a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Swantje Henrike Michaelsen, Victoria Broßart, Tarek Al-Wazir, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Parken fair gestalten – Nachhaltig, digital und sozial gerecht
a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Swantje Henrike Michaelsen, Victoria Broßart, Tarek Al-Wazir, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Parken fair gestalten – Nachhaltig, digital und sozial gerecht
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (9)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung mit Minister Schnieder treibt gemeinsam mit den Fraktionen von CDU/CSU und SPD die Digitalisierung von Verwaltung und Verkehr entschlossen voran – für einen handlungsfähigen Staat und eine moderne Infrastruktur, die den Alltag der Menschen in unserem Land erleichtert. Der Gesetzentwurf macht die Digitalisierung spürbar; denn er enthält Maßnahmen, die unser Leben konkret verbessern. Ich möchte vier Punkte herausziehen. Erstens. Der Gesetzentwurf legt die Rechtsgrundlagen, damit wir den digitalen Führerschein einführen können. Künftig kann der Kartenführerschein oder der „alte Lappen“ zu Hause bleiben, weil das Dokument über das Smartphone abrufbar sein wird und somit überall digital verfügbar ist. Das erleichtert vieles, etwa wenn ganz spontan Mietwagen- oder Carsharingangebote genutzt werden wollen. Ziel ist es, den nationalen digitalen Führerschein noch in diesem Jahr auf den Weg zu bringen, das heißt deutlich vor dem in der ganzen Europäischen Union angestrebten Einführungsdatum 2030. Selbstverständlich haben wir dabei die technischen Vorgaben für die EUDI-Wallet gleich mitgedacht. Damit gestalten wir den Weg hin zu einer zukunftsfähigen bürgernahen Verwaltung und Mobilität. Das gilt genauso für den zweiten Punkt, den ich ansprechen möchte: die digitale Parkraumkontrolle. Damit schaffen wir die Grundlage für ein modernes und effizientes Parkraummanagement. Wenn künftig statt Papierparkschein das Nummernschild gescannt wird, spart das Zeit und Arbeit für die Kommunen. Die Kontrolle geht schneller und ist genauer. Wir bekommen also eine Win-win-Situation: bessere staatliche Leistungen bei gleichzeitig niedrigerem Personaleinsatz. Und wir sichern dabei den Datenschutz: durch engere Speicherfristen, eine klare Zweckbindung und indem videobasierte Kontrollen deutlich gekennzeichnet werden. Mit dem Gesetzentwurf schaffen wir drittens eine zeitgemäße digitale Leistung innerhalb der Bundesverwaltung. Konkret wird auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes ein einfacher Zugang für jedermann eingerichtet, um auf technische Fahrzeugdaten zugreifen zu können. Die Eingabe der Fahrzeugidentifikationsnummer genügt künftig, um Daten abzurufen – im Sinne eines Open-Data-Managements. Aber – auch ganz wichtig – personenbezogene Halterdaten sind dabei ausdrücklich nicht erfasst. Schon heute kann man etwa auf der KBA-Webseite Informationen zur Fahrzeugrückrufen verfügbar haben. Aber künftig geht das eben nutzerfreundlicher und individueller. Mit der Fahrzeugidentifikationsnummer lässt sich dann innerhalb kürzester Zeit herausfinden, ob etwa das eigene Auto oder das zum Kauf angebotene Gebrauchtauto von einem Rückruf betroffen ist. Vierter und letzter Punkt, den ich ansprechen möchte. Der Gesetzentwurf fördert den digitalen Datenaustausch innerhalb der Verwaltungen und baut dadurch Bürokratie ab. Die Daten zu zugelassenen Fahrzeugen aus dem Zentralen Fahrzeugregister können künftig auch dem Umweltbundesamt automatisiert zur Verfügung gestellt werden. Um etwa die Treibhausgasminderungsprämie für E-Fahrzeuge zu erhalten, muss das Bundesumweltamt da ja künftig entsprechend bescheinigen. Mit den Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister geht das künftig einfacher und schneller. Ebenso können die Daten dem BAFA zur Verfügung gestellt werden. Das erleichtert die künftig geplante E-Auto-Förderung; das ist vielleicht für das Umweltministerium ganz wichtig. Außerdem soll die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen die Daten nutzen können. Auch hier können wir also sicherstellen, dass wir das Once-Only-Prinzip für uns in der Verwaltung nutzbar machen. Langer Rede kurzer Sinn: Mit diesem Gesetzesentwurf schlägt die Bundesregierung einen großen Schritt vor hin zu einer modernen Verwaltung, die den Bürgern dient, und zu einem sicheren, effizienten Verkehrssystem. Lassen Sie uns das gerne gemeinsam auf den Weg bringen. