1. Lesung

Gesetzes zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung

Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung

25. März 2026·Sitzung 67··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (8)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Wir beraten einen Entwurf mit einem etwas sperrigen Titel. Vielen Dank, Frau Präsidentin, dass Sie ihn vorgelesen haben; das spart mir Redezeit. Am Titel merken wir: Das Gesetz hat es in sich. Es regelt drei Bereiche. Der erste betrifft die Digitalisierung im Gesellschafts- und Registerrecht. Wer schon einmal beim Notar war, weiß: Die Termine sind manchmal zeitaufwendig. – Deshalb können Notare oft bereits mittels Videokommunikation beglaubigen und beurkunden. Die Erfahrungen zeigen: Das ist eine tatsächliche Erleichterung. Wir wollen diese Möglichkeiten ausdehnen. Wer zum Beispiel eine Aktiengesellschaft gründen will, kann das künftig beim Notar digital erledigen. Das spart Zeit und Geld und setzt mehrere Ziele aus dem Koalitionsvertrag um. Wir vereinfachen notarielle Vorgänge und beschleunigen Unternehmensgründungen. Zweitens schafft der Entwurf die Grundlage für das digitale Führungszeugnis. Jeder, der sich mal beworben hat, kennt es: Es gibt Auskunft darüber, ob jemand vorbestraft ist. Seit 2014 kann man das Führungszeugnis grundsätzlich digital beantragen. Doch erteilt wird es für private Zwecke bislang in Papierform; es wird dann per Brief aus Bonn quer durch Deutschland versandt, und zwar über 4 Millionen Mal im Jahr. Ganz klar: Das Führungszeugnis braucht ein Update. Künftig erhalten es Bürger und Bürgerinnen digital in einem sicheren Verfahren – schnell und unkompliziert als PDF. Das spart Zeit und Nerven. Drittens hilft das Gesetz schließlich Soldatinnen und Soldaten, die dienstrechtlich benachteiligt worden sind – wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität. Kurz: Sie wurden benachteiligt dafür, wen sie lieben oder wie sie sind. Seit 2021 können sie glücklicherweise Anträge auf Entschädigung stellen. Diese Möglichkeit würde aber im Sommer dieses Jahres ablaufen. Wir wollen deshalb die Frist um weitere fünf Jahre verlängern. Es gehen nämlich immer noch Anträge auf Entschädigung ein. Es ist eine Sache des Anstands, dass die Betroffenen auch in Zukunft noch recht bekommen, weil sie recht haben. In diesem Sinne: Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion hat das Wort der Abgeordnete Thomas Fetsch.

AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf will drei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Im Rahmen dieser Lesung nehme ich zu zwei Bereichen Stellung und bin gespannt, welche zusätzlichen Erkenntnisse die weitere Debatte und die zum Entwurf geplante Anhörung noch bringen werden. Auch wenn die Digitalisierung von uns begrüßt wird, legen meine Fraktion und ich größten Wert darauf, dass sämtliche Digitalisierungsbemühungen nicht zu einem Ausschluss des analogen Weges führen – mindestens im Bereich der Verbraucher. Allen Bürgern muss es jetzt und auch künftig gestattet sein, Papier im Rechts- und Geschäftsverkehr entgegenzunehmen oder zu verwenden. Das erst kürzlich in Kraft getretene Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung, das viele für Verbraucher gängige Beurkundungsvorgänge betrifft, erfüllt diese Anforderung gerade noch, allerdings scheint die notarielle Praxis von den digitalen Beurkundungsmöglichkeiten bislang kaum Gebrauch zu machen. So war von mehreren amtierenden Notaren, welche im Hinblick auf die Bearbeitung des vorliegenden Entwurfs zur Klärung der gängigen Praxis kontaktiert wurden, zu erfahren, dass diese die seit dem 29.12.2025 geschaffenen Möglichkeiten zur elektronischen Präsenzbeurkundung noch gar nicht bzw. sehr zögerlich nutzen. Überwiegend waren Details der entsprechenden Neuregelungen im Beurkundungsgesetz noch gar nicht mal bekannt. Die genannten Befunde sind zwar nicht repräsentativ, aber sie deuten darauf hin, dass eine Niederschrift in herkömmlicher Papierform bei der Errichtung von Urkunden bei Notaren und deren Mandanten auch weiterhin vorrangig genutzt wird und die elektronische Niederschrift noch einen weiten Weg bis zur Etablierung vor sich hat. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der beschrittene Digitalisierungstrend des etablierten lateinischen Notariats nun durch zaghafte Ausweitung der bisher möglichen Videokommunikations- und Beurkundungsmöglichkeiten im Gesellschaftsrecht, also im Unternehmerkontext, fortgeschrieben werden. Dazu heißt es im Regierungsentwurf sinngemäß, die erfolgte Evaluation des bisherigen Rechtsstands habe ergeben, dass es zweckmäßig erscheine, die notariellen Onlineverfahren im Bereich des Gesellschaftsrechts auszuweiten, soweit es mit Bezug zur Struktur der Onlineverfahren darstellbar sei. Meine Damen und Herren der Regierungsfraktionen, allein mit Blick auf die regierungsseitig immer wieder propagierten hohen Digitalisierungsziele lässt Ihre im vorliegenden Entwurf sichtbar werdende Zögerlichkeit schon bei den Zielformulierungen staunen. Diese Zögerlichkeit schreibt sich im materiellen Bereich der Vorlage fort. Es drängt sich der Verdacht auf, dass der Digitalisierungselan der Bundesregierung bereits vor dem ersten Jahrestag ihres Zustandekommens ins Schneckentempo verfallen ist. Warum der Regierungsentwurf trotz seines gesellschaftsrechtlichen und damit unternehmerischen Kontexts so zurückhaltend angelegt ist, erhellt sich aus der Gesetzesvorlage nicht. War man etwa von dem eigenen Entwurf selbst nicht überzeugt? Vermutlich bringt eine Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer, Nummer 48 aus 2025, Licht ins Dunkel. Diese spricht für immerhin circa 5 000 Anwaltsnotare im Land und damit für circa 75 Prozent aller amtierenden Notare. Dort wird unter Bezug auf eine frühere Stellungnahme derselben Kammer aus dem Jahr 2024 von weiteren Digitalisierungsbestrebungen in der notariellen Praxis abgeraten, da die bisher möglichen oder gar vorgeschriebenen Onlineverfahren keine breite Akzeptanz bei den beurkundenden Stellen, also den Notaren, und ihren Mandanten gefunden hätten. Ich darf kurz aus diesem genannten BRAK-Papier zitieren: „Das Augenmerk sollte zunächst vor allem darauf gelegt werden, die Bekanntheit der Online-Verfahren bei den Bürgerinnen und Bürgern zu steigern und die technischen Voraussetzungen für alle möglichst einfach zugänglich zu machen. Die Erfahrungsberichte aus der Praxis zeigen, dass das notarielle Online-Verfahren bisher nur zurückhaltend genutzt wird.“ So weit das Zitat. Werte Frau Ministerium Hubig, die leider im Moment nicht anwesend ist, sehr geehrte Damen und Herren der Regierungskoalition, mit diesen Auszügen aus den BRAK-Stellungnahmen schließt sich der Kreis der von mir erwähnten beispielhaften Aussagen einzelner Notare zur Beurkundungspraxis in der Form einer elektronischen Präsenzbeurkundung. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt festzustellen, dass die Digitalisierungsbemühungen im Zusammenhang mit dem Notarwesen kaum als Erfolgsgeschichte verkauft werden können. Der bisherige Misserfolg erklärt sodann auch die zunächst seltsam anmutende Zurückhaltung in Ihrer Gesetzesvorlage, die die Erweiterung auf relativ wenige Anwendungsfelder vorsieht. Unwillkürlich stellt man sich daher die Frage, ob man konsequenterweise nicht besser gleich ganz auf eine Erweiterung verzichtet hätte und sich zunächst um eine größere Akzeptanz der Praxis bemühen sollte. Meine Fraktion wird sich nach der Anhörung endgültig positionieren, steht sinnvollen Änderungen im Zusammenhang mit den notariellen Dienstleistungen aber nicht grundsätzlich im Weg. Abschließend ein Wort zur vorgesehenen Digitalisierung des Führungszeugnisses für private Zwecke über den gegebenenfalls neu einzufügenden § 30d des Bundeszentralregistergesetzes. Dieses Vorhaben ist grundsätzlich zu begrüßen. Für die Zukunft muss aber auch hier