Neues Gesetz für intelligente Verkehrssysteme und Mobilitätsdaten
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt
Der beriet erstmals einen zu intelligenten Verkehrssystemen und der Bereitstellung von Mobilitätsdaten, der EU-Recht umsetzt. Die CDU/CSU als Regierungsfraktion warb für den Entwurf, während AfD und Grüne vor zu viel Bürokratie und unklarer Datennutzung warnten.
Zusammenfassung
In der ersten ging es um einen der , der den Rechtsrahmen für intelligente Verkehrssysteme neu regelt und EU-Vorgaben in deutsches Recht umsetzt. Der erste Teil betrifft Verkehrsdaten wie Staus, Baustellen, Nebel, Glatteis, Ladesäulen und Lkw-Stellplätze, damit auch automatisierte Fahrzeuge darauf zugreifen können. Der zweite Teil ist ein Mobilitätsdatengesetz für Busse, Bahnen, Sharing-Dienste, Mietwagen und On-Demand-Verkehr. Die Daten sollen über einen Nationalen Zugangspunkt bereitgestellt werden. Eine Abstimmung gab es noch nicht, der Entwurf geht in die . Die CDU/CSU, die für die sprach, unterstützte den Entwurf. Sie betonte, dass die Datenbereitstellung die Verkehrssicherheit erhöhe und EU-Recht umgesetzt werden müsse, um ein Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden. Im weiteren Verfahren wolle man jedoch zusätzliche Bürokratie vermeiden und Geschäftsgeheimnisse der Anbieter schützen. Die AfD und die Grünen äußerten sich kritisch. Die AfD nannte den Entwurf zu technokratisch und warnte vor hohen Verwaltungskosten von über 12 Millionen Euro pro Jahr sowie vor einer Überforderung kleiner Kommunen. Die Grünen sahen die Grundidee positiv, kritisierten aber die Umsetzung scharf: Es sei unklar geregelt, wer die Daten zu welchem Zweck nutzen dürfe, der Datenschutz sei zu schwach, und das Verkehrsministerium erhalte zu viele Befugnisse ohne Beteiligung des Bundestags. Beide kündigten an, den Entwurf kritisch, aber konstruktiv zu begleiten.
Zentrale Argumente
KI-generiert- •Das Gesetz setzt EU-Vorgaben um und soll ein Vertragsverletzungsverfahren verhindern.
- •Verkehrsdaten wie Staus, Nebel und Baustellen sollen auch automatisierten Fahrzeugen zur Verfügung stehen und die Sicherheit erhöhen.
- •Kritiker warnen vor hohen Verwaltungskosten und zusätzlicher Bürokratie für Kommunen und Unternehmen.
- •Die Grünen kritisieren, dass unklar bleibt, wer die Mobilitätsdaten zu welchem Zweck nutzen darf, und sehen Datenschutzlücken.
- •Über zentrale Details soll das Verkehrsministerium per Verordnung entscheiden, ohne Beteiligung des Bundestags.
Reden (3)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich gleich am Anfang beim Bundesverkehrsministerium dafür bedanken, dass man ein Gesetz, das Themen bündelt, die zusammengehören, unglaublich schnell auf den Weg gebracht hat. Das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme setzt EU-Recht in nationales Recht um. Es ist am Ende notwendig, dass wir dieses Gesetz beschließen, damit kein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wird. Der erste Teil dieses Gesetzes liegt seit dem Sommer vor. In diesem ersten Teil geht es im Kern um die Daten unserer Verkehrsinfrastruktur, das heißt, es geht um Verkehrssicherheit, Verkehrsmanagement, um Baustellendaten, Staudaten, um Daten vernetzter und automatisierter Mobilität. Die Bereitstellung dieser Daten ist ein Wert an sich. Fahrzeuge, die autonom auf der Autobahn unterwegs sind, haben aktuell keinen Zugriff auf diese Daten. Das heißt, das Verkehrsleitsystem weiß, irgendwo kommt Nebel, das Auto weiß das aber nicht. Wenn das Auto das weiß, kann man vorsichtiger fahren, sicherer zum Ziel kommen. Es geht um Nebel, um Schnee, um Blitzeis, um Baustellen, um liegengebliebene Fahrzeuge, um die Ladesäuleninfrastruktur und um Lkw-Stellplätze. Das ist der erste Teil dieses Gesetzes. Der zweite Teil des Gesetzes ist das klassische Mobilitätsdatengesetz, über das wir in der letzten Legislaturperiode immer wieder gesprochen haben. Beim zweiten Teil dieses Gesetzes geht es im Kern um Busse, Bahnen, Sharingdienste, es geht um Mietwagen und es geht um On-Demand-Verkehr. Es macht