a) hier: Einzelplan 07 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz b) hier: Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht

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27. November 2025·Sitzung 44··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (19)

AfD

Sehr geehrte Präsidentin! Werte Abgeordnete! Werter Souverän! Jetzt betrachten wir den Einzelplan 07 – Justiz und Verbraucherschutz –, ein Etat von rund 1,163 Milliarden Euro. Als AfD sehen wir darin nicht wie ein kühler Buchhalter seelenlose Zahlen auf dem Papier, sondern gelebte Verantwortung für einen starken Rechtsstaat, für eine starke Demokratie, auf die sich die Bürger auch im Ernst- und persönlichen Ausnahmefall verlassen können wollen und vor allem müssen. Im besten Fall ist der Etat zum Einzelplan 07 effizient, sparsam und bürgernah. Deswegen finden wir es nicht nur gut und richtig, dass der Verbraucherschutz nun wieder im Justizministerium untergebracht ist, sondern auch wichtig, dass Sie diesen hoffentlich bürgerfreundlich, also im Interesse des Bürgers, gestalten. Zum Beispiel müssen Betrügereien zum Nachteil des Verbrauchers stärker geahndet werden. Die Bürger dürfen sich bei Identitätsdiebstahl oder anderen widerwärtigen Angriffen auf die Persönlichkeitsrechte in einem Rechtsstaat nicht alleine fühlen. Ein paar notwendige Reformen haben Sie auf den Weg gebracht. Die Faxgeräte werden weniger, die E-Akte kommt vermehrt, die Digitalisierung scheint Fahrt aufzunehmen – immerhin schon 30 Jahre nachdem das Internet nach Deutschland gekommen ist. Doch wie so oft warnen wir Haushälter vor Geldverschwendung und drängen im Interesse des Steuerzahlers – also in unser aller Interesse – auf weniger Bürokratie und mehr Effizienz. Auch brauchen wir ein klares Bekenntnis zu den Opfern und zur Rechtssicherheit, damit die Menschen ihr verlorengegangenes Vertrauen in Staat und Institutionen wiederfinden. Viel zu häufig kreisen die umfangreichen Justizbemühungen um teure Tätergutachten, die Opfer kommen viel zu oft viel zu kurz. Menschen, die Opfer schlimmster Gewalttaten geworden sind, fühlen sich oft vor Gericht unverstanden, vorgeführt und erneut als Opfer, während sich die Aufmerksamkeit der Justiz unverhältnismäßig stark um die Täter und deren jahrelange persönliche Schwierigkeiten und Resozialisierungschancen zu drehen scheint. Gegen so eine Art von Schwerpunktsetzung, gegen so eine Art von Rechtsprechung, die als ungerecht und unempathisch, als nicht angemessen oder als zu wenig strafend empfunden wird, können Sie noch so viele Stiftungen in Stellung bringen. Verlorengegangenes Vertrauen kommt auf diese Art nicht zurück. Sie wissen sicher, welche Stiftung gemeint ist – eine, die ihre wahre Berufung immer noch zu suchen scheint, eine, die wir gerne abgeschafft oder zumindest auf ein realistisches Maß gekürzt hätten, die Sie natürlich aber weiter aufblähen. Was machen eigentlich Ihre geplanten zwei Neubauten für – Stand jetzt – rund 140 Millionen Euro für – Stand jetzt – rund 30 Mitarbeiter für die Stiftung Forum Recht, finanziert mit 4,45 Millionen Euro, was eine Steigerung um fast eine weitere Million Euro zum Entwurf ist? Im Bereich Verwaltungsrecht konkretisiere ich Ihnen ein paar Reformmöglichkeiten, über die man sich zumindest im politischen Raum auseinandersetzen sollte. Beginnen wir mit den Verwaltungsgerichten, die unter der Last von Asyl- und Aufenthaltssachen fast zusammenbrechen. Im ersten Halbjahr 2025 wurden 76 600 neue Klagen eingereicht – ein Rekordanstieg, der die Gerichte lahmlegt. In Nordrhein-Westfalen dauerten Bearbeitungen im vergangenen Jahr durchschnittlich 14,4 Monate, in anderen Bundesländern 16 Monate. Die Folge? Frustration, Frustration für alle rechtschaffenen Bürger, die auf schnelle Urteile bei Baugenehmigungen oder Sozialstreitigkeiten warten. Die Kosten? Allein die asylbedingten Gerichtsverfahren verschlingen jährlich zwischen 500 Millionen Euro und 1 000 Millionen Euro, Geld, das aus unseren Haushalten fließt, weil fehlerhafte BAMF-Bescheide bei jeder dritten Klage kassiert werden. Das ist pure Verschwendung. Statt mehr Milliarden in Personal zu pumpen, was haushaltspolitisch ohnehin kaum noch abzubilden ist, müssen wir die Fallzahlen senken. Durch präzise Begründungen bei ablehnenden Bescheiden können Klagen um bis zu 20 Prozent reduziert werden, wie Studien zeigen. Höhere Hürden bei Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe – etwa strengere Prüfungen – würden den Klägern ihr eigenes Risiko bewusst machen, die Klagefreudigkeit bremsen und Millionen sparen. Wir fordern die sofortige Streichung und Umleitung ideologisch bedingter Summen in die Entlastung der Verwaltungsgerichte. Durch smarte Reformen im Verwaltungs- und Strafrecht entlasten wir die Gerichte. Das ist verantwortungsvolle und das ist vorausschauende Haushaltspolitik, verantwortungsvoll für einen Rechtsstaat, der dienen und funktionieren will und die Menschen nicht in wachsender Ablehnung und Verbitterung zurücklässt. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Svenja Schulze das Wort. Bitte.

SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten hier heute einen Haushalt, mit dem wir wirklich Verantwortung übernehmen, und zwar Verantwortung für Frauen, die in unserer Gesellschaft Gewalt erleben, und Verantwortung für Menschen, die finanziell immer stärker unter Druck geraten. Beides passiert leider oft im Stillen, und beides verlangt wirklich entschlossenes Handeln und einen handlungsfähigen Rechtsstaat. Sie alle wissen: Häusliche Gewalt passiert jeden Tag – viel zu oft. Alle zwei Minuten wird in Deutschland ein Mensch Opfer, und meistens sind es Frauen. Viele davon holen sich keine Hilfe, weil sie Angst haben oder sich schämen. Und sie brauchen unheimlich viel Mut, um Täter anzuzeigen und um vor Gericht auszusagen. Wir als SPD wollen, dass die Frauen Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter an ihrer Seite haben, wenn die Täter vor Gericht kommen. Deshalb haben wir uns sehr erfolgreich dafür eingesetzt, dass jetzt 3 Millionen Euro für Hilfsangebote zur Verfügung stehen. Aber wir müssen auch schon vorher ansetzen. Deshalb ist es ganz wichtig, dass die Initiative „StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt“ jetzt unterstützt wird. Zu viele Menschen schauen bei Partnerschaftsgewalt weg, weil sie nicht wissen, was sie tun sollen, oder weil sie denken: Das geht mich nichts an. – Aber häusliche Gewalt ist niemals Privatsache, häusliche Gewalt ist eine Straftat. „StoP“ zeigt in Nachbarschaften, in Schulen und Vereinen, wie wir alle helfen können, wenn es darauf ankommt. Bundesbauministerin Verena Hubertz kann jetzt endlich Geld in die Hand nehmen, damit Frauen in Deutschland einen sicheren Ort finden. 150 Millionen Euro für die Sanierung von Frauenhäusern sind ein ganz wichtiges Signal, das von diesem Haushalt ausgeht. Ich bin stolz, dass wir als SPD in den Haushaltsverhandlungen so viel erreichen konnten, um Frauen besser vor häuslicher Gewalt zu schützen. Ich bin auch Ministerin Stefanie Hubig sehr dankbar, dass sie sich so stark engagiert, um Frauen in Not zu unterstützen. Aber, Kolleginnen und Kollegen, nicht nur Gewalt ist ein großes Problem, sondern immer mehr Menschen geraten auch finanziell unter Druck. Besonders junge Menschen verlieren bei Ratenkäufen schnell den Überblick. Fast jeder hat schon mal online etwas auf Raten gekauft – „Buy now, pay later“ klingt praktisch –, aber es ist ein Kleinkredit. Und wer den Überblick verliert, der rutscht sehr schnell in die Schuldenfalle. Genau deshalb haben wir als SPD darauf bestanden, dass es künftig eine digitale Schuldnerberatung gibt. Und die kommt jetzt auch. Dafür gibt es rund 4 Millionen Euro zusätzlich. Man kann da schnell checken, wie man die eigenen Finanzen wieder sortiert und Schritt für Schritt aus den Schulden herauskommt. Das Angebot ist kostenlos; denn wer überschuldet ist, kann keine Gebühren für eine Beratung bezahlen. Und: Sie ist anonym und von überall aus erreichbar, egal ob in der Stadt oder auf dem Land. Wir unterstützen genau da, wo viele die ersten finanziellen Fehler machen, nämlich online. Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Haushalt stärken wir Frauen, die Gewalt erleben. Wir stärken die Menschen, die finanziell unter Druck geraten. Und wir stärken alle, die täglich helfen – in Beratungsstellen, in der Nachbarschaft, in Schuldnerberatungen. Das ist eine gute Investition in den sozialen Zusammenhalt. Deswegen werbe ich dafür, diesem Haushalt zuzustimmen. Herzlichen Dank. Ich bedanke mich. – Wir kommen nun zum nächsten Redner der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Herr Abgeordneter Helge Limburg. Bitte sehr.

