Gesetzes zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
Zusammenfassung
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Reden (7)
Sehr geehrter Herr Präsident! Wir beraten heute einen Gesetzentwurf zum berufsständischen Recht für Rechtsanwälte, Rechtsanwaltsnotare in zweiter und dritter Lesung. Wir haben gut miteinander gerungen. Ganz herzlichen Dank für die guten Gespräche mit dem Haus und herzlichen Dank auch an den Kollegen Wiegelmann von der CDU/CSU! Wenn ich Ihnen den Gesetzentwurf in groben Zügen einmal vorstellen darf: Ausgangspunkt ist – aufgrund einer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts –, dass die starre Altersgrenze nicht verhältnismäßig und mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Das hat uns die Gelegenheit gegeben, uns mit dem notwendigen Respekt auf systemimmanente Regelungen beim Nurnotariat, aber auch beim Rechtsanwaltsnotariat mit dem Thema Generationsgerechtigkeit zu beschäftigen und dafür zu sorgen, dass hier Solidarität hergestellt wird. Eine starre Altersregel muss natürlich begründet und gerechtfertigt sein, aber es muss auch dafür gesorgt werden, dass in bestimmten Regionen kein Bewerbermangel zutage tritt. Im Hinblick auf die Modernisierung haben wir die Fortbildungsstunden in den Blick genommen und beschlossen, dass deren Ableisten auch vor Ablauf einer Bewerbungsfrist möglich sein soll. Beim Anwaltsnotariat haben wir beispielsweise die Wartezeit von drei auf zwei Jahre gesenkt. Und die Zulassung zur notariellen Fachprüfung soll direkt im Anschluss an das Zweite Staatsexamen möglich sein. Im weiteren Verfahren haben wir aufgrund von Fristnotwendigkeiten das Gesetz noch mal neu paketiert und weitere Regelungen angehängt, zu denen ich gleich noch komme. Im Zuge des Verfahrens ist es mir wichtig, zwei Punkte hervorzuheben. Im Rechtsausschuss haben wir uns dafür ausgesprochen, im Hinblick auf Mitarbeiterschutzregeln eine Sollregelung für die Landesjustizverwaltungen einzuführen, insbesondere mit Blick auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Nurnotariaten bzw. Anwaltsnotariaten. Wenn eine Verlängerung nicht in Betracht zu ziehen ist, soll das spätestens vor Ablauf von sechs Monaten mitgeteilt werden, sodass sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ihr Arbeitgeber auf vernünftige Lösungen verständigen können. Wir haben im Rechtsausschuss erörtert, dass im Hinblick auf Bewerbermangellagen gerade die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu berücksichtigen ist und dass wir uns die Bewerbermangellage in regionalen Zusammenhängen fortwährend anschauen wollen. Zum neuen Paket, von dem ich gerade gesprochen habe, gehört noch die Regelung zum Bundeszentralregister, also insbesondere das digitale Führungszeugnis für private Zwecke. Jeder von uns kennt das: Wenn man Bewerbungsunterlagen fertig machen und Anlagen anhängen muss, insbesondere ein solches Führungszeugnis, dann möchte man eben nicht sagen: Das und das muss ich nachreichen. – Künftig soll alles schneller, digitaler und zuverlässiger gehen. Wir wollen insbesondere auch für die öffentlichen Verwaltungen eine deutliche Zielmarke setzen im Hinblick auf Digitalisierung, Fachverfahren und Onlineaustausch. In diese Richtung geht auch die Entschließung. Wir wollen irgendwann komplett weg vom Papier und zur digitalen Übermittlung übergehen. Hier haben wir natürlich die kommunale Selbstverwaltungsgarantie, aber auch die Souveränität unserer Bundesländer im Blick gehabt und haben uns für eine Entschließung statt einer gesetzgeberischen Regelung entschieden. Der zweite angehängte Punkt betrifft aufgrund des nunmehr drohenden Fristablaufs die Regelungen zur Entschädigung von Soldatinnen und Soldaten, die aufgrund ihrer Homosexualität Benachteiligung erfahren haben. Hier haben wir die Frist zur Stellung eines Rehabilitierungsantrags um weitere fünf Jahre erweitert. Kurzum: Es ist ein gutes Paket geworden. Es ist eine gute Einigung geworden. Ich empfehle Ihnen den Änderungsantrag, die Entschließung sowie den Gesetzentwurf in der zweiten, dritten Lesung zur Annahme und bedanke mich für die zügige Beratung. Vielen Dank. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Thomas Fetsch für die AfD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer die bisherigen Beratungen zum vorliegenden Gesetzentwurf aufmerksam verfolgt hat, muss feststellen, dass die tatsächlichen Bedürfnisse der Anwaltsnotare in diesem Haus nicht ausreichend bekannt sind oder aber die Bereitschaft fehlt, sich in ausreichendem Maß mit der Materie auseinanderzusetzen. Das Ergebnis ist das Verharren in den eigenen vorgefertigten Denkschablonen, aus denen man wegen vermeintlichen Eilbedarfs, der hier offensichtlich besteht, und aus Eitelkeit nicht ausbrechen möchte. Beleuchten wir doch noch einmal den Hintergrund, der zum Verständnis der Abläufe bedeutsam ist: Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23.09. des letzten Jahres wurde die bisherige Regelung, dass Notare mit Vollendung des 70. Lebensjahres zwingend aus dem Amt ausscheiden, für verfassungswidrig erklärt – zumindest für den Bereich der Anwaltsnotare. Die bisherige Regelung wurde noch bis zum 30.06. dieses Jahres für anwendbar erklärt. Das ist auch der Grund für die Eile im aktuellen Gesetzgebungsverfahren. Dieser aus Ihrer Sicht bestehende Eilbedarf, liebe Koalitionäre, hat Sie zu einer Regelung getrieben, die nicht ausreichend durchdacht ist und schon nach Ihrem eigenen Vorbringen offenbar nur vorläufigen Charakter haben soll; Kollege Özdemir hat das vorhin angemerkt. Sichtbar wurde das auch in Ihrer gemeinsamen zweigeteilten Protokollerklärung in der gestrigen Rechtsausschusssitzung – brav vorgetragen nach Koalitionsproporz. Unter anderem wird dabei die Frage aufgeworfen, ob man mit dem Entwurf tatsächlich die Ursachen des Bewerbermangels ausreichend adressiert, obwohl dieser doch letztlich der Grund für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war, die Altersbegrenzung für Anwaltsnotare nicht mehr für verhältnismäßig zu halten. Überdies haben Sie die notwendige Diskussion um den Entwurf verwässert, indem Sie aus der Vorlage auf den letzten Drücker ein Omnibusgesetz gemacht haben. Bezeichnend ist, dass dieses unschöne Vorgehen von Ihnen gewählt wurde, weil Sie kurzfristig festgestellt haben, dass jetzt im hiesigen Entwurf integrierte Vorhaben aus der Vorlage auf Drucksache 21/4782 aus formalen Gründen verspätet gewesen wären. Es wäre wünschenswert, wenn Sie Ihre Vorhaben zeitlich und inhaltlich besser planen, damit eine ausreichende Beratung der Vorhaben erfolgen kann und am Ende Gesetze beschlossen werden können, die nicht schon vorher als vorläufiges Hilfskonstrukt angesehen werden müssen, meine Damen und Herren der Koalition. Bemerkenswert ist übrigens noch, dass der Entwurf ganz offensichtlich die Regelungssystematik – ist schon recht, Herr Kollege – eines Gesetzentwurfs des Ausschusses „Anwaltsnotariat“ des Deutschen Anwaltvereins vom Oktober 2025 übernommen hat und damit im Wesentlichen dort abgeschrieben wurde – auch nicht unbedingt ein Ausweis professionellen gesetzgeberischen Handelns, meine Damen und Herren. Nun zu einigen wichtigen Details. Wie bereits erwähnt, ist der äußere Anlass für den vorliegenden Entwurf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr. Tragender