1. Lesung

a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Unterstützung alter Menschen und Pflege zukunftssicher machen – Qualität sichern und bezahlbar gestalten

a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Unterstützung alter Menschen und Pflege zukunftssicher machen – Qualität sichern und bezahlbar gestalten

11. September 2025·Sitzung 21··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (6)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe über den Sommer – genauso wie viele von Ihnen sicherlich – intensiv die Gelegenheit genutzt, um mich mit den Beschäftigten im Gesundheitswesen auszutauschen, die jeden Tag das Fundament unserer Versorgung bilden. In besonderer Weise erinnere ich mich an die Besuche bei der Diakonie Michaelshoven in Köln und im Pflegeheim Dreieich im Juli und August. Dort habe ich bewundern können, wie das ganze Team alle Register zieht, um Pflegekräfte zu gewinnen, sie gut einzuarbeiten und sie zu binden. Genauso wie diese beiden Einrichtungen eilen viele Praktiker voraus; denn sie haben längst konkret erfahren, was Fachkräftebedarf im Alltag heißt. Was diese Praktiker zu Recht von uns erwarten, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist, dass sie in ihrem Tun nicht über das notwendige Maß hinaus gehindert werden durch Bürokratie und durch überholte Regularien. Mit den vorliegenden Gesetzen räumen wir diese Hindernisse ein Stück weit aus dem Weg. Ich möchte die drei großen Schwerpunkte skizzieren. Erstens. Wir erweitern die Befugnisse von Pflegefachpersonen; denn sie können oft so viel mehr, als sie dürfen. Mit den neuen Regelungen können sie künftig Aufgaben übernehmen, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. Das bedeutet, dass sie dann Wissen aus ihrer Aus- und Weiterbildung etwa in den Bereichen Diabetes, Wundmanagement und Demenz eigenverantwortlich und weisungsfrei anwenden können. Dies entlastet die Teams in Pflegeeinrichtungen, in Arztpraxen und auf der Station im Krankenhaus. Damit werten wir den Pflegeberuf weiter auf, liebe Kolleginnen und Kollegen. Zweitens. Wir werden die Pflege von vermeidbarer Bürokratie befreien. Dazu werden wir unter anderem den Umfang der für Qualitätsprüfungen relevanten Pflegedokumentation gesetzlich auf das notwendige Maß begrenzen. Was für vollstationäre Pflege bereits gilt, soll künftig auch für ambulante Pflegedienste und für teilstationäre Pflegeeinrichtungen gelten. Wer bei der Qualitätsprüfung ein hohes Niveau vorweisen kann, muss sich erst zwei Jahre später wieder prüfen lassen statt – leider – wie bisher schon nach einem Jahr. Das ist praxisgerecht, zeigt unser Vertrauen in gute Pflege und entlastet Pflege von Bürokratie. Ich habe es schon gestern in der Regierungsbefragung gesagt und wiederhole es gern: Jede Minute, die sich eine Pflegekraft nicht mit Formularen beschäftigt, ist eine gewonnene Minute für die pflegebedürftigen Menschen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dafür wollen wir mit verschiedenen Regelungen des Gesetzentwurfs beitragen. Und schließlich – drittens – vereinheitlichen wir die Ausbildung und das Berufsbild der Pflegefachassistenz. Bisher gibt es in 16 Bundesländern nicht weniger als sage und schreibe 27 verschiedene Ausbildungen. Ein wirklicher Flickenteppich! Manche sind schon generalistisch, bei anderen sind Krankenpflegehilfe und Altenhilfe noch getrennt. Die Ausbildungen dauern auch unterschiedlich lange: Wer sich heute zum Beispiel in Baden-Württemberg zur Altenpflegehelferin schulen lässt, hat ein Jahr später den Abschluss. Wer sich in Sachsen zum staatlich geprüften Krankenpflegehelfer ausbilden lässt, braucht in der Regel zwei Jahre. Wer in ein anderes Bundesland umzieht, hat womöglich Probleme mit der Anerkennung. Damit muss Schluss sein, liebe Kolleginnen und Kollegen! Deshalb ändern wir das jetzt mit der neuen bundeseinheitlichen Ausbildung zur Pflegefachassistenz. Es ist nicht länger hinnehmbar, dass unseren Pflegekräften Steine in den Weg gelegt werden. Es ist höchste Zeit, dass sich das ändert. Gute Nachrichten für alle, die vor einer Ausbildungsentscheidung stehen, gab es jüngst vom Statistischen Bundesamt. Der Verdienst von Auszubildenden in den Gesundheits- und Pflegeberufen lag im vergangenen Jahr über dem Durchschnitt bei den Ausbildungsberufen. Diese neue und einheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz, die wir jetzt planen, bietet einen guten Einstieg. Sie ist eine gut erklimmbare Sprosse, von der aus es im Pflegeberuf weiter aufwärtsgehen kann. Ich danke meiner Kollegin Karin Prien sehr herzlich – unsere Häuser haben den Gesetzentwurf gemeinsam erarbeitet –, und ich danke auch allen Kolleginnen und Kollegen in den beiden Ministerien für die Zusammenarbeit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit den vorliegenden Gesetzen erreichen wir mehr Befugnisse für Pflegekräfte, weniger Bürokratie und einheitliche Ausbildungswege. Damit werden wir Hemmnisse im Pflegealltag beseitigen. Wir sind dankbar für alle, die beruflich pflegen, und wir wollen all diejenigen motivieren, die einen Pflegeberuf erlernen wollen. Sie brauchen gute Bedingungen, und mit unseren Gesetzen schaffen wir dafür die Voraussetzungen. Ich freue mich auf die Beratungen. An der Stelle darf ich auch der Kollegin Simone Borchardt zum heutigen Geburtstag gratulieren. Ich weiß, die Pflege ist dir ein besonderes Anliegen. Deswegen passt es vielleicht auch ganz gut, dass wir gerade heute diese Gesetzentwürfe hier einbringen. Herzlichen Dank. Das Wort für die AfD-Fraktion hat nun Herr Abgeordneter Joachim Bloch.

AfD

Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über was sprechen wir heute? Über 75 Seiten Gesetzestext und 141 Seiten Gesetzesbegründung. Es könnte ein Werk sein mit der Auszeichnung „summa cum laude“ – ist es aber nicht. Der Gesetzentwurf ist nicht ausgereift und schließt an denjenigen von Lauterbach an. Dem Pflegepersonal mehr Eigenverantwortung in der Heilkunde zu übertragen, ist richtig. Es gibt gute Ansätze: Bürokratieabbau, mehr Zeit für die eigentliche Pflege, leichterer Zugang zu Präventionsleistungen, Förderung innovativer Pflegekonzepte, bessere Koordination zwischen Pflegekassen und Kommunen. Dennoch: Das Pflegekompetenzgesetz bietet lediglich einen Rahmen und regelt viele Details und konkrete Maßnahmen gerade nicht. Es ist wichtig, die Kompetenzen und Aufgaben der Pflegekräfte exakt zu definieren. Auch die zentralen Unterschiede zwischen Altenpflege und Krankenpflege sind herauszuarbeiten. Welche Weiterbildungsmöglichkeiten für Pflegekräfte sind vorgesehen? Den heutigen Istzustand – verbockt – haben die Gesundheitsminister der letzten 30 Jahre zu verantworten. Denn die demografischen Entwicklungen waren bereits absehbar. Was ist im Entwurf nicht geregelt? Der Kompetenzkonflikt zwischen Pflege- und Ärzteschaft: Wer darf künftig was und was nicht? Die genaue Umsetzung und die Verantwortlichkeiten. Nicht geregelt sind Haftungsfragen, wenn Pflegekräfte nun Aufgaben übernehmen sollen, die bislang Ärzten vorbehalten waren. Mögliche Kompetenzen werden durch Prüfvorbehalte Dritter und zusätzliche Qualifikationshürden konterkariert. Bei der Telepflege fehlen klare Regelungen und Datenschutzbestimmungen, was die Integration in den Pflegealltag riskant gestaltet. Wer bezahlt die laufenden Kosten der Telepflege für Hardware und Wartung: der Pflegepatient, die Krankenkasse, der Einrichtungsträger? Ist die notwendige Infrastruktur für Digitalisierung und Telepflege bereits geschaffen? Wenn nicht, wer bezahlt diese? Ist die Finanzierung des Gesamtpakets durch Steuer- und Beitragszahler gesichert, oder steigen die Krankenkassenzusatzbeiträge im nächsten Jahr erneut? Weitere Aufgaben bedeuten zusätzliche Belastungen der Pflegekräfte. Wie lässt sich dieser Konflikt auflösen? Eine Aufgabenerweiterung bedingt eine angemessene Vergütung. Ist diese gesichert und, wenn ja, durch wen und wie? Obwohl das Gesetz die Kompetenzen stärken soll, fehlt eine klare Strukturierung der Aufgaben, um Versorgungsqualität und Patientensicherheit zu gewährleisten. Derzeit fehlt es auch an einer wissenschaftlichen Evaluation der geplanten Änderungen. Wird eine solche nachgereicht? In der Praxis sind zunächst nur Modellvorhaben geplant, die dann auszuwerten sind, bevor dauerhaft Kompetenzen übertragen werden können. Mit welchem Zeitrahmen müssen wir hierbei rechnen? Aufgrund der Dramatik im Pflegebereich ist eine sofortige Entlastung statt modellhafter Zwischenlösungen notwendig. Fazit: Diese Punkte verdeutlichen, dass der Entwurf zwingend zu überarbeiten ist. Gleichzeitig müssen wir aber zur Kenntnis nehmen, dass das Pflegekompetenzgesetz nicht als finale Lösung, sondern nur als weiterer Schritt hin zu einer unvermeidbar bevorstehenden epochalen Pflegereform verstanden werden muss. Herzlichen Dank. Für die SPD-Fraktion hat nun Frau Abgeordnete Sabine Dittmar das Wort.