gelten: Papierform muss auf Bürgerwunsch weiter möglich bleiben. Warum allerdings nach den Vorstellungen Ihres Entwurfs, liebe Koalition, ausgerechnet staatliche und kommunale Behörden wieder verpflichtend auf die Papierform abstellen können dürfen, erschließt sich überhaupt nicht. Mit welcher Begründung? Fehlt es an Schnittstellen? Dann schaffen Sie diese! Generell sollten unsere Behörden vorleben, was der Gesetzgeber auch von Bürgern und Unternehmen fordert. Darauf hatte ich bereits mit unserer Gesetzesvorlage zur Einführung einer auch für die Finanzbehörden verpflichtenden außergerichtlichen elektronischen Kommunikationspflicht mit der Rechtsanwaltschaft im Rahmen des § 87a der Abgabenordnung hingewiesen. Ich muss zu meinem Bedauern feststellen: Die derzeitige Mehrheit in diesem Haus nimmt gerne Bürger und Unternehmen in die Pflicht, verschont jedoch zugleich die Behörden aller Ebenen. Ob und inwieweit die Regelungen zum Führungszeugnis beim bestehenden Zeugenschutz schlüssig sind – das ist eine Detailregelung bei den Gesamtregelungen, die dort vorgesehen sind –, werden wir uns ebenfalls im weiteren Beratungsgang näher anschauen. Vielleicht wäre für das vorgelegte Gesetz insoweit am Ende eine getrennte Abstimmung sinnvoll. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Dr. Konrad Körner.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Was, dafür muss ich zum Notar, für die Vollmacht zur Anmeldung beim Handelsregister?“ Das war, als ich noch als Rechtsanwalt tätig war, so manchmal die Frage eines Handwerksmeisters oder eines kleinen Mittelständlers. Deswegen ist es nur richtig, dass mit dem vorliegenden Gesetz das notarielle Onlineverfahren in ausgewählten Bereichen des Gesellschafts- und des Registerrechts ausgeweitet werden soll. Präsenztermine beim Notar können somit in weiteren Bereichen der Vergangenheit angehören. Gleiches gilt neben Gesellschafterversammlungen und Registeranmeldungen auch für die Gründung von Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften. Das deutsche Notariats- und Registerrecht, ja, es macht unseren Staat verlässlich, sicher, gilt aber vor allem im Wirtschaftsbereich oft auch als komplex, zu wenig digital und international ungewöhnlich. Auf der anderen Seite nehmen unsere Notare eine zentrale Stellung in unserer Rechtspflege ein. Ihre Arbeit dient dem Schutz, gerade unerfahrener Beteiligter, vor rechtlicher Benachteiligung und gewährleistet Rechtsfrieden und Beweissicherheit. Deshalb ist es gut, dass wir eine weitere Erweiterung dieser notariellen Onlineverfahren in den Blick nehmen und an die bereits bewährten Erfahrungen mit dem seit 2022 bestehenden Onlineverfahren anknüpfen. Bei mehr als 3,5 Millionen Unternehmen in Deutschland reicht schon ein kleiner Anteil, der diese Erweiterungen nutzt, um spürbare Effekte zu erzielen: Es entfallen Fahrten; es entfallen Termine; es entfällt die Terminsuche. Dieses Gesetz, es kann den Standort Deutschland also stärken. Eine größere Akzeptanz, wie es der Kollege der AfD gerade angemahnt hat, für diese Verfahren schaffen wir ja gerade, wenn wir mehr Anwendungsfälle schaffen – wenn es nicht nur für Einzelbereiche möglich ist und man nicht immer wieder fragen muss: „Geht das jetzt online oder nicht?“, sondern wenn es Stück für Stück zur Normalität wird. Zwei konkrete Beispiele aus der Praxis zeigen das. Erstens. Bei Gesellschaften, die aus vielen Gesellschaften bestehen, müssen Registeranmeldungen grundsätzlich von allen Beteiligten unterschrieben werden. Durch digitale Vollmachten kann dieser Prozess gebündelt und damit erheblich beschleunigt werden. Zweitens. Künftig kann ein Bevollmächtigter nicht nur die Registeranmeldung übernehmen, sondern auch weitere notwendige Schritte gegenüber den Behörden erledigen: die Gewerbeanmeldung, die Meldung zum Transparenzregister oder die Beantragung einer Steuernummer. Das folgt dem Once-Only-Prinzip und reduziert Bürokratie für verschiedene Vorgänge damit spürbar. Mit dem neuen Gesetz entlasten wir auch unsere Vereine – mit dem Führungszeugnis, das digital ausgestellt werden kann. Das geschieht in Deutschland 5 Millionen Mal im Jahr. Momentan werden diese Führungszeugnisse ausschließlich per Post verschickt; aktuell werden also 20 000 Versendungen pro Arbeitstag in Deutschland durchgeführt. Das ist Digitalisierung – wenn das digitale Führungszeugnis kommt –, die beim Bürger zu Hause ankommt. „Dieser Staat muß sich auf jene Aufgaben beschränken, die unverwechselbar nur er erfüllen kann.