Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (14)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 500 Milliarden Euro – noch nie hat eine Bundesregierung so viel Geld in die Hand genommen, um unser Land voranzubringen. Wir investieren in Kitas, in Schulen, in Krankenhäuser, in Klimaschutz. Wir modernisieren die Verkehrswege: Straßen, Schienen, Brücken. Wir stärken die kritische Infrastruktur, auch in Zeiten neuartiger Bedrohungen. Und wir treiben Forschung und Entwicklung mit Digitalisierung voran. Für diese Modernisierung unseres Landes wird es viele Ausschreibungen geben. Das sichert bestehende Arbeitsplätze und schafft vor allen Dingen auch neue Jobs. Als Arbeitsministerin möchte ich betonen: Sichere Jobs haben für mich absolute Priorität. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei öffentlichen Ausschreibungen ist der Staat an strenge Regeln gebunden. Auch das finde ich richtig. Es geht um transparente und rechtssichere, vor allem aber auch um faire Verfahren. Zum fairen Wettbewerb gehört auch, dass wir mit Steuergeld kein Lohndumping betreiben. Deshalb hat die Bundesregierung ein Tariftreuegesetz vorgelegt. Wir stärken denen den Rücken, die ihre Leute anständig bezahlen und gut behandeln. Wer nach Tarif bezahlt, darf bei der öffentlichen Auftragsvergabe nicht der Dumme sein. Konkret bedeutet das: Wer Aufträge des Bundes ab einem bestimmten Schwellenwert ausführen möchte, muss für tarifliche Arbeitsbedingungen sorgen. Und hier geht es nicht nur ums Entgelt, sondern auch um Zulagen und, je nach Auftragsdauer, auch um den Mindestjahresurlaub, Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Sie können sicher sein: Wir werden das Gesetz so unbürokratisch wie möglich umsetzen. Häufig reicht schon die Vorlage einer Lohnabrechnung, um nachzuweisen, dass die Pflichten erfüllt sind. Unternehmen können sich auch von vornherein zertifizieren lassen. Dann müssen sie keinen weiteren Nachweis erbringen. Umgekehrt gilt: Wer sich nicht an die Regeln hält, kann den Auftrag auch schnell verlieren. Wir wollen eben keinen zahnlosen Tiger, sondern wir wollen ein Gesetz, das wirkt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nur noch die Hälfte der Beschäftigten in diesem Land arbeitet in einem Unternehmen mit Tarifbindung. Ich finde, das kann nicht so bleiben. Tarifverträge machen einen Unterschied. Wer in einem tarifgebundenen Betrieb arbeitet, verdient in Vollzeit durchschnittlich rund 4 900 Euro brutto im Monat. Ohne Tarifbindung sind es rund 700 Euro weniger – ein Minus von gut 14 Prozent. Auch bei Urlaubstagen oder Zusatzleistungen zahlt sich ein Tarifvertrag aus. Vergangenes Jahr haben fast 90 Prozent der Tarifbeschäftigten Weihnachtsgeld erhalten. Tarifverträge sind also wie ein Stoßdämpfer zwischen Beschäftigten und Unternehmen. Ohne sie wird es holprig in der sozialen Marktwirtschaft. Auch in der Wirtschaft weiß man: Tarifgebundene Unternehmen sind im Schnitt produktiver. Sie haben Planungssicherheit, häufig eine zufriedenere Belegschaft und sind attraktiver für Fachkräfte. Deshalb brauchen wir wieder mehr Tarifbindung in diesem Land. Der Bundeskanzler hat bereits in seiner ersten Regierungserklärung als Priorität beschrieben, dass wir die Tarifbindung in dieser Legislaturperiode ausbauen wollen, und da nehme ich ihn auch beim Wort. Wir werden deshalb in dieser Legislatur auch einen Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen vorlegen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist wichtig; denn ein Tarif ist immer besser, als keinen Tarifvertrag zu haben. Das ist auch wichtig für künftige Auftragsvergaben. Dieses Gesetz setzt ein klares Signal für eine starke Sozialpartnerschaft, die uns durch viele wirtschaftliche Krisen gebracht hat. Aufgrund der aktuellen Situation in den Bereichen Stahl, Chemie und Automobil ist es wichtig, dass wir auf eine starke Sozialpartnerschaft setzen, um ein Zusammenstehen in Krisen partnerschaftlich möglich zu machen. Herzlichen Dank. Für die AfD-Fraktion hat nun das Wort der Abgeordnete Hans-Jürgen Goßner.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das sogenannte Tariftreuegesetz ist wieder einmal ein Paradebeispiel deutscher Bürokratiepolitik – ein Gesetz, das angeblich für Fairness sorgen soll, in Wahrheit aber vor allem eins ist: ein Bürokratiemonster, das Betriebe gängelt, Unternehmer misstrauisch beäugt und Beamtenstellen sichert. Wenn man dieses Gesetz liest, könnte man meinen, es sei in einem Ministerium für Misstrauen und Kontrollwahn verfasst worden. Die Handschrift der SPD ist unverkennbar: sozialistische Träumereien in Paragrafen gegossen. Und die CDU? Sie steht daneben, nickt artig und lässt sich wie so oft von der SPD am Nasenring durch die Manege ziehen. Da wird die Wirtschaft in Ketten gelegt, während dieselben Leute gleichzeitig von Fachkräftemangel und Wettbewerbsfähigkeit reden. Wer solche Widersprüche produziert, gehört nicht in die Regierung, sondern auf die Comedybühne. Aber das Beste kommt ja noch: In der Antwort der Bundesregierung auf meine Kleine Anfrage steht nämlich schwarz auf weiß, dass die Bundesregierung nicht mal weiß, was eine Gewerkschaft überhaupt ist. Schauen Sie nach! In Bundestagsdrucksache 21/617 steht es drin. Die Bundesregierung bastelt also ein Gesetz, in dem Gewerkschaften eine zentrale Rolle spielen, weiß aber nicht, was eine Gewerkschaft ist. Das ist, als würde jemand ein Jagdgesetz schreiben und nicht wissen, wie ein Wildschwein aussieht. Sie gehören nicht ins Kabinett, sondern ins Kabarett oder in die „heute-show“. Meine Damen und Herren, das ist der Zustand dieser Koalition: Kompetenz ist hier Mangelware, Selbstvertrauen ersetzt Sachverstand, und die Lemminge von der CDU, die sich ja gern als Wirtschaftspartei bezeichnet, springen mit. Von der Mittelstands- und Wirtschaftsunion hört man inzwischen mehr Kritik an der eigenen Mutterpartei als von außen. Kein Wunder! Die CDU lässt ihren Mittelstand im Regen stehen, lässt Handwerker, kleine Betriebe und Zulieferer an der Bürokratie ersticken und nennt das „soziale Verantwortung“. Selbst die Wirtschaft schlägt Alarm. Gesamtmetall-Chef Oliver Zander fordert öffentlich in der „Bild“, Friedrich Merz müsse der SPD „endlich ein Stoppschild setzen“, weil Arbeitsministerin Bas alte Ampelgesetze aufwärmt und „zusätzliche Bürokratie“ produziert. Meine Damen und Herren, wenn selbst die Arbeitgeber sagen, die CDU lasse sich von der SPD am Gängelband führen, dann muss man feststellen: Das ist kein Partner mehr, sondern eine politische Geisel. Oder – um es noch klarer zu sagen –: Friedrich Merz sitzt zwar am Steuer, aber die SPD sitzt auf dem Schoß und lenkt. Schwarz-Rot redet von Gerechtigkeit, meint aber Kontrolle. Sie reden von Fairness, meinen aber Misstrauen. Sie reden von Wirtschaftsförderung, meinen in Wahrheit Zettelwirtschaft. Dieses Tariftreuegesetz ist ein Anschlag auf die Freiheit des Unternehmers, auf die Eigenverantwortung und auf die Vernunft. Es schafft neue Meldepflichten, Prüfinstanzen und Haftungsfälle, natürlich alles unter dem moralischen Zeigefinger der Regierung. Die Leidtragenden sind die kleinen und mittleren Betriebe, die ohnehin ums Überleben kämpfen. Wer dagegen genug Juristen und Bürokraten hat – also die Großen, die Konzerne –, lacht sich ins Fäustchen; denn am Ende verdrängt Bürokratie immer den, der arbeitet, und schützt den, der verwaltet. Man darf gespannt sein, was Honeckers Resterampe hier heute noch dazu sagt. Ich vermute mal, dass der