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag für die Profession Pflege. Mit den vorgelegten Gesetzentwürfen zur Pflegekompetenz und Pflegefachassistenz kommen zwei wichtige Bausteine dazu, die den Beruf in der Pflege attraktiver und kompetenzorientierte und gleichzeitig flexible Einsätze ermöglichen. Eine qualitätsgesicherte, zugewandte und zukunftsfähige Pflege braucht einen Qualifikationsmix aus allen Ebenen: von der Fachassistenz über die Fachpflege bis zum Bachelor und Master. Mit dem Gesetz zur Stärkung des Pflegestudiums haben wir in der letzten Legislatur den ersten Grundstein gelegt. Die heilkundlichen Kompetenzen aus den Bereichen Demenz, Diabetes und chronische Wunden sind zwischenzeitlich fest in die hochschulische Ausbildung integriert. Die bereits auf die Schiene gesetzte Kompetenzerweiterung in der Fachpflege und die Schaffung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung haben es durch das zeitige Ende der Ampel leider nicht ins Ziel geschafft. Deshalb ein herzliches Dankeschön an die beiden Ministerien dafür, dass die erarbeiteten Gesetzentwürfe so schnell wieder aufgegriffen und aktualisiert wurden und heute ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Mit dem Pflegekompetenzgesetz – oder Befugniserweiterungsgesetz, wie es jetzt heißt – wird endlich dem Rechnung getragen, dass Pflegefachkräfte sehr viel mehr können als das, was ihnen bislang rechtlich erlaubt ist. Es ist gut, dass im Gesetz klargestellt wird, dass Pflegefachkräfte künftig eigenverantwortlich und weisungsfrei Leistungen erbringen, die bislang unter Arztvorbehalt standen. Das wird sowohl Pflegekräfte als auch Ärztinnen und Ärzte entlasten und den Arbeitsablauf effizienter gestalten; darauf wird die Kollegin Moll genauer eingehen. Ich werde mich heute in meinen Ausführungen auf die Einführung des neuen Heilberufs der Pflegefachassistenz konzentrieren. Nach langen, sehr langen Bund-Länder-Beratungen wird endlich ein bundeseinheitliches und eigenständiges Berufsprofil durch eine 18-monatige generalistische Berufsausbildung geschaffen. Der Ausbildungsflickenteppich in Deutschland mit 27 unterschiedlichen Landesregelungen wird beendet. Das heißt auch, dass der Berufsabschluss künftig in allen Bundesländern anerkannt wird. Das trägt zu mehr Mobilität bei und ermöglicht den Einsatz in allen Versorgungsbereichen. Gut ist auch, dass die neue gesetzliche Regelung endlich eine angemessene Ausbildungsvergütung vorsieht. Denn man mag es kaum glauben: Bislang erhielt nur die Hälfte der Auszubildenden eine Vergütung. Die zukünftigen Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten werden generalistisch ausgebildet und zur eigenständigen Durchführung pflegerischer Maßnahmen und zur Mitwirkung bei komplexen Pflegeprozessen befähigt. Sie werden künftig sehr viel mehr Aufgaben der medizinischen Behandlungspflege übernehmen und damit die Pflegefachkräfte entlasten. Voraussetzung für die Ausbildung ist in der Regel ein Hauptschulabschluss. Bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung besteht Anschlussfähigkeit zur Pflegefachkraftausbildung und sogar zum Studium. Ich glaube, das ist ein ganz entscheidender Beitrag zu einem zukunftsfähigen, attraktiven und durchlässigen Pflegebildungssystem. Tatsache ist aber auch, dass unser Pflegesystem ohne die engagierten Fachkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Ausland an seine Grenzen stößt. Deshalb ist es gut, dass die Anerkennungsregelungen für ausländische Berufsqualifikationen bundeseinheitlich geregelt werden und auf die umfassende Gleichwertigkeitsprüfung zugunsten eines Anpassungslehrgangs oder einer Kenntnisprüfung verzichtet werden kann. Kommen Sie bitte zum Schluss. Meine Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich sehr auf die parlamentarischen Beratungen. Ich bin zuversichtlich, dass wir an der einen oder anderen Stelle noch nachbessern oder konkreter werden. Denn kein Gesetzentwurf ist so gut, dass er nicht noch besser werden könnte. Danke. Das Wort hat nun für Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Simone Fischer.

