Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss) – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
– Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss) – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
Zusammenfassung
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Reden (9)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In unseren Pflegeeinrichtungen begegnen wir oftmals Situationen wie der folgenden: Eine ältere Person wird nach einer Operation aus dem Krankenhaus in eine stationäre Pflegeeinrichtung verlegt. Dort muss sie regelmäßig mobilisiert, beim Essen unterstützt und medizinisch-pflegerisch versorgt werden. Für viele dieser Aufgaben braucht es nicht zwingend eine dreijährig ausgebildete Pflegefachperson, aber es braucht qualifiziertes Personal, das Verantwortung übernimmt und entlastet. Heute fehlt dieses Personal in ausreichender Anzahl vielerorts. Pflegende stehen unter Druck, Pflegebedürftige warten, Angehörige springen ein. Genau hier setzt der vorliegende Gesetzentwurf an. Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz schaffen wir eine bundeseinheitliche Ausbildung für Pflegefachassistenzpersonen. Damit beenden wir die bisherige Zersplitterung in derzeit 27 unterschiedliche Helfer- und Assistenzausbildungen, die je nach Bundesland andere Inhalte, andere Ausbildungswege und andere Abschlüsse haben. Künftig gibt es ein einheitliches Berufsbild, das für Transparenz und Verlässlichkeit für Auszubildende und Einrichtungen sorgt und bundesweite Mobilität ermöglicht. Auch finanziell bringt das geplante Gesetz Verbesserungen. Die Auszubildenden erhalten künftig eine geregelte Ausbildungsvergütung, was die Attraktivität ebenfalls deutlich erhöht. Der heute vorliegende Gesetzentwurf stärkt die Pflegefachassistenz als eigenständigen Beruf. Pflegefachassistenzpersonen übernehmen im Personalgefüge eine zentrale Rolle, indem sie zum einen durch klare Kompetenzstrukturen deutlich bestimmte Aufgaben eigenständig übernehmen und zum anderen die Pflegefachpersonen in komplexeren Aufgabenstellungen unterstützen. Im Verlauf des parlamentarischen Verfahrens wurden noch einige Punkte im Gesetzestext konkretisiert. So wurde beispielsweise explizit in die Modellklausel in § 13 des Pflegefachassistenzeinführungsgesetzes aufgenommen, dass im Rahmen von Modellvorhaben auch eine Abweichung von den Einrichtungen, die Träger der praktischen Ausbildung sein können, möglich sein soll. Diese Klarstellung zielt darauf ab, dass auch die Gelegenheit geschaffen wird, dass beispielsweise Rehabilitationseinrichtungen im Rahmen von Modellprojekten als Träger der praktischen Ausbildung infrage kommen. Mit der modifizierten Modellklausel schaffen wir die Möglichkeit, neue Wege in der Pflegeausbildung zu erproben und breitere Optionen für die Ausbildung zu schaffen. Die Bundesländer können in einem definierten Rahmen Modellvorhaben starten, um etwa Ausbildungsstrukturen oder neue digitale Lehrformate zu testen. Diese Öffnung sorgt für Innovation und ermöglicht Weiterentwicklungen. Durch feste Vorgaben, die die Zulassung als Modellvorhaben inhaltlich und zeitlich regeln, wird gleichzeitig aber sichergestellt, dass das bundesweit einheitliche Fundament der Ausbildung nicht aufgegeben wird. Weitere zu einem großen Teil auch redaktionelle, klarstellende und beispielhaft konkretisierende Änderungen sind im Gesetzgebungsverfahren erfolgt. Ich möchte mich an dieser Stelle für die Hinweise und vielen Gespräche im Rahmen des Verfahrens noch einmal herzlich bedanken. Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist mehr als eine Strukturreform. Er schafft neue Einstiegsmöglichkeiten, bessere Karrierewege und stärkt die Profession der Pflege insgesamt. Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz legen wir den Grundstein für eine moderne, zukunftssichere Pflegeausbildung, und wir machen deutlich: Wer sich für die Pflege entscheidet, entscheidet sich für einen Beruf mit Perspektive. Vielen Dank. Die nächste Rednerin in der Debatte: Birgit Bessin für die AfD-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Gäste! Pflegenotstand in Deutschland – seit den 1970er-Jahren ist das ein Dauerthema, mit dem man sich hier im Haus ab und zu mal beschäftigt. Einem stetig wachsenden Bedarf steht seit über 50 Jahren ein sinkendes Angebot an Pflegekräften gegenüber. Seit 50 Jahren wird das Problem verwaltet statt gelöst: ein Armutszeugnis für Deutschland. Die Verschärfungen waren jedoch aufgrund der demografischen Entwicklung seit Jahren vorhersehbar und wurden auch hin und wieder mal öffentlich diskutiert. Und alle, die in dieser Zeit regiert haben, haben doch vorher immer versprochen, es besser zu machen; aber keiner hat tatsächlich die Pflegekräfte entlastet, die Ausbildung attraktiver oder besser gemacht. Und ich möchte gleich zu Anfang noch einmal auf die gravierenden Probleme zu sprechen kommen. Der Bedarf an Pflegekräften steigt bis zum Jahr 2049 im Vergleich zu 2019 um ein Drittel auf 2,15 Millionen. Laut Pflegekräftevorausberechnung fehlen bis ins Jahr 2049 zwischen 280 000 bis 690 000 Pflegekräfte. Und wir werden alle alt; wir werden alle davon betroffen sein. Und was ich und viele Leute überhaupt nicht verstehen, ist, wie es überhaupt dazu kommen konnte, wie Sie es überhaupt dazu kommen lassen konnten. Alleine das ist schon ein Wahnsinn. Denn bei diesen Zahlen wird einem angst und bange, und man muss sich heutzutage fragen: Können die eigenen Eltern, die ihr Leben lang diesen Staat finanziert haben, Steuern gezahlt haben, in die Krankenkasse gezahlt haben, in die Rentenkasse gezahlt haben, können wir alle überhaupt noch beruhigt alt werden, gebrechlich werden? Und werden wir dann noch ausreichend mit medizinischer Hilfe versorgt, und können wir uns diese überhaupt noch leisten? Wird das noch würdevoll sein, oder gibt es Massenabfertigung und Sechs-Liter-Windeln? Sie wissen alle, glaube ich, wovon ich spreche. Und, meine Damen und Herren, wird unser Kind, wenn es aufgrund der Nebenwirkungen der Coronaimpfung eine medizinische Behandlung in einem Krankenhaus benötigt, jegliche notwendige medizinische Pflege erhalten, wo wir doch alle wissen, dass hohe körperliche und seelische Belastungen, unzureichende Bezahlung, oftmals nicht die gewünschten Arbeitsbedingungen, häufig auch ein Mangel an Anerkennung und häufiger Schichtdienst, Stress, Überlastung und Burn-out-Anzeichen seit Jahren auch den Pflegebereich belasten? Wir hoffen sehr, dass mit dieser bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung im Pflegebereich Besserung eintritt. Die Vereinheitlichung bei der Ausbildung kann das unterstützen. Allerdings darf es nicht passieren, dass künftig alle, die vor dieser Novelle eine entsprechende Ausbildung durchlaufen haben, dann gewissermaßen als das Personal von gestern dastehen, das irgendwie als vermeintlich schlechter qualifiziert gilt oder dessen Qualifikation vielleicht weniger anerkannt wird als diejenige der Neuen. Wir werden uns in der Sache enthalten, behalten Ihr Vorhaben im Blick und hoffen, dass damit der Weg in die richtige Richtung eingeschlagen wird. Ich möchte jedoch am Ende darauf hinweisen, dass es beim Thema „Pflege und Verringerung des Pflegenotstandes“ durchaus weitere Möglichkeiten gibt, dem Problem entgegenzusteuern. Fachleute sprechen sich ja schon seit Jahren für mehr Familienpflege aus. Sogar ein Familienpflegegeld ist schon oft genug in den Raum gestellt worden, von Ihnen allen allerdings bisher nicht angenommen worden. Unsere Fraktion hat daher den Antrag „Unterstützung alter Menschen und Pflege zukunftssicher machen – Qualität sichern und bezahlbar gestalten“ eingereicht, in dem wir Ihnen 18 Punkte vorschlagen, wie insbesondere die Pflege älterer Menschen reformiert werden kann und wie insbesondere die traditionelle familiäre Pflege gefördert werden kann. Wir brauchen eine komplette Reform statt nur Stückwerk. Und ganz zum Schluss sage ich recht herzlich Danke schön allen Pflegekräften. Halten Sie weiter durch! Die nächste Rednerin in dieser Debatte: für die SPD-Fraktion Sabine Dittmar.