“ Das hat Helmut Kohl schon gesagt, und diese Aufgaben – das möchte ich jetzt ergänzen – müssen aber auch so erfüllt werden, dass der Bürger die gelungene Erfüllung als eine Selbstverständlichkeit betrachtet. Die unkomplizierte und schnelle Ausstellung eines Führungszeugnisses, die für den Kinder- und Jugendschutz bei unseren Vereinen eine normale Tätigkeit ist, gehört eben dazu. Deswegen: Die Kinderkrankenpflegerin oder die ehrenamtliche Fußballtrainerin, denen für ihre Bewerbung noch das Führungszeugnis fehlt, müssen nicht mehr auf die Post warten; sie können gleich loslegen. Herzlichen Dank.

Grüne

Ja, Frau Präsidentin, ich bin es schon wieder. – Meine Damen und Herren! Wir haben schon wieder ein Gesetz, wo man denkt: Huijuijui, viel kompliziertes, trockenes Zeug. – Aber auch hier liegen natürlich wieder sehr spannende Themen drin, und es ist gut, dass diese Themen angegangen werden. In der Tat: Ein wirklich sehr bedeutendes Thema – die Staatssekretärin hat es angesprochen – ist die Frage der Entschädigungsanträge. Wir begrüßen natürlich, dass die Entschädigung von homosexuellen Soldatinnen und Soldaten hier noch mal besser geregelt wird, dass ihr Unrecht anerkannt wird. Aber wenn man jetzt sieht, dass es notwendig ist, dass die Frist verlängert wird, weil eben nicht alle Betroffenen ihre Rechte geltend machen, dann sollten wir uns auch Gedanken darüber machen, ob wir weitere Erleichterungen brauchen. Also, brauchen wir Vereinfachungen bei der Antragstellung? Gibt es ausreichende Informationen für die Betroffenen? Brauchen wir Beweiserleichterungen oder niedrigere Hürden? Denn dann ist die Fristverlängerung vielleicht gar nicht ausreichend. Wir wollen, dass diejenigen, denen Unrecht geschehen ist und die eben von einer Ausprägung der Bundeswehr betroffen sind, die wir uns nicht vorstellen wollen, die wir uns nicht wünschen – wir wollen ja, dass in der Bundeswehr die Bürgerrechte gewahrt werden –, dann auch zu ihrem Recht kommen und selber ihren Frieden mit ihrer Zeit bei der Bundeswehr machen können. Wir haben eben schon sehr viel zu den ganzen Onlineverfahren gehört – viele Details, ganz klar. Es ist ein Fortschritt, dass das jetzt hier geregelt wird, und es ist auch gut, dass es weitere Gründungen und Registerverfahren gibt, die digital passieren können sollen. So wird zum Beispiel die GmbH-Gründung künftig vollständig online möglich. Die Registeranmeldungen gehen dann digital statt nach Papierverkehr. Das ist natürlich ausgesprochen wichtig: Das bedeutet weniger Bürokratie, und das bedeutet eben, dass wir schneller gründen können. Das ist ganz wichtig für die Start-ups in diesem Land; das ist wichtig für die mittelständische Wirtschaft. Da wird ein wichtiger Beitrag geleistet. Und das ist auch ein internationaler Wettbewerbsfaktor. Aber gerade weil dieser Wettbewerbsfaktor so entscheidend ist, weil sich Unternehmer fragen: „Gründe ich in Deutschland oder in einem anderen Staat?