1. Lesung

Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit

Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit

12. September 2025·Sitzung 22··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.

Reden (9)

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein funktionierender Rechtsstaat ist für unsere Demokratie unerlässlich. Dazu gehören auch effektive Prozesse. Deshalb ist es gut, dass wir als Bundesregierung mit der Bundesministerin Stefanie Hubig den Pakt für den Rechtsstaat neu aufsetzen und so einen wichtigen Beitrag für eine moderne und funktionierende Justiz – und übrigens auch für einen Bürokratieabbau – leisten. Neben der Verschlankung von Verfahrensabläufen und der personellen Stärkung der Justiz erfasst der Pakt für den Rechtsstaat auch die verbesserte Digitalisierung in ganz neuer Dimension. Die Digitalisierung hat nun die gesamte Gesellschaft erfasst. Die Justiz kann und soll nicht abseitsstehen. Deswegen müssen alle Möglichkeiten genutzt werden, die die Digitalisierung bietet. Eine moderne Justiz ist ein Garant für einen starken Rechtsstaat. Doch was macht eine moderne Justiz aus? Eine moderne Justiz muss leicht zugänglich und verständlich sein. Verfahren müssen in angemessener Zeit abgeschlossen werden. Bürgerinnen und Bürger müssen von einfachen digitalen Kommunikationsmöglichkeiten profitieren, mit denen sie direkt mit dem Gericht in Kontakt treten können. Und für die Gerichte müssen praktikable Lösungen angeboten werden, mit hohen Verfahrenszahlen zurechtzukommen. Deshalb wollen wir die Arbeitsprozesse an den Gerichten effizienter und ressourcenschonender gestalten. Wir bringen den Zivilprozess auf die Höhe der Zeit. Auf diesem Weg nutzen wir auch die Potenziale der Digitalisierung noch konsequenter als bisher. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Entwicklung und Erprobung eines zivilgerichtlichen Onlineverfahrens gehen wir einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem durchgängig digitalen Zivilverfahren. Dazu soll es zeitlich befristete Reallabore geben. Wir wollen, dass Onlineverfahren vor Ort, also direkt an den Amtsgerichten, erprobt werden – mit innovativen Technologien und neuen Verfahrensabläufen in echten Fällen. Das Onlineverfahren soll also als neue Verfahrensart in der Zivilprozessordnung verankert werden. Wer vor dem Amtsgericht eine Geldforderung einklagen will, kann dies zukünftig vom Küchentisch aus in einem einfachen, nutzerfreundlichen, bürokratiearmen und durchgängig digital geführten Verfahren tun. Bürgerinnen und Bürger sollen durch einfache Fragen leicht verständlich durch die Klageerstellung geleitet werden. Am Ende bekommen sie die automatisch erstellte Klageschrift, die dann direkt dem Gericht zugestellt wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Gesetzentwurf wird der Zugang zum Gericht für Bürgerinnen und Bürger so einfach wie noch nie. Wir stärken damit das staatliche Rechtsschutzsystem und bestärken das Vertrauen in die Zivilgerichte. Wir schaffen mit dem Gesetz Testräume für innovative Ideen. Das ist ein weiterer Meilenstein für eine moderne, zukunftsfeste und leistungsfähige Justiz, die den Ansprüchen einer digitalen Gesellschaft gerecht wird und die Demokratie stärkt. Vielen herzlichen Dank. Ich darf für die AfD-Fraktion dem Abgeordneten Jacobi das Wort erteilen.

AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Onlineverfahren im Zivilprozess, den wir heute erstberaten, hat keinen besonders großen Neuigkeitswert. Er ist in ähnlicher Gestalt bereits vor einem Jahr von der damaligen Bundesregierung in den Bundestag eingebracht worden. Er ist dann, wie manches andere auch, in der brennenden Nibelungenhalle der untergehenden Ampel versunken. Upsi, ich habe „Nibelungen“ gesagt! Ich muss in dieser unserer Zeit, in der man fürs „Nibelungen“-Sagen schon mal von Wahlen ausgeschlossen wird, wie ein Bürgermeisterkandidat in Ludwigshafen, wirklich besser auf meine Wortwahl achten. Wie gesagt, wir hatten das Thema Onlineverfahren schon in der letzten Legislaturperiode, und ich habe bereits im vorigen Oktober hier an dieser Stelle dazu gesprochen. Unsere Grundhaltung zur totalen Digitalisierung des Lebens, des Universums und des ganzen Restes hat sich seither nicht verändert. Ich kann mich insoweit also nur selbst zitieren: „Wir verschließen uns dem technischen Fortschritt nicht. Der Einsatz von Digitaltechnik bei der Erfüllung staatlicher Funktionen kann in dafür geeigneten Fällen zu einer Vereinfachung auch für den Bürger führen. […] Gleichwohl bleibt es bei dem generellen Vorbehalt: Der digitale Staat muss ein Angebot an den Bürger bleiben. Die Inanspruchnahme staatlicher Kernfunktionen – dazu gehört die Justiz – muss […] für diejenigen möglich bleiben, die aus welchen Gründen auch immer dieses Angebot nicht wahrnehmen wollen. Es gibt, […] ein Recht auf ein analoges Leben, und auch das hat der Staat zu gewährleisten.“ So sprach mein vergangenes Selbst vom letzten Jahr. Den Grundsatz der Freiwilligkeit halten wir weiter hoch. Von dem vorliegenden Gesetzentwurf wird er – noch – überwiegend respektiert. Gewisse Einschränkungen erfährt er aber bereits. So soll etwa, wenn es um Fluggastrechte geht, auf Anordnung des Gerichts die Benutzung von bestimmten digitalen Eingabesystemen angeordnet werden können. Eine Ausnahme davon ist zunächst – noch – für nicht anwaltlich vertretene Parteien vorgesehen. Über die Sinnhaftigkeit eines solchen Zwangs kann man diskutieren. Es ist aber häufig so, dass grundlegende Änderungen, erst testweise für kleine Bereiche eingeführt, dann aber sukzessive ausgeweitet werden. Das ist in dem Gesetzentwurf bereits ausdrücklich vorgesehen, indem weitere Arten von Ansprüchen durch Rechtsverordnung des Justizministeriums in den Nutzungszwang einbezogen werden können. Es bedarf dazu nicht einmal einer erneuten Gesetzesänderung. Es ist also abzusehen, dass zukünftig immer weitere Bereiche hier einbezogen werden. Auch gilt die heute noch weitgehend vorgesehene Wahlfreiheit nur für den Kläger. Der Beklagte hat von vornherein keine Wahl. Er kann nicht verlangen, dass der Rechtsstreit, mit dem er überzogen wird, nach herkömmlichen Verfahrensregeln geführt wird. Die Unterschiede zwischen Onlineverfahren und normalem Zivilprozess sind nicht trivial. So gibt es keinen Anspruch auf eine mündliche Verhandlung. Wenn das Gericht der Meinung ist, dass es keiner bedarf, dann findet auch keine statt. Der Kläger, der sich das selber so aussucht, kann sich darüber nicht beschweren. Der Beklagte hingegen hat sich diese Verfahrensart nicht ausgesucht. Auch andere, herkömmliche Grundsätze des Zivilprozesses gelten in dem Onlineverfahren nicht mehr uneingeschränkt. Parteiautonomie und Beibringungsgrundsatz bedeuten, dass das Gericht nur über den Sachverhalt entscheidet, den die Parteien selbst vortragen. Hier nun soll das Gericht teilweise auch selbst Tatsachen ermitteln können. Um diese und weitere Einzelheiten näher zu beleuchten, ist eine öffentliche Anhörung sinnvoll, die wir im Rechtsausschuss auch bereits beschlossen haben. Schauen wir mal, ob wir dieses Mal so weit kommen, dass die Anhörung auch stattfindet, oder ob, wie beim letzten Mal, vorher die Regierung zerplatzt. Vielen Dank. Herr Abgeordneter Jacobi, ich erlaube mir eine Bemerkung. – Herr Brandner, wenn Sie mich kommentieren möchten! Ich kommentiere Sie gerne. Herr Jacobi, ich möchte darauf hinweisen, dass eine kommunale Wahlrechtsentscheidung von Ehrenamtlichen auf rechtsstaatlichen