Einzelplan 07

25. September 2025·Sitzung 28··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (19)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben in den letzten Tagen viel über den Zustand Deutschlands debattiert, und mir ist es an dieser Stelle einfach mal ein Bedürfnis, zu sagen: In Deutschland läuft sehr vieles sehr gut. Wir leben in einer Demokratie und in einem Rechtsstaat. Und viele, viele Menschen leben gerne in dieser Demokratie und in diesem Rechtsstaat. Aber wir stehen auch vor Herausforderungen. Die wollen wir auch überhaupt nicht verschweigen; denn natürlich müssen wir auch darüber reden. Wir sehen, dass es in Deutschland eine Zunahme von Gewaltkriminalität gibt – politisch motivierter Gewalt. Bei uns werden Rettungskräfte, Menschen, die anderen Menschen das Leben retten, angegriffen. Polizistinnen und Polizisten werden angegriffen. Und was besonders alarmierend ist, ist der Anstieg der Zahlen zu häuslicher Gewalt. Das sind schockierende Zahlen. Und wenn wir sehen, dass der gefährlichste Ort für Frauen nicht der dunkle Park oder der dunkle Heimweg ist, sondern ihre Wohnung, da, wo sie sich sicher fühlen sollen und sicher fühlen wollen, dann ist es klar: Wir müssen uns darum kümmern, und wir werden uns darum kümmern. Was tun wir? Wir sehen, dass es ein guter Schutz für Betroffene ist, wenn sie wissen, ob sich ein Täter nähert. Deshalb gibt es bei uns künftig auch die Möglichkeit, eine elektronische Fußfessel anzuordnen. Das funktioniert; das sehen wir in Spanien. Dort, wo die elektronische Fußfessel angeordnet worden ist, wo Täter sie tragen, wo Opfer gewarnt werden, dort passieren keine Femizide mehr. Dort werden eben Frauen nicht mehr getötet. Das ist eine ganz, ganz wirksame Maßnahme. Die ergreifen wir. Gleichzeitig sagen wir auch: Menschen, die Gewalt ausüben, müssen sich verändern. Deshalb werden künftig Antigewalttrainings für Täter und Täterinnen – es betrifft vor allen Dingen Täter – angeordnet werden können von unseren Familiengerichten bundesweit. Den Gesetzentwurf haben wir schon vorgelegt, der ist schon im parlamentarischen Verfahren. Das heißt, wir gehen zügig voran. Wir werden auch einen weiteren Gesetzentwurf vorlegen, der vorsieht, dass da, wo in der Familie geschlagen wird und Kinder sind, jeder damit rechnen muss, dass er eben kein Sorge- oder Umgangsrecht mehr für die Kinder hat oder nur noch ein sehr eingeschränktes, damit diese Kinder nicht weiter leiden. Mir ist eine Botschaft an die Betroffenen wichtig: Niemand, der häusliche Gewalt erfährt, ist daran schuld. Die Opfer sind nicht die Schuldigen. Die Täterinnen und Täter sind die Schuldigen, und niemand muss sich dafür schämen, dass er Opfer von Gewalt geworden ist. Ich war Richterin, und ich war Staatsanwältin. Ich habe viele Verfahren zu sexuellem Missbrauch, zu sexualisierter Gewalt mitverhandelt. Und wir haben immer wieder gesehen: Opfer brauchen nicht nur das Recht und die Durchsetzung des Rechts, sondern sie brauchen auch Würde und Schutz. Und dafür ist der Rechtsstaat da. Das werden wir auch angehen. Deshalb wird es eine ganz wichtige Änderung geben. Für Opfer von häuslicher Gewalt soll künftig auch eine psychosoziale Prozessbegleitung möglich sein. Was heißt das? Was ist das? Das hört sich sperrig an, es ist aber etwas ganz Großartiges. Es geht nämlich darum, dass Opfer von Gewalt im Strafverfahren, wenn sie dann diesen wichtigen Schritt in ein Verfahren gehen, begleitet werden, dass sie nicht nur einen Anwalt oder eine Anwältin zur Seite haben, sondern auch jemanden, der Ihnen Halt gibt, der sie vor Täterkontakt schützt, der ihnen Abläufe erklärt, der vor allen Dingen ihre psychosoziale Verfasstheit erkennt und sie stärkt. Das hilft den Opfern, aber das hilft auch den Gerichten, die die Verfahren gut durchführen und dann am Ende auch zu gerechten Strafen kommen können. Ich danke unseren Haushältern, dass wir für diese Modellprojekte Geld bekommen haben. Sie haben das im 2025er-Haushalt möglich gemacht, und sie wollen uns das jetzt für 2026 auch weiter gewähren; so ist jedenfalls unser Angang. Das ist gut. Herzlichen Dank an den Haushaltsausschuss und natürlich besonders an Svenja Schulze und Uwe Feiler! Wir wollen insgesamt, dass sich Menschen in Deutschland sicher fühlen, und zwar auch in ihren Wohnungen, nicht nur vor Gewalt, sondern sie sollen auch wissen: Diese Wohnung gehört mir. Ich kann sie auch künftig weiterbezahlen. Deshalb ist für uns das Mietrecht ein ganz großes Thema. Wie kann es sein, dass eine spärlich eingerichtete Wohnung doppelt so viel kostet? Wie sollen Familien ihre Wohnung noch halten, wenn die Indexmiete steigt, ihr Einkommen aber eben nicht im gleichen Zuge mitsteigt? Und warum sollen wir es eigentlich zulassen, dass die Mietpreisbremse ausgebremst wird über das Instrument von Kurzzeitvermietung? Das werden wir ändern. Wohnen darf kein Luxus sein. Deshalb kommt noch in diesem Jahr ein Reformpaket. Nach der Mietpreisbremse, nach der Expertenkommission, die weiterarbeitet, werden wir genau diese Themen angehen: Indexmiete, möbliertes Wohnen und Kurzzeitmietverträge. Auch die Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen Schutz. Ich freue mich sehr, dass wir in diesem neuen Einzelplan erstmals wieder den Verbraucherschutz mit dabeihaben – ein ganz wichtiges Feld, eines, bei dem es um Gerechtigkeit geht. Neben dem sozialen Mietrecht gibt es im Verbraucherschutz noch viele weitere Felder, in denen wir viel tun können. Einige sind wir schon angegangen, so beispielsweise einen Widerrufsbutton. Wenn Bestellen im Internet kinderleicht ist, dann muss auch der Widerruf kinderleicht sein. Deshalb wird es künftig einen Button geben, den man anklicken kann, um damit von dem Vertrag wieder Abstand zu nehmen. Das spart Nerven und Zeit. Und vor allen Dingen: Es schützt vor ungewollten Verträgen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir leben in einem Rechtsstaat, und wir brauchen eine starke und effektive Justiz. Die gibt es; aber da gibt es auch noch Verbesserungsmöglichkeiten. Genau das gehen wir an. Fast eine halbe Milliarde Euro, 450 Millionen Euro: Das ist eine riesige Summe. Das klingt viel, und das ist es auch. Es geht uns darum, dass wir mehr Personal in den Ländern – Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte – einstellen können, damit Verfahren schneller erledigt werden. Wir wollen dieses Geld für die Digitalisierung in die Hand nehmen: weg vom Papier, hin zu effizienteren Verfahren, Sparen von Ressourcen da, wo es möglich und nötig ist. Dieser neue Pakt für den Rechtsstaat ist mit den Ländern in Vorbereitung. Er kommt im Herbst. Es geht auch weiter mit den Verfahrensreformen: mit der Zivilprozessordnung, mit der Strafprozessordnung. Auch da wollen wir schneller werden, und auch da wollen wir die Justiz mit entlasten. Das wird helfen. Das wird nicht nur die Justiz spüren, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Haushalt für Justiz und Verbraucherschutz ist ein kleiner, aber ein feiner Haushalt. Er deckt sich übrigens – um das den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern auch mal zu sagen – zu 65 Prozent durch eigene Einnahmen aus dem Patentamt, aus dem Bundesamt für Justiz. Wir sind also auch ein sehr kostengünstiger Haushalt. Wir werden die Justiz modernisieren. Wir werden Verbraucherinnen und Verbraucher schützen. Wir reformieren das Mietrecht. Wir stärken die Menschen und schützen sie vor Gewalt. Ich freue mich auf die Beratungen und sage jetzt schon mal ganz herzlichen Dank. Die letzten waren hervorragend. Ich hoffe und bin sicher, auch die nächsten werden so gut sein. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Mirco Hanker das Wort.

AfD

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Ministerin! Meine Damen und Herren! Im neuen Einzelplan 07 reden wir über Ausgaben in Höhe von 1,163 Milliarden Euro, die sich hauptsächlich im Personalbereich und in Stiftungen wiederfinden. In der heutigen Debatte zum Haushaltsentwurf 2026 spreche ich aber auch als Abgeordneter für die vielen, die leider unter einer laxen Justiz leiden. Der Einzelplan 07 für das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist ein kleiner – wie die Ministerin das gerade gesagt hat –, feiner und besonders wichtiger Etat. Wenn Sie mich fragen: Dieses Ministerium ist konstituierend, ja, es ist systemrelevant. Es ist ein Anstieg gegenüber 2025 geplant. Und wissen Sie was? Wenn dieses Geld dazu dient, dass die vielen Fristversäumnisse abgestellt werden, die Hunderttausenden liegengebliebenen und unerledigten Fälle abgearbeitet werden und Täter endlich wirksam bestraft werden, sodass die Urteile auch zu einem Rechtsfrieden in der Gesellschaft führen, dann wäre jeder Cent wirklich gut angelegt. Und vielleicht können Sie endlich den Opferschutz, wie Sie es im Koalitionsvertrag ja angedeutet haben, deutlich verbessern. Ab Zeile 53 in Ihrem Koalitionsvertrag haben Sie das Problem ja durchaus erkannt: Sie wollen für einen „handlungsfähigen Staat“ sorgen. Denn: „Seit Jahren schwindet das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit und Problemlösungskompetenz öffentlicher Institutionen“, schreiben Sie selbst. Zwischenfrage: Wer hat das eigentlich alles zu verantworten? Sie haben diesen Weckruf laut Zeile 55 Ihres Koalitionsvertrages angeblich gehört und einen Reformplan entwickelt und wollen einen „funktionierenden, handlungsfähigen Staat, der […] effizienter als bisher arbeitet“. Meine Damen und Herren, die Alternative für Deutschland will das schon lange. Angesichts der hohen Investitionen in die Justiz haben Sie das Ziel des Digitalisierungspaktes bald erreicht. Die Digitalisierungsoffensive sollte also nicht nur bald abgeschlossen sein, sondern auch endlich Arbeitsverbesserungen, Verfahrensbeschleunigungen und Effizienzvorteile in der Verwaltung bringen. Die Digitalisierung wird dann seitens des Bundes mit 200 Millionen Euro unterstützt worden sein, hoffentlich erfolgreich. Jetzt müssen Sie im Bereich „handlungsfähiger Staat“ liefern. Menschen, die das Vertrauen in den Staat, in die Institutionen und insbesondere in die Justiz verlieren, resignieren, wenden sich ab oder wandern gar aus. Ferner wollen Sie ein Onlineverfahren in der Zivilgerichtsbarkeit einführen. Machen Sie, was Sie in Ihrem Koalitionsvertrag angekündigt haben! Führen Sie eine Onlineverfahrensebene ein, gegebenenfalls KI-unterstützt! Das ist zum Beispiel bei vielen kleinen Streitwerten, bei strukturierten Verfahren von Verkehrsgerichtsprozessen bis hin zu Asylverfahren durchaus vorstellbar, zumindest in der ersten Instanz. Das schont die Steuerzahler, erhöht die Transparenz und Effizienz der Justiz und setzt damit auch notwendige finanzielle Ressourcen frei, um sich dann zum Beispiel mit den Delikten der schweren Körperverletzung oder der sexuellen Übergriffe, deren Zahl massiv angestiegen ist, angemessen im Sinne der Bürger auseinanderzusetzen. Es steht in Ihrem eigenen Koalitionsvertrag, Zeile 2 046: „Zur Gewährleistung einer effektiven Strafverfolgung und einer zügigen Verfahrensführung ist eine grundlegende Überarbeitung der Strafprozessordnung unumgänglich.“ Nicht meine Worte. Machen Sie es endlich! Dann reichen vermutlich die über 687 Millionen Euro für Personal und 307 Millionen Euro für die sachliche Verwaltung. Ein Blick in die Polizeiliche Kriminalstatistik 2024 zeigt: Unsere Verantwortung für Deutschland, für die Menschen, die auf die Justiz vertrauen, wiegt schwer. 2024 gab es 5,84 Millionen Straftaten, während die Gewaltkriminalität um 1,5 Prozent auf 217 277 Fälle angestiegen ist. Es ist Zeit, dass den hohen Ausgaben endlich eine bessere Justiz folgt, die spürbare Strafen schnell auf die oftmals menschenverachtenden Taten folgen lässt. Zu guter Letzt einige Worte zum Verbraucherschutz. Bitte gestalten Sie diesen unternehmerfreundlich und so, dass er für die Menschen nachvollziehbar ist und er sie nicht überfordert, sondern schützt! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Für die Fraktion der CDU/CSU hat Herr Abgeordneter Dr. Günter Krings das Wort.