Kern der Entscheidung war, dass eine Altersgrenze nur deshalb verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist, um eine gerechte Verteilung der vorhandenen Notarstellen zwischen den Generationen zu sichern. Es wurde allerdings festgestellt, dass es vielfach nicht mehr genügend Bewerber für die vorhandenen Notarstellen gibt und der Zweck der Altersbegrenzung daher gar nicht mehr erreicht werden kann. Nach dem Entwurf sollen nunmehr einige Regelungen geschaffen werden, die für einen erleichterten Berufszugang sorgen sollen. Diese sind mit Ausnahme der möglichen zweiten Wiederholungsprüfung durchaus zu begrüßen. Ob sie allerdings für einen wesentlichen Anstieg der Bewerberzahlen sorgen werden, erscheint uns fragwürdig. Damit bleibt die Frage, ob der Entwurf mit Blick auf die neuen Regelungen zur Altersgrenze den Erfordernissen der Praxis und den tatsächlichen Gegebenheiten überhaupt gerecht wird. Wir meinen, nein. Maßgebend ist vor allem, dass aktuell zahlreiche verfügbare Anwaltsnotarstellen unbesetzt sind. Ziel gesetzgeberischer Maßnahmen sollte es daher zuvorderst sein, ein funktionstüchtiges Notarwesen als Teil der vorsorgenden Rechtspflege zu erhalten, wofür eine ausreichende Zahl von Notaren erforderlich ist. Die Regelungen des Entwurfs sind kaum geeignet, dieses Ziel zu realisieren. Berücksichtigt wird dabei nämlich nicht, dass aktuell das tatsächliche Ausscheidensalter von Anwaltsnotaren nach Expertenaussagen im Durchschnitt bei 65 Jahren liegt, sodass die Anzahl der Notare, die ihre Tätigkeit über die bisherige Altersgrenze hinaus ausüben, durchaus überschaubar ist. Unbeachtet bleibt auch, dass die Anzahl der Teilnehmer an der notariellen Fachprüfung in den vergangenen Jahren in der Tendenz immer geringer wurde. Während sie in den Jahren 2014 bis 2019 noch bei circa 400 lag, gab es zuletzt nur noch weniger als 200 Teilnehmer, im Jahr 2025 sogar nur noch 108. Ebenfalls wird nicht berücksichtigt, dass allein die Prüfungsgebühren von derzeit 4 500 bis 4 900 Euro pro Prüfungsantritt ein Nachwuchszugangshindernis darstellen könnten, zu denen die erheblichen Kosten der Vorbereitungslehrgänge sogar noch hinzukommen. Viele Experten aus dem Notarbereich halten den vorliegenden Entwurf daher nicht für ausreichend evidenzbasiert, sondern für überwiegend politisch motiviert. Es wäre daher durchaus opportun gewesen, die offenen Fragen und Probleme in einer öffentlichen Expertenanhörung zu erörtern, um zu einem guten Gesetzentwurf zu kommen. Leider haben Sie sich einem solchen Ansinnen verschlossen. Den genannten Kritikpunkten trägt hingegen unser Entschließungsantrag Rechnung, den wir zur Abstimmung stellen. Unser Antrag sieht vor, die Regelaltersgrenze, die nach dem derzeitigen Regierungsentwurf auch künftig grundsätzlich bei 70 Jahren liegt, für Anwaltsnotare und Nurnotare gänzlich entfallen zu lassen. Somit wären die neu zu schaffenden §§ 48b und c der Bundesnotarordnung obsolet. Soweit unserem Antrag in der Ausschusssitzung entgegengehalten wurde – Herr Wiegelmann, ich darf Sie insoweit kurz adressieren –, er verfolge zwar einen denkbaren Ansatz, berücksichtige aber nicht die Interessen etwaiger Neubewerber, blendet das die Istsituation, die ich beschrieben habe, vollständig aus: viel zu geringe Bewerberzahlen, nicht besetzte Notarstellen, ohnehin nur wenige amtierende Notare, die ihr Amt wesentlich länger ausüben wollen. Sie glauben doch nicht wirklich im Ernst, dass das viel zu komplizierte Antragsverfahren von sehr vielen Notaren überhaupt genutzt werden wird, um eine Verlängerung zu beantragen. Um zeitnah nicht eine völlige Unterbesetzung von Stellen mit Notaren beklagen zu