1. Lesung

Gesetzes zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats

Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats

23. April 2026·Sitzung 74··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (8)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Deutschland altert, und das bedeutet: mehr Menschen im Rentenalter, weniger Leute in der aktiven Berufszeit. Das ist die demografische Realität, auf die die Politik antworten muss. Rente, Pflege, Fachkräfte – darum geht es oft in diesem Haus. Der Entwurf, um den es heute geht, ist ein kleiner Baustein in dieser großen Debatte. Er modernisiert das Anwaltsnotariat. Es geht um ein paar Tausend Menschen in Deutschland; aber ich möchte in einer Abwandlung von Einstein sagen: Zwischen großen und kleinen Problemen gibt es keinen prinzipiellen Unterschied. Es kommt auf den Ansatz an. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Fachkräftemangel macht auch vor dem Anwaltsnotariat nicht halt. In manchen Regionen gibt es schlicht nicht mehr genügend Bewerberinnen und Bewerber, nicht genug Menschen, die wichtige Verträge beurkunden, Unterschriften beglaubigen, Rechtssicherheit schaffen. Das ist eine Lücke, die wir nicht zulassen. Wir steuern dagegen mit drei Änderungen. Erstens. Wir senken die bürokratischen Hürden für den Einstieg. Die dreijährige Wartefrist zwischen dem juristischen Abschluss und der Fachprüfung fällt weg. Und wir verkürzen die Mindestzeit, die ein Rechtsanwalt vor seiner Bestellung als Anwaltsnotar vor Ort tätig gewesen sein muss, auf zwei Jahre. Zweitens. Wir stärken die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Wer seine Praxiszeit für Elternzeit oder Pflege von Angehörigen unterbricht, muss danach nicht noch einmal von vorne anfangen. Alle, die in ihrer Anfangszeit im Beruf eine Familie gründen, sollen trotzdem leichter Notar oder eben Notarin werden können. Mehr besetzte Stellen durch mehr Notarinnen – auch das ist ein Ansatz, der über das Anwaltsnotariat hinausweist, meine Damen und Herren. Drittens: am Berufsende. Viele Notare wollen weiterarbeiten und müssen trotzdem mit spätestens 70 Jahren aufhören, auch dort, wo weit und breit kein Nachfolger in Sicht ist. Das ist eine bürokratische Absurdität. Deswegen können Notare einen Antrag stellen, ihr Amt um bis zu sechs Jahre zu verlängern, passgenau dort, wo es keinen Nachwuchs gibt und es eben wirklich gebraucht wird. Liebe Kollegen und Kolleginnen, ein starker Rechtsstaat braucht Menschen, die ihn tragen. Rechtsanwaltsnotare und -notarinnen gehören dazu. Geben wir ihnen die Bedingungen, die sie verdienen, und geben wir dem Rechtsstaat, was er braucht! In diesem Sinne herzlichen Dank. Für die AfD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Thomas Fetsch.

AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Titel des hier in erster Beratung vorliegenden Gesetzentwurfs der Bundesregierung verspricht den großen Wurf: Eine Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats soll es also sein. Das ist grundsätzlich zu begrüßen; denn selbst etablierte und gut eingespielte Systeme sollten von Zeit zu Zeit auf Anpassungsbedarf und Verbesserungsmöglichkeiten überprüft werden. Das gilt selbstverständlich auch für den Bereich der Notariate. Die letzte größere Reform des Anwaltsnotariats in der Amtszeit der damaligen Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, die mit der Etablierung der notariellen Fachprüfung statt des zuvor geltenden intransparenten Punktesystems einen leistungsbezogenen und damit objektiveren Zugang zum Anwaltsnotariat eröffnet hat, wird man mit Recht als eine solche Modernisierung bezeichnen können. Dagegen entpuppt sich der hier zu beratende Entwurf als in Teilen misslungene Kosmetik. Trotz seines etwas pompös daherkommenden Titels ist der Entwurf nämlich im Kern ein wenig fantasievoller und erzwungener Reflex auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September letzten Jahres. Mit diesem Urteil hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherige starre Altersgrenze für Anwaltsnotare in § 48a Bundesnotarordnung – wir haben es gehört – für nicht mehr vereinbar mit der Berufsfreiheit nach Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz erklärt. Nach der genannten Regelung war für Anwaltsnotare vorgesehen, dass diese mit dem Ende des Monats aus dem öffentlichen Amt auszuscheiden haben, in dem sie das 70. Lebensjahr vollendeten. Diese Regelung gilt nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur noch bis zum 30. Juni dieses Jahres. Daher gab es aus Sicht der Koalition schlicht einen von außen erzwungenen Handlungsbedarf statt einer lange gehegten Reformidee. So begrenzt der Regelungsgehalt des hier zur Beratung vorliegenden Gesetzentwurfs auch sei, sehen wir für die geplanten Regelungen doch einigen Beratungsbedarf. Insbesondere im Zusammenhang mit der im Entwurf gewählten Konstruktion der gewünschten Altersregelung stellen sich einige fachliche Fragen. Diese betreffen die Richtigkeit der sachlichen Annahmen, die dort genannt sind, ebenso wie die völlig unnötige Kompliziertheit des vorgesehenen Verfahrens und den drohenden Bürokratieaufwand, der damit verbunden wäre. Eine Anhörung zum Gesetzentwurf wäre daher aus unserer Sicht sinnvoll und durchaus empfehlenswert. Die Bundesregierung möchte im Licht der Verfassungsgerichtsentscheidung mehr Generationengerechtigkeit unter Berufsträgern, Berufsanwärtern und Jungnotaren unter Wahrung der Interessen der Rechtspflege herstellen. Tatsächliche oder behauptete Gerechtigkeit muss bei dieser Bundesregierung aber offenbar rechtstechnisch meist kompliziert sein. Der Beweis sind die nach dem Entwurf neu geschaffenen §§ 48b und 48c der Bundesnotarordnung. Diese bewirken auch im Vergleich mit alternativen Möglichkeiten und dem aktuellen Rechtsstand eine fast künstlich anmutende Verkomplizierung und Bürokratisierung; ich komme gleich noch näher darauf zu sprechen. Das immer wieder betonte Ziel der Entbürokratisierung werden Sie auf diese Weise sicherlich nicht erreichen, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalition. Ein Altnotar soll demnach unter bestimmten Bedingungen zukünftig und maximal zweimal eine Amtszeitverlängerung von jeweils drei Jahren auf Antrag erlangen können. Details erspare ich uns an dieser Stelle. Deutlich