Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (6)
Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Das Internet ist für uns alle etwas ganz Wunderbares im Leben. Es ist toll, dass wir da ganz viele Dinge bestellen und einkaufen können. Was viel schwieriger ist, ist, wenn man eingekauft hat, sich dann aber überlegt, dass man sich von dem Vertrag doch wieder lösen will, weil man sich umentschieden hat, und dann versucht, von diesem Vertrag zurückzutreten. Das ist nämlich kompliziert, und das wollen wir jetzt ändern, damit das nicht mehr so kompliziert ist. Denn wenn das Bestellen im Internet kinderleicht ist, dann muss es auch kinderleicht sein, eine Bestellung zu widerrufen. Deswegen soll es einen Widerrufsbutton geben, einen einzigen Button, auf den man als Verbraucherin oder Verbraucher klicken kann, um ein einfacheres Leben zu haben – kein kompliziertes Suchen, wo man vielleicht den Eindruck bekommt, dass man in eine andere Richtung geleitet werden soll, als diesen Vertrag zu widerrufen. Es ist höchste Zeit, dass wir diese unbürokratische Lösung zum Standard machen; das verbessert den Schutz vor ungewollten Verträgen und spart Zeit und Nerven im Leben. – So viel Zeit muss sein. – Unternehmen müssen den Button klar erkennbar auf ihren Seiten anzeigen, und wer den Widerrufsbutton klickt, muss sicher sein können, dass seine Widerrufserklärung in der richtigen Form und an der richtigen Adresse ankommt. Und wir regeln mit diesem Entwurf noch mehr. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen Verträge verstehen können; das gilt gerade, wenn sie Verträge mit Versicherungen, Banken oder anderen Finanzdienst-leistern abschließen. Wenn diese Unternehmen Vertragsabschlüsse im Internet oder am Telefon anbieten, sollen sie diese Verträge in Zukunft daher auch angemessen erläutern müssen. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass sie bei sehr umfangreichen Vertragstexten die wesentlichen Inhalte erläutern und auf die konkreten Auswirkungen des Vertrags für die Kunden hinweisen. Und noch etwas soll das Leben einfacher machen. Alle von uns waren vermutlich schon mal in der Situation, dass wir irgendwo angerufen haben, eine Information bekommen wollten und auf Bots gestoßen sind. Häufig gibt es die Möglichkeit, sich für Option eins, zwei oder drei zu entscheiden, es ist aber nicht das dabei, was man eigentlich möchte; Option vier oder fünf gibt es nicht. Deswegen regeln wir mit diesem Gesetz, dass es bei Telefonhotlines zukünftig ganz am Ende immer auch menschliches Eingreifen geben muss. Wir wollen mit diesem Gesetzentwurf aber nicht nur die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken, sondern auch Rechtssicherheit für Unternehmen der Finanzwirtschaft schaffen. Daher schaffen wir den sogenannten Widerrufsjoker ab, das sogenannte ewige Widerrufsrecht. Bislang ist es nämlich so: Verträge über Finanzdienstleistungen können unendlich lange widerrufen werden, wenn auch nur eine einzige der vorvertraglichen Informationspflichten nicht richtig erfüllt wurde, etwa wenn beim Abschluss eines Vertrags über ein Onlinekonto der Unternehmer die Nummer nicht angegeben hat oder er im Unternehmensregister falsch eingetragen ist. Das hat zu vielen wirklich unangemessenen Ergebnissen geführt. Deswegen soll in Zukunft auch ein Vertrag über Finanzdienstleistungen höchstens bis 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsabschluss widerrufen werden können – vorausgesetzt natürlich, man hat die Verbraucherinnen und