2./3. Lesung

Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen (TKG-Änderungsgesetz 2025) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung (23. Ausschuss)

Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen (TKG-Änderungsgesetz 2025) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung (23. Ausschuss)

26. Juni 2025·Sitzung 14··Als Markdown herunterladen

Zusammenfassung

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Reden (8)

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Welche Bedeutung moderne Infrastruktur für das Leben eines jeden Einzelnen hat, ist unumstritten, und es ist seit Jahren unumstritten, dass es für Verkehrsprojekte ein überragendes öffentliches Interesse gibt; denn täglich nutzen nahezu alle Menschen die Schiene oder die Straße. Spätestens seit der Energiekrise ist es gesellschaftlicher Konsens, dass auch Energieinfrastruktur im überragenden öffentlichen Interesse ist. Angesichts der Tatsache, dass Menschen in Deutschland durchschnittlich zehn Stunden am Tag im Internet verbringen, ist es eigentlich absurd, dass die digitale Infrastruktur bisher nicht so eingestuft wurde. Aber das werden wir heute ändern. Heute, gerade einmal sieben Wochen nach Regierungsübernahme, haben wir als Koalitionsfraktionen den Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes zur Abstimmung vorgelegt. Sieben Wochen – rekordverdächtig! Ich bedanke mich ganz herzlich bei den Kolleginnen und Kollegen insbesondere auch der SPD-Fraktion, dass dies so schnell gelungen ist; denn das ist genau das richtige Signal für Unternehmen und auch für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Auch die Experten haben uns bei der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf genau das bestätigt: Die Koalitionsfraktionen räumen dem Ausbau der Datennetze höchste Priorität ein. Nur ein schlankes Gesetz ermöglicht die notwendige Geschwindigkeit, und deshalb haben wir uns ganz bewusst auf einen Punkt konzentriert, nämlich den Ausbau von Mobilfunk und Glasfaser zum überragenden öffentlichen Interesse zu erklären. Denn damit kann endlich schneller entschieden werden; damit kann endlich schneller ausgebaut werden. Wie erwähnt, gilt das überragende öffentliche Interesse bereits für Verkehrsnetze und für Energienetze. Nach Rückmeldung von Unternehmen hat das den Ausbau in diesem Bereich um Monate, teilweise sogar um Jahre beschleunigt, und diese Beschleunigung gilt in Zukunft auch für die Genehmigungsverfahren zu digitalen Netzen. Davon profitieren die Unternehmen, davon profitieren die Verwaltungen, aber davon profitieren vor allem die Menschen in unserem Land. Meine Damen und Herren, ob in der Stadt oder auf dem Land, ob Glasfaser oder 5G, digitale Netze sind heute das Fundament für Aufbruch, für Fortschritt und für den Wohlstand von morgen. Wir brauchen endlich flächendeckend zuverlässige Netzverbindungen statt Funklöcher, Glasfaser, das für mehr Tempo sorgt, und stabile Verbindungen für alle, gerade auch in ländlichen Räumen. Deutschland hat in den vergangenen Jahren zweifellos auch Fortschritte erzielt. Doch beim Ausbau der Glasfasernetze hinken wir weiterhin unseren eigenen Ansprüchen und auch im europäischen Vergleich hinterher. Aktuell erreicht Deutschland bei den Netzabdeckungen mit sehr hoher Kapazität 77 Prozent und liegt damit unterhalb des EU-Durchschnitts von 82 Prozent. Betrachtet man ausschließlich die Glasfaserleitungen, wird unser Nachholbedarf noch deutlicher. Aber die gute Nachricht ist: Wir holen auf. Unsere Wachstumsrate beim Netzausbau liegt bei 20 Prozent, etwa doppelt so hoch wie im europäischen Durchschnitt. Allerdings hat die Dynamik in letzter Zeit etwas nachgelassen, und genau an diesem Punkt setzen wir an und treiben den Aufholprozess jetzt voran. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vereinfachen und beschleunigen wir die Genehmigungsverfahren. Unser Ziel ist klar: flächendecke Versorgung mit Glasfaser und dem modernsten Mobilfunkstandard im gesamten Bundesgebiet bis 2030. Der Präsident der Bundesnetzagentur begrüßte gestern den Gesetzentwurf – ich zitiere – uneingeschränkt für Glasfaser und für Mobilfunk. Er zeigte sich sogar optimistisch, dass mit diesem Gesetz unser Ziel, 2030 eine flächendeckende Versorgung zu haben, sogar vorher erreicht werden kann. Aber wir geben uns mit dieser Gesetzesänderung nicht zufrieden. Das ist erst der Anfang. Weitere Änderungen des Telekommunikationsgesetzes und weitere Beschleunigungsmaßnahmen werden bald folgen. Für die heutige Abstimmung hoffe ich erst einmal, dass auch Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Versorgung mit Glasfaser und mit Mobilfunk im überragenden öffentlichen Interesse für die Menschen in Stadt und Land sehen, – Herr Kollege, Sie müssten zum Schluss kommen, bitte. – und bitte Sie um Zustimmung. Vielen Dank. Der nächste Redner in der Debatte ist für die AfD-Fraktion Alexander Arpaschi.

AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollegen! Zuschauer! Der vorliegende Gesetzentwurf soll das Telekommunikationsgesetz, kurz: TKG, an 33 Stellen ändern. 32 Änderungen beziehen sich auf die veränderten Zuständigkeiten und Bezeichnungen der Bundesministerien im Gesetzestext. Diesen Änderungen stimmen wir vorbehaltlos zu; denn nur so wird die weitere vollumfängliche Anwendung des TKG gewährleistet. Bei der 33. Änderung jedoch, die als einzige eine echte Auswirkung auf die Qualität der Versorgung Deutschlands mit Telekommunikationsdienstleistungen hat, haben wir Zweifel. So soll § 1 Absatz 1 des aktuellen Gesetzestextes um folgenden Passus erweitert werden: „Die Verlegung und die Änderung von Telekommunikationslinien zum Ausbau von öffentlichen Telekommunikationsnetzen liegen bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 im überragenden öffentlichen Interesse.“ Herr Durz, sieben Wochen haben Sie für diesen Satz gebraucht. Also, das verdient Anerkennung. Ich glaube, das können Sie besser. In Drucksache 21/319 definieren Sie das Ziel Ihres Gesetzentwurfs. Demnach „bedarf es eines Glasfaserausbaus in der Fläche bis in jedes Gebäude sowie einer flächendeckenden Versorgung mit dem neusten Mobilfunkstandard“. Also 5G. – Ich muss sagen: Das sind sehr ambitionierte Ziele. „Jedes Gebäude“ bedeutet: egal wo sich dieses Gebäude befindet, und sei der Weg dahin noch so weit und noch so schwierig. – Und „flächendeckend“ bedeutet: die ganze Fläche Deutschlands, nicht 95 Prozent, nicht 99 Prozent, nein, alles, 100 Prozent. – Als von Funklöchern Betroffener höre ich das gerne, allein mir fehlt der Glaube. Die für 5G effizienteste technische Lösung basiert auf der Anbindung der notwendigen Mobilfunkmaste an das Glasfasernetz. Die Verlegung von Glasfaserleitungen zu den bereits vorhandenen Mobilfunkmasten wird die Gesetzesänderung vielleicht beschleunigen können. Warum sage ich „vielleicht“? Weil der Gesetzentwurf dem Glasfasernetzausbau zwar Gewicht verleiht, aber keinen echten Vorrang gegenüber dem Schutz konkurrierender Rechtsgüter definiert. Während für Windräder oder Stromtrassen klare Vorrangregelungen existieren, fehlt beim Glasfasernetzausbau die Durchschlagskraft. Der Glasfasernetzausbau ist aber nur ein Baustein für die von Ihnen angepeilte 100-prozentige 5G-Abdeckung. Auch die Errichtung weiterer Mobilfunkmaste wird notwendig sein, und genau da hapert es erheblich in Ihrem Gesetzentwurf. Denn die Errichtung zusätzlicher Masten im beschleunigten Verfahren gibt der Gesetzestext gar nicht her. Die von Ihnen zur Ergänzung des § 1 Absatz 1 gewählte zahnlose Formulierung schließt den Bau von Mobilfunkmasten gar nicht ein, sondern nur deren Anbindung an das Glasfasernetz. Ich wünsche Ihnen schon heute viel Erfolg bei den vor den Verwaltungsgerichten zu führenden Prozessen mit der Deutschen Umwelthilfe und anderen dubiosen NGOs, die Sie selbst natürlich auch noch finanzieren. Ihr größter Fehler aber ist die Befristung des überragenden öffentlichen Interesses bis 2030. Warum tun Sie das? Kommunikationstechnik entwickelt sich stetig weiter. Digitalisierung macht nicht plötzlich halt. Meinen Sie allen Ernstes, dass 2030 die von Ihnen gesetzten sehr ambitionierten Ziele erreicht sein werden? Ich glaube es nicht. Diese Befristung zeigt nur, dass Sie von der Sache nichts, aber auch gar nichts verstehen. Ihr Gesetzentwurf ist Stümperei. Wenn Ihnen die fachliche Arbeit genauso wichtig wäre wie dem einen Koalitionspartner die Kanzlerschaft und dem anderen Koalitionspartner die Finanzierung von NGOs, dann wäre dieser Gesetzentwurf wesentlich besser ausgefallen. Vielen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die SPD-Fraktion Armand Zorn.

SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Digitale Infrastruktur ist ein Grundpfeiler moderner Daseinsvorsorge. Genau wie Wasser, wie Strom, wie Straßen gehört auch schnelles Internet zur staatlichen Pflichtversorgung, und zwar für alle Menschen, egal wo sie leben. Denn digitale Infrastruktur ist Grundvoraussetzung für Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern. Wer auf dem Land wohnt und keinen Handyempfang hat oder wer sich kein Youtube-Video ohne Ladeunterbrechung anschauen kann, fühlt sich abgehängt, und zwar digital und gesellschaftlich. Deswegen ist der Ausbau der digitalen Infrastruktur grundlegend wichtig für das Zusammenleben in der Bundesrepublik Deutschland. Damit werden wir gleichwertige Lebensverhältnisse in der Stadt und auf dem Land schaffen. Das ist heute ein wichtiger Punkt. Mit der digitalen Infrastruktur, mit Glasfaserausbau und Mobilfunkausbau wollen wir auch entscheidend für Wohlstand und für wirtschaftliches Wachstum sorgen. Gerade in Deutschland, in unserem Land, wo Wirtschaft dezentral organisiert ist, wo Unternehmen nicht nur in urbanen Zentren, nicht nur in Ballungszentren aufgestellt sind, sondern auch im ländlichen Raum, brauchen wir in der Fläche eine gute Verbindung. Wir brauchen auch für Handwerksbetriebe und für die sogenannten Hidden Champions eine gute Konnektivität. Denn das ist die Grundlage dafür, dass wir wettbewerbsfähiger werden. Das ist auch die Grundlage dafür, dass wir innovativer werden. Mit dem Blick auf die Bedeutung des Themas für unsere Bürgerinnen und Bürger genauso wie für die Wirtschaft ist es folgerichtig, dass wir heute mit der Gesetzesänderung feststellen, dass der Ausbau von Telekommunikationsnetzen im überragenden öffentlichen Interesse liegt. Da macht die Koalition den ersten wichtigen weiteren Schritt nach vorne, und das wird nicht der letzte Schritt sein. Das ist nicht nur ein formaler Schritt, das ist nicht nur eine Gesetzesänderung, sondern das ist auch ein Bekenntnis dazu, dass Netzausbau Vorrang hat gegenüber anderen Gütern. Es macht auch deutlich, dass er die Grundlage dafür ist, dass es Wohlstand gibt, dass es Wirtschaftswachstum gibt und dass es Innovation gibt; denn eine gute Infrastruktur verbindet, eine gute digitale Infrastruktur bringt Menschen zusammen. Ich bin sehr glücklich und sehr froh, dass es das erste Gesetz ist, das wir im Bereich der Digitalisierung auf den Weg bringen. Lassen Sie uns darauf aufbauen. Danke schön. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für Bündnis 90/Die Grünen Rebecca Lenhard.

