Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
– Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
Zusammenfassung
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Reden (4)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In aller Kürze: Wir machen das weiter, was der Kollege Preisendanz gesagt hat. Wir gehen mit dem Onlineverfahren in der Zivilgerichtsbarkeit weitere Schritte in Richtung Digitalisierung. Das ist ein gutes Gesetz, das wir machen. Es geht darum, den Bürgerinnen und Bürgern einen nutzerfreundlichen, barrierefreien und einfachen Zugang zur Justiz zu ermöglichen, sodass sie die Möglichkeit haben, entsprechende Zahlungsklagen auf einfachen Wegen online geltend zu machen. Wir werden digitale Eingabesysteme schaffen, interaktive Kommunikationsplattformen. Wir werden das ganze Verfahren entsprechend effizienter abwickeln. Damit sorgen wir dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger viel schneller ihr Recht bekommen und die Gerichte entlastet werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir schaffen hier ein Reallabor, ein Erprobungsgesetz. Wir werden genau schauen, wie dieses Gesetz funktioniert, ob wir die Anwendungsbereiche, die wir jetzt auf Zahlungsklagen beschränkt haben, entsprechend noch erweitern werden. Wir schauen uns genau an, ob es funktioniert. Denn es ist so, dass der Kläger das Verfahren aussucht. Und ob die Waffengleichheit zur Beklagtenseite gegeben ist oder ob wir da noch nachschärfen müssen, wenn es darum geht, dass die mündliche Verhandlung gewollt ist, die als Videoverhandlung angezeigt ist, das werden wir uns alles anschauen. Deshalb ist es ein Erprobungsgesetz mit Zyklen der Evaluation, die wir mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auf zwei, vier und acht Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes festgesetzt haben. Meine Damen und Herren, ich kann nur sagen: Wir machen hier sehr viel, um das Onlineverfahren attraktiv zu machen, zum Beispiel, indem wir die Verfahrensgebühr dafür senken, damit wir einen Anreiz setzen, dass sehr viele von dem neuen Onlineverfahren in der Zivilgerichtsbarkeit Gebrauch machen. Von daher ist das ein weiterer Schritt auf dem Weg der Digitalisierung der Justiz. Wir sind noch nicht fertig. Wir haben noch viel vor, machen weiter, und heute gehen wir den nächsten Schritt. Vielen Dank. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Fabian Jacobi von der AfD.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung legt uns einen Gesetzentwurf zu einem Onlineverfahren im Zivilprozess vor. Es ist nun gerade ausführlich beworben worden, wie trefflich das Gesetz und das neue Verfahren seien. Wir hören es wohl, werden aber dennoch dem Gesetz nicht zustimmen. Mir obliegt es nun, kurz zu erläutern, warum wir uns für das Vorhaben, jedenfalls in seiner jetzigen Gestalt, nicht erwärmen können. Was stimmt nicht mit unserem Zivilprozess, dass man ihn um ein neues Onlineverfahren bereichern muss? Teuer und langwierig kann er sein, vor allem Letzteres. Das stimmt. Als ich das letzte Mal hier in Berlin eine Zivilklage in Papierform einreichte, dauerte es über einen Monat, bis sie auch nur die Posteingangsstelle durchlaufen hatte. Das allerdings ist Jahre her. Mittlerweile müssen Anwälte Klagen generell in elektronischer Form einreichen, und auch bei den Amtsgerichten, um die es hier geht, wird der größte Teil der Klagen über einen Rechtsanwalt und also elektronisch erhoben. Es verbleibt ohnehin nur ein kleiner Rest an Verfahren, die von Bürgern ohne anwaltliche Vertretung in Papierform eingereicht werden. Immerhin: Wenn ein Teil dieser wenigen Verfahren auch noch in die elektronische Form überführt wird, mag das noch einmal eine geringfügige Verkürzung der durchschnittlichen Verfahrensdauer bewirken. Wenn also der Bürger, der einen Geldbetrag bis zu 10 000 Euro beim Amtsgericht einklagen möchte, die Möglichkeit erhält, das über das Internet zu tun, dann ist dagegen erst mal nichts einzuwenden. Problematisch