grundsätzlich Sinn, dass man diese beiden Teile miteinander verbindet. Das eigentliche Problem ist: Wenn man sie verbindet, dann muss man sich darum kümmern, dass wir Europarecht nur eins zu eins umsetzen. Das heißt, man muss im parlamentarischen Verfahren darauf achten, dass es, erstens, kein Gold-Plating gibt, dass man, zweitens, keine zusätzliche Bürokratie schafft, die nicht durch die Europäische Union vorgegeben ist, und dass man, drittens, die berechtigten Interessen der Anbieter schützt, zum Beispiel ihre Geschäftsinteressen. Wenn wir uns dieses Gesetz angucken, sehen wir: Es gibt durchaus Baustellen, wo wir nachjustieren müssen. Wenn zum Beispiel im On-Demand-Verkehr jemand über viele Jahre hinweg die letzte Meile getestet und geprüft hat, ob sich das rentiert, dann ist das ein klassisches Geschäftsgeheimnis, das am Ende geschützt werden muss. Darum werden wir uns im parlamentarischen Verfahren auch kümmern. Ich glaube, dass es ein gutes Gesetz wird. Packen wir dieses parlamentarische Verfahren heute an! Für die AfD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Stefan Henze.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Bürger! Stellen Sie sich vor, es ist ein regnerischer Morgen im Jahr 2030. Eine junge Familie sitzt in ihrem autonomen Auto, vielleicht auf dem Weg in den Urlaub. Die intelligente Verkehrsleitung verspricht eine reibungslose Fahrt, keine Staus, optimale Routen, perfekte Sicherheit. Doch plötzlich hängt das System, Daten aus der Kommune fehlen, der Nationale Zugangspunkt ist überlastet, das Auto bremst abrupt und fährt automatisch rechts ran. Was als Traum der digitalen Mobilität begann, endet in Frustration. – Das müssen wir verhindern! Wir haben unsere Zukunft in der Hand, zum Beispiel heute mit der Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme – ein Thema, das das eingangs beschriebene Szenario mit sich bringen wird. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung unseres Verkehrssektors. Er schafft Strukturen, um einheitliche europäische Vorgaben fristgerecht umzusetzen, und adressiert Themen wie die Verkehrssicherheit. Das verdient zunächst einmal Anerkennung. Doch lassen Sie uns ehrlich sein: Der Entwurf bleibt in vielen Punkten hinter seinen eigenen Ansprüchen zurück. Er wird getrieben von der vorgegebenen Pflicht zur Umsetzung der EU-Vorgaben – wenige Tage haben Sie noch – und wird weniger von einem echten, nationalen Anspruchsdenken und Innovationstreiben befeuert; das fehlt mir an dieser Stelle. Wo bleibt der strategische Schwung, der Deutschland Vorreiter in der digitalen Mobilität werden lässt? Der Bundesverband Carsharing hat wie folgt Stellung genommen: „Tatsächlich schafft der Entwurf rechtliche Inkonsistenzen, geht in zentralen Punkten weit über die EU-Anforderungen hinaus und schafft bürokratische Mehraufwände, die die Mobilitätskosten von Privathaushalten erhöhen werden.“ Das schreibt der Bundesverband Carsharing. Sie hatten ja gerade gesagt, die müssen mit einbezogen werden. Hier gibt es noch Probleme. Besonders kritisch sehe ich den enormen Verwaltungs- und Ressourcenaufwand, den dieses Gesetz Bund, Ländern, Kommunen und der Wirtschaft auferlegt. Ein Nationaler Zugangspunkt erfordert dauerhaft Mehrkosten in Millionenhöhe und einen erheblichen Personalbedarf; vier Stellen haben Sie ja schon mal geschaffen. Allein für die Verwaltung belaufen sich die jährlichen Kosten auf über 12 Millionen Euro. Meine Damen und Herren, fragen wir uns: Führen diese Investitionen wirklich zu signifikanten Verbesserungen, oder bleiben sie bloße Bürokratie ohne messbaren Nutzen für die Verkehrsteilnehmer? Noch besorgniserregender ist die Gefahr, dass kleinere Kommunen und Datennutzer überfordert werden. Die Vorgaben sind technisch komplex und setzen eine lückenlose Digitalisierung voraus, die in diesem Land an vielen Stellen fehlt; ich glaube, das liegt an den Vorgängerregierungen, meine Damen und Herren. Die angekündigte Entlastung durch Datenmittler und Landessysteme könnte sich in Form von Schnittstellenproblemen und