Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Zuwanderung in das Gesundheitssystem begrenzen – Zurückführung der medizinischen Versorgung von Ausländern auf das verfassungsrechtlich gebotene Minimum – Orientierung am dänischen Modell
Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Zuwanderung in das Gesundheitssystem begrenzen – Zurückführung der medizinischen Versorgung von Ausländern auf das verfassungsrechtlich gebotene Minimum – Orientierung am dänischen Modell
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (7)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der AfD-Fraktion klingt ja erst mal nach Ordnung und Kontrolle. In Wahrheit werden hier aber Punkte vorgeschlagen, die nicht zu realisieren sind, mehr Bürokratie schaffen und zudem – zumindest in der Form, wie im Antrag das dänische Modell interpretiert wird – mit dem Völkerrecht, unserer Verfassung und dem Unionsrecht nicht vereinbar sind. Daher lehnen wir den Antrag ab. Vielleicht hilft auch noch mal ein Blick auf das dänische Modell. Es ist ja ein Dauerbrenner in der Gesundheitspolitik, immer Modelle aus anderen Ländern heranzuziehen. Diese passen aber häufig nicht zu Deutschland, weil wir nun mal ein etwas größerer und föderaler Staat sind, der aus 16 Bundesländern und Kommunen besteht. Deswegen ist dieses Modell für Deutschland weder praktikabel noch rechtlich zulässig. Vielleicht hätte auch ein Blick auf die aktuelle Rechtslage geholfen. Sie zitieren das Asylbewerberleistungsgesetz. In § 4 ist doch genau beschrieben, welche Leistungen für Asylbewerber vorgesehen sind. Hier gilt die Beschränkung auf notwendige Behandlungen bei akuten Erkrankungen, Schmerzen und Schwangerschaft. § 6 regelt die Ausnahmen bei besonderen Umständen, für die eine entsprechende zusätzliche Genehmigung erforderlich ist. Hier unterscheiden wir uns nicht vom dänischen Modell. Ja, nach 36 Monaten gibt es reguläre Leistungen. Das ist für mich kein Luxus, sondern ein Merkmal des Rechtsstaats und auch ein Zeichen für Integration. Aber das Asylbewerberleistungsgesetz sieht für ausreisepflichtige Personen noch restriktivere Beschränkungen vor. Von daher: Es ist alles angelegt im Asylbewerberleistungsgesetz. Man muss ehrlicherweise zugeben, dass wir ein Vollzugsproblem haben; das ist so. Aber das liegt an der Überlastung unserer Systeme. Deswegen brauchen wir dort vernünftige Reformen, und die müssen wir angehen. Ich will mich auch nicht der Realität in unserem Gesundheitssystem verweigern. Ich kenne aus eigener Erfahrung die Situation in Notaufnahmen und im Rettungsdienst. Da sollte der eine oder andere auch mal am Wochenende oder in der sitzungsfreien Zeit in einer Schicht mitarbeiten. Da sieht man überfüllte Warteräume, erschöpfte Teams und vermeidbare Einsätze. Ich will hier aber keine Notaufnahmebild-Debatte lostreten. Viel wichtiger ist, festzustellen, dass in jeder Schicht in einem Krankenhaus oder in einer Notaufnahme jemand mit Migrationshintergrund arbeitet, der so das System stützt. Im Kern müssen wir die Probleme im bestehenden System angehen, anstatt ein neues System einzuführen; das hilft nicht. Die Lösung ist, die Abläufe im bestehenden System zu verbessern. Die Notfallreform ist dabei ein wichtiger Schlüssel, genauso wie Telemedizin, das Primärarztprinzip und die Einführung von integrierten Notfallzentren. Mit einer echten Reform erreichen wir tatsächlich mehr als mit Ideologie. Entscheidend ist aber: Um eine Entlastung unseres Gesundheitssystems zu erreichen, brauchen wir mehr Steuerung und Begrenzung der Migration. Da hat die Bundesregierung schon einiges geliefert: Verfahren beschleunigt, Rückführung verbessert, irreguläre Migration reduziert. Die Zahl der Erstanträge auf Asyl konnte mehr als halbiert werden. Das ist ein Erfolg unserer Regierung. Das entlastet letztendlich auch unser Gesundheitssystem und ist der richtige Weg. Zum Schluss. Unsere Antwort auf die Herausforderungen sind keine Schaufensteranträge, sondern konkrete Maßnahmen für Ordnung mit Augenmaß, für Reformen im bestehenden Gesundheitssystem, aber immer mit Respekt vor der Würde jedes Menschen. Das unterscheidet Rechtsstaatlichkeit von Populismus. Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist Martin Sichert für die AfD-Fraktion.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein Australier verletzt sich bei einem Unfall in Bosnien schwer. Er muss 100 000 Dollar für die medizinische Behandlung zahlen. Die Spendensammlung dafür geht im Internet viral, und kein Einziger der Kommentatoren kommt auf die Idee, dass die Bosnier die Gesundheitskosten des Australiers tragen sollten. Dieser Fall zeigt, was weltweit Standard ist: Ausländer, die in einem Land nicht arbeiten, müssen alle Behandlungen selbst bezahlen. Wir von der AfD fordern, diesen weltweiten Standard auch in Deutschland einzuführen. Die Politik der AfD ist weltweit normal. Extrem ist die Politik, die CDU, SPD, Grüne und Linke dem Land aufgezwungen haben. Es ist weltweit einzigartig, dass arbeitende Inländer schlechtergestellt werden als arbeitslose Ausländer. Geht die deutsche Oma ins Heim, dann wird erst ihr gesamtes Vermögen aufgebraucht, und danach müssen die Kinder Tausende Euro für das Heim zuzahlen. Geht die ukrainische Oma ins Heim, dann bezahlt der Staat von Anfang an alles, und sie und ihre Kinder können ihr Vermögen behalten. Das ist eine schreiende Ungerechtigkeit. Die jetzige Regelung ist ein Schlag ins Gesicht sowohl von arbeitenden Ausländern als auch von Deutschen. Wer arbeitet, muss bis zu 1 200 Euro für die Krankenversicherung im Monat zahlen. Wer arbeitet, muss für alles Zuzahlungen leisten. Wer arbeitet, muss Tausende Euro für Angehörige im Pflegeheim leisten. Wer arbeitet und krank wird oder pflegebedürftige Angehörige hat, der wird ausgezogen bis aufs letzte Hemd. Das ist falsch. Aber es wird noch ungerechter dadurch, dass Ausländer, die nicht arbeiten, alles vom Staat bezahlt bekommen. Millionen deutsche Rentner frieren im Winter, weil sie sich das Heizen nicht leisten können. Dem deutschen Rentner wird erklärt: Bevor er seine mickrige Rente aufstocken darf, muss er erst sein Haus verkaufen, auch wenn das schon seit vielen Generationen in Familienbesitz ist. Wenn aber ukrainische, syrische oder afghanische Bürgergeldempfänger im Porsche beim Amt vorfahren und eine fette Villa im Heimatland besitzen, dann finanziert das Amt ihnen trotzdem alles. Was für eine himmelschreiende Ungerechtigkeit! Meine Damen und Herren, eine Versicherung ist per Definition eine Gemeinschaft, bei der Beitragszahler bestimmte Kosten gemeinsam tragen. Es ist völlig irre und weltweit einmalig, dass Ausländer, die noch nie etwas ins Sozialsystem eingezahlt haben, vollen Anspruch auf die Versicherungsleistungen haben, und wir von der AfD wollen das beenden. Dass ausländische Bürgergeldempfänger die Gesundheitsversorgung zum Nulltarif bekommen, reduziert auch die Leistungen für alle anderen. Es verlängert für Deutsche und für ausländische Fachkräfte die Wartezeiten bei Ärzten, bei Operationen oder bei Pflegeheimplätzen. 2,5 Millionen Ausländer haben keinerlei Leistungen für die Solidargemeinschaft erbracht, aber den gleichen Anspruch auf die knappen Plätze wie gesetzlich Versicherte, die 1 200 Euro jeden Monat zahlen. Das zerstört unseren Sozialstaat. Schluss damit! Die CDU will fleißige Ausländer und Einheimische bestrafen: mit 15 Euro Zuzahlung bei jedem Arztbesuch, 200 Euro Zuzahlung bei jedem Facharztbesuch und 50 Prozent mehr Zuzahlungen für alles. Vor der Wahl sagte Friedrich Merz noch, es könne nicht sein, dass Ukrainer herkommen und sich auf Kosten der Deutschen die Zähne machen lassen. Jetzt, nach der Wahl, will Kanzler Merz, dass die Ukrainer sich weiter die Zähne auf Kosten der Deutschen und der fleißigen Ausländer machen lassen, und diese sollen mit steigenden Zuzahlungen auch noch mehr dafür zahlen. Was für ein Wahnsinn! Wir sagen: Schluss mit dieser inländerfeindlichen, mit dieser leistungsfeindlichen Politik! In Dänemark, in Bosnien, nahezu überall auf der Welt gilt: Wer als Ausländer nichts leistet, der bekommt auch nichts, und dieser Standard muss endlich auch in Deutschland gelten, zum Wohl sowohl der Deutschen als auch der fleißigen Ausländer. Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte: für die SPD-Fraktion Serdar Yüksel.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nachdem wir hier die Märchenstunde von Ihnen, Herr Sichert, gehört haben und Sie den Vergleich eines Australiers in Bosnien bemüht und daraus Ableitungen für Deutschland dargestellt haben, kann man nur sagen: Das kann man machen, wenn man Äpfel mit U-Booten vergleicht. Das haben Sie gerade in Ihrer Rede getan. Ihr Antrag ist erneut der untaugliche Versuch, ein Thema zu skandalisieren, Menschen gegeneinander auszuspielen – was Sie ja besonders gut können – und unsere Gesellschaft zu spalten. Und wir sind, liebe Kolleginnen und Kollegen, durch den vorliegenden Antrag einmal mehr Zeuge eines Angriffs auf die Grundwerte unseres Landes – auf die Menschenwürde, die Humanität, die Solidarität –, auf denen auch unser Gesundheitssystem beruht. Unter dem Deckmantel einer vermeintlichen Entlastung unseres Gesundheitssystems fordern Sie im Kern, die medizinische Versorgung von ausländischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern zu reduzieren, und das ganz drastisch, also auf akute Notfälle, Schmerzbehandlungen und lebensbedrohliche Situationen. Alles andere soll gestrichen oder nur noch mit behördlicher Genehmigung möglich sein. Meine Damen und Herren, das ist nicht nur gesundheitspolitisch absurd, sondern auch gefährlich. Wer Impfungen streicht, gefährdet nicht nur Geflüchtete, sondern die öffentliche Gesundheit im Gesamten. Wer Schwangeren die medizinische Betreuung verweigert, handelt menschenverachtend, und wer psychisch Erkrankten Hilfe versagt, nimmt Leid und soziale Not wissentlich in Kauf. Als würde das nicht schon genügen, ist dieser Antrag auch noch verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 18. Juli 2012 unmissverständlich festgestellt, dass die Menschenwürde migrationspolitisch nicht zu relativieren ist. Ich zitiere: „Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums umfasst sowohl die physische Existenz […] als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und einem Maß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben.“ Und weiter heißt es in dem Urteil: „[…] Migrationspolitische Erwägungen, die Leistungen an Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Flüchtlinge niedrig zu halten, um Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, können von vornherein kein Absenken der Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen.“ Und jetzt hören Sie mal gut zu als Verfassungsfeinde: Die in Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes garantierte „Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren“. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger haben in Deutschland Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, und das schließt eine medizinische Versorgung nach den allgemeinen Standards ein. Und wer diesen Grundsatz infrage stellt, stellt die Geltung unseres Grundgesetzes infrage. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Antrag ist kein Beitrag zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung, auch wenn Sie gerade in Ihrer Rede das Gegenteil zu verdeutlichen versucht haben. Sie wollten mit Ihrer Rede das tun, was Sie immer gut können: spalten sowie überflüssige und gefährliche Diktion in den Bundestag bringen. Wir aber im Hohen Haus bleiben verfassungstreu. Wir stehen zu den Prinzipien unseres Grundgesetzes und unseres Sozialstaates, unverrückbar, und wir werden nicht zulassen, dass Sie mit diesem Antrag weiter einen Keil in unsere Gesellschaft treiben und dass Menschen, die in Not sind, gegeneinander ausgespielt werden. Wenn wir den Verbotsantrag stellen, dann werden wir Ihren Verstoß gegen Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes auch noch einmal in die Klagebegründung mit aufnehmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Glück auf! Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Linda Heitmann.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag ist verfassungswidrig, er ist völkerrechtswidrig, er ist unionsrechtswidrig, er ist fachlich unsachlich, und er ist nicht zuletzt ganz einfach unmenschlich. Und warum ist das so? Einige Beispiele, die Herr Yüksel teilweise schon genannt hat: Der restriktive Leistungszuschnitt verstößt gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention und auch gegen die UN-Kinderrechtskonvention. Die Beschränkung auf lediglich akute Notfallbehandlungen, wie Sie sie hier im Antrag fordern, widerspricht Artikel 1 Absatz 1 unseres Grundgesetzes, nämlich der Menschenwürde, und Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes, dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, und zwar in ihrer anerkannten Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht. Genau deshalb waren sich auch alle demokratischen Fraktionen einig, dass dieser Antrag keine Anhörung im Gesundheitsausschuss wert ist. Wir haben dadurch im Gesundheitsausschuss viel Lebenszeit für die Sachverständigen und auch für uns selber gespart. Aber Sie klauen uns jetzt wieder Lebenszeit, indem wir diesen Antrag hier debattieren müssen, obwohl es nun wirklich dringendere gesundheitspolitische Fragen gäbe, die man wirklich hier debattieren müsste. Ihr Populismus ist an der Stelle auch wirklich leicht zu entlarven als eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit. Sie suggerieren nämlich, hier könne Geld gespart und etwas Gutes getan werden. Nein, das Gegenteil ist der Fall. Indem Sie grundlegende gesundheitliche Versorgung wie vorgeburtliche Betreuung von Schwangeren oder auch Impfungen infrage stellen, setzen Sie nicht nur die Gesundheit der betroffenen Gruppen, sondern die Gesundheit der gesamten Bevölkerung aufs Spiel. Denn nicht zuletzt seit der Pandemie wissen wir genau: Durch Impfungen schützen wir nicht nur uns selbst, sondern wir schützen auch unsere Mitmenschen. Ich kann Ihnen sagen: Zahlreiche Krankheiten konnten weltweit durch Impfungen mittlerweile erfreulicherweise ganz oder fast ausgerottet werden. Deshalb sollten wir daran auch weiter arbeiten. Die Pocken gibt es mittlerweile nicht mehr. Kinderlähmung und Diphtherie sind fast ausgerottet auf der Welt. Masern und Mumps sind stark zurückgedrängt. Aber immer wieder gibt es hier, leider auch in Deutschland, Ausbrüche, und zwar insbesondere dort, wo viele Ungeimpfte zusammenkommen. Das können wir doch nicht wollen. Lassen Sie uns doch gemeinsam daran arbeiten, dass die Impfquote hier in Deutschland wirklich hoch ist und bleibt. Bei Infektionskrankheiten, Hepatitis C oder HIV hat die WHO das Ziel ausgegeben, diese Krankheiten bis 2030 auszurotten. Ich muss ganz ehrlich sagen: Wir selbst machen es uns immer wieder schwer in Deutschland, dieses Ziel wirklich mit zu erreichen, indem wir unzureichend testen, zu spät erkennen und dann Menschen die Behandlung dieser behandelbaren Krankheiten zu spät zukommen lassen. – Ich rede zum Thema. Ich rede nämlich genau zu den Dingen, die Sie Menschen an Behandlungen vorenthalten wollen. Wir müssen doch, um Infektionskrankheiten auszurotten und dafür zu sorgen, dass sie sich nicht weiterverbreiten können, wirklich alle Menschen, bei denen Infektionskrankheiten erkannt werden, dann auch behandeln. Nur so können wir das WHO-Ziel letztendlich auch erreichen. Was garantiert nicht dazu geeignet ist, die öffentliche Gesundheit hier in Deutschland zu fördern und zudem großer rechtlicher Unsinn ist, ist dieser Antrag. Das Vorenthalten von Impfungen und der Behandlung anderer Erkrankungen ist für uns alle eine Bedrohung. Deshalb: Kommen Sie zur Vernunft, und vergeuden Sie unsere kostbare Zeit nicht länger mit solchen Anträgen! Vielen Dank. Für die Fraktion Die Linke ist der nächste Redner Ates Gürpinar.