Grundlagen basiert. Ich unterstelle mal, dass auch in Ludwigshafen der Rechtsstaat eingehalten wird und nicht das Zitieren des Nibelungenlieds zum Ausschluss von der Wahl geführt hat. Ich finde diese Herabsetzung einer Entscheidung von kommunalen Gremien nicht akzeptabel. Ich will das einfach nur grundsätzlich im Protokoll festgehalten wissen. Es war weder sachgerecht, noch hatte es mit dem Thema irgendetwas zu tun, und es setzt die Arbeit von Ehrenamtlichen in der Kommunalarbeit herab. – Wenn Sie möchten, dass ich die Sitzung unterbreche, unterbreche ich sie gerne. Anscheinend sind Sie an einer gedeihlichen Debatte nicht interessiert. – Ja, Sie sind die Einzigen, die hier die Meinung sagen dürfen, und alle anderen sind sozusagen die Kartellparteien. – Vielen Dank. Ich darf jetzt das Wort erteilen der CDU/CSU-Abgeordneten Frau Susanne Hierl.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Zugang zur Justiz gehört zum Kern unseres Rechtsstaates. Er muss im Alltag der Menschen spürbar sein. Wer sein Recht durchsetzen will, darf dabei nicht an Hürden scheitern, schon gar nicht an unnötiger Bürokratie oder veralteter Technik. Die Digitalisierung bietet eine große Chance, den Weg zur Justiz einfacher, schneller und bürgerfreundlicher zu gestalten, so wie es für die Menschen in vielen anderen Lebensbereichen bereits Realität ist. Mit diesem Gesetzentwurf legen wir den Grundstein für ein Onlineverfahren in der Zivilgerichtsbarkeit. Wir schaffen den rechtlichen Rahmen für ein Reallabor, das neue digitale Verfahren in realen Streitfällen erprobt. Worum geht es konkret? Anwendbar ist das Gesetz auf einfache zivilgerichtliche Streitigkeiten vor den Amtsgerichten. Es geht um Zahlungsforderungen, die oft nicht eingeklagt werden, weil der Weg zu kompliziert erscheint. Genau hier setzen wir an: mit nutzerfreundlichen Eingabeplattformen, mit einer strukturierten Erfassung des Prozessstoffs und mit einer digitalen Kommunikationsplattform für Gerichte, Parteien und Anwälte. Unser Ziel ist klar: Es geht um ein schnelleres, ressourcenschonendes und für die Bürger verständliches Verfahren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf ist der Startschuss für eine digitalere Ziviljustiz. Aber er ist eben nur der Anfang. Unser Anspruch muss sein, dass zentrale Elemente des Onlineverfahrens schnell flächendeckend eingeführt werden, nicht erst nach zehn Jahren. Wir brauchen ein echtes, nutzbares Justizportal. Wir brauchen strukturierte elektronische Verfahren, Cloud-Kommunikation und den flächendeckenden Einsatz von Videokonferenztechnik – dort, wo es sachgerecht ist. Selbstverständlich werden wir die Prozessordnungen entsprechend anpassen müssen, damit die Verfahrensrechte auch in der digitalen Welt wirken. Wir stehen aber nicht allein mit unseren Bemühungen. Die Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft“ hat Anfang dieses Jahres wertvolle Impulse geliefert. In Bayern und Niedersachsen wurde die Idee eines digitalen Basisdokuments, in dem der Parteivortrag und die gerichtlichen Hinweise gebündelt werden, bereits erfolgreich erprobt. Das zeigt uns: Es geht, und es funktioniert auch. Es liegt an uns, die Justiz strukturell zu modernisieren für mehr Effizienz, mehr Transparenz und mehr Bürgernähe. Lassen Sie uns diese Chance nutzen, damit auch die Justiz in der digitalen Lebenswirklichkeit der Menschen ankommt! Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. Herzlichen Dank. Ich darf für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herrn Dr. Till Steffen aufrufen.

Grüne