Grüne

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Jahr 2025 war kein einfaches Jahr für den Rechtsstaat. Wir hoffen, dass das kommende ein besseres wird. Das ist natürlich nicht allein die Verantwortung der Justizministerin, aber es war in großen Teilen die Verantwortung dieser Koalition, dieser Bundesregierung. Da waren zum einen die verschärften Grenzkontrollen, die – das haben schon im Vorfeld alle Expertinnen und Experten gesagt – eindeutig gegen europäisches und nationales Recht verstoßen haben. Als Ihnen das auch Gerichte bescheinigt haben, gab es sehr, sehr laute Beschimpfungen der Richterinnen und Richter, sehr laute Erklärungen, warum sich diese Regierung nicht an die Rechtsprechung gebunden fühlt, und eine zu leise Verteidigung der unabhängigen Gerichte. Da waren die verweigerten Visa für Afghaninnen und Afghanen, die in Pakistan festsitzen. Und als Gerichte entschieden haben, dass die Bundesregierung sich natürlich an ihre Zusagen halten müsse, sind die Menschen gezwungen worden – meine Kollegin Schahina Gambir hat es gerade angesprochen –, den mühsamen Weg der Einzelklage zu gehen, anstatt dass die Bundesregierung endlich die Rechtslage anerkennt. Auch das ist schäbig für einen Rechtsstaat. Und da war die markige Ankündigung des Herrn Bundeskanzlers, den wegen möglicher Kriegsverbrechen vom Internationalen Strafgerichtshof gesuchten israelischen Regierungschef Benjamin Netanjahu nach Deutschland einzuladen und Mittel und Wege zu finden, diesen Haftbefehl nicht vollstrecken zu müssen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in einem Rechtsstaat gibt es auch für eine Regierung keine Mittel und Wege, einen Haftbefehl nicht zu vollstrecken; auch die Mächtigen unterliegen dem Gesetz. Das hätten Sie von Anfang an klarmachen müssen. Und da war die gescheiterte Bundesverfassungsrichterwahl – ein einmaliger Vorgang, mit dem insbesondere CDU und CSU das höchste deutsche Gericht in fahrlässiger Weise beschädigt haben. Man muss es so sagen: Dass wir Grüne staatstragender sind als die Union, ist seit vielen Jahren bekannt. Aber in dieser Frage – und ich hoffe, das empfinden Sie von den Linken nicht als Beleidigung – war auch die Linksfraktion zweifellos staatstragender, als es die Konservativen in diesem Hause waren. Der Beweis, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass Sie tatsächlich regierungsfähig sind, steht in dieser Wahlperiode immer noch aus. Meine Damen und Herren, der Rechtsstaat steht nicht nur unter Druck, wenn Gerichte oder Staatsanwälte polemisch attackiert werden; er gerät auch unter Druck, wenn – und das erleben wir leider nicht nur in den USA – Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte angegriffen werden. Wenn wir erleben müssen, dass Rechtsanwälte für die Übernahme strafrechtlicher Mandate oder auch ausländerrechtlicher Mandate öffentlich aufs Übelste beleidigt und verunglimpft werden, dann ist das eine Bedrohung für den Rechtsstaat, und dann ist es unsere Aufgabe als Politik, sich klar und eindeutig hinter unsere Anwältinnen und Anwälte zu stellen, zum Beispiel über die angestoßene Diskussion, den Schutz von Anwälten ins Grundgesetz aufzunehmen. Jedenfalls müssen wir klarmachen: Auch Rechtsanwälte gehören unverzichtbar zum Rechtsstaat dazu. Aber was macht diese Koalition? Sie macht genau das Gegenteil: Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wird anwaltlicher Beistand in Haftsachen wieder abgeschafft, nämlich der anwaltliche Beistand in Abschiebehaftsachen, und das, obwohl Sie auf mehrfache Nachfrage keinen einzigen Fall benennen konnten, in dem ein Anwalt eine rechtmäßige Abschiebung auch nur verzögert hätte. In Wahrheit beugen Sie sich damit populistischen Kampagnen, oder Sie setzen sich dem schlimmen Verdacht aus, dass Sie selbst bereit sind, Rechtsbrüche in Kauf zu nehmen, um Ihre Abschottungspolitik durchzusetzen. Beides wäre schlimm; beides darf in einem Rechtsstaat nicht sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wie leider immer, wenn sich CDU/CSU und SPD zusammentun, werden es schlechte Jahre für die Bürger/-innenrechte in diesem Land. Ihr Koalitionsvertrag, Herr Kollege Plum, ist und bleibt ein Überwachungskatalog des Grauens: IP-Vorratsdatenspeicherung, Ausweitung der Telefonüberwachung, biometrische Erfassung im öffentlichen Raum, automatisiertes Ablesen von Autokennzeichen, Ausweitung der Videoüberwachung, dazu die von CDU-Landesinnenministern geplante Einführung der gefährlichen Palantir-Überwachungssoftware. Sie wollen mit einem Bulldozer über die Freiheitsrechte in diesem Land fahren. Wir werden uns dem mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln entgegenstellen. Verlassen Sie sich darauf! Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Kollegin Svenja Schulze hat es angesprochen: In dieser Woche war der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Es ist gut, dass wir hier bald einen Gesetzentwurf aus Ihrem Haus, Frau Ministerin, diskutieren werden, der einen Teil des spanischen Modells, die elektronische Fußfessel für Gewalttäter, ins deutsche Recht übertragen soll. Klar muss aber sein: Das spanische Modell umfasst zu Recht einen grundsätzlichen gesellschaftlichen Paradigmenwechsel. Wir alle – auch und gerade wir Männer, die die größte Tätergruppe stellen – müssen doch mehr tun, um Gewalt gegen Frauen gesamtgesellschaftlich zu ächten. Das fängt in der Erziehung an und hört im Sportverein nicht auf. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in dieser Frage sind wir alle gefordert. Meine Damen und Herren, es ist angekündigt: Es soll – und ich hoffe, das geht dann sehr schnell vonstatten, Frau Ministerin –, einen Gesetzentwurf zur Berücksichtigung von Gewalt in Sorge- und Umgangssachen gehen. Auch das ist überfällig. Partnerschaftsgewalt kann doch nicht getrennt werden von Gewalt gegen Kinder. Kinder leiden auch unter Partnerschaftsgewalt, in bestehenden oder auch in getrennten Partnerschaften, und darum muss das zwingend von Gerichten bei Sorge- und Umgangsentscheidungen berücksichtigt werden. Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Unionsfraktion Uwe Feiler.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Frau Ministerin! Heute beraten wir den Einzelplan 07, den Haushalt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Wir beraten damit den Haushalt für unseren Rechtsstaat. Ein funktionierender Rechtsstaat ist keine Selbstverständlichkeit. Er entsteht nicht von allein. Er braucht Menschen, die täglich Verantwortung übernehmen; er braucht klare Regeln und verlässliche Strukturen, und er braucht das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger. Und – das gehört zur Ehrlichkeit dazu – er braucht eine solide finanzielle Grundlage. Klar ist aber auch: Die Haushaltslage ist angespannt; das gilt auch für diesen Einzelplan. Gerade deshalb freut es mich, dass wir den Haushaltsentwurf im parlamentarischen Verfahren noch einmal verbessern und wichtige Schwerpunkte setzen konnten. Wir stärken damit unseren Rechtsstaat, unsere Justiz und den Verbraucherschutz. Ein besonders erfreuliches Ergebnis ist für mich die deutliche Stärkung der Stiftung Forum Recht. Wir haben ihre Mittel um über 900 000 Euro erhöht. Das ist weit mehr als eine haushalterische Anpassung; das ist ein deutliches Zeichen, meine Damen und Herren, auch wenn das auf der ganz rechten Seite nicht so gern gesehen wird. Diese Stiftung wurde aus der Mitte dieses Hauses heraus gegründet, und deshalb ist es auch unsere gemeinsame Verantwortung, sie so auszustatten, dass sie ihre wichtige Arbeit leisten kann. Die Stiftung setzt sich für die Stärkung unseres Rechtsstaats ein. Die Aufklärungsarbeit ist wichtig; das sieht man bereits hier im Deutschen Bundestag. Die Stiftung bringt rechtliche Grundlagen, demokratische Prozesse und unsere freiheitliche Ordnung in die Lebenswelt der Menschen, durch Ausstellungen und Bildungsangebote. Gerade junge Menschen erreicht sie damit auf Augenhöhe. Wir unterstützen mit dieser Entscheidung diejenigen, die Demokratie und Rechtsstaat vermitteln und damit stärken. Ich halte das für ein sehr gutes und sehr wichtiges Signal aus dem Parlament. Meine Damen und Herren, am Dienstag dieser Woche war der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen – ein Tag, der uns jedes Jahr ermahnt. Die Zahlen sind erschreckend: Im vergangenen Jahr wurden im Bereich häuslicher Gewalt 187 128 weibliche Opfer erfasst, und das ist nur das Hellfeld. Die tatsächliche Zahl dürfte deutlich höher liegen. Viele Fälle werden gar nicht aufgeklärt; sie passieren hinter verschlossenen Türen. Deshalb ist dieser Tag nicht nur eine Mahnung, sondern auch eine Verpflichtung für uns alle. Wir müssen Antworten geben; der Rechtsstaat muss Antworten geben. Im Haushalt stellen wir daher unter anderem Mittel für die bundesweite Koordinierungsstelle „Stadtteile ohne Partnergewalt“ bereit. Wir führen so das Projekt zum Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt fort. Gerade im ländlichen Raum sind die Wege länger und Hilfen schwerer erreichbar. Eine verlässliche Infrastruktur ist daher unverzichtbar. Es ist gut, dass wir diese Strukturen weiter stärken. Klar ist aber auch: Diese Maßnahmen sind nur ein kleiner Baustein. Hier sind wir alle gefragt; weitere Maßnahmen müssen folgen. Meine Damen und Herren, mit dem Haushalt 2026 kehrt der Verbraucherschutz vollständig in den Einzelplan 07 zurück. Doch wir haben nicht nur Zuständigkeiten bzw. nicht nur Geld von links nach rechts verschoben; wir haben im parlamentarischen Verfahren echte Schwerpunkte gesetzt. Besonders hervorheben möchte ich das neue Modellprojekt zur Online-Schuldnerberatung, das wir nun ermöglichen. Dieses Thema ist aktueller denn je. Digitale Kauf- und Finanzierungsmodelle, allen voran „Buy now, pay later“, wirken auf den ersten Blick harmlos: Ein Klick, und die Ware ist bestellt. Die Rechnung kommt später. Doch ohne Erfahrung im Umgang mit Geld und Verträgen können diese Angebote junge Menschen schnell in ernste Schwierigkeiten bringen. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: In Deutschland gelten derzeit 5,6 Millionen Erwachsene als überschuldet – ein Anstieg um über 2 Prozent. Besonders alarmierend: Fast 7 Prozent der unter 30-Jährigen sind überschuldet. Diese Entwicklung dürfen wir nicht ignorieren. Wir müssen hier dringend handeln. Mit der Online-Schuldnerberatung schaffen wir ein Angebot, das insbesondere junge Menschen dort erreicht, wo sie unterwegs sind: im digitalen Raum. Wir müssen über die Gefahren der Überschuldung aufklären; wir müssen frühzeitig helfen, und wir müssen Unterstützungsangebote schaffen, die leicht zugänglich und zielgruppenorientiert sind. Das ist moderner Verbraucherschutz; das ist ein Baustein moderner, präventiver Verbraucherschutzpolitik und ein wichtiger Schritt für die finanzielle Selbstbestimmung junger Menschen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, all das, was wir in diesem Einzelplan stärken – die Stiftung Forum Recht, den Gewaltschutz, die Online-Schuldnerberatung –, dient einem gemeinsamen Ziel: einem starken, verlässlichen und modernen Rechtsstaat. Ich bin froh, dass dieser aus haushalterischer Sicht für das kommende Jahr gut aufgestellt ist, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Der nächste Redner in dieser Debatte ist Sascha Wagner für die Fraktion Die Linke.

Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über einen Haushalt, der an vielen Stellen vorgibt, Menschen zu schützen – Frauen, Kinder, Mieterinnen und Mieter, Verbraucherinnen und Verbraucher –, es aber in der Realität zu wenig tut. Bei genauer Betrachtung zeigt sich ein Muster: Die Bundesregierung spart dort, wo Menschen Schutz brauchen, aber sie investiert dort, wo Konzerne oder die Rüstungsindustrie profitieren. Meine Damen und Herren, 859 Frauen und Mädchen wurden im vergangenen Jahr Opfer versuchter oder vollendeter Tötungsdelikte. 648 Frauen und Mädchen wurden allein 2023 und 2024 getötet. In jeder Stunde werden 15 Fälle häuslicher Gewalt gemeldet. Aber wir wissen auch: Rund 95 Prozent der Fälle werden gar nicht erst zur Anzeige gebracht. Hochgerechnet sprechen wir über rund 300 Gewalttaten pro Stunde. Das heißt, in der Zeit, in der ich hier rede, werden mehrere Frauen geschlagen, bedroht oder misshandelt. Es passiert jeden Tag, in jedem Bundesland, quer durch alle sozialen Schichten. Deshalb müssen wir uns als Gesamtgesellschaft fragen: Was stimmt in diesem Land nicht? Gewalt löst keine Probleme; ganz im Gegenteil. Deshalb muss sie endlich mit aller Konsequenz bekämpft werden. Die Bundesregierung hat zwar Verschärfungen im Strafrecht angekündigt, etwa bei Vergewaltigungen nach Einsatz von K.-o.-Tropfen – das ist auch längst überfällig –, aber es reicht eben nicht aus. 14 000 Plätze fehlen in Frauenhäusern, und dennoch wurden vielerorts Mittel gekürzt oder Kostensteigerungen nicht ausgeglichen. Und was machen Sie, liebe Bundesregierung? Sie kündigen Investitionen innerhalb der nächsten elf Jahre an. Elf Jahre! Das heißt für viele Gewaltbetroffene: Heute bleibt die Tür geschlossen. Heute finden sie keinen Platz. Heute bleiben sie in Gefahr. Das darf nicht sein, meine Damen und Herren, nicht in einer aufgeklärten Gesellschaft wie der unseren. Wir reden hier auch nicht nur über irgendeine Infrastrukturmaßnahme, wir reden hier über Leben, über Sicherheit, über echte Zuflucht. Deshalb fordern wir einen Rechtsanspruch auf einen kostenlosen Schutzplatz, einen Rechtsanspruch, der seinen Namen auch verdient – ohne Hürden, ohne Kosten, ohne bürokratische Schleifen, die niemand in einer Notsituation bewältigen kann. Gleichzeitig propagiert die Regierung das spanische Modell. Doch Spanien investiert nicht nur in Fußfesseln, sondern auch in spezialisierte Gerichte, in verpflichtende Fortbildungen für Richterinnen und Richter sowie in ein durchdachtes Risikobewertungssystem. Prävention, Struktur, Konsequenz – all das brauchen auch wir. Und wir brauchen es jetzt! Statt politischer Ankündigungen, die in Haushaltslöchern verschwinden, brauchen wir endlich einen Masterplan gegen Gewalt – einen Masterplan, der Zuständigkeiten klärt, der Standards setzt und der ausreichend finanziert ist. Das ist längst überfällig, und das sind wir den Gewaltopfern in diesem Land schuldig. Kommen wir zum Verbraucherschutz: Herr Kollege Feiler, ja, der Verbraucherschutz ist im Einzelplan 07 angekommen. – Versprechen gehalten: Das honorieren wir. Aber was nützt ein Titel, wenn das Geld fehlt? Preise steigen, Verträge werden undurchsichtiger, digitale Abofallen sind alltäglich, KI-Betrugsmodelle explodieren, und immer mehr Menschen rutschen in Schulden. Nicht weil sie falsch gewirtschaftet hätten, sondern weil der Markt auf Unsicherheit, Stress und Armut ausgelegt ist. Das ist Raubtierkapitalismus, und genau deshalb braucht es einen starken und solidarischen Verbraucherschutz. Doch statt ihn zu stärken, schwächt dieser Haushalt den Verbraucherschutz. Die Zuschüsse an die Verbraucherverbände sinken, die Mittel für Verbraucherinformation werden gekürzt. Selbst grenzüberschreitender Schutz im globalen digitalen Markt wird reduziert. Personalstellen des vzbv werden nicht ausreichend finanziert. Und auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung bleibt unterfinanziert, obwohl die Zahl der überschuldeten Menschen stetig steigt. Schuldnerberatungen sind aber kein Luxus. Sie sind eine Säule sozialer Stabilität, oft das letzte Auffangnetz, bevor Familien komplett abstürzen. Wenn der Staat hier spart, spart er am sozialen Frieden, und das wird uns später sehr viel teurer zu stehen kommen. Und im digitalen Raum? Dort verdienen wenige Plattformen Milliarden, während Millionen Menschen betrogen, getäuscht und abgezockt werden. Deshalb brauchen wir Warn- und Meldesysteme, echte digitale Aufklärung und eine dynamische Förderung des Verbraucherschutzes. Die Gefahren wachsen exponentiell. Dagegen bleiben die Haushaltsmittel gleich, und das ist fahrlässig, meine Damen und Herren. Wir brauchen endlich eine Politik aus dem Blickwinkel der Bürgerinnen und Bürger, Frauen, Mieter, Verbraucher. Aber diese Bundesregierung setzt eindeutig auf andere Prioritäten. Am Wohnungsbau wird dies besonders deutlich: Das 21-Fache dessen, was Sie für den Wohnungsbau ausgeben wollen, pumpen Sie mit diesem Haushalt in die Rüstung. Machen Sie in diesem Tempo weiter, dauert es 30 Jahre, um 1 Million neuer Wohnungen zu schaffen, die bisher fehlen. Gleichzeitig wird die Diskussion über Mietwucher in eine Kommission ausgelagert, statt sofort zu handeln. Dabei gehören Indexmieten abgeschafft und Mietwucher endlich hart sanktioniert. Dafür braucht es keinen runden Tisch, sondern allein den politischen Willen! Und am Ende stellt sich die Frage: Wessen Interessen schützt dieser Haushalt eigentlich? Er schützt nicht die von Gewalt betroffenen Menschen, er schützt nicht die Mieterinnen und Mieter, er schützt nicht die Verbraucherinnen und Verbraucher. Aber der Haushalt, so wie er nun beschlossen werden soll, schützt die Profite, den übergriffigen Markt und die Rüstungsindustrie. Meine Damen und Herren, die Prioritäten in diesem Land müssen wieder geradegerückt werden. Die Bundesregierung muss endlich ihr Blickfeld weiten, den Alltag der Menschen ernst nehmen und entsprechend handeln. Dazu gehört auch, mehr Mittel für unsere Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung zu stellen. Ich danke Ihnen. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die Bundesregierung die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Verglichen mit dem Haushalt des BMI, der vorher besprochen worden ist, ist der Haushalt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz klein. Aber unsere Aufgaben sind nicht kleiner als die des BMI, sie sind mindestens genauso groß. Und ich würde behaupten: An mancher Stelle sind sie sogar noch ein bisschen größer; denn es geht um unseren Rechtsstaat. „Gleich groß.“ Wir können uns auch auf „gleich groß“ einigen. Das Interesse der Menschen an diesem Haushalt sollte deshalb groß sein; denn er betrifft sie unmittelbar. Ein starker Rechtsstaat muss für jeden und jede von uns spürbar funktionieren. Deshalb setzen wir 2026 zusammen mit den Ländern den Pakt für den Rechtsstaat um. Das ist ein klares Zeichen für unsere Demokratie, für die Freiheit in diesem Land und für den Rechtsstaat. Nicht minder wichtig – und ich freue mich sehr, dass dies wirklich von allen Seiten angesprochen worden ist – ist der Schutz vor Gewalt. Vorgestern war der Orange Day; das ist ein Tag von 365. Aber um es ganz klar zu sagen: Wir müssen auch an allen anderen 364 Tagen im Jahr – und in Schaltjahren auch an einem Tag mehr – etwas gegen Gewalt gegen Frauen und gegen Kinder tun. Und ich kann Ihnen sagen: Wir arbeiten jeden Tag daran. Mein Ministerium, ich persönlich, die Bundesregierung – wir wollen uns das Thema „häusliche Gewalt“ vorknöpfen. Es ist mir ein persönliches Anliegen, und ich bin dankbar, dass wir in diesem Haushalt vieles erreichen konnten, um das Thema weiter anzugehen. Ich freue mich auch sehr, dass der Innenminister Alexander Dobrindt sich in seiner Rede auch klar zu diesem Thema bekannt hat und sich, ich sage mal: mit an die Spitze der Bewegung gesetzt hat. Vielen Dank dafür! Wir haben bei den letzten Haushaltsberatungen viel über den Teil Justiz gesprochen. Deshalb möchte ich noch mal über den Verbraucherschutz sprechen, der jetzt glücklicherweise bei uns im Haushalt verankert ist. Sie haben in den Beratungen deutlich mehr – und nicht weniger, wie gerade eben behauptet worden ist – Mittel für den Verbraucherschutz vorgesehen. Dafür bin ich Ihnen dankbar; denn es geht wirklich darum, den Menschen das Leben in diesem Land einfacher und bezahlbarer zu machen. Und vor allen Dingen: Es geht um Gerechtigkeit, es geht um den Schutz der Schwächeren. Es geht also genau um das, was das Recht leisten soll: fairen Ausgleich, Verlässlichkeit und Sicherheit. Wir können hier oft im Kleinen Großes verändern. Im Moment, glaube ich, reden alle trotz vieler politischer Themen über den Black Friday, die Rabattschlacht in der Vorweihnachtszeit. Der Black Friday ist ein Import aus den USA. Er gehört mittlerweile zu den umsatzstärksten Tagen im Jahr, und das ist auch gut so. Große und kleine Läden locken in die Innenstadt, locken online mit Schnäppchen. Aber bei allem Spaß und aller Freude: Aufgepasst! Wir wollen nicht, dass sich die Menschen am Ende verschulden. Wenn es denn passiert, dann können sie in eine Schuldnerberatung gehen, auch online. Aber wir müssen vorher ansetzen. Deshalb wollen wir mit dem Widerrufsbutton schaffen, dass Menschen das, was sie sich vielleicht unnötig oder falsch in den digitalen Warenkorb gepackt haben, da auch schnell wieder herausbekommen. Der Widerrufsbutton kommt. Das bedeutet: kein langes Suchen mehr durch versteckte Formulare, sondern Widerruf per Click, und das war es. Mit dem Widerrufsbutton wird der Rücktritt vom Kauf so einfach wie die Bestellung selbst; denn wenn das Bestellen im Internet kinderleicht ist, muss eben auch das Rückgängigmachen, der Widerruf, genauso leicht sein. Das schützt vor ungewollten Verträgen. Das spart Zeit und Nerven. Ich könnte jetzt noch vieles aus dem Bereich Verbraucherschutz erwähnen. Aber die Redezeit ist um. Deshalb an dieser Stelle noch mal herzlichen Dank an alle Berichterstatter für die guten und konstruktiven Verhandlungen. Jetzt haben wir ja ein bisschen Ruhe bis zu den nächsten. Aber bis dahin können wir gemeinsam viel umsetzen. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion ist der nächste Redner in dieser Debatte Ulrich von Zons.

AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der freiheitliche Rechtsstaat gehört zu den größten Errungenschaften der abendländischen Welt. Ihn zu bewahren, auszubauen und zu verteidigen, muss unser aller Aufgabe sein. Meine jedenfalls ist es täglich, und das nicht mehr nur wie früher als Rechtsanwalt, sondern jetzt auch hier als Abgeordneter. Es waren gerade auch deutsche Juristen, die unseren Ruf in der Welt begründeten, die sogar Exportschlager wie das BGB, also unser Zivilrecht, entwickelten, um die uns die Welt beneidete. Das Gleiche gilt natürlich auch für unser Grundgesetz, das in seiner Konzeption eine ganz hervorragende Verfassung ist – eine Verfassung, die wir hochhalten und schützen müssen, aber ganz bestimmt nicht durch den sogenannten Verfassungsschutz, der mehr und mehr Instrument der Konkurrenzverhinderung geworden ist. In den letzten Jahren und Dekaden wurde allerdings zu häufig nur noch von diesem guten Ruf gelebt, anstatt ihn ständig zu erneuern. Es ist wie mit unserem guten Ruf für perfekte Infrastruktur bei den Straßen, Brücken und der Bahn: Es wurde von der Substanz gelebt. Bei der Justiz ist es unter anderem die Verfahrensdauer: Erstinstanzlich am Landgericht 12 Monate, Berufung beim Oberlandesgericht noch einmal 16 Monate, knapp zweieinhalb Jahre also, und dann beginnt erst die Vollstreckung. Bei den Verwaltungsgerichten wird es noch schlimmer. Hier hat die Politik von CDU, SPD und Grünen dafür gesorgt, dass die Hälfte aller Verfahren nun durch Asylklagen blockiert wird, und das hat logischerweise Folgen für die Verfahrensdauer. Der normale Bürger hat das Nachsehen. So, meine Damen und Herren, schafft man doch nicht mehr Vertrauen in unseren Rechtsstaat und seine Institutionen, sondern weniger. Das gilt auch für den immer stärker werdenden Drang der alten Parteien, die Justiz zu politisieren. Wir haben das gerade erlebt, als es zur Wahl der Richter am Bundesverfassungsgericht kam. Da meint die SPD, wir hätten 1977 und sie stellte die Mehrheit samt Kanzler. Herr Kollege, es gibt den Wunsch aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, eine Zwischenfrage zu stellen. Wollen Sie diese zulassen? Nein, danke. Nein, liebe Kollegen von der SPD, Sie stehen gerade noch bei 14 Prozent. Ihre linksradikale Kandidatin konnten wir gerade noch verhindern, indem wir der CDU Beine gemacht haben, ja, Beine machen mussten. Aber man muss sich schon fragen, wie Sie eigentlich überhaupt noch dazu kommen, solche Kandidaten in Quantität und Qualität aufzustellen. Das ist doch völlig aus der Zeit gefallen. Und es stärkt den Rechtsstaat genauso wenig wie CDU-Bundestagsabgeordnete, die mal eben ins Verfassungsgericht wechseln und zur Coronazeit mit der Kanzlerin essen gehen. Eine Unsitte, die nun quer durch alle Ministerien festzustellen ist: Es werden Titel geschaffen, um linke Politik zu machen, um eine angebliche Zivilgesellschaft von regierungsfinanzierten NGOs aufzubauen. Gleiches gilt für die Stiftung Forum Recht: 3,5 Millionen Euro Steuergeld. Und: 140 Millionen Euro für zwei Tempelbauten in Karlsruhe und Leipzig. Schon im nächsten Jahr wird es darum gehen, dass nach unseren Landtagswahlerfolgen wir den Rechtsstaat – Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss. Ihre Redezeit ist abgelaufen. – als Alternative für Deutschland wieder stärken können. Ich freue mich darauf. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die Unionsfraktion Susanne Hierl.

