2./3. Lesung

a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) – zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Verbesserung der Überprüfungsverfahren zur Approbation von Ärzten aus Drittstaaten zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Qualität der medizinischen Versorgung – zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Gefälschte Berufsausbildungszeugnisse bei Pflegepersonal bekämpfen – zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Obligatorische Kenntnisse zum deutschen Gesundheitswesen auch für alle Ärzte mit ausländischem Studienabschluss sicherstellen

a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) – zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Verbesserung der Überprüfungsverfahren zur Approbation von Ärzten aus Drittstaaten zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Qualität der medizinischen Versorgung – zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Gefälschte Berufsausbildungszeugnisse bei Pflegepersonal bekämpfen – zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Obligatorische Kenntnisse zum deutschen Gesundheitswesen auch für alle Ärzte mit ausländischem Studienabschluss sicherstellen

26. März 2026·Sitzung 68··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (7)

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir freuen uns über kompetente, motivierte Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Hebammen aus allen Ländern. Sie bereichern unser Gesundheitssystem und unsere Gesellschaft. Glasklar ist aber auch, dass die Ausbildung in Drittstaaten unseren Standards ohne jeden Zweifel genügen muss. Das ist eine Frage der Sicherheit für unsere Patientinnen und Patienten. Mit der vorliegenden Novelle setzen wir EU-Recht in nationales Recht um und schaffen zugleich Standards, die einerseits zur Beschleunigung des Verfahrens führen und andererseits die Patientensicherheit stärken. Ich darf folgende Punkte hervorheben: Erstens. Die Entscheidung über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen muss zügig und transparent fallen – positiv wie negativ. Im Bereich der Heilberufe muss diese Anerkennung natürlich an Bedingungen geknüpft werden, die den Patientenschutz sicherstellen. Maßnahmen, die die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen vereinfachen und beschleunigen sollen, erstrecken sich auf die Anerkennungsverfahren als solche, nicht auf die fachlichen Anforderungen. Zweitens. Im Gesetzgebungsverfahren ist es gelungen, einige wichtige Veränderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung vorzunehmen. So wird klargestellt, dass es sich bei der Kenntnisprüfung nicht um eine Defizitausgleichsprüfung, sondern um eine Berufszulassungsprüfung handelt. Das bedeutet, dass nicht nur einzelne Defizitbereiche geprüft werden, sondern umfänglich geprüft wird, ob eine Person über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, den Arzt-, Zahnarzt-, Apotheker- oder Hebammenberuf auszuüben. Drittens. Es wird klargestellt, dass für den Zugang zur Kenntnisprüfung in jedem Fall ein Nachweis über die Abgeschlossenheit der Berufsqualifikation erforderlich ist. Bevor die Kenntnis- bzw. Berufszulassungsprüfung durchgeführt wird, kann nun die Sprachprüfung durchgeführt werden. Eine wesentliche Verbesserung. Und ganz wichtig: Die Dauer und Tiefe der Kenntnisprüfung bei Ärztinnen und Ärzten soll in Abstimmung mit der Bundesärztekammer im Verordnungsverfahren über eine Änderung der Approbationsordnung verlängert werden. Zudem kann die Prüfung am Krankenbett um einen kleinen schriftlichen Teil ergänzt werden. Dies erhöht die Qualität der Prüfung deutlich. Man muss kein Prophet sein, um zu wissen, dass die AfD dies nicht erkennen kann oder nicht erkennen will und gleich mit der üblichen Hetze Angst schüren wird. Sie werden einmal mehr den Untergang des Abendlandes ausrufen, Schreckensszenarien an die Wand werfen und versuchen, Ihre Fremdenfeindlichkeit in die Gesundheitspolitik zu tragen – Hauptsache, Sie werden Ihren Hass los. Viertens. Die Anerkennungspraxis sollte deutschlandweit harmonisiert und vereinheitlicht werden; hier sind die Länder am Zug. Um „Prüfungstourismus“ zwischen den Bundesländern zu verhindern, sollte perspektivisch ein bundesweites Register entstehen, in dem alle Bewerber aus Drittstaaten für die Berufsanerkennung von Heilberufen inklusive Alter, Herkunftsland und Berufserfahrung erfasst werden. Hier könnte dann vor einer Prüfung abgeglichen werden, ob bereits in einem anderen Bundesland eine Prüfung mit negativem Ergebnis durchgeführt und die Berufsanerkennung verweigert wurde. Ich danke der Bundesministerin Nina Warken, ihren Staatssekretären und den Mitarbeitern des Bundesministeriums, meinen Co-Berichterstattern und den Fraktionen der CDU/CSU sowie der SPD für die konstruktiven Beratungen und für die Verabschiedung dieses wichtigen Gesetzes. Auch hier gilt: Wir setzen es um: mit mehr Patientensicherheit und mehr Schnelligkeit. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Martin Sichert.

AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Alkohol gut, Honig schlecht“: Das war der Rat des in Deutschland praktizierenden Arztes Taleb Al Abdulmohsen dazu, wie Patienten schnell von ihrer Rauschgiftsucht loskommen können. Der Attentäter von Magdeburg hieß „Dr. Google“, weil er laut Kollegen vor jeder Diagnose im Internet nachsehen musste. Er konnte kaum Deutsch und wusste nicht, wie man einen Zugang legt oder intramuskulär spritzt. In der Fachklinik seines Arbeitgebers hatte er Behandlungsverbot, da er Patienten in Lebensgefahr brachte, weil er ihnen falsche Medikamente verschrieb. Nur im Maßregelvollzug durfte er weiterarbeiten. Aber auch dort gab es etliche Beschwerden von Patienten, denen er beispielsweise bei Spielsucht erklärte, wie man Spielautomaten manipulieren kann. Hätte er nicht auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg sechs Menschen umgebracht, würde er heute noch behandeln: „Alkohol gut, Honig schlecht.“ Die AfD ist offensichtlich die einzige Partei, die solche Scharlatane nicht auf Patienten loslassen will. Wir haben beantragt, dass Ärzte aus Drittstaaten eine dem Staatsexamen entsprechende Prüfung ablegen und gute deutsche Sprachkenntnisse nachweisen müssen. Alle anderen Fraktionen lehnen das ab. Ja, es wurde sogar die öffentliche Anhörung dazu abgelehnt, weil es laut Aussage der anderen Fraktionen Rassismus sei, wenn man Ärzte mit Abschluss im Ausland hierzulande einer genaueren Prüfung unterzieht. Was für ein Irrsinn! Es ist kein Rassismus, wenn man von jemandem, der im Ausland studiert hat, dasselbe einfordert wie von einem Ausländer, der in Deutschland studiert. Hauptsache, mal wieder ohne Sinn und Verstand „Rassismus“ gebrüllt. Aus ideologischer Verblendung opfern CDU, SPD, Grüne und Linke den Patientenschutz. Noch vor Kurzem haben Sie uns erzählt, dass man willkürlich jedes Grundrecht einschränken kann, wenn es darum geht, einzelne Leben zu retten. Nun ist das Leben des Einzelnen für Sie völlig wertlos, wenn es um eine vernünftige Prüfung ausländischer Abschlüsse geht. „Quantität statt Qualität“ ist das Motto der Bundesregierung. Dieses Gesetz beweist, dass die Bundesregierung eine Gefahr für Patienten in Deutschland ist. Es ist schließlich allgemein bekannt, dass man in vielen Ländern der Welt Abschlusszeugnisse und Arbeitszeugnisse kaufen kann. Wir hören landauf, landab aus den Kliniken und Heimen Beschwerden nicht nur über angebliche Ärzte, die keine sind, sondern auch über Pflegekräfte, die Patienten umbringen, weil ihre Kenntnisse nicht stimmen. Die Regierung will es Scharlatanen erleichtern, in Deutschland als Arzt zu arbeiten. „Geschwindigkeit statt Gründlichkeit“ ist das Motto der Bundesregierung in diesem Gesetz. Noch schneller sollen nun Leute wie Abdulmohsen in Deutschland Patienten behandeln dürfen. 1990 gab es weniger als 300 000 Ärzte in Deutschland; heutzutage sind es 600 000. Die Zahl der Ärzte hat sich mehr als verdoppelt. Aber die Versorgung ist deutlich schlechter geworden, weil die Politik das Gesundheitswesen mit Bürokratie überzieht. Wir brauchen weder mehr Ärzte noch eine leichtere Anerkennung von Ärzten aus dem Ausland. Stattdessen muss sichergestellt werden, dass nur Ärzte von hoher Qualität, die eine vernünftige Ausbildung haben, Patienten behandeln dürfen. Und wir müssen eine massive Reduktion der Bürokratie im Gesundheitswesen durchführen: Schluss mit Scharlatanen wie Taleb Al Abdulmohsen, Schluss mit Ratschlägen wie „Alkohol gut, Honig schlecht“! Es muss endlich wieder die Patientensicherheit in Deutschland im Vordergrund stehen. Dafür steht nur eine Partei im Deutschen Bundestag: die AfD. Und wenn Sie weiter die Patienten zum Spielball von Scharlatanen machen, dann werden Sie das Ergebnis Ihrer patientenverachtenden, Ihrer menschenverachtenden Politik an der Wahlurne bekommen. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Serdar Yüksel.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zu Beginn eines klar sagen: Der Versuch der AfD, aus diesem Thema eine Misstrauensdebatte zu konstruieren, ist nicht nur durchschaubar, er ist verantwortungslos. Nicht die Bundesregierung ist eine Gefahr für Deutschland, sondern Ihre AfD ist eine Gefahr für Deutschland. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer ernsthaft behauptet, ausländische Ärztinnen und Ärzte seien ein Sicherheitsrisiko – so wie wir es gerade gehört haben –, der verkennt nicht nur die Realität, der gefährdet sie. Sie reden vom Pass, wir reden von Patientinnen und Patienten. Wer dieses Gesundheitssystem nur einmal von innen gesehen hat, der weiß: Unsere Notaufnahmen sind voll, unsere Stationen sind unterbesetzt, unser Personal arbeitet am Limit. Ohne die Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausland wäre das System schon längst kollabiert. Das ist die Wahrheit. Alles andere ist ideologische Verblendung. Wir reden heute, liebe Kolleginnen und Kollegen, über ein Gesetz, das vielleicht technisch klingt, aber in Wahrheit darüber entscheidet, ob Menschen rechtzeitig behandelt werden oder nicht. Deutschland steckt inmitten eines Fachkräftemangels – nicht irgendwann, nicht theoretisch, sondern jetzt. Es fehlen Zehntausende Ärztinnen und Ärzte, ganze Regionen sind unterversorgt, Termine sowie Operationen werden verschoben, und Diagnosen verzögern sich dadurch. Gleichzeitig arbeiten längst über 64 000 Ärztinnen und Ärzte mit ausländischer Staatsangehörigkeit in unserem Land. Ein Viertel unserer Ärzteschaft hat eine Zuwanderungsgeschichte, und in der Pflege sprechen wir von Hunderttausenden. Diese Menschen tragen unser System jeden Tag, und ihnen gebührt Anerkennung und Dank für diese Leistung und dafür, dass sie in Deutschland in diesem System arbeiten. Und was haben wir bisher getan? Wir schicken sie durch ein bürokratisches Labyrinth: über Monate, oft auch Jahre. Endlose Nachweise, Übersetzungen, Beglaubigungen: ein Verfahren, das eher abschreckt als integriert. Ich habe selbst als Vorsitzender des Petitionsausschusses im Landtag von Nordrhein-Westfalen unzählige Fälle bearbeitet. Hochqualifizierte Ärztinnen und Ärzte, die bereit waren, zu helfen, und von unserer Bürokratie ausgebremst worden sind. Das ist nicht nur ineffizient, sondern aus meiner Sicht auch fahrlässig. Genau hier setzt dieses Gesetz an: Erstens. Wir beenden den Papierwahn. Nicht die Kenntnisprüfung wird zum Regelfall, nicht mehr endlose Gutachten, sondern eine klare, überprüfbare Leistung. Das spart Zeit, das spart Geld und vor allem: Es bringt Menschen schneller in die Versorgung hinein. Zweitens. Wir schaffen Klarheit. Die Kenntnisprüfung ist keine Formalie; sie ist – ganz wichtig! – eine Berufszulassungsprüfung. Wer besteht, ist qualifiziert. Punkt! Gleichzeitig ziehen wir eine klare Grenze: Ohne abgeschlossene Ausbildung kein Zugang zur Prüfung. Punkt! Damit beenden wir endgültig die Märchen, hier würden Unqualifizierte eingeschleust, so wie Sie es gerade erzählt haben. Diese Erzählung ist falsch, und dieses Gesetz macht das unmissverständlich deutlich. Drittens. Wir nutzen endlich europäisches Recht sinnvoll. Partieller Berufszugang bedeutet: Wer bestimmte Kompetenzen hat, kann diese auch einsetzen – nicht irgendwann, sondern jetzt –, dort, wo sie gebraucht werden. Viertens. Wir bringen Ordnung ins System. Schluss mit dem Anerkennungstourismus