Antrag

Antrags der Abgeordneten Carolin Bachmann, Marc Bernhard, Sebastian Münzenmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Keine planungsrechtlichen Sonderrechte für Flüchtlingsunterkünfte

Beratung des Antrags der Abgeordneten Carolin Bachmann, Marc Bernhard, Sebastian Münzenmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Keine planungsrechtlichen Sonderrechte für Flüchtlingsunterkünfte

25. Juni 2025·Sitzung 13··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (7)

AfD

Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Kein klar denkender Mensch würde neben Grundschulen, Kindergärten und in Kleingartenanlagen Flüchtlingsunterkünfte bauen. Doch mit dem Sonderbaurecht für Flüchtlinge geschieht bis heute genau das. Es ist unfair, es benachteiligt und gefährdet unsere Bürger, und es ist daher Zeit, das Sonderbaurecht für Flüchtlinge endlich zu streichen. Aufgrund Ihrer Migrations- und Ansiedlungspolitik sind Millionen Migranten eingewandert. Deutschland ist kaum wiederzuerkennen. Im öffentlichen Raum fühlt man sich zunehmend fremd im eigenen Land. Wo früher Nachbarschaften waren, breiten sich heute Parallelgesellschaften und No-go-Areas aus. Wer jetzt noch an Zufall glaubt, der muss dringend aufwachen. Diese Landnahme, die 2015 mit der Grenzöffnung durch Merkel begann, wurde von langer Hand geplant. Bereits ein Jahr vor Grenzöffnung, im November 2014, schuf die damalige Große Koalition aus Union und SPD – genau wie heute – mit § 246 BauGB ein Sonderbaurecht für Flüchtlinge. Damit wurden die Belange der Flüchtlinge im Städtebau privilegiert und die Interessen der Deutschen an der Gestaltung unseres Lebensraumes gezielt weggewischt. Beispiele für dieses Zweiklassenrecht gibt es viele. Bei mir in Freiberg zwang die Landesdirektion die Stadt ohne Vorwarnung, eine Turnhalle in eine Flüchtlingsunterkunft umzuwandeln. Als die Kosten explodierten, klagte die Stadt – wie viele andere Städte auch – und verlor; denn der Bund hatte bereits vorgesorgt. Mit Absatz 14 wurde die kommunale Selbstverwaltung ausgehebelt, und die Unterbringung von Flüchtlingen gehört seitdem zum „Wohl der Allgemeinheit“. Seitdem wird auch in Außenbereichen, in Gewerbegebieten und direkt neben Kindergärten hemmungslos für Flüchtlinge gebaut. Dort, wo Bauen und Wohnen für Deutsche bisher fast undenkbar war und sich die Menschen von der Arbeit erholen, siedeln Sie Flüchtlinge an, wie aktuell im Kleingartenverein in Berlin. Denken Sie alle überhaupt einmal an die Menschen, die ihren Schrebergarten lieben – es ist deren Ein und Alles –, die sich im Schrebergarten erholen und die dort ihren Jahresurlaub verbringen? Eiskalt greifen Sie immer wieder in die Privatsphäre und den Lebensraum der Bürger ein. Was Sie hier betreiben, ist kein Flüchtlingsschutz. Es ist staatlich gelenkte Kolonisierung. Dieses Sonderrecht für Flüchtlinge gehört schon lange gestrichen. Stattdessen wurde es aber immer wieder verlängert. Und Sie, liebe Kollegen von der CDU, wollten vor zwei Jahren sogar ein spezielles Sonderbaurecht für Schulen und Kitas nur für Flüchtlinge schaffen. Nur für Flüchtlinge! Merken Sie selbst, oder? Und was Sie im Bauturbo mit der Ausweitung von Sonderregeln als Erfolg verkaufen wollen, ist eigentlich Verschleierung. Sie holen erst Millionen Flüchtlinge ins Land. Das führte zu Wohnungsnot, steigenden Mieten und zu einer allgemeinen Unzufriedenheit in den Städten. Überdruck entsteht. Um sich Platz für Ihre Goldstücke zu schaffen, opfern Sie den Freiraum unserer Bürger. Das ist perfide und an den Interessen des deutschen Volkes vorbei. Sehr geehrte Abgeordnete, Deutschland ist kein Niemandsland, in dem sich Millionen von Migranten einfach niederlassen können. Deutschland ist das Land der Deutschen. Und wir entscheiden, wer hier lebt und wer nicht. Kommen Sie bitte zum Ende Ihrer Rede. Deshalb fordern wir in diesem Antrag, der sehr nötig ist, die ersatzlose Streichung aller Sonderrechte für Flüchtlingsunterkünfte in § 246 BauGB. Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun zu seiner ersten Rede der Kollege Wilhelm Gebhard das Wort.

