24. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
24. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (5)
Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf passen wir das Klagerecht für anerkannte Umweltverbände an die internationalen und europarechtlichen Standards an. Wir setzen damit sowohl EU-Recht als auch Vorgaben aus der Aarhus-Konvention um. Das führt am Ende zu mehr Rechtsklarheit. Es entlastet die Gerichte. Und wir schaffen damit für alle Beteiligten Rechtssicherheit. Der Gesetzentwurf ist ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag, und er war im Bund-Länder-Pakt zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung vereinbart worden. Dem kommen wir nun nach. Wir sorgen für einen, wie ich finde, angemessenen Ausgleich zwischen effektivem Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten auf der einen Seite und einer zügigen Umsetzung von Infrastruktur- und sonstigen Vorhaben auf der anderen Seite. Zum Beispiel können Gerichtsverfahren beschleunigt werden. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, uns allen ist doch bewusst: Manche Dinge in diesem Land dauern schlicht zu lange. Wie bei jedem Gesetzentwurf handelt es sich um einen Kompromiss. In der aktuellen politischen Debatte gibt es Forderungen, das Verbandsklagerecht noch weiter einzuschränken oder es sogar komplett abzuschaffen. Das trifft auf meinen entschiedenen Widerstand. Ich finde es völlig in Ordnung, Umweltklagemöglichkeiten effizient zu gestalten und diese klar an der tatsächlichen räumlichen und sachlichen Betroffenheit der anerkannten Vereine und Verbände auszurichten. Was mir aber bei einigen in der Debatte nicht gefällt, ist die implizite Verunglimpfung von Vereinen und Verbänden, die sich im Natur- und Umweltschutz engagieren. Dieses Engagement ist gut für unsere Gesellschaft, es zeichnet uns gegenüber Autokratien aus. Deswegen müssen wir einen guten Mittelweg finden. Lassen Sie mich noch mal den Zweck des Umweltverbandsklagerechts in Erinnerung rufen: Der Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten ist eine wichtige Errungenschaft des Völkerrechts und des Europarechts. Ohne die Möglichkeit von Verbandsklagen unterläge ein Großteil der vom Bundestag – also von uns allen – verabschiedeten Umweltgesetze nicht mehr der gerichtlichen Kontrolle. Das Verbandsklagerecht ist also ein wichtiger Eckpfeiler des Rechtsstaats. Wenn geklagt werden kann, fördert das übrigens auch die Akzeptanz staatlicher Entscheidungen. Es gibt in dieser Debatte aber einen Mythos: Verbandsklagen seien ein bedeutender Faktor bei der Verzögerung von Infrastrukturvorhaben. Diese Annahme ist erwiesenermaßen schlicht falsch. Die Bundesregierung führt dazu seit Jahren ein Monitoring durch. Die Ergebnisse, wenn ich sie Ihnen kurz vortragen darf, sprechen für sich: Von derzeit rund 400 anerkannten Umweltvereinigungen machen weniger als 10 Prozent überhaupt Gebrauch von ihrem Klagerecht. Konkret gibt es im Durchschnitt weniger als 100 Verbandsklagen pro Jahr. Zum Vergleich: 150 000 Verfahren pro Jahr werden vor den Verwaltungsgerichten angestrengt. 100 Verbandsklagen im Verhältnis zu 150 000 Verwaltungsgerichtsverfahren, das ist weniger als ein Promille. Wenn man dann noch die Erfolgsquote der Umweltverbandsklagen vor den Gerichten berücksichtigt – etwa 50 Prozent der Klagen sind ganz oder teilweise erfolgreich –, dann kommen wir zu dem einfachen Ergebnis, dass die Verbandsklagen eine Berechtigung haben. Zum Vergleich: Die Erfolgsquote von Privatklagen liegt bei 10 Prozent, ist also deutlich geringer. Ich würde sagen, das Verbandsklagerecht wirkt. Es hilft, geltendes Recht umzusetzen. Und die Verbände setzen ihr Klagerecht dosiert, gezielt und wohlüberlegt ein. Herr Staatssekretär, Sie müssen zum Ende kommen. Diese Fakten müssen wir berücksichtigen. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Der nächste Redner ist Tobias Matthias Peterka für die AfD-Fraktion.
