a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (9)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Viele von Ihnen kennen diese Situation: Online ist zwar der Abschluss eines Vertrages einfach, der Widerruf aber kompliziert. Entscheidungen werden durch geschickte Gestaltung beeinflusst. Beim Einkauf entpuppt sich ein vermeintlich umweltfreundliches Produkt als leeres Versprechen, und Sie ärgern sich zu Recht darüber. Genau um diese Alltagsprobleme geht es bei den beiden Gesetzen, die wir heute verabschieden. Wir stärken den fairen und transparenten Umgang mit Verbraucherinnen und Verbrauchern. Umweltaussagen zu Produkten und Dienstleistungen müssen klar und nachvollziehbar belegt werden. Irreführende Aussagen über angebliche Klimaneutralität, die durch irgendwelche Kompensationen zustande kommt, werden untersagt. Erfundene Nachhaltigkeitssiegel wird es nicht mehr geben. Wir verbieten Werbung für Produkte, bei denen bewusst Teile mit verkürzter Haltbarkeit eingesetzt werden. Das stärkt das Vertrauen der Menschen in Nachhaltigkeit und schafft Klarheit. Wichtig ist, dass diese neuen Regeln, die auf europäischen Vorgaben beruhen, praxisnah umgesetzt werden. Bereits produzierte Waren mit alten Verpackungen sollen nicht vernichtet werden müssen. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für längere Abverkaufsfristen einzusetzen. Gleichzeitig stellen wir klar: Die Arbeit etablierter Institutionen wie der Stiftung Warentest oder die von Umweltorganisationen wird nicht erschwert. Und Kennzeichnungen, die nur zwischen Unternehmen relevant sind, bleiben unverändert. Meine Damen und Herren, ein weiterer Fortschritt ist der neue Widerrufsbutton. Künftig können Sie online geschlossene Verträge auch online widerrufen – transparent, schnell und ohne Hürden. Besonders wichtig ist mir das konsequente Vorgehen gegen Dark Patterns, also manipulative Designs auf Webseiten und in Apps. Wir verbieten sie nicht nur im Finanzdienstleistungsbereich allgemein, sondern auch konkret benannte Praktiken aus der EU-Richtlinie, etwa irreführend hervorgehobene Auswahlkästchen oder ständig wiederkehrende Aufforderungen, bereits getroffene Entscheidungen doch noch mal zu ändern. Viele kennen diese aufdringlichen Fenster. Hier ziehen wir klare Grenzen. Da solche Manipulationen auch bei Hotelbuchungen oder beim Onlineshopping auftreten, fordern wir die Bundesregierung zusätzlich auf, sich auf EU-Ebene für ein umfassendes Verbot einzusetzen. Meine Damen und Herren, guter Verbraucherschutz gelingt am besten gemeinsam. Die konstruktive Zusammenarbeit mit der Union in diesem Bereich zeigt, dass sachorientierte Politik möglich ist. Das stimmt mich zuversichtlich für weitere gute Gesetzgebung im neuen Jahr. Herzlichen Dank. Herzlichen Dank. – Der nächste Redner ist Ulrich von Zons für die AfD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Europäische Zusammenarbeit ist eine gute Idee. Gemeinsam Frieden, Freiheit und Wohlstand zu schaffen, ist eine gute Idee. Das ist die Ob-Frage, und bei der Beantwortung dieser Frage sind wir uns in diesem Haus doch recht einig. Die entscheidenden Fragen stellen sich allerdings beim Wie: Wie soll das geschehen? Wie sollen die anvisierten Ziele – Frieden, Freiheit und Wohlstand – erreicht werden? Es sehen doch nicht nur wir als Alternative für Deutschland den enormen Bedeutungsverlust Europas, sondern auch die Menschen weltweit. Wir erleben das gerade wieder am Beispiel des Stellvertreterkrieges in der Ukraine. Die Europäer haben nichts mehr zu sagen, werden nicht mehr gehört, sind nur noch Zaungäste ihrer eigenen Veranstaltungen. Friedrich Merz neben der Topfpflanze – das ist das Bild, welches die herrschende Klasse in Europa abgibt. Und je mehr die eigentlichen Ziele nicht nur aus den Augen