Gesetzes zur Abschaffung des § 188 des Strafgesetzbuches (Meinungsfreiheits- und Demokratiestärkungsgesetz)
Erste Beratung des von den Abgeordneten Stephan Brandner, Thomas Fetsch, Rainer Galla, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung des § 188 des Strafgesetzbuches (Meinungsfreiheits- und Demokratiestärkungsgesetz)
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (8)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Volksmund sagt: Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, auch wenn er dann die Wahrheit spricht. Was aber, wenn einer immer wieder lügt und immer wieder lügt und man dann dafür verurteilt wird, dass man diesen Lügner „Lügner“ nennt oder „Lügenfritze“ oder „Pinocchiofritze“ oder was auch immer. Dann wird man dafür auch noch zu einer Strafe verurteilt. Dann befinden wir uns im angeblich besten Deutschland aller Zeiten, also in unserer, in Ihrer Kartelldemokratie, und das kann nicht sein. Es ist strafbar, zu beleidigen und zu verleumden. Das ist völlig klar; steht außer Frage. Aber wenn das geschieht, dann muss für Otto und Ottilie Normalverbraucher das Gleiche gelten wie für Merz, Habeck, Strack-Zimmermann und Co, die gleichen Spielregeln für alle. Die Ehre eines einfachen Bürgers ist nicht weniger wert als die Ehre eines Ministers, eines Abgeordneten oder eines Parteivorsitzenden, keine Zweiklassengesellschaft vor dem Gesetz. Aber in Deutschland ist es anders: § 188 StGB privilegiert Personen, hervorgehobene Personen des politischen Lebens dadurch, dass die Strafandrohungen für Beleidigungen und Verleumdungen und üble Nachrede höher sind als bei normalen Menschen. Und damit wollen wir Schluss machen. Für den normalen Menschen gelten die §§ 185, 186, 187 StGB – Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung. Das ist der normale Straftatbestand. Wenn man Politiker ist, werden die Eingangsstrafen erhöht, die Höchststrafen werden erhöht, es werden Mindeststrafen eingeführt. Dabei geht es um Politiker, die eigentlich im Feuer stehen und die mehr ertragen müssten als der normale Bürger draußen. Diese Privilegierung des Politikers haben wir von Anfang an stringent und glasklar abgelehnt, während Sie von den nicht mehr so genannt werden dürfenden Kartellparteien die ganze Zeit herumgeeiert haben und immer mal wieder auf den Zug aufspringen, wenn Urteile kommen, die Ihnen nicht passen. Meine Damen und Herren, wer in der Öffentlichkeit steht und Entscheidungen trifft, also wir Politiker, unter denen möglicherweise auch noch ganz Deutschland leidet – also unter Ihren Entscheidungen von den nicht mehr so genannt werden dürfenden Kartellparteien –, wer das Ansehen Deutschlands in der Welt beschädigt, wer die Wähler belügt und betrügt und Deutschland mit Volldampf vor die Wand fährt – – Herr Kollege Brandner, wenn jemand nicht mehr so genannt werden kann, dann lassen Sie es bitte auch, weil Sie ihn ansonsten so nennen. Also: Entweder nennen Sie sie so oder Sie nennen sie nicht so. Aber wenn Sie sagen, ich darf sie nicht so nennen, dann nennen Sie sie bitte auch nicht so. Ich glaube, wir haben uns auch im Präsidium darauf verständigt. Sie haben Ihrerseits als AfD-Fraktion ja auch immer mal wieder den einen oder anderen Wunsch, dass etwas hier nicht mehr gesagt werden soll. Auch dazu haben wir uns verständigt. Ansonsten können wir uns nämlich die Verständigungen im Ältestenrat ersparen. Das nehmen wir mal so zur Kenntnis. Ich habe sie ja nicht so genannt, aber sei’s drum. Es kommt auch in meinem Konzept nicht mehr vor. Da muss ich gleich erwidern: Natürlich haben Sie sie so genannt. Wenn Sie jemanden nicht so nennen, wie Sie ihn nicht nennen dürfen, und trotzdem nennen, haben Sie ihn gleichzeitig genannt. Jetzt dürfen Sie die Rede fortsetzen. Das werde ich im Nachgang zur Rede noch mal philosophisch versuchen zu durchdringen. Meine Damen und Herren, man muss den Politschwachkopf in Deutschland „Schwachkopf“ nennen dürfen und den Politlügner auch „Lügner“ nennen dürfen. Alles andere ist einer freiheitlichen Demokratie absolut unwürdig. Und