a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1069 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Aaron Valent, Christin Willnat, Clara Bünger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Einschüchterungsklagen stoppen – Demokratie und Pressefreiheit schützen
a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1069 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Aaron Valent, Christin Willnat, Clara Bünger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Einschüchterungsklagen stoppen – Demokratie und Pressefreiheit schützen
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (9)
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Es ist in dieser Woche zehn Jahre her, dass die Journalistin Daphne Caruana Galizia aufdeckte, wie einflussreiche Personen auf Malta in Steuerhinterziehung und Geldwäsche verstrickt waren. Ein Jahr später war sie tot, getötet durch eine Autobombe. Daphne Caruana Galizia ließ sich bis zuletzt nicht einschüchtern. Dabei haben ihre Gegner es mit allen Mitteln versucht, auch mit Klagen. Als sie starb, waren 48 Gerichtsverfahren gegen sie anhängig. Wer sie mundtot machen wollte, versuchte auch, die Justiz dafür zu missbrauchen. Das Schicksal von Daphne Caruana Galizia veranlasste die EU zur Anti-SLAPP-Initiative. „SLAPP“ steht im Deutschen für strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung. Gemeint sind offensichtlich unbegründete und missbräuchliche Klagen, die nur einschüchtern und öffentliche Debatten ersticken sollen. SLAPP-Klagen richten sich gegen Journalistinnen und Journalisten oder Nichtregierungsorganisationen, gegen jene, die Debatten anstoßen und Macht hinterfragen. Nicht Argumente sollen sie davon abbringen, sondern die Angst vor jahrelangen Verfahren, vor unermesslichen Kosten und persönlicher und familiärer Bedrohung. Zeit, Geld und Nerven kosten – darauf zielen diese Klagen. Damit finden wir uns nicht ab. Der Zugang zum Recht darf niemals dazu missbraucht werden, Machtpositionen auszunutzen und durch unbegründete Klagen kritische Stimmen mundtot zu machen, und zwar die Stimmen derjenigen, die sich einsetzen für Gerechtigkeit, für Transparenz und für Wahrheit, meine sehr geehrten Damen und Herren. Mit unserem Entwurf wollen wir genau diese Stimmen schützen. Er gibt den Gerichten wirksame Mittel gegen grenzüberschreitende SLAPP-Klagen. Denn unabhängige Gerichte können selbst kontrollieren, dass Macht nicht missbraucht wird. Der Entwurf setzt die EU-Richtlinie unbürokratisch eins zu eins um: Gerichte behandeln SLAPP-Klagen künftig vorrangig und können unbegründete Klagen schnell abweisen. Unterliegt der Kläger, zahlt er die Anwaltskosten des Beklagten über die gesetzlichen Gebühren hinaus. Und: Das Gericht kann als Sanktion die Klägergebühren verdoppeln. So schützt der Gesetzentwurf die Meinungsfreiheit und die Demokratie. Ich freue mich, meine sehr geehrten Damen und Herren, auf unsere Diskussionen, die jetzt folgen werden. Wir setzen gemeinsam ein starkes Zeichen für die Meinungsfreiheit, für die Demokratie und auch für Menschen wie Daphne Caruana Galizia. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion darf ich Peter Bohnhof das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Bürger! Stellen Sie sich einen Familienvater vor, der in den sozialen Medien kritisch über eine große Bank postet. Er hat Fakten, er hat Beweise, und plötzlich landet eine Klage auf seinem Tisch, nicht weil er lügt, nein, weil er es wagt, den Mächtigen auf die Füße zu treten. Die Bank hetzt ihre Anwälte auf ihn und zerrt ihn vor Gericht. Der Mann verliert nicht nur Geld, sondern auch Schlaf, Gesundheit, vielleicht sogar seinen Job. Genau das soll das sogenannte Anti-SLAPP-Gesetz verhindern. Klingt gut, oder? Aber warten Sie die Geschichte ab. Ich erzähle Ihnen die ganze Geschichte. Alle Menschen können mit Einschüchterungsklagen überzogen werden. SLAPP, die englische Langform erspare ich Ihnen, sind missbräuchliche Klagen, bei denen es nicht um Recht geht. Sie zielen darauf ab, den Menschen, der seine Meinung vertritt oder Wahrheiten mitteilt, mundtot zu machen. Eine EU-Richtlinie fordert uns auf, das umzusetzen. Im EU-Parlament haben alle AfD-Mitglieder dagegengestimmt, weil sie ahnten, was nun kommt. Bleiben wir zunächst bei unserem Beispiel. Die Klage gegen unseren Familienvater führt dazu, dass er in der Zukunft gerade nicht mehr die Wahrheit, geschweige denn seine Meinung, kundtut. Solche Klagen halten also Menschen davon ab, ihre Meinungsfreiheit auszuüben. Die EU-Richtlinie ergänzt: In einer Demokratie müssen Bürger sich einmischen können, ohne von Mächtigen beeinflusst zu werden. – Schön gesagt, aber ist das die ganze Wahrheit? Der Entwurf dreht an drei Stellschrauben: Beschleunigung, Kostenrisiko für Kläger und Transparenz. Das Ziel: Wer missbräuchlich klagt, soll bluten. Zwar werden einige Indizien für Missbrauch genannt. Diese sind aber nicht hinreichend. Denn jetzt kommt der Haken! Ist es wirklich ein Problem in Deutschland? Die Bundesregierung antwortete 2024 auf eine AfD-Anfrage: Es gibt in der Praxis keine Erfahrungen mit SLAPP. – Warum dann dieses Gesetz? Schauen Sie sich die Kriterien „missbräuchlich“, „Hauptzweck“, „überlegene Stellung“ an. Das sind offene Begriffe, schwammig wie ein Sumpf. Das schafft Rechtsunsicherheit, schreckt Kläger mit einem echten strittigen Anliegen ab, die vielleicht zu Recht klagen. Noch schlimmer aber ist das Kostenthema: Ersatz über die gesetzlichen Gebühren hinaus. Das ist ein Systembruch an der Stelle. Kalkulierbare Kosten werden durch unbestimmte „Angemessenheit“ ersetzt. Die Betroffenen riskieren so Liquiditätsprobleme. Der Zugang zu Gerichten wird erschwert, und das öffnet neue Schlupflöcher. Grundsätzlich gilt: Was aus Brüssel kommt, ist mit Vorsicht zu genießen. Auf den ersten Blick geht es nämlich um den Schutz von Meinungsäußerungen. Wir teilen das. In einer Demokratie muss jeder sprechen können, ohne Angst vor den Mächtigen haben zu müssen. Aber diese Regierung kennt keine allgemeine Freiheit. Es gibt bei ihr die „richtige“ und die „falsche“ Meinung. Bei Kritik an der Regierung gilt diese Freiheit eben gerade nicht. Hinzu kommt: Das Gesetz schließt staatliches Handeln aus. Es verhindert also keine Hausdurchsuchungen nach kritischen Posts, meine Damen und Herren. Es schützt Bürger nicht vor dem Staat. Wen schützt es dann? Linke Aktivisten und NGOs, die mit der richtigen Meinung gegen das angeblich Böse antreten. Die Regierung hofft offenkundig auf ihr genehme – in Anführungszeichen – „richtige“ Urteile. Der Marsch durch die Institutionen hat schließlich auch die Gerichte erreicht. Das ist Klientelpolitik pur und dazu handwerklich schlecht gemacht – deshalb müssen wir darüber im Ausschuss reden –; wir haben Sie dabei überführt. Die Bürger lassen sich nicht täuschen. Wir lehnen den Entwurf ab; denn wir sind für echte Freiheit – für alle. Für die CDU/CSU-Fraktion darf ich Carl-Philipp Sassenrath das Wort erteilen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Aufgabe ist, meine