Grüne

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Empfang im ICE? Glückssache. Netz beim Kundentermin auf dem Land? Fehlanzeige. Glasfaser bis in die Wohnung? Immer noch Zukunftsmusik. Die Realität in Deutschland: Wir sind Exportweltmeister, aber beim Netzausbau im Schneckentempo unterwegs. Deshalb ist es richtig, dass wir heute über den Netzausbau sprechen. Digitale Infrastruktur ist kein Nice-to-have. Sie ist der Unterschied zwischen Anschluss und Abgehängtsein für Millionen Menschen in Deutschland jeden einzelnen Tag. Genau deshalb gehört dieses Thema auch ganz oben auf die politische Tagesordnung. Wenn die Koalition sich aber heute dafür feiert, wie schnell sie diesen Gesetzentwurf eingebracht hat, dann muss ich doch ein wenig Wasser in den Wein gießen. Denn am Ende geht es in diesem Gesetzentwurf um genau drei Worte: überragendes öffentliches Interesse. Ob das wirklich beschleunigt, wird sich zeigen. Der Umwelt- und Denkmalschutz darf dabei nicht auf der Strecke bleiben. Eine verbindliche Evaluierung, ob diese Entscheidung auch messbar einen Fortschritt bringt, fehlt. Weitere Maßnahmen zur Beschleunigung? Fehlanzeige. Die Menschen, die im Jahr 2025 immer noch im Funkloch sitzen, brauchen keine Geduld. Sie brauchen echten Schub beim Netzausbau, der auch endlich bei ihnen zu Hause ankommt. Neben echten Beschleunigungsmaßnahmen verpasst die Koalition unter anderem aber auch, zwei wichtige Perspektiven mit zu berücksichtigen. Erstens: mittelständische Anbieter. Gerade sie treiben den Netzausbau in die Fläche, und das oft gegen große Widerstände. Seit Jahren wird der strategische Doppelausbau in der Branche als Problem benannt. Kleinere Wettbewerber werden aus dem Markt gedrängt, Investitionen bleiben aus. Wir brauchen endlich ein Konzept gegen diesen Doppelausbau, etwa durch verbindliche Ausbaulisten und eine Open-Exit-Strategie, die den Namen auch verdient, die nicht nur auf dem Papier steht, sondern auch in der Praxis wirkt. Denn wer wirklich flächendeckend ausbauen will, muss Doppelstrukturen beenden und den Mittelstand stärken. Es fehlt noch eine weitere Perspektive: faire Rechte für die Verbraucher/-innen. Oma Erna geht einkaufen; denn sie braucht zehn Äpfel. Sie bezahlt auch für zehn Äpfel, aber sie bekommt nur fünf. Auf Nachfrage heißt es dann: Das ist halt so. Da können Sie sich jetzt beschweren, aber das wird dauern. – Was wie eine schlechte Matheaufgabe oder ein dreister Fall von Verbrauchertäuschung klingt, ist die Realität vieler Internetkundinnen und Internetkunden in Deutschland. Jeder zweite Haushalt hat Probleme mit dem Internetanschluss. Viele zahlen für 100 Mbit/s und bekommen nur einen Bruchteil. Und ja, es gibt ein Recht auf Minderung; aber der Weg dorthin ist kompliziert, langwierig und daher für viele kaum machbar. Was es braucht, ist eigentlich klar: einfache Nachweise und pauschalen Schadensersatz. Das und vieles mehr fordert der Verbraucher/-innenschutz. Diese Perspektive gehört nicht auf die lange Bank, sondern sie gehört in dieses Gesetz. Abschließend lässt sich im Bereich Netzausbau Folgendes feststellen: Gute Politik erkennt, wenn sie nachbessern muss. Die Lücken sind bekannt. Jetzt sind Sie am Zug, diese auch zu schließen. Vielen Dank. Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die Fraktion Die Linke Anne-Mieke Bremer.

Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um eines direkt festzustellen und Missverständnisse auszuschließen: Der Ausbau digitaler Infrastruktur muss beschleunigt werden. Es ist nicht hinzunehmen, dass ländliche Regionen abgehängt bleiben und vielen der Zugang zu digitaler Teilhabe verwehrt wird. Doch Ihre versprochene Beschleunigung wird vor allem eins schaffen: eine Überholspur für Telekommunikationskonzerne auf dem Weg zu risikoarmen Profiten. Und wer bleibt dabei auf der Strecke oder kommt unter die Räder? Soziale Versorgung, Umweltaspekte und Arbeitnehmer/-innenrechte. In Ihrem Geschwindigkeitsrausch übersehen Sie eines der skandalösesten Probleme: die katastrophalen Arbeitsbedingungen auf den Glasfaserbaustellen. Im Digitalausschuss haben wir die Sachverständige Frau Danilova angehört. Sie berichtete von Menschen, die wochenlang in Zwölfstundenschichten arbeiten und am Monatsende keinen Lohn sehen, von sudanesischen Bauarbeitern in Rheinland-Pfalz, die so lange nicht bezahlt wurden, dass sie bei Anwohnerinnen und Anwohnern um Essen betteln mussten, von Beschäftigten, die nicht wissen, für wen sie überhaupt arbeiten, weil sie in vier- oder fünfgliedrigen Subunternehmerketten gefangen sind. Viele dieser Menschen leben in Angst, weil sie sich materiell in absoluter Abhängigkeit vom Arbeitgeber befinden. Sie haben keinen Arbeitsvertrag, keine Lohnabrechnung, keinen Versicherungsschutz, und ihnen wird der Zugang zu ihren Rechten systematisch verwehrt. Und was tun Sie? Nichts! Kein Wort im Gesetz dazu, kein Schutz, keine Verpflichtung für die Auftraggeber, keine Zerschlagung dieser ausbeuterischen Ketten. Angesichts seines Karrierewegs durch Chefetagen der Mobilfunkwirtschaft und CDU-naher Lobbyorganisationen ist anzunehmen, dass Herr Wildberger die Augen vor genau diesen Problemen verschließen wird, jenen Problemen, zu deren Lösung er nun eigentlich beitragen müsste. Damit Herr Wildberger nicht als Minister für Digitalarmut und Staatsversagen in Erinnerung bleibt, haben wir mit einem eigenen Entschließungsantrag konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Situation eingebracht. Darin fordern wir unter anderem eine Verpflichtung zur Einhaltung tariflicher Standards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, eine klare Begrenzung der Subunternehmerketten auf maximal zwei Ebenen, eine gesetzlich verankerte Generalunternehmerhaftung bis ganz nach oben zu den Glasfaseranbietern sowie die klare rechtliche Einordnung der Glasfaserverlegung als Tiefbau, damit Tarifverträge gelten und die Beschäftigten abgesichert sind. Unser Antrag verdeutlicht: Die katastrophalen Arbeitsbedingungen sind kein Nebenschauplatz, sie sind ein Skandal mitten im digitalen Aufbruch. Wer das ignoriert, macht sich mitschuldig. Wir als Linke stimmen daher diesem Gesetz nicht zu, nicht weil wir gegen den Ausbau sind, sondern weil wir für Gerechtigkeit stehen. Digitalisierung darf kein Deckmantel für Deregulierung sein. Öffentliche Infrastruktur braucht öffentliche Verantwortung, sozial, ökologisch und solidarisch. Vielen Dank. Der nächste Redner in der Debatte: für die Unionsfraktion Joachim Ebmeyer. Es ist seine erste Rede.