die ohnehin schon überlastete Justiz leidet natürlich darunter, wenn darüber entschieden werden muss, ob Strack-Zimmermann – in Anführungsstrichen, also Zitat – „dreckige Kriegstreiberin“ – Zitat Ende – oder Baerbock „die dümmste Außenministerin“ – Zitat Ende – genannt werden darf. Es gibt ganz andere Probleme in diesem Land: Messerstechereien, Gruppenvergewaltigungen. Das reicht deutschen Gerichten offensichtlich mehr als aus an Aufgaben und Tätigkeiten. Diesen Straftatbestand brauchen wir da nicht. Als AfD haben wir das nicht erst heute erkannt, sondern wir waren von Anfang an gegen die Einführung, gegen die Verschärfung des Paragrafen. Wir hatten im Jahr 2024 eine Aktuelle Stunde zur Abschaffung des Paragrafen. Da waren Sie alle für die Beibehaltung. Wir haben Ende letzten Jahres, nachdem Jens Spahn – wir dachten ja, Jens Spahn hat Einfluss in der CDU/CSU-Fraktion – entsprechend geäußert hatte – da war, glaube ich, auch Söder dabei –, § 188 muss weg, gedacht: Nichts einfacher als das, bringen wir einen Gesetzentwurf ein. Am 29. Januar dieses Jahres haben Sie in namentlicher Abstimmung dagegengestimmt. Wir wissen nicht, was bei Ihnen los ist. Also, das ist eine Mischung aus politischer Amnesie und Politpopulismus, wenn Ihnen mal Urteile auf die Füße fallen. Wir haben es von Anfang an gezeigt. Jetzt haben wir einen neuen Lichtstreifen am Horizont. Koryphäen, mächtige Politiker wie Carsten Linnemann, wie Bodo Ramelow, wie Wolfgang Kubicki von der verblichenen FDP, die sagen: Der § 188 muss weg. Da haben wir gesagt: Nichts leichter als das, bringen wir noch mal einen Gesetzentwurf ein und geben wir ihnen die Chance, die Fehler der Vergangenheit wiedergutzumachen. Endlich ist es mal so, meine Damen und Herren, dass Sie alle offenbar da angekommen sind, wo die AfD schon lange ist, nämlich bei der Überzeugung, dass der § 188 weg muss. Sie haben die Chance, jetzt mal ein bisschen glaubwürdig zu sein. Wir laden Sie herzlich dazu ein. Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist Christian Moser für die Unionsfraktion.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die AfD fordert jetzt zum wiederholten Male die ersatzlose – ich betone es – Abschaffung des § 188 StGB. Wir werden diesen Gesetzentwurf heute ablehnen; aber ich sage auch: Die Debatte, die wir heute führen und in den nächsten Wochen führen werden, ist berechtigt. Denn es gehört zur Wahrheit dazu, dass viele Menschen in diesem Land den Eindruck haben, dass hier etwas aus dem Gleichgewicht geraten ist. Politiker stehen in der Öffentlichkeit. Wer ein Mandat übernimmt, wer Verantwortung trägt, der muss Kritik aushalten, auch scharfe Kritik und, ja, manchmal auch Polemik, Übertreibung und die eine oder andere verbale Entgleisung. Dafür braucht es keinen besonderen strafrechtlichen Schutz. Für die Beleidigung gibt es den § 185 StGB, in dem ja auch die öffentliche Beleidigung enthalten ist. Ich verstehe den Unmut, wenn man wegen Politikerbeleidigung durch „Hohlkopf“, „Lackaffe“ oder „Lügenfritz“ verurteilt wird, obwohl sie selbst gar keinen Strafantrag gestellt haben. Deswegen halte ich eine Reform durchaus für diskussionswürdig, aber – und jetzt komme ich auf das zurück, was ich vorhin gesagt habe – nicht die ersatzlose Streichung des § 188. Denn wir müssen uns doch schon ehrlich machen: Was waren denn damals die Gründe für die Strafverschärfung? Was ist denn die Entstehungsgeschichte des § 188 StGB? Es war der Mord an Walter Lübcke, und es war zunehmender Hass, vor allem gegenüber Kommunalpolitikern. Und genau hier liegt der Unterschied zur AfD. § 188 StGB einfach ersatzlos abzuschaffen, ist nicht der wackere Kampf für Meinungsfreiheit; das ist plumper Populismus, der die Probleme im Land, die wir nun mal haben, ignoriert. Denn es gibt Bereiche, in denen wir eines besonderen Schutzes bedürfen. Die Kommunalpolitik ist ein solcher Bereich. Ich bin selbst Kommunalpolitiker und Mitglied im Stadtrat und im Kreistag. Der Bundestagsabgeordnete, die Ministerin oder der Parteivorsitzende verfügen über öffentliche