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion darf ich Maximilian Kneller das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Parkraumbewirtschaftung in Deutschland soll digitalisiert werden. Wir können allerdings nur digital bewirtschaften, was analog noch vorhanden ist. Parkplätze sind in Zeiten links-grünen Autohasses inzwischen Mangelware. Das bedeutet auch: Eine digitale Mangelwirtschaft bleibt eine Mangelwirtschaft. Ausgerechnet die Grünen fordern nun in ihrem Zusatzantrag eine sozialere Parkraumbewirtschaftung. Das ist schon verwunderlich; denn Sie selbst waren es, die in den Innenstädten Parkraum verknappt und verteuert haben und Autofahrer Schritt für Schritt an den Rand der Belastbarkeit drängen. Immerhin erkennen Sie an, dass Ihre Politik berichtigt werden muss. Doch zurück zum Gesetzentwurf der Bundesregierung. Ja, es ist richtig, analoge Prozesse zu überprüfen. Ja, es ist richtig, rechtliche Vorgaben zu vereinheitlichen. Aber zukunftsfähige Verkehrspolitik erschöpft sich nicht in digitalisierten Formularen und redaktionellen Anpassungen von Gesetzestexten. Ein gutes Beispiel hierfür ist das automatisierte Fahren. Im Gesetz ändern sich Begriffe, aber keine Inhalte. Aus „hoch- und vollautomatisiert“ wird schlicht „automatisiert“. Das ist politisch mutlos; denn automatisiertes Fahren hat viel mehr Potenzial: den Verkehr sicherer machen, Staus reduzieren, Pendler entlasten und Mobilität im ländlichen Raum verbessern. Woanders ist das längst Realität: in China, Japan, Südkorea und den USA. Diese Technologienationen schaffen klare Regeln, geben Industrie und Forschung Planungssicherheit. In Deutschland: Fehlanzeige. Ein anderes Beispiel: Die Bundesregierung will beim neuen Verbrennerverbot light auch über 2035 hinaus hocheffiziente Verbrenner zulassen. Was sind nun hocheffiziente Verbrenner? Staatssekretär Hirte stellte diese Woche im Ausschuss dazu klar: Alle heute in Deutschland produzierten Verbrenner sind hocheffizient. – Dafür danke, Herr Hirte. Und was ist jetzt neu? Ich kann ab 2035 automatisiert im hocheffizienten Verbrenner fahren, aber nicht hochautomatisiert im effizienten Verbrenner. Schluss mit dieser Wortklauberei! Individuelle Mobilität ist Freiheit. Infrastruktur ist ein zentraler Standortfaktor. Wir brauchen keine staatlichen Verbote, wir brauchen Offenheit. Einen Verbrenner zu fahren, muss genauso möglich sein, wie ein E-Auto zu fahren. Es ist nicht Aufgabe des Staates, mündigen Bürgern ihr Verkehrsmittel vorzuschreiben. – Nein, ist es nicht. Falsch! – Es ist aber sehr wohl Aufgabe des Staates, den richtigen Rahmen zu setzen. Neben Tesla als in Deutschland produzierendem Unternehmen ist Mercedes-Benz als deutsches Unternehmen in einem Joint Venture mit Nvidia führend bei autonomem Fahren. Hierfür gilt genau wie bei Magnetbahn und Kernkraft: Wer Zukunftstechnologien nur exportiert, sie aber im eigenen Land verhindert, gibt den Standort preis – nicht aus technischer Notwendigkeit, sondern aus politischer Mutlosigkeit. Erst wenn es darum geht, die Bürger gläsern zu machen – Stichworte „digitale Dokumente“, „digitaler Führerschein“ und „digitale Parkraumbewirtschaftung durch Überwachung“ –, wird die Regierung plötzlich ehrgeizig. Wir sagen klar: Digitalisierung und Bürokratieabbau, ja; Zwang und Überwachung, nein. – Was als harmloses Angebot anfängt, mutiert oft zu einer bürokratischen Vorschrift, wie in meiner Heimatstadt Bielefeld: Dort gibt es in Bussen und Bahnen keine Papiertickets mehr. Wer kein Handy besitzt oder es vergessen hat, muss also schwarzfahren; wenig inklusiv, gerade für ältere Leute. So was ist unausgewogen, unausgereift und setzt auch die falschen Schwerpunkte – wie die Gesetzespläne der Bundesregierung. Darum lehnen wir sie ab. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion darf ich Truels Reichardt das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Straßenverkehrsgesetz ist ein Gesetz, das uns alle betrifft und vor allem einem Ziel dient: der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Für die anstehenden Änderungen sind mir dabei drei Punkte ganz besonders wichtig. Der erste Punkt ist der konsequente Kampf gegen den Punktehandel. Punkte sind kein Strafzettel mit Rabattoption, sondern ein Instrument, um Mehrfachsünder zu identifizieren und Gefahren vom Straßenverkehr fernzuhalten. Wenn sich Menschen mit Geld aus diesem System herauskaufen können, wenn Onlineportale offen damit werben, Punkte zu übernehmen, dann wird Verkehrssicherheit untergraben und der Rechtsstaat lächerlich gemacht. Deshalb ist es richtig, dass wir mit diesem Gesetz nicht nur die Täuschung selbst, sondern ausdrücklich auch das Anbieten und Bewerben von Punktehandel verbieten, und das mit spürbaren Bußgeldern von bis zu 30 000 Euro. Das ist kein Symbolrecht. Das ist notwendig, um ein Geschäftsmodell zu beenden, das auf Kosten der Sicherheit aller geht und bei dem der Staat veräppelt wird. Der zweite wichtige Baustein des Gesetzes ist der digitale Führerschein. Er ist eine sinnvolle Ergänzung zum Kartenführerschein. Zukünftig kann dieser zu Hause bleiben, wenn man die digitale Version hat. Das reduziert Bürokratie, erleichtert Kontrollen und bildet den tatsächlichen Fahrerlaubnisstatus ab. Aber dabei möchte ich ausdrücklich anmerken: Wenn wir den digitalen Führerschein einführen, dann sollten wir ihn von Anfang an vollständig denken. Dazu gehört aus meiner Sicht auch, dass der digitale Führerschein auf das begleitete Fahren ab 17, BF17, ausgeweitet wird, was bisher so nicht vorgesehen ist. Es würden sich nämlich alle freuen, wenn dieser olle Papplappen namens Prüfungsbescheinigung nicht mehr mitgeschleppt werden müsste. Das gibt mir wiederum die Gelegenheit, auch noch ein anderes Thema anzusprechen: das begleitete Fahren ab 16, BF16. Die Erfahrungen mit BF17 zeigen eindeutig: Mehr Fahrpraxis unter Begleitung erhöht die Verkehrssicherheit. Gerade für junge Menschen im ländlichen Raum kann das ein echter Gewinn an Mobilität sein. Es verbessert das Gefühl der Eltern, wenn sie ihre Kinder ab dem 18. Geburtstag alleine losschicken. Sehr schön also, dass die CSU bei unserer langjährigen Forderung zur Einführung von BF16 nun dabei ist! Wir können jetzt geschlossen auf EU-Ebene für diese Möglichkeit werben; denn junge Menschen sollten mit 16 Auto fahren und wählen dürfen, Letzteres dann aber bitte unbegleitet. Beim dritten Punkt geht es um das Parken. Mit der digitalen Parkraumüberwachung können Kommunen Falschparker effizienter ahnden und Personal sparen. Das wird den Falschparkerinnen und Falschparkern unter Ihnen nicht sonderlich gefallen, ist aber trotzdem richtig. Außerdem schaffen wir mehr Spielraum dafür, wer wo parken darf. Künftig sind Parkausweise nicht mehr ausschließlich auf Bewohnerinnen und Bewohner beschränkt, sondern können durch Länder und Kommunen auch auf weitere Gruppen ausgedehnt werden, zum Beispiel auf Pflegekräfte, Handwerksbetriebe oder Carsharingfahrzeuge. Das ist dann kein Automatismus, sondern ein kommunaler Gestaltungsspielraum. Die Entscheidung bleibt vor Ort, aber sie wird rechtlich endlich klar abgesichert. Insofern freue ich mich auf die weiteren Beratungen, wünsche allen ein schönes Wochenende