Antrag

Antrags der Abgeordneten Mareike Hermeier, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Unterhaltsvorschuss reformieren – Chancen für Kinder Alleinerziehender verbessern

Beratung des Antrags der Abgeordneten Mareike Hermeier, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke Unterhaltsvorschuss reformieren – Chancen für Kinder Alleinerziehender verbessern

25. März 2026·Sitzung 67··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (8)

Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Koalitionsvertrag steht: Wir „wollen […] Alleinerziehende und deren Kinder besser unterstützen, indem wir das Kindergeld nur hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anrechnen.“ Liebe Regierung, wir helfen Ihnen gern dabei. Drei Viertel der Unterhaltsberechtigten erhalten den vorgeschriebenen Unterhalt nicht oder nur teilweise. Genau deshalb gibt es den Unterhaltsvorschuss: als Schutz für Kinder, wenn ein Elternteil seiner Verantwortung nicht nachkommt. Aber dieser Schutz hat heute zu viele Lücken: Zu viele Alleinerziehende und zu viele Kinder werden von einem Gesetz im Stich gelassen, das helfen soll und oft doch ausschließt. Genau das ändern wir mit diesem Antrag. Und ich sage ganz deutlich an die Adresse von Frau Ministerin Prien: Wer die geschilderte Lage Alleinerziehender als „dystopische Darstellung“ abtut und das bestehende Unterhaltsvorschussrecht ernsthaft für „vorbildlich“ hält, hat die Lebenswirklichkeit Hunderttausender Familien nicht verstanden. Die Realität ist nicht dystopisch, sie ist alltäglich: ausbleibender Unterhalt, steigende Kosten, bürokratische Hürden und ein Staat, der Familien zu oft mit Formularen anstatt mit Unterstützung begegnet. Das ist ein Problem. Darum heben wir heute vier zentrale Punkte hervor. Erstens. Das Kindergeld darf nicht länger voll auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden. Es muss – wie beim regulären Unterhalt – nur hälftig angerechnet werden. Alles andere ist eine versteckte Kürzung auf dem Rücken der Kinder – und das, obwohl die Schuld an der Misere der Nichtzahler tragen sollte. Diesen in Zukunft mehr in die Mangel nehmen zu wollen, wie Sie von der Regierung ankündigten, ist nicht im Geringsten ausreichend. Ich freue mich dennoch auf Ihre Anträge dahin gehend – hoffentlich in sehr naher Zukunft. Zweitens: Schluss mit der Bedarfsprüfung für Kinder über zwölf. Ein Kind verliert seinen Bedarf nicht an seinem zwölften Geburtstag. Diese Hürde ist ungerecht und muss weg. Drittens: Unterhaltsvorschuss bis 25, statt nur bis 18. Wer in Ausbildung ist, wer studiert, wer noch Unterstützung braucht, darf nicht mit dem Erreichen der Volljährigkeit aus der Absicherung fallen. Viertens. Wer erneut heiratet oder in einer neuen Partnerschaft lebt, darf den Anspruch nicht verlieren. Eine neue Ehe ersetzt keinen ausbleibenden Unterhalt. Liebe ist keine Sozialleistung, und eine Heirat darf kein Nachteil für Kinder sein. Genau diese Änderungen fordert dieser Antrag. Zusätzlich sollen diskriminierende Ausschlüsse für bestimmte nicht freizügigkeitsberechtigte ausländische Staatsangehörige gestrichen werden. Dieser Antrag ist kein Luxus. Er ist längst überfällig. Er bedeutet mehr Gerechtigkeit, mehr Verlässlichkeit und mehr Respekt für Alleinerziehende, die jeden Tag enorme Verantwortung tragen. Unterhaltsvorschuss ist keine milde Gabe. Er ist eine staatliche Pflicht gegenüber Kindern. Deshalb bitte ich Sie eindringlich: Stimmen Sie diesem Antrag zu! Stimmen Sie für die Kinder, die heute durchs Raster fallen! Stimmen Sie für die Alleinerziehenden, die endlich Entlastung verdienen! Und stimmen Sie für eine Politik, die hinschaut, statt wegzureden! Sie haben es schließlich versprochen. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion darf ich Ansgar Heveling das Wort erteilen.