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir zunächst einmal eine Vorbemerkung: Ich bin froh, dass ich der politischen Mitte angehöre; denn das, was hier von links und rechts kommt, ist nicht unbedingt das, was ich mir unter einer politischen Streitkultur vorstelle. Und ich bin auch dankbar, heute zu diesem Tagesordnungspunkt sprechen zu können. Als langjähriger Bürgermeister einer kleinen, idyllischen Fachwerkstadt im Nordosten des Bundeslandes Hessen, im Herzen Deutschlands gelegen, halte ich somit heute meine erste Rede hier im Deutschen Bundestag. Das tue ich mit großer Demut und mit Dankbarkeit gegenüber den Wählerinnen und Wählern, die mir das Vertrauen geschenkt haben. Als ehemaliger Bürgermeister mache ich keinen Hehl daraus, dass mein Herz für die Kommunen schlägt und ich immer für Maßnahmen und Gesetze bin, die die kleinste Ebene unseres demokratischen Staatsaufbaus fördern und entlasten. Ich bin meiner Fraktion im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen dankbar, dass ich Berichterstatter für die Kommunen sein darf. Folgerichtig spreche ich heute auch zu dem AfD-Antrag, der ja erhebliche Auswirkungen für unsere Kommunen hätte, würde er so mit Mehrheit beschlossen werden. Zugegeben, es hat in der Migrations- und Flüchtlingspolitik in den vergangenen zehn Jahren Fehler gegeben. Darin sind sich viele Menschen in unserem Land sicherlich einig. Die Koalition aus CDU, CSU und SPD lernt aus diesen Fehlern und ist angetreten, um sie zu korrigieren. Migration steuern und begrenzen ist das Ziel. Der Bundeskanzler, der Außen- und der Innenminister haben bereits wenige Tage nach Amtsantritt bewiesen, dass es die Koalition ernst meint mit einer Veränderung in Europa und in Deutschland. Das alles wird dazu beitragen, dass sich die Zahl der Geflüchteten und die Zahl der Asylanträge weiter reduzieren, wie wir das schon seit Jahresanfang beobachten können. Aber die Kommunen haben auch dann die Aufgabe, geflüchtete Menschen unterzubringen, wenn der Zustrom gering ist oder geringer wird. Die Unterbringung ist kein Zwang, sondern ein Gebot der Menschlichkeit, und zwar sowohl den betroffenen Asylbewerbern und Flüchtlingen gegenüber als auch gegenüber der eigenen Bevölkerung. Was wäre denn, wenn die Kommunen keine Unterbringung vornehmen? Sollen Flüchtlinge unter Brücken oder in Bahnhöfen hausen? Was macht das dann mit der einheimischen Bevölkerung? Ihr Antrag, verehrte Kolleginnen und Kollegen der AfD-Fraktion, ist in unseren Augen ein Antrag und eine Politik gegen die Kommunen. Diese Aussage will ich Ihnen auch gern begründen. – Hören Sie doch erst mal zu, Frau Bachmann! Ich habe Ihnen auch zugehört. Die Unterbringung von Geflüchteten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Hier müssen der Bund, die Länder und die Kommunen Hand in Hand arbeiten. Wer aus einer kleinen Landkommune kommt wie ich, weiß, dass gerade kleine Kommunen mit kleinen Verwaltungen praktikable und einfache Lösungen brauchen, um Geflüchtete und Asylsuchende schnell und unkompliziert unterbringen zu können. Die Sonderregelungen in § 246 Baugesetzbuch sind ein Bekenntnis des Gesetzgebers, dass die Flüchtlingsunterbringung für die Kommunen eine enorme Herausforderung darstellt. Einem Bürgermeister, einer Bürgermeisterin ist es doch lieber, man kann die Sonderregelungen in § 246 Baugesetzbuch für den erleichterten Bau von Unterkünften