verloren, sondern sogar konterkariert werden, desto stärker wird die eigentlich hehre Idee Europas zur Regelungswut der EU-Bürokratie. Herr von Zons, ich lasse die Uhr kurz anhalten. – Es ist zu laut hier drinnen. Ich bitte, alle Nebengespräche nach draußen zu verlagern. Es ist allen Rednerinnen und Rednern gegenüber fair, dass wir einander verstehen. Wenn ich hier kaum einen Redner höre, dann ist es einfach zu laut. Bitte gehen Sie abstimmen, unterhalten Sie sich, oder machen Sie, was Sie mögen. Aber wenn Sie hier drinnen sind, dann brauchen wir einen Geräuschpegel, der der gebotenen Aufmerksamkeit gerecht wird. Ich bitte jetzt wirklich um einen geringeren Lärmpegel. Danke, Herr Präsident. Das gilt auch für Sie im hinteren Teil des Saales. Ich kann auch Namen nennen. Wir brauchen hier wirklich eine leisere Situation, damit wir miteinander eine Debatte führen können. Sie sind herzlich willkommen, alles, was Sie brauchen – Lachen, Weinen, Gespräche –, miteinander zu teilen, aber bitte draußen. Herzlichen Dank. – Jetzt setzen Sie fort. Danke. – Um die EmpCo-Richtlinie soll es heute hier gehen. Keiner im Volk kennt sie, geschweige denn ihre inhaltliche Bedeutung. Die Abkürzung steht für: „Empowering Consumers for the Green Transition Directive“, auf Deutsch: Direktive für die grüne Umgestaltung. Und als Nächstes wartet schon die sogenannte Green Claimes Directive. Auch hier gilt: An sich eine gute Idee; denn man will den Verbraucherschutz fördern. Wer sollte etwas dagegen haben? In der Ob-Frage sind wir uns einig. Aber schon das Verfahren hier im Deutschen Bundestag, das klären soll, wie mit dieser zwingenden EU-Richtlinie umzugehen ist, zeigt doch die hochgradige Komplexität, Kompliziertheit und damit auch die Schwächen dieser Verordnung. Diverse Male haben die regierungstragenden Fraktionen das Gesetz nun hin und her geschoben, es hier und da zu verbessern versucht, zuletzt über den Ausweg, einen Zusatzantrag zu stellen. Dieser fordert die Bundesregierung dazu auf, Brüssel dazu zu bringen, sich doch bitte an einigen Stellen um Nachbesserung zu bemühen. Und wenn nicht? Was, wenn zum Beispiel die neuen Verpackungsrichtlinien in Brüssel trotz des Nachverhandlungswunsches aus Berlin nicht lebenspraktischer gestaltet werden? Ihren Blankoscheck werden wir als Alternative für Deutschland jedenfalls nicht mittragen. Meine Damen und Herren, Europa verliert an Wettbewerbsfähigkeit, an Attraktivität und damit an positiver Autorität und Einfluss. Und innerhalb der EU trifft dies auf Deutschland in besonders katastrophaler Weise zu. Die Antwort darauf kann doch nicht sein, dass man ob des Versagens in den großen Fragen darauf ausweicht, immer mehr Dinge im Kleinen zu regulieren, dass man mit ellenlangen Vorschriften reagiert und neue Bürokratien schafft, die wiederum neue Bürokratien erfinden, neue Kosten verursachen und damit den Niedergang weiter vorantreiben. Wenn wir als Deutsche, als Europäer und als Westen noch eine Rolle in der Welt spielen wollen, dann muss sich der Geist den neuen Bedingungen der Welt gegenüber so anpassen, dass wir die Erfolgsgeschichte unserer Völker fortschreiben können. Da stimmt es kurz vor Weihnachten milde, dass wir auf dem Weg sind. Die Völker haben – anders als die alten selbsternannten Eliten – erkannt, dass der Kreislauf, immer wieder dasselbe zu tun, zu scheitern und dann wieder dasselbe zu tun, keine gute Idee ist. Sich im Klein-Klein der Regulierung zu verheddern und sich in den wichtigen Fragen massiv zu ver- und überschätzen, hat uns nicht weitergebracht. Zusammen mit Nigel Farage in Großbritannien, Le Pen und Bardella in Frankreich, Meloni in Italien, Orbán in Ungarn, Trump, Milei und zuletzt gerade Kast in Chile: Der Westen wird – und dafür kämpfe ich – überleben. Herzlichen Dank. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Sebastian Steineke für die Unionsfraktion.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kein einziges Wort zur Sache. Ich glaube, deswegen fangen wir mal damit an. – Nee, das war katastrophal, Herr Brandner, aber was anderes sind wir ja nicht gewohnt. Das muss man mal ganz ehrlich sagen. Wenn man kein einziges substanzielles Wort zum Gesetzentwurf sagt, scheint er ja ganz gut zu sein. Darüber sind wir uns einig. Ich glaube, es ist ein guter Entwurf, den wir heute beraten und hoffentlich auch abschließen. Greenwashing – wir kommen zum Thema des unlauteren Wettbewerbs – ist ein großes Problem. Es bedeutet Irreführung und Verbrauchertäuschung. Deswegen ist es gut, dass wir diesem Verhalten heute einen Riegel vorschieben zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher und der seriösen Unternehmen. Das hilft ihnen nämlich. Umweltaussagen wie „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ dürfen nicht mehr einfach ohne Belege verwendet werden. Die Verbraucher müssen darauf vertrauen können, dass diese Aussagen auch belegbar sind. In den Beratungen zum Entwurf kam an der einen oder anderen Stelle die Sorge auf, dass bekannte seriöse Nachhaltigkeitssiegel oder Testunternehmen wie die Stiftung Warentest, das Magazin „Öko-Test“, aber auch andere Labels und Logos darunter leiden könnten; Kollegin Heselhaus hat schon darüber gesprochen. Hierzu haben wir in der Gesetzesbegründung eine Klarstellung erreicht. Somit können große Marken wie WWF oder NABU geschützt werden, aber auch der kleine Sportverein oder die Kirchen, die regelmäßig öffentlichkeitswirksame Aktionen machen oder mit ihrem Label werben, können lokale Angebote unterbreiten. Daher ist das eine ganz wichtige Klarstellung. Das zweite Gesetz, um das es heute geht, betrifft die Verbraucherverträge. Die nun kommende Einführung des elektronischen Widerrufsbuttons ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einem starken und guten Verbraucherschutz. Oftmals wissen die Verbraucherinnen und Verbraucher schlicht nicht, wie sie den Vertrag, den sie eben im Internet geschlossen haben, schnellstmöglich widerrufen können. Bestellen geht per Klick, der Widerruf ist bisher nicht so einfach. Das soll sich nun mit der Einführung des elektronischen Widerrufsbuttons ändern. Wir knüpfen damit an die erfolgreiche verpflichtende Einführung des Kündigungsbuttons an, die wir als CDU/CSU-Fraktion mitinitiiert und die wir gemeinsam in der Großen Koalition 2021 auf den Weg gebracht haben. In diesem Gesetz haben wir uns auch intensiv dem Thema „Dark Patterns“ gewidmet. Dabei handelt es sich um manipulative Praktiken auf den Onlinebenutzeroberflächen, die dazu führen, dass die Verbraucher Dinge kaufen, die sie gar nicht haben wollten. Hier gelingt uns aus unserer Sicht eine sehr gute Lösung: Wir verbieten Dark Patterns direkt im Zivilrecht und verstecken das nicht wie bisher im UWG. Damit lösen wir das Problem allumfassend und haben bereits jetzt eine gute nationale Grundlage, um auf entsprechende Regulierungen zum Beispiel durch den Digital Fairness Act reagieren zu können. Zum Schluss. Im Behandlungsvertragsrecht ermöglichen wir – auch beeinflusst durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs – im Rahmen des § 630 BGB die unverzügliche Einsicht in die Patientenakte. Das schafft Rechtsklarheit für alle Patienten und ist auch, glaube ich, ein kleiner Erfolg für den Verbraucherschutz. Insgesamt bedanke ich mich bei der SPD, gerade bei dir, Nadine Heselhaus, aber auch bei allen anderen. Kollegin Heselhaus hat es gesagt: Ich glaube, wir haben wieder einen guten Gesetzentwurf hinbekommen. Ich bin auch sehr zuversichtlich, was die restlichen Projekte in der Legislatur angeht. Vielen Dank und schöne