Bessere Lesbarkeit von
18 a) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Neufassung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages b) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes – Kürzung der Kostenpauschale und Erhöhung der Ordnungsgelder Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuss) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Corinna Rüffer, Filiz Polat, Simone Fischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Mehr Gewicht für Bürgeranliegen – Petitionen im Plenum beraten d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Filiz Polat, Dr. Irene Mihalic, Linda Heitmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Starke Demokratie – Transparenz schaffen und parlamentarische Kontrolle stärken zu der Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Weitergeltung von Geschäftsordnungsrecht hier: Wahl und Abwahl des Präsidenten und der Stellvertreter in § 2 GO-BT – zu dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD zu der Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Weitergeltung von Geschäftsordnungsrecht hier: Besetzung des Präsidiums in § 5 GO-BT Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Sachverständige vor Hass schützen Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Stärkung des Parlamentarismus durch eine doppelte Drei-Tage-Frist bei Beratungszeiten für Gesetzesänderungen für Abgeordnete in Ausschuss und Plenum (§§ 64 und 81) Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Änderung der Voraussetzung zur Einbringung eines Wahlvorschlags zur Wahl des Bundeskanzlers in § 4 Satz 2 und der Voraussetzung zur Einbringung eines Misstrauensantrags gegen den Bundeskanzler in § 97 Absatz 1 Satz 2 Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Vermeidung von Überschneidungen von Sitzungen des Bundestages mit Sitzungen der Ausschüsse und Gremien Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Bessere Lesbarkeit von Drucksachen durch Verzicht auf Gendersprache Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Anzeige der Redezeit (§ 35) Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Ausschluss heterogener Artikelgesetze (sogenannter Omnibusgesetze) – Für mehr Klarheit und Transparenz in der Gesetzgebung Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Transparente und nachvollziehbare Verfahren für die Bürger – Anträge ebenso wie Gesetzentwürfe im Plenum direkt abstimmen Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Durchführung der namentlichen Abstimmung zur Herstellung von Transparenz und Öffentlichkeit (§ 52) Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Änderung der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages (Anlage 3 der Geschäftsordnung) Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Ausschluss inhaltlicher Kommentierungen durch den sitzungsleitenden Präsidenten Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Einführung einer Liste der ordnungsrufwürdigen Äußerungen, Begriffe und Handlungen zur Herstellung umfassender Transparenz Für eine wirkliche Modernisierung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages – Fragerecht, Familienfreundlichkeit, geschlechtergerechte Sprache
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (9)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Vorbereitung auf diese Rede musste ich an den viel zu früh verstorbenen Kollegen Peter Struck denken. Peter Struck war ein sehr ordentlicher Niedersachse – das ist nicht weiter überraschend, weil die Niedersachsen fast alle sehr ordentlich sind. Er war ein sehr ordentlicher Sozialdemokrat und hat den Satz geprägt, dass kein Gesetz den Bundestag so verlässt, wie es in den Bundestag eingebracht worden ist. Das steht zwar weder in der Geschäftsordnung noch im Abgeordnetengesetz, das wir heute in zweiter und dritter Lesung hier beraten. Trotzdem beschreibt das sogenannte Struck’sche Gesetz einen der wichtigsten Grundsätze hier in unserem Parlament und unserer parlamentarischen Praxis: dass wichtige Entscheidungen nämlich nicht in der Regierung oder nicht in einer einzelnen Fraktion, sondern hier in der Mitte des Deutschen Bundestages nach intensiver Diskussion in den Ausschüssen getroffen werden. Das gilt natürlich erst recht für unser Parlamentsrecht, für unser Binnenrecht. Deswegen haben wir an unserem Entwurf nach der ersten Lesung noch einige wichtige Ergänzungen und Veränderungen vorgenommen: Erstens haben wir das Quorum für Anträge auf Abwahl von Vizepräsidenten, Ausschussvorsitzenden und Schriftführern erhöht. Der Antrag soll nun von mindestens der Hälfte der Abgeordneten unterstützt werden müssen, sonst wird er nicht zugelassen. Das ist richtig, weil es erschwert, dass offensichtlich aussichtslose Anträge gestellt werden, nur um eine bestimmte Person, die das Amt bekleidet, zu diskreditieren. Ich möchte ausdrücklich den Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen danken, die diesen Vorstoß gemacht haben. Wir haben ihn gerne