wird dem Leser jedenfalls sofort, dass der vorgesehene Mechanismus zum Aufbau neuer Bürokratie führt. Will ein Notar länger tätig sein, muss er sich nach dem Entwurf einem aufwendigen Antragsverfahren stellen und dabei auch noch wirtschaftliche Planungsunsicherheit für sich und sein Büro in Kauf nehmen. Allein die Antragsbearbeitung wird regelmäßig mehrere Monate betragen. Berufene Kreise aus dem Bereich Notariat gehen inklusive Vorlaufzeit von bis zu 18 Monaten aus, die für die Bearbeitung dieser Anträge notwendig sind, und das bei einer möglicherweise zu bewilligenden Amtszeitverlängerung von zunächst nur 36 Monaten. Steht nicht schon dies außer Verhältnis? Die geplanten Regelungen offenbaren außerdem eine völlige Unkenntnis der betriebsnotwendig längerfristigen Planungen für ein etwaiges Tätigkeitsende. Dazu zählt, welche Mitarbeiter und langfristigen Verträge dabei zu berücksichtigen sind, unter anderem Mietverträge und Ähnliches zur Aufrechterhaltung des Notariats. Das macht oft deutlich längere Planungszeiträume nötig als die möglichen verbleibenden 18 Restmonate. Das vorgesehene Verfahren mit seiner sich daraus ergebenden Ergebnisoffenheit kann zu mehrjährigen Arbeitsplatzunsicherheiten mit entsprechenden Belastungen für die beteiligten Personen und ihre Familien führen, also die Angestellten. Das ist in unseren Augen kein vernünftiges Prozedere. Überdies stellt sich die Frage, ob die im Entwurf vorgesehene Lösung überhaupt nötig ist. Ein kürzlich dazu in Berlin durchgeführtes Expertendiskussionsforum der Professoren Thüsing und Waldhoff kam zu dem Ergebnis, dass ein Anwaltsnotar durchschnittlich mit etwa 65 Jahren in den notariellen Ruhestand geht und dass sich im Jahr 2025 weniger als 100 Damen und Herren der notariellen Fachprüfung gestellt haben. Aufgrund von hohen Durchfallraten wurden aus dem Prüfungsjahrgang 2025 im Ergebnis also weit weniger als 100 Personen dem Berufspool der Anwaltsnotare zugeführt. Aus diesen und anderen Tatsachen ergibt sich, dass es der von Ihnen gewünschten Altersregelung gar nicht bedarf. Besser wäre aus unserer Sicht, vor dem genannten Hintergrund auf jegliche Altersgrenze für Notare zu verzichten. Allenfalls ließe sich ein ergänzender einfacher Tauglichkeitsnachweis ab 75 Jahren vorstellen, der aber letztlich auch kaum notwendig sein dürfte. Diese Lösung, also die vollständige Beseitigung einer Altersgrenze, war, nebenbei bemerkt, auch von der überwiegenden Mehrheit der Teilnehmer an der erwähnten Berliner Expertendiskussion als bevorzugte Lösung in der Umsetzung des Urteils, das ich genannt habe, präferiert worden. Ergänzend sei erwähnt: Bei praktizierenden Kassenärzten hat man vormals doppelte Altersgrenzen längst gänzlich abgeschafft, und das, obwohl es bei den Ärzten um Leben und Tod geht, was bei den Notaren eher selten der Fall sein dürfte. Ich fasse also kurz zusammen. Einiges an dem Gesetzentwurf ist erwägenswert, zum Beispiel das Vorziehen der notariellen Fachprüfung auf die Zeit direkt nach dem Zweiten Staatsexamen. Die Altersgrenzenregelung wäre aus meiner Sicht, wie gehört, umzugestalten, wie von Fachexperten auch empfohlen. Insoweit sind die Folgen der in der Drucksache zum Entwurf unter Buchstabe C dargestellten alternativen Lösungen eher eine Suggestion denn in Stein gemeißelte Wahrheit. Kritisch sehe ich zum gegenwärtigen Beratungsstand auch die weitere Wiederholungsprüfung für Anwärter und die Verkürzung der Wartezeit. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt das Wort die Abgeordnete Susanne Hierl.