CDU/CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ende Mai fand die erste bundesweite Mobilfunkmesswoche statt. In meinem ländlich geprägten Wahlkreis in Ostwestfalen habe ich die Messung gemacht. Wie gut ist der Mobilfunk vor Ort? Bei einem Termin in der Natur ging der Blick weit über den Kreis Herford – aber mein Smartphone, das blieb still. Kein Empfang, keine Nachricht, kein Internet. Wir leben im Jahr 2025, reden über KI, autonome Fahrzeuge, digitale Verwaltung, und gleichzeitig gehören Funklöcher immer noch zu unserem Alltag. Zu Hause im Homeoffice können sich viele in unserem Land noch nicht auf schnelles, stabiles Internet aus der Glasfaser verlassen. Digitalisierung ist für mich Freizügigkeit im 21. Jahrhundert: Arbeiten von überall, Wissen in Sekunden, Kommunikation ohne Grenzen. Doch die Wirklichkeit sieht oft anders aus: Funklöcher, langsames Internet, bürokratische Hindernisse. Wir bremsen uns selbst, und das nicht, weil es an Technologie fehlt, sondern am politischen Willen, digitale Infrastruktur zu priorisieren, und das auch und gerade in den vergangenen drei Ampeljahren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Mit dem vorliegenden Gesetz ändern wir das jetzt. Wir erklären den Ausbau digitaler Netze zum überragenden öffentlichen Interesse. Das klingt juristisch, ist aber politisch ein Meilenstein. Denn das heißt: Wer künftig plant, muss Digitalisierung mitdenken. Wer abwägt, muss den Netzausbau vorziehen. Und wer investiert, bekommt endlich Planungssicherheit. Das ist kein symbolischer Akt, das ist ein wirksamer Hebel für Kommunen, Länder und für Unternehmen. Was bringt das konkret? Schnellere Genehmigungen für den Glasfaserausbau und das Bauen von Mobilfunkmasten, klare Regeln bei der Infrastrukturplanung. Ein echtes Bekenntnis: Digitales Netz ist Freiheit im 21. Jahrhundert. Natürlich ist das nur ein Baustein. Weitere Maßnahmen werden zeitnah folgen, wie etwa Open Access oder kleine Baumaßnahmen. Diese Gesetzesänderung ist dabei der Auftakt. Also, liebe Grüne: Wer das digitale Fundament ignoriert, surft bald ins Leere. Die Kritik der Opposition nehmen wir ernst; aber wir wollen auch Klarheit schaffen: Erstens. Ein Gesetz, das einen Satz ändert, kann die Realität Tausender Projekte beeinflussen. Liebe Grüne, das ist kein Mangel, das ist Effizienz. Zweitens. Arbeitsbedingungen beim Netzausbau sind wichtig; aber sie sind nicht Gegenstand dieses Gesetzes. Es geht hier nicht um Tarifpolitik, sondern um Infrastruktur. Beides braucht klare Regeln, aber nicht im selben Paragrafen, meine Damen und Herren von der Linksfraktion. Drittens. Was wir hier vorlegen, ist keine Willensbekundung. Es ist ein konkreter Schritt zu mehr Tempo, zu weniger Bürokratie und zu besserer Versorgung; denn wer Digitalisierung will, muss Infrastruktur liefern, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das gilt vor allem – und da danke ich meinem Kollegen aus der SPD-Fraktion – im ländlichen Raum. Dort entscheidet der Netzausbau über Chancen und gleichwertige Lebensverhältnisse: für Start-ups, für Unternehmen, für Handwerker, für Familien. Ohne digitale Anbindung verlieren Regionen ihre Zukunft. Und ja, die Netzbetreiber haben in den vergangenen Jahren ausgebaut und angeschlossen. Die Geschwindigkeit und Netzabdeckung haben sich für viele Bundesbürger merklich erhöht. Mit diesem Gesetz müssen und werden wir aber noch mehr Tempo in die Versorgung in der Fläche und in die Nachverdichtung in unseren Städten bringen. Ja, der Ausbau wird weitgehend von privaten Unternehmen getragen; das ist Realität. Aber es ist Aufgabe des Staates, die Leitplanken zu setzen: verlässlich, vorausschauend und zukunftsorientiert. Genau das tun wir mit diesem Gesetz. Wir geben Klarheit für Kommunen, wir geben Klarheit für Unternehmen, wir geben Klarheit für Bürgerinnen und Bürger. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz bringt nicht nur Glasfaser, es bringt Freizügigkeit und das Vertrauen, dass Politik handeln kann, dass der Staat modernisieren kann, dass wir nicht mehr nur von Digitalisierung sprechen, sondern sie ermöglichen. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte ich um Ihre Zustimmung. Denn: Es ist richtig für unser Land, und es ist richtig für die Zukunft. Herzlichen Dank. Der nächste Redner in dieser Debatte: für die AfD-Fraktion Lars Haise; auch bei ihm ist es die erste Rede.