Damen und Herren, die „beste erreichbare Version der Wahrheit“ aufzuschreiben. Das ist, frei nach Carl Bernstein, die Aufgabe von gutem Journalismus. Im Film „Die Unbestechlichen“ jagt seine Figur zusammen mit der von Bob Woodward der Wahrheit hinterher. Sie endet natürlich in der Aufdeckung des Watergate-Skandals in den USA. Bei allen Verfehlungen, die wir hier ja auch gestern mit Blick auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bereits diskutiert haben, kommt dem Journalismus eine tragende Säule in unserer Demokratie zu. Journalistinnen und Journalisten dürfen und sollen Geschichten schreiben. Und manchmal, wie im Falle von Bernstein und Woodward, können sie damit sogar Geschichte schreiben. Die freie Presse verdient den besonderen Schutz, den ihr das Grundgesetz zukommen lässt. Wegen dieses hohen Gutes der freien Presse diskutieren wir hier heute über ein Gesetz zu sogenannten Einschüchterungsklagen. Aber, meine Damen und Herren, Verantwortung und Freiheit verpflichten. Wir befinden uns in einem Spannungsfeld. Wir alle kennen auch – wir haben es wahrscheinlich damals in der Schule gelesen – Bölls „Die verlorene Ehre der Katharina Blum“ und den gleichnamigen Film. Deswegen mahnen wir auch mit Blick auf den Gesetzentwurf: Nur weil wir als Gesetzgeber einen Hammer in der Hand halten, ist nicht jedes Problem ein Nagel. Man darf, meine Damen und Herren, in diesem Land fast alles sagen und schreiben. Das heißt im Übrigen aber nicht – und ich schaue niemanden an –, dass man es auch muss. Aber wir tun gut daran, gerade in Zeiten, in denen in Europa ein Krieg herrscht, der ganz gezielt unsere Freiheit ins Visier nimmt, festzustellen: Deutschland steht auf Platz elf im Ranking der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen, Deutschland erhält 95 von 100 Punkten von Freedom House. – Wir sind ein freies Land mit einer freien Presse, und wir sind stolz darauf. Nachdem wir also die deutsche Ausgangslage festgehalten haben, werfen wir einen Blick auf die europäische Vorlage und ihren Sinn und Zweck. Insgesamt adressiert die Richtlinie, wenn man einen EU-weiten Bericht zu SLAPP zugrunde legt, ein vor allem in vielen EU-Mitgliedstaaten Süd- und Osteuropas drängendes Problem. Das müssen wir berücksichtigen, und deswegen bin ich dankbar, dass wir in der Umsetzung behutsam vorgehen und der Gesetzentwurf ausdrücklich auch solche Regelungen anerkennt, die bereits jetzt zum Schutz vor missbräuchlichen Klagen beitragen. Offizielle Statistiken zu SLAPP haben wir in Deutschland nicht. Echte SLAPP-Fälle sind bei uns also selten; das müssen sie auch bleiben. Wir sind ja nicht in den USA, und das ist auch gut so. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken, Ihr Antrag weist zu Recht auf das Thema der Abmahnung hin. Davon scheint ja auch die rechte Seite des Hauses immer wieder Gebrauch zu machen. Das ist zwar nicht Teil dieses Gesetzgebungsverfahrens zur Umsetzung der EU-Richtlinie; aber wir sollten uns damit befassen. Wenn Sie allerdings beispielsweise fordern, dass eine Beistandschaft etwa für NGOs über das bestehende Recht hinaus eingerichtet werden sollte – also auch dann, wenn es nicht sachdienlich ist nach den Voraussetzungen des geltenden Rechts –, dann zeigt das zweierlei: erstens, wie wenig Vertrauen Sie unserer Justiz und deren Verantwortungsbewusstsein und Fähigkeit, im Einzelfall zu entscheiden, entgegenbringen, und zweitens, dass es Ihnen nicht um effektiven Rechtsschutz geht, sondern um eine Politisierung der Justiz. – Und das