Antrags der Abgeordneten Gerrit Huy, René Springer, Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Dauerduldungen unattraktiver machen durch Abschaffung der Analogleistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes
Beratung des Antrags der Abgeordneten Gerrit Huy, René Springer, Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Dauerduldungen unattraktiver machen durch Abschaffung der Analogleistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (11)
Herr Präsident! Werte Kollegen! Liebe Zuschauer! Gerade hat uns die EU gönnerhaft verkündet, dass sie Deutschland bis Ende 2026 keine weiteren Flüchtlinge aus anderen EU-Ländern mehr aufs Auge drücken will. Dumm nur, dass die Flüchtlinge nicht erst bei der EU anfragen, bevor sie die deutsche Grenze übertreten! Die Zahlen für 2024 sprechen Bände: 75 000 Flüchtlinge hätten umgekehrt von anderen EU-Ländern zurückgenommen werden müssen; 5 000 sind es gerade mal geworden. Im letzten Jahr wurden 251 000 Asylanträge in Deutschland gestellt. Politisch Verfolgte, für die das Asylrecht im Grundgesetz geschaffen wurde, waren so gut wie keine dabei. Gut 12 Prozent fielen immerhin noch unter die Genfer Flüchtlingskonvention. Die Kategorien „subsidiärer Schutz“ – der rund 50 000 Personen einen legalen Aufenthalt in Deutschland ermöglicht – und „Abschiebeverbote“ – die weiteren 25 000 Neuankömmlingen gewährt wurden – sind selbst erfundene Kategorien, von der EU und von Deutschland selbst erfunden. Wir – nicht das Völkerrecht – haben uns diese Flüchtlinge sozusagen selbst auferlegt, weil wir uns offenbar zutrauen, die individuelle Situation von Hunderttausenden von Flüchtlingen ganz fern in ihren Heimatländern beurteilen zu können. Fast die Hälfte aller Ankömmlinge hat einen legalen Aufenthaltstitel bekommen, und die andere Hälfte – wir wissen das – bleibt auch; denn jeder, der erst einmal einen Asylantrag gestellt hat, wird von uns sozial versorgt, und er kann sich über viele Jahre mit verschiedenen Duldungsgründen oder -klagen im Land halten. Schon nach drei Jahren hat er Anspruch auf die sogenannten Analogleistungen. Zu den 40 Milliarden Euro, die uns Ausländer im Bürgergeld kosten, addieren sich so 2,5 Milliarden Euro Analogleistungskosten noch hinzu – allein eine Dreiviertelmilliarde für Gesundheitsleistungen; das sind 4 000 Euro pro Person. Sie kosten aber noch mehr; denn allein in diesem Jahr sind 120 000 Klagen von Asylbewerbern anhängig in den Gerichten. Ähnlich wie Sonne und Wind stellen unsere Gerichte dafür keine Rechnungen an die Asylbewerber und auch nicht an die Sozialbehörden. Aber die anwaltliche Vertretung der Asylbewerber und natürlich auch die gesamte Infrastruktur zahlt der Steuerzahler. Und er selbst kann sie immer weniger nutzen, weil die Verwaltungsgerichte inzwischen durch die vielen Klagen blockiert sind. Gelangt der Asylbewerber erst einmal in Analogleistungen, genießt er den gleichen Rundumversorgungsschutz wie ein Bürgergeldempfänger. Er erhält einen 18 Prozent höheren Regelsatz, bekommt immer eine eigene Wohnung mit Miet- und Heizkostenübernahme, und er kann sich seine Tage mit GEZ-freiem Fernsehen verschönern; denn in einem Punkt lebt er noch besser als ein Bürgergeldempfänger: Er muss nämlich nicht ins Jobcenter, muss auch keine Sanktionen fürchten. Er kann vor sich hin leben. Ein Rentner zahlt das übrigens alles selbst und zusätzlich Steuern und Sozialabgaben obendrauf. Hat er das Pech, in einer Großstadt zu wohnen, bleibt ihm wegen der hohen Mieten im Schnitt selbst nach 45 Jahren Arbeit weniger zum Leben als dem Analogleistungsbezieher oder Bürgergeldempfänger. Das ist einfach nur irre, und es ist todtraurig. Und Sie wundern sich wirklich, dass Sie immer weniger gewählt werden, dass immer weniger Leute Sie in der Regierung haben wollen? Viele europäische Länder haben ihre Asylbewerberleistungen längst abgesenkt. So hat Schweden einen Rückgang der Einwanderung um ganze 92 Prozent geschafft. Meine Damen und Herren, die AfD will die Analogleistungen abschaffen. