Gesetzes zur Abschaffung des § 188 des Strafgesetzbuchs – Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Stephan Brandner, Thomas Fetsch, Rainer Galla, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung des § 188 des Strafgesetzbuchs – Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
Zusammenfassung
Für diese Debatte liegt noch keine geprüfte Zusammenfassung vor. Die Rohdaten der Sitzung – Reden und Abstimmungen – findest du weiter unten.
Reden (9)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Dieser Gesetzentwurf ist ein Angriff auf den Schutz unserer Demokratie. Die AfD spricht von Meinungsfreiheit. Am Ende des Tages will sie Andersdenkende ungestraft diffamieren können, aus dem politischen Diskurs drängen und mundtot machen. Wenn man § 188 StGB ersatzlos streichen würde, dann wäre das einfacher möglich. Denn § 188 schützt nicht nur Bundes- oder Landespolitiker/-innen, sondern explizit auch ehrenamtliche Kommunalpolitiker/-innen, Gemeinderäte, Stadträte und Bürgermeister/-innen, die weit entfernt von jedem privilegierten Machtstatus sind. Die Behauptung, es handele sich um ein Sonderrecht zugunsten mächtiger Personen, ist schlicht falsch. In meinem Bundesland Bayern stehen bald Kommunalwahlen an. Und es gibt Kommunen, da hat sich bisher kein einziger Kandidat für das Bürgermeisteramt gefunden. Vielerorts wird es auch immer schwieriger, Freiwillige für die Gemeinderatslisten zu finden. Ein Grund dafür ist auch, dass Menschen, die sich ehrenamtlich nach Feierabend noch für die Gemeinschaft engagieren, immer häufiger mit Anfeindungen zu kämpfen haben. Dieser AfD-Entwurf ignoriert die Realität massiver Hasskampagnen, besonders in sozialen Medien. Ohne § 188 werden diese nicht wirksam bekämpft. Menschen in politischen Ämtern verdienen Schutz. Zum einen, weil Angriffe nicht nur die Person betreffen, sondern auch das Amt und damit unsere Institutionen beschädigen. Zum anderen werden Personen davon abgebracht, sich überhaupt politisch für ihren Staat zu engagieren. Sechs von zehn Politiker/-innen wurden schon Opfer von Aggressionen, jeder zweite von Beleidigungen. Ehrenamtliche Kommunalpolitiker/-innen sind am vulnerabelsten. 28 Prozent wollen nach Anfeindungen nicht mehr kandidieren. Mehr als jeder vierte bedrohte Bürgermeister erwägt den Rücktritt. Das zerstört das Fundament unserer Demokratie, und genau das ist es ja, was die AfD will. Armin Grassinger, Bürgermeister von Dingolfing in Bayern, trat im November 2025 zurück, da er und seine Familie wiederholt Bedrohungen ausgesetzt waren. Dirk Neubauer, Landrat des Landkreises Mittelsachsen, kündigte 2024 seinen vorzeitigen Rücktritt an, weil er monatelang bedroht wurde. § 188 greift nur bei öffentlichen Angriffen, die das Wirken erheblich erschweren. Bloße Unhöflichkeiten, Kritik oder Polemik reichen nicht. Gerichte prüfen Kontext, Reichweite und Wirkung einer Äußerung. Die Schwelle ist höher als bei normaler Beleidigung. Artikel 5 Grundgesetz schützt Meinungsäußerungen, nicht die Freiheit zur Beschimpfung. Scharfe Kritik an Handlungen oder Entscheidungen ist geschützt, auch polemische. Beleidigungen hingegen diffamieren Personen grundlos mit Fäkalsprache oder Demütigungen. Man kann Politiker/-innen hart kritisieren, ohne sie zu diffamieren. § 188 ist essenziell gegen Hassattacken, verletzt die Meinungsfreiheit nicht, sondern sichert und wahrt Vielfalt. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. Ein Weniger an Schutz für Kommunalpolitiker/-innen – und ich bin sicher, da ist die Union der gleichen Meinung – geht mit uns auf jeden Fall nicht. Für die Fraktion der AfD hat Herr Abgeordneter Stephan Brandner das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Wegge, zu dem, was Sie gerade gesagt haben: Der Frontalangriff auf die Demokratie ging ja von Herrn Spahn aus. Nicht ohne Grund ist sein Platz jetzt wahrscheinlich frei. Meine Damen und Herren, Freiheit, vor allem die Freiheit der Meinungsäußerung, ist für uns von der AfD von überragender Bedeutung. Deshalb waren wir bereits bei der Verschärfung dieses Maulkorb- bzw. Majestätsbeleidigungsparagrafen 188 StGB im Jahre 2020 dagegen, übrigens als einzige demokratische Fraktion hier im Hause. Die anderen fanden die Drangsalierung und Kriminalisierung der Bürger entweder gut – so wie SPD, CDU und CSU –, oder sie war ihnen wurscht – wie den Grünen oder der damals noch real existierenden FDP. Angeblich – Frau Wegge hat darauf hingewiesen – sollten Kommunalpolitiker besser geschützt werden. Schon 2020 war das aber eine durchschaubare Vertuschung der wahren Absichten. In Wahrheit geht und ging es Ihrem nicht mehr so genannt werden dürfenden Altparteienkartell aus selbsternannten Qualitätsdemokraten um ihren eigenen Schutz vor Kritik und Satire durch Kriminalisierung der Bürger und die Instrumentalisierung der Staatsanwaltschaften und Gerichte. Und genau so kam es dann auch: Tausende von Strafverfahren durch Anzeigen von Habeck, Baerbock, Strack-Zimmermann, Fritze Merz und vielen anderen politisch Mächtigen. Rund 1 400 Verfahren im Jahre 2022, 2 600 Verfahren schon im Jahre 2023, 4 500 Verfahren im Jahre 2024: explosionsartige Zuwächse also und massenhaft absurde und eines