Standardsatz lautet: Das reicht uns noch nicht. – Noch mehr Regulierung, noch mehr Kontrolle, noch mehr Ideologie – immer schön mit erhobenem Zeigefinger, im festen Glauben, dass Freiheit gefährlich und der Staat allwissend ist! Und wie so oft wird die CDU irgendwo im Hintergrund nicken, brav, pflichtbewusst, angepasst, wie Sie sind, und Sie werden mitmachen – so wie beim Sondervermögen, bei der Wahl der Verfassungsrichterin Kaufhold oder bei jeder anderen linken Volte. Man fragt sich wirklich: Gibt es in Ihrer Partei überhaupt noch Rückgrat, oder gibt es nur noch biegsame Wirbelsäulen? Meine Damen und Herren, diese Bundesregierung hat den Bezug zur Realität längst verloren. Genau deshalb sagen wir als AfD: Schluss mit dem Bürokratiewahnsinn, Schluss mit dieser Misstrauenskultur und Schluss mit dem Tariftreuegesetz! Das ist – um in Ihrem Sprachgebrauch, Frau Bas, zu bleiben – nämlich Bullshit. Vielen Dank. Die Zeit ist auch um. – Ich möchte kurz noch sagen: Wir haben uns ja gemeinsam, übrigens auch im Ältestenrat, darauf geeinigt, dass wir ordentlich miteinander umgehen. Kolleginnen und Kollegen, egal welcher Fraktion, als „Resterampe“ zu bezeichnen, gehört sich hier nicht. Umgekehrt wollen Sie auch nicht als Resterampe irgendeines Staatslenkers bezeichnet werden. Dann darf ich fortfahren, und für die CDU/CSU-Fraktion hat Herr Wilfried Oellers das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute beraten wir in erster Lesung den Entwurf des Tariftreuegesetzes, das zum Ziel hat, die Tarifbindung in unserem Land zu fördern und vor allen Dingen auch insoweit zu honorieren, dass tarifgebundene Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge von der Bundesebene aus entsprechend privilegiert werden. Es sollen eben gerade nicht durch niedrigere Lohnzahlungen günstigere Angebote auf dem Rücken der Beschäftigten abgegeben werden können, um dann den Zuschlag für einen öffentlichen Auftrag zu erhalten – ein Ziel, das sicherlich als legitim anzusehen ist. Als Jurist muss man natürlich schon dazu sagen: Der Gesetzentwurf tangiert Artikel 9 Absatz 3 GG insoweit, als dass die negative Koalitionsfreiheit davon betroffen ist. Aber ich will hier auch deutlich sagen, dass die tarifungebundenen Unternehmen damit nicht per se als schlechtere Arbeitgeber angesehen werden können. Ein weiterer Punkt ist die positive Koalitionsfreiheit gemäß Artikel 9 Absatz 3 GG. An dieser Stelle müssen wir in meinen Augen etwas aufpassen, dass diese hier nicht auch tangiert wird, und zwar durch folgenden Punkt – das ist auch ein Wunsch und eine Forderung von unserer Seite aus –: Das Tariftreuegesetz muss klarmachen, dass alle Tarifverträge, die es in unserem Land gibt, im Rahmen des Tariftreuegesetzes auch als Tarifverträge gelten, die anerkannt werden, wenn es um die Vergabe von Aufträgen geht. Das Tariftreuegesetz muss also im Ergebnis auch gewährleisten, dass alle Tarifverträge in unserem Land für dieses Gesetz gelten. Weiter ist ein ganz wichtiger Punkt, dass das Tariftreuegesetz auch möglichst unbürokratisch umgesetzt wird. Die Frau Ministerin ist schon darauf eingegangen, und wir haben es im Koalitionsvertrag auch ausdrücklich erwähnt, dass es mit einem minimalsten Bürokratieaufwand umzusetzen ist. Hierbei ist uns ganz wichtig, dass im Rahmen der Gesetzgebung festgelegt wird, dass zur Überprüfung der Einhaltung des Tariftreuegesetzes nicht nur Nachweise zu erbringen sind, sondern dass der Staat an erster Stelle zunächst mal auf die Informationen zurückgreift, die er selbst hat oder die er von den Unternehmen bekommt – so zum Beispiel durch die Beitragszahlungen an die Deutsche Rentenversicherung. Daran kann man eben staatlicherseits nachvollziehen, ob korrekt gezahlt worden ist und ob die entsprechenden Arbeitsbedingungen eines Tarifvertrags gelten. An dieser Stelle muss das Credo lauten – so wie wir es uns auch im Koalitionsvertrag unter dem Stichwort „Digitalisierung und Entbürokratisierung“ vorgenommen haben –, dass der Staat auf alle Informationen zurückgreift, die er selbst schon hat, bevor er überhaupt neue Informationen erhebt. Es muss das Ziel des Tariftreuegesetzes sein, diesen Ansatz eines minimalen bürokratischen Aufwands umzusetzen, und mit diesem Gusto gehen wir in die Beratungen. Herzlichen Dank. Für die Fraktion Bündnis/90 Die Grünen hat nun Frau Abgeordnete Ricarda Lang das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Und wöchentlich grüßt das Murmeltier: Eine neue Sitzungswoche – und die AfD steht am Rednerpult und hetzt gegen die Rechte von Arbeitnehmern, nur um sich dann im eigenen Wahlkreis wieder als die Partei des kleinen Mannes aufzuspielen. Sie beweisen hier aber jede einzelne Woche: Sie sind nicht die Partei des kleinen Mannes, geschweige denn der kleinen Frau, sondern Sie sind die Partei des Lohndumpings, der sozialen Kälte, der Tech-Oligarchen – hängend am Rockzipfel von Elon Musk –, und Sie sind vor allem eins: die unsozialste Partei in diesem Deutschen Bundestag. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nur noch 49 Prozent der Beschäftigten in Deutschland werden nach Tarif bezahlt, das heißt, über die Hälfte der Beschäftigten wird es nicht. Diese Zahl ist an sich schon schlimm genug, sie ist aber vor allem auch zurückgehend. Das Ziel der Europäischen Union von 80 Prozent verfehlen wir damit auf katastrophale Art und Weise. Hier geht es aber nicht um Vorgaben der EU, und hier geht es auch nicht um Zahlen, sondern hier geht es um Menschen – um Menschen, die jeden Tag aufstehen, um Menschen, die mit ihrem Einkommen ihre Familie ernähren, um Menschen, die, ob in der Industrie oder im Dienstleistungssektor, unser Land am Leben halten. Es geht um den Lohn dieser Menschen, und es geht um ihren Arbeitsalltag. Denn wir wissen: Wer nach Tarif arbeitet, der verdient mehr. Wer nach Tarif arbeitet, der hat bessere Arbeitsbedingungen. – Deshalb kämpfen wir auch schon seit Jahren für ein Tariftreuegesetz und sind froh, dass wir heute darüber beraten. Es geht aber nicht nur darum, irgendein Gesetz zu beschließen, sondern das Gesetz muss am Ende natürlich auch wirksam sein. Und da sehen wir bei dem jetzigen Vorschlag der Bundesregierung doch einige Lücken. Ich möchte drei davon nennen: Die erste ist, dass der Schwellenwert mit 50 000 Euro viel zu hoch ist. Im Vergleich zu dem letzten Entwurf, der von SPD und Grünen vorgelegt wurde, würden dabei 30 Prozent aller Aufträge aus dem Anwendungsbereich des Tariftreuegesetzes herausfallen – und das alles unter der Chiffre des Bürokratieabbaus. Für uns ist aber ganz klar: Bürokratieabbau darf kein Deckmantel für den Abbau von Arbeitnehmer/-innenrechten sein, und Bürokratieabbau darf niemals auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden. Denn es stimmt, was die Ministerin Bärbel Bas gesagt hat: Es geht hier auch um eine Vorbildfunktion des Staates. – Und es geht vor allem um das Geld der Bürgerinnen und Bürger; es geht um Steuergeld. Auch für uns ist klar: Kein Steuergeld für Lohndumping! Aber das muss auch bei Aufträgen von unter 50 000 Euro gelten. Zweitens haben wir kein Verständnis für die grundsätzliche Ausnahme von allen Beschaffungen der Bundeswehr; denn das bedeutet, dass sowohl Bereiche, in denen die Bundeswehr outsourct und nicht nach Tarif bezahlt wird, als auch die Rüstungsindustrie komplett rausfallen. Gerade in diesem Bereich werden doch in den nächsten Jahren unfassbar viele Gelder investiert. Und hier sagt die Bundesregierung: Lohn- und Arbeitsbedingungen sind uns