aufgegriffen. Zweitens wollten wir, dass namentliche Abstimmungen nicht mehr bis zum Beginn der Abstimmung selbst verlangt werden können. In Zukunft sollen sie vor Beginn des Sitzungstages beantragt werden müssen, zu dem die Abstimmung stattfindet. Denn spätestens dann, am Morgen eines solchen Sitzungstages, weiß ja jede Fraktion, welche Tagesordnungspunkte so wichtig sind, dass sie meinen, darüber namentlich abstimmen zu müssen. Für uns alle bedeutet das vor allen Dingen ein Plus an mehr Planbarkeit unseres Sitzungstages. Wir wissen jetzt im Voraus, wann namentlich abgestimmt wird. Das ist insbesondere für diejenigen Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag besonders wichtig – es sind Gott sei Dank immer mehr Kolleginnen und Kollegen, die es betrifft –, die hier in Berlin kleine Kinder betreuen. Denn die müssen sich darum kümmern, dass irgendeiner die Betreuung übernimmt. Von daher ist es ein großer, großer Vorteil, den wir hiermit haben, meine Damen und Herren. Dem gleichen Ziel dient im Übrigen auch eine weitere Regelung, die wir einführen wollen. Hier geht es um frisch gebackene Väter. Sie sollen in den ersten Tagen nach der Geburt ihres Kindes keine Abzüge von der Kostenpauschale bekommen, nur weil sie hier nicht physisch an Sitzungen des Deutschen Bundestages in Berlin teilnehmen. Dass man in einer solchen Ausnahmesituation auch mal von zu Hause aus dem Homeoffice arbeiten kann, das praktiziert und macht uns die Wirtschaft schon seit Jahren, bald Jahrzehnten vor. Da muss es doch möglich sein, dass wir jetzt zumindest in diesem Punkt nachziehen. Denn eins ist auch klar, liebe Kolleginnen und Kollegen: Das Mandat, das wir hier innehaben, ist ein in der Tat familienfeindliches Mandat; das können wir, glaube ich, alle miteinander bestätigen. Wenn wir jetzt schon mit dieser Geschäftsordnung nicht die ganz große Vereinbarkeit von Familie und Mandat miteinander beschließen können, so ist das doch ein wichtiger erster Schritt, wie ich jedenfalls finde. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind nicht allen Vorschlägen gefolgt, die gemacht worden sind. Einer dieser Vorschläge betrifft die Regelung zur Debattenkultur. Bündnis 90/Die Grünen wollten dort folgende Formulierung – ich zitiere –: „Jegliche verleumderischen, beleidigenden oder diskriminierenden, insbesondere rassistischen oder sexistischen Äußerungen oder Verhaltensweisen gegenüber einem anderen Mitglied oder Dritten sind zu unterlassen.“ Ich bin mir sehr sicher, dass dieser Vorschlag sehr gut gemeint war. Er führt aber gleich fünf Begriffe ein, übrigens auch Rechtsbegriffe, deren Anwendung im Einzelfall höchst kompliziert ist, insbesondere dann, wenn man sich in einer laufenden Debatte befindet. Schauen Sie sich nur mal die ellenlange Kommentierung zum Straftatbestand der Beleidigung an, dann wissen Sie, glaube ich, sehr gut, meine Damen und Herren, was ich meine. Wir wollen hingegen folgenden Satz einfügen: „Die Rede sowie alle anderen Beiträge zur Beratung sollen von gegenseitigem Respekt und der Achtung der anderen Mitglieder des Bundestages sowie der Fraktionen geprägt sein.“ Diese Formulierung ist viel einfacher. Sie lässt dem Präsidium viel mehr Freiheit bei seinen Entscheidungen. Die Freiheit ist in diesem Punkt auch unerlässlich, sonst kann man nämlich keine Sitzung vernünftig leiten. Zugleich ist sie im Zusammenspiel mit der Verschärfung der Ordnungsmaßnahmen keineswegs zahnlos. Ich bin mir sicher, meine Damen und Herren: Diese Regelung wird sich in ihrer Schlankheit und Schlichtheit bewähren. Und vielleicht kann die neue Rechtslage dem Präsidium sogar erlauben, die Sitzungsleitung gelegentlich ein kleines bisschen weniger streng zu handhaben. Schließlich heißt es schon bei Schiller: „Zu weit getrieben verfehlt die Strenge ihres weisen Zwecks“. Nicht gefolgt wird auch dem Vorschlag, den Abgeordneten, die Vertreter nationaler Minderheiten sind, zahlreiche zusätzliche Rechte einzuräumen. Bei aller Sympathie für die schützenswerten Interessen unserer nationalen Minderheiten: Wir glauben nicht, dass dies der richtige Weg ist, und zwar aus zwei Gründen. Zum einen sind alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages allen Menschen in Deutschland verpflichtet, selbstverständlich auch den nationalen Minderheiten. Zum anderen begegnet dieser Vorschlag schweren verfassungsrechtlichen Bedenken, weil es eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist, dass alle fraktionslosen Abgeordneten die gleichen Rechte haben; da kann man nicht unterscheiden. Lassen Sie uns daher den Interessen nationaler Minderheiten an anderer Stelle Rechnung tragen! Ich möchte für eine breite Zustimmung im Hause werben und vor allem dem Kollegen Fechner und allen, die sich eingebracht haben, ganz herzlich danken. Vielen, vielen Dank! Danke für die Aufmerksamkeit. Für die Fraktion der AfD hat Herr Abgeordneter Stephan Brandner das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich dachte eingangs, ich