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach eineinhalb Jahrzehnten der politischen Beratung zwischen Bund, Ländern und Fachverbänden kommen wir mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung der bundeseinheitlichen Pflegefachassistenz endlich auf die parlamentarische Zielgerade. Das ist ein echter Meilenstein. Der Pflegehelfer-Ausbildungsflickenteppich in unserem Land wird beendet, und es wird verpflichtend eine Ausbildungsvergütung eingeführt. Zukünftig gibt es ein bundeseinheitliches und eigenständiges Berufsprofil. Die Pflegefachassistentin, der Pflegefachassistent wird generalistisch ausgebildet, und er wird zur eigenständigen Durchführung von Pflegemaßnahmen und zur Mitwirkung in komplexen Pflegesituationen befähigt. Außerdem werden künftig deutlich mehr Aufgaben auch im Bereich der medizinischen Behandlungspflege übernommen und somit auch Pflegefachkräfte entlastet. Das ist also eine qualitätsgesicherte, eine zugewandte und eine zukunftsfähige Pflege, die den Mix aller Qualifikationen, die wir hier benötigen, berücksichtigt: von der Pflegeassistenz zur Pflegefachkraft bis zum Bachelor oder Master. Voraussetzung für die Ausbildung ist in der Regel der Hauptschulabschluss. Beim erfolgreichen Abschluss der Ausbildung besteht Anschlussfähigkeit an die Pflegefachkraftausbildung und letztendlich sogar bis zum Studium. Das ist ein ganz, ganz entscheidender Beitrag zu einem zukunftsfähigen, attraktiven und auch durchlässigen Pflegeausbildungssystem. Bei einer positiven Prognose der Pflegeschule ist der Zugang zur Ausbildung auch ohne Schulabschluss möglich. Wichtig war uns im parlamentarischen Verfahren, dass geregelt wird, dass es für diese Prognoseerstellung, aber auch für das Kompetenzfeststellungsverfahren bundeseinheitliche Empfehlungen gibt. Und das ist gelungen. Das Bundesinstitut für Berufsbildung wird diese entwickeln. Genauso wichtig war es uns im parlamentarischen Verfahren, die Modellklausel dahin gehend zu schärfen, dass weitere Einrichtungen als Träger der betrieblichen Ausbildung erprobt werden können. Und ich wünsche mir wirklich sehr – weil ich weiß, dass sie es können –, dass sich viele Rehabilitationseinrichtungen und Kliniken an diesem Modell beteiligen. Abschließend, liebe Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir noch den Hinweis, dass unser Pflegesystem ohne die engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Ausland an seine Grenzen stößt. Deshalb ist es gut, dass die Anerkennungsregelungen für ausländische Berufsqualifikationen nun bundeseinheitlich geregelt werden und dass auf eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung zugunsten eines Anpassungslehrganges oder einer Kenntnisprüfung verzichtet werden kann. Meine Damen und Herren, mit der neuen Pflegefachassistenzausbildung schaffen wir ein attraktives Angebot für den Einstieg in den Heilberuf Pflege mit Aufstiegsperspektiven sowohl für Berufsanfänger als auch für Berufserfahrene. Wir brauchen sie alle ganz dringend in der Pflege, – Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Schluss. – und deshalb bitte ich um eine breite Unterstützung des Gesetzes. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Simone Fischer.