Verbraucher über das Widerrufsrecht informiert. Meine Damen und Herren, wir zeigen, dass es möglich ist, Verbraucherschutz und Unternehmen in Einklang zu bringen, dass es von gemeinsamem Interesse ist, Verbraucher und Unternehmen nicht gegeneinander ausspielen, dass es keine Einschränkung der Wettbewerbsfähigkeit darstellt oder einer Entbürokratisierung entgegensteht, wenn wir informierte Verbraucherinnen und Verbraucher haben wollen. Das wollen wir. Wir wollen seriöse Unternehmen haben. Seriöse Unternehmen wollen Verbraucherinnen und Verbraucher auf der anderen Seite haben, die gut informiert sind, weil sich dann im Wettbewerb das beste Produkt durchsetzt und nicht derjenige, der Verbraucherinnen und Verbraucher am besten über den Tisch ziehen kann. Deswegen ist das ein ganz toller Gesetzentwurf, und ich bitte um Zustimmung. Vielen herzlichen Dank und Glück auf! Der nächste Redner in der Debatte für die AfD-Fraktion ist Stefan Möller.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Morgen, gleich als nächster Tagesordnungspunkt sozusagen, zur besten Sendezeit wird sich die Koalition als Kämpfer gegen Bürokratie darstellen, nämlich mit ihrer sogenannten Modernisierungsagenda. Da ist es ziemlich klug, dass Sie die Änderungen zum Verbrauchervertragsrecht zu dieser späten Stunde debattieren. Denn so kriegt kaum einer mit, wie Sie die Abwicklung von Alltagsgeschäften mit Regeln, Vorschriften, Pflichten und Formularen massiv erschweren, zum Beispiel durch die von Herrn Schwabe genannte Einführung – verpflichtende Einführung – einer elektronischen Widerrufsfunktion beim Onlinekauf. Sie ist übrigens völlig unnötig. Denn, Herr Schwabe, das ist bisher nicht so kompliziert; dafür reicht bereits ein Satz mit vier Worten in einer E-Mail oder reichen ein paar Klicks im Kundenbereich des Händlers. Ihr Widerrufsbutton ist übrigens auch nicht so sicher: Es genügt schon ein Zahlendreher bei der Identifikation des Vertrags, und schon kommt da gar nichts mehr an. Interessant ist in dem Zusammenhang auch, wie begründungslos Sie den Erfüllungsaufwand für betroffene Unternehmen in Ihrem Gesetzentwurf herunterrechnen. Auf welche Weise die Programmierung der Widerrufsfunktion auf der Benutzeroberfläche für die von Ihnen angegebenen 240 Euro Sachkosten hinzubekommen sein soll, das bleibt Ihr dunkles Geheimnis. Da liefern Sie nicht ein Milligramm Substanz, während Sie gleichzeitig Unternehmern Hunderte von Informationspflichten aufbürden, etwa zum Reparierbarkeitswert und, wenn das nicht möglich ist, zu den Kosten von Ersatzteilen und deren Verfügbarkeit. Es macht natürlich großartigen Sinn, wenn das Produkt drei Jahre später kaputtgeht und man dann mit völlig veralteten Preis- und Verfügbarkeitsangaben operieren darf. Das ist so ein typischer Schrotschuss-Gesetzentwurf, den Sie da gemacht haben, der vor allem seriöse Anbieter trifft, die unseriösen Angebote aber nicht verhindert. Ich muss aber sagen: Der Gesetzentwurf hat durchaus auch seine witzigen Punkte, etwa wenn Sie nach 29 dicht bedruckten Seiten über Belehrungs-, Informations- und Umsetzungspflichten unter der Überschrift „Rechts- und Verwaltungsvereinfachung“ lapidar und zutreffend feststellen: „Keine.“ Brillant ist auch die Selbstvergewisserung in der kurz danach folgenden Passage über Nachhaltigkeitsaspekte – ich zitiere mal –: „Der Entwurf steht im Einklang mit den Leitgedanken der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie […], die der Umsetzung der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung dient.