AfD

Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Liebe Zuschauer! Der Ausbau unserer Telekommunikationsnetze soll dem Gesetzentwurf nach von überragendem öffentlichen Interesse sein. So steht es bereits in der Überschrift des TKG-Änderungsgesetzes, und so setzt es sich in der Problem- und Zielbeschreibung fort. Doch was ein flächendeckendes Glasfasernetz und neueste Mobilfunktechnologie beim Ahrtal-Hochwasser hätten bewirken können, wie Sie es im allgemeinen Teil des Gesetzentwurfs schreiben, liebe Union und SPD, diese Antworten bleiben Sie uns schuldig. Als das Wasser in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 kam und den Menschen sprichwörtlich den Boden unter den Füßen wegriss und damit auch – wen überrascht es? – die Telekommunikationsinfrastruktur, hätte auch dieses Gesetz nichts daran geändert. Mir scheint eher ein Problem gewesen zu sein, dass die damals zuständige Landesumweltministerin von den Grünen, Anne Spiegel, in der Flutnacht noch nicht einmal für ihren Staatssekretär zu erreichen war und dann auch noch lieber Pressemitteilungen genderte, statt Menschenleben zu retten. Wenn solche verantwortungslosen Leute dieses Land regieren, ist das gefährlicher, als es irgendein eingebildeter Klimawandel jemals sein könnte. Bei dieser miserablen Arbeitsmoral und dieser ideologischen Verblendung nützt auch das beste Telekommunikationsnetz nichts, und wenn nach einer Flut der Strom ausfällt, schon zweimal nicht. Jetzt komme ich auch wieder zu dem Gesetz, meine Damen und Herren. Man muss bei einer Novellierung des Telekommunikationsgesetzes in der Einleitung nicht auf Naturkatastrophen eingehen. Aber wenn Sie das schon machen, dann sollten Sie vorher wenigstens mit den Profis von unseren Feuerwehren oder vom Technischen Hilfswerk gesprochen haben. Denn wenn man mit diesen Leuten spricht, dann schütteln die bei diesen Schauermärchen nur ungläubig den Kopf. Davon abgesehen hat der Gesetzentwurf zumindest eine richtige Intention: Wir müssen beim Ausbau unserer Glasfaser- und Mobilfunkinfrastruktur massiv nachholen. Denn machen wir das nicht, werden wir langfristig wirtschaftlich noch weiter, als wir es jetzt schon sind, abgehängt sein. Ob der Gesetzentwurf, der an 32 von 33 Stellen lediglich das zuständige Ministerium ändert und sich an einer Stelle etwas vage hält, dafür ausreichend ist, das wagen wir zu bezweifeln. Aber wir werden, weil es eine gewisse Chance bietet, diesem Gesetzentwurf zustimmen. Ich danke Ihnen herzlich. Herr Abgeordneter Haise, es war Ihre erste Rede im Hohen Hause; ich gratuliere Ihnen. Die letzte Rede in dieser Debatte hält Johannes Schätzl für die Sozialdemokraten.

SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Vielleicht hören wir mit Herrn Haises zweiter Rede dann tatsächlich eine zu dem Thema, über das wir reden. Für alle anderen gilt, dass wir durch den Gesetzgebungsprozess für Tempo beim Ausbau von digitaler Infrastruktur sorgen. Der Kollege Durz hat es angesprochen: Kaum zwei Monate haben wir gebraucht, um ein zentrales Versprechen des Koalitionsvertrages im digitalen Bereich umzusetzen. Wir setzen den Ausbau von Mobilfunk-, wir setzen den Ausbau von Glasfaserinfrastruktur ins überragende öffentliche Interesse. Genau dieses Tempo war notwendig, weil wir Ziele definieren, die hoch liegen, aber eben mit diesem Gesetz erreichbar sind. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir haben festgestellt: 18 bis 24 Monate Planungs- und Genehmigungszeit – das dauert zu lange. Genau aus diesem Grund wollen wir diese Verfahren beschleunigen. Wir hatten gestern eine Anhörung, und ich habe selten erlebt, dass sich in einer Anhörung fast alle Sachverständigen einig sind, dass genau diese gesetzliche Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses dazu führen wird, dass wir Unternehmen und Behörden entlasten. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir geben ein starkes Signal: Eines der ersten Gesetze, das dieser Deutsche Bundestag beschließt, ist ein Digitalgesetz, eines der ersten Gesetze beschleunigt den Ausbau. Wir geben ein starkes Signal an den Markt. Wir haben in dieser Debatte eben auch die Frage gehört: Bringt dieser eine Satz tatsächlich was? Dabei war es der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, der gestern – vollkommen richtigerweise – eindringlich geschildert hat, dass genau diese Priorisierung, die wir an anderer Stelle bereits anwenden, beispielsweise im Energiesektor, dazu geführt hat, dass wir Verfahren deutlich beschleunigen konnten. Genau aus diesem Grund wenden wir die gleiche rechtliche Klarstellung auch im Bereich der digitalen Infrastruktur an. Und ja, damit sind wir nicht fertig. Wir wissen, dass es viele weitere Beschleunigungsmöglichkeiten gibt. Dennoch war es wichtig, diesen zentralen Punkt der Beschleunigung vorzusehen. Deswegen war es entscheidend, dass wir bereits nach sieben Wochen dieses Gesetz heute beschließen. Es sind nur drei Worte: „überragendes öffentliches Interesse“; aber es sind eben drei Worte mit sehr viel Wirkung und mit dem starken Signal: Wir machen Tempo für den Netzausbau. – Genau aus diesem Grund bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetz.

Redner nach Fraktion