Neue Regeln für den Güter- und Personenverkehr
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes
Der beriet erstmals einen der , der das Güterkraftverkehrsgesetz und das Personenbeförderungsgesetz ändert und EU-Vorgaben aus dem Mobilitätspaket I umsetzt. Geplant sind strengere Kontrollen über ein Risikosystem, der Wegfall der nationalen Erlaubnis zugunsten der EU-Lizenz und digitale Nachweise. Streitpunkt ist vor allem der Bürokratieaufwand.
Zusammenfassung
Es ging um die eines Gesetzentwurfs der , der den gewerblichen Lkw- und Personenverkehr neu regelt und EU-Recht in deutsches Recht überführt. Geplant sind ein zentrales Risikoeinstufungssystem, mit dem Kontrollen gezielter auf auffällige Fahrzeuge gelenkt werden, der Wegfall der nationalen Erlaubnis (künftig genügt die EU-Gemeinschaftslizenz, mit Übergangsfrist von bis zu zehn Jahren) sowie digitale Nachweise und Begleitpapiere. Die CDU/CSU stellte den Entwurf als Verbesserung für fairen Wettbewerb, weniger Bürokratie und einfachere digitale Verfahren dar. Die AfD kritisierte, der Entwurf sei fast identisch mit einem alten Entwurf aus der vorigen , löse die eigentlichen Probleme wie den Fahrermangel nicht und erhöhe sogar die Kosten für Unternehmen; sie sieht die EU-Lizenz kritisch und vermisst eine Anhörung der Verbände. Der Entwurf wurde zur weiteren in den zuständigen . Dort werden Details und Änderungsanträge beraten, bevor der endgültig abstimmt.
Zentrale Argumente
KI-generiert- •Zentrales Risikosystem soll Kontrollen gezielter machen und seriöse Firmen entlasten
- •EU-Gemeinschaftslizenz ersetzt die nationale Erlaubnis, mit langer Übergangsfrist
- •Digitale Nachweise statt Papierdokumente
- •AfD sieht steigende Kosten trotz Versprechen von Bürokratieabbau
- •AfD kritisiert Wegfall der Verbändeanhörung und ungelösten Fahrermangel
Reden (2)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Mobilität und Logistik sind das Rückgrat unserer Industriegesellschaft – und bestimmend für unseren Alltag. Aber es gibt nichts, was man nicht noch besser machen könnte. Genau das tun wir heute mit dem Gesetzentwurf zur Novellierung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes. Mit dieser Novellierung sorgen wir aus meiner Sicht für drei wesentliche Verbesserungen und setzen gleichzeitig noch die geänderten Vorschriften aus dem Mobilitätspaket I der EU um. Was machen wir? Erstens. Wir verbessern die Wettbewerbsgerechtigkeit im gewerblichen Straßengüterverkehr, indem die Kontrollmechanismen weiter gestärkt und durch ein zentrales Risikoeinstufungssystem effizienter gemacht werden. Bei der Auswahl von Fahrzeugen bei einer Kontrolle anhand der amtlichen Kennzeichen ist über das Risikoprofil künftig sofort erkennbar, ob früher Verstöße gegen Verkehrsrecht begangen wurden. Das ist insoweit gut, da der seriöse Wettbewerber weniger kontrolliert wird, weil bei ihm die Wahrscheinlichkeit geringer ist, dass er Verstöße begeht. Zweitens. Das Unionsrecht wird vollständig umgesetzt, aber minimalinvasiv, indem wir keine zusätzlichen nationalen Regelungen vorgeben. Gleichzeitig entfällt noch die nationale Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr. Die EU-Gemeinschaftslizenz genügt also künftig als Berechtigung für den Güterkraftverkehr im Inland. Für vorhandene nationale Erlaubnisse gilt eine relativ lange Übergangsfrist von bis zu zehn Jahren. Wir werden also die Bürokratiebelastung auf das wirklich notwendige Minimum beschränken. Drittens. Durch die mit auf den Weg gebrachte Digitalisierung werden einfache, bürgerfreundliche und effiziente Prozesse unterstützt. Kontrollrelevante Unterlagen wie zum Beispiel Genehmigungen, Nachweise und Begleitpapiere können künftig elektronisch oder digital mitgeführt, vorgelegt und auch geprüft werden. Sie sehen – ich fasse es zusammen –: Notwendige Regelungen werden getroffen, überflüssige Bürokratie wird abgebaut und schlanke digitale Verfahren werden eingerichtet. So wollen wir künftig als Regierung in dieser Koalition handeln. Vielen Dank. Der nächste Redner in der Debatte ist für die AfD-Fraktion Stefan Henze.