Rechtsstaats völlig unwürdige Ermittlungen, Anklagen und Verurteilungen. Ich nenne nur beispielhaft die Kreuzzüge der Justiz – dieser willfährigen Justiz – gegen Stefan Niehoff wegen des Habeck-Schwachkopf-Falls oder die Verfolgung des Chefredakteurs des „Deutschland-Kuriers“, David Bendels, wegen einer völlig harmlosen und im Kern korrekten Fotomontage zur damals noch mächtigen, inzwischen Gott sei Dank langsam in Vergessenheit geratenen Innenministerin Faeser. Es folgten auf diese harmlosen Kritik- und Satireaktionen Hausdurchsuchungen und Anklagen. Drakonische Haftstrafen wegen Kritik und Meinungsäußerungen, das muss man sich mal vorstellen, und das in Ihrer Demokratie in Deutschland, in der Sie es sich so bequem eingerichtet haben. Das freiheits- und bürgerfeindliche System funktionierte also genau so, wie Sie es von vornherein geplant hatten. Wir von der Alternative für Deutschland wollen das ändern und legten deshalb bereits im September letzten Jahres einen Gesetzentwurf – diesen Gesetzentwurf – vor, der die Abschaffung des § 188, dieses Sonderstrafrechts zugunsten der Politiker, vorsieht. Unsere Auffassung von Freiheit und Gleichheit ist nämlich welche? Gleiches Recht für alle, ganz einfach. Und weil für alle die allgemeinen Paragrafen zu Beleidigung, Verleumdung, übler Nachrede – §§ 185 bis 187 StGB – gelten, braucht es kein Sonderstrafrecht. Wir hatten das eingebracht. Aber was gab es in der ersten Lesung? Hass, Hetze, substanzlose Pöbelei der Altparteienschar gegen unseren Entwurf, bis auf den Kollegen Wiegelmann von der CDU – den habe ich noch im Ohr –, der im Kern eigentlich zustimmte, der aber heute nicht reden darf. Herr Wiegelmann, was haben Sie da verbrochen? Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Wenn Sie die Zeit anhalten, die noch weiterläuft, gerne. Bleiben Sie ganz ruhig. Ich kann auch im Kopf addieren und subtrahieren. Ja. – Jetzt kommt wahrscheinlich eine Frage zu Alice Weidel und den mutmaßlichen Strafanzeigen von ihr, oder? Herr Kollege Brandner, nur eine ganz kurze Zwischenfrage. – Habe ich Sie richtig verstanden? Sie haben die Justiz gerade als „willfährig“ bezeichnet. Daher würde mich interessieren, ob Sie der Überzeugung sind, dass die Justiz in diesem Lande unabhängig oder der Knecht von anderen ist. – Bitte schön. Da müssen wir natürlich differenzieren, Herr Kollege. Wir neigen ja nicht – so wie Sie offenbar – zu Verallgemeinerungen, sondern man muss ganz genau hinschauen. Wenn ich mir beispielsweise das Verfahren am Amtsgericht Bamberg gegen David Bendels anschaue: Das war einfach eine Gesinnungsjustiz, die da stattgefunden hat. Peinlich für jeden Rechtsstaat! Ich sage auch auf jeder Veranstaltung: Je höher man in den Instanzen kommt, desto weniger hat noch der Marsch durch die Institutionen stattgefunden. Wenn ich mir beispielsweise manche Oberverwaltungsgerichte anschaue: Da wird noch richtig nach Recht und Gesetz und nicht nach Ideologie ausgeurteilt. Wenn ich mir beispielsweise manche Berufungskammern bei Landgerichten anschaue: Da dürfte es ähnlich sein. Bei den Oberlandesgerichten ist es auch noch nicht so, dass diese von links-grün-woker Ideologie durchsetzt sind. Also, man muss da differenzieren. Aber dieser links-grün-woke Marsch durch die Institutionen, der ja seit Jahrzehnten anhält, hat natürlich vor der Justiz nicht haltgemacht. Und wenn Sie sich mal anschauen, wer in letzter Zeit beispielsweise in Landesregierungen, an denen die Grünen beteiligt sind, als Justizminister nominiert wird, fassen Sie sich nur an den Kopf. Früher war es nicht völlig absurd, davon auszugehen, dass Justizminister vielleicht Juristen sein sollten und nicht irgendwelche Quotenfrauen, Quotenmänner oder Quotenqueeren, die einen Job brauchen. Aber inzwischen ist die Justiz in Deutschland tatsächlich zu so einem Versorgungsstadel verkommen. Also: Genau hinschauen! Es gibt tatsächlich Gesinnungsjustiz. Damit ist die Frage beantwortet. Danke. Und Sie von den Altparteien machen es natürlich auch sehr einfach, indem Sie die entsprechenden Gesetze schaffen. Ich hatte darauf hingewiesen: Hass, Hetze und Pöbelei gegen unseren Gesetzentwurf. Plötzlich kam Jens Spahn daher und sagte: Nee, § 188 StGB muss weg. – Ich dachte, ich höre nicht richtig. Wir haben gesagt: Das machen wir gerne. Wir bringen es in den Ausschuss ein. Wenn die CDU dann mitmacht, machen wir es. – Plötzlich waren Sie im Ausschuss wieder dagegen. Was ist denn in Ihrer CDU/CSU-Fraktion los? Der Chef sagt hü, Sie machen hott. Ich glaube, Jens Spahn ist auf dem politischen Abschussposten, oder nicht? Meine Damen und Herren, es geht heute also nicht nur um die Abschaffung dieses Unrechtsparagrafen, sondern um die Glaubwürdigkeit der Union überhaupt. Pinocchios, Hochstapler, Scharlatane, Schaumschläger – wem fallen da nicht sofort CDU- oder CSU-Namen ein? Guttenberg, Merz, Schavan, Weimer, Günther, ganz aktuell Professor Dr. plag. Mario Voigt. Also, wenn Sie mit dieser Kette weitermachen wollen, dann lehnen Sie unseren Gesetzentwurf ab. So, jetzt ist die Zeit aber echt um. Sie haben die Zeit massiv überschritten. Wenn Sie ehrliche Politik machen wollen, glaubwürdig sein wollen, dann stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu. Ich gab eben ein Signal. Ich schalte Ihnen sonst das Mikrofon ab. Vielen Dank, Frau Klöckner, für die großzügige Handhabung der Zeit. Sie haben sehr überzogen. Jetzt ist auch gut. Danke. Ich will nur noch einmal sagen: Wir sollten uns nicht als Scharlatane und Sonstiges bezeichnen; das sind Kolleginnen und Kollegen gewesen in ihren Ämtern. Für die CDU/CSU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Carsten Müller das Wort. Bitte.
