren. Wir wollen Verbraucher in die Lage versetzen, eine informierte Kaufentscheidung treffen zu können. Dass sich auch die Bundesregierung unseren Grundsätzen anzuschließen vermag, zeigt nur, dass wir mit unseren Ansätzen richtigliegen. Vielen Dank. Vielen Dank. – Susanne Hierl spricht als Nächste für die CDU/CSU-Fraktion.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb setzen wir eine wichtige europäische Richtlinie um. Es geht wieder mal, wie zurzeit oft, um Verbraucherschutz. Das Ziel des Gesetzentwurfes ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden Praktiken bei Umweltaussagen, dem sogenannten Greenwashing, und vor intransparenten Nachhaltigkeitssiegeln zu schützen. Diese Ziele unterstützen wir ausdrücklich. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass die Informationen über die Umweltwirkungen von Produkten wahr und nachvollziehbar sind. Sie müssen darauf vertrauen können, dass die ökologischen Versprechen der Industrie auch Substanz haben. Dieser Gesetzentwurf ist ein Beitrag zu mehr Glaubwürdigkeit, Fairness und Vertrauen im Markt. Er trägt dazu bei, dass sich ehrliches ökologisches Engagement auszahlt. Diejenigen, die mit falschen oder überzogenen Umweltversprechen werben, werden künftig nicht mehr davon profitieren können. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist nicht nur im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch ein Beitrag zu fairen Wettbewerbsbedingungen und einem fairen Wettbewerb. Ungeachtet dieser wichtigen Punkte, die für den Verbraucherschutz im Gesetzentwurf geregelt werden, ist es aber auch unsere Aufgabe, die Unternehmen, vor allem die kleinen und die mittleren, nicht über Gebühr zu belasten. Von daher ist eine Umsetzung der Richtlinie eins zu eins, ohne Gold-Plating, sehr wichtig. Ebenso wichtig ist aber auch: Die Industrie braucht Planungssicherheit und ausreichend Zeit, um ihre Produktverpackungen und Werbematerialien an die neue Rechtslage anzupassen. Hier gibt es teilweise lange Vorlaufzeiten. Eine rechtssichere Umsetzung der Unternehmen kann erst dann erfolgen, wenn endgültige Klarheit über die neuen Vorgaben herrscht. Anmerken möchte ich auch, dass wir in den Gesetzentwurf noch mehrere unbestimmte Rechtsbegriffe aus der Richtlinie übernommen haben, die in der Praxis vielleicht zu Auslegungsproblemen führen könnten. Die Bedenken und Unsicherheit der Unternehmen hinsichtlich der Praxistauglichkeit dieser neuen Anforderungen sollten wir im Blick haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung. Er stärkt den Verbraucherschutz, erschwert das Greenwashing und sorgt für fairere Wettbewerbsbedingungen. Zugleich müssen wir immer darauf achten, die Anforderungen für Unternehmen praxistauglich und klar zu fassen. Wenn uns dies gelingt, dann wird dieses Gesetz einen wichtigen Beitrag dazu leisten, sowohl Vertrauen als auch Verantwortung in der sozialen Marktwirtschaft zu stärken. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. Danke. Vielen Dank. – Dr. Till Steffen ist der nächste Redner für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich war letztens im Supermarkt und wollte einfach nur Kaffee kaufen. Ich stehe da vor der Auswahl, und es gab da allerlei. Ich wollte wirklich sehr gerne ein umweltfreundliches Produkt kaufen, fair gehandelt – fand ich auch gut –, nachhaltig produziert. Ja, und dann steht da: „Bio-Siegel“, „Fairtrade“, „Rainforest Alliance“, „klimaneutral“, „CO2-kompensiert“, also