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Bürger! Ich fange mal freundlich an: Was ist denn das für eine Farce! Die Bundesregierung präsentiert uns das neue Zweite Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes, und es ist zu 95 Prozent identisch mit dem alten Entwurf aus der letzten Legislatur. Dieser wurde bereits am 5. Dezember 2024 hier im Plenum beraten. Erledigt wurde er dann durch das vorzeitige Legislaturende. Und jetzt wärmt die Bundesregierung, die eine Politikwende versprochen hatte, diese rot-grüne Suppe wieder auf. Ich habe mir die Mühe gemacht und habe mir das Protokoll aus dieser Dezemberdebatte angeguckt. Aus den Reihen der CDU/CSU – damals noch Opposition – haben Kollegen Forderungen gestellt, was alles geändert werden müsste in diesem Gesetz, damit es richtig gut wird und funktioniert. Wissen Sie, nichts davon steht jetzt in diesem Gesetz! Das ist für mich ein Offenbarungseid. Das sage ich Ihnen ganz offen und ehrlich. Wie unser Kollege Wolfgang Wiehle damals schon sagte: Ein Gesetz, das die eigentlichen Probleme ignoriert. Schauen wir uns die Inhalte an: Umsetzung der EU-Vorschriften zur Qualifikation von Berufskraftfahrern, elektronisches Lernen. Das könnte ein kleiner Fortschritt sein, wenn es so kurz wäre wie zum Beispiel in Österreich, wäre da nicht die sogenannte harmonisierte Gemeinschaftslizenz. Im Klartext: Wieder ein Stück Brüsseler Zentralisierung, wieder ein kleiner Schritt hin zur Aufgabe unserer nationalen Souveränität. Das sehen wir ausgesprochen kritisch! Auch die Streichung des Anhörungsverfahrens für Verbände ist ein Fehler. Denn das Wissen der Verbände ist eine große fachliche Hilfe. Das größte Problem ist aber die zusätzliche Bürokratie; Sie haben es am Rande erwähnt. Sie erdrosselt die deutsche Wirtschaft, besonders das Kraftverkehrsgewerbe. Schon unter der Ampel wurde sie massiv ausgeweitet. Wollen Sie jetzt hier die zweite Stufe zünden? Übrigens mit heftigen Folgen: Der Erfüllungsaufwand für Unternehmen steigt. Das ist eine Tatsache, trotz Gerede vom Abbau. Und das ist symptomatisch für diese Bundesregierung: Sie sagen Abbau, aber machen das Gegenteil. Die Zahlen: Die Kosten liegen bei rund 1 Million Euro, wenn wir dann die entsprechenden Folgeabschätzungen haben, und noch Anpassungen im Gesetz bei circa 5 Millionen Euro pro Jahr. Aber gut. Auch der Fahrermangel bleibt ungelöst liegen. Alle wirklich großen Probleme werden schlicht ausgeklammert. Keine neuen Ideen, nur Recycling der alten rot-grünen Pläne. Ist das der Aufbruch, den Sie versprochen haben? Und unsere AfD-Anträge zu Verbesserungen letztes Jahr? Alle abgelehnt! Warum, versteht kein Mensch; denn wir hatten echte Lösungen angeboten: weniger EU-Zwang, mehr Schutz für die Unternehmen und natürlich Abbau der Bürokratie. Eigentlich müssten wir dazu gemeinsam eine Anhörung fordern. Hören wir die Verbände an, hören wir die Fahrer an, hören wir die Branche an. Weg von ideologischen Träumen, hin zu mehr Praxis, das würde ich mir persönlich wünschen. Wenn Sie da mitgehen würden, würden wir wahrscheinlich weiterkommen in diesem Land. Selbstverständlich stimmen wir der Überweisung in den Ausschuss zu. Wenn Sie dort unsere Änderungsanträge diesmal ernst nehmen, wird aus diesem aufgewärmten rot-grünen Entwurf vielleicht doch noch etwas Vernünftiges. Vielen Dank.
Redner nach Fraktion
2 Redner insgesamt
Positionen
KI-generiertLehnt den Entwurf inhaltlich ab: aufgewärmter alter Entwurf, ungelöste Probleme wie Fahrermangel, mehr Bürokratiekosten und zu viel EU-Zentralisierung; stimmt aber der Ausschussüberweisung zu.
Begrüßt den Entwurf: gezieltere Kontrollen, weniger Bürokratie, digitale Verfahren und die vollständige, aber sparsame Umsetzung des EU-Rechts.
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