Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 8 zu Petitionen Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 9 zu Petitionen Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 10 zu Petitionen Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 11 zu Petitionen Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 12 zu Petitionen Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 13 zu Petitionen Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 14 zu Petitionen Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 15 zu Petitionen

Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 8 zu Petitionen Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 9 zu Petitionen Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 10 zu Petitionen Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 11 zu Petitionen Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 12 zu Petitionen Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 13 zu Petitionen Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 14 zu Petitionen Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 15 zu Petitionen

10. Juli 2025·Sitzung 18··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (1)

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Petitionswesen im Deutschen Bundestag ist eine demokratische, eine direkte Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, sich mit ihren Anliegen an das Parlament zu wenden. So hat es auch eine Petentin aus Süddeutschland gemacht und hat sich mit ihrer Petition an uns gewandt. Darin fordert sie, den Genehmigungsvorbehalt für die Einäscherung von Pferden abzuschaffen und amtlich zugelassenen Tierkrematorien eine Erlaubnis zum Transport und zur Einäscherung toter Pferde zu erteilen. Die aktuelle Rechtslage besagt momentan: Wer sein Pferd einäschern lassen möchte, der braucht eine behördliche Genehmigung, und um diese zu bekommen, muss man einen Antrag stellen. – Dieses Verfahren wurde in der Vergangenheit begründet mit Seuchenschutz und Seuchenhygiene. Abgesehen davon, dass wir uns im Petitionsausschuss gut vorstellen können, dass Menschen, die ein besonders enges, ein besonders inniges Verhältnis zu ihrem Pferd haben, dieses nicht einfach zur Tierkörperentsorgung geben wollen, sind wir auch der Ansicht, dass es dem Seuchenschutz nicht dienlich ist, wenn die Abholung des Tieres durch ein Antrags- und Genehmigungsverfahren verlängert wird. Dazu kommt, dass die Pferdebesitzer ein Stück weit auch dem Wohlwollen der Behörden ausgeliefert sind. Der Gesetzgeber hat nämlich die Bedingungen für die Genehmigung offengelassen. So könnte es auch durchaus sein, dass Behörden, die unterbesetzt sind, aus Kapazitätsgründen diese Genehmigung verweigern. Durch die Umwandlung des Genehmigungsvorbehalts in eine Anzeigepflicht könnte nicht nur das Problem gelöst werden; es würde auch die Behörden in ihrer Arbeit entlasten. Damit die Behörde – in dem Fall das staatliche Veterinäramt – aber trotzdem die Möglichkeit hat, den Tierkörper noch zu begutachten, vielleicht wegen Tierschutz- oder auch Seuchenaspekten, ist unserer Ansicht nach eine Frist von maximal 24 Stunden nach Anzeigepflicht bis zur Einäscherung ausreichend. Unser einstimmiges Votum – ich darf hier für den gesamten Petitionsausschuss sprechen – lautet deshalb, die Petition der Bundesregierung zur Erwägung zu überweisen – das ist eines der höchsten Voten, die der Petitionsausschuss überhaupt vergeben kann –, und zwar soweit der Genehmigungsvorbehalt in eine Anzeigepflicht umgewandelt werden kann. Wir können damit Bürokratie abbauen. Wir können mit diesem Votum aber auch beweisen, dass Anliegen, die aus der Bevölkerung, die von unseren Bürgerinnen und Bürgern an uns als Parlament herangetragen werden, hier im Haus durchaus ernst genommen werden. Ich bedanke mich im Namen des Ausschusses bei der Petentin für ihre Eingabe, aber auch beim gesamten Petitionsausschuss für das konstruktive Miteinander. Vielen Dank.

Redner nach Fraktion