da irgendwie egal. – Das macht überhaupt gar keinen Sinn. Wir haben vor ein paar Monaten unsere Hand für eine Änderung des Grundgesetzes gehoben, weil wir davon überzeugt sind, dass es richtig ist, dass wir mehr in Sicherheit und Verteidigung investieren. Aber für uns ist auch klar: Der Anspruch an gute Arbeit gilt auch für die deutsche Rüstungsindustrie. Und drittens. Der ganze Bereich der Durchsetzung – und da freue ich mich auf das parlamentarische Verfahren – ist noch ein bisschen mau. Denn wir kennen es ja vom Mindestlohn, wie viele Wege es doch gibt, sich an solchen Gesetzen vorbeizumogeln. Für uns ist klar: Es braucht Kontrollen, die stichprobenartig stattfinden, die unangekündigt stattfinden. Es braucht eine wirksame Durchsetzung dieses Gesetzes. Denn am Ende geht es nicht nur darum, dass es Verbesserungen im Gesetzestext gibt, sondern es muss auch Verbesserungen auf den Konten der Beschäftigten geben. Wir setzen uns dafür ein, dass dieses Tariftreuegesetz kommt und dass es wirksam wird. Aber es ist natürlich auch klar, dass ein Tariftreuegesetz allein nicht reicht, um die Tarifbindung in diesem Land zu steigern, was eines der größten Ziele für eine gute Arbeitsmarktpolitik sein muss. Was auch helfen würde, wären eine leichtere Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen, die Weiterführung von Tarifverträgen auch bei einem Unternehmensübergang und viele andere Instrumente. Das Ding ist nur: Die Regierung geht genau in die andere Richtung. Gute Politik muss immer aus einem Guss sein, das heißt, zusammenpassen. Es macht überhaupt keinen Sinn, auf der einen Seite ein Tariftreuegesetz einzuführen und auf der anderen Seite den Achtstundentag abzuschaffen. Denn das Arbeitszeitgesetz lässt schon heute viele Ausnahmen und Freiheiten zu für Unternehmen, die tarifgebunden sind. Diese Unternehmen gibt es zuhauf in diesem Land. Es gibt Unternehmen, die sich um die Belange ihrer Beschäftigten kümmern, die nach Tarif bezahlen, die die Sozialpartnerschaft ernst nehmen. Was Sie aber tun, ist, statt das Arbeitszeitgesetz als Hebel zu nutzen, um die Tarifbindung in diesem Land zu steigern, es denen leicht zu machen, die sich dieser Verantwortung entziehen, es denen leicht zu machen, die nicht nach Tarif bezahlen, und denen mehr Zugriffsrechte auf ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu geben. Das widerspricht sich komplett. Deshalb rufe ich die Bundesregierung auf: Schreiben Sie sich Tarifbindung nicht nur auf die Fahnen, sondern setzen Sie sie in allen politischen Bereichen durch! Ihre Zeit ist um. Beschließen Sie ein wirksames Tariftreuegesetz, statt denen zu helfen, – Ihre Zeit ist um! – die Tarifflucht begehen. Für die Fraktion Die Linke hat nun der Abgeordnete Herr Pascal Meiser das Wort. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir alle – auch Sie alle – wissen: Gute Arbeitsbedingungen und anständige Löhne haben wir zum Teil hart erkämpften Tarifverträgen zu verdanken. Doch immer mehr Unternehmen entziehen sich ihrer sozialen Verantwortung und verschaffen sich mit Tarifflucht schmutzige Wettbewerbsvorteile. Besonders fatal ist es, wenn auch noch der Staat von dieser Entwicklung profitiert und öffentliche Aufträge ausgerechnet an die Unternehmen gehen, die Lohndumping betreiben und so in der Lage sind, ihre Konkurrenz auszustechen. Mit diesem anhaltenden Missstand muss jetzt endlich Schluss gemacht werden! Denn wer öffentliche Straßen und Gebäude baut, wer diese Gebäude bewacht und reinigt und wer öffentliche Einrichtungen beliefert, der hat es verdient, dass seine Arbeit mit Respekt behandelt und anständig bezahlt wird – übrigens auch hier im Deutschen Bundestag. Deshalb ist es auch längst überfällig, dass die Bundesregierung nun endlich ein Gesetz vorlegt, um öffentliche Aufträge des Bundes an die Zahlung von Tariflöhnen zu koppeln. Genau das haben wir als Linke hier in diesem Haus in den letzten 20 Jahren übrigens immer wieder gefordert, und vielleicht hätte der Sinkflug der Tarifbindung ein wenig gebremst werden können, wenn Sie zumindest hier einmal etwas früher auf uns gehört hätten. Gerade in Anbetracht der geplanten Milliardenausgaben in die Infrastruktur, die jetzt anstehen, ist es aber entscheidend, dass wir auch tatsächlich ein umfassend wirksames Tariftreuegesetz bekommen. Umso bedauerlicher ist es, dass der vorliegende Gesetzentwurf noch große Schwachstellen aufweist, wie es Ihnen ja auch der Deutsche Gewerkschaftsbund ins Stammbuch geschrieben hat, Frau Bas. Erstens. Fangen wir mit dem viel zu stark eingeschränkten Anwendungsbereich an. Lieferleistungen – man muss das Kleingedruckte lesen – sollen de facto weitestgehend ausgeschlossen werden, es sei denn, es handelt sich um spezielle Anfertigungen für einen speziellen Auftraggeber. Auch bei allen Dienstleistungs- und Bauaufträgen soll das neue Gesetz erst ab einem Wert von 50 000 Euro greifen, in einzelnen Bereichen sogar erst ab 100 000 Euro. Allein dadurch dürfte mindestens ein Drittel der Aufträge des Bundes außen vor bleiben, wie die Antwort auf eine schriftliche Frage von mir gezeigt hat. Für die Deckung der Bedarfe der Bundeswehr, selbst der zivilen, soll das Gesetz allen Ernstes bis 2032 überhaupt keine Anwendung finden, also gerade in dem Bereich, in dem in den kommenden Jahren das meiste Geld fließen soll. Das ist doch absurd, meine Damen und Herren! Man muss es leider so deutlich und auch so hart sagen: Wenn es um Aufrüstung geht, scheint Lohndumping offenbar auch für die SPD plötzlich kein Problem mehr zu sein. Und das ist wirklich zutiefst beschämend. Doch das Gute ist: Sie können das alles noch ändern und zeigen, dass Sie an dieser Stelle ausnahmsweise mal Rückgrat haben. Zweitens. Warum, Frau Bas, soll das Tariftreueversprechen nicht auch für die wöchentliche Arbeitszeit und den Urlaubsanspruch gelten? Es ist jedenfalls für die ersten beiden Monate der Auftragserledigung vorgesehen, dass das nicht gelten soll. Dass so tarifgebundene Unternehmen mit einer niedrigeren Wochenarbeitszeit gegenüber ihrer nicht tarifgebundenen Konkurrenz weiter benachteiligt bleiben, liegt doch auf der Hand, meine Damen und Herren. Und auch da muss dringend nachgebessert werden. Drittens. Zu einem echten Tariftreuegesetz gehört vor allem, dass es am Ende nicht nur auf dem Papier existiert, sondern dass das Gesetz auch tatsächlich in der Praxis wirkt und nicht mal eben umgangen werden kann. Deshalb ist es gut – das sage ich ausdrücklich –, dass zur Kontrolle der Einhaltung dieses Gesetzes auch eine spezielle Prüfstelle geschaffen werden soll. Es genügt jedoch nicht – und das wissen Sie auch, Frau Bas –, dass diese erst bei expliziten Hinweisen auf Verstöße tätig wird. Das zeigen alle Erfahrungen mit den bestehenden Tariftreueregelungen in den Bundesländern. Es braucht dringend auch verdachtsunabhängige und robuste Vor-Ort-Kontrollen. Wer die Realität auf den Baustellen dieses Landes kennt, der weiß das, meine Damen und Herren. Es bleibt genauso unverständlich, warum diese neue Prüfstelle bei Verstößen nicht selbst Sanktionen verhängen soll, sondern dies bestenfalls gegenüber den Vergabestellen anregen können soll. Es ist doch wirklich mal überflüssige Bürokratie, dass dafür erst extra ein internes Verfahren gestartet werden muss. Die Prüfstelle muss Sanktionen bei Verstößen auch selbst direkt verhängen können. Viertens. Natürlich muss das Tariftreueversprechen auch für Subunternehmen und eingesetzte Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter gelten, die im Rahmen der Auftragserledigung eingesetzt werden, und es ist gut, dass das so eindeutig im vorliegenden Gesetzentwurf festgeschrieben ist. Doch was Sie vorne aufbauen, reißen Sie hinten gleich wieder ein. Anders kann man es wohl kaum bezeichnen, wenn man sich anschaut, dass ausgerechnet diese Subunternehmen und Leiharbeitsfirmen von jeglichen Dokumentationspflichten freigestellt werden sollen. Dass das so eine völlig verrückte Konstruktion ist, weiß man natürlich auch im Arbeitsministerium. Das sieht man auch daran, dass solche Dokumentationspflichten, als das Ministerium im letzten Jahr den ersten Entwurf für ein solches Gesetz vorgelegt hat, noch klipp und klar festgeschrieben waren. Doch offenkundig hat die Lohndumpinglobby im Hintergrund so lange erfolgreich lobbyiert, bis diese wichtige Regelung gestrichen wurde. Und das ist wirklich bezeichnend. Ich appelliere daher wirklich nachdrücklich an Sie: Lassen Sie nicht sehenden Auges zu, dass dieses Gesetz durch Leiharbeit und windige Subunternehmen umgangen wird, bloß weil für diese keinerlei Dokumentationspflichten vorgesehen sind! Meine Damen und Herren, Sie von der Union und Sie von der SPD stehen jetzt vor der Entscheidung: Meinen Sie es wirklich ernst mit Ihrem Versprechen, dass sich harte Arbeit lohnen soll, und wollen Sie wirklich, dass der Bund als öffentlicher Auftraggeber hier mit gutem Beispiel vorangeht, oder soll das alles nur auf dem Papier stehen und eine Placeboaktion werden? Wenn Sie es ernst meinen, dann sorgen Sie jetzt auch dafür, dass aus dem vorgelegten Gesetzentwurf wirklich ein umfassend wirksames Tariftreuegesetz wird, sodass künftig alle, die öffentliche Aufträge des Bundes und seiner Behörden erledigen, dafür auch tatsächlich anständig bezahlt werden und sodass diejenigen Unternehmen, die anständig nach Tarif bezahlen – und von denen gibt es viele in diesem Land; da hat Herr Oellers völlig recht –, deswegen bei der öffentlichen Auftragsvergabe nicht länger benachteiligt werden! Wir als Linke helfen Ihnen dabei im weiteren Gesetzgebungsverfahren gerne weiter auf die Sprünge. Vielen Dank. Für die Fraktion der SPD hat nun Frau Abgeordnete Dagmar Schmidt das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir nehmen sehr viel Geld in die Hand, um unser Land zu modernisieren: 500 Milliarden Euro Sondervermögen. Das ist ein riesengroßer Modernisierungspakt für unser Land. Wir investieren unter anderem in klimafreundliche Energie, in den Ausbau der Bahn, in die Sanierung von Brücken und Straßen, in eine digitale Verwaltung. Wir unterstützen Länder und Kommunen bei der Sanierung von Kitas, Schulen und Krankenhäusern. Und überall dort, wo Bundesmittel fließen, wird es künftig heißen: Nur wer Tariflöhne zahlt, kann diese Aufträge auch erhalten. Tarifpartnerschaft erhält in vielen Sonntagsreden viel Wertschätzung. Sie muss aber Leitlinie nicht nur für die Reden, sondern auch für echtes politisches Handeln sein; denn die Tarifverträge sind das Rückgrat guter Arbeit in unserem Land. Tarifverträge sorgen für bessere Bedingungen: Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben arbeiten im Durchschnitt fast eine Stunde weniger pro Woche, haben aber im Jahr im Schnitt rund 2 900 Euro – im Osten sogar 3 400 Euro – mehr auf dem Konto. Doch leider – es ist gesagt worden – geht die Zahl der Verträge mit Tarifbindung seit Jahren zurück. 2024 waren nur noch 49 Prozent der Beschäftigten in Deutschland tarifgebunden angestellt. Nur etwa ein Viertel aller Betriebe wendet überhaupt noch einen Tarifvertrag an, und das ist ein Alarmsignal. Die Europäische Union fordert ihre Mitgliedstaaten zu Maßnahmen auf, wenn weniger als 80 Prozent der Beschäftigten von Tarifverträgen erfasst werden. Und mit dem Bundestariftreuegesetz zeigen wir, dass wir genau diese Herausforderung ernst nehmen und europäische Sozialstandards aktiv umsetzen; denn wir müssen diesen Trend umkehren, hin zu mehr Tarifpartnerschaft. Zu unserer Demokratie gehören eben auch Mitbestimmung und der direkte Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Wenn Menschen erleben, dass ihre Arbeit anerkannt wird, dass sie über Arbeitszeiten, über Löhne und Sicherheit mitbestimmen können, dann stärkt das auch unser demokratisches Fundament; und es stärkt unsere Wirtschaft. Wettbewerb darf eben nicht denjenigen Unternehmen das Leben schwer machen, die anständig zahlen und gute Arbeitsbedingungen gewährleisten. Konkurrenz darf nicht über Lohndumping und schlechte Arbeitsbedingungen laufen, sondern muss über Qualität, Innovation und Produktivität passieren. Das ist gut für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; es ist aber auch gut für unsere Wirtschaft. Gute Löhne und sichere Beschäftigung sind die beste Grundlage für soziale Sicherheit, die wir geben können. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erwerben mit höheren Löhnen auch höhere Ansprüche bei Rente und Arbeitslosigkeit. Und Tariflöhne sind auch gesamtgesellschaftlich wichtig. Laut DGB entgehen den Sozialkassen durch Tarifflucht und Lohndumping jährlich 41 Milliarden Euro. Wenn wir das Geld für Pflege, Gesundheit und Rente hätten, dann ginge es uns an diesen Stellen deutlich besser. Es ist gut und richtig, wenn wir diejenigen unterstützen, bei denen das Geld nicht reicht, zum Beispiel mit Kinderzuschlag oder mit Wohngeld, damit niemand wegen seiner Kinder oder der Miete arm wird. Aber noch besser ist es, wenn man von ganz normaler Arbeit auch gut leben kann, wenn das reicht, um die Kinder großzuziehen, um die Miete zu bezahlen, um ein Haus zu bauen und auch noch etwas zur eigenen Sicherheit zurückzulegen. Deswegen sind gute Löhne die beste Form der Verteilungsgerechtigkeit: Gerechter Lohn für gute Arbeit! Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stellen sicher, dass das größte Investitionsprogramm der Nachkriegsgeschichte zu mehr Gerechtigkeit, zu mehr Zusammenhalt und zu mehr Mitbestimmung in der Arbeitswelt führt, dass unsere Investitionen nicht nur Beton und Stahl hinterlassen, sondern auch mehr soziale Gerechtigkeit und eine starke Tarifkultur. Ich freue mich auf die Beratungen, um das Gesetz noch besser zu machen. Glück auf! Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Herr Peter Bohnhof das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Stellen Sie sich vor, Sie schuften jeden Tag, geben alles für Ihren Job, für Ihre Familie, für unser Land, und dann kommt diese Regierung und verspricht Ihnen Schutz, Fairness und mehr Wohlstand. Aber was passiert wirklich? Für diese Regierung gilt nämlich in der ganzen Legislatur der Grundsatz: Erst versprochen, dann gebrochen. Und genau das sehen wir auch bei diesem sogenannten Tariftreuegesetz: ein Gesetz – ein Wolf im Schafspelz geradezu –, das allen die Freiheit raubt, ob Arbeitnehmern, Unternehmern oder einfach nur jemandem, der auf faire Chancen hofft. Dieses Thema betrifft uns alle. Schauen wir uns deshalb den Gesetzentwurf mal etwas näher an. Die Regierung will bei öffentlichen Aufträgen nur noch Firmen berücksichtigen, die ein sogenanntes Tariftreueversprechen abgeben. Auf den ersten Blick klingt das nach Gerechtigkeit. Die Wahrheit ist eine andere: Es ist ein massiver Eingriff in unsere Wirtschaftsfreiheit, meine Damen und Herren. Kleine Betriebe, Familienunternehmen, der gesamte Mittelstand: All jene, die ohne die großen Gewerkschaften arbeiten, werden einfach kaltgestellt auf diese Art und Weise. Sie können nicht mehr konkurrieren, weil der Staat