Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts
Zusammenfassung
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Reden (6)
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz hat sich der Deutsche Bundestag erstmals im September 2016 befasst. Er hat damals eine grundlegende Reform der Aktenführung auf den Weg gebracht. Die elektronische Akte schafft erst die Voraussetzungen für weitere Digitalisierungsschritte, etwa die Einführung einer Justiz-Cloud oder den Einsatz von KI-Technologien bei der Erschließung und Aufbereitung des Akteninhalts. Seit dem Inkrafttreten des E-Akte-Gesetzes im Juli 2017 haben Bund und Länder die elektronische Akte zunächst in Pilotierungen, dann auch in der Fläche eingeführt. Die Einführung der E-Akte in allen Verfahrensordnungen und an allen Gerichten und Staatsanwaltschaften war und ist eine Mammutaufgabe. Viele Probleme konnten in der Pilotierungsphase gelöst werden. In Zivilsachen und auch in den Fachgerichtsbarkeiten ist die E-Akte längst Realität geworden. Hierfür danke ich allen in der Justiz an der Einführung der E-Akte Beteiligten ausdrücklich. Trotzdem müssen wir feststellen: Wir sind zwar sehr weit gekommen, aber in einzelnen Bereichen kann die E-Akte noch nicht zum Einsatz kommen. Einzelne Länder benötigen vor allen Dingen im Strafbereich und bei den Bußgeldverfahren noch etwas Zeit, um die E-Akte rechtssicher und zuverlässig einführen zu können. Deshalb legen wir heute einen Gesetzentwurf vor, mit dem die Möglichkeit geschaffen werden soll, noch bis Ende 2026 Ausnahmen von der grundsätzlich zum 1. Januar 2026 bestehenden E-Akten-Pflicht zu regeln. Diese sogenannte Opt-out-Lösung gibt den Ländern und Bußgeldbehörden des Bundes die Möglichkeit, herkömmliche Papierakten noch für längstens ein weiteres Jahr auf einer gesicherten Rechtsgrundlage zu führen. Das ist vor allen Dingen in Straf- und Bußgeldsachen wichtig. Denn Verfahrensfehler, auch Fehler bei der Aktenführung, können hier dazu führen, dass Betroffene die Rechtmäßigkeit des eingeleiteten Straf- oder Bußgeldverfahrens anzweifeln und sich auf Verfahrensfehler oder Verfahrenshindernisse berufen. Die Ausnahmen von der Pflicht zur elektronischen Aktenführung wollen wir aber eng begrenzen, nämlich, wie bereits erwähnt, auf ein Jahr. Die jetzt vorgelegten Anpassungen gefährden das Ziel der Einführung natürlich nicht. Wir schaffen mit dem vorgelegten Gesetzentwurf die Voraussetzungen dafür, dass die vollständige Digitalisierung der Aktenführung im Laufe des nächsten Jahres gelingen wird. Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf ist für das Funktionieren der Justiz wichtig und dringend. Er trägt zugleich vordringlichen Anliegen der Länder Rechnung. Herzlichen Dank. Vielen Dank. – Für die AfD-Fraktion hat nun das Wort der Abgeordnete Knuth Meyer-Soltau.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Einführung der E-Akte ist genau wie die Einführung des beA deutlich misslungen, weil erst das Gesetz erlassen wurde und danach die Voraussetzungen für die Einführung dieses Gesetzes geschaffen worden sind. Die Verpflichtung der Anwaltschaft zur Nutzung, insbesondere bei Rechtsmitteln bei gleichzeitiger Freistellung der Gerichte, ist eine echte Ungleichbehandlung und führt zu einem Mischmaschchaos. Dabei sei kurz auf eine eklatante Sicherheitslücke in der IT-Sicherheit beim beA hingewiesen: Zwar sind die Inhalte verschlüsselt – wobei der BGH die Auffassung vertreten hat, eine End-to-End-Verschlüsselung sei nicht erforderlich –, übersehen wird aber, dass die Umschlüsselung erst im Rechenzentrum erfolgt und damit eine echte Sollbruchstelle für Angriffe durch Kriminelle oder durch fremde Mächte darstellt. – Ja, schauen Sie halt mal nach! Lediglich der Preis dürfte sehr hoch sein. Aber was tun Menschen nicht alles für Geld, etwa um an Daten zu gelangen. Damit aber ist der gesamte Rechtsverkehr gefährdet. Die E-Akte ist ebenso ein Kind von Traurigkeit; denn während Anwälte in Großstädten