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion darf ich Lars Ehm das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die AfD will die Analogleistungen nach § 2 AsylbLG abschaffen. Ich sage für unsere Fraktion ganz deutlich: Das ist keine gute Idee. Ich sage klar: Für diese Leistungen gibt es Gründe, und dies nicht, weil wir Leistungsausweitung wollen, sondern weil wir klare Regeln, Verlässlichkeit und Ordnung im System brauchen. Analogleistungen sind nämlich kein Geschenk, sie sind kein Automatismus. Analogleistungen, meine Damen und Herren, setzen eben gerade voraus, dass die betreffenden Personen über längere Zeit in unserem Land sind und dass sie – und das ist jetzt ganz besonders wichtig – sich rechtskonform verhalten haben. Der Leistungsempfänger darf seinen Aufenthalt nicht absichtlich verlängert haben, und er darf den Vollzug der Ausreisepflicht nicht aktiv behindert haben. Ansonsten bekommt er gar keine Analogleistungen. Meine Damen und Herren, genau darauf kommt es doch an: Wer sich an Regeln hält, der soll auch besser dastehen. Schließlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, dürfen wir auch nicht übersehen, dass viele Menschen, die unter das AsylbLG fallen, nun mal realistisch gesehen länger in Deutschland bleiben, sei es wegen langwierigerer Verfahren oder fehlender Rückführungsoptionen. Es ist daher richtig, ihnen nach einer gewissen Zeit – wir sind hier 2024 bereits von 18 auf 36 Monate gegangen – eine grundsätzlichere soziale Stabilität zu gewähren, und zwar nicht unkontrolliert, sondern eben klar geregelt und an Bedingungen geknüpft. Herr Abgeordneter, würden Sie eine Zwischenfrage zulassen? Nein, ich möchte fortfahren. Wer seiner Ausreisepflicht rechtsmissbräuchlich nicht nachkommt, der bekommt keine Analogleistungen. Das ist eine harte Sanktion, meine Damen und Herren, die verfassungsrechtlich durchaus hinterfragt wird, weil hier ein rechtsmissbräuchliches Verhalten zu einer Leistungsabsenkung führt – unter ein Niveau, das als existenzsichernd für einen längeren Aufenthalt angesehen wird. Daraus ergibt sich die Frage – und das ist jetzt entscheidend –, ob die generelle Abschaffung der Analogleistungen verfassungsgemäß sein kann. Ich würde sagen, nein; denn wenn der Ausschluss bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten als problematisch angesehen wird, ist es die generelle Abschaffung erst recht. Der Antrag der AfD lässt außerdem viele Fragen offen. Was soll denn passieren, wenn die Analogleistungen gestrichen werden? Was passiert mit Kranken? Was passiert mit Kindern? Was passiert mit Menschen, die nicht ausreisen können? Dazu steht kein Wort im Antrag: keine Alternativen, keine Lösungen, kein konstruktiver Vorschlag und damit kein Interesse an einer verantwortungsvollen Gestaltung der Migrationspolitik. Meine Damen und Herren, auch wir als Union haben in der Vergangenheit uns mit dem Thema befasst. Wir wissen, dass Sozialleistungen neben anderen Faktoren Anreize setzen können. Deshalb haben wir verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, aber mit Maß und Mitte. Wir wollten nie eine komplette Abschaffung der Analogleistungen; denn unser Ziel war Ordnung und nicht Destruktion. Die Wirkung einer neuen Migrationspolitik sehen wir derzeit in Zahlen. Die Ausgaben für Analogleistungen sinken seit Jahren. Auch die Zahl der Asylerstanträge ist deutlich rückläufig. Insofern stellt sich jetzt die Frage: Was will die AfD eigentlich angesichts dieser Entwicklung mit dem heutigen Antrag? Was die AfD hier fordert, ist keine Steuerung, keine verantwortliche und durchdachte Migrationspolitik. Aber darum geht es der AfD am Ende wahrscheinlich auch gar nicht. Anträge wie diesen stellen Sie, weil Sie getroffen sind von der erfolgreichen Migrationswende, die diese Bundesregierung mit Alexander Dobrindt derzeit schafft. Wir haben die Migrationspolitik bereits wirksam gedreht und setzen im Gegensatz zu Ihnen auf rechtsstaatlich umsetzbare Schritte, anstatt, wie Sie es wollen, Menschen, die sich innerhalb ihres Asylverfahrens rechtskonform verhalten, die Leistungen streichen zu wollen. Für Bündnis 90/Die Grünen darf ich Timon Dzienus das Wort erteilen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Demokratinnen und Demokraten! „[…] Menschlichkeit müssen und können wir uns leisten.