Frau Präsidentin! Auch das war ein bemerkenswerter Redebeitrag. Der Kollege Axel Müller hat noch mal profiliert, mit welcher Unverschämtheit mein Vorredner von der sogenannten AfD die Justiz in Deutschland herabqualifiziert und herabwürdigt. – Nein, Sie müssen sich die Rede noch mal genau anhören. Zuhören und verstehen – das ist leider nicht Ihre Stärke, so wie es die Stärke der Differenzierung bei Herrn Brandner nicht gibt. Meine Damen und Herren, die Alternative für Deutschland will § 188 vollständig abschaffen. Ich empfehle mal, den Blick auf Seite 2 der vorliegenden, interessanten Drucksache zu richten. Da schreibt die AfD Folgendes – ich zitiere –: „Tatsächlich zeigt sich, dass der neue Qualifikationstatbestand von Politikern ausgenutzt wird, um Kritik an ihrer Arbeit zu bestrafen und Kritiker einzuschüchtern, was den demokratischen Diskurs beschädigt.“ Meine Damen und Herren, mein Vorredner hat einige Namen genannt. Durch Zwischenrufe ist er darauf aufmerksam gemacht worden, dass er ganz wesentliche Namen vergessen hat; das haben wir im September letzten Jahres diskutiert. Warum verheimlichen Sie der Öffentlichkeit, dass Ihre Fraktionsvorsitzende Weidel zu den Topanzeigestellern bezogen auf § 188 gehört? Sie verschweigen das, weil vertuschen, verdrehen, verschweigen, belügen Ihr Geschäftsmodell ist. Meine Damen und Herren, Sie haben es damals schon von uns gesagt bekommen, und Sie bekommen es immer wieder von uns gesagt. Erhellend war ein Zwischenruf des AfD-Abgeordneten Möller, der damals sagte: Es ist geltendes Recht. Warum soll man sich darauf nicht berufen können? Sie müssen sich darauf nicht berufen, Sie machen es aber. Und ehrlich gesagt, das diskreditiert Sie endgültig und raubt Ihnen das letzte Fünkchen Glaubwürdigkeit. Wenn Sie eine Regelung für falsch halten, die Sie nicht anwenden müssen, dann lassen Sie es einfach bleiben. Sie machen es aber nicht, und das ist Ihre widerliche Bigotterie. Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage aus der AfD zu? Ich hatte darauf gehofft. Und ich mache das sehr gerne. Ja, dann wollen wir doch die Hoffnungen nicht enttäuschen. Nein. Genau. Das verbindet uns. Ich hoffe auch immer darauf, und dann kommen ja die Zwischenfragen von Ihrer Fraktion. Herr Kollege, Sie haben gefragt, warum wir Ihnen was verheimlichen. Ich frage zurück: Wie kommen Sie darauf, dass wir irgendwas verheimlichen? Erst am letzten Dienstag hat ja der ach so staatsferne öffentlich-rechtliche Rundfunk genau die gleichen Fragen gestellt wie Sie heute auch. Man könnte fast meinen, Sie haben sich abgesprochen. Wir beantworten sie immer wieder gerne. § 188 – Sie haben darauf hingewiesen – ist geltendes Recht. Ja, ich mache auch nicht alles gerne, was im geltenden Recht steht, beispielsweise Rundfunkbeiträge bezahlen oder Einkommensteuer zahlen. Trotzdem mache ich das, weil es geltendes Recht ist. Und solange Recht gilt, muss man sich daran halten – Punkt eins. Punkt zwei ist ja auch – – Entschuldigung! Moment! Stopp! – Jetzt hat der Abgeordnete das Wort, und das muss man ertragen, ob einem eine Frage gefällt oder nicht. Herr Brandner ist jetzt hier solitär dran. Genau. – Punkt zwei betrifft natürlich die ganz wesentliche Frage: Was wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst? Ich habe Ihnen gerade die explosionsartige Zunahme um knapp 100 Prozent pro Jahr erläutert. Und da wird immer geschaut: Kommen die Delikte von links, von rechts oder von wo auch immer? Und wenn wir alles durchgehen lassen würden und ganz darauf verzichten würden, alles, was strafrechtlich wirklich relevant ist – „Nazisau“ beispielsweise; eine entsprechende Anfrage bezüglich eines Strafantrags habe ich gerade auf dem Schreibtisch liegen –, anzuzeigen, würden wir die Statistiken massiv verfälschen, weil in der Statistik dann nur Delikte gegen links drinstünden, also von der rechten Seite, – Es soll kein Statement werden. Also die Frage bitte. – und nicht Delikte gegen uns. Das ist also ganz klar. Also jetzt keine Parallelrede halten, bitte. Und der Punkt drei ist schließlich – es ist der letzte Punkt –: Sie verkennen, dass nach § 188 auch Ermittlungen eingeleitet werden können, ohne dass der jeweilige Betroffene tätig wird, es ist also quasi ein Offizialdelikt. Und wenn Sie da mal die Zahlen auseinanderdividieren – Sie unterstellen ja Hunderte Frau Weidel –, dann kommen Sie auf ganz, ganz wenige Zahlen, die durch meinen Punkt zwei gerechtfertigt sind. Danke schön. So, das war jetzt die Frage. Bitte. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zur ersten Frage: Wie komme ich darauf, dass Sie hier etwas verheimlicht haben? Weil ich bei Ihrer Rede zugehört habe und der Name Ihrer Fraktionsvorsitzenden überhaupt nicht gefallen ist. Und deswegen haben Sie es unterschlagen, und das hat doch Methode bei Ihnen. Und jetzt müssen Sie es ertragen, dass Sie mir zuhören müssen. Sie haben es unterschlagen – – Moment! Ganz kurz! – Ich glaube, dieser Lernprozess ist gar nicht so schwer: Wer eine Frage stellt, hat das Wort. Und wer die Antwort gibt, hat dann auch allein das Wort. Also: Sie haben es vorhin für sich in Anspruch genommen, dass Herr Brandner reden darf ohne Kommentare, dann nehmen Sie bitte auch die Antwort hin, ohne dass Sie Kommentare abgeben. Herr Abgeordneter. Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Aber das war ein weiteres Beispiel dafür, dass es dem Kollegen Brandner und seinen Fraktionskollegen schwerfällt, sich an die eigenen Maßstäbe zu halten. Also: Sie haben den Namen „Weidel“ und andere Namen von Mitgliedern Ihrer Partei unterschlagen, und deswegen habe ich das – – – Er lernt’s nicht! Er lernt’s nicht! Also passen Sie mal ganz kurz auf! Herr Brandner, einmal durchatmen und wenn das nicht klappt, können Sie draußen weiter Kommentare machen. Jetzt reicht es wirklich hier. Das hat nichts mehr mit der Uhrzeit hier zu tun. Einfach mal länger einatmen! Ich zitiere aus Ihrem Gesetzentwurf zur Beantwortung Ihrer zweiten Frage. Sie behaupten dort in den weiteren Ausführungen, die zugegebenermaßen grob abwegig sind, Folgendes: Dieser § 188 dient dazu – Zitat –, „Kritiker einzuschüchtern, was den demokratischen Diskurs beschädigt“. Diese vermeintlichen – aus Ihrer Sicht vermeintlichen – Vergehen müssten nicht verfolgt werden. Sie machen also nichts anderes, gemessen an Ihren eigenen Maßstäben, wenn Ihre Fraktionsvorsitzende Anzeigen stellt, als Kritiker einzuschüchtern und damit den demokratischen Diskurs zu beschädigen. Das sind Ihre Maßstäbe! Meine Antwort auf die letzte Frage: Es ist ja auch besonders bemerkenswert, dass Sie der Öffentlichkeit die Anzahl der Anzeigen verheimlicht haben. Wie ist diese Zahl überhaupt in die Öffentlichkeit gekommen? Die von Ihnen beschäftigten Rechtsanwälte haben diese Zahl offenbart. Bemerkenswert! Und das zeigt eben – darf ich Verkommenheit sagen? ich sage es einfach – Ihre ganze Verkommenheit in dieser Debatte. Meine Damen und Herren, die große Geste, die große populistische Empörung nach außen, aber in Wahrheit verhalten Sie sich ganz anders. Das ist, wie gesagt, die Krönung der Bigotterie. Wir erinnern uns daran, warum es zu § 188 in der aktuellen Fassung gekommen ist. Es war eine Reaktion auf den Mord an Walter Lübcke. Mordtaten folgten blutrünstigen Worten; und dem sind wir entgegengetreten. Abschließend zu den Äußerungen von Jens Spahn, dem Vorsitzenden meiner Fraktion. Sie haben ihn interessanterweise falsch zitiert, und ich empfehle Ihnen sehr die Mitschrift des Interviews. Was hat Jens Spahn zur Diskussion gestellt? Jens Spahn hat zur Diskussion gestellt, ob der § 188 in der aktuellen Fassung tatsächlich dauerhaft richtig ist. Und wie verstehen wir das? Wir verstehen es so, dass dieser Paragraf und damit die Strafverschärfung möglicherweise deutlich ausgedehnt werden muss, weil für Sie und Ihre Spießgesellen die Verächtlichmachung, die persönliche Verächtlichmachung, die Herabwürdigung zum Geschäftsmodell gehört. Und wir sehen immer wieder: Es betrifft nicht nur politisch aktive Menschen, sondern es betrifft die breite Öffentlichkeit. Und deswegen überlegen wir, ob wir § 188 und den Strafrahmen insgesamt ausweiten. Vielen Dank. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Frau Dr. Lena Gumnior das Wort. Bitte sehr. – Ganz kurz: Ich weiß nicht, ob es der Uhrzeit geschuldet ist, aber Kommentare wie „feistes Grinsen auf der Regierungsbank“ brauchen wir nicht, weil es sie auch umgekehrt nicht gibt. Jetzt hat die Kollegin das Wort, und das Zuhören schließt ein, dass man selber ruhig ist. – Bitte sehr.
Danke schön. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Demokratinnen und Demokraten! Dass wir heute wieder über die Abschaffung von § 188 StGB debattieren, ist kein Zufall; denn hier passiert ja gerade etwas ganz Interessantes. Vor zwei Wochen hat Jens Spahn, der Noch-Fraktionsvorsitzende, in der „Süddeutschen Zeitung“ gefordert, dass Kommunalpolitiker nicht mehr so viel Schutz brauchen. Das wäre ja auch irgendwie eine Barriere zu den Bürgern. Spannendes Detail: Jens Spahn hat sogar die Bezeichnung, es handele sich um ein „Sonderrecht für die Mächtigen“ direkt aus dem AfD-Antrag übernommen, den wir hier heute debattieren. Zwei kuriose Dinge gehören noch dazu. Erstens. Vor drei Monaten hat die AfD diesen Gesetzentwurf zum ersten Mal zur Debatte gestellt. Da hat die Union den Paragrafen und den Schutz von Kommunalpolitikern noch vehement verteidigt, und das zu Recht. Zweitens. Den Paragrafen eingeführt hat übrigens – richtig! – die Union als Konsequenz auf das tödliche Attentat auf niemand Geringeren als den hochgeschätzten CDU-Politiker Walter Lübcke, der von einem Neonazi und AfD-Fan ermordet wurde. Der Straftatbestand wurde also als Reaktion auf den Mord an Walter Lübcke eingeführt, um vor allem unsere Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker besser zu schützen. Das wurde auch vom Deutschen Städte- und Gemeindebund ausdrücklich