sicherlich überwiegend funktionierende Akten zur Verfügung haben, werden Rechtsanwälte in ländlichen Bereichen ohne guten Netzausbau in die Röhre schauen und die hochgepriesene Digitalisierung eben nicht nutzen können. Wo kein hinreichendes Netz ist, da kommen eben auch keine Daten an. Aber das Problem der E-Akte liegt bereits ganz am Beginn. Ich darf mich kurz auf den Bereich des Strafrechts konzentrieren. Zunächst gibt es einen Flickenteppich. Jedes Bundesland betreibt eigene Systeme. Ein übergreifender Zugriff auf ein Portal ist nicht gewährleistet. Die Justiz betreibt keine eigene Cloud und muss auf bestehende Anbieter, wie etwa die Telekom, zurückgreifen. Da fragt man sich, ob das wirklich sicher ist. Auch die Polizeien, Forensik und Gutachter müssen die E-Akte der jeweiligen Staatsanwaltschaften füllen, sie sprechen aber unterschiedliche digitale Sprachen. Das ist ein erheblicher Mehraufwand! Wenn Unterlagen erst umformatiert werden müssen, um den Eingang in eine E-Akte zu finden, ist das nicht gut. Und was ist mit den Beweismitteln? Wie können diese digitalisiert werden? Das ist ein offenes Problem, das noch nicht gelöst ist. Damit stellt sich aber auch die Frage nach der Aktenvollständigkeit, die meines Erachtens nicht sicher gewährleistet werden kann. Dies ist aber für eine ordnungsgemäße Verteidigung unabdingbar. Stellt sich im Laufe des Verfahrens heraus, dass Aktenbestandteile unvollständig sind, so wird dies zu Verzögerungen führen. Letztendlich ist festzustellen: Gut gedacht ist nicht immer gut gemacht. Hier fehlt es an so vielen Komponenten, dass man sagen muss: Dieses Gesetz scheitert aktuell an der Praxis. Es ist aktuell untauglich, weil es nicht gleichförmig ist. Ich bin sehr froh, abschließend noch feststellen zu können, dass die Koalition dieses Gesetz nicht „Gutes-E-Akten-Gesetz“ genannt hat. Es ist nämlich keins. Danke. Für die CDU/CSU-Fraktion spricht nun der Abgeordnete Dr. David Preisendanz.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist unübersehbar: Die Justiz in unserem Land arbeitet am Limit. Die Fallzahlen steigen, das Personal schrumpft, und die rechtlichen Herausforderungen werden immer komplexer. Gleichzeitig leben wir in einer Zeit der digitalen Transformation mit all den Chancen, die digitalisierte Prozesse und digitales Arbeiten mit sich bringen. Man muss wohl sagen, dass die Digitalisierung in der Justiz immer noch in einem erheblichen Rückstand ist. Und ja, bereits der bisherige Weg war steinig und alles andere als einfach. Das ist kein Geheimnis. Verzögerungen, technische Probleme, fehlende Standards – das alles hat auch Vertrauen gekostet. Aber ich nehme die Bundesregierung beim Wort: So kann und so wird es nicht bleiben. Wir wissen doch alle, was eine moderne Justiz leisten kann, leisten muss: schnellere Verfahren, mehr Effizienz, Fokussierung auf das Wesentliche, klarere und schnellere Abläufe. Deshalb handeln wir jetzt mit einer Digitalisierungsstrategie und endlich auch mit dem nötigen Mut zur Veränderung. Aber ja, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf reagieren wir auch auf das, was in den letzten Jahren falsch gelaufen ist. Wir geben einigen Bundesländern noch ein zusätzliches Jahr, um die E-Akte vollständig einzuführen. Wir hören auf das, was die Justiz uns sagt. Wir ziehen nicht einfach nur blind durch. Wir lassen Raum für Pragmatismus. In keiner Weise lassen wir aber schon wieder locker. Mit der E-Akte sind wir dabei, eines der ersten Digitalisierungsprojekte in der Justiz abzuschließen. Ich möchte sagen: Die nächsten Projekte müssen besser laufen. Digitalisierung wird auch nicht erfolgreich sein, wenn wir weiterhin unterschiedliche technische Lösungen auf Ebene der Bundesländer zulassen. Die neuen Projekte dieser Bundesregierung wie das Onlineverfahren, die Justiz-Cloud, die KI-Strategie, der Pakt für den Rechtsstaat, für den wir für Digitalisierung 210 Millionen Euro reserviert haben – all das zeigt: Der Worte im Bereich Digitalisierung sind genug gewechselt. Jetzt lassen wir den Worten Taten folgen. Vielen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun das Wort die Abgeordnete Awet Tesfaiesus.