2./3. Lesung

Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)

13. November 2025·Sitzung 40··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.

Reden (5)

SPD

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie uns auch zu später Stunde noch eine kleine Zeitreise ins Jahr 1993 machen: Ich bin gerade sechs Jahre alt geworden, „Jurassic Park“ lief in den Kinos, Helmut Kohl war Bundeskanzler, der Kalte Krieg lag noch nicht so lange zurück, und ein halber Liter Bier hat damals in der Kneipe 4 Mark gekostet. Warum erwähne ich 1993? Damals wurden auch die Zuständigkeitsstreitwerte der Amtsgerichte geändert, und zwar auf 10 000 D-Mark festgesetzt. Heute, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegen sie bei 5 000 Euro. Das werden wir jetzt ändern. Denn man muss sagen, dass die allgemeine Inflation seit 1993 zu einem Preisanstieg von rund 70 Prozent geführt hat. Aber die Zuständigkeitsstreitwerte sind seit dieser Zeit um 0 Prozent angepasst worden. Die Zuständigkeitsstreitwerte sind also ein Relikt aus den Tagen der D-Mark. Deswegen werden wir mit diesem Gesetz die Zuständigkeitsstreitwerte der Amtsgerichte von 5 000 auf 10 000 Euro anheben. Das ist nicht nur eine Anpassung an die Inflation, die stattgefunden hat. Vielmehr leisten die Amtsgerichte einen wichtigen Beitrag für eine bürgernahe Justiz; denn wir stärken damit die vielen Gerichte, die wir im ländlichen Raum haben. Es ist nämlich so, dass die Eingangszahlen in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen sind. Waren 1993 noch rund 1,4 Millionen Verfahren an den Amtsgerichten, so waren es im letzten Jahr nur noch rund 730 000 Verfahren, was einen Rückgang von über 47 Prozent bedeutet. Mit der Anhebung der Zuständigkeitsstreitwerte sowie der streitwertunabhängigen Zuweisung bestimmter Streitigkeiten an die Amtsgerichte, zum Beispiel nachbarrechtlicher Streitigkeiten, wo eine Ortskenntnis gebraucht wird, wollen wir die Amtsgerichte stärken. Wir fördern aber auch die Spezialisierung der Landgerichte, indem wir beispielsweise Vergaberechtssachen oder auch Heilbehandlungssachen streitwertunabhängig den Landgerichten zuweisen. Meine Damen und Herren, das Gesetz ist notwendig und es ist wichtig. Es ist auch ein besonderer Wunsch der Länder, dass wir das hier schnell beschließen. Wir haben noch sehr viel zu tun. Wir werden im nächsten Jahr gemeinsam in der Koalition insbesondere die große ZPO-Reform angehen; darauf freue ich mich. Da werden wir noch viele weitere Regelungen, die wir jetzt noch nicht angepackt haben, diskutieren – für eine moderne, bürgernahe Justiz. Vielen Dank. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Stephan Brandner für die Fraktion der AfD.

AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielen Dank für den freundlichen Empfang hier am Rednerpult. Wir reden heute über einen Gesetzentwurf, den Sie eingebracht haben. Wir kennen das ja: Von Ihnen kommen viele schlechte Gesetze, ganz wenige gute Gesetze, und dann gibt es noch Gesetze, die so lala sind. Das vorliegende Gesetz gehört auch dazu. Es geht um die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Zivilsachen – das wurde erklärt – und um die eventuelle Spezialisierung von Richtern. Da sehen wir ein bisschen Schatten, aber auch ein bisschen Licht: Wir sehen einerseits Schatten, weil die Spezialisierung so, wie Sie sich das vorstellen, nicht funktionieren wird; das ist ja auch in der Anhörung deutlich geworden. Ein bisschen Schatten sehen wir auch darin, dass die Zuständigkeitsstreitwerte für Amtsgerichte bis 10 000 Euro angehoben werden sollen. Wir haben bei Amtsgerichten keine Anwaltspflicht; daher muss der rechtsuchende Bürger bei einem Zuständigkeitsstreitwert bis 10 000 Euro möglicherweise ohne anwaltlichen Beistand auskommen. Das birgt ein gewisses Risiko. Auf der anderen Seite sehen wir natürlich, dass der Streitwert seit 30 Jahren nicht erhöht wurde; deshalb muss er erhöht werden. Die Amtsgerichte müssen zuständig bleiben. Und da kommen wir vom Schatten zum Licht. Das Licht sehen wir darin, dass die Amtsgerichte gestärkt werden und damit der ländliche Raum. – Warum filmen Sie mich denn jetzt aus der zweiten Reihe bei den Grünen? Ich glaube, das darf man gar nicht. Was ich hier erzähle, können Sie auch im Netz alles abrufen. Das müssen Sie nicht extra privat aufnehmen. – Ist egal. Herr Brandner, Sekunde! Ich habe Ihre Redezeit angehalten. – Ich habe das nicht gesehen. Aber es ist strengstens untersagt, während einer Sitzung hier Film- oder Videoaufnahmen zu machen. Ich habe das nicht gesehen. Ich will es hier aber noch mal sagen: Bitte nicht machen, niemand, von niemandem! Das ist hier eine Sitzung des Bundestages. Punkt! Herr Brandner, setzen Sie fort. Ich frage mich dann nur: Was macht so ein Grüner zu Hause mit Filmaufnahmen vom Brandner am Rednerpult? Aber gut, darum geht es jetzt hier nicht, wir sind bei den Amtsgerichten. Wir freuen uns darüber, dass die Amtsgerichte gestärkt werden. Dadurch wird der ländliche Raum gestärkt. Der rechtsuchende Bürger wird gestärkt. Er hat es nicht so weit zum Gericht, wenn er unterwegs ist; es sind kurze Wege. Deshalb können wir im Ergebnis dem Gesetzentwurf zustimmen. Wir finden es gut, wenn Bürger kurze Wege haben und wenn der ländliche Raum gestärkt wird. Die Zeit, die ich Ihnen vorhin gestohlen habe, gebe ich jetzt ein bisschen zurück, weil ich mit der Rede schon am Ende bin. Die letzte Minute gehört denjenigen – insbesondere von der CDU/CSU –, die schnell ins Bett wollen. Also schönen Abend noch. Vielen Dank. – Die nächste Rednerin ist Tijen Ataoğlu für die Unionsfraktion.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute ist wahrhaftig ein historischer Tag für die Justiz und die rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger. Denn nach über 30 Jahren – so hat es mein Kollege gerade schon gesagt – werden wir den Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte anpassen, von 5 000 auf 10 000 Euro. Das heißt, die Bürgerinnen und Bürger können zukünftig Klagen bis zu einem Wert von 10 000 Euro ohne Hinzuziehung eines Rechtsanwalts an ihrem heimischen Amtsgericht einreichen. Warum das ein notwendiger und längst überfälliger Schritt ist, möchte ich Ihnen gerne anhand eines Beispiels darlegen. Die Eingangszahlen an den Amtsgerichten sind in den letzten Jahrzehnten, muss man fast sagen, immer weiter zurückgegangen. In meinen letzten zwei aktiven Jahren als Richterin war ich am Amtsgericht Meinerzhagen im Landgerichtsbezirk Hagen tätig. Das war ein Gericht mit zwei Richtern: dem Direktor und mir. In diesem Amtsgerichtsbezirk wohnen circa 37 000 Menschen. Was hieße es für 37 000 Menschen, wenn das Gericht, das nur ein paar Schritte oder ein paar Kilometer entfernt ist, schließen würde und das nächste Amtsgericht vielleicht 50 oder 100 Kilometer entfernt wäre? So verstehe ich meine Justiz nicht. Sie soll ortsnah, bürgernah und barrierefrei sein. Genau deshalb werden wir mit diesem Gesetz die Amtsgerichte in der Fläche erhalten und auch stärken. Damit darf gleichwohl nicht einhergehen – und darauf müssen wir sehr genau achten –, dass die Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts eine Überforderung der Amtsgerichte mit sich bringt. Amtsrichterinnen und Amtsrichter müssen die gleiche Zeit für ein Verfahren haben, wie es zuvor die Landgerichte hatten. Und da ist meine ganz klare Erwartung an die Justizministerinnen und Justizminister der Länder, dass sie entsprechende Maßnahmen treffen werden in Abstimmung mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte. Ein solches Signal haben wir in der letzten Woche aber auch schon bekommen. Mit dem Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte passen wir aber nicht nur den Zuständigkeitsstreitwert an, sondern heben auch Berufungs- und Beschwerdewertgrenzen sowie die Wertgrenze für die Verfahren nach § 495a ZPO an. Das ist inflationsbedingt auch nur konsequent. Deshalb haben wir uns als Koalitionsfraktionen dafür entschieden, einen entsprechenden Änderungsantrag einzureichen, damit die einzelnen Werte auch konsequent angepasst werden. So haben wir tatsächlich ein sehr rundes Gesetz, das wir wirklich gut präsentieren können, für die Justiz und die rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger. Mein Kollege Rinkert hat es gerade schon gesagt: Das Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte ist ein erster wichtiger Schritt, aber nicht der letzte, den wir tatsächlich durchsetzen müssen zur Weiterentwicklung des Zivilprozessrechtes. Weitere Schritte sind ohne jeden Zweifel notwendig. Lassen Sie mich nur drei nennen: die Ausweitung der Spezialzuständigkeiten an den Landgerichten, um auch die Landgerichte und die Oberlandesgerichte zu stärken, die Einführung eines Verfahrens nach freiem Ermessen für die Landgerichte und die weitere Digitalisierung der Justiz, über die wir schon gesprochen haben. Damit werden wir uns in den nächsten Wochen weiter beschäftigen, um an allen notwendigen Stellschrauben für den Zivilprozess der Zukunft zu drehen. Vielen Dank.

Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Wenn künftig Verfahren bis zu einem Streitwert von 10 000 Euro zum Amtsgericht gehen, bedeutet das: Bis zu dieser Grenze soll kein Anwalt mehr zwingend notwendig sein. Das klingt vielleicht bürgernah, aber in der Realität heißt das: Wir lassen Menschen allein gegen große Unternehmen, Versicherungen oder Anwaltskanzleien antreten. Das ist kein fairer Prozess! Stellen Sie sich eine Person vor, die eine Forderung von 8 000 Euro bestreiten muss, zum Beispiel weil die Bank falsch abgerechnet hat – das ist viel Geld; das entscheidet darüber, ob das Konto kippt, ob man nachts ruhig schlafen kann –, und jetzt sagen wir: Mach das mal allein, schreib die Schriftsätze selbst, wehr dich ohne Hilfe! – Auf der Gegenseite: Profis, Prozessroutine, Rechtsabteilungen. Das ist ein Machtgefälle, und Machtgefälle in der Justiz gefährden die Gerechtigkeit. Zweiter Punkt: die Spezialisierung. Im Bau- und Architektenrecht haben wir bewusst Baukammern an den Landgerichten geschaffen, weil dort technische Gutachten, komplizierte Verträge und große Verantwortung eine Rolle spielen. Durch die Erhöhung des Zuständigkeitsstreitwerts landen viele dieser Verfahren künftig automatisch bei den Amtsgerichten – nicht weil das ausdrücklich im Gesetz steht, sondern weil die Streitwerte in der Praxis häufig unter 10 000 Euro liegen. Das bedeutet, wir verlieren Expertise, die über Jahre aufgebaut wurde. Und wir sagen den Amtsgerichten: Übernehmt das zusätzlich, ohne zusätzliche Zeit, ohne spezialisierte Fortbildung. – Das ist nicht gerecht für die Gerichte und nicht für die Menschen, die in diesen Verfahren dringend Klarheit brauchen. Dritter Punkt: digitale Gewalt. Viele Betroffene können strafrechtlich kaum etwas erreichen, im Zivilrecht aber schon. Nur, sind die Kostenrisiken hoch: Wer verliert, zahlt schnell mehrere Tausend Euro. Wenn diese Menschen nun ohne Anwältin oder Anwalt komplexe Verfahrensregeln bewältigen sollen, dann werden sich weniger Menschen wehren. – Nein. – Das stärkt nicht die Opfer, das stärkt die Täter. Am Ende steht eine einfache Frage für Sie: Soll Recht durchsetzbar sein für alle oder nur für diejenigen mit Geld, Kraft und juristischer Erfahrung? Wir sagen: Recht muss vor allem da stark sein, – Vielen Dank. – wo Menschen schwächer sind. Vielen Dank.

AfD

Hohes Präsidium! Ist es sinnvoll, spezialisierte Fachgerichte zu etablieren? Die Antwort ist grundsätzlich ein klares Ja. Fachgerichte reduzieren die Zeit für Recherche und Fallvorbereitung, Spezialisierung minimiert das Risiko von widersprüchlichen Entscheidungen und stärkt somit die Rechtssicherheit der Beteiligten. Aber braucht es ein John-Wayne-Gesetz, das aus der Hüfte beschlossen wird? Nein. Denn die Einrichtung von Fachkammern oder Fachgerichten erfordert Investitionen in Schulungen, Personal und IT-Systeme, die bestenfalls auch stabil laufen sollten, nicht wie beim beA, das gelegentlich oder permanent hakt. Ein Negativbeispiel für eine solche Einführung von Spezialgerichten ist Sachsen-Anhalt; dort wurde diese Einführung gestoppt. Ein weiteres ernstes Problem besteht in der Dauer der Errichtung derartiger Spezialkammern bzw. der Richterbesetzung. Es dauert circa 12 bis 18 Monate, um Richter für eine neue Fachkammer auszubilden. Gleichzeitig müssen neue Stellen geschaffen werden, was politische Beschlüsse und Haushaltsmittel erfordert. Dabei ist auch die Frequentierung der Spezialgerichte zu beachten: In Regionen mit geringer Nachfrage, etwa weniger als 50 Fälle pro Jahr, wird es sich nicht lohnen. Beim Pilotprojekt der Baurechtskammern in Nordrhein-Westfalen, welches 2021 gestartet wurde, ist eine vollständige Umsetzung erst im kommenden Jahr zu erwarten. Da es eine bundesweit einheitliche Spezialisierungsstruktur in Deutschland nicht gibt, erscheint die Dauer einer Umsetzung in einem Zeitraum von fünf bis zehn Jahren realistisch. Hierbei sind Personalbedarf, Fortbildungskonzepte, aber auch der richterlich vorgeschriebene Laufbahnwechsel zu beachten. Schaffen Sie erst diese Grundvoraussetzungen, bevor Sie das deutsche Justizsystem umkrempeln, und machen Sie nicht erst ein Gesetz, dem die Justiz hinterherlaufen muss! Sie müssen zum Ende kommen. Die Justiz ist ein riesiger Ozeandampfer, der nicht in der Lage ist, mal eben schnell die Richtung zu wechseln. Vielen Dank.

Redner nach Fraktion