Weihnachten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir reden hier über ein Paket mit mehreren Gesetzen. Es geht um die Verhinderung von Greenwashing, es geht um einen Widerrufsbutton, den wir endlich brauchen. Dafür haben wir Grüne uns lange eingesetzt, also ist es auch ein grüner Erfolg. Guckt man konkret hin, stellt man fest: Es handelt sich im Wesentlichen um die Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union. Man kann sagen: Ja, die Bundesregierung hat ihre Hausaufgaben gemacht. Aber es gibt auch Kritik an diesem Gesetzespaket, zum Beispiel bei der Begrenzung des Widerrufsrechts bei Versicherungen. Bislang gab es, wenn falsch über das Widerrufsrecht belehrt wurde, keine Begrenzung dafür, den Versicherungsvertrag zu widerrufen. Jetzt gibt es ein Limit. Es wird gesagt: Das könnte irgendwie missbraucht werden. – Das ist falsch; denn das Widerrufsrecht kann ja nur genutzt werden im Fall von Versicherungen, die eine falsche Belehrung geben, die also die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht aufklären und die eben nicht dafür sorgen, dass sie ihre Rechte wahrnehmen können. Die, die das richtig machen, haben gar keine Probleme. Insoweit wäre es auch richtig, das so zu lassen, wie es bisher war. Man muss auch sagen, dass in diesem Zusammenhang wichtige Gelegenheiten verpasst wurden, unseriöse Unternehmenspraktiken zu unterbinden. Das gilt vor allem für telefonisch untergeschobene Verträge und für Haustürgeschäfte. Viele Menschen benutzen ihren Festnetzanschluss überhaupt nicht mehr; aber wenn es klingelt, dann ist es irgendein dubioser Anrufer. Die sind nicht einfach abzuwimmeln, und manch einer sagt dann „Jaja“ und hat dadurch plötzlich einen Vertrag abgeschlossen. 2024 gab es 9 600 Beschwerden bei den Verbraucherzentralen, und das ist natürlich nur die Spitze des Eisbergs, weil sich nicht jeder beschwert, der hiervon betroffen ist. Es kann zum Beispiel sein, dass ein ganz netter Anrufer sich als jemand vom Apothekerverband ausgibt und eine Umfrage machen möchte, und schwups hat man ein Abo für teure Nahrungsergänzungsmittel am Hals. Telefonverträge, Zeitschriften, wir kennen es alle, dass solche Produkte am Telefon verkauft werden sollen. Wenn man da im falschen Moment Ja sagt, dann kommen erst mal freundliche Schreiben, dann werden sie schärfer, dann kommen Mahnschreiben, dann meldet sich das Inkassounternehmen. Viele Menschen lassen sich davon stressen und haben Angst, und aus Angst wird bezahlt. Das ist die Unternehmensstrategie. Genau das befördern wir, wenn wir die Menschen nicht ausreichend vor diesen Praktiken schützen. Es gäbe eine ganz einfache Möglichkeit; wir haben dazu einen Änderungsantrag vorgelegt. Ich habe Sie im Ausschuss gefragt: Warum machen Sie das nicht? Darauf gab es keine Antwort. Es gab keine Antwort auf die Frage, warum Sie das nicht machen. Es gibt eine ganz einfache Lösung, nämlich in solchen Fällen zu fordern, dass es eine Bestätigung in Textform gibt, also per E-Mail, auf einer Website oder schriftlich. Ein seriöses Unternehmen würde das sowieso machen, um klarzustellen, was eigentlich vereinbart ist. Unseriöse Unternehmen nutzen aus, dass es eben möglich ist, solche Verträge auch mündlich abzuschließen. Das wäre ein ganz geringer Aufwand für den Gesetzgeber, es entstehen gar keine Kosten für den Staat, und es steht sogar im Koalitionsvertrag. Also man fragt sich: Warum machen Sie das nicht? Warum lassen Sie die Leute hier im Regen stehen? Das Gleiche gilt für die Haustürgeschäfte: Auch hier gab es viele Beschwerden: 7 800, das sind deutlich mehr als im Vorjahr. Da steht plötzlich ein fremder Mensch an der Tür. Gerade schutzbedürftige Menschen, ältere Personen werden dann bedrängt. Das ist ihnen unangenehm, und um den loszuwerden, unterschreiben sie dann