CDU/CSU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Familie ist das Fundament unserer Gesellschaft. Sie ist der Ort, an dem Kinder Verantwortung, Vertrauen und Zusammenhalt lernen und so zur Teilhabe an der Gesellschaft befähigt werden. Wir tragen aber auch Verantwortung, Familien zu unterstützen, insbesondere jene, in denen ein Elternteil die Verantwortung alleine trägt. Alleinerziehende leisten jeden Tag Großartiges: Sie bewältigen Erwerbsarbeit, Erziehung und Care-Arbeit, häufig ohne fremde Hilfe und unter schwierigen Bedingungen. Es ist richtig, dass der Staat dort einspringt, wo ein unterhaltspflichtiger Elternteil seiner Verantwortung nicht nachkommt. Dafür gibt es den Unterhaltsvorschuss. Er garantiert Kindern finanzielle Sicherheit, wenn Unterhaltszahlungen ausbleiben. Niemand in diesem Haus wird bestreiten, dass ausbleibende Unterhaltszahlungen für Alleinerziehende und insbesondere für ihre Kinder eine erhebliche Belastung darstellen. Der Unterhaltsvorschuss ist deshalb ein wichtiges Instrument unseres Sozialstaats. Er hilft dort, wo ein unterhaltspflichtiges Elternteil seiner Verantwortung nicht nachkommt. Gerade wir als Union sagen: Kinder dürfen nicht die Leidtragenden sein, wenn Erwachsene ihren Pflichten nicht gerecht werden. Mit der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes sind bereits Verbesserungen erreicht und der Zugang erweitert worden. Dennoch bleibt klar: Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Vorleistung, kein dauerhafter Ersatz für die Verantwortung des unterhaltspflichtigen Elternteils. Wer ein Kind hat, trägt Verantwortung, und das auch finanziell. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, die Rückgriffquote zu erhöhen. Der Anteil der Fälle, in denen der Staat Mittel von säumigen Unterhaltsschuldnern zurückholt, muss steigen. Wir wollen Unterhaltsschuldner stärker in die Pflicht nehmen und die Auskunftspflichten verschärfen, insbesondere durch die unterjährige Auskunftspflicht. Zudem haben wir uns vorgenommen, das Kindergeld künftig nur noch hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen. Die Linke hat in ihrem Antrag viele weitere Forderungen erhoben. Diese können wir nicht unterstützen. Die Union steht für eine Familienpolitik, die sich am Kindeswohl orientiert und zugleich die Verantwortung der Eltern nicht durch den Staat ersetzt. Der Unterhaltsvorschuss ist keine allgemeine Familienleistung, sondern eine Ersatzleistung in einer besonderen Mangelsituation. Deshalb überzeugt die Forderung, den Unterhaltsvorschuss bis zum 25. Lebensjahr zu zahlen, nicht. Sie würde den Charakter der Leistung grundlegend verändern. Der Unterhaltsvorschuss ist eine gezielte Unterstützung für minderjährige Kinder. Eine Ausdehnung würde daraus eine allgemeine Sozialleistung machen. Staatliche Leistungen müssen zielgerichtet eingesetzt werden. Problematisch ist weiterhin der Vorschlag, aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen ersatzlos zu streichen. Wer staatliche Leistungen gewährt, muss sie in ein stimmiges Gesamtsystem aus Sozialrecht, Aufenthaltsrecht und Integrationspolitik einordnen. Christdemokratische Politik bedeutet Humanität und Ordnung, aber nicht das Auflösen rechtlicher Zusammenhänge. Schließlich überzeugt die Forderung, die Bedarfsprüfung für Kinder über zwölf Jahre vollständig abzuschaffen, ebenfalls nicht. Staatliche Leistungen müssen dort ankommen, wo sie wirklich gebraucht werden. Bedürftigkeitsbezogene Differenzierung ist keine soziale Kälte, sondern Ausdruck von Gerechtigkeit gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern und gegenüber denjenigen, die auf gezielte Hilfe angewiesen sind. Ebenso gilt: Eine neue Ehe oder Lebenspartnerschaft verändert regelmäßig die wirtschaftliche und soziale Situation eines Haushalts. Diese Realität darf der Gesetzgeber nicht ausblenden. Wir wollen Alleinerziehende stärken, ohne die Verantwortung der Verpflichteten aus dem Blick zu verlieren. Der Staat soll helfen, wo es nötig ist, aber nicht dauerhaft an ihre Stelle treten. Wir lehnen den Antrag der Fraktion Die Linke ab. Für die AfD-Fraktion darf ich Gereon Bollmann das Wort erteilen.

AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit diesem Antrag unternimmt Die Linke einen Versuch. Sie will allem Anschein nach suggerieren, gerade die besonders bedürftigen Alleinerziehenden hätten am Ende des Tages mehr Geld, wenn es das hier geforderte Gesetz gäbe, also alle, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Dem Juristen drängt sich dabei ein Begriff aus dem Strafrecht auf, nämlich der des untauglichen Versuchs. Damit wird der Versuch einer Straftat bezeichnet, der von vornherein zum Scheitern verurteilt ist. Auch ein solcher Versuch kann strafbar sein, aber – das beruhigt vielleicht einige Anwesende hier aufseiten der Linken – das Gericht kann von einer Bestrafung absehen, wenn der Täter die Untauglichkeit seines Versuches aus grobem Unverstand nicht erkannt hat. – Ganz genau! So sieht es aus. Was will ich damit sagen? Wir leben doch in einem Sozialstaat – und das ist gut so. Das Bundesarbeitsministerium spricht von der Sozialhilfe als letztem Auffangnetz, mit dem der Sozialstaat dem Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens ermöglichen soll, das der Würde des Menschen entspricht. Damit aber nicht genug: Der Staat bietet die Grundsicherung, er bietet die Arbeitslosenhilfe, er bietet den Kinderzuschlag, er bietet das Wohngeld. Allen diesen Leistungen liegt der Subsidiaritätsgrundsatz zugrunde. Hat der Anspruchsteller eigene Mittel, werden sie, jedenfalls im Wesentlichen, auf die Hilfeleistungen angerechnet. Schauen wir uns nun die Alleinerziehenden an. Meistens sind es ja die Mütter, die gegenüber dem Vater einen Unterhaltsanspruch für das Kind geltend machen. Zahlt der Vater nicht, können sie den Unterhaltsvorschuss beanspruchen. Und nun kommt es: In dem Umfang, in dem sie den Vorschuss ausgezahlt bekommen, sind sie nicht mehr bedürftig, sodass andere Hilfeleistungen gekürzt werden. Aber was haben sie nun gewonnen? Wir sehen: Der Unterhaltsvorschuss ist eine vorrangige Sozialleistung, kein Geschenk des Staates. Es bleiben also diejenigen Alleinerziehenden, die nicht auf staatliche Sozialleistungen angewiesen sind, weil sie genug verdienen oder hinreichend vermögend sind. Dass Die Linke sich für diese Klientel einsetzt, war mir bisher neu. Außerdem bleiben die nicht freizügigkeitsberechtigten ausländischen Staatsangehörigen. Auch sie profitieren in der Tat von der geforderten gesetzlichen Neuregelung. Natürlich konnten wir von dem Antrag nichts anderes erwarten. Was bedeutet das nun? Auch die folgenden Gruppen könnten Unterhaltsvorschuss verlangen, kaum wären sie hier: Personen mit einem Visum für Durchreise, mit Aufenthaltserlaubnis für studienbezogene Praktika – überhaupt alle Personen ohne Aufenthaltstitel –, Personen mit Aufenthaltserlaubnis für Forschung ohne Aufenthaltstitel, Personen mit Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am Europäischen Freiwilligendienst, Personen mit „Such-Chancenkarte“ und diverse andere Gruppen. Das läuft auf einen neuen grandiosen Pullfaktor hinaus, und das will man ja. Und da die Unterhaltspflichtigen für diese Kinder kaum greifbar sein dürften, bliebe der Staat auf seinen Regressforderungen sitzen, Forderungen, die schon jetzt nur zu weniger als 20 Prozent – der Kollege Heveling hat es ja angedeutet – durchgesetzt werden können. Da hätte man in dem Antrag wenigstens einige Worte zu Kosten und Finanzierung einer solchen Aktion erwarten dürfen. Aber wir wissen ja: Über die Finanzierung macht man sich aufseiten der Linken keine Gedanken. Wir lehnen den Antrag ab. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion darf ich Truels Reichardt das Wort erteilen.

SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ein echtes Gerechtigkeitsproblem: Während das Kindergeld beim regulären Kindesunterhalt nur zur Hälfte angerechnet wird, werden vom Unterhaltsvorschuss die vollen 259 Euro Kindergeld abgezogen. Alleinerziehende im Unterhaltsvorschuss haben also ein halbes Kindergeld weniger als Alleinerziehende mit regulärem Kindesunterhalt. Das klingt nicht nur ungerecht für die knapp 860 000 Kinder im Unterhaltsvorschuss, das ist es auch. Alle Kinder sollten gleichbehandelt werden. Alleinerziehende und ihre Kinder im Unterhaltsvorschuss brauchen dieses Mehr an finanzieller Unterstützung ganz besonders. Jeder Euro ist bei diesen Familien ein bedeutsamer Beitrag gegen Kinderarmut, für Teilhabe und für ein besseres Leben von Familien, in denen sich häufig die Mütter zerreißen, um den Alltag alleine zu wuppen. Eine solche Reform des Unterhaltsvorschusses zugunsten Alleinerziehender fordert auch eine Petition. Über 130 000 Bürgerinnen und Bürger haben sie mittlerweile unterschrieben. Gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen – leider ohne CDU/CSU – habe ich gestern die Petition vor dem Bundestag entgegengenommen. Im Namen der SPD-Fraktion möchte ich an dieser Stelle nochmals Delia Keller herzlich für ihren Einsatz danken. Dank Ihnen bekommt dieses Thema in dieser Woche die verdiente Aufmerksamkeit. Aufgabe der Opposition ist es selbstverständlich, uns zu treiben. Wenn man dann aber, wie die Linken bei dem vorliegenden Antrag, im Wesentlichen aus unserem Koalitionsvertrag abschreibt, gelingt das nur so halb. Denn auch wir Regierungsfraktionen wollen Reformen beim Unterhaltsvorschuss, die Alleinerziehenden und ihren Kindern zugutekommen. So steht es im Koalitionsvertrag, und der gilt natürlich. Unverständlich finde ich es hingegen, dass die Linksfraktion in ihrem Antrag über ein anderes Problem beim Unterhaltsvorschuss nicht spricht. Wenn der Staat Unterhaltsvorschuss leistet, hat der Unterhaltspflichtige häufig selbst gar nicht genug Geld für die Unterhaltszahlungen. Hier zahlt der Staat letztlich also keinen Vorschuss, er kommt für den Unterhalt faktisch auf. Es gibt aber auch Menschen, die sich den Unterhaltszahlungen für ihr Kind verweigern, obwohl sie das Geld dafür hätten. Sie tricksen, verheimlichen, verschleppen und veräppeln ihre Kinder, ihre ehemaligen Partnerinnen und den Staat, zum Beispiel durch Einkünfte aus Schwarzarbeit, von denen die Behörden nichts wissen. Und das machen zum allergrößten Teil Männer. Und diese Männer will ich nicht Väter, sondern Erzeuger nennen; denn den Titel „Vater“ muss man sich erst verdienen. Wer ein Kind in die Welt setzt, sich dann aber vor Unterhaltszahlungen drückt, obwohl man sie leisten könnte, hat sich den Titel „Vater“ eben nicht verdient. In diesen Fällen mindert der Sozialstaat die Folgen für Alleinerziehende, indem er Unterhalt vorschießt. Im Anschluss holt sich der Staat das Geld vom Erzeuger wieder zurück. In der Theorie klingt das gut, in der Praxis gelingt das den Behörden allerdings viel zu selten. Vergleichsweise gut klappt das zum Beispiel bei mir in meiner Heimat. Im Kreis Nordfriesland konnten die engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im letzten Jahr 27 Prozent der Ausgaben im Unterhaltsvorschuss zurückholen; bundesweit waren es nur 18 Prozent. Wir müssen da wirklich überall besser werden. Auch dazu machen wir uns ausgehend vom Koalitionsvertrag Gedanken. Für mich ist wichtig, dass Behörden schlagkräftiger gegen Unterhaltsverweigerer vorgehen können. Nicht