machen wir als Rechtsstaatskoalition nicht mit. Ein abschließender Gedanke: Wir erlegen mit diesem Gesetz den vermeintlich mächtigen – wohlgemerkt: privaten – Akteuren eine besondere Sorgfaltspflicht bei ihrem Rechtsverkehr und ihrem Rechtsschutz auf – so weit, so gut. Dann dürfen wir aber auch keinen Wertungswiderspruch erzeugen und sollten uns fragen, was für uns selbst gilt. Meinungsfreiheit muss man auch ertragen, gerade in gesellschaftlich herausgehobenen Stellungen. Und so schließe ich mit einem Zitat aus einem weiteren meiner Lieblingsfilme über Helden des Journalismus, deren Schutz unsere Aufgabe ist, gerade auch dann, wenn uns das nicht passt: „Good night, and good luck.“ Danke. Für Bündnis 90/Die Grünen darf ich Awet Tesfaiesus das Wort erteilen.
Geehrter Herr Präsident! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Daphne Caruana Galizia wurde schon genannt. Die Investigativjournalistin recherchierte zu Korruption und Machtmissbrauch in Malta. Dabei deckte sie zahlreiche Fälle auf. Sie arbeitete auch an den Panama Papers, welche ein Netzwerk von Briefkastenfirmen zur Steuerhinterziehung und Geldwäsche enthüllten. Vor ihrer Ermordung – das haben wir gehört – waren fast 50 Klagen gegen Daphne anhängig, um sie zum Schweigen zu bringen, um ihre Arbeit zu verhindern. Daphnes Fall erschütterte Europa. Sie war und ist aber kein Einzelfall. Während solche SLAPP-Klagen lange als eher angelsächsische Phänomene betrachtet wurden, wissen wir heute, dass solche strategischen Einschüchterungsklagen gerade auch hier in Deutschland zunehmen. Insbesondere Journalisten, Aktivistinnen und Aktivisten, Wissenschaftler/-innen werden immer häufiger mit kostspieligen Verfahren überzogen – nicht weil es um Rechtsfindung geht, sondern weil kritische Stimmen unter Druck gesetzt werden sollen. Diese Klagen richten sich gegen Beteiligung, gegen Kritik, gegen Öffentlichkeit. Die 2024 von der EU verabschiedete Richtlinie zum Schutz vor SLAPP-Klagen wird heute von vielen als „Daphne-Gesetz“ bezeichnet. Die Bundesregierung ist nun in der Pflicht, diese Richtlinie mit Mut und Entschlossenheit umzusetzen. Die Botschaft muss ganz klar lauten: Das Recht darf nicht als Einschüchterungsinstrument benutzt werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung genügt diesem Anspruch leider nicht. Aus Zeitgründen will ich nur zwei Probleme herausstellen. Zum einen beschränkt sich dieser Entwurf auf grenzüberschreitende SLAPP-Klagen; rein nationale Fälle bleiben außen vor. Das bedeutet: Nehmen wir an, ein deutscher Konzern geht gegen einen Journalisten vor, weil er Aktivisten, die gegen den Konzern demonstrierten, fotografiert hat – ein realer Fall. Er überschüttet diesen Journalisten mit horrenden Schadensersatzansprüchen in Höhe von 2 Millionen Euro. Dieser Journalist wird sich nicht auf dieses Gesetz berufen können, weil es kein grenzüberschreitender Fall ist. Angesichts dessen, dass 75 Prozent der SLAPP-Fälle solche rein nationalen Fälle sind, werden sich die allermeisten nicht auf dieses Gesetz berufen können. Das zweite Problem. SLAPP-Verfahren starten nicht mit einer Klage, sondern mit einer Abmahnung, der Forderung zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung, einer Drohung mit hohen Schadensersatzforderungen und obendrauf der Rechnung der Großkanzlei. Das Ziel ist hier Einschüchterung. Wie würden Sie reagieren? Für die allermeisten ist das Risiko, sich lebenslang zu verschulden, viel zu groß. Die allermeisten geben nach und begeben sich nicht in