zur Unterbringung von Geflüchteten und Asylsuchenden anwenden, ehe man weitere Schulsporthallen, Veranstaltungsräume oder Hotels nutzt, die dann der Allgemeinheit entzogen werden. Das würde zu einer weiteren Spaltung in unserem Land führen. Und das kann nicht unser Ziel sein in diesen Zeiten; das Gegenteil ist unser Ziel. Die bestehenden Sonderregelungen ermöglichen die schnelle Schaffung von Wohnraum für Menschen mit Fluchthintergrund und tragen damit dazu bei, den Mietwohnungsmarkt zu entlasten. Wäre der einheimischen Bevölkerung mehr geholfen, wenn statt des Baus einer Flüchtlingsunterkunft in einem Gewerbegebiet die Kommune jede verfügbare Mietwohnung anmieten würde? Damit würden der einheimischen Bevölkerung noch mehr Chancen genommen, eine bezahlbare Wohnung in einer Stadt der Wahl zu bekommen. Ich erkenne eine offenkundige Unlogik in Ihrer Argumentation: Einerseits wird behauptet, dass die aktuelle Unterbringungsnotlage auf die Migrationspolitik seit 2015 zurückzuführen ist. – Hören Sie mir zu! Hören Sie mir genau zu! – Andererseits wird beklagt, dass die Sonderregelungen im Baugesetzbuch 2014 eingeführt wurden, zu einem Zeitpunkt also, als nach Auffassung der AfD migrations- und flüchtlingstechnisch noch alles in Butter war. Herr Kollege, Sie sind zwar fast am Ende Ihrer Redezeit angelangt. Aber es gibt noch eine Zwischenfrage. Nein, ich führe jetzt fort. Okay. Dann muss ich Sie leider bitten, zum Ende zu kommen. Okay. – Dann komme ich jetzt tatsächlich zum Ende. Schade! Ich hätte noch viel zu sagen gehabt. Das eine tun, das andere nicht lassen: Sonderregelungen in § 246 Baugesetzbuch zulassen, gleichzeitig aber Migration verstärkt begrenzen und steuern! Unsere Position ist: Alles, was die Arbeit der Kommunen bei der Flüchtlingsunterbringung erleichtert, findet unsere Unterstützung. Wir lehnen Ihren Antrag aus den genannten Gründen ab – auch deshalb, weil betroffene Kommunen für die Sonderregelungen dankbar sind. Danke schön. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat das Wort Karoline Otte.

Grüne

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Unser Grundgesetz ist viel mehr als ein juristisches Dokument. Es ist ein Versprechen, dass die Würde eines jeden Menschen geachtet und geschützt wird, unabhängig von Herkunft, Religion oder Aufenthaltsstatus. Wer in Deutschland Schutz sucht, flieht vor Krieg, politischer Verfolgung, vor Folter, vor Hunger. Und genau deshalb haben wir in unserem Land – gestützt durch das Grundgesetz und internationale Abkommen – die Pflicht, Flüchtenden Obdach und Sicherheit zu bieten. Und genau deshalb brauchen wir flexible, menschenwürdige und schnelle Unterbringungslösungen in unseren Kommunen. – Vielen Dank, Herr Gebhard, für Ihre Ausführungen dazu! Erfolgreiche Unterbringung findet vor Ort statt, dort, wo Städte, Gemeinden und Landkreise gemeinsam kreativ planen, rechtlich flexibel handeln können und finanziell – das ist ganz wichtig – unterstützt werden. Unsere Kommunen leisten bereits wichtige Arbeit bei der Versorgung von Geflüchteten. 