1. Lesung

Bessere Lesbarkeit von

27 a) Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Neufassung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes – Kürzung der Kostenpauschale und Erhöhung der Ordnungsgelder Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Sachverständige vor Hass schützen Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Stärkung des Parlamentarismus durch eine doppelte Drei-Tage-Frist bei Beratungszeiten für Gesetzesänderungen für Abgeordnete in Ausschuss und Plenum (§§ 64 und 81) Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Änderung der Voraussetzung zur Einbringung eines Wahlvorschlags zur Wahl des Bundeskanzlers in § 4 Satz 2 und der Voraussetzung zur Einbringung eines Misstrauensantrags gegen den Bundeskanzler in § 97 Absatz 1 Satz 2 Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Vermeidung von Überschneidungen von Sitzungen des Bundestages mit Sitzungen der Ausschüsse und Gremien Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Bessere Lesbarkeit von Drucksachen durch Verzicht auf Gendersprache Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Anzeige der Redezeit (§ 35) Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Ausschluss heterogener Artikelgesetze (sogenannter Omnibusgesetze) – Für mehr Klarheit und Transparenz in der Gesetzgebung Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Transparente und nachvollziehbare Verfahren für die Bürger – Anträge ebenso wie Gesetzentwürfe im Plenum direkt abstimmen Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Durchführung der namentlichen Abstimmung zur Herstellung von Transparenz und Öffentlichkeit (§ 52) Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Änderung der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages (Anlage 3 der Geschäftsordnung)

12. September 2025·Sitzung 22··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (10)

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 45 Jahre ist es her, dass der Deutsche Bundestag die letzte umfassende Reform seines Parlamentsrechts vorgenommen hat. 45 Jahre, das sind fast zehn Jahre mehr, als bis heute seit der Wiedervereinigung vergangen sind. Keiner der Abgeordneten des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 1980 ist heute noch Mitglied des Hohen Hauses. Im Schnitt waren wir, die heutigen Bundestagsabgeordneten, zwei Jahre alt. 45 Jahre, das ist viel Zeit, in der sich viel geändert hat. 1980 gab es keine Smartphones, keine sozialen Medien und kein Internet. Was es gab, war der Kalte Krieg und eine klare Blockbildung. An einen Zusammenbruch des Ostblocks oder eine baldige Wiedervereinigung glaubte damals fast niemand. Und die Politik war viel übersichtlicher als heute. Nach den Bundestagswahlen 1980 bildeten 519 Abgeordnete aus drei Fraktionen, nämlich CDU/CSU, SPD und FDP, den Deutschen Bundestag. Ich würde sagen: Früher war alles besser. Klar ist: Wenn sich Gesellschaft, Technik und das politische Umfeld ändern, dann muss sich auch das Recht anpassen, insbesondere übrigens das Geschäftsordnungsrecht; sonst passt es nämlich nicht mehr. Norbert Lammert, der ja nicht nur Bundestagspräsident war, sondern auch viele Jahre lang stellvertretender Ausschussvorsitzender des Geschäftsordnungsausschusses, hat einmal geschrieben, gerade die Geschäftsordnungen müssten „sich den […] Realitäten öffnen und eine organische Weiterentwicklung der Verfassungswirklichkeit ermöglichen“. Recht hat er. Ebendieser Einsicht folgen wir, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir modifizieren und ergänzen das geschriebene Parlamentsrecht, um es an die heutige Zeit, aber auch an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes anzupassen. Denn das Parlamentsrecht soll nicht nur nicht im Wege stehen, sondern es soll mitgestalten. Das ist die eine Aufgabe, die wir als Gesetzgeber jetzt konkretisieren müssen. Ich möchte dafür drei Beispiele herausheben. Erstens: die Bestimmungen zur Wahl der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten des Bundestages. Hier war übrigens immer schon klar, dass die Fraktionen zwar das Recht haben, eine Kandidatin oder einen Kandidaten vorzuschlagen. Es war aber genauso klar, dass diese Kandidatin oder dieser Kandidat natürlich im Plenum die notwendigen Mehrheiten finden muss, um überhaupt sein Amt antreten zu können. Es wurde dann allerdings bestritten und behauptet, jede Fraktion habe Anspruch darauf, im Präsidium des Deutschen Bundestages vertreten zu sein. Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht dankenswerterweise und mit großer Klarheit entschieden, dass den Fraktionen natürlich kein Besetzungs-, sondern lediglich ein Vorschlagsrecht zusteht. Meine Damen und Herren, wo kämen wir denn auch hin, wenn am Ende eine Fraktion bestimmen kann, möglicherweise sogar gegen den Willen der breiten Mehrheit in diesem Hause, wer Vizepräsident wird, wer hier die Sitzungen leitet und wer dieses Hohe Haus nach außen vertritt? Das hat doch mit dem freien Mandat rein gar nichts mehr zu tun. Das ist doch ein Skandal, wenn man so was glaubt. Deswegen wird das jetzt noch klarer als bisher in der Geschäftsordnung ausgeschlossen. Gleichzeitig kodifizieren wir auch eine Abwahlmöglichkeit, die das Bundesverfassungsgericht übrigens bei den Ausschussvorsitzenden bereits für zulässig erklärt hat und im Falle meines nachfolgenden Redners im Übrigen auch schon mal durchexerziert hat. – Ja, immerhin. Der Lerneffekt war nur nicht so wahnsinnig groß. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt. Zweitens. Wir glauben, dass unsere Sitzungen noch lebendiger gestaltet werden und trotzdem sachlich bleiben können. Bislang war es ausgerechnet bei der Aktuellen Stunde nicht möglich, Zwischenfragen zu stellen und Kurzinterventionen zu machen. Das wollen wir ändern. Das ist auf dem Papier nur ein kleiner Schritt. Aber für die Attraktivität der Aktuellen Stunde kann es schon etwas Bedeutendes sein. Es kann uns attraktiver machen. Es kann nicht nur interessanter für die Debatte unter uns sein, sondern es kann auch interessanter sein für diejenigen, die auf den Tribünen oder vor den Bildschirmen diesen Debatten folgen. Drittens. Wir wollen des Weiteren Änderungen im parlamentarischen Ordnungsrecht vornehmen. Jeder von uns kann doch sehen und hören, wie die parlamentarischen Debatten in der letzten Zeit gelitten haben. Die Zahl der Ordnungsrufe steigt stetig an. Deswegen wollen wir die Regeln klarer und strenger gestalten und die Höhe des Ordnungsgeldes verdoppeln. Das hat, meine Damen und Herren, auch etwas mit der Würde dieses Hauses zu tun. Diese Würde ist in der Geschäftsordnung übrigens explizit erwähnt. Sie zu wahren, muss doch eigentlich für uns alle Anspruch sein. Der Parlamentsrechtler Professor Wolfgang Zeh, der auch lange Jahre Direktor beim Deutschen Bundestag war, hat dazu kürzlich geschrieben, der Bundestag müsse sich vom Niveau vieler Diskussionen in den sozialen Medien abheben – ich zitiere wörtlich –, nicht um abgehoben zu sein, sondern um seine Alleinstellung in der verbindlichen Willensbildung des Staates sichtbar zu machen. Seine Achtung in den Augen der Bevölkerung steht und fällt damit, dass er sich selbst achtet und seine Mitglieder dies auch durch einen achtungsvollen gegenseitigen Umgang beglaubigen. Es geht also, meine Damen und Herren, um die Achtung von uns Politikern, aber auch um die Achtung von Politik insgesamt. Das sollte uns ein klares, aber auch maßvolles Verschärfen des Ordnungsrechtes wert sein, liebe Damen und Herren. Zum Schluss. Der Entwurf enthält noch eine Vielzahl weiterer Änderungsvorschläge, zum Beispiel was die Wahl des Bundeskanzlers betrifft oder die Stellung der Ausschussvorsitzenden. Er enthält viele redaktionelle Änderungen. Ich könnte noch sehr viel reden, was sonst noch alles geändert wird. Ich möchte meiner Freude darüber Ausdruck verleihen, dass wir es – hoffentlich möglichst im Konsens – in den parlamentarischen Beratungen, die folgen, miteinander schaffen, dieses Parlamentsrecht, diese Geschäftsordnung gemeinsam zu beschließen. Ich danke Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit. Für die AfD-Fraktion hat nun das Wort der Abgeordnete Stephan Brandner.

AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch einen guten Tag von mir! Vorwegzunehmen ist, dass nicht alles, was in Ihrer sogenannten Geschäftsordnungsreform drinsteht, Ihren durchschaubaren Plan, die Opposition zu vernichten, umsetzt. Da sind auch ein paar vernünftige Ansätze drin. Aber im Kern ist das, was Sie uns jetzt hier heute vorschlagen, keine Reform der Geschäftsordnung oder des Abgeordnetengesetzes, sondern ein Frontalangriff auf die Rechte der Opposition, auf die Rechte der einzelnen Abgeordneten, der nur dazu dient, Ihre Kartellstrukturen zu festigen. Das muss man ganz am Anfang einer Rede mal ausführen. Sie wollen Minderheitenrechte schleifen. Und Herr Hoppenstedt, was Sie hier gerade zum Bundestagsvizepräsidenten gesagt haben, ist wirklich Unsinn. Gucken Sie doch in die Geschäftsordnung rein – § 2 Absatz 1 Satz 2 –: „Jede Fraktion des Deutschen Bundestages ist durch mindestens einen Vizepräsidenten […] vertreten.“ Da können Sie noch so lamentieren und haarspalterisch rumerzählen; das ist nun mal Fakt. Und Sie brechen dieses Geschäftsordnungsrecht seit inzwischen fast acht Jahren. Sie schleifen die Minderheitenrechte und den Parlamentarismus, sie heucheln demokratische Teilhabe. Und dann kommt immer der Hinweis auf faktisch demokratische Wahlen, mit denen Sie dann agieren, um die größte politische Kraft in Deutschland aus Ihrer Altparteienpolitküche draußen zu halten, damit Sie weiterhin unbeobachtet Ihre Kartellsüppchen weiterkochen und brodeln lassen können. Das machen wir nicht mit. Demokratische Wahlen. Es wird immer gesagt: Ja, die sind ganz demokratisch bei uns. Wenn ihr jemanden aufstellt, der nicht gewählt wird, dann ist das ganz demokratisch. – Wo war denn Ihr demokratischer Ansatz bei Frau Brosius-Gersdorf? Da war doch der Ansatz: Sie ist vorgeschlagen, und sie muss gewählt werden. Sie messen da mit zweierlei Maß. Sie versuchen, mit freien Wahlen immer dann zu argumentieren, wenn es gegen die Alternative für Deutschland geht. Merken Sie noch, wie verschieden die Richtungen sind, die Sie einschlagen? Sie merken es nicht mehr. Das habe ich mir auch gar nicht anders gedacht. Die Bürger draußen merken es aber und wählen deshalb in zunehmendem Maße die Alternative für Deutschland, die Opposition im Deutschen Bundestag. Die Möglichkeiten von Präsidenten und Vizepräsidenten werden massiv gestärkt. Sie können jetzt durchregieren, nahezu willkürlich das Wort erteilen und entziehen, Redezeiten festlegen, Redezeiten kürzen, frei gewählte Abgeordnete wochenlang aus Sitzungen ausschließen. Bei Zwischenfragen obliegt es jetzt dem Gutdünken der Präsidenten, ob sie zugelassen werden oder nicht. Sie können Abgeordnete jetzt bestrafen wie früher absolutistische Herrscher. Warum begeben Sie von den Altparteien sich so unter die Knute von Präsidenten? Die Mehrheiten werden nicht immer so bleiben, wie sie sind. Ich weiß nicht, ob Sie das zu Ende gedacht haben. Der Rechtsweg. Wo ist er, wenn wir nicht einverstanden sind? Man kann zum Bundesverfassungsgericht gehen. Vielleicht, weiß man nicht so genau. Aber die Verfahren dort kennen wir: dauern jahrelang, keine Überprüfung durch Instanzen möglich, also ein faktisches Nichtrechtsmittel. Und das machen dann Richter, mit denen die Regierenden regelmäßig tafeln gehen, wozu man sich wechselseitig einlädt. So hat es mich auch nicht überrascht, dass – das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen – der erste Entwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes von der Bundesregierung kam. Das muss man sich mal vorstellen! Also die Altparteien haben sich da tatsächlich entweder versprochen oder verschrieben. Aber der Gesetzentwurf kam offenbar aus dem Kanzleramt – mit Regelungen, die Abgeordnetenrechte im Kern treffen. Das haben Sie dann hinterher korrigiert. – Sie können sagen, dass es Quatsch ist. So stand es aber in der ersten Anmeldung drin. Ausgerechnet von denjenigen, die wir kontrollieren sollen, nämlich von der Regierung, nehmen Sie Gesetzentwürfe in Empfang, die uns Fesseln anlegen. Also, da funktioniert bei Gewaltenteilung hinten und vorne gar nichts mehr. Und auch jetzt haben Sie getrickst. Einbringer sind ja nicht nur CDU/CSU und SPD, sondern die Grünen sind ja auch dabei. Die haben Sie nur nicht draufgeschrieben. Sie haben sich wieder zurückgezogen. Mit Ihrem kartellparteiähnlichen Verhalten haben Sie wieder alle eingeladen und eingebunden und versucht, hinterher irgendwas mit Sonderrechten für Gruppen zurechtzubiegen. Das wird wahrscheinlich die Linken und irgendwann auch mal die Grünen treffen, geht also voll an uns vorbei. Sie haben gemacht, was Sie wollen. Sie machen, was Sie wollen. Sie haben noch die Mehrheit; aber das wird nicht auf Dauer so bleiben, meine Damen und Herren. Falsche Wortwahl hier im Plenum kostet demnächst 2 000 Euro, im Wiederholungsfall 4 000 Euro. Man weiß gar nicht mehr, was man sagen darf, was man sagen soll. Ich bin selbst gespannt, wie gleich meine Rede hier möglicherweise wieder interpretiert wird. Stichwort „Indemnität“: Gucken Sie mal rein in Artikel 46 Absatz 1 des Grundgesetzes. Ausgehebelt durch Ihre Ordnungsrechtsvorschriften hier im Deutschen Bundestag. Auch so etwas geht nicht. Klar verfassungswidrig aus meiner Sicht. Sie machen also den nächsten Schritt. Sie haben sich zunächst den Staat zur Beute gemacht, dann haben Sie sich das Verfassungsgericht zur Beute gemacht. Und heute machen Sie sich in Deutschland den Parlamentarismus und unser Parlament zur Beute. Und das ist schäbigst, das sage ich Ihnen. Beschlussunfähigkeit – auch so ein Thema – spielt keine große Rolle mehr. Unsere Themen haben Sie alle ausgeblendet. Wir wollen Überschneidungen von Sitzungen des Deutschen Bundestags vermeiden, wir wollen Redezeiten für alle transparent anzeigen und solche Geschichten machen. Sie haben nicht mit uns geredet. Wir sollten also die Beratungen im Ausschuss nutzen, damit Sie wirklich noch mal reflektieren, was Sie diesem Parlament hier antun. Reflektieren Sie das noch mal, und kommen Sie dann mit uns gemeinsam zurück auf den rechten Weg! Vielen Dank. Herr Abgeordneter Brandner, Sie sprachen unter anderem davon, dass es hier die Knute und das Gutdünken von Bundestagspräsidenten gäbe. Nur zur Erinnerung; denn uns schauen ja auch Menschen zu: Hier gibt es weder eine Knute noch Gutdünken, sondern ein klares Regelwerk und Reglement. In jeder Ältestenratssitzung hat jede Fraktion die Chance, sich zur laufenden Sitzungswoche zu äußern. Ich finde, das hat nichts mit Knute und Gutdünken zu tun. Das will ich hier noch einmal klarstellen. Da spreche ich auch für meine Vizepräsidenten. Jetzt hat das Wort für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Dr. Johannes Fechner.

SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Wie wichtig die Möglichkeit ist, Ausschussvorsitzende abwählen zu können, haben wir bei der Qualität der Vorrede gemerkt. Es hat sich einmal mehr gezeigt und wurde vom Verfassungsgericht in erfreulicher Deutlichkeit bestätigt, dass Herr Brandner nicht würdig ist, dieses Amt zu übernehmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die zentralen politischen Entscheidungen finden hier im Deutschen Bundestag statt. Deswegen brauchen wir präzise und klare Regeln für unsere parlamentarischen Abläufe. Zugleich sind wir das Vorbild für die Debattenkultur in Deutschland. Deswegen lassen wir nicht länger zu, dass in diesem zunehmenden Ausmaß Hass, Hetze und Beleidigungen im Parlament verbreitet werden. Genau das ist das Ziel dieser Änderung der Geschäftsordnung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Unsere Parlamentspraxis hat sich über die vielen Jahre doch in einigen Bereichen von der Geschäftsordnung von 1980 entfernt. Zum Beispiel müssten wir heute den Urlaub eigentlich noch bei der Parlamentspräsidentin beantragen, und wir dürften eigentlich gar nicht einzelne Reden zu Protokoll geben. Das sind alles Dinge, die überholt sind. Und auch deswegen werden wir die Geschäftsordnung modernisieren. Wenn wir uns die Ordnungsrufe anschauen, dann merken wir nicht nur, dass sie ganz überwiegend aus der AfD-Fraktion kommen, sondern auch, dass ihre Zahl deutlich zugenommen hat. Deswegen ist es wichtig, dass wir die Sanktionen gegen Hass, Hetze und Pöbeleien verdoppeln. Zukünftig wird es beim ersten Mal ein Ordnungsgeld von 2 000 Euro statt 1 000 Euro geben und im Wiederholungsfall von 4 000 Euro statt bisher 2 000 Euro. Es muss am Geldbeutel spürbar sein, wenn sich jemand hier nicht an die Regeln hält und keinen Benimm zeigt. Ganz wichtig ist auch, dass wir einen Automatismus schaffen: Wer dreimal einen Ordnungsruf erhält, gegen den wird automatisch ein Ordnungsgeld verhangen. Auch das ist wichtig, damit die Pöbeleien hier endlich ein Ende nehmen. Wir wollen hier in der Sache hart debattieren – keine Frage –, aber immer sachlich; gerne dann auch hart, aber ohne Hass, Beleidigungen und Hetze. Wir sind das Vorbild für die Debattenkultur und müssen deswegen dagegen vorgehen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Zugegeben: Nicht jede Debatte haut uns hier vom Hocker – um es ganz deutlich zu sagen. Deswegen haben wir überlegt: Wie können wir die Debatten noch spannender gestalten? Ein Mittel ist es, gerade bei den Aktuellen Stunden, in denen wir die aktuellen Themen diskutieren, die die Bürger ganz besonders interessieren, lebendiger zu werden und auch dabei, wie in den anderen Debatten, Zwischenfragen und Kurzinterventionen zuzulassen. Ich glaube, das kann unser Parlament gerade angesichts der aktuellen Themen lebendiger machen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Herr Abgeordneter, lassen Sie aus der AfD-Fraktion – Nein. – eine Nachfrage zu? Nein. Die Debatte hat ein hohes Niveau. Das will ich nicht gefährden durch eine Zwischenfrage der AfD. Wir haben wichtige Positionen zu vergeben: Ausschussvorsitzende, Schriftführer oder die Position als Vizepräsident. Deswegen muss klar sein, dass eine Fraktion ernsthafte Vorschläge machen muss, die hier auch wirklich mehrheitsfähig sind. Das Spielchen, dass hier quasi im Monatsrhythmus neue Vorschläge gemacht werden, die erkennbar keine Aussicht auf eine Mehrheit haben, wollen wir beenden. Zukünftig hat eine vorschlagsberechtigte Fraktion dreimal die Möglichkeit, einen Personalvorschlag zu unterbreiten. Wenn auch der dritte Vorschlag keine Mehrheit findet, dann ist ein Personalvorschlag nur noch möglich, wenn er von einem Viertel der Abgeordneten unterstützt wird. Ich finde, das ist eine ganz wichtige Maßnahme, um zu verhindern, dass hier parteipolitische Spielchen getrieben werden. Ein Stück weit machen wir mit dieser Reform jetzt schon – da können wir gerne in den Beratungen auch noch anknüpfen – auch etwas für das Thema Familienfreundlichkeit. Denn wir finden, wir müssen auch das berücksichtigen. Wir werden deshalb den Katalog, wann namentliche Abstimmungen ausgeschlossen sind, erweitern. Und lassen Sie uns gerne auch darüber beraten, ob kein Abzug von der Kostenpauschale, wenn man fehlt oder an einer namentlichen Abstimmung nicht teilnimmt, nur bei Krankheit eines Kindes gelten soll – wie es heute der Fall ist – oder auch dann, wenn keine Betreuungsmöglichkeit geben ist, gerade in den Abendstunden, aber eine Abstimmung kurzfristig anberaumt wurde. Auch darüber wollen wir reden. Wir müssen das Thema Familienfreundlichkeit im Bundestag höher hängen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir tun auch etwas für unsere eigene Sitzungsdisziplin. Und zwar kann sich heute ein Abgeordneter von einer namentlichen Abstimmung sehr leicht durch ein einfaches Beurlaubungsschreiben beurlauben lassen und hat damit keine Abzüge von seiner Kostenpauschale. Auch das wollen wir beenden. Wir finden: Wer an einer namentlichen Abstimmung nicht teilnimmt, der muss zukünftig einen doppelt so hohen Abzug von der Kostenpauschale bekommen, nämlich 200 Euro statt heute 100 Euro. Wir erhöhen auch den Abzug von der Kostenpauschale bei der Nichtteilnahme an Sitzungstagen. Wer unentschuldigt an einem Sitzungstag fehlt, der wird zukünftig nicht nur 200 Euro wie bisher, sondern 300 Euro Abzug bekommen. Wer sich etwa wegen eines Wahlkreistermins entschuldigt und nicht hier in Berlin an der Sitzung teilnimmt, der bekommt auch einen doppelt so hohen Abzug, nämlich 200 Euro statt bisher 100 Euro. Um es ganz klar noch mal zusammenzufassen, weil es in den Vorberatungen sehr intensiv diskutiert wurde: Wer krank ist und sich mit einem ärztlichen Attest entschuldigt, der bekommt nur einen Abzug von 20 Euro. Wer im Mutterschutz ist oder an einer von der Präsidentin genehmigten Delegationsreise teilnimmt, der bekommt gar keinen Abzug. Und das ist auch richtig so. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind gewählt, und wir haben die Pflicht, unsere Arbeit hier im Parlament zu machen. Deswegen sollten all diejenigen, die hier nicht teilnehmen können, einen finanziellen Abzug bekommen. Ich finde, das ist wichtig. Wir sind gewählt, verdienen viel Geld, und dann haben wir auch die Pflicht, hier unsere Arbeit zu machen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Schluss will ich mich ganz herzlich bei allen bedanken, die an diesen Beratungen teilgenommen haben, insbesondere bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Wir haben über dreieinhalb Jahre hieran gearbeitet. Gestatten Sie mir im letzten Satz noch, den Kollegen Stephan Thomae von der FDP, Filiz Polat von den Grünen und Verkehrsminister Patrick Schnieder ganz herzlich zu danken. Sie haben wesentlich zu dieser Reform beigetragen. Vielen Dank. Ich erteile dem Abgeordneten Adam Balten die Möglichkeit zu einer Kurzintervention.