wäre hier ein bisschen im falschen Film. Die Präsidentin hob hervor, wie wichtig dieses Thema sei, nämlich dass wir die umfassendste Reform, Revolution der Geschäftsordnung seit 45 Jahren hier beraten. Die Präsidentin hatte auch im Ältestenrat darauf hingewiesen, dass das heute Abend ein ganz wichtiges Thema sei. Dem schließe ich mich an. Das Ganze wird ja geadelt durch die Anwesenheit der Präsidentin. Aber Sie von den nicht mehr so genannt werden dürfenden Kartellparteien machen genau das Gegenteil: Sie versuchen verschämt, diese Debatte in die Abendstunden zu verschieben und mit so einer 30-Minuten-Geschichte abzuspeisen. Das ist doch komisch und lässt tief blicken. Sie haben, Herr Hoppenstedt, gerade hier in großartigen Ausführungen auf die Wichtigkeit hingewiesen. Im Ausschuss war noch die Rede davon, das wäre völlig uninteressant, das sei Binnenrecht, das die Öffentlichkeit überhaupt nicht tangiere, und deshalb brauche man auch keine Anhörungen, weil die Sachverständigen ja im Plenum säßen. Also: Sie reden da mit gespaltener Zunge, muss ich Ihnen sagen. Das ist eine ziemlich unfaire Geschichte uns gegenüber, weil wir auch nicht eingebunden waren in die gesamte Materie, sodass der Hinweis der Präsidentin, dass im Ausschuss so fleißig gearbeitet worden wäre, völlig ins Leere ging. Der Einzige, der sich im Ausschuss zu Wort gemeldet und inhaltlich lange ausgeführt hatte, war ich. Sie alle haben bedröppelt geschwiegen und auf Ihre Unterlagen geguckt, weil Sie das jahrelang in Hinterzimmern verhackstückt und zusammengezimmert haben, was wir heute hier debattieren. Es ist ein Generalantrag, den Sie einbringen. Wir waren nicht eingebunden. Das ist auch genau der Grund, warum wir dann im Nachgang 14 Änderungsanträge eingebracht haben, die wir heute beraten. Also, was passiert hier? Sie haben festgestellt, dass Sie uns als Alternative für Deutschland politisch nicht ansatzweise das Wasser reichen können. Das zeigt ja jede inhaltliche Debatte, die wir heute gehört haben, ob zum Verbrenner-Aus oder zur Rentenversicherung. Überall ziehen Sie den Kürzeren. Das sehen Sie auch an Ihren Umfragen und Wahlergebnissen. Deshalb wollen Sie jetzt hier ein massives Anziehen der Daumenschrauben der Geschäftsordnung einführen und hinterher anwenden. Das ist sehr durchschaubar, aber das ist Ihr Wille als Mehrheit. Machen Sie es so! Bedenken Sie aber, dass die geänderte Geschäftsordnung möglicherweise auch 40 Jahre lang gilt und sich die Mehrheiten innerhalb der nächsten 40 Jahre durchaus ändern können. Dann gucken Sie vielleicht kritischer auf das, was Sie heute Abend hier kartellähnlich – nicht kartellgleich – durchpeitschen werden. Also, worum geht es? Es geht um einen Frontalangriff auf die Opposition, um einen Frontalangriff auf das freie Mandat und um einen Frontalangriff auf die Fraktionen hier im Haus. Sie installieren – es geht jetzt nicht um Sie persönlich, Frau Klöckner – demnächst einen Bundestagspräsidenten oder eine -präsidentin, der oder die quasi papstähnliche Vollmachten hat. Unabwählbar, unfehlbar – so wird der Bundestagspräsident von Ihnen eingesetzt. Der kann dann willkürlich Redezeit abziehen oder erteilen. Die Möglichkeit zur Zwischenfrage wird abgeschafft, über deren Zulassung bisher der Redner entschieden hat, usw. usf. Der Bundestagspräsident kann Abgeordnete für ein halbes Jahr ausschließen. Es kräht kein Hahn danach, was die Fragen der Indemnität und der Immunität angeht, überhaupt die Wirkweise und die Arbeitsfähigkeit des Parlaments, wenn Sie hier demnächst reihenweise Leute ausschließen und sich so Ihre Mehrheiten sichern. Das ist wirklich durchschaubar, schäbig und erbärmlich, was Sie hier abgeliefert haben und abliefern wollen. Im Einzelnen. Welche Vorschläge haben wir? Ich meine, wir schimpfen ja nicht nur; wir haben gute Anträge. Da ist die Wahl und Abwahl des Präsidenten. Das haben Sie zumindest bei den Vizepräsidenten jetzt eingeführt. Aber dafür gibt es absurd hohe Hürden, damit das bei Ihnen bloß nie passiert. Sie müssen massiv Angst haben, dass wir als Alternative für Deutschland hier mal die absolute Mehrheit haben, wenn Sie jetzt plötzlich das Erfordernis einer Zweidrittelmehrheit für die Abwahl von Vizepräsidenten einführen, die ja von Ihnen kommen. Wir sagen: Wer gewählt ist, kann auch abgewählt werden, bis auf den Papst natürlich – ein ganz normales demokratisches Verfahren. Wir wollen festgestellt haben, dass das Präsidium nicht korrekt besetzt ist, solange nicht alle Fraktionen vertreten sind, so wie es die Geschäftsordnung – aus Ihrer Sicht: irrsinnigerweise – nach wie vor vorsieht. Sie brechen ja seit acht Jahren Geschäftsordnungsrecht, ändern das jetzt nicht mal und brechen es in den nächsten Jahren weiter – genau wie heute, als Sie unseren Kollegen Malte Kaufmann haben durchfallen lassen. Wir wollen die Parlamentsrechte durch längere Beratungszeiten stärken. Wir wollen für mehr Demokratie dadurch sorgen, dass der Bundeskanzler auch von Fraktionen