begrüßt, also von unseren Experten auf der kommunalen Ebene. Der Rechtsterrorismus zieht mordend durch unser Land, und wir müssen die 100 000 ehrenamtlichen Kommunalpolitiker schützen und dürfen sie nicht dem rechten Hass ausliefern, wie Jens Spahn es gerne machen würde. Es braucht nur ein paar Jahre, da hat anscheinend der Vorsitzende der Unionsfraktion diesen Mann und die unfassbare Bedrohung durch Neonazis innerhalb und außerhalb unserer Parlamente schon wieder vergessen. Die Milliarden aus Maskendeals, zwielichtige Spenden von seinem eigenen Kreisverband an andere Kreisverbände und jetzt das Übernehmen dieser AfD-Forderung: Jens Spahn ist entweder untauglich oder gefährlich oder beides. Natürlich ist das Strafrecht nur in überschaubarem Maße dazu geeignet, unsere Kommunalpolitiker/-innen bei ihrer Arbeit zu schützen. Aber Vorschläge, wie wir die Menschen, die sich vor Ort für unsere Demokratie einsetzen, tatsächlich besser schützen können, macht Herr Spahn ja auch nicht. Vielleicht braucht es eben eine deutliche Begrenzung dieser Norm auf die kommunale und ehrenamtliche Ebene. Wir Bundestagsabgeordnete – wir haben es schon gehört – haben eine Menge Privilegien. Wir haben den Schutz. 100 000 kommunal aktive Politiker/-innen haben das aber nicht. Eines ist aber unverhandelbar, und das ist der Schutz ebendieser Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker. Das Strafrecht kann und darf dabei nur ein Baustein von vielen sein. Die Vorschläge, was Menschen vor Ort tatsächlich brauchen und was ihnen hilft, liegen doch längst auf dem Tisch. Wir brauchen mehr politische Bildungs- und Aufklärungsarbeit, etwa durch ein Demokratiefördergesetz. Beratungsangebote wie „Stark im Amt“ müssen gestärkt werden, damit bedrohte Kommunalpolitiker/-innen eine Anlaufstelle haben. Und wir brauchen auch bessere Schutz- und Sicherheitskonzepte in den Kommunen, in enger Zusammenarbeit mit der Polizei – inklusive eines einfacheren Schutzes von Privatadressen im Bundesmeldegesetz. Denn damit heute ein Mitglied im Stadtrat seine Adresse sperren lassen kann, muss es erst eine Gefahr nachweisen. Das ist doch Wahnsinn! Das sollte auch kein Sonderrecht sein, sondern das dient doch dem Schutz unserer Demokratie, und ja, das dient auch dem Schutz unserer Kommunalpolitiker, auch denen der Union, die sich jeden Tag für uns einsetzen. Spahns Forderung läuft am Ende darauf hinaus, Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker Hass und Hetze schutzlos auszuliefern, und das nur, weil im Interesse populistischer Vereinfachung nicht zwischen berechtigten Nachjustierungsdebatten und pauschalen Abschaffungsforderungen unterschieden wird; von denen profitiert am Ende niemand außer der AfD. Lassen wir unsere Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker nicht im Stich, und stehen wir solidarisch zu ihnen! Für die Fraktion Die Linke hat nun Herr Abgeordneter Luke Hoß das Wort. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Abgeordnete! Es gibt wirklich tausend Gründe, warum einem bei Politikerinnen und Politikern wie Ihnen der Kragen platzt. Einer davon ist, dass Sie Millionen Menschen, die seit Jahrzehnten hier leben, das Land aufgebaut haben, hier ihre Familien, Freundinnen und Freunde und ein Zuhause haben, einfach abschieben wollen. Wir werden nicht zulassen, dass Sie Ihre rassistischen Fantasien ins Werk setzen. Die Union sieht das ja teilweise ähnlich. Aber auch bei Ihnen gibt es tausend Gründe, weshalb einem der Kragen platzt. Sie wollen das Recht auf Teilzeit streichen. So was kann man natürlich nur sagen, wenn man keine Ahnung vom Leben der Menschen hat. Die Leute machen das, weil sie sich um ihre Kinder kümmern oder weil sie ihre Angehörigen pflegen. Oder fragen Sie mal jemanden, der im Krankenhaus arbeitet. Die haben einen Job, der so anstrengend ist, dass man den in Vollzeit gar nicht ertragen kann. Die arbeiten in Teilzeit, weil sie jeden Tag von Patient zu Patient hetzen, für niemanden richtig Zeit haben, aber sich trotzdem um alle kümmern wollen. Diese Leute wollen Sie ins Burn-out treiben. Sie streichen Bürgergeldbezieherinnen und -beziehern alle Leistungen, sogar die für die Wohnung. Das ist unfassbar. Wissen Sie überhaupt, warum Menschen Bürgergeld beziehen? Weil ihre Chefs zu geizig für Löhne sind, die zum Leben reichen. Weil sie so krank sind, dass sie nicht arbeiten können, oder weil ihre Angehörigen so krank sind, dass sie betreut werden müssen. Entschuldigung, Herr Abgeordneter! Darf ich ganz kurz unterbrechen? Nicht dass wir hier ein Verständnisproblem haben: Wir haben jetzt die Debatte zur Abschaffung des § 188 des Strafgesetzbuches, nicht zur Teilzeit. – Okay, gut. Danke schön. – Ich hatte schon zu Beginn gesagt, warum einem hier der Kragen platzen kann und warum Leute sehr zu Recht wütend sind auf Politiker/-innen. Sie stellen kranke Arbeiter/-innen als Simulanten dar. Sie wissen ganz genau, warum Leute krank werden: weil ihre Chefs sich nicht um Arbeitsschutz kümmern, sie ständig unter Druck setzen oder zu geizig sind, ausreichend Kolleginnen und Kollegen einzustellen. Die Leute werden krank, weil sie unter Bedingungen arbeiten, die krankmachen. Das ist Ihnen egal: Sollen sie arbeiten