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Präsident hat ja die Vermutung geäußert, dass die kommunalen Organe in Rheinland-Pfalz nach Recht und Gesetz handeln. Dazu lässt sich sagen: Hier ist eben eine Falschbehauptung des Magazins „Nius“ wiederholt worden. Sie sollten die Lügen, die Sie selber durch Ihre Hintersassen in die Welt setzen lassen, nicht noch selber glauben. In der Tat waren die Remigrationspläne, die dieser Kandidat verfolgt, Gegenstand des Verfahrens. Die Vorstellung, dass Menschen mit Migrationshintergrund dieses Land bitte verlassen sollen, selbst wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben, war Gegenstand des Verfahrens. – Sie haben das hier vorgebracht. Deswegen ist es notwendig, das zu kommentieren. Worum geht es hier? Um die Onlineverfahren in der Zivilgerichtsbarkeit. Das ist in der Tat – es ist richtig gesagt worden, von Frau Hierl eben auch noch mal – eine gute Sache. Die gute Sache ist so gut, dass andere schon ganz lange vorher darauf gekommen sind; in British Columbia und in England gibt es das tatsächlich schon seit über 15 Jahren. Ich habe das Thema 2018 in ziemlich ähnlicher Form in die deutsche Debatte eingebracht. Jetzt ist es endlich Realität. In der Tat, in der Ampel hatten wir uns auch schon darangemacht; auch das ist erwähnt worden. Herr Buschmann hatte ja immer viel Redebedarf; aber an dieser Stelle wäre eine etwas schnellere gesetzgeberische Handlung sicherlich sinnvoll gewesen. Gut, dass das jetzt endlich kommt. Diesen Schritt müssen wir jetzt machen. Aber – Sie haben es eben auch gesagt – warum jetzt auch noch zehn Jahre Pilotphase? Die Frage ist ja, wenn man sich die Prozesse insgesamt anschaut: Wie kommen wir bei der Digitalisierung der Justiz insgesamt schneller voran? Die Innovationsgeschwindigkeit bei der Digitalisierung insgesamt ist viel höher, als die Justiz das nachvollzieht, und der Abstand zu dem, was die Justiz leistet, wird immer größer. Das führt natürlich zu Unverständnis bei Bürgerinnen und Bürgern, weil sie nicht verstehen, wie das, was im Umgang mit privaten Unternehmen selbstverständlich möglich ist, bei der Justiz nicht funktioniert. Die Lücke wird immer größer. Das heißt, die eigentliche Frage, die wir beantworten müssen, ist, wie wir schneller werden, wie wir schneller Innovationen hinkriegen und wie wir die Lücke nicht so groß werden lassen, wie das in diesem Beispiel sehr schön deutlich wird. Deswegen frage ich mich: Wo ist denn eigentlich die Vision? Wo wollen wir hin? Es gibt ja durchaus Staaten, die vormachen, wie es geht, die ganz klar entscheiden, dass es einen bestimmten Weg gibt, der am Ende angestrebt wird, wie ein solches Verfahren ausgestaltet sein soll. In den skandinavischen Staaten ist es vielfach so, dass es eigentlich nur noch das Onlineverfahren gibt. Wir haben in der letzten Wahlperiode gerungen, als es um die Videoverhandlungen ging, als es darum ging, ob es auch möglich ist, sich in einem Flächenland per Video zuzuschalten und so einen schnelleren Zugang zum Gericht zu bekommen. Was gab es da für Widerstände in den Verhandlungen mit dem Bundesrat, um dieses Gesetz endlich durchzubringen! Diese Widerstände müssen wir überwinden, wenn wir hier deutlich schneller werden wollen. Es gibt auch konkrete Sachen, die auf dem Tisch liegen, die jetzt endlich kommen müssen, etwa die bundeseinheitliche Justiz-Cloud, sodass es möglich wird, Daten zwischen unterschiedlichen Institutionen der Justiz auszutauschen. Wir brauchen hier endlich eine stabile Plattform. Wir brauchen auch sichere Anwendungen, die die Gerichte nutzen können, sodass das, was in Sachen KI in Anwaltskanzleien vollkommen selbstverständlich ist, auch für Gerichte möglich wird und sie bei der Bearbeitung von umfangreichen Schriftsätzen mithalten können. Wir brauchen auch ein elektronisches Titelregister. Das klingt sperrig. Aber es geht schlicht und einfach darum, dass wir bislang total komplizierte Verfahren haben. Wenn jemand ein Urteil hat und daraus vollstrecken will, dann könnte es ja sein, dass es jemand anders schon vollstreckt hat. Da gibt es dann Gegenklagen und Gegenverfahren. Das könnte man deutlich vereinfachen, indem es ein Register gibt, aus dem ersichtlich ist, ob dieses Urteil schon vollstreckt ist. Die Gerichtsvollzieher wünschen sich ganz dringend, dass wir diesen Schritt gehen. Das müsste dringend kommen. Ich war letztens auf einer Veranstaltung, auf der ein Kollege der SPD gesagt hat: Das schaffen wir diese Wahlperiode wohl nicht mehr. Da habe ich gesagt: Die Wahlperiode hat doch gerade erst angefangen. – Ich finde, es könnte ein bisschen mehr Tempo geben, dann wird das auch was mit der Digitalisierung der Justiz. Herzlichen Dank. Der nächste Redner in der Debatte: für die Fraktion Die Linke Aaron Valent.

