Einzelplan 07

10. Juli 2025·Sitzung 18··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (20)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Haushalt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ist klein; aber die Aufgaben sind groß. Rechtspolitik sichert den Kern unserer Staatlichkeit. Rechtspolitik stärkt den Rechtsstaat. Einen Moment, es ist noch etwas unruhig im Plenarsaal. Wir warten noch. – Es ist dem Respekt der Bundesministerin gegenüber, die jetzt redet, geschuldet, dass beim Wechseln der Plätze hier bitte keine Parallelreden stattfinden. Bitte. Okay. Ich gehe davon aus, dass die Zeit noch hinten drangehängt wird. Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich sage es gerne noch mal – ich finde, man kann das eigentlich nicht oft genug wiederholen –: Rechtspolitik sichert den Kern unserer Staatlichkeit. Rechtspolitik stärkt den Rechtsstaat, und Rechtspolitik stärkt auch unsere Demokratie. Lassen Sie es mich gleich am Anfang sagen: Die Unabhängigkeit der Gerichte ist in unserer Verfassung garantiert, und das ist wichtig und richtig so. Und das gilt es genauso zu respektieren wie auch die Richterinnen und Richter persönlich und deren Entscheidungen. Recht ist nicht nur dann zu beachten, wenn es leichtfällt oder vielleicht der allgemeinen Stimmungslage entspricht, sondern die Entscheidungen sind immer und unbedingt zu respektieren, und zwar von allen, von Bürgerinnen und Bürgern genauso wie von allen staatlichen Institutionen und ihren Mitgliedern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, einen funktionierenden Rechtsstaat bzw. einen funktionierenden Staat brauchen wir. Er muss schützen, er muss sichern, und er muss ermöglichen. Das ist das beste Mittel gegen Abwendung und Radikalisierung. Gerade deshalb bin ich froh, dass wir mit dem Haushalt für das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, kurz: BMJV, auf die Stärkung des Rechtsstaates besondere Schwerpunkte legen. Lassen Sie mich nur drei Bereiche nennen. Erstens: der Pakt für den Rechtsstaat. Die Justiz muss personell und technisch so ausgestattet sein, dass sie bürgernah und effizient ist und zugleich die hohe Qualität ihrer Aufgabenerledigung weiterhin sicherstellen kann. Wir verhandeln deshalb mit den Ländern einen Pakt für den Rechtsstaat. Er hat drei Säulen. Wir wollen eine personelle Unterstützung geben. Wir wollen unsere Verfahrensordnungen modernisieren, damit sie schneller und effizienter sind, und wir wollen natürlich, dass die Justiz digitalisiert ist. Lassen Sie mich gern für diesen Haushalt kurz auf den letzten Punkt eingehen, die Digitalisierung. Im Rahmen dieser Initiative stellen wir den Ländern für die Jahre 2025 und 2026 jeweils 50 Millionen Euro zur Verfügung. Wir erproben ein zivilgerichtliches Onlineverfahren, damit Bürgerinnen und Bürger ihre Ansprüche einfacher geltend machen können – unkompliziert, nutzerfreundlich und digital. Und wir unterstützen die Länder bei der Entwicklung von KI-Systemen. Uns geht es darum, dass im Prinzip einmal für alle entwickelt wird. Das ist gut mit Blick auf Einheitlichkeit, das ist effizienter, das ist kostengünstiger, und es gibt keinen Wildwuchs mehr. Mit der bundeseinheitlichen Justiz-Cloud wird dann genau das Gleiche passieren. Das schafft eine moderne Infrastruktur für die Justiz, für alle 16 Länder und den Bund, und das wird einen spürbaren Unterschied machen. Ich komme zum zweiten Thema: sicher fühlen. Wir wollen, dass die Menschen sich in diesem Staat sicher fühlen, dass sie vor Gewalt geschützt werden, und zwar vor jeglicher Art von Gewalt. Diese gibt es in diesem Land in vielen Varianten: digitale Gewalt, Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, gegen Rettungskräfte, aber ganz besonders auch Gewalt gegen Frauen. In Deutschland ist es leider erschreckend alltäglich geworden, dass Frauen von ihren Partnern bzw. ihren Ex-Partnern brutal angegriffen werden, und das können wir nicht akzeptieren. „Die Scham muss die Seite wechseln.“ Das hat Gisèle Pelicot gesagt, und darum geht es: Keine Frau soll sich schämen müssen. Die Täter müssen spüren, dass Gewalt nicht akzeptiert wird. Deshalb wollen wir den Familiengerichten ermöglichen, elektronische Fußfesseln anzuordnen, damit Täter dann ein GPS-Gerät tragen und die betreffende Frau weiß, wenn er in ihre Nähe kommt, und sie besser geschützt ist und auch die Polizei sozusagen den Ernstfall sieht. Das bietet Schutz in Echtzeit. Wir wollen zudem den Gewaltschutz im Sorge- und Umgangsrecht verbessern. Wer seine Partnerin, seinen Partner schlägt, muss damit rechnen, dass das auch bei der Frage des Sorge- und Umgangsrechts für die Kinder Folgen hat. Und auch im digitalen Raum werden wir besser vor Hass und Gewalt schützen. Was offline strafbar ist, muss auch online strafbar sein. Die Meinungsfreiheit kennt Grenzen, und wer diese Grenzen überschreitet, wer gegen andere hetzt, andere diffamiert und beleidigt, der macht sich strafbar. Mit dem Digitalen Gewaltschutzgesetz werden wir erreichen, dass man sich besser wehren kann, wenn man im Netz Gewalt erfährt. Ich bin froh, dass wir Haushaltsmittel für ein wichtiges Projekt wie HateAid bekommen. HateAid bietet Schutz für Menschen, die Mobbingkampagnen im Netz ausgesetzt sind. Da geht es vor allen Dingen um praktische Beratung, aber auch um rechtliche Unterstützung bei Strafanzeigen – ein wichtiges und gutes Projekt, das wir fortsetzen werden. Meine Damen und Herren, Gewalt – rechtsextremistische, linksextremistische, islamistische Gewalt – und Terror richten sich unvermindert auch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Ich möchte an dieser Stelle dem Generalbundesanwalt Rommel und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Karlsruhe ganz besonders für ihre Wachsamkeit in den vergangenen Monaten danken. Wir haben gezeigt – wir werden das weiterhin zeigen –, dass wir eine wehrhafte Demokratie sind und dass wir mit klarer Kante gegen Terroristinnen und Terroristen vorgehen. An dieser Stelle auch danke an all diejenigen, die sich jeden Tag dafür einsetzen – manchmal auch unter Einsatz ihres Lebens –, dass dieser Staat sicherer wird, dass hier Recht und Ordnung herrscht. Drittens. Zum Schluss komme ich auf einen ganz wichtigen Bereich zu sprechen. Es geht darum, dass wir den Menschen in diesem Land das Leben einfacher, gerechter und bezahlbarer machen wollen. Wir haben gestern schon viel über das Mietrecht diskutiert. Wir haben darüber gesprochen, dass wir die Symptome von zu hohen Mieten bekämpfen müssen, damit Menschen sich in diesem Land ihre Wohnungen leisten können, damit sie ihre Mieten zahlen können. Die Verlängerung der Mietpreisbremse wurde von diesem Bundestag schon verabschiedet. Da sind wir sehr schnell gewesen. Es werden weitere Pakete kommen. Wir haben ganz viel im Koalitionsvertrag vorgesehen, damit Mieten kein Luxus ist und damit die Menschen sich in diesem Land ihre Wohnungen leisten können. Ich freue mich – auch wenn er noch nicht in diesem Haushaltsplan abgebildet ist –, dass der Verbraucherschutz in das Bundesjustizministerium zurückgekehrt ist. Auch hier geht es um das Thema „einfacher, gerechter, bezahlbarer“. Wir wollen, obwohl wir den Verbraucherschutz noch nicht im Haushalt etatisiert haben, schon daran arbeiten. Wir haben dazu schon den ersten Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der „Heute kaufen, später zahlen“-Modelle regelt. Wir wollen, dass Kreditverträge besser reguliert werden. Wir werden in Kürze auch unsere Pläne für einen Widerrufsbutton vorlegen. So einfach wie das Bestellen im Internet soll dann eben auch der Widerruf gehen: mit einem Klick. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht in den kommenden Jahren darum, dass die Demokratie Probleme, die den Bürgerinnen und Bürgern auf den Nägeln brennen, besser löst. Ich danke Ihnen für die bisherigen Beratungen zu diesem Haushalt. Ich danke Ihnen auch für die weiteren konstruktiven Beratungen zu diesem kleinen, aber feinen und sehr wichtigen Haushalt. Vielen Dank. Für die Fraktion der AfD hat nun das Wort der Abgeordnete Fabian Jacobi.

AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Einzelplan 07 ist der des Justizministeriums. Traditionell beigesellt wird ihm der Einzelplan 19, des Bundesverfassungsgerichts. Der Etat des Bundesverfassungsgerichts soll im Haushaltsjahr 2025 weniger als 45 Millionen Euro umfassen. Das ist, bezogen auf den Gesamthaushalt und die wahnsinnige Schuldenorgie der Regierung, ein Sandkorn in der Wüste. Umgekehrt proportional zu seiner marginalen finanziellen Bedeutung jedoch ist das politische Gewicht des Verfassungsgerichts. Ein Verfassungsgericht ist ein wundersames Ding, zumal in einer Demokratie. Es kann den Willen des Souveräns, also des Volkes, unwirksam machen. Das soll es auch. Kluge Menschen erklären uns, dass das Verfassungsgericht notwendig ist, um einer Entartung der Demokratie zur Diktatur der Mehrheit zu wehren. Der einen Gefahr zu wehren, bedeutet oft, eine andere zu schaffen. Nur zu leicht geschieht es, dass das Verfassungsgericht nicht mehr die Grenzen der vom Souverän gesetzten Verfassung hütet, sondern sie eigenwillig verschiebt und so sich selbst an die Stelle des Souveräns setzt. Der Versuchung zu widerstehen, bedarf es eigentümlicher und seltener Eigenschaften. Auch Verfassungsrichter sind nur Menschen. Umso schwerer wiegt die Verantwortung derer, die diese Menschen auswählen. Es gab Generationen, die dieser Verantwortung gerecht werden konnten. Es waren das jene, die durch Revolution, Diktatur und Krieg gegangen waren und eine tiefe Skepsis gegen die Verführungen der Ideologie verinnerlicht hatten. Diese Generationen sind tot. Der spanische Philosoph Ortega schildert das Phänomen des zufriedenen jungen Herrn. Er hat von seinen Vorfahren eine Ordnung ererbt, die wundersam funktioniert. Doch er begreift nichts von den Voraussetzungen und den Mühen, die nötig sind, um diese Ordnung zu erschaffen und aufrechtzuerhalten. Sind wir Heutigen einmal mehr die zufriedenen jungen Herren, die Ortega in seiner Zeit am Werk sah? Blickt man auf den bisherigen Verlauf dieses neuen Jahrhunderts zurück, drängt sich das auf. Das deutsche Verfassungsgericht jedenfalls ist nicht mehr dasjenige, das sich im vergangenen Jahrhundert Meriten und Vertrauen erworben hatte. Ursache ist der Zynismus, der das Verfassungsgericht in ein Herrschaftsinstrument verformt. An den Früchten mag man es erkennen: Es werden schlichte Parteipolitiker berufen und Verfechter seltsamer Ideologien wie des Feminismus oder des Klimatismus. Dann folgt der Verfall. Das katastrophische Versagen vor der schlimmsten Grundrechtsschändung seit dem Bestehen der Republik, dem Coronamaßnahmenstaat. Die Subordination der Freiheitsrechte unter den Klimaglauben, die Implementierung des Klimakultes in die Staatsverfassung. Auch wenn es der Mehrheit in diesem Hause noch nicht ins Bewusstsein gedrungen sein mag, hat doch das Vertrauen in die Institution Verfassungsgericht bereits schweren, womöglich tödlichen Schaden erlitten. Morgen nun wollen Sie, meine Damen und Herren vom Kartell der herrschenden Parteien, weitere Sargnägel einschlagen. Gleich drei Verfassungsrichter wollen Sie berufen. Dass diese nach Absprachen in Hinterzimmern und fern den Blicken des Souveräns ausgewählt wurden, ist mehr als eine Formalität; es ist ein Aspekt der fortschreitenden Delegitimation. Es liegt mir ferne, die Richter, die Sie morgen einsetzen wollen, als Menschen zu schmähen. Doch es gebietet die Verantwortung, auf der sachlichen Ebene zu warnen und auszusprechen, was Sie hier nicht ausgesprochen hören wollen. Wer der Vergewaltigung der Menschenrechte durch den Coronastaat das Wort redete, der gehört nicht in ein Verfassungsgericht. Wer ein Quotenwahlrecht fordert, also freie Wahlen abschaffen will, der gehört nicht in ein Verfassungsgericht. Wer dem doktrinären Islam den Weg in unsere staatlichen Institutionen bahnen will, der gehört nicht in ein Verfassungsgericht. Und auch wer dem Klimaglauben anhängt und auf Wege sinnt, zugunsten dieses Kultes durch aktivistische Gerichte die Demokratie zu unterlaufen, der gehört nicht in ein Verfassungsgericht. Ich wende mich weniger an die linksradikalen Fraktionen in diesem Hause. Die Illusion, sie erreichen zu können, ist lange verloren. Ich wende mich an die gemäßigte Linke, an die christliche Union. Entdecken Sie für sich das Glück, das darin liegt, der Verantwortung für die Republik gerecht zu werden. Verhindern Sie morgen den endgültigen Ruin unseres Verfassungsgerichts. Vielen Dank.