Aufmerksamkeit, über Mitarbeiterstrukturen und Ressourcen. Die können die Lage bewerten, und gegebenenfalls können sie sich auch wehren. Der ehrenamtliche Bürgermeister einer kleinen Gemeinde, von denen es mehr gibt, als wir gemeinhin glauben, hat all das nicht. Er begegnet den Menschen jeden Tag im Supermarkt, auf dem Sportplatz oder vor der eigenen Haustür. Die Familie lebt dort, die Kinder gehen dort zu Schule. Und genau dort erleben viele Kommunalpolitiker Bedrohungen, Einschüchterungen, gezielte Hetze. Wir sehen seit Jahren, dass es immer schwieriger wird, Menschen für kommunale Ämter zu gewinnen. In manchen Gemeinden findet sich nicht mal mehr ein Bürgermeister. Das ist kein Randproblem; das ist ein Problem für unsere Demokratie. Und die immer häufiger wahrgenommene Bedrohungskulisse trägt natürlich dazu bei. Das muss man bei einer Reform berücksichtigen. Davor darf man die Augen nicht verschließen. Und genauso möchte ich sagen: Die AfD verkennt einen zweiten wichtigen Aspekt. Die Beleidigung ist ja das eine, aber üble Nachrede und Verleumdung sind das andere. Und hier liegt der eigentliche Kern dieser Vorschrift. Denn während eine Beleidigung oft nur Ausdruck von Unhöflichkeit oder Wut ist, was man in einer Demokratie aushalten muss – das gebe ich zu –, zielen Verleumdungen und gezielte Falschbehauptungen auf was anderes ab; sie sollen Menschen bewusst politisch zerstören. Wer bewusst Lügen über politische Mandatsträger verbreitet, wer erfundene Vorwürfe in Umlauf bringt, wer mit gezielten Schmutzkampagnen arbeitet, der greift nicht nur die betroffene Person an, der greift auch die demokratische Willensbildung an. Demokratische Wahlen setzen voraus, dass Bürger ihre Entscheidungen auf Grundlage von Tatsachen treffen. Wenn politische Auseinandersetzungen zunehmend mit falschen Behauptungen, Desinformationen und gezielten Rufmordkampagnen geführt werden, dann leidet am Ende die demokratische Entscheidung des Wählers. Und an diesem Punkt kann man Sie ja auch packen; denn das ist Ihnen ja immer vermeintlich besonders wichtig. Deswegen halte ich es für durchaus richtig, dass wir Verleumdungen von Personen des politischen Lebens weiterhin bei der Strafbarkeit besonders berücksichtigen – nicht weil die Politiker anders wären als die anderen, sondern weil wir damit die Institution, das Amt an sich schützen. Und das muss es uns in unserer demokratischen Kultur wert sein. Also, wenn wir etwas reformieren wollen, wenn wir darüber diskutieren wollen, dann sage ich schon: Über das Sonderstrafrecht für Politiker bei Beleidigungen können wir reden; aber wir sollten uns ganz genau überlegen, ob wir den Schutz unserer demokratischen Willensbildung und unserer Institutionen, insbesondere bei Kommunalpolitikern, aufweichen. Mit einer ersatzlosen Streichung wollen Sie genau das Gegenteil, und das sollten wir bei dieser Debatte nicht vergessen. Vielen Dank. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist Dr. Lena Gumnior für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Demokratinnen und Demokraten! Die öffentliche Debatte, ob der Straftatbestand der Politikerbeleidigung notwendig ist, wird vor allem an Fällen wie Merz, Habeck oder Faeser geführt. Strafbefehle als eindeutiger Beweis: Hier geschieht großes Unrecht. – Einzige Möglichkeit: Abschaffen! Für die Menschen, die das Gesetz eigentlich besonders schützt, interessiert sich hingegen niemand: für die vielen Bürgermeister/-innen, Stadträte und Kreistagsabgeordneten, die nach der Arbeit noch zur nächsten Ausschusssitzung eilen, bis spätabends einen Kreishaushalt aufstellen, nebenbei die Kinderbetreuung organisieren, die gemeinsam nach der besten Lösung für fehlende Kitaplätze, kaputte Fahrradwege oder überfüllte Frauenhäuser suchen. Es ist unsere Verantwortung, diese mehr als 200 000 Kommunalpolitiker/-innen zu schützen – Menschen, die sich im Ehrenamt politisch engagieren, ohne üppige Diät und ein Büro voller Mitarbeitenden, Menschen, die vor Ort Politik machen und besonders leicht zum Ziel persönlicher Anfeindungen