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Zugang zum Recht beginnt nicht erst im Gerichtssaal. Er beginnt dort, wo Menschen wichtige Entscheidungen treffen: beim Kauf einer Wohnung, bei der Regelung eines Nachlasses, bei der Vorsorge für den Ernstfall. Und genau in diesen Momenten braucht es eines ganz besonders, nämlich Vertrauen und jemanden, der dieses Vertrauen rechtlich absichert, den Notar vor Ort. Doch gerade beim Anwaltsnotariat sehen wir: So selbstverständlich ist das alles nicht mehr. In den Ländern mit Anwaltsnotariat arbeiten derzeit knapp 4 500 Anwaltsnotarinnen und -notare. Gleichzeitig gehen die Bewerberzahlen zurück, und das hat ganz konkrete Folgen für die Menschen vor Ort. Auslöser des heute diskutierten Gesetzentwurfs ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Altersgrenze der Anwaltsnotare. Die bisherige starre Grenze von 70 Jahren wurde als Verstoß gegen die Berufsfreiheit bewertet. Aber die eigentliche Stärke des Gesetzentwurfs liegt darin, dass nicht nur das Urteil umgesetzt wird. Vielmehr wird die Gelegenheit für eine überfällige Modernisierung genutzt. Denn wir müssen uns ehrlich fragen: Warum entscheiden sich so wenige für das Anwaltsnotariat, und was können wir konkret ändern? Besonders aus dem Gesetzentwurf hervorheben möchte ich, dass die Zeiten des Mutterschutzes, der Elternzeit und der Pflege künftig nicht mehr als Unterbrechung der örtlichen Wartezeit gewertet werden. Das ist lebensnah, das ist gerecht, und es sendet ein klares Signal an all diejenigen, die berufliche Verantwortung und familiäre Aufgaben miteinander vereinbaren. Gerade für viele Frauen kann das ein entscheidender Impuls sein, diesen Berufsweg einzuschlagen. Auch die Neuregelung zur Altersgrenze überzeugt. Sie setzt die Vorgaben aus Karlsruhe um und behält zugleich die Planungssicherheit für jüngere Bewerberinnen und Bewerber im Blick. Denn wer diesen Weg wählt, investiert viel: Zeit, Energie und auch Geld. Ohne Verlässlichkeit würde der Nachwuchsmangel weiter verschärft. Dieser Gesetzentwurf sorgt dafür, dass das Anwaltsnotariat anschlussfähig bleibt an die Lebenswirklichkeit, an die Erwartungen der jüngeren Generation und an die Anforderungen einer funktionierenden Rechtspflege. Oder anders gesagt: Er sorgt dafür, dass der Weg zum Recht nicht länger wird. Und genau das sollte unser Anspruch sein: dass jeder Mensch, egal wo er lebt, Zugang zu qualifizierter rechtlicher Beratung hat, wenn es darauf ankommt. Das sichert nicht nur Strukturen, sondern auch Vertrauen. Herzlichen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt das Wort der Abgeordnete Dr. Till Steffen.

Grüne

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es tut mir sehr leid: Ich bemühe mich, hier jedes Mal irgendetwas Unterhaltsames beizutragen und die Debatten ein bisschen lustiger zu gestalten. Ich habe bei diesem Thema sehr viel nachgedacht. Ich müsste das Sachthema verlassen, um dem Anspruch gerecht zu werden – also heute leider nicht. Ganz kurz zur Sache: Notarinnen und Notare sind natürlich ausgesprochen wichtig; sie sind wichtig für den Verbraucher/-innenschutz und für die Rechtssicherheit. Wir wollen Menschen bei wichtigen Rechtsgeschäften, die Rechtsfolgen nach sich ziehen, die man sein ganzes Leben lang spürt, vor Übervorteilung schützen. Dafür brauchen wir Notarinnen und Notare. Und wir wollen bei wichtigen Rechtsgeschäften, etwa Grundstücksgeschäften, klar geregelt haben, was eigentlich vereinbart sein soll. Auch dafür brauchen wir Notarinnen und Notare. Deswegen ist es richtig, dass wir uns anschauen, was getan werden muss, um den flächendeckenden Zugang zu dieser Dienstleistung zu gewährleisten. Und