320 Städte und Gemeinden heißen Geflüchtete sogar als „Städte Sicherer Häfen“ willkommen und sorgen mit besonderem Einsatz für ein gutes Ankommen in unseren Kommunen. Viele Städte und Gemeinden machen es also vor. Sie nutzen die Möglichkeiten. Die Stadt Erwitte baut Minihäuser, damit Familien Privatsphäre erhalten und nicht in Turnhallen wohnen müssen. Leverkusen setzt auf Privatwohnungen. Für Freiburg hat die dezentrale Unterbringung Vorrang. Die Stadt verzichtet weitgehend auf große Sammelunterkünfte. Wohnungsähnliche Unterkünfte mit Küche, Bad und Familienräumen, das ist der Standard. Die Realität vor Ort verlangt nach pragmatischen und menschlichen Lösungen. Von rechts außen hört man derweil aber nur Menschenfeindlichkeit. Der Antrag zeigt es. Er möchte Menschen zusammenpferchen in Notunterkünften und Turnhallen. Er ist ein weiterer Bulletpoint auf der Menschenfeindlichkeitsagenda der AfD, die nicht nur Geflüchtete und die solidarische Gesellschaft insgesamt angreift, sondern auch den Kommunen die Handlungsspielräume nehmen will. Unterbringung ist auch eine Frage der Integration. Wer Menschen eine gute und sichere Unterkunft bietet, legt den Grundstein für soziale Teilhabe, für Bildung, für Arbeit, für die Zukunft – auch für die Zukunft unseres Landes. Integration beginnt nicht erst in Sprachkursen, sondern dort, wo Menschen ankommen und sich sicher fühlen. Wer Integration ernst meint, muss auch menschenwürdige Unterkünfte fördern. Klar ist: Statt Kommunen Hürden in den Weg zu legen, müssen wir ihnen den Rücken stärken. Kommunen brauchen Planungssicherheit. Sie brauchen eine verlässliche Finanzierung von Unterbringung bis Integrationskurs. Und sie brauchen gesetzliche Spielräume, um humanitär reagieren zu können. Was sie nicht brauchen, ist eine politische Rhetorik, die Geflüchtete stigmatisiert, entmenschlicht und angreift. Sie brauchen kein „race to the bottom“ gegen die Menschenwürde. Das ist ein Angriff auf unsere solidarische Gesellschaft. Dem stellen wir uns mit aller Kraft entgegen. Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass die Zeit für die namentliche Abstimmung in wenigen Minuten endet. Damit gebe ich als Nächstes das Wort für die SPD-Fraktion dem Abgeordneten Dr. Philipp Rottwilm.

SPD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was uns die AfD heute vorlegt, ist mal wieder kein Beitrag zur Migrationspolitik. Es ist auch kein Beitrag zum Baurecht. Es ist erneut reiner Populismus. Sie beantragen, die planungsrechtlichen Ausnahmen für Flüchtlingsunterkünfte zu streichen. Wie immer unterstellen Sie dabei, wir, die Parteien der demokratischen Mitte, würden Flüchtlinge bevorzugen, während Sie allein für die deutsche Bevölkerung kämpfen. Sie tun auch dieses Mal wieder so, als würden Sie mit Ihrem Antrag für Gerechtigkeit im Land sorgen. Angebliche Sonderrechte für Flüchtlinge würden abgeschafft. Lassen Sie uns mal einen Realitätscheck machen. Was passiert, wenn wir diese Ausnahmen tatsächlich streichen? Als ehemaliger Bürgermeister – übrigens einer von dreien aus der Koalition, die heute gegen Ihren Antrag sprechen; darüber würde ich mir mal Gedanken machen –, kann ich Ihnen sehr genau sagen, was passiert: Flüchtlinge werden den Kommunen so oder so zugewiesen, wenn auch sehr viel weniger als in der Vergangenheit, und zwar unabhängig davon, was Sie gern im Baugesetzbuch hätten. Menschen kommen also in den Kommunen an, und wir müssen sie vor Ort unterbringen. Heute kann ich in so einem Fall als OB, als Landrat, als Bürgermeister zügig handeln. Ich kann eine Unterkunft im Eilverfahren bauen – funktional, sicher, menschenwürdig. Wenn Sie mir das mit Ihrem Antrag unmöglich machen, was passiert dann? Dann bleibt mir nichts