werden, aber oft schon in Behörden daran scheitern, ihre Meldeadresse sperren zu lassen. Ohne diese Menschen und ihr Engagement würde unsere Demokratie vor Ort nicht funktionieren. Wenn wir § 188 StGB einfach abschaffen, unsere Kommunalpolitiker/-innen also von heute auf morgen im Regen stehen lassen, dann schaden wir nicht nur diesen engagierten Menschen, dann schaden wir auch unserer Demokratie. Und in einer Zeit, in der in Deutschland pro Jahr 42 000 rechtsextreme Straftaten begangen werden, braucht unsere Demokratie jeden Schutz. Auch Angriffe auf Politiker/-innen nehmen zu. Nahezu die Hälfte der Kommunalpolitiker/-innen ist in den letzten Jahren von Hass, Hetze oder Gewalt betroffen gewesen. Besonders gefährdet sind Frauen, ehrenamtlich Tätige, Engagierte in den ländlichen Regionen sowie Kommunalpolitiker/-innen in Ostdeutschland. Vor gerade einmal 133 Tagen haben wir uns bereits mit einem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Abschaffung genau dieses Straftatbestandes befasst. Und man fragt sich ja schon: Warum debattieren wir heute eigentlich schon wieder über einen Gesetzentwurf, der mehrheitlich abgelehnt wurde? Es lohnt sich, einmal genau hinzuschauen, wer dafür die Vorlage geliefert hat. Diesmal war es nicht Jens Spahn. Dieses Mal hat die sächsische CDU-Justizministerin im Bundesrat die Vorlage geliefert – Schützenhilfe für die AfD direkt aus der Union. Und die AfD? Sie hört genau hin, wenn ihre Forderungen von der Union aufgenommen werden, und bringt dann einfach ihren Gesetzentwurf mit minimalen Änderungen wieder und wieder in den Bundestag ein, also immer dann, wenn ein Politiker aus der Union denkt: Das ist doch eigentlich eine ganz tolle Idee von der AfD. Und die Union? Sie sollte an dieser Stelle wirklich einmal aufpassen, welche Positionen sie sich hier zu eigen macht und wer davon am Ende wirklich profitiert. Ein Blick auf die Umfragewerte zeigt: Die Union ist es tatsächlich nicht. Selbst unser Bundeskanzler hat ja vor Kurzem erkannt, dass Politiker/-innen besonders oft betroffen sind. Es überrascht nicht, dass er dabei vor allem an sich selbst gedacht hat. Er ist sich nämlich sicher: Kein Bundeskanzler vor ihm musste je ein solches Ausmaß an Angriffen und Herabwürdigungen ertragen. Wer Anfeindungen gegen die eigene Person zu Recht kritisiert, der sollte sich zumindest mal die Frage gefallen lassen, warum aus der eigenen Partei immer wieder die Abschaffung von § 188 StGB gefordert wird, der Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker doch genau vor diesen Anfeindungen schützt. Ganz sicher kann Strafrecht allein kein strukturelles Problem lösen. Es braucht präventive Maßnahmen wie mehr politische Bildungs- und Aufklärungsarbeit, Stärkung von Beratungsangeboten, mehr Geld für „Demokratie leben!“. Wir brauchen bessere Schutz- und Sicherheitskonzepte vor Ort und eine einfache Sperrung von Meldeadressen. Wer aber lautstark die Abschaffung von § 188 StGB fordert, nimmt auch in Kauf, dass unsere spezialisierten Abteilungen bei Polizei und Staatsanwaltschaften einfach verschwinden. Wer die Abschaffung von § 188 fordert und kein Wort darüber verliert, wie wir unsere Kommunalpolitiker/-innen eigentlich besser schützen können, der hat den Ernst der Lage nicht begriffen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Demokratinnen und Demokraten! Die AfD legt uns heute zum wiederholten Mal einen Gesetzentwurf vor, mit dem § 188 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden soll, und verkauft das als Stärkung der Meinungsfreiheit. Dabei will die AfD keine fachliche Debatte über die konkrete Ausgestaltung eines Paragrafen; ihr Ziel ist vielmehr der Angriff auf den Schutz derer, die unsere Demokratie tagtäglich am Laufen halten, gerade an der Basis, in den Kommunen. § 188 StGB schützt nicht nur die Mächtigen, er schützt Menschen im politischen Leben – vom Bundeskanzler, ja, bis zur ehrenamtlichen Gemeinderätin im ländlichen Raum. Es geht um die, die nach Feierabend noch im Stadtrat sitzen, sich im Kreistag engagieren oder als