vorgeschlagen werden kann, die weniger als 25 Prozent ausmachen. Wir wollen vermeiden, dass sich Sitzungen der Ausschüsse mit Sitzungen des Plenums überschneiden, damit das Plenum voller wird. Das sieht man ja heute Abend: Es tagen offenbar überall Ausschüsse; kaum einer ist noch hier im Raum. Wir sind dafür, eine bessere Lesbarkeit der Drucksachen durch Verzicht auf Gendersprache herzustellen. Das ist ganz wichtig im Hinblick auf die auf den letzten Metern eingereichten – ich sage mal so: – hingeschnodderten Anträge von Linken und Grünen, die gemerkt haben: So ein bisschen Opposition spielen kann nicht schaden. Obwohl Sie von den Grünen da irrsinnig rumgendern, werden wir am Ende zustimmen, weil das, was Sie da fordern, im Kern korrekt ist. Wir wollen auch keine inhaltlichen Kommentierungen durch den Präsidenten. Wir wollen nachvollziehbare Verfahren bei der Abstimmung. Wir wollen öffentlich transparente namentliche Abstimmungen haben, die wieder da stattfinden, wo die Kameras positioniert sind, und nicht in einer Ecke, wo es niemand nachprüfen kann, sodass es dann passiert – wie bei der Wahl der Bundesverfassungsrichter –, dass ein Grüner doppelt abstimmt, wie mir erzählt wurde. Ihre Redezeit ist um. Auch das gehört zur Geschäftsordnung. Beim zweiten Mal ist es aufgefallen, weil eine andere Namenskarte verwendet wurde; aber dann ist derjenige in der Menge untergetaucht. Sehr geehrter Herr Brandner, Ihre Redezeit ist zu Ende. Frau Klöckner, ich bin jetzt fertig; ich höre jetzt auf. Sie müssen mich nicht ermahnen. Sie hätten schon vor 20 Sekunden aufhören müssen. Ich gehe jetzt auf meinen Platz. – Ich bitte Sie nur, Danke sehr. – in sich zu gehen und zu überlegen, – Ihre Redezeit ist um. Auch das ist eine Regel hier. – ob es wirklich das Richtige ist, was Sie hier machen. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat nun der Abgeordnete Herr Dr. Johannes Fechner das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Gerade in diesen herausfordernden Zeiten brauchen wir effektive Parlamentsabläufe, und Basis unserer Abläufe hier ist die Geschäftsordnung. In der Tat haben wir sie zuletzt 1980, also vor 45 Jahren, grundlegend geändert. Deswegen machen wir jetzt eine neue, grundlegende Reform. Wir sichern durch klare Wahl- und auch Abwahlverfahren, dass nur geeignete Personen wichtige Positionen, dass nur kompetente Personen wichtige Parlamentsämter bekommen. Wir gehen schärfer gegen Hass und Hetze vor. Und wir gestalten unsere parlamentarischen Abläufe familienfreundlicher und effektiver, liebe Kolleginnen und Kollegen – ein ganz wichtiger Schritt dieser Reform. Wir sichern zum Beispiel, dass eine Fraktion nicht in Endlosschleife nur aus Showgründen ungeeignete Kandidaten für das Amt der Vizepräsidentin bzw. des Vizepräsidenten vorschlagen kann. Das beenden wir. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir hier im Bundestag sind das Vorbild für die politische Debattenkultur. Gerade deswegen ist es wichtig, dass wir härter und schärfer vorgehen, wenn hier gepöbelt wird, wenn Hass und Hetze verbreitet werden. Es ist gut, dass wir die Sanktionen hier verdoppeln, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir halten auch uns selbst zu mehr Sitzungsdisziplin an. Wir erhöhen deutlich die Abzüge von unserer Kostenpauschale, die wir bekommen, wenn wir dem Parlamentsbetrieb fernbleiben oder gar an einer namentlichen Abstimmung nicht teilnehmen. Wir verdienen viel Geld, und deswegen müssen wir hier auch am Parlamentsbetrieb teilnehmen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Und wir tun auch was für die Familienfreundlichkeit. Wir werden – Kollege Hoppenstedt hat das Beispiel schon genannt – auch jungen Vätern ermöglichen, eine Woche nach der Geburt bei der Familie zu sein, ohne dass es Abzüge gibt. Ganz wichtig finde ich auch, dass wir zukünftig namentliche Abstimmungen nur dann durchführen können, wenn sie vor der Sitzung, etwa am Donnerstag- oder Freitagmorgen, um 9 Uhr, beantragt werden, sodass die jungen Familien die Betreuung organisieren und planen können. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir wollen, dass hier im Bundestag nicht nur Singles und Rentnerinnen und Rentner sitzen, dann müssen wir es jungen Vätern bzw. jungen Eltern auch ermöglichen, diesen Job auszuüben. Auch das, finde ich, ist eine ganz wichtige Neuerung. Zu den AfD-Anträgen wirklich nur in der gebotenen Kürze. Ich weiß immer noch nicht, was Sie mit der doppelten Redezeit, die Sie beantragt haben, hätten anfangen wollen. Sie wollen mehr Intransparenz, Sie wollen zukünftig verschweigen, wer Sachverständige benannt hat, Sie wollen weniger Beratungen in den Ausschüssen, weil Sie die Ausschusstätigkeit während des Plenums verbieten wollen, was beim Geschäftsordnungsausschuss jahrzehntelange Tradition ist, und vieles mehr. Deswegen ist es richtig, dass wir Ihre Anträge ablehnen. Ich bedanke mich noch mal bei allen – Hendrik Hoppenstedt, Stephan Thomae, Patrick Schnieder