diktiert. Nur wer sich den Regeln der Regierung unterwirft, bekommt eine Chance. Das zerstört den fairen Wettbewerb, treibt Preise hoch und belastet am Ende alle mit höheren Steuern und steigenden Preisen. Diese Regierung spricht von Entlastungen, aber sie schafft nur neue Ketten. Das ist das Markenzeichen dieser Regierung. Und dann natürlich die Bürokratie, die explodiert: neue Nachweise, Kontrollbehörden wie zum Beispiel eine Clearingstelle und eine Prüfstelle Bundestariftreue. Warum nicht gleich „Bundestreue“, meine Damen und Herren? – Deutlich mehr als Sie. – Alles wird überwacht und kontrolliert. Mit sozialer Marktwirtschaft hat das nichts zu tun, stattdessen: mehr Beamte, höhere Kosten, totales Chaos. Zig Millionen Euro fließen in diesen Unsinn statt in echte Jobs und höhere Löhne. Die Regierung redet von Sozialpartnerschaft, aber sie zertrampelt alles. Die Tarifautonomie, das Recht, frei zu verhandeln zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wird ignoriert. Dieses Gesetz ist eben keine Stärkung der Tarifautonomie. Stattdessen befiehlt der Staat per Verordnung, was gezahlt werden muss. Das ist kein Schutz; das ist Zwang. Dieses Gesetz ist aber auch handwerklich schlecht gemacht. Es gibt dort Regelungslücken über Regelungslücken. Ein ganz einfaches Beispiel: Was passiert mit einem Arbeitnehmer, der für die Firma, für die er tätig ist, an verschiedenen Objekten tätig ist – bei einem öffentlichen und bei einem privaten? Tariftreue: Ja, nein, vielleicht? Das Gesetz gibt keine Auskunft. Viele weitere unklare Regelungen und gleichzeitig Vertragsstrafen für die Unternehmen: So funktionieren real existierender Sozialismus und Planwirtschaft, aber keine Marktwirtschaft. Und wer leidet darunter? Alle Arbeitnehmer, die dann weniger flexibel sind, und die Unternehmer, die ihre Freiheit verlieren. Die Regierung lügt, wenn sie behauptet, das hilft ihnen. Es knebelt sie. Aber es geht auch noch tiefer. Rechtlich ist das ein Pulverfass. Das Vergaberecht könnte durch das Gesetz unterlaufen werden, ebenso EU-Regeln zur Dienstleistungsfreiheit. Die Regierung weiß das. Aber sie drückt es durch, weil es um Ideologie geht, nicht um Vernunft. Mehr Staat, weniger Freiheit. Sie zwingen Unternehmen in Tarifverträge, die niemand braucht, und rauben allen die Selbstbestimmung. Das ist nicht fair; das ist unredlich. Leere Versprechen, nichts als leere Versprechen – wie bei so vielen anderen Themen: stets groß angekündigt und dann zusammengebrochen. Dieses Tariftreuegesetz ist der Beweis: Diese Regierung bremst unser Land, bremst die Fleißigen. Sie bauen einen Staat auf, der uns alle ärmer macht. Wir von der AfD kämpfen für wahre Freiheit, für einen Markt ohne Zwang, für weniger Bürokratie, für gleiche Chancen für alle. Wir wollen Tarifverträge, die freiwillig entstehen, nicht erzwungen sind, also Tarifautonomie. Und wir fordern: Steuern senken und unsere Jobs schützen vor unfairer Konkurrenz. Deshalb appelliere ich an alle: Lassen Sie sich nicht länger täuschen! Stehen Sie auf gegen diese unredliche Politik! Nur die AfD schützt die Arbeit und kann Deutschland wieder starkmachen. Für die Fraktion der CDU/CSU hat nun Frau Abgeordnete Sandra Carstensen das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linke eint der Wunsch, mit diesem Tariftreuegesetz etwas Gutes zu bewirken. Und genau deswegen müssen wir in diesem Sinne sorgsam prüfen, ob dieser Gesetzentwurf zu den Zielen führen kann, die wir alle erreichen wollen: faire Arbeitsbedingungen, starke Tarifpartnerschaft und einen wettbewerbsfähigen Mittelstand. Nun stehen wir ja noch am Anfang der parlamentarischen Befassung. Und ich halte es mit dem Struck’schen Gesetz, wonach noch kein Gesetz aus dem Parlament so herausgekommen ist, wie es ursprünglich eingebracht worden ist. Aber weil die Zahl der Verträge mit Tarifbindung bei uns im Land in den letzten Jahren stark rückläufig ist, haben wir, die CDU/CSU und die SPD, gemeinsam vereinbart und uns vorgenommen, die Tarifbindung zu fördern. Und dazu stehe ich auch aus tiefster Überzeugung als jemand, der in seiner vorparlamentarischen Zeit die Sozialpartnerschaft immer hochgehalten und aktiv gelebt hat. Wir waren uns im Rahmen unserer Vereinbarung aber auch einig, dass wir Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen auf ein absolutes Minimum begrenzen wollen. Ich fürchte nur, der gegenwärtige Entwurf ist so noch nicht dazu geeignet, das eine oder das andere zu erreichen. Er wird gerade nicht zu einer höheren Tarifbindung führen, und er begrenzt auch nicht die Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen; denn dieser Gesetzentwurf erschwert selbst tarifgebundenen Unternehmen die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen. Nach seinem Wortlaut gelten nämlich sogar Unternehmen, die bereits eine Tarifbindung haben, nicht automatisch als tariftreu im Sinne des Gesetzes. Ein Beispiel. Wenn ein mit der verantwortlichen Gewerkschaft abgeschlossener Haustarifvertrag oder ein Flächentarifvertrag von dem nach dem Gesetz vorgesehenen repräsentativen Flächentarifvertrag abweicht, wird unterstellt, dass keine Tariftreue vorliegt. In diesem Fall würde dann der vom BMAS festgelegte repräsentative Flächentarifvertrag die speziell für die jeweiligen Unternehmen oder die Branche ausgehandelten Tarifverträge ersetzen. Im Extremfall müssten in einem Unternehmen für das Personal, das den öffentlichen Auftrag ausführt, vom hauseigenen Tarifvertrag abweichende Arbeitsbedingungen umgesetzt werden, während für den Rest der Belegschaft weiterhin der mit ihrer Gewerkschaft vereinbarte Tarifvertrag gilt. Das würde nach meinem Dafürhalten die Tarifeinheit gerade gefährden, zu Konflikten in der Belegschaft führen und enorme Umsetzungsaufwände verursachen: durch unterschiedliche Entgeltabrechnungen, unterschiedliche Zeiterfassungen, unterschiedliche Urlaubsberechnungen. Meine Damen und Herren, wie soll ein Betrieb das allein technisch schaffen? Was macht das mit der Belegschaft? Und mit „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ hat es auch nichts zu tun. Aber vor allem: Wozu braucht man dann überhaupt noch einen eigenen Haustarifvertrag oder einen Flächentarifvertrag? Unser gemeinsames Ziel ist und bleibt wichtig und richtig: Wir wollen faire Löhne, gute Arbeitsbedingungen und eine Vergabepraxis, die mit sozialer Verantwortung einhergeht. Aber wir müssen den Weg dorthin so gestalten, dass er praktikabel ist, und zwar für Unternehmen, für Beschäftigte und für öffentliche Auftraggeber. Ich wünsche mir, dass wir in den kommenden Wochen gemeinsam offen und sachlich Lösungen finden, mit denen wir das Ziel einer höheren Tarifbindung erreichen, ohne in die Tarifautonomie einzugreifen und ohne den Mittelstand zu überfordern. Ich bin – mit Frau Schmidt im Übrigen – fest davon überzeugt, liebe Frau Ministerin, dass wir dieses Gesetz nun in der parlamentarischen Befassung gemeinsam noch ein bisschen besser hinbekommen werden: besser für die Arbeitsbedingungen in Deutschland und besser für unsere Wirtschaft. Herzlichen Dank. Für Bündnis 90/Die Grünen hat der Abgeordnete Herr Dr. Armin Grau das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Tarifverträge – wir haben es heute Morgen schon mehrfach gehört – sind auf dem Rückzug. Weniger als die Hälfte der Beschäftigten profitieren heute noch von einem Tarifvertrag. Das ist eine sehr ungünstige Entwicklung. Wer keine tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen gewährt, kann Personalkosten