Tagesordnungspunkt 7

Tagesordnungspunkt 7

11. September 2025·Sitzung 21··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.

Reden (11)

AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Die Pflege in Deutschland steht am Limit. Pflegekräfte arbeiten am Anschlag, Angehörige sind überfordert, Arbeitgeber finden kein Personal mehr, und Pflegebedürftige zahlen Eigenanteile, die kaum noch jemand stemmen kann, und geraten so in die Sozialhilfe. Was bleibt, ist ein Taschengeld. Die Bundesregierung preist ihre bundeseinheitliche Pflegefachassistenz an. „Einheitlich“ klingt auf dem Papier gut: bessere Anerkennung, mehr Mobilität, klare Karrierewege. Fachverbände sehen darin durchaus Chancen. Aber – und das ist entscheidend –: Wenn wir die Einstiegshürden zu hoch legen, dann schaden wir uns selbst. Denn bisher gibt es viele Pflegehelfer, die in kurzer Zeit qualifiziert wurden und sofort im Alltag unterstützen konnten. Wird dieser Einstieg abgeschafft und die neue Assistenz zu schwer oder zu lang, dann fehlen uns diese Kollegen. Statt mehr Personal hätten wir weniger. Genau davor warnen Experten und Träger seit Monaten. Was brauchen wir wirklich? Wir brauchen eine Pflegefachassistenz, die praxisnah ist, maximal ein Jahr dauert und Menschen sofort ins Arbeiten bringt: mit klaren Aufgaben, fairer Bezahlung und Aufstiegsmöglichkeiten. Sie muss den bisherigen Pflegehelfer sinnvoll ersetzen, ohne die Personalbasis zu verkleinern. Die generalistische Pflegeausbildung in ihrer jetzigen Form ist überladen. Viele Azubis brechen ab. Wir brauchen wieder klare, differenzierte Ausbildungswege: Altenpflege, Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, jeweils praxisorientiert mit realistischen Prüfungen, nicht mit Theorieseminaren, die an der Praxis vorbeigehen. Nur so gewinnen wir junge Menschen für diesen Beruf. Pflegekräfte wollen pflegen, nicht Formulare ausfüllen. Wir müssen die Bürokratie radikal reduzieren, digitale Dokumentation einführen und Doppelt- und Dreifachprüfungen streichen. Jede Stunde weniger Papier ist eine Stunde mehr Zeit für den Menschen. Über 70 Prozent der Pflege findet zu Hause statt. Familien sind das Rückgrat unseres Systems. Aber sie fühlen sich alleingelassen. Wir brauchen steuerliche Entlastungen, flexible Budgets, mehr Kurzzeit- und Tagespflege, damit Angehörige durchhalten können. Ja, das kostet Geld, aber es rettet Leben und gibt Würde. Ohne genug Personal sind Qualitätsstandards leere Hülsen. Arbeitgeber und Pflegekräfte fordern hier Verlässlichkeit, nicht Schönrechnerei. Der Bundesrechnungshof warnt vor Milliardenlücken, während Pflegebedürftige schon heute bis zu 3 400 Euro im Monat zahlen. Das ist für normale Familien untragbar. Wir brauchen eine ehrliche Finanzierung, die Eigenanteile deckelt und Steuerzuschüsse nutzt, statt die Beitragszahler immer weiter zu belasten. Werte Kollegen, die Pflege braucht keine neuen Strukturen auf dem Papier. Sie braucht Handfestes: eine praxisgerechte Pflegefachassistenz, die den Helfer sinnvoll ersetzt, klare, differenzierte Ausbildungswege statt überfrachteter Generalistik, weniger Bürokratie, starke Unterstützung für Angehörige, verlässliche Personalschlüssel und eine ehrliche Finanzierung, die Familien nicht in den Ruin treibt. Das ist der Mix, den die Pflegekräfte, die Angehörigen und die Arbeitgeber aus der Praxis fordern. Pflege darf in Deutschland kein Sanierungsfall bleiben. Es geht um Würde im Alter, um Menschlichkeit im Krankenzimmer und um Fairness für diejenigen, die diese schwere Arbeit leisten. Setzen wir auf Praxis statt Papiere, auf Menschen statt Strukturen und auf echte Entlastung statt schöner Worte! Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat nun Frau Abgeordnete Claudia Moll das Wort.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst mal einen wunderschönen guten Morgen! Ich freue mich auf die erste Lesung zu diesem tollen Gesetz. Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege und dem Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung beraten wir heute zwei zentrale Gesetzentwürfe, die einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Pflege in unserem Land leisten werden. Unsere Gesellschaft wird immer älter, während die Pflegebedürftigkeit weiter steigt. Dies stellt uns auch in Zukunft vor große Herausforderungen. Deshalb braucht es mutige und pragmatische Lösungen, um die Pflegequalität zu sichern und zugleich die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, ehemals Pflegekompetenzgesetz, adressieren wir genau diese Punkte. Pflegefachkräfte sollen in Zukunft mehr heilkundliche Tätigkeiten übernehmen. Basierend auf ihrem Wissen und ihren Erfahrungen sind sie längst dafür qualifiziert. Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung sagen: Gerade am Wochenende stehst du da und weißt, was du zu tun hast; aber du darfst es nicht. Ich weiß nicht, wie oft ich als Pflegekraft dort in einen wirklichen Zwiespalt geraten bin zwischen Lassen oder Tun. Von daher freue ich mich, dass das jetzt geregelt wird. Damit ist das Gesetz ein echter Meilenstein für die Pflegekräfte. Wir werden die Handlungsspielräume von Pflegekräften erweitern, damit sie selbstständig und im Rahmen ihrer Kompetenzen Entscheidungen treffen können. Dabei erhalten sie Kompetenzen vorerst in den Bereichen Demenz, Wundversorgung und Diabetes. Besonders wichtig ist mir dabei, dass diese Kompetenzen nicht nur in der Ausbildung, sondern auch durch bundesweit anerkannte Weiterbildungen fortlaufend erworben werden können. Damit stellen wir sicher, dass auch die heute in der Pflege Tätigen von den neuen Befugnissen profitieren. Hier geht es auch um Sicherheit im Berufsalltag und klare Zuständigkeiten. Mit diesem Gesetz drücken wir unsere Anerkennung und unser Vertrauen in die Profession Pflege aus, die nun endlich als das angesehen wird, was sie ist: eine eigenständige, hochqualifizierte Säule unseres Gesundheitssystems. Darüber hinaus werden wir die Rolle der Kommunen in der Pflegeplanung stärken, indem sie direkt mit den Pflegekassen zusammenarbeiten und an der Entwicklung der lokalen Pflegeinfrastruktur beteiligt werden. Denn die Kommunen wissen am besten, welche Maßnahmen konkret vor Ort in der Pflegestrukturplanung gebraucht werden. Zusätzlich werden wir die Vergütungsverhandlungen durch digitale Maßnahmen beschleunigen. So schützen wir Pflegeeinrichtungen vor finanziellen Engpässen und leisten damit einen Beitrag zur langfristigen Erhaltung der Einrichtungen. Zudem entlasten wir Einrichtungen durch eine bessere und frühzeitigere Planbarkeit der Prüfungen des Medizinischen Dienstes und durch eine bessere Zusammenarbeit zwischen Heimaufsicht und MD. So wollen wir Doppelprüfungen entgegenwirken und einheitliche Vorgaben schaffen. Ein weiterer zentraler Punkt dieses Gesetzes ist die Entlastung von unnötiger Bürokratie im Pflegealltag. Ich kenne es noch selbst und höre es bei jedem meiner Besuche: Durch die überbordende Bürokratie geht wichtige Zeit am Bett und bei den Menschen verloren. Dokumentation muss sein, sie muss aber auch sinnvoll sein und nicht die wertvollen Ressourcen von Pflegekräften verschwenden. Deswegen wollen wir bürokratische Hürden abbauen, indem wir Dokumentationspflichten auf das Nötigste reduzieren und Verwaltungsprozesse vereinfachen. So beschleunigen wir die Pflegeprozesse und verbessern die Versorgungssituation der Pflegebedürftigen. Wichtig ist – ich muss mich beeilen –, dass wir bei all unseren Bemühungen, von Bürokratie zu entlasten, mit diesem Gesetz kein neues Bürokratiemonster schaffen, das durch neue Regelungen wertvolle Zeit in Anspruch nimmt. Am Ende muss es unser Ziel sein, die Zeit der Pflegekräfte effizient einzusetzen und ihnen Raum für das Wichtigste, die pflegebedürftigen Menschen, zu geben. Damit senden wir ein klares Signal. Wir stärken die Pflege nachhaltig und gestalten sie zukunftsfest zu einem Beruf, den Menschen gerne ergreifen. Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit, und von Ihnen, von der Opposition, erwarte ich konstruktive Beiträge. Dann wird das ein tolles Gesetz. Danke sehr. Ich freue mich darauf. Vielen lieben Dank. – Ein Satz noch. Nein, die Zeit ist um. – Vielen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun der Abgeordnete Herr Dr. Janosch Dahmen das Wort. Bitte.