irgendwas und schließen einen Vertrag ab. Genau dafür gibt es die Möglichkeit des Haustürwiderrufs, genau für diese Situation: dass jemand unter Druck gesetzt wird. Da ist eine 14-tägige Widerrufsfrist, wie wir sie haben, einfach zu kurz; denn viele Menschen brauchen einen Moment, um aus dieser Überrumpelung rauszukommen, die Scham abzulegen, um Hilfe zu fragen. Es dauert vielleicht auch ein paar Tage, bis dann Verwandte oder Bekannte vorbeikommen, die sich das mal in Ruhe angucken können. Wir haben 30 Tage vorgeschlagen. Das wäre die Zeit, die es braucht, um das vernünftig zu regeln. Also, wir könnten hier eine große Wirkung für Millionen von Menschen erzielen, um sie besser zu schützen. Sie müssen zum Ende kommen. Das wäre gleichzeitig eine Stärkung für seriöse Unternehmen. Diese Gelegenheit sollten wir nutzen. Sie lassen sie aus, und das ist wirklich eine Schande für den Verbraucherschutz. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zwei riesige Verbraucherschutzthemen wie das Versicherungsvertragsrecht und den unlauteren Wettbewerb in einen Tagesordnungspunkt zu pressen, wird ihrer Bedeutung nicht gerecht. Wir versuchen es aber trotzdem mal. Dabei reden wir nicht über Nebensächlichkeiten, sondern über existenzielle Fragen, die für viele Menschen über Sicherheit oder Absturz entscheiden. Es geht unter anderem um Versicherungen, die über Krankheit, Pflege und Altersarmut entscheiden. Lassen Sie uns also einen Blick in dieses komplexe Umsetzungspaket werfen, um zu verstehen, was sich für Verbraucher/-innen nun wirklich ändert. Der lang geforderte Widerrufsbutton kommt. Endlich! Leider wird weder durch die EU noch durch die Umsetzung der Koalition sichergestellt, dass dieser Button barrierefrei nutzbar ist. Aber gut, dass Barrierefreiheit im Bundestag gerne hinten runterfällt, das ist nichts Neues, das kennen wir so. Etwas weniger vorhersehbar, aber in der Konsequenz noch einschneidender ist die Abschaffung des ewigen Widerrufsrechts für Versicherungsverträge. Menschen, die falsch oder unvollständig über ihre Rechte informiert werden, konnten sich bisher aus unseriösen Verträgen wieder befreien. Nichts weniger sollte selbstverständlich sein. Das ewige Widerrufsrecht war ein Anreiz für Unternehmen, ihren Informationspflichten ordnungsgemäß nachzukommen, was die Mehrzahl der seriösen Unternehmen ja schon heute macht. Gerade bei Versicherungen, die über viele Jahre laufen, bedeutet der Wegfall dieses Instrumentes eine spürbare Schwächung des Verbraucherschutzes. Und Sie setzen sogar noch einen obendrauf: Der ewige Widerruf wird zusätzlich auch für persönlich geschlossene Verträge gestrichen. Hier ist es plötzlich möglich, über die EU-Vorgaben hinauszuschießen? Das, meine Damen und Herren, muss erst mal jemand erklären. In einigen anderen Punkten hat die Regierung den geladenen Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung glücklicherweise doch zugehört. Mit ihrem Änderungsantrag korrigiert sie eine zentrale Schieflage des Gesetzentwurfs: Die Manipulation von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Onlinehandel und damit der Einsatz sogenannter Dark Patterns wird grundsätzlich verboten. Das ist gut. Das ist auch ein notwendiger Schritt und eine klare Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf. Unvollständig bleibt diese Regelung jedoch bei der Rechtsdurchsetzung; denn bei Rechtsverstößen ist kein wirksamer Anspruch auf Schadensersatz für Verbraucher/-innen vorgesehen. Warum entscheidet sich die Koalition, Verbraucherinnen und Verbrauchern, die in Einzelklagen ohnehin schon schlecht dastehen, diesen elementaren Anspruch zu nehmen? Unverständlich. Wer durch manipulative Dark Patterns zu einem Vertrag gedrängt wird, bleibt in Zukunft also auf dem Schaden sitzen. Auch Verbandsklagen