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Ministerin! Nicht einmal ein Viertelprozent macht der Anteil des Justizeinzelplans am gesamten Bundeshaushalt aus. Und dennoch kann niemand ernsthaft bestreiten, dass wir mit der Rechtspolitik das Zusammenleben in unserem Land ganz maßgeblich prägen. „Recht sichert Freiheit“, dieses jahrzehntealte Grundmotiv christdemokratischer Rechtspolitik sagt es aus: Eine funktionierende und durchsetzungsstarke Rechtsordnung ist unerlässlich, damit Freiheit nicht zum leeren Versprechen wird, sondern real gelebt werden kann. Die Aufgabe des Rechts ist es, uns vor staatlichen Zumutungen ebenso wie vor privaten Übergriffen zu schützen. Die Rechtspolitik der Koalition setzt daher einen Schwerpunkt beim Schutz unserer Freiheitssphären durch klare Verbesserungen bei der Sicherheit. Eines der bedrückendsten Probleme unserer Gesellschaft – die Ministerin hat es angesprochen – ist die Gewalt gegen Frauen. Jeden dritten Tag wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Ein wirksames Instrument zur besseren Bekämpfung dieser Art von Gewalt ist längst vorhanden: die elektronische Fußfessel. Mit dem von der Justizministerin vorgelegten Gesetz wollen wir unseren Richtern die Möglichkeit geben, in Risikofällen Frauenschlägern diese Fußfessel anlegen zu lassen. Die Fußfessel, wie wir sie einführen wollen, meldet nicht nur der Polizei, wenn sich ein Täter verbotenerweise seinem potenziellen Opfer nähert, sondern sie schickt auch dem Opfer eine Warnmeldung. Genau dieses Modell wird in Spanien seit anderthalb Jahrzehnten sehr erfolgreich angewandt: Keine einzige Frau, die unter diesem Schutz stand, ist seitdem noch Opfer eines Femizids geworden. Wir müssen unser Gesetz aber auch so praktikabel fassen, dass es effektiv funktioniert und dass unsere Gerichte nicht davon abgehalten werden, dieses neue Werkzeug auch in der Praxis zu nutzen. Und: Die Fußfessel soll die bisherigen Möglichkeiten der Prävention und der Strafverfolgung natürlich nur ergänzen. Es ist gut, wenn die meist weiblichen Opfer häuslicher Gewalt kurzfristig etwa in Frauenhäusern Schutz finden können. Noch wichtiger ist es uns aber, dass die gewalttätigen Männer Aufnahme in „Täterhäusern“ finden. Im Rechtsstaat nennen wir diese Justizvollzugsanstalten, meine Damen und Herren. Wenn es die vornehmste Aufgabe des Staates ist, die Schwächsten zu schützen, dann heißt das, dass für die Rechtspolitik der Schutz von Kindern ganz oben auf unserer Agenda stehen muss. Ich hatte im Sommer erneut Gelegenheit, das National Center for Missing & Exploited Children in Arlington, USA, zu besuchen. Diese Einrichtung versorgt auch unsere deutschen Sicherheitsbehörden seit vielen Jahren mit wertvollen Hinweisen auf sogenannte Kinderpornografie und damit auf Fälle des realen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Es sind oftmals unglaubliche Bestialitäten; mitunter sind sogar Säuglinge Opfer dieser Taten. Ohne die Hinweise aus den USA hätten unsere Behörden oftmals keine Chance, diese im Internet dokumentierten Missbrauchsfälle aufzuklären. Aber selbst mit diesen Hinweisen bleiben Zehntausende Fälle unaufgeklärt, können Täter nicht dingfest gemacht werden und können Kinder nicht vor ihren Peinigern gerettet werden. Der Grund ist, dass die Missbrauchshinweise durch Nennung von Computer-IP-Adressen erfolgen. Wenn diese aber älter als eine Woche sind, können sie keinem Täter in Deutschland mehr zugeordnet werden. Denn es fehlt seit Jahren eine Speicherpflicht für IP-Adressen in Deutschland. Das ist die traurigste und zugleich skandalöseste Schutzlücke in unserer Rechtsordnung. Die Leidtragenden sind eben vor allem Kinder. In unserem Koalitionsvertrag haben wir genau diese Speicherpflicht vereinbart, um schwere Straftaten endlich aufklären und verhindern zu können. Ich darf Ihnen sagen: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des National Centers waren glücklich, als ich ihnen von dieser Einigung berichtet habe; denn auch sie freuen sich natürlich, dass ihre wichtige Arbeit künftig dazu führen kann, dass in vielen Tausend Fällen mehr Kinder gerettet und Täter zur Strecke gebracht werden können. Rechtspolitik arbeitet mit Gesetzen und weniger mit Geld, aber ganz ohne Geld geht es auch nicht. Ein bedeutendes Projekt dieser Wahlperiode ist daher die Wiederauflage des Pakts für den Rechtsstaat – die Ministerin hat es angesprochen –, ein Pakt, der den Namen auch wieder verdient hat. Mit einer halben Milliarde Euro über die aktuelle Wahlperiode hinweg wollen wir neue Stellen in der Justiz finanzieren und die Digitalisierung unserer Gerichte vorantreiben. Der Pakt hat aber auch eine dritte Säule, nämlich die Verschlankung und Vereinfachung des Prozessrechts, eben weil sich im Justizbereich nicht alle Probleme mit Geld lösen lassen. Die Bürger sollen spüren, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften funktionieren und sie ihr gutes Recht schnell und verlässlich bekommen. Wenn wir den Mut haben, auch die Verfahrensgesetze anzupacken – aber auch nur dann –, werden wir mit dem Rechtsstaatspakt verlorenes Vertrauen in unseren Staat zurückgewinnen können. Weil unser Rechtsstaat Akzeptanz braucht, treten wir den Anfeindungen gegen diesen Rechtsstaat von ganz rechts, aber auch von ganz links entgegen. Wir stellen uns schützend vor die Unabhängigkeit unserer Gerichte. Das kann aber nicht nur dann gelten, wenn uns ihre Urteile gefallen. Wenn wie jüngst in Lippstadt unmittelbar vor einer Urteilsverkündung Hunderte von Menschen gegen ein erwartetes Urteil protestieren und sich dabei auch noch ein Mitglied unseres Hauses hervortut, dann ist das eben nicht richtig, sondern gefährlich und inakzeptabel, meine Damen und Herren. Man kann in unserer Demokratie für oder gegen politische Positionen wie etwa zur Abschaffung des § 218 – darum ging es nämlich – demonstrieren. Aber unsere Richter dürfen nicht dem Druck der Straße ausgesetzt werden. Weil wir Rechtsstaatlichkeit nicht nur in Deutschland stärken wollen, möchte ich an dieser Stelle allen Kolleginnen und Kollegen danken, die sich gemeinsam mit mir gegen die Kürzung der ohnehin überschaubaren Mittel für das Institut für Ostrecht einsetzen. Angesichts des Krieges in der Ukraine und angesichts des politischen Drucks, der in einzelnen Ländern Osteuropas auf die Justiz ausgeübt wird, wäre es wirklich bizarr, wenn wir diese renommierte Forschungseinrichtung nun abwickeln würden. Wir haben uns daher zu Recht dafür entschieden, diese Rechtsstaatsbrücke nach Osteuropa zu erhalten. Unser Haushalt, meine sehr verehrten Damen und Herren, zeigt, wie wir Deutschland rechtspolitisch voranbringen. Wir bieten mehr Schutz vor Gewalt, verbessern die Möglichkeiten der Strafverfolgung insbesondere im Netz, stärken den Rechtsstaat im In- und Ausland und gewinnen Vertrauen in die Funktionsfähigkeit unseres Staates zurück. Da die Rechtspolitik, wie wir gehört haben, sparsam ist, schenke ich eine knappe Minute meiner Redezeit dem Rund des Hauses. Vielen herzlichen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darf ich Frau Dr. Lena Gumnior aufrufen.

Grüne

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Demokratinnen und Demokraten! Es ist ja noch gar nicht so lange her, da haben wir an dieser Stelle den Haushalt 2025 debattiert. Der Kollege Carsten Müller aus der Unionsfraktion hat mir da vorgeworfen, dass ich alle Probleme mit Geld lösen möchte – wohlgemerkt im Rahmen einer Haushaltsdebatte. Deswegen habe ich vorab drei Dinge für Sie, liebe Union, die Sie machen können, um das Land ein ganzes Stück besser und sicherer zu machen, und die fast nichts kosten: Streichen Sie § 218 aus dem Strafgesetzbuch! Das ist völlig kostenlos. Setzen Sie endlich einen Untersuchungsausschuss zu den Maskendeals von Jens Spahn ein! Das schafft auch Vertrauen, und das können Sie gerade richtig gut gebrauchen. Und unterstützen Sie gemeinsam mit uns ein AfD-Verbotsverfahren, statt sich weiterhin zwischen Anbiederung und Empörung zu verheddern! Jetzt müssen wir aber doch ein bisschen über Rechtspolitik und, ja, auch über Geld reden; denn bei den rechtspolitischen Irrungen und Wirrungen der Union kann einem schon mal schwindelig werden. Was Sie rechtspolitisch wollen, ist eigentlich klar: mehr Eingriffsbefugnisse, schärfere Strafen, Strafrecht als Allheilmittel. Das ist zwar wissenschaftlich Quatsch, sieht aber erst mal nach Machen aus. Was dagegen fehlt, sind Konzepte, um die strukturellen Ursachen von Kriminalität anzugehen. Überall da, wo Sie sinnvolle Maßnahmen gegen Kriminalität ergreifen können, wollen Sie sparen. Statt damit zu liebäugeln, das Strafmündigkeitsalter von Kindern abzusenken und sie damit vor Gericht zu stellen, sorgen Sie doch mal für eine ausreichende Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe in den Kommunen! Und statt beim Gewaltschutz von Frauen nur über Law-and-Order-Maßnahmen zu sprechen, nehmen Sie doch für jeden Euro, der in die elektronische Aufenthaltsüberwachung fließen soll, zusätzlich einen Euro für strukturelle Präventionsarbeit und Frauenhäuser in die Hand! Aber dafür müssten Sie dann in der Union den Schutz von Frauen ernst nehmen. Wie egal Ihnen aber jede Form von Gewalt an Frauen ist, zeigt die aktuelle Debatte zum Thema Catcalling. Die Union wird nicht müde, zu betonen, dass jetzt aber wirklich mal staatliche Zurückhaltung geboten sei. Wo kommen wir denn hin, wenn Frauen jetzt auch noch fordern, nicht jeden Tag auf der Straße sexuell belästigt zu werden? Liebe Union, wenn Sie darauf verweisen, dass Beleidigungen schon strafbar sind, dann schauen Sie doch bitte einmal in die Fachliteratur und Rechtsprechung zu diesem Thema: Catcalling ist keine Beleidigung, sondern greift in das Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung ein. Das ist grundverschieden. Die größte Ausrede, um bloß nichts gegen Catcalling zu unternehmen, ist: Dann weiß man ja gar nicht mehr, welche Komplimente man noch machen kann. – Ganz ehrlich: Wenn Sie ein Kompliment nicht von einer Belästigung unterscheiden können, dann sollten Sie besser gar nicht erst eins machen. Diese traurige Widersprüchlichkeit in der Strafrechtspolitik der Union erreicht einen weiteren Tiefpunkt: Noch immer blockieren Sie die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Kontrolle statt Freiheit, das ist Ihr Kurs. Wer diese mittelalterlichen Vorstellungen unterstützt, der wird auch noch belohnt, so wie im letzte Woche beschlossenen Haushalt 2025. Die Mittel für den Beratungsverein Donum Vitae wurden einfach mal verdoppelt. Spannend dabei: Nicht die Beratungslandschaft insgesamt wurde gestärkt; die Mittel gehen nur an diesen Verein. Noch spannender: Zuletzt hatte der Verein in einer Stellungnahme die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen abgelehnt. Ganz ehrlich, liebe Union: Erst die Ergebnisse der ELSA-Studie zurückhalten, die auf eklatante Versorgungslücken im ganzen Land hinweist, und dann noch einen Verein fördern, der den eigenen überholten und bevormundenden Überzeugungen nahesteht – so viel Dreistigkeit muss man sich erst einmal zutrauen. Aber als konstruktive Oppositionspartei helfen wir ja gerne. Hier ein paar heiße Tipps, wo das Geld tatsächlich gut angelegt wäre: Schaffen Sie endlich eine gesetzliche Grundlage und langfristige Finanzierung für die Monitoringstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention! Sorgen Sie dafür, dass 2026 keine Finanzierungslücke beim Ausbau der Frauenhäuser besteht! Schaffen Sie endlich Entlastung für die Justiz! Und machen Sie Schluss mit der Kriminalisierung von Armut: Streichen Sie das Fahren ohne Fahrschein aus dem Strafgesetzbuch! Für die Fraktion Die Linke darf ich Dr. Dietmar Bartsch das Wort erteilen.

Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin! Heute diskutieren wir den Haushalt der Justizministerin für das kommende Jahr; er ist „klein und fein“, wie Sie zu Recht sagen. Mit diesem werden Weichen gestellt. Rechtspolitische Weichen werden aber auch heute Nachmittag gestellt, wenn es erneut um die Wahlen der Richterinnen und Richter zum Bundesverfassungsgericht geht. Dass es einen zweiten Anlauf braucht, ist ein Tiefpunkt, ein Tiefpunkt für die regierungstragenden Fraktionen, ein Tiefpunkt insbesondere für die Union, die vor einer rechten Kampagne – dann habe ich nicht mehr recht, Herr Brandner – in den sozialen Medien eingeknickt ist. Meine Damen und Herren, ich will hier die Gelegenheit nutzen, Frau Brosius-Gersdorf noch mal ausdrücklich zu danken für ihre Kandidatur und vor allen Dingen für ihre besonnene öffentliche Reaktion auf etwas, das sie überhaupt nicht zu verantworten hat; dieses Debakel haben andere zu verantworten. Sie hat Stil bewiesen, anders als Teile der Koalition. Sie wäre keine Belastung, sie wäre eine Bereicherung für das Bundesverfassungsgericht gewesen. Ein solcher Vorgang, meine Damen und Herren, darf sich nicht wiederholen. Wir haben uns im vergangenen Winter – noch in der alten Legislaturperiode – auf Maßnahmen verständigt, um das Bundesverfassungsgericht besser vor politischen Einflüssen zu schützen. Wir sollten uns auch über Ideen und Maßnahmen verständigen, um die Wahl von Bundesverfassungsrichterinnen und -verfassungsrichtern vor Vorgängen wie in den letzten Wochen zu schützen. Meine Damen und Herren, Justiz und Gerichte müssen in dieser Legislaturperiode einen anderen Stellenwert erhalten; so weit besteht Konsens. Wir haben heute Morgen über den Etat des Bundesinnenministers geredet und den Zuwachs bei Bundespolizei, beim Bundesamt für Verfassungsschutz und, und, und – wofür auch immer. Einen solchen Personalaufwuchs braucht es bundesweit vor allem in der Justiz. Ich weiß, dass die Länder hier Verantwortung tragen; aber der Bund trägt eine Mitverantwortung. Hier geht es um den Schutz von Institutionen; hier geht es darum, dass das Zusammenleben der Bürgerinnen und Bürger gesichert wird. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass der Rechtsstaat in unserem Land funktioniert. Und, Frau Ministerin, wir werden jeden Schritt unterstützen, durch den Frauen in diesem Land besser geschützt werden. Fast 1 Million Fälle – fast 1 Million Fälle! – liegen unbearbeitet auf den Schreibtischen der Justiz, und der Berg wächst jedes Jahr weiter. Allein in Nordrhein-Westfalen fehlen 460 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte – in einem Bundesland. Die Überlastungsquote liegt laut Richterbund bei 141 Prozent. Meine Damen und Herren, stellen Sie den Ländern Mittel aus dem Sondervermögen bereit! Das wäre dringend notwendig. Sie in der Union reden immer gerne von Law and Order; aber wenn es um die Ausstattung der Justiz geht, dann lassen Sie die Bürgerinnen und Bürger und die Länder im Stich. Das finde ich inakzeptabel. Es fehlt aber nicht nur an Personal. Es fehlt auch, hier und da zumindest, an gesetzlichen Grundlagen. Die Ministerin hat heute angekündigt – das unterstützen wir sehr –, dass Frauen besser geschützt werden sollen. Ich begrüße ihre Ankündigung. Wir haben das mehrfach gefordert. Und beseitigen Sie einen weiteren eklatanten Mangel! 21 von 27 EU-Mitgliedstaaten verfügen über ein Unternehmensstrafrecht – Deutschland nicht. Damit nimmt Deutschland eine unrühmliche Sonderrolle ein. Zahlreiche Skandale deutscher Unternehmer konnten strafrechtlich nicht konsequent aufgearbeitet werden; ich will nur an den Dieselskandal erinnern. Zahlreiche Organisationen fordern seit Jahren, dass Unternehmen in Gänze zur Verantwortung gezogen werden können. Der Deutsche Richterbund hat eine Debatte darüber in der Vergangenheit begrüßt, ebenso wie der Bund Deutscher Kriminalbeamter. Zwar sieht § 30 des deutschen Ordnungswidrigkeitengesetzes die Möglichkeit vor, gegenüber einer juristischen Person eine Geldbuße zu verhängen, soweit Pflichten verletzt worden sind, aber diese Regelung ist schon deswegen nicht ausreichend, weil die maximale Geldbuße viel zu niedrig angesetzt ist. Kein Wort dazu im Koalitionsvertrag! Ich wünsche mir von der Ministerin, dass sie die Unternehmensverantwortung im In- und Ausland auf die Tagesordnung setzt. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen geschützt werden. Es ist doch absurd, dass in Deutschland Schwarzfahren ins Gefängnis führen, Milliardenbetrug im Konzern oder am Kunden aber folgenlos bleiben kann. Herr Dr. Bartsch, und ich schütze die Geschäftsordnung. Entschuldigung, Herr Präsident. Danke schön. Für die SPD-Fraktion darf ich Svenja Schulze das Wort erteilen.

SPD

Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte bei diesem Einzelplan den Verbraucherschutz einmal etwas hervorheben. Stellen wir uns bitte mal Folgendes vor: Du bist jung, frisch in der Ausbildung, im Studium. Du kaufst ein neues Handy. Das geht jetzt einfach über die Option „Jetzt kaufen, später zahlen“. Dann kommt vielleicht noch ein Streamingabo dazu, und plötzlich stapeln sich die Rechnungen. – Das ist heute kein Einzelfall mehr. Jeder Fünfte in der Altersgruppe zwischen 14 und 29 Jahren hat Schulden. Das ist ein wirklich trauriger Rekord und ein absolutes Alarmsignal. Immer mehr junge Menschen sind inzwischen überschuldet. Das heißt: Ihr Einkommen reicht nicht mehr, um die Schulden abzuzahlen. Es wird jungen Leuten heute sehr leicht gemacht, Dinge im Internet zu bestellen – die Ministerin hat noch mal darauf hingewiesen –: Da wird eine Zahlpause von 90 Tagen oder die Zahlung in Monatsraten angeboten. Dann verlieren junge Leute schnell den Überblick. Sie wissen noch viel zu wenig über den Umgang mit Geld. Das muss sich unbedingt ändern. Dazu müssen wir auch die Schuldnerberatungen stärken. Von dieser Stelle mein Appell an alle Betroffenen: Wenn du merkst, dass dir die Rechnungen über den Kopf wachsen, dann hol dir Hilfe. Schuldnerberatung ist kostenlos und anonym, es gibt sie online und vor Ort. Es ist kein Zeichen von Schwäche, sondern ein Zeichen von Stärke, sich Unterstützung zu holen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade junge Menschen brauchen Schutz und Unterstützung, damit sie nicht schon mit Schulden ins Leben starten. Deshalb ist uns neben einer guten Finanzbildung ein besserer Zugang zu Schuldnerberatungen sehr wichtig. Ganz viele Beratungsstellen bei uns im Land leisten eine unverzichtbare Arbeit. Aber die Nachfrage ist hoch; die Wartelisten sind lang. Manche Beratungsstellen sind schon am Limit. Das dürfen wir nicht länger hinnehmen. Wir wollen, dass jeder und jede schnell, kostenlos und unabhängig Hilfe bekommt, auch digital und anonym. Schuldnerberatungen retten Existenzen, stabilisieren Familien, geben Menschen ihre Würde zurück. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen junge Menschen mit ihren Problemen nicht alleinlassen. Lassen Sie uns dafür sorgen, dass niemand durch das Raster fällt! Lassen Sie uns solche Themen auch im Etat des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz stärken! Denn wir bringen Deutschland sicher und gerecht voran. Herzlichen Dank. Für die AfD-Fraktion darf ich Fabian Jacobi das Wort erteilen.

AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der vergangenen Woche hat der Bundestag mit lediglich einjähriger Verspätung den Bundeshaushalt für das Jahr 2025 verabschiedet. In dieser Woche nun beraten wir den Haushalt für das Jahr 2026. Ob und wann dieser verabschiedet wird, werden wir sehen. Die Einzelpläne 07 und 19 für das Bundesjustizministerium und das Bundesverfassungsgericht sind traditionell nicht Gegenstand scharfer politischer Auseinandersetzungen. Im Haushalt des Ministeriums stecken auch einige Zuwendungen an Einrichtungen, deren gesellschaftlicher Nutzen uns zweifelhaft erscheint; aber im Großen und Ganzen stehen die notwendigen Ausgaben für die Institutionen des Rechtsstaats nicht im Streit. Das ist auch gut so. Und dennoch ging mir in diesen Tagen die Frage durch den Kopf, ob es zu meinen Lebzeiten womöglich einen Haushalt geben wird, der nicht mehr die Mittel für ein Verfassungsgericht enthält. Ein Auslöser dieser Frage war die Rede des Herrn Bundesministers des Auswärtigen hier an dieser Stelle vor acht Tagen. Der Herr Minister sagte wörtlich, an die Opposition von der Alternative für Deutschland gewandt – Zitat –: „[…] wir werden es nie zulassen, dass Sie Verantwortung für dieses Land übernehmen. Niemals!“ Es bleibt zwar unklar, welches „wir“ da spricht: Ist es die Bundesregierung? Ist es die Partei des Ministers, die CDU? Oder ist es die ganze Einheitsfront der selbsternannten Exklusivdemokraten, SED? Sehr klar hingegen ist der Sinn der Rede: Es wird in Deutschland niemals eine Regierung der jetzigen Oppositionspartei AfD geben – in einer Demokratie eine überaus bemerkenswerte Aussage. Nun ist der Herr Minister kein Fantast. Seine Gewissheit, dass es trotz freier Wahlen niemals eine AfD-Regierung geben kann, wird Gründe haben. Tatsächlich ist die Demokratie in Deutschland durch zwei wesentliche Faktoren eingeschränkt. Der eine Faktor ist der sogenannte öffentlich-rechtliche Rundfunk. Das in seiner Massivität weltweit einmalige Instrument der Massenbeeinflussung wirkt mit einer verzerrten Wirklichkeitsbeschreibung und extrem einseitigen Meinungen auf einen großen Teil der Wählerschaft ein. Der andere Faktor ist das Verfassungsgericht. Es sichert den Bestand und die Zwangsfinanzierung des ÖRR ab, indem es beides zum Verfassungsinhalt erklärt. Der schlichte Satz der Verfassung von der Rundfunkfreiheit, die gewährleistet sei, soll die „Fantastilliarden“ für ARD und ZDF gegen parlamentarische Mehrheiten abschirmen. Hilft auch das nicht mehr, so kann der Regierungswechsel immer noch durch ein Parteiverbot der potenziell mehrheitsfähigen Oppositionspartei verhindert werden, wie es unter anderem die Regierungspartei SPD fordert. Passend dazu wird der Bundestag heute drei Richterstellen am Verfassungsgericht neu besetzen, zwei davon mit von der SPD ausgewählten Personen. Die Auswahl der Verfassungsrichter erfolgt seit vielen Jahren durch Absprachen zwischen viereinhalb Parteien: CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen. Zwar gab es jüngst ein wenig Gerumpel, als die CDU der SPD eine Wunschkandidatin verweigerte. Das hat erstmalig die Aufmerksamkeit einer breiteren Öffentlichkeit auf diesen Vorgang gelenkt, was im Sinne der demokratischen Transparenz zu begrüßen, aber nicht im Sinne der beteiligten Parteien war. Der heutige Vorgang soll deshalb wieder geräuschlos über die Bühne gehen. Die beteiligten Parteien sind offenkundig entschlossen, die bisherige Aufteilung des Verfassungsgerichts unter sich beizubehalten. Es sind die herrschenden Parteien, die so Zweifel an der Institution Verfassungsgericht erzeugen. Ein Staatswesen, das freiheitlich und demokratisch sein will, braucht Institutionen, die individuelle Rechte und allgemeine Freiheit gegen übergriffige Mehrheiten sichern. Dass das ein Verfassungsgericht nach deutschem Muster sein muss, ist hingegen keineswegs alternativlos. Die Briten ebenso wie die Schweizer, aber auch die Niederländer, um nur einige Beispiele zu nennen, haben andere Lösungen gefunden. Niemand wird diesen Ländern nachsagen, sie seien nicht freiheitlich oder nicht demokratisch. Wir in Deutschland müssen schnell zu einer Reform des Verfahrens zur Besetzung des Verfassungsgerichts kommen. Gelingt das nicht, wird die Institution selbst immer zweifelhafter. Vielen Dank. Zu seiner ersten Rede darf ich für die CDU/CSU-Fraktion Johannes Wiegelmann das Wort erteilen.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin! Die Haushaltsdebatte ist der Lackmustest für die Politik. Hier zeigt sich, wofür eine Regierung wirklich steht, nicht in Schlagworten, sondern in Zahlen. Als Strafverteidiger weiß ich aus täglicher Praxis: Gerechtigkeit darf kein abstraktes Versprechen sein. Sie muss erlebbar sein – im Gerichtssaal, bei den Staatsanwaltschaften, in jeder Verfahrensakte. Dafür tragen wir Verantwortung, und das kostet Geld. Der Justizhaushalt macht zwar nur einen kleinen Teil des Gesamtetats aus, doch seine Bedeutung ist gewaltig; das haben Sie, Frau Ministerin, an dieser Stelle auch heute wieder betont. Denn ohne eine funktionierende und unabhängige Justiz sind alle anderen Politikfelder – von Wirtschaft über Sicherheit bis hin zum sozialen Zusammenhalt – instabil. In den letzten Jahren wurde das Justizministerium leider zu oft zweckentfremdet, namentlich für ideologische Gesellschaftspolitik; Stichworte sind beispielsweise das Selbstbestimmungsgesetz oder die Cannabislegalisierung. Wir sagen klar: Schluss damit! Diese Koalition richtet das BMJ wieder auf seine Kernaufgabe aus: Rechtsstaat und Rechtspolitik. Ich hätte das – diese Anmerkung sei erlaubt – Herrn Buschmann gerne persönlich gesagt; allerdings sitzt er, vielleicht auch wegen der erwähnten Punkte, nicht mehr in diesem Haus. Lassen Sie uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst einen Blick auf die Digitalisierung werfen. Dieser Haushalt setzt klare Prioritäten: Die elektronische Akte wird weiter vorangetrieben, die digitale Infrastruktur modernisiert. Aber ich sage auch: Wir erwarten nicht schöne Pilotprojekte, sondern Systeme, die in der täglichen Praxis funktionieren. Alles andere ist eine Zumutung für Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und vor allen Dingen für die betroffenen Bürger. Eng verknüpft mit der Digitalisierung ist die Frage nach den Menschen, die den Rechtsstaat tragen. Lange Verfahrensdauern sind kein Naturgesetz; sie entstehen, weil Menschen fehlen. Für den Rechtsstaat ist das gefährlich. Aus der Erfahrung kann ich Ihnen sagen, dass es in diesem Land nicht wenige Staatsanwaltschaften und Gerichte gibt, an denen nur noch schwere Kriminalität verfolgt wird, weil für alles andere keine Zeit mehr bleibt und keine Ressourcen mehr da sind. Das sind unhaltbare Zustände, die wir als Koalition adressieren müssen. Die Lösung für dieses Problem wird aber nicht sein – diese Anmerkung sei mir aufgrund meiner Erfahrung als Strafverteidiger gestattet –, einfach und allein Tatsacheninstanzen und Rechtsmittelmöglichkeiten zusammenzustreichen. Es muss umfassender sein. Damit komme ich zu einem weiteren zentralen Thema, dem Schutz vor Gewalt. Frau Kollegin Dr. Gumnior, es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass Sie vorhin der Union vorgeworfen haben, das Strafrecht als Allheilmittel zu betrachten, um dann in Ihrer Rede im Plenum weitere Ideen für Straftatbestände vorzubringen. Das ist in sich nicht ganz konsistent. Wir wollen Gewaltkriminalität entschlossen bekämpfen und Menschen besser schützen. Wir prüfen daher, ob gefährliche Körperverletzungen mit Waffe oder Messer künftig als Verbrechen eingestuft werden können, und bei Gruppenvergewaltigungen werden wir den Strafrahmen erhöhen. Den Hintergrund der erschreckenden Entwicklung der Fallzahlen im Zusammenhang mit dieser Art von Delikten brauche ich Ihnen nicht zu erläutern. Wenn wir über Sicherheit reden, dürfen wir deshalb einen weiteren Bereich nicht verschweigen: das Ausländerrecht. Wir dürfen das Ausländerrecht nicht weiter einseitig als Integrations- und/oder Sozialrecht verstehen. Es ist seinem Kern nach – und das ist tradiert – auch Gefahrenabwehrrecht und muss als solches wieder konsequent vollzogen werden. Es beschädigt das Vertrauen in den Rechtsstaat massiv, wenn Täter nach verbüßter Strafe hierbleiben. Im Koalitionsvertrag haben wir daher gemeinsam festgehalten, dass wir für einen klaren, rechtsstaatlich sauberen Vollzug sorgen wollen. Dazu gehört, dass Straftäter und Gefährder unser Land schnell und wirksam verlassen müssen. Minister Dobrindt hat hier die richtigen Impulse gesetzt. Dafür gebührt ihm unser Dank. Zum Thema Gewaltkriminalität gehört schließlich auch: Wir verschärfen den Stalking-Tatbestand, wir erhöhen die Strafen für Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz. Und wir führen – das ist ein zentraler Punkt, der heute schon mehrfach angeklungen ist – den Einsatz der elektronischen Fußfessel nach dem spanischen Modell ein. An dieser Stelle will ich ausdrücklich sagen, nicht zuletzt als hessischer Christdemokrat: Hessen war hier Vorreiter. Der hessische Justizminister, der hessische Innenminister und Ministerpräsident Boris Rhein haben früh und entschlossen auf das spanische Modell gesetzt. Sie haben gezeigt, dass konsequenter Opferschutz möglich ist, ja, Frauenleben gerettet werden können, wenn man politischen Willen mit rechtlicher Klarheit verbindet. Wir übertragen dieses Erfolgsmodell nun auf den Bund. Ich komme zum Schluss. Meine Damen und Herren, die Union unterstützt diesen Haushalt, weil er das BMJ zurück zu seiner Kernaufgabe bringt: Rechtspolitik. Die Union hält das Justizministerium auf Kurs. Unsere Botschaft lautet: Der Rechtsstaat ist kein Versuchslabor für Ideologen, er ist das Fundament unserer Demokratie. Und genau dieses Fundament wollen wir sichern. Für Bündnis 90/Die Grünen darf ich Awet Tesfaiesus das Wort erteilen.

Grüne

Herr Präsident! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Der Bundeshaushalt 2026 umfasst rund 480 Milliarden Euro. Der Haushalt des Justiz- und Verbraucherschutzministeriums ist mit rund 1,16 Milliarden Euro einer der kleinsten Haushalte, und doch trägt er meines Erachtens eine der größten Verantwortungen – die Verantwortung für unseren Rechtsstaat und dafür, diesen zu stärken. Der vorliegende Haushalt wird dieser Aufgabe an vielen Stellen nicht gerecht. Er wird ihr nicht gerecht, weil er schon heute das Ende der Digitalisierungsinitiative 2027 einläutet. Er wird ihr nicht gerecht, weil er nicht einmal die wirklich erforderlichen Personalkosten abdeckt. Er wird ihr nicht gerecht, weil zentrale Organisationen nicht so gefördert werden, dass zumindest inflationsbedingte Kosten abgedeckt werden. Wir brauchen eine Justiz, die nicht in Aktenbergen erstickt, damit der Zugang zu Recht wirklich gewährleistet ist, eine Digitalisierung, die nicht bald wieder endet, und eine Regierung, die die Zivilgesellschaft stärkt – nachhaltig und nicht halbherzig. Ja, es gibt auch Positives. Ich freue mich sehr, dass das Anne-Frank-Zentrum etwas mehr Mittel erhält. Aber HateAid bekommt keinen Aufwuchs. In Zeiten steigender Kosten werden hier inflationsbedingte Kosten eben nicht gedeckt. Und dass HateAid wirklich mehr denn je gebraucht wird, kann keiner bezweifeln. Wir leben in Zeiten, in denen Journalistinnen und Journalisten und Kommunalpolitiker/-innen sich nicht nur aus dem Netz, sondern auch aus ihrer Arbeit zurückziehen, in Zeiten, in denen Frauen gezielt Ziel von Hetzkampagnen werden. In solchen Zeiten müssen wir die Arbeit von HateAid stärken. Ein weiteres Defizit betrifft den Schutz vor Einschüchterungsklagen, den sogenannten SLAPP-Klagen. Dabei handelt es sich um Fälle, in denen übermächtige Akteure Kritiker/-innen, Individuen und Organisationen wie Greenpeace, mit Klagen überhäufen, und das nicht, weil sie ihr Recht durchsetzen wollen, sondern weil sie sie zermürben wollen, weil sie sie mundtot machen wollen. Seit 2024 gibt es die No-SLAPP-Anlaufstelle. Leider muss sie 2026 ihre Arbeit wieder einstellen, weil die entsprechenden Mittel nicht verstetigt werden. Die wichtige Forderung an das Justizministerium, die Mittel zu verstetigen, blieb bisher unbeantwortet. Deshalb an dieser Stelle meine dringende Bitte, sich das noch mal zu überlegen, zu prüfen und die Mittel in Höhe von 700 000 Euro zu verankern. Erlauben Sie mir zum Schluss noch eine Bemerkung. Auch wenn wir bei den Haushaltsberatungen über Zahlen reden: Es geht natürlich nicht nur um Geld. Es geht um unseren Rechtsstaat, es geht darum, das Vertrauen in ihn zu stärken. Aber genau das Gegenteil passiert, wenn die Regierung verwaltungsrechtliche Entscheidungen bagatellisiert und kleinredet. Genau das Gegenteil passiert, wenn unionsgeführte Länder noch im laufenden Eilverfahren Menschen nach Ungarn ausliefern. Genau das Gegenteil passiert, wenn Desinformationskampagnen bei der Wahl von Verfassungsrichterinnen und -richtern nicht nur Raum gegeben wird, sondern sie sogar übernommen werden. Das kratzt massiv am Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Rechtsstaat ist keine Verhandlungsmasse. Er ist die Infrastruktur unserer Freiheit. Machen wir ihn leistungsfähiger, digitaler, wehrhafter, mit klaren Entscheidungen im Haushalt 2026. Für die Fraktion Die Linke darf ich Christin Willnat das Wort erteilen.

Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin Hubig! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über den Haushalt des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz, und trotzdem müssen wir gleich zu Beginn festhalten: Der Verbraucherschutz taucht in diesem Einzelplan erneut nicht auf. Stattdessen finden sich die Mittel erneut im Einzelplan 16, beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Die Begründung: Der Organisationserlass vom Mai 2025, der angeblich nicht rechtzeitig eingearbeitet werden konnte. Das ist keine Begründung, das ist eine Ausrede. Vier Monate hatten Sie Zeit – vier Monate sollten auch mehr als ausreichend sein –, um den Etat von rund 40 Millionen Euro korrekt und transparent in den Einzelplan 07 einzustellen. Das ist nicht nur ein haushaltstechnisches Problem, das ist eine Frage der politischen Ernsthaftigkeit. Wer den Verbraucherschutz ernst nimmt, muss ihn auch dort finanzieren, wo er hingehört. Gerade einmal 40 Millionen Euro sind für den Verbraucherschutz vorgesehen. Bei mehr als 80 Millionen Menschen bedeutet dies circa 50 Cent pro Kopf – 50 Cent! –, während Konzerne Milliarden mit überteuerten Energieverträgen verdienen, während im digitalen Alltag jeder Zweite schon einmal Opfer von Abzocke, Betrug oder unfairen Verträgen geworden ist. Das ist kein Schutzkonzept, das ist ein symbolischer Kleingeldwurf. Zeitgleich wächst der Verteidigungsetat auf über 108 Milliarden Euro für Aufrüstung und Waffen. Es ist der größte Kriegsetat in der Geschichte der Bundesrepublik, und er wächst weiter. Für Panzer und Raketen ist Geld da, aber für Menschen, die in der Not helfen, bleibt es bei Projektmitteln. Das zeigt, worauf dieser Haushalt wirklich setzt: auf Rüstungsdeals statt auf soziale Sicherheit. Wir sagen ganz klar: Frieden entsteht nicht durch Waffen, sondern durch soziale Sicherheit, durch funktionierende Rechtsstrukturen und durch echte Unterstützung im Alltag. Die Bundesregierung sollte sich fragen, wie viel Rechtsfrieden und wie viel Entlastung man mit einem Bruchteil des Verteidigungsetats schaffen könnte, wenn man denn wollte. Gestern sprach der Bundeskanzler von dem Investitionsstau, den man nun abbauen wolle. Ja, es gibt diesen Stau, aber dieser ist nicht vom Himmel gefallen. Es ist das Ergebnis von jahrzehntelanger Stillstandspolitik. Kaputtgesparte Schulen, unterbesetzte Gerichte, marode Infrastruktur, blockierte Investitionen – wer all das mitzuverantworten hat, kann sich heute nicht als Retter inszenieren. Wir als Linke sagen: Ein echter Konsens der Gerechtigkeit bedeutet Investitionen in die Stärkung des Rechtsstaates. Ein wichtiger Bereich im Haushalt ist die Bundesanwaltschaft. Sie ist unverzichtbar im Kampf gegen Terrorismus und Extremismus. Der Verfassungsschutz schätzt die Zahl der gewaltorientierten Rechtsextremisten auf 15 000; das ist eine enorme Gefahr für unsere Gesellschaft. Aber Justiz darf nicht auf Strafverfolgung reduziert werden. Neben der Bundesanwaltschaft gilt es, auch Verbraucherrechte, Gerichte, Beratungen und Aufklärung zu fördern. Wir brauchen beides: eine starke Bundesanwaltschaft und ebenso starke Strukturen, die die Menschen im Alltag unterstützen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, kommen wir zu einem weiteren Thema: Überschuldung. Über 5,5 Millionen Erwachsene in Deutschland gelten laut SchuldnerAtlas 2024 als überschuldet. Schulden sind längst keine Randerscheinung mehr, sondern betreffen breite Teile der Gesellschaft. Sie machen krank, sie führen zu Angst und Depressionen, sie zerstören Lebenswege. Und trotzdem fehlen bis heute bundeseinheitliche Standards. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung soll lediglich mit 490 000 Euro finanziert werden. Stocken Sie den Etat auf, und helfen Sie den Menschen! Jeder in Schuldnerberatung investierte Euro entlastet die öffentlichen Kassen um ein Vielfaches. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Haushalt zeigt vor allem eines: Es fehlt an politischem Mut, man setzt auf Symbole statt auf Substanz, auf Rüstung statt auf Rechte, auf Verschieben statt auf Gestalten. Wir fordern: erstens, einen transparenten Haushaltsplan – und Verbraucherschutz muss in diesen Einzelplan 07 –, zweitens, Stärkung der Bundesanwaltschaft im Kampf gegen Terror und Extremismus, drittens, mehr Geld für Aufklärung, Prävention und Beratung und, viertens, eine verlässliche Finanzierungsgrundlage für die neuen Schuldnerberatungsdienste nach dem zu erwartenden Schuldnerberatungsdienstegesetz. Denn es geht hier nicht um abstrakte Zahlen, es geht um Millionen von Menschen. Verbraucherschutz heißt: Niemand wird alleingelassen. Rechtsstaat heißt: Gerechtigkeit im Alltag und Sicherheit vor Terror. Und Gerechtigkeit heißt: Schluss mit Ausreden, Schluss mit Verschiebungen, Schluss mit Kleingeldwürfen. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion darf ich das Wort Nadine Heselhaus erteilen.

SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Haben Sie schon einmal im Ausland eingekauft? Hatten Sie vielleicht schon einmal eine rechtliche Auseinandersetzung mit einem Unternehmen? Und was halten Sie eigentlich von Verbraucherbildung? Wichtig, nicht wahr? Das sind nur sehr wenige Beispiele, die aufführen, wie breit diese Thematik ist. Denn Verbraucherschutz betrifft uns alle, jederzeit und überall. Liebe Frau Ministerin Hubig, ich weiß – wir haben es vorhin auch gehört –, dass wir mit Ihnen eine engagierte Unterstützerin für den Verbraucherschutz an unserer Seite haben. Dafür vielen herzlichen Dank! Meine Damen und Herren, obwohl wichtig für alle Menschen, müssen wir jedes Jahr wieder um jeden einzelnen Euro für gute Verbraucherpolitik mühsam kämpfen. Während in anderen Ressorts viele Milliarden bewegt werden, ist es für uns in der Verbraucherpolitik schon bei 100 000 Euro eine echte Herausforderung. Und trotzdem haben wir in den vergangenen Jahren richtig gute Dinge aus dem Parlament heraus umgesetzt. Wir haben Mittel für den Verbraucherzentrale Bundesverband und für das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz bereitgestellt, damit sie stellvertretend für einzelne Betroffene Verbandsklagen gegen große Unternehmen durchführen können, auch über Grenzen hinweg. Diese neue Klageform haben wir in der letzten Wahlperiode geschaffen. Sie ist ein starkes Instrument, aber sie funktioniert eben nur dann, wenn die Verbände die notwendigen Mittel zur Umsetzung bereitgestellt bekommen. Wir haben das Netzwerk Verbraucherschule abgesichert. Es ist eine der wenigen Möglichkeiten für uns, etwas für Verbraucherbildung zu tun; das ist eigentlich Ländersache. Damit wird zum Beispiel jungen Menschen ein grundlegendes finanzielles Verständnis vermittelt und so Überschuldung vorgebeugt. Jedes Jahr findet eine Auszeichnung der teilnehmenden Schulen aus ganz Deutschland in Berlin statt; vielleicht, liebe Kolleginnen und Kollegen, wurde in der Vergangenheit auch schon mal eine der Schulen aus Ihrem Wahlkreis dort ausgezeichnet, und Sie waren vielleicht dabei. Auch das ist eine gute und wichtige Sache, deren Fortführung wir sogar im Koalitionsvertrag festgehalten haben. Und auch sie funktioniert eben nur mit einer soliden Finanzierung. Und genau hier liegt das Problem: Für diese wichtige Verbraucherarbeit fehlt im Entwurf 2026 das notwendige Geld, und das ist mehr als bitter. Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt ist es unsere Aufgabe als Parlament, mindestens diesen Fehler in den Haushaltsberatungen zu korrigieren. Wir sind der Haushaltsgesetzgeber und tragen deshalb die Verantwortung dafür, dass diese wichtigen Strukturen erhalten bleiben und Verbraucherinnen und Verbraucher eine starke Stimme behalten. Meine Fraktion steht dafür bereit, und ich bin zuversichtlich, die Union auch. In diesem Sinne: Auf gute Beratungen! Herzlichen Dank. Für die AfD-Fraktion darf ich das Wort erteilen: Thomas Fetsch.

AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein besonders wichtiger Teil der Justiz in Deutschland ist das Bundesverfassungsgericht. Dieses war über Jahrzehnte das Aushängeschild eines insgesamt anerkannten Justizsystems. Große Persönlichkeiten mit herausragendem Intellekt und anerkannter Reputation waren Teil seiner beiden Senate. Seit einigen Jahren jedoch leidet das Ansehen des höchsten deutschen Gerichts, auch deshalb, weil bei seiner Besetzung immer stärker nicht überdurchschnittliche juristische Fähigkeiten eine Rolle spielen, sondern politischer Proporz und ideologische Ausrichtung. Gerade in Zeiten großer gesellschaftlicher Herausforderungen wäre es umso wichtiger, das Bundesverfassungsgericht mit Richtern zu besetzen, die aufgrund ihrer Integrität und Neutralität eine Rechtsprechung erwarten lassen, die letztlich ausgleichend und befriedigend wirkt. Stattdessen steht mit Frau Ann-Katrin Kaufhold eine Kandidatin zur Wahl, die diese Anforderungen nicht erfüllt. Herr Abgeordneter, es gibt ein Regelwerk, das besagt, dass wir keine Diskussionen über Personalien – – – Es geht nicht um die Namen der vorgeschlagenen Richterinnen und Richter. Es ist ausdrücklich ausgeschlossen, dass über die Personen der Richterinnen und Richter hier im Plenum Aussprache geführt wird. Verzeihen Sie, dass ich da jetzt ganz hart bin; aber ich kann nicht zulassen, dass man über den Umweg des Haushaltes jetzt hier auf einmal die Namen dieser Personen diskreditiert oder debattiert. – Sehr geehrter Herr Brandner, Herr Bartsch hat über eine Kandidatur gesprochen, die nicht mehr vorhanden ist. Jetzt wird über eine Kandidatin gesprochen, die nachher zur Abstimmung steht. Ich denke, auch die Alternative für Deutschland sollte wissen, dass die Regeln für alle gleich sind. Herr Präsident, ich bin immer ein höflicher Mensch und zurückhaltend. Ich glaube, dass es formale Regeln sind – so habe ich das verstanden –, die dazu führen, dass der nachher anstehende Tagesordnungspunkt ohne Aussprache stattfindet. In der Tat. Das Thema ist aus meiner Sicht die Integrität des Verfassungsgerichts, und ich gehe davon aus, dass es für die Integrität des Verfassungsgerichts und für dessen Ansehen nicht angängig ist, wenn Richter die Auffassung vertreten, dass mehr als zwei rechtliche Elternteile für verfassungsrechtlich möglich gehalten werden. Ich glaube nicht, dass es richtig ist, dass die Auffassung vertreten wird, dass die Zahl der Elternteile nicht auf maximal zwei begrenzt werden soll, und so die Vorstellung der biologischen Kernfamilie vollständig aufgelöst werden kann. Ich glaube weiterhin nicht – – – Das ist im Bereich Justiz, werte Kollegin. Und es reden viele, viele Abgeordnete über den Bereich Justiz oder sonstige Bereiche, und das Recht nehme ich mir jetzt auch heraus, bitte schön. Ich bin auch der Meinung, dass es nicht angängig ist für einen Verfassungsrichter, die Meinung zu vertreten, dass eine Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen unterhalb des Verkehrswertes möglich sein soll und damit das Recht auf Eigentum sowohl zivilrechtlich als auch verfassungsrechtlich beeinträchtigt wird. Ich bin nicht der Meinung, dass staatliche Preisfixierungen als grundsätzlich legitimes Mittel der sozialen Marktwirtschaft propagiert werden sollten. Ich bin auch nicht der Meinung, dass, um den Klimaschutz zu wahren, quasi als oberstes Ziel der Gesellschaft eine gesamtgesellschaftliche Transformation für erforderlich gehalten wird und dabei auch noch an der repräsentativen Demokratie und an der Funktionsfähigkeit des Parlaments gezweifelt wird. Insofern halte ich es nicht für angängig, dem Parlament die Fähigkeit abzusprechen, unpopuläre Maßnahmen zu ergreifen, um eben genau solche Ziele zu erfüllen, meine Damen und Herren. Ich halte es für eine gefährliche Haltung, wenn die repräsentative Demokratie in Zweifel gezogen wird, indem man ihr die Fähigkeit abspricht, mit gravierenden Problemen der Gegenwart auseinandersetzen und diese zu lösen. – Das mag durchaus sein. – Ich halte es genauso wenig für angängig, liebe Damen und Herren, insbesondere von der CDU/CSU, wenn sich Kandidaten für das Verfassungsgericht auch noch auf kommunistische Vordenker berufen, um dabei die gesellschaftlichen Verhältnisse zu verändern. Herr Fetsch, denken Sie an Ihre Redezeit. Die ist abgelaufen. Ich komme zum Schluss. – Ich kann mich nur dem Diktum von Rupert Scholz anschließen, der über die gestrige Presse eine Wahlempfehlung ausgesprochen hat. Herr Fetsch, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Vielen Dank.