“, sollten wir die Kritik der Verbände sehr ernst nehmen. Wenn der Startup-Verband sagt: „Wir haben noch viel zu viele Medienbrüche. Wir haben noch viele Verfahren, die nicht durchgängig digital sind. Wir haben zum Beispiel nicht die Möglichkeit, dass, wenn Talente angeworben werden, ihnen einfach Unternehmensanteile übertragen werden, sondern dafür muss dann wieder zum Notar gegangen werden“, dann kann es eben passieren, dass das Talent nicht angeworben wird und vielleicht auch das Unternehmen gar nicht in Deutschland gegründet wird. Diese Kritik sollten wir sehr ernst nehmen und uns das im Rahmen der Ausschussberatungen genauer anschauen. Und klar, auch das digitale Führungszeugnis ist eine super Sache; aber man sieht: Das ist ein schönes Beispiel für Digitalisierung made in Germany. Man braucht nämlich eine funktionierende digitale Identität. Das ist dann meistens die BundID. Die hat aktuell 5 Millionen Nutzerinnen und Nutzer – also von 80 Millionen gerade mal 5 Millionen. 2025 wurden 500 000 BundID-Konten gelöscht. Das hat dann was mit Datenschutzregelungen zu tun. Das hat was damit zu tun, dass man sich mindestens alle 24 Monate anmelden muss – oh Wunder, wenn es wenige Möglichkeiten gibt, sie zu nutzen –, und das hat was mit schlechter Nutzererfahrung zu tun, dass man sich kompliziert einloggen muss, dass es einen häufigen Abbruch der Verfahren gibt. Da greifen dann viele auf analoge Verfahren zurück. Es ist ganz kompliziert, das Passwort zurückzusetzen; da muss man dann wieder zum Bürgeramt gehen. In der Zeit, in der wir uns fragen: „Was ist hier Henne und was Ei? Wo ist Ursache, und wo ist Wirkung?“, wird dann mancher zum digitalen Vegetarier. Deswegen, glaube ich, müssen wir daran weiterarbeiten. Es gibt immer wieder das gleiche Beispiel – es ist nicht neu –: In Estland ist es ganz klar: Es gibt eine staatliche E-ID. Alle wissen, wie es geht. So müssen wir es in Deutschland auch hinkriegen. Echte Ende-zu-Ende-Digitalisierung ist das, was wir in Deutschland brauchen. Herzlichen Dank.

Linke

Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Mal wieder will ein Entwurf Digitalisierung vorantreiben, mal wieder wollen wir als Linke so was eigentlich unterstützen, und mal wieder bleibt die Regierung auf halbem Weg stehen. Erstens. Die Digitalisierung wird leider hier nur punktuell ausgeweitet und nicht systematisch zu Ende gedacht. Das betrifft vor allem Finanzierungsrunden, das häufigste Geschäft von Notaren. Stellen wir uns eine Frau vor. Sie will etwas gründen – einen kleinen Laden, ein Café, einen Pflegedienst. Sie arbeitet viel, sie hat wenig Zeit, sie hat wenig Geld, und vor allem hat sie eins nicht: Kapazitäten für endlose Wege, Termine und Formulardschungel. Genau für solche Menschen müsste dieser Entwurf eigentlich da sein. Aber genau da leistet das Gesetz nicht das, was es eigentlich leisten sollte. Ja, einzelne Vorgänge wie Vollmachten und Beschlüsse sollen digitalisiert werden; in der Praxis gehören aber noch viele weitere Vorgänge zu Gründungen. Wieso hier nicht einfach mal von A bis Z durchdigitalisieren? Die Regierung hat hier leider kein System und keine Strategie. Zweitens bleiben zentrale Hürden bestehen. Bei der Identifikation im Onlineverfahren zeigt sich das Problem ganz deutlich: Wer kein passendes Ausweisdokument hat, bleibt einfach außen vor. Bei internationalen Dokumenten wird das zu einem Ausschlusskriterium. Die Digitalisierung könnte ja gerade hier wortwörtlich Distanzen überwinden. Aber durch technische Anforderungen, die viele Menschen schlicht nicht erfüllen können, baut die Regierung hier Barrieren auf, die sie eigentlich überwinden wollte. Drittens. Man soll auch bei Onlineverfahren den Notar oder die Notarin weiterhin nicht frei wählen können. Das führt zu unnötiger Ortsbindung. Wenn das Verfahren jetzt schon digital ist, warum ist es dann nicht auch ortsunabhängig, und zwar vollständig? Und zuletzt ist mal wieder die Evaluationsfrist viel zu lang: Vier Jahre! Das ist eine digitale Ewigkeit. Überlegen Sie mal, wo wir zum Beispiel bei Deepfakes vor vier Jahren noch waren. Heute ist das ein echtes Sicherheitsrisiko bei Onlineverfahren. Wenn wir erst in vier Jahren prüfen, ob hier nachgesteuert werden müsste, dann laufen wir der Entwicklung mal wieder nur hinterher, statt sie zu gestalten. Meine Damen und Herren, das ist nicht der Anspruch, den wir als Linke an Digitalisierung haben. Das neue Gesetz muss mit der Geschwindigkeit der Digitalisierung mithalten können. Es muss Hürden abbauen, statt neue zu schaffen, und es muss Digitalisierung systematisch angehen – für einen barrierefreien Zugang zum Recht, und zwar für alle. Danke schön. Das Wort hat für die CDU/CSU-Fraktion die Abgeordnete Tijen Ataoğlu.