und Filiz Polat, die vielleicht heute doch zustimmt – für die wirklich gute Zusammenarbeit und stellvertretend für die Bundestagsverwaltung bei Olaf Wißmann. Vielen Dank! Stimmen wir dieser großartigen Reform zu! Danke sehr. – Für Bündnis 90/Die Grünen hat nun Frau Abgeordnete Filiz Polat das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Parlament muss sich immer an der Geschäftsordnung, die es sich selbst gibt, messen lassen und sollte demnach auch hohe Ansprüche an ihre Gestaltung haben sowie eine möglichst breite Unterstützung sichern. Vieles an dieser Reform, lieber Hendrik, lieber Johannes, beurteilen wir positiv – natürlich –; schließlich haben wir in der letzten Legislaturperiode maßgeblich die Vorarbeit geleistet und daran mitgewirkt. Ich möchte an dieser Stelle auch noch mal der Bundestagsverwaltung danken, den Menschen, die hinter der Präsidentin sitzen. Das sind nämlich die wahren Geschäftsordnungsexperten und -expertinnen. Die Verschärfungen im Ordnungsrecht sind leider ein notwendiger und konsequenter Schritt, ebenso die Regelung im Abgeordnetengesetz zur Kostenpauschale. Allerdings verpasst die Koalition die Chance, dieses Parlament wirklich bürgernah, modern und resilient zu gestalten. Einen Punkt habt ihr ja noch aufgenommen, lieber Hendrik; du hast es gerade gesagt. Wir hätten uns gewünscht, dass die Koalition klare Regeln für die Debattenkultur festlegt. Ich wünsche mir ein strengeres Präsidium – im Gegensatz zu dir –, das dafür sorgt, der Verrohung des parlamentarischen Alltags entgegenzuwirken. Aus unserer Sicht fehlen klare Kriterien, die beleidigende, diskriminierende, rassistische oder sexistische Äußerungen aus dem parlamentarischen Alltag verbannen. Wir orientieren uns an Artikel 3 des Grundgesetzes. Was soll daran falsch sein, liebe Kolleginnen und Kollegen? Schließlich kommt es immer häufiger vor, dass wir hier im Parlament Zeuginnen und Zeugen von den abscheulichsten Beleidigungen werden, die vor allem auf die Herkunft, das Geschlecht oder die sexuelle Identität abzielen. Die Begriffe „gegenseitiger Respekt“ und „gegenseitige Achtung“ genügen aus unserer Sicht eben nicht und sind zu unbestimmte Rechtsbegriffe, um diejenigen Abgeordneten aufzuhalten, die dieses Haus und Menschen, die nicht in ihr Weltbild passen, entwürdigen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Genauso ist es völlig unverständlich, dass Sie sich – Sie haben es gesagt, Herr Dr. Hoppenstedt – gegen die Stärkung der nationalen Minderheitenrechte im Parlament ausgesprochen haben. Aus unserer Sicht ist das eine völkerrechtliche Verpflichtung, der Deutschland sich auch durch das völkerrechtliche Rahmenübereinkommen verpflichtet hat. Mit der Reform hätte auch das Petitionswesen gestärkt werden können. Das Petitionsrecht und unser Petitionsausschuss sind in einer Demokratie ein wichtiges Bindeglied zwischen Parlament und Bürgerinnen und Bürgern. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wird als einer von wenigen Ausschüssen im Grundgesetz vorausgesetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Eine lebendige Beteiligungskultur, in der unterschiedlichste Interessen Zugang zum und Gehör im Parlament finden, stärkt das Vertrauen in unsere Demokratie. Unser Vorschlag liegt auf dem Tisch: Wenn das Quorum von 100 000 Unterstützerinnen und Unterstützern erreicht ist, sollte die Petition auf jeden Fall auf die Tagesordnung des Bundestages kommen und debattiert werden. Meine Damen und Herren, zu guter Letzt braucht es für eine starke Demokratie aus unserer Sicht mehr Transparenz – Transparenz, die erlaubt, zu verfolgen, was hier eigentlich politisch geschieht. Die Öffentlichkeit und Zugänglichkeit von Entscheidungsgremien und die Offenlegung der Einflussnahme Dritter, also von Lobbyisten, stärken die Nachvollziehbarkeit der Entscheidungsfindung und damit doch das Vertrauen in die Politik. Deshalb: Unterstützen Sie unseren Antrag zur Umsetzung des legislativen Fußabdrucks und zur Einführung des Grundsatzes der Ausschussöffentlichkeit! Denn der Öffentlichkeitsgrundsatz des Parlaments gilt auch für die Sitzungen der Ausschüsse als Maschinenraum der Gesetzgebung. Dort findet ja die wesentliche Detailarbeit des Parlaments statt. Die Öffentlichkeit ist dabei nicht Selbstzweck, sondern wesentliches Element der parlamentarischen Demokratie. Und: Wir empfehlen Ihnen die Einführung eines Beschwerdeverfahrens im parlamentarischen Fragewesen – ein wichtiger Punkt aus unserer Sicht, weil die Qualität der Antworten der Bundesregierung leider nachgelassen hat. Wir werben natürlich um Unterstützung für unsere Anträge – Danke sehr. Die Zeit ist abgelaufen. – und werden uns bei der Reform enthalten. Vielen Dank für eure Mitarbeit! – Vielen Dank, Frau Präsidentin. Danke schön. – Für die Fraktion Die Linke hat nun Frau Abgeordnete Ina Latendorf das Wort. Bitte sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Ihr Vorschlag für eine neue Geschäftsordnung enthält einige gute, aber