Herr Präsident! Liebe Bürger! Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, ist für ein freies Land vielleicht die wichtigste Säule nach dem demokratischen Wahlrecht an sich. Wie so vieles, kann man aber auch dieses konstituierende Element pervertieren. Schon seit vielen Jahren greifen Interessenverbände, Umweltlobbygruppen oder einfach nur aktivistische Lautsprecher in unsere Infrastrukturprojekte ein. Ob private Baustellen von nur etwas Bedeutung, Straßenführungen oder sonstige öffentliche Projekte – niemand darf in Ruhe planen, wenn es den fingierten, meist staatsfinanzierten Nachbarn nicht gefällt. Um gewollten Missverständnissen gleich vorzubeugen: Echte Drittbetroffenheit oder die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung stellt niemand infrage, und das ist, sprichwörtlich, auch eine ganz andere Baustelle. Aber hier geht es um diese ominösen Vereinigungen, die sich nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz bekanntlich ihren eigenen Wirkungsbereich selber definieren können. Durch behördliche Anerkennung nickt man diesen dann nur, dem Zeitgeist entsprechend, ab. Die Selbstermächtigung wird bereits jetzt auf die Spitze getrieben, indem geklagt werden kann, wenn nur – ich zitiere – der satzungsgemäße, also selbst gegebene Aufgabenbereich berührt sein könnte, und zwar durch Handeln oder Unterlassen im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung, natürlich bis ins Landesrecht hinab. Wir fordern ohnehin, dass so etwas auf echte Betroffenheit zurückgestutzt wird – keine künstliche Zivilgesellschaft und schon gar keine staatsfinanzierte! Aber was machen Sie hier übrigens auch noch, so mir nichts, dir nichts? Sie schaffen das Zugangsrecht von jedermann zu diesen Vereinigungen ab. – Ja, schauen Sie mal nach! Das ist ja auch kein Problem. Schließlich will man in der Klimaavantgarde unter sich bleiben. Es könnten ja böse, rechte Klimaleugner dort die Meinungsbildung irgendwie demokratisch beeinflussen, indem sie beitreten. So was geht für Sie natürlich gar nicht. Und während Sie bei der Privatwirtschaft, wie heute Nachmittag gehört, Abwehrklagen als SLAPP-Verstoß untersagen wollen, soll der halbstaatliche Filz hier völlig freie Hand bekommen. Wir fordern in unserem Gesetzentwurf, dass nur noch Organisationen ein Klagerecht erhalten, die nicht staatsfinanziert sind, ob direkt oder indirekt. Private Verbände können ja existieren. Einen Ökoständestaat durch die Hintertüre braucht aber wirklich niemand. Sie stoßen hier aber fleißig weiter jede größere Investition tiefer in die Vorbehaltshölle. Denn was gerade gesagt wurde, stimmt nicht. Natürlich verzögern Verbandsklagen Investitionsvorhaben bis dorthinaus. Und Sie haben wirklich noch die Unverfrorenheit, muss ich sagen, in Ihrem Gesetzentwurf unter der zwingenden Kategorie „Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft“ zu schreiben: keiner. Aufwand für Bürger und Aufwand für Bürokratie: keiner, nichts, null. – Jetzt mal ganz ehrlich: Sie wissen genau, dass das eine Lüge ist. Sie verweisen darauf, dass ohnehin jetzt schon die gleichen Klagerechte für Verbände bestehen würden; eigentlich wäre das hier gar nicht notwendig, alles paletti. Auf keinen Fall! Sonst würden Sie ja diese Mogelpackung gar nicht bringen. Ich sage Ihnen, wie es nämlich wirklich ist: Kleine Schritte von Obergerichten, weite