ganz viele Symbole, die nach Nachhaltigkeit aussehen. Aber was steckt wirklich dahinter? – Somit herzlich willkommen im Siegeldschungel, den man im Supermarkt erleben kann. Dabei wollte ich einfach nur Kaffee kaufen. In Deutschland gibt es rund 400 verschiedene Nachhaltigkeitssymbole. Es ist kaum erkennbar, welche verlässlich sind. Doch wir Verbraucherinnen und Verbraucher sind ja bereit, mehr zu zahlen, wenn ein als nachhaltig ausgezeichnetes Produkt wirklich nachhaltig ist. Aber hier spielen die Unternehmen mit unserem Gewissen. Oft handelt es sich nur um einen Marketingkringel auf den Verpackungen; eigentlich ist es nur eine Form des Packungsdesigns. Die Unternehmen zeichnen sich oft selber aus. Ganz ehrlich: Das wäre so, als ob Trump sich den Friedensnobelpreis gleich selbst umhängt. Der Bundesgerichtshof hat letztens über eine Aussage zu entscheiden gehabt, die Katjes getroffen hat. Der Bundesgerichtshof hat gesagt: Wer mit „klimaneutral“ wirbt, der muss auch transparent darlegen, ob die Emissionen wirklich reduziert worden sind oder nur durch den Kauf von Kompensationszertifikaten ausgeglichen wurden. Ansonsten ist das eine Intransparenz, die unlauter ist, so der Bundesgerichtshof. Ich würde es deutlicher sagen: Das ist einfach Betrug am Kunden. Dieses Gesetz bringt jetzt Licht in den Siegeldschungel, bringt klare Regeln für Umweltwerbung. Es darf nur noch ein Siegel auf der Verpackung angebracht werden, wenn es auf einer unabhängigen dreiparteilichen Zertifizierung basiert: erstens dem Standard, zweitens dem Zertifizierer und drittens schließlich dem Siegelgeber. Damit ist Schluss mit der Selbstzertifizierung, also dem Eigenlob auf der Produktverpackung. Das bedeutet im Ergebnis: weniger Siegel, mehr Orientierung. Viele Lebensmittelunternehmen wissen ja, dass ihre Rohstoffe aus Ökosystemen kommen, die geschützt werden müssen, und dass nachhaltige Produktion absolut wichtig ist, damit ihr Geschäftsmodell weiter funktioniert. Ganz wichtig ist jetzt: Diejenigen, die sich darum kümmern und die das auch transparent machen, die da ehrlich sind, die werden durch die transparente Auszeichnung, durch die transparenten Siegel gestärkt. So wird Glaubwürdigkeit zum entscheidenden Kapital eines funktionierenden Marktes. Diese europäische Regulierung ist auch kein Zufall; sie ist ein grüner Erfolg aus der letzten Regierung. Steffi Lemke hat das auf europäischer Ebene mitverhandelt, hat das nach vorne gebracht und dafür gesorgt, dass wir diese wunderbare Regelung auf europäischer Ebene kriegen. Es zeigt sich mal wieder: Europa kann Verbraucherschutz, und das wird auch im Supermarktregal sichtbar. Klare Kennzeichnung, nachvollziehbare Kriterien, Transparenz, die Vertrauen schafft: Dieses Gesetz ist ein Gewinn für uns Verbraucherinnen und Verbraucher, für die ehrlichen Unternehmen und für fairen Wettbewerb. Und so klappt es dann demnächst auch mit dem Kaffeekauf. Vielen Dank. Vielen Dank. – Die nächste Rednerin ist Agnes Conrad für die Fraktion Die Linke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieses Gesetz klingt erst mal gut. Es soll Menschen vor Greenwashing schützen, also vor falschen Umweltversprechen, vor gefälschten Siegeln und vor Tricks im Internet. Das klingt erst mal super. Aber wenn man genauer hinschaut, dann sieht man: Das Ganze wirkt ein wenig wie ein grüner Apfel aus Plastik: Er glänzt schön, aber er ist innen leer. Denn dieses Gesetz trifft nicht