Antrag

Genehmigung für Strafverfahren gegen Abgeordneten

Beratung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuss) Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens

9. Oktober 2025·Sitzung 31··Als Markdown herunterladen

Der entschied über eine Empfehlung des Geschäftsordnungsausschusses zu einem auf Genehmigung eines Strafverfahrens. Wegen der parlamentarischen braucht ein solches Verfahren gegen einen Abgeordneten die Zustimmung des Bundestages.

Zusammenfassung

KI-generiert

Mitglieder des Bundestages haben . Ein Strafverfahren gegen einen Abgeordneten darf deshalb in der Regel nur durchgeführt werden, wenn der dem zustimmt. Der für Wahlprüfung, Immunität und (1. Ausschuss) prüfte den und legte eine vor. Der Bundestag stimmte über diese Empfehlung ab. Es handelt sich um einen formalen, routinemäßigen Vorgang ohne inhaltliche Aussprache.

Zentrale Argumente

KI-generiert
  • Strafverfahren gegen Abgeordnete brauchen wegen der Immunität die Zustimmung des Bundestages
  • Der Geschäftsordnungsausschuss gab eine Beschlussempfehlung ab
  • Formaler Vorgang ohne Aussprache