Gesetzes zur Änderung des Bundesrechnungshofgesetzes (BRH-Unabhängigkeitsgesetz)
Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Ulrich von Zons, Georg Schroeter, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesrechnungshofgesetzes (BRH-Unabhängigkeitsgesetz)
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (9)
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Zuschauer im Saal und an den Bildschirmen! Die Aufgabe der Opposition ist es, die Regierung zu kontrollieren. Und das ist einfacher gesagt als getan. Denn bei der parlamentarischen Kontrolle kämpft David gegen Goliath. Einer Oppositionsfraktion wie unserer stehen ganze Ministerien und eine Vielzahl an Bundesbehörden gegenüber, mit Abertausenden Mitarbeitern und Beamten. Es gibt das parlamentarische Fragerecht. Doch wenn wir dabei auf das beschränkt blieben, was öffentlich bekannt wird und sich meistens aus den Pressemitteilungen der Regierung speist, dann würden wir gerade einmal an der Oberfläche kratzen und weitestgehend im Dunkeln tappen. Aus diesem Grund gibt es in Deutschland den Bundesrechnungshof. Er ist gemäß Grundgesetz ein unabhängiges Organ der Finanzkontrolle. Seine Aufgabe ist es unter anderem, die Haushaltsführung des Bundes zu prüfen und darüber unabhängig zu berichten. Was sich vielleicht etwas trocken anhört, ist am Ende allerdings nichts anderes als eine Art institutionalisiertes „Follow the money“. Denn alles, was die Regierung tut, muss sie bezahlen, und zwar mit dem Geld deutscher Steuerzahler. Damit ist es der Bundesrechnungshof, der einen elementaren Teil der parlamentarischen Kontrolle überhaupt erst ermöglicht. Als Haushälter wären wir ohne den Bundesrechnungshof im Grunde blind. Der Bundesrechnungshof darf nämlich – im Gegensatz zur Opposition – direkt in die Akten der Ministerien schauen und verfügt so über einen direkten Einblick in das Handeln der Exekutive. Übrigens: Während der Staatsapparat insgesamt wuchs und wuchs, hat der Bundesrechnungshof bei sich selbst gespart und seine Stellen um 17 Prozent gekürzt. Der BRH hat es so in den letzten Jahren geschafft, seinem verfassungsgemäßen, politisch neutralen Auftrag vorbildlich nachzukommen. Seine Stellungnahmen sind in der Regel gründlich, fair und unabhängig. Doch genau diese Unabhängigkeit ist es, die jetzt gefährdet wird, und zwar von der Bundesregierung, der der Bundesrechnungshof offenbar zunehmend lästig wird. Es begann mit unberechtigter inhaltlicher Kritik von der links-grünen Seite, der sich sogar die Regierungspartei SPD anschloss. Und bei den letzten Haushaltsberatungen gab es dann auf den letzten Metern und ohne Vorankündigung pauschale Stellenkürzungen für den BRH, obwohl dies vorher anders vereinbart war. Und das wohlgemerkt in einer Situation, in der der Rechnungshof aufgrund der verschiedenen Sondertöpfe und Schattenhaushalte dieser Regierung eigentlich etwas mehr Personal braucht, um hier bei der Prüfung noch hinterherkommen zu können. Doch all das ist dieser immer repressiver denkenden Regierung nicht genug. Und so beschloss man, den BRH an die Kette zu legen, indem man nun direkt eine Dame zur Vizepräsidentin des BRH macht, die unter Olaf Scholz gerade eben noch Bundesbauministerin gewesen ist. Dies alles ist nichts anderes als ein gezielter Angriff auf die Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofes – und damit auch direkt auf die parlamentarische Kontrolle und somit letzten Endes auf die Gewaltenteilung in diesem Land selbst. Es ist für jeden mit Augen im Kopf erkennbar, dass es die Intention von Lars Klingbeil ist, den Bundesrechnungshof zur Außenstelle des Bundesfinanzministeriums zu machen. Sämtliche Mechanismen der Selbstregulierung versagen hier gerade komplett. Also haben wir es ganz offensichtlich mit einer Regelungslücke zu tun, die vom Gesetzgeber dringend geschlossen werden muss. Deshalb legen wir heute unseren Entwurf eines BRH-Unabhängigkeitsgesetzes vor. Dieser Gesetzentwurf sieht vor, dass ehemalige Mitglieder der Bundesregierung oder von Landesregierungen innerhalb einer Karenzzeit von fünf Jahren nicht in Führungspositionen des Bundesrechnungshofes berufen werden dürfen. Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, dass auch Mitglieder des Bundestages innerhalb einer Karenzzeit von zwei Jahren nicht als solche Mitglieder berufen werden dürfen. Mit einer Sofortabstimmung über diesen Gesetzentwurf hätten wir am heutigen Tage zeigen können, dass wir als Parlament auch kurzfristig handlungsfähig sind. Doch dies war leider nicht gewünscht. Also werden wir morgen leider erleben, wie Frau Geywitz – wieder einmal – einfach zum BRH durchgewunken werden wird. Es hätte hierzu jedenfalls eine Menge Alternativen gegeben. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Wir hören Christian Haase für die CDU/CSU-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Von Anfang an war es das Problem der Menschen, Ressourcen zu finden und damit auszukommen. Im frühgeschichtlichen Familienverband war das noch überschaubar und kontrollierbar. Mit Entstehung der Staaten wurde das Zusammenleben immer abstrakter organisiert, und es stellte sich die Frage: Wer überwacht denn die sparsame und wirtschaftliche Verwendung staatlicher Mittel? Das alles hat sich nicht aus der Laune eines geschichtlichen Augenblicks heraus entwickelt. Die Geschichte des Bundesrechnungshofs geht 300 Jahre zurück. Unabhängig, kritisch, aber immer konstruktiv begleitet und unterstützt er heute unsere Arbeit als Parlamentarier. Ich möchte dem Präsidenten und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern heute ausdrücklich für ihre Arbeit danken. Meine Damen und Herren, der Bundesrechnungshof nimmt eine besondere Stellung in unserem ausbalancierten System des demokratischen Rechtsstaats ein. Die AfD versucht nun mit diesem Gesetzentwurf, dieses System infrage zu stellen. Warum sage ich das? Erstens. Am Donnerstag wählen wir eine neue Vizepräsidentin, nach § 5 BRH-Gesetz ohne Aussprache zur Person. Warum machen wir das? Zum Schutz der Integrität des Bundesrechnungshofes und zum Schutz der zur Wahl stehenden Person. Es ist ein durchschaubarer Plan, mit diesem Gesetzentwurf diese Vorgabe einfach zu umgehen. Das Ausscheiden des Vizepräsidenten war lange genug bekannt, die Bewerberin hat sich uns am 17.12.2025 im Ausschuss vorgestellt; sie alle konnten Fragen stellen. Zweitens. Die Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofes ist durch das Grundgesetz, das Bundesrechnungshofgesetz und letztendlich die Geschäftsordnung des Bundesrechnungshofes umfassend gesichert. In § 17 Bundesrechnungshofgesetz gibt es ausdrückliche Regelungen zur Befangenheit. Deshalb braucht es keine unaufgeforderte Schützenhilfe seitens der AfD. Die Prüfer genießen zu Recht richterliche Unabhängigkeit, und es gilt immer das Kollegialprinzip. Die Präsidentin oder die Vizepräsidentin kann gar nicht in dem von Ihnen unterstellten Sinne auf die Prüferinnen einwirken. Aber das wissen Sie ja ganz genau, und das macht Ihr Ansinnen so durchschaubar. Es geht Ihnen nicht um den Schutz der Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofes, sondern darum, Misstrauen in das Funktionieren demokratischer, rechtsstaatlicher Strukturen in unserem Land zu säen. Und das lassen wir nicht zu. Meine Damen und Herren! Am 02.03. jährte sich der Todestag von Bernhard Vogel. Er sagte: „Es braucht mehr Leute, die mitmachen, und weniger Leute, die miesmachen.