die großen Konzerne, sondern die, die wirklich etwas für das Klima tun: kleine Betriebe, Umweltorganisationen, solidarische Landwirtschaften. Die sollen jetzt beweisen, dass ihre Siegel nachhaltig sind: mit langen Formularen und komplizierten Prüfungen. Und wer das nicht schafft, darf sein Logo nicht mehr benutzen. Das ist, als würde man einem Menschen sagen: Ja, du darfst fürs Klima demonstrieren, aber erst, wenn dein Plakat vom TÜV geprüft wurde. Und wer kontrolliert dann, ob die Firmen die Wahrheit sagen? Na klar: Die Firmen selbst – ist ja völlig logisch –, also genau die, die uns seit Jahren erzählen, dass Fliegen klimaneutral ist, dass die Produktion von Chips CO2-kompensiert ist und dass SUVs nachhaltig fahren. Das ist so, als würde man den Fuchs fragen, wie es den Hühnern geht. Und das Schlimmste ist: Von sozialer Nachhaltigkeit steht in diesem Gesetz gar nichts. Wer Arbeiter/-innen schlecht bezahlt, wer Gewerkschaften bekämpft, wer Menschen in anderen Ländern ausbeutet, der darf sich weiter nachhaltig nennen, solange das Etikett schön grün glitzert. Das ist keine Nachhaltigkeit, das ist Etikettenschwindel. Während große Konzerne weiter schöne Werbung machen, müssen kleine Leute Papierberge abarbeiten, nur um zu zeigen, dass sie nachhaltig sind. So schafft man keine Gerechtigkeit, so baut man neue Hürden auf. Echter Klimaschutz braucht Kontrolle, und zwar von unabhängigen Behörden, nicht von den Konzernen selbst. Fairer Wettbewerb heißt, die Kleinen zu schützen, nicht die Großen, und echte Nachhaltigkeit bedeutet: nicht nur grün, sondern auch gerecht. Wenn die Regierung wirklich Wandel will, dann darf sie nicht den Konzernen glauben, sondern muss endlich ihre Macht begrenzen – zum Schutz von Mensch, Klima und Demokratie. Vielen Dank. Vielen Dank. – Die nächste Rednerin ist Nadine Heselhaus für die SPD.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Wir haben eben schon so einige Beispiele zu dem Thema gehört, und wir kennen sie ja auch alle: die großen Worte, die wir auf kleinen Etiketten finden, wie „bienenfreundlich“, „gut für die Umwelt“ oder „klimaneutral“. Viele von uns greifen ja auch genau deshalb im Supermarkt zu; denn Nachhaltigkeit ist wichtig, und mit jedem Einkauf treffen wir eine Entscheidung – auch für Umwelt und Klima. Aber was, wenn diese Versprechen nicht stimmen? Wenn eben nicht der Inhalt, sondern nur der Anstrich grün ist? Dann ist das Greenwashing. Greenwashing täuscht Menschen, die das Richtige tun wollen, und benachteiligt die Unternehmen, die bereits alles richtig machen. Eine EU-Untersuchung hat schon 2020 gezeigt, dass mehr als die Hälfte der geprüften Umweltaussagen zu ungenau waren oder eben gar nicht belegt. Gleichzeitig verlieren wir im angesprochenen Siegeldschungel den Überblick. Wer soll da noch erkennen, was wirklich zählt? Genau hier setzen wir an. Mit dem vorliegenden Gesetz schaffen wir Klarheit und schützen ehrliche Unternehmen wie Verbraucherinnen und Verbraucher: Leere Behauptungen über angebliche Umweltvorteile? Die wird es künftig nicht mehr geben. Wer mit Nachhaltigkeit wirbt, der muss sie auch nachweisen. Klimaneutral mit Rechentricks durch Zertifikate? Damit ist Schluss. Rechnerische Kompensation darf echte Einsparungen nicht ersetzen. Nachhaltigkeitssiegel? Gibt es nur noch, wenn sie staatlich anerkannt oder unabhängig geprüft sind. Weniger Logos sorgen eben für mehr Verlässlichkeit. Das macht bewusste Entscheidungen einfacher