“ Dieser Satz stammt nicht von uns Grünen, sondern von Ihrem Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder aus dem Jahr 2015. Da standen Menschen an den Bahnhöfen – mit Plakaten, mit Thermoskannen, mit offenen Herzen. Sie begrüßten Familien, die vor Bomben flohen, vor Terror und vor dem Tod. Und heute, zehn Jahre später? Erst letzte Woche stand ein Abgeordneter der Union an diesem Rednerpult und sagte so einen Satz wie – Zitat –: Da sind die Afrikaner, da sind die Araber, „da schickt man seine Kinder nicht hin“. Meine Damen und Herren, wir erleben, dass sich im Diskurs etwas verschoben hat. Dieser Rassismus rollt einem Antrag wie dem heutigen von den Rechtsextremen den roten Teppich aus. Es hat sich einiges verschoben in diesem Land, und die Union trägt daran eine Mitschuld. Wer ständig von „Paschas“, von „Stadtbildern“ oder von „Asyltourismus“ faselt, der redet längst mit den Worten der Rechten, und wer ihre Sprache übernimmt, übernimmt am Ende auch ihre Politik. Ich wünsche mir von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Union, endlich die Einsicht: Wer die Grenzen der Sprache verschiebt, verschiebt auch die Grenzen der Menschlichkeit. Hören Sie auf, denen hier ganz rechts hinterherzulaufen! Denn die rennen in Richtung Abgrund. Aber warum sprechen wir heute über dieses Thema? Warum reden wir ständig über Geflüchtete – und so selten über Reichtum, über Ungleichheit oder über Gerechtigkeit? Weil es ebenjenen nützt, die vom Status quo profitieren. Es ist einfacher, nach unten zu treten, als nach oben zu schauen. Aber das ist der völlig falsche Weg. Während in diesem Land pausenlos über angebliche Kosten der Migration diskutiert wird, sind seit dem Jahr 2000 mehr als 1 300 Schwimmbäder geschlossen worden. Jahr für Jahr verschwinden rund 80 Schwimmbäder aus den Kommunen. Da behauptet manch einer – so ein Quatsch! –, das läge an den Geflüchteten. Das stimmt aber nicht. Egal ob im Jahr 2007 19 000 Anträge gestellt wurden oder im Jahr 2015 Hunderttausende Menschen Zuflucht gesucht haben: Jahr für Jahr wurden Schwimmbäder geschlossen. Wenn also in Deutschland immer weniger Kinder schwimmen lernen, dann liegt das nicht an den Menschen, die hier Schutz suchen, sondern dann liegt das an einem Staat, der angeblich kein Geld hat – aber gleichzeitig Milliardenvermögen gar nicht besteuert. Das Problem ist nicht die Migration; das Problem ist die ungerechte Verteilung von Vermögen. Es fehlt nicht an Geld; es fehlt an Mut, sich das Geld da zu holen, wo es ist. Also: Seien wir endlich mutig und nicht rassistisch! Keine Miete in diesem Land sinkt, kein Einkauf im Supermarkt wird günstiger und kein Schwimmbad öffnet wieder, nur weil weniger Menschen hier Schutz suchen. Schuld an den kaputten Straßen haben doch nicht die Geflüchteten aus Syrien; Schuld haben jene, die seit Jahren Reiche entlasten, Kommunen kaputtsparen und dann Geflüchtete zum Sündenbock machen. Die Union lenkt ständig mit Angstdebatten ab; die AfD liefert den Soundtrack und die Anträge. Das Problem ist die ungerechte Verteilung von Vermögen, von Chancen – und von Macht. Wenn wir gerechter, solidarischer und menschlicher werden wollen, dann müssen wir aufhören, nach unten zu treten, sondern endlich anfangen, nach oben zu schauen. Weil ich noch etwas Zeit habe, will ich noch sagen: Der Antrag, den Sie eingebracht haben, ist einfach nur peinlich – so peinlich wie