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, jedes Wort zum Vorredner wäre eines zu viel. Deshalb schlage ich vor, zu unserem heutigen Thema, zum Haushalt der Justiz und für Verbraucherschutz, zurückzukommen. Der Bundeshaushalt 2025 ist in vielerlei Hinsicht ein Haushalt unter Druck, unter Druck durch geopolitische Unsicherheiten, unter Druck durch begrenzte Spielräume und unter Druck durch die berechtigten Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger. Wir setzen mit dem Einzelplan 07 einen Akzent, der nicht selbstverständlich ist und der umso klarer zeigt, wofür diese Regierung und die sie tragenden Fraktionen stehen: für den handlungsfähigen Staat, für den Rechtsstaat und für das Vertrauen in Justiz und Gesetz. Der Haushalt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz wächst im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr um knapp 13 Prozent. Der Aufwuchs ist dabei zielgerichtet, begründet und verantwortungsvoll. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Rechtsstaat ist kein Luxusgut. Er ist die Grundlage für Vertrauen, für wirtschaftliche Stabilität und für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir geben das Geld nicht mit der Gießkanne aus. Auch das ist wichtig. Wir setzen gezielt auf das, was unsere rechtsstaatliche Infrastruktur zukunftsfest macht: auf eine gute Personalausstattung, auf Digitalisierung und auf eine gute Zusammenarbeit mit den Ländern. Der größte Posten im Haushalt – wir haben das schon gehört – ist das Personal; er macht ungefähr zwei Drittel im Haushalt aus. Aber das hat auch einen guten Grund. Denn eine funktionsfähige Justiz, wie es die Bürger zu Recht erwarten, bedarf einer sachgerechten personellen Ausstattung, um Verfahren angemessen und in der gebotenen Zeit zu bearbeiten. Wir haben für das Jahr 2025 einen realistischen Ansatz der Personalkosten gewählt. Aber was heißt denn das jetzt für die Praxis? Das bedeutet Planungssicherheit für unsere Bundesgerichte, für den Generalbundesanwalt, für das Bundesamt für Justiz und das Deutsche Patent- und Markenamt – kurz: für alle tragenden Säulen unserer föderalen Justizarchitektur. Lassen Sie mich nun auf den zentralen Punkt dieses Haushaltes zu sprechen kommen, etwas, das für uns ganz wichtig ist: die Digitalisierungsinitiative für die Justiz. Auch im Jahr 2025 stellen wir hierfür wieder 50 Millionen Euro zur Verfügung, und das mit einem klaren Ziel: Wir wollen eine leistungsfähige, moderne und digital vernetzte Justiz. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns bitte nicht länger darüber sprechen, ob die Abschaffung von Faxen in den Amtsstuben ein Teil der Digitalisierung ist, während die Kriminalität doch längst im digitalen Raum operiert. Ich weiß, wir sind da auch schon viel weiter, aber manchmal muss man es ein bisschen zuspitzen. Wir müssen da noch viel tun. Die Mitarbeiter in der Justiz und auch die Bürgerinnen und Bürger müssen spüren, dass hier etwas vorangeht. Genau deshalb fördern wir mit der Digitalisierungsinitiative verschiedene Projekte. Das ist zum einen das Gemeinsame Fachverfahren für die Justiz. Das ist eine bundesweit einheitliche Software für die Verwaltung von Verfahrensdaten. Das hilft nicht nur den Gerichten, sondern auch den Staatsanwaltschaften und den Fachgerichtsbarkeiten. Oder wir kümmern uns um die länderübergreifenden Registerverfahren, das heißt um den Austausch von Daten zwischen verschiedenen Registern, vor allem im Bereich der öffentlichen Verwaltung. Und wir tun dies – ich glaube, es ist wichtig, das zu erwähnen – auch im Schulterschluss mit den Ländern. Der Bund trägt ein Drittel der Kosten, die Länder zwei Drittel. Das ist für uns funktionierender Föderalismus. Es geht hier nicht um einen Zuständigkeitsstreit, sondern es geht um Arbeitsteilung mit Verantwortung. Ich möchte herausstellen: Diese Zusammenarbeit mit den Ländern ist ein zentraler Erfolgsfaktor für die Justizpolitik. Denn für die Rechtsprechung sind die Länder zuständig, aber wir als Bundestag setzen den Rahmen. Wir sind zuständig für die Grundlagen der IT und für die übergreifende Koordination. Diese gemeinsame Verantwortung gelingt nur mit gegenseitigem Respekt und mit soliden Finanzierungszusagen. Darum ist es auch wichtig, dass wir mit dem Haushaltsgesetz ganz klare Vorgaben machen: Die Mittel werden nur dann freigegeben, wenn es konkrete Projekte gibt, wenn Zeitpläne vorliegen und wenn die Länder auch die Kofinanzierung verbindlich zugesagt haben. Das ist Transparenz, das ist Verlässlichkeit, und das ist kooperativer Föderalismus in der Praxis. Natürlich – wir haben es gehört: die Haushalte stehen unter Druck – steht auch der Justizhaushalt unter Konsolidierungsdruck. Wir sind gehalten, eine globale Minderausgabe in Betracht zu ziehen bzw. einzusparen; es geht um eine Summe von 11,6 Millionen Euro. Das ist kein Pappenstiel bei dem Haushalt, aber es ist eine haushalterische Notwendigkeit. Das verlangt von uns Sparsamkeit. Aber wenn man sich den Haushalt anschaut: Sie gefährdet keine der Kernaufgaben. Was für den Justizhaushalt noch gut ist: Wir haben die Möglichkeit, auch Einnahmen zu generieren, durch Gerichtskosten oder Gebühren. Das waren im letzten Jahr 724 Millionen Euro. Das ist etwas, das wir in der Hand haben. Das bringt uns ein bisschen Flexibilität, mit Maß, darf aber auch nicht dazu führen, dass wir das gleich wieder verschwenden. Unsere Linien, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind klar. Wir wollen Prioritäten setzen, und das ist eine solide Finanzpolitik der CDU/CSU-Fraktion. Zum Schluss noch ein Wort zum Verbraucherschutz. Seit Mai gehört der Verbraucherschutz wieder zum Justizministerium; er ist wieder dort, wo er auch in der Vergangenheit immer gut aufgehoben war. Für mich ist klar: Die Verbraucherpolitik der Zukunft muss digital sein, grenzüberschreitend und schlagkräftig – und auf Augenhöhe mit den internationalen Konzernen. Auch dafür schaffen wir die Voraussetzungen. Meine Damen und Herren, dieser Einzelplan ist kein Verwaltungshaushalt im engeren Sinne. Er ist ein Sicherungsanker für die Demokratie, ein Modernisierungsimpuls für die Justiz und ein Bekenntnis zur Verlässlichkeit gegenüber Ländern, Gerichten, Bürgerinnen und Bürgern. Herzlichen Dank. Die nächste Rednerin in der Debatte: für Bündnis 90/Die Grünen Julia Schneider.

Grüne

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Ministerin! Wir beraten jetzt in erster Lesung den Haushaltsentwurf für das Justizministerium, und darauf werde ich mich fokussieren. Der Verbraucherschutz kommt dann im Haushalt 2026 dazu; da gibt es eine weitere Einbringungsrede. Deswegen nun zu diesem Haushaltsentwurf. Er unterscheidet sich wirklich nur marginal von dem Ampelentwurf, den wir vor weniger als einem Jahr hier einmal beraten haben. Das Volumen liegt bei wenig mehr als 1 Milliarde Euro. Der Etat ist weiterhin der kleinste fachliche Etat. Nach wie vor – und das begrüßen wir wirklich sehr, Frau Ministerin – werden das Anne-Frank-Zentrum mit einer halben Million Euro, HateAid mit 0,6 Millionen Euro und die Stiftung Forum Recht mit 3,5 Millionen Euro gefördert. Dafür gilt Ihnen unser ausdrücklicher Dank. Ich habe mir aber natürlich auch die Beratungen zur ersten Lesung damals, am 13.09.2024, angesehen. Das ist fast ein Jahr her, und seitdem gibt es hier im Hohen Haus und auch in der Bundesrepublik so einige Veränderungen. Fangen wir hier an. Geändert hat sich: Die Union ist jetzt nicht mehr in der Opposition. Vor einem Jahr haben Sie noch lautstark über den Ampelentwurf, der diesem Entwurf ziemlich gleicht, gepoltert. Und heute? Zahme Worte, von „grenzüberschreitend“ war sogar die Rede – ganz anders als vorher. Und das zeigt doch, dass Ihr Gehabe damals eigentlich nichts anderes war als eine Inszenierung, um der Ampel möglichst zu schaden. Schämen Sie sich! Damals hat sich die SPD-Fraktion noch darüber echauffiert und aufgeregt, dass die Union Vorschläge zu Grenzschließungen gebracht hat; Vorschläge – das sagte damals eine SPD-Abgeordnete –, mit denen die Union Augenwischerei betreibe und die Errungenschaften des Grundgesetzes und des europäischen Rechts verrate. Und jetzt? Ja, da hat sich einiges geändert. Der Diskurs ist nach rechts gewandert. Die Mehrheiten hier im Bundestag sind es auch. Liebe SPD, seit Sie gemeinsam mit der Union regieren, finden großangelegte Grenzkontrollen statt – diese Augenwischerei, bei denen Asylsuchende zurückgewiesen werden, auf Weisung von Minister Dobrindt, mit Rückendeckung des Bundeskanzlers und leider, leider ohne expliziten öffentlichen Widerspruch der Justizministerin. Und den hätten wir uns wirklich gewünscht! Zudem hält Herr Minister Dobrindt unbeirrt an der Weisung fest, obwohl das Berliner Verwaltungsgericht diese Praxis als europarechtswidrig zurückgewiesen hat. Und der Deutsche Anwaltverein wirft dem Minister vor, den Rechtsstaat zu schwächen. Ich glaube, das gab es hier bislang noch nicht. Auch das hat sich verändert: dass die Regierung das Wesen des deutschen Rechtsstaates nicht akzeptiert. Die Gerichte haben hier das letzte Wort und nicht die Politik. – Ja, Sie regen sich schon auf. – Warum spreche ich jetzt von Herrn Dobrindt? Es geht ja eigentlich um den Justizeinzelplan und Ministerin Hubig. Die Justiz ist aber – das erkläre ich jetzt gerne – das Rückgrat des Rechtsstaates – das hat die Ministerin ja eben auch betont – und somit das Fundament unserer Demokratie. Deswegen fordern wir die Bundesregierung auf, zur Rechtsstaatlichkeit zurückzukehren und die illegalen Zurückweisungen und Grenzblockaden umgehend zu beenden. Und jetzt zurück zum Einzelplan. Ich hatte gesagt, es gibt kaum einen Unterschied zum Ampelentwurf; aber natürlich gibt es doch einen Unterschied. Es ist ein Jahr vergangen, und in der Realität gibt es Veränderungen bei Personalkosten. Die sind nämlich gestiegen. Sie sind auch für das Anne-Frank-Zentrum und für HateAid gestiegen. Auch die müssen ihre Personalkosten finanzieren. Indem die Mittel dafür aber gleich bleiben, fehlen die Mittel für die gestiegenen Personalkosten. Das ist sehr schade. Im Ministerium hingegen gibt es einen Aufwuchs in den Personaltiteln um ungefähr 10 Prozent. Das ist schon mal gut, aber das reicht nicht aus; denn diese Personaltitel waren ja immer unterdeckt, da muss zugebucht werden aus dem Einzelplan 60. Das wiederum hätte man jetzt mal ändern können, und das wäre dann mehr in Richtung Haushaltsklarheit und -wahrheit gegangen. Die steht dem Justizministerium, finde ich, sehr gut zu Gesicht. Es wurde eben erwähnt: Wir müssen als Bund die Länder unterstützen, um die Leistungsfähigkeit und die Unabhängigkeit der Justiz langfristig zu sichern. Und die Justiz muss große Anstrengungen auf sich nehmen, um weiter im 21. Jahrhundert anzukommen, sich zu digitalisieren. Deswegen begrüßen wir, dass dieser Weg weitergegangen wird und der Pakt für den Rechtsstaat fortgesetzt wird; denn beides haben wir in der Ampel bereits bereitet. Da will ich ein Beispiel nennen. Wer heute ein Führungszeugnis beantragen will – zum Beispiel, um Fußballtrainerin für Jugendmannschaften zu werden oder andere ehrenamtliche Engagements auszuführen –, kann das jetzt ganz einfach online tun; mithilfe der AusweisApp kann er da ein digitales Führungszeugnis beantragen. Ja, das ist ein kleiner Schritt, aber damit haben wir die Zugänglichkeit zur Justiz enorm erhöht. Wir haben geschafft, dass Bürger/-innen nutzerfreundlich und zeitgerecht sicher Zugang erhalten. Das haben wir geschafft, und das stärkt das Vertrauen in einen funktionierenden Staat. Ich schließe wie die Ministerin. Wir haben viel zu tun, und wir brauchen eine gut ausgestattete und funktionierende Justiz als Grundvoraussetzung für eine funktionsfähige und lebendige Demokratie – gerade jetzt, wo sie zunehmend unter Druck gerät. Ich freue mich deswegen sehr auf die parlamentarischen Beratungen des Einzelplans im Haushaltsausschuss und natürlich auch hier im Plenum. Vielen Dank. Der nächste Redner in der Debatte: für die Fraktion Die Linke Dr. Dietmar Bartsch.