auch viele kritische Punkte. Vor allem anderen aber enthält sie vieles nicht – und bleibt damit eine vertane Chance: Wenn Sie wieder einmal unsere Vorschläge ablehnen, Ausschüsse grundsätzlich öffentlich tagen zu lassen, dann beschneiden Sie den Ausbau politischer Transparenz. Wenn Sie den Plenarsaal nicht für Petitionen öffnen wollen, die von mehr als 100 000 Menschen unterstützt werden, dann ignorieren Sie breit getragene Anliegen von Menschen in unserem Land. Wenn Sie die Befragung der Bundesregierung um eine Stunde nach hinten verschieben, dann beschneiden Sie effektiv die Vereinbarkeit von Politik und Familie, obwohl diese doch eigentlich ausgebaut werden müsste. Wenn Sie die Stärkung der Rechte von Abgeordneten nationaler Minderheiten ablehnen, dann ignorieren Sie eben diese besondere Gruppe, deren besondere Stellung sich aus dem Völkerrecht ergibt und im Wahl- und im Parteiengesetz ja schon abgebildet ist, sehr geehrter Herr Hoppenstedt. Und wenn Sie tatsächlich im Zweifel die Verteilung der Redezeiten in den Ausschüssen nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen bestimmen lassen wollen, öffnen Sie die Möglichkeit, effektiv die Arbeit der Opposition zu beschneiden. Dieser Vorschlag zeigt aber vor allem auch eines, nämlich die Scheinheiligkeit der Union; denn der Wert der Opposition ist für Sie offensichtlich abhängig davon, ob Sie gerade dazugehören oder nicht. Das ist keine demokratische Überzeugung, das ist opportunistisch. So verpassen sie es auch, notwendige Klarheit zu schaffen. Es bleibt wahrscheinlich bei der wachsweichen Formulierung von „gegenseitigem Respekt und der Achtung“ in der Debattenkultur, statt klar menschenverachtende, beleidigende und diskriminierende Aussagen als verboten zu benennen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Abwahl von Vizepräsidentinnen und -präsidenten soll nun geregelt werden. Da fragen wir uns erstens: Warum wird nicht gleichzeitig auch die Abwahl der Bundestagspräsidentin geregelt? Und zweitens: Auch wenn Sie das Antragsquorum nun auf 50 Prozent erhöhen, verbleibt die Chance auf eine Chaotisierung des Plenums. Schon einmal haben Sie von der Union rechts außen den Leim aufgesogen, und zwar bei der unsäglichen Debatte um die Abwahl der Vizepräsidentin in der 20. Wahlperiode, Petra Pau. Wir können uns noch sehr gut daran erinnern, wie unwürdig das war – gerade von diesen beiden Blöcken. Eins muss ich noch feststellen: Am Ende werden wir in der Geschäftsordnung nie alles abschließend und final regeln können. Eine vernünftige politische Kultur als Grundbedingung einer freiheitlichen Demokratie basiert schlicht und ergreifend auf einer festen inneren Überzeugung. Ich kann sie nicht herbeiregeln, Sie können das auch nicht; die Präsidentin hat es gesagt. Aber dass die innere Überzeugung in der Union auch mal Abgründe aufzeigt, haben Sie in dem Moment offenbart, als Sie die Mehrheiten von rechts außen billigend in Kauf genommen haben. Keine gute Grundlage für eine antifaschistische demokratische Kultur! Für die CDU/CSU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Thomas Silberhorn das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur Reform unserer Geschäftsordnung und zur Änderung des Abgeordnetengesetzes haben wir seit der ersten Lesung eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen aufgegriffen. Wir haben das in den Fraktionen und im Ausschuss gründlich beraten, und wir können heute entscheidungsreife Vorlagen beschließen. Die Änderungen sind zahlreich, sie sind zum Teil sehr detailliert, aber sie verfolgen ganz einfache, klare Ziele: Zum Ersten. Wir sichern die Handlungsfähigkeit des Bundestages und der Bundesregierung, indem wir das Verfahren zur Wahl des Bundeskanzlers im zweiten und dritten Wahlgang präzisieren. Zum Zweiten. Wir stärken den Bundestag als Verfassungsorgan, indem wir die Abwahl von Vizepräsidenten, Schriftführern und Ausschussvorsitzenden neu regeln; denn wer diese Funktionen wahrnimmt, handelt für das ganze Haus und muss deshalb von einer Mehrheit getragen sein, auch wenn er einer Oppositionsfraktion angehört. Zum Dritten. Wir unterstreichen die Präsenzpflicht an Sitzungstagen, indem wir bei Abwesenheit die Kostenpauschale stärker kürzen. Zum Vierten. Wir wahren unsere parlamentarische Ordnung, indem wir die Befugnisse der Präsidentin und der Ausschussvorsitzenden erweitern und die Ordnungsmaßnahmen spürbar verschärfen. Und zum Fünften. Wir planen unsere Abstimmungen vorausschauend, indem namentliche Abstimmungen nicht mehr während jeder laufenden Debatte zugelassen werden können, sondern diese künftig an jedem Sitzungstag bis Sitzungsbeginn um 9 Uhr angemeldet werden müssen. Das macht die Terminplanung für uns alle deutlich leichter. Diese Änderungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, spiegeln unsere Erfahrungen der letzten Jahre in diesem Haus wider. Deshalb ändern wir unsere Geschäftsordnung und das Abgeordnetengesetz so, dass wir die