“ Also, wenn Sie dreimal das Wort „nachhaltig“ in einem Satz erwähnen, der sonst null Erkenntniswert bietet, dann muss es nachhaltig gemeint sein, meine Damen und Herren. Was Sie hier aufgebaut haben, ist ein Bürokratiemonster in statu nascendi. Die einzig sinnvolle Widerrufsfunktion – das zeigt sich hier wieder mal – wäre eine Widerrufsfunktion für die Wähler der SPD und der Union, die ihre Wahlentscheidung bereuen, aber aus der Nummer nicht mehr rauskommen. Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte: für die Unionsfraktion Sebastian Steineke.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist immer wieder schön, zu hören, dass die AfD gar nichts vom Verbraucherschutz hält. Das muss man ja so deutlich festhalten. Man kann bei fast jeder Wortmeldung von Ihnen zu Verbraucherschutz-themen feststellen, dass Ihnen die Verbraucher egal sind. Das haben Sie gerade wieder gezeigt, Herr Brandner. Es ist Ihnen völlig wurscht, ob die Verbraucher geschützt sind oder nicht. Wir sind der festen Überzeugung: Digitaler Verbraucherschutz braucht klare Regeln. Oftmals wissen Verbraucherinnen und Verbraucher eben nicht, wie man eine Bestellung im Internet einfach widerrufen kann. Bestellen geht per Klick, Widerruf eben nicht; Herr Möller, das sollten Sie eigentlich wissen. Das soll sich nun mit der Einführung des elektronischen Widerrufsbuttons ändern. Wir knüpfen damit auch an die erfolgreiche Einführung des Kündigungsbuttons an, die wir als CDU/CSU-Fraktion in 2021 auf den Weg gebracht haben und die mit zu den erfolgreichsten Neuerungen im Verbraucherschutz gehört. Wir ändern weiterhin noch ein paar Erläuterungen im Bereich der Finanzdienstleistungen und passen das Widerrufsrecht in diesem Bereich an. Das ist, glaube ich, auch eine sinnvolle Geschichte; der Staatssekretär hat darauf hingewiesen. Aber auch hier gibt es – bei aller Zustimmung und Sinnhaftigkeit des Ziels, einen höheren Verbraucherschutz zu erreichen – die Maßgabe: Es muss am Ende auch praxistauglich sein. Beim Kündigungsbutton sind die Rückmeldungen auch von den Firmen durchaus positiv. Allerdings kommen beim Widerruf einige spezielle Fragen hinzu, die technisch praktikabel gelöst werden müssen, Fragen wie: „Braucht man dafür zwingend ein Kundenkonto?“, was viele Verbraucher oftmals gar nicht wollen, oder: „Wie kann man die unterschiedlichen Fristen für die Ausübung des Widerrufsrechts technisch implementieren?“ Dafür müssen wir den Anbietern natürlich auch die nötige Zeit und den nötigen Raum lassen. Nicht jeder Onlineshop hat eine eigene Rechtsabteilung und eine IT-Abteilung, die jede neue Vorgabe in kurzer Zeit umsetzen kann. Da braucht es die entsprechenden Übergangsfristen. Damit Verbraucher ihr Widerrufsrecht sinnvoll ausnutzen können, muss die Umsetzung einheitlich, technisch machbar und rechtssicher sein. Das ist nicht nur im Sinne der Shops, sondern auch im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher selbst. Die einzelnen Punkte werden wir uns im parlamentarischen Verfahren genau angucken. Sachverständigenanhörungen zu dem Thema haben wir auch. Und wir gehen davon aus, dass wir da noch zu einigen sinnvollen Anpassungen kommen werden. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Heute sprechen wir über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts. Die Bundesregierung spricht in ihrem Gesetzentwurf von Modernisierung des Verbraucherschutzes. Doch das, was hier vorliegt, ist kein Fortschritt; es ist ein Rückschritt, verpackt in schöne Worte. Ja, ein elektronischer Widerrufsbutton ist längst überfällig. Wer Verträge online abschließt, soll sie auch online widerrufen können – einfach, barrierefrei und rechtssicher. Aber während diese Neuerung eingeführt wird, schwächt die Bundesregierung gleichzeitig das bestehende Widerrufsrecht. Das stärkt nicht die Digitalisierung, sondern schwächt das Vertrauen in faire Verträge. Gerade bei komplexen, langfristigen Versicherungsverträgen brauchen Menschen Zeit, Klarheit und Transparenz, nicht kürzere Fristen und mehr Verantwortung auf ihrer Seite. Wenn die Widerrufsfrist unabhängig von einer ordnungsgemäßen Belehrung zu laufen beginnt, verschiebt sich das Risiko vollständig hin zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Auch bei den Informationspflichten bleibt vieles unverbindlich. Eine bloße Übermittlung seitenlanger Do-kumente reicht nicht aus. Verbraucherschutz heißt: Informationen müssen verständlich, vergleichbar und überprüfbar sein. Aber insgesamt zeigt sich: Der Entwurf nutzt nicht die Chance, die Verbraucherrechte wirklich zu stärken. Es fehlt eine klare gesetzliche Regelung, dass die Widerrufsfrist erst dann beginnt, wenn ordnungsgemäß über diese Rechte belehrt wurde. Ebenso fehlt der politische Wille, Schutzrechte in der digitalen Welt zu erweitern. Meine Damen und Herren, wenn ein so grundlegendes Verbraucherschutzthema wie dieses kurzerhand von Freitagmittag auf Donnerstagnacht um 23:40 Uhr verschoben wird, also genau dorthin, wo kaum noch jemand zuschaut, dann sagt das einiges über den Stellenwert aus, den diese Bundesregierung dem Verbraucherschutz tatsächlich beimisst. Wir als Linke sagen: Wer Modernisierung verspricht, muss Schutzrechte ausbauen und nicht streichen. Verbraucherschutz ist kein Randthema und keine Formsache. Er ist ein Fundament sozialer Gerechtigkeit, und dieses Fundament darf nicht aufgeweicht werden. Vielen Dank und gute Nacht. Der nächste Redner in dieser Debatte für die Unionsfraktion ist Dr. Konrad Körner.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Willnat, wer heutzutage die Uhrzeit von Debatten noch für relevant für deren Öffentlichkeitswirksamkeit hält, der ist genauso modern wie die AfD, die einen Widerruf noch per E-Mail senden will. – Da können wir uns gerne mal messen, lieber Herr Kollege. Meine sehr verehrten Damen und Herren, letzte Woche ging es auch um das Verbraucherrecht; da haben wir darüber gesprochen, dass wir vor allem einen mündigen Verbraucher wollen. Darüber denkt man schon kurz nach, wenn man sich dann über die Gestaltung eines Widerrufsbuttons austauschen muss. Aber wenn’s der Sache dient! Es kann eben nicht darum gehen, dass man in Zukunft noch eine E-Mail mit ungewissem Ausgang schreiben muss, die man auch noch formulieren muss, sondern es muss darum gehen, dass wir es Verbrauchern angesichts der Vielzahl an digitalen Verträgen, die man heute abschließt, einfach machen, von einem Vertrag auch wieder Abstand zu nehmen. Deswegen ist ein Kernpunkt des Entwurfs, der elektronische Widerrufsbutton, gut. Bei den Änderungen der Informationspflichten der Unternehmen beim Verbrauchervertrag müssen wir insbesondere auf Gold-Plating und zusätzliche Bürokratie aufpassen. Ich fand es sehr amüsant, Frau Willnat, dass Sie die zeitliche Begrenzung des Widerrufsrechts als einseitige Übertragung eines Risikos auf den Verbraucher gewertet haben. Dazu möchte ich nur sagen: Das ist ein Problem, das bisher so nerdig war, dass der sogenannte ewige Widerruf