“ Auch in diesem Hause sollten wir uns daran halten. Danke schön. Ich darf Leon Eckert für Bündnis 90/Die Grünen das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Das „Schicksal eines Staates“ lasse sich „im voraus, gewissermaßen barometrisch“ am „jeweiligen Stand und an der Funktionalität des Rechnungswesens und seiner Prüfung“ ablesen, schrieb der 1933 vor den Nationalsozialisten geflüchtete sozialdemokratische Reichstagsabgeordnete und Haushaltsexperte Kurt Heinig. Dieser Beginn des Buches über die Geschichte des Deutschen Rechnungshofes leitet ein, um aufzuzeigen, wie wichtig eine tiefgreifende Kontrolle von Regierung ist, um Rechenschaft gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern abzulegen. Selbstkritik und Verbesserungswillen der Regierung als wichtige Bausteine einer guten Demokratie. Es lohnt sich also, unabhängig von der Rolle als Regierung oder Opposition, für eine funktionierende Kontrolle einzustehen. Die Geschichte des Rechnungshofes zeigt, dass wir heute in der Bundesrepublik Deutschland einen selbstbewussten und gut arbeitenden Bundesrechnungshof haben, dass in seiner Zusammenarbeit mit dem Haushaltsausschuss und dem Rechnungsprüfungsausschuss die Möglichkeiten vorhanden sind, Fehlentwicklungen in der Verwaltung aufzuzeigen und gemeinsam zu lösen. Wenn die geäußerte Kritik der AfD stimmen würde, dann müsste der Bundesrechnungshof die letzten Jahrzehnte eine verdammt schlechte Arbeit gemacht haben; denn die Präsidentinnen und Präsidenten und ihre Stellvertreter rekrutierten sich in den letzten 40 Jahren fast vollständig aus CDU-Politikerinnen und -Politikern. Doch auch Sie loben die Arbeit des Bundesrechnungshofes. Das heißt, Ihr Antrag ist nicht grundsätzlich motiviert, sondern kommt allein davon, dass Sie die Meinung der jetzigen Kandidatin ablehnen. Das ist Heuchelei auf dem höchsten Level, und es passt in das Bild, dass die AfD-Fraktion im Bundestag eine Familienclanstruktur betreibt, um Steuergelder in eigene Taschen zu wirtschaften. Der wirkliche Problempunkt steckt ganz woanders. Die schwarz-rote Koalition schwächt den Bundesrechnungshof an einer anderen Stelle, und zwar mit der pauschalen Stellenkürzung in der Bereinigungssitzung. In dieser langen Nachtsitzung für den Haushalt 2026 wurde kurz vor Mitternacht ein schwarz-roter Koalitionsantrag verteilt. Darin pauschale Stellenkürzungen auch für den Rechnungshof. Geschickt gemacht; denn damit konnte im Vorfeld eben nicht öffentlich über diese Änderung diskutiert werden. Und auch als wir diesen Punkt dann im Haushaltsausschuss ungefähr um 5 Uhr, 05:30 Uhr diskutiert haben, konnte man sich nicht mehr sicher sein, ob allen Kolleginnen und Kollegen die Tragweite dieses Antrags noch voll präsent war. Denn mit der pauschalen Stellenkürzung, die Sie hier über den Rechnungshof stülpen, streichen Sie Stellen, obwohl der Bundesrechnungshof mit die Behörde mit dem größten Stellenabbau und der größten Effizienzsteigerung der vergangenen Jahre war und ist, obwohl mit Sondervermögen und Bereichsausnahmen die Kontrollen eigentlich mehr und tiefergehend sein müssten. Die schwarz-rote Koalition schränkt damit die Kontrolle ein, indem sie den Rechnungshof über ein sinnvolles Maß hinaus kaputtspart. Damit sendet sie ein fatales Signal an alle Bundesbehörden. Das Handeln der Koalition besagt nämlich: Wer sich als Behörde freiwillig anstrengt, Verwaltung optimiert, Strukturen effizienter aufstellt, der ist am Ende der Dumme; denn auf seine optimierte Struktur kommt dann trotzdem eine pauschale Stellenkürzung. Stattdessen wird belohnt, wer jetzt an überflüssigen Strukturen festhält, um im Falle einer pauschalen Kürzung noch Speck zu haben, den er dann abgeben kann. Weil niemand in der Koalition die Ärmel hochkrempeln kann oder will, wird eben pauschal gekürzt, statt differenziert in Strukturen zu gehen; und am Ende ist mit dieser Rasenmähermethode auf der einen Seite der Rasen weg und auf der anderen Seite wuchert das Gras weiter. Das lehnen wir ab. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns den Rechnungshof stärken und mit den Mitteln ausstatten, die er benötigt, um das Handeln der Regierung wirkungsvoll und tiefgreifend zu kontrollieren. Wir Grüne stehen dafür bereit. Ich darf das Wort erteilen Martin Gerster für die SPD-Fraktion.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vor uns liegt ein AfD-Gesetzentwurf, bedeutungsschwer überschrieben mit „BRH-Unabhängigkeitsgesetz“. Und man fragt sich schon: Was soll das denn eigentlich? Die Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofes ist in Artikel 114 Absatz 2 Grundgesetz eindeutig festgeschrieben. So steht es ja selbst in den ersten Sätzen des AfD-Gesetzentwurfs. Die Mitglieder des Bundesrechnungshofes genießen richterliche Unabhängigkeit. Und das ist auch gut so. „Erledigt!“, könnte man zu diesem Gesetzentwurf sagen. Aber es stellt sich die Frage: Welches Kalkül steckt denn wirklich hinter diesem Gesetzentwurf? Der AfD geht es doch vor allem um die Wahl einer neuen Vizepräsidentin beim Bundesrechnungshof, die morgen hier auf der Tagesordnung steht. Die Bundesregierung hat mit Klara Geywitz dem Bundestag, wie ich finde, einen guten Vorschlag unterbreitet. Es muss darum gehen, die Spitze des Rechnungshofes mit Personen zu besetzen, die Expertise in der Finanz- und Haushaltskontrolle vorweisen und über sehr gute Kenntnisse politischer Prozesse verfügen. Beides ist bei Klara Geywitz ja der Fall: Sie war Prüfungsgebietsleiterin beim Landesrechnungshof Brandenburg und Bundesministerin. Und der Bundesrechnungshof besteht aus Kollegialorganen, in denen die Mitglieder eigenständig und gemeinschaftlich entscheiden. Und seit seinem Bestehen sind immer wieder kompetente Personen aus Politik und Verwaltung an die Spitze des Bundesrechnungshofes gewechselt. Er genießt parteiübergreifend und in der Bevölkerung höchstes Vertrauen. Ich finde, da sind wir genau beim Punkt. Die AfD verfolgt mit diesem Gesetzentwurf nämlich ein ganz anderes Ziel: Es soll wieder einmal die Glaubwürdigkeit einer wichtigen Institution in unserer Demokratie beschädigt werden und infrage gestellt werden. Dieses Vorgehen kennen wir schon. Aber jetzt wollen Sie von der AfD auch noch ablenken von den unzähligen Skandalen, von der Verwandten- und Vetternwirtschaft in Ihrer Fraktion. Und ich will an dieser Stelle sagen: Ich rate Ihnen: Schließen Sie nicht von sich auf andere, und lassen Sie den Bundesrechnungshof und seine Mitglieder außen vor bei diesen ganzen schmutzigen Geschichten! Der Hof und seine Mitglieder waren, sind und bleiben unabhängig – auch ganz ohne Ihren Gesetzentwurf. Vielen Dank. Ich darf für die Fraktion Die Linke Dr. Dietmar Bartsch das Wort erteilen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Espendiller, Sie behaupten, Sie wollen die Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofes sicherstellen. Ich würde sagen: Dieser Gesetzentwurf, diese Debatte ist ein klassisches Eigentor. Zunächst will ich auch festhalten: Es ist der Rechnungshof, der die Haushaltspolitik der Koalition anprangert wie kaum ein anderer, und er ist ein wichtiges Instrument der Opposition. Und deswegen will ich mich ausdrücklich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesrechnungshofes bedanken. Ich finde es auch unangemessen, dass man Stellen streicht. Da hat Leon Eckert völlig recht. Ein Abgeordneter von Ihnen hat bezüglich des Bundesrechnungshofs ein Video veröffentlicht und von Vetternwirtschaft gesprochen. Das sind schwere Vorwürfe. Ich kann nur sagen: Mit Vetternwirtschaft kennen Sie sich aus. Bei Ihnen zählt nicht der Lebenslauf, sondern der Stammbaum. In Sachsen-Anhalt ist die halbe Landtagsfraktionen miteinander verwandt oder verschwägert. Der Vater des Spitzenkandidaten – Herr Siegesmund oder wie der heißt –, der irgendwie Ministerpräsident werden will – und ich verspreche Ihnen: das wird er nicht –, arbeitet in einem Bundestagsbüro und hat dort 100 000 Euro verdient. Der Parlamentarische Geschäftsführer in Magdeburg hat eine halbe Fußballmannschaft mit Verträgen ausgestattet, nicht in einem Verein, sondern im Büro. Und ein Abgeordneter – das ist gerade bekannt geworden – kannte nicht mal seinen eigenen Mitarbeiter. Wenn ich alle Fälle aufzählen würde, reichten nicht die 3 Minuten, dann müsste ich hier 30 Minuten reden. Gestern haben Sie ein Fraktionsmitglied ausgeschlossen: nicht etwa wegen seiner Verfehlungen, sondern weil er Ihnen Vorwürfe gemacht hat. Sie wollen die Clankriminalität ungeniert fortsetzen. Das ist Ihr Problem. Wo Sie können, da bereichern Sie sich auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Das ist und bleibt skandalös, meine Damen und Herren. Ich will auch ganz klar sagen – und dann wird der Beifall aufhören –: Die Kritik an der Versorgungsmentalität der Regierung ist ja durchaus berechtigt. Karenzzeiten und Strukturen – über all das kann man reden. Die Nominierung von Klara Geywitz hat im Übrigen ja das Bundeskabinett vorgenommen. Man kann morgen auch dagegenstimmen; und das werden viele von uns auch machen. Das ist überhaupt nicht die Frage. Und es ist natürlich ein Problem, wenn die SPD-Politikerin Dorothee Martin einen sehr gut dotierten Vorstandsposten bei der BImA übernimmt und wenn Jessika Wischmeier, langjährige Geschäftsführerin der SPD, zur Präsidentin der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation ernannt wird. Meine Damen und Herren, so entsteht zumindest ein problematischer Eindruck; das will ich einmal sagen. Es hat einen Beigeschmack, wenn der Anschein entsteht, dass das Parteibuch entscheidend ist und nicht die Qualifikation. Ja, Reformen bei der Besetzung von Spitzenpositionen sollten wir diskutieren, gerade in einer Zeit, in der Politik um Vertrauen ringt, ohne Wenn und Aber. Aber dass die AfD sich als Ankläger aufspielt, ist absurd. Drei Finger einer Hand zeigen dann wirklich nicht auf die Bundesregierung, sondern auf Sie. Sie sind die Filzpartei Nummer eins in diesem Land, meine Damen und Herren! Herzlichen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hören wir Jan Metzler.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute Abend einen Gesetzentwurf von der AfD vorgelegt bekommen. Und da hat mein Kollege Gerster vollkommen recht: Er ist bedeutungsschwanger, bedeutungsschwer. Man wolle sich jetzt sozusagen auf den Weg machen, die Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofes wiederherzustellen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Blick ins Gesetz erleichtert in diesem Zusammenhang ungemein; denn dadurch wird klar, dass die strukturelle Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofs gegeben ist. Er ist weisungsunabhängig. Er ist nicht weisungsgebunden an eine Regierung, nicht weisungsgebunden an das Parlament oder sonst wen. Und seine Repräsentantinnen und Repräsentanten, seine Prüferinnen und Prüfer genießen – das ist auch schon mehrfach deutlich