Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
Zusammenfassung
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Reden (3)
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir müssen wieder zur Tagesordnung übergehen. – Ja, jetzt beruhigen Sie sich wieder, alles gut. Der Bundestag hat sich mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erneut mit dem Problem der mangelhaften Umsetzung der Implementierung der elektronischen Akte in der Justiz zu beschäftigen. Die hier beabsichtigte Verlängerung der Fristen zur verbindlichen Anwendung der Vorschriften der elektronischen Aktenführung um ein Jahr erscheint auf den ersten Blick vernünftig, wenn nicht gar zwingend. Allerdings lohnt hier ein zweiter Blick. Es stellt sich nämlich die Frage, aus welchem Grund eine bereits vor acht Jahren beschlossene Reform vielfach noch immer der Umsetzung in den Justizverwaltungen der Länder harrt. Liegt es etwa nur am fehlenden Umsetzungswillen der Länder? Liegt es an den fehlenden finanziellen Mitteln der Länder? Gibt es andere Gründe, und, wenn ja, welche? Sofern und solange keine ehrliche und offene Analyse des bisherigen Scheiterns erfolgt, droht auch die jetzige geplante Fristverlängerung nur zu einem weiteren Zwischenschritt auf dem viel zu langen Weg zu einer modernen, effektiven und damit im Ergebnis bürgernahen Justiz zu werden, und in einem Jahr erwartet uns dann die nächste Fristverlängerung. Das darf nicht sein, meine Damen und Herren. Es ist daher nicht verwunderlich, dass der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Herr Dr. Ulrich Wessels, im Gesamtkontext der Digitalisierung der Justiz statt vieler einzelner Baustellen ein kohärentes Tempo fordert. Nach Meinung der Bundesrechtsanwaltskammer offenbart die aktuelle Misere „erhebliche Defizite in der normativen Durchsetzung“ und wirft „grundlegende Fragen hinsichtlich der erfolgten Steuerung, Priorisierung und Ressourcenausstattung der Justizverwaltung auf“. Der Deutsche Richterbund sieht wesentliche Ursachen für den jetzigen Zustand in der „zersplitterten IT-Landschaft der Justiz“. Das war allerdings auch schon seit Jahren bekannt. Der EDV-Gerichtstag hält es für dringend erforderlich, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Einführung der E-Akte in allen Ländern innerhalb der verlängerten Frist umzusetzen. Der Fokus wird allerdings dabei auf die Bereitstellung der notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen gerichtet. Angemahnt werden jedoch für künftige Digitalisierungsprojekte eine Aufklärung der Gründe für die Nichteinhaltung der langen Umsetzungsfrist und die systematische Identifizierung von Risiken und Problemen, um sie bei künftigen Projekten zu vermeiden. Angesichts der traurigen Entwicklung erscheint es allerdings dringend geboten, diese gründliche Analyse unmittelbar für die Einführung der E-Akte in der Justiz vorzunehmen. Alles andere ist Flickschusterei, meine Damen und Herren. Von verschiedener Seite gab es zudem kritische Anmerkungen zu unterschiedlichen Einzelaspekten des bisherigen Ablaufs. So wurden das starre Festhalten an den bisherigen analogen Abläufen und die zu einseitige Orientierung an den Abläufen der amtsgerichtlichen Zivilverfahren unter Ausblendung der Bedürfnisse der Fachgerichte kritisiert. Zahlreiche weitere Ursachen wurden ebenfalls ausgemacht. Es gäbe also vieles aufzuarbeiten und zu analysieren. Die jetzt in Aussicht genommene bloße Verschiebung der verbindlichen Gültigkeit und Regeln negiert diesen erheblichen Aufklärungsbedarf und wird nicht die letzte Fristverlängerung gewesen sein. Daran wird auch die vorgesehene Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat nichts ändern, weil dieser im aktuellen Kontext kaum rechtzeitig wirken kann. In der vorliegenden Form halten wir die geplante Verschiebung daher nicht für ausreichend und damit nicht für sinnvoll. Vielen Dank. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Dr. David Preisendanz für die CDU/CSU-Fraktion.