hilfreich sind Vorschläge, die reflexhafte, wenn auch nachvollziehbare Strafbedürfnisse befriedigen sollen, aber in der Sache gar nichts bringen oder vielleicht sogar kontraproduktiv sind. Stattdessen müssen wir das in den Mittelpunkt stellen, was tatsächlich hilft. Dazu gehört ein automatischer Datenaustausch zwischen all denen, die relevante Informationen für den Rückgriff haben können, also Unterhaltsvorschusskasse, Jobcenter, Zoll und Finanzamt. Auch die Verjährungsfristen im Unterhaltsvorschuss müssen wir uns kritisch anschauen. Reguläre drei Jahre für nicht titulierte Unterhaltsrückstände finde ich relativ kurz. Ich möchte, dass es den Erzeugern an den Kragen geht und wir gleichzeitig, wie im Koalitionsvertrag angestrebt, Alleinerziehenden nicht mehr das ganze Kindergeld abnehmen. Das hilft nicht nur sofort, sondern es führt auch dazu, dass sie von zukünftigen Erhöhungen des Kindergeldes profitieren. Da müssen wir jetzt aber auch wirklich vorankommen. Und trotz knapper Kassenlage kommt da jetzt hoffentlich Bewegung rein. Meine Unionskollegin Anja Weisgerber hat hier an diesem Rednerpult in der letzten Woche in der Debatte zum Internationalen Frauentag gesagt – ich zitiere –: „Alleinerziehende tragen eine enorme Verantwortung, oft unter schwierigen Bedingungen. Sie leisten jeden Tag Außergewöhnliches. Deshalb brauchen sie ganz besonders unsere konkrete und verlässliche Unterstützung – nicht nur Worte, sondern Taten.“ Und so ist es, liebe Kolleginnen und Kollegen. Machen wir den Unterhaltsvorschuss durch eine Neuregelung doch endlich besser. So werden aus Worten im Koalitionsvertrag Taten für Alleinerziehende – nichts anderes haben sie verdient. Sehr geehrte Frau Ministerin Prien, Ihre Union möchte Taten, wir als SPD sowieso. Also packen wir es an! Auf geht’s! Vielen Dank. Für Bündnis 90/Die Grünen darf ich Ulle Schauws das Wort erteilen.

Grüne

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Petentinnen! Alleinerziehende leisten jeden Tag Enormes. Sie tragen Verantwortung für Kinder, Beruf und Alltag, und das oft ganz allein. In Deutschland leben rund 1,7 Millionen Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern. Jedes fünfte Kind wächst also bei nur einem Elternteil auf. Von diesen Alleinerziehenden sind 82 Prozent Frauen. Genau diese Frauen sind es auch, die überdurchschnittlich häufig in Vollzeit arbeiten. Und trotzdem sind sie es, die am stärksten von Armut betroffen sind. 41 Prozent der Alleinerziehenden gelten als armutsgefährdet; bei Paarfamilien mit einem Kind liegt diese Quote bei gerade mal 8 Prozent. Ein zentraler Grund für die finanzielle Not vieler Alleinerziehender sind ausbleibende Unterhaltszahlungen. Nur knapp die Hälfte erhält den Unterhalt regelmäßig und vollständig, 17 Prozent bekommen ihn unregelmäßig oder nur teilweise, und mehr als ein Drittel – 35 Prozent – erhält überhaupt keinen Unterhalt. Was heißt das konkret? Alleinerziehende tun alles, um Beruf, Alltag und Care-Arbeit unter einen Hut zu bringen, oft auch in alleiniger finanzieller Verantwortung. Der Staat antwortet auf diese Ungerechtigkeit mit Unterhaltsvorschuss – theoretisch. Das Problem: Das Kindergeld wird seit 2008 vollständig darauf angerechnet. Das heißt: Die Unterstützung, die eigentlich dem Kind zugutekommen soll, verpufft. Ich frage Sie: Wem nützt diese Maßnahme in dieser Form? Als Grüne sagen wir hier ganz klar: Das Kindergeld darf nur noch zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden. Das ist eine Frage der Fairness und der sozialen Gerechtigkeit. Union und SPD haben