geworden – richterliche Unabhängigkeit. Es ist auch deutlich geworden, dass es in den jeweiligen Prüfgebieten keine Entscheidungen einer Einzelperson gibt, sondern diese nach dem Kollegialprinzip erfolgen. Deswegen ist die Schlussfolgerung aus allem: Es geht am heutigen Abend im Grunde genommen darum, mit diesem Gesetzentwurf eine Institution, die zweifelsohne allgemein hohes Ansehen genießt, in ihrer Glaubwürdigkeit anzukratzen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist allenfalls ein schwacher Versuch. Aber da gehen wir nicht mit. Ich möchte auch noch mal darauf hinweisen – denn das ist eigentlich das, was im Subkontext mitschwingt –: Es geht darum, dass die Integrität einer Kollegin, die am morgigen Tag zur Wahl ansteht, in Misskredit gezogen werden soll. Die Kollegin Geywitz hat im Ausschuss Rede und Antwort gestanden. Sie hat auch deutlich gemacht, dass das Prüfgebiet im Endeffekt ein ganz anderes sein kann, eines, was mit ihrer eigenen Tätigkeit im Vorlauf quasi nichts zu tun hat. Ich glaube, wir begeben uns auf einen falschen Weg, wenn man am Ende des Tages politische Tätigkeit automatisch als einen Makel sieht, der die Perspektive verschließt, zukünftig noch Tätigkeiten beispielsweise in Bundesbehörden oder anderen Bereichen auszuüben. Ich glaube, damit gehen wir einen falschen Weg, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deswegen bleibt am Ende nur eins: Wir als Koalition stehen zu unserer Kandidatin. Und wir stehen zu der Institution Bundesrechnungshof, die ein hohes Ansehen genießt und die zu Recht den Dank von uns allen – und das ist auch schon mehrfach zum Ausdruck gekommen – am heutigen Abend bekommt, begleitend für ihren weiteren Weg. Deswegen an den Präsidenten und an alle Kolleginnen und Kollegen beim Bundesrechnungshof: Herzlichen Dank für diese wunderbare Tätigkeit! Danke schön. Für die AfD-Fraktion darf ich Ulrich von Zons das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bundesrechnungshof ist unser finanzielles Gewissen. Und der Finanzminister Klingbeil ist heute Abend hier nicht mehr zugegen. Deswegen sage ich es dem Staatssekretär Rohde ganz deutlich: Ein finanzielles Gewissen, das haben Sie ganz offensichtlich bitter nötig. Nicht mal ein Jahr im Amt und schon im Abwärtsstrudel einer Schuldenspirale. Zu welchem Schluss kam der Bundesrechnungshof letzten September? Ich zitiere: „Wer plant, […] fast jeden dritten Euro ‚auf Pump‘ zu finanzieren, ist von einer soliden Finanzwirtschaft weit entfernt.“ Und wie reagiert der Finanzminister auf solche Einschätzungen? Schnallt er den Gürtel enger? Mitnichten! Stattdessen versucht er, unser finanzielles Gewissen mundtot zu machen. Bereits im November, kaum zwei Monate später, verkündet er deutliche Kürzungen und die Streichung einer kompletten Prüfungsabteilung. Und schon morgen wollen Sie die Kontrollmöglichkeiten dieser Behörde weiter zersetzen und zerstören. Morgen wollen Sie Klara Geywitz in das Amt der Vizepräsidentin hieven. Ohne jede Debatte. Für die nächsten zwölf Jahre. Wie neutral ist diese Frau, die noch bis Juni stellvertretende SPD-Bundesvorsitzende war, die noch bis Mai Bauministerin unter Scholz war? Wie neutral ist Frau Geywitz? Das ist die Frage. Sie instrumentalisieren den Verfassungsschutz. Sie wollten mit Frau Brosius-Gersdorf eine linksradikale Verfassungsrichterin installieren. Und jetzt soll eine SPD-Parteisoldatin Vizepräsidentin des Bundesrechnungshofs werden. Warum? Um für das eigene Netzwerk laxe Prüfungen durchzuführen? Um Versorgungsposten für ausgemusterte Politiker zu schaffen? Solche Institutionen müssten neutral und frei von jeder politischen Einflussnahme bleiben. Sie müssen