zwischen den Bundesländern! Schluss mit Intransparenz! Wir schaffen einen Informationsaustausch und perspektivisch ein bundesweites System, das Fairness und Verlässlichkeit garantiert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, was heißt das denn konkret? Es heißt: schnellere Verfahren, klarere Regeln, verlässliche Entscheidungen. Es heißt aber auch: Deutschland wird attraktiver – nicht trotz hoher Standards, sondern wegen klarer Standards. Und es heißt vor allem: Wir stärken das Vertrauen der Menschen. Denn die Botschaft ist eindeutig: Wer qualifiziert ist, bekommt eine faire Chance. Wer die Prüfung besteht, darf arbeiten, und wer sie nicht besteht, eben nicht. Das ist der Unterschied zwischen verantwortungsvoller Politik und populistischer Stimmungsmache. Dieses Gesetz steht für genau das, was sozialdemokratische Gesundheitspolitik leisten muss. Es sichert die Versorgung, es baut Bürokratie ab, es schützt die Qualität. Und es stellt sich ganz klar – das will ich hier unterstreichen – gegen jegliche Form der Ausgrenzung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deshalb sage ich: Wer dieses Gesetz ablehnt, der stellt Ideologie über Versorgung. Wir tun am heutigen Tag gemeinsam das Gegenteil. Ich möchte mich an dieser Stelle, liebe Kolleginnen und Kollegen, ganz herzlich bei der CDU/CSU-Fraktion bedanken für die gute und kollegiale Zusammenarbeit an diesem Gesetz. Vielen Dank auch an die Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, die angekündigt haben, diesem Gesetz aus den von mir genannten Gründen ebenfalls zuzustimmen. Danke auch dem Parlamentarischen Staatssekretär Georg Kippels, der uns bei diesem Gesetz aus dem Haus fachlich gut begleitet und beraten hat. Ihnen noch einen schönen Abend und Glück auf! Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt das Wort die Abgeordnete Dr. Paula Piechotta.

Grüne

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörende auf der Tribüne! Dieser Gesetzentwurf hat seinen Ursprung schon in der letzten Wahlperiode. Da war der Gesundheitsminister noch ein anderer; aber der Bedarf war völlig klar. Die Zulassung von Apothekern, von Menschen, die als Zahnärzte oder als Mediziner arbeiten, aber auch von Hebammen, die aus dem Ausland kommen, dauert in Deutschland viel zu lang. Herr Sichert, es ist ja bekannt, dass Sie als AfD sich hier im Bundestag gesundheitspolitisch groß profilieren wollen, weil Sie denken, dass Ihnen das bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt irgendwelche Vorteile bringt. Aber ganz ehrlich: Jeder Mensch in Sachsen-Anhalt, der Angst davor hat, dass der Hausarzt oder die Hebamme bald nicht mehr zur Verfügung steht, hört sich ganz genau den Satz an, den Sie gerade gesagt haben: Wir brauchen nicht mehr Ärzte hier. – Das haben Sie gerade gesagt. Da haben Sie mal sehr ehrlich erklärt, was Sie wirklich denken. Ich glaube, das war auch ein wichtiger Satz für die Menschen in Sachsen-Anhalt. Das, was hier von rechts kommt, ist Pseudogesundheitspolitik. Das hat mit echter Gesundheitspolitik, die versucht, die Versorgung vor Ort sicherzustellen, exakt gar nichts zu tun. Denn dann wüssten Sie auch, Herr Sichert, dass in diesem Land niemand mit einem Abschluss aus dem Ausland, der nicht geprüft wurde, als Mediziner oder Pharmazeut arbeitet. Ich hatte auch eine Kollegin aus der Türkei, die mit mir gearbeitet hat – sie war komplett ausgebildet –, die unter ihrem Ausbildungsniveau gearbeitet hat, weil sie die Anerkennung im ersten Jahr, im zweiten Jahr und auch im dritten Jahr nicht bekommen hat. Frau Kollegin Piechotta, erlauben Sie eine Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion? Natürlich. Frau