und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Für Bündnis 90/Die Grünen darf ich Swantje Henrike Michaelsen das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Deutschland sind knapp 50 Millionen Autos zugelassen. Das führt in vielen Kommunen zu überfüllten Parkflächen, zu Falschparken vor Kreuzungen, in zweiter Reihe oder auf Radwegen. Das macht nicht nur den öffentlichen Raum allzu oft unattraktiv, sondern es gefährdet auch Fußgängerinnen und Radfahrer, es behindert den ÖPNV, und es erschwert die Arbeit von Rettungsdiensten durch blockierte Zugänge. Dazu kommt: Parkraumkontrolle ist personalintensiv. Gleichzeitig kämpfen viele Kommunen mit Personalmangel. Die meisten Verwaltungen verfügen nicht über ausreichend Kräfte, um flächendeckend und konsequent zu kontrollieren. Deshalb bleibt das Parken oft ein ungelöstes Konfliktfeld, das die Lebensqualität in unseren Städten mindert. Ich freue mich über die Worte des Parlamentarischen Staatssekretärs; denn es ist erst drei Jahre her, dass das Bundesverkehrsministerium uns erklärt hat, dass die digitale Parkraumüberwachung verfassungswidrig sei. Man sieht: Politischer Druck wirkt! Dank jahrelanger hartnäckiger Arbeit von Grünen sowohl im Bund als auch in den Ländern, besonders in Hamburg und Baden-Württemberg, hat sich das Blatt nun gewendet. Die jetzt vorgelegte Novelle zum Straßenverkehrsgesetz ermöglicht es Kommunen, Scancars zur Kontrolle von Parkplätzen einzusetzen. Das bedeutet: Kommunen erhalten einen größeren Handlungsspielraum. Die digitale Kontrolle von Parkplätzen ist schneller und erfordert weniger Personal. Verstöße können zuverlässiger registriert und geahndet werden. Das schafft ein gerechteres System, vor allem für diejenigen, die sich an die Regeln halten. Und weniger blockierte Radwege bedeuteten weniger Unfälle und mehr Sicherheit. Wir Bündnisgrüne unterstützen dieses Gesetz ausdrücklich. Es ist ein wichtiger Schritt für eine bessere und gerechtere Nutzung des öffentlichen Raumes. Doch die Digitalisierung der Parkraumüberwachung allein bewältigt nicht alle Herausforderungen, vor denen die Kommunen bei der Gestaltung des öffentlichen Raumes stehen. Deshalb fordern wir mit unserem Antrag mehr Spielräume für die Kommunen bei den Gebühren; denn in vielen Kommunen wird über Parkgebühren intensiv diskutiert. Kommunen können Parkgebühren bereits nach Fahrzeuggröße staffeln, aber sie können keine sozialen Kriterien berücksichtigen. Dabei würden sie das sehr gerne tun. Nicht umsonst fordern das nicht nur viele Kommunen, sondern auch alle drei kommunalen Spitzenverbände. Kommunen sollten zudem über die Höhe von Gebühren für das Anwohnerparken selbst entscheiden können; denn es gibt keinen sinnvollen Grund, dass der Bund die Gebühren bei rund 30 Euro pro Jahr deckelt. Auch das fordern im Übrigen der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Landkreistag. Es stimmt: Auch die Länder können das freigeben, aber das tun bisher nicht alle. Dann leiden zum Beispiel bayerische Kommunen unter der restriktiven Politik ihrer Landesregierung. Die digitale Parkraumüberwachung ist ein großer Fortschritt. Sie schafft Ordnung, Entlastung und Sicherheit. Jetzt muss aber auch die soziale Dimension aufgenommen werden. Ermöglichen Sie die Staffelung von Gebühren nach sozialen Kriterien, damit die Debatten übers Parken vor Ort befriedet und kluge Parkraumbewirtschaftung einen Beitrag für lebenswerte Städten und Gemeinden leisten kann. Vielen Dank. Für die Fraktion Die Linke darf ich Jorrit Bosch das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Und ganz besonders: Liebe Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums im Schloss Wolfenbüttel! Weil das hier sicherlich nicht ganz einfach zu verstehen ist, wenn der eine über Parken redet und die andere über elektronische Führerscheine, dachte ich, ich erzähle noch mal ganz kurz, worum es hier eigentlich geht. Dieses Gesetz