2./3. Lesung

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung

– Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung

14. November 2025·Sitzung 41··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (6)

SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dies ist ein gutes Gesetz. Jeder, der zu Hause versucht, seinen analogen Datenbestand an Urkunden und Dokumenten, die er braucht, zu digitalisieren, jeder, der wie ich letztens davor steht, eine notarielle Urkunde – die machen ja was her – zerlegen zu müssen, um sie einzuscannen und digital parat zu haben, weiß: Das ist schon eine Herausforderung. Gerade aus diesem Grund ist es ein gutes Gesetz; denn so können die bislang grundsätzlich papiergebundenen notariellen Urkunden ins Jahr 2025 übersetzt werden. Wir sorgen für die Aussetzung insbesondere der Papierform bzw. dafür, dass wir mehr elektronische Zugriffe erreichen, unter anderem auch bei Präsenzbeurkundungen. So kann man unter Zuhilfenahme von technischen Geräten qualifiziert durch den Herstellenden bzw. durch den Notar oder durch die Notarin diese Dokumente beispielsweise signieren und hat dadurch künftig auch keine Medienbrüche mehr, sprich: Wir haben eine Papierurkunde, und wenn ein Austausch bei der Kommune stattfinden muss, wenn beispielsweise bei Grundstücksgeschäften ein Vorkaufsrecht mitgeteilt werden muss, dann kann das demnächst elektronisch übermittelt werden. Wie bei der notariellen Urkundenverwahrung, die seit dem Jahr 2022 vorgeschrieben ist, und bei der E-Akte in der Justiz, die 2026 kommt, setzen wir verstärkt auf elektronischen Rechtsverkehr. Bei dieser Gelegenheit möchte ich aber auch noch mal sagen, dass elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Verfügbarkeit nicht zugleich Digitalisierung bedeuten. Da haben wir noch eine Wegstrecke vor uns; da müssen wir noch deutlich besser werden. Mit diesem Gesetz schaffen wir die Grundvoraussetzung dafür, sprich: Wir verhindern Medienbrüche und verbinden Papier und elektronisches Regelwerk bzw. elektronische Urkunden miteinander. Vor diesem Hintergrund schaffen wir es mit diesem Gesetz, dass notarielle Urkunden bzw. die Willenserklärungen, die abgegeben werden, in elektronischer Form qualifiziert signiert werden können. Die Beteiligten können diese in qualifizierter elektronischer Form vor Ort unterschreiben. Abschließend werden sie mit einer elektronischen Qualifikation des Notars bzw. der Notarin hergestellt. Ein vereinfachter Zugang geht damit einher, sprich: Wenn man demnächst jemandem eine Urkunde zustellen will, wenn man einen Zugang bewirken will, dann geht das nicht mehr über eine Papierurkunde, sondern man kann das mit dieser elektronisch qualifizierten Signatur auch digital zustellen bzw. die Behörden untereinander können das in elektronischer Form austauschen. Ferner regelt dieser Gesetzentwurf – auch das ist eine gute Sache und ein wesentlicher Quantensprung – den Umgang mit ausländischen Urkunden und ausländischen Zeugnissen. Auch hier verabschieden wir uns von der Papierurkunde. Demnächst können auch Konsularbeamte die Echtheit attestieren und diese im elektronischen Rechtsverkehr nachweisen. Insgesamt kommt damit auch unser Notarwesen endlich ins elektronische Zeitalter, da die Notarinnen und Notare dann in eigener Verantwortung mit einem Softwaresystem der Notarkammer ihre eigene qualifizierte Signatur vornehmen können. Von diesem elektronischen Zeitalter, wenn also diese Grundvoraussetzungen geschaffen sind, wollen wir dann ins digitale Zeitalter, dass künftig Prozesse digital abgeschlossen werden können, dass es einfacher für die Bürgerinnen und Bürger wird. Das ist schließlich auch die digitale Lebensrealität der Menschen; denn mittlerweile hat man fast alles auf dem Smartphone, von seinem Kraftfahrzeugschein bis hin zum E-Perso. Das ist die Zukunft. Da wollen wir hin, und da müssen wir besser und noch schneller werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ein schönes Wochenende! Und ich entschuldige mich jetzt schon bei meinem Karnevalsverein, dass ich aufgrund dieser Rede heute Abend später erscheinen werde. Vielen Dank. – Nächster Redner ist Fabian Jacobi für die AfD-Fraktion.

AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage mich, ob Marco Buschmann jemals „Kampfstern Galactica“ gesehen hat. Für viele neu hinzugekommene, jüngere Abgeordnete zur Erklärung: Herr Buschmann war in der Vergangenheit Mitglied dieses Parlaments für eine heute vergessene Partei. Während der Ampeljahre war er der Justizminister. Er hatte ein Faible für virtuelle Welten und brachte uns nicht nur das Geschlechtsverwirrungsgesetz, sondern auch viele Gesetze zur Digitalisierung von allem Möglichen. Auch das Gesetz, das hier heute beschlossen werden soll, stammt noch von ihm. Mit ihm soll die notarielle Beurkundung in rein elektronischer Form eingeführt werden. Wer sich an Herrn Buschmann und seine Partei nicht mehr erinnert, der erinnert sich vermutlich auch nicht an „Kampfstern Galactica“. Das war eine amerikanische Fernsehserie, zuerst ausgestrahlt 1978, inhaltlich eine klassische Weltraumoper mit einer einfachen Handlung, aber einer interessanten Prämisse. Digitalisierung und elektronische Vernetzung hatten die Menschheit verwundbar gemacht für den Angriff der Zylonen. Ihr Überleben hing von dem Vorhandensein übriggebliebener analoger Technologie ab. Das war, wie gesagt, populäre Fernsehunterhaltung im 20. Jahrhundert. Es gab dann in diesem Jahrhundert noch mal eine Neuauflage der Serie, die sich vor allem dadurch auszeichnete, dass der Pilot Starbuck auf einmal eine Frau war. Vielleicht hat Herr Buschmann ja diese Version gesehen. Der Punkt, auf den ich hinauswill – auch für Sie von der SPD –, ist der: Schon 1978, als die elektronische Revolution gerade erst begonnen hatte und die heutigen Dimensionen von Digitalisierung noch nicht absehbar waren, war selbst auf der Ebene der einfachen Fernsehunterhaltung bereits die Erkenntnis vorhanden, dass es nicht ratsam ist, sich ganz und gar von Digitaltechnik abhängig zu machen – eine Einsicht, die seitdem offenbar ein wenig in Vergessenheit geraten ist. Das zeigt sich auch an diesem Gesetzentwurf. Es war viel davon die Rede, dass das Gesetz neue Möglichkeiten eröffne, aber keine Verpflichtung zur rein elektronischen Form bringe. Die Errichtung wichtiger Urkunden in herkömmlicher, analoger Form sei weiterhin möglich. Das trifft aber nur eingeschränkt zu. Die Wahl zwischen rein digitaler und körperlicher Urkunde trifft nach dem Gesetzentwurf der Notar, nicht die Beteiligten. In der Gesetzesbegründung heißt es dazu – Zitat –: „Die Entscheidung, ob im Beurkundungsverfahren eine papierförmige Urkunde oder stattdessen ein elektronisches Dokument errichtet wird, liegt grundsätzlich bei der Urkundsstelle. Dies gilt auch für […] Notare […]. Ein Wahlrecht der Beteiligten […] besteht daher grundsätzlich nicht.“ Der Bürger, der etwas beurkunden lassen muss, kann also gerade nicht eine physische Urkunde verlangen und muss sich stattdessen mit einer elektronischen Datei abspeisen lassen. Nun könnte man meinen, das sei ein klassischer Fall von „Markt regelt“. Solange also die Notare weiterhin klassische Urkunden ausstellen dürfen, könne ja der Bürger, der eine solche haben wolle, einfach zu einem Notar gehen, der das anbiete. Ganz so einfach ist es aber nicht. Wenn die Notare zukünftig nach und nach dieses Angebot einstellen, weil es für sie einfacher ist und der Gesetzgeber durch das sonstige Verfahrensrecht und technische Vorgaben dazu drängt, dann wird das Angebot immer dünner. Irgendwann muss der Bürger dann weite Strecken fahren, wenn er noch einen passenden, altmodischen Notar finden will. Außerdem kann sich der Einzelne auch gar nicht frei aussuchen, ob er eine