Piechotta, Sie haben gerade gesagt: Es gibt niemanden in Deutschland, der nicht eine vernünftige Anerkennung durchlaufen hat. – Wie erklären Sie sich dann den Fall des Taleb Al Abdulmohsen aus genau dem Land, von dem Sie gerade sprachen, aus Sachsen-Anhalt, der nicht wusste, was eine Thrombose ist, der nicht wusste, wie man einen Zugang legt, der laut Aussagen seiner Kollegen vor jeder Diagnose erst mal googeln musste, der später dann auch ein Behandlungsverbot in der Klinik seines Arbeitgebers bekommen hat, weil er Patienten in Lebensgefahr gebracht hat, indem er ihnen falsche Medikamente verschrieben hat usw. usf.? Das sind doch unverantwortliche Zustände. Sind Sie nicht der Auffassung, dass wir zuallererst die Sicherheit der Patienten gewährleisten müssen und dass es für die Patienten wichtig ist, dass sie zu einem vernünftigen Arzt kommen und eben nicht zu einem Scharlatan wie Al Abdulmohsen? Und sind Sie nicht der Auffassung, dass man sich Leute in solchen Zulassungsverfahren genau anschauen und gucken muss, was da alles schiefgelaufen ist? Das wird bis heute weder von den Grünen noch von der Bundesregierung gemacht. Und es werden auch keinerlei Konsequenzen daraus gezogen, sondern ganz im Gegenteil: Jetzt will man das Verfahren noch beschleunigen, anstatt es gründlicher zu machen. Kommen Sie bitte zum Ende. Wäre hier aufgrund des Patientenschutzes nicht mehr Gründlichkeit erforderlich? Herr Sichert, auch hier gilt wieder: Wenn Sie Ahnung vom Gesundheitssystem hätten, wenn Sie auch mal im Gesundheitssystem gearbeitet hätten, würden Sie wissen: Das eine ist die Anerkennung der Ausbildung und die Ausbildung per se, und das andere ist, was Ärztinnen und Ärzte dann damit machen. In vielen Fällen – Ärzte sind auch Menschen – haben wir auch im ärztlichen Bereich Fehlbehandlungen und Fehldiagnosen. Natürlich passieren da auch Fehler; die passieren in ganz Deutschland: von deutschen und nichtdeutschen Ärztinnen und Ärzte. Ich glaube, dieser Fall zeigt, dass insbesondere die Vorgesetzten, die im Gesundheitswesen auch eine extrem wichtige Rolle haben, eher hätten eingreifen müssen. Das ist aber keine Frage der Zulassung des Abschlusses per se durch Behörden. Vielen herzlichen Dank. Sie dürfen sich setzen. Ich wollte Ihnen noch von der Kollegin erzählen, die ich hatte. Die war komplett ausgebildet, hatte auch schon eine Facharztausbildung in der Türkei und kam dann zu uns, hat mit uns gearbeitet: im ersten Jahr unter ihrer Gehaltsklasse, unter dem, was sie eigentlich durch die Ausbildung konnte. Sie hat gesagt: Okay, dann warte ich halt noch ein Jahr. Sie hat das zweite Jahr gewartet, hat jede Woche gearbeitet: 50 Stunden, 60 Stunden. Das Verfahren, damit sie hier wirklich vollwertig arbeiten kann, war noch immer nicht abgeschlossen, im dritten Jahr nicht, im vierten Jahr immer noch nicht. Und da muss ich auch sagen, liebe Koalition: Ich finde den Begriff „Verfahrenstourismus“ wirklich schwierig. Wenn jemand zum Beispiel wie in diesem Fall nach vier Jahren sagt: „Es hat hier jetzt vier Jahre keine Anerkennung gegeben, und jetzt gehe ich in ein anderes Bundesland, weil es da schneller geht“, dann ist das kein Verfahrenstourismus. Das ist komplett nachvollziehbar. Da versuchen einfach nur Menschen, die bisher in einer solchen Situation sind, der deutschen Bürokratie da auszuweichen, wo sie nicht sinnvoll ist. Das ist nichts anderes als nachvollziehbar, und es ist gut, dass wir das mit diesem Gesetz jetzt angehen. Wenn ich Ihnen eins mitgeben darf: Die Regelungen hier im Gesetz, die wir am Ende auch unterstützen werden, sind extrem kompliziert, und deren Umsetzung wird auch stark davon