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Und wöchentlich grüßt im Deutschen Bundestag die Digitalisierung der Justiz und der Rechtspflege. Noch vergangene Woche haben wir die Digitalisierung der Zwangsvollstreckung beschlossen, und in dieser Woche bringen wir ein Gesetz ein, unter anderem zur Ausweitung der Onlineverfahren bei den Notarinnen und Notaren. „Ausweitung“ sagt es schon: Es gibt schon solche Verfahren, zum Beispiel bei der GmbH-Gründung, bei Handelsregisteranmeldungen oder bei Gesellschafterbeschlüssen. Künftig aber können wir weitere Rechtsgeschäfte ohne Präsenztermin bei einem Notar durchführen, zum Beispiel Gründungen von Aktiengesellschaften, Anmeldungen zur Eintragung in das Stiftungsregister, Vollmachten zur Anmeldung im Handels-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister und auch Vollmachten zur Stimmabgabe in Gesellschafterversammlungen einer GmbH. Ziel der Reform ist es, das notarielle Verfahren einfacher, schneller und zugleich rechtssicher digital durchführen zu können. Gerade im Bereich der Unternehmensgründungen halte ich das für einen großen Vorteil; denn es macht unseren Standort einfach noch mal wettbewerbsfähiger. Wie wir wissen: Deutschland steht im internationalen Wettbewerb der Wirtschaftsstandorte. Schnelle und verlässliche Verfahren und rechtliche Prozesse können sicherlich ein entscheidender Standortfaktor sein. Und wenn Unternehmensgründungen und notarielle Vorgänge künftig online durchgeführt werden können, sparen Bürgerinnen und Bürger sowie auch Unternehmerinnen und Unternehmer Zeit und Ressourcen. Gleichzeitig stärken wir dabei die Attraktivität unseres Wirtschaftsstandortes. Was mir trotz aller Euphorie wichtig ist, wenn wir von Digitalisierung im Bereich der Justiz und der Rechtspflege sprechen: Es ist von zentraler Bedeutung, dass die Digitalisierung nicht zulasten der Rechtssicherheit geht. Deshalb ist es gut, dass wir es uns Schritt für Schritt anschauen. Denn, sehr geehrte Damen und Herren, das deutsche Notariat steht für Vertrauen, für Neutralität und auch für Rechtsklarheit. Diese Prinzipien müssen im digitalen Raum uneingeschränkt gelten. Und die persönliche Beratung, die sorgfältige Identitätsprüfung und die rechtliche Kontrolle bleiben unverzichtbarer Bestandteil notarieller Tätigkeit, unabhängig davon, ob ein Verfahren vor Ort oder online durchgeführt wird. Deshalb kann ich die Kritik der Linken da kaum nachvollziehen. Die Ausweitung der Onlineverfahren ist auch kein Ersatz für das bewährte Notariat, sondern lediglich eine verantwortungsvolle Weiterentwicklung. Sie verbindet den traditionellen rechtlichen Sicherungsmechanismus mit modernen technischen Möglichkeiten. Wenn die Kollegen immer davon sprechen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher benachteiligt würden: Also, Herr Valent, es gibt ganz viele Rechtsgeschäfte, bei denen Sie zu einem Notar Ihrer Wahl gehen können. Wenn Sie zum Beispiel Betreuungsvollmachten, Testamente oder Ähnliches bei einem Notar hinterlegen lassen wollen, dann geht das ganz unabhängig von Ihrem Wohnort. Das habe ich selbst schon gemacht. Deshalb sollten wir, wie ich finde, vollständig darlegen, welche Fälle es gibt und welche nicht, und nicht direkt wieder die Keule in den Raum werfen, dass wir Rechte von Menschen beschneiden oder andere Menschen bevorzugen würden. Das gehört auch zu seriöser Rechtspolitik. Deshalb, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen: Die Ausweitung der Onlineverfahren im Notariat ist ein wichtiger und notwendiger Schritt auf dem weiteren Weg zur Digitalisierung. Vielen Dank. Wir hören Mahmut Özdemir für die SPD-Fraktion.

SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ausweitung von notariellen Onlineverfahren und weiterer Gesetze: Ich komme gleich noch zu dem gesamten Maßnahmenbündel; denn nicht alle Gesetze bekommen immer die notwendige Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit, die sie verdienen. Aber in dem Fall sind wir froh über diese Debatte am Abend. Notarielle Beurkundungen und Beglaubigungen – das klingt immer noch so ein bisschen angestaubt, trägt aber zur Sicherheit im Rechtsverkehr in erheblicher Weise bei. Onlineverfahren kennen wir bereits, nicht erst seit der Coronazeit. Insbesondere was gesellschaftsrechtliche Eintragungen in Registern angeht, ist es auch wirtschaftliche Realität, dass gewisse Dinge schnell gehen müssen und auch schnell eingetragen werden müssen, damit im Rechtsverkehr das Vertrauen in diese Register und in deren Aktualität bei Vertragsschlüssen entsprechend gewährleistet ist. Die Aktualität ist die Grundlage für dieses Vertrauen, und die Evaluation von Gesetzen ist eben nicht nur eine Plattitüde, die wir hier in Gesetze mit hereinschreiben. Die Evaluation sagt uns ganz klar, dass wir hier die Ausweitung von Onlineverfahren, von Digitalisierung weiter vorantreiben müssen. Das spricht dafür, die Sicherheit aus der analogen Welt, dass ich zu einem Notar, zu einer Notarin meiner Wahl gehen kann, wenn ich nicht an einen bestimmten Ort gebunden bin, weil in gewissen Fällen die Erledigung des Rechtsgeschäfts noch gebunden ist an einen Bezirk, jetzt auch in die digitale Welt zu übertragen. So soll dafür gesorgt werden, dass ich, ohne mich irgendwo hinbewegen zu müssen, möglichst schnell eine notarielle Dienstleistung im Rahmen eines Rechtsgeschäftes auch online erledigen kann. Das ist ein Quantensprung und auch gut für unsere Wirtschaft. Das müssen wir aber eben auch mit informationstechnischen Systemen und deren Integrität absichern. Hier haben wir sehr gute Ansätze in Deutschland, beginnend bei der eID, die wir aus meiner Sicht noch stärker nutzen müssen, damit uns der Transfer in die digitale Realität der Menschen, die sich auf ihrem Handy abspielt – wir haben Tausende von Fotos auf unserem Handy, wir haben unsere Bankdaten auf dem Handy, wir haben demnächst die Kfz-Scheine auf dem Handy –, auch gut gelingt. Dieser Gesetzentwurf umfasst noch zwei weitere Punkte, einmal die Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung, wenn sie wegen ihrer homosexuellen Orientierung dienstrechtlich benachteiligt worden sind. Diese Diskriminierung ist durch nichts zu rechtfertigen; sie ist schändlich, und es ist gut, dass wir analog zum Strafgesetzbuch auch hier die Fristen weiterhin verlängern. Denn nicht alle Betroffenen können mit diesem erlittenen Unrecht unverzüglich umgehen. Sie sind nicht unverzüglich in der Lage, sich in entsprechende Hilfe zu begeben, sich zu offenbaren oder zu verlangen, dass diese Diskriminierung angesprochen und auch rehabilitiert wird. Deshalb ist es gut und richtig, dass wir hier die Fristen verlängern. Ich bin dafür, dass wir auch jenseits von Debatten über Fristverlängerungen darüber reden, wie wir uns qualitativ noch sinnvoller solchen Diskriminierungen zuwenden können, etwa, indem wir die Betroffenen in den Mittelpunkt stellen. Was schließlich die Digitalisierung des Führungszeugnisses im BZRG betrifft, noch mal in aller Kürze: Es ist gut, dass wir die digitalen Führungszeugnisse haben und im Rechtsverkehr austauschen können. Herr Kollege. Kurzum: Ganzheitliche Digitalisierung ist wichtig. Wir brauchen mehr Interoperabilität. Das ist hier noch ein Stückwerk, wir brauchen Ganzheitlichkeit. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Als letzte Stimme in der Aussprache hören wir für die CDU/CSU-Fraktion Carl-Philipp Sassenrath.