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wir kochen das alles jetzt mal ein bisschen runter und kommen wieder zurück zu unserem Thema, nämlich zum Haushalt. Die absolute Summe des Haushalts für Justiz und Verbraucherschutz ist mit circa 1 Milliarde Euro überschaubar. Doch die Bedeutung des Haushalts für den Rechtsstaat könnte kaum größer sein. Der Haushalt finanziert sich zu rund 65 Prozent aus eigenen Einnahmen. Auch das ist etwas Besonderes. Rund zwei Drittel der Mittel des Etats werden für das Personal verwendet. Das zeigt, worauf es im Justizhaushalt ankommt: auf die Menschen, die täglich dafür sorgen, dass unser Rechtsstaat funktioniert. Eine starke Justiz ist die Voraussetzung dafür, dass Freiheit und Sicherheit in unserem Land gewährleistet bleiben. Doch die Justiz arbeitet seit Jahren unter erheblichem Druck. Die Verfahren werden komplexer, die Akten umfangreicher. Die Anzahl der Massenverfahren nimmt zu. Und die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Justiz sind hoch. Sie wollen, dass Straftaten schnell verfolgt werden und dass Rechtsstreitigkeiten nicht zu einem Geduldsspiel werden. Es darf nicht sein, dass Menschen Jahre warten, bis sie ihre zivilrechtlichen Ansprüche endlich durchsetzen können. Und: Es darf vor allem nicht vom Zufall abhängen, ob Täter verurteilt werden oder ob Verfahren eingestellt werden müssen. Doch wir wissen: Sofern die Abläufe in den Verfahren unverändert bleiben, wird sich die Lage auch durch mehr Geld im System nicht verbessern. Deshalb haben wir uns vorgenommen, die Prozessordnungen zu modernisieren. Ein erstes Beispiel ist das Onlineverfahren im Zivilprozess, das der Bundestag in der letzten Sitzungswoche beschlossen hat. Das ist ein Schritt nach vorn und sollte Ansporn für uns sein, weiter mutig voranzugehen und zu reformieren. Ein zweiter großer Schwerpunkt unserer Rechtspolitik ist der Schutz von Frauen und Kindern. Der Orange Day ist heute schon mehrfach genannt worden. Die aktuellen Zahlen zur häuslichen Gewalt sind nicht zu ertragen. 2024 gab es annähernd 270 000 Opfer von häuslicher Gewalt. Über 70 Prozent davon sind Frauen. Viele Fälle bleiben dabei im Dunkeln. Wir nehmen das sehr ernst. Wir wollen die Frauen und die Kinder besser schützen. Deshalb nehmen wir die elektronische Fußfessel ins Gewaltschutzgesetz mit auf. Die Familiengerichte sollen in Hochrisikofällen anordnen können, dass die Täter Abstand halten müssen. Das kann auch überwacht werden. Der Kabinettsbeschluss zur Einführung der elektronischen Fußfessel war überfällig. Auch die Zahlen zum sexuellen Missbrauch von Kindern sind alarmierend: über 16 000 Fälle im vergangenen Jahr. Und hinter jedem Fall steckt eine zerstörte Kindheit. Viele dieser Taten spielen sich im digitalen Raum ab. Die Täter wähnen sich in der Anonymität in Sicherheit. Deshalb braucht es endlich die Speicherung von IP-Adressen; auch Minister Dobrindt hat in der letzten Debatte zum Innenhaushalt darauf hingewiesen. Ohne diese Möglichkeit verlieren die Ermittler entscheidende Spuren, und Täter bleiben im Dunkeln. Für uns ist eines klar: Der Schutz von Kindern hat Vorrang. Es darf nicht sein, dass der Datenschutz dazu führt, dass Täter unentdeckt bleiben. Darum freut es mich sehr, Frau Ministerin Hubig, dass der Gesetzentwurf zur IP-Adressen-Speicherung noch in diesem Jahr kommen soll. Wir begrüßen das ausdrücklich. Wir dürfen hier nämlich keine Zeit mehr verlieren. Auch die steigende Kinder- und Jugendkriminalität müssen wir ernst nehmen. 7 Prozent aller Verdächtigen bei Gewaltdelikten sind Kinder. Im Koalitionsvertrag haben wir deshalb vereinbart, eine umfassende Studie zu Ursachen und möglichen gesetzlichen Konsequenzen in Auftrag zu geben. Wir wollen Antworten finden und handeln, wo es nötig ist. Es ist schon vermehrt angesprochen worden: Der Verbraucherschutz ist in den Justizhaushalt zurückgekehrt. Das ist gut so; denn kluge, verbraucherfreundliche Politik stärkt die Selbstbestimmung und das Vertrauen in die staatlichen Institutionen. Besonders hervorheben möchte ich, dass wir uns im Rahmen des Haushalts ein Projekt zur Verbraucherforschung vornehmen. Für die Jahre 2026 und 2027 wird es ein Forschungsprojekt an der Universität Bayreuth geben. Inhalt ist eine Untersuchung zu Plattformen, dazu, wie sie genutzt werden und wie nutzerfreundlich sie sind, zu den Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher und zu internationalen Regelungsmodellen. Mit einer soliden wissenschaftlichen Grundlage können wir die Verbraucherpolitik noch besser an die Bedürfnisse der Verbraucher anpassen. Auch die Stiftung Forum Recht erhält zusätzliche Mittel, insbesondere für das mobile Forum Recht, das zu den Bürgern kommt. Ich würde Ihnen, Herr Hanker und Herr von Zons, empfehlen: Schauen Sie doch mal vorbei! Machen Sie sich schlau, damit Sie hier bessere Reden über unser Rechtssystem halten können! Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Haushalt ist der kleinste Haushalt aller Ministerien; aber er wirkt an zentralen Stellen unseres Gemeinwesens. Er stärkt die Justiz, macht sie bürgerfreundlicher, schützt Frauen und Kinder, unterstützt modernen Verbraucherschutz und fördert das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Das sind Prioritäten, die wir unterstützen. Frau Kollegin, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Sie müssten bitte zum Schluss kommen. Herzlichen Dank. Danke. – Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Dr. Till Steffen.

Grüne

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben es schon gehört: Morgen ist Black Friday. Für diejenigen, die des Englischen nicht so ganz mächtig sind: Übersetzt bedeutet das „Schwarzer Freitag“. Und das ist es für viele Verbraucherinnen und Verbraucher auch. Es ist ein verlockendes Angebot, das einem da oft gemacht wird. Aber am Ende ist es ganz oft Schrott, und die Verbraucherrechte laufen ins Leere. Wir werden buchstäblich überschwemmt von Schrott. Die EU-Kommission berichtet uns: 2024 kamen rund 4,6 Milliarden Pakete mit geringem Warenwert von außerhalb der EU; etwa 12 Millionen pro Tag waren das. Das waren doppelt so viele wie noch im Jahre 2023 und dreimal so viele wie 2022. Ich war letztens in einem Paketshop. Es ist der absolute Wahnsinn, was da los ist. Die Stiftung Warentest hat sich zusammen mit Verbraucherorganisationen aus Dänemark und Belgien angeschaut, was da so kommt. Sie haben 162 Produkte getestet, die auf den Plattformen Temu und Shein angeboten werden. Mehr als zwei Drittel davon erfüllen nicht die EU-Sicherheitsanforderungen. Ein Viertel davon ist sogar potenziell gefährlich. Ich will nur ein Beispiel nennen. Da wurde eine Kette mit einem kleinen Kirschanhänger verkauft, die das 8 500-Fache des Grenzwertes für Kadmium enthielt. Kadmium ist krebserzeugend. Es kann Knochen- und Nierenschäden hervorrufen. Man muss sagen: Dieser Anhänger wurde nur noch von Schadstoffen zusammengehalten. Sie müssen sich vorstellen: Wenn Sie diese Kette für Ihr Kind kaufen und das Kind diese Kette, wie Kinder das eben machen, gelegentlich in den Mund nimmt, dann kann das zu erheblichen Gefahren für dieses Kind führen. Das ist natürlich sehr besorgniserregend. Der Staat ist an der Stelle überfordert. Er reagiert zu langsam. Er reagiert zu schwach. Das ist wirklich ein Armutszeugnis. Das Schlimme ist: Temu und Shein wissen das ganz genau. Sie kalkulieren diese Rechtsverstöße ein und lachen sich ins Fäustchen. Das wird durch diese Untersuchung von Stiftung Warentest besonders deutlich. Als die Tester nämlich die Mängel festgestellt haben, sich meldeten und sagten: „Hallo, hier ist Stiftung Warentest!“, da haben die Plattformen reagiert, die Produkte aus dem Angebot genommen, die Käufer gewarnt usw. Alles richtig! Wenn aber die Tester als Privatpersonen aufgetreten sind, dann ist nichts passiert; dann ist alles ins Leere gelaufen. So geht es normalen Kundinnen und Kunden bei diesen Plattformen, und deswegen muss man da etwas tun. Die Frage ist: Wo ist da die Verbraucherschutzministerin? Wo sind Initiativen, um dem Einhalt zu gebieten? Frau Hubig, jede Minute, die Sie hier sitzen und untätig sind, klingeln bei diesen Plattformen die Kassen, und die freuen sich weiter darüber, dass unser Recht nicht durchgesetzt wird. Während wir gelegentlich über notwendige Reformen reden, handeln andere längst. In Frankreich wurde Anfang des Monats eine riesige Kontrollaktion durchgeführt. 200 000 Pakete von Shein wurden am Pariser Flughafen kontrolliert, und es wurden illegale Produkte entfernt, wie es eben sein soll. Wir müssen also dringend etwas tun. Wir müssen auch das Recht weiterentwickeln. Und da passiert ja etwas auf der europäischen Ebene. Gerade wird der Digital Fairness Act diskutiert. Ich habe in den letzten Tagen zwei Experten gefragt: Was ist denn die Position der Bundesregierung dazu? Rückmeldung: Von Impulsen der Bundesregierung ist nichts bekannt. – Hier stehen wir massiv unter Druck. Hier muss etwas passieren. Deswegen reicht es nicht, nur die paar Möglichkeiten aus dem eigenen Ressort im Auge zu behalten. Wenn Sie wirklich eine Verbraucherschutzministerin sein wollen, dann müssen Sie sich um diese Anliegen kümmern und dafür sorgen, dass die Bundesregierung hier insgesamt handelt, um die Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen. Aktuell sind die Verbraucherinnen und Verbraucher die Dummen. Das gilt auch für die ehrlichen Unternehmen, die sich an die Regeln halten. Wir wollen faire Wettbewerbsbedingungen. Herr Kollege, die Redezeit ist abgelaufen. Bitte zum Schluss kommen! Wir wollen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher geschützt werden. Deswegen müssen Sie dringend handeln. Herzlichen Dank. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die SPD-Fraktion Sonja Eichwede.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesjustizministerin Hubig! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Alle zwei Minuten wird eine Frau in Deutschland Opfer häuslicher Gewalt. Wir haben es heute mehrfach gehört: Am 25.11., am Dienstag dieser Woche, war der Tag gegen Gewalt an Frauen. Die Zahlen sind mal wieder gestiegen; sie sind mal wieder erschreckend. Das muss ein Handlungsauftrag sein für uns in der Politik, und das ist es auch für unsere Koalition. Ich bin der Bundesjustizministerin sehr dankbar, dass sie vergangene Woche den Entwurf für das Gewaltschutzgesetz ins Kabinett eingebracht hat, den wir bald im Parlament werden beraten können. Durch das Gesetz soll ermöglicht werden, dass in Deutschland Täter in Zukunft Fußfesseln tragen müssen und Frauen so gewarnt werden können. Es werden auch zusätzliche Antigewalttrainings und höhere Strafen bei Vergehen gegen das Gewaltschutzgesetz ermöglicht. Das ist dringend notwendig und erforderlich. Das ist aber nur der Anfang entsprechender Maßnahmen dieser Bundesregierung und dieser Koalition. Es wird auch die Einstufung von K.-o.-Tropfen als Waffe bei Sexualdelikten erfolgen. Wir werden im Sorge- und Umgangsrecht das Recht so verändern, dass Gewalt in der Partnerschaft auch immer Gewalt gegen das Kind bedeutet und dies bei sorge- und umgangsrechtlichen Verfahren zwingend zu berücksichtigen ist. Wir werden auch ein Gesetz gegen digitale Gewalt schaffen. Ich könnte diese Liste weiterführen. Es ist wichtig, dass wir Frauen in Deutschland besser schützen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Man sieht das auch an diesem Haushalt. Man sieht das daran, dass wir weitere Mittel in Höhe von 3 Millionen Euro für die psychosoziale Prozessbegleitung zur Verfügung stellen, um Frauen in diesen Verfahren nicht alleinzulassen, sondern ihnen zu helfen. Wir sehen das daran, dass wir zusätzliche Mittel in Höhe von 2,4 Millionen Euro in das Projekt „StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt“ geben und dass wir weitere 150 Millionen Euro für Frauenhäuser eingestellt haben. 11 Millionen zusätzliche Euro fließen in die TarnApp beim Bundesinnenministerium, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen. Frauen müssen in unserem Land frei leben können, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wichtig ist dabei immer, dass Recht gut durchgesetzt werden kann. Deswegen brauchen wir einen gut ausgestatteten, einen effektiven Rechtsstaat. Deswegen haben wir uns in dieser Koalition auf einen neuen Pakt für den Rechtsstaat mit drei Säulen geeinigt: mit Verfahrensbeschleunigungen, mit mehr Digitalisierung und mit mehr Mitteln für Personal in Höhe von 500 Millionen Euro. Dieser wird gerade mit den Ländern verhandelt. Es ist ausgesprochen wichtig, dass wir der Justiz hier den Rücken stärken; denn Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Amtsanwältinnen und -anwälte, Rechtspfleger/-innen und die Serviceangestellten in den Geschäftsstellen und Serviceeinheiten leisten eine unglaublich wichtige Arbeit, nicht nur für das Vertrauen in den Rechtsstaat, sondern auch dafür, dass Recht in unserem Land gut und effektiv durchgesetzt wird, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deswegen möchte ich ihnen an dieser Stelle ausdrücklich für Ihre wichtige Arbeit danken. Durch den Pakt für den Rechtsstaat werden wir die Justiz besser ausstatten. Wir werden unseren Rechtsstaat weiter handlungsfähig machen. Wir werden erreichen, dass Verfahren in Deutschland schneller und effektiver entschieden werden können; gerade in Strafsachen ist das unglaublich wichtig. Der Rechtsstaat ist das Rückgrat unseres Staates, unserer Demokratie, und den stärken wir mit diesem Haushalt. Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die AfD-Fraktion Thomas Fetsch.

AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen und Herren! Frau Dr. Alice Weidel hat in ihrer gestrigen Rede die fatale Lage, in der sich Deutschland aufgrund der Politik der letzten Jahre befindet, deutlich skizziert und den 12-Punkte-Plan der AfD zur Lösung der Misere gegenübergestellt. Statt sich mit diesem Plan, der für wesentliche Fragen sehr konkrete und klare Lösungen anbietet, sachlich auseinanderzusetzen, wurden wieder nur die üblichen Anti-AfD-Phrasen gedroschen, um davon abzulenken, dass meine Fraktion immerzu den Finger in die Wunden Ihrer katastrophalen politischen Entscheidungen legt. Aber seien Sie gewiss: Die Menschen sehen inzwischen sehr genau, wer für die Zukunft Deutschlands fundamentale Entscheidungen trifft und wer die Probleme und Fehler nur benennt. Schauen wir noch einmal kurz auf wichtige Kennziffern der aktuellen Haushaltsplanungen. Nach der mittelfristigen Finanzplanung der Koalition werden bis 2029 neue Rekordschulden in Höhe von rund 860 Milliarden Euro aufgebaut. Die explizite Verschuldung des Bundes steigt danach auf gigantische 2,7 Billionen Euro. Der Bundesrechnungshof stellt zu Recht fest: Die Koalition verfolgt eine grob fahrlässige oder gar vorsätzliche Hochrisikostrategie in Sachen Haushaltspolitik, meine Damen und Herren. Was braucht unser Land stattdessen? Mutige und kraftvolle Entscheidungen, Entlastung der Leistungsbereiten und auch vereinfachte und schnellere Abläufe der öffentlichen Verwaltung. Letzterem dient die Digitalisierung von Justiz und Rechtspflege. In der gestrigen Generaldebatte sprach Bundeskanzler Merz von einer europäischen Digitalisierungsoffensive. Mein Vorschlag: Erledigen wir doch zunächst einmal die Digitalisierungsaufgaben in unserem eigenen Land! Damit haben wir wahrlich genug zu tun. Frau Ministerin Dr. Hubig, Sie haben die Digitalisierung der Justiz zu einem Ihrer Aufgabenschwerpunkte gemacht. Wir werden bei aller grundsätzlichen Bereitschaft, diese Bemühungen zu unterstützen, bei sämtlichen Digitalisierungsvorhaben genau hinsehen, ob sie wirklich bürger- und unternehmerfreundlich sind und ob bei ihrer Umsetzung nicht wesentliche rechtsstaatliche Errungenschaften gefährdet werden. Angesichts der begrenzten Mittel für die umfangreichen Digitalisierungsvorhaben möchte ich Ihnen, Frau Ministerin, einen konkreten und sinnvollen Digitalisierungsvorschlag unterbreiten. Sorgen Sie kurzfristig durch eine Ergänzung in Ihrer Vorlage zum Steueränderungsgesetz 2025, konkret durch die Aufhebung von § 87a Absatz 1 Satz 2 AO – Entschuldigung, dass ich das so genau zitiere –, dafür, dass Rechtsanwälte wieder über das besondere elektronische Anwaltspostfach, beA, außergerichtlich mit den Finanzverwaltungen kommunizieren können. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 hat dieses Haus im vergangenen Jahr aufgrund kurzfristiger Länderinterventionen Rechtsanwälten genau diese Möglichkeit genommen, während Finanzämter bemerkenswerterweise weiterhin über das beA mit Rechtsanwälten kommunizieren dürfen und das auch tun. Machen Sie diesen sehr kurzsichtigen Fehler in Absprache mit den Kollegen rückgängig, und ändern Sie diese Vorlage! Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Unionsfraktion Dr. Martin Plum.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute über den Haushalt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz beraten, dann sprechen wir über mehr als Zahlen, Titel oder Stellen. Wir sprechen vor allem auch über Sicherheit. Uns beschäftigt – das zeigt die heutige Debatte sehr intensiv – die viel zu hohe Zahl an Fällen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Mit dem Haushalt 2026 investieren wir ein weiteres Mal in ihren besseren Schutz. Und wir flankieren diesen Schutz zugleich durch wichtige Gesetzesinitiativen: von der elektronischen Fußfessel bis zur Bekämpfung von K.-o.-Tropfen. Das sind wichtige Schritte für mehr Sicherheit. Am Dienstag hat uns aber auch eine andere Gewalttat erschüttert. Im saarländischen Bexbach wurde ein 58-jähriger Gerichtsvollzieher erstochen – mitten im Dienst für unseren Rechtsstaat. Zwei Tage später blicken wir hier im Deutschen Bundestag immer noch betroffen, entsetzt und fassungslos auf diese schreckliche Tat. Unsere Gedanken und unser Mitgefühl gelten der Familie, den Angehörigen sowie den Kolleginnen und Kollegen des Opfers. Ich denke, ich darf das in unser aller Namen hier sagen. Bei Betroffenheit können und dürfen wir jetzt aber nicht stehen bleiben. Die Tat ist kein Einzelfall, sondern Teil einer Entwicklung, die uns alarmieren muss. Die Fälle von Widerstand gegen die Staatsgewalt haben sich laut Polizeilicher Kriminalstatistik in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt: von rund 22 000 auf fast 45 000 Fälle. Die Zahl der tätlichen Angriffe hat im letzten Jahr erstmals die Marke von 20 000 überschritten. Seit ihrer gesonderten Erfassung 2018 sind diese Fälle um rund 75 Prozent gestiegen. Hinter jeder dieser Taten steht nicht nur ein Angriff auf einzelne Beamte oder Beschäftigte; sie sind zugleich ein Angriff auf Recht und Ordnung in unserem Land, auf die Durchsetzung von Gesetzen und Gerichtsentscheidungen und auf unseren gesamten Rechtsstaat. Letztlich richten sie sich damit gegen uns alle. Deshalb ist für mich völlig klar: Wer unseren Rechtsstaat schützen will, muss allen voran diejenigen schützen, die ihn täglich tragen. Wer dem Recht dient, der verdient selbst den vollen Schutz des Rechts. Wer unseren Rechtsstaat verteidigt, der muss selbst mit allen Mitteln des Rechtsstaats verteidigt werden. Wer andere und damit uns alle schützt, der muss selbst von uns allen geschützt werden, so gut es eben geht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir müssen deshalb konkret werden. Wir brauchen eine Sicherheitsoffensive für Polizei, Justiz und Vollstreckung. Fünf Punkte müssen wir dafür insbesondere in den Blick nehmen. Erstens. Der strafrechtliche Schutz von Vollstreckungsbeamten muss weiter gestärkt werden. Der Strafrahmen gehört in Fällen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angehoben auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahre, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren. Verwendet der Täter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug, begeht er die Tat mittels eines hinterlistigen Überfalls oder bringt er sein Opfer in Lebensgefahr, dann müssen diese Taten künftig als das bestraft werden können, was sie sind: ein Verbrechen. Zweitens. Beschäftigte im Dienst unseres Rechtsstaats brauchen die beste Schutzausrüstung. Es war deshalb richtig, Vollzugsbeamten des Bundes den Einsatz von Tasern zu ermöglichen. Bodycams, Pfefferspray, stich- und schusssichere Schutzwesten, Taser – all das muss verfügbar sein, wenn die Gefahrenlage es verlangt, und zwar in allen Teilen unseres Landes. Die Aktentasche und eine Warnweste dürfen im Ernstfall nicht der einzige Schutz sein. Drittens. Wir müssen das Gerichtsvollzieherschutzgesetz von 2021 evaluieren. Wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung bestehen, dann müssen Gerichtsvollzieher bei jeder Vollstreckungshandlung die Unterstützung der Polizei anfordern und Hilfskräfte oder Zeugen hinzuziehen können. Umgekehrt müssen Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte frühzeitig warnen, sobald Hinweise auf Gefahrenlagen bestehen. Viertens. Sicherheit muss verpflichtender Teil jeder Aus-, Fort- und Weiterbildung sein. Wer im Dienst unseres Rechtsstaats Risiken für Leib und Leben eingeht, muss in Selbstverteidigung, Deeskalation, Gewaltprävention und Gesprächsführung professionell geschult sein. Fünftens. Wir brauchen eine neue Kultur des Respekts: Respekt vor dem Recht, Respekt vor dem Rechtsstaat und Respekt vor seinen Repräsentanten. Wer in Deutschland lebt, muss sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Wer Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte leistet oder sie tätlich angreift, muss auch deshalb die volle Härte des Rechtsstaats zu spüren bekommen. Dazu gehört auch, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, dass ausländische Täter, die wegen solcher Taten zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden, in der Regel aus Deutschland ausgewiesen werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für uns als Koalition ist klar: Wenn es um die Gefährdung unseres Rechtsstaats oder gar um Gewalt gegen unseren Rechtsstaat geht, dann gilt für uns Nulltoleranz. Darauf können sich auch und gerade all diejenigen verlassen, die jeden Tag ihren Dienst für unser Land leisten; denn sie sorgen – oft leise und manchmal auch recht unbemerkt, aber doch unverzichtbar – für unser aller Sicherheit, Recht und Freiheit. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Dr. Lena Gumnior.