Linke

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Ministerin, Ihre Worte habe ich sehr wohl gehört. Wir werden Sie ausschließlich an den Taten messen, inwieweit das, was Sie hier gesagt haben, auch Praxis wird. Es war ja sehr interessant, was die Kollegin Schneider eben über die Veränderung innerhalb eines Jahres bei der Union gesagt hat. Ich will nur darauf hinweisen, dass härtere Gesetze – die alte Leier kommt insbesondere von der Union – unser Land nicht sicherer gemacht haben. Da braucht man nur einmal in die Kriminalitätsstatistik schauen, dann sieht man die Realität. Wenn Sie von Rekordinvestitionen sprechen und mehr meinen als Aufrüstung, dann sollten Sie die Justiz stärken. Meine Damen und Herren, Sicherheit beginnt nicht mit Panzern einerseits und Symbolpolitik andererseits, sondern mit einem Rechtsstaat, der wirklich funktioniert. Wie sieht aber die Realität aus? Bei den Staatsanwaltschaften: fast 1 Million Verfahren unerledigt – das ist ein Anstieg um fast 30 Prozent im Vergleich zu 2021. Dort, wo Sie, Frau Ministerin, bis vor Kurzem gearbeitet haben, in Rheinland-Pfalz, liegen über 30 000 Verfahren unbearbeitet, und nur noch eines von 15 Verfahren führt überhaupt zu Anklagen. Das ist doch ein strukturelles Alarmsignal und nichts anderes. Meine Damen und Herren, im vergangenen Jahr mussten mehr als 60 Beschuldigte aus der Untersuchungshaft entlassen werden – nicht wegen Unschuld, sondern weil die Justiz personell nicht in der Lage war, Fristen einzuhalten. Das finde ich wirklich skandalös; das ist Beihilfe durch Unterlassung. Es ist ein Schlag ins Gesicht der Opfer und nichts anderes. Meine Damen und Herren, bundesweit fehlen rund 2 000 Richterinnen und Richter, mehr als 1 500 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Bis 2030 geht ein Drittel in der Justiz in den Ruhestand, und trotzdem bleiben Stellen unbesetzt. Die Digitalisierung stockt, Verfahren stauen sich. Dass die Mittel für die Deutsche Richterakademie, ein Ort der Fortbildung, sinken, kann doch nicht wirklich Ihr Ernst sein. Meine Damen und Herren, mit großer Sorge schaue ich auf das Bundesamt für Justiz. Das ist der zentrale Dienstleister auf den Gebieten des internationalen Straf- und Zivilrechts und die sachlich unabhängige externe Meldestelle des Bundes zum Schutz hinweisgebender Personen und vieles mehr. Es geht personell zunehmend auf dem Zahnfleisch. Mehr Geld für das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und den Verfassungsschutz, aber statt beim Bundesamt für Justiz für den notwendigen personellen Aufwuchs zu sorgen, gehen Sie ausgerechnet hier mit den Stellen runter. Das ist fatal. Meine Damen und Herren, ein Rechtsstaat, der nicht mehr in der Lage ist, Recht zu sprechen, verliert sein Fundament. Unsere Erwartung, Frau Ministerin, ist ganz klar: Schließen Sie den mit den Ländern im Koalitionsvertrag zugesagten Pakt, den Sie heute ja noch mal ausdrücklich bekräftigt haben, um Stellen in der Justiz zügig zu besetzen, die Digitalisierung voranzutreiben und Verfahren zu beschleunigen! Halten Sie zumindest an dieser Stelle – anders als bei anderen Dingen, die im Koalitionsvertrag festgeschrieben sind – Wort! Da hätten Sie auch unsere Unterstützung. Frau Ministerin, ein Wort noch zu Ihrem ersten Gesetz, das Sie als Bundesministerin verabschiedet haben: Das ist die Mietpreisbremse. Und ich sage – Sie haben sie eben noch mal gelobt –: Sie ist zahnlos. Die Mietpreisbremse ist ein Placebo für den Wohnungsmarkt. Sie klingt nach Therapie, zeigt aber kaum Wirkung, meine Damen und Herren. Von den 21 Millionen Mieterhaushalten in Deutschland ist ein Drittel durch die Mietkosten überlastet. Über 3 Millionen Haushalte geben mehr als 40 Prozent ihres Einkommens nur für die Miete aus. 5,5 Millionen Menschen können ihre Wohnung in der kalten Jahreszeit nicht mehr angemessen heizen – übrigens doppelt so viele wie zum Beginn der Ampelregierung. Die Mietpreisbremse mag wie Hilfe klingen, sie ist es aber nicht. Sie ändert am Kern des Problems nichts. Sie wirkt wie ein Pflaster auf einem gebrochenen Bein. Deshalb betrachten Sie, Frau Ministerin, das Thema Miete nicht als erledigt, nur weil Sie eine weitgehend wirkungslose Maßnahme verlängert haben. Schlupflöcher für den Mietwucher sollten von Ihnen endlich konsequent und umfänglich geschlossen und Abzocke sollte beendet werden. Ich kann da nur eine Empfehlung geben für die Mietwucher-App, die unsere Fraktion anbietet. Da können Sie sehr viel sehen und hoffentlich auch lernen. Mieterinnen und Mieter verdienen echte Entlastung für bezahlbares Wohnen als Grundrecht, nicht als Glücksfall, meine Damen und Herren. Sie, Frau Ministerin, warnen im Übrigen zu Recht vor denjenigen, die die Demokratie attackieren. Die klare Erwartung meiner Fraktion an die Bundesregierung ist: Kürzen Sie nicht bei Programmen und Organisationen, die unsere Demokratie schützen und fördern! Das sollte für die gesamte Legislaturperiode Ihr Anspruch sein. Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Die nächste Rednerin in der Debatte: für die SPD-Fraktion Svenja Schulze.

SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Ministerin! In Deutschland gilt natürlich: Wer recht hat, der muss auch recht bekommen. In den nächsten Wochen brechen eine ganze Menge Menschen in den Sommerurlaub auf. Stellen Sie sich vor: Eine Familie, die dafür gespart hat, steht mit zwei kleinen Kindern am Flughafen. Und dann stellt sie fest: Der Flug wurde gestrichen. Zur Enttäuschung kommt dann noch der Ärger dazu. – Natürlich kann die Familie Entschädigung fordern. Aber wenn sie die Fluggesellschaft anschreibt und die antwortet nicht: Was dann? Die Familie kann vor Gericht ziehen, aber die Eingangszahlen bei den Zivilgerichten zeigen uns ganz deutlich: Nur wenige Menschen nehmen den direkten Weg zum Gericht auf sich, wenn es um Beträge in dieser Höhe geht. Gerichtsverfahren – das klingt immer noch nach viel Papierkram, nach monatelangem Ärger. Das darf nicht so bleiben, liebe Kolleginnen und Kollegen; denn in solche Lücken stoßen dann Anbieter wie Flightright mit ihren automatisierten Verfahren. Aber diese Anbieter nehmen dann nur Fälle an, wenn die Erfolgsaussichten auch wirklich gut sind; und sie vereinbaren hohe Erfolgshonorare. Das kann nicht der Anspruch an Justiz sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. Gerechtigkeit steht allen zu! Die Menschen messen unseren Staat, unsere Demokratie auch daran, ob unsere Justiz funktioniert. Und wenn sie den Weg vor Gericht scheuen und wenn Verfahren endlos dauern, dann wankt das Vertrauen in den Rechtsstaat. Deshalb, Kolleginnen und Kollegen, ist der Haushalt 2025 ein klares Bekenntnis zum Rechtsstaat. Er ist eine Investition in unsere Demokratie. Die Justiz wird digitaler werden, damit die Menschen auch schneller zu ihrem Recht kommen. Wir wollen mit Onlineverfahren zum Beispiel Gerichtsprozesse schneller und einfacher machen, bei denen es um weniger als 5 000 Euro geht. Im Falle der reisenden Familie heißt das dann: Sie könnte sich mit nur wenigen Klicks an die Gerichte wenden. Sie bekommt ein leicht verständliches, ein schnelles Verfahren mit niedrigeren Gerichtsgebühren. So holen wir die Justiz in das 21. Jahrhundert. Aber, Kolleginnen und Kollegen, das allein reicht nicht, um den Rechtsstaat zu stärken. Wir müssen die Justiz auch personell stärken. Das haben wir im Koalitionsvertrag verankert, und wir müssen das auch bei den nächsten Haushalten in den Blick nehmen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Menschen müssen spüren: Unser Rechtsstaat funktioniert, und er schützt uns. Denn das ist das Fundament, auf dem unsere Demokratie steht. Viele Menschen haben gerade im Moment auf den digitalen Märkten das Gefühl, dass sie im Wilden Westen sind. Fast jeder vierte Internetnutzer ist schon mal Opfer von Onlinebetrug geworden. Ein berüchtigtes Beispiel, das viele kennen, ist die Abofalle. Man nimmt an einem Onlinegewinnspiel teil, hat seine Daten eingegeben, und plötzlich bekommt man eine Zeitschrift zugeschickt, die man gar nicht wollte, und dann auch noch jeden Monat eine Rechnung. Das ist heute schon illegal, aber wegen 10 Euro im Monat klagt fast niemand, auch wenn das für viele Menschen in unserem Land wirklich viel Geld ist. Der Schaden geht aber über die 10 Euro hinaus. So etwas beschädigt das Sicherheitsgefühl und das Vertrauen der Menschen in unsere Gesellschaft ganz massiv. Deswegen ist es so wichtig, dass wir Verbraucherschutzzentralen in unserem Land haben. Das sind wichtige Anlaufstellen. Sie beraten die Betroffenen, Sie unterstützen sie und helfen zum Beispiel mit Musterbriefen für einen Widerruf. Verbraucherschutz ist kein nettes Extra in unserem Land, sondern eine Frage von Gerechtigkeit. Deswegen ist es gut, dass wir den Verbraucherzentrale Bundesverband mit genügend Geld ausstatten, damit die Verbraucherzentralen aufklären können, damit sie schützen können. Genau dafür sorgt eben auch dieser Haushalt. Der Haushalt macht den Rechtsstaat stärker. Kommen Sie bitte zum Schluss. Er macht unser Land gerechter. Und deswegen freue ich mich auf die weiteren Beratungen. Herzlichen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte: für die AfD-Fraktion Mirco Hanker.

AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Gute vorweg: Es gibt hohe Einnahmen in diesem Ressort. Die Einnahmen beruhen im Wesentlichen auf Gebühren. Die Deckungsquote des BMJV liegt mit 64 Prozent weiterhin auf einem sehr hohen Niveau und führt diesbezüglich zu einer Spitzenposition unter den Bundesressorts. Allerdings ist fraglich, ob die Einnahmen aufseiten des Deutschen Patent- und Markenamtes wirklich so stark steigen wie vorhergesagt. Seit 2021 sind die Einnahmen pro Jahr um circa 10,8 Millionen gestiegen, nicht aber um 18,3 Millionen Euro, wie jetzt kalkuliert. Der Bundesrechnungshof sieht die flexibilisierten Ausgabereste im Einzelplan 07 nun auf seine sachgerechte Höhe zurückgeführt. Die Digitalisierungsoffensive – dagegen kann man nur schwerlich etwas haben, wenn sie funktioniert – kostet zwischen 2023 und 2026 ziemlich exakt 200 Millionen Euro. Für dieses Jahr 2025 können rund 89 Millionen Euro für die Digitalisierungsinitiative ausgegeben werden. Ja, wir brauchen eine leistungsfähige Justiz. Die wesentlichen Aufgaben des Bundesministeriums der Justiz liegen im Bereich der Gesetzgebung, auf die ich später noch zu sprechen kommen werde. Die wesentlichen Ausgaben liegen naturbedingt bei den Personalausgaben. Die Personal- und Vorsorgeaufwendungen liegen bei rund 757 Millionen Euro im Entwurf. Eine globale Minderausgabe ist auch für 2025 vorgesehen; diese soll bei rund 11,6 Millionen Euro liegen. Die Behörden müssen ihre Ausgaben frei wählbar in den Titeln um lediglich 1 Prozent kürzen; das erscheint mir zumutbar. Die Stellenanzahl ist in den Jahren 2014 bis 2023 um ein Drittel auf 6 312 gestiegen. Das Bundesministerium wird laut Einzelplan Ausgaben von 1,16 Milliarden Euro verursachen. Eine gute Justiz und ein funktionierender Verbraucherschutz ist mir das allemal wert, meine Damen und Herren. Ich möchte den Blick allerdings trotzdem auf die Einsparpotenziale werfen. In Niedersachsen zum Beispiel soll ein Hochsicherheitsgebäude beim OLG errichtet werden. Und der Haushaltsausschuss hat vor fünf Jahren den politischen Willen zum Ausdruck gebracht, dass meinem Bundesland dafür Mittel in Höhe von rund 25 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Für diese Bereitstellung der Güter sind besondere Umstände notwendig, die das Land Niedersachsen leider nach fünf Jahren immer noch nicht darlegen konnte oder wollte. Deswegen wurden Mittel und Verpflichtungsermächtigungen bereits mehrfach geschoben. Die Frage muss erlaubt sein: Sollte der Titel nicht gestrichen werden? Meine Meinung: Ja, er sollte gestrichen werden. Das Thema Stiftung lasse ich heute mal weg, weil ich sicher bin, dass das schon mehrfach thematisiert wurde. Aber das Thema Seegerichtshof finde ich erwähnenswert, und ich schaue darauf zuallererst als Haushälter. Meine Damen und Herren, Deutschland zahlt seit Jahrzehnten Millionenbeiträge an den Internationalen Seegerichtshof in Hamburg. Allein der Bau hat uns seinerzeit 120 Millionen Mark – oder umgerechnet: 60 Millionen Euro – gekostet, und jährlich fließen zusätzlich Millionen an den Gerichtshof. Doch was bekommen wir eigentlich dafür? Was bekommen wir für dieses Geld? Der Internationale Seegerichtshof hat seit seiner Gründung im Jahr 1996 gerade einmal rund 30 Verfahren verhandelt – 30 Verfahren in fast drei Jahrzehnten! Das bedeutet, dass wir hier einen Gerichtshof finanzieren, dessen Kosten pro Fall in die Millionen gehen. Es kommt noch schlimmer. Viele Staaten umgehen den Seegerichtshof ganz bewusst und wählen stattdessen alternative Streitbeilegungsmechanismen, zum Beispiel das Schiedsgericht in Den Haag. Warum? Ganz einfach: Es ist flexibler, es ist schneller, und es ist diskreter. Mit anderen Worten: Deutschland finanziert einen teuren Gerichtshof, der in der Praxis kaum genutzt wird. In den UN-Haushaltsberichten ist sogar ganz offen nachzulesen: Der Gerichtshof meldet dort regelmäßig fehlenden Arbeitsanfall. Doch damit nicht genug: Als Sitzstaat trägt Deutschland noch versteckte Zusatzkosten für Sicherheit, für Polizei, für Unterhalt. Das sind hohe Beträge, die im Bundeshaushalt teilweise gar nicht direkt erscheinen, aber die Steuerzahler dennoch belasten. Meine Damen und Herren, ist das noch länger hinnehmbar? Thema zwei. Zuweisungen an die Deutsche Richterakademie. Der Rechtsstaat lebt vom Vertrauen der Bürger – das haben wir heute mehrfach gehört, und das auch völlig zu Recht –, und zwar in seine Gerechtigkeit – davon, dass gleiches Unrecht auch gleich bestraft wird. Darüber gibt es hier hoffentlich Einigkeit im Hause. Doch dieses Vertrauen gerät leider ins Wanken, wenn wir genauer hinsehen, etwa bei der Strafzumessung im Land. Ein Beispiel, das bezeichnend ist: Ein Täter begeht in Nürnberg einen Raub und wird mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. In Bremen hingegen, bei vergleichbarer Tat, fällt das Urteil deutlich milder aus: mit Bewährung. Der Unterschied: nicht etwa das Strafgesetzbuch, sondern der Standort des Gerichts. Dass solche regionalen Unterschiede in der Strafzumessung nicht nur Einzelfälle sind, sondern ein flächendeckendes Problem, wurde bereits in einer Studie des Max-Planck-Instituts für Strafrecht nachgewiesen. Diese Untersuchung hat gezeigt: In Süddeutschland, insbesondere in Bayern, fallen Strafen im Schnitt deutlich härter aus als in Norddeutschland. Besonders auffällig war dies bei Delikten wie Raub, Körperverletzung oder Drogendelikten. Trotzdem geben wir Jahr für Jahr rund 2,8 Millionen Euro für eine Institution aus, die angeblich für mehr Einheitlichkeit sorgen soll, die Deutsche Richterakademie. Dort werden Richter und Staatsanwälte fortgebildet, um eine möglichst gleichmäßige Auslegung des Bundesrechts zu gewährleisten. Doch hier müssen wir ehrlich sein: Diese Einrichtung mag wertvolle Seminare anbieten. Sie ist jedoch keine Instanz, die Urteile angleicht. Sie hat keinerlei Weisungsbefugnis, keinerlei Kontrollfunktion. Und sie kann auch nicht garantieren, dass das Erlernte später im Gerichtssaal Anwendung findet. Viele Richter besuchen diese Akademie freiwillig und punktuell. Selbst wenn sie an Fortbildungen teilnehmen: Der enorme Ermessensspielraum, den der § 46 des Strafgesetzbuches zulässt, bleibt bestehen. Dieser Paragraf lässt offen, wie viel Gewicht einzelne Strafzumessungsfaktoren haben sollen. Das Ergebnis: Richter urteilen unterschiedlich, nicht nur zwischen Nord und Süd, sondern auch im selben Gerichtsbezirk. Wir müssen uns daher fragen: Reicht es wirklich aus, jedes Jahr Millionen in Fortbildung zu stecken, die am Kern des Problems vorbeigehen? Oder brauchen wir nicht vielleicht eine strukturelle Reform? Ich sage: Wir brauchen diese Reform. Wir müssen den § 46 klarer fassen. Wir brauchen verbindliche Vorgaben, die einheitlicher und gerechter vorgehen, wie Strafen bemessen werden. Natürlich, diese Reform wäre disruptiv. Aber was ist wichtiger – unkontrolliertes, oft nicht nachvollziehbares Ermessen oder das Vertrauen der Bürger in die Gleichheit vor dem Gesetz? Die Deutsche Richterakademie kann keine Rechtseinheit erzwingen. Sie bleibt eine Bildungseinrichtung ohne Durchsetzungskraft. Herr Kollege, Sie müssen bitte zum Schluss kommen. Ich bin für mehr Gerechtigkeit, für mehr Vertrauen in den Rechtsstaat. Vielen Dank. Der nächste Redner in der Debatte: für die Unionsfraktion Dr. Martin Plum.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unseren Staat hat in den letzten Jahren gelitten. Dieses Vertrauen zurückzugewinnen, ist eine zentrale politische Aufgabe. Ein Schlüssel dazu ist die Modernisierung unseres Staates. Die Menschen erwarten zu Recht, dass unser Staat funktioniert. Wo das nicht gelingt, schwindet Vertrauen. Deshalb werden wir als Koalition unseren Staat grundlegend modernisieren. Dieses Modernisierungsversprechen gilt auch und gerade für unseren Rechtsstaat; denn er ist das Fundament unserer freiheitlichen Demokratie. Wer Vertrauen zurückgewinnen will, muss deshalb auch unseren Rechtsstaat stärken und ihn nicht zerreden, wie Sie dort rechts und Sie dort links das heute wieder getan haben. Staatsmodernisierung heißt für uns deshalb auch Rechtsstaatsmodernisierung. Ein zentraler Baustein dafür ist der neue Pakt für den Rechtsstaat; Frau Ministerin hat ihn auch deshalb an den Anfang ihrer Rede gestellt. Er steht für eine moderne, leistungsfähige und verlässliche Justiz, und er steht für eine neue Haltung in der Rechtspolitik: Erstens. Wir setzen auf Zusammenarbeit mit den Ländern, nicht auf Konfrontation. Die Zeit, in der Vorhaben im Bundesrat blockiert und im Vermittlungsausschuss versandet sind, ist vorbei. Wir wollen aus der Justiz kein „Raumschiff Enterprise“ machen. Wir wollen konkrete Lösungen und Verbesserungen, weil wir wissen: Gute Rechtspolitik braucht einen klaren Blick für die Realität. Diesen Blick hat diese Koalition. Zweitens. Der neue Pakt für den Rechtsstaat bleibt nicht bloß Papier. Wir schreiben ihn nicht nur auf und lassen ihn dann jahrelang in unserem Koalitionsvertrag stehen, wir setzen ihn auch um. Keine Sorge, Herr Kollege Bartsch, das haben wir als Koalition nämlich schon einmal vor sechs Jahren erfolgreich getan. Drittens. Wir bauen den neuen Pakt für den Rechtsstaat ganz bewusst auf drei Säulen auf: Wir stärken unsere Justiz nicht nur personell, wir sorgen nicht nur für eine bessere Justizdigitalisierung, sondern wir machen auch die Verfahren einfacher und schneller. Erste Gesetzentwürfe dafür haben wir bereits vorgelegt: Die Amtsgerichte werden durch einen spürbar höheren Zuständigkeitsstreitwert gestärkt, die Spezialisierung der Justiz wird gefördert, und mit dem zivilgerichtlichen Onlineverfahren schaffen wir mehr Raum für moderne Technologie. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werden wir uns, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, auch die Streitwertgrenzen für das vereinfachte Verfahren bei den Rechtsmitteln anschauen. Und wir werden prüfen, ob noch mehr Spezialisierung in der Justiz möglich ist und ob Onlineverfahren auch für andere Gerichtsbarkeiten, etwa die Arbeitsgerichte, Sinn machen. Wir bleiben bei unserer Modernisierungsagenda zudem nicht beim Zivilprozess stehen. Wir werden die Prozessordnungen aller Gerichtsbarkeiten in das digitale Zeitalter übersetzen. Wir werden Verfahren in allen Gerichtsbarkeiten stärker konzentrieren und dadurch spürbar beschleunigen. Und wir werden mit Öffnungs- und Experimentierklauseln Freiräume für Innovationen schaffen: bei der Gerichtsorganisation, der Justizdigitalisierung und den gerichtlichen Zuständigkeiten. Rechtsstaatsmodernisierung heißt für uns aber auch: Investieren. Dieses klare Signal setzt schon der Bundeshaushalt 2025. Mit dem Sondervermögen Infrastruktur eröffnen wir zudem neue Möglichkeiten. Denn „Infrastruktur“, das sind nicht nur Straßen und Schienen, das sind nicht nur Krankenhäuser und Schulen, das ist in einem demokratischen Rechtsstaat auch die Justiz; das sind Gerichte, Staatsanwaltschaften, Polizeibehörden und Justizvollzugsanstalten. Diese Rechtsstaatsinfrastruktur können wir einerseits durch zusätzliche Investitionen in die Justizdigitalisierung modernisieren. Die Bundesjustiz-Cloud, moderne Verfahrensplattformen und das bundesweite Justizportal können mit vergleichsweise überschaubaren Mitteln echte Verbesserungen für den Alltag von Bürgern, Anwälten, Richtern und Justizbeschäftigten bewirken. Andererseits geben wir auch den Ländern die Möglichkeit, ihren Teil zur Modernisierung unseres Rechtsstaats beizutragen. Wenn es um Büros und Sitzungssäle, um Gebäude und Technik geht, dann sind und bleiben die Länder in der Verantwortung. Dieser Verantwortung können sie jetzt auch dadurch gerecht werden, dass sie die 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für die Modernisierung ihrer Rechtsstaatsinfrastruktur nutzen. Rechtsstaatsmodernisierung bedeutet für uns schließlich auch: Freiräume schaffen, das Recht vereinfachen, Bürokratie zurückbauen. Hier haben wir uns als Koalition ein ambitioniertes Ziel gesetzt: Wir wollen die Bürokratiekosten um 26 Milliarden Euro in vier Jahren senken. Das gelingt nur, wenn alle Ministerien mitziehen. Das Bundesjustizministerium hat in der Vergangenheit immer wieder Spitzenplätze bei neuen Regeln und Gesetzen eingenommen. Sein Anteil an der Bürokratiebelastung der Wirtschaft beträgt aktuell rund 20 Prozent. Damit ist klar: Das Bundesjustizministerium muss einen spürbaren Beitrag für weniger Bürokratie leisten. Vorschläge dafür, wie zum Beispiel der Abbau von Formvorschriften, die Reform des AGB-Rechts oder die Einführung von Smart Contracts, stehen im Koalitionsvertrag. EU-Recht werden wir, wie dort vereinbart, bürokratiearm, das heißt ohne bürokratische Übererfüllung, umsetzen. Das gilt auch und gerade für laufende Umsetzungsverfahren. Frau Ministerin, ich bin überzeugt: Sie sind nicht nur in der Lage, diesen spürbaren Beitrag zum Bürokratierückbau zu leisten. Sie sind dazu auch entschlossen. Das ist wichtig, das ist richtig. Wir werden Sie deshalb auf diesem Weg mit Nachdruck unterstützen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Rechtsstaatsmodernisierung ist kein Nice-to-have. Sie ist ein Must-have, gerade in einer Zeit, in der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit weltweit unter Druck geraten. Wir arbeiten als Koalition deshalb mit Hochdruck daran, und wir werden weiter Tempo machen. Die nächste Rednerin in der Debatte: Dr. Lena Gumnior für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Grüne