sparen und günstigere Angebote abgeben. Aber gerade solche Unternehmen dürfen bei Bundesaufträgen nicht zum Zug kommen. Der Staat darf mit öffentlichem Geld kein Lohn- und Sozialdumping unterstützen, wie Ministerin Bas das auch festgestellt hat. Wir Grüne sagen schon lange: Überall, wo der Staat als Auftraggeber auftritt, muss nach Tarif bezahlt werden. Deswegen ist es gut, dass die Regierung jetzt ein Bundestariftreuegesetz vorlegt. Entgegen der Kritik von konservativer Seite verstößt dieses Gesetz nicht gegen die negative Koalitionsfreiheit: Niemand ist gezwungen, sich auf einen öffentlichen Auftrag zu bewerben, und von einem Tarifzwang kann keine Rede sein. Die Freiheit ist nicht bedroht – anders als die AfD hier wieder hetzerisch behauptet. Schade ist nur, dass das vorgelegte Gesetz seine großen Ziele nur unzureichend erreicht. Das beginnt – es wurde bereits erwähnt – mit dem hohen Schwellenwert von 50 000 Euro, ab dem das Gesetz gelten soll. Der DGB schätzt, dass so 20 bis 35 Prozent der öffentlichen Aufträge gar nicht erfasst werden. Das kann ja nicht im Interesse des Erfinders sein. Der Schwellenwert muss deutlich gesenkt werden. Das zweite große Manko sind die Ausnahmen für die Bundeswehr und allgemein für verteidigungs- und sicherheitspolitisch spezifische öffentliche Aufträge. Da wird ein weites Tor der Ausnahmen aufgemacht, und das gerade jetzt, wo Rüstungsbeschaffungen leider so ein großes Volumen einnehmen müssen. Die Begründung dazu ist äußerst schmallippig. Sie weist nur auf – Zitat – „Besonderheiten, beispielsweise im Hinblick auf Geheimschutzerfordernisse oder die […] Marktsituation“ hin. Überzeugend ist das überhaupt nicht. Gerade angesichts der hohen Ausgaben im Verteidigungsbereich müssen tarifliche Löhne und Arbeitsbedingungen auch in dieser Branche gesichert werden. Unverständlich ist auch, dass die tarifvertragliche Arbeitszeit und Urlaubsbedingungen erst ab einer Auftragsdauer von zwei Monaten gelten sollen. Das ermöglicht Missbrauch und läuft der Intention des Gesetzes komplett entgegen. Genauso unverständlich ist, dass Arbeitnehmer/-innen erst am 15. des Folgemonats über ihre Ansprüche aufgeklärt werden müssen. Sehr ungünstig sind die nur noch anlassbezogenen Kontrollen. Da waren im früheren Gesetzentwurf der Ampel noch stichprobenartige Kontrollen vorgesehen. Das ist eine klare Verschlechterung. Fazit also: Die Idee dieses Gesetzes wird an wichtiger Stelle verwässert. Jetzt hören wir auch aus der CDU, dass alles noch zu bürokratisch sei und koalitionsintern weitere Verschlechterungen drohen. Dazu kann ich nur sagen: Frau Ministerin Bas, hören Sie auf die Gewerkschaften! Und hören Sie auf uns Grüne! Um bei Ihrem Bild vom Tiger zu bleiben: Der Tiger hat im Moment kein gutes Gebiss. Geben Sie ihm ein paar gesunde Zähne, und verbessern Sie dieses Gesetz! Für die CDU/CSU-Fraktion hat Frau Abgeordnete Nora Seitz das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Bundestariftreuegesetz verfolgt auf den ersten Blick richtige und notwendige Ziele: Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sollen faire und für alle Arbeitnehmer geltende Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden, wodurch die Tarifbindung gestärkt werden kann. Gleichzeitig soll aber auch verhindert werden, dass Unternehmen, die bereits tarifgebunden sind, im Wettbewerb um öffentliche Aufträge benachteiligt werden. Wenn wir als öffentlicher Auftraggeber auftreten, sollten wir nicht dazu beitragen, dass Tarifflucht belohnt wird. Als Bestandteil des Koalitionsvertrages bekennen wir uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Tariftreuegesetz. Aber: Ebenfalls vereinbart war, dass wir bei diesem Gesetz Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen auf ein Minimum beschränken. Leider ist dies im aktuellen Entwurf nur bedingt der Fall. Die Rückmeldungen aus der Wirtschaft geben uns hier einen klaren Auftrag zur Nachbesserung. Genau bei diesem Punkt, meine Damen und Herren, möchte ich Sie in die Perspektive der kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie des Handwerks mitnehmen; denn gerade diese Betriebe sind in ihrem Alltag besonders von den Auswirkungen des Gesetzes betroffen. Lassen Sie mich zu den Auswirkungen des aktuellen Gesetzentwurfs mal ein konkretes Beispiel bringen. Die Fassade eines historischen Gebäudes in Bundesbesitz muss denkmalgerecht saniert werden. Dafür gibt es verschiedene Aufträge. Eine Firma bekommt den Zuschlag sowohl für die Stuckateur- als auch die Malerarbeiten. Je Auftrag ist schnell die Grenze von 50 000 Euro Auftragsvolumen überschritten, wodurch es laut dem aktuellen Entwurf zu zwei Tarifverträgen mit unterschiedlichen Löhnen kommen könnte. Sprich: Für den einen Auftrag des Bundes gibt es Lohn X, für den anderen Lohn Y. Dazu könnte das Unternehmen nicht tarifgebunden sein, zahlt also Lohn Z. Wie für den Handwerker ergeben sich dadurch über den Monat gerechnet je nach aktuellem Auftragsstand mehrere verschiedene Löhne. Blicken Sie eigentlich noch durch? Die entstehende Verwirrung schafft Unruhe, wenn es für Arbeitnehmer nicht absehbar ist, was sie abhängig davon, wer der Auftraggeber ist, am Monatsende unter welchen Arbeitsbedingungen verdienen. Wie erklärt man das seinen Handwerkern im Wahlkreis? Das spiegelt sich dann auch in einer aufwendigen Abrechnung wider, wenn Arbeitgeber jeden ihrer Mitarbeiter je nach öffentlicher Ausschreibung oder privatem Anlass getrennt abrechnen müssen. Das ist nicht bürokratiearm, meine Damen und Herren, sondern konterkariert leider die Entbürokratisierungsbestrebungen dieser Regierung. Aufwand und Nutzen stehen hier in keinem vernünftigen Verhältnis, gerade für die kleinen Betriebe, und es bedarf daher einer mittelstandsgerechten Anhebung beim Auftragsvolumen. Des Weiteren birgt der Entwurf zahlreiche Rechtsunsicherheiten für Arbeitnehmer. Viele Handwerksbranchen tarifieren regional auf Ebene der Bundesländer, und diese Tarifierungen variieren leider sehr stark. Allein in Deutschland gibt es auf Länderebene 14 verschiedene Tariftreuegesetze mit jeweils anders ausgestalteten Nachweispflichten. Hier stellt sich nun die Frage, welche der zahlreichen tarifvertraglichen Landesregelungen zur Anwendung kommen sollen: die des Landes, wo der Auftrag ausgeführt wird, oder die des Bundeslandes mit dem Sitz des Unternehmens? Zudem sind die Vertragsstrukturen sehr komplex, sodass eine Vergleichbarkeit von Angeboten nur schwer möglich ist. Hier müssen ein Rosinenpicken und ein externer Markteingriff ausgeschlossen werden. Es lässt sich also festhalten, dass der Entwurf grundsätzlich in die richtige Richtung geht. Dennoch brauchen wir gezielte Nachbesserungen an der richtigen Stelle, um ein Gesetz zu schaffen, das unsere KMU, das Handwerk und die kleinen Betriebe stärkt; denn diese tragenden Wirtschaftssäulen dürfen nicht wieder übersehen werden und müssen in den kommenden Verhandlungen stärker bedacht werden. Vielen Dank. Für die Fraktion der AfD hat nun Herr Abgeordneter Leif-Erik Holm das Wort.