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit diesem Antrag geht die AfD direkt, offiziell und ungeschminkt an die Gesundheit, an die körperliche Versehrtheit von Menschen mit Migrationshintergrund. Er ist offensichtlich rassistisch, und er strotzt nur so vor Unwahrheiten. Ein Beispiel. Sie sprechen von einem verfassungsrechtlichen Minimum der gesundheitlichen Versorgung in diesem Land. Das gibt es nicht. Was es gibt: eine UN-einheitliche Linie, ein Menschenrecht – die Anerkennung, dass alle Menschen den höchsten erreichbaren Stand an körperlicher und geistiger Gesundheit erlangen können sollen. Und wir verteidigen dieses Recht auch gegen Sie, sehr geehrte Damen und Herren. In Ihrem Antrag zitieren Sie den jetzigen Bundeskanzler Merz. Der behauptete wahrheitswidrig, dass Geflüchtete den Deutschen die Arzttermine wegnehmen. Dies ist und bleibt ein entscheidendes Problem, liebe Union: Die vermeintliche Mitte produziert den Rassismus, den die AfD dankend ausspuckt. Und Ihre Spaltungsversuche treffen auf fruchtbaren Boden; denn die Gesundheitsversorgung der hier schon länger Lebenden und der Menschen mit Migrationshintergrund ist gleichermaßen gefährdet. Die Wartezeit auf einen Therapieplatz für Kinder und Jugendliche beträgt mittlerweile 30 Wochen im Schnitt. Aber Sie bauen Versorgung ab, nicht auf, und schieben dann die Schuld auf diejenigen, die sowieso schon keinen richtigen Zugang zur gesundheitlichen Versorgung im Land haben. Den Geflüchteten wird schon jetzt ein richtiger Zugang verwehrt. In Sozialämtern entscheiden Nichtmediziner/-innen darüber, ob Geflüchtete gesundheitliche Versorgung erhalten oder nicht. Die Linke fordert das Gegenteil. Wir fordern einen guten Zugang für alle – mit Unterstützung vor allem für die Schwächsten im Land, zum Beispiel mit Sprachmittlung. Denn die Ärmsten im Land sterben schon jetzt zehn Jahre früher als die Reichsten. An dem Antrag verwundert eigentlich nur wenig. Aber ehrlicherweise bleibt mir dann doch immer ein Stück weit Verwunderung, ein Rest Unglaube, ein Rest Naivität, dass Menschen doch eigentlich nicht so dreist sein können. Denn allen ist klar, dass Sie Ihre eigenen Forderungen nie bei sich selbst anwenden würden. Herr Sichert, Frau Baum, Sie stehen ganz oben auf dem Antrag. Erzählen Sie doch der Gesellschaft einmal Ihre Gründe der Migration. Herr Sichert, Sie traten in der letzten Legislatur den langen Weg von Bayern nach Friesland in den hohen Norden an. Frau Baum, Sie wurden selbst von Weidels AfD in BaWü als zu rechts befunden, um noch einmal für den Bundestag aufgestellt zu werden. Dann migrierten Sie nach Sachsen-Anhalt, damit Sie als Abgeordnete weiterhin Zigtausend Euro verdienen können – Migration, um weiterhin gut Geld zu verdienen und braunes Zeug zu labern. Sind Sie eigentlich Wirtschaftsflüchtling, oder würden Sie sich als Opfer verstehen, als politisch Geflüchtete, weil Sie selbst dem alten Landesverband in Baden-Württemberg zu peinlich waren? Und selbst die anderen lachen da nicht mehr so richtig, Frau Baum. Und dann wollen Sie anderen Migranten verbieten, vor Krieg und Hunger zu fliehen und zumindest gesundheitlich nach Menschenrecht versorgt zu werden. Ihre Doppelmoral widert mich an. Schönen Tag. Herr Kollege, ich erteile Ihnen hiermit einen Ordnungsruf für die Verwendung „braunes Gelaber“. Der nächste Redner in dieser Debatte ist Dr. Stephan Pilsinger.