Grüne

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Demokratinnen und Demokraten! Man muss die Feste ja bekanntlich feiern, wie sie fallen. Und neben der zugegebenermaßen sehr feierlichen Haushaltsdebatte fällt auf den heutigen Tag ein ganz besonderes Fest, der sogenannte Freedom Day, ein Tag, an dem die Initiative Freiheitsfonds Hunderte Menschen aus den Gefängnissen freikauft, Menschen, die hinter Gittern sitzen, weil sie sich ein Ticket für den Bus nicht leisten konnten und deswegen zu einer Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt wurden. Das ist der ganze Irrsinn von Law and Order in einem einzigen Paragrafen. 114 Millionen Euro kostet uns die Verfolgung dieser Bagatelle jedes Jahr – für Polizei, für Staatsanwaltschaften, für Haftanstalten. Der Freiheitsfonds hat dem deutschen Staat durch dieses Freikaufen bereits 21 Millionen Euro gespart, gesammelt mit Spendenaufrufen und mit der Hilfe von Tausenden von Menschen. Für diese 21 Millionen Euro würden wir keine mühsame Spendenkampagne brauchen, wenn die CDU/CSU sich einmal dazu durchringen könnte, pragmatische Rechtspolitik zu machen und das Fahren ohne Fahrschein aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Wenn wir also heute über den Haushalt sprechen, dann sagen uns die Zahlen, welchem Verständnis von Gerechtigkeit die Bundesregierung eigentlich folgt; denn so ein Haushalt ist ja immer ein politisches Bekenntnis. Trotz eines gigantischen Budgets für die Koalition ist das, was hier beschlossen werden soll, kein Bekenntnis zu mehr Gerechtigkeit. So wird der Jobturbo mal eben abgeschafft, bei der Ganztagsbetreuung und in der frühkindlichen Bildung nicht aufgestockt, und die explodierenden Mieten werden links liegen gelassen. Das schafft keine dauerhafte Sicherheit und spart auch kein Geld; im Gegenteil – Repressionen ohne soziale Antwort –: Das wird brutal teuer. Alle Expertinnen und Experten sind sich doch längst einig: Die wirksamste Kriminalitätspolitik ist eine gute Sozialpolitik. Und es gibt doch so viele Bereiche, in denen Investitionen tatsächlich sinnvoll wären: Erstens. Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter braucht dringend mehr Mittel, um Missstände in Gefängnissen wirksam aufzudecken. Dazu hat sich Deutschland sogar völkerrechtlich verpflichtet. Zweitens. Der Fonds für Betroffene von sexuellem Missbrauch muss weiter finanziert werden. Es ist doch eine Schande, dass Betroffene von sexualisierter Gewalt vom Staat im Stich gelassen werden, aber gleichzeitig Geld für teure Wahlgeschenke da ist. Drittens. Die European Lawyers in Lesvos Association muss dringend wieder in die Programmförderung aufgenommen werden. Die Arbeit dieser ehrenamtlichen Anwältinnen und Anwälte wird so wichtig wie noch nie. Mit der Umsetzung der GEAS-Reform wird der Bedarf an qualifizierter Rechtsberatung explodieren, und wir reden dabei über gerade einmal 75 000 Euro zusätzlich. Am Ende ist es doch eine einfache Entscheidung: Wir können viel Geld ausgeben, um Armut zu kriminalisieren, oder wir investieren in einen Sozialstaat, der Türen öffnet. Das Zweite ist günstiger und schafft eine gerechtere Gesellschaft. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die SPD-Fraktion Dr. Johannes Fechner.

SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Haushalt 2026 hat ganz klare Schwerpunkte für die Bürgerinnen und Bürger. Mit wichtigen Investitionen stärken wir die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, und wir verbessern den Verbraucherschutz. Beides, Sicherheit und Verbraucherschutz, sind ganz wichtige Ziele, die wir hier für unsere Bürgerinnen und Bürger erreichen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die besten, die schärfsten Gesetze bringen nichts, wenn wir in der Justiz und bei der Polizei zu wenig Personal haben, um diese anzuwenden. Die Ministerpräsidentenkonferenz sollte deshalb unser Angebot – 240 Millionen Euro für mehr Personal in einem zweiten Pakt für den Rechtsstaat – bald annehmen. Dafür werben wir. Denn – schauen wir uns an, wie die Lage ist – 60 Schwerverbrecher mussten im letzten Jahr aus der Untersuchungshaft freigelassen werden, weil zu wenig Personal für eine fristgerechte Behandlung der Verfahren da war. Es gibt in der Justiz 1 Million offene Verfahren. Das können wir nicht hinnehmen; denn das gefährdet die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Deshalb: Lassen Sie uns den Pakt für den Rechtsstaat schnell abschließen, sodass vom Bund 240 Millionen Euro in Personal in der Justiz investiert werden können, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist eine wichtige Maßnahme. Vorgestern war der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen. Die Gewalt gegen Frauen nimmt leider auch in Deutschland dramatisch zu. Deshalb sollten wir wie in Spanien schnell die elektronische Fußfessel für Gewalttäter einführen; dann ist das Opfer gewarnt. In Spanien sehen wir, dass die Frauen vor den gewalttätigen Tätern so besser geschützt waren. Es gab keinen einzigen Femizid an Frauen, die geschützt waren und aufgrund der elektronischen Fußfessel gewarnt werden konnten. Das brauchen wir auch in Deutschland. Wir müssen in Deutschland schärfer gegen Gewalt an Frauen vorgehen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dazu gehört, dass wir das Strafmaß bei Vergewaltigungen deutlich erhöhen, wenn der Täter die perfide Masche einsetzt, das Opfer zuvor mit K.-o.-Tropfen zu betäuben. Und dazu gehört, dass wir den Frauenhäusern 150 Millionen Euro für die Sanierung und weitere Verbesserungen zur Verfügung stellen. Wenn Frauen mit ihren Kindern vor prügelnden Ehemännern, vor prügelnden Partnern flüchten müssen, dann müssen diese Frauen und diese Kinder gut und sicher untergebracht werden. Deshalb sind diese 150 Millionen Euro eine so wichtige Investition. Wir müssen auch das Ehrenamt wertschätzen, und zwar nicht nur in Sonntagsreden. Wir erhöhen die Ehrenamtspauschale und die Übungsleiterpauschale. Wir setzen die Summe, ab der Vereinseinnahmen mehrwertsteuerpflichtig werden, ein Stück weit hoch. Aber ich finde, wir müssen auch den strafrechtlichen Schutz von Ehrenamtlichen verbessern. Wenn zum Beispiel ehrenamtliche Sanitäter in einen Hinterhalt gelockt werden – so etwas gibt es tatsächlich –, muss ein erhöhtes Strafmaß gelten. Alle, die sich als Gerichtsvollzieher, als Sanitäter oder als Polizist für unseren Rechtsstaat und für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger einsetzen, müssen wir strafrechtlich besser schützen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das haben sie verdient. Und wir müssen unseren Rechtsstaat wehrhaft gestalten. Wir haben das Bundesverfassungsgericht schon in der letzten Wahlperiode in einer großen Übereinkunft besser gegen Verfassungsfeinde abgesichert. Dementsprechend erhöhen wir jetzt den Etat des Einzelplans 19, des Haushalts für das Bundesverfassungsgericht. Es war auch wichtig, dass wir durch viele Maßnahmen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat weiter gestärkt haben. Es war zum Beispiel wichtig, dass Bundesfinanzminister Klingbeil die Verjährungsfristen für die Cum-Ex-Betrügereien erweitert hat. Es muss einfach klar sein, dass wir gegen diese schwere Wirtschaftskriminalität vorgehen, damit bei den Bürgern nicht der Eindruck entsteht: Die Kleinen hängt man, und die Großen lässt man laufen. – Auch das ist eine ganz wichtige Maßnahme. Dem Vertrauen in den Rechtsstaat und dem Werben für den Rechtsstaat dient auch die schon angesprochene Stiftung Forum Recht. Die stärken wir hier. Wir sind auch guter Dinge, dass wir bald Bagger in Leipzig und in Karlsruhe sehen werden. Es ist so wichtig, mit diesen Einrichtungen in beiden Städten für den Rechtsstaat zu werben. Das sollten wir auf jeden Fall für die nächste Wahlperiode in Angriff nehmen. Lassen Sie uns auch dafür sorgen, dass Verfassungsfeinde nicht mehr in Parlamenten sind! Wer mehrfach wegen Volksverhetzung bestraft ist, der sollte zukünftig kein Amt mehr begleiten können. Herr Kollege, Sie müssen bitte zum Schluss kommen. Die Redezeit ist abgelaufen. In diesem Sinne: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die AfD-Fraktion Tobias Matthias Peterka.

AfD

Frau Präsidentin! Liebe Mitbürger! Die Merz-Regierung schleppt sich in die nächste Runde. Jeder weiß, dass dies lediglich auf Kredit geschieht, und zwar nicht nur im wortwörtlichen Sinne, sondern auch, was das Vertrauen der Bürger angeht. Vertreter der Bundesregierung werden für ihre Durchhalteparolen auf offener Bühne ausgelacht, und auch sonst sickert von allen Seiten unaufhaltsam Realität in Ihre Scheinwelt ein. Der Haushalt für Justiz und Bundesverfassungsgericht stellt freilich nicht den Stolperstein dar, zumindest nicht auf Bundesebene. Symptomatisch ist jedoch, wie unser Rechtsstaat, auf den bisher große Stücke zu halten waren, an seine Grenzen gelangt. Dass Sie fast alle hier ein politisches Parteiverbot gegen Ihre Konkurrenz an diesen herantragen und dabei selber genau wissen, dass das im Prinzip verfassungswidrig ist – geschenkt. Das Verfahren wird nämlich nie beginnen. Und wenn doch, dann werden sich die 51 Prozent der Nation, die sich nach Umfragen bereits jetzt vorstellen können, die AfD zu wählen, einfach in 51 Prozent als Wahlergebnis verwandeln. Da können Sie sich sicher sein. Es geht hier um die langsame Aushöhlung des Rechtsstaats, wie das der Bürger im Alltag eben wahrnimmt. Bereits die Hälfte der Verwaltungsrichter sind in Asylverfahren gebunden, fallen für wichtige Dinge einfach weg. Amtsgerichte und Landgerichte melden auf der Arbeitsebene eine völlige Überlastung. Verfahren aller Stufen weisen zunehmend groteske Dauer auf. Ein grandioses Sinnbild für den ganzen Zustand Deutschlands konnte man gestern übrigens in Dresden verfolgen. Beim Prozess gegen die Linksterroristen der Hammerbande fiel nicht nur im Hochsicherheitstrakt, sondern in der halben Stadt der Strom aus. Panisch harrte man aus, ob vielleicht der linke Fantross dahintersteckte. Aber noch mal Glück gehabt: Es war nur der allgemeine Niedergang unseres Landes. Als weiteres Beispiel – es wurde schon gesagt –: Im letzten Jahr wurden 61 dringend Tatverdächtige einfach freigelassen, weil ihr Prozess zu lange dauerte. Kleine Fische erhalten gezielt gar keine Haftstrafen mehr, weil die Gefängnisse überfüllt sind, das Personal fehlt und vielerorts filmreif Migrantenclans mehr zu sagen haben als die Justizvollzugsbeamten. Der qualifizierte Nachwuchs fehlt eben – dort und auch in den besser bezahlten Gefilden der Richter. Es ist zunehmend einfach objektiv unmöglich geworden, für die politischen Verfehlungen den Ausputzer zu spielen. Entlasten wir unsere Gerichte durch die Abschaffung des individuellen Asylrechts! Stärken wir ihnen endlich vor allem politisch den Rücken! Denn außer in Bamberg wird vielerorts durchaus noch der echte freiheitliche Rechtsstaat hochgehalten. Wobei es ja traurig ist, dass das Bundesverfassungsgericht kürzlich klarstellen musste, dass gezielte Verhinderung von politischen Veranstaltungen nicht mehr vom Versammlungsrecht gedeckt ist. Das ist bezeichnend. Erwarten Sie dazu einen weiter gehenden Gesetzentwurf von uns. Schönen Gruß nach Gießen, wo wir dieses Wochenende entgegen allem Terror unsere neue Jugendvereinigung gründen werden. Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Unionsfraktion Dr. David Preisendanz.