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Pflegefachassistenzgesetz wird ein wichtiger Schritt getan. Erstmals wird die Pflegefachassistenzausbildung bundesweit einheitlich geregelt. Damit enden die Unterschiede zwischen den Ländern. Klare Standards entstehen, und der Übergang in die Pflegefachausbildung wird leichter. Das ist richtig und überfällig. Wir Grüne haben diesen Reformprozess in der letzten Legislatur maßgeblich angestoßen. Wir begrüßen, dass er nun abgeschlossen wird. Allerdings hätte Ihr Entwurf in zentralen Punkten nachgebessert werden müssen. Die generalistische Ausrichtung der Ausbildung ist ein wichtiger Schritt. Sie stärkt die Anschlussfähigkeit hinsichtlich der Pflegefachausbildung. Auch die Anerkennung ausländischer Abschlüsse ist ein Gewinn. Sie verbessert Mobilität und macht den Beruf attraktiver. Trotzdem sehen wir deutliche Schwächen. Deshalb haben wir konkrete Änderungsanträge eingebracht. Erstens. Zur Anerkennung von Berufserfahrung: Praktische Erfahrung ist wichtig, aber sie ersetzt keinen Unterricht und keine qualifizierte Praxisanleitung. Wir wollen klare Kriterien und längere Erfahrungszeiten, damit Qualität und Patientensicherheit gesichert bleiben. Zweitens. Zur Sprachförderung und zum allgemeinen Unterricht: Menschen ohne Schulabschluss oder mit Migrationsgeschichte brauchen faire Chancen und einen erfolgreichen Abschluss. Länder sollen dafür passende Förderangebote schaffen können. Hamburg zeigt, dass das funktioniert. Drittens. Zu den Zugangsvoraussetzungen: Eine Ausbildung ohne Schulabschluss darf nicht allein auf einer Prognoseentscheidung der Pflegeschule beruhen. Wir brauchen bundesweit einheitliche und verlässliche Kriterien. Dass die Koalition diesen Punkt aus unserem Änderungsantrag und nach der Anhörung aufgenommen hat, begrüßen wir. Viertens. Zur Finanzierung: Gute Ausbildung darf nicht auf dem Rücken der Pflegebedürftigen stattfinden. Ihre Eigenanteile sind schon heute viel zu hoch. Ausbildungskosten gehören nicht auch noch auf ihre Rechnung. Unsere Vorschläge hätten Qualität gesichert, den Einstieg erleichtert und die Pflege dauerhaft gestärkt. Dass Union und SPD sie abgelehnt haben, ist eine verpasste Chance. Auch das Verfahren im Hauruck bleibt kritisch. Die öffentliche Anhörung fand erst diesen Montag statt. Und heute, drei Tage später, wird über das Gesetz abgestimmt. Das ist zu wenig Zeit, um die Hinweise der Sachverständigen ernsthaft zu prüfen. Ministerin Warken hätte es heute für notwendig halten können, hier im Parlament anwesend zu sein, oder Ministerin Prien hätte zu diesem wichtigen Gesetz sprechen können, um ihre Position zu verdeutlichen. Wer Vertrauen in Pflegepolitik schaffen will, darf so nicht verfahren. Ministerin Prien und Ministerin Warken erfüllen das Nötigste. Das ist Mindestmaß statt Fortschritt. Und das reicht in der Pflege längst nicht mehr aus. Sehr geehrte Damen und Herren, dieses Gesetz geht in die richtige Richtung, aber es ist zu zaghaft und bleibt hinter seinen Möglichkeiten zurück. Eine vertane Chance. Weil wir das Bemühen sehen, aber unsere Vorschläge für eine qualitativ bessere Ausbildung und eine faire Finanzierung keine Mehrheit gefunden haben und weil das Verfahren nicht die nötige Sorgfalt gezeigt hat, werden wir uns bei der Abstimmung enthalten. Pflege braucht mehr als das Mindestmaß. Sie braucht Aufbruch, Verlässlichkeit und den politischen Mut, sie endlich zur Priorität zu machen. Vielen Dank. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die Fraktion Die Linke Julia-Christina Stange.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ich möchte zu Beginn eines klarstellen: Dass wir hier im Bundestag, in diesem Hohen Haus, über Pflege sprechen, verdanken wir einer gewerkschaftlich organisierten Krankenhausbewegung im Kampf um Aufwertung und Entlastung. Grund ist nicht eine SPD, die heute immer noch an den fatalen Fallpauschalen festhält, und erst recht nicht eine CDU, die nach Arbeitgebervorteilen entscheidet und ganz sicher nicht im Sinne der Beschäftigten. Ich spreche heute hier als linke Bundestagsabgeordnete und als Fachkinderkrankenschwester, und ich kenne die Realität aus eigener Erfahrung. 