notarielle Beurkundung überhaupt in Anspruch nehmen will. Die staatliche Rechtsordnung schreibt sie für eine Reihe von wichtigen Vorgängen zwingend vor. Solange das aber so ist, muss der Staat, der die notarielle Beurkundung verlangt und der im Übrigen ja auch die Notare einsetzt, dafür sorgen, dass der Bürger beim Notar seine eigene Entscheidung treffen kann, ob er seine Urkunde als bloße Datei oder in körperlicher Form errichten will. Und weil dieses Gesetz das genau nicht gewährleistet, sondern einen Prozess in Gang setzt, an dessen Ende der Bürger absehbar nicht mehr die Wahl haben wird, deshalb lehnen wir dieses Gesetz ab. Vielen Dank. Weiterhin gute Unterhaltung! Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Dr. Konrad Körner für die CDU/CSU-Fraktion.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Jacobi, dass Sie zu viel mit den Zylonen paktieren, das war mir eigentlich schon klar. Ich war eher der „Star Trek“-Fan und finde: Man sollte „mutig dorthin […] gehen, wo noch kein Mensch zuvor gewesen ist“. Willkommen zum Freitag der guten Nachrichten! Es ist nicht so, dass uns bald die Roboter überfallen, nur weil wir Urkunden jetzt digital ablegen können. Jedem Menschen ist eigentlich klar: Ausdrucken, unterschreiben, wieder einscannen – das ist nicht effizient. Das kostet Zeit, Nerven und Ressourcen. Wer schon einmal eine notarielle Urkunde bekommen hat, weiß: Schnur und Siegel, so schön sie auch anzusehen sind, kann und darf man übrigens auch zu Hause nicht mehr einscannen. Das ist also aus der Zeit gefallen – ein bisschen wie Herr Jacobi. Ein Notar, den ich zu dieser Gesetzesänderung befragte, meinte: Macht endlich! Es ist dringend notwendig. Die Leute fragen mich die ganze Zeit, warum ich einen Ausdruck aushändige. Dieses Gesetz bedeutet für das deutsche Notariat einen Meilenstein in der Digitalisierung und bringt das Beste aus beiden Welten zusammen. Wir verbinden – wie bei Schnur und Siegel – persönliche Beratung, die nur im direkten Gespräch von Menschen miteinander möglich ist, und die Gewährleistung einer korrekten Umsetzung des Willens der Beteiligten mit den Errungenschaften der Digitalisierung: medienbruchfreie, beschleunigte Abwicklung und dauerhaft sichere Archivierung. Das Gesetz ist ein Musterbeispiel für Digitalisierung in Deutschland, nämlich durch kluge Änderungen, die in der Praxis einen Fortschritt bringen. Auch die Bundesnotarkammer bezeichnet das Gesetz als „Meilenstein in der Digitalisierung“. Warum sie das tut, wird klar, wenn man einen Blick in den 20-seitigen „Leitfaden zum Ausfüllen der Verfahrensdokumentation für das Scannen von Urkunden“ in Notariaten – den gibt es wirklich – wirft. Ein wichtiger Punkt ist dort, darauf zu achten, „dass die Seiten […] in der korrekten Reihenfolge angeordnet sind“. In der Regel ergibt sie sich aus den aufgedruckten Seitenzahlen. Ich würde sagen: Dieser 20-seitige Leitfaden kann jetzt weg. Mit diesem Gesetz schaffen wir also die richtige rechtliche Grundlage: kein Ausdrucken, kein Einscannen, kein Hochladen mehr. Stattdessen wird die Urkunde direkt digital erstellt. Damit ist die Echtheit und Unveränderbarkeit der Urkunde sichergestellt. Der Rechtsverkehr bleibt sicher. Und wir schaffen eine einheitliche technische Lösung für das ganze Land, weil die Bundesnotarkammer die notwendigen technischen Mittel zur Verfügung stellen wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, einem einmaligen Erfüllungsaufwand von 22,9 Millionen Euro in der Verwaltung stehen jährliche Entlastungen von 5,6 Millionen Euro gegenüber. Ich würde sagen, das ist ein verdammt guter Deal. Wir schaffen mit dem Gesetz mehr Effizienz, erleichtern Archivierung und vermeiden Medienbrüche. Ein wichtiger Baustein in der Digitalisierung dieses Landes, damit Deutschland vorankommt! Herzlichen Dank. Herzlichen Dank. – Der nächste Redner ist Helge Limburg für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Grüne