CDU/CSU

Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich mit meiner Rede beginne, möchte ich doch noch etwas zu den Vorrednern der AfD, den Kollegen Jacobi und Fetsch, sagen. Das waren sehr aufschlussreiche Ausführungen von Ihnen zum Bundesverfassungsgericht, und ich kann nur sagen: Sie legen eine weitere Lunte, um dieses Land anzuzünden. Sie delegitimieren jetzt schon das Bundesverfassungsgericht. Sie marschieren auf ein Verfassungsorgan. Ich kann Sie nur warnen, diesen Weg weiterzugehen. In dieser Legislaturperiode setzen wir einen entscheidenden Schritt für mehr Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit, insbesondere im Bereich der Strafverfolgung. Denn für die Strafverfolgung brauchen wir eine starke Strafjustiz mit ausreichend Staatsanwälten und Richtern. Genau diese stellen wir in Zusammenarbeit mit den Ländern im Rahmen des Pakts für den Rechtsstaat sicher: mit rund 2 000 zusätzlichen Stellen für die Justiz, modernen Verfahrensordnungen und bereits im Bundeshaushalt 2026 eingestellten 100 Millionen Euro für die Digitalisierung. Doch die personelle Stärkung der Justiz der Länder allein genügt nicht. Die Kriminalität bekämpfen wir, indem wir Kriminelle aburteilen. Bevor wir aber zu Strafurteilen kommen, müssen wir zu Anklagen kommen. Wir müssen der Strafverfolgung das richtige Werkzeug zur Verfügung stellen. Deshalb geben wir den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten die Ermittlungsinstrumente an die Hand, die dem 21. Jahrhundert gerecht werden. Denn die Kriminalität verlagert sich in den letzten Jahren zunehmend ins Internet. Zwar ist das Internet längst kein rechtsfreier Raum mehr, aber für viele Täter bleibt es ein Ort, an dem Täter unbehelligt bleiben. Der organisierte Verkauf von Drogen, die Planung terroristischer Taten oder die Verbreitung pornografischer Aufnahmen, die den Missbrauch von Kindern zeigen: In all diesen Szenarien stellt die IP-Adresse des Täters häufig die einzige Spur für die Strafverfolgungsbehörden dar. Ohne die gespeicherte IP-Adresse läuft die Ermittlung ins Leere. Die Opfer fühlen sich im Stich gelassen, die Täter machen unbeirrt weiter. Das Bundeskriminalamt erwartet bei einer Speicherpflicht von IP-Adressen, dass die Aufklärungsquote infolge von NCMEC-Hinweisen auf Kindesmissbrauch von derzeit 40 Prozent auf über 90 Prozent steigen wird. Das ist mehr als eine Verdoppelung der Anzahl aufgeklärter Taten. Das sind aber nicht einfach nur Zahlen, das sind Schicksale, das sind Kinderleben, die dadurch mehr Gerechtigkeit und Schutz vor Missbrauch erfahren. Allen Kritikern, die sich einer Speicherung von IP-Adressen verwehren, kann ich immer nur und immer wieder entgegnen: Datenschutz darf nicht zum Täterschutz, darf nicht zum Schutz von Pädophilen verkommen. Deswegen, sehr geehrte Frau Ministerin Hubig, freue ich mich sehr darauf, dass Sie den angekündigten Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen aus Ihrem Haushalt zeitnah vorlegen und dass wir dann daran gemeinsam arbeiten werden. In diesem Zusammenhang möchte ich auf Folgendes hinweisen: Auch wenn der Einzelplan 07, wie wir heute schon mehrmals gehört haben, der kleinste Posten der Bundesministerien im Bundeshaushalt ist, steckt in ihm viel Kraft. Denn der größte Ausgabenpunkt betrifft das Personal. Da ist richtig Manpower im BMJV für gute und zügige Gesetzgebungsarbeit finanziell gesichert. Das betrifft nicht nur das drängende Thema der IP-Adressen-Speicherung. Ermittlungsbefugnisse wie die Funkzellenabfrage oder die Telekommunikationsüberwachung werden wir ausweiten, gerade um bei der Organisierten Kriminalität wieder vor die Lage zu kommen. Strafverfolgung im 21. Jahrhundert heißt natürlich auch KI. Es geht dabei nicht um den strafenden Robo-Judge, es geht darum, dass Sicherheitsbehörden die gleiche automatisierte Datenanalyse positiv nutzen können müssen wie private Unternehmen. Die Software von Palantir nimmt gerade diese automatisierte Datenanalyse vor und beschleunigt dadurch die Polizeiarbeit. Insofern unterstütze ich die Prüfung und auch den Einsatz im Rahmen verfassungsmäßiger Parameter vollends, solange es keine vergleichbare Software aus einem deutschen oder EU-Unternehmen auf dem Markt gibt. Eine Abschlussbewertung noch zum Einzelplan 07: Der Etat des Generalbundesanwalts liegt 2026 um 5,2 Millionen Euro höher als im laufenden Jahr. Er wird damit kraftvoll fortgeführt. Ich verbinde das mit einem Dank an den Generalbundesanwalt, die Bundesanwältinnen und Bundesanwälte, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des Bundes. Sie sorgen jeden Tag auf ausgezeichnete Weise für unsere Sicherheit. Dass wir sie weiterhin gut ausgestattet sehen, ist richtig, aber auch das Mindeste, was wir tun können. Es sollte also – ich komme zum Schluss – insgesamt klar geworden sein: Ich freue mich auf mehr Law and Order in dieser Legislaturperiode. Danke. Für Bündnis 90/Die Grünen darf ich Dr. Till Steffen das Wort erteilen.

Grüne

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, ich begrüße sehr, dass sich jetzt in diesem Haushaltsverfahren – anders als noch bei dem für 2025 – jemand für den Verbraucherschutz zuständig fühlt. Sehr gut. Ich begrüße auch die Gesetzesvorhaben, Frau Ministerin, die Sie angekündigt haben – Sie hatten hier dafür zweieinhalb Sätze übrig – und die zugunsten von Verbraucherinnen und Verbrauchern sein sollen. Aber Gesetze, die Verbraucherinnen und Verbraucher schützen, müssen auch durchgesetzt werden. Ein ganz zentrales Instrument, um Verbraucherinnen und Verbraucher dabei zu unterstützen, sind natürlich die Verbraucherzentralen, koordiniert durch die Verbraucherzentrale Bundesverband. Wenn wir dann in den Haushalt gucken, um den es ja hier geht, dann stellen wir fest, dass sich in diesem Haushalt eine versteckte Kürzung von insgesamt 2,8 Millionen Euro befindet, weil die Tarifsteigerungen, die ja die Verbraucherzentrale ausgleichen muss, eben nicht ausgeglichen werden durch die Zuweisung. Das führt natürlich zu strukturellen Einsparungen, was man in der Arbeit für die Verbraucherinnen und Verbraucher merken wird. Es ist ja erwähnt worden: Wir haben in der letzten Wahlperiode das Instrument der Sammelklage geschaffen. Genau da – das ist eines ihrer vielen wichtigen Tätigkeitsfelder – wird die Verbraucherzentrale tätig. Ich möchte nur zwei Beispiele nennen. Wir wissen: Wenn wie jetzt die Sonne scheint, dann ist der Strom an der Strombörse günstig. Aber davon haben die einzelnen Verbraucherinnen und Verbraucher nichts; denn sie haben normalerweise einen linearen Tarif, außer sie haben, was ja jetzt möglich wird, einen Smart Meter. Dann kommt der Anbieter, baut den ein und stellt eine Rechnung über 900 Euro für ein Gerät, das 30 Euro kostet. An dieser Stelle hat die Verbraucherzentrale eine Klage auf den Weg gebracht, um die Verbraucherinnen und Verbraucher vor dieser Abzocke zu schützen. Das ist ganz wichtiger Schritt. Zweites Beispiel. Bei einer Flugreise hat jeder Handgepäck dabei. Die Fluggesellschaften machen es zu ihrer Masche, auf den Ticketpreis noch eine Extragebühr für das Handgepäck zu packen. Das ist ein versteckter Preis, das ist Betrug. Auch an der Stelle ist die Verbraucherzentrale an der Seite derjenigen, die abgezockt werden. Das ist ganz wichtig, wird aber geschwächt durch diese faktische Kürzung in diesem Bundeshaushalt. Das kann nicht sein. In der Tat, die Menschen sollen gar nicht erst in die Lage kommen, dass sie übers Ohr gehauen werden. Ich denke hier an junge Menschen, junge Erwachsene, die eine Wohnung suchen. Das ist heutzutage schwierig, aber es ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg des Erwachsenwerdens, endlich zu Hause ausziehen zu können. Das ist für viele Leute wichtig. Wenn sie dann endlich eine Wohnung gefunden haben auf unseren schwierigen Wohnungsmärkten, werden sie mit ihrem Schufa-Score konfrontiert. Der Schufa-Score wird sehr stark beeinflusst, wenn man vorher Verträge abgeschlossen hat mit dem Motto „Buy now, pay later“. Manche geben sich sogar einem Klarna-Battle hin, also in möglichst kurzer Zeit online viele Sachen anzuschaffen. Dann wird aus kleinen Summen schnell eine große Schuld. Es muss gar nicht so sein, dass die überschuldet sind. Schon der Umstand, dass es offene Beträge gibt, führt zu einem negativen Schufa-Score und kann diesen ersten wichtigen Schritt in das Erwachsenenleben erheblich behindern. Es ist erwähnt worden: Die Verbraucherschulen setzen genau da an, dass junge Menschen lernen, mit Geld umzugehen. Das ist ganz wichtig. Diese Bildung wird unabhängig von den Interessen eines Unternehmens durchgeführt. Ausgerechnet das wird jetzt hier auf null gesetzt. Die Verbraucherschulen sollen nach dem Willen der Bundesregierung nicht fortgeführt werden. Das ist genau das falsche Signal. Wir wollen doch, dass die Menschen auf den Märkten selber merken, sie sind wirksam, sie werden geschützt, sie können ihre Rechte durchsetzen. Das ist das, was sie wollen. Sie fühlen sich dann eben nicht machtlos. Sie sind nicht orientierungslos, machtlos solchen Betrugsmaschen auf dem Markt ausgesetzt. Da müssen wir ran. Deswegen ist es unser Anliegen, dass wir die Verbraucherzentrale und die Verbraucherschulen in diesem Verfahren schützen und dass wir dafür sorgen, dass sie ausreichend finanziert werden. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion darf ich Mahmut Özdemir das Wort erteilen.