Linke

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Digitalisierung in der Justiz ist Fortschritt. Richtig umgesetzt, kann sie den Zugang zum Recht erleichtern. Sie kann Verfahren beschleunigen. Aber das darf nicht auf Kosten zentraler rechtsstaatlicher Prinzipien passieren. Der Kern des Zivilverfahrens ist die mündliche Verhandlung. Die Regierung will diese bei Onlineverfahren nur noch zur Ausnahme machen. Sie wird nicht länger garantiert, sondern Beteiligte müssen mündliche Verhandlungen nun extra beantragen. Ein weiteres zentrales rechtliches Prinzip, das mit diesem Entwurf unter Beschuss gerät, ist die Unmittelbarkeit im Verfahren. Im Gerichtssaal können Sie dem Verfahren direkt folgen, Argumente vorbringen, Fragen stellen. Nun stellen Sie sich vor: Das alles ist nicht mehr gegeben. Sie können nur noch im Nachhinein schriftlich Stellung beziehen. Sie können bei der Beweisaufnahme selber nichts mehr beitragen. Missverständnisse und Fehlentscheidungen sind hier vorprogrammiert, und Sie können sich nicht mehr unmittelbar verteidigen. Durch diesen Vorschlag werden absolute Grundsätze infrage gestellt. Herr Kollege, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus der Unionsfraktion. Nein, danke. Wer so etwas fordert, schwächt nicht nur die Rechte der Betroffenen; er schwächt das Vertrauen in die Justiz selbst. Dann dieser Testzeitraum: zehn Jahre. Zehn Jahre ein halbfertiges Verfahren ausprobieren, das ist absurd. Schauen Sie sich die Entwicklung gerade im digitalen Bereich doch mal an! Vor zehn Jahren hat Angela Merkel das Internet noch als „Neuland“ für uns alle bezeichnet. Heute kann ich mit KI in Sekundenschnelle ganze Bücher schreiben. Stellen Sie sich vor, wie sich auch die Technik im Justizbereich in zehn Jahren verändert haben wird! Mit diesem Entwurf zwingt die Regierung von heute den Gerichten der Zukunft eine komplett überholte und altmodische Technologie auf. Und dann treten wir weiterhin bei der Digitalisierung auf der Stelle. Das kann sich Deutschland so nicht leisten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Redezeit reicht gar nicht aus, um alle Mängel dieses Gesetzentwurfs aufzuzeigen. Was ist zum Beispiel mit dem Thema Datenschutz? Was ist zum Beispiel mit der Evaluation? Was ist mit den Arbeitsbedingungen für Dolmetscher/-innen bei Gericht? Alles das wird im Entwurf nicht geregelt. Wir als Linke wollen Digitalisierung in der Justiz. Aber wir wollen sie richtig: Wir wollen sie sozial, wir wollen sie transparent, und wir wollen sie so, dass sie das Vertrauen in den Rechtsstaat stärkt und Barrieren abbaut. Der vorliegende Entwurf erfüllt alle diese Kriterien nicht. Er schwächt die mündliche Verhandlung, er setzt auf veraltete Technik, und er hat immense Regelungslücken. Darum sage ich klar: Wir lehnen diesen Gesetzentwurf nicht ab, weil wir die Digitalisierung blockieren wollen, sondern weil wir sie besser machen wollen, weil wir sie rechtsstaatlich machen wollen, sozial und zukunftssicher. Danke. Der nächste Redner in der Debatte: für die SPD-Fraktion Daniel Rinkert.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute einen Gesetzentwurf, der auf den ersten Blick sehr technisch erscheint, tatsächlich aber ein wichtiger Schritt für den Zugang zum Recht und damit für unsere Demokratie ist. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir die Grundlage dafür, dass Bürgerinnen und Bürger in Zukunft einfache zivilrechtliche Ansprüche, etwa aus Kaufverträgen oder Mietangelegenheiten, schnell, unkompliziert und digital vor Gericht geltend machen können. Warum ist das notwendig? Weil wir feststellen, dass viele Menschen von ihren Rechten keinen Gebrauch machen. Das hat verschiedene Gründe: Gerichtsverfahren gelten oft als kompliziert, zu langwierig und zu teuer. Gerade bei niedrigen Streitwerten wird deshalb oft verzichtet, obwohl ein berechtigter Anspruch besteht. Das darf uns als Rechtsstaat nicht gleichgültig sein. Deshalb brauchen wir ein niederschwelliges, modernes Verfahren, das dem Alltag der Menschen gerecht wird. Meine Damen und Herren, was haben wir genau vor? Wir ermöglichen Bürgerinnen und Bürgern, bei niedrigen Streitwerten einfach online Klage zu erheben, quasi vom Sofa aus. Wir schaffen einen modernen und barrierefreien Zugang zur Justiz: niederschwellig und verständlich. Wir entlasten die Bürgerinnen und Bürger finanziell durch wegfallende Porto- und Papierkosten. Wir eröffnen die Möglichkeit, Verfahren per Video oder ohne mündliche Verhandlung abzuwickeln, wo es die Praxis entsprechend zulässt. Wir machen kleinere Klagen attraktiver durch ermäßigte Gerichtsgebühren. Wir verbessern – das ist ganz wichtig – die Kommunikation zwischen Gerichten und Bürgerinnen und Bürgern mit dem neuen digitalen Justizpostfach, das Transparenz und direkten Austausch ermöglicht. Damit schaffen wir weniger Bürokratie, mehr Effizienz, besseren Zugang zum Recht, gerade für Verbraucherinnen und Verbraucher, für kleine Unternehmen, für Menschen, die nicht in der Großstadt mal eben neben dem Amtsgericht wohnen. Meine Damen und Herren, wir wissen, so ein neues Verfahren muss sorgfältig entwickelt und erprobt werden; das ist eben schon angesprochen worden. Deshalb ist dieser Gesetzentwurf auch ein Erprobungsgesetz. Die Justiz wird den Raum bekommen, in einem kontrollierten Rahmen zu testen, wie ein solches Verfahren in der Praxis funktioniert: mit wissenschaftlicher Begleitung, mit klaren Kriterien, mit Auswertung und Weiterentwicklung. Und was die Zeit angeht – die Kolleginnen und Kollegen haben es schon angesprochen –, da werden wir uns alle Erkenntnisse im Verfahren natürlich noch ansehen; denn wir beginnen ja gerade erst mit der Debatte. Meine Damen und Herren, dies ist ein weiteres Gesetz zur Digitalisierung des Zivilprozesses, und wir werden dort weitermachen. Wir haben noch sehr viel vor im Rahmen des Pakts für den Rechtsstaat. Wir wollen Verfahren vor Gericht spürbar beschleunigen. Denn für die Bürgerinnen und Bürger gilt: Aufgeschobene Gerechtigkeit ist verweigerte Gerechtigkeit. Deshalb ist es gut, dass wir diesen Entwurf hier vorliegen haben und in den nächsten Wochen beraten. Herzlichen Dank. Der nächste Redner in der Debatte: für die AfD-Fraktion Thomas Fetsch.

AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Staatlich angedachte oder gar verordnete Digitalisierung muss nicht schlecht sein, soweit sie auf Freiwilligkeit und Freiheit setzt. Einer in diesem Sinn angelegten Digitalisierung gerichtlicher Verfahren verschließen wir uns, wie mein Kollege Jacobi schon gesagt hat, durchaus nicht. Die hier zur Diskussion stehenden Regelungen sollen nach der Vorstellung der Koalition Teil eines zukunftsfähigen und bürgernahen Rechtsstaats sein, den Zugang zur Justiz erleichtern, Verfahren beschleunigen und die Effizienz der Rechtsprechung steigern. Ich nehme es vorweg: Das Ziel verfehlt der Entwurf mit Abstand. Schon nach der ausdrücklichen Absicht des Entwurfs sind die Regelungen gewissermaßen als reales Versuchslabor angelegt. Bei einem solchen Provisorium ist es überhaupt nicht verwunderlich, wenn Anwendungsfelder ausgespart werden, in denen die Digitalisierung tatsächlich Vorteile bringen könnte, oder Regelungen fehlen, die durchaus sinnvoll wären, zum Beispiel Vorschriften zur Bündelung von Massenverfahren. Empirische Untersuchungen haben übrigens gezeigt, dass die Bürger überhaupt keinen Bedarf für digitale Klagemöglichkeiten wie das Onlineverfahren sehen. Privatpersonen und Unternehmen kritisieren vielmehr die häufig viel zu lange Verfahrensdauer und die viel zu hohen Kosten. Dass der Gebührensatz bei den Gerichtskosten für Onlineverfahren laut Entwurf von 3,0 auf 2,0 gesenkt werden soll – geschenkt. Das mag ein gewisser Anreiz sein, ist aber sicherlich nicht ausschlaggebend. Gleichzeitig birgt der Entwurf jedoch erhebliche Risiken für die beteiligten Bürger und Unternehmen durch Beschneidung grundlegender Verfahrensprinzipien – mein Kollege Jacobi hat dies vorhin auch schon erwähnt –, zum Beispiel durch einen Eingriff in den Verhandlungsgrundsatz, der sehr erstaunlich ist. Besonders problematisch ist aus meiner Sicht jedoch das Absehen von einer möglichen Verhandlung, weil damit die erhebliche Gefahr besteht, dass Gerichte schon aus Eigeninteresse die Verzichtbarkeit mündlicher Termine annehmen. Dass diese Befürchtung durchaus begründet ist, zeigt die weitverbreitete Gerichtspraxis in Insolvenzverfahren. Wer in Insolvenzverfahren tätig war, weiß ganz genau, dass schriftliche Verfahren bei den Gerichten mittlerweile gang und gäbe sind, selbst in größeren Verfahren und selbst bei Unternehmensinsolvenzen. Das zeigt ganz genau, in welche Richtung es hier läuft. Dass mündliche Verhandlungen zudem in Form einer Videoverhandlung durchgeführt werden sollen und damit der Öffentlichkeitsgrundsatz missachtet wird, weil einfach noch keine vernünftige digitale Öffentlichkeit hergestellt werden kann, setzt den Entwurf noch größeren Zweifeln aus. Nicht hinzunehmen ist weiterhin, dass allein der Kläger über die Durchführung eines Onlineverfahrens entscheidet – auch das wurde schon angesprochen – und der Beklagte bei bestehender Kommunikationsplattform in die digitale Kommunikation gezwungen wird. Eine Ausnahme – das ist zu sagen – besteht nur für anwaltlich nicht vertretene natürliche Personen, ansonsten aber nicht. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der Gesetzentwurf eine Verfahrensmöglichkeit zur Verfügung stellt, die nicht nachgefragt wird, die ausgerechnet für Bereiche, wo es sinnvoll wäre, keine Möglichkeiten aufzeigt und eine Beschleunigung lediglich um den Preis erheblich verkürzter Verfahrensrechte erreicht. Das halten wir für rechtsstaatlich fragwürdig. Der Entwurf ist in dieser Form nicht zukunftsfähig und schon gar nicht bürgernah. Die AfD lehnt ihn daher ab. Vielen Dank. Die nächste Rednerin in der Debatte: für die Unionsfraktion Tijen Ataoğlu. Es ist ihre erste Rede.