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu später Stunde ein Gesetz, dessen Titel ein Meisterstück deutscher Bürokratie ist: „Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts“. Oder kurz gesagt: ein Gesetz zur Fristenverlängerung wegen Überforderung. Seit über zehn Jahren ist bekannt, dass die E-Akte kommen soll. Doch jedes Bundesland kocht weiterhin sein eigenes Süppchen. Das Ergebnis: eine zersplitterte IT-Landschaft, vergeudete Ressourcen, sinkende Akzeptanz bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Berufsbetreuerinnen und -betreuern und Bürgerinnen und Bürgern. Diese Verzögerung ist kein Schicksal, sondern das Ergebnis politischer Mutlosigkeit und eines Kleinkriegs der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern. Deshalb brauchen wir eine bundesweite Koordinierungsstelle unter der Federführung des Bundesjustizministeriums, damit Digitalisierung kein Dauerexperiment bleibt, sondern Realität wird. Ein weiteres Beispiel ist das Stiftungsregistergesetz, dessen Inkrafttreten nun von 2026 auf 2028 verschoben werden soll – weil die notwendige Technik fehlt. Das ist umso unverständlicher, wenn man bedenkt, dass mit dem elektronischen Handelsregister ja bereits ein funktionierendes Vorbild existiert. Das ist kein Fortschritt, sondern ein Offenbarungseid. Ein kleiner Lichtblick ist das Gerichtsdolmetschergesetz. Es berücksichtigt künftig auch Gebärdendolmetscher/-innen – längst überfällig. Doch die Verlängerung der Übergangsfristen für Lautsprachdolmetscher/-innen zeigt erneut den Mangel an Prüfkapazitäten in den Ländern. Darum unterstützen wir den Vorschlag, Hochschulabschlüsse als qualifizierende Prüfungen anzuerkennen – praxisnah, modern und gerecht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die hier vorliegenden Fristenverlängerungen sind kein technisches Detail, sondern ein Symptom politischer Versäumnisse. Sie zeigen, wie groß der Nachholbedarf ist, wenn es um die digitale Modernisierung unserer Justiz geht. Wir als Grüne sagen klar: Wir brauchen keine weiteren Verschiebungen, kein Flickwerk, keine Ausreden. Wir brauchen endlich eine konsequente, koordinierte Digitalstrategie und den Mut, sie umzusetzen. Unsere Bürger/-innen haben einen Anspruch auf eine Justiz, die digital funktioniert – sicher, transparent und barrierefrei. Darum können wir dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zustimmen. Denn Stillstand ist keine Lösung. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim ersten Lesen dieses Gesetzentwurfs habe ich mir, um ehrlich zu sein, mit meinen 33 Jahren gedacht: Ein Gesetz von 2017? Hui, das ist ganz schön lange her. Aber dieser Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt, um die Digitalisierung der Justiz auf eine verlässliche Grundlage zu stellen und ihr eine Verschnaufpause zu geben. Und die Bemerkung erlaube ich mir schon in Richtung Grüne: Was ist denn Ihre Alternative, wenn Sie dem Gesetzentwurf nicht zustimmen? Wollen Sie die Justiz, die das nicht umsetzen kann, in das neue Jahr laufen lassen – ohne Rechtsgrundlage, mit Papierakten? Ich glaube, das wäre für den Rechtsstaat nicht förderlich. Dieser Gesetzentwurf trägt den Erfahrungen aus der Praxis und den Rückmeldungen der Fachverbände Rechnung, die deutlich gemacht haben: Digitalisierung ist nur dann erfolgreich, wenn sie realistisch, planbar und eben praxistauglich umgesetzt wird. Deswegen gibt es eine bis Anfang 2027 befristete „Opt-out“-Lösung, die für die wenigen Fälle, die es bundesweit noch gibt, die notwendige Flexibilität schafft, von der elektronischen Aktenführung abweichen zu können, dort, wo eben die technischen und organisatorischen Voraussetzungen noch nicht ausreichen. Ich kann Ihnen mit Hinweis auf mein eigenes wunderschönes Bundesland