anderes übrig, als die Menschen irgendwo anders unterzubringen: in Turnhallen, in Jugendherbergen oder in teuer angemieteten Wohnungen, die auf dem freien Markt verfügbar sind. Das ist nicht nur teuer. Genau diese Einrichtungen fehlen dann den Menschen in unseren Städten und Gemeinden: die Turnhalle für den Schulsport – Sie haben es eben selbst gesagt –, die Jugendherberge für die Klassenfahrt und die Wohnung für die junge Familie. Was Sie fordern, trifft also nicht nur die Geflüchteten – das ist eben ausgeführt worden –, sondern belastet auch die Menschen vor Ort. Dies führt nicht dazu, dass es den Menschen besser geht, sondern sie leiden unter Ihren Vorschlägen. Das ist nicht sozial, das ist zynisch, meine Damen und Herren! Eines finde ich bei Ihrem Antrag wieder besonders absurd. Gerade Sie von der AfD rufen ja bei jeder Gelegenheit nach Bürokratieabbau. Aber hier wollen Sie plötzlich mehr Vorschriften, mehr Hürden, mehr Formalismus. Es kann Ihnen gar nicht bürokratisch genug sein. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! Da zeigt sich wieder Ihr wahres Gesicht: Sie wollen unseren Staat nicht verbessern, Sie wollen ihn spalten. Wir dagegen bringen gerade den Bauturbo auf den Weg und schaffen damit Planungserleichterungen auch für den allgemeinen Wohnungsbau. Die AfD will mehr Bürokratie für unsere Gemeinden und Bauämter. Wir dagegen entlasten sie, damit schneller, einfacher und im großen Stil neuer Wohnraum entstehen kann. Und die aktuell geltenden Sonderregeln im Baugesetzbuch sind keine Einladung zur Massenzuwanderung, wie Sie sagen, sondern ein pragmatisches Werkzeug für unsere Kommunalpolitik – wir haben das eben gehört –, ein Werkzeug, das unseren Städten und Gemeinden erlaubt, in besonderen Lagen schnell und unbürokratisch zu handeln. Das fordern unsere Kommunen übrigens zu Recht immer wieder ein. Und was Sie in Ihrem Antrag verschweigen: Diese Regeln laufen 2027 sowieso automatisch aus. Es braucht also gar keinen Beschluss zur Abschaffung. Den gibt es schon. Ihr Antrag ist also, wie so oft, im doppelten Sinne überflüssig. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Realität ist – das haben wir hier eben schon kurz angerissen – längst eine andere. Die Zahl der Asylanträge ist deutlich gesunken, und sie sinkt weiter. Im Mai dieses Jahres waren es bundesweit nur noch rund 8 000 Erstanträge. Das ist, auf das Jahr hochgerechnet, der Stand von vor 2013, meine Damen und Herren. 2013! Damit haben wir das mal richtig eingeordnet. – Ich weiß, Sie haben daran nicht allzu großes Interesse. Das heißt also: Unsere Politik wirkt. Die Lage hat sich beruhigt, und zwar schon seit Herbst 2023 – das war übrigens eine andere Koalition, wenn ich mir die Bemerkung erlauben darf. Seitdem melden viele Kommunen: Die Belastung in den Erstunterkünften nimmt stark ab. Aktuell geht es darum, die Menschen zu integrieren: in unser Bildungssystem, in unseren Arbeitsmarkt, in unsere Gesellschaft. Was Sie von der AfD also vorschlagen, ist nichts als billige Hetze. Und diese Hetze richtet sich nicht nur gegen Flüchtlinge, sie richtet sich gegen alle in unserem Land, gegen alle, die verstanden haben, dass unser Zusammenleben nur miteinander funktioniert und nicht gegeneinander. Wir sagen klar – das wird Sie jetzt nicht überraschen –: Nein zu Ihrem Antrag, nein zu mehr Bürokratie und nein zu Ihrer Stimmungsmache. Vielen Dank.