hierzu sogar eine Änderung in den Koalitionsvertrag geschrieben; aber passiert ist bisher nichts, lieber Truels. Auf unsere Nachfrage antwortete die Bundesregierung, sie prüfe, ob und wie diese Änderung umgesetzt werden kann. Das ist angesichts dieser eklatant hohen Zahlen von armutsbetroffenen Familien zu wenig. Warum straft der Staat Kinder dafür ab, dass ein Elternteil seiner finanziellen Verantwortung nicht gerecht wird, während säumige Unterhaltspflichtige – das sind überwiegend Männer – ohne Konsequenzen bleiben? Wie falsch ist das! Denn zur Wahrheit gehört auch, dass ein massives Vollzugsdefizit vorliegt: Von 3,2 Milliarden Euro Unterhaltsvorschuss hat sich der Staat im Jahr 2024 gerade einmal 17 Prozent zurückgeholt. Hier müssen Sie ran! Es kann nicht sein, dass der Staat dafür aufkommt, dass sich überwiegend Männer – sie stellen 87 Prozent der Unterhaltspflichtigen – einen schmalen Fuß machen und sich ihrer finanziellen Verantwortung entziehen. Das geht nicht! Liebe Kolleginnen und Kollegen, Alleinerziehende müssen wirklich entlastet werden, und zwar schnell. In Bezug auf das Steuerrecht braucht es eine echte Steuergutschrift und nicht mehr den Freibetrag für Alleinerziehende. Die Gutschrift darf nicht länger von der Einkommenshöhe abhängen, und die Abläufe bei Mehrbedarfen für Familien im Sozialleistungsbezug müssen vereinfacht werden. Packen Sie das endlich an! Entlasten Sie, entlasten wir alle Alleinerziehende – endlich! Herzlichen Dank. Wir hören Wolfgang Dahler für die CDU/CSU-Fraktion.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Lieber Truels Reichardt, es gab eine Petition. Ich will das voranstellen – denn ich bin Mitglied im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages –: Ich bitte alle, dass man zukünftig die Petitionen dort einreicht, wo sie hingehören, nämlich beim Deutschen Bundestag. Dann behandeln wir sie im Petitionsausschuss. Ich glaube, das ist der richtige Weg. Das heißt aber nicht, dass es bei der Petition um das falsche Thema geht. Ulle Schauws hat es gesagt: Wir haben das in den Koalitionsvertrag geschrieben, wir prüfen das, und wir gehen auch davon aus, dass wir es hinbekommen. In der familienrechtlichen Praxis, aus der ich noch nicht so lange raus bin, lernt man schnell: Es gibt unterhaltspflichtige Eltern, die Unterhalt zahlen könnten und es nicht tun. Und es gibt Eltern, die Unterhalt nicht zahlen, weil sie es schlicht nicht können, weil der barunterhaltspflichtige Elternteil nicht leistungsfähig ist. Beides gehört zu unserer Realität. Wenn kein Unterhalt fließt, dann springt der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss ein, und diese Leistung ist richtig und wichtig. Sie schützt Kinder, wenn ein Elternteil seiner Pflicht nicht nachkommt oder nachkommen kann. Aber sie hat auch eine klare Funktion: Sie überbrückt, sie ersetzt nicht. Mit einem jährlichen Volumen von rund 1,3 Milliarden Euro vom Bund und 1,9 Milliarden Euro von den Ländern ist der Unterhaltsvorschuss ein starkes Signal der Unterstützung für Alleinerziehende und ihre Kinder. Diese Mittel sind gut investiert; aber sie müssen zielgerichtet eingesetzt werden. Denn jede staatliche Hilfe verliert ihre Kraft, wenn sie Verantwortung dauerhaft ersetzt. Der Antrag der Linken würde diese Grenze verwischen. Darin wird beispielsweise vorgeschlagen, Anspruchsgrenzen weiter auszudehnen, Bedarfskriterien zu lockern und den Unterhaltsvorschuss bis zum 25. Lebensjahr zu verlängern. Das ist aus meiner Sicht der falsche Weg. Das wäre nicht mehr gezielte Unterstützung für