Auslegungen der Generalnormen oder vorauseilender Gehorsam der Verwaltung, die immer mehr eingeschüchtert wird, das alles geht Ihnen gar nicht schnell genug. Natürlich ist es nun, nach diesem Entwurf von Ihnen, für die Deutsche Umwelthilfe und Konsorten einfacher, noch mehr Ärger zu machen, noch mehr zu klagen, überall da den Bengel in die Speichen zu stecken, wo in diesem Land mal irgendwas laufen könnte. Damit muss aufgeräumt werden, damit werden wir aufräumen. Was ist denn nun eigentlich mit dem Atomwiedereinstieg von Ministerin Reiche? Sollten diese kleinen Meiler mal irgendwann geplant werden, was greift denn dann: die grün-linke Staatsräson mit Sowieso-Klagerecht von irgendwoher oder die EU-Ebene, auf die Sie sich hier beziehen, die nämlich die Atomenergie als öko anerkennt? Da bin ich mal sehr gespannt, was dann passiert. Ich habe mir das Popcorn schon gebunkert. Zum Abschluss. Geben Sie doch wenigstens zu, dass Sie der finanziell gepamperten Pseudozivilgesellschaft in diesem Land längst das Heft in die Hand gegeben haben, wenn es um Infrastruktur usw. geht – die SPD, wie immer, als Haupttäter, die Union in Form der Beihilfe. Verantwortung outzusourcen, ist schon in der freien Wirtschaft fragwürdig; in der Politik ist es Arbeitsverweigerung. Wenn man dann noch dem Fuchs den Schlüssel zum Hühnerstall gibt, dann herrscht natürlich bald Grabesruhe, und unser Stillstand wird noch mehr zum Rückschritt. Liebe Union, kehren Sie um, und stimmen Sie unserem Gesetzentwurf im weiteren Beratungsvorgang zu, oder – noch besser – treten Sie dem Untersuchungsausschuss „NGO-Sumpf“ bei. Sie wissen ganz genau, dass diese Gesellen auch gegen die CDU/CSU arbeiten. Macht euch gerade! Noch ist es nicht zu spät. Vielen Dank. Vielen Dank. – Christian Moser von der CDU/CSU-Fraktion ist der nächste Redner.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verbandsklagerecht, Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – der Grundgedanke war und ist, essenzielle Umweltstandards effektiv durchzusetzen. Und ja, ich möchte dem Parlamentarischen Staatssekretär ausdrücklich recht geben: Es gibt viele Verbände, die als Anwälte der Natur auftreten und dieses Recht hochhalten. Und das soll auch so bleiben. Aber es gehört zur Wahrheit auch dazu, dass wir feststellen müssen, dass sich das Verbandsklagerecht in den letzten Jahren verselbstständigt hat. Nicht selten wird es dazu genutzt, politische oder lokale Partikularinteressen durchzusetzen, und nicht, um Umweltrecht zu verteidigen. Und genau diese Fehlentwicklungen wollen wir korrigieren. Das Verbandsklagerecht ist ein besonderes Konstrukt. Es geht darum, dass es keiner persönlichen Betroffenheit bedarf, sondern die Möglichkeit einer losgelösten Popularklage besteht. Das ist außergewöhnlich; aber das verlangt auch eine besondere Verantwortung. Und doch sehen wir in der Praxis immer wieder, dass dieses Instrument von Einzelnen auch strategisch eingesetzt wird. Nicht selten geht es da um NIMBY-Konstellationen, also „not in my backyard“. Ich möchte Ihnen ein Beispiel vorstellen, das sich – es ist noch nicht lange her – in Deutschland so zugetragen hat, uns zu denken geben muss und auch Anlass ist, diese Gesetzesänderungen vorzunehmen. Es geht um die Eisenbahnüberführung Sternbrücke in Hamburg-Altona. Der Planfeststellungsbeschluss wurde im Februar 