Linke

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Wir reden hier über ein sehr komplexes Thema, und ich möchte dem Kollegen der SPD doch entschieden widersprechen: Der AfD-Antrag ist kein Populismus, das ist rechte Hetze. Das ist rechte Stimmungsmache, und die trifft die ärmsten und notleidenden Menschen in diesem Land. Ich will mal ganz kurz sagen: Wir wissen ja inzwischen eigentlich alle, dass alle wohnen müssen. Das sagen sogar, glaube ich, alle Fraktionen in diesem Parlament. Und wir stellen fest: Fast 2 Millionen Wohnungen stehen bundesweit leer. Die stehen leer! Und wir reden hier ernsthaft über das Sonderbaurecht? Ich kann es nicht fassen! Wir haben bundesweit 550 000 Ferienwohnungen. Das sind über eine halbe Million, meine Damen und Herren. – Da könnten wir längst alle Menschen gut mit Wohnraum versorgen. Es ist einfach eine Klassenfrage, die darüber entscheidet, wer Zugang zu Wohnraum hat und wer nicht. Deswegen darf man sich dieser rechten Hetze überhaupt nicht ausliefern. Man muss sich ihr entschieden entgegenstellen. Wir reden hier momentan über den Bauturbo – und das geht jetzt wirklich auch mal an die Koalitionsfraktionen –: Sie reden hier gerade über die weitgehende Liberalisierung des Bauplanungsrechts. Ich möchte Ihnen da gerne mal reinen Wein einschenken: Nach 1945 war die Stadtplanung in Deutschland Teil der Demokratiefrage, der demokratischen Erneuerung dieser Republik. Und die Teilhabe in Raumplanungsfragen war ein Grundsatz, genauso übrigens wie die Bodenfrage. Deswegen ist es total schändlich, dass Sie dieses Planungsrecht immer weiter liberalisieren, immer weiter beschneiden, und das natürlich immer zulasten der Ärmsten, also der Geflüchteten und natürlich der Menschen in Wohnungsnot. Und das lehnen wir ab. Ich kann Ihnen das gerne noch mal erklären. Also, seit 2014 schließt sich hier wirklich der Zyklus. Die erste Sonderregelung zur Erleichterung der Unterbringung wurde 2014 erlassen. 2015 wurde dann ein umfassendes Sonderbaurecht festgeschrieben. Das legen Sie uns jetzt als Bauturbo vor. Das ist die Prekarisierung des Wohnens, die Sie über das Baurecht hier festschreiben. Da muss man ganz klar sagen: So geht es nicht; denn alle sollen gut wohnen. Herr Luczak, dass wir da unterschiedlicher Auffassung sind, ist bekannt. Das Bauplanungsrecht ist, auch wenn das jetzt total kompliziert klingt, am Ende eine Klassenfrage. Es ist die Frage, ob wir dem Mantra „Licht, Luft, Sonne“ wirklich für alle Raum geben oder sagen: Nein, nur die Villenbesitzer sollen Licht, Luft, Sonne haben. Da sagen wir als Linke – das wird Sie nicht wundern – ganz klar: Das findet mit uns nicht statt. Die weitere Deregulierung, die Sie mit dem Bauturbo auf den Weg bringen, ist falsch. Deswegen ist auch dieses Sonderbaurecht wirklich ein großes Problem. Aber es ist wichtig, noch einmal klarzustellen, dass dieses Sonderbaurecht eben vor allem zulasten der Geflüchteten geht und deswegen ein Problem ist und dass nicht die Geflüchteten das Problem sind. Und deswegen ist das, was Sie betreiben, einfach rechte Hetze. Vielen Dank. Nun hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion der Abgeordnete Michael Kießling.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt weiß ich nicht, auf welchen Blödsinn ich zuerst antworten muss. Ihre Ausführungen, Frau Gennburg, sind völlig absurd, weil wir die Planungshoheit der Kommunen auch beim Bauturbo berücksichtigen. Es ist eine demokratische Entscheidung, die vor Ort getroffen wird. Also, so viel Blödsinn in so kurzer Zeit zu reden, das muss man erst einmal hinkriegen. Herzlichen Glückwunsch dazu! Liebe AfD, zu Ihrem Antrag. Bei Ihnen sehen wir das bekannte Muster – das machen Sie immer –: lautstarke Forderungen, schwacher Inhalt. Und gleichzeitig frönen Sie dabei Ihrer Lieblingsbeschäftigung: Flüchtlinge zum Sündenbock für alles zu machen, was Sie an unserem