und fairen Wettbewerb möglich; denn wer wirklich nachhaltig produziert, darf nicht länger neben markigen Sprüchen der Trittbrettfahrer untergehen. Und noch etwas: Sogenannte Dark Patterns nehmen wir ebenfalls ins Visier. Stellen Sie sich vor, Sie wollen online einen Kredit abschließen. Eine Option leuchtet verlockend bunt, die andere ist grau versteckt. Welche davon ist wohl im Sinne des Unternehmens selbst? Solche manipulativen Designs werden wir verbieten. Davon gibt es allerdings noch weitere. Wenn Sie nach einer Auswahl noch zweimal, dreimal oder viermal gefragt werden: „Sind Sie sich sicher?“, „Wollen Sie nicht vielleicht doch?“, dann ist das keine Entscheidungsfreiheit, das ist Druck. Wir werden uns deshalb alle Möglichkeiten einer konsequenten und verbraucherfreundlichen Umsetzung genau anschauen. Unser Maßstab ist dabei klar: besserer Schutz, mehr Transparenz, weniger Täuschung – im Supermarkt, im Netz und überall. Vielen Dank. Vielen Dank. – Dr. Christoph Birghan von der AfD ist der nächste Redner.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ist über 100 Jahre alt. Dies zeigt deutlich, dass ein Regelungsbedarf zum Schutz des Wettbewerbs, der Verbraucher sowie der Mitbewerber besteht. Man würde sich wünschen, dass es ähnliche Regeln auch im politischen Wettbewerb gäbe und etwa Irreführung der Wähler oder die unlautere Behinderung von Mitbewerbern Konsequenzen hätte. Denn auch hier gilt leider der alte Merksatz: Unlauterer Wettbewerb lohnt sich immer. – Ähnliches gilt übrigens für die Ausbildung von Kartellen. Aber zurück zum eigentlichen Thema. Angesichts einer zunehmenden Informationsasymmetrie zulasten der Verbraucher und kleinerer Marktteilnehmer besteht nicht nur in der politischen Sphäre ein Regelungsbedarf. Daher ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass im Rahmen der UWG-Novelle notwendige Klarstellungen und Begriffsbestimmungen vorgenommen werden. Positiv bewerten wir auch die geplanten Änderungen hinsichtlich von Produkten mit geplanter Lebensdauerverkürzung – die sogenannte Obsoleszenz. Allerdings sollte man sich an dieser Stelle – und natürlich nicht nur dort – die Frage stellen: Was muss zwingend im Gesetz geregelt werden, und was kann der Rechtsprechung überlassen werden? Wie kann man aus der Regelungsspirale, die gerade im Bereich Nachhaltigkeit in Gang gesetzt wurde, wieder aussteigen? Als grundsätzliches Problem sehen wir die sich abzeichnende Normenkollision zwischen dem UWG und dem Markengesetz. Diese entsteht durch die neue Regelung, wonach das Anbringen von sogenannten Nachhaltigkeitssiegeln als irreführend gilt, wenn sie weder auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen noch von staatlichen Stellen festgesetzt wurden. Dabei darf die prüfende Stelle wirtschaftlich und organisatorisch nicht vom werbenden Unternehmen abhängig sein. Mittlerweile sind aber zahlreiche nicht oder eben nicht unabhängig zertifizierte Gewährleistungsmarken eingetragen, die sich etwa auf umweltfreundliche Eigenschaften der betreffenden Produkte oder des Herstellungsverfahrens beziehen. Dies kann zur Folge haben, dass zwar eine eingetragene Marke vorliegt, die ja auch einen Vermögenswert darstellt, die Verwendung dieser Marke aber gegen das UWG verstößt. Deshalb sind hier dringend Übergangsfristen für eine etwaige Nachzertifizierung zu schaffen. Zudem ist zu prüfen, welche weiteren Regelungen im Markenrecht anzupassen sind und welche Aufgaben das Deutsche Patent- und Markenamt in diesem Zusammenhang übernehmen kann. Da sowohl das Markenrecht als auch das Lauterkeitsrecht voll harmonisiertes Unionsrecht darstellen, werden wir darauf hinwirken, dass sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine Klärung dieser Fragen einsetzt. Vielen Dank. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Sebastian Steineke für die CDU/CSU-Fraktion.