2024 erlassen. Das Verfahren hat so lang gedauert, dass sich in dieser Zeit eigens eine anerkannte Umweltvereinigung bilden konnte, die dann auch geklagt hat. Die Klage wurde erst im November 2025 abgewiesen – also fast zwei Jahre Unsicherheit. Finanziert wurden dieser Klageverband und dieses Verfahren übrigens maßgeblich von einer Initiative, die selbst gar keine anerkannte Umweltvereinigung war. Sie hat auf ihrer Homepage um Spenden geworben. Auf der Homepage stehen auch die Ziele der Vereinigung: Denkmalschutz, Verkehrsplanung, städtebauliche Fragen, der Erhalt kultureller Nutzungen – also alles außer Umweltschutz. Meine Damen und Herren, dafür wurde das Verbandsklagerecht nicht geschaffen. Es geht darum, dass wir das wieder zurechtrücken. Ich komme zu dem oft gehörten Argument, die Zahl der Klagen sei nicht das Problem. Einerseits kommt man, wenn man sich mal anschaut, was alles in den letzten Jahren beklagt wurde – Fehmarnbeltquerung, Elbvertiefung, Windkraftanlagen, Tesla-Gigafactory, Flughafen Berlin Brandenburg, Stuttgart 21, jetzt die Sternbrücke –, zu dem Schluss: Es geht auch um Infrastrukturvorhaben, die so bedeutend sind, dass eine Nichtumsetzung das Land lähmen würde. Dies müssen wir zur Kenntnis nehmen. Das Ergebnis sind meistens längere Verfahren, höhere Kosten und mehr Unsicherheit. Das müssen wir beenden, weil es vor allem Projekte betrifft, die wir für unsere Infrastruktur und für die Sanierung unseres Landes brauchen. Im Regierungsentwurf sind einige sehr wichtige Punkte enthalten, die uns dabei voranbringen. Ein Punkt ist der Wegfall der aufschiebenden Wirkung der Klagen von Umweltverbänden, sofern es Infrastrukturvorhaben betrifft. Manche Umweltverbände machen die Verheißung: „Wenn der Umweltverband klagt, dann steht das Projekt erst mal still, dann rollen die Bagger nicht an, dann passiert erst mal nichts“, zu ihrem Geschäftsmodell. Das kann es nicht sein. Wenn wir diese Blockade auflösen, indem wir den Wegfall der aufschiebenden Wirkung regeln, dann kann das Vorhaben gleich beginnen. Trotzdem bleibt der Rechtsschutz erhalten, trotzdem kann Eilrechtsschutz begehrt werden. Das Gericht prüft in der Regel zügig, und zwar so zügig – das kann ich aus meiner anwaltlichen Erfahrung sagen –, dass nach kurzer Zeit eine erste Vorentscheidung im Verfahren vorliegt. Das Ergebnis ist vor allem Planungssicherheit für die Behörden, Planungssicherheit für den Vorhabenträger und nicht weniger Rechtsschutz. Zweiter Punkt. Wir stärken den Beibringungsgrundsatz. Es ist ja auch eine VwGO-Novelle des Justizministeriums unterwegs; auch dort hat dieser Eingang gefunden. Es geht darum, dass Gerichte auch in umweltbezogenen Verfahren nicht mehr jeden Umweltaspekt, auch wenn er gar nicht vorgetragen wird, bis ins letzte Detail prüfen müssen, sondern sich auf den Sachverhalt konzentrieren können, der vorgetragen wird oder sich in dem Verfahren aufdrängt. Dadurch werden die Verfahren schneller werden. Ich weiß, dass das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung schon so entscheidet. Aber Rechtsprechung kann sich auch ändern. Deswegen schreiben wir es jetzt ins Gesetz. Dritter Punkt. Wir bekämpfen missbräuchliche Klagen stärker. Es war schon in der EuGH-Rechtsprechung angelegt, dass wir hier noch mehr tun können. Und das werden wir tun: Wir sorgen dafür, dass jemand, der Einwendungen