deshalb ist es auch richtig, an einigen Stellen zu flexibilisieren. Besonders gut ist, dass Unterbrechungen durch Zeiten des Mutterschutzes, der Elternzeit und der Pflegezeit auf die örtliche Wartezeit angerechnet werden. Das heißt: Wenn jemand mit der juristischen Ausbildung fertig ist und wenn während der drei Jahre, die man warten muss, um den Beruf des Notars ergreifen zu können, eine Elternzeit dazwischenkommt, dann soll das die Wartezeit nicht weiter verlängern. An der Stelle gibt es natürlich eine ganz klare Ungleichbehandlung von Männern und Frauen. Es ist gut, dass wir hier zu einer Änderung kommen. Das wird sicherlich die Attraktivität des Berufs ein Stück weit erhöhen. Richtig ist, dass an der Altersgrenze von 70 Jahren grundsätzlich festgehalten wird. Wenn wir das ernst nehmen, was ich eingangs im Hinblick auf die Funktionen gesagt habe, dann muss natürlich auch die Gewähr bestehen, dass die Notarinnen und Notare noch in der Lage sind, ihre Aufgabe wahrzunehmen. Das machen wir in vielen Bereichen über formale Altersgrenzen. Es ist okay, dass wir hier wegen des Bewerber/-innenmangels eine Flexibilisierung vornehmen. Wir haben hier über Anwaltsnotare gesprochen. Warum reden wir so? Wir reden so, weil wir das in Deutschland unterschiedlich geregelt haben. In einem Teil der Bundesländer kann man Rechtsanwalt und Notar zugleich sein; in anderen Bundesländern, so auch in der Freien und Hansestadt Hamburg, muss man sich entscheiden. Wer Notar werden möchte, ist dann ein sogenannter Nur-Notar. Die geplante Änderung betrifft nur die Anwaltsnotarinnen und -notare und nicht gleichzeitig auch die Nur-Notare. Warum regelt man das unterschiedlich, etwa beim Aspekt der Wartezeit? Das ist eine Frage, die ich gerne im Rahmen der Ausschussberatungen vertiefen würde. Das ist sicherlich ein wichtiger Punkt, den wir an dieser Stelle mitnehmen. Insgesamt glaube ich, dass das, was wir hier vorliegen haben, nicht nachhaltig genug ist. Ich glaube, wir müssen den Notarberuf konsequent modernisieren. Dazu gehört: durchgehend Videoverhandlung in allen Fällen und die Entrümpelung von Notarpflichten. Es gibt bestimmte Dinge, wegen derer man zum Notar oder zur Notarin gehen muss. Bei anderen Dingen ist das nicht unbedingt notwendig, etwa wenn es darum geht, dass ein neuer Vorstand in einem Verein gewählt worden ist; dann ist das sehr umständlich. Die CDU hat das noch 2024 hier selber zum Gegenstand gemacht. Ich würde mir Ihre Forderung im Rahmen der Ausschussberatungen zu eigen machen wollen. Und die werden bestimmt total unterhaltsam. Vielen Dank. Für die Fraktion Die Linke hat jetzt das Wort der Abgeordnete Aaron Valent.

Linke

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer heute Anwaltsnotar/-in werden will, braucht nicht nur eine juristische Qualifikation; man braucht vor allem Geld und Geduld. Bewerber/-innen schlagen sich mit jahrelangen Wartezeiten und starren Vorgaben herum. Gleichzeitig fehlen im ländlichen Raum aber massiv qualifizierte Leute. Stellen bleiben unbesetzt, und die rechtliche Versorgung der Menschen wird so immer schwieriger. Und was macht die Bundesregierung? Sie dreht mal wieder nur an den kleinsten Stellschräubchen. Wartezeiten werden verkürzt, notarielle Fachprüfungen können jetzt öfter wiederholt werden, und es soll einfacher werden, den Standort zu wechseln. Alles schön und gut; aber an den entscheidenden Punkten greift der Entwurf mal wieder zu kurz. Schauen wir einfach mal in die Praxis: Die Auswahlverfahren in den Justizverwaltungen sind wahnsinnig intransparent. Formal geht es natürlich um Leistung und Qualifikation; aber in der Realität spielen informelle Kriterien und private