ohne echten Schadensersatz sind zahnlos. Sie können Unterlassung erreichen, aber sie machen Rechtsbruch nicht teuer. Für Unternehmen bleibt es also wirtschaftlich attraktiv, verbotene Praktiken einfach weiter einzusetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, juristische Kosmetik ist wertlos, wenn sie die Realität der Verbraucher/-innen nicht verändert. Was zählt, sind klare Rechte, eine kollektive Durchsetzung und echte Konsequenzen bei Verstößen. Abschließend wünsche ich noch allen Demokratinnen und Demokraten dieses Hauses Frohe Weihnachten und einen erfolgreichen Jahreswechsel! Vielen Dank. – Die nächste Rednerin ist Carmen Wegge für die SPD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer kennt es nicht? Es gibt Momente im Leben, da möchte man Geschehenes einfach gerne rückgängig machen. Ein paar Beispiele: Elon Musk kauft Twitter: Wo ist der Widerrufsbutton? Der dritte „Matrix“-Film: Wo ist der Widerrufsbutton? Fußball-WM 2006, Halbfinale, Italien führt mit zwei Toren gegen Deutschland kurz vor Ende der Verlängerung: Widerrufsbutton! Die letzte Staffel „Game of Thrones“: Natürlich Widerrufsbutton! Und die AfD im Bundestag: Wo ist der Widerrufsbutton? In vielen Lebenslagen ist das leider nicht möglich. Es gibt keinen Widerrufsbutton für das Leben; aber bald gibt es wenigstens einen im Internet. Denn wir schaffen den großen Bruder des „Kostenpflichtig bestellen“-Buttons, den Widerrufsbutton. Wer online einen Vertrag schließt, soll ihn künftig über eine gut sichtbare Funktion mit wenigen Klicks widerrufen können – kein E-Mail-Pingpongspiel mehr, sondern ein klarer digitaler Weg. Zugleich begrenzen wir das bisher existierende ewige Widerrufsrecht bei Finanzdienstleistungen auf maximal 12 Monate und 14 Tage und passen die Informationspflichten im Versicherungsvertragsrecht an. Wir beraten heute zwei Gesetze, die auf den ersten Blick nach Detail-Verbraucherrecht klingen, in Wahrheit aber das Vertrauen in unseren Rechtsstaat im Alltag stärken. Damit sorgen wir dafür, dass Menschen fair informiert und in der digitalen Welt nicht manipuliert werden und ihr Recht genauso einfach durchsetzen können, wie sie mit einem Klick Verträge schließen. Wir setzen auch Greenwashing und Dark Patterns klare Grenzen. Wer sein Produkt als umweltfreundlich anpreist, muss künftig eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen oder transparente Kriterien zugrunde legen. Pauschale Versprechen wie „klimaneutral durch Kompensation“ werden untersagt. Nachhaltigkeitssiegel müssen auf einem echten Zertifizierungssystem beruhen oder staatlich anerkannt sein. Der Urwald aus beliebigen Logos wird gelichtet, und ehrliche Unternehmen werden geschützt. Wir nehmen außerdem die geplante Obsoleszenz und Irreführung bei Haltbarkeit und Reparierbarkeit ins Visier. Irreführende Aussagen zu Software-Updates, zur Lebensdauer eines Produkts oder zur Reparierbarkeit gelten künftig als unzulässige geschäftliche Praktiken. Und wir verbieten manipulative Onlinedesignmuster beim Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen, also Oberflächen, die bestimmte Auswahloptionen einseitig hervorheben und Verbraucher/-innen zu einer für das Unternehmen günstigen Entscheidung drängen. Das ist Bürokratieabbau für Bürger/-innen. Rechte werden einfacher ausübbar, nicht komplizierter. Wer online etwas abgeschlossen hat, das nicht hält, was es versprochen hatte, soll sich nicht mehr fragen müssen: „Warum dürfen die das eigentlich?