Gerichtsverfahren. Auch in diesen Fällen ist dieses Gesetz nicht hilfreich, weil es eben keine Klageverfahren sind. Geehrte Kolleginnen und Kollegen, ein Gesetz, das kaum Wirkung entfaltet, ist reine Symbolpolitik. Wir brauchen eine Regelung für die vielen rein nationalen Verfahren. Wir brauchen einen Ausgleich zwischen den Mächtigen und den Schwachen. Wir brauchen spürbare Sanktionen gegen missbräuchliche Klagen. Wir brauchen ein Gesetz, das verhindert, dass unser Rechtssystem zur Einschüchterung benutzt wird – ein Gesetz, das Daphne geschützt hätte. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über 120 Abmahnungen und Klagen: Wenn Adel so Geschichte schreibt, geht es nicht um ein Kleid oder Ehre, sondern um Einschüchterung. Im Fall der Hohenzollern wurden Juristinnen und Juristen und Historiker/-innen mit mehr als 100 Verfahren einfach überzogen. Dabei ging es um Berichte und wissenschaftliche Einschätzungen zur Rolle der Hohenzollern im Nationalsozialismus. Viele dieser Verfahren waren unbegründet. Doch auch unbegründete Klagen hatten ihre Wirkung. Eine Studie der Universität Jena zeigt diese Wirkung: Verunsicherung, defensive Formulierungen, Rückzug aus den Debatten. Ich habe mich mit Verbänden und Initiativen über genau solche Klagen ausgetauscht, und es zeigt sich: Entscheidend ist eben nicht der einzelne Prozess, sondern sind die Summe der Verfahren, der finanzielle Druck und die dauerhafte Unsicherheit. Und genau hier liegt auch das Problem. SLAPP-Klagen dienen eben nicht der Rechtsdurchsetzung. Sie erzeugen Druck. Sie verursachen Kosten. Sie binden Zeit. Hier wird der Rechtsstaat missbraucht. Solche Instrumente nutzen aber nicht nur finanzstarke Unternehmen oder Adlige. Auch rechtsextreme Akteure setzen gezielt juristische Mittel ein. So bedrohen sie zivilgesellschaftliches Engagement. Sie setzen eine kritische Berichterstattung unter Druck. Gerade freie Journalistinnen und Journalisten, kleine Redaktionen oder befristet Beschäftigte können sich solche Verfahren oft erst gar nicht leisten. Hinzu kommt noch der außergerichtliche Bereich: missbräuchliche Abmahnungen, hohe Streitwerte, Drohschreiben. Genau hier beginnt der Druck, und genau hier bleibt der Regierungsentwurf unzureichend. Im Referentenentwurf Ihres Ministeriums waren rein inländische SLAPP-Klagen wenigstens noch enthalten; aber auf Druck der Union sind sie wieder gestrichen worden. Damit bleibt noch ein weiterer Bereich ungeschützt, in dem Einschüchterungsversuche stattfinden. Unser Recht darf kein Instrument zur Einschüchterung kritischer Öffentlichkeit werden. Genau deshalb braucht es funktionierende Unterstützungsstrukturen. Die No-SLAPP-Anlaufstelle leistet hier sehr wichtige Arbeit. Sie berät Betroffene. Sie macht das Ausmaß solcher Verfahren oft erst sichtbar. Aber die Finanzierung genau dieser Stelle haben Sie auslaufen lassen. Statt Betroffene zu stärken, entziehen Sie hier die Mittel. Wer so handelt, schwächt bewusst die Betroffenen. Frau Ministerin Hubig, stellen Sie sicher, dass nationale Fälle wieder erfasst werden, dass der außergerichtliche Druck durch missbräuchliche Abmahnungen endlich gestoppt wird, und finanzieren Sie die No-SLAPP-Anlaufstelle langfristig. Wenn Sie wissen wollen, wie wirksamer Schutz aussehen kann, dann schauen Sie einfach in unseren Antrag, spicken Sie gerne. Wenn Menschen aus Angst vor Klagen schweigen, dann gewinnt nicht das Recht, dann gewinnt der Stärkere. Und das kann und darf sich ein demokratischer Rechtsstaat nicht leisten. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hören wir Daniel Rinkert.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Ministerin Hubig! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute über ein Thema, das auf den ersten Blick technisch klingt: Verfahrensrecht, Kostensicherheit, Beschleunigungsgebot. Aber in Wahrheit geht es um den Kern unserer Demokratie: um Meinungsfreiheit, um Pressefreiheit, um den Mut und um die Macht, zu kontrollieren. Lassen Sie mich deutlich sagen, worum es geht: SLAPP-Klagen, strategische, offensichtlich unbegründete Klagen, sind kein Mittel der Rechtsdurchsetzung. Sie sind ein Instrument der Einschüchterung. Ihr Ziel ist nicht der Erfolg im Gerichtssaal. Ihr Ziel ist Erschöpfung. Ihr Ziel ist Abschreckung. Ihr Ziel ist Schweigen. Betroffen sind vor allem Journalistinnen und Journalisten, NGOs, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Menschen also, die Missstände aufdecken – zum Beispiel über Korruption recherchieren, Umweltzerstörung dokumentieren oder Machtmissbrauch benennen. Die Fälle zu den Panama Papers hat die Ministerin schon genannt. Meine Damen und Herren, es ist ein Irrtum, zu glauben – das habe ich hier in der einen oder anderen Rede gehört –, das sei in Deutschland kein Problem. Es ist ein relevantes Problem. Die Zahlen der No-SLAPP-Anlaufstelle sprechen eine klare Sprache: 30 Anfragen mit SLAPP-Potenzial allein im Jahr 2025, nur 7 davon mit grenzüberschreitendem Bezug – 23 rein nationale Fälle. Das bedeutet, der überwiegende Teil dieser Einschüchterungsklagen findet innerhalb unserer eigenen Rechtsordnung statt. Wenn der Gesetzentwurf nun ausschließlich grenzüberschreitende Sachverhalte erfasst, dann lassen wir genau diese 23 Fälle außen vor. Dann schützen wir europäische Journalistinnen und Journalisten, aber nicht zwingend die Redakteurin in Neuss, den Lokaljournalisten in Mecklenburg-Vorpommern oder die Umweltinitiative im Ruhrgebiet. Und das ist aus Sicht der SPD-Fraktion nicht ausreichend, liebe Kolleginnen und Kollegen. Gerade für Journalistinnen und Journalisten ist Rechtssicherheit entscheidend. Wer recherchiert, wer arbeitet, wer sich mit finanzstarken Akteuren anlegt, braucht die Gewissheit: Wenn eine Klage offensichtlich missbräuchlich ist, dann wird sie schnell erkannt, frühzeitig beendet und teuer für diejenigen, die sie als Instrument der Einschüchterung missbrauchen. Es ist gut, dass der Gesetzentwurf genau hier angreift. Wir führen eine Prozesskostensicherheit ein, damit Kläger vorab für Verteidigungskosten garantieren müssen. Wir sorgen für eine volle Kostenerstattung, die über die gesetzlichen Sätze hinausgeht. Denn wer missbräuchlich klagt, muss das volle finanzielle Risiko tragen. Viele weitere Punkte sind von der Ministerin schon erwähnt worden; darauf muss ich jetzt nicht mehr eingehen. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns diesen Gesetzentwurf als einen ersten Schritt verstehen, und lassen Sie uns ihn so ausgestalten, dass er auch tatsächlich und umfassend schützt – für die Pressefreiheit, für eine starke Zivilgesellschaft und für eine lebendige Demokratie. Vielen Dank. Ich darf Ulrich von Zons für die AfD-Fraktion das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Die Alternative für Deutschland steht ohne Wenn und Aber zur Meinungs- und Pressefreiheit. Sie ist kein Luxusrecht und kein Gnadenakt des Staates, sondern ein Grundrecht. Und genau deshalb, Frau Ministerin, ist dieser Gesetzentwurf so entlarvend. Was Sie auf dem Papier beschwören, erleben wir