Am Anfang wird’s schwierig. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Greenwashing ist kein Kavaliersdelikt. Es verzerrt den Wettbewerb, untergräbt ehrliche Nachhaltigkeitsbemühungen und täuscht Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir beraten heute deswegen über die Umsetzung der sogenannten EmpCo-Richtlinie, der EU-Richtlinie zur Stärkung von Verbraucherinformationen und Verbraucherrechten im Binnenmarkt, in deutsches Recht, in das UWG. Diese Umsetzung ist mehr als ein technischer Realakt; sie ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz, Fairness und Ehrlichkeit im Markt, vor allem in Zeiten, in denen Begriffe wie „Nachhaltigkeit“ oder „Klimaneutralität“ gerade zu Verkaufsargumenten, zu Verkaufsschlagern geworden sind, aber eben auch zu Schlagwörtern, die allzu oft mehr versprechen, als sie halten. Ein paar Beispiele haben wir heute schon gehört. Ziel der Richtlinie ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Irreführung und Täuschung zu schützen, insbesondere auch im digitalen Raum, etwa bei Angaben zur Softwareaktualisierung oder Nachhaltigkeitsversprechen – auch ein wesentlicher Punkt. Diese Ziele sind richtig. Die CDU/CSU-Fraktion steht klar für den ehrlichen Wettbewerb, transparente Märkte und verlässliche Informationen. Mit der EmpCo-Richtlinie will die Kommission genau das sicherstellen, nämlich dass Verbraucherinnen und Verbraucher diese verlässlichen Informationen auch sicher erhalten, besonders im Onlinehandel. Wir setzen diese Vorgaben nun mit der Änderung des UWG um. Künftig wird es ausdrücklich verboten sein, mit Umweltangaben zu werben, die nicht durch belastbare, überprüfbare Nachweise gestützt sind. Das betrifft bekannte Begriffe wie „klimaneutral“, „CO2-kompensiert“ oder „umweltfreundlich“. Das ist überfällig; denn zu lange konnte man mit schwammigen Nachhaltigkeitsversprechen das gute Gewissen der Verbraucherinnen und Verbraucher ausnutzen – Greenwashing at its best. Die Gesetzesänderung ist im Übrigen auch ein starkes Signal an die Wirtschaft: Ehrlichkeit lohnt sich. Wer nun vorgibt, nachhaltig zu sein, riskiert künftig rechtliche Konsequenzen. Die neuen Regelungen schaffen insoweit eine Win-win-Situation auf beiden Seiten – Rechtssicherheit für die Unternehmen, die tatsächlich nachhaltig wirtschaften, und Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor falschen Versprechungen –, und sie fördern damit am Ende den fairen Wettbewerb; denn wer wirklich in Umwelt- und Klimaschutz investiert, darf nicht länger benachteiligt werden gegenüber denen, die nur mit grüner Werbung punkten wollen. Darüber hinaus stärkt das Gesetz am Ende auch die digitale Transparenz, zum Beispiel durch das Verbot der stärkeren Hervorhebung von bestimmten Auswahlmöglichkeiten im Finanzdienstleistungsbereich. Da besteht dann vielleicht noch die eine oder andere Frage zu den Rechtsfolgen, wie man das genau aufklären muss; aber das können wir zum Beispiel in der Sachverständigenanhörung am 10. November im Rechtsausschuss erörtern. Ich freue mich insoweit auf die weiteren Beratungen. Vielen Dank. Vielen Dank. – Der letzte Redner in dieser Debatte ist Carl-Philipp Sassenrath für die CDU/CSU-Fraktion.
Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! So viel Einigkeit in diesem Hohen Haus ist selten. Aber ich bin doch ein wenig überrascht; denn mir scheint, diese Einigkeit ist auf Ihrer Seite nicht ganz frei von einer gewissen Schizophrenie. Immerhin hat Ihre Partei im Europäischen Parlament unserem Vorhaben, das wir hier diskutieren, nicht zugestimmt. Dass Sie als einzige deutsche Partei im Europäischen Parlament gegen ehrliche Produktkennzeichnungen gestimmt haben, spricht Bände über eine Partei, die politisch lieber täuscht, anstatt aufzuklären. Der eigenverantwortliche, zur Entscheidung fähige Verbraucher steht im Zentrum der sozialen Marktwirtschaft und im Zentrum dieses Gesetzentwurfs, mit dem wir EU-Recht umsetzen. Wir alle kennen die Situation: Am Ende eines Arbeitstages müssen wir noch schnell einen Einkauf erledigen, wir hetzen durch den Supermarkt, greifen hier und da ins Regal, und in wenigen Sekunden entscheiden wir uns für ein Produkt. Gelegentlich leitet uns dabei auch, wenn sich auf dem Produkt etwas befindet, was wie ein Gütesiegel aussieht. Denn auch wenn wir es nicht immer schaffen, auch wenn meist der Preis entscheidend ist, wollen wir als Verbraucher im Alltag ja doch das Richtige tun, nachhaltiger konsumieren und unseren Teil zu einer besseren Welt von morgen beitragen. Zu Hause angekommen räumen wir dann aus und erkennen: Nichts war es mit Gütesiegel, wir haben uns verleiten lassen. Deswegen muss gelten: Was die Form eines Gütesiegels hat, was wie ein Gütesiegel aussieht, das sollte dann auch ein echtes Gütesiegel sein. Darum geht es hier. Es geht auch um unseren europäischen Binnenmarkt. Warum 27 verschiedene Regelungen, wenn es auch eine geben könnte, die Maßnahmen gegen Greenwashing und gegen andere irreführende Praktiken regelt? Wie Sie in den allermeisten Debatten versuchen das europäische Projekt zu beschädigen – Sie können Ihre heutige Position als Beispiel nehmen –, ohne jede Fähigkeit, auch ohne jeden Willen zur Differenzierung, zeigt schon eine gewisse Verzweiflung. Unser Kontinent kann Krise, Pandemie, Energie, Ukraine. Unser Kontinent kann Fortschritt, Roaming, SEPA-Überweisungen und eben auch gute gemeinsame Regeln gegen irreführende Werbung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt liegt es an uns, den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, aus der europäischen Vorlage etwas Vernünftiges zu machen. Dazu drei Punkte: Erstens. Geschützt wird der eigenverantwortliche, entscheidungsfähige Endverbraucher. Lassen Sie uns in einer Phase wirtschaftlicher Schwäche jede zusätzliche Belastung für die Wirtschaft, vor allen Dingen auch im Verkehr zwischen den Unternehmen, durch Bürokratie vermeiden. Zweitens. Lassen Sie uns den eigenverantwortlichen Verbraucher nicht unterschätzen. Er ist sehr wohl dazu fähig, zwischen einem flapsigen Werbespruch und einem irreführenden Siegel zu unterscheiden. So viel Fähigkeit zur Differenzierung sollte dann auch uns als Gesetzgeber möglich sein. Und drittens. Wir setzen europäisches Recht um, und zwar so, wie es praktikabel ist. Gold-Plating glänzt nur auf den ersten Blick. Echtes Gold ist nur die Eins-zu-eins-Umsetzung von europäischem in nationales Recht. Vielen Dank.
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