1. Lesung

Erste Beratung des Bundeshaushalts 2025

a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 – HG 2025) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Finanzplan des Bundes 2024 bis 2028

11. Juli 2025·Sitzung 19··Als Markdown herunterladen

Der beginnt die des Bundeshaushalts 2025, also des Plans, wie viel Geld der Bund 2025 einnimmt und ausgibt. Zusätzlich geht es um den Finanzplan des Bundes bis 2028. Zu diesem liegen keine einzelnen Reden vor.

Zusammenfassung

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Der bestimmt, wie viel Geld der Staat in einem Jahr ausgeben darf und wofür. In der ersten stellt die ihren Entwurf für das Haushaltsjahr 2025 vor. Dazu gehört auch der Finanzplan des Bundes 2024 bis 2028. Er zeigt, wie sich Einnahmen, Ausgaben und Schulden in den naechsten Jahren voraussichtlich entwickeln. Zu diesem Sammel- sind in den Daten keine einzelnen Redebeiträge erfasst. Üblicherweise folgt nach der ersten Beratung die an den Haushaltsausschuss, der den Entwurf im Detail bearbeitet.

Zentrale Argumente

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  • Erste Beratung des Bundeshaushalts 2025 der Bundesregierung.
  • Mitberaten wird der Finanzplan des Bundes 2024 bis 2028.
  • Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine einzelnen Reden vor.
  • Nach der ersten Beratung folgt üblicherweise die Überweisung in den Haushaltsausschuss.

Positionen

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