Kinder in der Situation des Ausfalls von Unterhalt, sondern der Einstieg in ein dauerhaftes Ersatzsystem. Das lehnen wir ausdrücklich ab; denn der Kindesunterhalt bleibt in erster Linie eine elterliche Pflicht. Wir müssen gemeinsam mit den Ländern, die den Vollzug des Unterhaltsvorschusses verantworten, dafür sorgen, dass die Verfahren effizienter werden, dass wir mehr als die knapp 20 Prozent zurückholen. Das gelingt uns viel zu selten; nur ein Fünftel der gezahlten Beträge wird erstattet. Wir brauchen klarere Verfahren, schnelle Abläufe und eine engere Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern, Familienkassen und Finanzbehörden. Wenn Daten besser genutzt und Zuständigkeiten klar geregelt werden, dann kann Unterhalt auch konsequenter eingefordert werden. Ein gerechtes System verlangt beides: den Schutz der Kinder und die Verpflichtung der Eltern. Wer zahlen kann, soll zahlen, wer es nicht kann, bekommt Hilfe, und wer Verantwortung trägt, muss sie auch wahrnehmen. Vielen Dank. Wir hören Christian Zaum für die AfD-Fraktion.

AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Linken planen das, was sie am besten können, nämlich, das Geld arbeitender Menschen zum Fenster hinauszuwerfen. Eine Ersatzleistung, die für den Ausnahmefall gedacht ist, soll in eine verlässliche Finanzierung umgewandelt werden. Ein echter Ausgabenturbo, getreu dem alten sozialistischen Motto: Alles für alle, und das umsonst. Und das auch noch mit kuriosen Begründungen: Angeblich würden drei Viertel der Unterhaltsberechtigten ihre Zahlungen nicht bekommen. Ich habe mal kurzfristig recherchiert, zwar nicht allzu tiefgründig, aber ich bin auf ganz andere Zahlen gekommen. Wenn Sie die milliardenschwere Gießkanne in die Hand nehmen, Frau Gebel, dann tun Sie es doch bitte mit belastbaren Zahlen. Aktuell nehmen wir für Unterhaltsvorschussleistungen in Deutschland 3,2 Milliarden Euro in die Hand. Und es wurde ja schon mehrfach gesagt: Nur circa 17 Prozent davon werden zurückgeholt. Aber warum? Man kann eben einem nackten Mann nicht in die Tasche greifen. Ich bin übermorgen wieder im Kreisausschuss, und da haben wir es dann wieder: die befristete Niederschlagung von Forderungen, gerne mal mittlere fünfstellige Beträge. Das sind Beträge, die einfach nicht mehr beigebracht werden können, weil die Väter in Haft sitzen, selber von Bürgergeld leben oder, oder, oder. Wenn Sie trotz alldem eine Leistungsausweitung fordern, dann wollen Sie überhaupt keine Probleme lösen, dann wollen Sie einfach Staatsknete verteilen – Staatsknete, die überhaupt nicht da ist. Wir reden hier über eine baldige Erhöhung der Mehrwertsteuer auf möglicherweise 21 Prozent, der Spritpreis liegt bei 2,25 Euro für Diesel, und Sie wollen das Privatversagen kollektivieren. So geht es nicht. Es muss doch der Unterhaltspflichtige unter Druck gesetzt werden, nicht der Steuerzahler. Der Staat soll nicht zum Ersatzvater werden und die Allgemeinheit nicht zum Zahlmeister. Und dann – das ist das Beste – wollen Sie die Einschränkungen für die Nicht-EU-Ausländer völlig streichen. Das wurde ja etwas euphemistisch bemäntelt; ich will es jetzt mal populistisch erklären: Eine Rumänin aus Gelsenkirchen, die drei Kinder hat, für die der Vater nicht bezahlt, bekommt von der Stadt Gelsenkirchen Unterhaltsvorschussleistungen. So weit, so gut – oder so schlecht. Die kongolesische Mama, die von ihrem kongolesischen Ex-Partner für die vielleicht fünf Kinder auch keinen Unterhalt bekommt, bekommt von der Stadt Gelsenkirchen dann ebenfalls Vorschussleistungen. Und