Ihr Versuch gestern Nacht, dieses Parlament hier vorzuführen, was aber mal wieder gescheitert ist. Überall da, wo Sie sind, versuchen Sie, die Demokratie lächerlich zu machen. Aber das Einzige, was lächerlich und peinlich ist, sind Sie und Ihr rechtsextremes Gehabe. Wissen Sie was? Sie tun mir leid. Dass Sie so ein hasserfülltes Leben führen, tut mir wirklich einfach nur leid. Eins verspreche ich Ihnen: Wenn Sie Ihren Hass hier rausposaunen, dann werde ich mich jedes Mal dem entgegenstellen und werde mein Leben lang dafür kämpfen, dass Sie und Ihre rechtsextremen Kameraden keinen Einfluss in diesem Land bekommen. Ich bin vielleicht nicht groß gewachsen, aber in mir finden Sie den größten Gegner Ihres Hasses. Und ich werde jedes Mal laut sein – das verspreche ich Ihnen –, wenn Sie Ihren Hass hier verbreiten. Vielen Dank. – Bevor ich der nächsten Rednerin das Wort erteile, möchte ich auf etwas hinweisen, worum schon die Kollegin Lindholz gestern gebeten hat – das ist bei uns Usus, ist im Präsidium miteinander besprochen und in der neuen Geschäftsordnungsversion vereinbart worden –: dass wir mit Achtung und Respekt miteinander umgehen. Dazu gehört nicht, dass man die ganze Zeit mit dem Finger aufeinander zeigt. Ich setze jetzt in der Rednerliste fort und bitte Rasha Nasr von der Sozialdemokratie zum Rednerpult.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die AfD beschwert sich ständig darüber, dass Geflüchtete nicht arbeiten würden; aber gleichzeitig schlägt sie alles kurz und klein, was dazu beitragen könnte, dass Menschen schneller arbeiten dürfen und können. Der Antrag der AfD ist inhaltlich leer, fachlich falsch und politisch verantwortungslos. Er zielt darauf ab, Menschen, die lange hierbleiben werden und nicht abgeschoben werden können, absichtlich arm und unter dem Existenzminimum zu halten. Keine Kommune wird dadurch entlastet, keine Integration erleichtert, keine einzige Herausforderung in der Migrationspolitik gelöst. Dieser Antrag produziert nur eines: Stimmung, und zwar auf niedrigstem Niveau. Ich sehe keinen Grund, mich länger damit aufzuhalten. Wir lehnen den Antrag ab. Ihnen allen ein schönes Wochenende. Vielen Dank. – Als Nächstes spricht Clara Bünger für die Fraktion Die Linke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann dieses Märchen von den angeblich zu hohen Sozialleistungen wirklich nicht mehr hören. Menschen fliehen vor Krieg und Vertreibung und nicht, um hier unter dem Existenzminimum leben zu müssen. Die AfD will, dass Menschen auch nach drei Jahren noch die niedrigen Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten – statt wenigstens das ohnehin viel zu geringe Bürgergeld. Das Bürgergeld soll – zumindest theoretisch – das menschenwürdige Existenzminimum sichern, auch wenn es in der Realität viel zu niedrig ist. Schutzsuchende erhalten aber noch weniger als das. Statt 563 Euro erhalten sie in den ersten drei Jahren lediglich 441 Euro im Monat, und erst danach bekommen sie genauso wenig wie Bürgergeldempfänger/-innen. Damit leben sie weiterhin unter der Armutsgrenze. Das muss man hier auch mal sagen. Wir reden hier von 122 Euro Unterschied, circa 4 Euro am Tag. Für viele hier im Plenum ist das nicht mal der morgendliche Kaffee, den sie sich jeden Tag leisten. Für die Betroffenen geht es aber um ein Stück Teilhabe, um Essen, um Kleidung, um das BVG-Ticket – um ein Mindestmaß an Würde. Und Sie wollen ihnen diese Würde auch noch wegnehmen. Schon vor 13 Jahren hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig klargestellt: Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht relativierbar. Das Existenzminimum muss also auch Schutzsuchenden zugesichert werden. Doch genau das wollen Sie verhindern. Sie behaupten in Ihrem Antrag, Sie wollen „Dauerduldungen unattraktiver machen“. Glauben Sie wirklich, es ist attraktiv, ständig zur Ausländerbehörde zu müssen, in permanenter Angst vor einer