Kontakte eine viel zu große Rolle. Das bedeutet: Wer gut vernetzt ist, wer einen bekannten Kanzleinamen hinter sich stehen hat, hat bessere Chancen. Und anstatt dem einen klaren Riegel vorzuschieben, bleibt die Regierung untätig. Auch für das Problem des Stadt-Land-Gefälles findet sie keine nachhaltige Lösung. Es wird nämlich völlig ausgeblendet, warum so viele Leute vorwiegend in den Städten arbeiten. Menschen ziehen nicht einfach wegen einer Stellenausschreibung irgendwohin; sie ziehen dorthin, wo sie gut leben können, wo die Infrastruktur funktioniert, wo es einen guten ÖPNV gibt, wo auch die Partnerinnen und Partner Perspektiven haben und wo ihre Kinder Bildungschancen haben. Solange diese Rahmenbedingungen fehlen, wird auch der beste technokratische kleine Gesetzentwurf an der Gesamtsituation nichts ändern. Aber auch bei den Dingen, die der Gesetzentwurf regelt, greift er zu kurz. Die Vorschläge zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind ungenügend; denn die Regierung belohnt weiterhin stärker geradlinige Werdegänge. Menschen gehen heute aber andere Wege. Sie leisten Sorgearbeit, sie sammeln Erfahrungen, und das ist gut so. Die neue Regelung legt diesen Menschen aber Steine in den Weg. 150 Stunden an Fortbildungen sollen innerhalb von zwei Jahren einfach nachgeholt werden – gerade für berufstätige Eltern ein Ding der Unmöglichkeit. Denn der Zugang zu diesen Fortbildungen ist absolut nicht barrierefrei. Notarkammern bieten zwar entsprechende Seminare an; die finden aber erstens zu selten statt und sind zweitens vollkommen überteuert. Das wird im Entwurf überhaupt nicht adressiert. Diese Hürden sind nicht nur ungerecht, sondern sie sind auch unvernünftig. Denn so verlieren wir genau die Leute, die wir eigentlich dringend bräuchten: talentierte Menschen, unabhängig davon, wie voll der Geldbeutel ihrer Eltern ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir den Zugang zum Anwaltsnotariat wirklich modernisieren wollen, dann reicht es nicht, an ein paar Stellschrauben zu drehen. Stattdessen müssen wir strukturelle Fragen angehen: Fragen des Zugangs, Fragen der Fairness, Fragen gleicher Chancen. Die Regierung bleibt mit diesem Gesetzentwurf hinter den eigenen Möglichkeiten zurück. Und genau das ist das Problem. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Johannes Wiegelmann.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich bin noch etwas ratlos angesichts dessen, was Sie, Herr Kollege Valent, in diesen Gesetzentwurf alles hineinlesen. Denn wir sind eigentlich mit einer bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidung hinsichtlich der Altersgrenze konfrontiert. Kollege Dr. Steffen hat vollkommen zu Recht bemerkt, dass das kein Thema ist, das zu Kreativität und Wortakrobatik ermuntert, aber dennoch eine Auseinandersetzung in der Sache verdient. Es geht hier weniger um unsoziale Ausbildungsbedingungen, sondern vielmehr um Menschen, die einen sehr, sehr wichtigen Beruf in unserer Rechtsordnung ergreifen wollen, und darum, dass man ihn generationengerecht ausgestaltet und attraktiv macht. Der Gesetzentwurf ist daher eine Antwort auf Karlsruhe, aber auch mehr als eine Antwort. Er ist ein Zukunftsprogramm für unser Anwaltsnotariat. Das Bundesverfassungsgericht hat uns klare Vorgaben gemacht. Die starre Altersgrenze von 70 Jahren für Anwaltsnotare war verfassungswidrig. Aber, werte Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzgeber hat Gestaltungsspielraum, und wir nutzen ihn verantwortungsvoll. Die Lage ist ernst. Im OLG-Bezirk Hamm standen 2022 allein 322 Notarstellen zur Besetzung an, und es gingen gerade einmal 53 Bewerbungen ein. Im Bezirk Celle kamen auf 