thematisiert insgesamt sieben verschiedene Aspekte, die nicht viel miteinander zu tun haben. Es geht primär um Unfälle, elektronische Fahrzeugpapiere, Punktehandel und Parken. Also es geht eigentlich um Straße, checkt ihr? Stellt euch vor, jemand ist mit Kinderwagen oder Rollator unterwegs: Stressig sind dann enge Gehwege, Ausweichen auf die Straße und Autos, die dicht aneinander parken. Öffentlicher Raum ist knapp wie nie, und deswegen werden in vielen Orten Anwohnerparkgebühren erhöht. Aber teilweise kann man immer noch für weniger als den Preis eines Kaffees einen Monat lang auf öffentlichem Grund parken. Gleichzeitig zahlen andere für eine Einzelfahrt mit dem ÖPNV 4 Euro. Übersetzt heißt das: Wer viel Platz blockiert, zahlt fast nichts, wer klimafreundlich unterwegs ist, zahlt drauf. Das ist unlogisch und ungerecht; denn ein Auto kann sich einfach nicht jede und jeder leisten. Dabei wäre die Lösung so einfach: sozial gestaffelte Parkgebühren für Anwohner. Große Autos zahlen mehr als kleine, wer viel hat, trägt mehr; denn öffentlicher Raum ist Gemeingut, kein Privileg für denjenigen mit der größten Karre vor der Tür. Wer wenig hat, darf nicht stärker belastet werden. Dieses Ungleichgewicht zieht sich bis zu den Bußgeldern durch. Gleiche rote Ampel, gleiche Tat, aber völlig unterschiedliche Folgen. Der eine steigt aus dem Luxus-SUV, das Konto prall gefüllt. Für ihn ist das Bußgeld ein Achselzucken. Die Strafe juckt ihn einfach nicht. Die andere: Eine Pflegerin auf dem Weg zur Arbeit. Für sie reißt dieselbe Strafe ein Loch ins Monatsbudget. Gleiche Tat, völlig unterschiedliche Wirkung – das ist doch keine Gerechtigkeit! In Skandinavien ist man viel weiter: Dort richten sich Bußgelder nach dem Einkommen. So trifft die Strafe wirklich alle gleich. Und ja, das heißt: deutlich höhere Bußgelder für Überreiche. Und ja, das ist fair. Denn das Geld fließt zurück in unsere Städte, in sichere Wege, in gute Schulen, in lebenswerte Kommunen. An der Stelle möchte ich die SPD einmal daran erinnern, dass ihr Verteidigungsminister Boris Pistorius 2016 genau das gefordert hatte: eine sozial gerechte Staffelung von Bußgeldern. Aber Sie blinken ja sehr gerne links, wenn mal wieder wichtige Wahlen anstehen. Deswegen verwundert mich auch nicht, dass das dann doch nicht realisiert wird. Ich denke, die Erbschaftsteuer wird im Endeffekt auch nicht umgesetzt. Weil mir leider nur drei Minuten Redezeit bleiben und ich zum Schluss kommen will, noch mal direkt an Sie alle, liebe Kolleginnen und Kollegen: Übernehmen Sie endlich Verantwortung für Deutschland, und liefern Sie sozial gerechte Staffelungen bei Bußgeldern und beim Parken! Fangen Sie endlich an, Maßnahmen wenigstens ein bisschen sozial zu denken! Ich habe einen Vorschlag: Wir schreiben Ihnen dazu einen Antrag, Sie nehmen ihn an, und wir sind alle happy. Für die CDU/CSU-Fraktion darf ich Günter Baumgartner das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kommen wir wieder zurück zum Verkehrsrecht. Wir sprechen heute über ein Gesetz, welches einen grundlegenden Modernisierungsschub für unser Straßenverkehrsrecht bedeutet. Mit dem Gesetz schaffen wir in vielerlei Hinsicht Grundlagen für Digitalisierung, Grundlagen für Innovation und damit Grundlagen für Erleichterungen im Verkehrsbereich. Ich will zwei Themen aus dem Änderungsgesetz näher beleuchten. Diese Gesetzesänderung setzt – Herr Reichardt hat es angesprochen – unter anderem beim widerrechtlichen Handel mit Punkten in Flensburg ein klares Signal. Meine Damen und Herren, wer Verkehrsverstöße begeht, soll sich künftig nicht mehr so einfach von den Punkten freikaufen können. Verkehrssicherheit darf kein Geschäftsmodell sein. Mit hohen Bußgeldern gegen solche Praktiken schützen wir künftig die Glaubwürdigkeit unseres Rechtsstaates und sorgen damit für mehr Sicherheit auf unseren Straßen. Ein weiteres Thema ist die Anpassung der Begrifflichkeiten