Bürgermeisterin Verantwortung übernehmen. Wer so tut, als ginge es hier um ein elitäres Privileg, verschweigt bewusst, dass rund 200 000 Menschen in Deutschland ehrenamtlich in kommunalen Räten und Rathäusern tätig sind. Natürlich kennen wir alle die Debatten um Begriffe wie „Lügenfritz“ oder „Lackaffe“. Man kann darüber streiten, ob jede dieser Einlassungen gleich mit einem Strafverfahren beantwortet werden muss; aber das ist nicht der Kern von § 188. Dieser Paragraf greift bei öffentlichen Angriffen, die das politische Wirken einer Person erheblich erschweren, bei systematischen Hasskampagnen, bei Verleumdungen, die Menschen gezielt aus dem Amt drängen sollen. Die Meinungsfreiheit schützt scharfe, polemische und auch unbequeme Kritik, gerade an uns Politikern und Politikerinnen. Was sie nicht schützt, sind gezielte Ehrverletzungen, Verleumdungen und Hetzkampagnen, die darauf zielen, Personen mundtot zu machen und andere davon abzuschrecken, überhaupt noch Verantwortung zu übernehmen. Eine Mehrheit von kommunalpolitisch Aktiven hat bereits Beleidigungen, Bedrohungen oder andere Aggressionen erlebt, und ein relevanter Teil denkt danach ernsthaft über den Rückzug aus der Kommunalpolitik nach. In manchen Kommunen findet sich schon heute niemand mehr, der oder die für das Bürgermeisteramt kandidieren will. Der Ruf nach Abschaffung der sogenannten Politikerbeleidigung kommt zur falschen Zeit. Wenn die Angriffe zunehmen, wäre es politisch völlig verkehrt, ausgerechnet dann den strafrechtlichen Schutz zurückzufahren. Das wäre ein fatales Signal, das wir an die Ehrenamtlichen in den Gemeinden senden. Meinungsfreiheit endet dort, wo die Menschenwürde gezielt angegriffen wird, um Menschen aus dem öffentlichen Raum zu vertreiben. Wer das nicht sehen will, verharmlost den massiven Druck, dem Kommunalpolitiker/-innen mancherorts ausgesetzt sind. Ich will aber schon auch sagen: Wir sind jederzeit bereit, über kluge, verständliche Grenzen bei den Beleidigungsdelikten zu sprechen, etwa darüber, ob man den § 188 nicht als Antragsdelikt ausgestalten sollte, so wie Herr Moser das gerade schon gesagt hat. Aber wir werden nicht zulassen – um das auch noch mal deutlich zu sagen –, dass unter dem Schlagwort „Meinungsfreiheit“ diejenigen im Stich gelassen werden, die vor Ort unsere Demokratie tragen. Vielen lieben Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Abgeordnete! Vor ein paar Monaten haben wir schon mal über die Politiker/-innenbeleidigung gesprochen. Damals wollte ich Ihnen erzählen, warum die Menschen sauer auf Ihre Politik sind: Kürzungen für die arbeitenden Leute, mehr Geld für Ihre reichen Freunde und Rassismus, um davon abzulenken. Das sind Gründe, aus denen Menschen beleidigend werden. Und, ehrlich gesagt: Es gibt tausend Gründe, auf Friedrich Merz und Alice Weidel wütend zu sein. Doch das wollte von Ihnen niemand hören. Stattdessen stellen Sie weiter Anzeigen nach § 188 StGB. Statt sich anzuhören, was Menschen wirklich bewegt, wollten Sie mir das Wort entziehen, haben Sie auf Ihre Handys geglotzt oder haben Sie über die Sorgen der Menschen gelacht, anstatt sich mit Gründen zu beschäftigen, warum Politiker/-innen beleidigt werden. Also erzählen Sie mir nicht, Sie würden sich für die Wut der Leute interessieren! Was Sie mir auch nicht zu erzählen brauchen: dass es ihnen um die Abschaffung des § 188 StGB geht. Ihre Anführerin, Alice Weidel, und viele andere zeigen ständig mutige Bürger/-innen an, die ihre Meinung sagen. Sie sind es, die dafür sorgen, dass Bürger/-innen früh am Morgen aus dem Schlaf gerissen werden, bewaffnete Polizisten vor der Tür stehen, Computer, Handys und Festplatten mitnehmen. Die Auswertung wird Monate dauern. Ein Rentner, der sein Leben lang hart gearbeitet hat, muss von seinem wenigen Geld 300 Euro Strafe zahlen, ein anderer, ein Mechatroniker kurz vor dem Ruhestand, 7 200 Euro. Diesen Leuten nehmen Sie das Geld aus der Tasche. Schämen Sie sich! Natürlich ist es falsch, jemanden zu bestrafen, der den Kanzler „Lügenfritz“ oder „Verbrecher“ nennt. Wer die