Das war ein schöner Moment, vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heutigen Gesetz stehen wir vor dem Erreichen eines Etappenziels im Bereich der Digitalisierung der Justiz. Die bundesweite Geltung der E-Akte ist ein wichtiger Schritt, auch wenn die verpflichtende Einführung nun um ein Jahr verschoben wird und auch wenn wir eigentlich bei der Modernisierung der Justiz keine Zeit verlieren können. Für uns ist selbstverständlich: Wir hören auf das, was uns die Praxis sagt, und deswegen geben wir den Bundesländern die Möglichkeit, die Geltung der E-Akte um ein Jahr zu verschieben. Viel wichtiger als dieses Jahr ist eigentlich auch, dass wir die richtigen Lehren ziehen. Von dem ersten Gesetz zur E-Akte 2017 bis zur bundesweiten Geltung werden dann zehn Jahre vergangen sein. Überlegen Sie einfach mal, wie die Welt in zehn Jahren, 2035, aussieht, Stichwort „KI“. Auch haben wir leider nicht eine E-Akte, sondern 17 unterschiedliche technische Lösungen. Jedes Bundesland plus der Bund haben sich Mühe gegeben, eine perfekte eigene Lösung zu schaffen. Gott sei Dank sind wir uns in der Koalition ja einig, dass die E-Akte nicht die Blaupause für künftige Digitalisierungsprojekte darstellen sollte. Was wir stattdessen brauchen, sind bundeseinheitliche Lösungen. Die machen uns schneller und nach meiner Überzeugung auch besser. Ein wichtiges Instrument, das wir aus meiner Sicht künftig viel häufiger und mutiger einsetzen sollten, sind Erprobungs- und Experimentierklauseln. Hier liegt doch eigentlich eine unglaubliche Chance. Wir können Erfahrungen aus der Praxis sammeln, bevor die neuen Regeln verbessert bundesweit ausgerollt werden. Das Onlineverfahren im Zivilprozess, das wir heute ebenfalls noch beschließen, ist so ein Beispiel. Gemeinsam werden wir in dieser Legislaturperiode mit Sicherheit noch viele weitere solche Projekte auf den Weg bringen, damit die Digitalisierung auch in der Justiz endlich das wird, was sie schon lange sein sollte: Normalität. Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute erneut eine Veränderung bei der Einführung der elektronischen Akte. Erneut hören wir, die Umsetzung sei schwierig, die Länder seien unterschiedlich weit, die Technik fehle. Das stimmt, aber das ist nicht einfach so entstanden. Das ist das Ergebnis von jahrelangem Zögern statt zielgerichteter Unterstützung. Wenn wir Digitalisierung in der Justiz wirklich wollen, dann reicht es nicht, Fristen zu verschieben. Dann brauchen wir verbindliche technische Mindeststandards, verlässliche Ausstattung und ausreichend Personal in den Gerichten. Die Beschäftigten haben ein Recht darauf, dass Digitalisierung ihre Arbeit erleichtert und nicht eine neue Belastung schafft. Die Linke fordert deshalb ein gemeinsames Investitions- und Modernisierungsprogramm von Bund und Ländern für eine einheitlich funktionierende E-Akte – nicht später, jetzt. Zum zweiten Punkt: Gerichtsdolmetscherinnen und -dolmetscher. Es ist richtig, Gebärdensprachdolmetscher endlich in das Gerichtsdolmetschergesetz einzubeziehen. Alles andere wäre eine Benachteiligung von hörbehinderten Menschen im Verfahren. Aber wir haben ein strukturelles Problem beim Zugang zur Beeidigung. Es gibt viele qualifizierte Gebärdensprachdolmetscher mit Hochschulabschluss, mit praktischer Prüfungserfahrung; doch nur ein kleiner Teil kann beeidigt werden, weil Prüfkapazitäten fehlen und Anerkennungshürden unnötig hoch sind. Unsere Forderung ist deshalb klar: Anerkennung einschlägiger translationswissenschaftlicher Abschlüsse mit nachgewiesener Praxis im Dolmetschen als Zugangsvoraussetzung im Gerichtsdolmetschergesetz. Das schafft mehr verfügbare Dolmetscher, sichert Qualität und stärkt die Rechte von über 80 000 gehörlosen und 200 000 hörbehinderten Menschen in Deutschland. Digitalisierung und Barrierefreiheit gelingen nur, wenn man sie ernsthaft organisiert und finanziert. Dieser Gesetzentwurf tut das leider nicht. Deswegen fordern wir Nachbesserungen. Vielen Dank.
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