müssen, braucht es daher aus unserer Sicht einfache Lösungen. Eine solche liefert nicht der Regierungsentwurf, sondern nur unser Entschließungsantrag. Mit Blick auf Wiederholungsprüfungen wollen wir den derzeitigen Rechtsstand entgegen der Fassung des Entwurfs beibehalten. Unserem Entschließungsantrag bitte ich daher insoweit zuzustimmen, weil er die bessere Lösung generiert. Dem Gesetzentwurf zur Bundesnotarordnung können wir aus den genannten Gründen nicht zustimmen, – Vielen Dank. – sondern nur unsere Enthaltung erklären. Vielen Dank. Vielen Dank. – Der nächste Redner in der Aussprache ist Johannes Wiegelmann von der CDU/CSU.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Heute schließen wir die Beratungen zu einem Gesetz ab, das für die Zukunft des Anwaltsnotariats von erheblicher Bedeutung ist. Bereits in der ersten Lesung habe ich gesagt: Dieser Gesetzentwurf ist mehr als eine Antwort auf Karlsruhe. Er ist ein Zukunftsprogramm für das Anwaltsnotariat, soweit das im Rahmen des gesetzgeberischen Handelns aufgestellt werden kann. Der Gesetzentwurf und die Regelungen, insbesondere wenn die Altersgrenze erreicht ist, mögen nicht einfach sein, Herr Fetsch. Aber sie sind vor allen Dingen gerecht – generationengerecht. Nach den Beratungen zwischen erster und zweiter sowie dritter Lesung gilt mehr denn je: Wir haben diesen Entwurf intensiv beraten und an einer wichtigen Stelle nachgeschärft. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich unserem Koalitionspartner, ganz besonders dem Kollegen Özdemir, für die konstruktiven und vertrauensvollen Beratungen danken. Besonders wichtig war uns in den Beratungen, dass mehr Planbarkeit und mehr Rechtssicherheit hergestellt wird für diejenigen, die die Altersgrenze erreichen. Wer eine Notarkanzlei führt, trägt Verantwortung für Beschäftigte, für laufende Verfahren, für Mandantinnen und Mandanten, für wirtschaftliche Verpflichtungen und gewachsene Strukturen. Deshalb haben wir den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren verbessert. Künftig wird die Entscheidung über eine Verlängerung der Amtszeit nicht erst nach drei Monaten, sondern bereits sechs Monate vor Erreichen der Altersgrenze getroffen. Das schafft Planungssicherheit für die betroffenen Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare, für ihre Mitarbeitenden und für die geordnete Fortführung oder Übergabe einer Kanzlei. Genau dafür sind Beratungen da: gute Gesetze noch besser zu machen und vor allen Dingen praxistauglicher. Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz wird zugleich fristgerecht geliefert, nämlich die fristgerechte Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bis zum 30. Juni. Die starre Altersgrenze von 70 Jahren – schon mehrfach erwähnt – war in ihrer bisherigen Form nicht verfassungsgemäß. Aber ebenso klar ist, dass der Gesetzgeber Gestaltungsspielräume vom Verfassungsgericht eingeräumt bekommen hat, die verantwortungsvoll genutzt werden sollen. Es ist insoweit ein Ausgleich zwischen den Generationen herzustellen. Ich habe es gestern schon im Ausschuss gesagt und wiederhole es hier gern: Die Altersgrenze pauschal aufzuheben mit dem Ergebnis, dass ganz besonders in sehr attraktiven Notariaten Notare bis Ultimo bleiben und die junge Generation überhaupt keine Chance hat, am Markt Fuß zu fassen, ist jedenfalls kein fairer Ausgleich zwischen den Generationen. Deshalb halten wir an dem Grundsatz der Altersgrenze fest, ergänzen ihn aber um eine bedarfsgerechte Verlängerungsmöglichkeit dort, wo ein tatsächlicher Bewerbermangel vorliegt. Das ist notwendig; denn die Realität zeigt – auch das ist hier schon mehrfach beschrieben worden –: In vielen Regionen unseres Landes bleiben Notarstellen unbesetzt. Der Bewerbermangel ist längst kein Randphänomen mehr, sondern in der Breite zu beobachten. Auch hier – Kollege Özdemir hat es beschrieben – ist das Gesetz deshalb weit mehr als eine Auseinandersetzung mit der Altersgrenze; denn wir erleichtern den Zugang zum Anwaltsnotariat, wir verkürzen Wartezeiten, wir flexibilisieren Fortbildungsanforderungen etc. Das alles ist fair, um mehr qualifizierte Juristinnen und Juristen, gerade auch Frauen, für das Anwaltsnotariat gewinnen zu können. Gleichzeitig haben die Beratungen im Ausschuss aber auch gezeigt – das haben wir gestern mit der Protokollerklärung sehr deutlich gemacht –: Dieses Gesetz allein wird den Bewerbermangel nicht vollständig beheben; denn es gibt strukturelle Ursachen, etwa steigende Personal- und Betriebskosten, schwierigere Startbedingungen beim Aufbau neuer Strukturen. Deshalb ist es wichtig, auch nachzuhalten. Es ist gutes gesetzgeberisches Handwerk, dass man ein Gesetz auf seine Wirkung hin überprüft. Deshalb werden wir die Wirksamkeit der Maßnahmen evaluieren. Kurz gesagt: Der vorliegende Gesetzentwurf verbindet Verlässlichkeit mit Flexibilität, Qualitätsanspruch mit besseren Zugangschancen und Verfassungskonformität mit praktischer Vernunft. Ein letztes Wort. Kollege Heveling wird hier heute seine letzte Rede halten. Ich bin gespannt, was du zum Anwaltsnotariat sagen wirst. Ronja Kemmer erlebt heute ebenfalls ihren letzten Tag im Bundestag. Sie hat sich gegen eine Rede zum Anwaltsnotariat entschieden. Ich wünsche aber alles erdenklich Gute für deine neue Verwendung als Chief Digital Officer von Baden-Württemberg und danke dir sehr, dass du bei diesem bedeutenden Thema noch dabei warst. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Helge Limburg für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der ersten Lesung zu diesem Gesetzentwurf hat der Kollege Dr. Steffen angekündigt, dass die Ausschussberatungen und dann eine mögliche zweite Rede sicherlich noch etwas unterhaltsamer sein werden; er ist ja für unterhaltsame Reden bekannt. Ich muss Ihnen direkt zu Beginn sagen: Ich werde diese Erwartungen angesichts des Gesetzentwurfs enttäuschen müssen. Unterhaltsam ist da in der Tat wenig. Auch wenn nicht viel Falsches drinsteht: Der ganz große Wurf, den einige Kolleginnen und Kollegen darin sehen, ist es wahrlich nicht. Sie haben die Altersgrenze angesprochen. Natürlich unterstützen wir die Flexibilisierung der Altersgrenze, und wir unterstützen ausdrücklich auch, Herr Kollege Wiegelmann, die Regelung, die die Koalition gewählt hat. Noch viel wichtiger – und auch das hat Kollege Steffen schon in der ersten Lesung betont – finde ich allerdings, dass Elternzeiten, Kinderbetreuungszeiten, Zeiten der Pflege von Angehörigen nicht mehr als Unterbrechungen im Sinne des Gesetzes gelten. Wer sich um Kinder, alte Menschen oder andere pflegebedürftige Menschen kümmert, der wird nicht dümmer. Dass das im Gesetz Niederschlag findet, ist überfällig, liebe Kolleginnen und Kollegen. Sie ändern mit dem Gesetz en passant das Bundeszentralregistergesetz. Auch das ist sicherlich nicht falsch. Das digitale Führungszeugnis ist ein wichtiger Schritt. Aber in unserem Rechtsstaat ist es vor allem wichtig, dass ein Führungszeugnis schnell kommt. Da wäre es wichtiger, die vielen unbesetzten Stellen beim Bundesamt der Justiz schnell zu besetzen, um die Antragszeiten für das Führungszeugnis endlich zu verkürzen und in einen angemessenen Zeitraum zu bringen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Meine Damen und Herren, auch die Maßnahmen zum Zeugenschutz, die im Gesetz enthalten sind, sind nicht falsch. Aber auch diese sind – das werden Sie zugeben müssen – sicherlich nicht der große Wurf. Es ist richtig, dass Sie die Frist zur Entschädigungsbeantragung für Soldatinnen und Soldaten, die wegen homosexueller Handlungen benachteiligt worden sind, verlängern. Aber da stellt sich schon die Frage, warum Sie sie nicht gleich streichen, statt sie auf zehn Jahre zu verlängern. Eine Streichung wäre sicherlich angemessen. Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Anwaltsnotariats leistet sicherlich einen Beitrag dazu, den Rechtsstaat zu stärken. Anwälte und Notare sind ein wichtiger Bestandteil unseres Rechtsstaates, ebenso wie Gerichte. Aber Gerichte alleine können unseren Rechtsstaat nicht verteidigen, wenn die Exekutive, die Regierung, nicht bereit ist, sich an Recht und Gesetz und an Gerichtsurteile zu halten. Die Rede ist natürlich vom erneuten Urteil – diesmal vom Verwaltungsgericht Koblenz – zur Rechtswidrigkeit der Grenzkontrollen dieser Bundesregierung. Sie sprechen bei jedem neuen Verwaltungsgerichtsurteil von einem Einzelfall, den Sie auch nur als Einzelfall betrachten werden. Ich frage Sie als Bundesregierung in der Gesamtheit – das betrifft ja nicht nur die Justizministerin; sämtliche Ministerinnen und Minister sind qua Amtseid, das gilt übrigens auch für den Bundesinnenminister, an Recht und Gesetz und damit an Gerichtsurteile gebunden –: Wann wird aus vielen Einzelfällen der Rechtswidrigkeit Ihrer Grenzkontrollen denn endlich eine generelle Handlungsanweisung? Beenden Sie die Rechtswidrigkeit an deutschen Grenzen! Stellen Sie die Rechtmäßigkeit wieder her! Warten Sie nicht darauf, dass Sie von einem hochrangigen Gericht dazu gezwungen werden! Meine Damen und Herren, der Kollege Wiegelmann hat es zu Recht angesprochen: Heute wird es mutmaßlich – man weiß nie, was die Zukunft bringt – die letzte Rede des Kollegen Ansgar Heveling hier im Deutschen Bundestag geben. Ich habe die Ehre, der letzte Grünenabgeordnete zu sein, der vor Ihnen reden darf, Herr Kollege. Deswegen möchte ich Ihnen im Namen der gesamten Grünenfraktion für die immer konstruktive, sachliche Zusammenarbeit ausdrücklich danken. Sie haben bei aller Unterschiedlichkeit in einzelnen Auffassungen gezeigt, dass es unter Demokratinnen und Demokraten möglich und guter Brauch ist, fair, sachlich und vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Ich wünsche Ihnen für die Zukunft und Ihr neues Amt alles, alles Gute. Schauen Sie dieser Bundesregierung auf die Finger! Die hat es dringend nötig, Herr Kollege. Alles Gute! Vielen Dank. Vielen Dank. – Für die nächste Rede erteile ich das Wort Aaron Valent für Die Linke.
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Im Gegensatz zur SPD habe ich in der letzten Rede keine Witze über Notare gemacht. Ich habe den Entwurf stark kritisiert, und das aus gutem Grund: Er ging an der Lebensrealität der Menschen komplett vorbei. Gerade bei den Fortbildungen war der ursprüngliche Entwurf realitätsfern. Warum? Nehmen wir mal einen ganz normalen Lebenslauf! Ein junger Jurist macht früh seine notarielle Fachprüfung. Er bekommt ein Kind oder pflegt Angehörige, und zehn Jahre später sagt er: Jetzt möchte ich Anwaltsnotar werden. – Genau diese Menschen hätten jetzt Fortbildungen im Umfang von 150 Stunden in nur zwei Jahren nachholen sollen. Das ist für viele schlicht nicht machbar. Wir sagen ganz klar: Wer das Anwaltsnotariat modernisieren will, darf nicht nur geradlinige Lebensläufe belohnen. Und genau deshalb ist es richtig, dass die Bundesregierung den Entwurf an dieser Stelle nachgebessert hat. Das ist vernünftig, das ist praxisnah, und das