größten Kürzungen, die größten Armutsreformen zulasten der arbeitenden Leute, der Kinder und Familien seit der Agenda 2010 vornimmt, muss sich über Zorn nicht wundern, und dessen Ehre braucht auch keinen besseren Schutz als die aller anderen. Aber der AfD geht es nicht um die Meinungsfreiheit; sonst würden Sie nicht ständig selbst Leute anzeigen. Auf Ihre Veranstaltungen gehen Journalistinnen und Journalisten nur mit Sicherheitsdienst. Wer in Ihrer eigenen Partei Kritik äußert, dem wird Gewalt angedroht. Sie betreiben Portale, auf denen man Lehrer/-innen anschwärzen kann, deren Unterricht Ihnen nicht passt. Das alles schränkt Menschen darin ein, zu sagen, was sie denken. Also erzählen Sie uns nichts von Meinungsfreiheit! In kleinen Orten haben ehrenamtlich Engagierte Angst vor Gewalt und Drohungen Ihrer Schergen. Sie wollen diesen Leuten freie Bahn verschaffen, damit diejenigen, die sich Ihrem Rassismus entgegenstellen, so lange bedroht werden, bis sie krank werden. Darum geht es Ihnen und nicht um die Meinungsfreiheit. Für den Schutz dieser Menschen brauchen wir nicht den § 188 StGB. Für den Schutz dieser Menschen müssen wir die AfD bekämpfen. Deshalb werden wir mit Tausenden Ihren Parteitag blockieren. Denn die größte Gefahr für die Meinungsfreiheit in Deutschland ist diese Partei, und dem werden wir uns widersetzen, Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Unionsfraktion Carsten Müller.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Tatsächlich, innerhalb weniger Monate diskutieren wir das Thema erneut. Es gibt einen ähnlich ideenlosen Antrag der AfD-Fraktion. Aber es ist ganz wichtig, dass wir uns darüber unterhalten. Denn der Redebeitrag, den wir eben vom Kollegen der Linkspartei gehört haben, war schon nachlesenswert. Ich finde es an sich erklärenswert, warum Sie, Herr Kollege Hoß, versuchen, eine Ihnen politisch genehme Zersetzung, Herabwürdigung, Beleidigung zu rechtfertigen. Nichts anderes war das eben. – Natürlich hat er das. Lesen Sie es nach! – Das ist erschreckend, und deswegen gibt es für uns als Union keine strukturierte Zusammenarbeit mit solchen Demokratiefeinden, wie Sie es beispielsweise sind. Meine Damen und Herren, das ist ganz interessant: Lesen Sie sich mal die Begründung des AfD-Antrages durch! Ich zitiere mal einige wenige Punkte. Ich zitiere mal Folgendes, und zwar die Darstellung auf Seite 2. Da sagt die antragstellende AfD-Fraktion: Die Zahl der Verfolgungen ist ums Dreifache gestiegen. – In drei Jahren, genau. – Was Sie nicht sagen, ist, dass die Ursache dafür ganz wesentlich dort sitzt; Sie sind es selbst. Herr Brandner, Sie sind es persönlich, Ihre Fraktionsvorsitzende ist es. Sie haben das vor acht Monaten verschwiegen, Sie haben das vor fünf Monaten verschwiegen, Sie verschweigen das heute, weil Sie, ehrlich gesagt, aus Zersetzung, Verdrehung und Lüge Geschäftsmodelle machen, meine Damen und Herren. Und schon deswegen kann Ihr Antrag hier keinen Erfolg haben. Ich will gerne auf einen weiteren, ganz bemerkenswerten Punkt Ihrer Begründung eingehen. Sie schreiben Folgendes – ich zitiere aus Ihrem Traktat –: „Reine Beleidigungen in Form von Werturteilen […].“ – Bemerkenswert! Das sind keine Werturteile. Reine Beleidigungen sind reine Beleidigungen und keine Werturteile. Diejenigen sehen das anders, die sich regelmäßig der Beleidigungen bedienen, und, meine Damen und Herren, das ist mit uns nicht zu machen. Sie sind nicht gezwungen, Strafanträge nach § 188 zu stellen. Sie machen es; Sie verschweigen es. Und das hat einen Grund. Woran ist uns gelegen? Es ist uns daran gelegen, dass wir eine konsistente Rechtsordnung haben. Es ist uns daran gelegen, dass Verleumdung, üble Nachrede, Beleidigung verfolgt werden, damit die Entgrenzung in der öffentlichen Diskussion – im Übrigen in allen Sachverhalten – nicht weiter um sich greift. Meine Damen und Herren, wir sind durchaus in der Diskussion über § 188. In der Konsequenz meines Beitrages vom 28.01. – damals haben Sie verdrehend und verfälschend Äußerungen von Jens Spahn hier zitiert –, habe ich Ihnen gesagt – es war der 28.; Sie müssen noch mal nachgucken –, dass wir darüber nachdenken, aber in einer ganz anderen Form. Sie wollen Beleidigungen salonfähig machen, weil Sie wenig anderes können. Wir wollen Beleidigungen verfolgt wissen. Deswegen ist es durchaus eine interessante Überlegung, nicht den § 188 abzuschaffen, sondern das Motto zu wählen: „§ 188 Strafgesetzbuch für alle!