wie hoch- oder vollautomatisierte Fahrfunktionen an europäische Standards. Damit wird auch die rechtliche Grundlage für Mobilität der Zukunft in unserem Land, insbesondere für automatisiertes und autonomes Fahren, gelegt. In meinem Wahlkreis in Bad Birnbach startete bereits 2017 der erste autonom fahrende Bus Deutschlands – ein riesiges Medienecho, Sie können es sich sicherlich vorstellen –, inzwischen aber ist dieses Projekt leider eingestellt. Das Pilotprojekt in Bad Birnbach hat auf der einen Seite eindrucksvoll gezeigt, wie autonomes Fahren, autonome Shuttlebusse den öffentlichen Verkehr im ländlichen Raum sinnvoll ergänzen können. Jedoch musste auf der anderen Seite in dieser Pilotphase im Bus immer noch ein Fahrbegleiter mitfahren. Mit dieser Gesetzesänderung wollen wir dem Innovationsstandort Deutschland für autonomes Fahren kräftigen Schub verleihen, damit Projekte wie in Bad Birnbach in absehbarer Zeit vollständig autonom, ohne Begleitpersonal und damit wirtschaftlich betrieben werden können. Herr Abgeordneter, würden Sie eine Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion gestatten? Nein. – Dies wäre gerade dort, wo klassische Linienverkehre an ihre Grenzen stoßen, eine sehr gute, eine sinnvolle Ergänzung des ÖPNV. Abschließend will ich Ihnen sagen: Dieses Änderungsgesetz ist ein wichtiger Baustein für eine moderne, für eine digitale und damit für eine zukunftssichere Verkehrspolitik. Ich freue mich auf die Beratungen im Verkehrsausschuss. Herzlichen Dank. Für die AfD-Fraktion darf ich Alexander Arpaschi das Wort erteilen.
Herr Präsident! Verehrte Kollegen! Liebe Zuschauer! Der vorliegende Antrag der Grünen zeigt wieder einmal deren Scheinheiligkeit. Jeder weiß, dass das Ziel der Grünen die Abschaffung des automobilen Individualverkehrs ist. Der vorliegende Antrag gibt vor, die Verteilung des Parkraums fair gestalten zu wollen. Das Parken im öffentlichen Raum soll gerechter werden. Wenn aus grünem Mund die Worte „fair“ und „gerecht“ ertönen, da ist es nicht mehr weit zu den Floskeln „vielfältig“ und „bunt“. Daher habe ich mich schon gewundert, dass in Ihrem Antrag keine Parkplatzquoten für irgendwelche echten, behaupteten oder eingebildeten Minderheiten gefordert werden. Dass ausgerechnet Sie sich dafür einsetzen wollen, dass Autofahrer mit geringem Einkommen bei den Parkgebühren entlastet werden sollen, ist an Frechheit kaum zu überbieten. Es war doch Ihre Politik, die dafür gesorgt hat, dass einkommensschwächere Autofahrer sich inzwischen gar kein Auto mehr leisten können. Sie haben die Spritpreise mit Ihrer Luftsteuer, genannt CO2-Bepreisung, hochgetrieben, Sie wollen, dass nur noch hochpreisige Elektroautos gekauft werden können, und Sie sind es, die, wenn Sie in einer Kommune das Sagen haben, immer den Parkraum verknappen. – Da können Sie schreien, wie Sie wollen. – Da: Schreien! Das beste Beispiel dafür ist unsere schöne Bundeshauptstadt: Mit dem Aufstellen von Parklets haben Sie den Parkraum verknappt. Dass daraus inzwischen verdreckte, vermüllte und rattenverseuchte Schandflecke geworden sind, das stört Sie nicht weiter. Ich kann mich noch gut an Ihren Wahlkampfschlager „Klimageld“ erinnern. Sie versprachen wörtlich: „Alle Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen bekommen zum Ausgleich einen Großteil der Einnahmen der CO2-Bepreisung von Gebäudewärme und Transport als Klimageld zurück.