“, sondern mit einem Klick widerrufen können. Wir schaffen europaweit einheitliche, faire Wettbewerbsbedingungen, die ehrlich mit Nachhaltigkeit werben. Vielen Dank, Sebastian Steineke und Nadine Heselhaus, für dieses hervorragende Verhandlungsergebnis. Vielen Dank auch Ihnen. So kann es weitergehen. Ich werbe um Zustimmung. Der nächste Redner ist Stefan Möller für die AfD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Wegge! Aus Versehen SPD gewählt: Wo ist der Widerrufsbutton? Ich habe Ihnen schon vor ein paar Wochen gesagt, dass die Art und Weise, wie Sie das Widerrufsrecht von Verbrauchern sicherstellen wollen, ein bürokratischer und ineffizienter Holzweg ist. Das gilt in besonderem Maße für die Einführung der elektronischen Widerrufsfunktion. Der Sachverständige Grünhoff hat im Ausschuss auf die Fehleranfälligkeit und den daraus resultierenden hohen bürokratischen Aufwand hingewiesen und Alternativen zur Bereitstellung angeraten; aber Sie haben sich von dieser Sachkompetenz nicht beeinflussen lassen. Sie regeln weiter die verpflichtende Bereitstellung. Gönnerhaft weisen Sie im Änderungsantrag noch darauf hin, dass Hyperlinks auf der Benutzeroberfläche zulässig sind. Da haben Sie offensichtlich dem Sachverständigen nicht zugehört; denn genau da entsteht das Problem der Fehleranfälligkeit. Genauso beratungsresistent zeigt sich die Koalition in Bezug auf den Hinweis einer weiteren Sachverständigen, nämlich dass die Bestätigungsfunktion durch die Formulierung „Widerruf bestätigen“ beim Laien den falschen Eindruck erwecken könnte, dass ein längst verfristeter Widerruf vielleicht doch noch möglich und wirksam sei. Ihr Hauptargument ist in diesem Zusammenhang immer, dass die EU das nun mal so wolle. Aber, meine Damen und Herren, da sind wir beim entscheidenden Punkt: Murks wird nicht dadurch besser, dass er von der EU ausgedacht wurde. Ihre Aufgabe wäre es gewesen, diesen Murks zu verhindern, statt ihn beflissen umzusetzen, und Unternehmen vor mehr Bürokratie zu schützen. Genau das haben Sie versprochen, und genau das halten Sie wieder mal nicht. Einen Zacken schlimmer geht es natürlich immer; das zeigt der Änderungsantrag der Grünen, die für eine Verschärfung des Behandlungsvertragsrechts zulasten der Ärzte streiten und so eine Art Versuch unternehmen, die grüne Misstrauenskultur ins Arzt-Patienten-Verhältnis hineinzuschreiben. Das alles sind natürlich Aspekte, die wir als AfD ablehnen. Deswegen werden Sie von uns auch nur die rote Karte bekommen. Vielen Dank. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Dr. Konrad Körner für die CDU/CSU-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verbraucherschutz mit Augenmaß, dafür steht die Union – den mündigen und nicht den bevormundeten Verbraucher im Blick. Deswegen stellt sich auch bei den heute vorliegenden Gesetzen die Frage: Was braucht der mündige Verbraucher an Schutz durch den Staat, und was braucht er nicht? Es braucht Transparenz und Klarheit, vor allem bei den Angaben, die man selbst kaum überprüfen kann. Deswegen müssen Aussagen zur Klimaneutralität von Produkten auch wirklich stimmen. Das regeln wir heute im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Viele wollen ja konkret durch die Entscheidung für ein Produkt etwas für die Umwelt tun und sind darauf angewiesen, dass da, wo „klimaneutral“ draufsteht, auch „klimaneutral“ drin ist. Wir stärken daneben die Transparenz bei Vertragsabschlüssen, insbesondere bei Finanzdienstleistungen. Dort gibt es immer wieder komplizierte Vertragsgestaltungen. Zugleich stellen wir sicher, dass der Verbraucher bei Bedarf auch einen persönlichen Ansprechpartner erreichen kann. Denn nur wer versteht, was er kauft, entscheidet auch selbstbestimmt. Und – die Kollegin Wegge hat es mit Verweis auf wunderbare Fernsehserien angesprochen – wir schaffen klare und praktikable Widerrufsregeln, was gerade vor Weihnachten hilfreich ist. Denn – wer kennt es nicht? – manchmal ist das Geschenk, das noch kurz vor Weihnachten ankommt und vom wunderbaren Paketboten geliefert wird, doch nicht das, was einem versprochen wurde. Deswegen