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich erinnere mich noch sehr gut an den 1. April 2019. Das war der Tag, an dem ich am Landgericht Hagen zur Richterin ernannt worden bin. Nach meiner Vereidigung wurde ich in ein Büro gebracht, in meine kleine Kammer. Wer schon mal in einem Richterbüro war, wird sich daran erinnern, dass es dort immer viele Aktenberge gibt. In meinem Gericht war das etwas anders; denn das Landgericht Hagen war eines der ersten Gerichte in Nordrhein-Westfalen, das seinerzeit die E-Akte pilotieren durfte. Das war ein Meilenstein für die Justiz. Heute, über sechs Jahre später, haben die allermeisten Gerichte in Deutschland tatsächlich die E-Akte und sind digitalisiert. Das war ein langer Prozess, ein schwieriger Prozess, aber ein längst überfälliger Prozess. Heute gehen wir den nächsten notwendigen Schritt bei der Digitalisierung der Justiz. Mit dem Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Onlineverfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit wird es bald möglich sein, einen Zivilprozess komplett digital zu führen. Damit wird die Justiz nicht nur digitaler, effizienter und bürgerfreundlicher, sondern auch schneller; und das ist ein wichtiger Schritt. Ich danke Frau Bundesministerin Dr. Hubig, die heute nicht anwesend ist, dass sie dieses wichtige Thema direkt zu Beginn ihrer Amtszeit wieder aufgerufen hat. Worum es in dem Gesetz geht, haben gerade schon die Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion, vor allem Frau Hierl, erklärt. Deshalb möchte ich darauf nicht mehr eingehen, sondern auf viel interessantere Argumente, die ich hier gehört habe. Ich will gerne mit dem Kollegen Valent anfangen. Sie sprachen davon, dass es ein großer Eingriff in die Rechte der Menschen wäre, wenn die mündlichen Verhandlungen nicht mehr stattfinden würden. Aber es gibt heute schon eine Vielzahl von Verfahren, die ohne mündliche Verhandlung stattfinden, seien es das schriftliche Verfahren – das kann man sich als Richterin oder Richter aussuchen – oder die Verfahren nach § 495a ZPO. Deshalb lassen Sie uns heute bitte nicht so tun, als ob es keine Verfahren ohne mündliche Verhandlung gäbe. Das würde die ganze Debatte nur verzerren. Herr Kollege Fetsch, Ihnen muss ich sagen: Obwohl ich gerade Richterin a. D. bin, möchte ich diese Unterstellung, die Richterinnen und Richter würden mündliche Verhandlungen nicht durchführen wollen, um Arbeit zu vermeiden, in aller Klarheit zurückweisen. Wir haben ehrenhafte Richter in diesem Staat, die sich an all das halten, was wir hier entscheiden. Kommen wir noch einmal zu den Vorteilen des Verfahrens, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der Zugang zu den Gerichten im Bereich von Zahlungsklagen wird vereinfacht und verbessert. Eine Klage kann ohne großen Aufwand direkt vom heimischen Schreibtisch aus bei Gericht eingereicht werden. Durch Standardisierung und Strukturierung des Prozessstoffes können Verfahren deutlich beschleunigt werden. Wir kritisieren doch immer, dass die Verfahren zu lange dauern. Jetzt gehen wir diesen Schritt und hören wieder Kritik. Das ist sehr interessant. Lange Wartezeiten werden damit passé sein. Schließlich werden auch die Gerichtskosten für das Onlineverfahren im Vergleich zu herkömmlichen Verfahren gesenkt. Die Bürgerinnen und Bürger werden also auch noch sparen, wenn sie ihr Recht einklagen. Nicht zu vergessen – das kam mir in der Debatte etwas zu kurz –, es werden auch unsere Gerichte langfristig entlastet. Schnellere Verfahren gleich mehr Erledigungen. Sehr geehrte Damen und Herren, wir sprechen in diesem Hohen Hause viel über Digitalisierung und Staatsmodernisierung, und das natürlich zu Recht. Was aber oft zu kurz kommt – und da muss ich Ihnen widersprechen, Herr Dr. Steffen –: Die Justiz hat im Vergleich zu vielen anderen Behörden bereits gezeigt, dass sie willens und in der Lage ist, moderner und