abhängen, wie sie in der Praxis von den Behörden gelebt werden. Wir werden sehr genau miteinander beobachten müssen, wie die Behörden an der Stelle diese neue Gesetzeslage dann tatsächlich auslegen. Und noch ein zweiter Punkt. Wir regeln das hier heute nur für Ärztinnen und Ärzte, für Apothekerinnen und Apotheker, für Zahnärztinnen und Zahnärzte und für Hebammen und Geburtshelfer. Wir regeln das nicht für viele andere medizinische Berufe, die auch unglaublich wichtig sind, zum Beispiel für Medizinisch-Technische Assistentinnen im Bereich Labordiagnostik oder Radiologie, Diätassistentinnen und viele andere Gesundheitsberufe mehr, weil das formal Ländersache ist. Bei diesen Berufen gibt es aber genau die gleichen Probleme, und das sind auch Mangelberufe in unserem Gesundheitswesen. Ein Gesundheitswesen funktioniert nicht nur mit Ärztinnen, Zahnärzten, Apothekern und Hebammen. Deswegen möchte ich an Sie alle appellieren: Lassen Sie uns gemeinsam mit den Ländern diese Regeln, wenn sie sich hier bewähren, auch auf all die anderen Gesundheitsberufe ausweiten. Bürokratie an der Stelle macht das deutsche Gesundheitswesen langsamer und Deutschland unattraktiver für so viele Gesundheitsberufler, die eigentlich gerne hier arbeiten würden. Vielen Dank. Für die Fraktion Die Linke hat das Wort die Abgeordnete Julia-Christina Stange.

Linke

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Dieses Gesundheitswesen steht nur noch, weil Kolleginnen und Kollegen es in internationalen Teams tragen, und nicht, weil es politisch klug gesteuert wurde; denn Sie haben es über Jahre kaputtgespart und kaputtorganisiert. Sie reden über Fachkräfte aus dem Ausland, aber nicht über die, die Sie aus dem System gedrängt haben, wie die Pflegekräfte, die sagen: „Ich komme zurück, wenn ich wieder gesund arbeiten kann“, oder die Ärztinnen und Ärzte, die sagen: „Ich trage wieder Verantwortung, wenn ich sie auch wirklich tragen kann.“ – Und dann verkaufen Sie dieses Gesetz als Lösung. Es ist aber keine Lösung, es ist Symptombekämpfung. Ein Beispiel. Die geplante Reduzierung von Praxiseinsätzen im Hebammenstudium gefährdet definitiv die Ausbildungsqualität und die Patientensicherheit. Die Brandbriefe der Hebammen diese Woche haben Sie einfach ignoriert. Wer an der Praxis spart, spart an der Versorgung. Was längst auch bekannt sein sollte: Viele Kolleginnen und Kollegen warten bereits heute bis zu 24 Monate auf die Prüfung. Das ist zu lang. Sie verkaufen Beschleunigung, liefern aber Stillstand. Und Integration? Fehlanzeige! Ich kann es nicht oft genug sagen: kein struktureller Spracherwerb als Angebot in Ihrem Gesetz, keine echte Beteiligung im Arbeitsalltag. Stattdessen wird all das den Menschen selbst überlassen. Immer noch! Und während Sie die Verfahren beschleunigen wollen, ignorieren Sie die eigentlichen Grundprobleme: Arbeitsbedingungen, Personalmangel, Überlastung. Und die größte Doppelmoral ist: Im Dienst sind die internationalen Kolleginnen und Kollegen systemrelevant, privat erleben sie rassistische Ausgrenzung. Selbst Gewalt an Frauen wird neuerdings von Bundeskanzler Merz auf rassistische Art und Weise mit einer Migrationsdebatte beantwortet. Das ist widersprüchlich und politisch absolut verantwortungslos. Ich sage Ihnen: Wer Fachkräfte anwirbt, aber Arbeitsbedingungen nicht verbessert und gesellschaftliche Integration nicht fördert, löst keinen Mangel, er organisiert ihn nur neu. Danke. Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt das Wort die Abgeordnete Simone Borchardt.