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über den Justizhaushalt und damit natürlich über unseren Rechtsstaat. Dann müssen wir doch sagen: Wir können froh sein über die Stellung des Rechtsstaats in unserer Gesellschaft. Wir können froh sein, dass unsere Gerichte und Staatsanwaltschaften weiterhin ein so großes Vertrauen in unserer Gesellschaft genießen – Vertrauen darauf, dass Richter frei Recht sprechen, dass jedermann in diesem Staate sich einem solchen Urteil dann auch beugen muss und dass Recht nicht nur auf dem Papier steht, sondern tatsächlich auch angewendet wird. Das kann man in seiner Bedeutung gar nicht überschätzen. Aber unsere Justiz lebt natürlich auch nicht allein von warmen Worten, von Sonntags- und Bundestagsreden. Auch unsere Justiz benötigt ausreichend finanzielle Mittel, um effektiv Recht sprechen zu können. Auch unsere Justiz darf erwarten, dass die Zeit nicht stehen bleibt. In zu vielen Fluren und in zu vielen Gerichten weht noch immer der Muff von vergangenen Tagen. Papierstapel, Aktentransporte, Warteschlangen vor Kopierern – das alles passt nicht mehr in die Zeit, und es passt auf keinen Fall zu einem modernen Rechtsstaat im Jahr 2025/26. Unser Ehrgeiz muss deswegen sein, tief in diese Strukturen hineinzureformieren, dabei vor allen Dingen eben auch zu digitalisieren und natürlich auch im Bereich der Justiz die neuen Möglichkeiten der KI mit Verstand zu nutzen. Da schlummert doch ein Riesenhebel für bessere, schnellere, effizientere Gerichte. „Nur Mut!“, kann ich uns da nur zurufen. Der Anspruch dieser Koalition muss es jedenfalls sein – das betrifft den Justizbereich, ehrlicherweise aber eigentlich die gesamte Struktur unseres Staates –, nicht nur ein bisschen an der Fassade herumzustreichen, sondern auch wirklich umfassende Sanierungsmaßnahmen umzusetzen. Ein zentrales Instrument hierfür ist der Pakt für den Rechtsstaat. Eine halbe Milliarde Euro werden wir in den nächsten vier Jahren in das Personal und die Digitalisierung der Justiz investieren. Natürlich kann man jetzt als Bundespolitiker die Frage stellen, warum wir uns eigentlich im Bereich „Personal der Justiz“ engagieren, eine ziemlich klassische Länderaufgabe. Das kann aber nur dann ein überzeugendes Argument sein, wenn man einen möglichst großen Abstand zur Realität vor Ort hält. Wir können nicht von einer Stärkung des Rechtsstaats sprechen und gleichzeitig zulassen, dass sich die Strafjustiz zum – Zitat Deutscher Richterbund – „Flaschenhals bei der Kriminalitätsbekämpfung“ entwickelt. Bundesweit stauen sich bei den Staatsanwaltschaften heute rund 1 Million offene Verfahren. Auch bei vielen Strafgerichten steigt die Verfahrensdauer seit Jahren. Deswegen ist es enorm wichtig, dass wir konkret für die personelle Stärkung der Justiz in dieser Wahlperiode Bundesmittel in Höhe von 240 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Das ist richtig. Der Pakt für den Rechtsstaat ist aber gleichzeitig nicht nur eine Unterstützung der Länder mit Bundesmitteln. Der Pakt ist auch ein ehrgeiziges Arbeitsprogramm. Nur mal einige Beispiele: Modernisierung der Zivilprozessordnung, Reform der Verwaltungsgerichtsordnung, Digitalisierung der Zwangsvollstreckung, Überarbeitung der Strafprozessordnung. Das war jetzt nicht mein persönlicher Wunschzettel, das ist unser gemeinsamer anspruchsvoller Arbeitsauftrag. Apropos „Arbeitsauftrag“: Es wird in diesen Tagen sehr viel über Kommissionen gesprochen. Für den Rechtsstaat lohnt der Blick auf eine, die längst gearbeitet hat, und zwar die von Bund und Ländern eingesetzte Reformkommission zum Zivilprozessrecht. Sie hat uns einen klaren Fahrplan vorgelegt. Da können wir zeigen, dass Reformkommissionen nicht nur Papier produzieren, sondern dass wir bereit sind, ihre Ergebnisse auch umzusetzen. Tatsächlich sehe ich an dieser Stelle große Einigkeit in der Koalition. Deshalb möchte ich Ihnen, Frau Ministerin Hubig, ausdrücklich dafür danken, mit welcher Beharrlichkeit Sie sich für das gemeinsame Anliegen der Stärkung und Modernisierung der Justiz einsetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen alle: Wer das Fundament anfasst, wirbelt Staub auf. Genauso sieht es gerade aus. Viele Menschen erleben die Modernisierung unseres Staates als Großbaustelle. Jede Baustelle hat Schmutz, Lärm und Phasen, in denen es schlimmer aussieht, bevor es besser wird. Dieser Eindruck ist real, und man kann ihn auch nicht wegdiskutieren. Aber immer häufiger entsteht dieser Eindruck nicht, weil nichts geschieht, sondern weil endlich etwas geschieht. Stillstand ist bequem, Fortschritt macht Arbeit. Und diese Arbeitskoalition hat sich für Reform und Fortschritt entschieden. Ich danke Ihnen. Der nächste Redner in dieser Debatte ist Stephan Brandner für die AfD-Fraktion.

AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben es gehört: Es ist ein unter finanziellen Gesichtspunkten eher unspektakulärer Justizhaushalt. Damit ergibt sich die Möglichkeit, einige grundsätzliche Anmerkungen zur prekären Situation des Rechtsstaats in Deutschland zu machen. Und da sieht es – wir haben es von der AfD schon gehört – in weiten Teilen sehr düster und für einen Rechtsstaat sehr unwürdig aus, was daran liegt, dass die – fast hätte ich gesagt: „Kartellparteien“, ich sage jetzt mal nicht „Kartellparteien“, ich sage mal „Clanparteien“; ich gucke auch niemanden an und zeige auf niemanden – gerade Angesprochenen sich nicht nur den Staat zur Beute gemacht haben, sondern sie haben sich auch eine ehemals selbstbewusste, sehr gute und politischen Einflussnahmen entzogene Justiz unterwürfig und sie zum Sanierungsfall gemacht. Das beginnt ganz oben – wir haben es gehört – beim Bundesverfassungsgericht, dessen Richter natürlich formell gesehen irgendwie gewählt werden. Tatsächlich aber werden alle 16 Richter nach einem willkürlich von Ihnen und ohne Rechtsgrundlage vereinbarten Verteilungsschlüssel unter den seit Jahrzehnten immer irgendwo Regierenden aufgeteilt und ausgeklüngelt, und dann werden sie quasi ernannt. Also von einer Wahl im Sinne von „Auswahl“ kann man nicht sprechen. Und darunter leidet das Bundesverfassungsgericht seit vielen, vielen Jahren. Das wollen wir von der Alternative für Deutschland ändern. Kein Einfluss der politischen Parteien auf die Auswahl der Verfassungsrichter, Qualität vor Parteinähe – das gilt für uns, und das werden wir umsetzen, wenn wir in Deutschland regieren. Weiter geht es mit den weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften, die in Deutschland alleine das Recht haben, strafrechtliche Ermittlungen durchzuführen und anzuklagen. Machen die nichts, passiert auch nichts. Wie praktisch also aus Sicht der immer irgendwo Regierenden, dass irgendwo von ihnen auch immer Justizminister gestellt werden, die faktisch die obersten Staatsanwälte eines Landes sind und dafür sorgen können, dass die Gewaltenteilung in Deutschland mehr zur hohlen Phrase wird – geworden ist -und die Bürger im Gegensatz zu den Regierenden nicht geschützt werden, sondern die Regierenden geschützt werden und Bürger und Opposition von Staatsanwälten, die weisungsgebunden sind, drangsaliert werden. Der vorausschauende Bürger legt, um zumindest optisch einen guten Eindruck zu machen bei morgendlichen Hausdurchsuchungen, bevor er seine Meinung äußert, den Bademantel neben die Haus- oder Zimmertür, meine Damen und Herren, der sorgt vor, wenn er seine Meinung äußern will, wie das Grundgesetz das vorsieht. Im Gegensatz dazu kommen die immer irgendwo regierenden Qualitätsdemokraten meistens ungeschoren davon. Es kommen die davon, die wirklich Dreck am Stecken haben und Korruptionsgeld eingesackt haben. Wo sind die Ermittlungsverfahren und Anklagen, Verurteilungen gegen Merkel, die millionenfachen Rechtsbruch in Deutschland zu verantworten hat? Hunderttausende Straftaten hat sie durch ihre Politik möglich gemacht: Morde, Totschlagsdelikte, Vergewaltigungen, Raub, Diebstähle, Körperverletzungen. Auch ihre Spießgesellen in CDU, CSU, SPD, FDP, bei Grünen und Linken – alle laufen noch frei herum. Nicht ein einziges Ermittlungsverfahren ist eingeleitet worden dank den weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften, die Sie im Griff haben. Wo sind Ermittlungsverfahren und Anklagen, Verurteilungen gegen Lauterbach, Spahn und Co wegen denkbarer Impfdelikte, wegen toten, wegen lebenslänglich leidenden Impfopfern, wegen veruntreutem Steuergeld und Korruption? Nichts passiert, alles Fehlanzeige dank der Ihren Weisungen unterliegenden Staatsanwaltschaften. Ich sage Ihnen eines: In einem funktionierenden Rechtsstaat – in einem funktionierenden Rechtsstaat! – würden fast alle, die ich gerade genannt habe, in Untersuchungshaft sitzen, mindestens, und das schon sehr lange. Und für einen funktionierenden Rechtsstaat kämpfen wir hier und auch in Zukunft. Jeder Beamte wird zur Rechenschaft gezogen, wenn er Fehlentscheidungen trifft. Das gilt für Minister nicht: Milliarden in den Sand gesetzt durch Spahn, Hunderte Millionen in den Sand gesetzt durch Scheuer. Das wird überhaupt nicht verfolgt. Wir haben hier einen Antrag in der nächsten Woche, zumindest die Verjährungsunterbrechung gegen Scheuer einzuleiten. Wir hoffen, Sie stimmen dem zu. Wir hoffen, dass Sie – Herr Kollege, Ihre Redezeit ist abgelaufen. – die Bürger da vor Augen haben. Kommen Sie bitte zum Schluss. Wenn Sie also Wert auf einen funktionierenden Rechtsstaat legen, schauen Sie, wie wir von der Alternative für Deutschland das machen. Die Redezeit ist abgelaufen, Herr Brandner! Dann klappt’s auch. Vielen Dank. Für die Unionsfraktion der nächste Redner in dieser Debatte ist Johannes Wiegelmann.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als wir in erster Lesung zum Haushalt 2026 debattiert haben, habe ich gesagt: Die Haushaltsdebatte ist der Lackmustest für Politik. Wenn wir heute auf den Einzelplan 07 blicken, dann sehen wir Zahlen, die eine handlungsfähige Rechtspolitik widerspiegeln. Wir haben als Koalition dafür gesorgt, dass die Mittel für die Digitalisierung der Justiz bereitgestellt werden. Das ist überfällig und richtig. Und es ist ein echter gemeinsamer Erfolg unserer Rechtspolitik, dass beispielsweise nunmehr der Gesetzentwurf für die elektronische Fußfessel nach dem spanischen Modell vorliegt. Damit können wir Frauen effektiv vor Gewalttätern schützen – ein Punkt, der uns als Union besonders wichtig war. Doch, liebe Kolleginnen und Kollegen, Technik und Sicherheit sind nur die eine Seite der Medaille. Ein funktionierender Rechtsstaat braucht auch eine Hardware. Böckenförde hat in seinem berühmt gewordenen Diktum darauf hingewiesen, dass wir als Gesellschaft von Voraussetzungen leben, die wir als Staat selbst nicht schaffen können. Dazu gehört, dass es das tiefe und berechtigte, das heißt das hart und täglich verdiente Vertrauen der Bürger gibt, dass der Staat seine Macht weise, genauer gesagt: verhältnismäßig, einsetzen werde. Und hier genau sehe ich Risse, die wir nicht ignorieren dürfen. Während wir Kriminelle mit der Fußfessel zu Recht enger an die Leine nehmen, müssen wir in der Rechtspolitik aufpassen, dass wir nicht an anderer Stelle dem Bürger die Luft zum Atmen nehmen. Der Fall Norbert Bolz war hier zuletzt ein weiteres mahnendes Beispiel. Mir geht es um die Meinungsfreiheit in unserem Land. Das Bundesverfassungsgericht nennt die Meinungsfreiheit – ich zitiere -“schlechthin konstituierend“ für unsere Ordnung. Sie ist – Zitat – „eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt“. Sie ist – Zitat – „Lebenselement des politischen Kampfes“. Aber dieses Element ringt nach Luft. Wir müssen uns ehrlich machen über ein Phänomen, das Wissenschaftler inzwischen als Silencing-Effekt bezeichnen. Immer mehr Menschen ziehen sich aus öffentlichen Diskussionen zurück. Untersuchungen belegen diesen Befund. Noch nie haben so viele Menschen das Gefühl gehabt, ihre politische Meinung nicht einfach sagen zu können. Ihre Zahl liegt mittlerweile sogar oberhalb derer, die noch das Gegenteil annehmen. Und warum tun sie das? Nicht weil sie keine Meinung hätten, sondern aus Angst. Die Bürger haben das Gefühl, dass die Maßstäbe verrutschen. Wenn Menschen sich nicht mehr trauen, Kritik zu üben, weil sie fürchten, dass ein falsches Wort, ein unbedachter Post sofort eine Strafanzeige nach sich zieht, dann verarmt unsere Debattenkultur. Früher war es vielleicht die Angst vor dem sozialen Druck; heute ist es zunehmend auch die Angst vor juristischen Konsequenzen. Berechnungen der Universität Mannheim zeigen auf der Grundlage des German Social Cohesion Panel eine alarmierende Entwicklung: Die Angst der Bürger, wegen einer Meinungsäußerung rechtliche Probleme zu bekommen, hat sich binnen kürzester Zeit von 5 auf 10 Prozent verdoppelt. Ganze 21 Prozent fürchten, dass Meinungsäußerungen ihnen beruflich schaden. Wir hier im Bundestag – und darum geht es – müssen uns fragen, ob wir mit unserer Gesetzgebung der letzten Jahre nicht einen Anteil haben. Ich warne deshalb ausdrücklich davor und deswegen auch aktuell, wie von manchen angedacht, den Straftatbestand des § 188 StGB noch weiter auszuweiten, etwa auf Journalisten. Das wäre der falsche Weg! Wir müssen aufpassen, dass wir mit dem Strafrecht nicht die Axt an die Wurzeln des Rechtsstaats legen. Ich bin überzeugt: Wir müssen kritisch auf die Praxis schauen, die sich rund um den § 188 StGB entwickelt hat. Wir laufen Gefahr, die Logik unserer Verfassung und unseres Rechtsstaats umzukehren. Eigentlich gilt der eherne Grundsatz: Wer Macht hat, wer am Mikrofon steht, also wir alle hier im Saal, der muss sich mehr Kritik gefallen lassen als der normale Bürger, der kein Sprachrohr hat, und nicht weniger Kritik. Das ist der Preis der Macht. § 188 StGB wirft dieses Verhältnis um. Auf Machtkritik reagierte der Staat mit Strafrecht, also Ausübung von Macht. Es steht außer Frage: Politiker müssen weder menschenverachtende noch diskriminierende Beschimpfungen hinnehmen. Aber wir müssen uns grundsätzlich stärkere Angriffe gefallen lassen. Durch die Gesetzeslage und die Praxis ist aber der Eindruck entstanden, dass Politiker besonders empfindlich geschützt werden. Diese Folge sehen wir in der Polizeilichen Kriminalstatistik: Die Zahl der Anzeigen wegen Ehrverletzungen gegen Politiker ist von 2022 auf 2024 massiv um 216 Prozent gestiegen. Und die Anmerkung sei auch erlaubt, weil ich hier die Zwischenrufe höre von den Kollegen der AfD: Auch Ihre Fraktionsvorsitzende hat einen ganz beträchtlichen Teil dazu beigetragen. Das liegt nicht daran, dass die Menschen plötzlich böser, gemeiner oder auffälliger geworden wären, sondern wir erleben und kultivieren eine Industrie der Empfindlichkeit. Anwaltskanzleien und Techunternehmen sind daran nicht unbeteiligt. Das führt dazu, dass unsere Justiz, die wir alle hier eigentlich entlasten wollen, mit Bagatellen geflutet wird. Staatsanwälte müssen Memes jagen, während echte Kriminalität liegen bleibt. Das ist aus meiner Sicht eine Ressourcenverschwendung, die wir uns auch in diesem Land nicht leisten können! Ja, es ist angesichts der offenen Tatbestände im Äußerungsrecht in erster Linie eine Frage der Justiz, eine Korrektur herbeizuführen. Aber es ist eine gesellschaftliche Pflicht, Meinungsfreiheit auch für Meinungen zuzulassen, die wir als unangemessen und als falsch erachten. Und es ist unsere Aufgabe als Gesetzgeber, zu sehen: Je stärker das Netz strafrechtlicher Äußerungsdelikte ist, desto schwieriger wird es für die Bürger, darin zu agieren. Es ist verfassungsrechtlich höchst problematisch, wenn der Staat auf Kritik an seinen Repräsentanten mit derartiger Härte reagiert. Wir dürfen nicht zulassen, dass, wie es in der Wissenschaft heißt – Zitat –, „die Sensibilität für Ehrschutz zu einer Aversion gegen kommunikative Risiken“ – Zitatende – führt. Ein souveräner Rechtsstaat, gerade seine Vertreter, müssen auch polemische Kritik aushalten können. Ich komme zum Schluss. Lassen Sie uns einen Fokus auf das Wesentliche legen. Schauen wir darauf, was wir mit diesem Haushalt eigentlich erreichen wollen: echte Sicherheit. Deshalb ist der Ansatz richtig, den wir beispielsweise jetzt mit der elektronischen Fußfessel verfolgen. Das ist Rechtsstaat im Sinne unserer Sicherheit. Vielen Dank. Den Schluss in dieser Debatte macht für die AfD-Fraktion Knuth Meyer-Soltau.

AfD

Hohes Präsidium! Meine Damen und Herren! Herr Wiegelmann, wir müssen reden. Vielleicht können wir uns mal treffen. Artikel 46 Absatz 1 des Grundgesetzes stellt klar: Ein Abgeordneter darf wegen einer Äußerung im Bundestag oder in seinen Ausschüssen nicht gerichtlich oder dienstlich verfolgt werden. – Dabei handelt es sich quasi um den allgemeinen Teil des Parlamentsrechts. Die Indemnität des Abgeordneten ist ein Kernstück unserer parlamentarischen Demokratie, ein Grundrecht also, das uns die Freiheit gibt, hier im Plenum ohne Angst vor staatlicher Verfolgung zu reden, zu fragen und zu kritisieren. Diese Freiheit ist kein Luxus, sondern ein Fundament unserer Demokratie. Gleichwohl drängt sich der Eindruck auf, dass dieses im Grundgesetz verankerte Recht zurückgedrängt wird. Wir erleben hier, dass diese Freiheit durch Sanktionen innerhalb dieses Hohen Hauses eingeschränkt wird: Ordnungsrufe, Wortentzug, möglicher Ausschluss aus der Sitzung – ungleich verteilt und nicht jedermann verständlich. Denn die Abwehr gegen Ordnungsrufe findet im Ältestenrat statt, die Abstimmung gegen Einsprüche hier ohne Aussprache, also ohne öffentliche Wahrnehmung des Kerninhaltes des Ordnungsrufs. – Seien Sie doch mal ruhig. Das ist ja furchtbar. Das von dem Kollegen Gottschalk gezeichnete „Bildnis des Dorian Gray“, welches er mit einem „Pfui!“ zu der erscheinenden Fratze verknüpft hat, betrifft ebendiesen Kernbereich; ebenso der Kampfaufruf „Alerta, alerta, idiotica!“, der übrigens ungesühnt blieb. Das aber widerspricht dem Geist der Indemnität; denn was nützt es, wenn Abgeordnete vor Gerichten geschützt sind, aber im eigenen Parlament mundtot gemacht werden können? Die Indemnität ist kein persönliches Privileg, sondern eine staatliche Absicherung. Herr Kollege, es gibt eine Wortmeldung aus der Unionsfraktion. Nein, vielen Dank. Die Indemnität ist kein Privileg, sondern eine staatliche Absicherung. Sie soll sicherstellen, dass jede Stimme – ob unbequem, laut oder kritisch – gehört werden kann. Sanktionen aber verwandeln diese Freiheit in eine Gnadenfrist, die jederzeit beendet werden kann. Das ist nicht Demokratie, das ist Disziplinierung. Wir alle wissen: Debatten sind leidenschaftlich, Zwischenrufe sind scharf, Fragen sind manchmal unbequem. Aber genau das ist der Sinn eines Parlaments. Wer will das Parlament zu einem Ort steriler Höflichkeit machen? Wer das will, verkennt seine Aufgabe. Demokratie lebt von Reibung, auch wenn diese unbequem ist, nicht von Zensur. Wollen wir wirklich ein Parlament, in dem die Opposition nur reden darf, solange sie nicht stört? Wollen wir wirklich ein Parlament, in dem kritische Sanktionen als Einschüchterungsmittel genutzt werden? Nein, meine Damen und Herren, die Würde des Hauses entsteht aus der Vielfalt der Stimmen, aus der Kraft der Debatte und aus dem Mut zur Kritik. Herr Kollege, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Kommen Sie bitte zum Schluss. Demokratie lebt von freier Rede, nicht von Strafen, nicht von Sanktionen und auch nicht von Maulkörben. Recht herzlichen Dank.

Redner nach Fraktion