98 Stellen nur 37 Bewerbungen. Das ist kein Einzelfall; das ist in vielen Regionen unseres Landes Alltag. Wir handeln jetzt, weil wir müssen. Die Antwort dieses Gesetzentwurfs ist dreifach. Erstens. Wir behalten die Altersgrenze von 70 Jahren bei. Junge Juristen investieren Jahre in ihre Qualifikation. Sie haben ein Recht auf Planungssicherheit, nicht auf Warteschleifen. Zweitens. Wir schaffen Flexibilität, wo sie gebraucht wird. Wo Stellen unbesetzt bleiben, ermöglichen wir eine Verlängerung bis zum 76. Lebensjahr, aber nur auf Antrag, nur bei nachweisbarem Mangel und nur unter strengen Auflagen. Das ist Generationengerechtigkeit, die funktioniert. Drittens. Wir machen den Beruf attraktiv für die nächste Generation; das ist mir persönlich besonders wichtig. Junge Frauen und Männer entscheiden heute anders. Sie wollen Familie und Beruf vereinbaren können. Deshalb künden wir an: Elternzeit zählt nicht mehr als Unterbrechung. Die Fachprüfung kann früher abgelegt werden. Die Wartezeiten werden verkürzt. – Das sind die Probleme der jungen Notare, nicht das, was hier fabuliert wurde. Wahr ist aber auch: Kein Baustein allein löst das Problem. Demografischer Wandel, veränderte Präferenzen, der Weg in die Syndikusanwaltschaft – das sind komplexe Herausforderungen. Deshalb brauchen wir ein ganzes Paket und keine Einzelmaßnahmen. Dieser Entwurf ist das Paket. Er verbindet Verlässlichkeit für junge Bewerber mit Flexibilität – für die Versorgungssicherheit. Er ist verfassungskonform, er ist praktikabel, und er ist überfällig. Ich bitte Sie, diesen Entwurf zu unterstützen. Für die SPD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Mahmut Özdemir.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe wie der Kollege Steffen oder der Kollege Wiegelmann versucht, die Rede etwas interessanter oder kurzweiliger zu gestalten, und gerade „Witze über Notare“ gegoogelt: Es gab zwei, und den einen habe ich nicht verstanden. Der andere war aber wirklich gut. Spaß beiseite. – Wir reden über ein berufsständiges Recht, das zugegebenermaßen etwas dröge daherkommt. Aber vergegenwärtigen Sie sich doch: Wenn Sie nicht „Witze über Notare“ googeln, sondern „Aufgaben und Funktionen von Notaren“, dann lesen Sie: Beurkundungen, Beglaubigungen, Betreuung und Beratung, Vollzug von Verträgen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Das wiederum sind Dinge, die mit dem Schild „Notar“ oder „Notariat“ ein besonderes Vertrauen der Menschen für sich in Anspruch nehmen. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns dem berufsständischen Recht, aber auch der Nachwuchsgewinnung noch mal nähern und dafür Sorge tragen, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur starren Altersgrenze, die dies, gemessen an Artikel 12 Grundgesetz, für unverhältnismäßig hält, also auf der Ebene der Angemessenheit im engeren Sinne, gewürdigt wird. Hier müssen wir ran. Korrekterweise wurde angeregt, das Nurnotariat und das Anwaltsnotariat differenziert zu betrachten. Je nachdem, von welcher berufsständischen oder Unterstützerorganisation man die Stellungnahmen liest, bekommt man ein differenziertes Bild davon. Darüber muss man in den weiteren Ausschussberatungen noch mal diskutieren, wie ich finde. Wir müssen uns an dieser Stelle die Regeln noch mal genau darauf hin anschauen, ob tatsächlich eine Gleichbehandlung notwendig ist; Stichwort: Wie rekrutieren Nurnotare ihren Nachwuchs, und wie rekrutieren Anwaltsnotariate ihren Nachwuchs? Über das Vertrauen habe ich gerade schon gesprochen. Mit der Regelung soll die Zulassung zur notariellen Fachprüfung erleichtert werden. Die dreijährige Zulassungsfrist für interessierte Bewerberinnen und Bewerber