zusätzlicher Reibung innerhalb des Föderalismus als neue Koordinierungsfalle erweisen. Und lassen Sie mich die Kernfrage stellen: Bewirken die neuen Pflichten zur Datenbereitstellung tatsächlich eine spürbare Verbesserung für Autofahrer, Radfahrer und den öffentlichen Nahverkehr, oder dienen sie hauptsächlich der Erfüllung europäischer Berichtspflichten? Hier müssen wir ehrlich bleiben. Insgesamt legt dieser Entwurf eine solide, aber zu stark technokratische Grundlage. Er verpasst zudem die Chance, einen innovativen, nutzerorientierten und beweglichen Rahmen für die digitale Mobilität zu schaffen. Der Erfolg hängt von der Qualität der Daten, der Funktionsfähigkeit der Systeme und der föderalen Zusammenarbeit ab. Wenn das scheitert, drohen Verzögerungen, Mehrkosten und Frustration. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns diesen Entwurf nicht nur umändern, sondern ihn verbessern. Wir werden dieses Projekt kritisch, aber konstruktiv begleiten, damit Deutschland vorankommt. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor, Sie fahren mit dem E-Scooter zum Bewerbungsgespräch, und am nächsten Morgen fragt Sie Ihr bisheriger Chef, warum Sie gestern bei einer anderen Firma waren. Oder: Sie haben ein Taxiunternehmen, und plötzlich bekommen Sie Konkurrenz von einem chinesischen oder amerikanischen Konzern, der zufällig genau weiß, wo Ihre Routen am lukrativsten sind. Das klingt abwegig, kann aber tatsächlich passieren; denn die Koalition möchte den Umgang mit Mobilitätsdaten neu regeln, und das läuft definitiv in der Kategorie „gute Idee, miese Umsetzung“. Gehen wir es mal durch. In Ihrem Entwurf wird zwar geregelt, wer Daten liefern muss und wohin; aber die andere Seite, wer die Daten nutzt und wofür, steht hier gar nicht drin. Laut Entwurf dürfen die Daten für jeden kommerziellen und nichtkommerziellen Zweck genutzt werden, ohne Registrierung, anonym, kostenlos – ein Weihnachtsgeschenk für alle Unternehmen, die aus Bewegungsprofilen Profit schlagen oder mittelständische Konkurrenten gerne pleite sehen würden. Dazu kommt, dass Sie den Datenschutz auch eher locker nehmen. Daten sollen anonymisiert werden; außer der Verwendungszweck lässt das nicht zu, dann ist der Datenschutz egal. Eine Pflicht zum Löschen sensibler Daten oder Kontrollen gibt es auch nicht. Sie schaffen hier ein großes „All you can eat“-Datenbuffet für ausländische Konzerne. Aber mein Lieblingsteil sind die Verordnungsermächtigungen. Welche Daten in welchem Format wer genau bereitstellen muss, steht nämlich in diesem Gesetz gar nicht drin. Das soll das Verkehrsministerium hinterher alleine regeln, ohne den Bundestag. Man stimmt hier quasi für die Katze im Sack – Blankoscheck für die Exekutive. In meinen Augen müsste über die Nutzung solcher Daten der Bundestag entscheiden; denn es geht hier um Informationen, die wir alle durch unsere Mobilität erzeugen. Zusätzlich schaffen Sie einen Haufen Bürokratie für die Unternehmen. Die Kosten dafür beziffern Sie selbst in Ihrem Entwurf auf mehrere Millionen Euro pro Jahr. Hatten Sie im Koalitionsvertrag nicht versprochen, Bürokratie abzubauen? Ich gebe Ihnen einen Tipp: So funktioniert es nicht! Ich finde es wirklich unverschämt, dass Sie das Ding ohne Debatte durch den Bundestag bringen wollten. Also ist es am besten, Sie evaluieren das Gesetz nicht so wie vorgesehen in fünf Jahren, sondern jetzt gleich. Genug Punkte habe ich Ihnen ja geliefert. Ich helfe auch gerne beim Verbessern. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die AfD verboten werden muss.
Redner nach Fraktion
3 Redner insgesamt
Positionen
KI-generiertKritisch: Begrüßt das Ziel grundsätzlich, kritisiert aber hohe Kosten, viel Bürokratie und mangelnden Innovationsgeist.
Kritisch: Gute Idee, schlechte Umsetzung; bemängelt unklare Datennutzung, schwachen Datenschutz und zu viel Macht für das Ministerium.
Dafür: Der Entwurf erhöht die Verkehrssicherheit und setzt nötiges EU-Recht um; Bürokratie soll im Verfahren begrenzt werden.
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