40 Prozent der Auszubildenden brechen ihre Pflegeausbildung ab. Das muss doch hier jeden wachrütteln. So kann es nicht weitergehen; denn unzureichende Ausbildungsbedingungen verschärfen den Mangel an Fachkräften weiterhin. Ich höre den Auszubildenden zu. Sie wollen eine gute Ausbildung. Geben wir ihnen die Chance dazu, indem wir endlich gute Rahmenbedingungen schaffen. Der Gesetzentwurf zur Pflegefachassistenzausbildung ist ein wirklich wichtiger Schritt. Aber er stärkt Pflege nur dann, wenn wir ihn mutig und wenn wir ihn konsequent ausgestalten. Erstens: die Ausbildungsdauer. 18 Monate reichen nicht. Wer Verantwortung in der Pflege übernimmt, braucht Zeit, braucht Sicherheit und braucht Fachwissen. Eine 24-monatige Ausbildung ist notwendig für Qualität, für Gerechtigkeit gegenüber den Auszubildenden. Zweitens: beruflichen Aufstieg gewährleisten. Die Assistenzausbildung darf keine Sackgasse sein, sondern ein Türöffner zur Fachkraftausbildung. Jede absolvierte Ausbildungszeit muss angerechnet werden. Die mittlere Reife zu erlangen, muss parallel möglich sein; denn nur so schaffen wir Perspektiven und gewinnen Menschen dauerhaft für die Pflege. Drittens. Ohne Praxiserfahrung geht es nicht. Wir brauchen eine duale Ausbildung mit starker Theorie und einer fundierten Praxis. Die Arbeit einer betrieblich angebundenen Jugend- und Auszubildendenvertretung muss selbstverständlich sein, und nur der Kontakt mit den Kolleginnen und Kollegen schafft Einbindung, verhindert Lernen am Rande und sichert Mitbestimmung in den Betrieben von Beginn an. Faire Vergütung, Verbot von Schulgeld und Ausbildungsgebühren, verbindliche Standards für mindestens 30 Prozent Praxisanleitung machen die Ausbildung erst attraktiv. Viertens. Integration ausländischer Kolleginnen und Kollegen unbedingt sicherstellen. Die Sprache ist der Schlüssel zu allem – ich habe es immer schon gesagt –: zum Verstehen, zum Vertrauen, für gute Pflege. Deshalb muss Sprachförderung Teil der Ausbildung sein – nicht außerhalb, sondern während der Arbeitszeit. Nur so schaffen wir Chancengleichheit. Pflege ist eine der tragenden Säulen in dieser Gesellschaft. Geben wir den Auszubildenden eine Zukunft und eine Perspektive! Vielen Dank. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die Unionsfraktion Anne Janssen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über 5 Millionen Menschen sind auf Pflege angewiesen, und über 1 Million Pflegekräfte geben täglich ihr Bestes. Dennoch bleiben Tausende Stellen unbesetzt. Wir brauchen einen klaren, attraktiven und bundesweit einheitlichen Einstieg in die Pflege, und genau dafür steht die Pflegefachassistenz. Mit dem Abschluss des vorliegenden Gesetzentwurfes legen wir dafür den Grundstein. Wir geben der Pflegefachassistenz erstmals einen bundesgesetzlich geregelten Rahmen mit einheitlichen Kompetenzen, verlässlichen Standards und klaren Verantwortlichkeiten. Die zersplitterte Landschaft der bisher 27 verschiedenen Landesverordnungen gehört damit endlich der Vergangenheit an. Künftig gilt: Wer die Ausbildung zur Pflegefachassistenz erfolgreich absolviert, kann problemlos überall in Deutschland arbeiten. Das stärkt die Mobilität der Fachkräfte, erleichtert die Personalgewinnung gerade auch in Regionen, wo jede zusätzliche Hand zählt, und schafft Rechtssicherheit für die Träger und Auszubildenden. Besonders wichtig ist mir in diesem Bereich die neue Durchlässigkeit. Dieses Gesetz macht aus einem Einstieg einen echten Aufstieg oder schafft zumindest die Chance dazu. Engagierte Assistenzkräfte können sich zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann weiterqualifizieren und von dort aus, wenn sie wollen, auch ins Studium gehen. Diese Lern- und Karrierewege erhöhen die Attraktivität des Berufs, fördern Talente und würdigen auch berufliche Erfahrungen. Wer Verantwortung in diesem Bereich übernehmen will, der