“ Zitat Ende. In der Ampel haben Sie keinerlei Anstalten gemacht, Ihren Worten Taten folgen zu lassen: Sie haben kassiert, aber nicht zurückgegeben, mit dem Ergebnis, das einkommensschwachen Autofahrern noch mehr Geld abgenommen wurde. Wie gesagt, Sie sind die Partei der Scheinheiligkeit. Nähmen Sie es ernst mit der Entlastung einkommensschwacher Autofahrer, dann müsste in Ihrer verqueren Logik Ihr nächster Antrag lauten: „Spritpreise fair gestalten“ oder „Kfz-Steuer fair gestalten“ oder auch „Versicherungsprämien fair gestalten“. Unter dem Deckmantel der Fairness wollen Sie den Sozialismus einführen. In der Endstufe von Fairness und Gerechtigkeit legen die Grünen dann noch die Lebensmittelpreise und die Miethöhen in Abhängigkeit vom Einkommen fest. Hier wird Ihr Politikansatz überdeutlich. Sie sind sozialistische, absolut staatsgläubige Vorschriftsfetischisten. Wir, die Alternative für Deutschland, sind dagegen die Garanten der Freiheit. Nehmen Sie Ihren Antrag und tun Sie ihn dahin, wo er hingehört: in den Mülleimer. Für die SPD-Fraktion darf ich Stefan Zierke das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte auch über den Grünenantrag sprechen, und ich freue mich, dass ihr einen Antrag eingebracht habt; denn von einigen Rednern, die vor mir gesprochen haben, erwarte ich keinen Antrag. Es ist gut, im Plenum über solche Anträge zu reden. Und von daher: Danke. Zum Parlamentarismus gehört eben auch, dass wir uns Anträge anschauen, dass da Ideen diskutiert werden, und zwar sachlich und fachlich diskutiert werden, aber nicht so, wie die AfD es eben getan hat mit beleidigenden Aussagen. Von daher ist es schon toll, dass ihr das gemacht habt. Euer Antrag drückt aus, für Gerechtigkeit und Fairness zu stehen. Ich finde es aber nicht fair, dass ihr sagt, die Gebühren könnten sozusagen bis ins Unendliche angehoben werden, weil es da keine Grenze gäbe. Gebühren sollen eigentlich dazu dienen, dass die Parkraumbewirtschaftung in der Verwaltung kostenmäßig ausgeglichen ist und nicht dazu, dass die Kassen entsprechend gefüllt werden, um Dinge zu finanzieren, über die man sich vielleicht woanders nicht einigen kann. Wir müssen auch zwischen den Anwohnerparkausweisen in Relation zu den Parkgebühren unterscheiden. Das wurde eben alles ein bisschen durcheinandergebracht, und Kollege Truels Reichardt hat es ja schon gesagt, dass wir auch jetzt zukünftig eben andere dort mit dem Parkausweis, mit dem Anwohnerausweis reinbringen möchten. Herr Abgeordneter, würden Sie eine Zwischenfrage von Bündnis 90/Die Grünen gestatten? Ja. – Ich habe bloß noch 36 Sekunden. Ich wollte noch viel mehr sagen. Sehr geehrter Herr Präsident! Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Frage zulassen. – Zwischen „keine Obergrenze“ und der aktuell herrschenden 30-Euro-Obergrenze liegt ja ein ziemlich großer Spielraum. Halten Sie es für richtig, dass der Bund eine Gebührenobergrenze von 30 Euro festsetzt, obwohl in vielen Kommunen vor Ort darüber gesprochen wird, dass der öffentliche Raum mehr wert ist, und die Kommunen selber andere Gebühren erheben wollen? Und mit Blick auf die Obergrenze: Sind Sie dann dafür, einfach eine höhere Obergrenze als die 30 Euro anzusetzen, und werden Sie sich in den Beratungen dafür einsetzen? Vielen Dank für die Frage. – Genau das meinte ich ja. Und ich glaube, wir müssen Parkgebühren auch weiterhin fair in dem Parkbewirtschaftungsraum gelten lassen. Wir können eben nicht mit Gebühren bestimmte Haushalte ausgleichen. Der bewirtschaftete Parkraum soll den Anwohnern, den Pflegekräften, den Handwerkern zur Verfügung gestellt werden, und er soll nicht dazu dienen, dass es hier auch noch höher geht. Ich weiß, in Berlin wurde ja mal diskutiert, auch hier sehr hohe Gebühren für Anwohnerparkausweise zu erheben. Das, finde ich, ist der falsche Weg. Bei den Parkgebühren für die, die Parkraum nutzen, aber keine Anwohner sind, muss natürlich die Höhe der Parkgebühr entsprechend anders bewertet werden; das ist richtig. Aber auch sie darf nicht ins Uferlose gehen. Und da finde ich es richtig, dass wir als Bund hier gewisse Grenzen einführen, auch insofern Grenzen, dass wir deutschlandweit auch ein relativ klares Reglement haben, damit wir nicht selbst in den Ländern von Kommune zu Kommune ein Durcheinander haben. Das ist vor allem für die wichtig, die sich vor Ort nicht auskennen. – Das ist meine Antwort darauf. Ich will aber noch meine