eigentlich nur Jurastudenten vor ihrem Examen bekannt war, und es ist gut, dass wir diese Rechtslücke – denn es war eindeutig ein Fehler des Gesetzgebers – jetzt schließen. Daneben regelt der Gesetzentwurf auch den Wegfall von unnötigen Formvorschriften und Papierpflichten. Auch dort geht es also einen Schritt weiter. Damit verfolgt der Gesetzentwurf grundsätzlich ein modernes und ausgewogenes Ziel. Er reagiert auf die Realität digitaler Vertragsabschlüsse, schafft Transparenz und kann auch langfristig zu mehr Rechtssicherheit beitragen. In der Praxis, ja, werden sich jetzt noch einzelne technische und organisatorische Fragen stellen: Wie groß muss dieser Widerrufsbutton sein? Wie geht man mit Widerrufen um, wenn kein Account vorliegt? Wir wollen keine Account-Pflicht durch die Hintertür. Darauf müssen wir bei der Umsetzung noch achten. Es gilt wie immer, Gold-Plating bei europäischen Richtlinien zu vermeiden und gleichzeitig ein hohes Maß an Rechtssicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten. Deswegen bietet dieser Entwurf eine gute Grundlage, den Verbraucherschutz digital weiterzuentwickeln. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. Gute Nacht. Den Schluss in der Debatte macht für die AfD-Fraktion Thomas Fetsch.
Das Beste kommt vermeintlich zum Schluss. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute beraten wir eine Gesetzesvorlage der Bundesregierung, die wir aufgrund einer EU-Richtlinie aus November 2023 bis zum 19.12. dieses Jahres – inhaltlich so oder anders, aber jedenfalls fristgerecht – verabschieden müssen, wenn wir nicht ein Vertragsverletzungsverfahren und EU-Strafzahlungen riskieren wollen, für die am Ende natürlich der Steuerzahler aufkommen müsste. Liebe Kollegen der Koalition, es gibt doch genügend hervorragend qualifizierte Mitarbeiter in den zuständigen Ministerien, um rechtzeitig notwendige Gesetzgebungsmaßnahmen in die Wege zu leiten. Ist das jetzt nun Unfähigkeit beim vernünftigen Zeitmanagement? Wüsste man es nicht besser, könnte man ja fast mutmaßen, dass System hinter dem Vorgehen steckt, etwa um effektive Mitwirkung des Parlaments bei EU-Vorlagen durch künstlich erzeugten Zeitdruck möglichst zu erschweren. Davon gehen wir natürlich nicht aus, zumal der vorliegende Gegenstand hierzu auch überhaupt keinen Anlass bietet. Bei dem vorgelegten Entwurf geht es um eine Stärkung von Verbraucherrechten; vieles ist bereits erwähnt worden. Inhaltlich möchte ich kurz auf einen Teilaspekt der geplanten Änderung im Bereich der Auskunfts- und Einsichtsrechte in die ärztliche Patientenakte bzw. Behandlungsakte, wie sie jetzt heißen soll, durch einen neugefassten § 630g BGB eingehen. Auf den ersten Blick erscheinen die Änderungen grundsätzlich sinnvoll, was jedoch in den weiteren Beratungen noch näher zu prüfen ist. Nicht akzeptabel ist aus unserer Sicht jedoch schon jetzt die neuerdings offenbar bestehende Absicht der Koalition, in neugefassten gesetzlichen Regelungen unmittelbar auf EU-Rechtsquellen zu verweisen, wie es hier durch Verweis auf Bestimmungen einer EU-Verordnung, der Datenschutz-Grundverordnung, der Fall ist. Diese verschränkende Verweisungstechnik verkompliziert die Rechtsanwendung und Rechtsfindung insbesondere für Nichtjuristen und damit für die Mehrheit der Menschen in Deutschland. Wir werden sehen, was die weiteren Beratungen dazu und auch zu den anderen Punkten der Regierungsvorlage ergeben werden. Wir sind gespannt. Vielen Dank.
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