2./3. Lesung

9 a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Simone Fischer, Dr. Janosch Dahmen, Linda Heitmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Priorität für Pflege – Jetzt Sofortmaßnahmen ergreifen Leistungskürzungen und Beitragsexplosion in Gesundheit und Pflege verhindern – Jetzt gerechte Finanzierung einführen

9 a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Simone Fischer, Dr. Janosch Dahmen, Linda Heitmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Priorität für Pflege – Jetzt Sofortmaßnahmen ergreifen Leistungskürzungen und Beitragsexplosion in Gesundheit und Pflege verhindern – Jetzt gerechte Finanzierung einführen

6. November 2025·Sitzung 37··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (17)

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man wie ich von der Küste kommt, dann weiß man: Ein guter Knoten hält; aber zu viele Knoten fesseln eben. – In der Pflege haben wir in den letzten Jahren eindeutig zu viele Knoten geknüpft. Vorschriften, Doppelprüfungen und Unterschriftenwege: Unsere Pflegekräfte werden tagtäglich von der vorhandenen Bürokratie lahmgelegt und fehlen damit in der Versorgung. Der vorliegende Gesetzentwurf löst viele dieser Knoten, damit die Besatzung wieder arbeiten kann – frei, verlässlich und verantwortungsvoll. Es geht im Kern darum, den Menschen, die Tag und Nacht Verantwortung tragen, endlich den Rücken zu stärken. Pflegefachkräfte sollen das tun dürfen, wofür sie ausgebildet sind – mit einem klaren Kompetenzrahmen, mit Vertrauen und mit viel weniger Papierkram. Wir schaffen Strukturen, in denen qualifizierte Entscheidungen schneller getroffen werden können, Wege kürzer werden und Zeit dort ankommt, wo sie gebraucht wird: am Bett, im Gespräch und in der Versorgung. Konkret heißt das: Pflegefachpersonen werden in Zukunft eigenverantwortlich und weisungsfrei festgeschriebene Leistungen erbringen dürfen, die bisher Ärzten vorbehalten waren. Zudem werden Anträge und Formulare für Pflegeleistungen vereinfacht, und der Umfang der Pflegedokumentation und der Qualitätsprüfung wird auf ein notwendiges Maß reduziert. Verfahren bei eilbedürftigen Pflegeanträgen in Krankenhäusern, Rehaeinrichtungen oder Hospizen werden beschleunigt. Um digitale Pflegeanwendungen schneller in die Versorgung zu bringen, wird das Antrags- und Prüfverfahren vereinfacht und das Anwendungsfeld um die Stabilisierung der häuslichen Versorgungssituation und der Entlastung pflegender Angehöriger oder ehrenamtlich Pflegender erweitert. Präventionsberatung und -empfehlung sind in der häuslichen Pflege künftig durch Pflegefachpersonen möglich. Kommunen erhalten in Zukunft mehr verbindliche Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Zulassung von Pflegeeinrichtungen. Der Ausbau regionaler Netzwerke wird unterstützt. Das Verfahren zur Abrechnung der Leistungszuschläge wird bundeseinheitlich automatisiert. Und all das, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist nur ein kleiner Teil des gesamten Paketes. Im parlamentarischen Verfahren ist dieses Gesetz gewachsen, und zwar erheblich. Wir haben einen großen Umfang an teils sehr umfassenden und weitreichenden Änderungen beraten. Das war auch nicht immer ganz einfach, doch im Ergebnis war es das Ringen wert. Die Vielzahl der Änderungen zeigt den gemeinsamen Willen, Verantwortung zu übernehmen – über Fraktionsgrenzen hinweg, mit den Ländern, mit den Professionen. Das ist ein guter Auftakt für die weitere Zusammenarbeit. Aber: Dieser große Umfang darf und wird nicht vom Kern ablenken. Unser Ziel bleibt klar: Wir wollen den Pflegefachkräften mehr Befugnisse geben. Wir wollen weniger Bürokratie und mehr Zeit für die Menschen. Deswegen bitte ich um Zustimmung, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Treffen Sie richtungsweisende Entscheidungen im Sinne aller mit uns gemeinsam! Ich danke der Ministerin, dem Haus und dem Koalitionspartner für die guten Gespräche. Einen Satz möchte ich am Ende auch noch an die Fraktion der Grünen richten: Ihren vorliegenden Entschließungsantrag weiß ich durchaus zu schätzen. Vielen Dank dafür! Viele Ihrer Forderungen sind im Gesetzentwurf enthalten oder werden noch auf den Weg gebracht. Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion darf ich Martin Sichert das Wort erteilen.

AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ja schon bezeichnend, dass die Ministerin hier heute bei der Beschlussfassung fehlt und sich offensichtlich für ihr eigenes Gesetz schämt. Frau Janssen, ich erinnere mich daran, dass wir im Wahlkampf gemeinsam auf mehreren Veranstaltungen waren und Sie jedes Mal versprochen haben, Bürokratie abzubauen – so wie all Ihre Kollegen von der CDU/CSU. Sie reden von Bürokratieabbau, schaffen in der Realität aber ständig neue Bürokratie. Das ist nicht nur Wählertäuschung, sondern es gefährdet auch die Gesundheit der Menschen, wenn im Gesundheitswesen immer mehr Zeit für die Patienten fehlt. Ihr Gesetz nennen Sie blumig „Gesetz zur […] Entbürokratisierung in der Pflege“. Aber in der öffentlichen Anhörung dazu konnte man deutlich hören, dass dieses Gesetz ein Bürokratiesteigerungsgesetz ist. Arbeitgeberverband Pflege – Zitat –: „Wir sehen in dem Gesetzentwurf keine Zeitersparnis, ganz im Gegenteil. Es sollen neue Berichtspflichten wieder auf die Pflege draufzukommen. Insofern sehen wir eher, dass noch mehr Zeit aus der aktiven Pflege für Dokumentationen draufgehen wird.“ Deutsche Krankenhausgesellschaft – Zitat –: „Für die Krankenhäuser sehen wir auch keine Entbürokratisierungsmaßnahmen.“ Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste – Zitat –: „Ich hatte eben schon ausgeführt, dass wir es eher als Etikettenschwindel einordnen, wenn es um Entbürokratisierung geht. Vor dem Hintergrund verwundert es nicht, dass wir auch keine Zeitersparnisse sehen, sondern im Gegenteil eher Mehraufwand […].“ Herr Merz, Frau Warken, meine Damen und Herren von CDU/CSU und SPD, wollen Sie wirklich die Pflegekräfte mit noch mehr Bürokratie belasten? Noch haben Sie die Zeit, das Gesetz zurückzuziehen und zu überarbeiten. Machen Sie es! Egal ob Pflege, Apotheken, Krankenhäuser, Rettungsdienst oder Ärzte: Überall im Gesundheitswesen sind wir überreguliert. Wir haben viel zu viel Bürokratie. Sie schaffen mit diesem Gesetz neue Bürokratie und Mehrbelastung für die Pflegekräfte und nennen das dann auch noch Gesetz zur Entbürokratisierung. Was für ein Hohn für die Betroffenen! Aber die können darüber leider nicht lachen; denn bei ihnen sorgt es für Mehrbelastung und Leiden. Es muss endlich Schluss sein mit noch mehr Bürokratie im Gesundheitswesen. Wir haben europaweit die höchsten Kosten für das Gesundheitssystem, und die Leistungen für die Menschen werden trotzdem immer schlechter. Seit Jahrzehnten kennt das Gesundheitswesen nur eine Entwicklung: sinkende Leistungen bei steigenden Beiträgen. Und warum das alles? Weil es völlig überreguliert ist. Statt dass Sie endlich mal Bürokratie abbauen, gibt es mit diesem Gesetz nun neue Dokumentationspflichten obendrauf. Schämen Sie sich! Obendrein haben Sie in dieses Gesetz noch die Regelung gepackt, dass der Inflationsausgleich für die Krankenhäuser ausgesetzt wird. Das ist ein Taschenspielertrick der Regierung zulasten der medizinischen Versorgung auf dem Land. Die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung sinken kurzfristig um 1,8 Milliarden Euro; aber diese 1,8 Milliarden Euro fehlen den Krankenhäusern. Drei Viertel der Krankenhäuser sind jetzt schon defizitär, insbesondere auf dem Land. Viele Kommunen wissen nicht, woher sie das Geld für die Krankenhäuser nehmen sollen. Folglich werden noch mehr Abteilungen und Krankenhäuser geschlossen. Und bei den verbliebenen Krankenhäusern wird der Druck, wirtschaftlich zu arbeiten, noch größer. Eine Katastrophe! Denn Krankenhäuser sind keine Wirtschaftsunternehmen, sondern ein wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge. Ich habe in der letzten Woche ein halbes Dutzend HNO-Ärzte aus meiner Heimat gesprochen. Schon jetzt betragen die Wartezeiten für Mandeloperationen bei Kindern zwischen sechs Monaten und zwei Jahren – Zeit, in der die Kinder schlecht hören, schwer Luft bekommen, an Folgeerkrankungen leiden und sich Entwicklungs- und Verhaltensstörungen aufbauen. Wenn der wirtschaftliche Druck auf die Krankenhäuser weiter steigt, wird es noch weniger Mandeloperationen geben, weil die einfach deutlich schlechter vergütet werden als andere Operationen. Im Ergebnis leiden dann noch mehr Kinder unter Folgeerkrankungen und Entwicklungsstörungen. Das ist nur ein Beispiel von vielen. Es zeigt, wie die medizinische Versorgung noch schlechter wird, indem Sie den Krankenhäusern 1,8 Milliarden Euro nehmen. Es erzeugt viel Leid, und es kostet Menschenleben. Mittelfristig entstehen hohe Kosten durch Folgeerkrankungen, die bei besserer Versorgung vermieden werden könnten. Mittelfristig ist es nicht nur für die Gesundheit eine Katastrophe, sondern auch für die Kosten der gesetzlichen Versicherung, die durch Folgeerkrankungen aufgrund von verschobenen Operationen weiter steigen werden. Aber was mittelfristig aus Deutschland und den Menschen hier im Land wird, interessiert ja eh nur eine Partei hier im Haus, nämlich die AfD. Die anderen Fraktionen denken immer nur von Wahl zu Wahl, und sie fahren damit das Land immer mehr an die Wand. Hören Sie endlich auf damit! Nehmen Sie endlich mal Ihren Auftrag ernst! Der steht nämlich da draußen an der Wand: „Dem deutschen Volke“. Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion darf ich Claudia Moll das Wort erteilen.

SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte AfD-Kolleginnen und -kollegen, ich habe keine Änderungsanträge zu diesem Gesetzentwurf von Ihnen erhalten, keine Lösungsvorschläge, nichts. Zumal: Das meiste, was Sie gerade gesagt haben, stimmte gar nicht. Zunächst möchte ich mich ganz ausdrücklich bei meinen Kolleginnen von der CDU und der CSU – bei Frau Borchardt, Frau Zeulner und Frau Janssen – sowie beim Parlamentarischen Staatssekretär Herrn Dr. Kippels für die wirklich tolle und kollegiale Zusammenarbeit bedanken. Das war echte Teamarbeit! Ebenso möchte ich mich bei den Grünen bedanken, die mit ihren Änderungsanträgen dazu beigetragen haben, dass wir einiges geändert haben. Danke schön. Heute möchten wir ein Gesetz verabschieden, das zusammen mit unserem Pflegestudiumstärkungsgesetz und dem Pflegefachassistenzgesetz einen Dreiklang bildet, der die Profession Pflege einen deutlichen Schritt nach vorne bringt. Sowohl im akademischen als auch im Assistenzbereich und jetzt auch bei den Fachkräften schaffen wir Rechtssicherheit, bundesweit einheitliche Standards und erweiterte Kompetenzen. All das wird sich positiv auf das Berufsbild auswirken und in der Versorgung auch ankommen. Wir stehen heute vor der Abstimmung über ein Gesetz, das nicht nur die Kompetenzen von Pflegefachpersonen erweitert, sondern auch sensible Strukturen der pflegerischen Versorgung nachhaltig stärkt. Ein zentrales Element dieses Gesetzes ist die Erweiterung der heilkundlichen Befugnisse von Pflegefachpersonen. Pflegefachpersonen dürfen künftig eigenverantwortlich Leistungen erbringen, die bislang Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren, und zwar im Rahmen klar definierter Leistungskataloge, die von der gemeinsamen Selbstverwaltung unter Beteiligung der Pflegeberufsverbände festgelegt werden. Dazu gehören insbesondere Aufgaben in der Wundversorgung, bei Diabetes und in der Demenzpflege. Endlich – endlich! – dürfen Pflegefachkräfte das tun, was sie sowieso schon können. Diese Befugnisse knüpfen an Qualifikationen an, die in der dreijährigen Ausbildung oder im Pflegestudium vermittelt werden, und können künftig durch bundeseinheitlich anerkannte Weiterbildung erweitert werden, damit Qualifikation und Verantwortung zusammenfallen. Es geht dabei ausdrücklich nicht um Abgrenzung, sondern um Zusammenarbeit, um kürzere Wege, klare Zuständigkeiten und eine bessere Versorgung der Patientinnen und Patienten. Damit diese erweiterten Befugnisse verantwortungsvoll umgesetzt werden, gelten klare Rahmenbedingungen. Mit den neuen Regelungen zu den gemeinschaftlichen Wohnformen schaffen wir eine rechtssichere Grundlage für ein neues Versorgungsmodell. Ich war hier, zugegeben, anfangs sehr skeptisch. Ich war eigentlich dagegen, möchte aber Innovationen für die Zukunft nicht entgegenstehen. Die sogenannten stambulanten Strukturen verbinden die Vorteile von stationärer und ambulanter Pflege. Sie ermöglichen ein selbstbestimmtes Leben in Gemeinschaft mit professioneller Unterstützung. Wichtig ist: Die Teilnahme ist freiwillig. Ambulante Dienste können teilnehmen, müssen es aber nicht. Gleichzeitig dürfen stationäre Träger über zugelassene ambulante Einheiten einsteigen. So entstehen faire Bedingungen und neue Entwicklungsmöglichkeiten ohne Qualitätsabstriche; denn alle neuen Wohnformen werden wissenschaftlich begleitet. Durch die Verlängerung der Evaluationsfrist auf drei Jahre stellen wir sicher, dass Erfahrungen gründlich ausgewertet werden, bevor weitere Schritte folgen. Innovationen ja, aber mit Augenmaß und klaren Qualitätsvorgaben! Außerdem haben wir zusammen erreicht, dass die Regelungen zur Personal- und Organisationsentwicklung praxisnäher gefasst werden. Das entlastet die Einrichtungen spürbar, ohne dass der Anspruch auf Qualität verloren geht. Die bisherige Pflicht entfällt, doch wir beobachten wissenschaftlich, wie sich freiwillige Entwicklungsmaßnahmen in der Praxis bewähren. Das ist Bürokratieabbau mit Verantwortung: weniger Aufwand, aber kein Blindflug. – Oh, ich muss mich beeilen. Medizinischer Dienst und Heimaufsicht sollen künftig enger zusammenarbeiten, Doppelprüfungen vermeiden und Prüfungen rechtzeitig ankündigen. Einrichtungen, die ein hohes Qualitätsniveau nachweisen, werden künftig nur noch alle zwei Jahre geprüft – ein klares Signal des Vertrauens. Ja, und ein Signal von mir. Ja, ich weiß. Scheiße! Oh! Es sind Jugendliche im Raum. Tut mir leid. Frau Kollegin Moll. Das andere sage ich gleich noch mal. So! Danke. Ich darf Simone Fischer von Bündnis 90/Die Grünen das Wort erteilen.