Liebe Bürger! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Punkt eins: Dieses Gesetz ist einfach nur Unfug. Es schadet den kleinen und mittleren Unternehmen in unserem Land. Frau Seitz, Sie haben völlig recht: Es ist Unsinn! Punkt zwei: Dieses Gesetz beweist erneut, dass diese Regierung keine einheitliche Linie hat. Wir haben es beim Verbrenner-Aus gesehen; wir sehen es immer noch. Wir sind heute nicht schlauer als gestern. Und wir sehen es hier wieder. Wo will diese Regierung eigentlich hin? Gestern haben wir über die Beschleunigung von Auftragsvergaben des Bundes geredet. Eine sinnvolle Idee! Eine Nacht durften die Firmen sich ein bisschen Hoffnung machen. Heute bekommen sie nun dieses Gesetz vorgelegt; sie bekommen es quasi vor den Latz geknallt. Es bewirkt genau das Gegenteil von dem, was Sie gestern eigentlich bewirken wollten. Es ist der nächste Klotz am Bein unserer ohnehin gebeutelten Unternehmen. Man möchte wirklich fast verzweifeln. Sie stehen gleichzeitig auf dem Gaspedal und auf der Bremse. Das hat doch mit ernsthafter Politik überhaupt nichts zu tun! Gerade vorgestern war ich beim Verband der Familienunternehmer zu Gast, und dieser ruft mittlerweile sehr, sehr laut um Hilfe. „Es ist fünf nach zwölf“, klagt die Verbandschefin Ostermann. Sie alle sind bitter enttäuscht von dieser Pinocchio-Regierung. Kanzler Merz ist vom Hoffnungsträger zum Bestatter der deutschen Wirtschaft mutiert, zum Bestatter gerade der kleinen und mittleren Unternehmen, die eben nicht in der Lage sind, Tariflöhne zu zahlen. Wieder geht es den Kleinen an den Kragen mit diesem Gesetz. Frau Ostermann vom Verband der Familienunternehmer sagt dazu, dieses Gesetz werde kleine und mittlere Unternehmen von der öffentlichen Auftragsvergabe ausschließen und damit für höhere Angebotspreise sowie längere Verfahren sorgen. Richtig! Durch den Nachweis von tariflichen Standards auch für Subunternehmen, zusätzliche Dokumentationspflichten, Zertifizierungen, Prüfprozesse werde auch noch ein erhebliches Maß an Bürokratie aufgebaut. Genau so ist es! Das ist das Problem. Sie sagen das eine und tun genau das andere: mehr Pflichten, mehr Bürokratie, mehr Papierkram. Und wo passiert das dann alles? In einer neuen Behörde mit noch mal neuen Mitarbeitern. Es ist genau diese Gaga-Politik, die unsere Unternehmen kaputtmacht. Niemand braucht dieses Tariftreuegesetz! Und noch ein Fakt, den mir ein Unternehmer mitgab, der wohlgemerkt heute noch Tariflöhne zahlt. Er sagt, wenn es wirtschaftlich weiter so bergab geht, dann werde er das nicht mehr durchhalten können. Und dann? Dann wird er keine öffentlichen Aufträge mehr bekommen können. Und das ist natürlich eine Spirale nach unten, eine Spirale in Richtung Insolvenz. Und Sie setzen diese Spirale in Gang. Das ist Ihr Werk, das Werk von Schwarz-Rot! Es ist wirklich abenteuerlich, was Sie hier veranstalten oder, besser gesagt, verunstalten. Die Unternehmer und die Arbeiter müssen gar nicht an die Hand genommen werden. Die sind schon groß und stark. Auf einem leer gefegten Arbeitsmarkt müssen die Betriebe doch heute sowieso schon höhere Löhne zahlen. Die Mitarbeiter, die Beschäftigten haben doch heute schon eine große Marktmacht. Also, die wollen gar nicht Ihren pseudosozialen Kram, die wollen lieber einen sicheren Job, mit dem sie ihre Familie ernähren können. Und diese Sicherheit bekommen sie von Ihnen nicht. Sie dokumentieren mit diesem Gesetz erneut Ihre Unfähigkeit, zu erkennen, was jetzt wichtig wäre, nämlich eine drastische Deregulierung, nicht noch mehr staatliche Gängelei. Statt die Kettensäge rauszuholen und alte Zöpfe abzuschneiden, schaffen Sie neue Prüfbehörden. Es ist wirklich ein Wahnsinn! Und das unterscheidet uns von Ihnen. Wir wollen freie Bürger und Unternehmen, keine staatlich bevormundeten. Nur mehr Freiheit schafft mehr Wohlstand. Deshalb wird es Zeit, dass die AfD regiert. Mit Ihrem verkappten Sozialismus wird das nichts mit der Wirtschaftswende. Danke schön. Für die CDU/CSU-Fraktion hat der Abgeordnete Herr Peter Aumer das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Faire Löhne sichern, Tarifbindung stärken und gute Arbeit fördern: Das ist das Ziel des Tariftreuegesetzes, das wir auch unterstützen; denn gute Arbeit ist die Grundlage wirtschaftlichen Erfolgs und gesellschaftlichen Zusammenhalts. Aber wir wollen ein Gesetz mit Augenmaß. Wir wollen, dass Vertrauen im Mittelpunkt steht und nicht Misstrauen. Wir wollen Partnerschaft, nicht Überregulierung. Unsere soziale Marktwirtschaft lebt vom Gleichgewicht zwischen Freiheit und Verantwortung. Darum müssen wir darauf achten, dass die guten Absichten nicht in Bürokratie enden. Der Staat soll Rahmenbedingungen setzen, nicht Fesseln anlegen. Die Sozialpartnerschaft als Grundlage – – Frau Präsidentin, Sie bzw. das Licht der Ampel blinken die ganze Zeit, deswegen bin ich ein klein bisschen irritiert. Ich halte mal kurz die Zeit an. – Zur Erläuterung: Es gibt ja verschiedene Knöpfe. Und dann – es ist ja heute schon Freitag – blinkt manchmal auch die Präsidentin, um zu ermahnen, dass man zum Ende kommen soll. Der Kollege hat aber recht: Wir haben das Licht nicht ausgestellt; das zur Erläuterung. Jetzt geht es weiter, bitte sehr. Deswegen war ich irritiert. Aber ich höre gerne auf Sie, Frau Präsidentin. Tarifverträge, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind das Herzstück unserer Sozialpartnerschaft. Sie sichern Löhne und sorgen für Verlässlichkeit und Stabilität. Frau Lang und Herr Professor Grau, ja, die Tarifbindung sinkt. Aber wir sollten es uns nicht so einfach machen wie Sie in Ihren Reden, sondern wir sollten genauer hinschauen, warum das so ist. Das ist so, weil sich die Wirtschaft verändert, weil wir immer mehr kleinere Betriebe haben, weil die Betriebe flexibler und projektorientierter sind. Und darauf müssen wir hier auch Antworten geben. Es ist nicht so einfach, Frau Lang, wie Sie das vorher in Ihrer Rede gesagt haben. Gerade der Mittelstand wünscht sich mehr Spielraum und weniger Verwaltungslasten; das ist heute schon des Öfteren angesprochen worden. Darauf müssen wir mit Stärkung statt Zwang reagieren. Das Bundestariftreuegesetz soll Tarifautonomie fördern, nicht ersetzen. Unsere kleinen und mittleren Betriebe sind das Rückgrat unserer Wirtschaft. Sie schaffen Arbeitsplätze, bilden aus und zahlen in der Regel anständige Löhne. Dort, wo das nicht der Fall ist, müssen wir mit dem Tariftreuegesetz Antworten geben, und das wollen wir auch. Viele Unternehmer sagen uns: Mit diesem Gesetz kommt mehr Aufwand, mehr Papier, mehr Unsicherheit dazu. Ich war gestern auch bei den Familienunternehmern. Tatsächlich ist da die Verunsicherung groß. Wir müssen da ganz eng mit den Unternehmerinnen und Unternehmern in Kontakt bleiben und deren Sorgen ernst nehmen. Frau Lang, gehen Sie zu den Unternehmen! Reden Sie mit den Unternehmen! – Ich rede mit beiden; ich habe einen sehr intensiven, engen Austausch mit den Gewerkschaften. Aber Sie hätten Ihre Rede so nicht halten können, wenn Sie ein bisschen stärker auch mit der Wirtschaft in Kontakt treten würden. Tariftreue darf nicht heißen, dass der Staat Unternehmerinnen und Unternehmer unter Generalverdacht stellt. Ein Gesetz wirkt nur dann, wenn es tatsächlich auch da ankommt, wo es wirken soll: auf der Baustelle, in der Werkstatt. Ich hatte mit einem Verband der Schulen Kontakt, die Bundesaufträge vergeben. Auch dort ist die Angst groß, was da auf sie zukommt. Deswegen: Wir wollen ermutigen statt einschränken, stärken statt lähmen. Und deswegen müssen wir jetzt in den parlamentarischen Beratungen sehr intensiv schauen, dass dieses Gesetz diejenigen erreicht, die darauf angewiesen sind, und dass wir trotzdem auch klare Signale in die Wirtschaft senden. Wir wollen Tarifbindung, wir wollen aber nicht mehr Bürokratie. Das Grundprinzip unserer sozialen Marktwirtschaft steht im Mittelpunkt: das Zusammenspiel von Leistung und Fairness. Das muss dieses Bundestariftreuegesetz erreichen, und wir arbeiten daran. Wir haben einige Wochen Zeit, hier Änderungen vorzunehmen. Gemeinsam machen wir unser Land stärker und helfen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, dass sie gerechte und faire Löhne bekommen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Für die Fraktion der SPD hat der Abgeordnete Herr Jan Dieren das Wort.