in der Lebenswirklichkeit ganz anders. Bürger, die Politiker kritisieren, geraten ins Visier der Staatsanwaltschaften. Wer abends „Schwachkopf“ oder „Pinocchio“ schreibt, erlebt morgens an der Haustür die neue deutsche Debattenkultur: Guten Morgen, Polizei hier! Wir kommen wegen eines falschen Gedankens. – Das ist keine selbstbewusste Demokratie. Das ist ein Staat mit dünner Haut und eine Regierung mit zu wenig Rückgrat. Ihr angeblicher Einsatz für die Pressefreiheit wird besonders unglaubwürdig beim Fall des Magazins „Compact“. Dort wurde selbst zugelangt: Hausdurchsuchungen durchgewunken, ein Magazin verboten und dann vor Gericht Schiffbruch erlitten. – Und jetzt wollen Sie plötzlich Journalisten schützen. Deutlicher kann politische Heuchelei kaum werden. Die SPD gibt sich als Hüterin der Pressefreiheit und steht gleichzeitig mit dem Presslufthammer vor der Redaktionstür. Und Die Linke setzt noch einen drauf! Ihr Antrag liest sich wie ein Bauplan für politisch gelenkte Justiz: mehr Gebühren, Sonderrechte für NGOs und Verbände. Und Klagen sollen sogar dann missbräuchlich sein, wenn sie teilweise berechtigt sind. – Das ist kein Schutz der Meinungsfreiheit. Das ist kodifizierter Klassenkampf im Zivilrecht. Auch praktisch, Frau Ministerin, ist Ihr Entwurf ein Offenbarungseid. Verfahren sollen beschleunigt werden. Mit welcher Justiz denn bitte? Unsere Gerichte sind überlastet, und Sie glauben ernsthaft, ein paar neue Paragrafen lösen das Problem. Das ist Realitätsverweigerung. Übrigens: In Deutschland sind missbräuchliche Einschüchterungsklagen so gut wie unbekannt. Kein wirkliches Problem, aber eine neue Regulierung: alles nur, weil Brüssel pfeift und Berlin springt. Für uns als Alternative für Deutschland ist glasklar: Meinungsfreiheit gilt für alle. Ihren Irrweg gehen wir nicht mit. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich darf Dr. David Preisendanz für die CDU/CSU-Fraktion das Wort erteilen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn Klagen eingesetzt werden, um Journalistinnen, Wissenschaftler oder zivilgesellschaftliche Akteure einzuschüchtern, dann geht es nicht mehr um legitimen Rechtsschutz, sondern um den Versuch, öffentliche Kritik zu ersticken. Genau gegen diese sogenannten SLAPP-Klagen richtet sich diese europäische Richtlinie, und ihr Ziel unterstützen wir ausdrücklich. Gleichzeitig ist es zutreffend – Kollege Sassenrath hat es wunderbar dargestellt –, dass wir als Fraktion bei der Umsetzung dieses Ziels sicher etwas zurückhaltender sind als manch andere Fraktion hier im Haus. Wie so häufig in aktuellen rechtspolitischen Diskussionen liegt das aber, wie gesagt, nicht daran, dass wir ein anderes Ziel sehen würden, uns da nicht einig wären. Ganz im Gegenteil! Etwas pointiert und zugespitzt könnte man sagen: Wir sind immer wieder etwas zurückhaltender, weil das Gegenteil von „gut“ manchmal eben auch „gut gemeint“ ist. Und genau das möchten wir verhindern. Deswegen müssen wir immer wieder, auch bei diesen Themen, nachhaken, nachschärfen, einschränken, auch wenn die Ziele für uns nachvollziehbar und berechtigt sind. Im Fall der Anti-SLAPP-Klagen müssen wir auch die andere Seite sehen, also das Recht jedes Einzelnen, sich vor Gericht wehren zu können: gegen falsche Tatsachenbehauptung, Rufschädigung, Rechtsverletzung. Oder um es mit weiteren passenden Redewendungen zu sagen: Wir dürfen das Kind nicht mit dem Bade ausschütten, das Pendel nicht zu weit in die andere Richtung ausschlagen lassen, nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen, wir