CDU/CSU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 20 000-mal pro Arbeitstag, insgesamt 5 Millionen Mal im Jahr beantragen Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, ein Führungszeugnis. Wenn wir nach den Beratungen am Ende diesen Gesetzentwurf verabschieden, dann werden Sie dieses Führungszeugnis digital beantragen und erhalten können. Und das ist etwas Gutes. Wie wird das dann für Sie ablaufen? Sie werden sich über Ihre Bund-ID in das Konto einloggen und können da das Führungszeugnis beantragen. Sie erhalten eine PDF-Datei und können die PDF sofort weiterleiten, zum Beispiel an den Verein, in dem Sie sich ehrenamtlich engagieren. Auf dem Dokument befindet sich ein QR-Code, und mithilfe dessen kann die Echtheit des Dokuments überprüft werden. So einfach kann das gehen, ein digitales Führungszeugnis zu erlangen; und das werden wir einführen. Nebenbei leisten wir hier übrigens nicht nur einen Beitrag zur Entbürokratisierung und Erleichterung, sondern auch einen Beitrag zur Entlastung der Kommunen. Wenn das eingeführt ist, dann werden insgesamt bis zu 200 000 Anträge nicht mehr in den Einwohnermeldeämtern der Kommunen gestellt werden, sondern werden dann über das Bundesamt für Justiz abgewickelt werden. Lassen Sie mich noch auf ein paar Optionen eingehen, die wir in den Verhandlungen prüfen sollten. Da ist zunächst die Frage: Ist das erweiterte Führungszeugnis einbezogen? Wie können wir eventuell – das ist gerade für Vereine eine wichtige Frage – mit Sammelanträgen umgehen? Auch ich würde sagen: Es kann nicht ausreichen, dass Behörden sich das Führungszeugnis untereinander elektronisch hin und her senden können, sondern ich finde, sie müssen es. Schließlich rege ich an, Frau Staatssekretärin, dass wir einen interministeriellen Wettbewerb vereinbaren. Der Bundesverkehrsminister hat vor wenigen Monaten die i-Kfz-App für den digitalen Fahrzeugschein eingeführt, und der wurde innerhalb eines Monats 1 Million Mal runtergeladen. Sie haben in dem Gesetzentwurf geschrieben, dass Sie es schaffen, mit dem Bundesamt für Justiz noch bis Ende des Jahres das ganze Verfahren umzusetzen. Deswegen freue ich mich dann sehr darauf, dass das Bundesjustizministerium Ende Januar 2027 bekannt geben wird, dass die ersten 1 Million Führungszeugnisse digital erteilt wurden. Lassen Sie mich auf den zweiten Teil des Gesetzentwurfs eingehen, und das sind die sechs Maßnahmen zu Onlineverfahren im gesellschaftsrechtlichen Bereich. Manch einer mag fragen: Warum ist es denn so schwer, das zu digitalisieren und in Onlineverfahren zu überführen? Warum geht das nicht alles viel schneller? Die Kollegin Ataoğlu hat es gesagt: Wir gehen dabei entschlossen und verantwortlich vor; denn wir brauchen die Notare als Hochleistungseinheiten, gerade auch im ländlichen Raum. Wir machen Digitalisierung mit den Notariaten, nicht gegen sie. So wird dieser Gesetzentwurf am Ende zu einem erfolgreichen Gesetz werden. Ich freue mich auf die Beratungen. Vielen Dank.

Redner nach Fraktion