über jeden Zweifel erhaben sein. Und weil niemand seine eigenen Fehlentscheidungen öffentlichkeitswirksam kritisieren wird, müssen Vorstandsmitglieder börsennotierter Unternehmen mindestens zwei Jahre warten, bevor sie in den Aufsichtsrat wechseln dürfen. Wenn das für die Privatwirtschaft gilt, muss dieser ethische Grundsatz nicht umso mehr für die Politik gelten? Wenn auch Sie eine transparente und unabhängige Finanzaufsicht wollen, dann stimmen Sie für diesen Gesetzentwurf. Und hören Sie endlich auf, die Menschen draußen im Land für dumm zu verkaufen! Denn die merken das, – Herr von Zons. – und die werden Ihnen das bei den nächsten Wahlen zeigen. Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Abgeordneter, für die Bezeichnung von Frau Brosius-Gersdorf als Linksextremistin oder Linksradikale erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. – Für das Lachen können Sie gleich auch einen Ordnungsruf bekommen. Für die SPD-Fraktion darf ich Bettina Hagedorn das Wort erteilen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Jetzt kommen wir mal zu den Tatsachen zurück. Herr Zons, ich habe Sie noch nie im Haushaltsausschuss oder im Rechnungsprüfungsausschuss gesehen, und ich gehöre beiden schon seit 23 Jahren an. Ich kann Ihnen nur sagen – und darauf ist schon hingewiesen worden –: Frau Geywitz stand dem Haushaltsausschuss am 17. Dezember Rede und Antwort. Sie hat alle Antworten gegeben. Es wurde niemand in seiner Fragetätigkeit beschränkt. Das ist zweieinhalb Monate her. – Am besten reden Sie jetzt mal nicht dazwischen. Aber das Beste ist, dass Ihr Gesetzentwurf gestern Abend um 20:25 Uhr in meinem Büro eingegangen ist. So viel zu dem Thema, das Sie zweieinhalb Monate nichts gemacht haben, um heute hier einen Popanz aufzubauen, der rein parteipolitisch motiviert ist. Und das ist etwas, was mich richtig aufregt; denn ich gehöre dem Rechnungsprüfungsausschuss seit 23 Jahren an, und ich schätze den Bundesrechnungshof über alle Maßen. – Können Sie mal aufhören, dazwischenzuquatschen? Übrigens, Herr Espendiller, es ist nicht so, dass es die Hauptaufgabe nur der Opposition ist, die Regierung zu kontrollieren. Nein, es ist die Aufgabe aller Abgeordneten. Und wir in der Regierungskoalition – von den 23 Jahren habe ich 19 Jahre einer Regierungsfraktion angehört – haben die Arbeit im Rechnungsprüfungsausschuss immer extrem ernst genommen und in jeder Koalition Beschlüsse gefasst, die unseren Regierungsmitgliedern gar nicht gefallen haben. Also, der Hof ist unabhängig. Sie müssen sich nicht dafür einsetzen; denn er ist unabhängig. Die Kollegen haben schon darauf hingewiesen: Es steht in unserem Grundgesetz: Er hat richterliche Unabhängigkeit. Und wir in den demokratischen Parteien schätzen ihn über alle Maßen. Weil Sie Parteipolitik hinsichtlich der Kandidatin, die morgen auf dem Wahlzettel steht, ins Spiel gebracht haben, möchte ich Ihnen nur eines sagen: Der jetzige Präsident des Bundesrechnungshofs, Kay Scheller, den ich über die Maßen schätze und der hier auch schon gewürdigt worden ist, war, bevor er zwölf Jahre als Präsident des Bundesrechnungshofes gewirkt hat, über viele Jahre Direktor der CDU/CSU-Fraktion. Sein Vorgänger Dieter Engels, der zwölf Jahre Präsident des Bundesrechnungshofs war und davor sechs Jahre Vizepräsident, war in führender Position in der Verwaltung der SPD-Bundestagsfraktion. Das alles hat überhaupt nichts dazu beigetragen, dass sie ihren Job nicht gut gemacht hätten. Im Gegenteil: Kompetenz ist das Schlüsselwort. Das ist in Ihrer Fraktion bei der Besetzung von Posten, glaube ich, ein Fremdwort. Aber die Personen, die im Bundesrechnungshof an führender Stelle Verantwortung