Frau Präsidentin! Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben! In den kommenden Jahren werden wir sehr, sehr viel Geld in die Modernisierung unserer Infrastruktur stecken; und das ist auch gut so. Aber Geld allein baut keine Straßen, Brücken oder Bahngleise; das tun Menschen. Straßenbauerinnen stehen frühmorgens auf, reißen alte Straßen auf, verteilen Asphalt, arbeiten bei 35 Grad in der Sonne, bei Regen im Dreck. Lkw-Fahrerinnen bringen das Material zur Baustelle, fahren Schutt wieder weg. Sicherheitsmitarbeiterinnen bewachen die Baustelle, auch nachts und am Wochenende. Auch Gleisbauer arbeiten oft nachts. Sie stopfen Schotter, wechseln Schienen und justieren Weichen. Das ist laut und dreckig. Und am Rand der neuen Gleise kümmern sich Landschaftsgärtner um die Begrünung. Sie bereiten den Boden vor, pflanzen Bäume und Sträucher, mähen und schneiden die Pflanzen. Wegen des Zugverkehrs stehen sie dabei oft unter Zeitdruck. Wo Schulen oder Krankenhäuser modernisiert werden, gibt es große Reinigungsaufträge. Die Reinigungskräfte müssen dann in kürzester Zeit riesige Flächen sauber bekommen, Bauschutt entfernen, Böden schrubben, mit Chemikalien arbeiten, oft auch nachts und am Wochenende, wenn alle anderen Feierabend haben. Infrastruktur zu modernisieren, bedeutet also für viele Menschen viel harte Arbeit. Diese Arbeit verdient unseren Respekt und unsere Anerkennung. Aber Respekt allein füllt noch keinen Kühlschrank. Und wenn wir nicht aufpassen, dann kommt das viele Geld, das wir investieren, bei diesen Menschen überhaupt nicht an; denn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gehen die Zuschläge oft an die Anbieter, die das günstigste Angebot vorlegen. Arbeitgeber, die mit Gewerkschaften Tarifverträge über gute Arbeitsbedingungen, über faire Löhne, über Gefahren- und Nachtzuschläge abschließen, haben dann oft das Nachsehen. Und diejenigen, die ihren Beschäftigten miese Löhne zahlen, bekommen den Zuschlag. Wenn wir Milliarden investieren, dann darf dieses Geld aber nicht nur bei einigen wenigen ankommen. Und genau dafür soll jetzt das Tariftreuegesetz sorgen. In den Branchen, wo es Tarifverträge gibt, sollen Arbeitgeber/-innen bei öffentlichen Aufträgen die Löhne zahlen und die Arbeitsbedingungen garantieren, die in Tarifverträgen stehen; so einfach ist das. Für diejenigen, die jetzt schon ordentliche Tarifverträge haben, bedeutet das kein bisschen mehr Aufwand. Für alle anderen ist das ein zusätzlicher guter Grund, ihrer Verantwortung als Unternehmer/-innen gerecht zu werden und endlich einen Tarifvertrag abzuschließen. Man kann jetzt kritisieren, dass das Gesetz zu viele Lücken hat, nicht weit genug geht. Ja, das finde ich auch. Aber genau um das zu verbessern, haben wir jetzt ja noch die Gesetzesberatungen und werden darüber verhandeln. Aber schon jetzt ist das Tariftreuegesetz ein Schritt in die richtige Richtung – ein wichtiger Schritt, damit diejenigen, die den Laden am Laufen halten, ihn entrümpeln, ihn anstreichen, neu einrichten und am Ende das WLAN anschalten, – Ihre Redezeit ist vorbei. – endlich den Lohn – Danke sehr. – und die Anerkennung dafür bekommen, – Danke sehr. Ihre Redezeit ist überschritten. – die sie verdienen. Vielen Dank. Abschließend für diese Debatte hat nun das Wort für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion Frau Elisabeth Winkelmeier-Becker.
Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir starten heute die Beratung des Tariftreuegesetzes. In gemeinsamer Federführung legen uns das Wirtschaftsministerium und das Arbeitsministerium diesen Gesetzentwurf vor. Ziel ist es, den fairen Wettbewerb und die Tarifbindung zu stärken; denn das Ziel „Wohlstand für alle“ braucht auch gute und faire Bezahlung für die Beschäftigten. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes dürfen tarifgebundene Unternehmen keinen Nachteil dadurch haben, dass sie bessere Löhne zahlen. Das schafft ein Level Playing Field und sorgt dafür, dass nicht niedrige Löhne, sondern Effizienz, gute Qualität, gute Mitarbeiter ausschlaggebend sind. Auf der anderen Seite müssen wir auch berücksichtigen, dass die geplanten Regelungen mit erheblichen Belastungen für die betroffenen Unternehmen einhergehen, sowohl finanziell als auch bürokratisch. Wir dürfen die Unternehmen nicht überfordern, und wir dürfen ihnen auch nicht mit Misstrauen begegnen. Es betrifft häufig kleine und mittlere Unternehmen und Handwerksbetriebe. Das alles müssen wir in einen guten Ausgleich bringen. Wir haben im Koa-Vertrag vereinbart, das Tariftreuegesetz maximal bürokratiearm, einfach, schlicht und zugleich wirksam zu gestalten. Wenn man das als Maßstab nimmt, muss man sagen: Es ist noch nicht perfekt. Der Entwurf sieht beispielsweise vor, dass alle Unternehmen im Rahmen des öffentlichen Auftrags ihre Beschäftigten nach dem Tarif bezahlen sollen, der für die meisten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gilt. Das ist mit aufwendigen Feststellungsverfahren, mit einer extra einzurichtenden Clearingstelle, mit Rechtsverordnungen und dergleichen verbunden. An der Stelle müssen wir es besser machen. Wir haben dafür auch ein gutes Beispiel. In § 72 SGB XI hat der damalige Minister Lauterbach die sehr gute Regelung eingeführt, dass alle Tarifverträge gleichermaßen gelten, einschließlich der kirchlichen Verträge und der Haustarifverträge. Er hat geregelt, dass nur mit Betrieben oder Pflegeeinrichtungen, die nach Tarif zahlen – das gilt für alle gleichermaßen –, ein Versorgungsvertrag geschlossen werden darf. Ich glaube, das ist eine gute Regelung, an der wir uns orientieren sollten. Wir sollten alle Tarifverträge gleichermaßen berücksichtigen. Das wäre eine konsistente Gesetzgebung; alles andere wäre ein unnötiger und damit eben auch nicht gerechtfertigter Eingriff in die Koalitions- und Tariffreiheit. Wir sollten auch im eigenen Interesse daran denken, dass wir den Kreis der möglichen Bieter nicht zu klein machen; denn sonst stocken die Auftragsverfahren. Dann wird es unnötig teuer. Damit tun wir uns keinen Gefallen. Auch das Interesse des Bundes müssen wir an der Stelle berücksichtigen. Wir haben gestern das allgemeine Vergabeverfahren debattiert und dort Verbesserungen und Verschlankungen auf den Weg gebracht. Das sollten wir nicht durch das Tariftreuegesetz konterkarieren. Im Gesetzentwurf sind neue Informations-, Dokumentations- und Prüfregelungen vorgesehen. Auch hier möchte ich noch mal an das Ziel erinnern: Es geht uns darum, die Tarifbindung zu stärken. Wenn ein Unternehmen schon nach Tarif bezahlt, dann ist doch das Ziel erreicht und dann muss das auch reichen. Dann darf es keine weiteren Informationspflichten und Kontrollbefugnisse geben. Dann muss das reichen. – Punkt! Dann haben wir doch das Ziel optimal erreicht. Für alle anderen Unternehmen müssen wir dafür sorgen, dass keine neuen Daten gespeichert werden müssen, – Ihre Zeit ist abgelaufen. – sondern dass auf vorhandene Daten zurückgegriffen wird. Die Zeit ist abgelaufen. Das wollen wir verbessern und in dem Sinne in die Beratungen einsteigen. Danke sehr.
Redner nach Fraktion
14 Redner insgesamt