dabei weiß der Sachbearbeiter möglicherweise nicht so genau, ob es wirklich fünf Kinder sind und wo sie sich aufhalten. Also, wir stellen uns Familienpolitik anders vor als Sie. Wir möchten Verantwortung und familiären Zusammenhalt stärken. Wir möchten die Erosion von Familien nicht mit Geldscheinen flicken. Ehe, Familie, dauerhafte Bindungen müssen gestärkt werden. Und Familie ist auch mehr als einfach nur regelmäßige Zahlungen. Das gilt auch für den Fall der Trennung. Die Verantwortung geht weiter, und die Verantwortung füreinander ist auch nicht nur monetär zu definieren. Vielen Dank. Als letzte Stimme in der Aussprache hören wir für die CDU/CSU-Fraktion Ralph Edelhäußer.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich beginne, möchte ich aus gegebenem Anlass etwas Grundsätzliches sagen: Mich erschüttert, wie gezielt Deepfakes eingesetzt werden, um Frauen öffentlich zu diffamieren und bloßzustellen. Das ist respektlos und ein Missbrauch von Macht, der gezielt einschüchtern und mundtot machen soll. Gerade ich als Mann sage daher ganz bewusst: Wir alle, die wir hier sitzen, müssen unsere Stimme erheben und dürfen darüber nicht schweigen. Wir dürfen nicht akzeptieren, wenn Frauen herabgewürdigt, lächerlich gemacht oder sexualisiert werden, egal ob in der Öffentlichkeit oder im Netz. Egal wie, das darf nicht sein. Wir müssen diese Fälle klar benennen und im Alltag konsequent zurückweisen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir über Verantwortung sprechen, dann ist klar, dass Alleinerziehende jeden Tag Außergewöhnliches leisten. Sie tragen Verantwortung für die Familie, für die Erziehung und oft auch für den Lebensunterhalt, häufig unter ganz großen persönlichen Belastungen. Das verdient unseren Respekt und auch unsere politische Aufmerksamkeit. Umso schwerer wiegt es, wenn Verantwortung auf der anderen Seite eben nicht wahrgenommen wird. Unterhaltszahlungen – wir haben es heute gehört – werden oft nicht geleistet, und das nicht einmal aus finanzieller Not heraus. Häufig werden sie bewusst zurückgehalten, um Druck auszuüben oder sich der Verpflichtung zu entziehen. Das ist meines Erachtens kein Kavaliersdelikt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Hier wird Verantwortung verweigert auf dem Rücken der eigenen Kinder. Und am Ende trifft es doch immer die Kinder. Für diese Kinder bedeutet das weniger Sicherheit, weniger Stabilität und auch spürbar geringere Chancen in ihrem Leben. Wenn Unterhalt ausbleibt, dann springt bekanntlich der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss ein. Das ist auch vollkommen richtig, weil die Kinder nicht die Leidtragenden sein dürfen. Aber eins ist auch klar: Der Staat kann die Verantwortung absichern, aber er darf sie nicht ersetzen. Der Antrag der Linksfraktion geht hier aus unserer Sicht in die falsche Richtung. Er beschreibt das Problem zwar durchaus zutreffend, zieht aber daraus die falschen politischen Konsequenzen: Denn statt die Verantwortung der Unterhaltspflichtigen konsequent einzufordern, setzt er vor allem auf eine Ausweitung staatlicher Leistungen – von der Finanzierung wollen wir erst gar nicht reden. Wer sich aber seiner Verantwortung entzieht, darf sich nicht auf den Staat verlassen. Die Verantwortung darf nicht ausgelagert werden, sondern muss eingefordert werden – also genau in die andere Richtung. Deswegen bleibt der Antrag unseres Erachtens einseitig und wird dem Problem nicht gerecht. Wir können dem Antrag deswegen nicht zustimmen. Vielen Dank und einen schönen Abend.

Redner nach Fraktion