Rechtsstaat stört. Meine Damen und Herren, das darf nicht sein. Sie stellen im Antrag Behauptungen auf, für die es keine Beweise gibt – das ist typisch für Sie –, frei nach dem Motto: Eine laute Behauptung ist allemal besser als ein schwacher Beweis. Schauen wir uns doch die Tatsachen mal an. Unsere Kommunen stehen auf verschiedene Weise unter Druck: bei der Schaffung von kostengünstigem Wohnraum, bei der Schaffung von Wohnraum für die wachsende Bevölkerung und auch bei der Unterbringung von Asylbewerbern und Geflüchteten. Und in Ihrem Antrag heißt es allen Ernstes, die Sonderregelungen nach § 246 BauGB wirken als Pullfaktor für die Migration. Welch ein Blödsinn! Wir schaffen die Lösung dafür, dass die Geflüchteten und Asylbewerber entsprechend untergebracht – das haben wir gehört –, Turnhallen und andere Einrichtungen weiter genutzt werden können und wir auch im Bereich der Integration weiterkommen. Diese Sonderregelungen decken die Realität ab, und zwar die Realität der Flucht und der Migration, die die Kommunen bewältigen müssen. Es ist die Aufgabe der Kommunen, Wohnraum zu schaffen. Das schaffen wir mit diesem Paragrafen. Das ist ein Paragraf für die Kommunen und für die Unterbringung der Geflüchteten. Ihr Antrag liefert keinen Lösungsansatz. Es ist einfach Ausdruck eklatanter Verantwortungslosigkeit, was Sie da vom Stapel lassen, meine Damen und Herren. Wenn wir die bestehenden Probleme bewältigen wollen, dann brauchen wir rechtssichere, flexible Instrumente wie die Sonderregelungen im Baugesetzbuch. Sie ermöglichen temporäre Nutzungen – den städtebaulichen Missstand, den Sie anführen, können wir beheben, weil letztendlich auch zurückgebaut werden kann –, beschleunigte Verfahren und die Flexibilisierung der Flächennutzung, und vor allem schaffen wir Handlungsspielraum für die Kommunen. Wenn wir die bestehenden Sonderregelungen streichen, dann löst das keine Probleme, sondern es verschärft letztendlich die Probleme vor Ort, und wir lassen die Kommunen dabei im Stich. Meine Damen und Herren, wenn wir wirklich Lösungen schaffen wollen, dann müssen wir bauen, bauen, bauen, bauen, und das haben wir uns als Koalition vorgenommen – schneller, flexibler und unbürokratischer. Wir müssen den bedauerlichen Trend der zurückgehenden Zahl an Baugenehmigungen für Neubauten, den wir in den vergangenen Jahren hatten, umkehren, sodass wieder mehr gebaut wird. Dafür haben wir jetzt, denke ich, mit dem Bauturbo einen guten Aufschlag in petto, der auch im Bauausschuss diskutiert wird. Beim Bauturbo geht es darum, schneller und einfacher zu bauen und konkrete Hilfe vor Ort zu liefern. Wir brauchen natürlich die Investitionen in den sozialen Wohnungsbau – Milliarden –; aber das allein wird uns nicht helfen. Wir brauchen auch private Investitionen und private Investoren. Deshalb müssen wir als Regierung Vertrauen wieder zurückgewinnen, und deswegen ist klar: Wir brauchen klare Verfahren und Rahmenbedingungen, die auch für private Investoren langfristig verlässlich und kalkulierbar sind, und keine Scheindebatten, die Sie von der AfD vom Zaun brechen. Wir brauchen mutige Lösungen, die die Realität ins Auge fassen, und zwar gemeinsam mit den Kommunen, mit den Ländern, mit dem Bund und auch mit den Investoren. Und was wir vor allem brauchen, ist der Wille, wieder zu bauen; das hat die Bundesbauministerin ganz deutlich gesagt. Wir müssen bauen, damit wir mehr Wohnraum haben, damit wir Entspannung haben und damit wir bezahlbares Wohnen wieder ermöglichen können. Dafür stehen wir als Koalition. Die Abschaffung des Sonderbaurechts, die Sie fordern, ist ein Thema, das unsere Gesellschaft weiter spalten würde, weil das Problem bei den Kommunen einfach abgeladen würde. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag natürlich ab. Zu seiner ersten Rede hat nun das Wort der Abgeordnete Volker Scheurell von der AfD-Fraktion.

AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Gäste! Stellen Sie sich vor, Sie wollen dem Trubel der Großstadt ein bisschen entkommen. Sie kaufen sich mit Ihrer Familie nichtsahnend einen Kleingarten in einer kleinen Kolonie, freuen sich des Lebens – bis zu jenem Tag, an dem Ihnen ein dreistöckiger Flüchtlingscontainer vor die Nase gesetzt wird. Neben dem immensen Wertverlust, den Sie hinnehmen müssen, schauen nun tagaus, tagein junge Männer aus aller Welt Ihren Töchtern beim Poolbaden zu und sorgen mit ihrem Talahon-Verhalten dafür, dass Sie den Kleingarten nie wieder losbekommen. Klingt verrückt? Nein, genau das passiert gerade mitten in Berlin. Auch in meinem Wahlkreis, in Wittenberg, ist die Migrationskrise mittlerweile sehr akut geworden. Die Städte und Gemeinden geben für die Errichtung und den Unterhalt neuer Flüchtlingsheime bald mehr Geld aus als für Schulen und Altenheime zusammen. Die Bürger fühlen sich zu Recht von der etablierten Politik verraten, wenn sie gegenüber zugereisten Ausländern als Bürger zweiter Klasse bevorzugt werden. – Bevorzugt natürlich. – Nein, die Deutschen werden nicht bevorzugt. Währenddessen wird die Gegenseite immer weiter und weiter in Milliardenhöhe alimentiert. Wir als AfD legen daher heute einen sehr guten Antrag vor, der dem Ganzen ein Ende setzen soll. Es ist nämlich so, dass die Bauvorschriften, mit denen jeder Kleinsparer und Häuslebauer drangsaliert wird, bei der Einrichtung eines Flüchtlingsheims nur noch grob überflogen, wenn nicht gar umgangen werden. Während auf der einen Seite bei einem Einfamilienhaus eines mittelständischen Arbeitnehmers eine Dachbegrünungsvorschrift, eine Fahrrad- und Mülltonnenstellplatzvorschrift, eine separate Abnahme der Doppelgarage, eine baurechtliche Verfügung eines Gartenhäuschens und andere Schikanen einsetzen, die nur den Zweck haben, fleißigen Bürgern den Wohlstand mieszumachen, kann auf der anderen Seite jederzeit ein Asylheim in Fertigbauweise eröffnen – Bauzeit: wenige Wochen. Noch ein Beispiel aus meinem Wahlkreis: Ein Großinvestor möchte ein kleines Wohngebiet bauen, unter allen neuen ökologischen Vorgaben, also autofrei, mit Fahrrädern – alles wunderbar. 2014 hat er die Grundstücke erworben, mit Offenlegung, Bürgerbeteiligung und unserer deutschen Bürokratie. Was ist passiert? Bis heute kein Spatenstich und mehrere Tausend Euro Kosten! Aber Asylunterkünfte werden ruckzuck gebaut. Kommen Sie bitte zum Ende. Die gleiche Untergrabung der Genehmigungsverfahren soll es nun bei dem neuen Bauturbo geben, aber zeitlich begrenzt; denn dann haut die Bürokratie wieder zu. Ich frage mich: Machen Sie den Bauturbo für unsere Bürger oder für unsere Neubürger? Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Ende Ihrer Rede. Es gibt kein Menschenrecht, in Deutschland zu leben. Danke.

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