steht der verpflichtende elektronische Widerrufsbutton für ein einfaches Widerrufsrecht; es wird einfach, sichtbar und ohne Hürden nutzbar. Was der Verbraucher aber nicht braucht und bisher nur emsige Jurastudenten kurz vor ihrem Examen lernen mussten, ist das ewige Widerrufsrecht: anzuwenden, wenn Unternehmer bei der Belehrung einen Fehler gemacht haben. Deswegen begrenzen wir dieses ewige Widerrufsrecht – es war schon immer etwas, das der Gesetzgeber eigentlich nicht wollte – dort, wo es zu unangemessenen Ergebnissen führt: Verbraucherschutz ja und Rechtssicherheit auch nach ein oder zwei Jahren. Und wir schützen den Verbraucher vor den sogenannten Dark Patterns, also den manipulativen Onlinevorgängen, bei denen die Zustimmung erschlichen wird und gar nicht klar ist, was ich gerade gekauft habe. Entscheidungen müssen frei, informiert und unbeeinflusst getroffen werden. All das geschieht mit Augenmaß, mit Übergangsfristen und im Einklang mit dem europäischen Recht. Wir brauchen Transparenz, aber keine Bevormundung, sondern Fairness. Dafür stehen wir. Herzlichen Dank und frohes Fest. Vielen Dank. – Der letzte Redner in dieser Aussprache ist Dr. David Preisendanz für die CDU/CSU-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dark Patterns, also manipulative Onlinepraktiken zu regulieren, ist absolut richtig. Wer sich bewusst der Irreführung und der Täuschung bedient, untergräbt das Vertrauen in den Markt und verschafft sich im Wettbewerb einen Vorteil gegenüber den fairen, redlichen Marktteilnehmern. Dass hier Leitplanken gesetzt werden, ist also richtig und notwendig. Auch das seit Langem bestehende ärgerliche Greenwashing zu regulieren, ist eine sehr gute Idee. Nachhaltigkeit darf kein bloßes Marketingversprechen sein, Verbraucher haben ein Recht darauf, sich auf Umweltangaben verlassen zu können. Wer ernsthaft nachhaltig wirtschaftet, darf nicht von denen verdrängt werden können, die nur grüne Etiketten auf ihre Produkte klatschen. Das ist heute ein guter Tag für den Verbraucherschutz. Gleichzeitig – so ehrlich muss man sein; Stichwort „Bürokratieabbau“ – bringen wir heute natürlich wieder neue Vorgaben und Auflagen für unsere Unternehmen auf den Weg. Wenn man sich mit dem Thema beschäftigt, ist das alles sinnvoll und nachvollziehbar. Trotzdem: Was ist dieser vielbeklagte Bürokratismus, diese Überregulierung? Es ist vor allen Dingen doch die Summe vieler guter, sinnvoller, nachvollziehbarer Einzelmaßnahmen. Nur selten kommen wir doch hier zusammen, weil wir uns einig sind, dass alles Unsinn ist, was wir beschließen. Der bare in Regelungen gegossene Unsinn kommt vor; aber das viel größere Problem in Sachen Bürokratieabbau sind die vielen guten Regelungen, die zusammen aber ein undurchsichtiges Dickicht ergeben. Der Normenkontrollrat erinnert uns regelmäßig daran: Jede Regel für sich mag sinnvoll sein; in der Gesamtschau können sie aber unsere Wirtschaft und unsere Bürger überfordern. Gerade kleine und mittlere Betriebe sind ja schon lange überfordert. Als deutscher Parlamentarier kann ich jetzt natürlich sagen: Wir setzen hier eine EU-Richtlinie eins zu eins um und erfüllen damit auch das Versprechen: Schluss mit Gold-Plating! – Und das sage ich. Natürlich möchte ich auch auf die Entschließung hinweisen, mit der wir gegenüber der EU auf weitere Anpassungen drängen. Zum Beispiel sollten die Abverkaufsfristen verlängert werden. Warum können wir da nicht großzügiger sein? Verschrotten und Entsorgen sind ja nun auch nicht gerade nachhaltig. Das Fazit ist also: Heute machen wir das Richtige, indem wir die Richtlinie eins zu eins umsetzen. Morgen oder nach Weihnachten müssen wir dann aber weiter daran arbeiten, das Dickicht zu lichten. Ich danke Ihnen.
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