verbleibenden 30 Sekunden nutzen. Wieso steht Bürokratieentlastung bei Ihnen im Antrag? Das sehe ich nicht so. Sie wollen, dass alle ihre Einkommensteuerbescheide wahrscheinlich alle ein oder zwei Jahre zur Verfügung stellen, um dann die Gebühren zu berechnen. Ich finde, das belastet die Kommunen. Natürlich kann man dafür dann wieder mehr Gebühren nehmen, um das auszugleichen. Aber ich finde, das ist ein falscher Ansatz. Wir wollen Bürokratieentlastung haben, und von daher: Wir reden in den Ausschüssen darüber – meine Redezeit ist vorbei –, ich freue mich auf die Diskussion, und wir gucken dann in der zweiten Lesung, was wir umsetzen und was wir dann auf den Weg bringen. Vielen Dank. Als letzte Stimme in dieser Aussprache hören wir für die CDU/CSU-Fraktion Alexander Jordan.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Führerschein im Portemonnaie, Fahrzeugschein im Handschuhfach sowie weitere Mitführpflichten für Berufskraftfahrer – das passt nicht mehr zum Alltag der Menschen, der zunehmend digital wird. Wir schaffen jetzt die Grundlagen für zeitgemäße digitale staatliche Leistungen im Straßenverkehrsrecht. Ein zentraler Schritt ist die Digitalisierung von Fahrzeugschein und Führerschein. Damit bringen wir spürbare Vereinfachungen für gewerbliche Nutzer, Flottenbetreiber, Autovermieter, aber auch für Privatpersonen wie Sie und mich. Meinen Führerschein hier habe ich 1999 ausgehändigt bekommen; der läuft in diesem Jahr ab, und ich muss mir einen Termin besorgen, um ihn zu erneuern. Der neue hält dann auch wieder 15 Jahre. Und diesen Aufwand haben Millionen Führerscheininhaber jedes Jahr. Damit soll nun Schluss sein. Der Nachweis der Fahrerlaubnis wird zukünftig per App auf dem Smartphone möglich sein. Der digitale Führerschein vereinfacht den Alltag der Menschen und reduziert Verwaltungsaufwand. Wir schaffen außerdem einen klaren rechtlichen Rahmen für digitale Parkraumkontrollen, Kommunen erhalten moderne Instrumente zur Überwachung des ruhenden Verkehrs – effizient, rechtssicher und kostensparend. Mit dem ausdrücklichen Verbot des Punktehandels schließen wir eine seit Langem existierende Rechtslücke und stärken die Verkehrssicherheit. Mit dem fahrzeugbezogenen Zugang zu technischen Fahrzeugdaten und Rückrufinformationen der Hersteller über das Kraftfahrt-Bundesamt stärken wir Verbrauchervertrauen und Sicherheit. Der Gesetzentwurf ist ein guter Anfang, und klar ist: Der Maßstab ist Bürokratieabbau. Und wir beraten auch über einen Antrag der Grünen mit dem Titel: „Parken fair gestalten – Nachhaltig, digital und sozial gerecht“. Ich weiß nicht, woran es liegt, aber immer, wenn Sie etwas fair gestalten möchten, dann endet das irgendwie darin, dass es dann doch teurer wird, weil Sie das, was Sie nicht verbieten können, dann einfach teurer machen. Die Maximalgebühr beim Anwohnerparken – es wurde schon angesprochen – war früher bundesweit auf 30,70 Euro pro Jahr festgelegt. Die Ampel hat die Gebührenhoheit in ihrer Regierungszeit an die Länder weitergegeben, und infolgedessen sehen wir heute Gebühren bis zu 360 Euro pro Jahr, also im schlimmsten Fall eine Verzwanzigfachung. Wir kennen Ihre Haltung zum Automobil; wir können sie sehen. Auf Ihr Betreiben ist die individuelle Mobilität in Deutschland in den vergangenen Jahren stark verteuert worden. Und das ist nun ein weiterer Anlauf, an der Preisschraube zu drehen, um das Auto noch unattraktiver zu machen. Das nennen Sie fair. Ich nenne es überflüssig. Wir als Union stehen dazu: Deutschland ist und bleibt Autoland Nummer eins. Das gilt insbesondere für meinen Wahlkreis Helmstedt – Wolfsburg. Zum Straßenverkehrsgesetz gehen wir jetzt einen Schritt in die richtige Richtung, hin zu digitaler Zukunft der individuellen Mobilität in Deutschland. Ich danke Ihnen und freue mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss.
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