im Verwaltungsverfahren bewusst unterlässt und erst im Klageverfahren entsprechend argumentiert, sich künftig nicht mehr darauf berufen kann. Oder mit anderen Worten: Wer beteiligt ist, muss sich auch beteiligen und darf gewisse Argumente nicht taktisch zurückhalten, um sie dann im Klageverfahren einzubringen. Letzter Punkt. Wir wollen anerkannte Umweltvereinigungen einer stärkeren Rechtmäßigkeitskontrolle unterziehen. Das wird nicht die Verbände betreffen, die sich ordnungsgemäß verhalten; aber es wird all jene treffen, die, wie bei der Sternbrücke, ein – ich nenne es mal so – unsauberes Geschäftsmodell pflegen. Es ist aus meiner Sicht verhältnismäßig, dass wir die Anerkennung als Umweltvereinigung alle fünf Jahre überprüfen, später dann nur noch alle zehn Jahre. Es gibt kein Privileg auf dauerhafte Anerkennung ohne Überprüfung. Also: Wir beenden keine Bürgerbeteiligung. Wir bringen Tempo in umweltbezogene Verfahren, ohne dabei Abstriche beim Umweltschutz zu machen. Ich freue mich jetzt auf das parlamentarische Verfahren. Danke. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Dr. Jan-Niclas Gesenhues für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Geschätzter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten hier heute Vormittag eine sehr lebhafte Diskussion rund um den Klimaschutz. Und wir haben im Moment auch draußen im Land eine sehr lebhafte Diskussion um den Klimaschutz. Ich finde das gut und richtig. Zu verdanken ist das auch der Deutschen Umwelthilfe. Ich bin der Deutschen Umwelthilfe dankbar dafür, dass sie die Diskussion um dieses wichtige Zukunftsthema vorantreibt. Die Deutsche Umwelthilfe hat die Bundesregierung verklagt, und sie hat vor Gericht recht bekommen. Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung ist nicht ausreichend, sondern muss nachgebessert werden. Da muss ich noch mal sagen: Gut, dass wir jetzt hier über das wichtige Thema Klimaschutz debattieren! Das Problem ist – der Leak des Klimaschutzprogramms des Bundesumweltministeriums hat es ja gezeigt –, dass die Maßnahmen, die es jetzt bräuchte, im Klimaschutzprogramm überhaupt nicht drinstehen. Aber anstatt das Klimaschutzprogramm nachzubessern, was ja die logische Reaktion wäre, reagiert die Bundesregierung damit, dass sie mit diesem Gesetz de facto eine Abschaffung der Verbandsklage durch die Hintertür betreibt. Das ist nicht nur dreist, sondern das ist undemokratisch, liebe Kolleginnen und Kollegen. Herr Staatssekretär, ich bin ja sehr dankbar für Ihr flammendes Plädoyer für die Verbandsklage – Sie haben es zu Recht gehalten –; aber wenn Sie es ernst meinen, müssen Sie diesen Gesetzentwurf eigentlich zurückziehen. Denn in diesem Gesetzentwurf steht, dass es keine aufschiebende Wirkung mehr bei Umweltklagen geben soll, dass eine materielle Präklusion eingeführt werden soll, dass Umweltverbände sich ständig wieder neu anerkennen lassen müssen, wodurch insgesamt die Klagemöglichkeiten der Umweltverbände vor Gericht massiv erschwert werden. Das fügt sich ein in eine Gesamtstrategie der Bundesregierung, die die ökologische Zivilgesellschaft Stück für Stück mundtot machen will. Denn wichtige Beteiligungs- und Klagerechte werden ihr genommen. Durch Absenken der Finanzierung fallen wichtige Stellen und auch wichtige Projekte weg. Und der Bundeskanzler stellt sich auch noch hin und wirft