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz, das für die Zukunft unserer Gesundheitsversorgung von zentraler Bedeutung sein wird: das Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen. Denn eines ist klar: Der Fachkräftemangel ist längst im Versorgungsalltag angekommen. Ob in der Klinik, in der Apotheke, in der Zahnarztpraxis oder im Kreißsaal: Überall fehlen qualifizierte Fachkräfte. Aber gleichzeitig steigt der Bedarf durch den demografischen Wandel kontinuierlich weiter. Wer Versorgung will, muss deshalb an mehreren Stellen gleichzeitig ansetzen: Wir müssen die Ausbildung im Inland stärken, wir müssen vorhandene Fachkräfte besser halten, und wir müssen qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland ermöglichen, schneller und transparenter in unserem System anzukommen. Und genau hier setzen wir mit diesem Gesetzentwurf an. Uns war es wichtig, zwei Ziele zusammenzubringen, die nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen: Qualität sichern und gleichzeitig vorhandene Ressourcen heben. Denn zur Wahrheit gehört: Beschleunigung darf niemals bedeuten, dass wir fachliche Anforderungen absenken. Die Gleichwertigkeit der Qualifikation bleibt Voraussetzung für die Anerkennung. Der Patientenschutz steht für uns an erster Stelle. Maßnahmen zur Vereinfachung betreffen die Verfahren und nicht die Standards der Ausbildung oder der Berufsausübung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Gesetz ist deshalb ein wichtiger Schritt hin zu mehr Pragmatismus und mehr Effizienz im Gesundheitswesen. Der häufigere direkte Einstieg in die Kenntnisprüfung entlastet jetzt Antragsteller ebenso wie die zuständigen Behörden. Aufwendige Dokumentationen können reduziert werden, ohne dass wir auf die fundierte fachliche Überprüfung verzichten. Damit schaffen wir eine bessere Balance zwischen notwendiger Sorgfalt und notwendiger Geschwindigkeit. Denn wir müssen uns hier ehrlich machen: In vielen Einrichtungen fehlt heute Personal, und wir wissen, dass es morgen genauso aussieht. Jeder Monat, den wir Fachkräfte aufgrund bürokratischer Hürden nicht arbeiten lassen, verschärft die Situation für die Kolleginnen und Kollegen vor Ort in den Einrichtungen, Krankenhäusern und Arztpraxen. Dieses Gesetz wird dabei helfen, unnötige Verzögerungen abzubauen. Gleichzeitig schaffen wir damit mehr Rechtssicherheit. Es wird einen verbesserten Informationsaustausch zwischen den Ländern geben. Der sorgt dafür, dass Verfahren transparenter und effizienter gestaltet werden können. Und auch digitale Übermittlungswege werden jetzt stärker berücksichtigt. Wir dürfen aber diese Debatte nicht nur national führen; denn sie hat eine klare europäische Dimension. Mit diesem Gesetz setzen wir europäische Vorgaben zur Anerkennung von Berufsqualifikationen um, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit eines partiellen Berufszugangs. Diese Umsetzung ist nicht zuletzt Folge eines Vertragsverletzungsverfahrens und entsprechender Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Das zeigt: Der europäische Arbeitsmarkt im Gesundheitswesen ist Realität. Fachkräfte entscheiden sich heute bewusst für Länder, in denen Verfahren transparent, schnell und verlässlich sind. Wenn Deutschland im Wettbewerb um qualifiziertes Personal bestehen will, müssen wir genau diese Voraussetzungen schaffen. Und ebenso klar ist: Europäische Mobilität darf nicht zu einem Wettbewerb um den niedrigsten Standard führen. Wir stehen für eine hochwertige Versorgung, wir stehen für eine klare Qualitätsanforderung, und wir stehen für Verantwortung gegenüber den Patienten. Frau Kollegin, ich habe Ihre Zeit angehalten. – Es ist sehr laut hier, und es wäre, glaube ich, angemessen, wenn Sie der Rednerin zuhören würden. Ich weiß, dass viele Kolleginnen und Kollegen