AfD

Herr Fechner, erst mal vielen Dank, dass Sie meine Frage nicht zugelassen haben, so haben wir die Möglichkeit zu einer Kurzintervention bekommen. Diese wunderschöne parlamentarische Möglichkeit ist mit den jetzigen Regeln noch konform und steht uns zu. Sie haben ja ganz viel über „Hass und Hetze“ geredet. „Hass und Hetze“ – das hört man ja von allen Seiten, besonders wenn die CDU mit der Antifa und gerne auch mit den Jusos und anderen Verbänden gegen uns demonstriert und uns als Nazis diffamiert, uns beleidigt usw. usf. Mich würde sehr interessieren: Was genau ist denn dieses „Hass und Hetze“? Ich habe mittlerweile keine Rechtssicherheit mehr. Ich bin mir nicht mehr sicher, was ich überhaupt sagen darf und was ich nicht sagen darf. Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn es eine zentrale Stelle geben würde, – Das Wort zur Kurzintervention hat jetzt der Abgeordnete. Danach gibt es die Chance, zu antworten. – vielleicht schaffen Sie demnächst noch eine – eine Art Wortministerium, wo ich nachfragen kann, welche Wörter noch konform sind. Darf ich zum Beispiel „Flüchtlinge“, „Migranten“, „Ausländer“, „Neubürger“, „Ankommende“ sagen? Also, welche Wörter sind denn erlaubt? Bitte keine Aufzählungen. Ihre Frage. Ich würde sehr gerne wissen: Wo kann ich denn nachsehen, was genau als „Hass und Hetze“ definiert wird? Außer das, was wir bereits kennen. Danke schön. – Es ist angekommen. Vielen Dank. Bitte, Herr Dr. Fechner, Sie haben die Chance, zu antworten.

SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Dass die AfD-Fraktion keine Orientierung hat, wie man sich benimmt, ist klar und wird einmal mehr in Ihrer Frage deutlich. Es wäre schon viel gewonnen, wenn Sie sich an die Vorschriften des Strafgesetzbuches halten. Schönen Gruß auch an Herrn Krah. Man lässt sich nicht bestechen, man beleidigt und verleumdet keine anderen Leute. So einfach ist es. Ich will den Hinweis geben, unabhängig davon, wen es betrifft, dass wir hier im Parlament keine Vorverurteilungen treffen, wenn es strafrechtliche Untersuchungen gibt. Ich darf nun das Wort der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteilen.