tragen, – Kollegin Hagedorn. – sind kompetent, und das ist entscheidend. Ich darf als letzte Stimme in der Aussprache für die CDU/CSU Peter Aumer das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Titel des Gesetzentwurfes könnte darauf hinweisen, dass es um ein Thema geht, das uns alle beschäftigt und über das man nachdenken könnte. Wenn man den Gesetzentwurf dann genau liest, stellt man aber fest, dass er relativ dünn ist. Der Zeitpunkt, zu dem Sie das Gesetz einbringen, spricht für sich. Ihnen geht es nicht darum, wie man den Rechnungshof stärken kann. Ihnen geht es vielmehr darum, das in den Dreck zu ziehen, was wir morgen hier im Deutschen Bundestag in demokratischer Art und Weise machen, nämlich eine Wahl durchzuführen. Genau das zeigt, wie die AfD seit Jahren hier in diesem Parlament arbeitet. – Ich komme schon noch darauf. – Das zeigt genau, wie Sie als AfD hier arbeiten. Ihnen geht es darum, unsere demokratischen Gremien zu schwächen, und nicht darum, sie, wie es im Titel steht, zu stärken. Wer regelmäßig im Rechnungsprüfungsausschuss arbeitet – Herr Espendiller, vielleicht sollten Sie uns da mal besuchen – – ja, dann hätten Sie vielleicht drinbleiben sollen –, der weiß, dass der Rechnungshof professionell, kritisch und unabhängig arbeitet. Jede Vorlage, die vom Rechnungsprüfungsausschuss kommt, ist eine Abrechnung mit der Regierung in vielerlei Hinsicht, und das ist auch gut so. Es ist die Arbeit des Bundesrechnungshofs, uns aufzuzeigen, wo Dinge nicht so laufen, wie sie laufen sollen, wo wir verbessern können und wo nicht. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Sie so arbeiten, wie Sie es tun, dann führt das, was dabei herauskommt, auf den falschen Weg. Sie ziehen den Rechnungshof in eine Debatte, die wir hier nicht führen wollen; denn wir wollen keinen Pauschalverdacht. Sie pauschalieren mit all Ihren Vorschlägen. Uns geht es darum, das Große und Ganze im Blick zu haben. Es gibt klare Regelungen, auch in Europa. Wenn man mal schaut, wie der Europäische Rechnungshof arbeitet, sieht man, dass es auch da keine pauschalen Sperren für Politiker gibt. Klar, jetzt können Sie wieder sagen: In Europa läuft ja auch nichts gut. – Das ist das nächste Thema, das Sie in den Dreck ziehen. Und so, meine Damen und Herren, ist unser rechtsstaatliches Verständnis nicht. Wir wollen, dass der Rechnungsprüfungsausschuss und vor allem der Bundesrechnungshof arbeiten können wie bisher. – Weil wir überall Stellen einsparen. – Herr Espendiller, wie viele Anträge zum Sparen haben Sie im Haushaltsausschuss eingebracht? Warum wollen Sie denn ausgerechnet hier nicht sparen? Wir wollen in allen Bereichen unseren Beitrag leisten, zu sparen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe nur noch 24 Sekunden Redezeit. Da möchte ich nur noch auf eines eingehen: Herr von Zons, wenn Sie das Wort „Staatszersetzung“ in den Mund nehmen – – – So habe ich das verstanden: die Zersetzung unseres Staates. – Da können wir gerne schauen. – Diese Wortwahl ist aus meiner Sicht dem Thema nicht wirklich angemessen. Kümmern Sie sich um die wichtigen Dinge. Schauen Sie sich die Bemerkungen des Rechnungsprüfungsausschusses an; da können wir uns das ein oder andere Mal sicherlich streiten. Herr Abgeordneter. Aber lassen Sie den Rechnungshof in Ruhe arbeiten. Wir unterstützen den Rechnungshof. Ich darf damit die Aussprache beenden. Interfraktionell wird die Überweisung des Gesetzentwurfes auf der Drucksache 21/4454 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es weitere Vorschläge? – Das kann ich nicht erkennen. Dann verfahren wir wie vorgeschlagen.
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