bis zum Umfallen, Hauptsache, Ihre reichen Freunde machen sich die Taschen noch voller. Jeder ist selbst verantwortlich für seine Rede. Ich halte nur noch mal fest: Das Thema ist ein anderes. Danke schön, Frau Präsidentin. – Und jetzt haben Sie Ihr nächstes Ziel gefunden: Saisonarbeiter/-innen. Diese sollen nicht mal mehr den Mindestlohn bekommen. Als ob 13,90 Euro brutto nicht ohnehin schon viel zu wenig wären, um in der Kälte Kartoffeln und Spargel aus der Erde zu pulen. Dafür müsste man mindestens das Doppelte zahlen. Aber für Sie sind das ja keine richtigen Arbeiter/-innen, und Hungerlöhne seien sie ja von zu Hause gewöhnt. Das ist blanker Rassismus. Also: Jens Spahn und seine Partei machen Politik gegen diejenigen, die den Laden am Laufen halten. Wer darüber wütend wird und vielleicht etwas über die Stränge schlägt, wird von ihm angezeigt. Und jetzt hat Jens Spahn verkündet, er will dieses Gesetz abschaffen. Das ist so durchsichtig! Sie wollen die Leute nicht vor übertriebener Strafverfolgung schützen. Es ist Ihnen auch egal, ob Ihre Politik arm- und krankmacht. Sie wollen der AfD zeigen, dass Sie gerne ihr Geschäft betreiben. Und was das Geschäft der AfD ist, wissen wir: Politische Gegner/-innen einschüchtern, indem man ihnen einen Nazimob auf den Hals hetzt. Ihre Zeit ist überschritten. Danke. – Letzter Satz. Nein. Ihre Zeit ist überschritten. Dafür will die AfD freie Bahn haben. Dabei will Jens Spahn ihnen helfen. Deshalb stimmen wir nicht zu. Vielen Dank. Also, ich halte noch mal fest, weil mir eben auch aus der Linksfraktion zugerufen wurde, es gelte das freie Wort. Wir haben eine Geschäftsordnung, und laut der Geschäftsordnung kann ich dreimal dazu aufrufen, zur Sache zu sprechen, und dann das Wort entziehen. Das habe ich nicht gemacht, weil ich guten Willen zeigen wollte. Aber ich will sehr deutlich sagen, was ein Beitrag zur Tagesordnung ist und was nicht. Wenn ich das anmahne, ist das Ganze durch unsere Geschäftsordnung abgedeckt. Das will ich hier noch mal erwähnt haben. Aber wir haben uns ja eine neue Geschäftsordnung gegeben; da kann das nicht schaden. Dann kommen wir zur SPD-Fraktion. Herr Dr. Johannes Fechner hat das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Zum Thema der heutigen Debatte. Demokratie lebt vom Ehrenamt, insbesondere vom politischen Ehrenamt. Deswegen von dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle, die sich in diesen schwierigen Zeiten kommunalpolitisch ehrenamtlich für unsere Demokratie engagieren. Leider nehmen die Attacken gegen Gemeinderäte, Kreisräte, Ortschaftsräte oder Bürgermeister immer deutlicher zu. Laut der Herbstbefragung 2023 des Kommunalen Monitorings „Hass, Hetze und Gewalt gegenüber Amtsträgerinnen und Amtsträgern“ gaben 38 Prozent der Befragten an, Anfeindungen erlebt zu haben. 40 Prozent der ehrenamtlichen Bürgermeister gaben laut Umfrage der Körber-Stiftung an, wegen ihrer Tätigkeit beleidigt, bedroht oder angegriffen worden zu sein. 83 Prozent der Betroffenen gaben an, unter psychischen oder physischen Folgen zu leiden, und 13 Prozent gaben an, darüber nachgedacht zu haben, sich aus der Politik zurückzuziehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind besorgniserregende Tendenzen, und deswegen müssen wir den strafrechtlichen Schutz für unsere Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker aufrechterhalten und nicht reduzieren, wie es die AfD hier beantragt. Wir wollen – und das war ein Grund der Reform in der vorletzten Wahlperiode – den strafrechtlichen Schutz der Kommunalpolitiker weiter beibehalten, weil wir sie nicht im Stich lassen. Und es ist auch nichts Besonderes, dass wir für bestimmte Bevölkerungsgruppen einen höheren strafrechtlichen Schutz normieren. Deswegen haben wir zum Beispiel auch für die Rettungskräfte oder für die ehrenamtlichen Sanitäter schon ein Gesetz gemacht und werden es noch weiter verschärfen, um denjenigen, die sich für unser Allgemeinwohl, für unsere Gesundheit und für unsere Sicherheit einsetzen, deutlich das Signal im Strafrecht zu geben: Wir schützen euch, wenn ihr euch für andere Bürgerinnen und Bürger einsetzt. Und genauso, wie wir die Rettungskräfte und Sanitäter besser schützen wollen, genauso ist es auch gerechtfertigt, die Kommunalpolitiker besser zu schützen. Im Übrigen geht es der AfD ja gar nicht darum, irgendwelche Privilegien abzuschaffen. Sondern ihr geht es darum, die Sanktionsmöglichkeiten, die Strafen gegen diejenigen, die Hass und Hetze verbreiten und Attacken reiten, herabzusetzen, sodass es, wenn überhaupt, nur milde Strafen gibt, wenn Kolleginnen und Kollegen in den Kommunalparlamenten attackiert werden. Und genau das machen wir nicht mit. Es geht darum, ganz deutlich zu machen: Es geht hier um Straftaten und eben nicht um Meinungen. Meinungen sind keine Straftaten, und deswegen werden wir hier ganz klar dieses hohe Niveau an Schutz für die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker beibehalten. Wir lehnen Ihren Antrag also ab. Für die Fraktion der AfD hat Herr Thomas Fetsch das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Herausgeber und Chefredakteur des Onlineportals „Deutschlandkurier“, David Bendels – wir haben es