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Demokratinnen und Demokraten! Wofür in einem Land Geld ausgegeben wird, sagt ja viel darüber aus, in welcher Gesellschaft die aktuelle Regierung gerne leben würde: Mit ihrem Haushalt will die Koalition offensichtlich in einer Welt leben, in der Wahlgeschenke für Reiche über Klimaschutz stehen, in der man lieber einen Ministerpräsidenten in Bayern mit dem Ausbau von klimaschädlichen Subventionen besänftigt, als dafür zu sorgen, dass alle Menschen in Deutschland hier auch noch in Zukunft gut leben können. Die Koalition will in einer Welt leben, in der zwar Geld da ist für die Subventionen von fossilem Gas, aber keines für Hitzeschutz. Und noch deutlicher wird diese Schieflage dann, wenn wir uns anschauen, wofür kein Geld da ist und was das eigentlich für Konsequenzen hat. Wer sich auf der einen Seite über vermeintlich steigende Kriminalität echauffiert, aber dann bei den Sozialausgaben kürzt, hat nichts verstanden. Jetzt hier im Haushalt hätten Sie doch die Chance gehabt, zu zeigen, dass Sie wirksam etwas gegen Jugendkriminalität unternehmen wollen, zum Beispiel ganz konkret Taten zu verhindern. Die Bundesregierung tritt hier stattdessen maximal planlos auf. Auf meine schriftliche Frage antwortete die Bundesregierung nämlich noch, dass ihr die Prävention von Kinder- und Jugendkriminalität natürlich am Herzen liege. Und jetzt werden die Mittel in der Kinder- und Jugendpolitik massiv gekürzt. Als hätte es Kinder und Jugendliche in den Jahren der Coronapandemie nicht schon hart genug getroffen, lässt man sie jetzt im Regen stehen. Und noch etwas macht mir wirklich Sorgen, und da mache ich mir selbst als Grüne ganz ernsthaft Gedanken um die Union: Die AfD hat auf ihrer Klausur die Strategie ausgegeben, die Union zermürben zu wollen, ihre Wählerschaft abzugreifen und mit den traurigen Resten einer konservativen Partei dann gemeinsam regieren zu wollen. Und Sie machen was? Sie kürzen die Mittel für die aktive Zivilgesellschaft, für diejenigen, die jeden Tag etwas gegen Hass und Hetze und völkisches Gedankengut unternehmen. Das fühlt sich für Sie vielleicht manchmal nicht so an, aber diese Organisationen müssen Sie auch als Ihre Verbündeten sehen – und diese Organisationen dann auch mit vernünftigen Mitteln ausstatten. Auch im Bereich der Gleichstellung werden die Mittel gekürzt. 938 Mädchen und Frauen sind im vergangenen Jahr zu Opfern von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten geworden Die Täter? Ihre Partner oder Ex-Partner. Wer behauptet, dass darauf allein das Strafrecht die Antwort ist, hat das Problem nicht verstanden. Um Frauen zu schützen, müssen wir vor allem die strukturellen Ursachen bekämpfen. Und das bedeutet Geld für Beratungsstellen, Geld für Schutzunterkünfte und vor allem Geld für Gleichstellungspolitik. Und ja, die Mittel für HateAid und das Anne-Frank-Zentrum bleiben stabil. Das ist sinnvoll; denn dort brauchen wir Geld. Aber wir brauchen vor allem mehr Geld. Wir brauchen Investitionen, die nicht nur die gestiegenen Personalkosten decken. Wir brauchen mehr Geld für Demokratieförderung; denn gute Rechtspolitik gibt es nicht zum Nulltarif. Gute Strafrechtspolitik kostet nun mal Geld, sie sorgt am Ende aber dafür, dass Taten gar nicht erst begangen werden; denn weiterhin gilt: Die beste Kriminalpolitik ist eine gute Sozialpolitik. Der nächste Redner in der Debatte: für die Fraktion Die Linke Luke Hoß.

Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Im Justizhaushalt wird nicht gekürzt – da haben wir noch mal Glück gehabt. Leider muss ich sagen: Geld ist nur die eine Sache. Egal wie viel oder wenig Geld für die Justiz ausgegeben wird, am Ende kommt es darauf, was Sie damit machen. Und da, sehr geehrte Ministerin, sieht es wirklich düster aus. Es sieht so aus, als würden Sie ein echtes Rechtsstaatsproblem in Ihrer Amtszeit bekommen. Dass wir einen Innenminister haben, der es mit dem Recht, sagen wir, nicht ganz so eng sieht: Ich glaube, das haben inzwischen alle mitbekommen. Ihr Ministerium dagegen, Frau Dr. Hubig, schreibt gestern auf Instagram: „Wir wollen unseren Rechtsstaat mit all seinen Privilegien nie mehr missen. Denn: So sicher und so verlässlich war er noch nie in unserer Geschichte.“ Das klingt ja hervorragend. Heißt das, Sie schmeißen Dobrindt jetzt endlich aus dem Kabinett? Aber auch bei Ihnen bleibt eine Frage offen: Wie verlässlich ist der Rechtsstaat für Maja T.? Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Auslieferung nach Ungarn war rechtswidrig. – Über ein Jahr ist das her. Maja T. sitzt, wie wir heute erfahren, in inzwischen kritischem Zustand immer noch in U-Haft in Ungarn. Sie, Frau Ministerin, schreiben, Sie wollen den Rechtsstaat nicht mehr missen. Aber ich frage mich schon: Haben Sie Respekt vor unserer höchsten Gerichtsbarkeit? Wie eng nehmen Sie es mit dem Recht? Wann sorgen Sie endlich dafür, dass Maja T. wieder nach Deutschland gebracht wird und hier einen rechtsstaatlichen, einen fairen Prozess bekommt? An diesen Fragen wird Ihre Amtszeit gemessen. Da hilft Ihnen auch der beste Haushalt nicht. Vielen Dank. Die nächste Rednerin in der Debatte: für die SPD-Fraktion Nadine Heselhaus.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Stellen wir uns einmal vor, die Verbraucherpolitik wäre ein Mensch. Dann würde ich Sie einmal fragen: Wie fühlt es sich eigentlich an, ständig hin und her geschubst zu werden? Früher im Landwirtschaftsministerium, dann im Justizministerium, zuletzt im Umweltministerium und jetzt wieder zurück im Justizministerium. Was glauben Sie, fühlt sie sich ernst genommen oder eben doch eher wie ein lästiges Anhängsel? Wertschätzend jedenfalls wirkt das nicht. Dabei ist die Verbraucherpolitik besonders wichtig; denn sie berührt uns jeden Tag in unserem Alltag – uns alle und auch schon die Kleinsten. Ob bei unserer Nahrung, den Medikamenten, bei all unseren Verträgen – mit der Bank, dem Vermieter, dem Telefon- oder Streaminganbieter, dem Autohersteller –: Überall, wo wir konsumieren, sind wir Verbraucherinnen und Verbraucher, und wir erwarten zu Recht klare Informationen über die Produkte, faire Bedingungen und wirksamen Schutz vor Manipulation und Täuschung. Tricks gibt es immer wieder. Dazu gehören zum Beispiel Mogelpackungen, die uns mehr Inhalt vorgaukeln, als tatsächlich drin ist, so manche irreführenden Designs im Netz, die uns zu unbewussten Kaufentscheidungen animieren sollen, oder fehlerhafte Informationen über Produkte, um sie besser dastehen zu lassen, als sie tatsächlich sind. Für die Unternehmen geht es um Gewinnmaximierung, für Sie vielleicht um Ihre Gesundheit, die Umwelt, Ihre Sicherheit, Ihr Geld und in jedem Fall einfach um Ihr gutes Recht. Manchmal geht es auch darum, den schon bestehenden Schutz beizubehalten, so wie bei Entschädigungen für Flugverspätungen, die ja gerade auf EU-Ebene diskutiert werden. Man merkt, dass der Verbraucherschutz jetzt im Justizministerium gut aufgehoben ist; denn hier hat sich die Justizministerin direkt für die Verbraucherinteressen starkgemacht. Liebe Stefanie Hubig, danke für Deinen Einsatz! Sie sehen: Es ist wichtig, dass die Politik für gute Rahmenbedingungen sorgt. Dazu gehört auch ein solider Haushaltsplan 2025. Wir stärken die Verbraucherbildung und sichern das Projekt Verbraucherschulen ab. Wir fördern die Beratungsstellen für ver- und überschuldete Menschen, damit sie in ihrer Lebenslage die passende Hilfe erhalten. Wir unterstützen die Rechtsdurchsetzung, damit die Menschen zu ihren Ansprüchen kommen, wenn etwas schiefgelaufen ist – und das auch grenzübergreifend. Ich finde, der Entwurf ist eine gute Grundlage. Meine Damen und Herren, diese Beispiele zeigen: Verbraucherschutz ist zentral für unser Vertrauen in die Unternehmen, in den Staat und in die Gerechtigkeit. Vielen Dank. Die nächste Rednerin in der Debatte: für die AfD-Fraktion Martina Kempf. Es ist ihre erste Rede.

AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Ministerin Dr. Hubig sprach bei der Aussprache zur Regierungserklärung davon, dass wir nach dem Zweiten Weltkrieg die Chance hatten, ein Deutschland zu bauen, das die Würde des einzelnen Menschen nicht antastet. Dennoch wird diese unantastbare Würde heute manchen abgesprochen: Über 106 000 ungeborene Kinder werden jedes Jahr in Deutschland abgetrieben. Das entspricht einer Großstadt an Kindern. Auch sie haben von Anfang an Menschenwürde, so das Bundesverfassungsgericht schon im Jahr 1993. Die Menschenwürde gilt also nicht erst ab der Geburt, wie dies eine einzelne linksgerichtete Professorin so propagiert. Solche Juristen, die anderen die Menschenwürde absprechen, begeben sich auf ein äußerst gefährliches Pflaster. Das Bundesverfassungsgericht hat vielmehr bereits 1975 festgestellt, dass auch Ungeborene ein Recht auf Leben haben. Und deswegen gibt es in Deutschland kein Recht auf Abtreibung. Und die Linken, von denen ich einen Aufkleber mit einer leeren Gebärmutter sah, können nicht leugnen, dass mit der Schwangerschaft ein kleiner Mensch da ist, dessen Herz ab drei Wochen nach der Zeugung zu schlagen beginnt, der acht Wochen nach der Zeugung alle Organe, Arme und Beine hat und der zehn Wochen nach der Zeugung schon von kleinen Kindern als kleines Baby erkannt wird, wenn man so ein Babymodell bequem in seiner Hand hält. Da frage ich mich doch: Entweder erkennen Mitglieder der Linken als erwachsene Menschen darin kein Kind, was schon Kleinkinder sehen können, oder sie wollen die Wahrheit nicht sehen. Wir als AfD wollen dagegen am geltenden Schutzkonzept festhalten und es konsequent umsetzen. Wir wollen engagierte Beratungsstellen, die mit konkreten Hilfen dem Schutz der Ungeborenen dienen. Dem sehr häufigen Abtreibungsgrund der Überforderung wirken wir auch durch unseren Vorschlag eines Betreuungsgehaltes vom ersten bis zum dritten Lebensjahr als Lohnersatz für Eltern- oder Großelternteile entgegen: für einen finanziell gesicherten und entspannten Familienalltag. Der Koalitionsvertrag enthält außerdem einen Widerspruch zwischen dem an sich geschützten Recht auf Leben Ungeborener in Deutschland und andererseits der Entwicklungspolitik der Koalition, die den uneingeschränkten Zugang zu Abtreibungen in Entwicklungsländern fördern will. Das ist nämlich mit der Floskel „Förderung des Rechts auf sexuelle und reproduktive Gesundheit“ in Entwicklungsländern gemeint. Das sollte der Unionskoalitionspartner doch noch einmal untersuchen. Nicht unkritisch sehe ich den Plan der Koalition, die sogenannte Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen, also mit Tötungen, wohnortnah zu ermöglichen, was angesichts des Rückgangs von Abtreibungsärzten wohl nur mit der zunehmenden Verbreitung der Abtreibungspille geschehen kann, die aber laut einer neuen amerikanischen Studie bei fast 11 Prozent der Frauen nach Einnahme innerhalb von 45 Tagen zu einer Blutvergiftung, Infektion, Blutung oder einem anderen schwerwiegenden oder lebensbedrohlichen unerwünschten Ereignis führte. Für viele alarmierte Christen ist der Lebensschutz – eine Kultur des Lebens – ganz wichtig für ihre Wahlentscheidung. Parteien, die in ihren Abstimmungen davon abrücken, werden diese Mitglieder und Wähler verlieren, die sich dann eine Alternative suchen, die engagiert für die Familie und die Willkommenskultur für Ungeborene eintritt. Bitte bedenken Sie auch, liebe Kollegen, dass man aus christlicher Sicht sich für seine Gewissensentscheidung – dazu zählen auch Entscheidungen über Gottes kostbare ungeborene Kinder – eines Tages vor höchster Stelle verantworten muss und dass dann auch in die geheimen Abstimmungen hineingesehen werden wird. Danke schön. Der nächste Redner in der Debatte ist Carsten Müller für die Unionsfraktion.