“ Ich halte das für überlegenswert. Ich habe es damals schon gesagt: nachzuschärfender Strafrahmen; eine widerspruchsfreie Regelung der Mindeststrafandrohung – im Übrigen für alle im Bereich des § 185 angesiedelten Regelungen. Meine Damen und Herren, wir müssen uns auch – das ist eben schon von meinem Kollegen Moser gesagt worden – über das Antragserfordernis unterhalten. Das sind kluge Überlegungen. Und worin mündet das dann insgesamt? Sie wollen – und das zeigen Sie; messt sie an ihren Taten! – Beleidigungen straffrei stellen und sich am liebsten allerdings selbst dieses Werkzeuges bedienen. Meine Damen und Herren, wir als Union wollen darüber diskutieren, Beleidigungen, Herabsetzungen, übliche Nachreden für alle strafbar zu halten – mit einem erhöhten Strafrahmen. Meine Damen und Herren, während Sie nur sich selbst schützen und andere konsequenzenlos angreifen wollen, wollen wir alle schützen – selbst Sie. Manchmal müssen wir sogar das tun. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde ja bereits mehrfach erwähnt, dass aus den Reihen der CDU in jüngster Zeit mehrfach die Forderung unterstützt wurde, den § 188 abzuschaffen. Insofern widerspreche ich Ihren Ausführungen teilweise hier. Es waren Carsten Linnemann – er wurde erwähnt – und Jens Spahn – im Januar bereits –, die diese Forderung gestellt haben. Und die sächsische Justizministerin wurde auch bereits erwähnt. Constanze Geiert hat sogar auf der Justizministerkonferenz in Hamburg zumindest den Antrag eingebracht. Ich weiß jetzt nicht, ob er diskutiert worden ist. Es ist also somit sehr deutlich, dass die Union große Sympathien für die Abschaffung des § 188 hegt. Und das ist auch der Grund, warum wir den Gesetzentwurf hier eingebracht haben: um Ihnen jetzt noch mal die Chance zu geben, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen. Es gibt übrigens sehr gute Gründe, warum man den § 188 abschaffen sollte. Es gibt nämlich entgegen Ihren Ausführungen keine Strafbarkeitslücken. Es ist also nicht so, dass dann, wenn man den § 188 abschafft, Beleidiger, Verleumder straflos ausgehen. Es gibt ja die allgemeinen Tatbestände der §§ 185 bis 187 StGB, und die decken das ganze Straffeld vollständig ab. Die Strafrahmen, Herren Kollegen – Herr Moser ist leider jetzt nicht mehr da –, reichen auch völlig aus. Es gibt im Bereich der Verleumdung einen Qualifikationstatbestand, und der deckt weitgehend die Felder ab, die typischerweise vorkommen. Da ist auch eine Strafbarkeit bis zu fünf Jahren gegeben, also genau die Strafbarkeit, die auch nach § 188 gegeben ist, nämlich fünf Jahre, und das reicht vollkommen aus. Insofern: Mit der Regelung in § 188 StGB ist ein Sonderrecht geschaffen worden, das den Eindruck einer ungerechtfertigten Bevorzugung von Politikern in der Bevölkerung entstehen lässt. Weder der Verzicht auf einen Strafantrag noch der teils deutlich höhere Strafrahmen sind aus den genannten Gründen zu rechtfertigen. Die unterschiedliche Behandlung führt zu einer Zweiklassenjustiz und untergräbt im Übrigen bei vielen Personen das Vertrauen in die staatlichen Institutionen. Darüber hinaus steht die Privilegierung von Politikern mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Widerspruch, und das sollte man sich durchaus auch mal anschauen. Dieses hat nämlich ausdrücklich gesagt, dass die Machtkritik an Politikern durch Bürger unter dem besonderen Schutz der Meinungsfreiheit steht. Wer Macht ausübt, muss sich also mehr gefallen lassen und nicht weniger, verehrte Kollegen der CDU und der sonstigen Parteien hier. Die seit Bestehen des § 188 StGB festzustellende verschärfte Strafverfolgung schüchtert im Übrigen auch