vorhin schon mal gehört –, war letztes Jahr erstinstanzlich wegen des bekannten Faeser-Memes unter anderem nach § 188 StGB zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Dieses Urteil wurde kürzlich im Berufungsverfahren aufgehoben. „Der Rechtsstaat funktioniert doch, alles gut“, wird vermutlich die Mehrheit hier im Haus sagen. Aber nein, es ist nicht alles gut. Bekanntermaßen wurden in den letzten Jahren zahlreiche Anzeigen von Politikern wegen vermeintlichen Verstoßes gegen § 188 StGB erstattet. Zum Teil wurden dabei völlig unverhältnismäßige Wohnraumdurchsuchungen angeordnet. Dieses Verhalten wirkt auf viele Bürger einschüchternd und führt zur Eigenbeschränkung bei der Meinungsäußerung, sogenannter Chilling-Effekt. Das ist schon für sich betrachtet höchst problematisch. Dieser Effekt wird durch Meldestellen verschiedener Art und sogenannte Trusted Flagger, die Plattformbetreiber und die Strafjustiz über tatsächliche oder vermeintliche Rechtsverstöße informieren, massiv verstärkt. Damit aber nicht genug. Frau Ministerin Hubig plant – man hört es bereits – den mehrjährigen Verlust des passiven Wahlrechts bei einer Verurteilung nach dem rechtsstaatlich äußerst fragwürdigen, weil konturenlosen § 130 StGB. In den Parteien, von den Spießgesellen der CDU und anderen Parteien, gibt es Überlegungen, eine Klarnamenpflicht auf sozialen Plattformen einzuführen. Aus der im Übrigen völlig unzutreffenden Ansicht, dass unwahre Aussagen nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt seien, wird in der Politik die Beseitigung von Desinformation oder Fake News im Internet, letztlich also die Einschränkung der Meinungsfreiheit gefordert. Ganz nebenbei: Wer entscheidet eigentlich, was Wahrheit und was Lüge oder Desinformation ist? Corona lässt grüßen, meine Damen und Herren! Das alles gipfelt derzeit im teils amtlichen Kampf gegen Teile der Medien, in dem diesen Zersetzung des freiheitlich-demokratischen Systems vorgeworfen wird, so Frau Ministerin Prien in einem kürzlich erfolgten Interview mit der „taz“. Diese Sprache ist übrigens der autoritärer Regime ähnlich und kaum erträglich. Dass vor diesem Hintergrund ein deutscher Ministerpräsident öffentlich gefordert hat, bestimmte Onlinemedien zu regulieren, zu zensieren und im Extremfall gar zu verbieten, ist ebenso konsequent wie skandalös, auch wenn gegen alle eindeutigen Umstände versucht wird, dem nackten Zensurkaiser im Nachhinein demokratisch anmutende Kleider anzuziehen. Zu all dem kontrastieren die Kernaussagen des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit. Ich darf noch mal ganz kurz ein paar Dinge vortragen: Die Meinungsfreiheit ist für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend; denn sie ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist. Sie ist in gewissem Sinn Grundlage jeder Freiheit überhaupt. Eine Meinungsäußerung ist jede Äußerung im Rahmen einer geistigen Auseinandersetzung. Auf den Wert, die Richtigkeit oder die Vernünftigkeit der Äußerung kommt es nicht an. In diesem Sinne: Tun wir einen ersten Schritt! Schaffen wir den § 188 StGB ab – im Sinne der Meinungsfreiheit! Vielen Dank. Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun Frau Abgeordnete Tijen Ataoğlu das Wort. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gerne dazu beitragen, dass wir diese Debatte wieder versachlichen. Allerdings erlaube ich mir eine Vorbemerkung: Wenn Teile der ersten Staatsgewalt Teile der dritten Staatsgewalt delegitimieren, dann ist das brandgefährlich. – Ja, das ist auch gut, wenn der Verfassungsschutz kommt, Herr Brandner. – Und ich werde nicht müde, es jedes Mal wieder zu sagen: Wir haben eine herausragende Justiz, und Sie können anderes hier noch hundertmal behaupten, das ändert nichts an der Qualität unserer Justiz in diesem Land. Aber kommen wir zurück zur juristischen Einordnung. Der 14. Abschnitt des Strafgesetzbuches enthält Vorschriften zum Schutz der Ehre – wir haben es gerade schon gehört –, wie die Beleidigung, die üble Nachrede und die Verleumdung. Und dann haben wir den § 188 StGB, der heute in Rede steht. Und das ist eine Qualifikation der anderen Tatbestände. Was bedeutet das? Es muss also noch ein bestimmtes Merkmal zusätzlich vorhanden sein, damit ebendiese Qualifikation gegeben ist. Und ein Blick ins Gesetz lohnt sich immer; denn dann sieht man das zusätzliche Merkmal: Die Tat muss geeignet sein, das öffentliche Wirken des Beleidigten erheblich zu erschweren. – Also das Narrativ, dass man, wenn man einfach einen Politiker beleidigt, härter bestraft wird, ist schon einmal falsch. Denn dieser Paragraf schützt die Grundlagen unserer Demokratie, nicht das Ego einer Elite. Es soll nämlich nicht ein Politiker persönlich geschützt werden, sondern sein Wirken im Amt. Deshalb hören Sie mit diesen Märchen auf, dass man, wenn man Politiker beleidigt, eine dreijährige Haftstrafe bekommen kann. Menschen, die politische Verantwortung übernehmen, brauchen für die Ausübung ihres Mandates Schutz, ob es im Ehrenamt ist oder hauptberuflich. Schauen Sie sich doch ein einziges Mal die Hasskommentare unter Posts im Internet an, die von Politikern handeln. Da wird einem wirklich übel, was man da lesen muss. Und da wirkt das Argument der AfD auch tatsächlich nicht, zu sagen, dass die Bürgerinnen und Bürger durch § 188 StGB in ihren Meinungsäußerungen eingeschränkt werden. Denn wenn dieser Zustand, den Sie da nachlesen können, der eingeschränkte Zustand der Meinungsfreiheit sein soll, möchte ich mir nicht ausmalen, was der uneingeschränkte Zustand ist. Das ist also ein zweites Märchen der AfD. Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage der AfD zu? Sehr gerne. Bitte sehr. Vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen. – Ich fange mal so an: Der § 188 StGB hat es Persönlichkeiten wie Herrn Merz erlaubt, 5 000 Anzeigen zu stellen. Diese 5 000 Anzeigen, die gestellt wurden, sind aufgrund von systematischem Durchsuchen des Netzes nach Äußerungen, die nach Hass und Hetze klingen könnten, zustande gekommen. Denken Sie, dass eine Beleidigung stattfinden kann, wenn der Beleidigte überhaupt keine Kenntnis davon hat? Also, ich stelle mal infrage, dass Herr Merz weiß, welche 5 000 Leute ihn beleidigt haben, und jeden einzelnen Antrag unterschrieben hat. Das gilt natürlich auch für die ganzen grünen Freunde. Also, wie stehen Sie dazu? Denken Sie, dass eine Beleidigung stattfinden kann, auch wenn der Beleidigte gar keine Kenntnis davon hat? Vielen Dank. Ich wiederhole mich gerne noch einmal. Also zur Gesetzessystematik, was § 185 StGB und was § 188 StGB ist: Das heißt also, wenn wir § 188 StGB abschaffen würden, wie Sie es wünschen, könnte, wie Sie gesagt haben, Herr Merz, unser Bundeskanzler, weiterhin diese Anträge stellen, nämlich über § 185 StGB. Deshalb ist Ihre Frage einfach obsolet. Frau Präsidentin, ich fahre fort. – Es darf keinen Zweifel daran geben, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dass das Grundrecht der Meinungsfreiheit – und so hat es das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahre 1958 festgestellt – eines der vornehmsten Menschenrechte ist. Insbesondere im Verhältnis Bürger zu Obrigkeit muss Machtkritik möglich sein, auch zugespitzt und auch unsachlich. Kritik, auch scharfe Kritik, ist und muss von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Herabwürdigungen, Diffamierungen und Hetze: Das sind keine Meinungen, das sind Straftaten. Und solange es keinen besseren Vorschlag zur Eindämmung von Hass und Hetze gibt, bleiben wir bei § 188 StGB. Für kluge Alternativen sind wir jederzeit offen. Die Abschaffung ist jedenfalls keine. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, ich wollte etwas zur Verfahrensbeschleunigung beitragen. Entschuldigen Sie! – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gerade Kommunalwahlkampf in Bayern, und am Wochenende werde ich angerufen. Ein junger Kandidat bei uns vor Ort schaut nicht aus wie wir alle, sondern schaut aufgrund eines Geburtsproblems im Gesicht etwas anders aus als wir. Das hindert jemanden anscheinend nicht daran, im Internet unter einem Kandidaten-Post, in dem einfach nur Kandidaten zur Kommunalwahl vorgestellt werden, dazu die unsäglichsten Dinge zu behaupten. Da wird dann der Kandidat mit den Worten verunglimpft: Ja, jetzt sieht man, was Tschernobyl uns gebracht hat. – Sehr geehrter Herr Fetsch, halten Sie das für einen Beweis der Chilling Effects, von denen Sie gesprochen haben? Halten Sie solche Dinge gegen Ehrenamtliche, die einfach mal sagen: „Ich packe an, ich möchte Verantwortung übernehmen und am 8. März bei der Kommunalwahl in Bayern antreten“, für irgendwie weniger schlimm? Ich sage Ihnen: Es ist schlimmer. Es ist schlimm, wenn solch eine Beleidigung irgendwo geäußert wird. Es ist noch schlimmer, wenn sie in Bezug auf unsere Gesellschaft, auf unsere Demokratie geäußert wird, weil wir damit Demokratie unmöglich machen. Wenn Sie hier heute ernsthaft davon reden, dass man § 188 StGB jetzt einfach so streichen könnte und dann alles gut wäre, dann sage ich: Ihr Gesetzentwurf würde nicht nur dazu führen, dass wir allein den Beleidigungstatbestand hätten, um gegen so etwas vorzugehen, sondern er zeigt auch, dass Sie unsere Demokratie geringschätzen. Sie wollen unsere Demokratie nicht durch ein weiteres Merkmal schützen. Wenn Herr Brandner, der leider sowohl ein Teil dieses Verfassungsorgans als auch noch ein Organ der Rechtspflege ist, dann seine Redezeit dazu nutzt, die Justiz verächtlich zu machen, obwohl er es eigentlich besser wissen müsste, und auch noch meint, hier würde eine willfährige Justiz handeln, dann sage ich, dass er sich dafür schämen müsste. Herr Brandner, um ehrlich zu sein: Dafür müssten Sie eigentlich Ihre Rechtsanwaltszulassung zurückgeben. Die Vergleiche, die Sie anstellen, sind unsäglich und zeigen, dass es Ihnen nicht um diese Debatte geht, sondern ausdrücklich nur darum, diesen Staat, diese Gesellschaft und diese Demokratie langsam von innen heraus zu zerstören. Wer Staatsanwälten in Bayern vorwirft, dass sie willkürlich oder sogar politisch gelenkt handeln würden, der legt die Axt an unseren Staat, an unsere Gesellschaft und an unsere Demokratie. Jedes Wort, das Sie hier sagen, kann gegen Sie verwendet werden, und es wäre gar nicht so schlecht, wenn es auch irgendwann mal dazu kommt. Herzlichen Dank.
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