Grüne

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Man könnte meinen, dass heute grundsätzlich ein guter Tag für die Pflege in Deutschland ist, weil wir zwei wichtige Themenkomplexe, die Pflegefachassistenz und die Erweiterung der Pflegekompetenz, hier im Deutschen Bundestag beraten. Ich will aber eingangs Wasser in den Wein gießen; denn tatsächlich muss man sagen: Wenn Politik ehrlich ist, kann es einen nicht gleich loslassen, wie viel Zeit verstrichen ist, seit diese Gesetze zur Beratung in den Bundestag eingebracht wurden. Bereits in der vergangenen Legislatur waren diese Themen auf der Agenda. Im Kabinett wurden das Pflegefachassistenzeinführungsgesetz am 4. September 2024 und das Pflegekompetenzgesetz am 18. Dezember 2024 in nahezu unveränderter Art und Weise bereits beschlossen. Ich erinnere mich gut, wie ich zusammen mit der Kollegin Claudia Moll und anderen immer wieder auf die Abgeordnetenkollegen Sorge und Kippels zugegangen bin und gesagt habe: Lasst uns doch einmal den politischen Streit beiseitelegen. Wir sehen doch, wofür ihr in der Pflegepolitik eintretet. Das ist doch deckungsgleich. Die Menschen in der Pflege warten dringend auf mehr Kompetenzen, warten auf mehr Fachassistenz. – Ablehnend wurde immer gesagt: Nein, wir machen nichts. Wir machen das später. Das kommt alles ganz schnell. Dass es nun über ein Jahr gedauert hat, dass es 128 Tage unter einer neuen Regierung gedauert hat, bis der Deutsche Bundestag Gesetze berät, die im Grunde genommen keinem bürokratischen Streit unterliegen, das kann einen nicht kaltlassen. Hier muss man sagen: Es ist ein Auftrag an alle unsere demokratischen Fraktionen, das, was richtig ist und in der Praxis gebraucht wird, wo Pflegekräfte leiden und viel mehr können, auch wirklich schneller zu beschließen als in diesem Kleckertempo. Meine Kollegin Simone Fischer hat sich natürlich angeschaut: Was ist denn der Unterschied zu den Gesetzentwürfen, die damals von der Ministerin Lisa Paus und dem Minister Karl Lauterbach gemeinsam erarbeitet wurden? Ich könnte verstehen, wenn Sie heute zwei Gesetzentwürfe vorlegen würden, die noch besser sind, die noch weiter gehen als die, die damals vorgelegt wurden. Denn tatsächlich hatten auch wir als grüne Fraktion damals eine ganze Reihe von Änderungen und Ergänzungen, die wir im parlamentarischen Verfahren noch eingebracht hätten. Aber ich muss sagen: Selbst mit der Lupe sucht man da vergeblich und findet eher Verschlechterungen. Es sind im Grunde genommen drei Dinge, die diese Gesetze gegenüber der Ursprungsfassung schlechter machen, die ich nicht verstehe: Warum verankern Sie nicht eine Pflegebeauftragte, die Sie auch gerade wieder eingesetzt haben, im Gesetz? Warum setzen Sie Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige aus, obwohl Sie doch immer appellieren, diese stärken zu wollen? Warum ist es so, dass Sie das Ehrenamt – von dem Sie in jeder Sonntagsrede beteuern, es stärken zu wollen – nicht weiter stärken, wie es im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehen war? Deshalb will ich Sie einladen: Bauen Sie auf dem auf, was da ist! Machen Sie es besser! Wir brauchen mehr Heilkundebefugnisse, und zwar nicht nur abhängig von Ärzten; dazu ist hier gerade schon einiges gesagt worden. Danke sehr. Wir brauchen mehr Sprachförderung und berufliche Schulung in der Fachassistenz. Ihre Zeit ist um. Dafür werden wir uns in den parlamentarischen Beratungen einsetzen. Vielen Dank. Danke. – Für die Fraktion Die Linke hat nun Frau Abgeordnete Evelyn Schötz das Wort.

Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege trägt einen großen Titel. Doch es bleibt ein kleiner Schritt. Ich spreche hier auch als Pflegekraft, und ich sage Ihnen: Die Pflege braucht endlich Anerkennung als eigenständiger Beruf. Pflegekräfte wollen und können gestalten und Verantwortung übernehmen und nicht nur der verlängerte Arm der Ärzteschaft sein. Stattdessen bleibt Eigenverantwortung weiter an ärztliche Anweisungen gebunden. Heilkundliche Kompetenzen gibt es nur in wenigen Bereichen, während wichtige Felder wie zum Beispiel die Schmerztherapie außen vor bleiben. Das ist Ausdruck von Misstrauen gegenüber hochqualifizierten Pflegekräften. International ist Deutschland längst abgehängt. Während Advanced Practice Nurses in anderen Ländern Diagnosen stellen und Medikamente verschreiben, werden hier historische Abhängigkeiten zementiert, obwohl uns der Hausärztemangel längst überrollt. Dazu kommt ein verlorenes Jahr durch politische Blockaden, ein Jahr, in dem Versorgungslücken größer wurden. Und selbst jetzt legt die Regierung einen abgeschwächten Gesetzentwurf vor. Die Umwandlung von Pflegesachleistungen in Pflegegeld wurde gestrichen. Dies schwächt die Angehörigenpflege und treibt Frauen weiterhin in unbezahlte Care-Arbeit. Das Amt einer unabhängigen Pflegebeauftragten fiel weg. Stattdessen bleibt die Pflegebevollmächtigte, die Entscheidungen der Regierung verkaufen darf. Wir haben einen Wehrbeauftragten, den kein Mensch braucht, aber keine unabhängige Stimme für die Pflege. Meine Damen und Herren, Pflegekräfte brauchen echte Perspektiven. Weiterbildung muss durchlässig sein, Berufserfahrung muss zählen. Deshalb muss die Fachweiterbildung dem Bachelor gleichgestellt werden. Die Pflege ist das Rückgrat unseres Gesundheitssystems. Und als jemand, der jahrelang am Bett gestanden hat, sage ich Ihnen: Dieses Rückgrat ist überlastet. Wer weiter zaudert, verschärft die Krise. Haben wir doch endlich mal den Mut zum großen Wurf mit echten Befugniserweiterungen, einer unabhängigen Interessenvertretung und einem System, das endlich auf Vertrauen setzt! Danke schön. Für die Fraktion der CDU/CSU hat Frau Abgeordnete Astrid Timmermann-Fechter das Wort.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Empathie, Respekt und gegenseitige Unterstützung sind wichtige Grundpfeiler unseres Zusammenlebens. Ohne sie gibt es kein Wir in unserer Gesellschaft. Diese drei Säulen sind umso wichtiger für Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind. Vor allem Patientinnen und Patienten sowie pflegebedürftige Personen jeden Alters sind im Besonderen von der Fürsorge und dem Mitgefühl anderer abhängig. Qualifiziertes Fachpersonal ist dafür der Schlüssel. Doch während die Zahl der Pflegebedürftigen weiter wächst, schrumpft die Zahl der verfügbaren Fachkräfte. Um diesen Schwierigkeiten schnellstmöglich zu begegnen, hat die Bundesregierung neben dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege jetzt auch das Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung in die parlamentarische Beratung gebracht. Für uns als Union war klar: Mit Übernahme der Regierungsverantwortung leiten wir umgehend Schritte zu Reformen in der Pflege ein. Nach der Gründung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ im Juli sind die heutigen Gesetzentwürfe ein weiterer wichtiger Schritt, um den drängenden Herausforderungen entgegenzutreten. Das Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung schafft in erster Linie die Grundlage für eine einheitliche Ausbildung und eine bundesweite Anerkennung des Pflegefachassistenzberufs. Die bisherigen 27 verschiedenen Pflegehilfe- und Assistenzausbildungen werden jetzt zusammengeführt und in einer standardisierten Ausbildung vereint. Die Einheitlichkeit der Ausbildung schafft ein verbindliches Berufsprofil und gewährleistet, dass ausgebildete Pflegefachassistenzpersonen deutschlandweit und in unterschiedlichen Versorgungsbereichen arbeiten können. Dabei ist für uns der niedrigschwellige Einstieg in die Ausbildung von besonderer Bedeutung; denn damit wird auch jungen Menschen mit einem Hauptschulabschluss eine sichere Perspektive geboten und gleichzeitig dem Fachkräftemangel entgegengewirkt. Zudem ist nach einer erfolgreichen Pflegefachassistenzausbildung eine Weiterqualifikation zur Pflegefachperson möglich. Das schafft Aufstiegsmöglichkeiten und Karrierechancen. Umgekehrt kann eine abgebrochene Ausbildung zur Pflegefachfrau und zum Pflegefachmann für den Erhalt eines Abschlusses zur Pflegefachassistenzperson weitergehend berücksichtigt werden. Für uns als Union ist die Durchlässigkeit der Qualifikationswege ein besonderes Anliegen. Denn somit können Abbruchquoten gesenkt und das gänzliche Ausscheiden von potenziellen Fachkräften vermieden werden. Als Unterstützung und Entlastung der Pflegefachpersonen sind die Pflegefachassistenzpersonen unerlässlich. Aufgaben, Kompetenzen und Befugnisse werden klar verteilt und die Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Fachkräften dank des klaren Berufsbildes verbessert. Dadurch wird eine bessere Pflege für unsere Bürgerinnen und Bürger ermöglicht, und es werden bessere Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Pflegebereich geschaffen. Der gezielte Einsatz von qualifiziertem Fachpersonal, basierend auf erworbenen Fähigkeiten, ist ein wichtiger Schritt, um die begrenzten personellen Ressourcen effizient zu nutzen. Verbesserte Durchlässigkeit, Aufstiegschancen von der Assistenz über die Fachkraft bis zum Pflegestudium, ein verbindliches Berufsbild mit klaren Standards, die Möglichkeit der Berufsmobilität – das alles trägt entscheidend dazu bei, Pflegeberufe zu attraktivieren und Menschen dafür zu gewinnen, sich für einen Pflegeberuf zu entscheiden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im parlamentarischen Verfahren wird es sicherlich noch Feinabstimmungen geben. Ich freue mich darauf. Herzlichen Dank. Für die Fraktion der AfD hat Herr Abgeordneter Martin Reichardt das Wort.