die Menschen ein und gefährdet damit die Meinungsfreiheit. Auch das steht mit der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts im Widerspruch. Wer also das Grundgesetz und die Meinungsfreiheit ernst nimmt, sollte unserem Gesetzentwurf folgen und ebenfalls zustimmen, sodass § 188 StGB abgeschafft werden kann. Ich komme damit zum Schluss. Die Abschaffung von § 188 StGB bedeutet nicht, dass Politiker verbalen Hetzjagden hilflos ausgeliefert wären; das gilt auch für Kommunalpolitiker. Der Schutz für alle gilt auch für Politiker. Aber die Abschaffung dient der Demokratie und der Freiheit. Vielen Dank. Den Schluss in dieser Debatte macht für die SPD-Fraktion Helge Lindh.
Frau Präsidentin! Herr Brandner, dass Sie ein Fan sind, weiß ich ja. Man kann sich seine Fans bekanntlich nicht aussuchen; das ist ein Schicksal, das man ertragen muss. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt eine ganz interessante aktuelle forsa-Umfrage für den „Stern“ und RTL, die sagt, dass eine ziemlich deutliche Mehrheit der deutschen Bevölkerung sich gegen eine Abschaffung des § 188 ausspricht – übrigens sehr klare Mehrheiten bei allen Anhängerschaften außer bei denen der AfD. Die Antwort darauf sollte nicht sein, dass wir nicht darüber diskutieren; aber das zeigt doch, dass die Behauptung der AfD, das deutsche Volk wolle diesen Paragrafen nicht, eine Täuschung ist – schlicht eine Täuschung ist. Es ist doch die Frage zu stellen: Warum sehen das viele Menschen so? Ich kann das aus meinem eigenen Erfahren und Erleben beschreiben: Zig Leute gucken sich die Kommentare bei meinen Social-Media-Posts auf Instagram und Facebook an, die vorgeblich und meistens von Groupies der AfD geschrieben werden. Da sind so viel Hass, Beleidigung, Verleumdung, Wut, dass Menschen das nicht mehr ertragen, dass sie sich teilweise von Social Media verabschieden, weil sie erschöpft sind, weil sie diese Einschüchterung für unerträglich halten. Und das macht den Unterschied. Diejenigen, die jetzt ernsthaft darüber diskutieren wollen, die also zum Beispiel sagen, man solle das zu einem absoluten Antragsdelikt umgestalten, und diejenigen, die eine Beschränkung auf Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker wollen, argumentieren sachlich und legitim. Diese Diskussion ist absolut zulässig und vernünftig, auch wenn ich diese Einschätzungen nicht in jedem Punkt teile. Was Sie aber tun, ist schiere Doppelmoral; denn Sie behaupten, dieser Staat würde Menschen mundtot machen wollen, Meinungsfreiheit verletzen. Sie nutzen aber gerne alle Möglichkeiten des Strafgesetzbuches, um Leute, die Ihnen nicht passen, gerichtlich zu verfolgen. Das ist legitim; aber es ist Doppelmoral, so zu tun, als ob wir die Menschen drangsalieren würden, während Sie gerne diese Instrumente nutzen. Und außerdem sind Sie ja selbst die Problemursache. Warum kommt es denn überhaupt dazu? Weil viele Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker es nicht mehr aushalten, weil sie zur Hetzjagd über Social Media freigegeben sind, weil es einen Walter Lübcke gab, zu dessen Tod es ohne eine Hetzjagd bzw. eine Hetzkampagne gegen ihn wahrscheinlich nicht gekommen wäre. Diesen Kontext, die Ursache für die Veränderung des Paragrafen, erwähnen Sie nicht. Und es gibt noch eine Pointe: Sie sind für eine Abschaffung von § 188. Gleichzeitig sind Sie Fans autoritärer Regime. Assad fanden Sie super, Putin hervorragend. In Putins Reich – und das gilt auch für Assads Reich früher – würden Sie, wenn Sie so über eine Regierung sprechen würden, wenn Sie so Stimmung gegenüber der Politik machen würden, längst im Gefängnis oder sonst wo sitzen. Wir aber lassen zu, dass Sie so reden. Wir ermöglichen Meinungsfreiheit. Wir ertragen, dass Sie sich so menschenfeindlich im Rahmen der Demokratie äußern, weil wir an die Demokratie glauben. Herr Lindh, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Bitte! Und das ist genau der Unterschied: Wir stehen für Meinungsfreiheit, Sie tun das Gegenteil dessen.
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