ist dagegen die konkrete Ausgestaltung des sich anschließenden Onlineverfahrens, und das in mindestens zweierlei Hinsicht. Zur weiteren Beschleunigung des Verfahrens können den Prozessparteien Vorgaben gemacht werden, was sie wie vorzutragen haben, vor allem durch die Vorgabe einer standardisierten Eingabemaske. Aus Sicht des Gerichts mag das komfortabel sein und eine Abarbeitung von Fällen – quasi am Fließband – erleichtern. Es birgt allerdings die Gefahr, dass Einzelheiten des individuellen Falls, die nicht in das Raster passen, verloren gehen und unberücksichtigt bleiben. Wie weit genau die Möglichkeit des Gerichts reichen soll, hier Vorgaben zu machen, bleibt auch etwas im Unklaren. Die Freiheit des Sachvortrags ist aber kein unwichtiges Detail des Prozessrechts, sondern verwirklicht das Grundrecht auf rechtliches Gehör. Dasselbe gilt für den Anspruch auf eine mündliche Verhandlung. Nach dem Gesetzentwurf kann das Gericht von einer Verhandlung gänzlich absehen, auch wenn eine Partei sie verlangt. An dieser Stelle versucht sich die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf an einer schon ziemlich unfeinen Rosstäuscherei. Da heißt es in § 1127 des Entwurfs zum Thema „mündliche Verhandlung“ – Zitat –: „Das Gericht bestimmt […] einen Termin zur mündlichen Verhandlung, […] wenn mindestens eine der Parteien die mündliche Verhandlung beantragt“ „Ja, fein“, denkt der Leser. Aber dann – Semikolon –: „[…] Artikel 5 Absatz 1a Satz 2 bis 4 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 gilt entsprechend.“ Und was besagt Artikel 5 Absatz 1a Satz 2 bis 4 dieser jedem Bürger stets geläufigen EG-Verordnung? Das Gericht kann den Antrag und also die mündliche Verhandlung auch ablehnen. Muss man wissen, weiß der normale Bürger aber nicht. Der wird getäuscht. Dieses neue Verfahrensrecht greift durchaus spürbar in die herkömmlichen Grundsätze des Zivilverfahrens ein, auch da, wo sie grundrechtsrelevant sind. Nun gilt auch hier der alte Spruch „Volenti non fit iniuria“ – oder zu Deutsch: Wer das selber so haben will, der soll das gerne auch so bekommen. Wäre es also jedem freigestellt, ob er sich dieses Onlineverfahrens bedienen möchte, wären die Einschränkungen wohl hinnehmbar. Ist es aber nicht. Der Kläger kann sich zwar weithin aussuchen, ob er im Onlineverfahren klagen möchte, aber auch nicht immer. Für einzelne Sachbereiche soll es schon jetzt verpflichtend sein, und diese Bereiche sollen zukünftig noch ausgeweitet werden. Der Beklagte, der in aller Regel gegen seinen Willen in einen Prozess gezogen wird, kann es sich nie aussuchen. Er wird in ein neuartiges Verfahren gezwungen, in dem seine Rechte eingeschränkt sind. Und das, meine Damen und Herren, ist der wesentliche Grund, warum wir Ihrem Gesetz nicht zustimmen. Vielen Dank. Vielen Dank. – Die nächste Rednerin ist Tijen Ataoğlu für die Unionsfraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich wünschte, die Fraktion der AfD hätte die Geschäftsordnung so gut gelesen wie unseren Gesetzentwurf, dann wäre uns das heute erspart geblieben, und wir könnten jetzt schon alle zu Hause sitzen. Wir verabschieden heute das Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Onlineverfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit: ein kleiner Schritt für die Digitalisierung, aber ein großer Schritt für die Bürgerinnen und Bürger und die Zivilgerichte. Ab kommendem Jahr wird es möglich sein, dass ein auf Zahlung gerichtetes Zivilverfahren am Amtsgericht komplett digital geführt wird. Schriftsätze, Verfügungen, Verhandlung, Beweisaufnahme, Entscheidung: Alles wird digital und online ablaufen können. Dafür wird es eine bundeseinheitliche Plattform geben, auf der der Prozessstoff strukturiert wiedergegeben wird. Das ist wirklich ein Paradigmenwechsel in unserem Rechtssystem. Ich sagte zu Beginn, dass es ein kleiner Schritt ist, weil es sich naturgemäß erst einmal um eine Erprobung an ausgewählten Gerichten der Zivilgerichtsbarkeit