digitaler zu werden. Als ich vor sechs Jahren in meinem Gericht saß, war in einer Kommunalverwaltung noch nicht mal daran zu denken, dass es eine digitale Akte geben würde. Deshalb, glaube ich, müssen wir einfach einmal betonen, bei allem Bedarf, den wir in der Justiz noch haben, dass die Leute da sehr flexibel sind und auch bei der E-Akte mutig vorangegangen sind. Aber zur Wahrheit gehört auch: Die Erprobung ist immer ein großer Aufwand. Deshalb möchte ich bereits jetzt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Zivilgerichtsbarkeit – seien es Richter, Rechtspfleger oder Servicemitarbeiter – dafür danken, dass sie diese Erprobung mitmachen werden. Sehr geehrte Damen und Herren, ich komme zum Ende. Der heute vorgelegte Gesetzentwurf ist ein nächster wichtiger Schritt für die Digitalisierung der Justiz. Wir holen nach, was in den vergangenen drei Jahren von der Ampelregierung versäumt worden ist. Für uns hat die Justiz Priorität. Der abschließende Redner in der Debatte: Dr. Martin Plum für die Unionsfraktion.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir schlagen heute nicht bloß ein neues Kapitel, sondern wir schlagen ein neues Buch bei der Digitalisierung unserer Justiz auf. Das Onlineverfahren im neuen Buch 12 der Zivilprozessordnung wird den Zugang zum Recht vereinfachen. Es wird die Arbeit von Anwälten, Richtern und Justizbeschäftigten erleichtern und die Verfahren effizienter gestalten. Das spart Bürgern, Unternehmen, Anwälten und Justiz Zeit, Geld und Mühen. Das Onlineverfahren kann damit gleich in mehrerer Hinsicht eine Blaupause sein, und es muss auch eine Blaupause sein. Erstens kann es eine Blaupause für die Modernisierung des Zivilprozesses sein: Klagen per Klick statt per Fax, Eingabe von Daten statt Dokumenten, Kommunikation über Plattformen statt Postfächer und mehr Struktur statt Schriftsatzwirrwarr. Das braucht es auch über das Onlineverfahren hinaus im Zivilprozess. Als Koalition werden wir deshalb ein Bundesjustizportal mit Verfahrensplattform, die bundeseinheitliche Justiz-Cloud, frühzeitige Verfahrenskonferenzen und Vorgaben zur richterlichen Verfahrensstrukturierung im ganzen Zivilprozess einführen. Wir als Koalition gehen damit den eingeschlagenen Weg zum Zivilprozess der Zukunft konsequent weiter. Zweitens kann das Onlineverfahren auch Blaupause für andere Verfahren und Gerichte sein. Onlineverfahren brauchen wir nicht nur an den Amtsgerichten. Mehr „online“ brauchen wir auch bei der Vollstreckung von Urteilen. Deswegen werden wir als Koalition das Vollstreckungsregister einführen – keine Sorge, lieber Herr Kollege Steffen. Und mehr „online“, das muss auch über Klagen am Amtsgericht hinausgehen. Deshalb werden wir uns im weiteren Verfahren genau anschauen, ob Onlineverfahren auch im einstweiligen Rechtsschutz, in Rechtsmittelverfahren und beispielsweise an den Arbeitsgerichten Sinn machen. Drittens kann das Onlineverfahren auch eine Blaupause für eine moderne und innovative Justiz sein. Dieses Gesetz geht neue Wege. Es schafft Frei- und Testräume in den Gerichten. Es ermöglicht die Erprobung neuer Technologien im laufenden Betrieb, und es hebt damit das Potenzial für Innovationen in der Justiz. Auch diesen Weg wollen wir als Koalition konsequent weitergehen. Wir wollen die Gestaltungsmöglichkeiten in der Justiz über das Onlineverfahren hinaus durch weitere Öffnungs- und Experimentierklauseln stärken: bei der Gerichtsorganisation, bei der Digitalisierung und bei den gerichtlichen Zuständigkeiten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Gesetzentwurf fängt etwas richtig Gutes an. Sorgen wir dafür, dass daraus im parlamentarischen Verfahren etwas noch Besseres wird! Machen wir aus diesem neuen Buch einen echten Bestseller für die Justiz und ihre Digitalisierung!

Redner nach Fraktion