AfD

Frau Präsidentin! Anwesende Kollegen! „Demografie ist Schicksal.“ Dieser Ausspruch des französischen Gelehrten Auguste Comte hat bis heute nichts von seiner Richtigkeit verloren. Doch während der fundamentale Zusammenhang zwischen demografischen Fakten und gesellschaftlichen Entwicklungen weltweit zum Einmaleins des politischen Denkens gehört, tut sich die Bundesregierung mit dieser Erkenntnis bekanntlich schwer und frönt einem politischen Provinzialismus. Jahrzehntelange Beschönigungen und konsequentes Verschweigen der mit dem demografischen Niedergang Deutschlands verbundenen Probleme gehören bis heute leider zum Standardrepertoire des politischen Agierens der Altparteien, meine Damen und Herren. Und so wundert es uns als AfD-Fraktion nicht, dass die schwarz-rote Regierung in ihren beiden Gesetzentwürfen zur Situation der Pflege in Deutschland einmal mehr den Euphemismus vom demografischen Wandel verwendet. Werte Vertreter der Bundesregierung, auch der Pflegenotstand in unserem Land ist eben nicht vom Himmel gefallen. Nein, der Pflegenotstand ist Ausdruck und Folge der demografischen Katastrophe. Und je eher Sie aufhören, sich in Wortschönfärbereien zu flüchten, desto näher kommen wir vielleicht realistischen und tragfähigen Problemlösungen. Ihr politischer Provinzialismus zeigt sich aber auch darin, welch geringen Wert für Sie die familiären und nachbarschaftlichen Strukturen in der Betreuung einnehmen. Wenn ich im Ausland unterwegs bin – und das bin ich oft – und mich dort unterhalte, dann höre ich oft den Satz: Für uns ist es undenkbar, unsere Angehörigen in ein Altersheim abzuschieben; so etwas macht bei uns die Familie. – Und genau da zeigt sich eines Ihrer Probleme: Sie, die Bundesregierung, stellen es als alternativlos hin, dass die Zahl der Pflegeeinrichtungen steigt und steigt und steigt. Stattdessen wäre es vielmehr geboten, dass die Politik durch steuerliche Entlastungen und flexible Unterstützungsangebote Möglichkeiten schafft, unsere älteren Landsleute in vertrauter Umgebung durch Angehörige oder vertraute Personen zu Hause pflegen zu können. Wir als AfD lehnen die einseitige Fokussierung auf die Heimbetreuung älterer Bürger ab. Wir erkennen darin einen Trend, den wir auch in der Kindererziehung kritisch sehen. Der Trend heißt: weg von der Familie, hin zur scheinbar wunderbaren staatlichen Rundumversorgung. Damit aber wird der individualistischen Verantwortungslosigkeit Tür und Tor geöffnet, und auf Verantwortungslosigkeit kann auf Dauer kein Staat gebaut werden, meine Damen und Herren. Im Übrigen, wenn Sie im Pflegebereich denn wirklich voll auf die staatliche Karte setzen wollen, dann verbietet es sich, dass Sie die dafür notwendigen Gelder für ideologischen Unsinn in aller Welt verpulvern, meine Damen und Herren. Wir als AfD fordern darüber hinaus, im Bereich der Betreuung das Ehrenamt zu stärken. Hierbei könnten vielleicht nach einem AfD-Wahlsieg zur nächsten Bundestagswahl die aus der Trockenlegung des NGO-Sumpfes gewonnenen Arbeitskapazitäten endlich sinnvoll und damit auch gemeinwohlorientiert eingesetzt werden. Den Trend zur Akademisierung der Pflegeberufe sehen wir als AfD ebenfalls kritisch. Er ist ein gefährlicher Teil einer Gesamtentwicklung, die nicht nur ein Akademikerprekariat geschaffen hat, sondern zudem nachrückenden Nachwuchs in der Pflegeausbildung behindert. Man braucht kein Studium und kein Abitur, um ein guter Pfleger zu sein. Ich komme zum Schluss. Auguste Comte hatte zweifellos recht: Demografie ist und bleibt unser Schicksal. – Je eher die Bundesregierung dazu bereit ist, das Beschönigen und Verwalten des Niedergangs zu beenden, umso eher wird unser Volk sein Schicksal wieder selbst in die Hand nehmen können. Zum Ende meiner Rede möchte ich daran erinnern, dass der amerikanische Konservative Charlie Kirk ermordet worden ist. Und ich möchte eines hier ganz deutlich sagen – insbesondere an die Fraktionen, deren führende Politiker nach Ungarn zu Terroristen wallfahrten –: Ihr zwingt uns nicht! Sie bleiben beim Thema. Vielen Dank. Ich bitte, in der Debatte zu dem jeweils aufgerufenen Thema zu sprechen. Das Wort für die SPD-Fraktion hat nun Frau Abgeordnete Dr. Lina Seitzl.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich dieser Debatte folge, dann freue ich mich, zu hören, dass doch die allermeisten Rednerinnen und Redner ein einheitliches Bild davon haben, was die Beschäftigten in der Pflege heute brauchen. Sie brauchen gute Arbeitsbedingungen, das heißt kein einsames Abhetzen, nicht alleine verantwortlich sein, sondern Kolleginnen und Kollegen haben, mit denen man sich austauschen kann, mit denen man zusammenarbeiten kann, mit denen man sich abwechseln kann. Es braucht auch weniger Bürokratie, also weniger Zeit am Schreibtisch und mehr Zeit mit den Patientinnen und Patienten. Die Beschäftigten in der Pflege brauchen Wertschätzung für das, was sie gelernt haben, was sie können und was sie jeden Tag beweisen und leisten – von den Angehörigen, den Vorgesetzten, den