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Frau Präsidentin! Jetzt, nach der ganzen Emotionalität, möchte ich gerne zur Sache zurückkehren. Ich habe mir den Antrag der AfD durchgelesen. Sie schreiben: „Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, dem Parlament binnen sechs Monaten einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die medizinischen Leistungen für Ausländer auf das verfassungsrechtlich unabdingbare Minimum gemäß Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 GG beschränkt.“ Die Sache ist die: Wir als Unionsfraktion sind pragmatisch. Wir sagen ganz klar: Die Akut- und Notfallversorgung und alles, was für den Patienten – egal woher er kommt, egal ob er hierher geflüchtet ist oder ob er Inländer ist – notwendig ist, muss der Mensch auch bekommen. Es darf nicht sein, dass Menschen, die ein schweres gesundheitliches Problem haben, wie Menschen zweiter Klasse behandelt werden, nur weil sie aus dem Ausland kommen. Aber, meine Damen und Herren, es kann auch nicht sein, dass Menschen, die aus dem Ausland zu uns kommen – da sind wir in der Sache orientiert, ähnlich wie die Dänen das gemacht haben; das schreiben Sie auch in Ihrem Antrag –, die hier keine Bleibeperspektive haben, Leistungen bekommen, die nicht unbedingt notwendig sind. Deshalb ist unsere Position ganz klar: Akut- und Notfallversorgung und alles, was die Patienten wirklich brauchen, ja. Zu allen Sachen, die nicht unbedingt notwendig sind, für Menschen, die nie hier eingezahlt haben und die das nicht unbedingt brauchen, sagen wir ganz klar Nein. – Das ist eine klare Meinung. Und, meine Damen und Herren, jetzt möchte ich weitergehen in der Diskussion zu dem, was die AfD geschrieben hat. Sie schreiben unter Punkt II.a: „Reduktion der Leistungen […] auf akute Notfallbehandlungen, […].“ Und unter b: „Streichung der Kann-Leistungen gemäß § 6 AsylbLG für sämtliche nicht lebensnotwendigen Behandlungen, insbesondere chronische Krankheiten, Zahnbehandlungen, Schwangerschaftsvorsorge, Impfleistungen und Psychotherapien unabhängig von der Dauer des Aufenthalts in Deutschland – es sei denn, eine besondere Einzelfallentscheidung durch eine zuständige Aufsichtsbehörde liegt vor.“ Da sage ich Ihnen: So einem Antrag können wir doch nicht zustimmen. Mal ganz im Ernst: Wir können doch nicht zulassen, dass Menschen, die zu uns flüchten, am Ende keine Impfleistungen bekommen. Was hat das denn mit Humanität zu tun? Und was hat das mit Selbstschutz zu tun? Wir können doch nicht zulassen, dass Menschen, die zu uns kommen, Erkrankungen nach Deutschland einschleppen, weil sie nicht geimpft sind. Das ist unvernünftig und nicht pragmatisch. Deswegen lehnen wir das auch streng ab. Meine Damen und Herren, verehrte Kollegen von der AfD, Sie schreiben: auch nicht bei chronischen Erkrankungen. – Jetzt sagen Sie mal bitte: Wenn hier jemand schweren Diabetes hat, sollen wir dann zuschauen, wie dem aufgrund seiner chronischen Erkrankung der Fuß abfällt? Das kann doch nicht vernünftig sein. Wir können doch nicht akzeptieren, dass der Mensch mit Bluthochdruck, mit einer chronischen Erkrankung keine vernünftige Behandlung bekommt. Kein Arzt, der darüber nachdenkt, würde so was zulassen. Und auch wenn man das berechtigte Interesse hat, zu sagen, dass man den Asylbewerbern nicht unbedingt Leistungen geben sollte, die nicht notwendig sind, muss man zugeben: Diese Leistungen bei chronischen Erkrankungen sind unbedingt notwendig. Und jeder, der darüber nachdenkt, würde auch entsprechend so entscheiden. Meine Damen und Herren, Sie schreiben, Sie wollen keine Leistungen mehr für die Schwangerschaftsversorgung. Sie haben doch einige in Ihrer Fraktion, die sagen, der Schutz des ungeborenen Lebens sei Ihnen wichtig. Jetzt mal ganz im Ernst: Sie können doch nicht zulassen, dass die Zahl der Totgeburten steigt. Diese ungeborenen Kinder können