Grüne

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Pflege braucht Substanz, kein Stückwerk. Es ist richtig und wichtig, dass die Bundesregierung das Thema Pflege hier im Bundestag auf die Tagesordnung bringt; aber die vorliegenden Gesetzespakete werden als Aufbruch verkauft. Die Wahrheit ist: Es ist kein großer Reformschritt. Schon in der Ampelregierung haben wir gute Gesetzentwürfe auf den Tisch gelegt, mit Vorschlägen, die Mut gezeigt haben: Pflegekompetenzen wirklich stärken, Strukturen vor Ort stützen, die Pflegebeauftragte gesetzlich verankern. Und was macht diese Koalition? Sie streicht, sie kürzt an Stellen, und sie schwächt. Das ist kein Aufbruch, das ist Stillstand, hübsch verpackt mit neuem Namen. Konkret heißt das: Eigenständige heilkundliche Tätigkeiten? Statt Vertrauen in die Pflege weiterhin Abhängigkeit von ärztlicher Delegation und Modellprojekten. Entlastungsleistungen im Alltag? Zusammengekürzt, obwohl pflegende Angehörige sie so dringend brauchen. Ehrenamtliche Strukturen? Geschwächt, obwohl sie vielerorts das Rückgrat der Versorgung sind. Die Pflegebeauftragte? Nicht mehr im Gesetz vorgesehen. Diese Punkte zeigen deutlich: Wir brauchen mehr als Lippenbekenntnisse, meine Damen und Herren; das reicht nicht. Für die Pflege brauchen wir einen großen Wurf. Das ist die offensichtliche Schwäche dieser Bundesregierung. Auch beim Pflegefachassistenzgesetz bleibt vieles offen. Der Ansatz ist richtig, aber ohne verbindliche Standards für Ausbildungen entsteht Unsicherheit statt Verlässlichkeit. Wer junge Menschen für diesen Beruf gewinnen will, darf sie und die Bildungseinrichtungen nicht in Feldversuche schicken. Die Absenkung der Zugangshürden klingt nach Entlastung. Doch Berufserfahrung allein ersetzt keine solide schulische Ausbildung und keine qualifizierte Praxisanleitung. Wenn die Hürden zu stark abgesenkt werden, leidet die Ausbildungsqualität und damit auch die Qualität der Pflege. Ein Schulabschluss ist wichtig. Bislang bleibt unklar, was eine sogenannte Positivprognose der Pflegeschule genau heißt. Es gibt bessere Lösungen: flexible Verlängerungen der Ausbildungszeit für Sprachkurse oder Schulabschlüsse. Hamburg macht es vor. So lassen sich junge Menschen gewinnen, ohne die Qualität zu gefährden. Und während wir über gute Ausbildungswege sprechen, darf die Finanzierung nicht auf den Rücken der Pflegebedürftigen abgewälzt werden. Die Eigenanteile sind heute schon viel zu hoch. Ausbildungskosten gehören nicht dorthin. Sehr geehrte Damen und Herren, Pflege ist der Prüfstein unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts. Hier zeigt sich, dass die Bundesregierung die notwendige Verantwortung nicht übernimmt. Sie muss mehr tun, als die besseren Vorschläge der Vorgängerregierung in die Praxis zu bringen, als auf Kommissionen zu verweisen oder Modellprojekte zu schaffen, wo längst erprobte Lösungen vorliegen. Die Menschen in der Pflege brauchen Verlässlichkeit. Doch statt Hoffnung zu geben, liefern Sie – so berichten es Pflegekräfte und Verbände – Verzögerungen und Frust. Diese Bundesregierung spricht von Aufbruch, aber sie liefert zu wenig. Sie spricht von Entlastung, aber sie kürzt Leistungen. Sie spricht von Verantwortung, aber sie verschiebt Problemlösungen in die Zukunft. Meine Damen und Herren, die Menschen in der Pflege – Pflegebedürftige, Angehörige, Pflegende – haben mehr verdient. Sie haben ein Recht auf Substanz statt Stückwerk. Darum mein Appell: Korrigieren Sie diese Fehler! Geben Sie den Menschen in der Pflege endlich die Anerkennung, die Verantwortung – echte Verantwortung! –, die Unterstützung und die Perspektive, die sie brauchen! Denn Pflege ist auch das Herz unserer Gesellschaft, und wer hier spart, spart am falschen Ende. Vielen Dank. Für die Fraktion Die Linke hat nun Frau Abgeordnete Julia-Christina Stange das Wort.