Abschiebung zu leben, nicht arbeiten zu dürfen? Ihr politisches Muster ist immer dasselbe: Sie treten nach unten und nennen es Lösung. Heute sind es die Geflüchteten, morgen die Bürgergeldempfänger und übermorgen die Rentnerinnen und die Arbeiter. Das ist Ihre Politik: Sie treten nach unten. Aber es ist nicht nur die AfD, die nach unten tritt. Auch Kanzler Merz behauptet, wir könnten uns den Sozialstaat nicht mehr leisten. Die Wahrheit ist: Immer mehr Menschen in diesem Land können sich die Politik von Friedrich Merz nicht mehr leisten! Wir brauchen Lösungen statt Hetze: Wir brauchen Wege aus der Duldung – ein echtes Chancen-Aufenthaltsrecht. Wir brauchen einen stabilen und verlässlichen Sozialstaat. Und wir müssen das Asylbewerberleistungsgesetz endlich abschaffen; denn es darf keine Zweiklassengesellschaft in diesem Land geben. Vielen Dank. Vielen Dank. – Als Nächster spricht Lutz Brinkmann für die Unionsfraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute über einen Antrag der AfD-Fraktion, der angeblich Dauerduldungen unattraktiv machen soll. In Wahrheit fordert die AfD die Abschaffung der Analogleistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes, also den Bruch mit bewährten rechtsstaatlichen Standards und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Niemand in dieser Koalition bestreitet den Handlungsdruck. Die Kommunen sind überlastet, Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass der Staat und wir als Parlament Steuerung durchsetzen; das heißt: Begrenzung irregulärer Migration, klare Verfahren, konsequente Rückführungen. Aber wer ernsthaft regieren will, macht Gesetze, die in der Praxis funktionieren und vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben. Erstens. Die Behauptung der AfD, der Staat würde automatisch nach kurzer Zeit volle Sozialleistungen gewähren, ist längst überholt. Wir haben die Dauer vor dem Wechsel in Analogleistungen von 18 auf 36 Monate verlängert. In den ersten drei Jahren gelten abgesenkte Grundleistungen. Und ab 2025 fallen diese Regelsätze sogar real niedriger aus als im Vorjahr. Das ist eine deutliche Begrenzung, kein Anreizprogramm an dieser Stelle. Zweitens. Mit der Bezahlkarte haben wir die Möglichkeit geschaffen, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz weitgehend bargeldlos zu gewähren. Das reduziert missbräuchliche Bargeldabflüsse, entlastet die Kommunalverwaltungen und sorgt für mehr Steuerung, ohne jemanden unter das Existenzminimum zu drücken. Drittens. Das Bundesverfassungsgericht hat 2012 und 2022 eindeutig entschieden: Das menschenwürdige Existenzminimum gilt für alle Menschen in Deutschland. Es darf nicht aus migrationspolitischen Gründen unterschritten werden. Eine pauschale Streichung der Analogleistungen für langjährig Geduldete, wie von der AfD gefordert, würde sehenden Auges in die Verfassungswidrigkeit führen. Das, was Sie hier fordern, ist nicht hart, das ist rechtlich unsauber und endet absehbar im Scheitern zulasten der Kommunen. Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dzienus von Bündnis 90/Die Grünen? Nein, danke. Erlauben Sie eine Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion? Auch: Nein, danke. Dann setzen Sie bitte fort. Dieses Scheitern geht dann zulasten der Kommunen, die dann wieder mit rechtlichem und praktischem Chaos alleingelassen würden. Dieser Antrag löst also kein einziges der wirklichen Probleme. Er ist eine Überschrift ohne Substanz. Wir als Union stehen für eine Politik, die irreguläre Migration begrenzt, Rückführungen durchsetzt, Fehlanreize reduziert, die Kommunen stärkt und dabei das Grundgesetz achtet. Das ist, was die Menschen und die Verantwortlichen in unseren Kommunen erwarten – bei uns im Osnabrücker Land und in ganz Deutschland. Genau deshalb lehnen wir den Antrag ab. Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Hans-Jürgen Goßner für die AfD-Fraktion.