Ärztinnen und Ärzten, mit denen sie zusammenarbeiten, von der Gesellschaft insgesamt, aber eben auch im Gesetz. Und auch das gehört dazu: Sie brauchen eine faire Bezahlung, weil Lohn auch etwas mit Anerkennung zu tun hat. Und Anerkennung haben die Kolleginnen und Kollegen in der Pflege wahrlich mehr als verdient. Was wir heute hier in erster Lesung beraten, ist gut und richtig, weil es das adressiert, was ich gerade gesagt habe: Wir entschlacken die Pflege von Überbürokratismus. Damit erkennen wir die medizinischen Kompetenzen der Pflegefachpersonen an und geben ihnen mehr Raum, um diese auch wirklich einzusetzen. Und wir ermöglichen denjenigen, die nicht gleich in die Generalistikausbildung, also in die Pflegefachausbildung als Pflegefachperson, gehen wollen, einen Weg in die Pflege und führen endlich ein bundesweit einheitliches und eigenständiges Berufsbild für die Pflegefachassistenz ein. Auch das ist richtig. Und die Kolleginnen und Kollegen haben ja schon aufgeführt, was alles noch in diesen beiden Gesetzen drinsteht. Was aber nicht hilft, ist in den Vorlagen zu diesem Tagesordnungspunkt ebenfalls nachzulesen, liebe Kolleginnen und Kollegen. In ihrem Antrag – die Rede gerade hat es gezeigt – zeichnet die AfD ein völlig unterkomplexes Bild der Situation von Hunderttausenden zu Pflegenden und ihren Angehörigen. Wer genau ist es denn, der hier „traditionell“ pflegt? Es sind zu über 80 Prozent Frauen, die sich dieser Aufgabe unterziehen, oft ohne jegliche Anerkennung und ohne Ausgleich. Das ist kein gesellschaftlicher Idealzustand. Es ist schlicht und einfach eine ungerecht verteilte Last, die über Generationen hinweg hauptsächlich auf den Schultern von Frauen lastet. Die Vorstellung, dass Frauen von Natur aus pflegen sollen, weil es immer schon so war, ist ein patriarchales und völlig überholtes Weltbild, liebe Kolleginnen und Kollegen. Anstatt einem solchen Familienbild aus den 50er-Jahren hinterherzujagen, sollten wir alles tun, damit Pflegefachpersonen genügend Geld verdienen und die Arbeitsbedingungen und die Wertschätzung erhalten, die sie verdienen – und zwar unabhängig davon, ob sie zugewandert sind oder nicht. Vielen Dank. Für die Fraktion der CDU/ CSU hat nun Frau Abgeordnete Anne Janssen das Wort.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jeder, der als examinierte Pflegekraft arbeitet oder gearbeitet hat, kennt diese Situation: Sie machen als Pflegekraft den behandelnden Arzt auf eine Hautveränderung, auf eine Wunde aufmerksam und haben diese zuvor natürlich ordnungsgemäß dokumentiert. Der behandelnde Arzt fragt Sie dann nach Ihrer Einschätzung für eine mögliche Versorgung. Sie machen einen Vorschlag, weil Sie die entsprechenden Kenntnisse in Ihrer Ausbildung vermittelt bekommen haben. Und die Antwort des Arztes ist dann häufig: Dann machen wir das genau so, wie Sie das vorgeschlagen haben. Dieses Beispiel zeigt, dass unsere hochqualifizierten Pflegekräfte das Wissen und die Fähigkeiten haben, in solchen Situationen selbst zu entscheiden und so den Patienten die schnellstmögliche Versorgung zukommen zu lassen. Das machen wir – ich freue mich wirklich sehr darüber – mit diesem Gesetz endlich möglich; denn Pflegekräfte können dann heilkundliche Aufgaben eigenverantwortlich übernehmen und damit Ärzte entlasten und den Bedürfnissen der Patienten schnell gerecht werden. Außerdem werden die Pflegekräfte zukünftig auch im Rahmen der häuslichen Pflege selbst entscheiden, welche Präventionsmaßnahmen notwendig und sinnvoll sind und diese dann empfehlen. Darum bin ich der Ministerin und dem Haus sehr dankbar, dass wir dieses Vorhaben nun schnell umsetzen. Das erste gesundheitspolitische Omnibusgesetz dieser Legislatur ist technisch anspruchsvoll – durchaus. Dafür dreht es aber auch an vielen kleinen Stellschrauben für eine spürbar bessere Versorgung in der Pflege. Gleichzeitig ist diese Debatte aber auch der Auftakt für weitere Vorhaben. Es wird Zeit, dass wir bundeseinheitliche Standards für Pflegeassistenten schaffen, die Ausbildung mit klaren Strukturen absichern und eine angemessene Vergütung gewährleisten. Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten sind ein unverzichtbarer Teil des Pflegeteams, und sie verdienen endlich die Anerkennung, die ihnen zusteht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden in den Ausschussberatungen im Detail noch nachjustieren – da, wo es die Experten aus der Praxis vorschlagen. Ich freue mich auf diese Beratungen an der Seite unseres Koalitionspartners mit dem gemeinsamen Ziel, die Pflege zu stärken und Bürokratie abzubauen. Lassen Sie eine Zwischenfrage zu, Frau Abgeordnete? Nein. – Denn eines ist klar: Jede Pflegekraft, die wir schnell und praxisnah in die Pflege bringen und dort ihren Kompetenzen entsprechend arbeiten lassen, ist ein Gewinn für die Pflege selbst, aber auch für die Patientinnen und Patienten und am Ende für uns alle. Vielen Dank. Und zum Abschluss dieser Debatte hat aus der CDU/CSU-Fraktion Frau Abgeordnete Katrin Staffler das Wort.