nichts dafür, dass ihre Eltern vielleicht illegal eingereist sind. Es kann nicht sein, dass diese ungeborenen Kinder keine vernünftige Schwangerschaftsversorgung bekommen, weil Sie so borniert sind und sagen, sie dürfen nichts bekommen. Dass man sich so an ungeborenem Leben, an zukünftigen Kindern auslässt, das ist eine Frechheit. Da verraten Sie Ihre eigenen Grundsätze. Zu den psychischen Erkrankungen. Wir sehen es doch immer wieder: Psychische Erkrankungen sind der Anlass für viele Straftaten in Deutschland – auch von Asylbewerbern –, weil diese Menschen nicht ausreichend psychisch versorgt sind. Sie wollen dafür sorgen, dass solche Menschen keine Behandlung mehr bekommen. Damit gefährden Sie die Deutschen wirklich sehr; denn psychisch Kranke sind, wenn man sie nicht behandelt, durchaus eine Gefahr für sich selbst und für andere. Das können wir nicht zulassen. Wir müssen psychisch kranken Menschen helfen mit einer Psychotherapie, mit entsprechenden Angeboten. Jeder, der notwendige Leistungen braucht, muss diese auch bekommen. Leistungen, die nicht notwendig sind, muss man einschränken. Deswegen sind wir da pragmatisch: Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen, weil er an der Sache vorbeigeht, weil er das eigentliche Ziel nicht erreicht und weil er den Anspruch von Humanität so nicht erfüllt. Vielen Dank. Der abschließende Redner in dieser Debatte ist Joachim Bloch für die AfD-Fraktion.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach 36 Monaten erhalten Asylbewerber bei uns nahezu dieselben Leistungen wie reguläre Beitragszahler. Dies gilt auch für circa 300 000 abgelehnte und daher ausreisepflichtige Asylbewerber. Dies kommentierte einst der heutige Bundeskanzler wie folgt – Zitat –: „Die sitzen beim Arzt und lassen sich die Zähne neu machen, und die deutschen Bürger nebendran kriegen keine Termine.“ Wohlweislich, da hat er recht. Unser Antrag sieht vor, das jetzige Niveau der medizinischen Versorgung von in Deutschland nicht erwerbstätigen Ausländern zu reduzieren, indem dieses auf das verfassungsrechtlich notwendige Minimum beschränkt wird. Dies erfolgt durch eine Orientierung am dänischen Modell. Dort ist die medizinische Versorgung auf eine Notfallversorgung, Schmerzlinderung und auf nicht aufschiebbare Behandlungen begrenzt. Darüber hinaus sind Asylsuchende in Dänemark nicht in das öffentliche Gesundheitssystem eingebunden. Deren Versorgung erfolgt zentral gesteuert in staatlich kontrollierten Einrichtungen durch die Einwanderungsbehörde. Für weiter gehende medizinische Maßnahmen ist eine behördliche Genehmigung notwendig. Was ist das Ziel unseres Antrags? Reduzierung falscher Anreize für Migration, Entlastung des deutschen Gesundheitssystems, Gerechtigkeit gegenüber in- und ausländischen Bürgern, die zum Teil seit Jahrzehnten Beiträge in das Gesundheitssystem einbezahlt haben, und Schutz unseres Asylsystems vor Missbrauch. Ergänzend sei mitgeteilt, dass unter anderem Norwegen, Belgien, Frankreich, die Schweiz, Schweden, Irland, die Niederlande, Polen und Ungarn sich bereits am dänischen Modell orientieren. Deutschland braucht das gesundheitspolitische Rad nicht neu zu erfinden. Eine Orientierung an den europäischen Nachbarn wäre problemlösend. Was wir dringend brauchen, ist eine Rückkehr zu einer Politik der Vernunft und des gesunden Menschenverstandes und damit zu einer Politik, die primär die Sorgen und Nöte der steuer- und sozialversicherungszahlenden Bevölkerung berücksichtigt. Geschieht dies nicht, übrigens in allen Politikbereichen, steht der Absturz Deutschlands in die politische Verwahrlosung bevor. Kommen Sie bitte zum Schluss. Noch einen Satz: Nur die Alternative für Deutschland kann die politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Geisterfahrt der Altparteien noch stoppen. Herzlichen Dank.
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