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Analogleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind ein Pullfaktor. Wer nur lange genug bleibt, wer klagt, wer verzögert, wer jede Lücke nutzt, wird zum Dauerkunden unseres Sozialstaates. Aber: „Wir brauchen weniger Ausländer, die uns ausnützen, und mehr, die uns nützen.“ Wer hat das gesagt? Hören Sie genau zu: Das war Günther Beckstein, Bayerischer Ministerpräsident, am 10. Juni 2000 im „Focus“. Und weil hier Zwischenrufe von der SPD kommen: Ihr ehemaliger Bundesinnenminister Otto Schily sagte am 15. November 1998 in einem Interview mit dem Berliner „Tagesspiegel“: „Die Grenze der Belastbarkeit Deutschlands durch Zuwanderung ist überschritten.“ Hört! Hört! Jetzt zur Union. Meine Damen und Herren von der CDU/CSU, hören Sie auf, sich als Ordnungsmacht zu inszenieren! Sie sind die Partei des Kontrollverlusts von 2015. Sie sind die Partei der illegalen Masseneinwanderungen. Sie haben dieses Land unter Missachtung von Artikel 16a Grundgesetz entgrenzt. Und Sie haben bis heute nicht das Rückgrat, die Folgen wenigstens ansatzweise zu korrigieren und zu sagen: Wir haben verstanden. Wir haben einen Fehler gemacht, vielleicht den größten der Nachkriegsgeschichte, und wir machen ihn wieder gut. – Stattdessen lassen Sie sich von einer abgehalfterten ehemaligen Arbeiterpartei, einer Klimasekte und einer Mauerschützennachfolgepartei vor sich hertreiben. Dabei würde es an einer Mehrheit in diesem Hause nicht fehlen. Ihre Brandmauer steht Ihnen im Weg. Und ich sage Ihnen eines: Sie werden an Ihrer Brandmauer zerschellen, und ja, ich freue mich darauf. „Ich will […] den Zustand von vor 2015 wiederherstellen.“ Auch das kommt aus Ihren Reihen, nämlich von Markus Söder am 7. November dieses Jahres in Nagold bei einer Wahlkampfveranstaltung mit Manuel Hagel. Das ist aber keine Migrationswende, das ist reine Kulissenschieberei. Parallel diskutiert die schwarz-rote Koalition Einschnitte bei den eigenen Bürgern: Pflegegrad 1 einkassieren, keine Zuschüsse für Zahnersatz, Rente mit 70. Die, die dieses Land aufgebaut haben, werden abkassiert, während für die, die sich lange genug durchmogeln, Milliarden bereitstehen. Sie sollten sich was schämen! Für uns ist die Reihenfolge eindeutig: Deutschland zuerst! Zuerst unsere eigenen Bürger! § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes ist Ihr Prüfstein: Wer daran festhält, entscheidet sich für das Weiter-so der illegalen Masseneinwanderung und gegen die eigenen Bürger. Wer ihn abschafft, zeigt, dass das Gerede von Migrationswende mehr ist als Show. Die Menschen draußen werden sehr genau schauen, wie Sie sich heute positionieren. Sie müssen zum Ende kommen. Und wir werden Ihre Position unermüdlich ins Land tragen. Vielen Dank. Vielen Dank. – Die nächste Rednerin ist Annika Klose von der SPD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle kennen die Phrasen, die von der rechten Seite dieses Hauses immer wiederholt werden, wie Integration sei eine Bringschuld usw. usf. Dann legen Sie jetzt so einen Antrag vor. Ich glaube, dass Integration ein Prozess ist, der von beiden Seiten kommen muss, um zu funktionieren. In Ihrem Antrag sehen Sie vor, wenn man das zu Ende denkt, quasi bei den Basics wegzukürzen, wodurch Integration überhaupt erst ermöglicht wird. Ich möchte Sie fragen: Wie soll denn jemand zur Sprachschule kommen, wenn Sie ihm das ÖPNV-Ticket verweigern? Wie soll jemand hier teilhaben, wenn Sie das Existenzminimum zum Angriffspunkt Ihrer Politik machen? Da Sie gerade „Fahrrad“ rufen: Woher soll denn jemand ein Fahrrad nehmen, wenn er oder sie kein Geld bekommt, um ein Fahrrad zu erwerben oder zu mieten? All das ist überhaupt nicht zu Ende gedacht. Genau das tun Sie, nämlich das Existenzminimum wegkürzen, indem Sie Analogleistungen abschaffen wollen. Analogleistungen sind – wir haben es gehört – kein Privileg. Es sind die Mittel, mit denen Menschen, die