entspricht genau unseren Forderungen. Aber die strukturellen Probleme werden durch diesen Entwurf weiterhin nicht gelöst. Die Regierung geht überhaupt nicht darauf ein, dass es immer noch zu wenige Fortbildungen gibt. Die Kurse bei den Notarkammern werden viel zu selten angeboten und decken nicht genügend Inhalte ab. Und all das ist auch noch verbunden mit riesigen Kosten für die jeweiligen Teilnehmenden. Daher die Frage: Was bringt uns die beste Fortbildungspflicht, wenn der Zugang zu den Fortbildungen immer noch nicht gerecht ist? Genauso ungelöst bleibt die Frage, wieso es so wenig Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare auf dem Land gibt. Ich habe schon in der ersten Lesung gesagt: Menschen ziehen nicht wegen einer Stellenausschreibung aufs Land. Sie ziehen dorthin, wo Infrastruktur funktioniert, wo der Nahverkehr fährt, wo Schulen und Kitas vorhanden sind und wo auch Partnerinnen und Partner Jobperspektiven haben. Solange diese Bedingungen fehlen, wird sich am Bewerbermangel auf dem Land nichts ändern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, trotz dieser Schwächen gilt: Der heute vorliegende Gesetzentwurf ist deutlich besser als der in der ersten Lesung. Die Nachbesserungen zeigen: Kritik kann eben doch etwas bewirken. Toll wäre natürlich, wenn das auch bei anderen Gesetzen funktioniert; ich möchte hier nur ganz kurz auf die Anti-SLAPP-Richtlinie hinweisen. Wie dem auch sei: Beim Anwaltsnotariat hat es geklappt, und das freut uns. Deswegen gehen wir heute mit und stimmen dem Entwurf zu. Danke schön. Vielen Dank. – Für die nächste Rede erteile ich das Wort Dr. Konrad Körner für die CDU/CSU-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, die Digitalisierung verändert alles. Aber sie ist kein Selbstzweck. Deswegen nehmen wir heute neben der Modernisierung des Anwaltsnotariats eine Änderung des Bundeszentralregistergesetzes vor. Die Digitalisierung muss dem Bürger dienen. Deswegen passen wir ein Dokument, das über 5 Millionen Mal im Jahr ausgegeben wird, an die digitale Zeit an. Das Führungszeugnis wird elektronisch. Es ist ein Standarddokument, insbesondere für die vielen Ehrenamtlichen in diesem Land, für die ehrenamtliche Schwimmlehrerin, den Jugendleiter in der Ministranten- oder Zeltlagergruppe oder auch den Kinderkrankenpfleger. Sie müssen nicht mehr langwierig auf den Postlauf warten, um ihre Tätigkeiten beginnen zu dürfen. Ich habe es gesagt: Über 5 Millionen Führungszeugnisse im Jahr, 20 000 pro Tag, werden aktuell auf Papier gedruckt und von Bonn mit der Post in die ganze Republik versendet. Mit dieser Digitalisierung entlasten wir die Bürger unseres Landes um mehrere Tausend Stunden Aufwand im Jahr. Auch an die Sicherheit des Dokuments ist gedacht. Ich danke dem Kollegen Özdemir, dass wir mit der Entschließung noch mal deutlich machen konnten: Es geht nicht nur um die Digitalisierung für den Bürger; es ist super, wenn wir alle ein Führungszeugnis, wenn wir es brauchen, digital beantragen können. Wir müssen auch an die Digitalisierung zwischen den Behörden denken; denn sie ist es, die die Arbeit am Ende wirklich einfacher macht und Arbeit spart. Deswegen haben wir noch mal klargestellt, dass die Bundesregierung zusammen mit Ländern und Kommunen dringend daran arbeiten muss, dass alle Behörden an die Schnittstellen des Bundesamts für Justiz angeschlossen werden, sodass auch das Führungszeugnis, das eine Behörde abfragt, digital zu jeder Behörde in diesem Land kommt. Daran wollen wir weiterarbeiten. Das Führungszeugnis ist ein wichtiges Dokument; es hat sich bewährt, genießt hohes Vertrauen. Damit das so bleibt, handeln wir jetzt und bringen es in die Zukunft. Die letzte Minute schenke ich dem Kollegen Heveling. Ich sage Danke. Ich darf seit einem Jahr in diesem Bundestag sein. Es gibt Kollegen, mit denen die Zusammenarbeit mehr als angenehm ist, nämlich freundschaftlich und höchst kollegial. An die Kollegin Ronja Kemmer und den Kollegen Ansgar Heveling: Ihr werdet diesem Hohen Haus fehlen. Schön, dass ihr heute noch da seid. Und alles Gute für die neue Aufgaben! Vielen Dank. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bin schon länger im Deutschen Bundestag. Es wurde selten so oft eine letzte Rede in einer Aussprache angekündigt. Diese hält Ansgar Heveling für die CDU/CSU-Fraktion.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute abschließend den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats. Das ist ein guter Gesetzentwurf. Ich werbe heute im Namen der Koalitionsfraktionen um Zustimmung. Unter anderem kommt der Bundestag mit diesem Gesetzentwurf der Umsetzung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach, das eine Neuregelung des Ausscheidens aus dem Notariatsberuf angemahnt hat. Ich kann heute hautnah über die Situation des Ausscheidens sprechen; denn mein Ausscheiden aus dem Deutschen Bundestag ist nur noch eine Frage von wenigen Tagen. Gerade habe ich der Bundestagspräsidentin gegenüber erklärt, dass ich mit Ablauf des 31. Mai mein Bundestagsmandat niederlege bzw. niederlegen muss, da mich der Herr Bundespräsident am 1. Juni zum neuen Präsidenten des Bundesrechnungshofs ernennen wird. Mithin ist dies nun meine letzte Rede in diesem Hohen Haus. Und ich schaue mit Dankbarkeit auf bald 17 Jahre im Deutschen Bundestag zurück. Ebenso dankbar bin ich aber für den großen Vertrauensbeweis des Deutschen Bundestages, der mich am 7. Mai – so wie der Bundesrat am 8. Mai – mit einer großen Mehrheit zum Präsidenten des Bundesrechnungshofs gewählt hat. Dieses Votum ist Vertrauensvorschuss und Auftrag zugleich. Dafür bedanke ich mich außerordentlich beim Hohen Haus. Über 100 Reden habe ich an diesem Pult halten dürfen. Ich erinnere mich noch gut an meine erste Rede im Herbst 2009 zurück. Damals war ich deutlich nervöser als heute, allerdings auch erheblich weniger wehmütig. Ich habe es immer als außerordentliches Privileg verstanden, Mitglied dieses Hauses sein zu dürfen, so wie es ein Privileg ist, in einem freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaat leben zu dürfen – einer freiheitlichen Demokratie, in der um Meinungen und Positionen gerungen wird, in der es auf die Kraft und den Austausch der Argumente ankommt, einer freiheitlichen Demokratie, in der Macht nie absolut, sondern immer begrenzt ist und kontrolliert werden muss, auch durch die unabhängige Finanzkontrolle des Bundesrechnungshofs, einem freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaat, in dem Gesetzmäßigkeit herrscht und damit Willkür verhindert wird. Dafür haben wir, das Parlament, durch unsere Gesetze zu sorgen. Ich bin der festen Überzeugung: Unsere Republik des Grundgesetzes ist das beste Deutschland, das es je gegeben hat. Bewahren wir uns deshalb die Idee unseres Landes: Einigkeit und Recht und Freiheit! Hier an diesem Pult ist das die vornehmste Aufgabe. Nehmen wir sie ernst! Ich habe dies bald 17 Jahre getan und hoffe, dass ich damit einen, meinen kleinen Beitrag dazu geleistet habe, diese Idee auch zu bewahren. Es ist und bleibt aber eine immerwährende Aufgabe der parlamentarischen Demokratie. Jetzt heißt es für mich: Vergelt’s Gott! Danke für das kollegiale Miteinander, gerade auch über die Fraktionsgrenzen hinweg, und adieu, Deutscher Bundestag! Vielen Dank.
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