CDU/CSU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Sozialstaat braucht eine moderne, braucht eine verlässliche und effiziente Pflege. Die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land erwarten zu Recht von uns, dass wir das Pflegesystem zukunftsfest machen. Deswegen finde ich schon, dass es zu unseren wichtigsten Aufgaben gehört, hier Lösungen zu finden. Und dazu gehören die beiden heute hier vorgelegten Gesetzentwürfe, auf die vor allem die Pflegekräfte in Deutschland schon lange und auch zu Recht warten. Ich freue mich, dass wir sie heute ins Parlament einbringen können. Es ist gut, dass sich in der Vergangenheit in Sachen „Attraktivität der Pflege“ so einiges hin zum Positiven getan hat. Stichworte: „Lohnsteigerungen“, „Pflegeberufegesetz“, „Stärke des Pflegestudiums“ – da gäbe es noch mehr zu nennen. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung ist ein weiterer Meilenstein in dieser Reihe – eben genau, weil er die professionelle Pflege direkt stärkt. Deswegen möchte ich mich heute zuerst bei unserer Bundesgesundheitsministerin bedanken. Dass wir den Gesetzentwurf heute beraten können, ist vor allem ihr Verdienst, weil sie nach der Amtsübernahme zuallererst das Thema Pflege ganz oben auf ihre Agenda gesetzt hat. Da möchte ich an den Kollegen Dahmen gerichtet sagen: Es ist nett, wenn Sie hier Reden schwingen und beklagen, dass Ihnen das alles nicht schnell genug geht. Sie müssen sich dann aber auch die Frage gefallen lassen, warum Sie in Ihrer eigenen Regierungszeit fast drei Jahre gewartet haben, bis Sie das Gesetz überhaupt auf den Weg gebracht haben. Stichwort „Dr. Dahmen“: Frau Abgeordnete, lassen Sie von ihm eine Zwischenfrage zu? Nein. Das zeigt, welchen Stellenwert die professionelle Pflege in dieser Legislaturperiode einnimmt, wie wichtig uns in der Bundesregierung das Thema „Zukunft der pflegerischen Versorgung“ ist und wie entschlossen wir am Ende des Tages daran arbeiten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz stärkt die pflegerische Versorgung. Dadurch verbessert sich die Lebensqualität der Pflegebedürftigen auch ganz konkret. Warum? Im Gesetzentwurf ist zum Beispiel der Ausbau der Prävention vorgesehen. Darüber haben wir heute noch nicht so viel gesprochen; ich halte das aber für enorm wichtig, weil der Zugang zu Präventionsleistungen ab sofort auch für die Pflegebedürftigen, die zu Hause leben, möglich wird. Wenn durch die vorgesehenen Konkretisierungen der Pflegeberatungen die Pflegebedürftigen dann auch mehr Durchblick im Dschungel der Pflegeversicherung haben, dann ist das, glaube ich, für die Versorgung ein großer Gewinn. Am meisten freut mich die im Gesetz vorgesehene Kompetenzausweitung für die Pflegefachpersonen. Diese sind extrem gut ausgebildet, wahnsinnig kompetent, hochprofessionell, und dann sagen wir ihnen: Es ist schön, was ihr alles könnt, aber machen dürft ihr das nicht. – Was hat denn das mit Wertschätzung zu tun? Deswegen ist es wichtig und gut, dass sie das alles künftig auch tun können. Mit dem, was wir da vorgesehen haben, verkürzen wir letztendlich die Behandlungszeiten, und die Zahl der Krankenhauseinweisungen wird reduziert. Davon profitieren alle. Wir stärken die professionelle Pflege. Die fast 6 Millionen Pflegebedürftigen bekommen bessere, bekommen schnellere Versorgung am Ende des Tages. Danke schön. Die Notaufnahmen und Arztpraxen werden entlastet, genauso wie am Ende vielleicht sogar an der einen oder anderen Stelle die Kassen. Die Zeit ist abgelaufen. Das Gesetz ist ein Win-win-Win, und wir freuen uns, dass es nun verabschiedet wird. Danke sehr. Die Zeit ist abgelaufen; darauf muss ich ein bisschen achten. Und nun erhält die Möglichkeit für eine Kurzintervention der Abgeordnete Dr. Janosch Dahmen.