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege Körner, was „Star Trek“ angeht, nehme ich den Ball gerne auf, weil das tatsächlich zum Gesetzentwurf passt. In der Tat ist das Signature Pad, das Sie jetzt quasi auf unbegrenzte Zeit einführen wollen, ja eher vergleichbar mit den Methoden in der „Classic“-Serie, wo Captain Kirk Dinge auf einer Art Signature Pad unterschrieben hat. Schon in „Next Generation“ aus den 80ern und 90ern und erst recht bei „DS9“ und „Voyager“ gab es so etwas nicht mehr, weil es eben auch in der Welt von „Star Trek“, Herr Körner, überholt war. Und so wird es schon in wenigen Jahren auch in der echten Welt sein. Vor diesem Hintergrund bleibt uns nur, den Gesetzentwurf abzulehnen. Anstatt an bestehende Technologien wie den digitalen Personalausweis anzuknüpfen, verfestigen Sie mit dem Sign Pad – ich habe es gerade gesagt – auf unbestimmte Zeit, also ohne konkretes Enddatum, eine Insellösung. Trotz anderslautender Beteuerungen werden also de facto – ehrlich gesagt, haben Ihre Erläuterungen das nur bestätigt – vormals analoge Prozesse unkritisch in die digitale Welt übertragen. Bei dem Gesetz handelt es sich, wie bei mehreren anderen auch – das ist ja ein Stück weit ganz normal –, um eine Vorlage, die grundsätzlich schon in der vergangenen Wahlperiode erstellt wurde und jetzt als Wiedervorlage eingebracht wurde. In der Anhörung zum damaligen Entwurf sind von unserem Experten zahlreiche Mängel am Gesetzentwurf vorgebracht worden – ich habe es gerade gesagt –: Das Gesetz sei im Grundsatz in vielen Aspekten technisch schon veraltet, bevor es überhaupt in Kraft trete. Entwicklungen auf EU-Ebene wie die EU-Wallet würden nicht ausreichend berücksichtigt. Die Regelungen seien unnötig kompliziert. – Es war richtig, dass das Gesetz damals nicht beschlossen wurde, und es wäre besser, es in der Form auch jetzt nicht zu beschließen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wenn man eine Technologie wie das Sign Pad einführt, dann wäre es zumindest richtig, diese zeitlich zu befristen, um ganz klar die Perspektive einer vollständigen Digitalisierung zu eröffnen. In anderen Bereichen, zum Beispiel im Zahlungsverkehr, ist das doch längst Standard. Auch für die große Zahl der Seniorinnen und Senioren – das will ich hier ganz klar sagen –, selbst für hochbetagte Seniorinnen und Senioren ist bargeldloses Zahlen ohne Unterschrift selbstverständlich geworden. Auch bei der Beurkundung wäre dies der richtige Weg gewesen, etwa mit der On-the-fly-Signatur der Online-Ausweisfunktion. Da man sich ja ohnehin bei jeder Beurkundung ausweisen muss, wäre damit auch kein zusätzlicher Aufwand verbunden. Es ist ohnehin davon auszugehen, dass Personalausweise auf dem Smartphone nur noch eine Frage der Zeit sind. Insofern hätte man sich den analogen Umweg über diese Insellösung sparen können; man hätte ihn zumindest zeitlich befristen können. Meine Damen und Herren, keiner von uns arbeitet mehr mit Faxgeräten. Es wäre gut, wenn wir einen technologischen Schritt, der sich absehbar als Sackgasse erweist, überspringen und direkt in die vollständige Digitalisierung übergehen würden. Vielen Dank. Vielen Dank. – Aaron Valent von der Fraktion Die Linke ist der nächste Redner.

Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer beim Notar sitzt, trifft oft die wichtigsten Entscheidungen im ganzen Leben. Was ein Gesetz hier bieten müsste, wäre Klarheit und Schutz. Die Regierung wirbt damit, dass durch die elektronischen Urkunden und Unterschriften Prozesse zeitgemäßer und effizienter stattfinden können. Das ist auch erst mal ganz cool so. Aber wenn der Staat gerade im juristischen Bereich digitale Verfahren einführt, darf dies nicht auf rein technische Abläufe reduziert werden. Zeitgleich zum technologischen Wandel braucht es echte Sicherheiten, und genau das sehe ich in diesem Gesetzentwurf nicht. Da steht ganz viel über Software, aber fast nichts über die Menschen, mit deren Daten wir es zu tun haben. Wer darf denn alles auf die Daten zugreifen? Wie lange werden sie wo gespeichert? Wer haftet, falls was schiefgeht? Beim Notar geht es um Häuser, es geht um Erbschaften, und es geht um das Leben von Menschen. Und die Regierung ruht sich auf einem „angemessen sicher“ aus. Die Fragen nach Haftung, nach Datenschutz und danach, was im Falle von Fehlern passiert, bleiben komplett offen. – Diese ist nicht ausreichend, vor allem nicht, wenn es um die Rechte aller Bürger/-innen geht. Auch von sozialer Gerechtigkeit fehlt mal wieder jede Spur. Nicht jeder Mensch hat guten Zugang zum digitalen Raum. Digitalisierung darf nicht wieder einmal diejenigen stärken, die sich sowieso schon alles leisten können. Wir als Linke wollen eine Digitalisierung, die niemanden ausschließt, die sicher und sozial ist und für die vor allem eines feststeht: Die Daten gehören den Menschen – nicht den Behörden, nicht den Servern und vor allem nicht den Großkonzernen. Die Digitalisierung in der Justiz ist so dringend notwendig und könnte so ein toller Fortschritt sein, aber nur dann, wenn sie die Menschen wirklich schützt und niemanden auf der Strecke zurücklässt. Vielen Dank. Vielen Dank. – Die letzte Rednerin in dieser Debatte ist Tijen Ataoğlu für die Fraktion der CDU/CSU.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir diese Debatte in fünf Minuten abgeschlossen haben werden, dann waren das 13 ziemlich gute Stunden für die Digitalisierung der Gerichte und der Rechtspflege; denn vor zwölf Stunden haben wir zwei Gesetze verabschiedet, die die Digitalisierung der Gerichte vorantreiben. Nun werden wir das auch für die Rechtspflege tun; denn die Notarinnen und Notare gehören zur vorsorgenden Rechtspflege und müssen genauso digital arbeiten können wie alle anderen Behörden und Institutionen. In Kürze wird es tatsächlich möglich sein, eine Beurkundung vollständig digital durchzuführen. Bisher ist es so – Sie werden es vielleicht wissen –, dass eine notarielle Urkunde digital vorbereitet wird. Dann wird sie ausgedruckt, in Papierform unterschrieben, mit Siegel und gegebenenfalls Schnur versehen und dann wieder eingescannt. Sie müssen sich einmal vorstellen, wie sachfremd und zeitaufwendig so ein Verfahren ist: erst digital, dann analog und dann wieder digital. Diesen sogenannten Medienbruch werden wir jetzt aufheben. Die Unterschrift in Papierform in Präsenz wird ersetzt durch eine digitale Unterschrift auf einem Unterschriftenpad, auch in Präsenz. Die Urkunde ist damit von Beginn an digital. Es bedarf keiner weiteren Schritte mehr. Was erst mal nach einer Kleinigkeit aussieht, ist in der Praxis eine enorme Erleichterung. Es spart nicht nur unzählige Arbeitsstunden in den Sekretariaten der Notariate. Weil alles im digitalen Raum bleibt, ist es so, dass die Urkunden im Rechtsverkehr sehr schnell nutzbar sind. Sie sind aber auch klarer zu lesen und als Dokumente im digitalen Verkehr fehlerfrei durchsuchbar. Mit der elektronischen Präsenzbeurkundung verabschieden wir uns ein Stück von der Welt der Papierdokumente und machen einen weiteren richtigen Schritt in Richtung Digitalisierung. Demnächst werden wir im Hohen Hause auch ein Gesetz zur Ausweitung der notariellen Onlineverfahren im Gesellschafts- und Registerrecht beraten. Die Digitalisierung nimmt Fahrt auf, sehr geehrte Damen und Herren. Unsere Koalition ist voll auf Kurs. Sie sehen: Digitalisierung ist für uns nicht nur ein Thema für Sonntagsreden, sondern oberste Priorität, um Deutschland wieder voranzubringen. Papier mag geduldig sein, die Menschen in unserem Land sind es nicht mehr. Deshalb gehen wir heute einen wichtigen Schritt in Richtung Notariat der Zukunft, auch wenn ich sagen muss, dass ich das schöne Siegel mit meinem Landeswappen und natürlich auch die Schnur in den Landesfarben vermissen werde. Vielen Dank.

Redner nach Fraktion