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vormalige Reichsjustizminister und Rechtsphilosoph Gustav Radbruch ist wahrscheinlich den meisten von uns wegen der Radbruch’schen Formel bekannt. Ich will allerdings diesen kurzen Redebeitrag mit einem bemerkenswerten Zitat von ihm einleiten. Er schrieb: „Rechtsstaat ist […] wie das tägliche Brot, wie Wasser zum Trinken und wie Luft zum Atmen, und das Beste an der Demokratie gerade dieses, daß nur sie geeignet ist, den Rechtsstaat zu sichern.“ Ich finde, das bringt unsere Herausforderungen heute sehr genau auf den Punkt. Wir reden heute über den Einzelplan 07 und damit über den betraglich kleinsten Einzelplan. Allerdings hat er eine besonders große Auswirkung auf unsere Gesellschaft. Meine Damen und Herren, ich will einige der vielen wichtigen Bausteine hervorheben. Ich will hervorheben – und nicht alles lässt sich in Euro und Cent ausdrücken –, dass uns daran gelegen ist, den Rechtsstaat zu stärken, beispielsweise indem wir sehr umgehend das Thema IP-Adressen-Speicherung aufnehmen. Ich bin der Bundesjustizministerin ausdrücklich dankbar, dass sie sehr kurzfristig hierzu einen umsetzbaren, rechtsfesten Entwurf vorlegen wird. Meine Damen und Herren, wir haben die eine oder andere Rede hier heute gehört, und ich fand – das will ich mal am Rande einfließen lassen – das in Teilen etwas übergriffig; ich schaue mal zu der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen herüber. Die Kollegin Julia Schneider hat ja in Ansätzen der Koalition die Rechtsstaatstreue absprechen wollen. Frau Kollegin Schneider, ganz ehrlich: Starkes Stück! Sie hätten vielleicht Ihre Redezeit besser darauf verwenden sollen, die Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze mit Blick auf Ihren Wahlkreisvorgänger Stefan Gelbhaar auszuführen. Das wäre bemerkenswert gewesen. Da wären Sie wahrscheinlich aber in der Redezeit nicht fertig geworden und auch heftig ins Stottern gekommen. Frau Kollegin Dr. Gumnior, Sie haben so ein bisschen den Eindruck erwecken wollen, – Herr Kollege, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage. – dass man mit Geld alles regeln kann, und haben das Thema Kinder- und Jugendschutzpolitik herausgegriffen. Ich will nur mal darauf hinweisen, dass der Kinder- und Jugend- – Herr Kollege, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage. Ja, bitte. Von wem denn? Aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Immer gerne, Herr Kollege Limburg. Gut. Vielen Dank, Herr Kollege Müller, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich freue mich, dass Sie den Reden der Kolleginnen Schneider und Gumnior hier intensiv gelauscht haben. Noch schöner wäre, wenn Sie den Inhalt dann auch vielleicht aufnehmen und in Ihre Überlegungen einbeziehen würden. Sie haben sich gerade darüber echauffiert, dass wir der Koalition mangelnde Rechtsstaatstreue vorgeworfen haben. Wie bitte würden Sie es denn nennen, wenn aus den Reihen der Koalition, wenn aus den Reihen sogar eines Landesjustizministeriums teilweise indirekte, teilweise offene Angriffe auf die an der Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts zu den Zurückweisungen beteiligten Richterinnen und Richter geführt werden, wenn offen infrage gestellt wird, ob dieses Urteil eine Wirkung über den konkreten Fall hinaus haben kann, wenn suggeriert wird, man könne und müsse eine höchstrichterliche Entscheidung abwarten, wohl wissend, dass es in diesem Verfahren überhaupt keine weitere Instanz mehr gibt, es also zu keiner höchstrichterlichen Entscheidung kommen kann, wenn sich sogar der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts genötigt sieht, öffentlich darauf hinzuweisen, dass doch bitte auch diese Regierung Respekt vor dem Rechtsstaat – und er hat es natürlich auf die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts bezogen – haben soll? Herr Kollege Müller, wie würden Sie all das denn nennen, wenn nicht mangelnden Respekt vor dem Rechtsstaat in diesem Land? Lieber Herr Kollege, schade, dass Sie auf den von mir konkret gemachten Vorschlag, wozu sich Ihre Fraktion einlassen sollte, gar nicht eingegangen sind. Aber das spricht Bände. Zum Zweiten. – Lassen Sich mich doch einfach ausreden. Zum Zweiten. Wir haben zum Thema der Zuwanderung einen lebhaften gesellschaftlichen Diskurs. An diesem lebhaften gesellschaftlichen Diskurs und an Lösungsmöglichkeiten des nicht wegzudiskutierenden Problems – ich habe allerdings manchmal den Eindruck, dass gerade Ihre Fraktion davor die Augen verschließt – beteiligen sich die Koalitionsfraktionen, in Sonderheit die CDU/CSU-Fraktion. Wir behalten uns vor, das sehr intensiv zu tun, fühlen uns natürlich an Recht und Gesetz gebunden und machen allerhand Vorschläge. Und ich finde es gut – ich will das ausdrücklich sagen –, dass die Bundesregierung dieses dringende Thema umgehend angegangen ist. – Vielen Dank. Meine Damen und Herren, ich bleibe noch mal bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Frau Dr. Gumnior hat ja das Thema „Mittelverwendung im Bereich Kinder- und Jugendschutz“ angesprochen. Ich will an Folgendes erinnern: Es ist diese Bundesregierung, die den Kinder- und Jugendplan stabilisiert und aufwachsen lassen will, und es war die Vorgängerbundesregierung, und zwar namentlich die Ihrer Partei angehörende zuständige Ministerin Lisa Paus, die in dem Bereich kürzen wollte. Das haben Sie offensichtlich vollständig vergessen. Sie sollten das zukünftig würdigen. Gut finde ich wiederum, dass aus Ihrer Fraktion das Anne-Frank-Zentrum angesprochen worden ist. Aber ich darf daran erinnern – das sollten Sie genauso würdigen –, dass es einer Initiative der CDU/CSU-Fraktion zu Oppositionszeiten bedurfte, erhebliche Einschläge und Kürzungen dort zu verhindern; und das ist dann, Gott sei Dank, auch geschehen. Insofern will ich versöhnlich bei diesem Punkt schließen: Sie haben sich unseren Hinweisen gegenüber wenigstens aufgeschlossen gezeigt, und wir konnten dort die Kürzungen gemeinsam abwenden. Meine Damen und Herren, zum Thema „anzupassender Rechtsrahmen und Stärkung der Ermittlungsbehörden“ komme ich jetzt zeitbedingt nicht mehr. Das Anne-Frank-Zentrum hatte ich angesprochen. Ich will allerdings noch mal beim Thema „juristische Bildung und Rechtsstaatsbildung“ bleiben und hervorheben, dass die 2019 fraktionsübergreifend gegründete Stiftung Forum Recht hier eine wichtige Aufgabe versieht. Wir wollen das stärken und halten die Arbeit für besonders wichtig, weil es nicht zuletzt auch darum geht, junge Menschen für eine Tätigkeit in der Rechtspflege, in der Justiz zu gewinnen; und dazu kann diese Stiftung mit ihrer Arbeit vieles beitragen. Meine Damen und Herren, der Pakt für den Rechtsstaat ist angesprochen worden. Wir dürfen nicht außer Acht lassen – das ist am Rande allerdings auch schon erwähnt worden –, dass wir hier auch die Länder, die wir unterstützen, nicht aus der Pflicht entlassen wollen. Ich will abschließend darauf hinweisen, dass solche wichtigen Themen wie Verfahrensbeschleunigungen nicht nur immer mit Geld zu lösen sind. Ich greife mal einen Vorschlag meines sehr geschätzten Fraktionskollegen Axel Müller auf, der jüngst ins Gespräch brachte, Absatz 1 § 29 des Deutschen Richtergesetzes genauer in den Blick zu nehmen. Gemäß dieser Regelung darf nämlich bei einer gerichtlichen Entscheidung nicht mehr als ein Richter auf Probe oder ein Richter kraft Auftrags oder ein abgeordneter Richter mitwirken. Meine Damen und Herren, wir als Rechtspolitiker beklagen, die Bevölkerung beklagt viel zu lange Verfahrensdauern. Hier wäre es ein kleiner Federstrich, um zur Verfahrensbeschleunigung beizutragen. Das ist ein wichtiges Thema. Das Thema haben wir an die Justizministerin herangetragen. Sie hat sich für diese Idee aufgeschlossen gezeigt. Es zeigt auch, wie wir ganz praxisnah Rechtspolitik machen und den Rechtsstaat stärken wollen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Der nächste Redner in der Debatte: Dr. Till Steffen für Bündnis 90/Die Grünen.

Grüne

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es bleibt ein erschütternder Vorgang, dass diese Bundesregierung das Recht ignoriert. Das Verwaltungsgericht Berlin hat sehr klar gesagt: Die schon angesprochene Praxis der Bundesregierung ist rechtswidrig. Und es hat natürlich ausführlich begründet, warum das so ist, und hat das überhaupt nicht nur auf den Einzelfall bezogen. Jede Gerichtsentscheidung jedes einzelnen Gerichts erfolgt natürlich immer anlässlich des Einzelfalls. Deswegen bleibt es ein erschütternder Vorgang, dass die Bundesregierung sich darüber hinwegsetzt. Das ist eine Nebelkerze, die Sie hier verbreiten. Es bleibt die Erwartung, dass sich die Bundesjustizministerin hier für rechtsstaatliches Verhalten der Bundesregierung einsetzt; doch da hat sie leider einen Rückzieher gemacht. Das finde ich bedauerlich. So kann es nicht bleiben. Und in der Tat werden wir das weiterhin anprangern. Ich hatte mich zu Wort gemeldet, um über Verbraucherschutz zu sprechen. Ich freue mich darüber, dass das jetzt wieder im BMJV angesiedelt ist. Viele wichtige Fragen sind ja auch in der letzten Wahlperiode in der Justiz verblieben. Es ist gut, dass wir das jetzt wieder beisammenhaben. Frau Hubig, Sie sind ja in der Tat auch da ganz tatkräftig gestartet; das finde ich gut. Also einmal mit Schuldnerberatung. Dann haben Sie die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie angesprochen, also bezogen auf „Buy Now, Pay Later“. Es ist sicherlich sehr gut, dass wir hier auch gleich tatsächlich konkrete Taten sehen. Man muss allerdings auch sagen: Da war ja auch einiges in der Schublade vorhanden. Aber gut, dass Sie das jetzt auch schnell angehen und in der Tat nicht liegen lassen. Es wird natürlich auch noch weitere Initiativen brauchen. Aber ich will das Augenmerk auf einen anderen Punkt lenken; denn es reicht nicht aus, gute Gesetze zu haben, mit denen wir Verbraucherinnen und Verbraucher schützen, sondern wir müssen auch für eine wirksame Rechtsdurchsetzung sorgen. Deswegen ist es so wichtig, dass wir gerade im digitalen Raum für effektiven Verbraucherschutz sorgen. Was ist denn, wenn ein Heizgerät von Temu explodiert oder der Shein-Pullover giftig ist, wenn also die bestehenden europäischen Standards unterlaufen werden? Haben wir da eine effektive Möglichkeit, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte durchsetzen? Das haben wir eben vielfach praktisch nicht. Deswegen ist es so hochproblematisch, dass bei den aktuellen Verhandlungen im Zollstreit mit den USA jetzt im Raum steht, dass sich die Interessen der Digitalkonzerne durchsetzen gegen effektive Regulierung im Netz. Da ist wirklich wirksamer Verbraucherschutz notwendig. Deswegen ist Verbraucherschutz an vielen Stellen drin, wo gar nicht in erster Linie „Verbraucherschutz“ draufsteht. Ich erwarte von einer Verbraucherschutzministerin, dass sie sich dafür einsetzt, dass hier nicht die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher geopfert werden. Denn es gibt ja meist starke Interessen. Hier im konkreten Fall sind es Automobilkonzerne, die tatsächlich lange Zeit den Gong nicht gehört hatten und deswegen jetzt versuchen, ihre Produkte weiterhin abzusetzen, obwohl sie nicht mehr den Anforderungen genügen. Deswegen ist es so wichtig, dass die Verbraucherschutzministerin sich entsprechend durchsetzt. Wir haben bereits ein negatives Beispiel erlebt, nämlich bei der Stromsteuer. Die Interessen von großen Unternehmen werden berücksichtigt. Die Interessen von einzelnen Haushalten, von den Verbraucherinnen und Verbrauchern, fallen unter den Tisch. Ich erwarte von einer aktiven Verbraucherschutzministerin, dass sie sich hier starkmacht für die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher – weit über die Zuständigkeiten ihres Hauses hinaus. Der nächste Redner in der Debatte: für die Fraktion Die Linke Aaron Valent.