Grüne

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Da offensichtlich die Sorgen wegen einer Nachfrage von mir so groß waren, obwohl diese überhaupt nicht schlimm, sondern tatsächlich konstruktiv adressiert gewesen wäre, möchte ich gerne die Gelegenheit nutzen, an dieser Stelle noch mal Sie alle, auch die Koalitionsfraktionen, einzuladen, in den Fachberatungen des Ausschusses dafür zu sorgen, dass das gute Maß an Kompetenzerweiterung, das mit diesem Gesetz angelegt ist, möglicherweise noch erweitert wird. Mein Eindruck ist, dass kluge Kollegen, die aus der Pflege kommen wie die Kollegin Janssen oder auch Emmi Zeulner, genauso wie Frau Moll, aber auch die ärztlichen Kollegen hier im Haus eigentlich wissen: Pflege kann viel mehr, als in diesem Gesetz schon drinsteht. Ich denke, dass der Widerstand und die Zögerlichkeit, von einem rein arztkonzentrierten Gesundheitswesen abzuweichen, teilweise mehr in unterschiedlichen Auffassungen bei den Fachabteilungen des Hauses zwischen einer Abteilung 2 und einer Abteilung 4 begründet liegt als hier im Parlament. Deshalb der konstruktiv gemeinte Vorschlag: Lassen Sie uns die parlamentarischen Beratungen nutzen. Ich glaube, das Parlament ist hier selbstbewusster und mutiger – über die Fraktionen hinweg. Daher meine Nachfrage: Können Sie sich vorstellen, mit uns gemeinsam zu schauen, wo Pflege möglicherweise über diesen gesetzlichen Rahmen hinaus noch mehr kann? Frau Abgeordnete Staffler hat die Möglichkeit zur Erwiderung.

CDU/CSU

Lieber Herr Kollege Dahmen! Sie haben mir sicherlich sehr genau zugehört und somit auch gehört, dass ich gesagt habe: Dieser Gesetzentwurf ist ein weiterer Meilenstein in einer Reihe von vielen wichtigen Dingen, mit denen wir die Pflege und die Pflegekräfte stärken wollen. Insofern heißt das genau das, was Sie gerade angesprochen haben, nämlich dass das nicht das Ende des Weges ist, sondern nur ein Schritt. Ich glaube, da gibt es durchaus noch weitere Schritte, die man gehen kann. Und wenn wir das in dem gemeinsamen Verfahren in den kommenden Jahren auch gemeinsam tun, dann ist das, glaube ich, gut und wichtig für die Pflege.

Redner nach Fraktion