Entscheidungsfähigkeit und die Integrität des Deutschen Bundestages sicherstellen. Die Anträge der Opposition erfüllen diese Zielsetzung nicht: Die Linken wollen, dass eine Petition auf die Tagesordnung gesetzt wird, wenn sie mindestens 100 000 Unterzeichner hat. Wissen Sie, Sie können ein solches Anliegen jederzeit auf die Tagesordnung setzen, als Fraktion oder mit einer Gruppe von Abgeordneten. Aber eine Sonderbehandlung von großen Kampagnen sollte es hier nicht geben. Die AfD will Artikelgesetze ausschließen, mit denen wir mehrere Gesetze gleichzeitig ändern. So kann man ein Parlament natürlich auch lahmlegen. Artikelgesetze sind bewährte parlamentarische Praxis. Sie ermöglichen eine Gesetzgebung, die einfach und rasch funktioniert. Deswegen halten wir daran fest. Die AfD will außerdem den Geheimhaltungsgrad „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ abschaffen. Sie wissen natürlich, dass für uns alle Dokumente zugänglich sind, sogar bis zur Geheimhaltungsstufe „Streng Geheim“. Sie wollen also nicht mehr Transparenz mit diesem Antrag, sondern Sie wollen die Vertraulichkeit von Verschlusssachen einschränken und die Dienstgeschäfte damit behindern. Das geht mit uns eben nicht. CDU/CSU und SPD legen hier eine Neufassung der Geschäftsordnung und eine Änderung des Abgeordnetengesetzes vor, die eine gute Grundlage für unsere parlamentarische Arbeit bilden. Herr Abgeordneter, lassen Sie – – Ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen, die daran konstruktiv mitgewirkt haben, und bitte um Zustimmung. Danke sehr. – Es war zu spät für die Zwischenfrage; aber es gibt weitere Möglichkeiten. Dann geht die nächste Rede an die AfD-Fraktion. Für die AfD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Peter Bohnhof das Wort. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben eben schon gehört, dass es eine Änderung im Hinblick auf den Abzug von der Kostenpauschale bei Fehlen geben soll. Sehr gute Idee – wenn sie so umgesetzt würde, wenn es einfach so gemacht würde. Wir sollten unseren Job ernst nehmen, aber wenn jemand fehlt, dann ist das auch okay. Nicht okay ist, was hier gerade passiert. Allein schon Ihre Begründung, die letzte Anpassung sei lange her! Es gab Preissteigerungen, und die Kostenpauschale wurde mehrfach erhöht. Warum erhöhen Sie dann nicht auch den Abzug bei nachgewiesener Krankheit? Da bleibt es bei 20 Euro. Auch im Krankheitsfall entstehen regelmäßig – niedrige – Kosten. Aus den Reihen der CDU/CSU habe ich gehört: Ich werde immer in Berlin krank. Wissen Sie, es entstehen dann Kosten. Das ist lächerlich, und das sind billige Ausreden, meine Damen und Herren. Ihnen geht es darum, willkürlich zu strafen. Dazu komme ich jetzt: Wer wegen eines Verweises der Sitzung nicht zur Sitzung erscheinen darf, der zahlt diese 300 Euro, und das für bis zu 30 Sitzungstage. Das sind 9 000 Euro, Herr Fechner! – Ich habe kein Problem mit Regeln. – Ja. – Wenn es Ihnen um eine gerechte Behandlung ginge, würden Sie nicht das Abgeordnetengesetz in diesem Zusammenhang ändern, sondern hätten es anders gemacht. Außerdem haben Sie einen Automatismus eingebaut, der vorsieht, dass im Wiederholungsfall nach drei Ordnungsrufen ein Ordnungsgeld von bis zu 4 000 Euro festgesetzt werden muss. Das verbunden mit der Strafzahlung: 13 000 Euro! Dann gibt es noch den Videobeweis. Ein Abgeordneter kann nachträglich einen Ordnungsruf erhalten – noch nach drei Sitzungstagen! Wenn er schon einen oder zwei Ordnungsrufe hat, kommt noch ein willkürlicher Ordnungsruf von drei Tagen davor dazu, und – zack – wird er gesperrt. Super Idee! Mir gefällt sie nicht und sie gefällt auch unserer Fraktion nicht. Lassen Sie eine Zwischenfrage zu, Herr Abgeordneter, von Herrn Hoppenstedt? Ja, gerne. Herr Hoppenstedt, bitte sehr. Ganz herzlichen Dank. – Herr Kollege, Sie haben diese Bedenken ja schon einmal im Ausschuss vorgetragen, nämlich dass Sie dann am Ende bis zu 11 000 Euro weniger in der Tasche haben könnten. Das scheint Sie sehr zu bewegen. Ich will nur eins sagen: Die Abzüge erfolgen von der steuerfreien Kostenpauschale, und die liegt jetzt bei etwas über 5 000 Euro. Wenn sie aufgebraucht ist, dann ist sie aufgebraucht, dann kann auch nichts weiter abgezogen werden. Insoweit ist das ehrlicherweise ziemlicher Unfug. Und ich frage Sie: Nehmen Sie das jetzt mal zur Kenntnis? Vielen Dank für die Frage. Sie gibt mir die Gelegenheit, an dieser Stelle noch etwas mehr auszuholen. Ich habe ja leider nur wenig Redezeit, weil die Debattenzeit sehr knapp bemessen ist; Sie haben ja nur 30 Minuten zugestanden. – Nein, ich rede nicht über das eigene Portemonnaie. Das ist nämlich genau der Punkt. Ich denke zum Beispiel an die Linken, die sich wirklich oft wie die letzten … – ich sage es jetzt nicht – benehmen. Da denke ich: Wenn es gerecht zugehen würde, würden die dann die entsprechenden Strafen kriegen. Um meine Fraktion mache ich mir da überhaupt keine Sorgen. Lassen Sie mich auch auf die 4 500 Euro eingehen. Sie werden einen Dreh finden, damit Sie das zwei Monate nacheinander abziehen können; da bin ich mir ganz, ganz sicher. Damit ist die Frage beantwortet. Auch wenn Sie diese Debatte auf den späten Abend geschoben haben: Die Bürger wissen, was hier in unserem Land los ist. Die AfD ist die stärkste Kraft, und alles, was Ihnen jetzt noch einfällt, sind die Ordnungsgelder. Ihre Redezeit ist beendet. Deutlicher kann man seinen politischen Totalbankrott nicht erklären. Ihre Redezeit ist beendet. Danke sehr. – Als Nächster hat der fraktionslose Kollege Herr Abgeordneter Stefan Seidler das Wort. Bitte.