fällt weg. Die zweimal drei Jahre, um die man verlängern kann, wenn in einem Bezirk eine bestimmte Mangelsituation herrscht, wurden bereits angesprochen. Ich denke, wir sollten neben der Vereinbarkeit von Familie und Beruf die berufsständischen Regeln daran messen, dass, wenn am Ende des Tages die Menschen im Land bei einer bestimmten juristischen Situation zu einem Notar gehen – wenn es um Familienangehörige geht, wenn es um Betreuung geht, wenn es um sensible Punkte wie familienrechtliche oder erbrechtliche Dinge geht –, sie einen gutausgebildeten Juristen oder eine gutausgebildete Juristin vor sich finden, der oder die das öffentliche Vertrauen für sich in Anspruch nehmen darf. Dies gilt nicht nur im Hinblick auf die Ausbildung, sondern auch im Hinblick auf eine flächendeckende Versorgung mit Notarinnen und Notaren im Land. Dafür machen wir dieses Gesetz. Und deshalb ist es keine dröge berufsständische Regelung, sondern ein gutes Gesetz, das die Menschen im Land brauchen, damit sie gutausgebildete Notarinnen und Notare an ihrer Seite haben. Ganz herzlichen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Dr. David Preisendanz.

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin gestern Abend in eine – natürlich absolut freundschaftlich geführte – politische Keilerei hineingeraten, die dann ein weiser Kollege mit einem Kompromissvorschlag gut beendet hat. Alle waren wieder versöhnt; spannend war die vorherige Debatte natürlich trotzdem. Daran habe ich denken müssen, als ich vorhin diesen Debattenpunkt vorbereitet habe. Ein pragmatischer, vielleicht etwas langweiliger, aber eben auch überzeugender Kompromiss – das ist dieser Gesetzentwurf. Denn auch bei der Modernisierung der Altersgrenze des Anwaltsnotariats – wir hatten gestern ein nicht ganz so starkes Nerdthema – kann man wunderbar zwei klare Pole besetzen: Die einen sagen, dass es in Zeiten von Bewerbermangel gar keiner Altersgrenze mehr bedarf. Man solle einfach froh sein, dass da überhaupt noch jemand ist, vor allen Dingen auf dem Land. Und die anderen sehen in der Altersgrenze vor allen Dingen einen Türöffner für junge Bewerber. Würde man den neuen Bewerbern die Planungssicherheit komplett nehmen, würde sich der Bewerbermangel eher weiter verschärfen. Es handelt sich um zwei Pole, die beide einen berechtigten Punkt haben. Und dann kommt dieser Gesetzentwurf und verbindet – aus meiner Sicht gekonnt, so wie der weise Kollege gestern – beide Argumente, und zwar nicht im Sinne eines kleinsten gemeinsamen Nenners, sondern im Sinne eines Ausgleichs von berechtigten Anliegen. Es bleibt also bei der Grenze von 70 Jahren; aber im Falle eines Bewerbermangels vor Ort kann eben verlängert werden. Mit einer solchen Flexibilität schaffen wir es besser, Versorgungslücken, insbesondere auf dem Land, zu vermeiden. Die maximale Obergrenze wird auf 76 Jahre verlängert; das ist auch auf Basis der Studienlage keine willkürliche Altersgrenze. Gleichzeitig schützt der Gesetzentwurf durch die Kopplung an den Bewerbermangel auch die Interessen der jungen Bewerber. Für mich hört sich das alles sehr vernünftig an. Und es freut mich, dass der Gesetzentwurf das Urteil zum Anlass genommen hat, das Anwaltsnotariat auch noch zu modernisieren und attraktiver zu machen. Ansprechen möchte ich insbesondere die Erleichterungen für die neuen Bewerber: Ein Wiederholungsversuch bei den Fachprüfungen wird eingeführt, und die dreijährige Zulassungsfrist wird abgeschafft; das haben wir alles schon gehört. Also: Aus meiner Sicht ist das alles sehr vernünftig. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. Vielen Dank.

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