Grüne

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In wenigen Monaten hat die schwarz-rote Koalition Milliarden für Agrardiesel, Pendlerpauschale, Gastronomie verteilt, nur für die Pflege hat es bisher noch nicht gereicht. Dabei geht es nicht um irgendeinen Etatposten, sondern um die Existenz von 5,7 Millionen Pflegebedürftigen, um die Entlastung der Angehörigen und um das Vertrauen der Beitragszahler/-innen. Mit unserem Antrag fordern wir: Pflege braucht endlich Priorität – jetzt, nicht irgendwann. Konkret heißt das: Versicherungsfremde Leistungen müssen raus aus der Pflegekasse, Coronamehrkosten und Rentenbeiträge für pflegende Angehörige gehören in den Bundeshaushalt. Nur so bleibt die Pflegeversicherung vorerst stabil. Denn klar ist: Ein Darlehen, wie es die Bundesregierung erneut vorsieht, löst kein strukturelles Problem. Es stopft kurzfristig ein Loch; aber es hilft nicht langfristig. Die Pflegeversicherung braucht keine Kredite, sie braucht Verlässlichkeit – eine solide Finanzierung, die trägt. Gleichzeitig braucht Pflege mehr Verantwortung, weniger Delegation. Pflegefachpersonen müssen ihre Kompetenzen im Alltag wirklich einsetzen können. Das ist der richtige Ansatz dieses Gesetzes, das wir heute ebenfalls beraten. Künftig sollen Pflegefachpersonen bestimmte ärztliche Leistungen selbst übernehmen dürfen: Leistungen der häuslichen Krankenpflege, Präventionsempfehlungen, die Übernahme eigenständiger Verantwortung im Pflegeprozess. Das sind gute und wichtige Schritte. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei genauerem Hinsehen bleibt das Gesetz halbherzig. Denn die neuen Befugnisse hängen weiterhin an ärztlichen Diagnosen und Indikationen. Viele Tätigkeiten, gerade in Notfällen, dürfen Pflegefachpersonen noch immer nicht eigenständig übernehmen, und das ist eine vertane Chance dieses Gesetzes. Wer Pflege wirklich stärken will, darf sie nicht länger an ärztlicher Delegation festbinden. Pflege braucht Verantwortung und wirkliche Handlungsspielräume. Wir haben im parlamentarischen Verfahren klargemacht: Es braucht echte heilkundliche Kompetenzen für entsprechend qualifizierte Pflegefachpersonen und Notfallsanitäter/-innen – leistungsrechtlich abgesichert, angemessen vergütet und mit klarer Verantwortung. Und die Pflege braucht endlich mehr Mitsprache im Gemeinsamen Bundesausschuss. Das war unser Ziel, bleibt aber liegen. Unsere Änderungsanträge dazu: auch abgelehnt. Immerhin: Kurz vor Schluss hat die Koalition nachgebessert. Pflegefachpersonen sollen künftig auch nach pflegerischen Diagnosen handeln können. Das ist richtig so. Ich hätte mir aber gewünscht, dass wir diesen Punkt gemeinsam mit den Fachverbänden in einer öffentlichen Anhörung beraten; denn dort sitzt die Erfahrung der Praxis. Jetzt wird entscheidend sein, wie die Selbstverwaltung, in der die Pflege noch immer zu wenig Stimme hat, diese Diagnosen konkret definiert. Und eines darf man nicht übersehen: Die schwarz-rote Koalition hat zentrale Punkte des ursprünglichen Kabinettsentwurfs der Ampel gestrichen: die gesetzliche Verankerung der Pflegebeauftragten, die Vereinfachung niederschwelliger Unterstützungsleistungen und die höhere Förderung des Ehrenamts – alles Bausteine, die die Pflege wirklich gestärkt hätten. Auch die frühere Ankündigung von Qualitätsprüfungen schwächt ein zentrales Kontrollinstrument für gute Pflege, statt sie zu entlasten. Und wieder wurden unsere Änderungsanträge abgelehnt. Abschließend. Wir teilen die Zielrichtung des Gesetzes: Pflegefachpersonen sollen mehr Verantwortung übernehmen können. Doch der Entwurf bleibt in zentralen Punkten hinter dem zurück, was wirklich nötig wäre. Halbherzige Regelungen, die Eigenverantwortung versprechen, aber an ärztlicher Delegation festhalten, führen nicht sehr weit. Auch bei der Entlastung pflegender An- und Zugehöriger oder der finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung bleibt die Koalition hinter den Erfordernissen zurück. Deshalb werden wir uns bei diesem Gesetzentwurf enthalten und zugleich unsere eigenen Vorschläge betonen. Eine mutige, zukunftsfeste Pflegepolitik denkt Qualifizierung, Befugnisse und Finanzierung zusammen, baut Bürokratie ab, wo sie Pflegekräfte und Familien behindert, und stabilisiert die Pflegeversicherung. Genau das zeigen unsere verschiedenen Anträge im parlamentarischen Verfahren. Frau Kollegin. Vielleicht ist bei der Beratung des nächsten Pflegegesetzes auch die Ministerin wieder anwesend; das würde uns sehr freuen. Vielen Dank. Für die Fraktion Die Linke darf ich Evelyn Schötz das Wort erteilen.

Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir reden heute über die Erweiterung der Befugnisse in der Pflege. Ja, es ist ein guter Schritt – ein kleiner, eher ein Baby Step, aber immerhin ein Schritt hin zu einer besseren Versorgungslandschaft. Ich sage „immerhin“; denn wenn man sonst nur rückwärts geht, wirkt vorwärts ja schon wie eine Revolution. Aus meiner eigenen Zeit in der Pflege weiß ich, wie unfassbar viel Kraft, Zeit und Nerven das ärztliche Delegationsprinzip kostet. Ich wollte einmal eine Wundauflage wechseln, die ich selbst ausgesucht, bestellt und bereitgelegt hatte. Der verständigte Arzt kam nach fünf Stunden, unterschrieb und meinte nur: Ja, ja, machen Sie nur. – Aber ärztliche Ordnung muss sein, sonst wedelt ja plötzlich der Hund mit dem Schwanz – ich meine, die Pflegekraft mit der Verantwortung –, und das ginge ja wohl wirklich nicht. Dabei sind Pflegekräfte längst Profis: kommunikationsstark, kompetent, multitaskingfähiger als jedes Betriebssystem und meistens auch noch besser gelaunt. Warum also nicht anerkennen, was sie können? Das ist fast wie Vertrauen. Und das wäre doch mal was Neues in der deutschen Gesundheitsbürokratie. Aber natürlich bleibt das Gesetz hinter den Erwartungen zurück. Drei Teilbereiche werden genannt: Demenz, Diabetes, Wundmanagement. – Wo sind die konkreten Festlegungen für Schmerztherapie, für Maßnahmen bei Mangelernährung, Flüssigkeitsmangel, Luftnot? Das alles sind Dinge, die Pflegekräfte täglich sehen, bewerten und behandeln, weil sonst keiner da ist, aber rechtlich eine Grauzone. Ja, das sollen sich dann andere ausdenken, am besten in irgendeinem Gremium, in dem man Nachbesserung buchstabiert mit „auf irgendwann verschieben“. Warum eigentlich konkreter werden, wenn man auch ein unverbindliches „mal sehen“ verabschieden kann? Niemand muss sich streiten oder Verantwortung übernehmen oder Lobbyärger kriegen. Win-win für die Regierung! Für die Pflege? Naja. Was fehlt, ist Mut, Mut, zu sagen: Pflegekräfte können mehr, sie dürfen mehr, sie sollen mehr. Dieser Entwurf ist Stückwerk – ein bisschen wie ein Verbandwechsel mit Tesafilm: Es hält nicht, und keiner fühlt sich danach besser. Wenn wir weitermachen wie bisher, bleibt unser Gesundheitssystem eine ewige Baustelle mit vielen Profis, aber keiner Augenhöhe. Und wem nützt das? Den Patientinnen und Patienten wohl kaum, dem System sicher nicht, aber vielleicht denjenigen, die sich in den Zwischenräumen der Verantwortung ganz gut eingerichtet haben. Deshalb sage ich: Schluss mit der Flickschusterei! Pflege ist kein Anhang der Medizin. Pflege ist ein eigenständiger Beruf mit eigenen Kompetenzen. Und der braucht ein politisches Gesamtkonzept, keine Teilzeitreform. Schauen wir noch kurz auf die psychische Gesundheit! Die Versorgungslage ist dramatisch. Wer Hilfe sucht, findet Wartezeiten, Bürokratie und ganz selten mal Glück. Dieses Gesetz passt die Finanzierung für Weiterbildungen kosmetisch an – ein bisschen Rouge auf ein gebrochenes Bein. Die eigentlichen Probleme bleiben unangetastet. Die hohen Kosten für Theorie, Supervision, Selbsterfahrung in der Psychotherapieausbildung bleiben. Frau Kollegin. Der Fachkräftemangel wird kommen, aber wenigstens mit Ankündigung. So schlittern wir in die nächste Versorgungskrise. Chance verpasst! Wie schade! Da die Ministerin bei der G20 Deutschland vertritt, darf ich für die Bundesregierung Dr. Georg Kippels, dem Parlamentarischen Staatssekretär, das Wort erteilen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Reden ist Silber, Handeln ist Gold. Das gilt auch für die Situation in der Langzeitpflege. Wir haben deshalb den Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege im parlamentarischen Verfahren intensiv beraten und noch ergänzt. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für die konstruktiven Beratungen und die sichtbar gewordene intensive Leidenschaft für dieses Thema, was auch gleichzeitig als Wertschätzung zu verstehen ist. Mehr Befugnisse für Pflegefachpersonen: Das war ein großes Thema in der parlamentarischen Debatte. Die Befugniserweiterung wurde einhellig begrüßt. Doch aus den intensiven Beratungen ergab sich auch: Es wäre noch mehr möglich und auch nötig als ursprünglich einmal vorgesehen. Aber in jedem Fall: Eine ärztliche Diagnose auf der Ebene des Gesetzes vorzuschreiben, hätte das Potenzial dieses Gesetzes zu sehr eingeschränkt. Deshalb haben wir gehandelt. Pflegefachpersonen können nun auch bestimmte ärztliche Tätigkeiten ohne eine ärztliche Diagnose erbringen, nämlich dann, wenn sie den pflegerischen Bedarf im Rahmen einer Pflegediagnose festgestellt haben. Für welche Leistungen dies konkret gilt, legt die Selbstverwaltung fest. Damit ärztliche Leistungen durch Pflegefachpersonen schneller in die Pflegepraxis integriert werden können, wurden die Fristen zur Umsetzung verkürzt. Besonders intensiv diskutiert haben wir die pflegerische Versorgung in innovativen gemeinschaftlichen Wohnformen. Im Ergebnis wurden neue Regelungen in das Vertrags-, Leistungs- und Qualitätssicherungsrecht der Pflegeversicherung aufgenommen. Zusätzlich können diejenigen, die stationäre Leistungen erbringen, in Modellvorhaben eine Flexibilisierung ihrer Leistungserbringung erproben. Damit ermöglichen wir eine Vielzahl von innovativen Versorgungsformen. Diese Flexibilität kommt vor allen Dingen den Pflegebedürftigen und natürlich auch ihren Familien zugute, weil damit noch besser auf die ganz individuellen Versorgungsbedarfe quer durch die Bundesrepublik eingegangen werden kann. Ganz zentral für das Gesetz sind die Regelungen zur Entbürokratisierung. Im Pflegevergütungsrecht ermöglichen wir schlankere Verfahren und zügigere Abschlüsse. Das trägt zu einer zeitnahen Finanzierung der Aufwendungen bei den Pflegeeinrichtungen bei. Außerdem haben wir die Fristen bei den Regelungen zur tariflichen Entlohnung passender gestaltet und das Meldeverfahren für tarifgebundene Pflegeeinrichtungen ebenfalls vereinfacht. Obendrein wird die Selbstverwaltung angehalten, Versorgungsprozesse effizienter zu gestalten. Diese werden beschleunigt, digitalisiert oder vollständig automatisiert. Im parlamentarischen Verfahren haben wir zudem wichtige fachfremde Ergänzungen des Gesetzentwurfs vorgenommen, insbesondere das Maßnahmenpaket für stabile GKV-Beiträge. Mit diesen Maßnahmen wird kurzfristig eine Finanzierungslücke geschlossen – durch Einsparungen von bis zu 2 Milliarden Euro. Damit stabilisieren wir die Beitragssätze und halten unser politisches Versprechen an die Beitragszahlenden. Seit 2019 ist es damit das erste Mal, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag nicht erhöht werden muss. Im Krankenhausbereich werden die Vergütungsanstiege auf die reale Kostenentwicklung begrenzt. Herr Staatssekretär, würden Sie eine Zwischenfrage aus der Fraktion Die Linke zulassen? Nein, das würde ich nicht. Vielen Dank. - Tatsächliche Kostensteigerungen werden auch weiterhin refinanziert. Beim Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses reduzieren wir einmalig das Fördervolumen. Es ist dabei in ausreichendem Maße Geld für das kommende Jahr da, weil bisher vorhandene Mittel nicht voll abgeflossen sind. Im Ergebnis soll der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 damit auf die bereits heute von den Krankenkassen durchschnittlich erhobenen 2,9 Prozent stabilisiert werden. Herr Staatssekretär, auch bei Ihnen gilt die Redezeit. 2,9 Prozent, vom Schätzerkreis der GKV bestimmt. Wir brauchen noch weitere Reformen für die Pflege; aber dies ist ein guter Schritt in die richtige Richtung. Und ich weiß, dass die nächsten Beratungen genauso leidenschaftlich, engagiert und erfolgreich vonstattengehen. Vielen herzlichen Dank. Für die AfD-Fraktion darf ich Nicole Hess das Wort erteilen.

AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Staatssekretär! Wir reden heute über ein Gesetz, das Entbürokratisierung verspricht, aber vor allem neue Pflichten liefert, neue Portale und neue Gremien. Auf dem Papier liest es sich durchaus modern, in der Praxis bedeutet es jedoch mehr Aufwand, mehr Kosten und leider auch keine einzige Minute mehr Pflegezeit am Bett von Patienten. Zur Vorlage ganz konkret – und allein die Bezeichnungen sprechen für sich –: Der eHBA, der elektronische Heilberufsausweis. Er wäre nützlich, wenn er Prozesse vereinfachte. In der Realität wird er zum nächsten Log-in-Ritual inklusive Kartenleser, Störungen und Supportschleifen – bei gleichzeitig fehlender Vollfinanzierung. G-BA-Rechte. Ein zusätzlicher Stuhl im obersten Gremium mag politisch hübsch aussehen. Er schafft aber keine Pflegekraft, keinen Kurzzeitpflegeplatz und keine Minute Zeit mehr. Die KVNR, die Krankenversicherungsnummer. Diese ist natürlich wichtig für Abrechnung und E-Rezept. Nur, wenn das Personal diese Nummer jetzt noch zusätzlich pflegen und prüfen soll, dann ist das keine Entlastung, sondern eine Verlagerung von Bürokratie. Das echte Leben, die Wirklichkeit vor der Tür, sie ist brutal; denn Pflege wird aktuell für viele Menschen unbezahlbar. Im ersten Heimjahr zahlt man im Schnitt rund 3 000 Euro. Diese Zahlen findet man so im Internet. Aus eigener Erfahrung müssen wir leider sagen: Es sind auch durchaus mal 5 000 Euro im Monat – natürlich aus eigener Tasche. Und selbst später werden immer noch Summen von 1 900 Euro im Monat aufgerufen. Die Renten reichen dafür nicht. Erspartes wird aufgezehrt, und am Ende bleibt die Hilfe zur Pflege – und die Angst ums Elternhaus. Eine Leistungsanhebung im Promillebereich ändert daran leider nichts. Und ja, wir drehen uns seit Jahren im Kreis. Die Basis ruft um Hilfe, und keiner hört hin. In Krankenhäusern diskutieren wir Diversityleitfäden, Gendersternchen und Haltungskampagnen, während Stationen unterbesetzt sind und Angehörige Formulare statt Unterstützung bekommen. Ideologie ersetzt keine Pflegekraft und finanziert keinen Pflegeplatz. Unsere Pflegepolitik setzt an anderen Hebeln an: Erstens an den Eigenanteilen, die bitte wirksam gedeckelt werden sollen. Die Investitionskosten sind Ländersache, also runter von den Rechnungen der Bewohner! Unterkunft und Verpflegung begrenzen wir mit einer klaren Obergrenze und einem steuerfinanzierten Zuschuss. Pflege darf nämlich nicht der Insolvenzgrund des Alters sein. Zweitens: Bürokratie wirksam halbieren. „One in, two out“ für jedes Formular. Unangekündigte, praxistaugliche Prüfungen: ja, Prüforgien: nein. Denn jede Stunde Papierarbeit ist eine Stunde weniger am Menschen. Drittens: Ambulant vor stationär belohnen und bitte nicht nur predigen. Kurzzeit- und Verhinderungspflege zusammenfassen, flexibel, vorfinanziert, ohne Antragslabyrinth. Das ist Entlastung, die wirklich dort ankommt, wo sie hinmuss. Viertens: Digitalisierung mit Verstand. Technik voll gegenfinanzieren und Prozesse radikal vereinfachen, Ausfälle sanktionsfrei, bitte. Digital ist kein Selbstzweck und kein Spartrick zulasten kleiner Träger. Man könnte auch sagen: Wenn man Ineffizienz digitalisiert, dann bekommt man digitale Ineffizienz. Fünftens: Heilkundeübertragung nur mit klarer Qualifikation, Haftung, Vergütung und Evaluation. Dabei klein anfangen, messen und erst dann ausrollen, statt groß anzukündigen und Risiken zu verschieben. Sechstens: Leistungen dynamisieren, automatisch der Inflation und den Tariflöhnen folgend, anstatt alle paar Jahre Brosamen zu verteilen und still die Eigenanteile hochzutreiben. Siebtens: Transparenzpflicht für Träger. Pflegevergütung, Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten offenlegen. Die Bürger haben ein Recht, zu sehen, wohin ihr Geld geht – und die Politik, wo es aus dem Ruder läuft. Meine Damen und Herren, Entbürokratisierung misst sich nicht an Paragrafen, sondern in Minuten am Menschen. Unser Angebot ist klar: weniger Gremien, weniger Pflichtkataloge, aber mehr Hände am Bett. Wir schützen Eigentum, entlasten Angehörige und machen Pflege wieder möglich – ohne Ideologie und ohne Schaufensterpolitik. Frau Abgeordnete. Ein letzter Satz, Herr Präsident. – Und vielleicht, nur vielleicht, setzen wir uns dann demnächst mal mit wirklich konstruktiven Vorschlägen auseinander. Herzlichen Dank. Für die SPD-Fraktion darf ich Stefan Schwartze das Wort erteilen.

SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär Kippels! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Vieles ist heute Morgen gesagt worden. Bei manchem, was hier gesagt worden ist, hätte ein Blick ins Gesetz und in geltendes Recht mächtig geholfen. Das hätte uns ganze Kataloge von Allgemeinplätzen erspart. Aber gut. Ich möchte den Blick noch mal auf einen Aspekt werfen, der in diesem Gesetz nur eine kleine Rolle spielt. Aber ich möchte ihn noch mal ganz besonders hervorheben: Das ist die psychische Gesundheit. Sie bildet einen Schwerpunkt in unserem Koalitionsvertrag, und das ist auch gut so. Der Bedarf an Psychotherapie ist unvermindert hoch und steigt weiter an. Gleichzeitig waren im Jahr 2024 gut 11 000 Therapeutinnen und Therapeuten 65 Jahre oder älter. Was das heißt, können wir uns alle ohne große Fantasie vorstellen. Spätestens ab 2030 werden jährlich allein altersbedingt 2 000 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Zahl kann man sich wirklich mal an den Spiegel schreiben. Mit der 2020 in Kraft getretenen Reform der Psychotherapieausbildung wurde ein wichtiger Schritt gemacht, um den prekären Umständen der Ausbildung zu begegnen. Neben schlechter Bezahlung muss die Ausbildung praktisch selbst bezahlt werden. Das sollte und musste geändert werden. Mit der im Psychotherapeutengesetz festgeschriebenen Reform der Ausbildung ist der richtige Weg eingeschlagen worden. Aber – und das zeigt sich jetzt sehr deutlich – das Gesetz hat einen Geburtsfehler. Die Finanzierung der Weiterbildung ist nicht ausreichend sichergestellt worden. In der Konsequenz führt das dazu, dass für die jährlich circa 2 500 Absolventinnen und Absolventen mit Approbation zu wenig Weiterbildungsplätze vorhanden sind. Das wird in der Versorgung bitter zu spüren sein. Herr Abgeordneter, würden Sie eine Zwischenfrage zulassen? Nein. – Ich möchte an der Stelle wirklich darauf dringen, dass wir hier gemeinsam – ich weiß, unser Koalitionspartner denkt in dieselbe Richtung – die notwendigen Schritte einleiten, um eine sichere Finanzierung auf die Beine zu stellen. Was bei den Fachärztinnen und Fachärzten geht, muss bei der Fachausbildung in der Psychotherapie genauso gehen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darf ich Dr. Janosch Dahmen das Wort erteilen.

Grüne

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe sehr aufmerksam zugehört, um zu verstehen, wie aus einem Pflegekompetenzgesetz, das in der vergangenen Legislaturperiode in wesentlichen Zügen unter Mitwirkung meiner Fraktion entstanden ist, das Etikett „Entbürokratisierungsgesetz“ werden konnte. Ich konnte trotz aufmerksamen Zuhörens und notwendigen Studiums des Gesetzes nichts finden, das den Alltag mit Zettelwirtschaft, Doppeldokumentation und Bürokratie, was die Menschen in der Pflege und im Gesundheitswesen wirklich in den Wahnsinn treibt, auch nur einen Deut besser macht. Insofern ist dieses Gesetz nicht nur ein Etikettenschwindel, sondern es ist in Teilen auch ein Mogelpaket. Denn das Versprechen, das der Staatssekretär eben im zweiten Teil seines Vortrags hier erneut wiederholt hat, dass durch dieses Gesetz Beitragsstabilität und die Bezahlbarkeit der Krankenversicherung gesichert wird und es zu keinen Beitragssteigerungen im kommenden Jahr kommen wird, ist schlichtweg nicht wahr. Die Anhörung im Gesundheitsausschuss diese Woche hat noch mal eineindeutig nach einhelliger Meinung aller Experten gezeigt, dass die Zusatzbeiträge im kommenden Jahr auf etwa 3 Prozent, wahrscheinlich eher auf 3,2 Prozent steigen werden. Das ist Nettoklau der Menschen. Dieses Geld wird den Menschen im kommenden Jahr im Portemonnaie fehlen. Diese Koalition streut den Menschen Sand in die Augen. Sie macht es für Betriebe teurer. Sie macht es für die Beitragszahler teurer. Den Menschen zu erzählen, es würde nicht teurer werden, ist schlichtweg eine Lüge. Insofern will ich sagen, dass die Maßnahmen, die hier in einem eilig und mit heißer Nadel gestrickten Sparpaket dem Gesetz angehängt sind, nicht geeignet sind, Stabilität zu bringen. Nachdem Sie vor nicht einmal acht Wochen 4 Milliarden Euro zusätzlich für die Krankenhäuser bereitgestellt haben, nehmen Sie ihnen mit diesem Gesetz 2 Milliarden Euro wieder weg. Das ist irrsinnig, und das wissen Sie auch. Ich weiß genau, dass der Kollege Axel Müller aus der Unionsfraktion und auch andere aus der SPD-Fraktion Probleme haben, den Menschen draußen zu erklären, warum das sinnvoll sein soll. Das ist wie Gas geben und bremsen gleichzeitig: ein Widerspruch in sich. Auch die Einsparungen im Bereich der Krankenversicherung, die sinnvoll klingen, sind am Ende schlecht gemacht. Sie bestrafen die Krankenkassen, die besonders digital und agil arbeiten und Mitgliederzuwächse haben, und belohnen indirekt noch die, die bürokratisch arbeiten – ein Irrsinn, das Gegenteil von einem Entbürokratisierungsgesetz. Auch beim Innovationsfonds, dem Sie die Hälfte der Mittel streichen, machen Sie einen fatalen Fehler. Sie senden das Signal aus: Diese Koalition will keine Digitalisierung, will keine neuen Versorgungsformen machen, will keine Forschung betreiben. Das ist das Gegenteil des Anspruchs, den Sie im Koalitionsvertrag formuliert haben, das Gegenteil dessen, was wir im Gesundheitswesen brauchen. Ein wirklich fataler Weg in die falsche Richtung! Insofern kann ich den Menschen nur sagen: Diese Koalition mäandert im Gesundheitswesen rum, macht das Leben teurer. Herr Abgeordneter. Und es ist Zeit dafür, dass echte Strukturreformen auch da auf den Weg gebracht werden, – Herr Abgeordneter. – wo Geld zu holen wäre, nämlich im Bereich der Pharmaindustrie, – Herr Dr. Dahmen! – wo eine Anhebung des Herstellerrabatts allein 3 Milliarden Euro sofort gespart hätte. Für die Fraktion Die Linke darf ich Ates Gürpinar das Wort erteilen.

Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition! Millionen Menschen machen sich Sorgen im Land, und zwar um Grundlegendes: um Gesundheit, um ihre nächste Miete, um den nächsten Einkauf. Und Sie, Herr Kippels, haben ihnen auch heute wieder mit den beigelegten Anträgen versprochen: keine höheren Kassenbeiträge. Wir müssen aber feststellen – dafür genügt ein simpler Dreisatz –: Das Versprechen ist nichts wert. Denn es gibt keine Berechnung, die bestätigt, dass Ihre Anträge Beitragserhöhungen verhindern. Ihr gebrochenes Versprechen ist keine Kleinigkeit. Es trifft 73 Millionen gesetzlich Versicherte im Land. Es trifft den Durchschnittsverdienenden, die Alleinerziehende, die Menschen, die unter der Miete leiden, die Angst haben vor dem Ende des Monats, weil das Geld schon lange nicht mehr reicht. Dazu kommt: Sie kürzen ja dennoch – Kollege Dahmen hat es gesagt –, und zwar bei den Kliniken. Sie hatten gerade erst eine Finanzierung der immensen Lücken bei den Kliniken versprochen. Die Kliniken haben damit gerechnet; sie haben damit gearbeitet. Und nun ziehen Sie mit Ihrem Antrag direkt 1,8 Milliarden Euro wieder ab. Was ist das für ein absurdes Vorgehen? Sie schaffen es nicht, Beitragssteigerungen zu verhindern, aber vernichten mit Ihrem zum Scheitern verurteilten Versuch, diese Beitragssteigerungen zu verhindern, zahlreiche Kliniken. Die Menschen zahlen mehr, aber die Versorgung wird schlechter. Ich finde das so dreist, weil die Menschen es spüren werden. Ich hätte mit Ihnen eine Wette gemacht – vielleicht um einen Frisurentausch für einen Tag –, dass das, was Sie gerade versprochen haben, nicht passieren wird. Wir haben einen eigenen Antrag zur Abstimmung vorgelegt. Dieser Antrag entlastet einen großen Teil der Versicherten, indem er endlich die Vermögenden einbezieht. Wir heben die Beitragsbemessungsgrenze an und perspektivisch auf. Alle, die weniger als 6 200 Euro brutto verdienen, werden entlastet. Die Lösungen sind so einfach. Sie verlangen nur etwas: Rückgrat – weil Sie dafür nach oben schauen müssen; das geht nur mit geradem Rücken. Es gibt Lösungen; Lösungen, die die Mehrheit der Menschen in diesem Land entlasten und endlich den Blick auf die richten, die genug haben. Herr Abgeordneter. Das ist gerecht. Das ist finanzierbar. Das ist machbar. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion darf ich Simone Borchardt das Wort erteilen.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kommen wir wieder zur Sachpolitik. Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege gehen wir mal wieder einen wirklich wichtigen Schritt, um die Pflege in Deutschland handlungsfähiger zu machen. Wir geben den Pflegefachkräften mehr Verantwortung. Wir bauen überflüssige Bürokratie ab; es steht sehr genau im Gesetz, an welcher Stelle wir das machen. Und wir sorgen dafür, dass Menschen in Pflegeberufen jetzt mehr Zeit für das Wesentliche haben: die Versorgung der Patientinnen und Patienten. Sie haben mehr Entscheidungsbefugnisse, und das war längst überfällig. Andere Länder sind uns da weit voraus. Das Ziel dieses Gesetzes ist klar: Wir wollen mehr Kompetenzen dorthin verlagern, wo sie hingehören, nämlich vor Ort zu den Praktikern. Pflegefachkräfte dürfen demnächst Leistungen selbstständig erbringen, wenn sie die Qualifikation dafür haben. Das stärkt das Berufsbild, es wertet es auf, und das ist das Ziel des Ganzen. Es wird auch Ärztinnen und Ärzte entlasten. Das ist ein echter Fortschritt für eine moderne, multiprofessionelle Gesundheitsversorgung. Und es ist ein wichtiger Baustein zu dem Primärversorgungssystem. Hier kann ich nur so viel sagen: Es wird kommen. Und es wird eine einmalige Chance sein, dass wir Gesundheit, Prävention und Krankheit so steuern, dass Hilfe und Expertise genau bei den Menschen dort ankommt, wo sie es brauchen, und keiner mehr auf den Arzttermin warten muss. Das Gesetz hat noch einen zweiten Teil im Namen: Entbürokratisierung. Das heißt eben auch: Wir ersetzen Papierflut und Doppelprüfungen, gerade in Pflegeeinrichtungen, durch digitale Verfahren, standardisierte Prozesse und vor allem durch klare Zuständigkeiten, sodass nicht immer mehrere Institutionen in eine Pflegeeinrichtung rennen. Aber Bürokratieabbau darf eben kein Qualitätsabbau sein; das ist uns wichtig. Es geht darum, Pflegeeinrichtungen und Pflegekräfte von überflüssigem Verwaltungsaufwand zu befreien, aber nicht um weniger Verantwortung, meine sehr geehrten Kollegen. Ich möchte noch einmal auf die Bedeutung dieses Gesetzes für die gesetzliche Krankenversicherung hinweisen. Hier geht vieles nebeneinander her und durcheinander. Neben den pflegefachlichen Verbesserungen enthält das Gesetz auch finanzielle Steuerungsinstrumente, die für eine kurzfristige Stabilität der Beiträge sorgen, bis die GKV-Finanzkommission ihre Arbeit abgeschlossen hat. Der Reformdruck ist groß, ja; das wissen wir natürlich alle. Diese temporären Maßnahmen sind keine dauerhaften Lösungen, sondern was wir brauchen, sind richtige Reformen. Wir werden um diese Reform nicht herumkommen. Solange wir nur immer kurzfristige Ausgabedeckel beschließen, statt die GKV grundlegend zu reformieren, drehen wir uns alle immer nur im Kreis. Ich hoffe, Sie erinnern sich dann an Ihre Worte, wenn es an die Reform geht und wir Maßnahmen vorlegen, und stimmen entsprechend zu. Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege stabilisiert diesen Status quo jetzt. Aber es ersetzt keine Reform, die das System langfristig zukunftsfest macht. Was wir jetzt brauchen, ist ein Gesamtkonzept, das Qualität, Wirtschaftlichkeit und vor allem Versorgungssicherheit miteinander verbindet. Hier müssen wir mutig sein. Wir müssen genauer hinschauen, um verlorene Ressourcen sinnvoll zu heben. Dazu gehören für mich finanzielle Ressourcen und personelle Ressourcen. Ich kann Ihnen nur sagen: Wenn wir hier über richtige Reformen reden, dann reden wir über eine stärkere Ambulantisierung, weniger Regulierungswahn. Hier nenne ich nur PPR 2.0, womit wir die Leistungsanbieter teilweise drangsalieren. Ich rede über ein Case-Management, über Steuerungsmechanismen. Frau Kollegin, würden Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Kappert-Gonther zulassen? Nein. – Ich rede über Steuerungsmechanismen innerhalb des Versorgungssystems. Und wir brauchen eine gute, bessere Digitalisierung; denn wir brauchen strukturierte Patientendaten. Lassen Sie uns mutig sein und dafür gemeinsam an einem Strang ziehen, damit wir das System zukunftsfähig und besser aufstellen! Herzlichen Dank. Für eine Kurzintervention darf ich Frau Dr. Kappert-Gonther das Wort erteilen.

Grüne

Vielen Dank, Herr Präsident, dass Sie die Kurzintervention zulassen. – Ich hatte mich beim Kollegen Schwartze und jetzt bei Kollegin Borchardt zu Wort gemeldet, weil ich Sie auf Folgendes aufmerksam machen möchte. Sie sprechen ja davon, es brauche größere Reformen. Ich frage mich: Warum machen Sie das nicht? Sie regieren. Ich will auf eine Problemlage gezielt hinweisen: Wir haben eine steigende Zahl von Menschen, die wegen seelischer Krisen, seelischer Erkrankung einen Hilfebedarf entwickeln. Das aktuelle Versorgungssystem kann diesem Hilfebedarf nicht mehr ausreichend Rechnung tragen. Um für die Zukunft die psychotherapeutische Versorgung zu sichern, werden wir die Psychotherapeutinnen und -therapeuten, die nach den Regelungen des neuen Gesetzes studiert und den Abschluss gemacht haben, benötigen. Das heißt, wir müssen dringend und zwingend die Finanzierung der Weiterbildung absichern. In einem zusätzlichen Änderungsantrag zu diesem Gesetz haben Sie immerhin untergebracht, dass die Weiterbildungsinstitute direkt mit den Kassen abrechnen können. Das ist richtig. Aber Sie machen einen entscheidenden Fehler: Sie schließen nämlich die Finanzierung der Supervision und der Theorievermittlung aus. Damit zementieren Sie die Unterfinanzierung dieser Ausbildungsinstitute, und das gefährdet die psychotherapeutische Versorgung der Zukunft. Und das ist einfach schlecht. Da muss sich was ändern. Ich frage Sie: Was sind Ihre Pläne für die Zukunft? Kollege Schwartze hat ja was angedeutet; ich würde das gerne wissen. Wir können es uns nicht leisten, die Psychotherapeutinnen und -therapeuten der Zukunft weiter im Regen stehen zu lassen.

CDU/CSU

Geschätzte Kollegin, ich danke Ihnen für den Hinweis. – Das gibt mir Gelegenheit, auf den ersten Teil Ihrer Frage einzugehen, der auf die GKV-Finanzkommission abzielt. Ich kann nur sagen: Wir haben diese Finanzkommission. Natürlich brauchen wir ganz viele Reformen. Aber auf keinen Fall wird immer mehr Geld – wie es auch hier teilweise gefordert wird – dazu führen, dass dieses System besser wird; denn wir scheitern auch an personellen Ressourcen. Dieses System hat so viele Verwerfungen, und die müssen wir angehen. Beispiel Ambulantisierung: Momentan werden 4 Millionen Fälle stationär behandelt werden, die ambulant behandelt werden können. Thema „Steuerungsmechanismen der Patienten“: Reden Sie mal mit den Kassen. Ich habe mit den Krankenkassen gesprochen. Die haben Patienten mit 20 Hausärzten im Jahr. Natürlich brauchen wir hier Steuerungsmechanismen, um das Personal besser einzusetzen, um die Kosten zu drücken und damit auch die Beiträge zu senken. Auch die Bereiche „Digitalisierung“ und „Prävention und Gesundheitskompetenz“ – dazu komme ich gleich; ich beantworte den ersten Teil der Frage – müssen im Rahmen der GKV-Finanzkommission umgesetzt werden. Das halte ich für unabdingbar. Gestatten Sie mir einen kleinen Hinweis: Sie waren drei Jahre in der Ampel tätig. Ich kann mich nicht erinnern, dass wir irgendetwas von Ihnen zu diesem Thema bekommen haben. Wir sind jetzt sieben Monate an der Regierung. Ich meine, wir haben unheimlich viel in der Pipeline. Und ja, wir werden beide Berufsbilder, Physiotherapeuten und Psychotherapeuten, aufgreifen, auch andere Berufsbilder wie Logopäden und Ergotherapeuten. Das werden wir alles aufgreifen, und dazu wird demnächst etwas kommen. Es werden viele Dinge kommen: Es wird die Notfallreform kommen. Es wird das Primärarztsystem kommen. Aber ich muss ganz ehrlich sagen: Dafür, dass die Regierung erst sieben Monate im Amt ist, haben wir richtig große Aufschläge gemacht. Als Nächstes werden wir die Krankenhausreform und die Apothekenreform angehen. Also, Sie können gewiss sein, dass das kommen wird. Sie können gerne auch Ihren Input geben; wir machen das gerne mit Ihnen gemeinsam. Aber dann dürfen Sie sich auch nicht immer bei den Gesetzen hinstellen, das Haar in der Suppe suchen und sagen: Das passt uns nicht, – Frau Kollegin. – deshalb stimmen wir dem Ganzen am Ende doch nicht zu. Ich darf wieder in den Ablauf der Liste der Redner/-innen eintreten. Für die AfD-Fraktion hat Claudia Weiss das Wort.

AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauer! Unter dem wohlklingenden Titel „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ legt uns die Bundesregierung ein Werk vor, das mehr Schein als Substanz hat. Es klingt gut, aber in Wahrheit ist es ein Flickenteppich aus Sparideen, Pilotprojekten und neuen Bürokratiehürden. Die Zahlen sprechen für sich: Die gesetzliche Krankenversicherung erwartet für 2025 Einnahmen in Höhe von 299 Milliarden Euro bei Ausgaben in Höhe von 346 Milliarden Euro – ein Defizit in Höhe von 47 Milliarden Euro. Für 2026 heißt es noch, der Beitragssatz von 2,9 Prozent bleibe stabil. Aber was passiert 2027? Die Antwort ist klar: Es wird wohl die nächste Beitragserhöhung folgen. Das ist kein Kurs der Verantwortung, das ist ein finanzielles Kartenhaus! Und was macht die Bundesregierung? Sie deckelt Verwaltungskosten, kürzt die Mittel des Innovationsfonds und setzt die Meistbegünstigungsklausel für Krankenhäuser aus. Und dabei behauptet die Gesundheitsministerin, man könne die Finanzen stabilisieren, ohne Leistungen zu kürzen. Doch die Realität sieht anders aus. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft spricht von einer dramatischen Finanznot der Kliniken und fordert endlich eine auskömmliche, verlässliche Finanzierung statt immer neuer Sparrunden und Planungsunsicherheit. Selbst Banken geben sich inzwischen zurückhaltend bei der Kreditvergabe an Krankenhäuser, weil sie den Gesundheitssektor als nicht mehr planbar ansehen. Das ist kein Bürokratieabbau, das ist ein Abbau der Versorgung! Die bereits erwähnte DKG machte am Montag in der Anhörung deutlich, dass kurzfristige Sparmaßnahmen dazu führen, dass Krankenhäuser keine Planungssicherheit mehr haben. Es drohten Leistungskürzungen, vor allem in der Geburtshilfe, der Pädiatrie und im ländlichen Raum. Das bedeutet: Werdende Mütter müssen weitere Wege in Kauf nehmen, Geburts- und Kinderkliniken verschwinden und in vielen ländlichen Regionen bricht die medizinische Grundversorgung zusammen. Zur sogenannten Befugniserweiterung in der Pflege steht viel Richtiges in dem Papier: Pflegefachpersonen sollen mehr Kompetenzen erhalten, Behandlungspflege selbst durchführen dürfen und Ärzte entlasten. Aber fragen wir die Pflegekräfte selbst: Was sagen sie? Sie sagen: Befugnisse helfen nicht, wenn Personal fehlt und jede neue Vorschrift mehr Papier als Praxis bringt. Selbst Pflegeverbände mahnen: Eine echte Entbürokratisierung braucht digitale Dokumentationssysteme, einheitliche Standards und Zeit für die Pflege, nicht noch mehr Pilotprojekte und Formulare. Dieses Gesetz aber führt – ich zitiere aus der Fachanhörung – zu mehr Verfahrenskomplexität, nicht zu weniger Bürokratie. Pflegekräfte wollen pflegen, nicht protokollieren. Wir sagen klar: Das ist kein Gesetz zur Stärkung der Pflege, sondern ein Gesetz zur Selbsttäuschung der Regierung. Wir brauchen eine verlässliche, inflationssichere Finanzierung der Kliniken und eine echte Entlastung der Pflegekräfte durch den Abbau von Dokumentationspflichten. Wir wollen kein Flickwerk, wir wollen Verlässlichkeit. Dieses Gesetz ist eine verpasste Chance für unsere Pflege, unsere Krankenhäuser und unsere Patienten. Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion darf ich Emmi Zeulner das Wort erteilen.

CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Schötz von den Linken, ich habe Ihnen sehr aufmerksam zugehört. Sie haben gesagt: Sie als Bundesregierung bringen kein Glück für die Pflege mit. – Und ich muss Ihnen sagen: Ja, ich habe kein Glück im Paket, sondern ich habe ganz klare Maßnahmen und Unterstützung für die Pflege im Paket. Wir warten nicht darauf, dass die Pflege irgendwann mal Glück hat, sondern wir wollen sie unterstützen, indem sie beispielsweise die von Ihnen angesprochenen und völlig berechtigten Pflegediagnosen auch durchführen kann. Selbstverständlich wissen wir alle hier: Am Patienten ist häufig die Pflegekraft, die mit dem Patienten arbeitet. Sie erkennt, wenn sich die Haut verändert; das kann eine Pflegediagnose sein. Sie erkennt, wenn sich die Atmung verändert; das ist eine weitere Pflegediagnose. Sie erkennt, wenn zum Beispiel bei der Ernährung was nicht passt. Pflegediagnosen sind in diesem Gesetz angelegt; das wird konkret ausgearbeitet. Wir schaffen mehr Kompetenzen für die Pflege, beispielsweise über die Pflegediagnosen. Wir erkennen an, was der DAK-Pflegereport klargemacht hat. Ich empfehle allen Interessierten – vor allem dem Kollegen Sichert von der AfD, der sich erneut in Allgemeinplätzen ergeben hat –, sich mal den DAK-Pflegereport anzuschauen. Er wurde am Dienstag vorgestellt. Darin hat Frau Köcher vom Institut für Demoskopie Allensbach klar formuliert, dass das Thema Pflege ein Nahthema ist. Es ist kein fernes Thema, sondern ein nahes Thema wie die Themen Familie und Liebe. Pflege ist etwas, was den Menschen nah ist. Der Auftrag ist ganz klar – das hat auch diese Umfrage ergeben –: den Menschen die große Unsicherheit in Bezug auf die Finanzierung der Pflege zu nehmen. Deshalb haben wir ja eine Reihe von Pflegegesetzen auf den Weg gebracht, nämlich im Bereich der Akademisierung, im Bereich der Pflegeassistenz und nun im Bereich der Kompetenz. Wir haben die Bund-Länder-Kommission zur Reform der Pflegeversicherung eingerichtet, an der auch die Kommunen beteiligt sind, um ebendieses für die Bevölkerung wichtige Thema aufzugreifen. Auf dem Deutschen Pflegetag hat unsere Ministerin gestern ein weiteres Gesetz angekündigt, bei dem es um die Advanced Practice Nurse bzw. – um es in einer Sprache zu formulieren, die jeder versteht – die Gemeindeschwester geht, um zu noch mehr Kompetenzen und Versorgungsmöglichkeiten vor Ort zu kommen. Dieses Gesetz ist mit Sicherheit sehr wichtig. Wir werden aber nicht haltmachen, sondern weitergehen, weil wir das Bedürfnis der Menschen nach Sicherheit in diesem Bereich anerkennen. Wir bringen kein Glück, aber wir liefern in diesem Bereich. Auch beim Thema Entbürokratisierung möchte ich ganz konkret werden. Natürlich ist in diesem Gesetz Entbürokratisierung angelegt. Wir schreiben dort beispielsweise hinein – es ist nun mal auch Aufgabe des Staates, für Sicherheit in Einrichtungen der stationären Langzeitpflege zu sorgen –, dass der Medizinische Dienst sich mit der Länderebene synchronisiert, wo die Heimaufsicht oder die FQA in der Verantwortung sind. Das bedeutet ganz konkret: Wo gute Pflege stattfindet, wird weniger Kontrolle stattfinden, weil wir der Pflege auch vertrauen. Zudem werden durch dieses Gesetz Doppelstrukturen in diesem Bereich abgeschafft. Das so eingesparte Personal findet angesichts des Zuwachses an Kompetenzen hoffentlich wieder Interesse daran, in der Pflege zu arbeiten. Es wird entbürokratisiert, es gibt mehr Kompetenzen, und wir setzen auch auf Flexibilität. Letzter Punkt. Wir möchten verschiedenste Formen des Zusammenlebens ermöglichen. Deswegen haben wir zum Beispiel in einem Modellprojekt die Ehrenamtlichen und die pflegenden Angehörigen adressiert, die in der stationären Langzeitpflege mithelfen und entlasten können. Ein Beispiel hierfür sind die Palliativstationen, auf denen Hospizvereine mit Ehrenamtlichen tätig sind. Frau Kollegin. Dafür gibt es große Unterstützung und hohe Akzeptanz. Also: Es ist ein gutes Gesetz, ich werbe um Zustimmung. Wir machen weiter und sind hier noch nicht am Ende. Für die SPD-Fraktion darf ich Dr. Christos Pantazis das Wort erteilen.

SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für die Pflege; denn heute beraten wir abschließend das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, das BEEP. Dieses Gesetz bringt spürbare Entlastung für die Pflegekräfte, es stärkt ihre Handlungsspielräume und reduziert dokumentarische Lasten. Das ist richtig, notwendig und war längst überfällig. Mein Dank gilt an dieser Stelle insbesondere meiner Kollegin Claudia Moll, die dieses Projekt mit großem Engagement, wie wir vorhin hören konnten, vorangetrieben hat, aber auch den Kolleginnen der Union Borchardt, Janssen und Zeulner – herzlichen Dank für die Zusammenarbeit – sowie dem Staatssekretär für die Kommunikation bei den Berichterstattergesprächen. Ich möchte heute jedoch auf den finanzpolitischen Teil eingehen, weil er vorhin gerade Thema gewesen ist. Wir stehen im kommenden Jahr vor einem Defizit von rund 2 Milliarden Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieses Defizit ist keine Frage politischer Versäumnisse, sondern eine Folge eines anhaltenden und ungebremsten Ausgabenanstiegs in nahezu allen Leistungsbereichen: ambulant, stationär, bei Arznei- und Heilmitteln. Das ist die Realität, der wir uns stellen müssen. Um Beitragserhöhungen zu vermeiden und damit unser Versprechen aus dem Koalitionsausschuss einzuhalten, die Lohnnebenkosten stabil zu halten und den Faktor Arbeit nicht weiter zu belasten, haben wir drei Maßnahmen in diesem Gesetz vereinbart, mit denen wir im Jahr 2026 rund 2 Milliarden Euro einsparen wollen: erstens Begrenzung der Verwaltungsausgaben der Krankenkassen, zweitens die Reduzierung der Mittel des Innovationsfonds und drittens das Aussetzen der Meistbegünstigungsklausel im Krankenhausbereich. Und hier müssen wir ehrlich sein: Ja, die 1,8 Milliarden Euro an Einsparungen kommen alleine aus dem sogenannten stationären Bereich. Für meine Fraktion hätte ich mir eine gleichmäßigere Verteilung auf mehrere Schultern gewünscht, und zwar dort, wo die Ausgabendynamiken tatsächlich entstehen: im stationären Bereich, aber auch in der fachärztlichen Versorgung durch die überfällige Bereinigung extrabudgetärer Zuschläge und bei der pharmazeutischen Industrie durch eine maßvolle Erhöhung des Herstellerabschlags. Wir äußern an dieser Stelle ausdrücklich auch unsere Befürchtung: Wenn wir diese Lasten nicht gerechter verteilen, dann werden notwendige Reformschritte in den kommenden Monaten deutlich schwieriger. Wir dürfen nicht die falschen Anreize setzen. Wir müssen den anhaltenden Ausgabenanstieg in allen Bereichen entschieden adressieren. Sonst berauben wir uns unnötig wirksamer Problemlösungskompetenzen. Hinzu kommt: Die Beitragszahlerinnen und -zahler sind bereits in erhebliche Vorleistung getreten. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz liegt aktuell bei historisch hohen 2,9 Prozent. Viele Kassen haben bereits erhöht, weitere Erhöhungen könnten drohen. Die Menschen tragen das System, sie dürfen nicht erneut belastet werden. Wenn wir sozialpolitisch glaubwürdig bleiben wollen, dann müssen wir sagen: Der Faktor Arbeit darf nicht weiter verteuert werden; denn Deutschland braucht wirtschaftliche Stabilität, Planungssicherheit in Betrieben und Zuversicht bei den Beschäftigten. Deshalb bleibt unser Auftrag weiterhin klar: Wir stabilisieren mit diesem Gesetz zunächst kurzfristig. Wir liefern allerdings auch strukturelle Antworten mit der Krankenhaus-, aber auch mit der nun anstehenden Notfallreform. Strukturelle Antworten müssen aber auch durch die Finanzkommission im Frühjahr kommen. Diese Antworten müssen die Lasten fair und systemgerecht auf alle Akteure im Gesundheitswesen verteilen. Solidarität bedeutet schließlich gemeinsame Verantwortung. Ich komme zum Schluss. Dieses Gesetz ist Ausdruck verantwortungsvoller Politik. Wir stabilisieren, weil es geboten ist, wir entlasten, wo es nötig ist, wir strukturieren, wo es sinnvoll ist, und wir stärken jene, die unser Gesundheitssystem Tag für Tag tragen mit Herz, Können und Ausdauer, die Pflegekräfte in unserem Land, aus Respekt und Anerkennung. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Die abschließende Rednerin in dieser Debatte ist für die Unionsfraktion Katrin Staffler.

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie viele von uns hier war auch ich gestern und heute bei diversen Veranstaltungen auf dem Deutschen Pflegetag unterwegs. Und eine Sache hat mir zu denken gegeben: Bei einer Podiumsdiskussion ist mir heute eine Sache mit auf den Weg gegeben worden, nämlich dass Pflege immer noch nicht den Stellenwert in der öffentlichen Debatte hat, den sie eigentlich bräuchte, und das, obwohl 16,6 Millionen Menschen mit Pflege zu tun haben. 16,6 Millionen Menschen in Deutschland kümmern sich um pflegebedürftige Menschen: als Angehörige, als Freunde, als Nachbarn. Die Zahl allein zeigt uns doch schon, dass Pflege jeden Menschen betreffen kann, heute schon enorm viele Menschen betrifft und in Zukunft noch viel mehr Menschen betroffen sein werden. Pflege ist also kein Randthema. Pflege ist aktueller denn je. Deswegen finde ich es richtig und gut, dass wir heute hier zur Primetime – das ist leider nicht immer so – im Deutschen Bundestag dem Thema die Öffentlichkeit geben können, die es braucht. Die Sicherung der pflegerischen Versorgung ist eines der Kernthemen unserer Gesellschaft. Damit die Pflege und die Entlastung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen gelingen, müssen nahezu alle politischen und gesellschaftlichen Bereiche mitwirken. Unser Sozialstaat braucht eine moderne, braucht eine verlässliche pflegerische Versorgung. Dass wir die Pflege zukunftsfest machen, ist doch eine der wichtigsten Aufgaben. Das sind wir den Menschen schuldig in Deutschland. Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege ist gut. Es ist gut für die professionellen Pflegekräfte, vor allem aber gut für die pflegebedürftigen Menschen. Mein oberstes Ziel ist, dass wir Pflegebedürftigen und deren Angehörigen genau die Unterstützung geben, die sie brauchen, und zwar so pragmatisch wie möglich, so schnell wie möglich, ohne unnötige Bürokratie und selbstverständlich in größtmöglicher Qualität. Der Gesetzentwurf, den wir hier heute abschließend beraten, ist ein wichtiger Meilenstein, weil er die professionelle Pflege direkt stärkt, indem er sie erstmalig als eigenständigen Heilberuf in der deutschen Gesundheitsversorgung fest verankert. Dafür möchte ich mich noch einmal bei unserer Bundesministerin bedanken. Denn es ist nicht selbstverständlich – trotz der großen Bedeutung des Themas –, dass sie der Pflege eine so hohe Priorität beimisst. Durch das Gesetz wird die Versorgung effizienter und besser. Die Pflegekräfte dürfen dann zum Beispiel Verordnungen von Hilfsmitteln oder Folgeverordnungen für die häusliche Krankenpflege direkt ausstellen. Das bedeutet für die Pflegebedürftigen, für die, auf die es uns ankommen sollte, oft weniger Bürokratie. Es bedeutet vor allem weniger unnötige Wege, und das ist gut. Ein Themenbereich, der mir eigentlich in der Debatte heute viel zu wenig angesprochen wurde, ist die Prävention. Wir stärken den Zugang zu Präventionsleistungen vor allem für die Pflegebedürftigen, die zu Hause leben. Wir schaffen hier mehr Möglichkeiten. Ich glaube, dass das enorm wichtig ist, um Selbstständigkeit und Beweglichkeit zu erhalten und zu fördern. Den Menschen geht es doch darum, auch im Alter und trotz Einschränkungen so lange wie möglich selbstbestimmt und aktiv im eigenen Zuhause zu leben. Das ermöglichen wir dadurch. Ich sage ganz klipp und klar: Mit dem heute vorliegenden Gesetz stärken wir die professionelle Pflege in Deutschland, und – das ist wichtig – wir verbessern gleichzeitig den Alltag der Pflegebedürftigen und ihrer An- und Zugehörigen in Deutschland. Und das ist für mich der wahre Erfolg dieses Gesetzes. Vielen Dank.

Redner nach Fraktion