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Moin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Sie wissen, begrüße ich ausdrücklich, dass wir heute eine Neufassung der Geschäftsordnung beraten. Doch obwohl es grundsätzlich die Bereitschaft dazu gab, findet sich leider keine Regelung zur Berücksichtigung von Abgeordneten von Parteien nationaler Minderheiten in dieser Neufassung. Klar, fraktionslose Abgeordnete sind hier die Ausnahme, weil es sie üblicherweise nur dann gibt, wenn sie eine Fraktion verlassen. Jetzt führt unser Wahlrecht allerdings dazu, dass Vertreter einer Partei nationaler Minderheiten als fraktionslose Abgeordnete in den Bundestag gewählt werden und sich aufgrund unserer Geschäftsordnung nicht einfach in Ausübung ihres freien Mandats einer Fraktion anschließen können. Es gibt seit 2021 die besondere Situation, dass zum zweiten Mal in Folge eine Partei der nationalen Minderheiten im Bundestag vertreten ist. Diese Besonderheit sollten wir gemeinsam auf angemessene Weise in der Geschäftsordnung berücksichtigen; denn es dreht sich hier eben nicht um eine Privilegierung von mir als einzelnem Abgeordneten, sondern um die Berücksichtigung eines besonderen Falls. Was mich deshalb besonders bedrückt, ist, dass etwaige verfassungsmäßige Bedenken zu einer solchen Berücksichtigung zu keinem Zeitpunkt richtig ausbuchstabiert wurden. Trotzdem ist es mir wichtig, eine tragfähige Lösung für diese Besonderheit zu finden und Kompromisse vorzuschlagen, die Ihre politischen Bedenken ernst nehmen und einbeziehen. In diesem Sinne möchte ich auch meinen Änderungsantrag verstanden wissen und würde mich über demokratische Unterstützung freuen. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat nun Herr Abgeordneter Macit Karaahmetoğlu das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Das ist ein bedeutsamer Tag für den Deutschen Bundestag; darauf hat Frau Präsidentin schon hingewiesen. Wir reformieren die Regeln, die wir uns in diesem Hohen Hause selbst auferlegen. Dabei geht es nicht um kleinere technische Änderungen in der alten Geschäftsordnung. Heute geht es um eine umfassende Reform, die es so seit mehr als vier Jahrzehnten nicht gegeben hat. Wir verfolgen mit dieser Reform zwei große Ziele: erstens die Modernisierung und Anpassung der Geschäftsordnung an die heutige parlamentarische Praxis und zweitens den Schutz unserer Debattenkultur vor Hass, Hetze, Verrohung und Beleidigung. Ich möchte meine Redezeit nutzen, um auf die Bedeutung des würdevollen Umgangs miteinander in diesem Hohen Haus hinzuweisen. Meine Damen und Herren, wir alle wissen: Die politische Auseinandersetzung ist manchmal hart, sie ist leidenschaftlich, und das ist auch gut so. Demokratie lebt, wie wir alle wissen, vom Streit, von der Vielfalt der Argumente, von der Konfrontation unterschiedlicher Ideen. Aber dieser Streit braucht Regeln, er braucht Grenzen, und die Grenze ist dort erreicht, wo Hass und Herabwürdigung die Debatte vergiften. Mit anderen Worten: Gerade hier im Deutschen Bundestag, wo die großen Fragen unserer Gesellschaft verhandelt werden, sind Anstand und gegenseitiger Respekt keine Höflichkeitsfloskeln, sondern Grundvoraussetzungen demokratischer Kultur. Wir haben eine Vorbildfunktion für die Diskussionskultur unserer Gesellschaft. Dieses Parlament muss Maßstäbe setzen, nicht senken. Und wer hier spricht, spricht nicht nur für sich, sondern auch im Namen der Menschen, die ihn oder sie gewählt haben. Doch immer wieder erleben wir, dass Grenzen überschritten werden: wenn sachliche Auseinandersetzung in persönliche Angriffe kippt, wenn das Wort nicht mehr dazu dient, zu überzeugen, sondern zur Waffe wird, um andere zu verletzen, sie zu beleidigen und gezielt zu entwürdigen. Eine solche Verrohung der Diskussionskultur, wie wir sie seit vielen Jahren in den sozialen Medien beobachten, kann und darf nicht der Anspruch dieses Hohen Hauses sein, auch wenn der eine oder andere meint, dieses Niveau hier etablieren zu können. Wir alle, meine Damen und Herren, tragen etwas mit uns, das älter ist als jede Geschäftsordnung, nämlich die gute Kinderstube. Wer sich daran hält, braucht sich vor keiner Ordnungsmaßnahme zu fürchten. Deshalb bitte ich Sie um die Unterstützung dieser Reform unserer Geschäftsordnung. Vielen herzlichen Dank.
Redner nach Fraktion
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