SPD

Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Einzelplan 07 – Justiz – ist ein in Zahlen gegossenes Werk von Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Vertrauen in unseren Rechtsstaat besteht, wenn man einer Studie eines der größten deutschen Rechtsschutzversicherer Vertrauen schenkt, zu 62 Prozent – ein durchaus ausbaufähiger Anteil. Aber auch wir tragen dafür Verantwortung, das Vertrauen in unsere Justiz und den Rechtsstaat zu stärken. Die jüngsten Vorfälle – die Wahl von Richtern des Bundesverfassungsgerichts, das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zur Zurückweisung, aber auch Hausdurchsuchungsbeschlüsse, die zum Politikum wurden – müssen wir hier mit etwas mehr Demut und Respekt vor der Unabhängigkeit von Gerichten betrachten. Der Rechtsstaat und unsere Demokratie bedingen einander. Sie unterliegen dem gesellschaftlichen Wandel; er formt sogar durch das Bundesverfassungsgericht neue Grundrechte im digitalen Zeitalter, das Grundrecht auf Schutz der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme zum Beispiel. Wenn sich das Leben in der digitalen Welt elektronisch abspielt, müssen wir als Staat hier stärker präsent sein, um unserer Schutzfunktion gerecht zu werden, ob das nun beim Verbraucherschutz ist oder auch im Rahmen der Prävention. Ich finde, hier müssen wir Befugnisse und Personal anpassen. Wir müssen im Zeitalter von dynamischen IP-Adressen und Verschlüsselungen stärker werden und schneller werden und können nicht auf unsere althergebrachten, gestempelten, gesiegelten Durchsuchungsbeschlüsse abstellen. In der digitalen Welt müssen wir, was verschlüsselte Kommunikation angeht, deutlich schneller werden und besser werden, was die Strafverfolgung und insbesondere die Prävention angeht. Aber auch im Wirtschaftsverkehr haben wir Modernisierungsbedarf. Dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geht es im Rahmen der Digitalisierung und Modernisierung um eine Verbesserung des Erlebnisses für Bürgerinnen und Bürger. Im Gesellschaftsrecht, beispielsweise im Wirtschaftsverkehr, brauchen wir deutlich mehr Dynamik, aber auch bei Immobilienverträgen. Es gibt Immobilien, mit denen Schindluder getrieben wird, die beispielsweise zur Ausbeutung von Menschen missbraucht werden, indem matratzenweise vermietet wird, indem Mietwucher betrieben wird. Und am Ende des Tages werden dann auch noch die Leute, mit deren Elend Geschäfte gemacht werden, dafür verantwortlich gemacht, dass die Immobilie ungepflegt ist, vermüllt ist, dass dort Unrat liegt und von ihr schlechte Auswirkungen für den gesamten Stadtteil ausgehen. Da müssen wir besser werden. Mit meinem Oberbürgermeister gehe ich gegen solche Immobilien vor. Ich wünsche mir auch auf Bundesebene, damit die notarielle Beurkundung von Immobilienverträgen schneller wird, dass wir mit Finanzbehörden einen Datenaustausch betreiben können. Auch hier müssen wir besser und schneller werden. Zum Schluss ist mir eines noch ganz wichtig: die Aufarbeitung unserer Vergangenheit, NS-Unrecht, SED-Unrecht. In Zeiten von Rassismus, Diskriminierung und auch Antisemitismus müssen wir das Vertrauen in unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung stärken. Und nichts ist stärker und besser als der Schutz des Verfassungsschützers in Gestalt des Wählers und der Wählerin. So rufe ich allen Menschen in Hagen, Gelsenkirchen und Duisburg zu – und allen AfD-Wählerinnen und -wählern –, dass sie sich aus der selbstverschuldeten Unmündigkeit auch befreien können. Die einfachste Lösung kommt einen am Ende des Tages häufig sehr teuer zu stehen. Herr Abgeordneter! Deshalb werde ich am Sonntag zur Stichwahl gehen, demokratisch wählen und meinen Oberbürgermeister Sören Link wählen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Für die AfD-Fraktion darf ich Knuth Meyer-Soltau das Wort erteilen.

AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kollegen! Wir haben bereits gehört, dass die Justiz unter der Last von circa 1 Million unerledigter Akten ächzt. Ende 2024 waren etwa 950 000 Verfahren bei den Staatsanwaltschaften offen, zu Beginn dieses Monats waren es 980 000. 1 Million: Das hört sich für Sie sicherlich nach Portokasse an. Aber es geht hier nicht um Geld, sondern es geht um Arbeitsrückstände bei den Staatsanwaltschaften – halten Sie mal den Babbel! – und später bei den Gerichten. Da darf man sich schon mal fragen: Wie viele Haftbefehle werden da wohl durch die Oberlandesgerichte aufgehoben? Wie viele gefährliche Straftäter kommen frei? – Sie sind doch nur Diplom-Jurist. Hören Sie mir doch mal zu! – Es reicht mir auch. So! Wie viele gefährliche Straftäter kommen frei, weil deren Verfahren nicht innerhalb von – – – Herr Präsident, das geht so nicht. Ich teile Ihre Meinung; aber die Herabwürdigung von Kollegen teile ich eben auch nicht. Gut; na dann. – Also, die Sechsmonatsfrist des § 121 StPO wird nicht eingehalten werden können. Deswegen laufen ja jede Menge Straftäter herum, weil die Haftbefehle aufgehoben werden müssen. Es ist eine Offenbarung der Unkenntnis, wenn sich hier Unionsabgeordnete hinstellen und der AfD mangelnde Rechtsstaatlichkeit vorwerfen, weil irgendeine Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung vornimmt. Das sind Ermittlungsverfahren; dagegen können Sie erst mal überhaupt gar nichts tun. Hieraus einen Malus für die AfD zu konstruieren, ist ein schäbiger Versuch der Diskreditierung der größten Oppositionspartei hier im Deutschen Bundestag. Warten wir mal ab, was dabei rauskommt! So! Wie kann es also sein, dass 1 Million Ermittlungsverfahren brachliegen? Diesen Rückstand haben andere zu verantworten, die Vorgängerregierung nämlich, in deren Fußstapfen sich die aktuelle Regierung befindet. Diese hat nicht nur das Grundgesetz geändert, nein, der Gesetzgeber – und das waren überwiegend Sie, die hier so laut rumschreien – hat entschieden, dass man nunmehr bekifft mit dem Auto herumfahren darf. Die letzte Bundesregierung hat nämlich das Cannabisgesetz verabschiedet. Großartig! Wenn Sie den Mindestwert von 1 Nanogramm auf 3,5 Nanogramm THC im Blut erhöhen, dann fahren Sie bekifft Auto. So ist das! Aber nicht nur das! Fragen Sie einmal die Richter und Staatsanwälte, wie die es empfinden, dass dieses verbumfiedelte Gesetz auch noch eine Rückwirkung entfaltet! Auf so was muss man erst mal kommen. Alte Akten müssen zu Hunderttausenden aus den Archiven hervorgeholt, neu bewertet, neu zur Anhörung gestellt und neu entschieden werden, und dann muss auch erneut Rechtskraft eintreten. Frau Weidel hat mal gesagt: Wir werden von Idioten regiert. – Ich glaube, da ist was dran. Und darin liegt auch der Grund für den enormen Rückstau von 1 Million Akten. – Ach Mensch, Sie sind ja gruselig! – Die Büros in den Staatsanwaltschaften waren vom Boden bis zur Decke voll mit Akten. Hinzu kommt die Einführung der E-Akte – mehr Verwaltung, als dass aktuelle Vorgänge weggearbeitet werden können. Sorgen Sie für eine funktionierende Justiz: Weniger NGOs, mehr Geld für die Justiz! Meine Damen und Herren, die Bürger sind es leid, benachteiligt zu werden und in Angst leben zu müssen. Da kann die CDU auch gerne „Mehr Sicherheit“ auf ihre Plakate schreiben. Alles Blödsinn! Es zieht ein eisiger Umfrage-Ostwind über die neuformierte linke Parteiengesellschaft, und das ist gut so. Danke schön.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man die 17. Rednerin in so einer Debatte ist, hat man eigentlich den Bedarf, viele Sachen klarzustellen. Dafür möchte ich meine Redezeit heute aber nicht verschwenden. Eine Sache wäre mir aber wichtig: Es gibt sogenannte Diplom-Juristen, die unsere Verfassung mehr achten als Rechtsanwälte, und deshalb war diese Herabwürdigung absolut unpassend. Aber das passt zu Ihnen sehr gut. Sehr geehrte Damen und Herren, heute bringen wir den Haushaltsplanentwurf für das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz für das Jahr 2026 ein. Traditionell ist das Justizressort nicht nur im Bund leider das Ressort mit dem geringsten Ausgabeaufkommen; in 2026 – das haben wir schon gehört – sind es nur 1,2 Milliarden Euro. Besonders erwähnenswert finde ich, dass das Ministerium der Justiz tatsächlich knapp zwei Drittel seiner Ausgaben durch Einnahmen selbst finanziert. Das sind die nackten Zahlen, sehr geehrte Damen und Herren. Die Bedeutung unserer Justiz ist aber an diesen Zahlen nicht zu messen. Eine starke Justiz ist die Grundlage eines starken Rechtsstaates. Und solange ich in diesem Hohen Hause stehen darf, werde ich es nicht erlauben, dass Menschen unsere Richter delegitimieren. Wir haben herausragende Richter in diesem Land. Ob die Ihnen gefallen oder nicht: Das sind dem Grundgesetz unterworfene Richter. – Ja, solche wie Sie, Politiker wie Sie; da haben Sie vollkommen recht. Wir haben großartige Richterinnen und Richter in diesem Land. Tagtäglich arbeiten Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger, Amtsanwälte, Justizvollzugsbeamte, Wachtmeister, Servicestellenmitarbeiter und Gerichtsvollzieher hart dafür, dass unser Rechtsstaat funktionsfähig ist. Bedauerlicherweise – oder manchmal auch zum Glück – spielt die Justiz im Alltag der Menschen aber eine untergeordnete Rolle. Das ist zum Beispiel anders, wenn sie selbst Partei eines Zivilprozesses sind, auf einen beantragten Erbschein oder auf eine Betreuung für einen Angehörigen warten oder wenn ein furchtbares Verbrechen, wie zum Beispiel ein Terroranschlag, verübt wird. Dann wird die sogenannte volle Härte des Rechtsstaates gefordert, und der Fokus ist dann plötzlich auf der Justiz – aber auch nur dann. Ich meine, die Justiz hat viel öfters unsere Aufmerksamkeit verdient. Was ich damit meine, möchte ich gerne anhand der Strafjustiz darlegen; die Zahlen wurden von mehreren Vorrednern schon genannt. Derzeit haben wir in Deutschland 981 633 offene Ermittlungsverfahren, also knapp 1 Million offene Verfahren. Im Durchschnitt dauert ein Strafverfahren 20 Monate ab Eingang bei der Staatsanwaltschaft; es vergehen also fast zwei Jahre bis zu einem Urteil. Gleichzeitig stellen die Staatsanwaltschaften immer mehr Verfahren ein. Nur noch jeder 16. Fall führt zu einer Anklage vor Gericht. Lassen Sie es mich ganz deutlich sagen: Das liegt mitnichten daran, dass unsere Staatsanwaltschaften und unsere Gerichte nicht arbeiten. Ganz im Gegenteil: Dass die Zahlen nicht noch fataler sind, liegt nur daran, dass insbesondere die Staatsanwaltschaften weit über Belastungsgrenzen hinaus arbeiten, auch in NRW, in meinem Heimatland. Der Anstieg der Zahlen liegt nicht nur daran, dass die Kriminalität grundsätzlich gestiegen ist. Nein, der Anstieg liegt auch daran, dass unsere Polizei immer mehr ermittelt und aufklärt. Das ist das Ergebnis des Aufwuchses an Personal bei der Polizei und bei den Sicherheitsbehörden. Und dieser Aufwuchs ist auch dringend nötig; daran gibt es keinen Zweifel. Unsere Sicherheitsbehörden leisten herausragende Arbeit. Die Verfolgung einer Straftat endet aber nicht mit den Ermittlungen unserer Polizei. Es folgen das Verfahren bei den Staatsanwaltschaften und, im Falle einer Anklage, auch eine Entscheidung des Gerichts. Mehr Polizisten, sehr geehrte Damen und Herren, erfordern in der letzten Konsequenz mehr Staatsanwälte und Richter. Ich werde nicht müde, gebetsmühlenartig zu wiederholen: Nur wenn wir die Justiz stärken, werden wir auch die innere Sicherheit langfristig stärken können. Innere Sicherheit ohne Justiz: Das können Sie vergessen. Und genau da setzen wir als Koalition an. Wir werden den Pakt für den Rechtsstaat neu aufsetzen. Der Pakt für den Rechtsstaat wird sowohl Mittel für die personelle Stärkung der Justiz als auch für die Digitalisierung zur Verfügung stellen. Für mehr Personal in der Justiz werden wir in dieser Legislaturperiode 240 Millionen Euro in die Hand nehmen, und für die Digitalisierung werden wir rund 210 Millionen Euro in die Hand nehmen. Sehr geehrte Damen und Herren, das ist eine halbe Milliarde für unsere Justiz. Das ist das richtige Signal. Aber auch wir wissen: Geld alleine hilft nicht. Wir brauchen eine moderne und zeitgemäße Rechtsordnung. Deshalb werden wir die Prozessordnungen, die Zivilprozessordnung und die Strafprozessordnung, und das materielle Recht reformieren. Das heißt zum Beispiel: Wir reformieren das Strafgesetzbuch, um die Menschen besser vor Kriminellen zu schützen. Wir reformieren das Familienrecht, um Kinder besser zu schützen. Wir reformieren das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, um die Verbraucher besser zu schützen. Diese Reformen sind dringend notwendig. Wir packen sie jetzt an – für einen starken und wehrhaften Rechtsstaat. Sehr geehrte Damen und Herren, wir übernehmen Verantwortung für den Rechtsstaat – und nicht nur dann, wenn es gerade populär ist. So bringen wir unsere Justiz und damit Deutschland wieder voran. Vielen Dank. Für die AfD darf ich das Wort Martina Kempf erteilen.

AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Koalitionsvertrag heißt es, dass die Regierung die wohnortnahe sogenannte Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen, also mit Tötungen Ungeborener, ermöglichen will. Man fragt sich, wie das betreffende Ministerium dies angehen will. Hierzu hat kürzlich die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge in der Tageszeitung „taz“ gefordert, dass öffentliche und sogar katholische Kliniken zur Durchführung von Abtreibungen verpflichtet werden sollen, wenn sie öffentlich gefördert werden. Das ist doch ein Eingriff in das Grundrecht auf Gewissensfreiheit der betroffenen Ärzte, Hebammen und Krankenschwestern. Sie können in solchen Kliniken nicht mehr arbeiten. Noch weiter geht Heidi Reichinnek, die sogar fordert, dass Abtreibungen zur medizinischen Ausbildung gehören sollten. Dann könnte man überhaupt nicht mehr Arzt oder Hebamme werden, wenn man die Mitwirkung in der Ausbildung daran verweigert. Liebe Abgeordnete des linken Lagers, geht es Ihnen denn wirklich um die betroffenen Frauen oder nicht vielmehr um Ihre einmal festgelegte Ideologie? Wenn es Ihnen wirklich um das Wohl der werdenden Mütter ginge, dann sollte es Ihnen nicht gleichgültig sein, dass nach einer neuseeländischen Langzeitstudie von 2006 das Risiko schwerer Depressionen nach Abtreibungen wesentlich erhöht ist. Demgegenüber ist die ELSA-Studie wissenschaftlich völlig wertlos, weil die Vorsitzende einer betreffenden Lobbygruppe zur Studienleiterin gemacht wurde. Nach einer finnischen Studie von 1996 begehen Frauen im Jahr nach einer Abtreibung sogar dreimal so häufig Selbstmord wie die Durchschnittsbevölkerung und sogar sechsmal so häufig wie Frauen im Jahr nach einer Geburt. Das sollte Ihnen nicht egal sein. Und wenn Ihnen wirklich etwas am Wohl der ungeplant schwangeren Frauen liegt, dann nehmen Sie mit einer Studie der Universität Mannheim von 2022 zur Kenntnis, dass sich 30 Prozent aller Frauen im Schwangerschaftskonflikt von ihrem Umfeld bzw. dem Mann, der das Kind nicht will, zur Abtreibung gedrängt sehen. Jede Liberalisierung, die Sie anstreben, begünstigt genau die Interessen jener Außenstehenden – so das Fazit dieser Studie –, also meist der Männer. Wenn Abtreibung ganz normal werden soll, dann wird sich niemand mehr genieren, seine Freundin zur Abtreibung zu drängen. Dabei ist kaum etwas Schlimmeres vorstellbar, als sein eigenes Kind durch den Druck von außen zu verlieren. Wir setzen stattdessen auf konkrete Hilfsangebote. Es muss bei der Beratung auch über die Möglichkeit der Adoptionsfreigabe gesprochen werden – Frau Kollegin, denken Sie an Ihre Redezeit; die ist abgelaufen. – ja –, eine Entscheidung, die den größten Respekt verdient; denn sie rettet ein Menschenleben. Vielen Dank. Als letzte Wortmeldung in der Aussprache zum Einzelplan 07 darf ich für die CDU/CSU Uwe Feiler das Wort erteilen.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Genau eine Woche nach unserer letzten Haushaltsdebatte beraten wir heute den Etat für das Jahr 2026. Für das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stehen im Einzelplan 07 im kommenden Jahr rund 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung; das haben wir schon gehört. Das ist in etwa die gleiche Höhe wie im laufenden Jahr und angesichts der angespannten Haushaltslage zunächst ein solides Ergebnis. Dahinter steckt vor allem eine klare Botschaft: Rechtsstaat kostet, und er ist es wert. Denn dieser Rechtsstaat ist das Fundament unserer Demokratie. Ohne durchsetzbares Recht, ohne funktionierende Gerichte, ohne verlässliche Strukturen bröckelt dieses Fundament, meine Damen und Herren, und das wäre brandgefährlich. Der Justizhaushalt ist ein ausgesprochen personalintensiver Haushalt. Ein erheblicher Teil des Etats fließt in die Bezahlung der Menschen, die tagtäglich Verantwortung übernehmen: Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen. An dieser Stelle ein herzlicher Dank für die Arbeit, die sie jeden Tag leisten! Meine Damen und Herren, Verfahren werden nicht von Aktenbergen entschieden, sondern von Menschen, die mit Sachverstand, Erfahrung und Verantwortung handeln. Sie brauchen gute Arbeitsbedingungen, eine moderne Ausstattung und spürbare Unterstützung. Darin zu investieren, ist richtig und notwendig. Deshalb ist ein weiterer Schwerpunkt dieses Haushalts die Digitalisierung. Papier- und Aktenberge sprechen keine Urteile, und sie sorgen schon gar nicht für schnellere Verfahren. Wir investieren deshalb gezielt in moderne IT-Strukturen. Dabei ist entscheidend, dass wir Bund und Länder gemeinsam denken. Wenn jedes Land für sich allein tüftelt, wird es teuer, langsam und ineffizient. Mit einer bundeseinheitlichen Infrastruktur bündeln wir Kräfte und schaffen Zukunftsfähigkeit. Zur Wahrheit gehört aber auch: Digitalisierung ist kein Sprint, sie ist ein Marathon. Dieser Marathon wird – anders als am vergangenen Sonntag – nicht nur hier in Berlin gelaufen, sondern in ganz Deutschland. Wir müssen hier konsequent mit den Ländern zusammenarbeiten. Ich danke der Bundesjustizministerin ausdrücklich dafür, dass auch sie diesem Thema einen hohen Stellenwert beimisst. Diesen Weg gilt es fortzusetzen – perspektivisch auch mit der Digitalisierungssäule des Paktes für den Rechtsstaat. Selbst wenn die Finanzierung künftig nicht mehr aus diesem Einzelplan erfolgt, bleibt diese Aufgabe zentral. Der Einzelplan 07 umfasst nicht nur Gerichte und Verwaltung, sondern auch eine große Bandbreite gesellschaftlicher Projekte. Wir unterstützen Institute und Einrichtungen, die Demokratie erfahrbar machen und unseren Rechtsstaat für die Menschen greifbar halten. Besonders hervorheben möchte ich an dieser Stelle das Anne-Frank-Zentrum. Es leistet wertvolle Arbeit gegen Antisemitismus und für Erinnerungskultur. Im kommenden Jahr kann es seine Arbeit nicht nur fortsetzen, sondern sogar ausbauen. Ein Beispiel ist der geplante Schulaktionstag gegen Rassismus und Antisemitismus im Jahr 2026. Gerade in dieser Zeit ist das ein starkes und wichtiges Signal, das hier auch erwähnenswert ist. Die Erinnerungskultur ist wichtig, und es ist richtig, dass wir diese Arbeit konsequent fördern. Auch die Stiftung Forum Recht möchte ich ansprechen. Sie bringt den Menschen näher, was der Rechtsstaat konkret bedeutet. Mit Ausstellungen, Bildungsangeboten und Veranstaltungen zeigt sie: Recht ist nicht trocken und abstrakt, sondern betrifft unser alltägliches Leben. Ein Beispiel: In Leipzig gibt es derzeit die Ausstellung „Recht – Spielregeln des Alltags“. Sie ist nicht in einem fernen Museum versteckt, sondern bewusst dort zu finden, wo die Menschen sind, etwa in Bahnhöfen oder Einkaufszentren. So wird der Rechtsstaat lebendig und erfahrbar. Manche hier im Haus tun so, als sei diese Arbeit überflüssig. Ich sage: Genau das Gegenteil ist der Fall. Wenn ich mir so einige Reden aus der AfD, auch vom heutigen Tage, anhöre, kann ich nur dringendst empfehlen, dass Sie sich diese Ausstellung und Materialien anschauen. Dort können Sie noch einiges zu unserem Rechtsstaat lernen. Meine Damen und Herren, bei der Stiftung Forum Recht müssen wir perspektivisch entscheiden, in welche Richtung gegangen wird und was die Vorstellungen sind. Ich bin mir sicher, das wird auch Gegenstand der parlamentarischen Beratungen in den nächsten Wochen sein. Ein weiteres Thema ist der Verbraucherschutz, auch wenn er im Einzelplan organisatorisch noch nicht vollständig verortet ist. Aber ab dem 13.11. wird das der Fall sein, Frau Willnat. Dann werden wir auch den Verbraucherschutz in den Einzelplan 07 überführt haben. Und wir werden ihn natürlich auch in den anstehenden Beratungen ausgiebig behandeln und da auch entsprechende Schwerpunkte setzen. Ein Schwerpunkt liegt hier vor allen Dingen – und das haben wir heute auch schon gesagt – auf dem Schutz vor Ver- und Überschuldung. Gerade in Zeiten des Internets, wo „Buy now, pay later“ nur einen Klick entfernt ist, geraten Menschen schnell in finanzielle Schwierigkeiten. Für manche sind diese Angebote eine Hilfe, für andere aber eine Falle. Mit Fördermaßnahmen im Verbraucherschutz stärken wir die Resilienz betroffener Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir schaffen Beratungsangebote und Unterstützungsstrukturen, damit Menschen nicht dauerhaft in der Schuldenfalle landen. Das ist Teil unserer gesellschaftlichen Verantwortung. Abschließend möchte ich noch anmerken: Insbesondere als Brandenburger Abgeordneter freut es mich besonders, dass die Deutsche Richterakademie, die einen ihrer Sitze in Wustrau hat, im Haushalt erneut angemessen berücksichtigt wird. Sie leistet mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag für eine einheitliche Anwendung des Rechts und für die Fortbildung der Richterschaft. Es ist schön, dass dieser Beitrag aus der Ostprignitz kommt. Das ist ein Beispiel dafür, wie auch Regionen außerhalb der großen Metropolen wichtige Impulse für unseren Rechtsstaat setzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Haushalt ist ein verlässliches Fundament. Wir investieren in unseren Rechtsstaat, wir treiben die Digitalisierung voran, wir stärken den Verbraucherschutz, und wir fördern Projekte, die Demokratie und Rechtsstaat lebendig machen. Das alles sind gute Nachrichten für die Bürgerinnen und Bürger, und es sind Investitionen, die sich lohnen – für unsere Gesellschaft heute und für die Zukunft unserer Demokratie. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Redner nach Fraktion