dazugekommen sind; aber es ist wirklich sehr laut gerade, und ich bitte um etwas Ruhe hier im Saal. Wir haben eine Verantwortung den Patienten gegenüber, und deshalb ist es uns wichtig, dass dieses Gesetz genau diese Balance wahrt. Dieses Gesetz wird kein Allheilmittel gegen den Fachkräftemangel sein, aber ein wichtiger Baustein. Es geht darum, dass wir bereit sind, Strukturen anzupassen, Prozesse zu modernisieren und pragmatische Lösungen zu finden. Wir werden vorhandene Potenziale besser nutzen – in der Prävention, in der Digitalisierung und in der sektorenübergreifenden Versorgung. Meine Damen und Herren, wer Versorgung sichern will, darf eben diese Ressourcen nicht ungenutzt lassen. Deshalb ist wichtig – und das möchte ich hier noch mal betonen –: Geschwindigkeit ersetzt nicht Qualität, Integration ersetzt nicht Qualifikation, und europäische Zusammenarbeit ersetzt nicht nationale Verantwortung. Genau deshalb ist dieses Gesetz richtig austariert. Ich bedanke mich an dieser Stelle ausdrücklich bei den Kolleginnen und Kollegen der SPD, bei der Ministerin und bei dem Parlamentarischen Staatssekretär Georg Kippels. Herzlichen Dank. Für die AfD-Fraktion hat jetzt das Wort die Abgeordnete Dr. Christina Baum.

AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das deutsche Gesundheitswesen galt einst weltweit als Vorbild für Qualität und Zuverlässigkeit. Heute ist beides immer mehr Glückssache. Rettungswagen fahren mit Notfallpatienten von Krankenhaus zu Krankenhaus, weil kein Bett frei ist, und wenn man dann auch noch Pech hat, trifft man auf Personal, das kaum Deutsch spricht, oder auf einen vermeintlichen Arzt, dessen Qualifikation gefälscht ist und der den Standards in Deutschland nicht genügt. In der Anhörung zum Gesetzentwurf wurde Professor Marung von der Medical School Hamburg deshalb gefragt, wie Patientensicherheit gewährleistet werden kann, wenn die Anerkennung der fachlichen Qualifikation von der Prüfung der Sprachkenntnisse getrennt stattfindet. Seine Antwort war eindeutig: Es müsse eine direkte zeitliche Kopplung und eine klare Verzahnung geben; denn Medizin sei Kommunikation. Risiken aufgrund fehlender Absprachen oder fehlenden Verständnisses dürfen nicht eingegangen werden. Der entsprechende Änderungsantrag der Koalition ist deshalb ein richtiger Schritt. Professor Marung plädiert aber auch dafür, dass ausländische Ärzte das gleiche Staatsexamen ablegen müssen wie deutsche Ärzte – so wie es in vielen Staaten der Welt gang und gäbe ist. Wenn überhaupt ausländische Ärzte Versorgungslücken schließen sollen, dann sind hundertprozentige Deutschkenntnisse und das Ablegen unseres deutschen Staatsexamens unabdingbare Voraussetzungen dafür. Rund 30 Prozent des Personals im Gesundheitswesen haben einen Migrationshintergrund. Gestern im Gesundheitsausschuss diskutierten wir wieder einmal über ein kriegstüchtiges Gesundheitssystem, und ein Sachverständiger erklärte, was im Kriegsfall passieren wird. „Die ausländischen Mitarbeiter werden Deutschland verlassen“, sagte er. Auch deshalb kann das Allheilmittel der Altparteien, nämlich die Zuwanderung, keinesfalls die Lösung sein. Wir müssen vielmehr die Potenziale im eigenen Land nutzen und dafür sorgen, dass wir nicht nur ausreichend Fachkräfte selbst ausbilden, sondern diese auch im Land halten. Diese insgesamt negative Entwicklung nicht nur in unserem Gesundheitswesen, sondern in allen gesellschaftlichen Bereichen ist das Ergebnis Ihrer seit Jahrzehnten falschen Politik. Wir werden diese korrigieren, damit die Patienten sich wieder in ihrer Muttersprache mit exzellent ausgebildeten Ärzten verständigen können. Vielen Dank.

Redner nach Fraktion