Grüne

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Es sollte eine große Reform der Geschäftsordnung werden. Aber da waren wir mit dem Vorschlag, den wir noch als Ampel in der vergangenen Wahlperiode gemacht haben, deutlich ambitionierter. Es ist schade, dass Sie sich mit Ihrem Reformvorschlag nicht auf die Herausforderungen unserer Zeit einstellen. Wir finden zum Beispiel – und das kam jetzt gerade noch einmal sehr gut zum Ausdruck –, dass der Umgang miteinander hier im Parlament die Visitenkarte des Hohen Hauses ist und deshalb auch ein wichtiges Anliegen sein sollte. Das gilt vor allem auch für die Debattenkultur. Das, was Sie regeln, ist ja größtenteils unstrittig oder okay. Zwischenfragen und Kurzinterventionen bei Aktuellen Stunden – das finden wir ganz wunderbar. Ausdrückliche Verfahrensregeln zur Abwahl von Vizepräsidentinnen und -präsidenten, Ausschussvorsitzenden, Schriftführerinnen und Schriftführern – es ist sehr gut, dass es da bald Klarheit gibt. Die Änderung des Abgeordnetengesetzes mit den schärferen Regeln und höheren Geldabzügen bei Abwesenheiten, auch das finden wir gut. Auch dass Ausschussvorsitzende die Möglichkeit bekommen sollen, Ordnungsmaßnahmen zu ergreifen, ist eine gute und wichtige Sache, auf die wir selber lange gedrungen haben. Aber mit alldem gehen Sie noch nicht genug auf den veränderten parlamentarischen Alltag, auf die veränderte Debattenkultur hier im Hause ein, wie ich sie – und ich glaube, viele andere von uns auch – seit 2017 erlebe. Denn seitdem gibt es hier eine Fraktion, für die Artikel 3 des Grundgesetzes praktisch nicht existent ist. Für diese Fraktion, die Fraktion der AfD, ist unvorstellbar, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Für diese Fraktion ist unvorstellbar, dass Männer und Frauen nicht nur gleichberechtigt sind, sondern der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördert und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirkt. Und für die AfD wäre es ein harter Bruch mit ihrem Politikmodell, wenn sie in der Praxis niemanden wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen und politischen Anschauungen benachteiligen oder bevorzugen würde, meine Damen und Herren. Die AfD ist die düstere Gegenerzählung zum Grundgesetz, und wir dürfen es nicht länger hinnehmen, dass entsprechende Redebeiträge hier im Deutschen Bundestag zur Normalität gehören, meine Damen und Herren. Das können Sie ordnungsrechtlich regeln, das finde ich auch ausdrücklich gut. Aber das reicht nicht aus. Deswegen verstehe ich nicht, warum Sie die Prinzipien aus Artikel 3 des Grundgesetzes, die ich hier gerade alle vorgetragen habe, nicht als Grundregel für parlamentarische Debatten in der Geschäftsordnung verankern. Das wäre aus meiner Sicht ein ganz wichtiges Signal, nicht nur nach außen, sondern auch nach innen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, ich will Ihnen da auch gerne die Angst nehmen: Das Grundgesetz gab es schon, bevor rechte Blasen angefangen haben, alles, was da drinsteht, als „woke“ zu bezeichnen. Sie dürfen zu den Prinzipien des Grundgesetzes ausnahmslos stehen, meine Damen und Herren. Abschließend, sehr geehrte Frau Präsidentin, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie, Frau Präsidentin, im vorliegenden Vorschlag zur GO-Reform gar nicht vorkommen, anders als Ihre männlichen Vorgänger. Und ich denke, es sollte der Koalition wirklich sehr leichtfallen, das noch zu ändern und somit auch Bundestagspräsidentinnen in der Geschäftsordnung zu erwähnen. Ich hoffe, es wird noch viele geben. Sehr geehrte Damen und Herren, wir als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden die weitere Beratung der GO-Reform und des Abgeordnetengesetzes konstruktiv begleiten. Wir sind im Gespräch, unsere Änderungsvorschläge kennen Sie bereits. Lassen Sie uns die Gelegenheit nutzen, aus dem Reförmchen eine echte Reform zu machen und der demokratischen Debattenkultur in diesen Zeiten einen guten und würdigen Rahmen zu geben. Ganz herzlichen Dank. Für die Fraktion Die Linke hat nun Frau Abgeordnete Ina Latendorf das Wort.

Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es bedarf einer Anpassung der Geschäftsordnung. Das Parlament als Ort der Debatte und Gesetzgebung, inklusive angemessener Vertretung der demokratischen Opposition, muss gestärkt werden. Wir Linke wollen eine Verbesserung der repräsentativen Möglichkeiten hier im Parlament. Aber ist diese Vorlage wirklich eine Verbesserung? Ich sage, nein. Und ganz ehrlich, in der letzten Wahlperiode waren wir doch schon weiter. Wir erleben eine Heuchelei der Union, die tatsächlich zum Himmel schreit. Als Oppositionspartei noch als Löwe gesprungen, die demokratische Praxis des Parlaments stärken zu wollen, und als Regierungsfraktion als Papiertiger gelandet und Oppositionsrechte lieber wieder zusammenstreichen. Und ehrlich: Das ist herrschaftliche Arroganz. Das ist CDU/CSU. Wo ist sie geblieben, die Möglichkeit, Kleine Anfragen auf die Tagesordnung zu setzen, wenn die Regierung nicht fristgerecht antwortet? Wo ist die Stärkung des Petitionsrechts geblieben? Und wo wir gerade dabei sind: Auch das sozialdemokratische Gewissen scheint sich mit der Nähe zur Union zunehmend aufzulösen – sozialdemokratischer Schlendrian. Nichts mehr ist zu hören und zu lesen von den Rechten Abgeordneter nationalen Minderheiten. Wir fordern – und nicht erst jetzt – größtmögliche Transparenz in der Geschäftsordnung selbst und natürlich hier in der parlamentarischen Praxis. Die Rechte der demokratischen Opposition sind zu stärken, zum Beispiel bei der Redezeit in den Ausschüssen. Das Gegenteil schlagen Sie vor. Wir brauchen im Bundestag mehr statt weniger Transparenz. Die Kuppel dieses Hohen Hauses ist nicht ohne Grund aus Glas. Und wir als Linke sind dafür, dass Ausschüsse grundsätzlich öffentlich tagen. Es gibt noch mehr Kritikpunkte. Die zeitliche Verschiebung der Regierungsbefragung in den Nachmittag verschiebt das Plenum in die Nachtstunden. Die Begründung, dass viele Abgeordnete in mehreren Ausschüssen seien, ist einfach lächerlich. Fragen Sie doch mal bitte bei der Opposition nach, wie deren MdBs in mehreren Ausschüssen und im Plenum präsent sein können, ohne Hundertschaften von MdBs. Entscheidend ist, ob die neue Geschäftsordnung der Debattenkultur dient oder nicht. Es geht um die Neufassung des § 33 Absatz 3 der Geschäftsordnung. Demokratie bedeutet Widerspruch. Und Demokratie bedeutet, Widerspruch auch auszuhalten, aber nicht um seiner selbst oder der politischen Verführung willen, sondern nur dann, wenn er mit Respekt und Achtung vorgetragen wird. Dies heute zu betonen, ist angesichts der verächtlichen und würdelosen Vorträge der AfD-Fraktion leider nötig. Man wird Mittel und Wege finden müssen, jedweden menschenverachtenden und undemokratischen Inhalt und Ton in den Redebeiträgen zu sanktionieren. Wir müssen hier noch einiges nacharbeiten. Für die CDU/CSU-Fraktion hat der Abgeordnete Herr Thomas Silberhorn das Wort.

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Abgeordnetengesetz und unsere Geschäftsordnung bilden die Grundlagen unserer parlamentarischen Arbeit. Sie haben sich im Großen und Ganzen bewährt. Aber gelegentlich ist es eben doch erforderlich, sie zu aktualisieren und an unsere parlamentarische Praxis anzupassen. Ziel der Reform ist es, den Bundestag als Forum der politischen Auseinandersetzung und als Zentrum der Gesetzgebung zu stärken. Es geht darum, die Ordnung in unseren Debatten zu wahren und die Integrität unseres Hauses zu schützen. Zu diesem Zweck präzisieren wir Verfahrensregeln und erweitern maßvoll das parlamentarische Ordnungsrecht. In einer Zeit zunehmender Angriffe auf die parlamentarische Demokratie braucht der Bundestag wirksame Mittel, um einen offenen und konstruktiven Meinungsaustausch sicherzustellen. Hier darf und hier muss in der Sache heftig gestritten werden; aber wir müssen dabei fair miteinander umgehen. Wir erwarten, dass sich alle Abgeordneten an unsere Regeln der parlamentarischen Zusammenarbeit halten, und wir werden das im Interesse aller auch durchsetzen. Wir haben in den letzten Jahren immer wieder erlebt, wie Plenardebatten oder Ausschusssitzungen gezielt als Bühne für politische Provokationen missbraucht werden. Deshalb stellen wir sicher, dass das Abgeordnetengesetz klare Konsequenzen definiert, wo unsere Regeln verletzt werden. Dazu gehören schärfere Sanktionen bei wiederholten Verstößen gegen unsere Ordnung wie beispielsweise ein Ausschluss aus der Sitzung oder ein Ordnungsgeld. Die Höhe des Ordnungsgeldes ist übrigens seit 2011 unverändert geblieben. Die Entschädigungen für Abgeordnete sind seitdem mehrfach erhöht worden, sodass ein Ordnungsgeld über die Zeit immer weniger wehtut. Deshalb verdoppeln wir es jetzt, damit wieder deutlich wird: Die Würde und die Ordnung dieses Hauses zu beeinträchtigen, ist keine Lappalie. Mit dieser Reform des Ordnungsrechts geht es nicht um eine Bevormundung der Abgeordneten oder Fraktionen, sondern um den Schutz einer respektvollen Debattenkultur. Diese liegt in unser aller Interesse. Jeder Abgeordnete trägt eine Mitverantwortung dafür, dass wir hier anständig miteinander umgehen. Das Miteinander und auch das Gegeneinander müssen von gegenseitigem Respekt getragen sein. Der Bundestag, wir alle, sollte ein Vorbild sein für die demokratische Debattenkultur in unserem Land, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich halte es für richtig, dass wir auch bei der Kürzung der Kostenpauschale die Beträge erhöhen, wenn ein Abgeordneter nicht an einer Sitzung teilnehmen kann. Ob er entschuldigt fehlt oder unentschuldigt, spielt in der Höhe eine Rolle, aber nicht in der Sache. Es ist angemessen, dass wir diese Beträge auch hier nach vielen Jahren erhöhen. Bei der Kürzung der Kostenpauschale wegen Nichtteilnahme an einer namentlichen Abstimmung hat der Kollege Dr. Fechner schon angedeutet, dass wir nochmals genauer hinschauen wollen. Es gibt dazu eine Fülle von Anregungen aus den Fraktionen. Es ist insbesondere für Abgeordnete mit kleinen Kindern in der Tat schwierig, an einer Abstimmung teilzunehmen, wenn sie spät am Abend stattfindet. Wir haben gelegentlich auch noch nach Mitternacht Freitag früh Anträge auf namentliche Abstimmung. Da sollten wir noch mal überlegen, ob wir das nicht besser und vernünftiger gestalten können. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, Überraschungsmomente oder physische Erschöpfung sollten nicht das Stilmittel bei namentlichen Abstimmungen werden. Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss und hoffe, dass wir mit den vielen Anregungen, die schon da sind, zu noch besseren Lösungen kommen, als wir es jetzt in der ersten Lesung vorgeschlagen haben. Insofern sind wir offen für alle Anregungen. Ich freue mich auf diese Debatte. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion hat nun der Abgeordnete Herr Tobias Matthias Peterka das Wort.