sagen: Bis Ende 2026 wird in Bayern auch die letzte Staatsanwaltschaft an die E-Akte angeschlossen sein, und der Freistaat ist dann komplett digital. Es geht also. Wir müssen also schneller werden, aus Fehlern lernen. Dass zum Beispiel vor über 15 Jahren drei Systeme entwickelt wurden über die Bundesländergrenzen hinweg, zeigt: Damals hat man sich in der Tat in einem Zuständigkeitswirrwarr verheddert. Deswegen geben wir jetzt mit den neuen Regelungen Zeit, Prozesse so zu gestalten, dass digitale Arbeit auch tatsächlich entlastet und nicht zusätzlich belastet. Wir erkennen an: Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern muss Werkzeug sein für eine moderne und bürgernahe Justiz. Auch eine schlechte Software muss besser sein als die Papierakte. In der Praxis sehen wir: Es gibt dort noch Verbesserungsbedarf. Das Gesetz ist aber so gestaltet, dass es uns und die Länder nicht von der Pflicht entbindet, den Richterinnen und Richtern und den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, die Tag für Tag mit großem Einsatz für eine funktionierende Rechtspflege einstehen, endlich die Arbeitsbedingungen, die technische Ausstattung und die Unterstützung zu geben, die sie für ihre verantwortungsvolle Aufgabe benötigen und verdienen. Deswegen: Digitalisierung darf kein Selbstzweck sein. Wir müssen weiter daran arbeiten, dass wir zwischen Rechtsanwaltschaft und der Justiz gute Systeme bauen. Dieser Gesetzentwurf schafft Raum für Fortschritt, aber er ersetzt ihn nicht. Nutzen wir die gewonnene Zeit! Dann wird aus Aufschub kein Stillstand. Herzlichen Dank und bald eine gute Nacht. Als letzter Redner in dieser Debatte hat nun das Wort für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Thomas Fetsch.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Was die Bundesregierung im Eingang Ihres Gesetzentwurfs einräumt, ist entlarvend. Es wurde schon gesagt: Bereits im Juli 2017 wurde die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs beschlossen. Trotz aller Beteuerungen um Staatsmodernisierung und Bürokratieabbau können jedoch abermals gesetzte zeitliche Ziele nicht erfüllt werden. Stattdessen soll für gerichtliche Verfahren eine papiergebundene Aktenführung durch die Justiz ein weiteres Jahr ermöglicht und das Inkrafttreten des Stiftungsregistergesetzes gar um ganze zwei Jahre verschoben werden. Ein Trauerspiel, das für den Bürger in nahezu allen Lebensbereichen inzwischen leider fast zur Gewohnheit geworden ist, meine Damen und Herren! Das Digitalisierungsversagen reiht sich ein in eine schon seit längerer Zeit bestehende triste Gesamtentwicklung, wie sie im Jahre 2024 etwa durch die Novelle des Onlinezugangsgesetzes symbolisiert wird. Für Bürger und Unternehmer, die sich Beschleunigung und Erleichterung durch die Digitalisierung erhoffen, sind das keine guten Zeichen. Etwas anders gelagert ist die Situation bei der geplanten Novelle des Gerichtsdolmetschergesetzes. Durch die derzeit bestehenden Regelungen, nach denen von allen Dolmetschern bzw. Übersetzern in Deutschland eine staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung für die allgemeine Beeidigung ab Anfang 2027 verlangt wird, droht ein akuter Dolmetschermangel. Zwar ist die Standardisierung der Anforderungen prinzipiell zu begrüßen, aber letztlich ist weder den Gerichten noch den Verfahrensbeteiligten gedient, wenn sich Verfahren mangels vorhandener Dolmetscher in die Länge ziehen. Die möglichen Ad-hoc-Vereidigungen durch Gerichte werden dabei nur in geringem Umfang Linderung bringen. Die mit dem Entwurf vorgesehene Anpassung, landesrechtliche Vereidigungen von Dolmetschern ein Jahr länger zuzulassen, dürfte die grundsätzliche Problematik kaum positiv beeinflussen. Weitere Verschiebungen sind daher schon jetzt absehbar. Es bleibt aus meiner Sicht festzuhalten: Bei der Modernisierung der Justiz bleibt vieles Stückwerk – zum Leidwesen der Bürger. Vielen Dank.
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