Linke

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dieser Haushalt ist ein bisschen wie ein KI-generiertes Bild: Auf den ersten Blick ganz in Ordnung, aber sobald man genauer hinschaut, wird es gruselig. Ja, es ist gut, dass das Anne-Frank-Zentrum gefördert wird. Und es ist auch gut, dass HateAid unterstützt wird. Und es ist selbstverständlich absolut richtig, dass Entschädigungen für die Menschen, die nach § 175 Strafgesetzbuch verfolgt wurden, weiter gezahlt werden. Aber was bringen solche schönen Gesten, wenn sie gleich wieder konterkariert werden? Wir haben heute sehr eindeutig gehört: Unsere Demokratie steht unter Beschuss. Umso wichtiger ist es daher, dass unser Rechtssystem allen offensteht und niemand zurückgelassen wird, dass der Zugang zum Recht unbedingt immer da ist, egal wie alt man ist, egal wie viel man verdient und egal wie die digitale Technik zu Hause aussieht. Im Haushalt des Justizministeriums werden für die Digitalisierungsinitiative 50 Millionen Euro angesetzt. Nun stellt sich mir die Frage: Was ist mit den Menschen, die kein Tablet, kein Smartphone oder keinen PC besitzen und sich das auch nicht leisten können? Was ist mit all denen, die keine Erfahrung mit digitalen Verfahren haben? Laut der Initiative D21 verfügt nur knapp die Hälfte aller Deutschen über digitale Basiskompetenzen. Die Bedürfnisse dieser Menschen werden in dem Regierungsentwurf einfach fallen gelassen. Bereits bestehende, viel genutzte analoge Unterstützungsangebote soll es in Zukunft nur noch digital geben. Das hat mit sozialverträglicher Modernisierung absolut nichts zu tun. Die Digitalisierungsinitiative schafft neue Hürden für sowieso schon Benachteiligte, eigentlich genau da, wo Teilhabe und Vertrauen gestärkt werden müssten. Sozial gerecht ist das nicht. Ganz klar ist: Wer Teilhabe verspricht, darf sich nicht hinter großen Überschriften verstecken. Wer Antidiskriminierung im Rechtssystem ernst meint, muss alle Menschen mitdenken, und zwar nicht nur symbolisch, sondern ganz konkret. Alles andere ist Showpolitik, und die können wir uns wortwörtlich nicht leisten. Für die SPD-Fraktion: Daniel Rinkert.

SPD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Der Rechtsstaat ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Er sichert Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft – Tag für Tag, in Tausenden Verfahren, überall in unserem Land. Aber wir sehen: Das Vertrauen in diesen Rechtsstaat steht zunehmend unter Druck, und zwar nicht nur durch äußere Herausforderungen, sondern auch durch gezielte populistische Angriffe, die das ganze System pauschal herabsetzen. Es ist deshalb unsere Verantwortung, diesen Angriffen nicht nur verbal entgegenzutreten, sondern auch praktisch: durch Investitionen in eine starke, moderne und bürgernahe Justiz. Wir haben eine Justiz, die allen Menschen ungeachtet ihrer Herkunft, ihres Glaubens, ihrer sexuellen Identität Recht und Gerechtigkeit gewährt. Es braucht aber auch alle staatlichen Ebenen, die sich an das gesprochene Recht halten, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir haben mit dem Pakt für den Rechtsstaat einen klaren Plan vorgelegt, der ab dem kommenden Jahr auch strukturell verankert werden soll. Im Pakt für den Rechtsstaat werden wir die Digitalisierung konsequent vorantreiben. Das stärkt die Handlungsfähigkeit der Justiz und des Rechtsstaats. Schon mit diesem Haushalt schaffen wir die Voraussetzungen dafür – konkret, praxisnah, Schritt für Schritt. Denn viele Maßnahmen, insbesondere im Bereich der Digitalisierung, greifen bereits jetzt. Mit 50 Millionen Euro fördern wir die Digitalisierungsoffensive für die Justiz. Mit dem „Einer für alle“-Prinzip setzen wir auf bundesweit einheitliche Lösungen für effizientere Abläufe und eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Das ist ein echter Fortschritt in dem föderalen Justizsystem unseres Landes. Meine Damen und Herren, das sind nicht irgendwelche abstrakten Projekte, sondern das sind konkrete Verbesserungen, die bei den Menschen ankommen. Wir werden eine bundeseinheitliche Justiz-Cloud aufbauen. Wir ermöglichen Onlineverfahren in der Zivilgerichtsbarkeit. Wir setzen neue Standards bei der Übermittlung digitaler Dokumente. Und wir nutzen künstliche Intelligenz, um den Zugang zu Gerichten und Rechtsmitteln zu erleichtern. Das zeigt, dass Digitalisierung nicht nur auf dem Papier stattfindet, sondern in der Praxis ganz konkret ankommt. All das sind Bausteine eines modernen Rechtsstaats, und wir treiben sie mit Nachdruck voran; denn wir wissen: Ein handlungsfähiger Rechtsstaat duldet keinen Stillstand. Daher sparen wir nicht bei der Justiz, sondern wir investieren. Wir freuen uns auf die weiteren Beratungen zu diesem Einzelplan. Herzlichen Dank. Der nächste Redner in der Debatte: für die AfD-Fraktion Thomas Fetsch.

AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Ressort des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz beansprucht nach dem vorgelegten Entwurf nur etwa ein Fünfhundertstel oder 0,2 Prozent des Haushaltsvolumens – ein betraglich also vergleichsweise wenig bedeutsames Ressort. So weit, so gut? Leider nein. Stellvertretend für viele Fehlsteuerungen steht die jahrelange Verschleppung der Digitalisierung der Justiz. Man möchte diese vorantreiben. Ich weiß allerdings nicht, ob das wirklich funktionieren wird, meine Damen und Herren. Die Digitalisierung aller Verwaltungsdienstleistungen von Bund, Ländern und Kommunen war ursprünglich bis Ende 2022 angeordnet. Erst gegen Ende der vorherigen Legislatur gestand die damalige Koalition das krachende Scheitern dieser zeitlichen Vorgaben ein wegen – ich zitiere – „komplexer föderaler Strukturen, unterschiedlicher Digitalisierungsstände und einer heterogenen IT-Landschaft“, wie es auf der Webseite des Digitalministeriums heißt. Durch Änderungen des § 1a Onlinezugangsgesetz wurden die Digitalisierungsverpflichtungen der Verwaltungen inzwischen bis zum Sommer 2029 bzw. sogar 2030 gestreckt – ein offenes Eingeständnis staatlichen Versagens im Bereich vermeintlich so dringender Digitalisierung. Die ernsthafte Absicht zu einer Beschleunigung kann ich trotz aller Beteuerungen in dieser Angelegenheit leider nicht erkennen. Da helfen auch keine vollmundigen Digitalisierungsankündigungen im Koalitionsvertrag und auf den einschlägigen Webseiten Ihres Hauses, Frau Ministerin. Diese wecken lediglich Erwartungen, die diese Regierung angesichts ihrer bisher gezeigten Leistungsfähigkeit kaum erfüllen kann. Im Übrigen – an die SPD gerichtet –: Sie verweisen auf eine Zukunft, die die SPD angesichts aktueller Umfragewerte möglicherweise gar nicht mehr mitgestalten kann. Dass auch für die aktuelle Koalition staatliche Beharrungskräfte und fehlender Reformwille gegenüber den Interessen der Bürger und Unternehmen vorgehen, zeigt beispielhaft die seit Ende 2024 bestehende und auch von der aktuellen Koalition weiter aufrechterhaltene Beschränkung der elektronischen Kommunikation mit Finanzämtern allein auf die Anwendung „Elster“, die hierfür völlig ungeeignet ist, statt Anwälten und Steuerberatern die lange eingespielte Kommunikation per beA und beSt zu ermöglichen. Es gibt aus meiner Sicht keinerlei Anzeichen dafür, dass die Koalition hieran irgendetwas ändern möchte, obwohl hinzukommt, dass die Finanzverwaltungen der Länder sukzessive auch noch die so vielgescholtenen Faxgeräte abschaffen möchten und damit jede vernünftige, schnelle Kommunikation auch noch abgeschaltet wird. Jede Rechtseingabe an das Finanzamt wird auf diesem Weg zu einem kommunikativen Desaster. Offenbar hat man sich an der Berliner Verkehrspolitik orientiert. Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. – Der Staat funkt also auf veralteter Welle und zulasten der Bürger und Unternehmer in diesem Land. „Rückschritt statt Fortschritt“ lautet die Devise statt Digitalisierung. Vielen Dank. Der nächste Redner in der Debatte ist für die Unionsfraktion Sebastian Steineke.

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin! Wie schon angesprochen: Der Verbraucherschutz ist zurück. Er ist nicht nur zurück in der Bundespolitik – da war die letzten dreieinhalb Jahre nicht viel von ihm zu hören –, sondern er ist auch da zurück, wo er aus unserer Sicht hingehört: im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Verbraucherschutz – wir haben auch darüber gesprochen – ist tatsächlich kein Nischenthema. Er ist aus unserer Sicht auch kein Thema, das sich für ideologiegetriebene Politik eignet. Er ist ein Thema, das jedem jeden Tag begegnet. Wir sind alle täglich bei fast allem, was wir tun, Verbraucher. Es geht daher auch gar nicht darum, die Unternehmen oder die einzelnen Wettbewerber an den Pranger zu stellen, mit den Fingern auf sie zu zeigen. Nein, es geht darum, dass wir faire Wettbewerbsbedingungen für alle Seiten schaffen, wovon am Ende auch alle profitieren. Ich weiß aus Erfahrung heraus – auch aus rechtsanwaltlicher Tätigkeit –, dass die Unternehmerschaft vielfach ein großes Interesse daran hat, dass es bei uns ein Verbraucherschutzniveau gibt, das jenes anderer Länder übersteigt, weil das ein klarer Wettbewerbsvorteil ist und weil es ein Qualitätsmerkmal für deutsche Unternehmen darstellt. Deswegen ist es wichtig, dass wir dieses Thema in dieser Legislaturperiode weiter voranbringen. Wir haben uns einiges vorgenommen, um das Leben für Verbraucher besser und einfacher zu gestalten. Zunächst erreicht uns aber gleich am Anfang der Legislaturperiode ein Thema, das auf europäischer Ebene entschieden wird, nämlich die EU-Fluggastrechteverordnung. Das hat weitreichende Konsequenzen für alle Bürgerinnen und Bürger. Das war so kurz vor der Sommerpause nicht der beste Aufschlag, den die Europäische Union da vorgenommen hat. Grundsätzlich ist es zu begrüßen, die Durchsetzung von Entschädigungen zu vereinfachen und effizienter zu gestalten. Der Reformvorschlag enthält auch ein paar sinnvolle Punkte, wie zum Beispiel ein einheitliches Beschwerdesystem oder Verbesserungen beim Erstattungsverfahren. Aber auch und vor allem wegen der klaren EuGH-Rechtsprechung zu Verspätungen und Entschädigungen müssen Verbraucher weiter darauf vertrauen können, dass sie bei Flugverspätungen Schutz und auch eine Entschädigung bekommen. Der EU-Plan sah anfangs eine neue Staffelung der Entschädigung vor: frühstens ab fünf statt bisher drei Stunden Verspätung, neu gestaffelte Entschädigungssummen. Geeinigt hat man sich nun auf eine Vier-Stunden-Regel für Distanzen bis 3 500 Kilometer und eine andere für darüber hinausgehende Distanzen. Das ist aus unserer Sicht nicht ausreichend. Entscheidend für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist jetzt das weitere Verfahren. Wir hoffen, dass sich die beiden beteiligten Häuser, die da Einfluss genommen haben – Verkehrs- und Justizministerium –, weiterhin für die Verbraucherinteressen einsetzen. Wir bedanken uns sehr, dass das bisher auch passiert ist. Aber auch national können wir eigene Dinge voranbringen. Sie stehen auch im Koalitionsvertrag. Wir haben vereinbart, dass die Geltendmachung von Entschädigungs- und Ausgleichszahlungen digital über weitestgehend vorausgefüllte Formulare erfolgen soll, sofern die relevanten Daten vorliegen. In einfach gelagerten Fällen, bei Erstattung von Ticketpreisen, aber eben auch bei Entschädigungen, soll die Auszahlung automatisiert erfolgen. Das erspart den Verbrauchern, den Unternehmen viel Aufwand und Kosten und kann am Ende unsere Gerichte von Zehntausenden Verfahren entlasten. Das ist ganz entscheidend. Ein kleines Beispiel: Am Amtsgericht Königs Wusterhausen, das für den Flughafen BER zuständig ist, entfallen 90 Prozent der Zivilklagen auf Fluggastrechteverfahren. Ich glaube, da müssen wir ganz dringend ran. Ein weiteres Thema, das in der Vergangenheit schon sehr viel Unmut erzeugt hat, ist der Ticketzweitmarkt. Das kennt vielleicht jeder, der eine Kultur- oder Sportveranstaltung besuchen wollte und versucht hat, noch irgendwelche Tickets zu bekommen. Dort gibt es Intransparenz und Betrugspraktiken; das kennen wir vielleicht alle. Auch das muss stärker in den Fokus gelangen. Das lässt sich möglicherweise – das muss man diskutieren – über Preisobergrenzen, über Preis- und Verkäufertransparenz, über ein Meldesystem und über eine Pflicht zur Entfernung von Falschangaben angehen. Es gibt dort viele Probleme; wir haben uns vorgenommen, das anzugehen. Da werden wir in der Wahlperiode noch Arbeit investieren müssen. Zuletzt ein Thema, das uns auch über die letzte Verbraucherschutzministerkonferenz erreicht hat und zu dem wir auch viele Zuschriften bekommen haben. Auf Antrag von Hessen wurde bei der letzten Konferenz thematisiert: Wie schützen wir unsere Verbraucher vor der Retourenfalle? So was Ähnliches haben wir schon gehört. Hier braucht es auf den Onlineplattformen klare und verpflichtende Informationen über Händlerstandorte, Rücksendebedingungen und Zollgebühren. Oftmals kriegen die Verbraucher – durch bewusste Täuschung, muss man sagen – gar nicht mit, dass der Anbieter nicht auf dem Gebiet der EU ansässig ist, und werden dann mit sehr hohen Retourenkosten konfrontiert. Es wäre wünschenswert, wenn wir hierzu auf EU-Ebene eine Debatte anstoßen könnten; denn die Verbraucher sollten nicht mehr in diese Falle tappen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Verbraucherschutz haben wir uns einiges vorgenommen. Machen wir es die nächsten vier Jahre! Vielen Dank. Der nächste Redner in der Debatte: für die AfD-Fraktion Knuth Meyer-Soltau. Es ist seine erste Rede.

AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dies ist also meine erste Rede vor dem deutschen Wähler – der Wähler, der fraglos die wichtigste Person in diesem Land ist, das Wahlvolk also, das alle vier Jahre so wichtig ist, wenn es den pinocchioresken Wahlversprechen der Altparteien auf den Leim geht. Ein Schlag ins Gesicht der Wähler, die eine eindeutige Entscheidung getroffen haben! Nur war die Mini-SPD als Regierungspartei bei dieser Entscheidung sicherlich nicht enthalten. Vielmehr hatte die CDU/CSU einen ganz anderen Auftrag erhalten – einen Auftrag, den sie durch Wählertäuschung schlichtweg missachtet hat. Aber kommen wir mal auf die Extremisten bei den Linken und den Grünen zu sprechen, deren Verhalten mich teilweise an den blutigen Herbst in den 1970er-Jahren erinnert. Warum ist das so? Respektlosigkeit gegenüber den Staatsorganen, Gewalt gegen Polizei, Justiz und Andersdenkende – das war und das ist Ihr Programm. Hören Sie sich mal die Originalprotokolle der Stammheimer Prozesse an. Die Tonlage ist die gleiche, damals wie heute. Deren MdB tanzt zu einem Lied, in dem gesungen wird: „Jedes Bullenschwein ist ’ne Missgeburt“, „Wir lassen Faschos brennen“. Die Justiz ermittelt bereits. Ich hoffe, es kommt zu einem Urteil. Weiterhin werden hier antisemitische Shirts offen getragen. Beobachtung, VS? Fehlanzeige! Von dort droht die Gefahr für unseren Staat, von der alten Arbeiter- und Bauernstaatsriege, die so gern wieder „Auferstanden aus Ruinen“ singen möchte. Ich befürchte, das wird nicht mehr so lange dauern. Ich möchte mal die Behauptung aufstellen, dass sich eine neue RAF vermutlich nicht mehr durch Banküberfälle Geld beschaffen müsste, sondern möglicherweise auf Steuergelder zurückgreifen könnte, die möglicherweise sich in einem Billionenhaushalt wiederfinden könnten. Und, Herr Dr. Miersch, nachdem Sie so ein fröhliches Liedchen von Roland Kaiser zitiert haben, möchte ich diese Vorlage keinesfalls liegen lassen. An die Union: Der Liedermacher Franz Josef Degenhardt hat 1965 ein Lied veröffentlicht – nehmen Sie es als Warnung und als Mahnung –: „Spiel nicht mit den Schmuddelkindern Sing nicht ihre Lieder“ Hören Sie zu! Und tanz auch nicht dazu. Herr Bundeskanzler, Sie machen sich mit diesen Leuten gemein. Die SPD will als Regierungspartei die Opposition verbieten. Die Wähler werden Ihnen die Quittung geben, zuerst am 14.09. in Nordrhein-Westfalen. Dort sind wir schon fast gleichauf mit der SPD und werden diese überholen. Also Augen auf – auch bei der Verfassungsrichterwahl am Freitag –, denn der Staatsstreich droht von links! Herzlichen Dank. Die nächste Rednerin und gleichzeitig die letzte Rednerin in der Debatte ist Franziska Hoppermann.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin Hubig! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der letzten Rede dieser Debatte komme ich noch mal zum Thema zurück. Es ist schon gediegen, die erste Rede zu halten und nicht einen Satz zum Thema zu sagen. Der Haushalt des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ist keine Ansammlung von nackten Zahlen. Er ist ein zentraler Pfeiler für die Funktionsfähigkeit unseres deutschen Rechtsstaats. Ja, der Einzelplan 07 ist überwiegend ein Verwaltungshaushalt mit dem Fokus auf Personal, das einen großen Teil des Budgets einnimmt. Deshalb ist der Gestaltungsspielraum auch eingeschränkt. Aber was oft unterschätzt wird: Die Arbeit in der Justiz hängt mit der Exekutive, also auch mit der übrigen Bundesverwaltung, sehr eng zusammen. Gerade deshalb ist es von enormer Bedeutung, dass wir diese Strukturen finanziell so ausstatten, dass unser Rechtssystem effektiv und gerecht gestaltet werden kann. Lassen Sie mich zuerst einen Blick auf die zentralen Zahlen werfen. Hier zeigt sich, dass sich der neue Entwurf für dieses Jahr gegenüber dem ersten Regierungsentwurf der Ampel doch deutlich verändert hat. Die Gesamtausgaben für 2025 steigen erheblich – zumindest für diesen Einzelplan –, nämlich um rund 119 Millionen Euro: von ursprünglich 1,04 Milliarden Euro im alten Entwurf der Ampel auf nunmehr knapp 1,16 Milliarden Euro im neuen Entwurf. Das ist gegenüber dem Haushaltsansatz vom vergangenen Jahr sogar ein Anstieg von beeindruckenden 133 Millionen Euro, also mehr als 10 Prozent. Das ist ein erheblicher Schritt nach vorne; denn ein Großteil dieses Anstiegs – knapp 50 Prozent – entfällt auf die Personalkosten. Endlich wurden die von Minister Buschmann noch bewusst unterveranschlagten Personalkosten zumindest teilweise angeglichen. Wir haben hier einen erheblichen Anstieg gegenüber dem alten Plan erreicht, auch um den Tarifsteigerungen gerecht zu werden. Ich hoffe sehr, dass dieser Wert nunmehr ausreichend ausgestaltet ist, um die personelle Ausstattung unserer Justiz auf ein solides Fundament zu stellen. Gleichzeitig hatte das Haus in den letzten Jahren aber auch immer wieder Schwierigkeiten, alle Stellen zu besetzen. Das ist ein Punkt, wo ich Sie, liebe Frau Ministerin, bitte, ein besonderes Augenmerk darauf zu richten; denn eine Besetzungsquote von 80 bis 85 Prozent in einem Haus wie dem Ihren in den vergangenen Jahren ist doch zu gering, um dauerhaft diesen Stellenbedarf aufrechtzuerhalten. Als weiteren Punkt hervorheben möchte ich noch die Entwicklung bei den globalen Minderausgaben. Die über 31 Millionen Euro globalen Minderausgaben aus dem Ampelentwurf waren völlig unrealistisch. Das Ministerium und der Minister konnten im letzten Jahr die Frage, wie das erwirtschaftet werden soll, auch nicht beantworten. Die Senkung auf fast ein Drittel in diesem Entwurf ist also wirklich ein wichtiger Schritt. Mein Hauptkritikpunkt in der ersten Lesung des Ampelentwurfs war die fehlende Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit. Meines Erachtens war der erste Entwurf auch nicht verfassungskonform. Völlig realitätsfern unterveranschlagte Personalkosten plus die viel zu hohen globalen Minderausgaben: Das konnte von vornherein nicht aufgehen. Es ist also ein richtiger und wichtiger Erfolg – vielen Dank an alle, die daran beteiligt waren –, dass das nun anders aussieht. Erwähnen möchte ich noch einen wichtigen Punkt, der neu in diesem Einzelplan auftaucht, und zwar im Bereich des Bundesamtes für Justiz. Hier werden 25 Millionen Euro für finanzielle Hilfen für Betroffene der Amokfahrt auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024 bereitgestellt. Das ist ein klares Zeichen der Solidarität und der Unterstützung vonseiten dieser neuen Koalition für die Opfer dieser schrecklichen Tat, die uns alle erschüttert hat. Das verdient unsere volle Zustimmung. Schließlich bleibt in dieser Debatte noch Zeit für einen Blick auf die Stiftung Forum Recht. 2019 wurde sie durch dieses Haus ins Leben gerufen. Wir haben sie hier im Parlament gegründet, um das Verständnis für Recht und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland zu fördern und das Vertrauen in die entsprechenden Institutionen zu stärken. Und weil der Fokus auf Demokratie und deren Werte kein Selbstläufer ist, ist es an uns, die Stiftung mit ihren zwei Standorten in Karlsruhe und Leipzig auch mit adäquaten Mitteln auszustatten. Gerade in Zeiten, in denen populistische Bewegungen und eine wachsende Skepsis gegenüber unserem Rechtsstaat immer wieder in den Vordergrund treten, ist es entscheidend, dass wir das Vertrauen in unsere demokratischen Werte fördern und stärken. Und gerade diese Stiftung ist ein wichtiges Instrumentarium, um diese Aufgabe zu erfüllen. Aber wir dürfen nicht nur die gute Arbeit anerkennen, sondern wir müssen den Aufbau der Stiftung auch konsequent weiter vorantreiben. Auch der Einzelplan 07 unterliegt einer Ressortveränderung; das ist heute auch schon mehrfach angesprochen worden. Nach weniger als vier Jahren im Umweltministerium kehrt der Verbraucherschutz mit dem Haushalt 2026 wieder in den Bereich Justiz zurück – zumindest in den Zahlen im Einzelplan; für dieses Jahr sind nämlich die Ausgabeermächtigungen noch weiter im Einzelplan 16 veranschlagt. – Die Uhr und das Mikrofon gehen noch. – Die Umsetzung in den Einzelplan 07 wird also erst mit der Haushaltsaufstellung für das nächste Jahr erfolgen. Wir werden die Wiedereingliederung auch im Haushaltsausschuss eng begleiten und sicherstellen, dass der Übergang reibungslos und effektiv gestaltet wird. Zwei Vorhaben von uns als Koalition können in diesem Entwurf noch nicht enthalten sein, die wir aber vereinbart haben – vielen Dank an Sonja Eichwede für die Vereinbarung in den Koalitionsverhandlungen –: Das ist der Pakt für den Rechtsstaat und die Fortführung für den Digitalpakt Recht. Der Haushalt zeigt: Die Bundesregierung nimmt die Herausforderungen unserer Justiz und damit unseres Rechtsstaates ernst. Wir sind in der Lage, eine solide Grundlage für die zukünftige Arbeit unseres Rechtsstaats zu schaffen. Wir investieren in unsere Demokratie, und wir fördern das Vertrauen in sie. Ich freue mich auf die Beratungen, vor allen Dingen in der Sommerpause im Haushaltsausschuss. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

Redner nach Fraktion