ausgerechnet den Umweltverbänden vor, die Demokratie zu beschädigen. Ich finde diesen Vorwurf unsäglich. Diesen Menschen sollten wir einen Preis dafür verleihen, dass sie sich ehrenamtlich für den Schutz unserer Umwelt und unseres Klimas einsetzen, anstatt sie hier ständig zu bashen. Hören Sie damit auf, und ziehen Sie diesen Gesetzentwurf zurück. Die Umweltverbände gehen mit ihrem Klagerecht wirklich sehr maßvoll um. 66 Umweltklagen pro Jahr – das ist weniger als 0,1 Prozent der Verfahren vor den Verwaltungsgerichten. Das Ding ist nur: Mehr als die Hälfte dieser Umweltklagen ist erfolgreich. Sie sorgen dafür, dass unsere Luft sauberer wird, unser Wasser reiner wird und unser Klima besser geschützt wird. Dafür sollten wir den Umweltverbänden dankbar sein. Die Möglichkeit, zu klagen, sollten sie behalten. Deswegen sollten Sie diesen Gesetzentwurf zurückziehen. Herzlichen Dank. Vielen Dank. – Für die letzte Rede in dieser Aussprache erteile ich das Wort Violetta Bock von der Fraktion Die Linke.
Herr Präsident! Verehrte Zuhörende! Ich finde auch, Sie sollten den Gesetzentwurf zurückziehen. Wir sind völker- und europarechtlich verpflichtet, im Umweltbereich effektiven Rechtsschutz und weiten Zugang zu Gerichten zu gewährleisten. Dem dient das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz. Es ist daher essenziell für Umweltschutz und Rechtsstaatlichkeit. Hier sind Anpassungen notwendig, aber Sie wollen stattdessen die rechtsstaatliche Kontrolle im Sinne der Regierungskoalition schleifen. Wenn diese Änderungen so durchkommen, dann sind sie ein neuer Baustein im autoritären Umbau. Schwarz-Rot nutzt die Gelegenheit notwendiger Anpassungen dafür, Beteiligungsrechte und Mitwirkung einzuschränken. Sie wollen den Schutz der Umwelt endgültig Investitionsversprechen und Profitwünschen unterordnen. Eine Generalklausel für alle umweltbezogenen Entscheidungen, die von allen Seiten gefordert wird, findet sich nicht im Entwurf. Das und die befristete Anerkennung von Umweltvereinigungen führt zu langwierigen Prüfungsprozessen und weiterem Verwaltungsaufwand. Sie bauen also Bürokratie auf und Demokratie ab. Stattdessen findet sich im Gesetzentwurf eine Präklusionsregel, die jegliche Einwände ausschließt, wenn sie nicht bereits im Verwaltungsverfahren vorgebracht wurden. So früh liegen aber gar nicht alle Informationen vor, und spätere Vorhabenänderungen wären der Kontrolle komplett entzogen. Auch das widerspricht der Aarhus-Konvention. Die aufschiebende Wirkung von Klagen soll gesetzlich ausgeschlossen werden. Wenn es länger dauert, kann in der Zwischenzeit schon mal gebaut und betoniert werden. Dem übergeordneten Interesse folgt am Ende die schulterzuckende Erkenntnis: Es ist zu teuer, die schöne, neue Autobahn oder die schicke LNG-Trasse wieder zu beseitigen. Mensch und Natur müssen sich unterordnen, egal was das Grundgesetz garantiert. Es wurde gerade schon gesagt, wie wenig das Verbandsklagerecht genutzt wird, dass aber 50 Prozent der entsprechenden Klagen erfolgreich sind, wodurch irreparable Schäden für Mensch und Natur verhindert werden. Und die AfD? Die will das Klagerecht gleich ganz abschaffen. Sie müssen zum Ende kommen. Mein letztes Wort: Ich finde, wir sollten lieber die AfD verbieten. Damit wäre uns allen ein großer Gefallen getan.
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