über Jahre hier leben, minimale Stabilität bekommen: eine Wohnung, ein Bett, einen Kühlschrank, Schulmaterial, einen kleinen Betrag für den Alltag. Nicht mehr, aber eben auch nicht weniger als das, was das Existenzminimum definiert. Und das Existenzminimum ist ein Grundrecht. Davon abzuweichen, ist nur in eng begrenzten Ausnahmen verfassungsmäßig erlaubt. Was Sie hier fordern, bedeutet: Menschen, die längst Teil unserer Gesellschaft sind, die seit über drei Jahren hier leben, sollen dauerhaft schlechtergestellt werden. Sie sollen aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen bleiben, sie sollen in Armut verharren, egal wie sehr sie sich bemühen. Und dann behaupten Sie allen Ernstes, diese Leistungen seien ein Pullfaktor. Aber ganz ehrlich: Wer flieht denn wegen eines Kühlschranks? Wer riskiert sein Leben, weil er in Deutschland vielleicht eine Monatskarte für den ÖPNV bekommen könnte? Menschen fliehen nicht wegen Leistungen, sie fliehen vor Bomben, vor Krieg und vor Verfolgung. Wenn wir Menschen dauerhaft in Armut halten, sie vom gesellschaftlichen Leben ausschließen, bringen wir sie nicht dazu, auszureisen – wir zementieren Ausgrenzung. Und das schadet uns allen! Und noch einmal: Wir werden nicht dabei zusehen, wie Sie Menschen entrechten und dass Armut zur politischen Strategie wird. Wir werden nicht zulassen, dass dieses Land kälter, härter und unmenschlicher wird. Genau das ist der Unterschied zwischen Ihnen und uns: Sie wollen eine Gesellschaft der Abschottung und Abwertung. Wir wollen eine Gesellschaft der Solidarität und der gleichen Rechte. Und deswegen lehnen wir Ihren Antrag selbstverständlich ab. Vielen Dank. – Die letzte Rede in dieser Debatte hält Dr. Hülya Düber für die CDU/CSU-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, manchmal erkennt man den Charakter eines Antrages schon an seiner Überschrift: „Dauerduldungen unattraktiver machen“. So will es die AfD. Aber dieser Antrag ist kein Beitrag zu mehr Ordnung, sondern ein Versuch, Komplexität auf einfache Antworten zu reduzieren, wo es in Wahrheit differenzierte Lösungen braucht. Und die Wahrheit ist: Wir erleben längst eine Migrationswende. Die Migrationspolitik von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt wirkt im Dreiklang: bessere Ordnung und Steuerung, Beendigung der irregulären Migration und humanitäre Pflicht. Das ist entschlossene und klare Migrationspolitik, Verantwortung statt Symbolpolitik. Frau Kollegin, erlauben Sie eine Zwischenfrage? Nein, danke. – Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, warum wir heute überhaupt über diesen Antrag der AfD diskutieren. Wenn wir die Migrationspolitik der aktuellen Bundesregierung betrachten, sehen wir: Erstmals seit zehn Jahren sind wir laut Halbjahresstatistik der EU-Asylagentur nicht mehr das Hauptziel in Europa, die Asylzahlen sinken. Auch in der aktuellen wissenschaftlichen Auswertung der Universität Hildesheim und des Mediendienstes wird geschlussfolgert: Die Kommunen sind nicht mehr am Limit. Der Antrag der AfD ist auch deshalb überflüssig, weil sich Bund und Länder bereits in der vergangenen Wahlperiode bei den Leistungen für Asylbewerber geeinigt haben. Erst nach drei Jahren rechtmäßigen Aufenthalts können Analogleistungen überhaupt beansprucht werden – nicht früher und nur dann, wenn keine rechtsmissbräuchliche Verlängerung vorliegt. Das ist ein klarer ordnungspolitischer Schritt. Dann ist da noch ein entscheidender Punkt. Dieser Antrag ist ein verfassungsrechtlicher Blindflug. Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich 2012 und 2022 unmissverständlich entschieden: Das menschenwürdige Existenzminimum steht jedem Menschen zu. Das ist migrationspolitisch nicht relativierbar. Das ist keine politische Meinung; das ist geltendes Recht. Wer diese Grenze überschreitet, riskiert neue Klagewellen, überlastete Verwaltungen und einen Rechtsstaat, der am eigenen Anspruch scheitert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Migration verlangt klare Haltung und funktionierende Instrumente. Beides haben wir bereits: eine Migrationswende, die wirkt, und eine Verfassung, die uns den Rahmen vorgibt. Erlauben Sie eine Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion? Nein, danke. – Der vorliegende Antrag der AfD ist daher abzulehnen. Vielen herzlichen Dank. Vielen Dank. – Für eine Kurzintervention erteile ich das Wort dem Abgeordneten Timon Dzienus für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Düber, ich bin schon ein bisschen irritiert. Sie reden jetzt hier über das Asylbewerberleistungsgesetz. Aktuell wollen Sie wieder mehr Menschen in das Asylbewerberleistungsgesetz stecken. Sprich: Sie wollen die Ukrainer-/innen vom SGB II ins Asylbewerberleistungsgesetz schieben. Ich übersetze das mal für die Menschen draußen: Sie wollen die Menschen, die gerade vor Putins Bomben fliehen, wieder aus dem Bürgergeld werfen. Das ist nicht nur unmenschlich, sondern auch noch schlecht für die Gesundheitsversorgung, für den Spracherwerb, für die Integration der Leute und bedeutet weniger Arbeitsvermittlung. Da würde mich interessieren: Sie haben gerade davon gesprochen, dass Sie nicht möchten, dass die Behörden überlastet werden. Die Bundesagentur spricht aber selbst davon, dass durch diesen Rechtskreiswechsel eine erhebliche Mehrbelastung auf sie zukommt. Können Sie mir einmal erklären, warum Sie, obwohl das dazu führen wird, dass weniger Menschen eine Arbeitsvermittlung erhalten und dadurch weniger Menschen einen Job finden, die Menschen aus der Ukraine trotzdem aus dem Bürgergeld werfen wollen? Die Ministerin ist gerade da. Sie hat gestern ihre Haltung dazu dargelegt und gesagt, dass sie das nicht möchte. Möchten Sie denn nicht Ihre Ministerin darin unterstützen, dass dieses absolut unnötige Gesetz nicht umgesetzt wird? Frau Abgeordnete, möchten Sie erwidern?
Ja, gerne. Dann bitte schön. Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Kollege, vielen herzlichen Dank für die Frage. Zunächst einmal möchte ich Ihnen sagen: Wenn Sie dafür plädieren, dass wir mit Sachlichkeit und weniger Hass und Hetze argumentieren sollen, dann wäre es an dieser Stelle auch angebracht, dass Sie im Zusammenhang mit Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes, die der Sozialstaat erbringt, um Menschen zu helfen, nicht von unwürdigem Menschendasein und Ähnlichem sprechen. – Das ist das Erste. Das Zweite, was ich Ihnen ganz klar sagen will: Die Regelung, dass Ukrainerinnen und Ukrainer nicht ins AsylbLG, sondern ins SGB II gekommen sind und dort verortet wurden, liegt an der Massenzustrom-Richtlinie. Diese läuft nächstes Jahr aus. Darüber müssen wir uns dann sowieso Gedanken machen. Das Dritte ist: Die kommunale Ebene war so überlastet – ich war in dieser Zeit für genau diese Themenkomplexe und für die Unterbringung von Menschen mit Fluchthintergrund verantwortlich –, dass wir ehrlicherweise dankbar waren, dass die Menschen ins SGB II gekommen sind und die Jobcenter da unterstützen konnten. Aber was ist dadurch passiert? Dafür haben ganz viele Verbände und Träger die Regierung und uns massiv kritisiert: Wir haben ein Zweiklassensystem bei Geflüchteten geschaffen, die einen im SGB II, die anderen im Asylbewerberleistungsgesetz. Wie wollen Sie das den Menschen erklären, die nicht aus der Ukraine kommen? Und ja, wir werden auch in Zukunft Menschen helfen, weil es das Gebot der Humanität ist, wenn sie Schutz und auch Leistungen brauchen. Wenn jetzt die ukrainischen Staatsangehörigen ins AsylbLG wechseln, werden wir dafür sorgen – das ist auch die Botschaft der Ministerin gewesen –, dass die Menschen in Arbeit vermittelt werden, dass sie Beratung bekommen und dass sie die Unterstützung, die sie benötigen, erhalten. Das, was Sie machen, ist blanker Populismus.
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