Linke

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist die erste Beratung des Gesetzentwurfs. Ich dachte, das heißt, dass wir offen diskutieren und zuhören. Aber Sie, liebe CDU/CSU, machen ja gar keinen Hehl daraus, dass Sie das Ding schon in Sack und Tüten sehen – ein merkwürdiges Verhältnis zur Arbeit hier im Bundestag. Aber hören Sie vielleicht einfach zu, und lernen Sie daraus! Aus eigener Erfahrung sage ich ganz klar: Wir brauchen eine Pflegefachassistenzausbildung, die Perspektiven schafft. Wenn wir den Fachkräftemangel ernsthaft bekämpfen wollen, brauchen wir eine starke, eine attraktive Pflegefachassistenzausbildung, keine Billiglösung für Profite, sondern einen nachhaltigen Aufbau von Fachkräften und gute Arbeitsbedingungen. Und dafür braucht es im Kern Bildungschancen. Die Ausbildung soll Türen öffnen. Wer keinen mittleren Schulabschluss hat, soll die Möglichkeit haben, diesen während der Ausbildung zu erwerben. Das schafft Perspektiven, und das schafft dringend benötigte Fachkräfte. Qualität statt Geschwindigkeit ist der nächste Fokus. Die Linke fordert eine mindestens 24-monatige Ausbildung inklusive Sprachunterricht in der Arbeitszeit; denn Sprache ist der Schlüssel zu allem. In 18 Monaten ist es einfach nicht möglich, in allen Pflegesettings verantwortungsvoll ausgebildet zu werden. Eine verkürzte Ausbildung hätte nichts anderes als eine billige Arbeitskraft zum Ziel. Das lehnen wir entschieden ab. Außerdem ist Pflege mehr als „satt und sauber“. Wir brauchen eine Ausbildung, die den Menschen entgegenkommt, die sie erlernen wollen, nicht ein System, das sie ausbeutet. Investieren wir also in exzellente Ausbildung, in menschenorientierte Pflege und in verlässliche Gesundheitsversorgung; denn davon profitieren wir alle. Und eins sage ich mit aller Deutlichkeit: Pflege steht für Menschlichkeit und nicht für Kriegslogik. Die Militarisierung im Gesundheitswesen muss verhindert werden. Vielen Dank. Als Nächstes hat das Wort für die Bundesregierung Frau Bundesministerin Karin Prien.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Wenn wir über Pflege sprechen, dann sprechen wir über eine Lebenssituation, die jede und jeden von uns irgendwann betreffen kann. Es geht also in der heutigen Debatte – ja natürlich – um Strukturen, um Gesetze und um Zahlen, aber es geht auch um Menschen, um Töchter und Söhne, die ihre Eltern begleiten, um Partnerinnen und Partner, die füreinander da sind, um Eltern, die ein pflegebedürftiges Kind versorgen, und um Pflegekräfte, die tagtäglich anderen Menschen Würde, Sicherheit und Zuwendung geben. Ihnen allen, den hauptberuflich und den ehrenamtlich Pflegenden, den pflegenden Angehörigen, gilt heute deshalb mein aufrichtiger Dank. Wir wissen: Pflege ist eine der großen menschlichen und gesellschaftlichen Aufgaben unserer Zeit. Sie entscheidet über die Lebensqualität in Momenten, in denen wir besonders verletzlich sind, in Momenten, in denen wir besonders auf Zuwendung und Fürsorge angewiesen sind. Und, meine Damen und Herren, am Ende entscheidet die Frage der Pflege auch, wie solidarisch unsere Gesellschaft tatsächlich ist. Darum müssen wir in Deutschland dringend die Rahmenbedingungen für die Pflege, und zwar in allen drei Bereichen, im stationären, im ambulanten und im häuslichen Bereich, stärken, und