müssen die Kirche im Dorf lassen. Sie wissen, worauf ich hinauswill. Das ist für Gesinnungsethiker natürlich furchtbar nervig. Trotzdem ist das nicht fehlender Mut; das hat tatsächlich Methode. Der Deutsche Richterbund hat zu dieser europäischen Richtlinie festgestellt: SLAPPs, also die beschriebenen missbräuchlichen Klagen, seien in Deutschland – ich zitiere – „nicht bekannt“. Dagegen sieht der Deutsche Journalisten-Verband durchaus auch in Deutschland eine Tendenz zu missbräuchlichen Klagen, um Berichterstattung zu verhindern. Er sieht sogar das Risiko faktischer Zensur. Erkennbar ist also die Aufgabe für den Gesetzgeber, hier – letztes Sprichwort – den goldenen Mittelweg zu finden. Das ist unsere Aufgabe. Und die werden wir in dem jetzt beginnenden parlamentarischen Verfahren als Koalition auch gut lösen. Vielen Dank. Als letzte Stimme in der Aussprache hören wir Dr. Konrad Körner für die CDU/CSU-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind verpflichtet, europäische Richtlinien umzusetzen. Das tun wir heute. Ich finde es ganz hervorragend, dass die Bundesregierung zeigt, dass sie den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag ernst nimmt, dass wir in Deutschland kein Gold-Plating betreiben, dass wir nicht über das hinausgehen, worauf man sich in Brüssel in einem parlamentarischen Verfahren bereits geeinigt hat. Erschütternde Beispiele aus anderen europäischen Ländern zeigen uns, warum gehandelt wird. Der schon von der Ministerin erwähnte Mord an der maltesischen Journalistin Daphne Caruana Galizia machte deutlich, welchen Gefahren insbesondere investigativer Journalismus ausgesetzt sein kann. Sie recherchierte zu Korruption und Geldwäsche, und zum Zeitpunkt ihres Todes waren über 50 SLAPP-Klagen anhängig. Die europäische Antwort darauf ist nun gegeben mit der hier vorliegenden SLAPP-Richtlinie. Ihr Ziel ist der Schutz öffentlicher Beteiligung und freier Berichterstattung. Ebenso klar ist jetzt unsere nationale Umsetzung. Wir bleiben verbindlich beim Europarecht – keine zusätzlichen Ideen, keine Übererfüllung. Das unterscheidet uns auch von vorherigen Regierungen. Wir lassen das europäische Playing Field gleich. Ich möchte an dieser Stelle klar sagen – das haben mehrere Kollegen bereits erwähnt, und ich finde es gut, so was hier sagen zu können –: Einschüchterungsklagen sind in Deutschland nicht üblich. Wir haben einen starken Rechtsstaat, und auf diesen Rechtsstaat können wir vertrauen. Auf diesen Rechtsstaat können wir in Deutschland auch stolz sein. Festzustellen ist nämlich: Das deutsche Zivilprozessrecht ist bereits belastbar ausgestaltet. Gerichtskostenvorschüsse wirken präventiv. Der Darlegungsgrundsatz setzt bereits prozessuale Hürden. Wir haben also Instrumente gegen Rechtsmissbrauch, und vor diesem Hintergrund ist Augenmaß geboten. Der Kollege hat gerade den Richterbund erwähnt. Auch die Bundesrechtsanwaltskammer sagt uns: Solche Fälle gibt es in Deutschland nur ganz wenige. – Und das ist auch gut so. Zusätzliche Regelungen dürfen eben nicht über das Mindestmaß hinausgehen, sofern in unserem Rechtssystem kein erkennbarer Mehrwert entsteht. Das Ziel der Richtlinie ist zu unterstützen. Wir wollen missbräuchliche Klagen effektiv begrenzen und unseren Rechtsstaat weiterhin stark halten. Journalistische Freiheit muss es geben; sie ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Deswegen freue mich jetzt auf die weiteren Beratungen.
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