soll das auch können, ohne Hürdenlauf, aber dafür mit individuellem Einsatz und der gebotenen Qualität. Für die ausgesprochen konstruktiven und wertvollen Beratungen innerhalb der Koalition, mit den Verbänden, aber auch mit den Ministerien möchte ich mich recht herzlich bedanken. Am Ende wollen wir alle das Gleiche: eine Pflege, die verlässlich, menschlich und überall erreichbar ist. Über die Umsetzung haben wir an vielen Stellen auch intensiv diskutiert. Ein Ergebnis dieser Gespräche ist die ausdrückliche Einladung an die Rehaeinrichtungen, sich an den Modellvorhaben zur Umsetzung der praktischen Ausbildung, die wir im parlamentarischen Verfahren einbringen konnten, zu beteiligen. Bitte machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch! Beweisen Sie sich! Sie werben zu Recht um die Anerkennung als Träger. Ich weiß, dass Sie das können; aber nun gilt es, auch die letzten kritischen Stimmen zu überzeugen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz schafft Ordnung, ermöglicht Aufstieg, verbessert Versorgung und macht Pflege ein Stück weit zukunftsfest. Lassen Sie uns heute gemeinsam den Weg frei machen für mehr Hände am Bett, für attraktive Karrierewege und für eine Pflege, auf die sich die Menschen in unserem Land verlassen können! Vielen Dank. Der nächste Redner in der Debatte ist für die AfD-Fraktion Christian Zaum.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung“ – ein Wortungetüm, das die meisten Kursteilnehmer in diesem Bildungsgang aufgrund ihrer internationalen Familiengeschichte vermutlich gar nicht richtig werden aussprechen können. – Aber Sie müssen sich nicht aufregen. Es ist ja gar nicht alles schlecht, was von der Regierung kommt. Ich bin zwar Populist, aber zur differenzierten Betrachtung fähig. Wir erleben ja hier auch positive Dinge: eine Vereinheitlichung von nicht weniger als 27 Ausbildungsverordnungen. Das würde man sich im Grabenkampf des Bildungsföderalismus nur wünschen. Vielleicht ein Bundeszentralabitur – das wäre mal was. Insofern: Frau Ministerin, geradezu wegweisend. Worum geht es? Das ist heute auch schon angeklungen: um die Qualifizierung von ausländischen Fachkräften. In meiner Heimatregion, im Kreis Siegen-Wittgenstein, gibt es sogar schon eine internationale Pflegeschule, die dazu dient, asiatische junge Frauen nach Siegen-Wittgenstein zu locken, die dann dort die Senioren oder schlimmstenfalls sogar noch mich am Ende pflegen. Aber gehen Sie mal in ein deutsches Krankenhaus! Dann stellen Sie fest: So deutsch ist es in einem deutschen Krankenhaus gar nicht mehr; es ist eine multikulturelle Parallelwelt. Dort haben Sie Flüchtlinge in der Pflege, möglicherweise den Orthopäden aus Russland, der dann Sie pflegen muss, und Sie müssen es ertragen. Oder Sie haben eben den ägyptischen Gefäßchirurgen. Insofern: Eine gute Sache! Der Ausbildungsinhalt „Kommunikation mit Patienten und Angehörigen“ ist super; denn Arztbriefe lesen sich heutzutage teilweise wie unverständliches Kauderwelsch. Und dann können Sie erahnen, wie die Kommunikation zwischen der Pflegekraft, -fachkraft – wie auch immer –, und den Patienten – der Seniorin mit internationaler Familiengeschichte, aber vielleicht aus einem anderen Land – funktioniert oder auch nicht. Es wurde ja schon gesagt: Die Grundprobleme in der Pflege werden damit letztlich nicht behoben. Personalmangel, unattraktiver Schichtdienst, wirklich schwere und auch nicht immer erfreuliche Arbeit bei mieser Bezahlung führen zu Kündigungen, führen zu Personalmangel. Und auch der Dokumentationswust wird vermutlich von den Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten nicht immer zuverlässig erledigt werden können. Frau Kollegin Dittmar von der SPD – drehen Sie mir freundlicherweise am besten das Gesicht zu, wenn ich mit Ihnen rede, das wäre toll –, ich teile Ihren Fortschrittsoptimismus nicht. Eben noch mit dem