wir müssen sie spürbar verbessern. Mit dem Pflegefachassistenzgesetz gehen wir jetzt einen ersten enorm wichtigen Schritt. Wir schaffen eine einheitliche und attraktive Ausbildung, eine Ausbildung, die deutschlandweit anerkannt ist, die jungen Menschen ebenso wie Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern verlässliche Perspektiven eröffnet, mit einer 18-monatigen Ausbildungsdauer, und die endlich bundesweit vergütet wird. Ja, meine Damen und Herren, wir erweitern damit auch die Fachkräftebasis und eröffnen Chancen für Menschen, die bisher möglicherweise für diesen Beruf gar nicht in Betracht kamen. Wir sorgen für einen starken Qualifikationsmix, der Pflegefachkräfte entlastet und gute, professionelle Hilfe im Alltag ermöglicht. Und wir bauen ein Pflegebildungssystem mit Zukunft, und zwar vom Einstieg bis zum Pflegestudium, und damit Entwicklungsmöglichkeiten – das ist so wahnsinnig wichtig für die Attraktivität des Berufes. Kurz gesagt: Dieses Gesetz steht für bessere Perspektiven in der Ausbildung und für mehr Qualität in der Pflege. Wir haben das in Rekordzeit auf den Weg gebracht, gemeinsam mit den Ländern. Wir sind dankbar dafür, dass die Länder uns die Möglichkeit gegeben haben, noch mal auf ihre Erfahrungen zu schauen, auf praxisgerechte Lösungen, die bundesweit tragen und für die ein Konsens möglich war. Das ist uns gemeinsam gelungen. Meine Damen und Herren, ein weiteres Beispiel für unser Engagement zur Stärkung der Pflege ist der Zukunftspakt Pflege. Gemeinsam mit den Kommunen und Expertinnen und Experten entwickeln wir Eckpunkte für eine große Pflegereform. Wir wollen die Versorgung stabil sichern und die Finanzierung zukunftssicher machen. Noch im Dezember werden wir dazu Vorschläge präsentieren. Gleichzeitig arbeiten wir daran, Pflege und Beruf besser miteinander vereinbar zu machen. Ich will das Familienpflegezeitgesetz und das Pflegezeitgesetz zügig zu einem neuen, modernen Pflegezeitgesetz zusammenführen. Beschäftigte, die Pflegeverantwortung für ihre An- und Zugehörigen übernehmen, brauchen dringend bessere Rahmenbedingungen, flexiblere Freistellungsmöglichkeiten und Regelungen, die den tatsächlichen Pflegeverläufen besser entsprechen. Doch, meine Damen und Herren, lassen Sie mich auch eines deutlich sagen: Gesetze und Reformen allein reichen nicht aus. Wir brauchen eine neue Kultur der Wertschätzung für die Pflege in unserer Gesellschaft. Pflege ist nicht nur eine finanzielle und organisatorische Herausforderung, nicht nur eine professionelle Aufgabe; sie ist ein zutiefst menschlicher Akt. Jeder Handgriff, jede Stunde Aufmerksamkeit, jede Geste der Fürsorge: All das schafft Vertrauen und schenkt Lebensqualität. Denken wir an die ältere Dame, die nicht mehr alleine vor ihrem Teller sitzt, sondern Unterstützung beim Essen bekommt, an den jungen Mann, der nach einem Unfall Schritt für Schritt zurück ins Leben findet, an die Ehefrau, die in den letzten Jahren ihres Mannes ihn nicht allein lassen wird. Wenn wir die Pflege stärken, stärken wir am Ende den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Es geht um Respekt, es geht um Solidarität und um die Gewissheit, dass wir uns aufeinander verlassen können. Ich danke Ihnen, dass Sie mir zugehört haben.

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