Petitionsausschuss berät Sammelübersichten zu Bürgereingaben

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10. Juli 2025·Sitzung 18··Als Markdown herunterladen

Der beriet mehrere Sammelübersichten des Petitionsausschusses, in denen viele einzelne Bürgereingaben gebündelt entschieden werden. Beispielhaft genannt wurde eine Petition, die den Genehmigungsvorbehalt für die Einäscherung von Pferden abschaffen und in eine einfache Anzeigepflicht umwandeln will. Der empfahl einstimmig, diese Petition der zur Erwägung zu überweisen.

Zusammenfassung

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Über Petitionen können sich Bürgerinnen und Bürger mit Anliegen direkt an das Parlament wenden. Der Petitionsausschuss prüft diese Eingaben und fasst seine Empfehlungen in sogenannten Sammelübersichten zusammen, über die der dann gebündelt entscheidet. In der Aussprache wurde stellvertretend eine Petition vorgestellt: Eine Bürgerin forderte, dass man Pferde leichter einäschern lassen kann. Bisher braucht man dafür eine behördliche Genehmigung, die mit Seuchenschutz begründet wurde. Der schlug vor, diese Genehmigungspflicht in eine bloße Anzeigepflicht umzuwandeln, mit einer Frist von höchstens 24 Stunden, damit das Veterinäramt den Tierkörper noch begutachten kann. So sollen Bürokratie abgebaut und Behörden entlastet werden. Der Petitionsausschuss sprach sich einstimmig dafür aus, diese Petition der 'zur Erwägung' zu überweisen, eines der stärksten Voten des Ausschusses. Damit signalisiert das Parlament, dass das Anliegen ernst genommen wird.

Zentrale Argumente

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  • Petitionen sind eine direkte demokratische Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger
  • Beispiel: Genehmigungsvorbehalt für Pferdeeinäscherung soll zur Anzeigepflicht werden
  • Eine Frist von 24 Stunden soll dem Veterinäramt die Begutachtung sichern
  • Ziel ist Bürokratieabbau und Entlastung der Behörden
  • Einstimmige Empfehlung, die Petition der Regierung zur Erwägung zu überweisen

Reden (1)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Petitionswesen im Deutschen Bundestag ist eine demokratische, eine direkte Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, sich mit ihren Anliegen an das Parlament zu wenden. So hat es auch eine Petentin aus Süddeutschland gemacht und hat sich mit ihrer Petition an uns gewandt. Darin fordert sie, den Genehmigungsvorbehalt für die Einäscherung von Pferden abzuschaffen und amtlich zugelassenen Tierkrematorien eine Erlaubnis zum Transport und zur Einäscherung toter Pferde zu erteilen. Die aktuelle Rechtslage besagt momentan: Wer sein Pferd einäschern lassen möchte, der braucht eine behördliche Genehmigung, und um diese zu bekommen, muss man einen Antrag stellen. – Dieses Verfahren wurde in der Vergangenheit begründet mit Seuchenschutz und Seuchenhygiene. Abgesehen davon, dass wir uns im Petitionsausschuss gut vorstellen können, dass Menschen, die ein besonders enges, ein besonders inniges Verhältnis zu ihrem Pferd haben, dieses nicht einfach zur Tierkörperentsorgung geben wollen, sind wir auch der Ansicht, dass es dem Seuchenschutz nicht dienlich ist, wenn die Abholung des Tieres durch ein Antrags- und Genehmigungsverfahren verlängert wird. Dazu kommt, dass die Pferdebesitzer ein Stück weit auch dem Wohlwollen der Behörden ausgeliefert sind. Der Gesetzgeber hat nämlich die Bedingungen für die Genehmigung offengelassen. So könnte es auch durchaus sein, dass Behörden, die unterbesetzt sind, aus Kapazitätsgründen diese Genehmigung verweigern. Durch die Umwandlung des Genehmigungsvorbehalts in eine Anzeigepflicht könnte nicht nur das Problem gelöst werden; es würde auch die Behörden in ihrer Arbeit entlasten. Damit die Behörde – in dem Fall das staatliche Veterinäramt – aber trotzdem die Möglichkeit hat, den Tierkörper noch zu begutachten, vielleicht wegen Tierschutz- oder auch Seuchenaspekten, ist unserer Ansicht nach eine Frist von maximal 24 Stunden nach Anzeigepflicht bis zur Einäscherung ausreichend. Unser einstimmiges Votum – ich darf hier für den gesamten Petitionsausschuss sprechen – lautet deshalb, die Petition der Bundesregierung zur Erwägung zu überweisen – das ist eines der höchsten Voten, die der Petitionsausschuss überhaupt vergeben kann –, und zwar soweit der Genehmigungsvorbehalt in eine Anzeigepflicht umgewandelt werden kann. Wir können damit Bürokratie abbauen. Wir können mit diesem Votum aber auch beweisen, dass Anliegen, die aus der Bevölkerung, die von unseren Bürgerinnen und Bürgern an uns als Parlament herangetragen werden, hier im Haus durchaus ernst genommen werden. Ich bedanke mich im Namen des Ausschusses bei der Petentin für ihre Eingabe, aber auch beim gesamten Petitionsausschuss für das konstruktive Miteinander. Vielen Dank.

Redner nach Fraktion

Positionen

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CDU/CSU

Sprach für den gesamten Petitionsausschuss und warb dafür, die Genehmigungspflicht bei der Pferdeeinäscherung in eine Anzeigepflicht umzuwandeln, um Bürokratie abzubauen und Behörden zu entlasten. Betonte, dass Bürgeranliegen im Parlament ernst genommen werden.

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