handelt. Deshalb war es uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion auch ein großes Anliegen, dass wir die erste Evaluierung des Gesetzes noch in dieser Legislaturperiode, also nach zwei Jahren, durchführen werden. Dann müssen wir auch sehr genau hinschauen, ob die Kommunikationsplattform funktionieren wird, ob die Regeln zur Strukturierung angemessen sind, und auch, ob der Zugang funktionieren wird. Wichtig wird es dann auch, zu prüfen, ob auch andere Gerichtsbarkeiten, wie etwa die Arbeitsgerichtsbarkeit, dafür infrage kommen. Aber wir müssen uns an dieser Stelle auch ehrlich machen: In insgesamt acht Jahren Erprobung muss das Verfahren dann auch so perfektioniert werden, dass es danach bundesweit sehr schnell ausgerollt werden kann. Denn was eine funktionsfähige und effiziente Justiz braucht, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind zeitgemäße Arbeitsbedingungen. Digitalisierung bedeutet nicht, einfach nur analoge Dokumente in eine digitale Form zu bringen. Eine echte Digitalisierung werden wir nur bekommen, wenn das Verfahren dadurch schneller betrieben werden kann, damit Richterinnen und Richter entlastet werden können, damit sie für komplexe Verfahren mehr Zeit haben als für einfach gelagerte Fälle. Das ist insbesondere deshalb wichtig, weil der demografische Wandel auf uns zukommt. Die Justiz steht vor einer Pensionierungswelle, die bis 2030 dazu führen wird, dass bis zu 40 Prozent der Richter und Staatsanwälte in Pension gehen werden. Deshalb haben wir schlichtweg nicht mehr den Luxus, Reformen auf die lange Bank zu schieben. Was wir in Deutschland brauchen, ist mehr Mut. Möge das Onlineverfahren das Einfallstor für einen modernen Zivilprozess und einen modernen Rechtsstaat sein. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist richtig: Unsere Justiz braucht eine digitale Modernisierung. Wenn Bürgerinnen und Bürger für einfache zivilrechtliche Verfahren noch immer Berge an Formularen ausfüllen müssen und wochenlang auf Post warten, dann ist das nicht zeitgemäß. Ein Onlineverfahren kann hier vieles vereinfachen und den Zugang zur Justiz erleichtern. Das Ziel ist also völlig richtig. Aber der Weg, den die Bundesregierung hier wählt, überzeugt uns noch nicht so ganz. Der Gesetzentwurf ist sehr stark technikorientiert, aber zu wenig sozial gedacht. Es reicht nicht, einfach nur neue digitale Strukturen zu schaffen. Wir müssen sicherstellen, dass alle Menschen Zugang zum Recht behalten, auch die, die keinen Internetanschluss haben, keine digitale Routine oder schlicht keinen Computer. Der Entwurf betont zwar die Freiwilligkeit des Onlineverfahrens, garantiert aber nicht, dass analoge Werte dauerhaft bestehen bleiben. Genau das ist aber entscheidend. Freiwillig ist nur freiwillig, wenn die Alternativen gleichwertig sind. Wir dürfen also keine digitale Spaltung im Gerichtssaal zulassen. Ein modernes Justizsystem darf niemanden ausschließen, auch nicht indirekt. Digitalisierung muss Teilhabe fördern, nicht neue Hürden schaffen. Positiv ist, dass das Gesetz an bestehende OZG-Konten anknüpfen will. Das kann den Zugang erleichtern und Doppelstrukturen vermeiden. Aber gleichzeitig bleibt unklar, wie Datenschutz, IT-Sicherheit und Verfahrensfairness in dieser Erprobungsphase wirklich gewährleistet werden sollen. Es darf keine Phase geben, in der Grundrechte auf dem Prüfstand stehen. Wenn Bürgerinnen und Bürger online klagen, müssen ihre Daten und ihr Rechtsschutz genauso sicher sein wie in einem klassischen Verfahren. Reallabore sind kein rechtsfreier Raum. Die Linke fordert deshalb, dass der Rechtsanspruch auf analoge Verfahren im Gesetz festgeschrieben wird. Wir brauchen außerdem eine unabhängige und transparente Evaluation der Pilotprojekte und einen klaren Fokus auf soziale Inklusion und Barrierefreiheit. Digitalisierung darf kein Selbstzweck sein. Eine moderne Justiz ist nicht nur digital, sie ist gerecht, offen und menschlich. Vielen Dank.
Redner nach Fraktion
4 Redner insgesamt