AfD

Frau Präsidentin! Liebe Bürger! Die ehemalige Präsidentin des Bundestages, Frau Bas, hatte sich bekanntlich 2024 in einem offenen Brief an das Bundeskanzleramt beschwert, dass das parlamentarische Fragerecht zu stiefmütterlich und unmotiviert gehandhabt werde. Da musste meiner Meinung nach jemand zum Jagen getragen werden. Das sieht bei uns bekanntlich anders aus, daher der vorliegende Antrag, auch um einmal Fakten zu schaffen. Weg mit VS-NfD, also der geringsten von vier Geheimhaltungsstufen, aus der Geheimschutzanlage der Geschäftsordnung! „Nur für den Dienstgebrauch“ darf nämlich nicht zum Missbrauch werden, sich als Minister oder Regierung insgesamt aus der Verantwortung zu stehlen. Sie schulden uns als Abgeordneten klare und ausführliche Antworten auf gestellte Fragen. Das wissen Sie ganz genau. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Und ja, natürlich verwenden gerade wir von der AfD die Informationen auch sehr gerne zur Information der Bürger, und das auch auf böser, unabhängiger Social Media. So habe ich, um Sie mal daran zu erinnern, erst nach intensivem Nachbohren damals kleinlaut die Bestätigung erhalten, dass in Chemnitz gar keine Hetzjagden stattfanden; Sie erinnern sich vielleicht an diese Zeitungsente. Durch Verzögerungen, Tarnen, Floskeln hat auch schon die Scholz-Regierung explizit bei Fragen zu Migration, Klima und Gendern ein Informationskartell errichten wollen. Die strafbewehrte Untersagung der Veröffentlichung – durch die Einstufung nämlich – ist dann noch die doppelte Geißelung einer offenen Demokratie hier im Parlament. Geben Sie sich also einen Ruck, und lassen Sie jetzt die rein logisch auch nicht zu begründende niedrigste von vier Geheimhaltungsstufen fallen! Wirklicher Schutz für die Sicherheit und Interessen unseres Landes sind durch die Einstufungen auf „Streng geheim“, „Geheim“ oder „Vertraulich“ erreichbar, wobei Sie natürlich Ihre Interessen meinen, wenn Sie von Deutschlands Interessen sprechen. Auch diesen Trick durchschauen immer mehr Bürger. Zeigen Sie wenigstens hier, dass Sie ein bisschen dazugelernt haben! Vielen Dank. Abschließend zu diesem Tagesordnungspunkt hat nun der fraktionslose Abgeordnete Herr Stefan Seidler das Wort.

Fraktionslos

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Moin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße ausdrücklich das Vorhaben, die Grundlage unserer parlamentarischen Arbeit neu zu fassen. Diese Reform ist eine große Chance; denn die parlamentarische Praxis hat sich seit den 80er-Jahren weiterentwickelt. Und das ist jahrzehntelang ohne eine Vertretung von Parteien nationaler Minderheiten hier im Deutschen Bundestag geschehen. Es ist daher kaum verwunderlich, dass die bisherigen Regelungen diese besondere Situation nicht berücksichtigen. In dieser Wahlperiode ist zum zweiten Mal in Folge eine Partei nationaler Minderheiten im Deutschen Bundestag vertreten. Für solche Abgeordnete gilt grundsätzlich: Sie haben nicht den gleichen Zugang zu parlamentarischen Mitwirkungsmöglichkeiten. Denn anders als Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann ich mich laut geltenden Regelungen nicht einfach ohne die Zustimmung einer Mehrheit dieses Hauses einer Ihrer Fraktionen anschließen. Denn meine Partei, der SSW, steht in Schleswig-Holstein im politischen Wettbewerb mit Ihren Parteien. Im Unterschied zu anderen Parteien kann die Fraktionsstärke auch nicht durch Wahlerfolge erreicht werden. Solche Wahlerfolge sind für uns rechnerisch schlicht nicht möglich. Dieses Problem adressiert der vorliegende Entwurf nicht, und deshalb sehe ich Verbesserungspotenzial. Ich stimme mit der demokratischen Mehrheit dieses Hauses überein: Unsere Geschäftsordnung muss sicherstellen, dass die Vielfalt unseres Landes auch in der Parlamentsarbeit sichtbar wird. Es würde mich freuen, wenn es uns im parlamentarischen Verfahren gelingen würde, dass Parteien nationaler Minderheiten im Deutschen Bundestag eine angemessene Berücksichtigung in der Geschäftsordnung fänden. Vielen Dank.

Redner nach Fraktion