Schlauchboot übers Meer, und dann beginnt die steile politische oder medizinische Karriere: von der Fachassistentin zur Pflegefachkraft, zum Bachelor, zum Master und am Ende dann zum ärztlichen Direktor – so läuft es in der Regel nicht. Fazit: Wir haben gesagt, wir werden uns enthalten. Das Gesetz schadet nicht; aber es geht eben auch nicht an die Ursachen des Pflegenotstandes. Dort hilft eben nur eine verbesserte Demokratie. Und ich sagte es ja schon als Populist – – Mein letzter Satz – ich war ein bisschen irritiert – – Sie beenden jetzt erst mal Ihre Rede. Mein letzter Satz: Fachkräfte machen wir am besten selber. Wir haben uns hier im Parlament auf bestimmte Gepflogenheiten verständigt. Mir muss auch nicht der Inhalt jeder Rede gefallen, tut er auch nicht. Ich habe das von hier oben nicht zu kommentieren. Ich wäre den Kolleginnen und Kollegen dankbar, wenn wir den Rednern, ob uns die Rede gefällt oder nicht, nicht den Rücken zudrehen. Nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die SPD-Fraktion Claudia Moll.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! – Ach, mir ist das doch egal. Macht doch, was ihr wollt! Halt! Frau von Storch, hören auch Sie jetzt bitte auf, hier reinzurufen. Es ist jetzt wirklich gut. Das Thema ist aus meiner Sicht ein sehr wichtiges, und ich finde das Verfahren hier gerade extrem unwürdig. Ich würde Sie jetzt einfach bitten, wieder zu einem ganz normalen Umgang in dieser Debatte zurückzukehren. – Das gilt auch für die AfD-Fraktion. Hören Sie jetzt mal auf! Wir sind auch nicht im Kindergarten. Frau Moll, warten Sie mal ab. Ich warte. – Meine Uhr läuft! Peinlich sind die ganzen Zwischenrufe. Das will ich mal ganz klar sagen. Mir reißt jetzt gleich der Geduldsfaden. – Nee! Ich mahne hier die Dinge an, und das kann man einfach hinnehmen. Sie können hier nicht jede Sitzungsleitung kommentieren. Jetzt darf ich? – Gut. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf führen wir eine bundesweit einheitliche Pflegefachassistenzausbildung ein. Mit dem Pflegefachassistenzgesetz regeln wir nun, erstens, das Ausbildungsziel, zweitens, die Zugangsvoraussetzungen und, drittens, die Ausbildungsstruktur und -dauer. Das schafft Rechtssicherheit und stärkt die Teamarbeit in der Praxis. Es ist die Grundlage dafür, dass Pflegekräfte auf allen Qualifikationsniveaus künftig verlässlich ausgebildet werden und in ganz Deutschland arbeiten werden können. Wichtig ist außerdem: Die Pflegeassistenz ist kein Endpunkt. Wer sich weiterentwickeln will, kann darauf aufbauen – mit Fachkraftausbildungen, Leitungsaufgaben oder Spezialisierungen. Natürlich, das löst nicht alle Probleme in der Pflege; aber es ist ein konkreter, realistischer Schritt nach vorn, weil es Ordnung schafft, Chancen eröffnet und Verantwortung klar verteilt. Irritiert war ich übrigens über die Äußerung des familienpolitischen Sprechers der AfD-Fraktion in der öffentlichen Anhörung der Verbände. Er hat sich wie folgt öffentlich geäußert – ich zitiere –: Es ist ja gerade im Bereich der Pflegehelfer so, dass diese sich zu einem erheblichen Teil aus einem Personenkreis speisen, der aufgrund unterschiedlichster vorheriger Lebensverhältnisse in diesen Bereich der Pflege gegangen ist und an einer weiteren Ausbildung gar nicht interessiert ist, sondern einfach diese Arbeit erledigen will. Das ist ja auch in der Pflege so anerkannt, dass das eben Menschen sind, die aus bestimmten Motivationen heraus einfach diese Tätigkeiten und diese Arbeit mit Menschen machen wollen. Daraus leitete er die Frage ab – Zitat –: Soll der Pflegehelfer als, ich sage das mal: unterste Ebene der Pflege erhalten und im gleichen Umfang auch gefördert werden? Das ist ein Schlag ins Gesicht aller Pflegekräfte, die jeden Morgen hochmotiviert zur Arbeit gehen. Ich habe selbst vor meiner Ausbildung zur Altenpflegerin und Weiterbildung zur Fachkraft in der Psychiatrie viele Jahre als Pflegehelferin gearbeitet. Was ich an dem heutigen Tag so lustig finde, ist, dass diese kleine Pflegehelferin von damals aus der untersten Ebene heute hier steht und dazu reden darf. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf zeigt: Wir gestalten Pflegepolitik mit Verstand, mit Verantwortung und mit Respekt vor denen, die sie tagtäglich leben. Vielen Dank. Den Schluss in der Debatte macht für die Unionsfraktion Emmi Zeulner.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Zaum, ich hätte mir einfach gewünscht, dass Sie tatsächlich auf das Gesetz eingegangen wären; denn es war sehr offenkundig, dass Sie sich nicht ein Mal mit dem Gesetzestext und den Inhalten beschäftigt haben. Sie haben sich lediglich damit beschäftigt, die Herkunft und Abstammung von Menschen, die in der Pflege und im Gesundheitswesen arbeiten, zu diskreditieren. Es ist aber das Wesen der Medizin, des ganzen Gesundheitswesens, dass es eben nicht darauf ankommt, wo man herkommt, sondern darauf: Packt man an, kann man was, tut man was, ist man engagiert, lernt man, bringt man sich ein? Das gilt für den Beruf. Es gilt auch für die Patienten, dass da kein Unterschied gemacht wird, sondern jeder versorgt wird, der da ist, in Not ist und Hilfe braucht. Das Pflegefachassistenzgesetz ist ein wichtiger Meilenstein. Es sind 27 Landesrichtlinien, die zusammengeführt wurden. Es gibt künftig eine einheitliche Ausbildung. Unser Ziel ist ganz klar: Wir wollen Karrierepfade aufzeigen. Die Menschen wollen einen Aufstieg. Sie wollen weiterkommen. Dieses Gesetz ermöglicht das. Egal, woher die Menschen kommen, ob sie einen Hauptschulabschluss haben oder vielleicht eine gute Prognose und noch keinen Abschluss – den kann man natürlich parallel dazu machen –, sie können sich weiterentwickeln: von der Assistenzkraft weiter über die Fachkraft vielleicht bis zum Studium, um dann entsprechend zu wirken. Es geht nämlich darum, dass wir zulassen, dass die Menschen, die Verantwortung in unserem Land übernehmen wollen, es auch dürfen. Genau das schafft diese Ausbildung. Wenn ich mir vorstelle, wo wir herkommen, möchte ich nicht wieder in die 70er-Jahre zurück. Da wurde ein Dekubitus mit einem Föhn behandelt – oder mit einem Eisspray behandelt –, und jetzt sind wir in diesem Bereich viel weiter. Die Medizin hat sich weiterentwickelt. Deswegen ist es nur logisch, dass sich auch die Ausbildung in diesem Bereich weiterentwickelt. Als wir 2013 angefangen haben – das ist auch etwas Wichtiges, weil selbstverständlich auch die Pflege im Wettbewerb mit anderen Ausbildungsberufen steht –, haben manche in der Altenpflege noch eine Ausbildungsvergütung mitbringen müssen. Das war doch damals Wahnsinn. Jetzt sind wir an dem Punkt, wo auch ein Pflegeassistent eine Ausbildungsvergütung bekommen kann. Ich freue mich auch über etwas, was viele Kollegen angesprochen haben. Auch wenn es der eine oder andere noch nicht glauben kann, sagen wir, dass auch unsere Rehaeinrichtungen – ich bin den Kollegen der SPD sehr dankbar, dass wir da als Union und SPD Seit’ an Seit’ gelaufen sind – eine praktische Ausbildung als Träger anbieten können sollen. Wir haben Vertrauen in unsere Rehaeinrichtungen und wissen, dass sie wichtig sind. Sie werden manchmal in der Debatte zu wenig beachtet, aber nach einer Operation ist es so wichtig, dass sie dafür da sind, dass Menschen wieder auf die Beine kommen. In diesem Sinne ist es ein sehr gutes Gesetz. Es ist ein historischer Schritt. Wir machen da auch nicht Schluss. Weitere Kompetenzgesetze kommen. Deswegen bleibt zum Schluss nur, zu sagen: Danke an Ministerin Prien, danke an Ministerin Warken, die dieses Gesetz am Anfang der Legislatur auf den Weg gebracht haben. Die Pflege hat für uns eine sehr hohe Priorität. Wir machen hier nicht Schluss. Danke.
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